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Große geschichtliche Bedeutung

Oranien­burg — Im Juli 1999 wurde die Ein­fliege­halle auf dem früheren Heinkel-Gelände am ehe­ma­li­gen Flug­platz unter Denkmalschutz gestellt. Sie ist dort das let­zte Relikt, das an die ein­sti­gen Werk­san­la­gen erin­nert und den bedeu­ten­den Umfang der Rüs­tung­spro­duk­tion in Oranien­burg zur NS-Zeit zeigt. Insoweit habe die Halle eine orts­geschichtliche Bedeu­tung. Die Halle doku­men­tiere zudem das Wirken des Architek­tur­büros Her­bert Rim­pl, das zu den ein­flussre­ich­sten der Naz­izeit in Deutsch­land gehörte und in dem mehrere zuvor am Bauhaus tätige Architek­ten arbeit­eten. Insoweit besitze das Gebäude bau- und architek­turgeschichtliche Bedeu­tung, heißt es im Gutacht­en des Denkmalschutzes.

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NPD plant makabre Überraschung

Pots­dam — Die NPD plant für die Kom­mu­nal­wahlen im Sep­tem­ber eine makabre Über­raschung: Die Partei wird nach Angaben des Lan­desvor­sitzen­den Klaus Beier ein Dutzend Kan­di­dat­en auf­stellen, die sich nicht als NPD-Anhänger zu erken­nen geben. Etwa die Hälfte seien Mit­glieder, die anderen stammten „aus dem Umfeld der NPD“, sagte Beier gestern dem Tagesspiegel. Die Kan­di­dat­en woll­ten auf das Parteil­o­go verzicht­en, weil sie Nachteile zu befürcht­en hät­ten, wenn ihre Verbindung zur NPD bekan­nt wird. Den Ver­dacht eines Täuschungs­man­övers wies Beier zurück. Wichtig sei, dass „nationale Poli­tik in die Par­la­mente kommt“. Außer­dem han­dele es sich nur um Einzelka­n­di­dat­en in kleinen Gemein­den. Die NPD will ins­ge­samt mit mehr als 70 Kan­di­dat­en antreten.

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Täter von Potzlow erneut verurteilt

Pren­zlau — »Eine tick­ende Zeit­bombe«: Neon­azi, der 2002 an der Ermor­dung an Mar­i­nus Schöberl beteiligt war, machte ein­fach weit­er. Sechs Straftat­en, darunter der Hit­ler­gruß, während Bewährungszeit
Gegen einen der im Jahr 2004 im Mord­prozeß von Pot­zlow verurteil­ten Neon­azis ist am Dien­stag erneut eine Haft­strafe ver­hängt wor­den. Das Amts­gericht Pren­zlau verurteilte Sebas­t­ian F. am Dien­stag wegen Kör­per­ver­let­zung und »Ver­wen­dens von NS-Kennze­ichen« zu Frei­heitsstrafen von 15 sowie von 14 Monat­en jew­eils ohne Bewährung. F. muß also für zwei Jahre und fünf Monate ins Gefängnis. 

Richter Olaf Zech sah es als erwiesen an, daß der 23Jährige bei einem Konz­ert in Tem­plin im Sep­tem­ber 2007 den Hit­ler­gruß gezeigt und kurz darauf einen jun­gen Mann ange­grif­f­en hat­te. Zudem habe er im Jan­u­ar 2008 grund­los einen Mann an ein­er Tankstelle geschla­gen. Zech zählte ins­ge­samt sechs Straftat­en während der Bewährungszeit des Angeklagten auf. Eine Aus­set­zung der bei­den neuer­lichen Urteile zur Bewährung komme damit nicht in Frage. »Sie sind eine tick­ende Zeit­bombe«, sagte Zech zu dem Angeklagten. Und er fügte hinzu: »In Ihnen ist noch immer eine rechte Gesin­nung verfestigt.« 

