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Wittstock: Staat als Ordnungsmacht hat diesmal kapituliert

In Witt­stock kam es wieder­holt zu Über­grif­f­en auf Aus­län­der und Über­siedler. Die Behör­den haben lange über­legt, wie der Mis­ere beizukom­men wäre, denn schließlich hin­ter­lassen prügel­nde Glatzköpfe weit über die Lan­des­gren­zen hin­aus nicht ger­ade den besten Ein­druck. Die Lösung: Wo keine Frem­den, da keine frem­den­feindlichen Über­griffe. Das Aussiedler­heim wird dem­nächst geschlossen, wenn auch offiziell aus anderem Grund. 

 

Ziel erre­icht. Fragt sich nur, wessen Ziel.


Natür­lich musste in Witt­stock etwas unter­nom­men wer­den, um Men­schen­leben zu schützen. Doch offen­sichtlich ist es da ein­fach­er, bei den gut kon­tol­lier­baren, prak­tisch kasernierten Aussiedlern anzuset­zen, obwohl nicht sie gröh­lend durch die Straßen ziehen. Gegen recht­sradikale Schläger scheint kein Kraut gewach­sen. Die haben nun ihren Slo­gan “Aus­län­der raus!” prak­tisch mit amtlich­er Hil­fe in die Tat umgesetzt. 

 

Die Betrof­fe­nen wer­den woan­der­shin geschoben, vor­erst auch in die Kyritzer Region. Sie dür­fen sich damit als Spiel­ball des Pöbels fühlen. 

 

Der Staat als Ord­nungs­macht hat dies­mal kapit­uliert. Was wird er wohl beim näch­sten Mal tun?

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Trebbin: Ultimatum abgelaufen

TREBBIN Das Ulti­ma­tum ist abge­laufen: Bis zum ver­gan­genen Fre­itag soll­ten sich die bei­den Feuer­wehrmän­ner Sil­vio Kahle und Stef­fen Thibault “ein­deutig und nach­haltig von Recht­sex­trem­is­mus, Aus­län­der­feindlichkeit, Gewalt gegen Ander­s­denk­ende und Ras­sis­mus” dis­tanzieren, so die Forderung von Burkhard Hein­rich, Chef der Frei­willi­gen Feuer­wehr in Treb­bin (Tel­tow-Fläming). Anson­sten dro­he ihnen der Ausschluss.


Kahle hat­te daraufhin in einem offe­nen Brief geschrieben, dass er “jegliche Art von Extrem­is­mus, Ras­sis­mus und Radikalis­mus sowie Gewalt und Ter­ror” ablehne. Er wehrte sich, in die Nähe von “braunen Brand­s­tiftern” gerückt wor­den zu sein. “Mir wurde eine Aus­sage untergeschoben, wonach ich das Haus eines Aus­län­ders nur löschen würde, weil es von einem Deutschen erbaut wurde”, so Kahle. “Ich habe niemals eine der­ar­tige Aus­sage getätigt.” 

 

Auch Stef­fen Thibault behauptet gegenüber der MAZ, dass er sich bere­its vor vier Jahren von der recht­sex­tremen Szene gelöst habe. Er hoffe auf eine zweite Chance. 

 

Eini­gen Mit­gliedern der Ini­tia­tive “Treb­bin Miteinan­der” reicht das nicht. Zu eini­gen Vor­wür­fen hät­ten sie gar nicht Stel­lung bezo­gen, moniert Jut­ta John. So war etwa Sil­vio Kahle im April 2001 am Über­fall auf einen dunkel­häuti­gen Amerikan­er in Witt­stock beteiligt. Über die aktuelle Ein­stel­lung Stef­fen Thibaults berichtete eine Jugendgericht­shelferin erst kür­zlich: Er habe ihr gegenüber Aus­län­der pauschal als “Sozialschmarotzer” beschimpft. “Die Dis­tanzierun­gen sind nicht glaub­würdig”, ärg­ert sich Jut­ta John. “Wir erwarten, dass sich bei­de klar äußern und nicht nur Lip­pen­beken­nt­nisse abgeben.” Auch Rena Ueck­ert von der Ini­tia­tive kri­tisiert, dass nach wie vor viele Fra­gen offen seien. Kri­tik kommt auch aus der Feuer­wehr: Für ihn per­sön­lich seien die Erk­lärun­gen nicht aus­re­ichend, macht Leit­er Hein­rich klar. Doch die Entschei­dung über das weit­ere Vorge­hen müssten nun der Treb­bin­er Bürg­er­meis­ter und der Amts­brand­meis­ter treffen. 

