Durch Mitarbeiter der Autobahnmeisterei wurden am Mittwoch, gegen 13:50 Uhr, in einem Gebüsch auf dem Parkplatz Kalkberge verdächtige Personen mit asiatischem Aussehen festgestellt und der Sachverhalt an die Polizei weitergegeben. Von den eintreffenden Beamten der Autobahnpolizei wurden vier Personen angetroffen, die sich nicht ausweisen konnten. Erste Ermittlungen ergaben, dass es sich bei den Männern um Chinesen im Alter von 20 bis 38 Jahren handelt. Die genaue Herkunft und der Aufenthaltsstatus in Deutschland müssen noch ermittelt werden.
Am 03.07.2006 verhandelte das Amtsgericht Frankfurt (Oder) gegen einen
Antifaschisten wegen des Vorwurfs des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte
bei der Räumung eines besetzten Hauses in Frankfurt (Oder) im April letzten
Jahres. Der Antifaschist hatte sich damals von Polizeibeamten vom Grundstück
tragen lassen, wobei eine Polizistin über die Füße des Antifaschisten stolperte
und zu Fall kam.
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Antifaschisten deshalb zunächst einen
Strafbefehl über 90 Tagessätze beantragt. Die zwischenzeitlich eingeschaltete
Rechtsanwältin konnte den Erlaß des Strafbefehls jedoch verhindern. Da die
Staatsanwaltschaft den beantragten Strafbefehl allerdings nicht zurücknehmen
wollte, trafen sich die Beteiligten nun am 03.07.2006 im Amtsgericht Frankfurt
(Oder). Erschienen waren neben vielen UnterstützerInnen des Antifaschisten auch
fünf an der Räumung beteiligte PolizistInnen. Bei den Vernehmungen der
PolizistInnen stellte sich heraus, daß eigentlich niemand mehr genau sagen
konnte, wie und weshalb die Polizistin damals zu Fall kam. Die zunächst in den
dienstlichen Vermerken und polizeilichen Vernehmungen getätigten Angaben, der
Antifaschist hätte durch das Abstemmen mit den Beinen den Sturz verursacht,
wollte keine der beteiligten Personen so wiederholen. Vielmehr spekulierten die
Zeugen nun, ob der Antifaschist der Polizistin ein Bein gestellt habe. Was an
dem Tag tatsächlich geschah, belegt ein von der 4. Einsatzhundertschaft der
Polizei über die Räumung gefertigtes Video, das mehrfach im Gericht abgespielt
wurde. Auf diesem Video ist deutlich zu sehen, daß es weder den von den
PolizistInnen beschriebenen Kreuzfesselgriff, noch ein Abstemmen mit den Beinen
oder eine sonstige aktive Widerstandshandlung des Antifaschisten gegeben hat. Um
dieses Video kam nun auch die Staatsanwaltschaft nicht mehr herum, die es zuvor
unterlassen hatte, sich das Video auch nur anzuschauen, und ihren beantragten
Strafbefehl einzig auf die teilweise falschen Angaben der PolizistInnen
gestützt hatte. Der anwesende Staatsanwalt beantragte schließlich einen
Freispruch für den Antifaschisten. Die Richterin machte einen ersichtlich
unbehaglichen Eindruck bei der Verkündung des Freispruchs, erntete aber
trotzdem von den zahlreich anwesenden ZuhörerInnen Applaus.
(Jan Lange und Juri Eber) Rund 50 Demonstranten machten am 6. Mai die Bewohner des Ortes Wollin bei Brandenburg auf ihren 82-jährigen Nachbarn Karl Gropler aufmerksam. Er wurde 2005 in Italien als Kriegsverbrecher zu lebenslanger Haft verurteilt.
