HALBE. Das Verwaltungsgericht in Cottbus hat am Donnerstag einen Eilantrag
auf Ausnahmegenehmigung zur Nutzung des Soldatenfriedhofs in Halbe für einen
Aufmarsch rechtesextremistischer Gruppen abgelehnt. Damit gab das Gericht
dem Amt Schenkenländchen Recht, das die für Sonnabend geplante Veranstaltung
untersagt hatte. Unklar ist aber, ob die Rechten in der Ortschaft Halbe
demonstrieren dürfen. Die bei der Polizei angemeldete Veranstaltung war
bereits verboten worden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte dieses
Verbot jedoch wieder aufgehoben. Über die Beschwerde dagegen der Polizei
entscheidet das Oberverwaltungsgericht.
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Alt- und Neonazis dürfen am 15. November in Halbe vom Bahnhof bis zum
Friedhof marschieren. Direkt vor dem Friedhof ist es ihnen genehmigt sich
eine Stunde lang aufzuhalten. Dieses nationalsozialistische Szenario wird
sich am
Samstagnachmittag in Halbe über mehrere Stunden hinziehen.
Eine antifaschistische Protestkundgebung wird von Polizei und
Verwaltungsgericht massiv behindert.
Es wurde von den Behörden darauf hingearbeitet, das die unterschiedlichen
Gegenveranstaltungen an einem Punkt im Dorf gebündelt werden, nämlich in der
Schweriner Str. Ecke Strandweg ab 11.00 Uhr.
Geradezu als widerlich empfinden wir es, das dass Amt Schenkenländchen eine
gebührende Ehrung der Opfer des deutschen Faschismus,
sowjetischen/ukrainischen ZwangsarbeiterInnen und den ebenfalls dort
ruhenden 57 ermordeten Wehrmachtsdeserteuren auf dem Waldfriedhof Halbe
verweigert. Das Betreten
des Friedhofs um Blumen an den Gräbern der ZwangsarbeiterInnen und der
Deserteure niederzulegen ist verboten.
Das ist die politische Realität im Deutschland 2003, von
Vergangenheitsbewältigung keine Spur!
Das Bündnis von Antifaschistischen Gruppen aus Berlin/Brandenburg und
VVN-BdA Berlin rufen zur nun erst recht zur massenhaften Beteiligung an der
antifaschistischen Gegenveranstaltung in Halbe am 15.11.2003 ab 11°° Uhr
auf.
Nachdem eine Antifaschistische Gedenkkundgebung direkt vor dem Friedhof Halbe durch die zuständige Polizei verboten worden ist, einigte sich der Veranstalter mit der Polizei telefonisch auf eine Kundgebung im Bereich Teupitzer Str./Ecke Baruther Str.
Durch den zugestellten Auflagenbescheid befindet sich nun die Gedenkveranstaltung, noch weitere 100 Meter vom Friedhof entfernt. Ein Gedenken an die dort begrabenen ukrainischen ZwangsarbeiterInnen ist somit in weite Ferne gerückt, da durch das Amt Schenkenländchen eine Friedhofsbegehung verboten worden ist. Alles in allem zeigt nur, dass antifaschistischer Protest gegen „nationalsozialistisches Heldengedenken“ unsichtbar und unhörbar gemacht werden soll.
Eine Friedhofsbegehung durch die Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e.V. wird höchst wahrscheinlich ebenfalls vom Amtsdirektor Herr Ulrich Arnts nicht erlaubt. Dieser meldete sich persönlich beim Vorsitzenden Ludwig Baumann und äußerte sein Bedenken über die geplante Veranstaltung.
Gegen die oben genannten Auflagen, speziell zu dem Ort und das Verbot eines Lautsprecherwagens wird am zuständigen Verwaltungsgericht geklagt. Eine Entscheidung dies bezüglich wird nicht vor morgen Vormittag erwartet.
Unter dem Motto „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“ hat der VVN-BdA Berlin eine Antifaschistische Demonstration durch Halbe angemeldet. Auftakt soll 12 Uhr Baruther /Ecke Linden Str. sein. Diese Demonstration führt zu einer ehemaligen NS-ZwangsarbeiterInnenstätte in der Bahnhofsstr. 8.
Wir protestieren ausdrücklich dagegen, dass Alt- und Neonazis an diesem Tag ihre so genannten Helden aus dem Nationalsozialismus gedenken können. Mit Trommeln und Fahnen dürfen diese nun, weit entfernt von antifaschistischen Protest ihr „Gedenken“ durchführen. So ist es nicht tragbar, dass Neonazis nach 58 Jahren nach dem 2. Weltkrieg ein Gedenken an Täter dieser NS-Herrschaft durchführen können. Ohne Probleme propagieren diese nun ein Vergessen dieser Zeit und machen gleichzeitig dabei Täter zu Opfer.
Ein Gedenken an Opfer des Faschismus wird hingehen verabscheut und in die letzte Ecke gedrängt. Eine Ehrung der Opfer des Faschismus wird mit fadenscheinigen Begründungen untersagt bzw. unmöglich gemacht.
