(TAZ, 23.7) POTSDAM dpa Das Ermittlungsverfahren wegen Geheimnisverrates gegen den
Führer des ehemaligen Verfassungsschutz-Spitzels Toni S. aus Cottbus soll
möglicherweise gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt werden. Brandenburgs
Justizministerium trete dieser beabsichtigten Verfahrensweise der
Staatsanwaltschaft Cottbus nicht entgegen, sagte die Sprecherin des
Ministeriums, Petra Marx, gestern. Der Beamte hatte den V‑Mann Toni S.
geführt, den das Berliner Landgericht im November 2002 wegen des Vertriebs
rechtsextremer CDs mit Mordaufrufen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe
verurteilte. Der Verfassungsschützer soll den V‑Mann bei seinen rechten
Umtrieben unterstützt und vor einer Razzia der Staatsanwaltschaft gewarnt
haben. Falls der Beschuldigte den Vorschlag der Staatsanwaltschaft
akzeptiert und ein Bußgeld von 5.000 Euro zahlt, würde er seine Schuld
anerkennen und ein Gerichtsverfahren verhindern. Weigert er sich, droht ihm
eine Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt.
Autor: redax
Erneut Anträge im Potzlow-Prozess
Neuruppin
Im Prozess um die Ermordung eines 16-Jährigen in Potzlow sind gegen die 2. Große Strafkammer des Neuruppiner Landgerichts Befangenheitsanträge gestellt worden. An der Unvoreingenommenheit der Richter und Schöffen gegenüber den Angeklagten bestünden “erhebliche Zweifel”, sagte Verteidiger Matthias Schöneburg. Die Kammer hatte Ende vergangener Woche Anträge der Verteidigung abgelehnt, Aussagen zweier Angeklagter vor der Polizei für die Urteilsfindung nicht zu berücksichtigen.
Der Tag vor Gericht
(MAZ, 23.7) Das Verfahren gegen den Mann, der den Asylbewerber Orabi Mamavi geschlagen
und beleidigt hat, ist abgeschlossen. Mamavi, der diese Woche nach Togo
abgeschoben wird, durfte miterleben, wie Marko D. seinen Tag vor Gericht
hatte. Er durfte miterleben, wie sowohl Richterin als auch Staatsanwalt
deutlich machten, dass fremdenfeindliche Straftaten in Rathenow streng
abgeurteilt werden, um neue Straftäter abzuschrecken.
Marko D. gehört nicht der rechtsextremen Szene in Rathenow/Premnitz an. Wäre
er aber tatsächlich nahe am Vollrausch gewesen, hätte er sich zumindest für
seine Schläge, die Mamavi ernsthaft verletzt haben, entschuldigen können.
Das hat er unterlassen — und so bleibt am Ende doch ein fader Nachgeschmack.
Fast hätte der Staatsanwalt auf seinen Hauptzeugen Mamavi verzichten müssen.
Denn Abschiebungs- und Prozesstermin drohten sich zu überschneiden. Wäre das
Verfahren nur wenige Tage später gewesen, hätte Mamavi nicht dabei sein
können. Die Kreisverwaltung war nicht bereit, mit der Abschiebung zu warten.
Fast hätte diese Haltung dazu geführt, dass aus dem Rathenower Kreishaus ein
falsches Signal gesendet worden wäre.
Täter verurteilt, Opfer vor Abschiebung
Abgelehnter Asylbewerber aus Togo wurde überfallen. Sein Peiniger erhielt
eine Bewährungsstrafe
(Tagesspiegel, 23.7.) Rathenow. “Ihr Scheiß-Neger! Was wollt ihr hier? Geht zurück in eurer Land.
Was macht ihr hier für eine Scheiß-Arbeit?” Dieser verbalen Beleidigung
folgten drei Faustschläge ins Gesicht von Orabi Mamavi, einem 41 Jahre alten
Asylbewerbers aus Togo. Er wurde am Auge schwer verletzt und traute sich
seit dem Vorfall am 23. Dezember vergangenen Jahres aus Angst nicht mehr
allein auf die Straße.
