Kategorien
Uncategorized

V‑Mann-Führer soll Strafe zahlen

(TAZ, 23.7) POTSDAM dpa Das Ermit­tlungsver­fahren wegen Geheimnisver­rates gegen den
Führer des ehe­ma­li­gen Ver­fas­sungss­chutz-Spitzels Toni S. aus Cot­tbus soll
möglicher­weise gegen Zahlung ein­er Geld­buße eingestellt wer­den. Brandenburgs
Jus­tizmin­is­teri­um trete dieser beab­sichtigten Ver­fahrensweise der
Staat­san­waltschaft Cot­tbus nicht ent­ge­gen, sagte die Sprecherin des
Min­is­teri­ums, Petra Marx, gestern. Der Beamte hat­te den V‑Mann Toni S.
geführt, den das Berlin­er Landgericht im Novem­ber 2002 wegen des Vertriebs
recht­sex­tremer CDs mit Mor­daufrufen zu ein­er zwei­jähri­gen Bewährungsstrafe
verurteilte. Der Ver­fas­sungss­chützer soll den V‑Mann bei seinen rechten
Umtrieben unter­stützt und vor ein­er Razz­ia der Staat­san­waltschaft gewarnt
haben. Falls der Beschuldigte den Vorschlag der Staatsanwaltschaft
akzep­tiert und ein Bußgeld von 5.000 Euro zahlt, würde er seine Schuld
anerken­nen und ein Gerichtsver­fahren ver­hin­dern. Weigert er sich, dro­ht ihm
eine Anzeige wegen Strafvere­it­elung im Amt.

Kategorien
Uncategorized

Erneut Anträge im Potzlow-Prozess

Neu­rup­pin


Im Prozess um die Ermor­dung eines 16-Jähri­gen in Pot­zlow sind gegen die 2. Große Strafkam­mer des Neu­rup­pin­er Landgerichts Befan­gen­heit­santräge gestellt wor­den. An der Unvor­ein­genom­men­heit der Richter und Schöf­fen gegenüber den Angeklagten bestün­den “erhe­bliche Zweifel”, sagte Vertei­di­ger Matthias Schöneb­urg. Die Kam­mer hat­te Ende ver­gan­gener Woche Anträge der Vertei­di­gung abgelehnt, Aus­sagen zweier Angeklagter vor der Polizei für die Urteils­find­ung nicht zu berücksichtigen.

Kategorien
Uncategorized

Täter verurteilt, Opfer vor Abschiebung

Der Tag vor Gericht

(MAZ, 23.7) Das Ver­fahren gegen den Mann, der den Asyl­be­wer­ber Ora­bi Mamavi geschlagen
und belei­digt hat, ist abgeschlossen. Mamavi, der diese Woche nach Togo
abgeschoben wird, durfte miter­leben, wie Marko D. seinen Tag vor Gericht
hat­te. Er durfte miter­leben, wie sowohl Rich­terin als auch Staatsanwalt
deut­lich macht­en, dass frem­den­feindliche Straftat­en in Rathenow streng
abgeurteilt wer­den, um neue Straftäter abzuschrecken. 

Marko D. gehört nicht der recht­sex­tremen Szene in Rathenow/Premnitz an. Wäre
er aber tat­säch­lich nahe am Voll­rausch gewe­sen, hätte er sich zumin­d­est für
seine Schläge, die Mamavi ern­sthaft ver­let­zt haben, entschuldigen können.
Das hat er unter­lassen — und so bleibt am Ende doch ein fad­er Nachgeschmack. 

Fast hätte der Staat­san­walt auf seinen Hauptzeu­gen Mamavi verzicht­en müssen.
Denn Abschiebungs- und Prozesster­min dro­ht­en sich zu über­schnei­den. Wäre das
Ver­fahren nur wenige Tage später gewe­sen, hätte Mamavi nicht dabei sein
kön­nen. Die Kreisver­wal­tung war nicht bere­it, mit der Abschiebung zu warten.
Fast hätte diese Hal­tung dazu geführt, dass aus dem Rathenow­er Kreishaus ein
falsches Sig­nal gesendet wor­den wäre. 

