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Anwalt fordert milde Strafe im Mordprozess


(Berlin­er Zeitung) NEURUPPIN. Im Prozess um die Ermor­dung des 16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl in
Pot­zlow hat der Vertei­di­ger des Angeklagten Sebas­t­ian F. dessen sofortige
Freilas­sung beantragt. Zudem forderte Anwalt Ulrich Drewes am Mon­tag im
Landgericht Neu­rup­pin eine milde Strafe. Der 18-jährige Angeklagte solle nur
zu gemein­nütziger Arbeit oder ein­er Geld­strafe verurteilt wer­den. Grund: Das
Gericht habe nicht ein­deutig klären kön­nen, inwieweit Sebas­t­ian F. an der
Tötung von Mar­i­nus durch die bei­den Mitangeklagten beteiligt gewe­sen sei. 

 

Die Anklage hat­te für Sebas­t­ian F. neun Jahre und acht Monate Haft
gefordert. Sie wirft den drei Angeklagten die gemein­same Ermor­dung von
Mar­i­nus vor. Die Angeklagten hät­ten ihn stun­den­lang gequält und dann seinen
Kopf an einem Stein­trog zertreten. Der Vertei­di­ger von Sebas­t­ian F. sagte,
sein Man­dant habe sich nur anfangs an der Tat beteiligt und damit der
gefährlichen Kör­per­ver­let­zung schuldig gemacht. Bei den anfänglichen
Auseinan­der­set­zun­gen habe es sich um “nicht wesentlich mehr als eine
Kabbelei” gehan­delt. “Ein so genan­nter Bor­d­stein-Kick ist sich­er brutal,
aber er ist nicht grausam. Er ist effizient, um jeman­den zu töten”,
behauptete Drewes. 

 

“Diese Wort­wahl ist beschöni­gend, nicht angemessen für eine solche Tat”,
sagt Thomas Weichelt, Anwalt der Eltern von Mar­i­nus. Zeu­gen ätten ausgesagt,
Sebas­t­ian F. habe auf Mar­i­nus Kopf uriniert, ihn beschimpft und gezwungen,
in den Trog zu beißen. 

 

Pot­zlow-Prozess: Vertei­di­ger nen­nt Strafantrag “absurd”

 

(MOZ) Neu­rup­pin (dpa) Im Prozess um den Mord an dem Schüler Mar­i­nus Schöberl hat
der Vertei­di­ger eines Angeklagten die von der Staat­san­waltschaft geforderte
Jugend­strafe abgelehnt. Der Anwalt Ulrich Drewes forderte am Mon­tag am
Landgericht Neu­rup­pin, für seinen Man­dan­ten den Haft­be­fehl aufzuheben. Das
Gericht solle ihm stattdessen Erziehungs- oder Zucht­maß­nah­men auferlegen;
dazu zählen unter anderem Jugen­dar­rest und gemein­nützige Arbeit. Die
Staat­san­waltschaft hat­te eine Jugend­strafe von fast zehn Jahren Gefängnis
beantragt. 

 

“Dieser Strafantrag ist absurd”, sagte der Anwalt. Er warf der
Anklage­be­hörde vor, die Angeklagten vorverurteilt und damit ein
Men­schen­recht ver­let­zt zu haben. “In diesem Land gibt es noch die
Unschuldsver­mu­tung bis zum Urteil”, sagte Drewes. 

 

Sein 18 Jahre alter Man­dant habe sich an den Mis­shand­lun­gen des Schülers im
Juli 2002 in Pot­zlow (Uck­er­mark) beteiligt und sei der zweifachen
gefährlichen Kör­per­ver­let­zung schuldig. “Es war sich­er mehr als eine
Kabbelei, aber nicht wesentlich mehr.” Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft
haben der 18-Jährige und das eben­falls angeklagte Brüder­paar den Schüler
stun­den­lang geschla­gen, beschimpft und ihm Alko­hol einge­flößt. Anlass sei
allein das Ausse­hen des Jun­gen gewe­sen: Er trug Hip-Hop-Hosen und gefärbte
Haare. 

 

Mar­i­nus musste laut Staat­san­waltschaft in einem ehe­ma­li­gen Stall in einen
Fut­tertrog beißen, als der angeklagte jün­gere Brud­er mit seinen
Springer­stiefeln auf den Schädel des Opfers sprang. Vor­bild für diese Tat
sei der so genan­nte Bor­d­stein­kick aus dem Film “Amer­i­can His­to­ry X” gewesen.
Der tödliche Fußtritt sei zwar bru­tal, aber nicht grausam, sagte der Anwalt.
Sein Man­dant habe sich daran nicht beteiligt. 

 

Der älteste, erwach­sene Angeklagte soll nach dem Willen der
Staat­san­waltschaft lebenslang in Haft, sein 18 Jahre alter Brud­er zehn
Jahre. Die Vertei­di­ger der Brüder plädieren am 2. Okto­ber, das Urteil soll
am 9. Okto­ber gesprochen werden. 

 

Pot­zlow-Prozess: Anwalt gegen Haft

Plä­doy­er im Mord­fall Schöberl

 

(Tagesspiegel) Neu­rup­pin. Er sprach über­raschend kurz und will nicht ein­mal eine Haftstrafe
akzep­tieren: Im ersten Plä­doy­er der Vertei­di­gung im Prozess zum Mord an dem
16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl hat Recht­san­walt Ulrich Drewes für den
Angeklagten Sebas­t­ian F. (18) lediglich “Zucht­mit­tel und/oder
Erziehungs­maß­nah­men” gefordert — also eine Geld­strafe oder gemeinnützige
Arbeit. Sein Man­dant habe bei der Tat im Dorf Pot­zlow nur zwei gefährliche
Kör­per­ver­let­zun­gen began­gen, sagte der Vertei­di­ger der Jugend­kam­mer des
Landgerichts Neu­rup­pin. Außer­dem beschuldigte Drewes in seinem halbstündigen
Plä­doy­er die Staat­san­waltschaft, sie habe über die Medi­en eine
Vorverurteilung aller drei Angeklagten bewirkt. Mit dieser “Stim­mungs­mache
auf niedrig­stem Niveau” habe die Anklage­be­hörde das Men­schen­recht der
Unschuldsver­mu­tung “nach­haltig ver­let­zt”. Damit sei von Anfang an kein
faires Ver­fahren möglich gewesen. 

 

Die Staat­san­waltschaft hat­te, wie berichtet, in ihrem Plä­doy­er für Sebastian
F. neun Jahre und acht Monate Jugend­haft wegen ver­sucht­en Mordes verlangt.
Das angeklagte Brüder­paar Mar­co (24) und Mar­cel S. (18) sei hingegen
schuldig, Mar­i­nus Schöberl ermordet zu haben. Für Mar­co S. fordert die
Staat­san­waltschaft lebenslange Haft, bei Mar­cel S. die Jugendhöchststrafe,
zehn Jahre. In der Anklageschrift war auch Sebas­t­ian F. Mord vorgehalten
wor­den — doch ließ sich im Prozess nach Ansicht der Staat­san­waltschaft nicht
nach­weisen, dass Sebas­t­ian F. tat­säch­lich an der Tötung von Mar­i­nus Schöberl
mit­gewirkt hat. Das Opfer war in der Nacht zum 13. Juli 2002 von den drei
Recht­sex­trem­is­ten mit Schlä­gen und Trit­ten trak­tiert wor­den. In einem Stall
in Pot­zlow wurde Schöberl gezwun­gen, in die Betonkante eines Schweinetrogs
zu beißen. Anschließend sprang Mar­cel S. auf den Hin­terkopf des Opfers.
Später wurde Schöberl in ein­er Jauchegrube verscharrt. 