Das Bündnis aus Antifaschistischen Gruppen aus Berlin/Brandenburg und der VVN-BdA rufen daher zur massenhaften Beteiligung an den antifaschistischen Gegenveranstaltungen in Halbe am 15.11.03 ab 11 Uhr auf.
Mehr Infos: Sonderseite auf Inforiot
(WSWS, Lena Sokoll, 14. November 2003) So genannte “Vertrauensleute” (V‑Leute) des Verfassungsschutzes in Bund und Ländern werden aus Organisationen und Kreisen, die dem Inlandsgeheimdienst als politisch suspekt gelten, angeworben oder in diese eingeschleust, um Informationen aus erster Hand über die verdächtigen Gruppen zu liefern — so ihr offizieller Auftrag. In der Praxis jedoch sind V‑Leute oftmals alles andere als passive Spitzel: Sie begehen zum Teil schwerste Straf- und Gewalttaten und üben in Führungspositionen einen bestimmenden Einfluss auf die überwachte Organisation aus. Sie sind “Kriminelle im Dienst des Staates”, wie es Rolf Gössner in seinem jüngst erschienenen Buch Geheime Informanten treffend ausdrückt. (1)
Der Verfassungsschutz des ostdeutschen Bundeslandes Brandenburg ist in den wenigen Jahren seines Bestehens bereits berüchtigt für seinen Einsatz von Provokateuren und Kriminellen als V‑Leute.
Aufsehen in der Öffentlichkeit erregten die Fälle Carsten Szczepanski und Toni Stadler — zwei Neonazis, die als V‑Männer im Dienste des brandenburgischen Verfassungsschutzes in der rechtsextremen Szene und neofaschistischen Organisationen aktiv waren, diese zum Teil selbst aufbauten und sich an illegalen Handlungen beteiligten, die der Verfassungsschutz vorgeblich zu verhindern suchte.
Carsten Szczepanski erwarb sich bereits zu Beginn der 1990-er Jahre einen Ruf als Neonazi: Er war Teil der rechtsextremen Skinheadszene, unterhielt Kontakte zur Führung der “Nationalistischen Front” und war führend daran beteiligt, einen Ableger des Ku-Klux-Klans in Deutschland aufzubauen.
Obwohl 1992 bei einer Polizeirazzia vier Rohrbomben, Sprengstoff-Substanzen und Zündvorrichtungen in einer von Szczepanski gemieteten Wohnung gefunden worden waren und daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen Gründung einer terroristischen Organisation gegen ihn eingeleitet wurde, wurde Szczepanski für diese Aktivitäten niemals belangt und verurteilt — ein Umstand, der Vermutungen nährte, dass der Neonazi möglicherweise bereits zu diesem Zeitpunkt für staatliche Behörden arbeitete und gedeckt wurde.
Nach Angaben des Verfassungsschutzes Brandenburg begann die Zusammenarbeit mit Szczepanski erst im Jahre 1994, nachdem er wegen versuchten Mordes an dem Nigerianer Steve Erenhi zu einer hohen Freiheitsstrafe verurteilt worden war und im Gefängnis saß. Trotz der Schwere der Tat befand sich Szczepanski bereits Anfang 1997 wieder auf freiem Fuß und wirkte fortan als V‑Mann “Piato” in der rechtsextremen Szene.
Nach seiner Entlassung eröffnete Szczepanski/Piato einen Laden in Königs Wusterhausen, in dem er Bücher und Tonträger mit rechtsradikalen Inhalten verkaufte, war Herausgeber des Fanzines “United Skins” und maßgeblich am Aufbau der rechtsextremen Szene beteiligt, die er für den Verfassungsschutz bespitzeln sollte. Er wurde Ortsvorsitzender der NPD in Königs Wusterhausen, Mitglied im Kreisvorstand des NPD-Kreisverbandes Spreewald sowie Landesorganisationsleiter und Beisitzer im Landesvorstand der NPD Brandenburg-Berlin.
V‑Mann “Piato” nahm eine Führungsfunktion in der rechtsextremen Partei ein, die er offiziell für den Verfassungsschutz Brandenburg aushorchen sollte. Damit stellte er keineswegs einen Einzelfall dar: Das Parteiverbot, das die Bundesregierung gegen die NPD angestrengt hatte, wurde vom Bundesverfassungsgericht im Frühjahr dieses Jahres zurückgewiesen, da sich im Verbotsverfahren nach und nach herausstellte, dass die Partei regelrecht geheimdienstlich unterwandert ist. Angesichts des Umstandes, dass mindestens jedes siebte Führungsmitglied der Partei als V‑Mann aktiv war, sah sich das Gericht damit konfrontiert, dass Mitarbeiter des Verfassungsschutzes als Provokateure in der NPD möglicherweise selbst die Beweise produziert hatten, mit denen das Verbot der Partei begründet werden sollte.
Im Fall Toni Stadler kam dem Verfassungsschutz Brandenburg sogar noch viel unmittelbarer eine Verantwortung für die von dem Neonazi begangenen Straftaten und die Verbreitung von rechtsextremer Propaganda zu.
