Kategorien
Uncategorized

Ostereiersuche der Nazis verboten

Waßmannsdorf/ König Wuster­hausen — Neon­azis ver­sucht­en am 24.März 2008 eine Mah­nwache in Königs Wuster­hausen durchzuführen, nach­dem ihre “Ostereier­suche” in Waß­manns­dorf ver­boten wurde
Gestern, am 24. März 2008 sam­melten sich gegen 19:00 ca. 20–30 Neon­azis am S Bahn­hof Königs Wuster­hausen, um gegen das Ver­bot, eine Ver­anstal­tung namens „Ostarafest“ in Waß­manns­dorf durchzuführen, zu protestieren.
Jedoch fasste die Polizei dies als eine Ersatzver­anstal­tung auf und unter­nahm den Ver­such die ca. 30 Nazis wegzuschick­en, nach­dem dieser gescheit­ert ist, nah­men sie die Per­son­alien von 20 der 30 Neon­azis auf und erteil­ten ihnen Platzver­weise. Etwa 15 der Übrigge­bliebe­nen Nazis stiegen 21:19 in die Region­al­bahn in Rich­tung Berlin nach Rathenow.

Dieses „Ostereier­suchen“ der Nazis in Waß­manns­dorf wurde von einem „ehe­ma­li­gen Funk­tionär ein­er ver­bote­nen Kam­er­ad­schaft aus Berlin“ ver­anstal­tet und wahrschein­lich auch länger­fristig geplant.

Diese Vorkomm­nisse rei­hen sich ein in eine lange Liste brauner Aktiv­itäten rund um Königs Wuster­hausen. Für kom­menden Okto­ber haben Kam­er­ad­schaft­sak­tivis­ten aus Berlin (Bethage) in Zusam­me­nar­beit mit der Lokalen NPD unter Michael Thal­heim bere­its einen weit­eren neo­faschis­tis­chen Auf­marsch angemeldet. Schon im Okto­ber 2007 marschierten 300 Neon­azis unter dem Mot­to “Jugend braucht Per­spek­tive” durch die Stadt.

Antifaschis­tis­che Grup­pen aus KW:

************************

Autonome Antifa Königs Wusterhausen 

Bünd­nis Gegen Rechts — KW

Kategorien
Uncategorized

Neonazis planen Kundgebung in Ludwigsfelde

Neon­azis der NPD und Kam­er­ad­schaftsszene wollen am 12. April auf dem Rathaus­platz demonstrieren.

Pressemit­teilung der Autonomen Antifa Tel­tow-Fläming [AATF] vom 21. März 2008

Wie heute auf der Inter­net­seite der »NPD-Dah­me­land« verkün­det wurde,
pla­nen die soge­nan­nten, recht­sex­tremen »Freien Kräfte Teltow-Fläming«
und die »NPD-Dah­me­land« am 12. April eine Kundge­bung auf dem
Rathaus­platz Lud­wigs­felde in Tel­tow-Fläming. Unter dem Mot­to: „Kinder
sind Zukun­ft – die Zukun­ft unseres Volkes!“ wollen sie ab Mittag
demonstrieren.

Diese Kundge­bung muss im Kon­text der Kom­mu­nal­wahl in Bran­den­burg 2008
betra­chtet wer­den und soll offen­bar als Wahlkampf-Ver­anstal­tung dienen.
Deut­lich wird, dass als Ver­anstal­ter die »Freien Kräfte Teltow-Fläming«
auftreten, diese aber bei der »NPD-Dah­me­land« in Königs Wuster­hausen ihr
Post­fach besitzen und bish­er auss­chließlich über deren Webseite
mobilisieren.