 

Nach Auf­fas­sung von Drewes hat Sebas­t­ian F. lediglich zu Beginn bei den
Mis­shand­lun­gen mit­gemacht. Die drei Schläger und ihr Opfer hat­ten im Dorf
Strehlow in ein­er Woh­nung zusam­men mit drei Erwach­se­nen gezecht. Mar­co S.
fing dann an, Mar­i­nus Schöberl zu schla­gen und zwang ihn, sich als “Jude” zu
beze­ich­nen. Anschließend wurde Schöberl län­gere Zeit mis­shan­delt. Sebastian
F. soll laut Staat­san­waltschaft auf ihn uriniert haben. Außer­dem habe F. so
heftig zugeschla­gen, dass Schöberl mit seinem Stuhl nach hin­ten fiel.
Vertei­di­ger Drewes meinte jedoch, ohne Details zu nen­nen, “das war nicht
wesentlich mehr als eine Kabbelei”. Nach­dem die drei Angeklagten mit
Schöberl zu den Stal­lun­gen gefahren seien, habe F. auch nur aus Angst vor
den Brüdern S. zu Schöberl gesagt, er solle in den Trog beißen. 

 

Am 2. Okto­ber sollen die anderen bei­den Vertei­di­ger plädieren.

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Spezialisiert auf schwere Jungs: Verteidiger Schöneburg


Pots­dam — Hin­ter dem bre­it­en Schreibtisch des Pots­damer Strafverteidigers
Matthias Schöneb­urg hängt eine ver­größerte Gericht­sze­ich­nung aus einem der
spek­takulärsten Krim­i­nalfälle in Bran­den­burg. Sie zeigt den 48-jährigen
Juris­ten zusam­men mit Sergej Serow, einem der Mit­täter im Fall des 1997
ent­führten und umge­bracht­en Matthias Hintze. Zugle­ich weist die Zeichnung
darauf hin: Schöneb­urg hat ein Faible für schwierige Fälle. “Mich reizt,
wenn es sich die Leute zu ein­fach machen und nach der Höch­st­strafe rufen”,
sagt er. 

 

In vie­len der großen Bran­den­burg­er Prozesse um Mord, Totschlag und schwere
Kör­per­ver­let­zung der ver­gan­genen Jahre vertei­digte er den Hauptangeklagten.
Und das Straf­maß bleibt meis­tens unter den Forderun­gen der
Staat­san­waltschaft. Das ist bei Serow so und 1996/1997 auch in der
Neuau­flage des Dol­gen­brodt-Prozess­es, als Schöneb­urg einen Elektromeister
verteidigt. 

 

Im Bunker­mord-Prozess 2001 und im Disko­mord-Prozess 2003 kom­men die
jew­eili­gen Man­dan­ten Schöneb­urgs eben­falls glimpflich­er davon, als von der
Anklage vorge­se­hen. Lediglich der Gewaltver­brech­er Frank Schmökel erhält
2002 die geforderte Höch­st­strafe — in der ersten Instanz. 

 

Derzeit vertei­digt Schöneb­urg vor dem Landgericht Neu­rup­pin im
Pot­zlow-Prozess Mar­co Sch. und vor dem Landgericht Frank­furt (O.) Melanie
J., die Mut­ter des schw­er mis­shan­del­ten zwei­jähri­gen Pas­cal. Er wolle ein
“gerecht­es Straf­maß erre­ichen, das bedeutet nicht immer Freispruch”. 

 

Er will “Waf­fen­gle­ich­heit im Ver­fahren” her­stellen zwis­chen den seiner
Mei­n­ung nach oft aus sozial benachteiligten Milieus stam­menden Tätern sowie
Gericht und Staat­san­waltschaft. Jed­er habe ein Recht auf Vertei­di­gung. “Die
Straftat­en mein­er Man­dan­ten verurteile ich allerd­ings wie andere Menschen
dies auch tun”, beken­nt der Vater zweier Töchter. Als der Hart­ge­sot­tene von
den schw­eren Ver­let­zun­gen des kleinen Pas­cal liest, ver­spürt er einen “Kloß
im Hals”. Den Mord an Mar­i­nus Schöberl in Pot­zlow empfind­et er als
“unvorstell­bar grausam”. 

 

Wichtig ist Schöneb­urg ein häu­figer Kon­takt mit seinen Man­dan­ten, weshalb er
sie oft im Gefäng­nis auf­sucht. Auf diese Weise “baut sich Nähe, aber keine
Sym­pa­thie auf”, und es lasse sich bess­er arbeit­en. Für Serow beispielsweise
war er die einzige Bezugsper­son. Bei­de disku­tierten im Knast über Literatur.
Mit Schmökel habe er sich nor­mal unter­hal­ten, erzählt Schöneb­urg. Dieser
sei — anders als in der Öffentlichkeit dargestellt — kein Mon­ster wie
Han­ni­bal Lecter aus dem Spielfilm “Schweigen der Lämmer”.

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Potzlow-Prozess: Plädoyers der Verteidigung beginnen

Neu­rup­pin — Im Prozess um die Ermor­dung eines 16-Jähri­gen in Pot­zlow vor dem Landgericht Neu­rup­pin begin­nt heute die Vertei­di­gung mit ihren Plä­doy­ers. Den Anfang macht der Anwalt von Sebas­t­ian F. Am 2. Okto­ber fol­gen die
Vertei­di­ger der Angeklagten Mar­cel und Mar­co Sch. Die Staat­san­waltschaft hat­te hohe Haft­strafen beantragt. Für den mut­maßlichen 18-jähri­gen Haupt­täter Mar­cel Sch. wurde die Höch­st­strafe laut Jugend­strafrecht von zehn
Jahren, für den gle­ichal­tri­gen Sebas­t­ian F. neun Jahre und acht Monate gefordert. Bei Mar­co Sch. (24) plädierte die Anklage­be­hörde für eine lebenslange Freiheitsstrafe. 

 

Am ersten Ver­hand­lungstag hat­ten die jun­gen Män­ner ihre Beteili­gung an der bes­tialis­chen Tat zugegeben. Über ihre Motive schweigen sie. Das Urteil wird für den 9. Okto­ber erwartet.