Stadler betrieb einen rechtsextremen Szene-Laden mit einschlägiger Literatur und Musik und war an der Herstellung und dem Vertrieb der CD “Noten des Hasses” beteiligt, auf der die “White Aryan Rebels” zu Kinderschändung, Vergewaltigung und Mord an Ausländern, Juden und politischen Gegnern der Neonazis aufriefen.
Kurz nachdem Stadler den Auftrag zur Produktion des Booklets und Aufklebers zur CD erhalten hatte, wurde er vom Verfassungsschutz Brandenburg als V‑Mann angeworben. Stadlers Bekannter Mirko Hesse, der den Kontakt zu einem ausländischen CD-Presswerk herstellte, arbeitete derweil als V‑Mann für das Bundesamt für Verfassungsschutz. Mit Wissen und Rückendeckung beider Behörden verbreiteten die Neonazis die CD mit den Mordaufrufen, die in einer Auflage von 3.000 Stück produziert worden war und wegen des großen Erfolgs unter den Augen der Verfassungsschützer eine zweite Auflage erleben sollte.
Die V‑Leute flogen schließlich auf, als die Berliner Polizei, die von Stadlers und Hesses Tätigkeit für den Verfassungsschutz nichts wusste, gegen den rechtsextremen Musikvertrieb vorging. Der Verfassungsschutz hatte zuvor alles Erdenkliche getan, um Stadler vor der Polizei zu schützen: Sein V‑Mann-Führer warnte ihn vor Hausdurchsuchungen, stattete ihn mit einem “sauberen” Computer aus und riet zur Anlage eines “Bunkers” für die indizierte Ware, die sich in Stadlers Laden befand.
“Ohne die Hilfe des Verfassungsschutzes in Brandenburg wäre die rechtsextremistische CD der Neonaziband White Aryan Rebels nicht zu Stande gekommen”, fasste der Berliner Oberstaatsanwalt Jürgen Heinke im Prozess gegen Stadler die Fakten zusammen. Der Vorsitzende Richter Hans-Jürgen Brüning erklärte in seinem Urteil, die Straftaten des Angeklagten seien “unter den Augen und in Kenntnis einer staatlichen Behörde” verübt worden und der Verfassungsschutz habe es “in der Hand gehabt, die Tat im Keim zu ersticken”. Er schloss die Urteilsbegründung mit der für einen Richter höchst ungewöhnlichen Forderung nach einer parlamentarischen Untersuchungskommission.
Beide Fälle aus Brandenburg werfen ein Schlaglicht auf die Methoden und Charaktere, mit denen der Verfassungsschutz arbeitet. In Brandenburg gibt es keine Dienstvorschriften, in denen geregelt ist, welche Handlungen V‑Leuten erlaubt sind und welche nicht. Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) verteidigt diese Praxis offensiv: Bei Straftaten, die von V‑Leuten begangen werden, müsse es einen Ermessensspielraum geben, denn sie wären sonst durch Mutproben leicht zu enttarnen.
Der brandenburgische Ministerpräsident Matthias Platzeck stellte sich angesichts der Kritik am Innenministerium im Fall Stadler demonstrativ hinter Schönbohm und erklärte, Brandenburg brauche einen “leistungsfähigen”, keinen “gläsernen” Verfassungsschutz. Im gleichen Sinne hat die Parlamentarische Kommission im Potsdamer Landtag zur Kontrolle des Verfassungsschutzes das Verhalten des Geheimdienstes in den beiden Fällen der V‑Männer Szczepanski und Stadler gebilligt und gedeckt. Über die Zusammenarbeit mit V‑Mann “Piato” war die Parlamentarische Kontrollkommission sogar kontinuierlich unterrichtet worden; im Fall Stadler legitimierte sie das Handeln des Verfassungsschutz nachträglich und griff die Berliner Polizei wegen ihres unabgestimmten Vorgehens gegen den CD-Vertrieb an.
Über ähnliche Aktivitäten des Verfassungsschutzes Brandenburg in dem von ihm so titulierten “linksextremischen Spektrum” ist in den vergangenen Jahren nur wenig an die Öff
entlichkeit gedrungen. Da Innenminister Schönbohm sich darin gefällt, vor der Unterschätzung des Linksextremismus zu warnen, sind Versuche des Verfassungsschutzes, Provokateure in linken Kreisen zum Einsatz zu bringen, nur allzu wahrscheinlich. Versuche des Verfassungsschutzes, Mitglieder von linken Gruppen zu Spitzeldiensten anzuhalten, werden regelmäßig bekannt, wenn ein solches Angebot von den Betroffenen zurückgewiesen wurde.
Im März dieses Jahres fand sich in der brandenburgischen Märkischen Allgemeinen Zeitung ein Inserat, in dem ein “Arbeitskreis Wissen und Fortschritt” Nebenjobs für “politikinteressierte junge Leute ab 18” anbot. Ein an dem Job zunächst interessierter Student berichtete nach einem Treffen mit einer Kontaktperson, er sei aufgefordert worden, gegen Bezahlung in bar Informationen über die “linksgerichtete Szene” zu liefern — “zum Beispiel aus der Friedensbewegung”. Der “Arbeitskreis Wissen und Fortschritt” entpuppte sich bei Nachforschungen als nicht existent. Der Berliner Verfassungsschutz hatte wenige Monate zuvor bereits versucht, unter dem Tarnnamen “Team Base Research” per Anzeige Studenten für das Ausspionieren von linken Gruppen zu gewinnen.
