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Illegaler Aufenthalt von Ausländern

Durch Mitar­beit­er der Auto­bah­n­meis­terei wur­den am Mittwoch, gegen 13:50 Uhr, in einem Gebüsch auf dem Park­platz Kalk­berge verdächtige Per­so­n­en mit asi­atis­chem Ausse­hen fest­gestellt und der Sachver­halt an die Polizei weit­ergegeben. Von den ein­tr­e­f­fend­en Beamten der Auto­bah­n­polizei wur­den vier Per­so­n­en angetrof­fen, die sich nicht ausweisen kon­nten. Erste Ermit­tlun­gen ergaben, dass es sich bei den Män­nern um Chi­ne­sen im Alter von 20 bis 38 Jahren han­delt. Die genaue Herkun­ft und der Aufen­thaltssta­tus in Deutsch­land müssen noch ermit­telt werden.

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Amtsgericht Franfurt/Oder spricht Antifaschisten frei

Am 03.07.2006 ver­han­delte das Amts­gericht Frank­furt (Oder) gegen einen
Antifaschis­ten wegen des Vor­wurfs des Wider­stands gegen Vollstreckungsbeamte
bei der Räu­mung eines beset­zten Haus­es in Frank­furt (Oder) im April letzten
Jahres. Der Antifaschist hat­te sich damals von Polizeibeamten vom Grundstück
tra­gen lassen, wobei eine Polizistin über die Füße des Antifaschis­ten stolperte
und zu Fall kam.
Die Staat­san­waltschaft hat­te gegen den Antifaschis­ten deshalb zunächst einen
Straf­be­fehl über 90 Tagessätze beantragt. Die zwis­chen­zeitlich eingeschaltete
Recht­san­wältin kon­nte den Erlaß des Straf­be­fehls jedoch ver­hin­dern. Da die
Staat­san­waltschaft den beantragten Straf­be­fehl allerd­ings nicht zurücknehmen
wollte, trafen sich die Beteiligten nun am 03.07.2006 im Amts­gericht Frankfurt
(Oder). Erschienen waren neben vie­len Unter­stützerIn­nen des Antifaschis­ten auch
fünf an der Räu­mung beteiligte PolizistIn­nen. Bei den Vernehmungen der
PolizistIn­nen stellte sich her­aus, daß eigentlich nie­mand mehr genau sagen
kon­nte, wie und weshalb die Polizistin damals zu Fall kam. Die zunächst in den
dien­stlichen Ver­merken und polizeilichen Vernehmungen getätigten Angaben, der
Antifaschist hätte durch das Abstem­men mit den Beinen den Sturz verursacht,
wollte keine der beteiligten Per­so­n­en so wieder­holen. Vielmehr spekulierten die
Zeu­gen nun, ob der Antifaschist der Polizistin ein Bein gestellt habe. Was an
dem Tag tat­säch­lich geschah, belegt ein von der 4. Ein­satzhun­dertschaft der
Polizei über die Räu­mung gefer­tigtes Video, das mehrfach im Gericht abgespielt
wurde. Auf diesem Video ist deut­lich zu sehen, daß es wed­er den von den
PolizistIn­nen beschriebe­nen Kreuzfes­sel­griff, noch ein Abstem­men mit den Beinen
oder eine son­stige aktive Wider­stand­shand­lung des Antifaschis­ten gegeben hat. Um
dieses Video kam nun auch die Staat­san­waltschaft nicht mehr herum, die es zuvor
unter­lassen hat­te, sich das Video auch nur anzuschauen, und ihren beantragten
Straf­be­fehl einzig auf die teil­weise falschen Angaben der PolizistInnen
gestützt hat­te. Der anwe­sende Staat­san­walt beantragte schließlich einen
Freis­pruch für den Antifaschis­ten. Die Rich­terin machte einen ersichtlich
unbe­haglichen Ein­druck bei der Verkün­dung des Freis­pruchs, ern­tete aber
trotz­dem von den zahlre­ich anwe­senden ZuhörerIn­nen Applaus.

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… Und bin ich jetzt auch ein Verbrecher?

