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Holocaust und Bombenkrieg sind nicht vergleichbar”

Wie viel Leid soll und wie viel Leid darf man Lesern zumuten? Jörg Friedrichs aktueller Bild­band “Brand­stät­ten” (Propy­läen, 25 Euro) hat diese Frage aufge­wor­fen, denn der Berlin­er Pub­lizist veröf­fentlicht Grauen erre­gende Fotos von deutschen Opfern des Luftkrieges. Ähn­liche Bilder ken­nt man bish­er vor allem aus KZs. In ersten Reak­tio­nen wird Friedrich deshalb oft vorge­wor­fen, sein Buch rel­a­tiviere den Holo­caust. Darüber sprach Sven Felix Keller­hoff mit Julius H. Schoeps, Direk­tor des Moses-Mendel­sohn-Zen­trums in Potsdam. 

DIE WELT: Ist der Band von Jörg Friedrich ein Tabu-Bruch?

Julius H. Schoeps: Es ist nicht ganz ein­fach, dazu eine Posi­tion zu beziehen. Ursache und Wirkung wer­den in “Brand­stät­ten” näm­lich aus­ge­blendet. Das Lei­den der Bevölkerung während des Bombenkrieges wird doku­men­tiert; ich halte das für legit­im. Allerd­ings ver­misse ich die Ein­bet­tung in den his­torischen Kontext. 

Ist das Buch eher aufk­lärerisch oder verharmlosend?

Schoeps: Ver­harm­losend würde ich nicht sagen, weil die Bilder für sich sprechen. Aber aufk­lärerisch auch nicht, denn es erk­lärt nichts. Das irri­tiert mich. 

Kann man Fotos über deutsche Lei­den und deutsche Opfer des Zweit­en Weltkrieges zeigen, ohne deutsche Ver­brechen zu relativieren?

Schoeps: Man kann die deutschen Bombenopfer und das, was geschehen ist, zeigen. Aber man muss ihr Schick­sal in Zusam­men­hänge stellen, son­st ver­ste­ht man nichts. Ein Ver­brechen ste­ht nie allein. Und natür­lich wurde auch der Bombenkrieg gegen die Deutschen von den Betrof­fe­nen als ein gegen sie gerichteter Ter­ror begriffen. 

In den Fün­fzigern und Sechzigern war in Deutsch­land das Gefühl, man selb­st sei Opfer des Krieges, weit ver­bre­it­et. Sehen Sie in der gegen­wär­ti­gen Debat­te ähn­liche Ent­las­tungsstrate­gien? Oder kann man heute über deutsche Ver­brechen und über deutsche Opfer sprechen, ohne aufzurechnen?

Schoeps: Die zweite oder dritte Gen­er­a­tion, die heute das öffentliche Leben bes­timmt, hat selb­stver­ständlich das Recht zu fra­gen, was eigentlich geschehen ist — die betrof­fene Gen­er­a­tion hat­te damit natür­lich Prob­leme. Das gilt für die Debat­te um den Bombenkrieg eben­so wie für die Debat­te um die Vertrei­bun­gen. Ich glaube, es ist ein berechtigtes Inter­esse vorhan­den, Fra­gen zu stellen, aber man muss sie in den his­torischen Kon­text stellen. 

Soll man also neben Bildern aus Buchen­wald oder Bergen-Belsen die Bilder von zivilen Opfern des Bombenkrieges zeigen?

Schoeps: Das kön­nte sehr leicht zu ein­er noch viel weit­erge­hen­den Rel­a­tivierung führen, deshalb würde ich davor entsch­ieden war­nen. Deutsche Ver­brechen und deutsche Lei­den haben miteinan­der zu tun, sie kön­nen aber nicht gle­ichge­set­zt werden. 

Aber darf man sie vergleichen?

Schoeps: Nein, ich halte Holo­caust und Bombenkrieg auch nicht für ver­gle­ich­bar, weil es sich um Ereignisse auf unter­schiedlichen Ebe­nen han­delt. Man muss sich mit bei­den The­men beschäfti­gen. An Jörg Friedrichs Buch miss­fällt mir vor allem, dass man nicht ver­ste­ht, was es sein soll: Ist es die Illus­tra­tion zu “Der Brand”? Dann kön­nte ich das akzep­tieren. Als eigen­ständi­ges Buch dage­gen halte ich es für nicht sehr gelungen. 

Warum?

Schoeps: Wegen der Bilder, die zum Teil sehr prob­lema­tisch sind. Die Zusam­men­stel­lung spitzt ihre Wirkung noch mehr zu. Doch man erfährt viel zu wenig über die gezeigten Dinge. Wann genau wur­den die Fotos aufgenom­men? Von wem? Han­delt es sich um Ama­teur-Schnapp­schüsse oder um Pro­pa­gand­abilder? Was genau zeigen sie? Wie wur­den sie über­liefert? All das fehlt. Jörg Friedrichs Lit­er­aturz­i­tate und Kurz­erk­lärun­gen reichen über­haupt nicht aus. Ein zweites: Mich wun­dert sehr die Hal­tung des Ver­lages in der Nachbe­merkung. Es geht ja darum, ob man bes­timmte Fotos von zer­störten men­schlichen Kör­pern zeigen darf. Das ist aber gar nicht die Frage: Wenn die Bilder näm­lich stim­men, wenn es keine Fakes sind, wenn sie nicht aus ihrem eigentlichen Zusam­men­hang geris­sen oder nachgestellt wur­den, dann kann und dann soll man sie zeigen. Denkt man die Argu­men­ta­tion des Ver­lags weit­er, würde sie ja bedeuten: Bilder ermorde­ter Juden darf man zeigen, Bilder getöteter Deutsch­er aber nicht. Das kann wohl nie­mand ern­sthaft sagen wollen. 

Welchen Erken­nt­niswert haben Fotos von grausam zugerichteten Leibern?

Schoeps: Bilder bes­tim­men das Bewusst­sein, Bilder bes­tim­men unsere Sicht der Dinge. Bilder allein ver­mit­teln allerd­ings keine ser­iöse Aus­sage, wenn sie nicht mit einem Text erläutert werden. 

Bilder emo­tion­al­isieren. Darf man ein The­ma wie deutsche Ver­brechen und Lei­den emotionalisieren?

Schoeps: Es gibt kein The­ma, das man aus­blenden darf und soll. Man muss über alles reden kön­nen. Der His­torik­er weiß: Je größer der zeitliche Abstand, desto ein­fach­er kann man das tun. In den Fün­fzigern und Sechzigern wurde die Ver­gan­gen­heit beschwiegen. Heute ist das anders, und dazu tra­gen Büch­er wie das von Jörg Friedrich bei. Ästhetisch ist “Brand­stät­ten” dur­chaus inter­es­sant, der Erken­nt­niswert allerd­ings ist eher gering. 

