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V‑Mann-Affäre weitet sich aus

POTSDAM. Nun hat es auch noch einen unbescholte­nen Fam­i­lien­vater getrof­fen. Die Affäre um den V‑Mann des Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutzes, der kür­zlich durch Indiskre­tio­nen nach ein­er Razz­ia in Berlin aufge­flo­gen ist, nimmt immer größere Aus­maße an. Wie erst jet­zt bekan­nt wurde, durch­sucht­en die Berlin­er Staat­san­waltschaft und das Lan­deskrim­i­nalamt (LKA) par­al­lel zu der Razz­ia am 20. Juli in Marzahn auch das Haus eines unbeteiligten Mannes in Brandenburg.
Zu nächtlich­er Stunde stürmten Beamte ein­er Spezialein­heit des Berlin­er LKA das Haus in einem Ort nahe Pots­dam. Der Fam­i­lien­vater und seine Frau gin­gen dabei zu Boden. Obwohl der Mann immer wieder beteuerte, nicht der Gesuchte zu sein, kehrten die Beamten in der Woh­nung das Unter­ste zuoberst. Ursache der pein­lichen Panne: Die Berlin­er Fah­n­der glaubten in dem Mann den Per­so­n­en­führer des in Berlin fest­ge­set­zten V‑Mannes Tino S. vor sich zu haben, gegen den sie eben­falls im Zusam­men­hang mit dem Ver­trieb der recht­sex­tremen CD «Noten des Has­s­es» und mit der Neon­azi-Musik­szene in der Region ermitteln.
Bei der seit Monat­en andauern­den Observierung von Tino. S. hat­ten die Berlin­er Fah­n­der auch Gespräche des V‑Mannes mit seinem Per­so­n­en­führer beim Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutz mit­geschnit­ten. Mit Hil­fe der Han­dynum­mer des V‑Mann-Führers glaubten sie, dessen Adresse her­aus­bekom­men zu haben. Doch das Mobil­tele­fon war aus Sicher­heits­grün­den auf den Namen des unbeteiligten Fam­i­lien­vaters gemeldet, der freiberu­flich für den Ver­fas­sungss­chutz arbeit­et. Er beset­zt die Deck­adresse und leit­et einge­hende Post an das Bran­den­burg­er Lan­desamt für Ver­fas­sungss­chutz weiter.
«Die Panne ist nur passiert, weil die Berlin­er Behör­den ihr Vorge­hen nicht mit den zuständi­gen Pots­damer Stellen abges­timmt haben», hieß es gestern aus Bran­den­burg­er Sicher­heit­skreisen. Die Berlin­er seien «wie Raubrit­ter ins Umland einge­fall­en», wet­terte der Par­la­men­tarische Geschäfts­führer der CDU-Land­tags­frak­tion, Dierk Home­y­er. Er warf den Ermit­tlungs­be­hör­den in der Haupt­stadt Dilet­tan­tismus und Unpro­fes­sion­al­ität vor und forderte Aufk­lärung auf höch­ster Ebene.
Ver­wun­dert beobachtete man auch im Bran­den­burg­er LKA die Geschehnisse. Es gehöre zum guten Ton, dass sich die Staat­san­waltschaften bei solch län­derüber­greifend­en Aktio­nen vorher absprechen, hieß es dort. Allerd­ings gibt es für solche Absprachen aber offen­bar keine ein­deuti­gen Regelun­gen. «Sie sind nicht zwin­gend vorgeschrieben», bestätigte Rolf Grünebaum, Sprech­er der Bran­den­burg­er Gen­er­al­staat­san­waltschaft, gestern.
Berlin­er Jus­tizkreise weisen die Vor­würfe empört von sich, wonach sie nachts das Haus eines unbescholte­nen Bürg­ers gestürmt hät­ten. Vielmehr hät­ten sechs Berlin­er Krim­i­nal­beamte — in West­en mit leuch­t­en­dem Polizeiauf­druck — an der Tür gek­lin­gelt. Als ihnen von einem Mann geöffnet wurde, hät­ten sie sich sofort als Beamte zu erken­nen gegeben, wonach von innen ver­sucht wor­den sei, die Tür zuzuschla­gen. Deshalb sei der Mann, der sich hin­ter der Tür ver­bor­gen hat­te, aus Grün­den des Eigen­schutzes zunächst zu Boden gebracht worden.
Auch son­st sehen sich die Berlin­er Ermit­tler im Recht. Da sie in dem Haus den als Straftäter eingestuften V‑Mann-Führer ver­muteten, hät­ten sie einen Durch­suchungs­beschluss bei der Staat­san­waltschaft beantragt und erhal­ten. Dies entspreche der Straf­prozes­sor­d­nung und recht­fer­tige die Aktion. 

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Acht Parteien zur Bundestagswahl zugelassen

Zur Bun­destagswahl sind in Bran­den­burg acht Parteien zuge­lassen. Der Lan­deswahlauss­chuss bestätigte die Zulas­sung von SPD, CDU, PDS, FDP, Bünd­nis 90/Grüne, NPD, der Schill-Partei (Partei Rechtsstaatlich­er Offen­sive) sowie der Grauen Panther. 