Täter verurteilt, Opfer vor Abschiebung

Abgelehn­ter Asyl­be­wer­ber aus Togo wurde über­fall­en. Sein Peiniger erhielt
eine Bewährungsstrafe

(Tagesspiegel, 23.7.) Rathenow. “Ihr Scheiß-Neger! Was wollt ihr hier? Geht zurück in eur­er Land.
Was macht ihr hier für eine Scheiß-Arbeit?” Dieser ver­balen Beleidigung
fol­gten drei Faustschläge ins Gesicht von Ora­bi Mamavi, einem 41 Jahre alten
Asyl­be­wer­bers aus Togo. Er wurde am Auge schw­er ver­let­zt und traute sich
seit dem Vor­fall am 23. Dezem­ber ver­gan­genen Jahres aus Angst nicht mehr
allein auf die Straße. 

Gestern musste sich der 26-jährige Schläger Marko D. aus Rathenow vor dem
Amts­gericht in sein­er Heimat­stadt für die Tat ver­ant­worten. Der Prozess
dauerte nur wenige Stun­den, Marko D. wurde wegen Kör­per­ver­let­zung und
Belei­di­gung zu ein­er Frei­heitsstrafe von vier Monat­en verurteilt. Die Strafe
wurde für zwei Jahre zur Bewährung aus­ge­set­zt. Außer­dem muss der Arbeitslose
500 Euro an den Vere­in “Weißer Ring” zahlen. 

Das Gericht fol­gte damit den Anträ­gen der Staat­san­waltschaft und des als
Neben­kläger im Prozess aufge­trete­nen Asyl­be­wer­bers. Ora­bi Mamavi nahm das
Urteil ohne äußer­lich sichtliche Regung entgegen. 

Seit neun Jahren lebt er als Asyl­be­wer­ber in Rathenow, nach­dem er als
Ange­höriger ein­er Oppo­si­tion­spartei in seinem Heimat­land nach eigenen
Angaben gefoltert wor­den war. 

Doch die Stun­den seines Aufen­thaltes in der sicheren Fremde sind gezählt.
Kom­menden Don­ner­stag will ihn die Aus­län­der­be­hörde des Land­kreis­es Havelland
nach Ablehnung des Asy­lantrages abschieben. Der Kirchenkreis Kyritz und der
Vere­in Opfer­per­spek­tive haben beim Peti­tion­sauss­chuss des Land­tages einen
Auf­schub der Abschiebung beantragt. Sollte der Auss­chuss den Antrag
ablehnen, will der Vere­in einen neuen Antrag stellen. 

“Er muss bei der Rück­kehr nach Togo mit sein­er Ver­haf­tung rech­nen”, sagte
Kay Wen­del vom Vere­in Opfer­per­spek­tive. “Außer­dem sollte ein Bleiberecht
eine Wiedergut­machung dafür sein, was er in neun Jahren Rathenow von
ras­sis­tis­chen Tätern erlit­ten hat.” 

Schon 1997 ist Mamavi von recht­sex­trem­istis­chen Tätern ange­grif­f­en worden.
Seit­dem habe er ständig unter Angst gelebt, so dass er jet­zt eine Therapie
benötige. Das Ver­fahren zu der Tat im Jahre 1997 wird auf Drän­gen des
Vere­ins Opfer­per­spek­tive am 10. August eröffnet. “Wir kön­nen endlich Beweise
für die Tat vorgele­gen”, erk­lärte Wen­del. Die erste Vernehmung des Togolesen
ist für den 10. August vorge­se­hen. Zu diesem Zeit­punkt aber wäre er, wenn es
nach dem Willen der Aus­län­der­be­hörde geht, schon längst in Afrika. 

Das gestern gesproch­ene Urteil soll abschreck­end wirken, sagte die
Rich­terin. Rathenow gilt seit Jahren als Ort frem­den­feindlich motivierter
Angriffe auf Aus­län­der. Der Angeklagte selb­st hat­te im Prozess den Vorwurf
ein­er recht­sex­trem­istis­chen Gesin­nung zurück­gewiesen. “Ich war im Vollrausch
und hat­te einen Film­riss”, sagte der junge Mann. 

Am 23. Dezem­ber habe er zusam­men mit einem Kumpel ab 19.15 Uhr bis zu 20
Flaschen Bier und einige Mixgetränke getrunk­en. Ein Gutachter rech­nete einen
Alko­hol­ge­halt von 6,21 Promille aus. Das sei unglaub­würdig, erk­lärte das
Gericht. 

