BERLIN. 151 Menschen haben 2001 aus dem Härtefall-Fonds für Opfer rechtsextremistischer Übergriffe eine Entschädigung erhalten. Die Beträge lagen zwischen 500 und 500 000 Mark, teilte die Bundesregierung auf Anfrage der PDS mit. 210 Anträge waren gestellt worden. Nach PDS-Angaben waren 29 Entschädigte Deutsche. Somit seien die meisten Opfer Flüchtlinge und Zuwanderer.
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POTSDAM. Justizminister Kurt Schelter (CDU) hält eine Einigung über das Zuwanderungsgesetz in der Potsdamer Regierungskoalition noch immer für möglich. Entscheidend werde sein, ob es am 22. März im Plenum der Länderkammer durch Anrufung des Vermittlungsausschusses gelinge, den rot-grünen Gesetzentwurf “wesentlich zu verbessern”, sagte Schelter in einem Gespräch mit der “Berliner Zeitung”. Sein Anliegen sei es, in der gegenwärtig schwierigen politischen Situation “mit Klugheit, Geduld und guten Nerven zu einem vertretbaren Ergebnis zu kommen”.
Zwar halte er — wie CDU-Chef Jörg Schönbohm — die Forderungen der Brandenburger Koalition auch im nachgebesserten Gesetzentwurf der Bundesregierung für nicht erfüllt, sagte der Justizminister. Streiten lasse sich allenfalls darüber, ob etwa dem Potsdamer Drängen auf klare Begrenzung der Zuwanderung formell nachgekommen wurde. Auch die Absenkung des Nachzugsalters für Ausländerkinder auf zwölf Jahre werde durch zahlreiche Ausnahmen wieder nivelliert. Unter Verweis auf noch laufende Gespräche sagte er: “Aber das ist ja noch nicht das Ende der Fahnenstange.”
Denn die Landesregierung sei sich einig, dass für eine Reihe drängender Probleme “nur Scheinlösungen und missverständliche Regelungen” angeboten würden. Eine Härtefallregelung etwa, für die sich auch der saarländische CDU-Ministerpräsident Peter Müller sowie Schönbohm eingesetzt hatten, sei in der vorgelegten Form “völlig inakzeptabel”. Sie stelle geradezu eine Aufforderung dar, von den gesetzlichen Vorschriften abzuweichen. Die Landes-CDU müsse in der Koalition dafür sorgen, dass ein Zuwanderungsbegrenzungsgesetz zu Stande komme, “das den Namen verdient”, sagte Schelter, der auch der CDU-Zuwanderungskommission unter Peter Müller angehörte.
Um weitere Belastungen des Regierungsbündnisses zu vermeiden, sei es wichtig, dass zwischen den Partnern “keine Sprachlosigkeit” eintrete, sagte Schelter. “Wir müssen die Zügel in der Hand behalten und auch über den Brandenburger Tellerrand hinausschauen.” Die Fixierung des Zuwanderungsstreites auf Brandenburg, das im Bundesrat als Zünglein an der Waage gilt, sei “schädlich” und entspreche nicht mehr der aktuellen Lage. Er gehe davon aus, dass es bei der Abstimmung am 22. März nicht ausschließlich auf Brandenburg ankomme, sagte Schelter unter Verweis auf das SPD-FDP-regierte Rheinland-Pfalz und auf die von der PDS mitregierten Länder. Gerade bei den Regelungen zur Verteilung der Integrationskosten habe er zudem den Eindruck, dass alle Länder unzufrieden seien.