Die Repub­likan­er haben ihre Lan­desliste kurzfristig zurück­ge­zo­gen. Auch hat die Partei nur etwa die Hälfte der notwendi­gen 2000 Unter­stützung­sun­ter­schriften vorgelegt. Nicht zuge­lassen wurde die Partei Bibel­treuer Chris­ten wegen Män­geln in den ein­gere­icht­en Unterlagen. 

Bei der recht­sex­tremen NPD darf der auf den ersten Platz der Lan­desliste geset­zte Spitzenkan­di­dat nicht antreten. Es fehlt die notwendi­ge Bescheini­gung des Ein­wohn­er­meldeamtes. Die recht­sex­treme DVU, die im Land­tag mit fünf Abge­ord­neten vertreten ist, hat­te auf eine Teil­nahme an der Bun­destagswahl verzichtet. Die Schill-Partei ver­fügt in Bran­den­burg bish­er nur über einen Kreisver­band in Barn­im-Ober­hav­el. Auf ihrer Lan­desliste bewer­ben sich 14 Kan­di­dat­en um ein Mandat. 

Bei der Bun­destagswahl vor vier Jahren hat­ten sich in Bran­den­burg noch 13 Parteien beteiligt.

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Kein Platz für Rassismus?

 

In diesem schö­nen Som­mer­monat gab es gle­ich 3 Vor­fälle, die einem durch­schnit­tlichen Eisen­hüt­ten­städter das Gruseln lehren kön­nte. Wir hat­ten ja eigentlich gedacht, wir kön­nen uns in Sicher­heit wiegen, der rechte Mob ist zurückge­drängt und alle Welt hat gel­ernt, tol­er­ant mit seinen Mit­men­schen umzugehen. 

 

Aber Irren ist men­schlich. So passierte es zum Beispiel, daß ein Jugendlich­er aus der Punkszene am 03.07.02 zu einem von der Stadt und dem freien Träger PeWoBe organ­isierten Kul­turevent namens Jugend­spek­takel ging um sich die Bravop­unker von S‑PNX anzuse­hen. Aber irgend­wie kam er nicht dazu. Grade als die Band so richtig am rock­en war, kam irgen­dein kurzhaariger Unmen­sch und schlug ihm die Mütze vom Kopf. Als er sie wieder aufheben wollte, fing der Skin­head an, auf ihn einzuschla­gen. Das ganze mit der all­seits beliebten Begrün­dung: „Ey, du Zecke, du hast meine Fre­undin angemacht…“ 

 

Aber zum Glück gibts ja Ord­ner auf solchen Ver­anstal­tun­gen. Es ist allerd­ings bedauer­lich, wenn solche Stre­itschlichter als NPD-Sym­pa­ti­san­ten bekan­nt sind. Anstatt dem Opfer zu helfen, zog der Ord­ner ihn hin­ter eine Klo­baracke und dort wurde er noch mal so richtig zusam­men­gelegt, von dem Ord­ner, dem Täter, dessen Fre­undin, und wer weiß wer da noch alles mal zutreten durfte. 

 

Das alles ist bis dahin eigentlich fast nor­maler, aus alten Zeit­en bekan­nter Bran­den­burg­er All­t­ag, obwohl es schon frag­würdig ist, daß Stadt­bekan­nte Rechte den Ord­ner­di­enst übernehmen dür­fen. Aber ist ja auch nichts Neues. In den Vor­jahren hat noch die stadt­bekan­nte Hooli­gan­clique EH-Chaoten dort den Ein­laß gem­anagte. Auch die waren nicht fein. Der eigentliche Hohn dabei ist, dass ein­er der Organ­isatoren (der zu aller Ironie noch im Bürg­er­bünd­nis gegen Recht­sex­trem­is­mus vertreten ist) den Faschos noch dabei hil­ft, in der Presse eine ganz andere Ver­sion davon zu veröf­fentlichen, die da lautete: der Punker hätte den Stre­it ange­fan­gen und wäre, mit einem Mess­er, das er aus dem Stiefelschaft zog, auf den Täter los­ge­gan­gen (hat der zuviel West­ern gekuckt?). Der Ord­ner hat­te dann ange­blich Mühe, den linksradikalen Haude­gen unter Kon­trolle und let­z­tendlich nach draußen zu bekommen. 