(Jan Lange und Juri Eber) Rund 50 Demon­stran­ten macht­en am 6. Mai die Bewohn­er des Ortes Wollin bei Bran­den­burg auf ihren 82-jähri­gen Nach­barn Karl Gro­pler aufmerk­sam. Er wurde 2005 in Ital­ien als Kriegsver­brech­er zu lebenslanger Haft verurteilt. 

Am 12.August 1944 fiel die 16. Panz­er­grenadier-Divi­sion “Reichs­führer-SS” über das Dorf St. Anna di Stazze­ma und seine Bewohn­er her. Ange­blich als Reak­tion auf Par­ti­sa­ne­nan­griffe wur­den 560 Zivilis­ten, Män­ner, Frauen und Kinder, durch die Waf­fen-SS bru­tal ermordet. Der Ort wurde danach niedergebrannt. 

Die ital­ienis­che Jus­tiz machte Karl Gro­pler und neun weit­ere Deutsche aus­find­ig, die damals als Ange­hörige der Ein­heit vor Ort gewe­sen sein sollen und verurteilte sie im Som­mer 2005 wegen Mordes zu lebenslan­gen Haftstrafen. 

Ver­schwun­dene Beweise 

Dass die Urteile erst nach mehr als sechzig Jahren gesprochen wer­den kon­nten, hat­te poli­tis­che Gründe. Der Schrank, in dem die Akten zu St. Anna und anderen Ver­brechen der Deutschen in Ital­ien während des zweit­en Weltkrieges lagerten, wurde erst nach dem Zusam­men­bruch des Ost­blocks geöffnet. Der kalte Krieg ver­hin­derte die juris­tis­che Aufar­beitung der Ver­brechen. Deutsch­land war als Nato-Mit­glied ein Part­ner Italiens. 

Inzwis­chen sind viele der Beteiligten ver­stor­ben und kön­nen nicht mehr zur Ver­ant­wor­tung gezo­gen wer­den. Das Ver­fahren in Ital­ien hat­te daher ohne­hin nur eine sym­bol­is­che Bedeu­tung und wird für die Verurteil­ten vor­erst fol­gen­los bleiben. Gro­pler ist in Revi­sion gegan­gen, was die Voll­streck­ung des Urteils vor­erst aus­set­zt. Als deutsch­er Staats­bürg­er ist er in Deutsch­land zudem vor ein­er Aus­liefer­ung an Ital­ien sich­er. Den Über­leben­den von St. Anna, die auch im Prozess berichteten, ging es vor diesem Hin­ter­grund haupt­säch­lich um eine juris­tis­che Anerken­nung des Verbrechens. 

“Es geht um das Poli­tikum und um die his­torische Anerken­nung des Mas­sak­ers”, machte auch Susanne Schröder klar, die gestern in Wollin mit demon­stri­erte. Sie war mit 50 anderen am Sonnabend, den 6. Mai in den bran­den­bur­gis­chen Ort gekom­men, um die Bewohn­er auf ihren Nach­barn Karl Gro­pler und dessen Ver­gan­gen­heit hinzuweisen. Die Demon­stran­ten zogen bis auf wenige Meter vor das Haus Gro­plers, verteil­ten Flug­blät­ter an die Anwohn­er und hängten eine Liste mit den Namen der 560 Toten von St. Anna di Stazze­ma auf. Auf Trans­par­enten forderten sie eine Anklageer­he­bung gegen die Beteiligten des Mas­sak­ers in Deutsch­land. Ander­er Mei­n­ung waren nicht nur die etwa acht Recht­sex­trem­is­ten, die laut Polizeiangaben mehrmals ver­sucht­en, die Ver­anstal­tung zu stören. Auch die Bewohn­er des Ortes, die die Demon­stra­tion von ihren Häusern und Gärten aus beobachteten, äußerten sich größ­ten­teils ablehnend gegenüber der Aktion. Ein ehe­ma­liger Arbeit­skol­lege Karl Gro­plers meinte zu den Vor­wür­fen und dem Urteil in Ital­ien, er “müsse das nicht glauben” und ver­wies auf den “Ver­rat” der Ital­iener im 2. Weltkrieg, die schließlich “unsere Ver­bün­de­ten” gewe­sen seien. Andere mein­ten, “er wäre doch bes­timmt erschossen wor­den, wenn er das nicht gemacht hätte” und beschränk­ten sich des Weit­eren auf Pöbeleien und Zwis­chen­rufe zu den Redebeiträgen. 