 

Die Debat­te um die bei­den Feuer­wehrleute war eine Reak­tion auf deren kür­zliche Verurteilung vor dem Amts­gericht Luck­en­walde. Der Richter hat­te es als erwiesen ange­se­hen, dass sie an der Treb­bin­er Men­schen­jagd vor sechs Jahren beteiligt gewe­sen seien. Damals wur­den mehrere ital­ienis­che Bauar­beit­er teils schw­er ver­let­zt. Kahle und Thibault erhiel­ten eine Ver­war­nung und müssen Geld­strafen zwis­chen 400 und 600 Euro zahlen.

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Angriff auf Asylbewerber in Perleberg

Bere­its am 27. Sep­tem­ber 2002 wurde mit­geteilt, dass im Ver­laufe der mit Hochdruck geführten Ermit­tlun­gen der Pots­damer Krim­i­nalpolizei und der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin ein 19-jähriger Witt­stock­er zu der gefährlichen
Kör­per­ver­let­zung an einem algerischen Asyl­be­wer­ber vom 18. Sep­tem­ber auf dem Bahn­hof in Per­leberg ermit­telt wurde. Der 19-Jährige ließ sich in der Beschuldigten­vernehmung geständig ein. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft
Neu­rup­pin erließ das Amts­gericht Per­leberg Haftbefehl.


Die weit­eren inten­siv­en Ermit­tlun­gen der Ermit­tlungs­gruppe der Pots­damer Krim­i­nalpolizei und der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin führten nun zur Fes­t­nahme eines weit­eren Täters. In der Beschuldigten­vernehmung ließ sich der 15-Jährige nicht ein. Don­ner­stag wurde er dem Amts­gericht Per­leberg vorge­führt. Durch den Richter wurde dem Antrag der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin entsprochen und Haft­be­fehl erlassen und verkündet. 

 

Der Angriff auf den 25-jähri­gen Algerier ereignete sich am 18. Sep­tem­ber gegen 20.15 Uhr auf dem Bahn­hof Per­leberg aus ein­er Gruppe von mehreren Jugendlichen her­aus, die zum Teil dem Ausse­hen nach der recht­en Szene zuzuord­nen waren, aus dem ste­hen­den Zug gestoßen und mit Fäusten geschla­gen wor­den. Als er bere­its am Boden lag, wurde er noch mit Füßen getreten. Voraus­ge­gan­gen war zunächst im Region­alzug von Wit­ten­berge nach Per­leberg eine ver­bale Auseinan­der­set­zung, wobei die deutsche Lebens­ge­fährtin des Opfers wegen ihrer Beziehung zu diesem beschimpft wor­den war. Bei dem Angriff erlitt das Opfer Ver­let­zun­gen im Gesichts­bere­ich und musste ambu­lant behan­delt werden.

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V‑Mann bringt Verfassungsschutz in Bedrängnis

Pots­dam (ddp-lbg). Die Par­la­men­tarische Kon­trol­lkom­mis­sion hat in der Affäre um den V‑Mann Toni St. Vor­würfe gegen Bran­den­burgs Ver­fas­sungss­chutzchef Hein­er Wegesin zurück­gewiesen. Die Vor­würfe seien absurd und nicht zutr­e­f­fend, betonte der Vor­sitzende Christoph Schulze (SPD) am Don­ner­stag in Pots­dam nach ein­er Sitzung der PKK. Wegesin hat­te bei der Sitzung zu einem Bericht des ARD-Mag­a­zins «Kon­traste» Stel­lung bezogen.


Dem Mag­a­zin liegt nach Angaben der ARD ein Vernehmung­spro­tokoll der Berlin­er Staat­san­waltschaft vor, in dem Toni St. angibt, Wegesin habe sich «per­sön­lich» um den V‑Mann-Ein­satz geküm­mert und sei «sehr mit der Zusam­me­nar­beit zufrieden» gewe­sen. Der Ver­fas­sungss­chutz hat der Aus­sage zufolge davon gewusst, dass Toni St. an Pro­duk­tion und Ver­trieb ein­er CD beteiligt gewe­sen sei, auf der die recht­sex­trem­istis­che Gruppe «White Aryan Rebels» zum Mord an Promi­nen­ten aufruft.