 

So begann eine städtis­che Schlamm­schlacht um den Fall, die es den Organ­isatoren wieder ein­mal ermöglichte sagen zu kön­nen, sie wür­den ja mit den Recht­en arbeit­en um sie wieder in die Mitte der Gesellschaft zu inte­gri­eren. Außer­dem ist es den Ver­ant­wortlichen auch ein leicht­es sich mit Ali­biver­anstal­tun­gen wie dem „Tech­no­tanz für Tol­er­anz“ am 20.07.02 wieder aus der Affäre zu ziehen.
Blöd ist dage­gen dann doch wenn eine Woche später in der Zeitung ste­ht, daß es am 19.07.02 ein Konz­ert mit drei Gym­nasi­as­ten­punkbands im Trock­endock geben sollte, von denen aber nur die erste spie­len kon­nte. Dann fin­gen die Lokalpa­tri­oten-Nazis, die son­st immer in diesem Club ein und aus­ge­hen, schon einen Schlägerei an. Die Bands pack­ten daraufhin ihre Sachen und ver­schwan­den. Car­o­la Fech­n­er (ABM-Kraft im Trock­endock) erk­lärte gegenüber der MOZ, es hätte schon während des Auf­baus Span­nun­gen zwis­chen den Bands gegeben. Siehe dazu auch den Artikel in der Lausitzer Rundschau.

 

Komisch, die ver­ste­hen sich alle ganz gut untereinander -
und sowieso seien ja nicht die Nazis das Prob­lem gewe­sen, son­dern der „exten­sive“ Tanzstil der Fans. Aber es gab ja eh keinen ernst zu nehmenden Konflikt.
Und sowieso soll das recht­sradikale Image des Trock­endock durch solche The­sen nur gefördert wer­den. Bei ihren teil­weise rechts ori­en­tierten Jugendlichen passen sie schließlich genau auf das diese nicht gewalt­tätig wer­den, sie arbeit­en ja schließlich mit ihnen.
Wie sich das im End­ef­fekt äußert und wohin das führt, wenn Recht­en die Möglichkeit gegeben wird, wieder in die Mitte der Gesellschaft einzu­tauchen, zeigt wahrschein­lich der näch­ste Fall vom 25.07.02.

 

An diesem Tag gab es einen Ein­bruch in die Imbißbude „Döne­r­ia“ am Bus­bahn­hof, die danach abge­fack­elt wurde. Laut Polizeiaus­sagen wurde der Imbißwa­gen in Brand gesteckt um die Spuren des Ein­bruchs zu ver­wis­chen. Obwohl der Imbißbu­denbe­sitzer A.K. Isik einen recht­sex­tremen Hin­ter­grund ver­mutet, liegen dafür laut Aus­sagen von Dien­st­grup­pen­leit­er R.I. Barzik keine Indizien vor. Die BORG (Beratung für Opfer rechter Gewalt) kon­nte noch keinen Kon­takt zu Isik aufnehmen. Dieser sieht seine wirtschaftliche Exis­ten­z­grund­lage ver­nichtet. „Ich kann es mir nicht leis­ten einen neuen Imbiß aufzubauen“, sagte er gegenüber der MOZ

 

Es ist doch immer wieder schön von solchen Angrif­f­en zu erfahren, was würde das für uns bedeuten wenn wir kein Feind­bild mehr hät­ten? So hat das Leben doch wenig­stens einen Sinn. 

 


(Infori­ot) “Kein Platz für Ras­sis­mus” lautet die Selb­stverpflich­tung und ‑Ein­schätzung der Stadt Eisen­hüt­ten­stadt. Angesichts der ständi­gen Über­griffe von Rechts sowie der Behand­lung von Flüchtlin­gen in der ZAST kann das Mot­to nur als schlichtweg falsch beze­ich­net wer­den. Hier eine (unvoll­ständi­ge) Chronolo­gie der Ereignisse seit 1996.

Aus der Fed­er der AutorIn­nen dieses Beitrags stammt übri­gens auch eine Broschüre, die eben­falls den Titel “Kein Platz für Ras­sis­mus” trägt. Das 44-seit­ige Heft kann hier herun­terge­laden wer­den. Für drei Euro kann die Broschüre auch über die Alter­na­tiv­en Grup­pen (PF 07, 15890 Eisen­hüt­ten­stadt) bestellt werden.

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3. bis 16. September: Stay Rebel Tour 2002

Stay rebel tour 2002: Fahrt mit den Jungs und Mäd­chen vom Dos­to zu den größten Fes­ten der Linken in Europa.
Hier das vor­läu­fige Programm:

3.Sept: Donos­tia (San Sebastian)

5.- 9. Sept.: Avante Fes­ti­val bei Lissabon

10.–12. Sept.: Barcelona- Fes­ta Catalun

13.- 16. Sept.: Paris- Fete de l‘humanite

Anmel­dung und Infos übers DOSTO.

