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Antifademo in Frankfurt/Oder wegen der Naziüberfälle

Aus Anlass von Angrif­f­en Rechter am Abend des 22.02.2002 in der Frank­furter Innen­stadt rufen antifaschis­tis­che Grup­pen zu ein­er Demon­stra­tion in Frank­furt (Oder) auf. 

Rückblick:

Am Abend des 22.02.2002 kam es in der Innen­stadt zu einem Angriff zahlre­ich­er Rechter auf alter­na­tive Jugendliche. Dabei wur­den mehrere Per­so­n­en ver­let­zt, eine von ihnen so schw­er, dass sie ins Kranken­haus ein­geliefert wer­den musste.
Das Polizeiver­hal­ten stieß in der Öffentlichkeit auf Kri­tik. Die Polizei ver­hielt sich sehr pas­siv und kon­nte den Schutz der Betrof­fe­nen nicht gewährleis­ten. Auch noch in der Nacht kam es so zu regel­recht­en Het­z­jag­den auf junge Men­schen. Zeug­In­nen, die auf der Polizei­wache erschienen waren, wur­den nicht ernst genom­men und wüst beschimpft. Die Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt hat deshalb eine Dien­stauf­sichts­beschw­erde eingereicht. 


Nazis über­fall­en Hip Hop­per in Frank­furt (Oder)

(Eigen­bericht, 23.02.)


Frank­furt (Oder): Schwere Ver­let­zun­gen nach Angriff durch rechte Jugendliche

(Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt , 26.02.)


Zwei Jugendliche nach Über­fällen in Haft

(BZ, 26.02.)

Die Demon­stra­tion, die unter dem Mot­to: „Für die Frei­heit, für das Leben! – Nazis von der Straße fegen!“ ste­ht, begin­nt um 19.00 Uhr am Dres­den­er Platz (in der Nähe vom Bahn­hof: über den Vor­platz und links durch den Tun­nel) und führt zum Brun­nen­platz, wo sie nach mehreren kul­turellen Events gegen 22.00 Uhr endet. 


Kommt zahlre­ich nach Frankfurt!

Beats and boards against fascism!

Fight back!

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Wir hörten die Frauen weinen”

Klein­mach­now — Nicht alle der Namen sind uns gle­ich ver­traut: Da sind Warschau und Ravens­brück, da sind aber auch Pruszków und die Dreilin­den Maschi­nen­bau GmbH (DLMG). Eines haben sie gemein­sam: Sie sind sie alle Orte des Grauen und des Todes — Etap­pen des Lei­densweges von Wan­da Zatryb. Nach­dem der Auf­s­tand im Warschauer Ghet­to im August 1944 niedergeschla­gen war, wurde die junge Polin deportiert und mit rund 800 anderen pol­nis­chen Frauen vor den Toren Berlins kaserniert. Jet­zt, da auch die let­zten Män­ner für den «End­sieg» an die Front gezwun­gen wur­den, mussten sie in die Maschi­nen­fab­rik nach Klein­mach­now. Die Fir­ma wurde zur KZ-Außenstelle. 

Als Tochterun­ternehmen der Bosch-AG war sie maßge­blich an der Rüs­tung­spro­duk­tion beteiligt. Bis­lang war über den Betrieb und das KZ-Außen­lager in Klein­mach­now wenig bekan­nt, obwohl er bis Kriegsende rund 400 000 Quadrat­meter Liegen­schaften in Klein­mach­now besaß und seit 1935 rund 5000 Men­schen beschäftigte; die meis­ten waren aus­ländis­che Zwangsarbeiter. 

Nach fast sechzig Jahren kann die Erin­nerungslücke nun geschlossen wer­den. Die Berlin­er Jour­nal­istin Angela Mar­tin hat Leben und Arbeit in den Dreilin­den­werken erforscht. Titel des Buch­es: «Ich sah den Namen Bosch» erschienen im Metropol Ver­lag Berlin.