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Grundlose Hinrichtung eines Jungen”

Staat­san­wältin fordert im Pot­zlow-Prozess Höch­st­strafen für zwei der drei Angeklagten

 

NEURUPPIN. Staat­san­wältin Eva Hoffmeis­ter fand klare Worte für die Tat, die
sie den drei Angeklagten bei ihrem Plä­doy­er am Mittwoch noch einmal
vorhielt. “Es geht um die grund­lose Hin­rich­tung eines Jun­gen, die
unver­gle­ich­bar abscheulich ist”, sagte sie in Saal 2 des Landgerichts
Neu­rup­pin. Hoffmeis­ter sieht es als erwiesen an, dass die Angeklagten den
16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl in der Nacht zum 13. Juli 2002 in Potzlow
stun­den­lang gequält zu haben, um ihn dann aus niederen Beweg­grün­den, äußerst
bru­tal und kalt­blütig zu ermorden. 

 

Falsche Frisur, falsche Kleidung

 

Einziger Anlass sei gewe­sen, dass Mar­i­nus eine andere Frisur und andere
Klei­dung trug als die recht­sex­trem eingestell­ten Jugendlichen. Zwei
Angeklagte waren zur Tatzeit min­der­jährig und wer­den nach dem
Jugend­strafrecht abgeurteilt. Hoffmeis­ter forderte für den damals
17-jähri­gen Haupt­täter Mar­cel Sch. die mögliche Höch­st­strafe von zehn
Jahren. Für seinen Kom­plizen Sebas­t­ian F. — der sich an der endgültigen
Tötung nicht direkt beteiligt hat­te — forderte sie neun Jahre und acht
Monate. Für den erwach­se­nen Brud­er von Mar­cel ver­langte sie lebenslange
Haft. Die Höch­st­strafe sei bei dieser Tat nötig, obwohl Mar­co schwer
alko­ho­lab­hängig sei und nur über sehr geringe Intel­li­genz ver­füge. Zudem hat
der psy­chi­a­trische Gutachter bei ihm eine krankhafte Persönlichkeitsstörung
fest­gestellt. Auch der Anwalt der Fam­i­lie von Mar­i­nus forderte lebenslange
Haftstrafe. 

 

Mit roten Gesichtern hörten die drei Angeklagten an Fuss­fes­seln geket­tet den
Aus­führun­gen der Staat­san­wältin zu. Diese sagte, die Mord­nacht habe harmlos
begonnen. Die drei Täter hät­ten Alko­hol getrunk­en, später Neonazi-Musik
gehört. Der Haupt­täter durfte an diesem Tag wegen sein­er rechtsextremen
Ansicht­en nicht an der Abschlussfahrt sein­er Klasse teil­nehmen. Sein großer
Brud­er war ger­ade aus der Haft ent­lassen wor­den. Bei Bekan­nten trafen sie
ihren Kumpel Mar­i­nus. Hoffmeis­ter sagte, dass Mar­co mit dem späteren Opfer
grund­los einen Stre­it anf­ing: “Bist du ein Jude?”, habe er gefragt. “Sie
sucht­en einen Grund, um ihn zu mis­shan­deln”, sagte Hoffmeis­ter. Sie
prügel­ten ihn, flößten ihm Schnaps ein, bis er sich erbrach. Sebas­t­ian F.
urinierte sog­ar auf den Mis­shan­del­ten. “Spätestens da wurde Mar­i­nus seine
Würde genom­men”, sagte sie. 

 

Doch damit nicht genug. Nach stun­den­langer Quälerei bracht­en sie ihn in
einen alten Schweinestall. “Dort wurde er von allen dreien geschla­gen und
aufge­fordert, in die Steinkante eines Tro­ges zu beißen”, sagte sie. Das ist
für Hoffmeis­ter der Beleg, dass sie den Plan hat­ten, Mar­i­nus gemeinsam
umzubrin­gen. Denn Zeu­gen hat­ten aus­ge­sagt, dass alle drei den amerikanischen
Anti-Neon­azi-Film “Amer­i­can His­to­ry X” ken­nen. Der Film sei die Vor­lage für
die Tat gewe­sen, denn dort wird einem Mann mit einem so genannten
Bor­d­stein­kick der Schädel zertrüm­mert. Zweimal zwan­gen die Angeklagten
Mar­i­nus, in den Trog zu beißen. “Es ist für das Opfer die wehrloseste
Posi­tion, die man sich denken kann”, sagte die Anklägerin. 

 

Kein­er der drei Täter habe von den Quälereien abge­lassen. “Mar­cel sprang
hoch, mit den Springer­stiefeln auf den Kopf”, sagte Hoffmeis­ter. Sein Bruder
merk­te am Puls des Opfers, dass der Junge noch lebt und sagte: “Der wird
nicht mehr, den müssen wir umbrin­gen.” Die Brüder sucht­en Steine, Marcel
fand zuerst einen und erschlug Mar­i­nus. Sebas­t­ian F. habe sich am letzten
Teil der Tat nicht mehr beteiligt, sagte Hoffmeis­ter. Das sei das einzig
Ent­las­tende. Nicht aber die Ausrede der Täter, betrunk­en gewe­sen zu sein. 

 

Staat­san­walt fordert hohe Strafen für Potzlow-Mord

 

(BM) Neu­rup­pin — Wegen Mordes an dem 16-jähri­gen Schüler Mar­i­nus aus der
bran­den­bur­gis­chen Gemeinde Pot­zlow hat die Staat­san­waltschaft hohe
Haft­strafen für die drei Angeklagten gefordert. Der älteste, erwachsene
Angeklagte soll lebenslang in Haft, sein 18 Jahre alter Brud­er zehn Jahre
und dessen gle­ichal­triger Fre­und neun Jahre und acht Monate. Die drei sollen
in der Nacht zum 13. Juli ver­gan­genen Jahres in Pot­zlow (Uck­er­mark) den
Schüler Mar­i­nus Schöberl bes­tialisch umge­bracht haben. “Sie haben das Opfer
stun­den­lang mis­shan­delt und erniedrigt”, so die Staat­san­wältin. Alle drei
seien des ver­sucht­en Mordes schuldig. Die Brüder Mar­co und Mar­cel Sch. zudem
des vol­len­de­ten Mordes, weil sie entsch­ieden hät­ten, Mar­i­nus umzubringen,
als der schon mit schw­er­sten Kopfver­let­zun­gen am Boden lag. Erst mehrere
Wochen nach der Tat war das in ein­er Jauchegrube ver­grabene und skelettierte
Opfer gefun­den wor­den. Staat­san­wältin und Neben­klagean­walt sahen letztlich
keinen Grund, die Schuld der Angeklagten wegen geringer Intelligenz,
fehlen­der Erziehung oder Alko­holisierung zu mindern. 

 

Pot­zlow-Prozess: Anklage fordert hohe Haftstrafen

 

(MOZ) Neu­rup­pin (dpa) Wegen Verdeck­ungsmordes an dem 16-jähri­gen Schüler Marinus
Schöberl hat die Staat­san­waltschaft am Mittwoch vor dem Neuruppiner
Landgericht hohe Haft­strafen für alle drei Angeklagten gefordert. Der
älteste, erwach­sene Angeklagte soll lebenslang in Haft, sein 18 Jahre alter
Brud­er zehn Jahre und dessen gle­ichal­triger Fre­und neun Jahre und acht
Monate. “Sie haben das Opfer stun­den­lang mis­shan­delt und erniedrigt. Es hat
Qualen erlit­ten und wurde sein­er Men­schen­würde beraubt”, sagte
Staat­san­wältin Eva Hoffmeis­ter im Plä­doy­er. Erst Wochen nach der Tat war das
in ein­er Jauchegrube ver­grabene und skelet­tierte Opfer gefun­den worden. 