Ora­bi Mamavi wollte mit einem Fre­und am Mor­gen des 24. Dezem­ber ger­ade mit
dem Schneeschieben auf einem Fußweg für einen Stun­den­lohn von einem Euro
begin­nen, als die bei­den grund­los beschimpft und ange­grif­f­en wur­den. Sie
sind dem Angreifer hin­ter­her ger­an­nt. Sie kon­nten ihn fes­thal­ten und der
Polizei übergeben. Die Polizis­ten stell­ten bei ihren Befra­gun­gen keinen
Voll­rausch des Täters fest.

Kategorien
Uncategorized

Lost Film Festival in Cottbus

Am 31. Juli 2003 wird das jährlich in Philadel­phia, USA, stat­tfind­ende “Lost Film
Fes­ti­val” im Rah­men sein­er Europa­tour in Cot­tbus gastieren. Der Cot­tbuser “Info­laden
Wil­dost” organ­isiert zusam­men mit dem Vere­in zur Förderung subkultureller
Aktiv­itäten e.V. diese Ver­anstal­tung im CHEKOV in der Strom­strasse 14 (altes
Strom­bad). Ver­anstal­tungs­be­ginn ist 20.00 Uhr. 

Das Lost Film Fes­ti­val zeigt vergnügte wie ver­nich­t­ende soziale Kom­mentare, die “die
Illu­sion der Hol­ly­wood- und CNN-Pro­duk­tio­nen” auf­brechen wollen. “Diese Filme
bekom­men Sie nicht bei einem typ­is­chen Indie-Fes­ti­val zu sehen”, sagt der Scott
Beib­in, der auch Mitor­gan­isator des Film­festes in Philadel­phia ist. 

Begleit­et wer­den die Kurz­filme von Scott Beib­in selb­st, der über den Hin­ter­grund und
das Entste­hen der Filme informiert. Über die Art der Filme schrieb die Frankfurter
Rund­schau am 18.07.2003: “In der Tat hat Beib­in an diesem Abend auss­chließlich Werke
von Filmemach­ern im Gepäck, die fernab der etablierten Fil­min­dus­trie agieren.
Regis­seure, die noch unab­hängiger als die so genan­nten Independent”-Filmer arbeiten
kön­nen, weshalb wed­er der Phan­tasie noch der Qual­ität Gren­zen geset­zt sind.” 

Einige der Filme, die auf diesem ca. drei Stun­den dauern­den Event gezeigt werden,
sind im Inter­net hier
anzuschauen. 

Weit­ere Informationen:

www.zelle79.info/chekov

www.lostfilmfest.com

Kategorien
Uncategorized

Prügelei in der Disco

Eine tätliche Auseinan­der­set­zung fand nach Abschluss der “Open Air
Dis­cov­er­anstal­tung” in Pritzwalk auf dem Trap­pen­berg am Son­ntag­mor­gen gegen
03.30 Uhr statt. Erste Ermit­tlun­gen ergaben, dass es zuvor zu verbalen 

Auseinan­der­set­zun­gen kam. An der Auseinan­der­set­zung waren eine Gruppe von
ca. 15 Per­so­n­en, die der recht­en Szene zuzuord­nen sind, und Mitarbeiter
ein­er Berlin­er Sicher­heits­fir­ma, die zum Schutz der Ver­anstal­tung eingesetzt
waren, beteiligt. 

Im Ver­laufe der tätlichen Auseinan­der­set­zung erlit­ten mehrere Personen
Ver­let­zun­gen. So musste ein 18-Jähriger mit schw­eren Kopfver­let­zun­gen in ein
Kranken­haus eingewiesen wer­den. Weit­er­hin wurde ein Mitar­beit­er der
Sicher­heits­fir­ma durch Stichver­let­zun­gen am Oberkör­p­er verletzt. 

Ein 24-Jähriger aus der recht­en Szene wurde in diesem Zusam­men­hang vorläufig
festgenom­men. Der Aus­gangspunkt für die tätliche Auseinan­der­set­zung bestand
darin, dass den ca. 15 Recht­en durch die Sicher­heit­skräfte der Zugang zur
Ver­anstal­tung unter­sagt wurde. 

Durch die zuständi­ge Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin wurde gegen den
24-jähri­gen Beschuldigten Haft­be­fehl wegen gefährlich­er Körperverletzung
beantragt. Die Ermit­tlun­gen der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin und der Kripo
des Polizeiprä­sid­i­ums Pots­dam dauern weit­er an.