Gestern musste sich der 26-jährige Schläger Marko D. aus Rathenow vor dem
Amtsgericht in seiner Heimatstadt für die Tat verantworten. Der Prozess
dauerte nur wenige Stunden, Marko D. wurde wegen Körperverletzung und
Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Die Strafe
wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der Arbeitslose
500 Euro an den Verein “Weißer Ring” zahlen.
Das Gericht folgte damit den Anträgen der Staatsanwaltschaft und des als
Nebenkläger im Prozess aufgetretenen Asylbewerbers. Orabi Mamavi nahm das
Urteil ohne äußerlich sichtliche Regung entgegen.
Seit neun Jahren lebt er als Asylbewerber in Rathenow, nachdem er als
Angehöriger einer Oppositionspartei in seinem Heimatland nach eigenen
Angaben gefoltert worden war.
Doch die Stunden seines Aufenthaltes in der sicheren Fremde sind gezählt.
Kommenden Donnerstag will ihn die Ausländerbehörde des Landkreises Havelland
nach Ablehnung des Asylantrages abschieben. Der Kirchenkreis Kyritz und der
Verein Opferperspektive haben beim Petitionsausschuss des Landtages einen
Aufschub der Abschiebung beantragt. Sollte der Ausschuss den Antrag
ablehnen, will der Verein einen neuen Antrag stellen.
“Er muss bei der Rückkehr nach Togo mit seiner Verhaftung rechnen”, sagte
Kay Wendel vom Verein Opferperspektive. “Außerdem sollte ein Bleiberecht
eine Wiedergutmachung dafür sein, was er in neun Jahren Rathenow von
rassistischen Tätern erlitten hat.”
Schon 1997 ist Mamavi von rechtsextremistischen Tätern angegriffen worden.
Seitdem habe er ständig unter Angst gelebt, so dass er jetzt eine Therapie
benötige. Das Verfahren zu der Tat im Jahre 1997 wird auf Drängen des
Vereins Opferperspektive am 10. August eröffnet. “Wir können endlich Beweise
für die Tat vorgelegen”, erklärte Wendel. Die erste Vernehmung des Togolesen
ist für den 10. August vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt aber wäre er, wenn es
nach dem Willen der Ausländerbehörde geht, schon längst in Afrika.
Das gestern gesprochene Urteil soll abschreckend wirken, sagte die
Richterin. Rathenow gilt seit Jahren als Ort fremdenfeindlich motivierter
Angriffe auf Ausländer. Der Angeklagte selbst hatte im Prozess den Vorwurf
einer rechtsextremistischen Gesinnung zurückgewiesen. “Ich war im Vollrausch
und hatte einen Filmriss”, sagte der junge Mann.
Am 23. Dezember habe er zusammen mit einem Kumpel ab 19.15 Uhr bis zu 20
Flaschen Bier und einige Mixgetränke getrunken. Ein Gutachter rechnete einen
Alkoholgehalt von 6,21 Promille aus. Das sei unglaubwürdig, erklärte das
Gericht.
Orabi Mamavi wollte mit einem Freund am Morgen des 24. Dezember gerade mit
dem Schneeschieben auf einem Fußweg für einen Stundenlohn von einem Euro
beginnen, als die beiden grundlos beschimpft und angegriffen wurden. Sie
sind dem Angreifer hinterher gerannt. Sie konnten ihn festhalten und der
Polizei übergeben. Die Polizisten stellten bei ihren Befragungen keinen
Vollrausch des Täters fest.
Lost Film Festival in Cottbus
Am 31. Juli 2003 wird das jährlich in Philadelphia, USA, stattfindende “Lost Film
Festival” im Rahmen seiner Europatour in Cottbus gastieren. Der Cottbuser “Infoladen
Wildost” organisiert zusammen mit dem Verein zur Förderung subkultureller
Aktivitäten e.V. diese Veranstaltung im CHEKOV in der Stromstrasse 14 (altes
Strombad). Veranstaltungsbeginn ist 20.00 Uhr.
Das Lost Film Festival zeigt vergnügte wie vernichtende soziale Kommentare, die “die
Illusion der Hollywood- und CNN-Produktionen” aufbrechen wollen. “Diese Filme
bekommen Sie nicht bei einem typischen Indie-Festival zu sehen”, sagt der Scott
Beibin, der auch Mitorganisator des Filmfestes in Philadelphia ist.