Toni St. gab an, sein V‑Mann-Führer habe ihm Rück­endeck­ung durch Wegesin zugesichert. Im Falle dro­hen­der Strafver­fahren habe man ihm zuge­sagt, «dass diese durch die guten Kon­tak­te des Wegesin zu den Staat­san­waltschaften entschärft oder eingestellt wor­den wären», zitiert «Kon­traste» aus dem Vernehmung­spro­tokoll. Wegesin habe eine Stel­lung­nahme für das ARD-Mag­a­zin abgelehnt.

Schulze betonte, Toni St. und Wegesin wür­den sich gar nicht ken­nen. Mit dem Ver­fas­sungss­chutzchef sei nicht abge­sprochen gewe­sen, dass Toni St. einen «Per­silschein» für Straftat­en erhalte. Er gehe davon aus, dass der V‑Mann-Führer solche Zusagen nicht gegeben hat, ergänzte Schulze. Gegen den V‑Mann-Führer laufen Ermit­tlun­gen bei der Staat­san­waltschaft Cot­tbus, die darüber Auf­schluss geben sollen.

Nach Ansicht von Schulze stellt der inzwis­chen angeklagte Toni St. lediglich Schutzbe­haup­tun­gen auf, um seine Haut zu ret­ten. Die Aus­sagen seien nicht glaub­würdig und wider­sprächen zudem seinen Angaben aus früheren Vernehmungen.

Der PKK-Vor­sitzende erhob mit Blick auf den Fernse­hbeitrag erneut schwere Vor­würfe gegen die Berlin­er Ermit­tlungs­be­hör­den. Zum wieder­holten Mal seien staat­san­waltschaftliche Ermit­tlungsak­ten an die Öffentlichkeit gegeben wor­den. Damit wür­den Dien­st­ge­heimnisse ver­rat­en, unter­strich der SPD-Poli­tik­er. Er beze­ich­nete den Vor­fall als «Rechts­beu­gung durch die Berlin­er Behör­den». Die Gren­zen des Akzept­ablen seien erneut über­schrit­ten wor­den. «Das verur­sacht einen immensen Schaden», sagte Schulze.

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V‑Mann belastet Brandenburgs Verfassungsschutzchef

Berlin (ddp-lbg). In der Affäre um den Bran­den­burg­er V‑Mann Toni St. gerät Bran­den­burgs Ver­fas­sungss­chutzchef Hein­er Wegesin zunehmend unter Druck. Dem ARD-Mag­a­zin «Kon­traste» liegt das Vernehmung­spro­tokoll der Staat­san­waltschaft vor, in dem Toni St. angibt, Wegesin habe sich «per­sön­lich» um den V‑Mann- Ein­satz geküm­mert und sei «sehr mit der Zusam­me­nar­beit zufrieden» gewe­sen, teilte die ARD am Mittwoch mit.


Der Ver­fas­sungss­chutz hat­te der Aus­sage zufolge davon gewusst, dass Toni St. an Pro­duk­tion und Ver­trieb ein­er CD beteiligt gewe­sen sei, auf der die recht­sex­trem­istis­che Gruppe «White Aryan Rebels» zum Mord an Promi­nen­ten wie Alfred Biolek, Michel Fried­man und Rita Süss­muth aufruft. Toni St. gab an, sein V‑Mann-Führer habe ihm Rück­endeck­ung durch Wegesin zugesichert. Im Falle dro­hen­der Strafver­fahren habe man ihm zuge­sagt, «dass diese durch die guten Kon­tak­te des Wegesin zu den Staat­san­waltschaften entschärft oder eingestellt wor­den wären», zitiert «Kon­traste » aus dem Vernehmung­spro­tokoll. Wegesin habe eine Stel­lung­nahme für das ARD-Mag­a­zin abgelehnt. Der V‑Mann Toni St. war Ende Juni zunächst festgenom­men und dann ent­tarnt wor­den. Gegen ihn ist inzwis­chen Anklage erhoben worden.

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Gubener Hetzjagd mit System?

Heute entschei­det der Bun­des­gericht­shof, ob der Prozess um den Tod Farid
Guen­douls neu aufgerollt wird. Bran­den­bur­gis­ch­er V‑Mann Toni S. war
Bekan­nter eines Haupttäters
BERLIN taz Die tödliche Jagd auf Aus­län­der, an deren Ende der algerische
Asyl­be­wer­ber Farid Guen­doul am 13. Feb­ru­ar 1999 in einem Plattenbauhausflur
verblutete, war kein Zufall. Son­dern “das Ergeb­nis systematischer
Auf­bauar­beit ein­er regionalen Neon­aziszene”, so heißt es in der Anlaufstelle
für Opfer recht­sex­tremer Gewalt in Cot­tbus. Mit­ten­drin: Der im Juli 2002
ent­tarnte V‑Mann des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes, Toni S.