Wie viele V‑Leute auf diese Weise gewonnen werden konnten, ist nicht bekannt. Es wäre allerdings sträflich naiv davon auszugehen, dass der Verfassungsschutz nicht mit eben solchen Mitteln der Provokation, wie sie aus der Neonazi-Szene bekannt geworden sind, auch im “linksextremistischen Spektrum” arbeitet.
(1) Rolf Gössner, Geheime Informanten, ISBN 3–4267-7684–7, 315 Seiten, ? 12,90.
(Katrin Bischoff) KÖNIGS WUSTERHAUSEN. Er hatte mit Stahlkappen besetzte Springerstiefel an. Die Stiefel waren mit den für die rechte Szene typischen weißen Schnürsenkeln geschnürt. Mit diesen Stiefeln trat Steven N. im Mai 2003 auf einen am Boden liegenden und schon schwer verletzten Russlanddeutschen ein. Den Freund des Opfers traktierte er mit Faustschlägen. Wegen dieser Taten wurde der 22-jährige Trebbiner am Mittwoch vor dem Amtsgericht in Königs Wusterhausen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der einschlägig vorbestrafte Mann habe mit hoher krimineller Energie gehandelt, sagte Richterin Heidrun Griehl. Mit dem Urteil folgte sie dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Neben N. konnte nur noch ein weiterer Täter ermittelt werden.
Die Tat geschah am 3. Mai. Steven N. war beim Baumblütenfest in Werder. Auf dem Heimweg traf er im Zug auf Gesinnungsgenossen. Die Obstweinflaschen gingen reihum. Auf dem Bahnsteig in Schönefeld kamen der Gruppe drei Jugendliche entgegen, die sich auf Russisch unterhielten. Die Russlanddeutschen wollten nach Berlin fahren, wo sie zu Hause sind. Sie wurden angerempelt. Als sie sich beschwerten, folgten die ersten Schläge von “einer Horde angetrunkener Skinheads”, die T‑Shirts trugen, die auf der Vorderseite eine 88 zeigten, so Staatsanwalt Peter Petersen. H ist der achte Buchstabe im Alphabet, 88 steht für Heil-Hitler.
Auf Intensivstation aufgewacht
Einer der drei Jugendlichen konnte fliehen. Den anderen beiden Schülern gelang dies nicht. Steven N. sei völlig ausgerastet, sagte Petersen in seinem Plädoyer. Er habe sich den 15-Jährigen gegriffen, auf ihn eingeprügelt und diesen schließlich auf die Gleise geworfen. Dort habe er auch gegen den bereits am Boden liegenden 17-jährigen Russlanddeutschen getreten. Wassili K. war bewusstlos. K. überlebte den Überfall nur, weil die Polizei einschritt. Der Schüler kam erst auf der Intensivstation wieder zu sich. “Wir müssen sicherstellen, dass Menschen, die anders sprechen oder aussehen, aus der S‑Bahn steigen können, ohne dann Stunden später auf der Intensivstation zu liegen”, so der Staatsanwalt. Richterin Griehl fügte hinzu, es sei auch nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn ein Zug eingefahren wäre.
Fredrik Roggan, der Anwalt eines der Opfer, hatte eine Haftstrafe von vier Jahren gefordert. Für ihn grenzte die Tat an ein versuchtes Tötungsdelikt. “Mit solchen Stiefeln kann man so schwere Verletzungen zufügen, dass jemand stirbt”, sagte er. Dann machte er auf die große Zahl von fremdenfeindlichen Attacken aufmerksam. “Ich lese nach jedem Wochenende in den Zeitungen davon”, sagte Roggan.
Laut Innenministerium werden es “zumindest nicht mehr” politisch motivierte Straftaten, so Ressort-Sprecher Wolfgang Brandt. Zudem sei der Anteil von Jugendlichen an der Zahl der Tatverdächtigen geringer geworden. “Trotzdem bleibt die Gewaltbereitschaft von Jugendlichen in Brandenburg ein Problem.”
(Berlin, 12.11., Pressemitteilung der “Initiative gegen Heldengedenken in HaIbe”) Das zuständige Ordnungsamt des Landes Schenkenländchen verwehrt den Opfern des deutschen
Faschismus eine gebührende Ehrung durch AntifaschistInnen. Die geplante Mahn- und Gedenkveranstaltung zu Ehren der sowjetischen/ukrainischen Zwangsarbeiterlnnen am 15.
November 2003 auf dem Waldfriedhof in Halbe bleibt weiterhin verboten.
In der Begründung heißt es, die Veranstaltung zum Gedenken an die ZwangsarbeiterInnen sei eine politische Veranstaltung und somit “nicht mit dem Ziel und Zweck des Friedhofs vereinbar, im Gegenteil, sie laufe diesem geradezu zuwider”.
Wir stellen fest, das die Existenz von Gräbern sowjetischer/ukrainischer ZwangsarbeiterInnen auf
dem Waldfriedhof in Halbe das Ergebnis von Politik ist, und zwar deutscher Politik während der NS-Zeit. Und somit steht das Gedenken an die Opfer des deutschen Faschismus zwangsläufig in einem politischen Zusammenhang.