Ver­schleppte Verfahren 

Ob Gro­pler “einen eige­nen Hand­lungsspiel­raum hat­te und nicht nur bloßer Befehlsempfänger war oder ob ihm bewusst war, dass es für andere Tat­beteiligte eine andere Hand­lungsalter­na­tive gegeben hat”, ver­sucht die Staat­san­waltschaft Stuttgart noch her­auszufind­en. Sie führt in Deutsch­land die Ermit­tlun­gen zu St. Anna di Stazze­ma und muss jedem einzel­nen der Beschuldigten Mord nach­weisen. Laut ein­er Pressemit­teilung der Staat­san­waltschaft vom Som­mer let­zten Jahres muss hier­für “eines der in Frage ste­hen­den Mord­merk­male” nachgewiesen wer­den. Als solche gel­ten Grausamkeit oder niedrige Beweg­gründe. Zum voraus­sichtlichen Abschluss der Ermit­tlun­gen wollte die Staat­san­waltschaft “noch keine Prog­nose abgeben”. Im Vor­feld der Demon­stra­tion wollte sich die Staat­san­waltschaft nicht weit­er zu dem laufend­en Ver­fahren äußern. 

Karl Gro­pler selb­st war am Sonnabend für Jour­nal­is­ten nicht zu sprechen. Sein Anwalt Hart­mut Mey­er erk­lärte jedoch, die Vor­würfe seien “soweit nicht halt­bar”. Zwar sei die Demon­stra­tion mit dem Ziel, eine Anklageer­he­bung durchzuset­zen, dur­chaus nachvol­lziehbar. Diese sei aber vor dem Sitz der Staat­san­waltschaft durchzuführen, statt Einzelne “durch Nen­nung von Namen und Adresse im Umfeld zu diskred­i­tieren” und in deren Per­sön­lichkeit­srechte einzu­greifen. Die Aktion komme ein­er “Vorverurteilung” gle­ich und gehe am Ziel der Ver­anstal­ter vorbei. 

Nicht nur in Wollin gab es indes Aktio­nen wegen der Ereignisse in St. Anna. Vor ins­ge­samt sieben Häusern, Woh­nun­gen und Altenheimen von wegen des Mas­sak­ers Verurteil­ten wurde demon­stri­ert. Den Abschluss des Aktion­stages bildete eine Demon­stra­tion am 8. Mai vor der Stuttgarter Staat­san­waltschaft. Diese, so kri­tisieren die Organ­isatoren, ver­schleppe seit 2002 die Ermit­tlun­gen. Auch Andreas Köhn, Sprech­er der AG Recht­sex­trem­is­mus bei Ver.di kri­tisiert: “Der Umgang der deutschen Jus­tiz in diesem Fall ist skan­dalös”. Anscheinend gäbe es ein “man­gel­ndes Inter­esse”, die Täter endlich anzuklagen. 

Laut dem Simon-Wiesen­thal-Cen­ter hat­te die Ver­fol­gung von über­leben­den NS-Kriegsver­brech­ern in Deutsch­land nur einen min­i­malen Erfolg vorzuweisen. Ein Ende April veröf­fentlichter Zwis­chen­bericht der vom Cen­ter ini­ti­ierten “Oper­a­tion last Chance” platziert Deutsch­land daher in der drit­ten von fünf Kat­e­gorien. In Län­dern dieser Kat­e­gorie wur­den im beobachteten Zeitraum wed­er Urteile gefällt, noch Ankla­gen erhoben. Angesichts eröffneter neuer Ver­fahren und fortschre­i­t­en­der Ermit­tlun­gen sieht der Bericht jedoch ern­sthafte Chan­cen für Verurteilun­gen. Ins­ge­samt sei ein weit­eres Engage­ment jedoch “drin­gend erforderlich”. 

Die Demon­stran­ten in Wollin haben ein weit­eres Engage­ment angekündigt. Vom Laut­sprecher­wa­gen hieß es, sie wür­den so lange weit­er machen, “bis Karl Gro­pler im Zug nach Ital­ien sitzt”, um seine Haft­strafe anzutreten.