Der belieferte die Szene nicht nur mit der “Begleit­musik für Mord und
Totschlag”, wie beispiel­sweise indizierten Landser-CDs, mit denen sich Farid
Guen­douls Angreifer während der Het­z­jagd im Auto in Stim­mung bracht­en. Toni
S. sorgte auch selb­st für Action: Als Kon­tak­t­per­son für die neonazistische
Wan­der­ju­gend Gibor, eine Nach­fol­ge­grup­pierung der ver­bote­nen Wik­ing Jugend.
Gemein­sam mit Berlin­er und Dres­den­er Gesin­nungsgenossen trafen sich
hand­ver­lesene Guben­er Neon­azis zu kon­spir­a­tiv­en Son­nen­wend­feiern und
Wan­derun­gen. Neben Toni S. mit dabei: Alexan­der B., als “entschei­dende
Fig­ur” bei der Guben­er Het­z­jagd wegen fahrläs­siger Tötung zu zwei Jahren
Jugend­haft verurteilt und gut bekan­nt mit Toni S.
Auch wer lieber mit offiziellem Segen durch dieWälder robben wollte, kam an
Toni S. nicht vor­bei. Bis 1999 war der Neon­azi Vor­sitzen­der der
Reservis­tenkam­er­ad­schaft der Bun­deswehr in Guben. Dass Toni S. unter seinen
Skin­head­fre­un­den für die Reservis­tenkam­er­ad­schaft warb, war ein offenes
Geheim­nis. Beson­ders attrak­tiv für die Recht­en: Schießübun­gen auf
Bundeswehrtruppenplätzen.
Das Mit­teilungs­blatt des Lan­desver­ban­des der “Reservis­ten der Deutschen
Bun­deswehr”, gibt Auskun­ft über Toni S. offizielle Aktiv­itäten als
Vor­sitzen­der der “Reservis­tenkam­er­ad­schaft Guben”: “Ver­gle­ich der Kampfkraft
US-Army-Wehrma­cht im 2. Weltkrieg”, lautet beispiel­weise eine
Vor­tragsankündi­gung vom 12. Novem­ber 1998. Außer­dem auf dem Pro­gramm: Ein
Besuch des Bun­deswehrmu­ni­tion­slagers Ullers­dorf, Gril­l­abende und eine
Besich­ti­gungs­tour im Nato-Haup­tquarti­er. Man­fred Hilden­brand, Vorsitzender
des bran­den­bur­gis­chen Lan­desver­ban­des der Reservis­ten sagt, er sei
über­rascht gewe­sen, als Toni S. im Juli diesen Jahres als Neon­azi und V‑Mann
auf­flog. Von dessen Aktiv­itäten will der Oberst der Reserve nichts gemerkt
haben. Der Reservis­ten­ver­band achte strikt darauf, recht­sex­treme Tendenzen
zu unterbinden. Toni S. sei “der erste Fall”, bedauert Hildenbrand.
Auss­chließen wollen die Reservis­ten, deren Bun­desver­band jährlich
Mil­lio­nen­zuschüsse aus dem Vertei­di­gungsmin­is­teri­um erhält, Toni S. aber
erst, “wenn ein ordentlich­es Urteil gesprochen ist”. Bis dahin, sagt Oberst
Hilden­brand, “ruht die Mit­glied­schaft von Toni S.”
Recht­san­wältin Regi­na Götz, die Farid Guen­douls Ver­wandte heute vor dem
Bun­des­gericht­shof als Neben­klägerin ver­tritt, kri­tisiert, die
Ermit­tlungs­be­hör­den hät­ten im Prozess vor dem Cot­tbusser Landgericht vor
zwei Jahren die poli­tis­chen Hin­ter­gründe der Het­z­jagd aus­ge­blendet. “Wie
organ­isiert die rechte Szene in Guben war und ist, wurde nicht
the­ma­tisiert.” Götz hofft nun, dass der BGH einen neuen Prozess anordnen
wird. “Die Angeklagten haben bewusst gehan­delt, sie woll­ten Ausländer
verletzen.”