Somit scheint die Ein­schätzung vom „Antifa Recherche Team
Teltow-Fläming“[1] und dem „Ver­fas­sungss­chutz Brandenburg“[2] bestätigt
zu wer­den, wonach die NPD, auf­grund man­gel­nder Struk­turen und
Personenpotentials[3] im Land­kreis einen „Schw­er­punk­t­wahlkampf“ in
einzel­nen Orten führen muss[4] und hier­bei auf die Hil­fe von militanten
Kam­er­ad­schaft­sak­tivis­ten angewiesen ist.[5] Dass sowohl Freie Kräfte als
auch die NPD, Lud­wigs­felde zu einem dieser Schw­er­punk­te auserkoren
haben, wurde schon in der Ver­gan­gen­heit deutlich:

So wur­den in der zweit­en Feb­ru­ar­woche 2008 von der NPD mehrere hundert
Flug­blät­ter mit dem Titel „Arbeit für Deutsche“ verteilt. In diesem wird
die ras­sis­tis­che These aufgestellt „Weniger Aus­län­der bedeuten mehr
Arbeit für Deutsche und mehr Geld für die deutschen Sozialkassen.“

In der Zeit vom 26–28. Dezem­ber 2007 wurde in Lud­wigs­felde an das
Bürg­er­büro der Linkspartei in der Albert-Tan­neur-Straße mit schwarzer
Farbe ein “Wir kriegen euch alle” Droh-Schriftzug an die dortige
Hauswand gesprüht. An ein­er Fen­ster­scheibe dieser Geschäftsstelle
waren zusät­zlich drei Aufk­le­ber der NPD sowie der Organ­i­sa­tion »Junge
Nation­aldemokrat­en« angebracht.

“Bleibt zu hof­fen, das die Bürg­er von Lud­wigs­felde vielfältig und
kreativ gegen diesen Vorstoß der Recht­sex­tremen vorge­hen wer­den und den
Nazis klar­ma­chen, das in der Stadt kein Platz für ihr
men­schen­ver­ach­t­en­des Gedankengut ist.” sagt Thomas Fech­n­er, Sprech­er der
Autonomen Antifa Tel­tow-Fläming und ruft dazu auf, den Nazi­aufzug nicht
unkom­men­tiert zu lassen.

[1] http://art-tf.atspace.org/

[2] http://www.verfassungsschutz.brandenburg.de/

[3] „Auf­grund ihrer schwachen per­son­ellen Basis wird es die NPD
schw­er haben, zur 2008er Kom­mu­nal­wahl in vie­len Regio­nen des
Lan­des geeignete Kan­di­dat­en aufzustellen. Eben­so wird sie ein
flächen­deck­ender Wahlkampf vor große logis­tis­che Herausforderungen
stellen.“ aus Ver­fas­sungss­chutzbericht Bran­den­burg 2007
(http://www.verfassungsschutz.brandenburg.de/)

[4] „Einen flächen­deck­enden Wahlkampf im Land­kreis wird die Partei aber
in keinem Fall real­isieren kön­nen. Daher kann davon aus­ge­gan­gen werden,
das sie einen Schw­er­punkt auf ihre ver­meintlichen Hochbur­gen leg­en und
dort ihre bish­eri­gen Aktiv­itäten weit­er inten­sivieren.“ aus Antifa
Blick­punkt — NPD und DVU in Tel­tow-Fläming, März 2008
(http://art-tf.atspace.org/)

[5] „Die NPD weiß, dass sie die parteiunge­bun­de­nen Neon­azis für ihre
öffentlichkeitswirk­samen Aktio­nen benötigt. Ohne sie wür­den eigene
Ver­anstal­tun­gen küm­mer­lich ver­laufen. Umgekehrt ver­fü­gen die „Freien
Kräfte“ selb­st nicht über die nötige finanzielle, logis­tis­che und
organ­isatorische Schlagkraft für größere öffentlichkeitswirksame
Aktio­nen. So beste­ht zwis­chen bei­den Strö­mungen ein gegenseitiges
Abhängigkeitsver­hält­nis.“ aus Ver­fas­sungss­chutzbericht Bran­den­burg 2007
(http://www.verfassungsschutz.brandenburg.de/)