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V‑Mann-Affäre weitet sich aus

POTSDAM/BERLIN — Die V‑Mann-Affäre weit­et sich erhe­blich aus. Die Berlin­er Polizei hat­te in der Nacht zum 21. Juli nicht nur einen Spitzel des märkischen Ver­fas­sungss­chutzes festgenom­men und zu dessen Ent­tar­nung beige­tra­gen, nach MAZ-Infor­ma­tio­nen hat­te ein zehnköp­figes Spezialkom­man­do des Berlin­er Lan­deskrim­i­nalamts (LKA) zudem die Woh­nung eines unbescholte­nen Fam­i­lien­vaters in ein­er Gemeinde bei Pots­dam gestürmt. Der Mann ist als freier Mitar­beit­er für den bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutz tätig. “Das bestätigt, wie dilet­tan­tisch und unpro­fes­sionell die Berlin­er Behör­den gear­beit­et haben”, erk­lärte Dierk Home­y­er, Par­la­men­tarisch­er Geschäfts­führer der CDU-Land­tags­frak­tion, gestern auf MAZ-Anfrage. Die Beamten seien “wie die Raubrit­ter ins Berlin­er Umland einge­fall­en und haben sich mit ihrer Beute dann wieder zurück­ge­zo­gen”, grollte Home­y­er. Beschlagnahmt wurde dem Vernehmen nach allerd­ings nur ein offen­bar belan­glos­er Brief. 

 

Home­y­er fordert nach dieser “für Berlin hochblam­ablen Angele­gen­heit” bedin­gungslose Aufk­lärung. “Die Jus­tizse­n­a­torin und der Innense­n­a­tor müssen zu dieser Angele­gen­heit Stel­lung beziehen”, sagte Home­y­er, der auch stel­lvertre­tender Vor­sitzen­der der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mi­sion (PKK) im Pots­damer Land­tag ist. Die PKK, die den Ver­fas­sungss­chutz beauf­sichtigt, wird sich in Kürze mit der Affäre beschäftigen. 

 

Dass das Berlin­er LKA die Woh­nung eines unbescholte­nen Bürg­ers stürmte, beruhte offenkundig auf ein­er Ver­wech­slung. Die Innen­poli­tik­er der Bran­den­burg­er Koali­tions­frak­tio­nen sind sich einig, dass die schlagzeilen­trächtige Fehlak­tion nur möglich war, weil die Berlin­er Behör­den ihr Vorge­hen, das gegen die neon­azis­tis­che Musikver­trieb­sszene gerichtet war, nicht mit den zuständi­gen Stellen in Pots­dam abges­timmt hatten. 

 

Die Haus­durch­suchung durch das Berlin­er LKA hat den unschuldig Betrof­fe­nen nach Experten­mei­n­ung in Gefahr gebracht. Sein Name ist nun aktenkundig und auch den Anwäl­ten der recht­sex­tremen Szene zugänglich. Zur Sicher­heit des Mannes sowie sein­er Fam­i­lie hat die bran­den­bur­gis­che Polizei Schutz­maß­nah­men eingeleitet.


Wie das Berlin­er LKA die Woh­nung eines Bran­den­burg­er stürmte 


 


 

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Polizei äußert sich zu Vorkommnissen in KW

KÖNIGS WUSTERHAUSEN Stadt und Polizei wollen sich vor größeren Ver­anstal­tun­gen kün­ftig bess­er abstim­men. Das haben Polizei-Chef Hans-Joachim Zim­mer­ling und Bürg­er­meis­ter Ste­fan Lud­wig (PDS) vereinbart.Anlass ist der Vor­fall beim Schleusen­fest im Juni. Rund 60 Per­so­n­en der recht­en Szene taucht­en auf, Lud­wig alarmierte aus Sorge um die anderen Besuch­er die Polizei, bekam selb­st Begleitschutz (MAZ berichtete). Die Kri­tik an ein­er zu späten Reak­tion auf den Hil­fer­uf ist offen­bar aus­geräumt. Die Polizei habe die Lage nicht falsch eingeschätzt, sagte Sprech­er Lothar Wal­ter: “Wir waren mit aus­re­ichen­den Kräften vor Ort, auch in Ziv­il.” Laut Lud­wig war die Polizei erst eine Stunde nach dem Anruf mit genü­gend Leuten da. Der Polizeis­prech­er sagte gestern, das lasse sich nicht mehr fest­stellen. Bürg­er­meis­ter und Polizei-Chef erk­lärten: “Bei­de Seit­en stellen mit Nach­druck fest, dass gemein­sames Inter­esse beste­ht, recht­sex­trem­istis­che Aktiv­itäten möglichst im Ansatz zu verhindern.”

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V‑Mann-Affäre geht immer weiter

POTSDAM/BERLIN In dem kleinen Dorf nicht fern von Pots­dam ist auch am Woch­enende nie viel los. Das Licht vor dem Rei­hen­haus in der Neubausied­lung war an jen­em Sam­stag, dem 20. Juli, schon erloschen. Im Schutz der Dunkel­heit näherten sich eine Staat­san­wältin und zehn Polizis­ten eines Spezialkom­man­dos des Berlin­er Lan­deskrim­i­nalamts “dem Zielob­jekt”. Als ein Beamter klin­gelte, war es etwa 23.15 Uhr. 