«In Klein­mach­now haben wir einen Beu­tel bekom­men. Darin haben wir alles auf­be­wahrt, was wir hat­ten: Zahn­bürste, Zah­n­pas­ta, Kamm und Brot. Der Men­sch war eine Num­mer mit einem Beu­tel», berichtet Wan­da Zatryb. Bere­its den Weg nach Klein­mach­now hät­ten viele Frauen nicht über­lebt. «Einige sind während der Appelle gestor­ben, die Toten sind ein­fach neben uns gelegt wor­den, nur damit die Zahl stimmt.» 

Was die Geschichte des Werkes ange­ht, prangt auf den meis­ten Lage­plä­nen und Akten der Stem­pel «Staats­ge­heim­nis». Für den Rüs­tungs­be­trieb, der dem Reich­sluft­fahrt­min­is­teri­um unter­stand, gal­ten strenge Geheimhal­tungsvorschriften. Nach Hitlers Machtüber­nahme sollte Robert Bosch eine soge­nan­nte «Schat­ten­fab­rik» erricht­en. Ein im Wald gele­genes Are­al wurde den Erben der Klein­mach­now­er Hake-Fam­i­lie abgekauft. Es war ide­al, weil durch dicht­en Baumbe­stand vor Fliegeran­grif­f­en gut geschützt. Außer­dem befand es sich in der Nähe ein­er anderen «Schat­ten­fab­rik», der Daim­ler-Benz Motoren GmbH in Gen­sha­gen bei Lud­wigs­felde. In Klein­mach­now stellte man Flugzeug­mo­torenteile her. 

Was es an Akten zur DLMG gab, befand sich in Klein­mach­now. Kurz vor der rus­sis­chen Besatzung haben offen­bar Angestellte der DLMG noch ver­sucht, einen Teil zu ver­nicht­en. Das Bosch-Archiv habe lei­der keine Akten zur DLMG, so die Auskun­ft aus der Zen­trale des Stuttgarter Unternehmens. Bei der Recherche halfen der Autorin, die in der Berlin­er Geschichtswerk­statt aktiv ist, der Zehlen­dor­fer Hob­by­his­torik­er Rudolf Mach und der Archivars des Klein­mach­now­er Heimatvere­ins, Gün­ter Käbel­mann. Auch sie hat­ten sich mehrmals an den Konz­ern gewandt und wenig Hil­fe erhal­ten. So befasst sich Mach seit rund vier Jahren inten­siv mit den Dreilin­den­werken. Angela Mar­tin gelang es, in Polen Über­lebende des KZ-Außen­lagers Klein­mach­now aus­find­ig zu machen. Mit rund 50 Frauen kon­nte sie sprechen. «Wir sind alt und Monat für Monat wer­den wir weniger», mah­nte Bar­bara Beroud, eine der Befragten.

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Zuwanderung: SPD gibt Stolpe freie Hand

MICHENDORF Die Bran­den­burg­er SPD lässt Regierungschef Man­fred Stolpe bei dem Koali­tions-Stre­it um das Zuwan­derungs­ge­setz vor­erst freie Hand. Über einen Antrag der Jusos, mit dem Stolpe bei der Bun­desratsab­stim­mung am 22. März auf ein klares Ja zu dem Geset­zen­twurf der rot-grü­nen Bun­desregierung fest­gelegt wer­den sollte, stimmte der Parteivor­stand während ein­er Klausursitzung am Woch­enende in Michen­dorf nicht ab. Parte­ichef Matthias Platzeck sagte nach den Beratun­gen, “die Zeit ist reif, wir brauchen dieses Gesetz”. Das sei “ein­hel­lige Auf­fas­sung” in der SPD. Ander­er­seits wolle man alles dafür tun, die “solide, vernün­ftige und zukun­ftsweisende” Arbeit in dem Regierungs­bünd­nis mit der CDU fortzuset­zen. Eine Güter­ab­wä­gung zwis­chen Zuwan­derungs­ge­setz und Koali­tion­ser­halt sei nicht nötig: “Ich bin der Mei­n­ung, bei­des ist vere­in­bar.” Auf welche Weise ein Kon­sens mit der CDU, die den Entwurf der Bun­desregierung klar ablehnt, erzielt wer­den könne, ließ Platzeck offen, ver­wies aber auf das “große Ver­trauen in unseren Ministerpräsidenten”.
Ob die Nachbesserungs­forderun­gen der Bran­den­burg­er Koali­tion, wie die Her­ab­set­zung des Nachzugsalters für Kinder auf zwölf Jahre, mit dem jüng­sten Berlin­er Kon­sen­sange­bot erfüllt sind, ließ die SPD offen. “Wir warten mit Span­nung” auf die Ergeb­nisse ein­er Ressort über­greifend­en Prü­fung der Regierung, sagte Frak­tions- und Vizeparte­ichef Gunter Fritsch. CDU-Chef und Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm hat­te die Kor­rek­turen bere­its als unzure­ichend abgelehnt. 