Kategorien
Uncategorized

»Auszeichnung« für Unmenschlichkeit

Der diesjährige »Denkzettel für struk­turellen und system­internen Ras­sis­mus« des Flüchtlingsrates Bran­den­burg geht an an die Richter Ilona Unger vom Amts­gericht Frankfurt/Oder, und an Bernd Frost vom Amts­gericht Eisen­hüt­ten­stadt. Die bei­den Richter beka­men den »Preis« am Don­ner­stag für ihre Urteile gegen eine Tschetschenin, die in Deutsch­land Anfang Jan­u­ar mit ihren sieben und zwölf Jahre alten Kindern Asyl beantragt hat­te. Da sie auf dem Landweg ein­gereist war, hätte sie nach €päis­chem Recht bere­its in Polen Asyl beantra­gen müssen. Laut Flüchtlingsrat wußte die Frau nicht von dieser geset­zlichen Regelung. Frau Unger beförderte die Tschetschenin mit ihrem Urteil ins Abschiebege­wahrsam Eisen­hüt­ten­stadt und tren­nte sie so von ihren Kindern, die in ein­er Ein­rich­tung für unbe­gleit­ete min­der­jährige Flüchtlinge in Fürsten­walde unterge­bracht wurden.

Die Betrof­fene machte nach Darstel­lung des Flüchtlingsrats mehrere Eingaben bei Haftleitung und Bun­de­spolizei, um auf ihre schwierige psy­chis­che Sit­u­a­tion und die ihrer Kinder hinzuweisen. Der zuständi­ge Richter Frost hob ihre Haft daraufhin jedoch nicht auf, son­dern ver­längerte sie für weit­ere zwei Wochen, um ihre Abschiebung sicherzustellen. Erst das Lan­dericht Frankfurt/Oder entsch­ied, daß die Fes­thal­tung der Mut­ter und die Tren­nung von ihren Kindern gegen das im Grundge­setz ver­bürgte Recht auf Fam­i­lienein­heit ver­stößt. Zur Zeit ist der Aufen­thalt­sort der Frau und ihrer Kinder nicht bekan­nt und auch nicht, ob ihr Asylver­fahren in Polen wieder aufgenom­men wurde. In jedem Fall sind laut Vera Ever­hartz vom Flüch­lingsrat Bran­den­burg die Bedin­gun­gen in Polen für ein Asylver­fahren »ten­den­ziell schlechter« als in Deutsch­land. Seit dem 1999 begonnenen zweit­en Tschetsche­nien-Krieg kommt es in der rus­sis­chen Teil­re­pub­lik zu schw­eren Menschenrechtsverletzungen.

Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg ver­lei­ht den Denkzettel jährlich zum inter­na­tionalen Anti­ras­sis­mus-Tag, der 1969 von den Vere­in­ten Natio­nen einge­führt wurde. Der Tag erin­nert an ein Mas­sak­er vom 21. März 1960 im südafrikanis­chen Sharpeville. Damals hat­te die südafrikanis­che Polizei 69 schwarze Demon­stran­ten getötet, die gegen die Res­i­den­zpflicht im Aparthei­d­staat protestierten.

Kategorien
Uncategorized

Abschaffung diskriminierender Gesetze und Verordnungen gefordert

Anlässlich des inter­na­tionalen Tages zur Über­win­dung des Ras­sis­mus haben Antifaschis­ten in Rathenow auf die alltägliche Sit­u­a­tion der Flüchtlinge in Bran­den­burg aufmerk­sam gemacht und die Abschaf­fung diskri­m­inieren­der Geset­ze und Verord­nun­gen gefordert.

Mit­tels im gesamten Stadt­ge­bi­et verteil­ten Flug­blät­tern wur­den die Bürg­er so über die täglichen, unerträglichen Erfahrun­gen der Flüchtlinge informiert, die neben den berüchtigten Über­grif­f­en durch Ras­sistIn­nen auch ver­wal­tungsmäßig durch die Internierung in “Dschun­gel­heimen”, geset­zmäßige Ein­schränkung der Bewe­gungs­frei­heit, Bestre­itung des Leben­sun­ter­haltes mit Chip­karten oder Einkerkerung in Abschiebeknästen als ungle­ich­w­er­tig eingestuft und ihnen so die für jeden gel­tenden Men­schen­rechte ab- bzw. nur zum Teil zuerkan­nt werden.