Eine weitere Mahnwache und Gedenkveranstaltung ist von der Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz
e.V. auf dem Waldfriedhof in Halbe, an den Gräbern der dort ruhenden 57 ermordeten Wehrmachtsdeserteure, angemeldet worden. Eine Entscheidung des Ordnungsamts des Landes
Schenkenländchen steht noch aus.
Die antifaschistische Kundgebung sollte nach mündlicher Absprache mit der Polizei Lindenstraße Ecke Barutherstraße stattfinden. Die nun schriftlich erfolgte Verfügung des Polizeipräsidiums Frankfurt/Oder beinhaltet für uns indiskutable Auflagen. So soll die Kundgebung weiter ins Abseits gedrängt werden (Schweriner Str. hinter den Abzweig Strandweg) und “der Einsatz eines Lautsprecherwagens” wird untersagt. So soll antifaschistischer Protest gegen “nationalsozialistisches Heldengedenken” unsichtbar und unhörbar gemacht werden. Zur Zeit werden juristische Schritte dagegen abgewogen.
Der Nazi-Anmelder Lars Jacobs klagt jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht gegen das neuerliche
Verbot des Aufmarsches durch die Polizei. Die Nazis erwarten eine Bestätigung des Urteils aus erster
Instanz. Dort hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder das polizeiliche Verbot des Nazi-Aufmarschs aufgehoben und erlaubte auch das mitführen von Trommeln und Fahnen.
Somit deutet sich für den 15. November in Halbe folgendes Szenario an: Alt- und Neonazis marschieren mit Trommelwirbel Richtung Waldfriedhof Halbe und ehren ihre sogenannten Helden. Antifaschistischer Protest wird weitgehend eingeschränkt bzw. unterbunden. Die Ehrung der Opfer des deutschen Faschismus wird mit fadenscheinigen Begründungen untersagt.
Das ist die politische Realität im Deutschland 2003, von Vergangenheitsbewältigung keine Spur!
Das Bündnis von Antifaschistischen Gruppen aus Berlin/Brandenburg und VVN-BdA Berlin rufen zur
massenhaften Beteiligung an den antifaschistischen Gegenveranstaltungen in Halbe am 15.11.2003
ab 11 Uhr auf.
(www.kickers-connection.de) Heut schreib ich zum ersten Mal etwas zu einem Heimspiel leider aus
unerfreulichen Gründen. Auf das Spiel werde ich nicht weiter eingehen da man ja
überall Spielberichte lesen kann.
Vor dem Spiel war alles wie immer Fanladen, Bierchen trinken, ab ins Stadion
Fahnen aufhängen. Es ergab sich sogar noch die Möglichkeit entspannt mit
den Lichtenberger Ultras zu sprechen welchen eigentlich einen ganz guten
Eindruck machten nur sollte sich das im Laufe des Nachmittags noch ändern. Auf eine
Choreo musste heut verzichtet werden.
Während der ersten Halbzeit füllte sich der Gästeblock mit immer mehr
komischen Gestalten welche auch gleich anfingen dumm rum zupöbeln und rechte
Gesänge von sich ließen.
In der Zweiten Halbzeit gab es dann einen nicht ganz ernst gemeinten Versuch
des Faschopöbels unsern Block zu stürmen. Desweitern wurden im Gästeblock
mehrmals Personen gesehen die den Hiltergruß zeigten das es so was überhaupt
noch gibt ist schon schlimm genug aber das ganz auch noch 9.November passierte
steigerte unser Wut nur noch mehr. So ging nach dem abfeiern mit der
Mannschaft ging es im geschlossen Mob los um den ca. 20 Nazis zu zeigen das sie in
Babelsberg Ach was sag ich überall unerwünscht sind. Am Rathaus hatten wir sie
eingeholt so bekam der rechte Pöbel angst und verschanzte sich im Rathaus.
Zu ihrem Pech hatten es aber nicht alle geschafft sodass man zum erstenmal
dazu kam den Nazis unsere Meinung klar zumachen. Nach ca.1 Stunden Belagerung
trauten sich die NaziHools wieder raus, nachdem in der Mitte der Kreuzung
waren hagelte es Flaschen, Steine Fäuste und Tritte. Was den Faschopöbel dazu
veranlasste sich wieder im Rathaus zu verstecken. Nach einer halben Stunde wurde
der Pöbel in zwei Sixer verfrachte und zum Bahnhof Griebnitzsee gefahren,
wobei der erste noch einmal ordentlich unsere Wut zuspüren bekamen. Danach
löste sich das ganze auch langsam auf. Die Polizei war heut stark überfordert und
war zum Anfang mit nur 6 Streifenpolizisten vor Ort das kommt davon,wenn man
alle Bullen ins Wendland schickt.
Noch ein Wort an die Ultras-Lichtenberg:
Auch wenn das keine von euch waren könnt ihr euch doch eindeutig von den
Leuten distanzieren und nicht mit ihnen zusammen singen.