Begleitet werden die Kurzfilme von Scott Beibin selbst, der über den Hintergrund und
das Entstehen der Filme informiert. Über die Art der Filme schrieb die Frankfurter
Rundschau am 18.07.2003: “In der Tat hat Beibin an diesem Abend ausschließlich Werke
von Filmemachern im Gepäck, die fernab der etablierten Filmindustrie agieren.
Regisseure, die noch unabhängiger als die so genannten Independent”-Filmer arbeiten
können, weshalb weder der Phantasie noch der Qualität Grenzen gesetzt sind.”
Einige der Filme, die auf diesem ca. drei Stunden dauernden Event gezeigt werden,
sind im Internet hier
anzuschauen.
Weitere Informationen:
Prügelei in der Disco
Eine tätliche Auseinandersetzung fand nach Abschluss der “Open Air
Discoveranstaltung” in Pritzwalk auf dem Trappenberg am Sonntagmorgen gegen
03.30 Uhr statt. Erste Ermittlungen ergaben, dass es zuvor zu verbalen
Auseinandersetzungen kam. An der Auseinandersetzung waren eine Gruppe von
ca. 15 Personen, die der rechten Szene zuzuordnen sind, und Mitarbeiter
einer Berliner Sicherheitsfirma, die zum Schutz der Veranstaltung eingesetzt
waren, beteiligt.
Im Verlaufe der tätlichen Auseinandersetzung erlitten mehrere Personen
Verletzungen. So musste ein 18-Jähriger mit schweren Kopfverletzungen in ein
Krankenhaus eingewiesen werden. Weiterhin wurde ein Mitarbeiter der
Sicherheitsfirma durch Stichverletzungen am Oberkörper verletzt.
Ein 24-Jähriger aus der rechten Szene wurde in diesem Zusammenhang vorläufig
festgenommen. Der Ausgangspunkt für die tätliche Auseinandersetzung bestand
darin, dass den ca. 15 Rechten durch die Sicherheitskräfte der Zugang zur
Veranstaltung untersagt wurde.
Durch die zuständige Staatsanwaltschaft Neuruppin wurde gegen den
24-jährigen Beschuldigten Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung
beantragt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Neuruppin und der Kripo
des Polizeipräsidiums Potsdam dauern weiter an.
Mamavi wird heute aussagen
RATHENOW Der Hauptzeuge wird nun doch erst nach dem Prozess abgeschoben.
Heute um 13 Uhr findet am Rathenower Amtsgericht der Prozess gegen einen
rechtsextremen Schläger statt, der den Asylbewerber Orabi Mamavi im Dezember
vergangenen Jahres verprügelt und beleidigt hat.
Hauptzeuge ist Orabi Mamavi. Ob er aussagen kann, war lange Zeit ungewiss.
Denn das Asylbegehren von Mamavi wurde inzwischen abgelehnt. Für den 24.
Juli ist seine Abschiebung festgesetzt.
Kreissprecher Harald Sempf bestätigte, der Landkreis habe einem Ersuchen der
Staatsanwaltschaft, auf die Abschiebung zu verzichten bis der Prozess vorbei
ist, nicht entsprochen. Es gebe, so Sempf vor einigen Tagen bereits zur MAZ,
viele Möglichkeiten, Mamavis Aussage vorher aufzunehmen. Falls das Land
jedoch die Kosten für Mamavis längeren Aufenthalt übernehme, so Sempf, könne
man die Abschiebung später ansetzen.
Dazu wird es nun nicht kommen. Der Prozess findet heute statt. Allerdings
ist nicht sicher, ob das Strafverfahren tatsächlich bis zum 24. Juli — das
ist der Tag, an dem Mamavi abgeschoben werden soll — abgeschlossen ist.
Immerhin hätte der Angeklagte die Möglichkeit, nach dem Amtsgerichtsurteil
die nächste Instanz anzurufen.
Die Forderung des Kreises an das Land, es solle die Kosten für Mamavis
Aufenthaltsverlängerung übernehmen, stieß im Justizministerium und im
Innenministerium auf wenig Verständnis. “Das ist allein Sache des Kreises”,
sagten Sprecher der beiden Ministerien. Zuständig sei in diesem Fall die
havelländische Ausländerbehörde. Ein Sprecher des Innenministeriums verwies
darauf, dass man Asylbewerber in solchen speziellen Situationen auch später
abschieben kann. Es habe schon Fälle gegeben, wo verlängert worden sei
Der Verein “Opferperspektive” stellte für Orabi Mamavi eine Petition an den
Landtag. Die Angehörigen des Petitionsausschusses treffen sich heute zu
einer außerordentlichen Feriensitzung. Dann wird das Begehren auf die
Tagesordnung genommen.