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Die Argumente eines Obrigkeitsstaats

(WSWS, 7.11., Kom­men­tar von Ulrich Rip­pert) Wenige Stun­den nach­dem in der Nacht zum 16. Sep­tem­ber die Fen­ster­scheiben der Aus­län­der­be­hörde in Frank­furt (Oder) eingeschla­gen wor­den waren, veröf­fentlichte der Ver­fas­sungss­chutz des Lan­des Bran­den­burg auf sein­er Online-Seite einen Artikel, der die World Social­ist Web Site (WSWS) in das Umfeld des gewalt­täti­gen “link­sex­trem­istis­chen Spek­trums” stellt. Der Artikel strotzt vor Ver­drehun­gen, Halb­wahrheit­en, Andeu­tun­gen und falschen Behauptungen. 

Als erstes fällt das Datum des Artikels auf. Laut Ermit­tlun­gen der Polizei ereignete sich der Über­fall auf die Aus­län­der­be­hörde am Dien­stag den 16. Sep­tem­ber früh­mor­gens um 3.50 Uhr. Die polizeilichen Ermit­tlun­gen dauerten den ganzen Tag über an. Am Mit­tag fand eine “Vor-Ort-Besprechung” statt, auf der “der für Aus­län­derangele­gen­heit­en zuständi­ge Abteilungsleit­er im Frank­furter Ord­nungsamt, Rain­er Tar­lach”, die Presse informierte, wie die Märkische All­ge­meine Zeitung am näch­sten Mor­gen berichtete. 

Die ersten Presse­berichte erschienen am Mittwoch früh. Der Artikel des Ver­fas­sungss­chutzes trägt aber das Datum vom Dien­stag, dem 16. Sep­tem­ber, dem Tag an dem der Anschlag stat­tfand. Die Frage stellt sich: Hat­te der Ver­fas­sungss­chutz Vor­a­bin­for­ma­tio­nen? Wann und von wem wurde er über die Ereignisse jen­er Nacht informiert? 

Der zweite Wider­spruch beste­ht in der Bew­er­tung des WSWS-Artikels, der ange­blich am Tatort gefun­den wurde. Sofort — unmit­tel­bar nach Bekan­ntwer­den der Ereignisse, noch bevor irgendwelche ern­sthaften Ermit­tlun­gen begonnen hat­ten — behauptete der Ver­fas­sungss­chutz, der Artikel sei von den Tätern hin­ter­legt wor­den, und bew­ertete ihn wie ein Beken­ner­schreiben. Weshalb? Auf welche Infor­ma­tio­nen stützt sich diese Einschätzung? 

Nach Angaben der Polizei gab es auf dem Artikel keine hand­schriftliche Notiz oder ander­sar­tige Zuord­nung. Er sei “im Ein­gangs­bere­ich” der Behörde gefun­den wor­den. Das Gebäude befind­et sich direkt am Straßen­rand. Es gibt keinen Vorhof. Die Täter waren nicht im Gebäude. Mit anderen Worten: Der Artikel lag auf dem Bürg­er­steig vor dem Ein­gang zur Behörde. Er kann dort bere­its vorher gele­gen haben oder später hin­gelegt wor­den sein. 

Von ein­er ein­deuti­gen Zuord­nung des Artikels zum Anschlag kann also keine Rede sein. Es ist bish­er völ­lig unklar, wer den Artikel hin­ter­legt hat, und einiges deutet darauf hin, dass es nicht die Täter waren. Zumin­d­est hät­ten sie dann in Kauf genom­men, dass er in ein­er windi­gen Sep­tem­ber­nacht schnell hätte weggewe­ht wer­den kön­nen und nicht gefun­den wor­den wäre. Hät­ten die Täter den Artikel wirk­lich ihrer Aktion ein­deutig zuord­nen wollen, wäre es leicht gewe­sen, ihn durch die eingeschla­ge­nen Scheiben in das Innere der Behör­den­räume zu wer­fen. Immer­hin hat­ten sie mehrere Marme­ladengläs­er mit stink­ender Chemikalie auf diesem Weg in die Büros befördert. 

Während also die Verbindung zwis­chen dem WSWS-Artikel und dem Über­fall ungek­lärt und äußerst dubios ist, behauptet der Ver­fas­sungss­chutz — nur Stun­den nach dem Anschlag — das wichtig­ste Merk­mal der Tat sei eben dieser Artikel gewe­sen. Der anderthalb­seit­ige VS-Bericht befasst sich fast auss­chließlich mit dem WSWS-Artikel. Nach den ersten fünf Zeilen, in denen mit dür­ren Worten die Sachbeschädi­gun­gen zusam­menge­fasst wer­den, fol­gen neun Absätze mit hefti­gen Anschuldigun­gen gegen den WSWS-Artikel. 

Im zweit­en Absatz stellt der Ver­fas­sungss­chutz fol­gende Tat­sachen­be­haup­tung auf: “Am Tatort hin­er­ließen sie (die Täter, die Red.) den Abdruck ein­er Ver­laut­barung, die bere­its vor zwei Jahren im Inter­net veröf­fentlicht wor­den war.” Erstens ist bish­er — wie gesagt — völ­lig unklar, wer den Text hin­ter­ließ. Zweit­ens ist die Wort­wahl “Ver­laut­barung” irreführend, sie soll eine enge Beziehung zwis­chen Text und Tätern andeuten. Eine Ver­laut­barung ist eine per­so­n­en- oder sach­be­zo­gene Stel­lung­nahme. Es han­delt sich bei dem Text aber ger­ade nicht um eine Ver­laut­barung der Täter, son­dern um einen Artikel der WSWS-Redaktion. 

Auch der ermit­tel­nde Staat­san­walt sieht das so. So berichtete die Berlin­er Zeitung am Tag nach den Ereignis­sen: “Außer­dem wurde im Ein­gangs­bere­ich der Behörde ein Schreiben gefun­den. Das kann aber nicht als Beken­ner­schreiben gew­ertet wer­den, sagte Staat­san­walt Ulrich Scherd­ing. Denn es han­delt sich um einen zweiein­halb Jahre alten all­ge­meinen Auf­satz gegen Abschiebe­poli­tik.” In einem späteren Tele­fonge­spräch betonte Staat­san­walt Scherd­ing aus­drück­lich, es habe kein­er­lei Beken­ner­schreiben gegeben, und der am Tatort gefun­dene Artikel stütze seine Kri­tik an der Asylpoli­tik auf all­ge­mein zugängliche Quellen. 