Das Collectivo wird auch weiterhin aktiv gegen Rechtsradikalismus kämpfen
egal wann und wo.
DER BALL BLEIBT BUNT
Nazifans provozierten
(ultraNetwork) Während der Oberligapartie zwischen dem SV Babelsberg 03 und Lichtenberg 47 kam es zu rassistischen Äußerungen und Provokationen seitens der Gästefans. Aus der Gruppe von etwa 40 Berlinern wurde „Arbeit macht frei – Babelsberg
03“ und „Asylanten“ in Richtung der Babelsberger Nordkurve gerufen. Diese quittierte das Verhalten der rechtsgerichteten Gästeanhänger u.a. mit
„Nazis raus“ Rufen, sodass die Berliner versuchten den Trennblock zu den Heimfans zu überwinden.
Direkt nach dem Spiel — der größte Teil der Nordkurve feierte noch mit der Mannschaft – stürmten ca. 15 Lichtenberger auf die Karl-Liebknecht-Straße, um
eine Gruppe Babelsberger ZuschauerInnen versuchen zu attackieren, was ihnen nicht gelang.
Daraufhin wurden sie von etwa 10 Streifenpolizisten – der Rest beschützte wohl den Castor – in Richtung Bahnhof Babelsberg geleitet. Am Rathaus Babelsberg stellte sich ihnen eine breite Masse von über 100 Babelsberger
ZuschauerInnen und BürgerInnen entgegen, wodurch die Berliner gezwungen über eine Stunde am und im Rathaus – beschützt von der Polizei – auszuharren.
Mehrmals kam es verbalen und körperlichen Auseinandersetzungen und erst als zwei Polizeitransporter kamen, konnten die Lichtenberger zum Bahnhof
Griebnitzsee gebracht werden.
Weitere Infos hier.
(WSWS, 8. November 2003) Wir veröffentlichen im Folgenden eine Zuschrift von Dr. Heinrich Hannover zu den Angriffen des Verfassungsschutzes gegen die World Socialist Web Site und einen Artikel von LenaSokoll, der am 24. Februar 2001 auf der WSWS veröffentlicht wurde. Der Verfassungsschutz Brandenburg wirft dem Artikel “Abschiebepolitik und Grenzregime — Die tödlichen Folgen deutscher Flüchtlingspolitik” die geistige Urheberschaft für eine Gewalttat vor, die am 16. September 2003 von Unbekannten gegen die Ausländerbehörde in Frankfurt/Oder verübt wurde.
Der 1925 geborene Heinrich Hannover ist bekannt für seine Tätigkeit als Rechtsanwalt und Autor.Über vier Jahrzehnte wirkte er als Strafverteidiger in vorwiegend politischen Prozessen und zählte u.a. Günter Walraff, Ulrike Meinhof, Peter-Paul Zahl, Daniel Cohn-Bendit und Hans Modrow zu seinen Mandanten. In seiner juristischen Auseinandersetzung mit der NS-Justiz führte er u.a. einen Prozess zur Aufklärung des Mordes an Ernst Thälmann und bemühte sich in einem Wiederaufnahmeverfahren darum, Carl von Ossietzky vom Vorwurf des Landesverrats freizusprechen.
Heinrich Hannover veröffentlichte zudem zahlreiche Bücher und Aufsätze. Gemeinsam mit Elisabeth Hannover-Drück verfasste er die Dokumentation “Der Mord an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht” und das Buch “Politische Justiz 1918–1933”, das zu einem Standardwerk wurde. Seine unter dem Titel “Die Republik vor Gericht” erschienenen Erinnerungen als Anwalt stellen eine kritische Auseinandersetzung mit der bundesrepublikanischen Geschichte und eine wertvolle, spannende Lektüre für jeden politisch und historisch Interessierten dar.
Sehr geehrte Frau Sokoll,
Ihr vom Verfassungsschutz inkriminierter Artikel ist sehr verdienstvoll. Die von Ihnen kritisierte Abschiebepraxis ist skandalös und müßte eigentlich in einer demokratisch und freiheitlich gesinnten Bevölkerung breiteste Proteste auslösen.
Im Weser-Kurier vom 30. Oktober (S.3) ist gerade wieder ein besonders empörender Fall veröffentlicht worden, in dem es um das Schicksal einer kurdisch-libanesischen Frau geht, die mit ihren in Deutschland aufgewachsenen Kindern in die Türkei abgeschoben wurde und dort furchtbarem Elend ausgesetzt ist. Aber obwohl über solche und ähnliche Fälle immer wieder berichtet wird, rührt sich in der Öffentlichkeit kaum etwas, und die Beamten, die für solche staatlichen Gewaltakte verantwortlich sind, amtieren ungehindert weiter.
In meinen Augen ist das schleichender Faschismus, der sich immer mehr als Normalität einnistet. Eine Verfassungsschutzbehörde, die diese Praxis billigt, zeigt damit, wes Geistes Kind sie ist. Die Anwürfe gegen Sie und Ihren kritischen Artikel entsprechen ebenfalls dieser Geisteshaltung.