Offen ließ Platzeck auch, ob der vorgelegte Regierungsen­twurf, wie vom Bun­deskan­zler angekündigt, tat­säch­lich nicht mehr verän­der­bar ist: “Das wer­den wir am Mor­gen des 22. März wis­sen”, sagte er. 

Stolpe selb­st hat­te an der SPD-Vor­standssitzung nicht teilgenom­men, er weilte noch im Urlaub. Der Min­is­ter­präsi­dent hat­te mehrfach bekun­det, dass sich die Lan­desregierung früh­estens am 19. März auf sein Abstim­mungsver­hal­ten im Bun­desrat fes­tle­gen wird. Laut Koali­tionsver­trag muss sich Bran­den­burg enthal­ten, wenn sich die Part­ner SPD und CDU nicht eini­gen. Da die SPD-geführten Län­der nur mit den vier Stim­men Bran­den­burgs eine Mehrheit erre­ichen, wäre das Gesetz in diesem Fall gescheitert. 

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Anklage wegen Angriffen auf Italiener

Mehr als fünf Jahre nach recht­sex­trem­istis­chen Über­fällen auf ital­ienis­che Bauar­beit­er im bran­den­bur­gis­chen Treb­bin hat die Pots­damer Staat­san­waltschaft Zeitungs­bericht­en zufolge Anklage gegen sieben mut­maßliche Täter erhoben. Die Vor­würfe beziehen sich auf Attack­en im Sep­tem­ber 1996. Der Gewal­taus­bruch hat­te damals weit über Bran­den­burg hin­aus für Empörung gesorgt. Wie erst jet­zt bekan­nt wurde, soll die Anklage bere­its im Okto­ber 2001 erhoben wor­den sein — nur vier Monate vor ein­er damals dro­hen­den Ver­jährung des Fall­es. Die Staat­san­waltschaft soll sich vor allem auf einen Beteiligten beziehen, der sich inzwis­chen von der recht­en Szene gelöst hat. Das Jugend­schöf­fen­gericht Luck­en­walde müsse nun entschei­den, ob es die Anklage gegen sieben frühere Kumpane des 1997 verurteil­ten Mannes zulässt. 

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Unser General spielt mal wieder nicht mit

Berlin (dpa) — Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) set­zt in der Auseinan­der­set­zung um das rot-grüne Zuwan­derungs­ge­setz jet­zt auf den Ver­mit­tlungsauss­chuss von Bun­destag und Bun­desrat. “Ich denke, wir wer­den im Bun­desrat zu ein­er Eini­gung kom­men, wenn es gelingt, den Ver­mit­tlungsauss­chuss anzu­rufen”, sagte Schön­bohm am Son­ntag in der ZDF-Sendung “Berlin direkt”. 

Mit Blick auf die Kirchen und Wirtschaftsver­bände, die sich für das Zuwan­derungs­ge­setz aussprechen, sagte der CDU-Poli­tik­er: Er glaube, dass sie das Gesetz “in der ganzen Auswirkung” nicht kennen. 