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Fremdenfeindlicher Angriffsfußball

Bei fast jedem Auswärtsspiel hat es der bran­den­bur­gis­che Ver­band­sligist SV Altlüder­s­dorf nicht nur mit dem sportlichen Geg­n­er zu tun. Beina­he jedes Mal, wenn die Lila-Weißen auf des Geg­n­ers Platz antreten, wer­den sie kon­fron­tiert mit aus­län­der­feindlichen Ver­balan­grif­f­en. Ob in Frank­furt (Oder) oder Schwedt — Sprüche wie “lernt doch endlich Deutsch” gehören meis­tens dazu, wie der jugoslaw­is­chstäm­mige Spiel­er Dal­i­bor Sebasti­janovic nüchtern erzählt. 

“Was soll man machen?”, fragt sich der Mit­telfeld­spiel­er. “Wir sind doch bloß zum Fußball­spie­len da.” Sebasti­janovic weiß, dass er und sein Vere­in nicht die Einzi­gen sind, die ange­fein­det wer­den. “Ein Fre­und spielt in Rathenow. Dem geht es genau­so.” Auch Train­er Hans Oer­twig beklagt: “So etwas kommt lei­der häu­fig vor.” In einem ähn­lichen Fall antwortete der Nige­ri­an­er Ade­bowale Ogung­bu­re im März diesen Jahres den Beschimp­fun­gen beim Spiel seines Vere­ins Sach­sen Leipzig in Halle mit dem Hit­ler­gruß. Der Vor­fall erregte erst­mals öffentlich­es Inter­esse für die über­mäßi­gen aus­län­der­feindlichen Sprüche im Fußball, speziell in Ostdeutschland. 

Ein neues Neg­a­tiver­leb­nis dieser Art hat­te der SV Altlüder­s­dorf am Ende der ver­gan­genen Sai­son in Burg. Für die Gäste ging es noch um die Meis­ter­schaft der Ver­band­sli­ga Bran­den­burg und damit den Auf­stieg in die Oberli­ga. Ein “nicht gekan­ntes Maß” an Aggres­sion erlebten die Spiel­er und Ver­ant­wortlichen dort nach eigen­er Aussage. 

“Das war unter­halb jed­er Gürtellinie”, berichtet ein Akteur der dama­li­gen Gast­mannschaft. Die Fans, Funk­tionäre und Spiel­er der Haush­er­ren hät­ten die Gäste­spiel­er über 90 Minuten beschimpft. Vor allem Sebasti­janovic, der Serbe Marko Lal­ic, der Erstli­ga-erfahrene Dejan Klja­jic, der afrikanis­chstäm­mige Fre­drek Debrah und der damals noch für Altlüder­s­dorf aktive Brasil­ian­er Lima wur­den auf das Übel­ste belei­digt. “Ver­pisst euch, ihr Kanaken” war noch ein­er der harm­loseren Sprüche. Nach neun­zig Minuten waren die Gäste aus Altlüder­s­dorf ent­nervt, hat­ten neun Gelbe und eine Gelb-Rote Karte gese­hen und Burg die Par­tie mit 2:0 gewon­nen. “Durch diese Nieder­lage haben wir alles ver­loren”, meint Debrah, der seit etlichen Jahren in Deutsch­land lebt und deutsch­er Staats­bürg­er ist. 

Peter Dur­ing, Vor­sitzen­der der beschuldigten SG Burg, kon­nte nach eigen­er Aus­sage “die Vor­würfe in kein­er Weise bestäti­gen. Klar, da ruft mal jemand ‚Sau´, aber das ist im Fußball lei­der so.” Darüber hin­aus sei nichts vorge­fall­en. Ver­ant­wor­tung für das eigene Pub­likum wies Dur­ing von sich. Auch der Schied­srichter meldete dem Ver­band keine beson­deren Vorkomm­nisse. Da dieser nur aus der Zeitung von den Ereignis­sen erfuhr, sah er “von ein­er län­geren Unter­suchung ab”, wie Staffelleit­er Dieter Jord­ing erk­lärte. Die Altlüder­s­dor­fer ihrer­seits verzichteten auf eine schriftliche Beschw­erde. “Wir hat­ten schon vorher kleinere Prob­leme mit dem Ver­band und haben uns wenig Chan­cen aus­gerech­net”, erk­lärt Fritz Müller, der Vor­sitzende des SVA, das Ver­hal­ten seines Vereins. 