Ging es dem Verein Opferperspektive zunächst hauptsächlich darum, Orabi
Mamavi den Aufenthalt für den Prozess zu ermöglichen, verfolgt man nun
andere Ziele. Kay Wendel von der “Opferperspektive: “So psychologisch
wichtig für das Opfer Mamavi die Konfrontation mit dem Täter im Gerichtssaal
ist, so makaber ist es, Mamavi dieses Recht zu gewähren um ihn zwei Tage
später abzuschieben.” Aufschub allein sei keine Lösung. Mamavi solle ein
dauerhaftes Bleiberecht erhalten “als Wiedergutmachung für das, was er von
rassistischen Tätern in neun Jahren Rathenow erlitten hat.”
Nachspiel in Spitzel-Affäre
POTSDAM Die Affäre um den enttarnten V‑Mann Toni S. aus Cottbus — der mit
Wissen des brandenburgischen Verfassungsschutzes rechtsextremistische Musik
mit zum Mord aufrufenden Texten vertrieb — hat ein Nachspiel. Nach
mehrmonatiger Prüfung hat das Potsdamer Justizministerium gestern im Fall
des V‑Mann-Führers mit dem Tarnamen Dirk Bartok eine Entscheidung getroffen.
“Das Ministerium tritt der Auffassung der Cottbuser Staatsanwaltschaft nach
genauer Prüfung nicht entgegen”, erklärte Sprecherin Petra Marx.
Für Bartok wird es nun ernst. Entweder akzeptiert er den Vorschlag der
Cottbuser Staatsanwaltschaft und zahlt 5000 Euro Bußgeld. Damit würde der
Verfassungsschutzmitarbeiter seine Schuld einräumen, könnte jedoch ein
öffentliches Gerichtsverfahren verhindern. Falls Bartok sich jedoch
verweigert, wird er wegen versuchter Strafvereitelung angeklagt. In einem
Prozess würde dann noch einmal die Rolle des märkischen Geheimdienstes bei
Produktion und Vertrieb neonazistischer Hass-CDs im Detail diskutiert.
Das brandenburgische Innenministerium als Bartoks Arbeitgeber wollte sich
dazu gestern inhaltlich nicht äußern. “Uns liegen keine entsprechenden
Informationen aus Cottbus vor”, teilte Sprecher Heiko Homburg knapp mit.
Bartoks Rolle wurde schon vor Monaten in Berlin bewertet. In seinem Urteil
gegen Neonazi Toni S. kritisierte das Landgericht, dass Bartok seinen V‑Mann
mehrmals warnte, wenn die Polizei dessen Wohnung durchsuchen wollte. Um die
Fahnder zu täuschen, habe Bartok einmal sogar Tonis Computer, der Hinweise
auf Straftaten enthielt, gegen einen unbenutzten Rechner ausgetauscht. Nach
der dann erfolglosen Polizeirazzia bedankte sich Toni S. für den Tipp.
“Jetzt weiß ich auch was wichtig war. Muss nächste Woche zum Staatsschutz
wegen Deinem Computer. Gruss Toni”, übermittelte er Bartok per Handy.
Dass Toni S. lediglich zu einer zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung
verurteilt wurde, begründete das Landgericht mit der Rolle des
brandenburgischen Verfassungsschutzes. “Der Angeklagte hat die Taten, die
schwerwiegenden, jeweils mit Wissen und Billigung des LfV (Landesamt für
Verfassungsschutz, Anm.) begangen und ist hierfür auch noch belohnt worden”,
befand das Gericht. Erst die Zusicherung der Behörde, “dass sein Warenlager
in Cottbus absolut sicher sei, veranlasste den Angeklagten zu einem Handel
mit Tonträgern, Videos, Büchern und Bekleidungsstücken mit
rechtsextremistischen Aufdrucken in einem der Kammer bislang nicht bekannt
gewordenem Umfang”, kritisierten die Richter die Hinweisgeber-Rolle des
märkischen Geheimdienstes.