Schön­bohm wollte sich nicht fes­tle­gen, wie das SPD/C­DU-regierte Bran­den­burg im Bun­desrat am 22. März stim­men wird: “Wir wer­den das am 19. März endgültig entschei­den.” Gle­ich­wohl äußerte er am Woch­enende noch ein­mal seine ablehnende Hal­tung zum Zuwan­derungs­ge­setz, das am Fre­itag im Bun­destag ver­ab­schiedet wor­den war: “Das Gesetz ist in der vor­liegen­den Form nicht zustimmungsfähig.” 

Sowohl Bun­deskan­zler Ger­hard Schröder (SPD) als auch Innen­min­is­ter Otto Schi­ly (SPD) appel­lierten am Woch­enende erneut an die Län­der, das Gesetz im Bun­desrat passieren zu lassen. Rot-Grün will aber keine weit­eren Zugeständ­nisse machen und sich auch nicht Stim­men durch finanzielle Konzes­sio­nen wie bei der Steuer­reform erkaufen. “Ich habe meine Karten auf den Tisch gelegt”, sagte Schi­ly am Son­ntag im ZDF. Die Anrufung des Ver­mit­tlungsauss­chuss­es schloss er im Gegen­satz zu Schön­bohm aus. 

Unions-Kan­zlerkan­di­dat Edmund Stoiber (CSU) unter­strich, dass die Spitzen von CDU und CSU das Gesetz geschlossen ablehnen. Stoiber meinte in der ZDF-Sendung “Berlin direkt”, die Union betra­chte sich als “Wächter” der Mehrheit in der Bevölkerung, die keine Erweiterung der Zuwan­derung wolle. Dies gelte ins­beson­dere für die neuen Län­der. Die CDU-Vor­sitzende Angela Merkel rech­nete unter­dessen in einem dpa- Gespräch nicht damit, dass die Union aus der Abstim­mung im Bun­desrat ähn­lich beschädigt wie bei der Steuer­reform her­vorge­ht. “Geschichte wieder­holt sich nicht.” 

Die Bun­desregierung ist bei der Abstim­mung am 22. März auf Stim­men von Unions- und PDS-mitregierten Län­dern angewiesen. Neben der Union stellte auch die PDS Forderun­gen. Bun­destags­frak­tion­schef Roland Claus sagte zu den Wün­schen sein­er Partei in einem dpa-Gespräch: “Vor allem der Flüchtlingss­chutz muss verbessert wer­den.” Die Ver­hand­lun­gen mit den Koali­tion­spart­nern in Berlin und Meck­len­burg- Vor­pom­mern wür­den in dieser Woche par­al­lel laufen. Die PDS werde sich dabei nicht auf ein “Pok­er­spiel” ein­lassen und in bei­den Regierun­gen unter­schiedlich abstim­men. “Wir wollen ein Zuwan­derungs­ge­setz, sind aber nicht zum Null­tarif zu haben.”

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Rassistisch oder Rassist?

Das Landgericht hat am Fre­itag den New York­er Eric Jacob­son in zweiter
Instanz vom Vor­wurf der Belei­di­gung freige­sprochen. Der 32 Jahre alte Jude,
der seit acht Jahren in Berlin lebt, war zunächst im Okto­ber 2001 vom
Amts­gericht zu ein­er Geld­strafe von etwa 320 Euro verurteilt wor­den, weil er
zwei Polizis­ten als Ras­sis­ten beze­ich­net haben soll.
Der Vor­fall ereignete sich an einem Sonnabend­nach­mit­tag im Novem­ber 2000.