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Steckbriefe gewaltverdächtiger Polizisten

Fotos von gewalt­täti­gen und ‑verdächti­gen Polizis­ten vom 1. Mai dieses Jahres in Kreuzberg zeigt ein Plakat, das gestern von der Antifaschis­tis­chen Aktion Berlin (AAB) vorgestellt wurde. Bürg­er wer­den aufge­fordert, Angaben zur Iden­tität der Beamten zu machen. Die Ergeb­nisse sollen dann der Staat­san­waltschaft zur Prü­fung vorgelegt wer­den. Und den­jeni­gen, deren Hin­weise zur recht­skräfti­gen Verurteilung uni­formiert­er Täter führen, sollen Beloh­nun­gen von jew­eils 1000 Euro gezahlt wer­den, wie AAB-Sprech­er Michael Kro­newet­ter vor der Presse sagte. Zu jedem Bild gebe es Zeu­gen, die über den Her­gang der Über­griffe bericht­en kön­nten. Auch die Opfer seien bekan­nt. Eine weit­ere Auflage der Plakate sei geplant. Als Adres­sat für Hin­weise zu den AAB-Steck­briefen wer­den auf dem Plakat die Antifaschis­tis­che Aktion unter Tel. 030/ 27560756 sowie die PDS-Frak­tion des Abge­ord­neten­haus­es (Ste­fan Liebich) angegeben. Die Hemm­schwelle der PDS in dieser Sache sei ziem­lich niedrig, so Kro­newet­ter. Wed­er Liebich noch Frak­tion wussten allerd­ings von der Aktion und von der Ein­ver­nahme. PDS-MdA Stef­fen Zil­lich beze­ich­nete das Plakat als »offen­sichtlich satirische Reak­tion auf das Fah­n­dungsplakat der Berlin­er Polizei«. Die ver­bre­it­et näm­lich seit dem Sep­tem­ber-Ende eben­falls ähn­liche Steck­briefe, mit denen nach 53 Steinew­er­fern und Bier­büch­sen-Dieben vom diesjähri­gen ersten Maitag gesucht wird. Im vorigen Jahr waren auf solche Weise 34 Demon­stran­ten gefasst und acht von ihnen verurteilt wor­den. Kro­newet­ter selb­st nen­nt die AAB-Kam­pagne eine »eigentlich wider­liche Aktion«, die unter »Ver­bün­de­ten« kaum auf eine gute Res­o­nanz stoßen dürfte, aber dur­chaus »hil­fre­ich sein« kön­nte. Denn es gehe darum, unter Bürg­ern und Polizis­ten Nach­den­klichkeit zu provozieren. Dass Über­griffe der Polizei aufgek­lärt wer­den müssten, hält Zil­lich für selb­stver­ständlich. Auch wenn bis­lang betr­e­f­fende Beamte wegen Helm und Mon­tur nicht iden­ti­fiziert und damit nicht verurteilt wer­den kon­nten, dürfe nicht die gesamte Polizei für Über­griffe Einzel­ner ver­ant­wortlich gemacht wer­den. Weshalb mit der SPD die Kennze­ich­nungspflicht vere­in­bart wor­den sei. Konkrete Schritte zur Umset­zung werde »es noch in diesem Jahr geben«, so Zil­lich. Inzwis­chen hat die Polizei Ermit­tlun­gen ein­geleit­et. Es liege »ein Ver­stoß gegen das Kun­sturhe­berge­setz« vor, hieß es. Laut Polizeipräsi­dent Dieter Gli­etsch gebe es »kein­er­lei Anhalt­spunk­te dafür«, dass die abge­bilde­ten Beamten Straftat­en began­gen hätten. 

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Angriff auf Algerier in Perleberg — Haftbefehl für zweiten Täter

Per­leberg (ddp-lbg). Nach dem frem­den­feindlichen Angriff auf einen algerischen Asyl­be­wer­ber im Bahn­hof von Per­leberg hat die Polizei einen zweit­en Tatverdächti­gen festgenom­men. Es han­delt sich um einen 15-Jähri­gen, sagten Sprech­er von Polizei und Staat­san­waltschaft am Fre­itag. Der Jugendliche ver­weigerte die Aus­sage. Gegen ihn wurde Haft­be­fehl erlassen.Ende Sep­tem­ber war bere­its ein 19-Jähriger festgenom­men wor­den. Der Jugendliche hat­te ein Geständ­nis abgelegt und Haft­be­fehl erhalten.Zwei nach ihrem Ausse­hen offen­bar der recht­sex­trem­istis­chen Szene ange­hörende Jugendliche hat­ten den 25-jähri­gen Asyl­be­wer­ber am 18. Sep­tem­ber niedergeschla­gen und mit Füßen in sein Gesicht getreten. Das Opfer musste mit Gesichtsver­let­zun­gen in einem Kranken­haus behan­delt wer­den. Die Angreifer waren entkom­men. Dem Angriff waren Pöbeleien im Region­alzug von Wit­ten­berge nach Per­leberg vor­ange­gan­gen. Mehrere Jugendliche hat­ten die deutsche Lebens­ge­fährtin des Algeriers beleidigt. 