Unterdessen kündigte Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) an, er wolle sich bis zum 22. März alle Handlungsoptionen offen lassen. Er gehe nicht von einer Kabinettsentscheidung zum Abstimmungsverhalten Brandenburgs in der Sitzung am 19. März aus, sagte Stolpe am Dienstag vor der SPD-Fraktion. Maßstab für die Haltung Brandenburgs werde sein, ob die in der Koalition abgestimmten Forderungen erfüllt seien. Stolpe warb zudem um Verständnis für die schwierige Situation von CDU-Chef Jörg Schönbohm. Der hatte wiederholt angekündigt, die Koalition sei beendet, wenn sich Brandenburg nicht der Stimme enthalte. Schönbohm stehe “unter Dauerbehandlung durch mehrere ständige Telefonkunden” aus der Bundes-CDU. An die SPD appellierte Stolpe, die Koalition nicht durch unbedachte Äußerungen “mutwillig zu ramponieren”.
Schulungsseminar zum Thema: Aufenthaltsrecht von Flüchtlingen und MigrantInnen
Leitung: Judith Gleitze — Flüchtlingsrat Brandenburg
Fachreferent: Volker Maria Hügel — Leiter des Projektes „Qualifizierung der Flüchtlingssozialarbeit“ der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. / Münster
Ort: Jugendgästehaus Friedrichsthal
(Wilhelmstr. 70/72, 16515 Friedrichsthal (bei Oranienburg))
Datum: 11.–13. April 2002
Do, 17 Uhr bis Sa, ca. 14 Uhr
Kosten: 35 Euro inkl. Vollverpflegung, Übernachtung und Seminarkosten — Ermässigungen können vor Ort ausgehandelt werden, Bezahlung vor Ort
Anmeldung: bis zum 4.4.2002 im Büro des FR, über 0331–716 499 (Telfon und Fax) oder per fluechtlingsratbrb@jpberlin.de
— Der Text des Ausländergesetzes wird für das Seminar benötigt !!
— Material: Materialkopien, Arbeitsblätter des GGUA – Projektbüros werden gestellt.
Anfahrt: Zug oder S‑Bahn bis Oranienburg, dann Bus 804, stündlich ab S‑Bahnhof, immer um 40 (15:40, 16:40…bis 20:40 Uhr), 15 Minuten Fahrzeit, Ausstieg 1. Haltestelle in Friedrichsthal: „Fichtengrund“ direkt vor dem Jugendgästehaus
Bankverbindung: Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam BLZ: 160 500 00 KtoNr.: 350 10 10 000
Seminarablauf
Donnerstag
Anreise bis 17:00 Uhr – Zimmerbelegung
Beginn des Seminars 17.15 Uhr
Begrüßung, Vorstellungsrunde und Einführung in das Thema
Die Zuwanderungspolitik in Deutschland
19.00 Uhr Abendessen
ab 20.00 Uhr Gelegenheit zur Vertiefung des Themas Zuwanderung
Freitag
9.00 Uhr Die rechtlichen Grundlagen in der Flüchtlings/MigrantInnenarbeit — eine Übersicht über die verschiedenen Rechtsgebiete
9.30 Uhr Die verschiedenen Aufenthaltstitel
10.30 – 10.45 Pause
10.45 Die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen
— Ausreiseverpflichtung
— Vollziehbarkeit der Ausreispflicht
— Duldung
— Abschiebung
— Ausweisung
Dazwischen 12.30 – 14.00 Uhr Mittagspause und 15.30 – 15.45 Kaffeepause
18.30 Abendessen
ab 19.30 Gelegenheit zur Diskussion
Samstag
9.00 Uhr Von der Duldung zur Aufenthaltsbefugnis und von der Aufenthaltsbefugnis zur Aufenthaltserlaubnis
10.00 Uhr Wo gibt es Ansprüche, wo besteht Ermessen?
10.30 – 10.45 Uhr Pause
10.45 Uhr Fragen zu Einzelfällen
12.45 Uhr Auswertung des Seminars
Das Seminar endet mit dem Mittagessen
Zeitliche Verschiebungen der Arbeitseinheiten sind möglich und von den SeminarteilnehmerInnen abhängig.
Wir bitten alle TeilnehmerInnen, am Donnerstag anzureisen, damit wir uns gemeinsam mit der Thematik vertraut machen können und den Freitag nicht für einen langwierigen Einstieg nutzen müssen!