 

Hans G.* öffnete, obwohl es schon reich­lich spät war, die Haustür. Begrüßen kon­nte er die Über­raschungs­gäste nicht mehr. Sofort stürmten Berlin­er Spezialpolizis­ten die Woh­nung und ris­sen den Mittvierziger zu Boden. Als dessen Frau aus dem Wohnz­im­mer her­beistürzte und auf den Boden fiel, herrschte man sie an, sie solle sitzen bleiben. 

 

Allmäh­lich beruhigte sich die Lage, und G. samt sein­er Frau wur­den aufge­fordert, am Wohnz­im­mer­tisch Platz zu nehmen. Da erfuhr der freie Mitar­beit­er des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes den Grund des nächtlichen Stelldicheins: “Wir beschuldigen Sie der Volksver­het­zung”, hielt man ihm vor. G. stutzte. 

 

Die Berlin­er zück­ten einen Durch­suchungs­beschluss, erlassen vom Amts­gericht Tier­garten. G. deutete an, er sei, nach allem, was er wisse, nicht der, dessen Woh­nung durch­sucht wer­den dürfe. Auf dem Beschluss ste­he Lud­wig A.** — und er sei Hans G. 

 

Es wurde wieder hek­tisch. Ein Beamter zog sich zum Tele­fonieren zurück. Als er zurück­kehrte, wurde Hans G.s Woh­nung, wie geplant, durch­sucht. Schränke wur­den geöffnet, Schubladen her­aus­ge­zo­gen — obwohl der Inhalt doch nicht kon­trol­liert wurde. Mit Blit­zlicht fotografierte ein Fah­n­der G.s Haus von außen und innen. Wofür sich die LKA-Män­ner nicht inter­essierten, waren die CDs der Fam­i­lie. Merk­würdig: Immer­hin hat­ten sich die Berlin­er ins Umland aufgemacht, um mehrere hun­dert ver­boten­er Neon­azi-CDs zu beschlagnah­men, die sie bei G. vermuteten. 

 

Für Bran­den­burg­er Regierungskreise ist die Aktion der haupt­städtis­chen LKA-Beamten der rein­ste Dilet­tan­tismus. Die Berlin­er, heißt es, hät­ten sofort erken­nen müssen, dass sie die Woh­nung des falschen stürmten. Schließlich sei Fam­i­lien­vater Hans G. etwa 15 Jahre älter als der eigentlich gesuchte Lud­wig A. Die Berlin­er hät­ten A. monate­lang so inten­siv observiert, dass ihnen der Irrtum sogle­ich hätte auf­fall­en müssen. 

 

Dass die Ermit­tler aus Berlin in Bran­den­burg “wie die Raubrit­ter” ein­fie­len, wie der Pots­damer CDU-Spitzen­poli­tik­er Dierk Home­y­er sich aus­drückt, hängt offen­bar mit ihren geheim geführten Unter­suchun­gen gegen die neon­azis­tis­che Musik­szene in Berlin und Bran­den­burg zusammen. 

 

Die plau­si­bel­ste Erk­lärung für die Panne lautet so: Das Berlin­er LKA ermit­telt — wie par­al­lel der bran­den­bur­gis­che Ver­fas­sungss­chutz — gegen Hin­ter­män­ner des inter­na­tion­al CD-Ver­triebs der Neon­azis. Schließlich glauben die Berlin­er, der 27-jährige Toni S. aus Guben sei die Schlüs­selfig­ur der Szene. Dies gelte beson­ders für die Pro­duk­tion der ver­bote­nen CD “Noten des Has­s­es” der Gruppe “White Aryan Rebels”, die sich “W.A.R.” abkürzt, also Krieg bedeutet. Für die Berlin­er ste­ht nach ihrer Auf­fas­sung fest: S. macht sich straf­bar und müsste deshalb sofort als V‑Mann vom bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutz abgeschal­tet werden. 

 

Dass S. als V‑Mann arbeit­ete, war den Berlin­er Behör­den nach Infor­ma­tio­nen der MAZ auf mehreren Ebe­nen bekan­nt. Die Staat­san­waltschaft war seit Ende 2001 informiert, auch dem Berlin­er LKA war der Sachver­halt durch monate­lange Obser­va­tio­nen ver­traut. Dabei wur­den Gespräche zwis­chen Toni S. und Lud­wig A. mit­ge­hört. Als Mitar­beit­er des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes war A. der für den jun­gen Neon­azis aus Guben zuständi­ge Personenführer. 

 

Die Berlin­er hinge­gen erkan­nten den Per­so­n­en­führer nicht als Mitar­beit­er des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes, son­dern hiel­ten ihn für einen Kom­plizen von Toni S. — ein Ergeb­nis unzure­ichen­der Recherche, ist man in Pots­damer Koali­tion­skreisen überzeugt. Tat­säch­lich habe es etliche Indizien gegeben, die die Berlin­er Ermit­tler hät­ten stutzig machen müssen. Eine Nach­frage beim bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutz hätte alles aufk­lären kön­nen — doch die gab es nicht. 