Der Ver­fas­sungss­chutz dage­gen kon­stru­iert einen engen Zusam­men­hang zwis­chen dem Artikel und dem Anschlag und behauptet, ger­ade der Artikel mache einen “link­sex­tremen Hin­ter­grund der Tat” deut­lich. Er schreibt, das Anschlagsziel, die Parole an der Hauswand und “nicht zulet­zt die Auswahl des am Tatort hin­ter­lasse­nen Schreibens ver­rat­en ein­deutige Bezüge der Täter zum link­sex­trem­istis­chen Spek­trum”. Im näch­sten Absatz wird diese Behaup­tung wieder­holt: “Ins­beson­dere der Text, der bere­its im Feb­ru­ar 2001 auf der World Social­ist Web Site pub­liziert wor­den war, verdeut­licht den link­sex­trem­istis­chen Hin­ter­grund der Tat.” 

Dieser Vor­wurf des “Link­sex­trem­is­mus” ist sowohl in Bezug auf den Artikel als auch auf das WSWS ins­ge­samt falsch und ver­leumderisch. Strafrechtlich erfüllt er den Tatbe­stand ein­er falschen Anschuldigung. 

Der WSWS-Artikel ist sowohl in sein­er Darstel­lung der Tat­sachen wie auch in deren Wer­tung völ­lig kor­rekt. Er deckt die empören­den Zustände an den deutschen und €päis­chen Gren­zen auf und nen­nt konkrete Zahlen über die Opfer. Er stützt sich dabei auf nach­prüf­bare und all­ge­mein zugängliche Quellen, wie Nachricht­en­magazine und Tagszeitungen. 

Weit­er ruft wed­er dieser noch ein ander­er Artikel des WSWS zu Gewalt­tat­en auf. Im Gegen­teil, der Artikel prangert ger­ade die staatliche und ras­sis­tis­che Gewalt gegen Aus­län­der an und vertei­digt grundle­gende demokratis­che Rechte und Freiheiten. 

Und schließlich wird die WSWS vom Inter­na­tionalen Komi­tee der Vierten Inter­na­tionale und deren deutsche Sek­tion, der Partei für Soziale Gle­ich­heit (PSG), her­aus­gegeben. Die PSG ist eine vom Bun­deswahlleit­er anerkan­nte demokratis­che Partei, die an Bun­des- und Land­tagswahlen teil­nimmt. Sie lehnt indi­vidu­elle Gewal­tak­te, seien es Sachbeschädi­gun­gen und erst recht Gewal­tak­te gegen Per­so­n­en, grund­sät­zlich ab. 

Der Ver­fas­sungss­chutz weiß das und stellt auch fest, dass der Autorin des Artikels strafrechtlich “nichts vorzuw­er­fen” sei. Um den Artikel den­noch zu krim­i­nal­isieren, greift die Behörde zu fol­gen­der abstrusen Argu­men­ta­tion. Sie behauptet, der Fun­dort des Artikels zeige seine Nähe zu Gewalt­tat­en und umgekehrt sei die Gewalt­tat als “link­sex­trem” zu werten, weil dieser Artikel dort gefun­den wurde. Mit ein­er solchen Tau­tolo­gie, die in ihrer Voraus­set­zung den Beweis bere­its bein­hal­tet, lässt sich alles und nichts begrün­den. Sie dient der staatlichen Willkür und Einschüchterung. 

Der Ver­fas­sungss­chutz behauptet, der Artikel rei­he sich durch seinen Fun­dort in eine Serie von Veröf­fentlichun­gen ein, “die in ihrer Summe Gewalt­bere­itschaft fördern oder direkt her­vor­rufen. Mit solchen Tex­ten ist die Straße zur Straftat gepflastert.” 

Grun­drecht auf Meinungsfreiheit

Diese Argu­men­ta­tion ste­ht in polizeis­taatlich­er Tra­di­tion und stellt einen grundle­gen­den Angriff auf die Presse- und Mei­n­ungs­frei­heit dar. Wenn ein Artikel wed­er in seinen Tat­sachenaus­sagen anfecht­bar ist, noch zur Gewal
t oder anderen Straftat­en aufruft, dann ist sein Inhalt durch das Grun­drecht auf Mei­n­ungs­frei­heit geschützt. 

Im Grundge­setz Artikel 5 heißt es aus­drück­lich: “Jed­er hat das Recht, seine Mei­n­ung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu ver­bre­it­en und sich aus all­ge­mein zugänglichen Quellen unge­hin­dert zu unter­richt­en. Die Presse­frei­heit und die Frei­heit der Berichter­stat­tung durch Rund­funk und Film wer­den gewährleis­tet. Eine Zen­sur find­et nicht statt.” 

Indem das Lan­desamt für Ver­fas­sungss­chutz einen strafrechtlich nicht zu bean­standen­den Artikel in die Nähe ein­er Straftat rückt und behauptet, er fördere oder bringe direkt Gewalt­bere­itschaft her­vor, fordert es impliz­it Zen­sur­maß­nah­men und ver­stößt gegen das Ver­fas­sungsrecht der Meinungsfreiheit. 

Fol­gt man der Argu­men­ta­tion des Ver­fas­sungss­chutzartikels, dann kön­nte mit der sel­ben Begrün­dung jede Art kri­tis­chen Jour­nal­is­mus eingeschüchtert und in die Nähe von Ter­ror­is­mus gerückt wer­den. Es reicht aus, dass irgend ein Wirrkopf oder Pro­voka­teur einige Scheiben ein­wirft, um poli­tis­che Geg­n­er der Regierung zu krim­i­nal­isieren. Mit der­sel­ben Begrün­dung kön­nte man sämtliche Kri­tik­er der “Agen­da 2010” dafür ver­ant­wortlich machen, wenn ein verzweifel­ter Arbeit­slos­er oder Sozial­hil­feempfänger Amok läuft. Oder — wie wir bere­its in einem früheren Artikel schrieben — man kön­nte den Geg­n­ern des Euro in Schwe­den vor­w­er­fen, sie hät­ten “die Straße” zum Mord an Anna Lindt “gepflastert”, die als promi­nente Euro-Befür­wor­terin auf dem Höhep­unkt der Ref­er­en­dum­skam­pagne umge­bracht wurde. Diese Argu­men­ta­tion ist nicht nur absurd, sie ver­stößt auch gegen ele­mentare demokratis­che Grundsätze. 