Das Projekt wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Antira-Demo in Oranienburg
Am Samstag den 16.03.2002 findet im brandenburgischen Oranienburg eine Antirassimus-Demo statt um den nationalistischen Kreisen und der immer mehr
aktiver werdenden Kameradschaftsszene entschlossen entgegen zutreten.
Oranienburg galt schon seit der Wende 1990 als eine “National befreite Zone” in Brandenburg, wo AntifaschistInnen und einfach Andersaussehende
immer wieder Gefahr laufen, von herumlungernden Nazis zusammengeschlagen zu werden.
Sogar zu DDR-Zeiten, Ende der 80er Jahre waren Krawalle in der Stadt mit
rechtsextremen Hintergründen keine Seltenheit. Heute begrenzen die Nazis ihre Aktionen nicht nur auf Oranienburg, sondern machen auch Städte in
unmittelbarer Umgebung unsicher, wie zum Beispiel im Oktober letzten Jahres wo zwei AntifaschistInnen in Hennigsdorf von 10 Nazis aus Oranienburg mit
Baseball-Schlägern in der Nähe eines alternativen Konzertes überfallen wurden.
Dies wundert die ortsansässigen Menschen nicht, da auch von der Stadtverwaltungs nichts gegen die sich immer besser organisierenden Nazi-Banden unternommen wird. Daher ist diese Demonstration enorm wichtig für die ortsansässigen Antifas und um eine öffentliche antifaschistische
Gegenkultur etablieren zu können.
Die Demo beginnt etwa gegen 10 Uhr direkt an der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen.
Oranienburg liegt etwas nördlich von Berlin und ist aus Berlin kommend mit der S1-Oranienburg zu erreichen. Kommt zahlreich, da auch mit Faschoansammlungen im Stadtgebiet zu rechnen ist.
Angeklagt wegen rechter Parolen
Hoyerswerda.
Wegen Volksverhetzung hatten sich gestern fünf junge Männer im Alter von 19 bis 31 Jahren vor dem Amtsgericht in Hoyerswerda zu verantworten. Alle Angeklagten wurden schuldig gesprochen. Einer kam mit einer Verwarnung davon, die anderen wurden zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt. Bereits im Vorfeld war die Polizei gewarnt worden, dass es beim Fußballheimspiel des FSV Hoyerswerda gegen den Halleschen FC am 7. Oktober vergangenen Jahres zu Ausschreitungen kommen könne. Das Augenmerk der Polizei lag daher auf einer einheimischen Gruppe, die aus etwa 20 Personen bestand und bereits während des Spiels durch starken Alkoholgenuss und Parolen wie “Wir kriegen euch ” auf sich aufmerksam machte. “Die Gruppierung gehörte augenscheinlich zur rechten Szene, alle hatten kurzgeschorene Haare und trugen Bomberjacken und Springerstiefel ” , sagte der Polizeibeamte Lutz Lerche. Weiter erklärte er, dass die Gruppe Anhänger der Gäste aus Halle mit lautstarken Chorgesängen wie “Eine U‑Bahn, eine U‑Bahn von Halle nach Auschwitz bauen wir ” provozierte. Daraufhin nahm die Polizei acht Fußballfans in Gewahrsam. Mit einer Ausnahme bestritten alle ihre Beteiligung an dem verfassungswidrigen Gesang. “Ich wollte mit meinem Freund nur zum PKW ” erklärte der 19-jährige Jan F. Der geständige Torsten R. sagte: “Ich war stark angetrunken, also kann das schon sein, dass ich mitgemacht habe. ” Die Staatsanwaltschaft und der Richter Bosco Näther schenkte den Ausführungen der Polizei mehr Glauben. Die Urteile fielen unterschiedlich hart aus. Jan F. wurde aufgrund seines Alters und weil er bis dahin noch nie mit dem Gesetz in Konflikt kam, nach dem Jugendstrafgesetz zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt und bekam eine Verwarnung ausgesprochen. Der bis dahin ebenfalls noch nicht straffällig gewordene Heiko W. bekam 3 Monate auf Bewährung. Die anderen drei Beschuldigten wurden aufgrund ihrer längeren Vorstrafenregister zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Basisverbände nehmen in der Zuwanderungsfrage auch einen Bruch des Regierungsbündnisses mit der SPD in Kauf
ddp
POTSDAM/SENFTENBERG. Die SPD/CDU-Koalition in Brandenburg ist wachsenden Belastungen ausgesetzt. Sollte Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) am 22. März im Bundesrat dem Zuwanderungsgesetz zustimmen, “müsste die Koalition verlassen werden”, forderte am Montag der CDU-Kreischef von Oberspreewald-Lausitz, Holger Kelch, in Senftenberg. Die “harte Linie” des Kreisverbandes sei auch die Mehrheitsmeinung in der Partei. Dem entgegnete SPD-Landesvize Gunter Fritsch, die Sozialdemokraten ließen sich “nicht unter Druck setzen”.