Am 12.August 1944 fiel die 16. Panzergrenadier-Division “Reichsführer-SS” über das Dorf St. Anna di Stazzema und seine Bewohner her. Angeblich als Reaktion auf Partisanenangriffe wurden 560 Zivilisten, Männer, Frauen und Kinder, durch die Waffen-SS brutal ermordet. Der Ort wurde danach niedergebrannt.
Die italienische Justiz machte Karl Gropler und neun weitere Deutsche ausfindig, die damals als Angehörige der Einheit vor Ort gewesen sein sollen und verurteilte sie im Sommer 2005 wegen Mordes zu lebenslangen Haftstrafen.
Verschwundene Beweise
Dass die Urteile erst nach mehr als sechzig Jahren gesprochen werden konnten, hatte politische Gründe. Der Schrank, in dem die Akten zu St. Anna und anderen Verbrechen der Deutschen in Italien während des zweiten Weltkrieges lagerten, wurde erst nach dem Zusammenbruch des Ostblocks geöffnet. Der kalte Krieg verhinderte die juristische Aufarbeitung der Verbrechen. Deutschland war als Nato-Mitglied ein Partner Italiens.
Inzwischen sind viele der Beteiligten verstorben und können nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden. Das Verfahren in Italien hatte daher ohnehin nur eine symbolische Bedeutung und wird für die Verurteilten vorerst folgenlos bleiben. Gropler ist in Revision gegangen, was die Vollstreckung des Urteils vorerst aussetzt. Als deutscher Staatsbürger ist er in Deutschland zudem vor einer Auslieferung an Italien sicher. Den Überlebenden von St. Anna, die auch im Prozess berichteten, ging es vor diesem Hintergrund hauptsächlich um eine juristische Anerkennung des Verbrechens.
“Es geht um das Politikum und um die historische Anerkennung des Massakers”, machte auch Susanne Schröder klar, die gestern in Wollin mit demonstrierte. Sie war mit 50 anderen am Sonnabend, den 6. Mai in den brandenburgischen Ort gekommen, um die Bewohner auf ihren Nachbarn Karl Gropler und dessen Vergangenheit hinzuweisen. Die Demonstranten zogen bis auf wenige Meter vor das Haus Groplers, verteilten Flugblätter an die Anwohner und hängten eine Liste mit den Namen der 560 Toten von St. Anna di Stazzema auf. Auf Transparenten forderten sie eine Anklageerhebung gegen die Beteiligten des Massakers in Deutschland. Anderer Meinung waren nicht nur die etwa acht Rechtsextremisten, die laut Polizeiangaben mehrmals versuchten, die Veranstaltung zu stören. Auch die Bewohner des Ortes, die die Demonstration von ihren Häusern und Gärten aus beobachteten, äußerten sich größtenteils ablehnend gegenüber der Aktion. Ein ehemaliger Arbeitskollege Karl Groplers meinte zu den Vorwürfen und dem Urteil in Italien, er “müsse das nicht glauben” und verwies auf den “Verrat” der Italiener im 2. Weltkrieg, die schließlich “unsere Verbündeten” gewesen seien. Andere meinten, “er wäre doch bestimmt erschossen worden, wenn er das nicht gemacht hätte” und beschränkten sich des Weiteren auf Pöbeleien und Zwischenrufe zu den Redebeiträgen.
Verschleppte Verfahren
Ob Gropler “einen eigenen Handlungsspielraum hatte und nicht nur bloßer Befehlsempfänger war oder ob ihm bewusst war, dass es für andere Tatbeteiligte eine andere Handlungsalternative gegeben hat”, versucht die Staatsanwaltschaft Stuttgart noch herauszufinden. Sie führt in Deutschland die Ermittlungen zu St. Anna di Stazzema und muss jedem einzelnen der Beschuldigten Mord nachweisen. Laut einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft vom Sommer letzten Jahres muss hierfür “eines der in Frage stehenden Mordmerkmale” nachgewiesen werden. Als solche gelten Grausamkeit oder niedrige Beweggründe. Zum voraussichtlichen Abschluss der Ermittlungen wollte die Staatsanwaltschaft “noch keine Prognose abgeben”. Im Vorfeld der Demonstration wollte sich die Staatsanwaltschaft nicht weiter zu dem laufenden Verfahren äußern.