F. war ein­er der drei recht­sex­tremen Täter, die für den bru­tal­en Mord an dem 16jährigen Mar­i­nus Schöberl im Som­mer 2002 im uck­er­märkischen Pot­zlow verurteilt wur­den. Die drei Män­ner hat­ten den Jun­gen in HipHop-Out­fit als Juden beschimpft und stun­den­lang mißhan­delt, ein­er von ihnen schlug dem Opfer mehrfach mit einem Stein auf den Kopf. Dabei wurde Mar­i­nus Schöberl gezwun­gen in einen Stein­trog zu beißen, dann sprang ihm ein­er der Täter mit den Stiefeln auf den Hin­terkopf. Anschließend bracht­en sie den Jugendlichen mit einem soge­nan­nten Bor­d­stein­kick um. Die Leiche wurde in ein­er Jauchegrube versenkt. Während seine Mit­täter für achtein­halb und 15 Jahre ins Gefäng­nis mußten, wurde der zur Tatzeit 17jährige F. Ende 2004 wegen Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge zu drei Jahren Jugend­haft verurteilt.

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Täuschungsmanöver

Die recht­sex­treme NPD will laut Berlin­er “Tagesspiegel” (Mittwoch) bei den Kom­mu­nal­wahlen in Bran­den­burg im Sep­tem­ber 2008 mit einem Dutzend Kan­di­dat­en antreten, die sich nicht als NPD-Anhänger zu erken­nen geben. 

Sie träten als freie Kan­di­dat­en an, schreibt das Blatt. Die Bewer­ber woll­ten auf das Partei-Logo verzicht­en, weil sie Nachteile zu befürcht­en hät­ten, wenn ihre Verbindung zur NPD bekan­nt werde. 

Die Zeitung beruft sich auf den NPD-Lan­desvor­sitzen­den Beier. Den Ver­dacht eines Täuschungs­man­övers wies Beier zurück. 

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NPD will mit “Tarnkandidaten” antreten

Pots­dam — Die recht­sex­treme NPD will zu den Kom­mu­nal­wahlen im Sep­tem­ber mit einem Dutzend Kan­di­dat­en antreten, die sich nicht als NPD-Anhänger zu erken­nen geben. Das berichtet der “Tagesspiegel” unter Beru­fung auf NPD-Lan­deschef Klaus Beier. Etwa die Hälfte seien Mit­glieder, die anderen stammten “aus dem Umfeld der NPD”. Die Kan­di­dat­en woll­ten auf das Parteil­o­go verzicht­en, weil sie Nachteile zu befürcht­en hät­ten, wenn ihre Verbindung zur NPD bekan­nt wird. 

Den Ver­dacht eines Täuschungs­man­övers wies Beier zurück. Wichtig sei, dass “nationale Poli­tik in die Par­la­mente kommt”. Die NPD will ins­ge­samt mit mehr als 70 Kan­di­dat­en antreten. 

Bis zum 21. August kön­nen Kan­di­dat­en zur Wahl am 28. Sep­tem­ber angemeldet wer­den. Zulet­zt hat­ten die recht­sex­tremen Parteien NPD und DVU eingeräumt, dass sie wegen Kan­di­daten­man­gels auch bei ein­er Aufteilung der Lan­desteile nicht flächen­deck­end antreten könnten. 

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Potzlow-Täter

Knapp vier Jahre nach dem neu aufgeroll­ten Pot­zlow-Mord­prozess ist die Jus­tiz erneut mit zwei der drei Täter befasst. Ein­er von ihnen muss sich vor dem Amts­gericht Pren­zlau (Uck­er­mark) wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung und Ver­wen­dens von Kennze­ichen ver­fas­sungs­feindlich­er Organ­i­sa­tio­nen verantworten. 

— Der Angeklagte war 2004 im neu aufgeroll­ten Prozess um den grausamen Mord an einem 16-Jähri­gen aus Pot­zlow (Uck­er­mark) wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu drei Jahren Jugend­strafe verurteilt worden. 