Mit guten Wünschen für Ihre weitere Arbeit und freundlichen Grüßen
Dr. Heinrich Hannover
Polizei legt Beschwerde ein
(MAZ) FRANKFURT (ODER) — Die Polizei hat Beschwerde gegen die gerichtliche
Genehmigung der für Sonnabend in Halbe (Dahme-Spreewald) geplanten
rechtsextremen Demonstration eingelegt. Die Beschwerde sei am Dienstag beim
Oberverwaltungsgericht eingereicht worden, sagte der Sprecher des
Polizeipräsidiums Frankfurt (Oder), Peter Salender. Das Verwaltungsgericht
Frankfurt hatte am Vortag ein polizeiliches Verbot aufgehoben.
Die Polizei hoffe auf eine schnelle Entscheidung. Sollte die Kundgebung am
Vortag des Volkstrauertages genehmigt werden, kämen mehr als 1000 Polizisten
und Grenzschützer zum Einsatz. Sie sollen laut Salender gewalttätige
Auseinandersetzungen zwischen Teilnehmern der rechten Kundgebung und einer
unter Auflagen genehmigten Gegendemonstration verhindern. Die Polizei hatte
auch einen für den Volkstrauertag selbst geplanten Neonazi-Aufmarsch
verboten. Dagegen klagten die Veranstalter nicht.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hatte dem Veranstalter der
Demonstration am Montag vorläufigen Rechtsschutz gegen ein
Versammlungsverbot gewährt. Die Polizei hatte ihr Verbot mit dem Gesetz für
Kriegsgräberstätten begründet, das die Würde der Toten und ihrer Angehörigen
schützt. Mit Auflagen für die Demonstration könne einem drohenden Eingriff
in dieses Gesetz aber hinreichend begegnet werden, hatten die Richter
argumentiert.
Der Waldfriedhof Halbe ist der größte deutsche Soldatenfriedhof. Auf ihm
sind etwa 22000 Soldaten und Zivilisten bestattet, die bei einer der letzten
Kesselschlachten des Zweiten Weltkriegs im Frühjahr 1945 ums Leben kamen.
Polizei hält an Verbot von Nazi-Demo fest
(Tagesspiegel) Halbe. Das Polizeipräsidium Frankfurt (Oder) versucht weiter, den für
Sonnabend angekündigten Neonazi-Aufmarsch in Halbe zu verhindern. Nachdem
das Frankfurter Verwaltungsgericht am Montag das Verbot der Demonstration
aufgehoben hat, werde nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht
eingereicht, sagte Polizeipräsidentin Winfriede Schreiber. Die Behörde hält
die Veranstaltung unter dem Motto “Heldengedenken 2003” für unvereinbar mit
dem Kriegsgräbergesetz, vor allem mit dem darin enthaltenen unbegrenzten
Ruherecht. Auf dem Waldfriedhof in Halbe liegen ungefähr 22000 Soldaten und
Zivilisten begraben.
Die rechte Szene konnte in den Jahren 1990 und 1991 in Halbe martialische
Aufmärsche veranstalten, danach nicht mehr. Im vergangenen Jahr gelang es
der Polizei, mit Bezug auf das brandenburgische Feiertagsgesetz die für den
Volkstrauertag angemeldete Rechtsextremisten- Demonstration zu verbieten. Um
das Gesetz zu umgehen, wurde diesmal eine Demonstration in Halbe für den
Sonnabend, den Vortag des Volkstrauertages, angemeldet.
Als die Polizei am 25. Oktober in Plessa mit einem Großaufgebot an
Einsatzkräften ein Skinhead-Konzert im Plessaer Kulturhaus mit über 300
Teilnehmern aus der rechtsradikalen Szene auflöste, da war dies bereits der
dritte Vorfall dieser Art. Einige Bürger von Plessa haben jetzt die
Initiative ergriffen. Sie wollen ein Bürgerbündnis schließen, um sich gegen
weitere rechtsextremistische Veranstaltungen zu wehren und die Bevölkerung
für die Gefahren zu sensibilisieren, die derartige Veranstaltungen für das
Dorf bedeuten können. Mehr als 20 Personen fanden am Montagabend den Weg ins
Kraftwerk Plessa, wohin der Geschäftsführer des Kraftwerk Plessa gGmbH,
Hans-Joachim Schubert, eingeladen hatte.
Neben Einwohnern von Plessa waren unter anderem der Leiter des
Schutzbereiches Elbe-Elster, Sven Bogacz, gekommen, der
Bundestagsabgeordnete Stephan Hilsberg, die Bürgermeisterin von Lauchhammer,
die Jugendkoordinatorinnen des Amtes Plessa und Schradenland, Vertreter der
Ordnungsämter der Ämter Plessa, Schradenland und Elsterwerda und der
Bürgermeister von Hohenleipisch. Vertreter war auch das Mobile
Beratungsteams Cottbus, dessen Ziel unter anderem ist, rechtsextreme
Entwicklungen und Übergriffe zu verhindern.