Karl Gropler selbst war am Sonnabend für Journalisten nicht zu sprechen. Sein Anwalt Hartmut Meyer erklärte jedoch, die Vorwürfe seien “soweit nicht haltbar”. Zwar sei die Demonstration mit dem Ziel, eine Anklageerhebung durchzusetzen, durchaus nachvollziehbar. Diese sei aber vor dem Sitz der Staatsanwaltschaft durchzuführen, statt Einzelne “durch Nennung von Namen und Adresse im Umfeld zu diskreditieren” und in deren Persönlichkeitsrechte einzugreifen. Die Aktion komme einer “Vorverurteilung” gleich und gehe am Ziel der Veranstalter vorbei.
Nicht nur in Wollin gab es indes Aktionen wegen der Ereignisse in St. Anna. Vor insgesamt sieben Häusern, Wohnungen und Altenheimen von wegen des Massakers Verurteilten wurde demonstriert. Den Abschluss des Aktionstages bildete eine Demonstration am 8. Mai vor der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Diese, so kritisieren die Organisatoren, verschleppe seit 2002 die Ermittlungen. Auch Andreas Köhn, Sprecher der AG Rechtsextremismus bei Ver.di kritisiert: “Der Umgang der deutschen Justiz in diesem Fall ist skandalös”. Anscheinend gäbe es ein “mangelndes Interesse”, die Täter endlich anzuklagen.
Laut dem Simon-Wiesenthal-Center hatte die Verfolgung von überlebenden NS-Kriegsverbrechern in Deutschland nur einen minimalen Erfolg vorzuweisen. Ein Ende April veröffentlichter Zwischenbericht der vom Center initiierten “Operation last Chance” platziert Deutschland daher in der dritten von fünf Kategorien. In Ländern dieser Kategorie wurden im beobachteten Zeitraum weder Urteile gefällt, noch Anklagen erhoben. Angesichts eröffneter neuer Verfahren und fortschreitender Ermittlungen sieht der Bericht jedoch ernsthafte Chancen für Verurteilungen. Insgesamt sei ein weiteres Engagement jedoch “dringend erforderlich”.
Die Demonstranten in Wollin haben ein weiteres Engagement angekündigt. Vom Lautsprecherwagen hieß es, sie würden so lange weiter machen, “bis Karl Gropler im Zug nach Italien sitzt”, um seine Haftstrafe anzutreten.
Fremdenfeindlicher Angriffsfußball
Bei fast jedem Auswärtsspiel hat es der brandenburgische Verbandsligist SV Altlüdersdorf nicht nur mit dem sportlichen Gegner zu tun. Beinahe jedes Mal, wenn die Lila-Weißen auf des Gegners Platz antreten, werden sie konfrontiert mit ausländerfeindlichen Verbalangriffen. Ob in Frankfurt (Oder) oder Schwedt — Sprüche wie “lernt doch endlich Deutsch” gehören meistens dazu, wie der jugoslawischstämmige Spieler Dalibor Sebastijanovic nüchtern erzählt.
“Was soll man machen?”, fragt sich der Mittelfeldspieler. “Wir sind doch bloß zum Fußballspielen da.” Sebastijanovic weiß, dass er und sein Verein nicht die Einzigen sind, die angefeindet werden. “Ein Freund spielt in Rathenow. Dem geht es genauso.” Auch Trainer Hans Oertwig beklagt: “So etwas kommt leider häufig vor.” In einem ähnlichen Fall antwortete der Nigerianer Adebowale Ogungbure im März diesen Jahres den Beschimpfungen beim Spiel seines Vereins Sachsen Leipzig in Halle mit dem Hitlergruß. Der Vorfall erregte erstmals öffentliches Interesse für die übermäßigen ausländerfeindlichen Sprüche im Fußball, speziell in Ostdeutschland.