 

“Es geht um die grund­lose Hin­rich­tung eines Jun­gen, die unvergleichbar
abscheulich ist”, sagte Hoffmeis­ter. Die drei aus der Uck­er­mark stammenden
Angeklagten hät­ten den Schüler in der Nacht zum 13. Juli 2002 stundenlang
geschla­gen, beschimpft und ihm Alko­hol einge­flößt. Anlass sei allein das
Ausse­hen des Jun­gen gewe­sen: Er trug Hip-Hop-Hosen, seine drei mutmaßlichen
Peiniger Springer­stiefel und Glatze. Alle Drei seien der recht­en Szene
zuzuord­nen, sagte die Staatsanwältin. 

 

Vor­bild für das Ver­brechen war laut Hoffmeis­ter der Film “Amer­i­can History
X”. Dabei zwingt ein Neon­azi sein Opfer, in einen Bor­d­stein zu beißen, und
tritt ihm dabei auf den Schädel. Mar­i­nus musste laut Staat­san­wältin in einem
ehe­ma­li­gen Stall in einen Fut­tertrog beißen, als der angeklagte jüngere
Brud­er mit seinen Springer­stiefeln auf den Schädel des Opfers sprang. Nach
Aus­sage des medi­zinis­chen Gutachters im Prozess war das die tödliche Aktion.
Weil das Opfer noch röchelte, habe der Jün­gere der Brüder dann noch zwei Mal
einen großen Stein auf seinen Kopf gewor­fen, sagte Hoffmeister. 

 

Bis zu dem Stein­wurf hät­ten die drei Män­ner — die heute 18- Jähri­gen waren
zur Tatzeit jugendlich — gemein­schaftlich gehan­delt. “Jed­er hat geschlagen,
jed­er hat erniedrigt”, sagte die Anklagev­ertreterin im Plä­doy­er, das die
Angeklagten kopf­schüt­tel­nd und gäh­nend ver­fol­gten. Beson­ders erschreckend
sei, dass der jün­gere der Brüder mit der Tat noch geprahlt habe. 

 

Der Kumpel des jün­geren Brud­ers war nach Auf­fas­sung der Staat­san­wältin nicht
am Verdeck­ungsmord beteiligt und sei nur des ver­sucht­en Mordes schuldig. Die
Vertei­di­ger plädieren voraus­sichtlich Ende Sep­tem­ber und Anfang Oktober. 

 

Plä­doy­er: Lebenslang für Potzlow-Täter

Anklage fordert Höch­st­strafen für d
ie Mörder von Mar­i­nus Schöberl

 

(Tagesspiegel) Neuruppin/Potzlow. Im Prozess um den Mord an dem 16-jähri­gen Marinus
Schöberl hat die Staat­san­waltschaft hohe Haft­strafen gefordert. Der älteste
der drei recht­sex­tremen Täter, Mar­co S. (24) solle lebenslang hin­ter Gitter,
forderte Staat­san­wältin Eva Hoffmeis­ter in ihrem Plä­doy­er vor dem
Landgericht Neu­rup­pin. Für Mar­cos Brud­er Mar­cel (18) ver­langte sie die
Jugend­höch­st­strafe von zehn Jahren. Nur bei dem drit­ten Angeklagten,
Sebas­t­ian F. (18) , wich Hoffmeis­ter vom Höch­st­maß ab: F. solle neun Jahre
und acht Monate Jugend­strafe ver­büßen. Der Anwalt der Eltern Schöberl
schloss sich dem Plä­doy­er der Staat­san­wältin weit­ge­hend an. 

 

Die Skin­heads hat­ten Mar­i­nus in der Nacht zum 13. Juli 2002 in Potzlow
stun­den­lang gequält. Hoffmeis­ter sprach von der “grund­losen Hinrichtung
eines Jun­gen, die in ihrer Grausamkeit ohne Beispiel ist”. Die vom
psy­chi­a­trischen Gutachter bei Mar­co S. wegen niedriger Intel­li­genz und
Alko­ho­lab­hängigkeit attestierte ver­min­derte Schuld­fähigkeit sieht
Hoffmeis­ter auch — doch könne angesichts der beson­deren Grausamkeit der Tat
höch­stens darauf verzichtet wer­den, eine beson­dere Schwere der Schuld
festzustellen. Bei beson­der­er Schwere kön­nte Mar­co S. früh­estens nach 15
Jahren Haft eine Ent­las­sung auf Bewährung beantragen.

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Harte Urteile als Ziel

NEURUPPIN — Im Pot­zlow-Mord­prozess will die Staat­san­waltschaft Neuruppin
trotz der psy­chi­a­trischen Gutacht­en, die Anhalt­spunk­te für verminderte
Schuld­fähigkeit liefern, harte Urteile erre­ichen. “Eine Strafmilderung wegen
Alko­hols wer­den wir bei den zwei jün­geren Angeklagten nicht mitmachen”,
erk­lärte Neu­rup­pins Chefan­kläger Gerd Schnittch­er gestern. 

 

Nach der Entschei­dung des 3. Straf­se­n­ats des Bun­des­gericht­shofs vom März
2003 “gehört es zum Erfahrungss­chatz, dass Men­schen generell nach
erhe­blichem Alko­hol­genuss zu Hand­lun­gen neigen, die sie nüchtern so nicht
bege­hen wür­den”. Schnittch­er: “Wir wer­den ver­suchen, den Fuß in die sich
öff­nende Tür der Rechtssprechung zu stellen.” 

 

Die Vertei­di­ger der bei­den 18-jähri­gen Angeklagten Mar­cel S. und Sebastian
F. hat­ten nach den Gutacht­en auf die begin­nende Dro­gen- und
Alko­ho­lab­hängigkeit sowie den hohen Alko­holpegel ihrer Man­dan­ten aufmerksam
gemacht und darauf hingewiesen, dass dieser Umstand die Schuldfähigkeit
min­dern könne. 

 

Darüber hin­aus sind die Geis­tes­fähigkeit­en der drei Angeklagten wenig
aus­geprägt. Mar­cel S. und Sebas­t­ian F. haben einen Intel­li­gen­zquo­tien­ten von
75 und 77, Marcels 24-jähriger Brud­er Mar­co von 55. Die drei jun­gen Männer
sind angeklagt, vor einem Jahr den 16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl in Potzlow
(Uck­er­mark) ermordet und die Leiche in ein­er Jauchegrube ver­graben zu haben.

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Täter vermindert schuldfähig


(BM) Neu­rup­pin — Im Pot­zlow-Prozess in Neu­rup­pin um die bru­tale Tötung des
16-jähri­gen Schülers Mar­i­nus Schöberl wer­den wahrschein­lich nicht die
möglichen Höch­st­strafen ver­hängt. Psy­chi­a­trische Gutacht­en bescheinigten
allen drei Angeklagten gestern Anhalt­spunk­te für eine verminderte
Schuld­fähigkeit wegen Per­sön­lichkeitsstörun­gen, Alko­hol­sucht und
Intelligenzminderung. 