Brandenburg werde dem Gesetz “mit höchster Wahrscheinlichkeit” seine Zustimmung verweigern, sagte CDU-Generalsekretär Thomas Lunacek. Er beteilige sich aber nicht an Spekulationen, ob im Falle einer Zustimmung Stolpes nur Innenminister und Landesparteichef Jörg Schönbohm (CDU) oder gleich die ganze Partei aus der großen Koalition aussteige.
Die SPD geht weiter davon aus, dass die Entscheidung über das Abstimmungsverhalten Brandenburgs im Bundesrat nicht vor dem 19. März falle, sagte Fritsch. Doch auch in seiner Partei gibt es kritische Stimmen. So fordert der SPD-Ortsverein Potsdam-Babelsberg ausdrücklich, Stolpe solle dem Gesetz der rot-grünen Bundesregierung zustimmen. Laut Koalitionsvertrag müsste sich Brandenburg in der Länderkammer jedoch enthalten, wenn sich die Partner nicht einig sind. Brandenburg gilt im Bundesrat als Zünglein an der Waage.
Die CDU habe sich schon bei der Steuer- und Rentenreform verbogen, sagte Klech, jetzt erwarte die Union ein Entgegenkommen der SPD. CDU-Chef Jörg Schönbohm hatte am Samstag am Rande einer Klausurtagung der Berliner CDU ein Ende der großen Koalition nicht mehr ausgeschlossen.
Die Landstagsfraktionschefin der CDU, Beate Blechinger, mahnte die SPD zur Einhaltung des Koalitionsvertrages. Dann sei das Regierungsbündnis “nicht in Gefahr”. Blechinger geht ohnehin davon aus, dass es bei der Abstimmung nicht mehr auf die Stimmen Brandenburgs ankommt. Die Länder könnten schon vorher den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen.
Sollte die Koalition in Potsdam zerbrechen, steht die PDS als neuer Regierungspartner bereit. Seine Partei sei darauf eingestellt, sagte Landeschef Ralf Christoffers. In der SPD schwinde die Abneigung gegen ein rot-rotes Regierungsbündnis, wozu auch die SPD/PDS-Koalition in Berlin beitrage. Eine Tolerierung einer SPD-Minderheitsregierung schloss er erneut aus.
Wie viel Haschisch ist erlaubt?
Bernau — Der straffreie «geringe Haschischbesitz» eines 20-jährigen Bernauers wird zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. Nach Ansicht des Jugendrichters Andreas Müller vom Amtsgericht Bernau (Barnim) ist bisher in Deutschland nicht eindeutig rechtlich geklärt, bis zu welcher Menge es sich beim Erwerb und Besitz von Cannabis um eine Bagatelle handelt. Der Jugendliche war vor einiger Zeit vor einer Berliner Techno-Discothek mit einer Menge von 3,5 Gramm Cannabis erwischt worden.