Der Ver­band sein­er­seits scheint die Augen zu ver­schließen. Solche Vor­fälle wie der in Burg seien nie zuvor passiert, heißt es von Ver­bands­seite ganz lap­i­dar. Für die kom­mende Sai­son ist die Par­tie Altlüder­s­dorf gegen Burg für den ersten Spielt­ag ange­set­zt wor­den. Das sei nun nicht mehr zu ändern, kom­men­tierte Staffelleit­er Jord­ing. Train­er Oer­twig und Vor­sitzen­der Müller hinge­gen sprachen “von wenig Fin­ger­spitzenge­fühl”. Bei den Spiel­ern spuken die Ereignisse der nur rund zwei Monate zuvor aus­ge­tra­ge­nen Par­tie noch in den Köpfen herum. Von den eige­nen Fans erhofft sich Fritz Müller zu dieser Par­tie “eine Aktion, die Sol­i­dar­ität mit den eige­nen Spiel­ern” und Ablehnun­gen der Aus­län­der­feindlichkeit demon­stri­eren soll. Der Ver­band hat immer­hin angekündigt, dass das Spiel “unter beson­der­er Beobach­tung ste­ht und im Wieder­hol­ungs­fall drastis­che Strafen dro­hen”. Das erscheint nicht wirk­lich aus­re­ichend, um den Ras­sis­mus von den Fußballplätzen niederk­las­siger Vere­ine zu vertreiben.

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Überfall auf Hochzeitsfeier: 12 Verdächtige

(Frank Jansen) Pots­dam — Nach dem Über­fall auf eine Hochzeits­ge­sellschaft im Pots­damer Schloss Mar­quardt hat die Polizei zwölf Tatverdächtige ermit­telt. Es han­dele sich um neun Män­ner und drei Frauen, sagte gestern eine Sprecherin des Polizeiprä­sid­i­ums Pots­dam. Die Tatverdächti­gen im Alter zwis­chen 20 und 35 Jahren kämen aus den Pots­damer Ort­steilen Mar­quardt und Fahrland. Die neun Män­ner seien der Polizei bere­its wegen früher­er Ermit­tlun­gen zu Kör­per­ver­let­zun­gen und Sachbeschädi­gun­gen bekan­nt gewe­sen. Es habe aber in keinem Fall eine Verurteilung gegeben, sagte die Sprecherin. 

In der Nacht zum 2. Juli hat­ten, wie berichtet, zunächst vier Män­ner das Berlin­er Braut­paar und etwa ein Dutzend Gäste vor dem Schloss attack­iert. Die Angreifer zettel­ten eine Schlägerei an, bei der sie unter­la­gen. Die vier Män­ner zogen ab und kamen kurz darauf mit etwa 15 Kumpa­nen zurück. Die Feiern­den flüchteten ins Schloss und ver­riegel­ten die Türen. Draußen tobte sich der Mob am Par­ty­mo­bil­iar aus. Als die Polizei kam, waren die Ran­dalier­er wieder weg. 

Die Polizei sieht bis­lang kein recht­sex­tremes Motiv. Deshalb werde auf Anord­nung der Staat­san­waltschaft nicht mehr wegen des Ver­dachts auf Land­friedens­bruch ermit­telt, son­dern nur wegen Kör­per­ver­let­zung und Sachbeschädi­gung, sagte die Sprecherin des Polizeiprä­sid­i­ums. Orts­bürg­er­meis­ter Diet­rich Men­z­er hat­te allerd­ings einen „recht­sradikalen Hin­ter­grund“ angedeutet. Der Bräutigam berichtete, seine Frau und Gäste hät­ten gehört, wie die ersten vier Angreifer „Deutsch­land, Deutsch­land über alles“ gesun­gen hätten.