»>Flug­blatt als PDF — Dokue­mente (143 kB)

Kategorien
Uncategorized

Freiheit für die inhaftierten Antifas!

Der Anstoß für das Engage­ment des Men­schen liegt in seinem Gewis­sen, dass er durch die Inter­ak­tion mit sein­er spez­i­fis­chen, materiellen und sozialen Umwelt erwirbt und ein Aus­druck seines moralis­chen und ethis­chen Han­delns wird. 

Das Gewis­sen der antifaschis­tis­chen Bewe­gung beruht auf die Ken­nt­nisse der Gräueltat­en der his­torischen Nation­al­sozial­istIn­nen sowie die der Gefahr der Wieder­hol­ung durch Neubele­bung und Ent­fal­tung ras­sis­tis­ch­er, anti­semi­tis­ch­er und völkisch­er Ide­olo­gien in der heuti­gen Zeit unter Zuhil­fe­nahme jen­er Rechte, welche der Geset­zge­ber eigentlich zum Schutz vor ihnen erson­nen hatte.

Das aktive Engage­ment gegen (Neo)nazis, die ihre Möglichkeit­en bei der Verkün­dung ihrer ver­brecherischen Ide­olo­gie unter Beru­fung auf demokratis­che Spiel­regeln nutzen, wird deshalb von den vorge­blich unpartei­is­chen Rechtsstaatsin­stanzen als Angriff auf die von der Ver­fas­sung gewährten Grun­drechte gew­ertet. AntifaschistIn­nen wer­den deshalb inner­halb dieser Staat­srä­son mit (Neo)nazis auf eine Stufe her­abgewürdigt und im Sinne des Total­i­taris­muskon­struk­ts den „Recht­sex­trem­is­ten“ als „Link­sex­trem­is­ten“ gegenüber gestellt und gle­icher­maßen, in eini­gen Fällen sog­ar härter, von den Repres­sion­sor­ga­nen bekämpft. 

Dabei ver­strickt sich die Moralvorstel­lung der derzeit herrschen­den Gesellschaftss­chicht nicht sel­ten in Wider­sprüche und zeigt sich recht offen als Dop­pel­moral, in der Men­schen, die ihrem Gewis­sen fol­gten und fol­gen, ein­er­seits als Mär­tyr­er verehrt und ander­er­seits in Kerk­ern inhaftiert werden. 

Andrea und Chris­t­ian aus Berlin wur­den so exem­plar­isch verurteilt, weil sich bei Ihnen die Frage zwis­chen zwei kon­trären moralis­chen Geset­zmäßigkeit­en, die Äch­tung jeglich­er Diskri­m­inierung von Men­schen durch Ras­sis­ten und Anti­semiten ein­er­seits und die Frei­heit der Mei­n­ung ander­er­seits, auf­drängte und sich schließlich zu einem Gewis­senskon­flikt entwick­elte, den Bei­de durch die Wahl des für sie höher­w­er­ti­gen Gutes beantworteten.

Ihre „Schuld“ liegt in der Beteili­gung an offen­siv­en Gege­nak­tio­nen zu Pro­pa­gan­daaufmärschen der (Neo)nationalsozialisten im Bun­des­ge­bi­et, in denen sie sich aus der Ohn­macht der „Masse“ her­aus, hin zu han­del­nden Indi­viduen entwickelten.

Stauf­fen­berg und seine Mitver­schwör­er, die heute als Iko­nen des Wider­standes gegen die NS Dik­tatur gel­ten, wird im Gegen­satz dazu die Entschei­dung des Gewis­sens zuerkan­nt, als sie Hitler und andere Nation­al­sozial­is­ten in die Luft spren­gen woll­ten, ohne das jemand im Traum daran denken würde, diese „Bomben­leger“ als ter­ror­is­tis­che Vere­ini­gung zu verurteilen oder wenn sie noch leben wür­den, in den Hochsicher­heit­strak­ten lebendig zu begraben.