Kategorien
Uncategorized

Mamavi wird heute aussagen

RATHENOW Der Hauptzeuge wird nun doch erst nach dem Prozess abgeschoben.
Heute um 13 Uhr find­et am Rathenow­er Amts­gericht der Prozess gegen einen
recht­sex­tremen Schläger statt, der den Asyl­be­wer­ber Ora­bi Mamavi im Dezember
ver­gan­genen Jahres ver­prügelt und belei­digt hat. 

Hauptzeuge ist Ora­bi Mamavi. Ob er aus­sagen kann, war lange Zeit ungewiss.
Denn das Asyl­begehren von Mamavi wurde inzwis­chen abgelehnt. Für den 24.
Juli ist seine Abschiebung festgesetzt. 

Kreis­sprech­er Har­ald Sempf bestätigte, der Land­kreis habe einem Ersuchen der
Staat­san­waltschaft, auf die Abschiebung zu verzicht­en bis der Prozess vorbei
ist, nicht entsprochen. Es gebe, so Sempf vor eini­gen Tagen bere­its zur MAZ,
viele Möglichkeit­en, Mamavis Aus­sage vorher aufzunehmen. Falls das Land
jedoch die Kosten für Mamavis län­geren Aufen­thalt übernehme, so Sempf, könne
man die Abschiebung später ansetzen. 

Dazu wird es nun nicht kom­men. Der Prozess find­et heute statt. Allerdings
ist nicht sich­er, ob das Strafver­fahren tat­säch­lich bis zum 24. Juli — das
ist der Tag, an dem Mamavi abgeschoben wer­den soll — abgeschlossen ist.
Immer­hin hätte der Angeklagte die Möglichkeit, nach dem Amtsgerichtsurteil
die näch­ste Instanz anzurufen. 

Die Forderung des Kreis­es an das Land, es solle die Kosten für Mamavis
Aufen­thaltsver­längerung übernehmen, stieß im Jus­tizmin­is­teri­um und im
Innen­min­is­teri­um auf wenig Ver­ständ­nis. “Das ist allein Sache des Kreises”,
sagten Sprech­er der bei­den Min­is­te­rien. Zuständig sei in diesem Fall die
havel­ländis­che Aus­län­der­be­hörde. Ein Sprech­er des Innen­min­is­teri­ums verwies
darauf, dass man Asyl­be­wer­ber in solchen speziellen Sit­u­a­tio­nen auch später
abschieben kann. Es habe schon Fälle gegeben, wo ver­längert wor­den sei 

Der Vere­in “Opfer­per­spek­tive” stellte für Ora­bi Mamavi eine Peti­tion an den
Land­tag. Die Ange­höri­gen des Peti­tion­sauss­chuss­es tre­f­fen sich heute zu
ein­er außeror­dentlichen Ferien­sitzung. Dann wird das Begehren auf die
Tage­sor­d­nung genommen. 

Ging es dem Vere­in Opfer­per­spek­tive zunächst haupt­säch­lich darum, Orabi
Mamavi den Aufen­thalt für den Prozess zu ermöglichen, ver­fol­gt man nun
andere Ziele. Kay Wen­del von der “Opfer­per­spek­tive: “So psychologisch
wichtig für das Opfer Mamavi die Kon­fronta­tion mit dem Täter im Gerichtssaal
ist, so mak­aber ist es, Mamavi dieses Recht zu gewähren um ihn zwei Tage
später abzuschieben.” Auf­schub allein sei keine Lösung. Mamavi solle ein
dauer­haftes Bleiberecht erhal­ten “als Wiedergut­machung für das, was er von
ras­sis­tis­chen Tätern in neun Jahren Rathenow erlit­ten hat.”

Kategorien
Uncategorized

Nachspiel in Spitzel-Affäre

POTSDAM Die Affäre um den ent­tarn­ten V‑Mann Toni S. aus Cot­tbus — der mit
Wis­sen des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes recht­sex­trem­istis­che Musik
mit zum Mord aufrufend­en Tex­ten ver­trieb — hat ein Nach­spiel. Nach
mehrmonatiger Prü­fung hat das Pots­damer Jus­tizmin­is­teri­um gestern im Fall
des V‑Mann-Führers mit dem Tar­na­men Dirk Bar­tok eine Entschei­dung getroffen.
“Das Min­is­teri­um tritt der Auf­fas­sung der Cot­tbuser Staat­san­waltschaft nach
genauer Prü­fung nicht ent­ge­gen”, erk­lärte Sprecherin Petra Marx. 