In einem Tele­fonge­spräch Mitte Okto­ber vertei­digte der stel­lvertre­tende Leit­er des Pots­damer Lan­desamts für Ver­fas­sungss­chutz, Jörg Mil­bradt, der auch für die Web-Redak­tion des VS ver­ant­wortlich zeich­net, den Artikel mit dem Hin­weis, nicht er als Autor und der Ver­fas­sungss­chutz hät­ten den Artikel in die Nähe ein­er Straftat gerückt, son­dern die Täter in Frankfurt/Oder.

Auch diese Aus­sage ist falsch. Es ist, wie gesagt, nach wie vor völ­lig unklar, wer den WSWS-Artikel hin­ter­legt oder mit­ge­bracht hat. Doch selb­st wenn es kein Pro­voka­teur war, son­dern jemand, der in seinen ver­wirrten Auf­fas­sun­gen das Ein­schla­gen von Fen­ster­scheiben für Poli­tik hält, recht­fer­tigt das nicht die Argu­men­ta­tion des Verfassungsschutzes. 

Mil­bradts Behaup­tung, die Hin­ter­legung des Artikels am Tatort rücke diesen auch inhaltlich in die Nähe ein­er Straftat, ist unsin­nig. Auch andere Schrift­stücke in der Behörde haben durch ihre Nähe zu den geborste­nen Scheiben nicht ihren Charak­ter verän­dert. Krim­i­nal­isiert wurde der Artikel der WSWS erst durch die Behaup­tung von Jörg Mil­bradt und des Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutzes, er ste­he im ursäch­lichen Zusam­men­hang zu der Tat. 

Nicht der oder die Steine- und Stinkbomben­wer­fer in Frankfurt/Oder, son­dern Mil­bradt und der Ver­fas­sungss­chutz haben behauptet, der WSWS-Artikel rei­he “sich ein in eine Serie ähn­lich­er Veröf­fentlichun­gen, die in ihrer Summe Gewalt­bere­itschaft fördern oder direkt her­vor­rufen”. Sie haben die ver­leumderische Behaup­tung aufgestellt: “Mit solchen Tex­ten ist die Straße zur Straftat gepflastert”. 

Dabei ist eine staatliche Behörde bei der Erhe­bung von strafrechtlich rel­e­van­ten Vor­wür­fen in beson­ders hohem Maß zur Sorgfalt verpflichtet. Das trifft ins­beson­dere auf die Ver­fas­sungss­chutzämter zu, deren Fest­stel­lun­gen in poli­tis­chen Auseinader­set­zun­gen immer wieder als “Autorität” oder “Beweis” ange­führt wer­den. Diese Sorgfalt­spflicht wurde von Mil­bradt und dem Pots­damer VS-Amt gröblich verletzt. 

Auf den Vor­wurf, dass der Ver­fas­sungss­chutz und damit eine staatliche Behörde einen strafrechtlich nicht zu bean­standen­den Artikel krim­i­nal­isiere, antwortete Mil­bradt: “So harm­los ist der Artikel auch wieder nicht!” Immer­hin bein­halte er eine “Fun­da­mentalkri­tik am demokratis­chen Staat”. 

Auch das ist nach­weis­lich unwahr. Der WSWS-Artikel übt keine “Fun­da­mentalkri­tik am demokratis­chen Staat”. Er über Kri­tik an der Regierung — was nicht das­selbe ist — und wirft ihr vor, im Umgang mit Aus­län­dern und Flüchtlin­gen ele­mentare demokratis­che Rechte und Grund­sätze zu mis­sacht­en. Es ist ein typ­is­ches Merk­mal von obrigkeitsstaatlichem Denken, dass es poli­tis­che Kri­tik an der Regierung automa­tisch als Angriff auf den Staat und die gesellschaftliche Ord­nung inter­pretiert und nicht zwis­chen bei­dem unterscheidet. 

Darüber hin­aus wäre auch eine radikale Kri­tik an der Gesellschaft­sor­d­nung durch die Mei­n­ungs­frei­heit gedeckt und nicht als “extrem­istisch” zu werten, wie sog­ar das Bun­de­samt für Ver­fas­sungss­chutz in ein­er Broschüre fest­stellt, die im Inter­net zugänglich ist. Dort heißt es im Abschnitt “Extrem­istisch oder radikal”: “Zu Unrecht wird er (der Begriff Extrem­is­mus, die Red.) häu­fig mit Radikalis­mus gle­ichge­set­zt. So sind z.B. Kap­i­tal­is­muskri­tik­er, die grund­sät­zliche Zweifel an der Struk­tur unser­er Wirtschafts- und Gesellschaft­sor­d­nung äußern und sie von Grund auf ändern wollen, noch keine Extrem­is­ten. Radikale poli­tis­che Auf­fas­sun­gen haben in unser­er plu­ral­is­tis­chen Gesellschaft­sor­d­nung ihren legit­i­men Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstel­lun­gen real­isieren will, muss nicht befürcht­en, dass er vom Ver­fas­sungss­chutz beobachtet wird — jeden­falls nicht, solange er die Grund­prinzip­i­en unser­er Ver­fas­sung­sor­d­nung anerken­nt. … Die Gesin­nung poli­tisch Ander­s­denk­ender, die sich darin äußern kann, dass z.B. jemand mit Begeis­terung kom­mu­nis­tis­che Lit­er­atur liest oder die Bun­desregierung kri­tisiert, berührt den Auf­gaben­bere­ich der Ver­fas­sungss­chutzbe­hör­den nicht.” 

Obrigkeits­denken

Die Konzepte und Argu­mente des Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutzes erin­nern fatal an die Logik des Obrigkeitsstaates, der in der unheil­vollen Geschichte Deutsch­lands nicht nur von der preußis­chen Pick­el­haube verkör­pert wor­den ist. Der Faschis­mus des Drit­ten Reich­es und der Stal­in­is­mus der DDR haben diese Logik bis zur Dik­tatur eines all­ge­gen­wär­ti­gen Polizeis­taates getrieben. 

Ent­standen in den dun­klen Tagen der Met­ter­nich­schen Reak­tion, gefes­tigt durch das Scheit­ern der demokratis­chen Rev­o­lu­tion von 1848 und die Bis­mar­ck-Ära, waren dem deutschen Obrigkeitsstaat demokratis­che Grund­sätze immer äußerst sus­pekt. Seine poli­tis­che Polizei, wie all seine Polizeibehör­den zeich­neten sich vor allem dadurch aus, dass sie ihre Organ­i­sa­tion und ihr Vorge­hen nicht aus den demokratis­chen Frei­heit­srecht­en der Bürg­er her­aus definierten. 