Und da dies nicht Geschehen würde, kann die kon­se­quente Verurteilung von AntifaschistIn­nen, deren Aktio­nen weit­ge­hend harm­los­er waren, wed­er als poli­tisch neu­tral, noch als notwendi­ge Krim­i­nal­itäts­bekämp­fung zum Schutz der Bürg­er gew­ertet werden. 

Im Gegen­teil, die Emanzip­ierung der Bürg­er zu selb­st­bes­timmten Indi­viduen wird von den staatlichen Insti­tu­tio­nen offen­bar als Affront gegen die von ihr aus­ge­hende bewusst gewollte Bevor­mundung gew­ertet. Statt die Ursachen des (Neo)nazismus – Ras­sis­mus, Anti­semitismus und völkisch­er Nation­al­is­mus — zu bekämpfen wird die Staat­srä­son gegen Antifas aus­gelebt und par­al­lel dazu ein Polizei – und Überwachungsap­pa­rat aufge­baut, der per­ma­nent bestrebt ist die Grun­drechte der Indi­viduen weit­er auszuhöhlen und Unfrei­heit zu kultivieren. 

Das Schick­sal der Gefan­genen im Mikrokos­mos JVA mah­nt uns deshalb vor unserem eige­nen Schick­sal im Makrokos­mos BRD.

Wir wollen deshalb den Tag des poli­tis­chen Gefan­genen nutzen um unsere Sol­i­dar­ität mit den Inhaftierten zu bekun­den und uns gegen den Aus­bau der Polizei – und Repres­sion­sor­gane zu bekennen. 

Frei­heit für die bei­den Antifas! 

Frei­heit für alle poli­tis­chen Gefangenen!

Frei­heit statt Polizeistaat!

Kategorien
Uncategorized

Pressemitteilung des Flüchtlingsrates zur “Denkzettelverleihung”

21. März 1960: 69 Men­schen ster­ben bei ein­er friedlichen Demon­stra­tion in Sharpville,
Südafri­ka, durch die Maschi­nengewehrsal­ven der weißen Gewaltherrschaft. 1969 erk­lären die
vere­in­ten Natio­nen diesen Tag zum „Inter­na­tionalen Tag zur Über­win­dung von Ras­sis­mus“. Der
Flüchtlingsrat Bran­den­burg vergibt seit 1997 zu diesem Tage den DENKZETTEL für
sys­tem­inter­nen und struk­turellen Ras­sis­mus in Bran­den­burg­er Behör­den und Ämtern.
Der diesjährige DENKZETTEL für struk­turellen und sys­tem­inter­nen Ras­sis­mus geht an:
Frau Ilona Unger, Rich­terin am AG Frank­furt (Oder) und
Her­rn Bernd Frost, Richter am AG Eisenhüttenstadt
für ihre Entschei­dung, Mut­ter und Kinder durch Inhaftierung der Mut­ter zu trennen.
Die Mut­ter ist gemein­sam mit ihren Kinder Anfang des Jahres nach Deutsch­land ein­gereist und
dabei ver­haftet wor­den. Sie wurde von ihren Kindern getren­nt und in die Abschiebungshaft
Eisen­hüt­ten­stadt gebracht. Die Kinder kamen in eine Jugen­dein­rich­tung für unbegleitete
Min­der­jährig in Fürsten­walde. Völ­lig ver­stört weinen die Kinder, kön­nen nicht schlafen und nicht
essen, bericht­en die Sozialar­beit­er aus der Ein­rich­tung. Die bei­den Richter aber kom­men zu der
Überzeu­gung, dass das Inter­esse des deutschen Staate­san der Zurückschiebung nach Polen um
jeden Preis durchzuset­zen sei- auch wenn damit gegen das Grun­drecht­es auf Fam­i­lie (Art. 6 GG)
ver­stoßen wird. „Diese Grun­drechte müssen jedoch für alle gle­icher­maßen gel­ten! Es darf nicht
in Kauf genom­men wer­den, dass auf­grund eines bürokratis­chen Ver­fahrens das gesundheitliche
und psy­chis­che Wohl der Kinder durch eine Tren­nung gefährdet wird.“, so Judith Gleitze vom
Flüchtlingsrat Brandenburg. 