 

Ver­min­dert intelligent

Prozess um Pot­zlow-Mord: Psy­chi­ater hält einen der drei Täter für nicht voll
schuldfähig

 

(Berlin­er Zeitung) NEURUPPIN. Der 17. Ver­hand­lungstag im Prozess gegen die mut­maßlichen Mörder
des 16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl begann mit einem ungewöhn­lichen Antrag.
Thomas Weichelt, der Anwalt der Eltern von Mar­i­nus, forderte am Donnerstag
im Saal 2 des Landgericht­es Neu­rup­pin eine Schweigeminute für deren Sohn.
Denn genau an diesem Tag hätte das Opfer seinen 18. Geburt­stag feiern
kön­nen, wenn die drei Angeklagten ihn nicht im Juli vorigen Jahres in einem
ehe­ma­li­gen Stall im Uck­er­mark-Dorf Pot­zlow bru­tal getötet hät­ten. Richterin
Ria Bech­er lehnte den Antrag ab. “Ein Gerichtssaal ist nicht der geeignete
Ort, um eine Schweigeminute einzule­gen”, sagte sie. 

 

Gle­ich danach mussten die Prozess­beobachter und Jour­nal­is­ten den
Gerichtssaal ver­lassen — der Prozess wurde unter Auss­chluss der
Öffentlichkeit fort­ge­set­zt. Denn der psy­chi­a­trische Gutachter Alexander
Böh­le äußerte sich zur Schuld­fähigkeit der drei Angeklagten. Da der
Haup­tangeklagte Mar­cel Sch. und sein Mit­täter Sebas­t­ian F. zur Tatzeit erst
17 Jahre alt waren, soll­ten Details aus ihrem Leben vor der Öffentlichkeit
geschützt wer­den. Dies kön­nte ihrer per­sön­lichen und beru­flichen Entwicklung
schaden, hieß es. Auch beim Gutacht­en über Marcels damals 23-jähri­gen Bruder
Mar­co blieb das Gericht unter sich. 

 

Mit 14 Jahren alkoholkrank

 

Laut Gutacht­en ist der ältere Brud­er nur ver­min­dert schuld­fähig. Sein Anwalt
Matthias Schöneb­urg sagte: “Der Gutachter ist zu dem Schluss gekom­men, dass
Mar­co alko­holkrank ist.” Die Abhängigkeit habe bere­its im 14. Lebensjahr
begonnen. Außer­dem liege der Intel­li­gen­zquo­tient des Angeklagten bei 55,
also weit niedriger als die Gren­ze für unter­durch­schnit­tliche Intelligenz,
die bei 75 bis 90 ange­siedelt wird. Als Drittes habe der Psy­chi­ater bei
Mar­co eine “krankhafte Per­sön­lichkeitsstörung” festgestellt. 

 

Weil Mar­co zudem bei der Tat schw­er angetrunk­en war, schließe der Gutachter
nicht aus, dass Mar­co zur Tatzeit sein Han­deln nicht voll­ständig steuern
kon­nte und deshalb ver­min­dert schuld­fähig ist. “Mein­er Mei­n­ung nach muss
dies strafmildernd gew­ertet wer­den”, sagte Schöneb­urg. Damit kön­nte aus
ein­er möglichen lebenslan­gen Haft eine 15-jährige Haft­strafe werden. 

 

Trotz erhe­blich­er Erin­nerungslück­en soll Mar­co dem Arzt glaub­haft berichtet
haben, dass ein­er der bei­den anderen Angeklagten das Opfer zwang, in einen
Stein­trog zu beißen. Dann soll Mar­cel plöt­zlich auf den Kopf von Marinus
gesprun­gen sein. Alle Tat­beteiligten seien darüber entset­zt gewe­sen, sagte
der Vertei­di­ger. Später habe der jün­gere Brud­er das Opfer mit einem Stein
erschlagen. 

 

“Auch bei dem jün­geren Brud­er beste­ht die Möglichkeit, dass er vermindert
schuld­fähig ist”, sagte dessen Anwalt Volk­mar Schöneb­urg. Allerd­ings sei der
Befund nicht so ein­deutig wie bei Mar­co. Mar­cel soll in sein­er Entwicklung
zurück­ge­blieben sein. Er sei unter­durch­schnit­tlich intel­li­gent, und war
während der Tat schw­er betrunk­en. Sein Anwalt erwartet, dass Mar­cel nicht
die Höch­st­strafe von zehn Jahren nach dem Jugend­strafrecht erhält. 

 

Sebas­t­ian F. ist auch ver­min­dert intel­li­gent aber wahrschein­lich voll
schuld­fähig. Es hängt vom Gericht ab, wie es die starke Alko­holisierung des
Jugendlichen während der Tat bewertet. 

 

Pot­zlow-Mord: Wahrschein­lich keine Höchststrafen

 

(MOZ) Neu­rup­pin (dpa) Im Prozess um die bru­tale Tötung des 16- jähri­gen Schülers
Mar­i­nus Schöberl aus Pot­zlow (Uck­er­mark) wer­den wahrschein­lich nicht die
möglichen Höch­st­strafen ver­hängt. Die psy­chi­a­trischen Gutachten
bescheinigten allen drei Angeklagten am Don­ner­stag am Landgericht Neuruppin
Anhalt­spunk­te für eine ver­min­derte Schuld­fähigkeit. Da der Gutachter sich
nicht endgültig fest­gelegt habe, müsse im Zweifel für die Angeklagten
entsch­ieden wer­den, forderten die Verteidiger. 

 

Angeklagt sind zwei 24 und 18 Jahre alte Brüder und ein weit­er­er 18-Jähriger
wegen gemein­schaftlichen Mordes. Sie sollen Mar­i­nus im Juli 2003 bestialisch
gefoltert, mit einem Stein erschla­gen und dann ver­steckt haben. Die Leiche
wurde erst Monate später in ein­er Jauchegrube ent­deckt. Der Fall hat­te wegen
sein­er Bru­tal­ität bun­desweit Schlagzeilen gemacht. Als “Vor­bild” für die Tat
soll eine Film­szene aus dem US-Streifen “Amer­i­can His­to­rie X” gedi­ent haben,
in der ein Mann dem liegen­den Opfer auf den Kopf springt. 

 

Als Haupt­täter hat­te sich in der Neu­rup­pin­er Ver­hand­lung der jün­gere der
bei­den Brüder selb­st bezichtigt. Nach den Worten seines Vertei­di­gers Volkmar
Schöneb­urg sprechen für seine ver­min­derte Schuld­fähigkeit eine
Reifeverzögerung, eine begin­nende Dro­gen- und Alko­ho­lab­hängigkeit sowie die
Abhängigkeit von seinem älteren Brud­er. Gegen ihn spreche, dass er das
Tat­geschehen in ein­er schriftlichen Erk­lärung rel­a­tiv detailgetreu
wiedergegeben habe. 