Sie sahen ihre Auf­gabe nicht darin, diese Bürg­er­rechte gegen Über­griffe des Staates zu vertei­di­gen, son­dern umgekehrt. Zu allen Zeit­en war Willfährigkeit gegenüber der Obrigkeit — oder das, was regionale oder lokale Behör­den­leit­er oder deren Stel­lvertreter für den Willen der Obrigkeit hiel­ten — ihre ober­ste Maxime. Das Vorge­hen gegen jede Kri­tik an der Obrigkeit ist ihr deshalb eine Selb­stver­ständlichkeit, ein Ord­nung­sprinzip der Natur, das über jeden Zweifel erhaben ist. Das war so unterm Kaiser wie unter den Nazis und unter anderen Vorze­ichen auch in der DDR

Ganz im Geiste dieser obrigkeitsstaatlichen Logik empört sich Herr Mil­bradt über die “Fun­da­mentalkri­tik am demokratis­chen Staat”, die der WSWS-Artikel äußere. Er wisse was Unter­drück­ung von Mei­n­ungs­frei­heit sei, betonte er im Tele­fonge­spräch, immer­hin habe er jahrzehn­te­lang unter der SED-Herrschaft gelebt. Das mag zutr­e­f­fen, aber offen­sichtlich hat er daraus nicht den Schluss gezo­gen, dass das Recht auf Mei­n­ungs­frei­heit auch die Kri­tik an der Regierung mit einschließt. 

Bleibt absch
ließend noch fol­gende Fest­stel­lung: Das Scheibenein­schla­gen und Stinkbomben­wer­fen in Frankfurt/Oder diente dem Ver­fas­sungss­chutz als Vor­wand, eine sozial­is­tis­che Pub­lika­tion in die krim­inelle Ecke zu stellen. Ohne seine Reak­tion hätte diese völ­lig dumme und nut­zlose Aktion, die wed­er die Bedin­gun­gen für Aus­län­der verbessert, noch die deutsche Bevölkerung zur Unter­stützung der Flüchtlinge mobil­isiert oder son­st eine pro­gres­sive Funk­tion hat, kaum einen poli­tis­chen Sinn ergeben. 

Stellt man die alte juris­tis­che Frage: “Cui bono?” (Wem nützt es?), so gibt es bish­er nur einen Nutznießer — das Pots­damer Lan­desamt für Ver­fas­sungss­chutz, das die Ereignisse sofort für seine Zwecke nutzte. Angesichts der Tat­sache, dass der Ver­fas­sungss­chutz nach­weis­lich Agen­ten in die rechte und linke poli­tis­che Szene eingeschleust oder dies ver­sucht hat, muss die Frage beant­wortet wer­den: Hat­te der Ver­fas­sungss­chutz seine Hände mit im Spiel?

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Familie vor Abschiebung in den Kosovo untergetaucht

Die für gestern angekündigte Abschiebung der im Forster Asylbewerberheim
leben­den sech­sköp­fi­gen Fam­i­lie Cikaj in den Koso­vo ist geplatzt. Das Ehepaar
ist mit seinen vier Kindern unter­ge­taucht. Auch eine zweite von Abschiebung
bedro­hte Fam­i­lie ist seit gestern verschwunden. 

«Ihr Aufen­thalt­sort ist unbekan­nt» , sagte Andreas Hal­la, der Leit­er des
Asyl­be­wer­ber­heimes. Fam­i­lie Cikaj habe sich am späten Dien­sta­gnach­mit­tag von
ihm ver­ab­schiedet und erk­lärt, in der Stadt noch ein­mal Fre­unde auf­suchen zu
wollen. Nach­dem am gestri­gen Mor­gen Mitar­beit­er der Aus­län­der­be­hörde des
Spree-Neiße-Kreis­es vergebens auf die bei­den Fam­i­lien warteten, um sie zum
Flughafen Schöne­feld zu brin­gen, sei die bun­desweite Fah­n­dung ausgeschrieben
wor­den, so Press­esprecherin Jana Weber. «Das Fah­n­dungser­suchen ging direkt
an das Lan­deskrim­i­nalamt» , bestätigte Polizei-Press­esprech­er Berndt
Fleischer. 

Vater Iljaz Cikaj (42) floh vor zehn Jahren vor dem Krieg auf dem Balkan.
Drei Jahre später fol­gten ihm Ehe­frau Dusha (40) mit ihren damals drei
Kindern Jeton (18), Mir­lin­da (14) und Rex­he (10) nach Berlin. In der
Haupt­stadt kam Jet­mir (6) zur Welt. Seit gut zwei Jahren lebt die Fam­i­lie in
Forst.

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Stilles Gedenken an Pogromnacht vor 65 Jahren

Auch in diesem Jahr wird in Forst der Reich­s­pogrom­nacht gedacht. «Es wird am
Son­ntag ein stilles Gedenken geben» , zu dem die evan­ge­lis­che Kirche um 17
Uhr ein­lädt, erk­lärte gestern Pfar­rer Ingolf Kschen­ka. Reden seien keine
geplant. 

Die Erin­nerung werde «vielle­icht schweigend oder mit einem Gebet» erfolgen.
Vor 65 Jahren, in der Nacht vom 9. auf den 10. Novem­ber 1938, kam es in der
so genan­nten Reich­skristall­nacht auch in Forst zu offe­nen Exzessen gegen
jüdis­che Mit­bürg­er und Ein­rich­tun­gen. Voriges Jahr hat­ten sich nur zehn
Men­schen unter­schiedlich­er Inter­es­sen­grup­pen und Kon­fes­sio­nen am Gedenkstein
in der Fußgänger­zone einge­fun­den. Daraufhin hat­te Pfar­rer Kschen­ka zur
Diskus­sion über die Holo­caust-Mah­n­ver­anstal­tung aufge­fordert. Er hat­te in
einem offe­nen Brief die Frage aufge­wor­fen: Sollte das «Gedenken an die
gedemütigten, ver­jagten und ermorde­ten Juden, was öffentliche
Ver­anstal­tun­gen bet­rifft» , eingestellt wer­den? «Es gab einige wenige
Stim­men, die mich ermutigt haben, nicht zu verza­gen» , sagte Ingolf Kschenka
gestern. «Ich denke, es sollte trotz­dem disku­tiert wer­den, wie es weiter
geht.» 

Die Stadtver­wal­tung teilte gestern auf RUND­SCHAU-Anfrage mit, dass von
offizieller Seite am Son­ntag nichts geplant sei.

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Brandenburg hat gewählt — nur wie?