 

Statt dessen ermit­tel­ten die Berlin­er auf eigene Faust über Lud­wig A.s Handy jene Adresse, auf die das Handy beim Tele­fo­nan­bi­eter zuge­lassen war. Dies war jedoch nicht A.s eigene Adresse. Vielmehr hat­te der bran­den­bur­gis­che Ver­fas­sungss­chutz — um Per­so­n­en­führer A. zu tar­nen — dessen Handy die Adresse des freien Ver­fas­sungss­chutz-Mitar­beit­ers Hans G. in jen­em Dorf bei Pots­dam zuge­ord­net. Mit G.s Zus­tim­mung. Also stürmten die Berlin­er — weil sie Toni S. fälschlich für den Kopf der ver­bote­nen CD-Pro­duk­tion und Per­so­n­en­führer Lud­wig A. für dessen Kom­plizen hiel­ten — in ein­er Nacht- und Nebel-Aktion Hans G.s Wohnung. 

*/ ** Hans G. und Lud­wig A. sind fik­tive Namen. 

 

 

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Ermittlung gegen Toni S. beendet

Die Bran­den­burg­er Ermit­tlun­gen gegen den V‑Mann des Ver­fas­sungss­chutzes Toni S. sind abgeschlossen. Das sagte der Sprech­er der Staat­san­waltschaft Cot­tbus, Gün­ter Oehme. Was aus dem Ver­fahren werde, werde in den näch­sten Tagen entsch­ieden. Möglich seien die Abgabe des Bran­den­burg­er Ver­fahrens an die Berlin­er Staat­san­waltschaft, die umgekehrte Lösung oder eine Ein­stel­lung des Ver­fahrens. Ermit­telt wurde gegen Toni S. unter anderem wegen Volksver­het­zung und öffentlich­er Auf­forderung zu Straftat­en. Der 27-Jährige war am 20. Juli von Beamten des Berlin­er LKA bei ein­er Razz­ia in einem Club­haus der Neon­aziszene ver­haftet und als Infor­mant ent­tarnt wor­den. Mit der Aktion, die mit den bran­den­bur­gis­chen Behör­den nicht abges­timmt war, sollte die Über­gabe von 3.000 Kopi­en der “White Aryan Rebels”-CD “Noten des Has­s­es” vere­it­elt wer­den. Das Min­is­teri­um sprach darauf von “schw­er­wiegen­der Indiskre­tion” in Berlin. Auf der CD wird unter anderem zur Ermor­dung Michel Fried­mans und ander­er Promi­nen­ter aufgerufen.

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Berliner benehmen sich wie Raubritter”

Seit in Berlin ein Bran­den­burg­er V‑Mann in der Neon­azi-Szene ent­tarnt wurde, entzweit ein Stre­it die bei­den Län­der: War es Absicht, man­gel­nde Absprache — oder musste der Spitzel abgeschal­tet wer­den, weil er Straftat­en began­gen hatte?

Berlin/Potsdam (Der Tagesspiegel, 31.07.2002) — Die Berlin­er Staat­san­waltschaft hat Vor­würfe zurück­gewiesen, sich im Rah­men der „V‑Mann-Affäre“ fehler­haft ver­hal­ten zu haben. Die Ermit­tlun­gen seien kor­rekt geführt wor­den und „müssten in einem ver­gle­ich­baren Fall wieder so geführt wer­den“, heißt es in ein­er Mit­teilung der Jus­tizver­wal­tung. Diese will jedoch die Berlin­er und Bran­den­burg­er Ermit­tlungs­be­hör­den zu Gesprächen über die zukün­ftige Koop­er­a­tion ein­laden. Wie berichtet, hat­te der Staatss­chutz am vorver­gan­genen Woch­enende bei ein­er Razz­ia zwei Neo-Nazis ver­haften lassen, von denen ein­er als V‑Mann für den Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutz arbeit­ete – dies war durch eine Indiskre­tion Berlin­er Stellen an die Öffentlichkeit gelangt. 

Auch der recht­spoli­tis­che Sprech­er der SPD-Frak­tion im Abge­ord­neten­haus Klaus-Uwe Ben­neter kann keine Fehler der Berlin­er Sicher­heits­be­hör­den erken­nen: Der V‑Mann sei offen­sichtlich an Straftat­en beteiligt gewe­sen. Das dürften V‑Leute aber nicht, fol­glich hät­ten die Berlin­er Behör­den nicht davon aus­ge­hen kön­nen, dass es sich bei dem Mann möglicher­weise um eine Quelle der Bran­den­burg­er han­dele. Vielmehr hätte der dor­tige Ver­fas­sungss­chutz „den Mann abschal­ten müssen“, der augen­schein­lich aus dem Rud­er gelaufen sei, sagte Benneter. 