Für Bar­tok wird es nun ernst. Entwed­er akzep­tiert er den Vorschlag der
Cot­tbuser Staat­san­waltschaft und zahlt 5000 Euro Bußgeld. Damit würde der
Ver­fas­sungss­chutzmi­tar­beit­er seine Schuld ein­räu­men, kön­nte jedoch ein
öffentlich­es Gerichtsver­fahren ver­hin­dern. Falls Bar­tok sich jedoch
ver­weigert, wird er wegen ver­suchter Strafvere­it­elung angeklagt. In einem
Prozess würde dann noch ein­mal die Rolle des märkischen Geheim­di­en­stes bei
Pro­duk­tion und Ver­trieb neon­azis­tis­ch­er Hass-CDs im Detail diskutiert. 

Das bran­den­bur­gis­che Innen­min­is­teri­um als Bar­toks Arbeit­ge­ber wollte sich
dazu gestern inhaltlich nicht äußern. “Uns liegen keine entsprechenden
Infor­ma­tio­nen aus Cot­tbus vor”, teilte Sprech­er Heiko Hom­burg knapp mit. 

Bar­toks Rolle wurde schon vor Monat­en in Berlin bew­ertet. In seinem Urteil
gegen Neon­azi Toni S. kri­tisierte das Landgericht, dass Bar­tok seinen V‑Mann
mehrmals warnte, wenn die Polizei dessen Woh­nung durch­suchen wollte. Um die
Fah­n­der zu täuschen, habe Bar­tok ein­mal sog­ar Tonis Com­put­er, der Hinweise
auf Straftat­en enthielt, gegen einen unbe­nutzten Rech­n­er aus­ge­tauscht. Nach
der dann erfol­glosen Polizeirazz­ia bedank­te sich Toni S. für den Tipp.
“Jet­zt weiß ich auch was wichtig war. Muss näch­ste Woche zum Staatsschutz
wegen Deinem Com­put­er. Gruss Toni”, über­mit­telte er Bar­tok per Handy. 

Dass Toni S. lediglich zu ein­er zwei­jährige Frei­heitsstrafe auf Bewährung
verurteilt wurde, begrün­dete das Landgericht mit der Rolle des
bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes. “Der Angeklagte hat die Tat­en, die
schw­er­wiegen­den, jew­eils mit Wis­sen und Bil­li­gung des LfV (Lan­desamt für
Ver­fas­sungss­chutz, Anm.) began­gen und ist hier­für auch noch belohnt worden”,
befand das Gericht. Erst die Zusicherung der Behörde, “dass sein Warenlager
in Cot­tbus abso­lut sich­er sei, ver­an­lasste den Angeklagten zu einem Handel
mit Ton­trägern, Videos, Büch­ern und Bek­lei­dungsstück­en mit
recht­sex­trem­istis­chen Auf­druck­en in einem der Kam­mer bis­lang nicht bekannt
gewor­den­em Umfang”, kri­tisierten die Richter die Hin­weis­ge­ber-Rolle des
märkischen Geheimdienstes. 

Die V‑Mann-Affäre hat­te im vorigen Jahr die Beziehun­gen zwis­chen Berlin und
Bran­den­burg monate­lang erhe­blich belastet. Die Berlin­er Jus­tiz hat­te ohne
Wis­sen der Bran­den­burg­er Behör­den gegen V‑Mann Toni S. sowie V‑Mann-Führer
Bar­tok ermit­telt. Das Pots­damer Innen­min­is­teri­um erk­lärte nach der
über­raschen­den Fes­t­nahme des Spitzels in Marzahn, die Berliner
Ermit­tlungs­be­hör­den hät­ten eine Geheim­op­er­a­tion des brandenburgischen
Ver­fas­sungss­chutzes gegen die recht­sex­trem­istis­che Musik­szene torpediert.

Kategorien
Uncategorized

Plakate und Aufkleber für die Freie Heide



Pfef­fer & SalZ wird seine diesjährige deutsch- pol­nis­che Som­mer­tour auf dem Flug­platz in Mirow begin­nen und sich damit an den Aktio­nen gegen das Bom­bo­drom in
der Witt­stock­er Hei­de beteiligen. 