Da er in Brandenburg seinen Hauptwohnsitz hat, wurde die Anzeige der Berliner Polizei nach Bernau übergeben. Die dortige Staatsanwaltschaft erhob Anklage. «Zunächst wollte ich das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen, aber die Staatsanwaltschaft beharrte auf einem Strafprozess», sagte Richter Müller der Berliner Morgenpost und ergänzte: «In Berlin hätten sie ihn laufen lassen, da dort der Besitz von bis zu sechs 6 Gramm Cannabis als geringfügig eingeschätzt wird.»
In Bayern sind es drei so genannte Konsumeinheiten zu je zwei Gramm, Baden-Württemberg hat drei Konsumeinheiten zu je einem Gramm. Den höchsten erlaubten Wert weist Schleswig-Holstein mit bis zu 30 Gramm Haschisch auf. In Brandenburg, wo ebenfalls drei Konsumeinheiten «zulässig» sind, könnte die Rechtsprechung nicht unterschiedlicher sein. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (O.), zu der das Amtsgericht Bernau gehört, ist am strengsten mit einem Gramm je Konsumeinheit. Der Erwischte hatte also nach diesem Reglement 0,5 Gramm zu viel bei sich. In Potsdam verfahren die Ermittlungsbehörden weitaus toleranter. Dort sind es ebenfalls drei Konsumeinheiten, aber insgesamt sind es hier bis zu 15 Gramm Cannabis, wie Pressesprecherin Sigrid Komor mitteilte. Für Jurist Müller, der als ein fairer und schnell bearbeitender Jugendrichter gilt, blieb keine andere Wahl, als das Verfahren auszusetzen und eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht anzustrengen. Er hielte es einfach für nicht vernünftig, einen jungen Menschen wegen solcher Bagatellen zu kriminalisieren. Das binde zudem zahlreiche Kräfte der Brandenburger Justiz und der Polizei, die für die Bekämpfung anderer Straftaten besser eingesetzt werden könnten. Zwei Gutachter, die Müller eigens für den vorliegenden Fall bestellt hatte, kamen zu der Auffassung, dass «allenfalls eine geringe Selbstschädigung durch Cannabis festgestellt» werden könnte.
Vor acht Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Verbot von Haschisch in Deutschland mit dem Grundgesetz vereinbar ist, der Erwerb und Besitz von geringen Mengen der «weichen Droge» jedoch straffrei bleiben muss. Auch im Betäubungsmittelgesetz heißt es, ein Strafverfahren könne bei Geringfügigkeit eingestellt werden. Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) zufolge seien 2001 von den landesweit erfassten 4969 Drogendelikten 96,7 Prozent gelöst worden.
Der qualvolle Tod eines Obdachlosen
berliner morgenpost
Der qualvolle Tod eines Obdachlosen
dpa Potsdam — Im Potsdamer Prozess um den Mord an einem Obdachlosen hat eine Gerichtsmedizinerin den qualvollen Tod des 61-jährigen Opfers beschrieben. Die fünf jugendlichen Angreifer hätten dem Obdachlosen durch Schläge und Tritte unter anderem den Schädel und 16 Rippen gebrochen, sagte Gerichtsmedizinerin Petra Bach am Montag vor dem Landgericht. Dies habe die Obduktion ergeben. Nach dem Angriff im August 2001 in Dahlewitz (Kreis Teltow-Fläming) war das Opfer an seinem eigenen Blut erstickt.
Die Angeklagten im Alter von 17 bis 22 Jahren hatten die Tat zu Beginn des Prozesses weitgehend gestanden. Nur ihre jeweils eigene Beteiligung schwächten sie dabei ab. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft wollten die Angeklagten «Penner verprügeln, weil sie deren Lebensweise missachten». Dazu waren sie in den Bungalow eingedrungen, in dem sich der Obdachlose am Tatabend aufhielt.