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Landesregierung darf nicht zulassen, dass Netzwerk gegen Rechtsextremismus einreißt

Der Lan­desvor­stand von Bünd­nis 90/Die Grü­nen hat die Lan­desregierung aufgerufen,
eine dauer­hafte Finanzierung für bewährte bran­den­bur­gis­che Pro­jek­te gegen den
Recht­sex­trem­is­mus sicherzustellen. Hin­ter­grund ist das Aus­laufen des
CIV­I­TAS-Pro­gramms des Bun­desju­gend­min­is­teri­ums Ende des Jahres, das bish­er die
Grund­fi­nanzierung der Opfer­ber­atungsstelle “Opfer­per­spek­tive” und der vier
“Net­zw­erk­stellen” im Land ermöglicht. “Eine lange gewach­sene Net­zw­erk­struk­tur im
Kampf gegen den Recht­sex­trem­is­mus dro­ht einzureißen”, sagte die Landesvorsitzende
von Bünd­nis 90/Die Grü­nen, Katrin Voh­land. “Es wäre ver­ant­wor­tungs­los, dies
zuzu­lassen. Bran­den­burg ist weit­er­hin Bren­npunkt recht­sex­tremer Aktiv­itäten, die
Zahl recht­sex­tremer Gewalt­tat­en ist weit­er auf hohem Niveau, Ausländerfeindlichkeit
gehört nach wie vor zum Alltag.”

Allein aus dem CIV­I­TAS-Pro­gramm flossen 2005 905.580 Euro nach Bran­den­burg. Die
Große Koali­tion auf Bun­de­sebene hat sich zwar auf ein Nach­fol­ge­pro­gramm verständigt,
aber: “Das neue Bun­de­spro­gramm wird nur neue Pro­jek­te fördern, beste­hende werden
aller Voraus­sicht nach leer aus­ge­hen”, sagte Katrin Voh­land. “Und selb­st wenn
einzelne Pro­jek­te doch Aus­sicht auf erneute Bun­des­förderung erhiel­ten, wer­den diese
Mit­tel nicht vor Früh­jahr 2007 bere­it stehen.”
Bünd­nis 90/Die Grü­nen fordern die Lan­desregierung auf, sich für eine dauerhafte
Förderung bewährter Pro­jek­te gegen den Recht­sex­trem­is­mus stark zu machen. “Eine
solche insti­tu­tionelle Förderung kön­nte beispiel­sweise im Rah­men einer
Bun­dess­tiftung erfol­gen”, sagte Katrin Voh­land. Entsprechende Vorschläge werden
derzeit auf Bun­de­sebene disku­tiert. “Hier ist aber in jedem Fall auch die
Lan­desregierung in der Pflicht. Sie muss sich mit voller Inten­sität für das
Zus­tandekom­men ein­er dauer­haften Lösung ein­set­zen und dieses Anliegen durch eine
aus­re­ichende Ko-Finanzierung von Bun­desmit­teln unter Beweis stellen.” 

Voh­land forderte das Land auf, die Finanzierung für besagte Pro­jek­te übergangsweise
kom­plett zu übernehmen, solange keine endgültige Lösung gefun­den wurde bzw. das
Nach­fol­ge­pro­gramm nicht ange­laufen ist.
“Das Bun­desju­gend­min­is­teri­um hat mit seinen Pro­gram­men gegen den Rechtsextremismus
den Län­dern bei ein­er orginären Lan­desauf­gabe unter die Arme gegrif­f­en. Mit ihrer
Posi­tion­ierung, das Land könne ‘nicht selb­stver­ständlich die Förderung von
Bun­de­spro­gram­men fort­set­zen´ (Antwort auf eine kleine Anfrage, Druck­sache 4/2966)
tut die Regierung fast so, als han­dle es sich hier nicht um Bran­den­burg­er Probleme.”

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Innenminister missachtet Voten der Härtefallkommission

Als Mit­glied der Härte­fal­lkom­mis­sion des Lan­des Bran­den­burg möchte der Flüchtlingsrat sein Befrem­den über die Mis­sach­tung der pos­i­tiv­en Voten der Härte­fal­lkom­mis­sion durch den Innen­min­is­ter zum Aus­druck bringen. 