Dass die Ereignisse in Plessa keinesfalls bagatellisiert werden können,
machte Schutzbereichsleiter Sven Bogacz deutlich. Bei dem Wort Konzert
assoziiere man gewöhnlich lassische Musik, Schlagersänger, Phil Collins oder
die «Toten Hosen» . In Wahrheit verstecke sich hinter dem Begriff «Konzert»
in diesem Fall jedoch etwas anderes als nur ein musikalisches Event. Sven
Bogacz: «Die Veranstaltungen werden konspirativ vorbereitet, Säle und Räume
werden unter dem Vorwand von Geburtstagsfeiern, Klassentreffen und
Punkkonzerten angemietet, so dass teilweise nicht einmal die Vermieter etwas
davon mitbekommen. Bis zum Tag des Konzertes kennen nur die Organisatoren,
meist Straftäter mit rechtsextremer Motivation, den Veranstaltungsort. Am
Tag selbst wird dann das Publikum mittels Handy, Handzetteln und Lotsen vor
Ort gebracht. Dort fallen dann binnen Minuten Fahrzeuge aus aller Herren
Bundesländer ein.» Mit den Veranstaltungen ginge erfahrungsgemäß immer eine
Reihe von Straftaten einher.
Das war auch am 25. Oktober in Plessa nicht anders. Dort fand die Polizei
einen zerknüllten Zettel, auf dem auf das konspirative Treffen hingewiesen
und die Handy-Nummer mitgeteilt wurde, über die man Näheres über den
Veranstaltungsort erfahren konnte. «Verräter» wurden gleich vorgewarnt: «Wer
die Polizei informiert oder sonstige unerwünschte Subjekte zum Treff oder
später zu Veranstaltungen mitbringt, der stirbt.»
Hinter den Aktivitäten im Raum Plessa vermutet die Polizei auch Mitglieder
der «SSS» (Skinheads Sächsische Schweiz). Die rechtsextremistische
Organisation, die eine ähnliche Struktur wie die NSDAP habe, gründete sich
1996 und wurde 2001 durch das sächsische Staatsministerium verboten. Da der
Verfolgungsdruck in Sachsen sehr hoch sei, versuchten sie nach Brandenburg
auszuweichen.
Warum gerade Plessa« Als Gründe dafür nannte der Schutzbereichsleiter die
Nähe zu Sachsen, die Möglichkeiten des Kulturhauses, die vermutete geringe
Polizeidichte sowie die Präsenz von Personen, die diese Gelegenheiten
verschaffen könnten. Sven Bogacz verwies aber auch auf die Wahlergebnisse
der letzten Kommunalwahl, bei der die DVU in Plessa acht Prozent der Stimmen
erhielt (siehe unten). «Vielleicht ist das kein Zufall» , sagte er. Wo sieht
er nun einen Ansatzpunkt für ein Bürgerbündnis» Die Straftäter seien
eindeutig Sache der Polizei.
«Aber ein solches Gremium könnte die Folgen aufzeigen, die der
Rechtsextremismus auch für eine Kommune hat» , sagte Bogacz. Für den
Schutzbereichsleiter ist die Arbeit mit den Jugendlichen dabei nicht der
einzige Ansatz. «Wir sollten mit der Erwachsenengeneration arbeiten, denn
die beeinflussten die Kinder» , sagte er.
Alle, die sich zu Wort meldeten, begrüßten die längst überfällige Gründung
eines Bürgerbündnisses. «Wir brauchen dieses Bündnis» , bekräftigte nicht
nur die Jugendpflegerin Veronika Möbius. Ihre Enttäuschung brachte hingegen
eine Plessaerin zum Ausdruck: «Wo sind die anderen Bürger, wo ist der
Bürgermeister, wo sind die Gemeindevertreter, wo ist der Amtsdirektor, der
für diese Amtsgemeinde die Verantwortung trägt« Wann wird endlich dem
Pächter des Kulturhauses gekündigt»» — Fragen, die auch die anderen
Teilnehmer bewegten. Längst scheint sich im Dorf die Angst vor den
Rechtsextremen ausgebreitet zu haben, vor allem unter den Jugendlichen, wie
die Frau deutlich machte. Viele seien deshalb nicht gekommen, weil das
Lokalfernsehen da sei. Offenbar eine berechtigte Angst. Ohne Öffentlichkeit
gehe es aber nicht, betonte Veronika Möbius. «Wir müssen die Dinge beim
Namen nennen, diesen Mut müssen wir haben.»
Plessa hat im Umgang mit den rechtsextremistischen Erscheinungen offenbar
nichts falsch gemacht. So lobte Sven Bogacz das couragierte Handeln der
Plessaer Ordnungsamtsleiterin und Dirk Wilking vom Mobilen Beratungsteam
berichtete, dass er Plessa als positives Beispiel im Umgang mit dem Problem
anführe. Doch dabei will man es nicht belassen. Patentrezepte gibt es keine,
darüber war man sich schnell im Klaren. Öffentlichkeit herstellen, Flagge
zeigen, die Gemeindevertretung sensibilisieren, bei den Erwachsenen ein
Bewusstsein für die Problematik schaffen — in diese Richtung will sich das
Bürgerbündnis bewegen. Wie wichtig es ist, die ganze Region im Blick zu
haben, verdeutlichte die Bürgermeisterin von Lauchhammer, Elisabeth
Mühlpforte. Ein in Elsterwerda nicht genehmigtes Konzert fand dann in
Grünewalde statt…