 

Jacob­son saß mit ein­er Fre­undin in der Nähe der Hasen­hei­de in Neukölln und
beobachtete, wie zwei Streifen­polizis­ten einen Mann aus Sier­ra Leone
anhiel­ten, um dessen Papiere zu über­prüfen. “Als die Polizis­ten an uns
vor­bei­fuhren, fragte ich sie, ob sie den Mann nur deshalb kontrolliert
hät­ten, weil er schwarz ist”, sagte Jacob­son vor Gericht. Der Polizist habe
geant­wortet: “Ja, nur Schwarze verkaufen Dro­gen in der Hasen­hei­de.” Vor dem
Richter wies der Polizist, der als Zeuge zum Prozess geladen war, diese
Aus­sage jedoch zurück. Jacob­son habe erwidert, dass dies eine rassistische
Äußerung sei. Daraufhin habe er eine Strafanzeige erhal­ten. Jacob­son sagte,
er habe nur das Han­deln des Beamten kri­tisieren wollen. Seine Absicht sei es
nicht gewe­sen, den Mann zu belei­di­gen. Der Polizist aber sagte, Jacobson
habe ihn als Ras­sis­ten beschimpft.
Der Beamte berichtete, die Hasen­hei­de sei unter Polizis­ten nicht gerade
beliebt. Schwarzafrikan­er, Araber und Türken verkauften dort Dro­gen. Der
Park ist als gefährlich­er Ort eingestuft, Polizis­ten dür­fen dort ohne
begrün­de­ten Anlass Ausweis­pa­piere über­prüfen. Wenn sich dann Dritte
ein­mis­cht­en, “die nichts von Dro­gen ver­ste­hen”, sei die Arbeit besonders
frustrierend.

 

Um Pas­san­ten auf sich aufmerk­sam zu machen, habe Jacob­son dann laut gerufen:
“Seht her, die deutsche Polizei hält mich fest, weil ich ein Jude bin”. Der
Angeklagte und die Augen­zeu­gen wiesen dies zurück. Das Gericht glaubte ihm.
In erster Instanz aber war dem Amerikan­er daraus ein Vor­wurf gemacht worden.
Das Gericht hielt es für möglich, dass der Polizist Jacob­son wegen seines
amerikanis­chen Akzentes missver­standen haben kön­nte und sprach ihn frei. 

 

Kom­men­tar eines Prozessbeobachters:

 

Was die Presse durch­weg aus­lässt, ist die
anti­semi­tis­che Dimen­sion des Vor­falls. Der Polizist hat­te Eric beschuldigt,
gerufen zu haben: “Sehr her, die deutsche Polizei nimmt einen Juden fest”,
und dabei gemeint zu haben, dass er ihn fes­t­nehme, weil Eric Jude ist. Ein
schönes Beispiel für anti­semi­tis­che para­noide Pro­jek­tion. Tat­sache ist, dass
Eric im pri­vat­en Gespräch, als er bei sein­er Fes­t­nahme warten musste,
gegenüber ein­er Beglei­t­erin und anderen Pas­san­ten geäußert hat­te, dass er
als Jude in Deutsch­land für ras­sis­tis­che Diskri­m­inierun­gen besonders
sen­si­bel sein müsse. Der Polizist muss so aufge­bracht gewe­sen sein, dass er
Eric unter­stellte, den Satz gerufen zu haben und ihn damit belei­digt zu
haben, denn Eric wolle ihm unter­stellen, dass der Polizist ein Antisemit
sei. Das hat der Polizist erfun­den, doch seine Fan­tasie fol­gt einem
anti­semi­tis­chen Muster: die Juden nutzen ihr Jüdisch-Sein aus, um Deutsche
belei­di­gen zu kön­nen, und die Deutschen kön­nen dage­gen nichts unternehmen.
Denn die Deutschen sind gegenüber den Juden ohn­mächtig, da sie wegen
Auss­chwitz unan­tast­bar sind. Eine Form des sekundären Anti­semitismus, könnte
man meinen. 

 

Weit­er hat der Polizist Eric unter­stellt, Eric habe ihm ange­dro­ht, in
amerikanis­chen Zeitun­gen über den Vor­fall einen Artikel zu schreiben. Wieder
erfun­den. Tat­sache war, dass sich Eric, als er im Polizeibus saß und auf die
Bear­beitung sein­er Per­son­alien wartete, mit der Beglei­t­erin auf englisch
unter­hielt, der ganze Vor­fall sei so absurd, dass man darüber etwas
schreiben müsse, und eine Polizistin dem belei­digten Polizis­ten das
über­set­zte. Wieder ein anti­semi­tis­ches Klis­chee: die Juden haben
Verbindun­gen zur amerikanis­chen Medi­en­macht, zur deutschfeindlichen Presse
im Aus­land, die Deutsch­land für Anti­semitismus an den Pranger stellt. 