Die Härte­fal­lkom­mis­sion des Lan­des Bran­den­burg arbeit­et nun seit 18 Monat­en. Bish­er wur­den 66 Anträge durch die Mit­glieder der HFK einge­bracht. Nach den Erfahrun­gen dieser Mit­glieder sind die Hür­den der Antrag­stel­lung schon sehr hoch geset­zt. Die Auss­chlussgründe führen dazu, dass in der Härte­fal­lkom­mis­sion nur ein klein­er Teil der bei den Mit­gliedern einge­gan­genen Fälle behan­delt wer­den kön­nen, für die eine Abschiebung eine beson­dere Härte mit sich brin­gen würde. 

Im Hin­blick auf die weni­gen behan­del­ten Fälle erschüt­tert es um so mehr, dass von 30 Ersuchen, die die Kom­mis­sion bish­er an Innen­min­is­ter Schön­bohm gestellt hat, vier neg­a­tiv von ihm beschieden wur­den – das bedeutet, jedes siebte Ersuchen wurde abgelehnt. 

Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg kann keine dieser vier Ablehnun­gen nachvol­lziehen. Es han­delt sich dabei um zwei gut inte­gri­erte Fam­i­lien aus dem Koso­vo und der DR Kon­go, die schon länger als zehn Jahre in Deutsch­land leben und deren Kinder zum Teil hier geboren und alle hier aufgewach­sen sind. Weit­er­hin wurde das Ersuchen für einen allein­reisenden Min­der­jähri­gen aus dem Kriegs­ge­bi­et Tschetsche­nien sowie für einen schw­erkranker Mann aus Togo vom Innen­min­is­ter abgelehnt. Es ist unver­ständlich, aus welchen Grün­den der Innen­min­is­ter diese in allen vier Fällen vor­liegen­den beson­deren Härten negiert. 

Auf­grund der durch die Kom­mis­sion­s­mit­glieder erfol­gten Vor­prü­fung, der sehr restrik­tiv ver­fassten Härte­fal­lkom­mis­sionsverord­nung, der Zusam­menset­zung der Kom­mis­sion sowie der erforder­lichen 2/3 Mehrheit kam es in den ver­gan­genen 18 Monat­en zu ger­ade ein­mal 30 Ersuchen um Anerken­nung eines Härte­falls beim Innen­min­is­ter. Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg geht davon aus, dass der Innen­min­is­ter sein Ver­trauen in die Arbeit der Härte­fal­lkom­mis­sion set­zt, deshalb sollte er dies mit dem Befür­worten der pos­i­tiv­en Voten zum Aus­druck bringen. 

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Ungarisches Blut in Perleberg unerwünscht

BERLIN taz Im bran­den­bur­gis­chen Per­leberg ist eine junge Frau auf­grund ihrer ungarischen Staats­bürg­er­schaft vom Blut­spenden abge­hal­ten wor­den. Dies sei damit begrün­det wor­den, dass Aus­län­der kein Blut spenden dürften, berichtete die gestern die Zeitung Märkische Allgemeine. 

Dem­nach hat­te sich Judith M. am ver­gan­genen Fre­itag zum Blut­spende­di­enst begeben. Nor­maler­weise füllt man nach der Anmel­dung einen Frage­bo­gen zur gesund­heitlichen Vorgeschichte aus. Ein Arzt entschei­det dann, ob der Spender zu ein­er Risiko­gruppe gehört oder nicht. 

So weit kam Judith M. aber gar nicht. Sie wurde schon bei der Anmel­dung von den ehre­namtlichen Helfern des DRK abgewiesen. Ihre ungarische Staats­bürg­er­schaft berechtige sie nicht zum Blut­spenden, Aus­län­der dürften dies nicht. 

Der Leit­er des DRK-eige­nen Insti­tuts für Trans­fu­sion­s­medi­zin in Pots­dam, Roland Karl, bestätigte den Vor­fall auf taz-Anfrage. Es gebe allerd­ings keinen aus­län­der­feindlichen oder ras­sis­tis­chen Hin­ter­grund. Vielmehr han­dele es sich um “eine unglück­liche Ver­ket­tung von Missver­ständ­nis­sen”. Die Mitar­beit­er hät­ten sich unglück­lich ver­hal­ten, die Abweisung habe keine fach­liche Grund­lage gehabt. Man werde sich “bei der Bürg­erin in aller Form entschuldigen”. 