Vorher haben wir zwei neue Plakate, dazu die entsprechen­den Aufk­le­ber gestal­tet und
gedruckt.



Grup­pen und einzelne Leute, die diese haben wollen, melden sich bitte bei dieser Mailadresse. Wir bit­ten lediglich um eine kleine Spende, um die Versandkosten
finanzieren zu kön­nen. Anson­sten hof­fen wir auf viele Men­schen, die sich mit uns und vie­len anderen Leuten
quer­stellen, wenn die Bun­deswehr anfängt zu bomben. 

Anti­mil­i­taris­tis­che Grüße!
Pfef­fer & SalZ 

Home­page
Mail

Kategorien
Uncategorized

Fußballspiel steng bewacht

120 Polizis­ten im Fußball-Einsatz

Es lag nicht nur eine große Hitze­glocke über dem Sport­platz des SV Blau-Weiß
Lichter­feld am ver­gan­gen Sam­stag, son­dern auch eine große Hochspan­nung vor
der Begeg­nung Union Berlin gegen Dynamo Dres­den. Wohin das Auge blickte,
über­all Polizei, Bere­itschaft­skräfte, Secu­ri­ty und Ord­ner. Der Platz glich
einem Hochsicher­heit­strakt und viele fan­den das Aufge­bot ziem­lich überzogen. 

Doch Sven Bogacz, Leit­er des Schutzbere­ich­es Fin­ster­walde war da ganz
ander­er Mei­n­ung. «Die Gefahren­prog­nose für dieses Spiel lag sehr hoch. Wir
haben in den ein­schlägi­gen Foren im Inter­net recher­chiert, uns mit Kollegen
in Berlin und Dres­den kurzgeschlossen und entsprechend unseren Einsatz
geplant.» 

Vor Ort waren 120 Polizeikräfte im Ein­satz. Hinzu kamen 15 Mann eines
pri­vat­en Sicher­heits­di­en­stes und 25 Ord­ner vom Vere­in und einige Beamte in
Ziv­il, im Fach­jar­gon «szenekundi­ge Beamte» genan­nt, die sich in den
Fan­blöck­en aufhiel­ten und deeskalierend wirken soll­ten. Diese starke Präsenz
war so gewollt und sollte gewalt­bere­ite Fans schon im Vor­feld abschrecken.
«Der Ver­anstal­ter ging wohl in der Pla­nung des Sport­festes etwas blauäugig
an die Sache ran, denn das Gewalt­poten­zial bei­der Fan­grup­pen ist nicht zu
unter­schätzen. Wir haben unter den Besuch­ern etwa 40 gewalt­tätige Fans
aus­gemacht, 60 gewalt­bere­ite und 40 gewalt­geneigte (A‑, B- und C‑Fans).
Diese Per­so­n­en waren uns mit Namen und Ausse­hen bekan­nt. Außer­dem ist die
Lokalität hier sehr schwierig, denn im Fall der Fälle sind die Fans hier
schlecht zu tren­nen.» Die Polizei war also gewarnt, ständig präsent und
immer voll ein­satzbere­it, aber auch sehr lock­er drauf, und man suchte
ständig das Gespräch. Einige Fans, die vom Fin­ster­walder Bahn­hof zu Fuß nach
Lichter­feld woll­ten, nahm man sog­ar mit dem Ein­satz­fahrzeug mit. «Natür­lich
erst nach Abgabe mit­ge­führte Schnapsflaschen.» 

Doch eigentlich sollte es ja um guten Fußball gehen und den woll­ten die etwa
2 000 Besuch­er auch sehen. Pünk­tlich 17 Uhr liefen die bei­den Mannschaften
unter den Gesän­gen ihrer Fans auf und das Spiel kon­nte begin­nen. Einen
Klasse­nun­ter­schied kon­nte man, schließlich trafen hier die zweite Bundesliga
auf eine Region­al­liga­mannschaft, nicht aus­machen, im Gegen­teil. Bere­its in
der 11. Minute schoss Rene Beuchel das Führungstor für Dynamo Dresden.
«Eis­ern Union» legte unter den Anfeuerungsrufen sein­er Fans einen Gang mehr
ein, und so gelang in der 20. Minute der Aus­gle­ich durch ein Tor von Sreto
Ris­tic. Dann schien die Hitze die Über­ma­cht zu ergreifen, das Spiel floss
ruhig vor sich hin, die Schlacht­gesänge wur­den auch immer weniger und
irgend­wie woll­ten alle, so der Ein­druck, nur noch, dass es vor­bei ist. 