Noch immer gibt es kaum Ergeb­nisse der Stim­men­verteilung für die neuen
Gemeindevertretungen

(Michael Mara, Thorsten Met­zn­er) Pots­dam. Bran­den­burg hat gewählt — und seine poli­tis­che Land­karte zeigt
trotz­dem noch große weiße Fleck­en: Zehn Tage nach den Kom­mu­nal­wahlen gibt es
aus weit­en Teilen des Lan­des noch immer kein Ergeb­nis, wie die Neuwahl der
rund vier­hun­dert Gemein­de­v­ertre­tun­gen im Land aus­ge­gan­gen ist. “Von
ins­ge­samt 3185 Wahlbezirken liegen die Ergeb­nisse von 868 Wahlbezirken vor”,
hieß es am Mittwoch auf der Inter­net-Seite des Landeswahlleiters. 

Kann man in Bran­den­burg, das bei der ver­gle­ichen­den PISA-Studie den letzten
Platz ein­genom­men hat, etwa nicht zählen? Oder wird vielle­icht gar nicht
gezählt, weil die Bran­den­burg­er Wichtigeres zu tun haben — oder auf diese
Weise ihrem Unmut über die Poli­tik Luft machen wollen? Stich­probe gestern
Nach­mit­tag: Lediglich fünf von 14 Land­kreisen hat­ten bis dahin überhaupt
Ergeb­nisse an den Lan­deswahlleit­er gemeldet. 

Vor­bildlich ist dabei Ost­prig­nitz-Rup­pin, wo 204 von 205 Wahlbezirken
aus­gezählt waren. Auch die Prig­nitz, die offen­bar zu unrecht als eher
ver­schlafen gilt, stand mit 193 von 199 Wahlbezirken gut da. Fehlanzeige
dage­gen in Ober­hav­el, Havel­land, Elbe-Elster, Pots­dam-Mit­tel­mark, eben­so in
den Kreisen Ober­spree­wald-Lausitz, Spree-Neiße, Märkisch-Oder­land, Oder-
Spree und Uck­er­mark: Bis Mittwoch lagen aus diesen Kreisen keinerlei
Ergeb­nisse vor. Großes Unver­ständ­nis herrschte darüber am Mittwoch auch im
Land­tag, wo Poli­tik­er die Ergeb­nisse aus ihren Regio­nen per Inter­net abrufen
woll­ten, aber keine fan­den: “Das kann doch nicht wahr sein!” 

Lan­deswahlleit­er Arend Steenken sagt dage­gen, die Kreise hät­ten Zeit, die
Ergeb­nisse der Gemein­de­wahlen bis kom­menden Fre­itag, den 7. Novem­ber, zu
melden. Die Frist sei deshalb eingeräumt wor­den, weil zunächst die Prüfung
der Kreistags-Wahlergeb­nisse abgeschlossen wer­den musste. Dabei hat­ten sich
übri­gens lan­desweit Abwe­ichun­gen von bis zu 8000 Stim­men gegenüber der
ersten Zäh­lung ergeben. 

Und Steenken ver­sichert: Auch bei den Wahlen zu den Gemein­de­v­ertre­tun­gen ist
alles bere­its aus­gezählt. Doch in den Kreiswahlämtern, wo die Zahlen
zusam­men­laufen, gibt es offen­bar tech­nisch bed­ingte Verzögerun­gen. Man müsse
alle Dat­en in den Com­put­er eingeben, außer­dem sei das Pro­gramm kompliziert,
sagt die Kreiswahllei­t­erin von Pots­dam-Mit­tel­mark, Eve­line Vogel. Außerdem
habe man häu­fig noch wegen Unklarheit­en in den Gemein­den nach­fra­gen müssen. 

Und da diese Prob­leme nicht alle gelöst sind, ist es auch keineswegs sicher,
dass alle Ergeb­nisse wie geplant am Fre­itag vor­liegen. Steenken immer­hin hat
schon mal einen kleinen Trost parat: 1998 hät­ten die Ergeb­nisse der
Gemein­de­wahlen erst ganze drei Monate nach dem Wahlt­ag vorgele­gen — im
Dezember.

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Prozess zu fremdenfeindlichen Übergriff in Wittstock

Am 05. Novem­ber 2003 wurde im Amts­gericht Neu­rup­pin eine „Neben­ver­hand­lung“ über den Über­fall auf ein Mäd­chen in Witt­stock begonnen, in der die zwei Angeklagten Chris­t­ian W. und Enri­co M. sich wegen unter­lassen­er Hil­feleis­tung zu ver­ant­worten haben. 

 

Einige Zeug­in­nen und Zeu­gen waren geladen wor­den, die an der Tat selb­st beteiligt gewe­sen waren und welche die nur zugeguckt hatte. 

 

Han­na (Name geän­dert), deren Vater Kubaner ist, wurde am 24. Juni 2003 auf den Witt­stock­er Wal­lan­la­gen von vier 14 bis 16-jähri­gen Mäd­chen, auf­grund aus­län­der­feindlich­er Motive, zusam­mengeschla­gen und erlitt ein Schädel­hirn­trau­ma und eine Nasen­prel­lung. Sie musste über zwei Tage sta­tionär behan­delt wer­den und hat­te den ganzen Som­mer unter den Nach­wirkun­gen ihrer Ver­let­zun­gen zu leiden.
Auf dem Wall wurde sie von den vier angetrunk­e­nen Mäd­chen ange­sprochen, sie ver­langten von ihr Zigaret­ten. Han­na hat­te keine und es kam zu Stre­it. Zuerst woll­ten sie von ihr nur Wert­sachen, wie Schmuck. Daraufhin ver­sucht­en sie an ihren Ruck­sack zu gelan­gen, was sie nicht zu ließ, woraufhin sie einem der Mäd­chen das Handy aus der Hand schlug. Die betrof­fene schlug sofort mit der Faust zu und dies tat­en dann auch die anderen. Sie mis­shan­del­ten Han­na mit Schlä­gen und Trit­ten, auch als sie einen Abhang runter rollte und am Boden lag hörten sie nicht auf. Nach­dem sie ihr die Nase blutig geschla­gen hat­ten und das Blut einem der Mäd­chen auf die Hose getropft war, viel ihr nur dazu ein, „wenn das Negerblut nicht raus­ge­ht, schlag ich dich tot“. 

 

Han­na schaffte es daraufhin auf zuste­hen und den Abhang hin­auf zu klet­tern, wo ihr jemand zur Hil­fe kam.
Während der ganzen Zeit wurde Han­na als „Negerin“ beschimpft, man ver­langte sog­ar von ihr, sie solle ihren Ausweis und ihre Gebur­turkunde vorzeigen, um zu beweisen, dass sie eine „richtige Deutsche“ sei. 