Der zweite Täter ver­büßt wegen Mordes, gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung und Nöti­gung eine Jugend­strafe von achtein­halb Jahren, der dritte Täter wegen ver­sucht­en Mordes und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung 15 Jahren Haft.
Im Falle des zur Jugend­strafe von achtein­halb Jahren Verurteil­ten prüft das Amts­gericht Bad Freien­walde (Märkisch-Oder­land) derzeit eine vorzeit­ige Haf­tent­las­sung des Mannes.

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Naziparolen gegrölt

Schwielowsee — Nazi­parolen haben am Son­ntagabend drei Jugendliche am Caputher Krähen­berg gegrölt. Nach einem Zeu­gen­hin­weis wur­den sie von der Polizei gestellt. Es han­delte sich um zwei Mit­telmärk­er im Alter von 15 und 16 Jahren sowie einen 16-jähri­gen Pots­damer. Die bei­den 16-Jähri­gen standen zudem unter Alko­hole­in­fluss. Alle drei gaben zu, die Sprüche beim Gespräch untere­inan­der laut­stark geäußert zu haben. Ihnen dro­ht nun ein Strafverfahren.

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Verdacht auf rechtsradikale Musik

Groß Glienicke — Am Sonnabend rief ein Ort­san­säs­siger die Polizei, nach­dem er kurz vor 2 Uhr laute Musik mit ver­mut­lich recht­sradikalem Inhalt und Heil-Hitler-Rufe an der Seep­rom­e­nade gehört hat­te. Angetrof­fen wur­den vier männliche und zwei weib­liche Pots­damer im Alter von 18 und 19 Jahren, darunter das Geburt­stagskind, die Radio hörten. Ein Ton­träger für das Abspie­len von Musik wurde nicht fest­gestellt. Die Polizei erteilte den Anwe­senden Platzver­weise, denen die Gesellschaft nachkam.

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Festnahme nach Hitlergruß

Born­st­edt — Weil er andere Besuch­er teil­weise mit recht­sradikalen Parolen beschimpfte und belei­digte und den Hit­ler­gruß zeigte, riefen Besuch­er des Kro­ngutes Born­st­edt am Son­ntagabend die Polizei. Die Beamten nah­men den alko­holisierten (0,97 Promille) Pots­damer, der die Polizis­ten eben­falls belei­digte, mit ins Gewahrsam und nahm Anzeige gegen ihn auf wegen des Ver­dacht der Ver­wen­dung von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen. Der 31-Jährige hat­te während eines Konz­ertes mas­siv gestört und trotz mehrma­liger Auf­forderung ander­er Gäste seine Rufe nicht been­det, so dass kurz nach 21 Uhr die Polizei ver­ständigt wor­den war.

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Potzlow-Mord

Pot­zlow — Ein Folter-Mord ohne Motiv. In einem Schweinestall wurde Mar­i­nus Schöberl am 13. Juni 2002 von drei Neon­azis umge­bracht. Kaum­frei, prügelte Killer Sebas­t­ian F. (21) einen Jugendlichen nieder.

Es ist die Tat eines Unbelehrbaren. Trotz drei Jahren Haft wegen Mit­täter­schaft am Pot­zlow-Mord ste­ht Sebas­t­ian getreu zu sein­er Gesin­nung. Ihm zuckt die Hand hoch zum Hitler-Gruß, wann es ihm passt. Zulet­zt auf einem Konz­ert. Als ein Jugendlich­er dage­gen meuterte, set­zte es miese Prügel. Mor­gen ste­ht Sebas­t­ian deshalb in Neu­rup­pin vor Gericht. Gle­ichzeit­ig prüft die Jus­tiz die vorzeit­ige Ent­las­sung von Pot­zlow-Killer Mar­cel Sch. (23, acht Jahre Haft) – wegen der “guten Sozial­prog­nose”. Nur Haupt-Täter Mar­co Sch. (28) wird noch lange­brum­men. Er bekam für den Folter-Mord 15 Jahre. 

Inforiot