 

Der Gutachter schloss für ihn aber auch ein recht­sradikales Motiv weitgehend
aus. “Dass er immer zwis­chen Hip-Hop-Szene und rechter Szene wech­selte, war
pubertär bed­ingt”, erk­lärte der Vertei­di­ger. Das Opfer hat­te zur Tatzeit
eine Hip-Hop-Hose getra­gen und die Angeklagten wur­den bish­er der rechten
Szene zuge­hörig betra­chtet. Um wie viel das Gericht nach sein­er Ansicht
unter der Höch­st­strafe von zehn Jahren für den zur Tatzeit minderjährigen
Angeklagten bleiben soll, wollte der Anwalt nicht sagen. 

 

Bei dem 24-Jähri­gen liege die Sache klar­er, meinte dessen Verteidiger
Matthias Schöneb­urg. Wegen Intel­li­genz­min­derung, Per­sön­lichkeitsstörung und
ein­er “gefes­tigten Alko­holkrankheit” sei er ver­min­dert schuld­fähig. Das
könne statt der für Mord dro­hen­den Höch­st­strafe — lebenslanger Haft — zu
etwa 15 Jahren Frei­heit­sentzug führen. 

 

Die Kam­mer muss nach Angaben eines Gerichtssprech­ers der Empfehlung des
Gutachters fol­gen. Die Erörterung der Gutacht­en erfol­gte unter Ausschluss
der Öffentlichkeit. Die Jugend­kam­mer begrün­dete diese Maß­nahme damit, dass
bei der Ver­lesung der Exper­tisen intime Details aus dem Leben der
Angeklagten zur Sprache kämen. Das könne später beru­fliche oder soziale
Prob­leme für sie bringen. 

 

Mit dem Ende des Prozesse wird früh­estens für Okto­ber gerechnet. 

 


Pot­zlow-Prozess: Gutachter bescheinigt Angeklagten verminderte
Schuldfähigkeit


Psy­chi­ater stützte sich auf Aus­sagen der Beschuldigten über ihren
Alko­holkon­sum. Er hält eine eingeschränk­te Steuerungs­fähigkeit für möglich.
Entschei­dung über Strafmilderung liegt beim Gericht

 

(Tagesspiegel) Neu­rup­pin. Im Prozess um den Mord an dem 16-jähri­gen Mar­i­nus Sch. hat der
Gutachter, der Psy­chi­ater Alexan­der Böh­le, den drei Angeklagten am
Don­ner­stag Anhalt­spunk­te für ver­min­derte Schuld­fähigkeit a
ttestiert. Er
halte es für möglich, dass die Steuerungs­fähigkeit der Brüder Mar­co und
Mar­cel S. sowie von Sebas­t­ian F. zur Tatzeit durch erhe­blichen Alkoholkonsum
eingeschränkt war, wie ein Sprech­er des Pots­damer Landgerichts erläuterte.
Das Urteil des Gutachters kön­nte sich für die Angeklagten strafmildernd
auswirken. Soll­ten die Angeklagten tat­säch­lich so viel getrunk­en haben wie
angegeben, sprach der Gutachter ihnen zwar nicht die Ein­sichts­fähigkeit ab,
ihr Han­deln zu beurteilen; wohl aber die Steuerungs­fähigkeit, sich auch
danach zu ver­hal­ten. Bei der Ver­lesung am Don­ner­stag war die Öffentlichkeit
ausgeschlossen. 

 

Den drei jun­gen Män­ner wird vorge­wor­fen, sie hät­ten im Som­mer 2002 den
16-jähri­gen Mar­i­nus Sch. im uck­er­märkischen Pot­zlow auf bes­tialis­che Weise
gefoltert und umge­bracht. Ihnen sollen seine Frisur und Klei­dung nicht
gepasst haben. Der Haup­tangeklagte Mar­cel S. hat laut Anklage Mar­i­nus Kopf
auf der Kante eines Fut­tertrogs durch einen Fußtritt zertrüm­mert. Diesen so
genan­nten Bor­d­stein­kick sollen die jun­gen Män­ner aus dem Film “Amer­i­can
His­to­ry X” gekan­nt haben. Die Leiche von Mar­i­nus war erst vier Monate später
ent­deckt wor­den, nach­dem Mar­cel S. vor Fre­un­den mit der Tat geprahlt hatte. 

 

Nach Ein­schätzung von Gericht­spräsi­dent Hel­mut Krah ist es nicht
unwahrschein­lich, dass das Gericht im Falle von Mar­co S. verminderte
Schuld­fähigkeit anerken­nt. Im Fall von Mar­cel und Sebas­t­ian hänge die
Entschei­dung davon ab, wie die Richter den Alko­holkon­sum der Angeklagten
bew­erten. Dabei müssten sie ihr gesamtes Ver­hal­ten in der Tatnacht
berück­sichti­gen: “Wenn eine Tat sehr aus­führlich geplant ist, lässt das auch
Rückschlüsse auf die Zurech­nungs­fähigkeit zu.” 

 

Die Anklage für alle drei jun­gen Män­ner lautet auf Mord. Nach dem
Jugend­strafrecht dro­ht Mar­cel und Sebas­t­ian F., die zur Tatzeit 17 waren,
die Höch­st­strafe von zehn Jahren. Wie stark sich diese ver­ringert, wenn das
Gericht eine ver­min­derte Schuld­fähigkeit anerken­nt, liegt in seinem
Ermessen. Mar­co S., der nach dem Erwach­se­nen­strafrecht angeklagt ist, würde
in diesem Fall von ein­er lebenslänglichen Strafe ver­schont. Das Höchstmaß
läge bei 15 Jahren. 

 

Angeklagte im Pot­zlow-Mord­prozess ver­min­dert schuldfähig

 

(LR) Im Prozess um die bru­tale Tötung des 16-jähri­gen Schülers Mar­i­nus Schöberl
aus Pot­zlow (Uck­er­mark) wer­den wahrschein­lich nicht die möglichen
Höch­st­strafen verhängt. 

 

Die psy­chi­a­trischen Gutacht­en bescheinigten zwei der drei Angeklagten
gestern am Landgericht Neu­rup­pin Anhalt­spunk­te für eine verminderte
Schuld­fähigkeit. Da der Gutachter sich nicht endgültig fes­tlegte, müsse im
Zweifel für den Angeklagten entsch­ieden wer­den, forderten die Verteidiger
der bei­den 24 und 18 Jahre alten Brüder. Sie sind — mit einem weiteren
18-Jähri­gen — wegen gemein­schaftlichen Mordes angeklagt (die RUNDSCHAU
berichtete). Sie sollen Mar­i­nus im Juli 2002 bes­tialisch ermordet haben. 

 

Als Haupt­täter hat­te sich der jün­gere der bei­den Brüder selb­st bezichtigt.
Nach den Worten seines Vertei­di­gers Volk­mar Schöneb­urg sprechen für seine
ver­min­derte Schuld­fähigkeit eine Reifeverzögerung, eine begin­nende Drogen-
und Alko­ho­lab­hängigkeit sowie die Abhängigkeit von seinem älteren Bruder.
Gegen ihn spreche, dass er das Tat­geschehen in ein­er schriftlichen Erklärung
rel­a­tiv detail­ge­treu wiedergegeben habe.