Auch das Landgericht Frank­furt (Oder) ist dieser Ansicht: „Die
Haf­tanord­nung des AG EH stellt einen Ein­griff in den Schutzbere­ich des Art. 6 GG dar“, die Haft
sei unverhältnismäßig.
Wieder ein­mal wird ver­sucht, Verord­nun­gen und Geset­ze, ohne Rück­sicht auf Men­schen- und
Bürg­er­rechte durchzuset­zen. Struk­tureller Ras­sis­mus führt immer wieder zu ein­er Ungleichheit
zwis­chen ein­er priv­i­legierten Mehrheit, die Zugang zu Recht­en hat, und ein­er Min­der­heit, der
Rechte und Chan­cen oft ver­weigert wer­den. Eine Rückschiebung nach der DUBLIN II –
Verord­nung kann nur Aus­län­derIn­nen tre­f­fen, die auf der Flucht schon ein anderes €päis­ches
Land vor Deutsch­land betreten haben. Die Verord­nung besagt, dass in dieses „Erst­land“
zurück­gekehrt wer­den muss. Die Mut­ter wusste nichts von dieser Verord­nung. Die Richter am
AG Frank­furt (Oder) und Eisen­hüt­ten­stadt haben dem ange­bliche Inter­esse des deutschen
Staates an der Zurückschiebung nach Polen ober­ste Pri­or­ität eingeräumt und haben der
Betrof­fe­nen damit zugle­ich den Zugang zu grundle­gen­den Recht­en ver­weigert: dem Recht auf
Familie.

Auf­grund dieser unmen­schlichen Fam­i­lien­tren­nung ver­lei­ht der Flüchtlingsrat Bran­den­burg den
diesjähri­gen DENKTZETTEL an Frau Unger und Her­rn Frost.

Kategorien
Uncategorized

Gefängniswärter bestreitet Misshandlung

Pots­dam — Neun Jahre nach der ange­blichen Mis­shand­lung eines Häftlings durch Gefäng­nisauf­se­her hat der Haup­tangeklagte erst­mals vor Gericht die Vor­würfe bestrit­ten. Er habe den Gefan­genen in der Jus­tizvol­lzugsanstalt (JVA) Brandenburg/Havel wed­er geschla­gen noch mis­shan­delt, erk­lärte der 43-Jährige gestern vor dem Landgericht Pots­dam. Angeklagt sind 13 Bedi­en­stete der JVA. Sie sollen am 4. und 5. März 1999 den Gefan­genen mehrfach heftig geschla­gen haben. Die elf Män­ner und zwei Frauen im Alter von 37 bis 53 Jahre hat­ten zum Teil die Vor­würfe bestritten. 

Kategorien
Uncategorized

Erneut “Heldengedenken” in Halbe?

Von Lothar Bassermann

Neo­faschis­ten wollen sich am Sam­stag zu einem »Heldenge­denken« auf dem Sol­daten­fried­hof der bran­den­bur­gis­chen Gemeinde Halbe tre­f­fen. Das teilte das Bünd­nis »NS-Ver­her­rlichung stop­pen« am Fre­itag in ein­er Erk­lärung mit. Der recht­sex­treme »Fre­un­deskreis Halbe« wolle demzu­folge mit seinen Anhängern gegen elf Uhr zu dem Fried­hof marschieren. Die Aktion habe kon­spir­a­tiv­en Charak­ter und sei bish­er nicht angemeldet. Die Antifaschis­ten haben angekündigt, ab zehn Uhr in Halbe eine Protestkundge­bung durchzuführen.