 

Die zwei Angeklagten (bei­de 18 Jahre alt), hat­ten sich das „Schaus­piel“ von einiger Ent­fer­nung aus ange­se­hen und waren nicht eingeschrit­ten. Weil sie ange­blich Angst gehabt hat­ten, es hätte falsch ausse­hen kön­nen, wenn sie Han­na geholfen hät­ten. Denn sie woll­ten nicht fälschlicher­weise mit Tätern ver­wech­selt werden. 

 

Da es sehr unter­schiedlich Aus­sagen dazu gab, wie viel die Angeklagten mit­bekom­men haben kön­nen, wird am 13. Novem­ber im Witt­stock eine Tatort Bege­hung gemacht. Der näch­ste Ver­hand­lungstag ist am Fre­itag den 21. Novem­ber um 13.00 Uhr im Amts­gericht Neuruppin. 

 

Bemerkenswert ist, dass die Angeklagten ALFA Jack­en und anderen typ­is­che Marken der recht­en Szene tru­gen. Eben­falls ihre Fre­unde im Pub­likum, waren damit ausgestattet.
Chris­t­ian W., der auch wegen zeigen des Hit­ler­gruß angezeigt ist und ein tätowiertes Harkenkreuz auf dem Arm in Höhe des Ellen­bo­gen haben soll.

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Aufmarsch in Halbe untersagt

Rechte wollen demonstrieren

(Berlin­er Zeitung) HALBE. Ein für den Volk­strauertag auf dem Wald­fried­hof von Halbe (Dahme-Spree­wald) geplantes “Heldenge­denken” von Recht­sex­trem­is­ten ist von
der Ord­nungs­be­hörde des Amtes Schenken­länd­chen nicht genehmigt wor­den. Eine solche Ver­anstal­tung sei mit der Fried­hof­sor­d­nung nicht vere­in­bar, hieß es.
Rund 1 000 Anhänger so genan­nter Freier Nation­al­is­ten und Kam­er­ad­schaften waren von den Organ­isatoren der Ver­anstal­tung auf dem größten deutschen
Sol­daten­fried­hof angemeldet wor­den. Die Demon­stra­tion sollte unter der Parole “Ruhm und Ehre den deutschen Frontsol­dat­en” stat­tfind­en. Die Polizei
als Ver­samm­lungs­be­hörde hat die Feier offiziell noch nicht ver­boten. Auch für eine am Tag zuvor angemeldete Protestver­anstal­tung antifaschistischer
Grup­pen an den Gräbern ukrainis­ch­er Zwangsar­beit­er sei keine
Aus­nah­megen­e­mi­gung durch das Ord­nungsamt erteilt wor­den, informierten die
Organ­isatoren am Dienstag. 

Bei Halbe fand im April 1945 die let­zte Kesselschlacht des Zweit­en Weltkrieges statt. Dabei kamen mehr als 40 000 sow­jetis­che und deutsche Sol­dat­en ums Leben. Auf dem Sol­daten­fried­hof liegen die sterblichen
Über­reste von rund 22 000 Gefal­l­enen, darunter auch 57 als Deser­teure hin­gerichtete Sol­dat­en sowie eini­gen tausend Zwangsarbeitern. 

Keine Genehmi­gung für Gedenk­feier auf Fried­hof in Halbe

(LR) Eine für den 15. Novem­ber auf dem Wald­fried­hof in Halbe (Dahme-Spree­wald)
geplante Gedenkver­anstal­tung an den Gräbern ukrainis­ch­er Zwangsar­beit­er ist
nicht genehmigt worden. 

Das Ord­nungsamt der Amts­ge­meinde Schenken­länd­chen hat die erforderliche
Aus­nah­megenehmi­gung nicht erteilt, sagte gestern die Lei­t­erin des Amtes,
Andrea Boy. 

Nach Angaben der “Ini­tia­tive gegen Heldenge­denken in Halbe” hieß es zur
Begrün­dung, die Ver­anstal­tung sei nicht mit dem Ziel und Zweck des
Fried­hofes vereinbar. 

Gegen eine eben­falls für den Vortag des Volk­strauertages (16. November)
geplante Ver­anstal­tung rechter Grup­pierun­gen hat die “Ini­tia­tive gegen
Heldenge­denken” eine Gegen­demon­stra­tion angekündigt. 

Der Sol­daten­fried­hof in Halbe ist die größte Kriegs­gräber­stätte des Zweiten
Weltkrieges in Brandenburg.

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Stadtverordneter der NPD unter Krawall-Verdacht

Witt­stock­er Recht­sex­trem­ist soll sich an Auss­chre­itun­gen in Jugend­club beteiligt haben — Anklage der Staat­san­waltschaft liegt seit einem Jahr vor

(Frank Jansen) Witt­stock. Die Stadt Witt­stock gilt als Hochburg der recht­en Szene, die hier
auch beson­ders dreist auftritt. Das jüng­ste Beispiel: Bei den Kommunalwahlen
am 26. Okto­ber gelangte der NPD-Kan­di­dat Math­ias Wirth ins Stadtparlament,
obwohl er mehrfach strafrechtlich in Erschei­n­ung getreten ist und sich an
einem der schw­er­sten recht­sex­tremen Krawalle in der Geschichte des
Bun­des­lan­des Bran­den­burg beteiligt haben soll. In der Nacht zum 14. Oktober
2001 hat­ten sich etwa 80 Recht­sex­trem­is­ten vor dem Witt­stock­er Jugendclub
“Havan­na” eine Schlacht mit der Polizei geliefert. Ein­er der Festgenommenen
war Math­ias Wirth, der auch in Unter­suchung­shaft kam und gegen den eine
harte Anklage vor­liegt. Den­noch kan­di­dierte Wirth für die NPD — und wurde
jet­zt mit 509 Stim­men (4,07 Prozent) ins Stadt­par­la­ment von Wittstock
gewählt. 

Den Polizeiein­satz vom 13. und 14. Okto­ber 2001 beze­ich­nete das
Innen­min­is­teri­um als einen der größten gegen die rechte Szene in
Bran­den­burg. Die aus Nord­bran­den­burg und Meck­len­burg-Vor­pom­mern stammenden
Neon­azis hat­ten im “Havan­na” eine “Geburt­stags­feier” ver­anstal­tet, lautstark
recht­sex­treme Musik abge­spielt und Parolen wie “Berlin bleibt deutsch”
gegrölt. Als die Polizei die Per­son­alien fest­stellen wollte,
ver­bar­rikadierte sich die Meute und warf mit Tis­chen, Stühlen, Flaschen und
einem Feuer­lösch­er. Etwa 100 Polizis­ten, darunter Beamte der Spezialeinheit
MEGA”, nah­men 58 Extrem­is­ten fest, unter ihnen Math­ias Wirth. Er kam mit
sechs weit­eren Neon­azis in U‑Haft und wurde nach einem Monat ent­lassen. Die
Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin hat Wirth und elf weit­ere Extremisten
angeklagt. Im Fall Wirth laut­en die Vor­würfe Land­friedens­bruch in besonders
schw­erem Fall, Wider­stand gegen Voll­streck­ungs­beamte und Ver­such der
gefährlichen Körperverletzung. 