Die Berlin­er Staat­san­waltschaft wirft dem 27-jähri­gen Cot­tbuser S. – dem mut­maßlichen V‑Mann – Volksver­het­zung, Ver­bre­itung von Pro­pa­gan­damit­teln ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen und das Ver­wen­den von Kennze­ichen solch­er Organ­i­sa­tio­nen vor. Das Straf­maß dafür reicht bis zu drei Jahren Haft – es sei denn, die Tat gilt „der Abwehr ver­fas­sungswidriger Bestre­bun­gen“. S. befind­et sich noch in U‑Haft, eben­so wie der Berlin­er Lars B. Weit­ere Beschuldigte befind­en sich auf freiem Fuß. S. soll in Guben einen Plat­ten­laden betreiben, unter desssen Laden­tisch auch ver­botene CD’s recht­sex­tremer Bands verkauft wor­den sein sollen. Ziel der Fah­n­der war eine zweite Auflage der CD „Noten des Has­s­es“ der Nazi-Band „White Aryan Rebels“. Bei der Razz­ia in einem Marzah­n­er Vere­in­sheim und an 17 weit­eren Orten in Deutsch­land sollte auch die Beschlagnah­mung mehrer tausend Exem­plare dieser CD sein, die im Aus­land gebran­nt wor­den sind. Dies schlug jedoch fehl. 

Jus­tizsprecherin Ari­ane Faust sagte, die bei­den U‑Häftlinge seien verdächtig, in die Neuau­flage der CD ver­wick­elt zu sein. In den Tex­ten wird unter anderem zum Mord an Promi­nen­ten aufgerufen. Es beste­he drin­gen­der Tatver­dacht und Flucht­ge­fahr. Aus­lös­er der Durch­suchungsak­tio­nen seien Hin­weise eines Zeu­gen gewe­sen. Auch die Durch­suchun­gen in Bran­den­burg seien von den Berlin­er Staat­san­wäl­ten durchge­führt wor­den. Allerd­ings hät­ten sie, „wie üblich aus Kol­le­gial­itäts­grün­den“, die Cot­tbuser Staat­san­waltschaft kurz zuvor darauf hingewiesen. 

Schön­bohm: Von den Straftat­en des V‑Manns nichts gewusst 

Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm wies Vor­würfe aus Berlin­er Sicher­heits- und Jus­tizkreisen zurück, dass der von der Berlin­er Polizei ver­haftete 27-jährige V‑Mann S. aus Cot­tbus dem Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutz „aus dem Rud­er gelaufen“ sein kön­nte. Gegen den V‑Mann habe das Bran­den­burg­er Lan­deskrim­i­nalamt selb­st Ermit­tlun­gen geführt, sagte Schön­bohm. Auch sei gegen S. seit März let­zten Jahres ein staat­san­waltschaftlich­es Ermit­tlungsver­fahren Ver­fahren in Cot­tbus wegen Pro­pa­gan­da-Straftat­en anhängig. 

Schön­bohm stellte klar, dass er von der von den began­genen Straftat­en und der Rolle des V‑Mannes in der recht­sex­trem­istis­chen Musik-Szene und den Ermit­tlun­gen des Bran­den­burg­er LKA und der Cot­tbuser Staat­san­waltschaft nichts gewusst habe. Die Ermit­tlun­gen sind nach seinen Angaben so geführt wor­den, dass der Erfolg der geplanten Aktion gegen einen inter­na­tion­al operieren­den Ring neon­azis­tis­ch­er CD-Musikhändler nicht gefährdet wer­den kon­nte. Die Hin­weise an das LKA sind offen­bar vom Ver­fas­sungss­chutz gekom­men. Man habe sich deshalb nichts vorzuw­er­fen, ver­lautete aus Bran­den­burgs Ver­fas­sungss­chutz: Das Strafge­set­zbuch sehe bei der Ver­fol­gung von Pro­pa­gan­da-Straftat­en Aus­nah­meregelun­gen vor, wenn die Hand­lun­gen der staats­bürg­er­lichen Aufk­lärung und der Abwehr ver­fas­sungswidriger Bestre­bun­gen dienten. 

Der Pots­damer Innen-Staatssekretär Eike Lan­celle erk­lärte, nicht Schön­bohm, son­dern Berlin­er Behör­den müssten sich Fra­gen gefall­en lassen: Zum Beispiel, warum in Berlin ein Strafver­fahren gegen S. ein­geleit­et wor­den sei, obwohl in Cot­tbus ein Ver­fahren seit März 2001 laufe. Dies sei den Berlin­er Ermit­tlungs­be­hör­den bekan­nt gewe­sen, sagte Lan­celle. Fra­gen müsse man auch zu den Indiskre­tio­nen aus Berlin­er Sicher­heits­be­hör­den stellen. „Solche Lecks bei The­men dieser Sen­si­bil­ität müssen die Berlin­er Führung alarmieren“, sagte Lan­celle. Auch Innen­min­is­ter Schön­bohm blieb bei sein­er Kri­tik am Ver­hal­ten der Berlin­er Behör­den, die durch die Ent­tar­nung des V‑Mannes die ange­laufene Fah­n­dung nach Hin­ter­män­nern des neon­azis­tis­chen CD-Han­dels mas­siv gefährdet hät­ten. Was Berlin gemacht habe, sei „unsäglich“ und werde weitre­ichende Kon­se­quen­zen für die kün­ftige Zusam­me­nar­beit haben. 