Die V‑Mann-Affäre hatte im vorigen Jahr die Beziehungen zwischen Berlin und
Brandenburg monatelang erheblich belastet. Die Berliner Justiz hatte ohne
Wissen der Brandenburger Behörden gegen V‑Mann Toni S. sowie V‑Mann-Führer
Bartok ermittelt. Das Potsdamer Innenministerium erklärte nach der
überraschenden Festnahme des Spitzels in Marzahn, die Berliner
Ermittlungsbehörden hätten eine Geheimoperation des brandenburgischen
Verfassungsschutzes gegen die rechtsextremistische Musikszene torpediert.
Pfeffer & SalZ wird seine diesjährige deutsch- polnische Sommertour auf dem Flugplatz in Mirow beginnen und sich damit an den Aktionen gegen das Bombodrom in
der Wittstocker Heide beteiligen.
Vorher haben wir zwei neue Plakate, dazu die entsprechenden Aufkleber gestaltet und
gedruckt.
Gruppen und einzelne Leute, die diese haben wollen, melden sich bitte bei dieser Mailadresse. Wir bitten lediglich um eine kleine Spende, um die Versandkosten
finanzieren zu können. Ansonsten hoffen wir auf viele Menschen, die sich mit uns und vielen anderen Leuten
querstellen, wenn die Bundeswehr anfängt zu bomben.
Antimilitaristische Grüße!
Pfeffer & SalZ
Fußballspiel steng bewacht
120 Polizisten im Fußball-Einsatz
Es lag nicht nur eine große Hitzeglocke über dem Sportplatz des SV Blau-Weiß
Lichterfeld am vergangen Samstag, sondern auch eine große Hochspannung vor
der Begegnung Union Berlin gegen Dynamo Dresden. Wohin das Auge blickte,
überall Polizei, Bereitschaftskräfte, Security und Ordner. Der Platz glich
einem Hochsicherheitstrakt und viele fanden das Aufgebot ziemlich überzogen.
Doch Sven Bogacz, Leiter des Schutzbereiches Finsterwalde war da ganz
anderer Meinung. «Die Gefahrenprognose für dieses Spiel lag sehr hoch. Wir
haben in den einschlägigen Foren im Internet recherchiert, uns mit Kollegen
in Berlin und Dresden kurzgeschlossen und entsprechend unseren Einsatz
geplant.»
Vor Ort waren 120 Polizeikräfte im Einsatz. Hinzu kamen 15 Mann eines
privaten Sicherheitsdienstes und 25 Ordner vom Verein und einige Beamte in
Zivil, im Fachjargon «szenekundige Beamte» genannt, die sich in den
Fanblöcken aufhielten und deeskalierend wirken sollten. Diese starke Präsenz
war so gewollt und sollte gewaltbereite Fans schon im Vorfeld abschrecken.
«Der Veranstalter ging wohl in der Planung des Sportfestes etwas blauäugig
an die Sache ran, denn das Gewaltpotenzial beider Fangruppen ist nicht zu
unterschätzen. Wir haben unter den Besuchern etwa 40 gewalttätige Fans
ausgemacht, 60 gewaltbereite und 40 gewaltgeneigte (A‑, B- und C‑Fans).
Diese Personen waren uns mit Namen und Aussehen bekannt. Außerdem ist die
Lokalität hier sehr schwierig, denn im Fall der Fälle sind die Fans hier
schlecht zu trennen.» Die Polizei war also gewarnt, ständig präsent und
immer voll einsatzbereit, aber auch sehr locker drauf, und man suchte
ständig das Gespräch. Einige Fans, die vom Finsterwalder Bahnhof zu Fuß nach
Lichterfeld wollten, nahm man sogar mit dem Einsatzfahrzeug mit. «Natürlich
erst nach Abgabe mitgeführte Schnapsflaschen.»
Doch eigentlich sollte es ja um guten Fußball gehen und den wollten die etwa
2 000 Besucher auch sehen. Pünktlich 17 Uhr liefen die beiden Mannschaften
unter den Gesängen ihrer Fans auf und das Spiel konnte beginnen. Einen
Klassenunterschied konnte man, schließlich trafen hier die zweite Bundesliga
auf eine Regionalligamannschaft, nicht ausmachen, im Gegenteil. Bereits in
der 11. Minute schoss Rene Beuchel das Führungstor für Dynamo Dresden.