Der 38 Jahre alte Kfz-Mechaniker sei außer­dem schon mit poli­tis­chen Delikten
und “nor­maler Krim­i­nal­ität” aufge­fall­en, heißt es in Sicherheitskreisen.
Wann in dem “Havanna”-Verfahren der Prozess stat­tfind­et, ist indes unklar.
Die Anklage liege seit 2002 vor, sagte der Sprech­er des Landgerichts
Neu­rup­pin, Michael Pul­frich. Die zuständi­ge Kam­mer sei jedoch mit dem
Pot­zlow-Prozess so stark belastet gewe­sen, dass wed­er über die Zulas­sung der
Anklage noch über einen Prozesster­min entsch­ieden wer­den konnte. 

In Witt­stock selb­st war nur eine flaue Reak­tion zu hören. Der Leit­er des
Ord­nungsamtes, Wal­ter Hah­ne­mann (partei­los), nan­nte die Wahl von Wirth nur
“legit­im”.

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Konzert gegen den Gerichtsvollzieher

Im Bun­ten Haus steigt am Woch­enende ein Bene­fizkonz­ert in eigen­er Sache:
Damit der Gerichtsvol­lzieher nicht noch ein­mal an der Tür des Jugend­klubs in
der Park­straße klopft, hof­fen die Organ­isatoren auf viele Gäste. Denn rund
1000 Euro Schulden muss das Bunte Haus begleichen. 

Das Geld fordert die Gesellschaft für musikalis­che Auf­führungs- und
mech­a­nis­che Vervielfäl­ti­gungsrechte (Gema) für ver­schiedene Konz­erte des
ver­gan­genen Jahres. «Wir hat­ten alle Ver­anstal­tun­gen angemeldet» , sagt
Willi Hein­rich. Der 20-Jährige ist Vor­standsmit­glied im Bun­ten Haus. Die
Gema habe jedoch die zu zahlen­den Pauschalen zum Teil falsch berech­net. «Wir
hat­ten den kleinen Raum als Ver­anstal­tung­sort aus­gewählt. Der große wurde
uns aber in Rech­nung gestellt.» Auch hät­ten teil­weise die von der Gema
ange­führten Ein­trittspreise drei bis vier Euro über den wirklichen
Tick­et-Kosten gele­gen, behauptet Hein­rich. «Das Bunte Haus sah sich im Recht
und reichte Ein­sprüche ein — lei­der nicht per Ein­schreiben» , so das
Vor­standsmit­glied. «So fol­gten Mah­nun­gen und Vollstreckungsbescheide.»
Let­z­tendlich sei der Vere­in durch richter­lichen Beschluss zur Zahlung der
gut 1000 Euro aufge­fordert worden. 

«196 Euro haben wir schon bezahlt» , sagt Willi Hein­rich. Dafür seien
Mit­glieds­beiträge herange­zo­gen wor­den. «Wir haben die let­zten Cent
zusammengekratzt.» 

Damit auch die noch ausste­hen­den Rat­en an die Gema über­wiesen wer­den können,
treten diesen Fre­itag und Sam­stag ver­schiedene Bands kosten­los im Bunten
Haus auf. «Sie wollen nur Ben­zin­geld» , so Hein­rich. «Die zwei Tage sind
durch­set­zt von den ver­schieden­sten Musikstilen.» 

Der Fre­itag begin­nt nach Angaben des Ver­anstal­ters mit einem so genannten
Stromgi­tar­renkonz­ert der Leipziger Band «Farm­ers Boule­vard» (Hard­core),
«Ide­fy» aus Han­nover (Punkrock) «Idiot Savant» aus Ham­mer­stadt (HC-Punk),
«Rohlink» aus Rietschen (Punk) und «Skräck» aus Leipzig (Crass Emo Core).
«Am Sam­stag trifft sich der Forster Musik­nach­wuchs» , erzählt Willi Heinrich
weit­er. Unter anderem dabei sind «Maybe Stu­pid» , «Die Dirty East Crew» ,
«Das 1. Kapi­tel» und «C4» . Ein­lass ist an bei­den Tagen um 21 Uhr. Die
Ver­anstal­tung begin­nt jew­eils um 22 Uhr. Nach den Konz­erten geben sich DJ
die Plat­ten in die Hand. 

«Wir hof­fen auf Unter­stützung, damit Jugendlichen das Bunte Haus erhalten
bleibt» , so Hein­rich abschließend.

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Antijüdische Parolen: Wohnung durchsucht

Groß Glienicke. Drei Wochen nach dem Auf­tauchen anti­jüdis­ch­er Flug­blät­ter am
Groß Glienick­er See hat die Polizei einen möglichen Tatverdächtigen
ermit­telt. Bere­its Ende Okto­ber, wie jet­zt erst bekan­nt wurde, durchsuchten
Beamte im Kreis Havel­land in der Nähe des Sees die Woh­nung eines aus Berlin
zuge­zo­ge­nen Mannes. Die Polizei nahm fünf Com­put­er mit. Die darin
gespe­icherten Infor­ma­tio­nen wer­den derzeit ausgewertet. 

Mitte Okto­ber waren, wie berichtet, am Groß Glienick­er See auf einem
Com­put­er geschriebene, anti­jüdis­che Flug­blät­ter unter die Scheibenwischer
mehrerer Fahrzeuge gek­lemmt wor­den. Der Mann sagte allerd­ings, er habe mit
den volksver­het­zen­den Pam­phleten nichts zu tun. 

Eine Frau hat­te jedoch behauptet, sie habe ein Fahrzeug und einen Mann in
der Zeit gese­hen, in der die Flug­blät­ter verteilt wor­den sein kön­nten. Da
die Zeu­g­in eine detail­re­iche Beschrei­bung abgab, gelang es der Polizei, den
Mann aus­find­ig zu machen. 

Die Flug­blät­ter waren offen­bar die Antwort auf mys­ter­iöse Gift-Anschläge
gegen Bäume am Groß Glienick­er See.

Inforiot