Ein neues Negativerlebnis dieser Art hatte der SV Altlüdersdorf am Ende der vergangenen Saison in Burg. Für die Gäste ging es noch um die Meisterschaft der Verbandsliga Brandenburg und damit den Aufstieg in die Oberliga. Ein “nicht gekanntes Maß” an Aggression erlebten die Spieler und Verantwortlichen dort nach eigener Aussage.
“Das war unterhalb jeder Gürtellinie”, berichtet ein Akteur der damaligen Gastmannschaft. Die Fans, Funktionäre und Spieler der Hausherren hätten die Gästespieler über 90 Minuten beschimpft. Vor allem Sebastijanovic, der Serbe Marko Lalic, der Erstliga-erfahrene Dejan Kljajic, der afrikanischstämmige Fredrek Debrah und der damals noch für Altlüdersdorf aktive Brasilianer Lima wurden auf das Übelste beleidigt. “Verpisst euch, ihr Kanaken” war noch einer der harmloseren Sprüche. Nach neunzig Minuten waren die Gäste aus Altlüdersdorf entnervt, hatten neun Gelbe und eine Gelb-Rote Karte gesehen und Burg die Partie mit 2:0 gewonnen. “Durch diese Niederlage haben wir alles verloren”, meint Debrah, der seit etlichen Jahren in Deutschland lebt und deutscher Staatsbürger ist.
Peter During, Vorsitzender der beschuldigten SG Burg, konnte nach eigener Aussage “die Vorwürfe in keiner Weise bestätigen. Klar, da ruft mal jemand ‚Sau´, aber das ist im Fußball leider so.” Darüber hinaus sei nichts vorgefallen. Verantwortung für das eigene Publikum wies During von sich. Auch der Schiedsrichter meldete dem Verband keine besonderen Vorkommnisse. Da dieser nur aus der Zeitung von den Ereignissen erfuhr, sah er “von einer längeren Untersuchung ab”, wie Staffelleiter Dieter Jording erklärte. Die Altlüdersdorfer ihrerseits verzichteten auf eine schriftliche Beschwerde. “Wir hatten schon vorher kleinere Probleme mit dem Verband und haben uns wenig Chancen ausgerechnet”, erklärt Fritz Müller, der Vorsitzende des SVA, das Verhalten seines Vereins.
Der Verband seinerseits scheint die Augen zu verschließen. Solche Vorfälle wie der in Burg seien nie zuvor passiert, heißt es von Verbandsseite ganz lapidar. Für die kommende Saison ist die Partie Altlüdersdorf gegen Burg für den ersten Spieltag angesetzt worden. Das sei nun nicht mehr zu ändern, kommentierte Staffelleiter Jording. Trainer Oertwig und Vorsitzender Müller hingegen sprachen “von wenig Fingerspitzengefühl”. Bei den Spielern spuken die Ereignisse der nur rund zwei Monate zuvor ausgetragenen Partie noch in den Köpfen herum. Von den eigenen Fans erhofft sich Fritz Müller zu dieser Partie “eine Aktion, die Solidarität mit den eigenen Spielern” und Ablehnungen der Ausländerfeindlichkeit demonstrieren soll. Der Verband hat immerhin angekündigt, dass das Spiel “unter besonderer Beobachtung steht und im Wiederholungsfall drastische Strafen drohen”. Das erscheint nicht wirklich ausreichend, um den Rassismus von den Fußballplätzen niederklassiger Vereine zu vertreiben.