Vier der Männer sind wegen Mordes aus niederen Beweggründen angeklagt. Dem Jüngsten wird nur Totschlag zur Last gelegt, weil er erst später dazu stieß und nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nichts von den Motiven der anderen wusste.
Blutungen in Hirn und Rücken
Während des Überfalls brachen die angetrunkenen Männer ihrem Opfer nach Angaben der Medizinerin zahlreiche Knochen in Gesicht und Oberkörper, darunter die Nase, den Schädel, ein Schlüsselbein und 16 Rippen, die mehrfach zersplitterten. Das Opfer müsse große Schmerzen gehabt haben, sagte Bach. Infolge der Schläge und Tritte — einer der Angeklagten trug nach eigenen Angaben Arbeitsschuhe mit Stahlkappen — erlitt der Obdachlose Blutungen in Hirn, Rücken, Mund und Luftröhre.
Durch Tritte zwischen die Beine rissen zudem der Dünndarm des 61-Jährigen und sein Geschlechtsteil. Ein Notarzt fand ihn zwei Tage nach dem Angriff tot in einem Gebüsch nahe dem Tatort. Drei der Männer hatten zu Beginn des seit 18. Februar laufenden Prozesses eingeräumt, zuvor jeweils zwischen 12 und 18 Flaschen Bier getrunken zu haben. Ein 21-Jähriger hatte nach der Festnahme einer Haftrichterin erklärt: «Im Wesentlichen ging es nur darum, dass wir unseren Spaß haben wollten.»
Eine als Zeugin geladene Psychiaterin stellte an diesem vierten Verhandlungstag zudem ein Gutachten über einen der Angeklagten vor. Der ebenfalls 21-jährige Mann, den die Gutachterin bei mehreren Haftbesuchen befragt hatte, ist nach ihren Worten voll schuldfähig. Der Mann sei ein «Mitläufer von sehr niedriger Intelligenz», sagte die Gutachterin. Er habe eingeräumt, moralisch 25 Jahre Haft verdient zu haben. Der Prozess soll morgen fortgesetzt werden.
berliner zeitung
Täter waren nicht im Vollrausch
Mord an Obdachlosem: Angeklagte schuldfähig
Jan Thomsen
POTSDAM. Bei dem brutalen Mord an einem Obdachlosen in Dahlewitz, begangen von fünf jungen Männern im August vorigen Jahres, hat Alkohol offenbar nur eine geringe Rolle gespielt. Dies geht aus den Berechnungen hervor, die die Gerichtsmedizinerin am Montag im Prozess vor dem Potsdamer Landgericht vorstellte. Zwar hatten alle Angeklagten im Alter von 17 bis 22 Jahren ausgesagt, zur Tatzeit angetrunken gewesen zu sein; doch dass sie wirklich so viel Bier tranken, wie sie detailliert angaben, bezweifelte die Gerichtsmedizinerin Petra Bach. “Nach dem, was sie danach noch alles getan haben, halte ich das für unwahrscheinlich”, sagte sie.
Außer Ralf W. hatten alle Angeklagten gesagt, zwölf bis 18 Flaschen Bier getrunken zu haben, bevor sie ihr 61-jähriges Opfer Dieter Manzke überfielen und zu Tode quälten. Die nach diesen Angaben berechneten Blutalkoholwerte lagen bei den beiden mutmaßlichen Haupttätern zwar im Höchstfall bei mehr als drei Promille. “Doch das wäre normalerweise ein Vollrausch”, sagte die Expertin. Die Angeklagten hätten jedoch genaue Erinnerungen an die Tat und waren offenbar problemlos per Fahrrad unterwegs. Auch die Schwester eines der Angeklagten, Heike W., hatte bereits am vorigen Prozesstag ausgesagt, auf sie habe keiner der Männer stark betrunken gewirkt.