Eine Sprecherin des bran­den­bur­gis­chen Gesund­heitsmin­is­teri­ums sagte der taz, die Abweisung von Judith M. sei “ein Und­ing”. Es gebe keinen Grund, Men­schen auf­grund ihrer Staat­sange­hörigkeit von der Blut­spende abzuhal­ten. Die Spender müssten lediglich einen fes­ten Wohn­sitz in Deutsch­land vor­weisen kön­nen. Dies sei bei Judith M. der Fall gewesen. 

Der Leit­er der Antidiskri­m­inierungsstelle des Lan­des Bran­den­burg, Har­ald Kli­er, sieht den Auss­chluss eben­falls nicht als recht­mäßig an. Das Blut­spendege­setz ver­lange keineswegs, dass die Spender die deutsche Staat­sange­hörigkeit besäßen. Sie müssten lediglich über aus­re­ichende Sprachken­nt­nisse ver­fü­gen, um den Anmelde­bo­gen aus­füllen zu kön­nen. “Es gibt keinen Grund für diesen Auss­chluss von der Blutspende.” 

In einem ethis­chen Kodex, der auch vom DRK anerkan­nt und auf dessen Inter­net­seite zu find­en ist, heißt es sog­ar aus­drück­lich: “Bei der Blut­spende darf keine nachteilige Unter­schei­dung auf­grund von Rasse, Staat­sange­hörigkeit oder Reli­gion gemacht werden.” 

Zurzeit wer­den in Berlin und Bran­den­burg die Blut­spenden knapp, wegen der som­mer­lichen Hitze und der Ferien­zeit spenden weniger Men­schen als son­st. Das DRK ruft in Wer­bekam­pag­nen ver­stärkt zu Blut­spenden auf. “Hilf auch du — Rette ein Leben — spende Blut!”, heißt es auf der Inter­net­seite des DRK. Judith M. wäre dem Aufruf gern gefolgt.

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Tourist bedroht

Königs Wuster­hausen (Dahme-Spree­wald) Am 16. Juli, kurz nach 0.00 Uhr, traf sich eine Gruppe öster­re­ichis­ch­er Touris­ten auf dem Bahn­hofsvor­platz. Dabei hat­te ein­er der Reisenden, ein 43-jähriger Mann, eine israelis­che Flagge über die Schul­tern gelegt. Zwei unbekan­nte Män­ner entris­sen dem Mann die Flagge, belei­digten ihn mit anti­semi­tis­chen Äußerun­gen und dro­ht­en, die Fahne anzuzün­den. Als ein weit­er­er Öster­re­ich­er half und die Fahne wieder an sich brin­gen kon­nte, kam es zur kör­per­lichen Auseinan­der­set­zung, wobei der 38-Jährige leicht ver­let­zt wurde. Die bei­den Täter flüchteten unerkan­nt. Sie wer­den wie fol­gt beschrieben: 

— bei­de etwa 18 bis 20 Jahre alt

— bei­de kurz geschorene Haare/ Glatze

— eine Per­son unter­set­zt mit Kapuzenshirt

— eine Per­son sehr schlank 

Die Polizei ermit­telt wegen Kör­per­ver­let­zung und Volksverhetzung.

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Vorfälle am Denkmal aufgeklärt

Rathenow (Havel­land) Erfol­gre­ich waren die Ermit­tlun­gen der Polizei nach zwei Vor­fällen im Juni am Denkmal auf dem Platz der Frei­heit. Ein bis­lang Unbekan­nter hat­te am 10. Juni, einem Sam­stag, gegen 0.45 Uhr auf dessen Sock­el eine Blech­büchse mit bren­nen­der Flüs­sigkeit abgestellt und rechte Parolen gerufen. Anschließend ver­schwand er. In der Nähe befind­liche Per­so­n­en löscht­en die Flam­men. Ein ähn­lich­er Vor­fall zwei Wochen später wurde von Ein­satzkräften der Polizei schnell bemerkt. Schaden ent­stand in bei­den Fällen nicht. Ein 42-Jähriger aus Rathenow hat inzwis­chen eingeräumt, in bei­den Fällen die Dosen mit bren­nen­der Flüs­sigkeit hin­ter­lassen zu haben. Nach eige­nen Angaben wollte er damit seinen Unmut über die gesellschaftlichen Umstände zum Aus­druck bringen.

Inforiot