Zulet­zt sind die Recht­en bei ihren Aktio­nen in Halbe – 2005 pil­gerten mehr als 1700 Neon­azis zu dem Sol­daten­fried­hof – zunehmend auf Wider­stand gestoßen. Auch die Neuregelung des bran­den­bur­gis­chen Gräberge­set­zes im ver­gan­genen Jahr bere­it­et den Recht­sex­tremen Kopfzer­brechen. Seit Inkraft­treten der Regelung ist das Betreten des Fried­hofes für sie tabu. Hin­ter­grund des »Heldenge­denkens« ist der Tod von rund 20 000 Wehrma­chtssol­dat­en in der Region kurz vor der Befreiung vom Faschis­mus im April 1945 bei den Kämpfen vor Berlin. Die Recht­en verk­lären die deutschen Sol­dat­en zu »Helden des Volkes«. Bei der soge­nan­nten Kesselschlacht in den Wäldern um Halbe kamen auch unzäh­lige Rotarmis­ten, Zivilis­ten, Zwangs­arbeiter und Deser­teure ums Leben, die zum Teil auch auf dem Sol­daten­fried­hof beige­set­zt sind.

Kategorien
Uncategorized

Potsdam: Rassistischer Angriff vor Gericht

Am 18.März 2008 find­et am Pots­damer Amts­gericht der Prozess gegen Andreas S. statt. Dem Angeklagten wird vorge­wor­fen, während der Fußball-WM 2006 den Besitzer eines Döner­im­biss­es in Pots­dam ras­sis­tisch belei­digt und gewürgt zu haben. Die Ver­hand­lung begin­nt um 9.00 Uhr im Saal 310.

Am 24. Juni 2006 gewann Deutsch­land mit 2:0 gegen Schwe­den im Achtel­fi­nal­spiel. Am Pots­damer Haupt­bahn­hof feierten Fußball­fans den Sieg der deutschen Auswahl. Als zwei junge Män­ner sich gegenüber eini­gen Fans mit den Worten »Scheiß Deutsch­land« geäußert haben sollen, sollen sich etwa 15–20 Deutsch­land-Fans spon­tan zusam­mengeschlossen haben, um die bei­den „zur Rede zu stellen“. Die Män­ner flüchteten zu einem nahe gele­ge­nen türkischen Imbiss. Dessen Betreiber ver­suchte, die Sit­u­a­tion zu deeskalieren. Er soll von den aufge­bracht­en Fans ver­langt haben, den Bere­ich des Imbiss­es zu ver­lassen. Daraufhin soll er von einem der Fans als „Scheiß Türke“ belei­digt und gewürgt wor­den sein. Mit Hil­fe seines Brud­ers gelang es dem Imbiss­be­treiber schließlich, sich den aggres­siv­en Angreifer vom Leib zu halten.
Der Betrof­fene musste nicht nur mit den Fol­gen des Angriffs auf ihn zu Recht kom­men, er sah sich auch mit ein­er Anzeige des Angreifers kon­fron­tiert. Im Herb­st 2007 wur­den sein Brud­er und er zwar von jed­er Schuld freige­sprochen – trotz­dem wirk­te die Umkehr von Täter und Opfer auf die türkischen Brüder, die sich gegen eine aufge­brachte Menge vertei­di­gen mussten, verun­sich­ernd. Mit dem anste­hen­den Ver­fahren verbindet sich die Hoff­nung, dass die Opfer dieses ras­sis­tis­chen Angriffs nun­mehr fast zwei Jahre nach der Tat vor Gericht Anerken­nung finden.

Kategorien
Uncategorized

Am Ende der Befehlskette

Beste Kam­er­ad­schaft, Spaziergänge mit dem Hund in der Natur, Sauer­brat­en und Klöße. Es sind gute Dinge, an die sich Anna Grebe erin­nert. Sie ist 84 Jahre alt, als sie 2003 die His­torik­erin­nen Simone Erpel und Jeanette Tou­s­saint empfängt. Anna Grebe will erzählen. Davon, dass sie nie etwas Bös­es getan habe, dass sie eine von den Beliebten gewe­sen sei. In Ravens­brück, meint sie, sei alles harm­los gewe­sen. Anna Grebe war Auf­se­herin im KZ.