«Eisern Union» legte unter den Anfeuerungsrufen seiner Fans einen Gang mehr
ein, und so gelang in der 20. Minute der Ausgleich durch ein Tor von Sreto
Ristic. Dann schien die Hitze die Übermacht zu ergreifen, das Spiel floss
ruhig vor sich hin, die Schlachtgesänge wurden auch immer weniger und
irgendwie wollten alle, so der Eindruck, nur noch, dass es vorbei ist.
Doch ein Unentschieden wäre für Union Berlin eine mittelschwere Katastrophe
gewesen, und so zog man im letzten Drittel noch einmal alle Kräfte zusammen
und spielte auf Sieg. In der 89. Minute gelang schließlich Salif Keita der
Siegtreffer.
Nun hieß es noch einmal erhöhte Aufmerksamkeit und Konzentration für die
Einsatzkräfte, denn die Abfahrt der Fans bedeutete noch einmal «Alarmstufe
Rot» .
Doch alles klappte wie am Schnürchen. An der Baustelle der Dorfstraße wurden
die Ampeln ausgeschaltet und der Verkehr schnell nur in eine Richtung
geleitet. Bis auf die Dresdner Fans waren dann am Abend alle zufrieden. Auch
Karola Sukale, die Leiterin des Ordnungsamtes vom Amt Kleine Elster. «Wir
hatten im Vorfeld eine Ordnungsverfügung mit 16 Auflagen erlassen. Der
Veranstalter war natürlich am Anfang etwas geschockt, auch verärgert, doch
bereits am Freitag um 10 Uhr war alles erledigt, und dass es etwas genutzt
hat, konnte man ja jetzt sehen.» So musste zum Beispiel alles entfernt
werden, was geworfen werden kann, es durften vor und während des Spiels nur
leichtes Bier und kein Schnaps ausgeschenkt werden, und es musste eine
Separation der Fans auf dem Parkplatz gewährleistet werden. Und auch der
Veranstalter war zum Schluss zufrieden, dass nichts passiert ist.
«Wir hatten zwar mit ein paar Leuten mehr gerechnet, aber so ging das schon.
Vielleicht hat viele Leute die starke Polizeipräsenz rund um Lichterfeld
abgeschreckt, und auch manche Berichterstattung war ja eher eine Warnung,
als eine Einladung» , so der Vereinsvorsitzende Eckhard Krakau.
Am Sonntag ging es dann viel, viel ruhiger und familiärer auf dem Platz zu,
doch Fußball gab es natürlich auch. Höhepunkt dabei das Turnier der Dörfer
des Amtes und hier siegte Betten vor Lieskau und die Gastgeber kamen auf den
dritten Platz. Natürlich ist man jetzt in Lichterfeld schon wieder am planen
für das nächste Jahr, da wird der Verein 85 und man darf sicherlich wieder
auf ein Spitzenspiel hoffen. «Uns schwebt ja eine Mannschaft aus der ersten
Bundesliga vor. Mal sehen, was geht» , so der Vereinsvorsitzende.
Massen-Gen-Test ohne Ergebnis
Potsdam (dpa) Bei der Suche nach dem Mörder der 17- jährigen Antje Köhler
und ihrer 18 Monate alten Cousine Sandy Hofmann hat auch der DNA-Massentest
in Herzberg (Elbe-Elster) vor zwei Wochen keinen Durchbruch gebracht. Alle
bislang ausgewerteten Proben stimmen nach Auskunft von Chefermittler Hartmut
Zerche nicht mit dem genetischen Fingerabdruck des möglichen Täters überein.
Auch hätten sich weniger Männer gemeldet als erwartet. Von den 2500 ins
Täterprofil passenden Männern hätten nur knapp 700 teilgenommen. Nun wird
ein neuer Sammeltest nach den Sommerferien erwogen. Wer sich dann nicht
freiwillig meldet, soll vorgeladen werden.
Die beiden Mädchen waren im September 1994 aus einem Wald zwischen Herzberg
und dem sächsischen Torgau verschleppt und drei Wochen später tot in der
Nähe von Hamburg gefunden worden.