 

In ein­er tief­er­en Ebene läuft die anti­semi­tis­che Pro­jek­tion darauf heraus,
dass der Polizist den Juden das Recht abspricht, sich in Deutschland
einzu­mis­chen (oder sich aufzuhal­ten?) So als ob der Satz von Eric, “Ich bin
ein Jude” für den Polizis­ten eine Belei­dung wäre. Schon kein sekundärer
Anti­semitismus mehr. 

 

Beze­ich­nend ist, dass Staat­san­walt und Richter in der ersten Instanz Eric
für diese zweite ange­bliche Belei­dung verurteilt hat­ten, also die
anti­semi­tis­che Fan­tasie als wirk­lich geschehen unter­stellt hat­ten. Sie
hat­ten sich mit der anti­semi­tis­chen Fan­tasie des Polizis­ten identifiziert. 

 

Heute dage­gen wurde der Polizist sowohl vom Staat­san­walt wie vom Richter
kri­tisiert, er habe “über­trieben”, wom­it sie um die Fest­stel­lung herum
kom­men woll­ten, er habe gel­o­gen, also eine Falschaus­sage gemacht. Und die
Presse, die der Polizist in sein­er Para­noia gefürchtet hat­te, dass Eric sie
ein­schal­tet, war eingeschal­tet und verurteilte den Polizis­ten, mehr oder weniger. Seine
para­noide Angst hat sich bewahrheit­et. Der Anti­semit hat sich zum Opfer
gemacht.

Irgend­wie ver­rückt, das alles.

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IWG zum dritten

Die ultra­revan­chis­tis­che Mini-Organ­i­sa­tion IWG um Alt­nazi und Ober-Dampfnudel Georg Palet­ta will am kom­menden Woch­enende zum drit­ten Mal inner­halb weniger Monate in Bran­den­burg demon­stri­eren. Nach Frankfurt/Oder und Guben erwartet am Sam­stag dies­mal Schwedt die immer gle­iche Rede von Paletta. 

Tre­ff­punkt der Nazis ist um 11.30 Uhr am ZOB beim Oder­center. Eine von der Stadt angemeldete Mah­nwache startet zur gle­ichen Zeit am Platz der Befreiung. 

Jede Menge Hin­ter­grund­in­fos zur IWG und den vorherge­hen­den Demos find­et ihr im Archiv des Inforiot.
Am Fre­itag, also am Tag vor den Aktio­nen in Schwedt find­et in Frankfurt/Oder eine Antifade­mo unter dem Mot­to “Für die Frei­heit für das Leben — Nazis von der Straße fegen” statt. Infos dazu hier. Ein kleine Anti­fareise durch Ost­bran­den­burg bietet sich also pri­ma an. Yeah.

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Jusos fordern Ja von Stolpe

Die Jusos fordern von Regierungschef Stolpe ein klares Ja zum rot-grü­nen Zuwan­derungs­ge­setz. Einen entsprechen­den Antrag will die SPD-Nach­wuch­sor­gan­i­sa­tion am Woch­enende auf ein­er Sitzung des SPD-Lan­desvor­standes ein­brin­gen, sagte Juso-Chefin Anja Spiegel am Don­ner­stag. Die Forderun­gen der Bran­den­burg­er großen Koali­tion seien mit den jüng­sten Nachbesserun­gen erfüllt. Wenn sich CDU-Chef Jörg Schön­bohm nicht an sein Wort halte, sei das Sache der Union. “Aber von dem SPD-Min­is­ter­präsi­den­ten erwarten wir, dass er zus­timmt und der CDU nicht weit­er hin­ter­her­läuft”, sagte Spiegel. Stolpe bekräftigte dage­gen, Bran­den­burg werde seine Posi­tion nicht vor dem 19. März, drei Tage vor der Abstim­mung im Bun­desrat, fes­tle­gen. Vorschnelle Äußerun­gen seien wenig hil­fre­ich und wider­sprächen dem in der Koali­tion verabre­de­ten Ver­fahren. CDU-Chef Jörg Schön­bohm hat sich bere­its gegen den Kom­pro­miss-Vorschlag der Bun­desregierung ausgesprochen.