Ihre Worte sind kaum zu ver­ste­hen. Das liegt an der öster­re­ichis­chen Mundart und auch daran, dass Anna Grebe fast flüstert. „Sie find­en ja eh alles raus, wo ich war“, nuschelt die alte Frau, die später geste­hen wird, dass sie auch in Auschwitz Häftlinge bewacht hat. Bek­lom­men­heit kriecht durchs Pub­likum, das Mittwochabend in der Lan­deszen­trale für poli­tis­che Bil­dung dem ungewöhn­lichen Ton­doku­ment lauscht. „Es zwingt dich nie­mand etwas zu sagen, was du nicht sagen willst“, herrscht Grebes Tochter die Mut­ter an. „Du brauchst keine Unan­nehm­lichkeit­en mehr zu haben in deinem Alter.“ Sie fordert Erpel und Tou­s­saint auf, andere Fra­gen zu stellen oder mit dem Inter­view aufzuhören.

Im Gefolge der SS: Auf­se­herin­nen des Frauen-KZ Ravens­brück“ heißt das Buch, das Simone Erpel beglei­t­end zur Ausstel­lung in der Mahn- und Gedenkstätte in Nord­bran­den­burg her­aus­gegeben hat. Mit Jeanette Tou­s­saint und anderen Autoren ver­sucht sie zu ergrün­den, wer die Frauen waren, die die mehr als 130 000 Inhaftierten bewacht und nach 1945 jegliche Ver­ant­wor­tung abgelehnt hatten.

Lange hat man negiert, dass es Täterin­nen gab“, so Erpel. Erst zu Beginn der 1990er Jahre wur­den sie zum Forschungs­ge­gen­stand. So auch die Auf­se­herin­nen von Ravens­brück. Cir­ca 4000 hiel­ten am Ende der Befehls­kette das Lager­sys­tem am Laufen oder wur­den dort (ab 1942) aus­ge­bildet. Die meis­ten hat­ten die Volkss­chule besucht, waren ohne Aus­bil­dung und unver­heiratet. Sie kamen frei­willig oder wur­den vom Arbeit­samt ver­mit­telt. Einen Zwang zum Mit­machen gab es nicht: Auch zum Dienst Verpflichtete kon­nten kündi­gen. „Dass dann Leib und Leben in Gefahr gewe­sen wären, gehört in den Bere­ich der Mythen, eine Ent­las­tungsle­gende“, sagt Erpel.

Viele der Auf­se­herin­nen sind ver­stor­ben oder leben unent­deckt. Auf Anna Grebe waren die His­torik­erin­nen durch einen anony­men Tipp gestoßen. Dass sie zum Gespräch bere­it war, ist für die Forschung ein Glücks­fall. „Die Erin­nerun­gen sprudel­ten aus ihr her­aus, so dass wir nach Stun­den Mühe hat­ten, uns zu konzen­tri­eren“, so Tou­s­saint. Von ein­er Auseinan­der­set­zung mit den Nazi-Ver­brechen könne aber keine Rede sein. Dass sie mitver­ant­wortlich dafür waren, habe keine der Frauen zugegeben. Von Reue oder Schuldeingeständ­nis keine Spur. Vielmehr hal­ten sich alte Denkweisen. Anna Grebe etwa bedauerte, dass Sin­ti und Roma über­lebt haben und nun „sog­ar“ studieren dür­fen. Auch die Fam­i­lien ver­drän­gen die Ver­gan­gen­heit. „Sie hat ihre Arbeit gemacht und ihr Geld ver­di­ent. Und das war’s“, sagt Anna Grebes Tochter. Anna Grebe ist im Früh­jahr 2007 gestorben.

Simone Erpel: Im Gefolge der SS – Auf­se­herin­nen des Frauen-KZ Ravens­brück. Metropol, 374 Seit­en, 22Euro

Inforiot