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Mehr Rechte für Verfassungsschutz

Pots­dam. Ein Gesetz zur ver­stärk­ten Ter­ror­is­mus­bekämp­fung hat der Land­tag am Mittwoch mit den Stim­men der Koali­tions­frak­tio­nen von SPD und CDU ver­ab­schiedet. Die oppo­si­tionelle PDS votierte dage­gen. Das neue Gesetz garantiere mehr Sicher­heit für die Bürg­er, sagte Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU). Es han­dle sich um die Umset­zung von Bes­tim­mungen des Bun­des auf Lan­desebene. Als Kon­se­quenz aus den Ter­ro­ran­schlä­gen in den USA vom 11. Sep­tem­ber ver­gan­genen Jahres erhalte der Ver­fas­sungss­chutz zusät­zliche Befug­nisse, sagte Schön­bohm. Die Kon­trol­lauf­gaben wür­den deut­lich ver­stärkt. Damit kön­nten kün­ftig auch Infor­ma­tio­nen von pri­vat­en Unternehmen, Banken oder Flugge­sellschaften einge­holt und vorhan­dene Sicher­heit­slück­en geschlossen werden.

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Weiterer Schläger aus Wittstock in Haft

PRIGNITZ Der Fall um die recht­sradikalen Schläger, die einen Asyl­be­wer­ber in Per­leberg geprügelt haben, scheint fast aufgek­lärt. Die Polizei fasste jet­zt den zweit­en Hauptverdächti­gen. Es han­delt sich um einen 15-jähri­gen Witt­stock­er. Er wurde bere­its dem Haftrichter im Amts­gericht Per­leberg vorge­führt. Jen­er gab dem Antrag der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin statt und erließ Haftbefehl.


Bere­its Ende Sep­tem­ber war ein 19-jähriger Witt­stock­er gefasst wor­den. Ihm und seinem Begleit­er wird schwere Kör­per­ver­let­zung vorge­wor­fen. Die bei­den sollen einen Asyl­be­wer­ber am Per­leberg­er Bahn­hof auf den Boden geschub­st und mit Fäusten und Fußtrit­ten übel zugerichtet haben. Während sie auf ihn ein­trat­en, ver­lor er das Bewusst­sein. Der Algerier erlitt zahlre­iche Ver­let­zun­gen im Gesicht und an den Rippen.

 

Wie Rudi Son­ntag, Sprech­er des Polizeiprä­sid­i­ums Pots­dam, ergänzte, sind die Tatverdächti­gen in der recht­en Szene des Land­kreis­es Ost­prig­nitz-Rup­pin beheimatet.Es han­dele sich jedoch um keine feste Struk­tur, sodass nicht von ein­er fes­ten Grup­pierung gesprochen wer­den könne. Der 19-Jährige sei der Polizei ein­schlägig durch andere rechts gerichtete Delik­te bekan­nt. Außer­dem lägen noch andere Anzeigen vor. Für diese Fälle sei er aber nocht nicht recht­skräftig verurteilt wor­den. Während er sich bei der Vernehmung nach sein­er Fes­t­nahme geständig zeigte, ver­weigert der jet­zt inhaftierte 15-Jährige die Aussage. 

 

An den Ermit­tlun­gen war unter anderem das Kom­mis­sari­at “Poli­tisch motivierte Krim­i­nal­ität” beteiligt. Der Fah­n­dungser­folg gelang den Beamten in bei­den Fällen mit Hil­fe der Bevölkerung. SO waren bei der Polizei Hin­weise von zeu­gen einge­gan­gen, die zur Fes­t­nahme der Tatverdächtigten führten. Gän­zlich abgeschlossen sind die Ermit­tlun­gen noch nicht. Gesucht wer­den nun ein weit­ere junger Mann und zwei Frauen, die der Mis­shand­lung des Algeriers taten­los zusahen.

Inforiot