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Polylux” kucken

Am 4.März um 0 Uhr (die Nacht von Mon­tag auf Dien­stag) läuft auf der ARD die neueste Auf­gabe vom ORB-Mag­a­zin “Poly­lux”. Ein Beitrag wird sich um den Neu­rup­pin­er Alt­nazi “Opa” Lange und alter­na­tives Leben in der Stadt drehen. Wird bes­timmt lustig.

Poly­lux Homepage

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Die Sorgen, aber auch Tips und Tricks der Brandenburger Schlapphüte

Vielerorts im Lande hin­ter­lassen Recht­sex­trem­is­ten ihre “braunen Fleck­en”. Wild plakatieren sie, verkleben Spuckzettel, beschmieren öffentliche oder pri­vate Wände und Flächen. 

 

Den meis­ten Men­schen im Lande ist dies ein Ärg­er­nis. Sie sind empört über die propagierten Parolen, fürcht­en um den guten Ruf ihres Wohnum­feldes und sehen sich häu­fig in ihren Eigen­tum­srecht­en geschädigt. Doch so manch ein­er scheut davor zurück, die Täter offen anzuzeigen, auch aus Furcht vor Rache. Einige fra­gen sich, was tun, und wen­den sich, teils anonym, an den Ver­fas­sungss­chutz. Jüngst häuften sich solche Hinweise. 

 

Nie­mand braucht die Ver­schan­delung unser­er Städte und Dör­fer durch “braune Fleck­en” ängstlich oder achselzuck­end hinzunehmen. 

 

Gegen unzuläs­sige Plakatierun­gen, Kle­beak­tio­nen und Schmier­ereien kann man sich mit strafrechtlichen bzw. zivil­rechtlichen Mit­teln wehren. 

 

Pro­pa­gan­damit­tel und Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger — also ver­boten­er — Organ­i­sa­tio­nen zu ver­bre­it­en, ist straf­bar; ver­boten ist auch, das Volk zu ver­het­zen oder zum Rassen­hass aufzus­tacheln. Solche Pro­pa­gan­dade­lik­te wer­den von Polizei und Jus­tiz verfolgt. 

 

Unab­hängig davon ist zu prüfen, ob mit Plakat­en, Schmier­ereien oder Ähn­lichem die in Anspruch genomme­nen Flächen beschädigt wor­den sind. Dann ist der Straftatbe­stand der Sachbeschädi­gung erfüllt. Oft wer­den Verkehrss­childer, manch­mal bis zur Unken­ntlichkeit, verun­stal­tet. Möglicher­weise liegt damit ein gefährlich­er Ein­griff in den Straßen­verkehr vor. 

 

Der Geschädigte kann die Besei­t­i­gung bzw. Erset­zung des Schadens vom Schädi­ger ver­lan­gen oder sie ihm in Rech­nung stellen. 

 

Freilich wer­den viele extrem­istisch motivierte Sachbeschädi­gun­gen anonym began­gen. Aber auf Plakat­en und Aufk­le­bern wird zumeist ein Ver­ant­wortlich­er im Sinne des Presserecht­es namentlich und mit Adresse benan­nt. An den kann sich der Geschädigte halten. 

 

Auf jeden Fall sollte man für die Ent­fer­nung uner­laubt ange­brachter Pro­pa­gan­damit­tel sor­gen. Gegebe­nen­falls kann man das Ord­nungsamt auf­fordern, die Besei­t­i­gung zu veranlassen.

Inforiot