Lan­celle kündigte an, dass er die Par­la­men­tarische Kon­trol­lkom­mis­sion kurzfristig über die Vorgänge informieren werde. Deren Vize-Vor­sitzen­der Dierk Home­y­er (CDU) warf den Berlin­er Sicher­heits­be­hör­den vor, „sich wie Raubrit­ter zu benehmen”. Er spielte damit auf die Durch­suchung der Woh­nung des S. in Cot­tbus durch Berlin­er Sicher­heit­skräfte an, ohne dass Bran­den­burg­er Beamte anwe­send waren. Bis heute lägen Bran­den­burgs Behör­den nicht ein­mal die Vernehmung­spro­tokolle des S. vor.

(Von Hol­ger Wild und Michael Mara)

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Schönbohm: Von den Straftaten des V‑Manns nichts gewusst

POTSDAM. Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm hat Vor­würfe aus Berlin­er Sicher­heits- und Jus­tizkreisen zurück­gewiesen, dass der von der Berlin­er Polizei ver­haftete 27-jährige V‑Mann S. aus Cot­tbus dem Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutz „aus dem Rud­er gelaufen” sein kön­nte. Gegen den V‑Mann habe das Bran­den­burg­er Lan­deskrim­i­nalamt selb­st Ermit­tlun­gen geführt, sagte Schön­bohm. Auch sei gegen S. seit März let­zten Jahres ein staat­san­waltschaftlich­es Ermit­tlungsver­fahren Ver­fahren in Cot­tbus wegen Pro­pa­gan­da-Straftat­en anhängig. Schön­bohm stellte klar, dass er von den began­genen Straftat­en und der Rolle des V‑Mannes in der recht­sex­trem­istis­chen Musik-Szene und den Ermit­tlun­gen des Bran­den­burg­er LKA und der Cot­tbuser Staat­san­waltschaft nichts gewusst habe. Die Ermit­tlun­gen sind nach seinen Angaben so geführt wor­den, dass der Erfolg der geplanten Aktion gegen einen inter­na­tion­al operieren­den Ring neon­azis­tis­ch­er CD-Musikhändler nicht gefährdet wer­den kon­nte. Die Hin­weise an das LKA sind offen­bar vom Ver­fas­sungss­chutz gekom­men. Man habe sich deshalb nichts vorzuw­er­fen, ver­lautete aus Bran­den­burgs Ver­fas­sungss­chutz: Das Strafge­set­zbuch sehe bei der Ver­fol­gung von Pro­pa­gan­da-Straftat­en Aus­nah­meregelun­gen vor, wenn die Hand­lun­gen der staats­bürg­er­lichen Aufk­lärung und der Abwehr ver­fas­sungswidriger Bestre­bun­gen dien­ten. Der Pots­damer Innen-Staatssekretär Eike Lan­celle erk­lärte, nicht Schön­bohm, son­dern Berlin­er Behör­den müssten sich Fra­gen gefall­en lassen: Zum Beispiel, warum in Berlin ein Strafver­fahren gegen S. ein­geleit­et wor­den sei, obwohl in Cot­tbus ein Ver­fahren seit März 2001 laufe. Dies sei den Berlin­er Ermit­tlungs­be­hör­den bekan­nt gewe­sen, sagte Lan­celle. Fra­gen müsse man auch zu den Indiskre­tio­nen aus Berlin­er Sicher­heits­be­hör­den stellen. „Solche Lecks bei The­men dieser Sen­si­bil­ität müssen die Berlin­er Führung alarmieren”, sagte Lan­celle. Auch Innen­min­is­ter Schön­bohm blieb bei sein­er Kri­tik am Ver­hal­ten der Berlin­er Behör­den, die durch die Ent­tar­nung des V‑Mannes die ange­laufene Fah­n­dung nach Hin­ter­män­nern des neon­azis­tis­chen CD-Han­dels mas­siv gefährdet hät­ten. Was Berlin gemacht habe, sei „unsäglich” und werde weitre­ichende Kon­se­quen­zen für die kün­ftige Zusam­me­nar­beit haben. Lan­celle kündigte an, dass er die Par­la­men­tarische Kon­trol­lkom­mis­sion kurzfristig über die Vorgänge informieren werde. Deren Vize-Vor­sitzen­der Dierk Home­y­er (CDU) warf den Berlin­er Sicher­heits­be­hör­den vor, „sich wie Raubrit­ter zu benehmen”. Er spielte damit auf die Durch­suchung der Woh­nung des S. in Cot­tbus durch Berlin­er Sicher­heit­skräfte an, ohne dass Bran­den­burg­er Beamte anwe­send waren. Bis heute lägen Bran­den­burgs Behör­den nicht ein­mal die Vernehmung­spro­tokolle des S. vor. 

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