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Zäher Terminstreit im Potzlow-Prozess

Plä­doy­ers im Ver­fahren zum grausamen Mord an Mar­i­nus Schöberl früh­estens am
9. September

 

(5.9) Neu­rup­pin. Der Ter­min war ungewöhn­lich. An einem Sonnabend ver­han­delt in
Deutsch­land nor­maler­weise kein Gericht, doch im Prozess um den grausamen
Mord an dem 16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl in Pot­zlow wurde jet­zt eine
Aus­nahme gemacht. Die Große Jugend­kam­mer des Landgerichts Neu­rup­pin lud für
gestern Mor­gen zwei Zeu­gen, weil sich die Prozess­parteien auf keinen anderen
Wochen­tag eini­gen kon­nten. Hätte die Strafkam­mer den Sonnabend nicht
genutzt, wäre wom­öglich der Prozess geplatzt. Denn max­i­mal zehn Tage nach
einem Ver­hand­lung­ster­min muss der näch­ste stat­tfind­en. Zulet­zt war am 21.
August ver­han­delt worden. 

 

Die Prob­leme bei der Ter­min­wahl illus­tri­eren auch, wie kom­pliziert sich
dieses Ver­fahren ent­ge­gen aller Erwartung gestal­tet. Ursprünglich wollte die
Kam­mer in dem Prozess, der am 26. Mai begonnen hat­te, schon am 18. Juni das
Urteil sprechen. Denn der Fall an sich scheint klar: Die drei rechtsextremen
Angeklagten, das Brüder­paar Mar­cel (18) und Mar­co S. (24) sowie Sebas­t­ian F.
(18), haben in der Nacht zum 13. Juli 2002 den zur Hiphop­per-Szene zählenden
Mar­i­nus Schöberl mit ein­er kaum zu schildern­den Bru­tal­ität mis­shan­delt. In
einem Schweinestall musste der bere­its schw­er geze­ich­nete Schöberl in die
Kante eines Beton­trogs beißen. Dann sprang Mar­cel S. mit seinen
Springer­stiefeln und voller Wucht gegen den Hin­terkopf des Opfers. Mar­cel S.
imi­tierte den “Bor­d­stein­kick”, den er in einem Film gese­hen hatte. 

 

Mar­cel S. hat, das bestätigte auch gestern ein Polizist vor Gericht, den
“Bor­d­stein­kick” schon kurz nach der Fes­t­nahme im Novem­ber ges­tanden. Doch
der Vertei­di­ger des Her­anwach­senden und die Anwälte der bei­den anderen
Angeklagten hal­ten der Polizei seit Juni vor, sie habe einen schw­eren Fehler
gemacht: Mar­cel S. und Sebas­t­ian F. sei das ihnen laut Jugendgerichtsgesetz
zuste­hende Recht ver­wehrt wor­den, sich in Anwe­sen­heit ihrer Eltern vernehmen
zu lassen. Nach Ansicht der Vertei­di­ger dür­fen deshalb das Geständ­nis von
Mar­cel S. und die Aus­sagen von Sebas­t­ian F. gegenüber der Polizei nicht im
Prozess ver­w­ertet werden. 

 

Die Jugend­kam­mer unter Vor­sitz von Rich­terin Ria Bech­er sieht das anders. So
kam es zu einem wochen­lan­gen Hick­hack, im Juli über­zo­gen die drei
Vertei­di­ger die Kam­mer mit Befan­gen­heit­santrä­gen. Diese lehnte eine andere
Kam­mer des Landgerichts im August ab. Seit­dem, so scheint es, wird der
weit­er­schwe­lende Stre­it über Ter­min­prob­leme ausgetragen. 

 

Nur müh­sam kon­nte Bech­er gestern nach zwei Zeu­ge­naus­sagen, die nicht viel
erbracht­en, mögliche Dat­en für die Plä­doy­ers anset­zen. Sie sollen am 9. und
10. Sep­tem­ber vor­ge­tra­gen wer­den. Vielle­icht wird dann am 18. ein Urteil
gefällt.

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Potzlow-Prozess: Kein Ortstermin


(BM , 22.08.) Neu­rup­pin — Im Prozess um den Tod des 16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl aus
Pot­zlow (Uck­er­mark) wer­den die Beteiligten den Tatort nicht besichti­gen. Die
Richter am Landgericht Neu­rup­pin erkan­nten gestern auch ohne den von der
Vertei­di­gung beantragten Lokalter­min an, dass es am Ort des Verbrechens
keine Grube mit flüs­siger Jauche gibt. Damit wurde ein wichtiges Detail aus
der Anklage fall­en gelassen. Darin war den drei Angeklagten zur Last gelegt
wor­den, sie hät­ten ihr Opfer in eine Jauchegrube gewor­fen, um zu sehen, ob
es untergeht.

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Drei Seminare des Flüchtlingsrates

Bis zum Jahre­sende 2003 wird der Bran­den­burg­er Flüchtlingsrat noch mehrere Bil­dungssem­inare ver­anstal­ten. An dieser Stelle seien vor­läu­fig drei dieser Ver­anstal­tun­gen vorgestellt. Infor­ma­tio­nen zu den restlichen Sem­i­naren wer­den in den näch­sten Tagen auf Infori­ot nachgereicht.

24.10.2003 — Rechtliche Grund­la­gen der Abschiebungshaft

Ref­er­ent: Recht­san­walt Ronald Reimann, Berlin

10–17 Uhr, Eisen­hart­str. 13, 14469 Potsdam

In diesem Sem­i­nar sollen die rechtlichen Grund­la­gen der Abschiebung­shaft ver­mit­telt wer­den. Was ist möglich, wenn einE Kli­entIn in Abschiebung­shaft sitzt? Fra­gen nach den Recht­en der/des Betrof­fe­nen und dem Vol­lzug der Abschiebe­haft sollen eben­so disku­tiert wer­den wie die Frage nach den juris­tis­chen Instru­menten zur Ver­mei­dung der Haft. Die Teil­nehmerIn­nen erhal­ten zudem genauere Infor­ma­tio­nen zur Abschiebe­haftein­rich­tung in Brandenburg. 

Bitte mit­brin­gen: Tex­taus­gabe des Aus­län­der- und Asyl­rechts (möglichst Beck-dtv Band, 16. Auflage) 

14.11.2003 — Öffentlick­eit­sar­beit in der Flüchtlingsarbeit

Ref­er­entin: Mari­na Mai, Journalistin

10–17 Uhr, Eisen­hart­str. 13, 14469 Potsdam

Wer ken­nt das nicht — man/frau engagiert sich in der Flüchtlingsar­beit und möchte mit den The­men an die Öffentlichkeit. Aber wie lanciere ich The­men wirk­sam in den Medien? 

Das Sem­i­nar soll dazu dienen, Ein­blick in den Tagesablauf der Print­me­di­en zu erlan­gen, um zu ver­ste­hen, wann es sin­nvoll ist, Presseerk­lärun­gen u.ä. zu senden oder wie Aktionstermine/Pressekonferenzen etc. gelegt wer­den, dass auch Pres­sev­ertreter erscheinen. 