Doch ein Unentsch­ieden wäre für Union Berlin eine mit­telschwere Katastrophe
gewe­sen, und so zog man im let­zten Drit­tel noch ein­mal alle Kräfte zusammen
und spielte auf Sieg. In der 89. Minute gelang schließlich Salif Kei­ta der
Siegtreffer. 

Nun hieß es noch ein­mal erhöhte Aufmerk­samkeit und Konzen­tra­tion für die
Ein­satzkräfte, denn die Abfahrt der Fans bedeutete noch ein­mal «Alarm­stufe
Rot» . 

Doch alles klappte wie am Schnürchen. An der Baustelle der Dorf­s­traße wurden
die Ampeln aus­geschal­tet und der Verkehr schnell nur in eine Richtung
geleit­et. Bis auf die Dres­d­ner Fans waren dann am Abend alle zufrieden. Auch
Karo­la Sukale, die Lei­t­erin des Ord­nungsamtes vom Amt Kleine Elster. «Wir
hat­ten im Vor­feld eine Ord­nungsver­fü­gung mit 16 Aufla­gen erlassen. Der
Ver­anstal­ter war natür­lich am Anfang etwas geschockt, auch verärg­ert, doch
bere­its am Fre­itag um 10 Uhr war alles erledigt, und dass es etwas genutzt
hat, kon­nte man ja jet­zt sehen.» So musste zum Beispiel alles entfernt
wer­den, was gewor­fen wer­den kann, es durften vor und während des Spiels nur
leicht­es Bier und kein Schnaps aus­geschenkt wer­den, und es musste eine
Sep­a­ra­tion der Fans auf dem Park­platz gewährleis­tet wer­den. Und auch der
Ver­anstal­ter war zum Schluss zufrieden, dass nichts passiert ist. 

«Wir hat­ten zwar mit ein paar Leuten mehr gerech­net, aber so ging das schon.
Vielle­icht hat viele Leute die starke Polizeipräsenz rund um Lichterfeld
abgeschreckt, und auch manche Berichter­stat­tung war ja eher eine Warnung,
als eine Ein­ladung» , so der Vere­insvor­sitzende Eck­hard Krakau. 

Am Son­ntag ging es dann viel, viel ruhiger und famil­iär­er auf dem Platz zu,
doch Fußball gab es natür­lich auch. Höhep­unkt dabei das Turnier der Dörfer
des Amtes und hier siegte Bet­ten vor Lieskau und die Gast­ge­ber kamen auf den
drit­ten Platz. Natür­lich ist man jet­zt in Lichter­feld schon wieder am planen
für das näch­ste Jahr, da wird der Vere­in 85 und man darf sicher­lich wieder
auf ein Spitzen­spiel hof­fen. «Uns schwebt ja eine Mannschaft aus der ersten
Bun­desli­ga vor. Mal sehen, was geht» , so der Vereinsvorsitzende.

Kategorien
Uncategorized

Massen-Gen-Test ohne Ergebnis

Pots­dam (dpa) Bei der Suche nach dem Mörder der 17- jähri­gen Antje Köhler
und ihrer 18 Monate alten Cou­sine Sandy Hof­mann hat auch der DNA-Massentest
in Herzberg (Elbe-Elster) vor zwei Wochen keinen Durch­bruch gebracht. Alle
bis­lang aus­gew­erteten Proben stim­men nach Auskun­ft von Chefer­mit­tler Hartmut
Zerche nicht mit dem genetis­chen Fin­ger­ab­druck des möglichen Täters überein. 

Auch hät­ten sich weniger Män­ner gemeldet als erwartet. Von den 2500 ins
Täter­pro­fil passenden Män­nern hät­ten nur knapp 700 teilgenom­men. Nun wird
ein neuer Sam­meltest nach den Som­mer­fe­rien erwogen. Wer sich dann nicht
frei­willig meldet, soll vorge­laden werden. 

Die bei­den Mäd­chen waren im Sep­tem­ber 1994 aus einem Wald zwis­chen Herzberg
und dem säch­sis­chen Tor­gau ver­schleppt und drei Wochen später tot in der
Nähe von Ham­burg gefun­den worden.

Inforiot