Mit welcher Erbarmungslosigkeit die Angeklagten ihr wehrloses Opfer traktierten, zeigen die Befunde der Obduktion. Dieter Manzke — ein schmächtiger Mann, der nur 45 Kilogramm wog — erlitt schwerste Verletzungen im Gesicht und am Körper, sagte die Gerichtsmedizinerin: Das Jochbein, die Augenhöhlen, die Nase waren gebrochen, zwei Zähne ausgeschlagen, Lippen und Ohren blutig aufgerissen. Der Körper war mit Blutergüssen übersät. Mit ihren Tritten brachen die Täter ihm allein 16 Rippen, die zum Teil zersplitterten. Manzke habe die Gewalt höchstens “ein bis zwei Stunden” überlebt, sagte Petra Bach.
Drei Überfälle auf Ausländer
berliner morgenpost:
Drei Überfälle auf Ausländer
vok Potsdam — In Brandenburg sind am Wochenende drei Menschen bei ausländerfeindlichen Übergriffen verletzt worden: In Templin (Uckermark) traf es am späten Sonntagabend einen 34-jähriger Inder. Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei hat ein 21-Jähriger an der Wohnungstür des Mannes Sturm geklingelt. Als dieser die Tür öffnete, versetzte ihm der alkoholisierte Angreifer drei gezielte Schläge ins Gesicht und stürmte in die Wohnung. Ein Besucher des Opfers konnte den Mann wieder aus der Wohnung drängen, worauf er vor dem Haus ausländerfeindliche Parolen brüllte. Die Polizei nahm den 21-Jährigen vorläufig fest.
In Basdorf (Barnim) haben am Sonntagmorgen zwei Männer die Außenjalousie der Wohnung einer türkischen Familie beschädigt und sind anschließend geflüchtet. Wie der Polizei in diesem Zusammenhang bekannt wurde, war die Mutter in der Vorwoche von einem Mann bedroht worden. Dieser habe für das Wochenende eine Party mit «rechtsgerichteten Leuten» angekündigt und das dies der letzte gemeinsame Tag für die Familie werde, teilte die Polizei mit.
Ebenfalls am frühen Sonntagmorgen haben mehrere Personen in Hennigsdorf (Oberhavel) den Besitzer und einen Angestellten eines türkischen Imbiss geschlagen und das Mobiliar demoliert. Die 26 und 31 Jahre alten Opfer mussten ambulant behandelt werden.
berliner zeitung
Erneut Gewaltakte gegen Ausländer
dpa
Ein 34-jähriger Inder ist in seiner Wohnung in Templin (Uckermark) bei einem Angriff verletzt worden. Ein 21-Jähriger habe bei ihm geklingelt und ihm dreimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen, teilte die Eberswalder Polizei mit. Nachdem ein Besucher des Opfers den alkoholisierten Angreifer aus der Wohnung drängte, soll dieser vorm Haus ausländerfeindliche Parolen gebrüllt haben. Die Polizei nahm den Mann fest. In Basdorf (Barnim) wurde eine türkische Familie bedroht. Zwei unbekannte Männer beschädigten am Sonntag eine Außenjalousie der Wohnung und flüchteten. Die Polizei stellte die Familie unter Schutz, weil sie nach eigenen Angaben schon zuvor bedroht worden war. In Hennigsdorf griffen mehrere Personen zwei türkische Männer in einem Imbiss an und verletzten sie leicht.
Zu einem vermutlich fremdenfeindlichen Angriff ist es in der Nacht zum Sonntag in Hennigsdorf (Oberhavel)gekommen. Mehrere Unbekannte griffen zwei Türken in einem Imbiss an.
Ein 34-jähriger Inder wurde in seiner Wohnung in Templin (Uckermark) bei einem Angriff verletzt. Ein 21-Jähriger habe bei ihm geklingelt und ihm drei Faustschläge ins Gesicht versetzt, hieß es gestern zu dem Vorfall.
Auch eine türkische Familie in Basdorf (Barnim) ist am Wochenende bedroht worden.