Dazu gehört jedoch auch zu analysieren, ob der Stoff, der in die Öffentlichkeit gebracht wer­den soll, ger­ade über­haupt eine Chance hat, beachtet zu werden.
Auf diese Analyse auf­bauend soll die Form der Öffentlichkeit­sar­beit (Pressegespräch,Presseerklärung, Exk­lu­siv­in­for­ma­tion etc.) gewählt und anhand von Übun­gen prak­tisch umge­set­zt werden. 

20.11.2003 — Psy­chis­che Erkrankun­gen bei Flüchtlin­gen und der Umgang damit in Beratung und Betreuung

Ref­er­entin: Nora Balke, Zen­trum für Folteropfer

10–17 Uhr, Eisen­hart­str. 13, 14469 Potsdam

Im Gegen­satz zu dem Sem­i­nar im Juni soll es dieses Mal NUR um psy­chis­che Erkrankun­gen und nicht um Trau­ma­tisierung von Flüchtlin­gen gehen. Die Teil­nehmerIn­nen sollen den Raum find­en, ihre Erfahrun­gen zu schildern — was tun, wenn ein Klient/einE Heim­be­wohner­In der Mei­n­ung des/der BeraterIn/des Heim­per­son­als ver­hal­tensauf­fäl­lig ist?
Wie mit der Aggres­sion eines/einer Kli­entIn direkt beim Gespräch vorge­hen, auch wenn es z.B. zu kör­per­lich bedrohlich Sit­u­a­tio­nen kommt? 

Die Ref­er­entin wird ein­lei­t­end einige Krankheits­bilder schildern und dann für alle Fra­gen der Teil­nehmerIn­nen offen sein. 

Anmel­dung

Bei vie­len Anmel­dun­gen kön­nen sich Raumän­derun­gen ergeben. Bitte geben Sie deshalb bei der Anmel­dung eine eMail-Adresse oder eine Tele­fon­num­mer an, unter der wir Sie erre­ichen können. 

Anmel­dun­gen bitte bis spätestens eine Woche vor dem Sem­i­narter­min über fluechtlingsratbrb@jpberlin.de oder per Tele­fon (0331) 716.499.

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Zersplitterung macht die Neonazi-Szene unberechenbar

Pots­dam — Beobachter des recht­sex­tremen Spek­trums sind sich mit Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm einig: “Eine fest dur­chor­gan­isierte mil­i­tante Struk­tur rechter Ter­ror­is­ten gibt es nicht”, sagt Jür­gen Lorenz vom Mobilen
Beratung­steam gegen Recht­sex­trem­is­mus in Bran­den­burg. Doch Lorenz weiß, dass diese Tat­sache “noch nichts über die Gefährlichkeit Einzel­ner oder klein­er Split­ter­grup­pen, die autark vorge­hen, sagt”. Denn die sind dem Zugriff
sein­er Ein­rich­tung und auch dem Ver­fas­sungss­chutz weitest­ge­hend entzogen. 

Das beweist das Beispiel der “Nationalen Bewe­gung”, die 2001 einen Bran­dan­schlag auf die Trauer­halle des jüdis­chen Fried­hofs in Pots­dam verübte. Die Hin­ter­män­ner sind bis heute nicht gefasst wor­den. Ver­fas­sungss­chutzchef Hein­er Wegesin brachte die These von “ver­wirrten Einzeltätern und kleinen, mil­i­tan­ten Grup­pierun­gen” ins Spiel, die ihm
sichtlich Unbe­ha­gen bere­it­ete: “Die Beobach­tung wird dadurch nicht leichter.” Und er erkan­nte bei der “Nationalen Bewe­gung” eine neue Qualität
recht­sex­tremer Gewalt. 

Dies scheint sich jet­zt am Beispiel der Gruppe um Neon­azi Mar­tin Wiese zu bestäti­gen, der als Drahtzieher des geplanten Atten­tats auf den Neubau des Jüdis­chen Kul­turzen­trums in München gilt. Die drei Tatverdächti­gen aus der Uck­er­mark, gegen die Gen­er­al­bun­de­san­walt Kay Nehm in diesem Zusam­men­hang wegen des Ver­dachts der Bil­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung ermit­telt, sind bis­lang nicht als Mit­glieder der recht­en Szene in Erschei­n­ung getreten. 

“Die waren wed­er bei Staatss­chutz noch beim Ver­fas­sungss­chutz bekan­nt”, sagte Wolf­gang Brandt, Sprech­er des Bran­den­burg­er Innen­min­is­teri­ums. Nur ein­er von ihnen ist NPD-Mit­glied, aber diese Partei dis­tanziert sich -
jeden­falls offiziell — vom bewaffneten Kampf. 

Offen­bar hat­ten die Män­ner aus der Uck­er­mark schon lange Kon­takt zu Mar­tin Wiese, der aus Anklam (Meck­len­burg-Vor­pom­mern) stammt. Andreas J. (37) aus Menkin (Uck­er­mark) und Wiese sollen sich 1997 ken­nen gel­ernt haben. Am 20.
April feierten sie mit rund 100 Skin­heads den Geburt­stag Hitlers in Menkin. Für Experten Lorenz keine Über­raschung: “Im Nor­dosten Bran­den­burgs existiert
eine Schnittstelle zwis­chen gewalt­bere­it­en Neon­azis aus
Meck­len­burg-Vor­pom­mern und Brandenburg.” 

Der Ver­fas­sungss­chutz unter­schei­det zwis­chen vier Per­so­n­en­grup­pen, die das recht­sex­treme Spek­trum in Bran­den­burg abdeck­en: Gewalt­bere­ite, rechtsextreme
Jugend­cliquen, Neon­azis, Mit­glieder rechter Parteien und rechte Pro­pa­gan­dis­ten, die den geisti­gen Über­bau liefern. 

Sor­gen bere­it­en den Sicher­heit­sex­perten im Innen­min­is­teri­um die neon­azis­tis­chen Kam­er­ad­schaften, denn sie zeigen zumin­d­est Ansätze von Organ­i­sa­tion­sstruk­tur: “Die agieren sehr gezielt, ver­fü­gen über einen fes­ten Kern und sind ver­hält­nis­mäßig straff organ­isiert”, wie Lorenz beobachtet
hat. 

Laut Ver­fas­sungss­chutzbericht ist eine zunehmende Radikalisierung zu beobacht­en. Flug­blät­ter und Szenepub­lika­tio­nen sprechen eine deutlich
anti­semi­tis­che Sprache. So die Pro­pa­gan­da-Blät­ter der Kam­er­ad­schaft “Märkisch­er Heimatschutz”, die im Novem­ber 2001 von Neon­azi Gor­don Rein­holz in Kerkow (Uck­er­mark) gegrün­det wurde. 

Ver­fas­sungss­chützer und Ken­ner der Szene wie Lorenz sind sich längst einig, dass die Zer­split­terung der recht­en Szene und damit ihre Unberechen­barkeit noch zunehmen wird.

Inforiot