(Frank Jansen) Potsdam — Nach dem Überfall auf eine Hochzeitsgesellschaft im Potsdamer Schloss Marquardt hat die Polizei zwölf Tatverdächtige ermittelt. Es handele sich um neun Männer und drei Frauen, sagte gestern eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Potsdam. Die Tatverdächtigen im Alter zwischen 20 und 35 Jahren kämen aus den Potsdamer Ortsteilen Marquardt und Fahrland. Die neun Männer seien der Polizei bereits wegen früherer Ermittlungen zu Körperverletzungen und Sachbeschädigungen bekannt gewesen. Es habe aber in keinem Fall eine Verurteilung gegeben, sagte die Sprecherin.
In der Nacht zum 2. Juli hatten, wie berichtet, zunächst vier Männer das Berliner Brautpaar und etwa ein Dutzend Gäste vor dem Schloss attackiert. Die Angreifer zettelten eine Schlägerei an, bei der sie unterlagen. Die vier Männer zogen ab und kamen kurz darauf mit etwa 15 Kumpanen zurück. Die Feiernden flüchteten ins Schloss und verriegelten die Türen. Draußen tobte sich der Mob am Partymobiliar aus. Als die Polizei kam, waren die Randalierer wieder weg.
Die Polizei sieht bislang kein rechtsextremes Motiv. Deshalb werde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft nicht mehr wegen des Verdachts auf Landfriedensbruch ermittelt, sondern nur wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung, sagte die Sprecherin des Polizeipräsidiums. Ortsbürgermeister Dietrich Menzer hatte allerdings einen „rechtsradikalen Hintergrund“ angedeutet. Der Bräutigam berichtete, seine Frau und Gäste hätten gehört, wie die ersten vier Angreifer „Deutschland, Deutschland über alles“ gesungen hätten.
Der Landesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen hat die Landesregierung aufgerufen,
eine dauerhafte Finanzierung für bewährte brandenburgische Projekte gegen den
Rechtsextremismus sicherzustellen. Hintergrund ist das Auslaufen des
CIVITAS-Programms des Bundesjugendministeriums Ende des Jahres, das bisher die
Grundfinanzierung der Opferberatungsstelle “Opferperspektive” und der vier
“Netzwerkstellen” im Land ermöglicht. “Eine lange gewachsene Netzwerkstruktur im
Kampf gegen den Rechtsextremismus droht einzureißen”, sagte die Landesvorsitzende
von Bündnis 90/Die Grünen, Katrin Vohland. “Es wäre verantwortungslos, dies
zuzulassen. Brandenburg ist weiterhin Brennpunkt rechtsextremer Aktivitäten, die
Zahl rechtsextremer Gewalttaten ist weiter auf hohem Niveau, Ausländerfeindlichkeit
gehört nach wie vor zum Alltag.”
Allein aus dem CIVITAS-Programm flossen 2005 905.580 Euro nach Brandenburg. Die
Große Koalition auf Bundesebene hat sich zwar auf ein Nachfolgeprogramm verständigt,
aber: “Das neue Bundesprogramm wird nur neue Projekte fördern, bestehende werden
aller Voraussicht nach leer ausgehen”, sagte Katrin Vohland. “Und selbst wenn
einzelne Projekte doch Aussicht auf erneute Bundesförderung erhielten, werden diese
Mittel nicht vor Frühjahr 2007 bereit stehen.”
Bündnis 90/Die Grünen fordern die Landesregierung auf, sich für eine dauerhafte
Förderung bewährter Projekte gegen den Rechtsextremismus stark zu machen. “Eine
solche institutionelle Förderung könnte beispielsweise im Rahmen einer
Bundesstiftung erfolgen”, sagte Katrin Vohland. Entsprechende Vorschläge werden
derzeit auf Bundesebene diskutiert. “Hier ist aber in jedem Fall auch die
Landesregierung in der Pflicht. Sie muss sich mit voller Intensität für das
Zustandekommen einer dauerhaften Lösung einsetzen und dieses Anliegen durch eine
ausreichende Ko-Finanzierung von Bundesmitteln unter Beweis stellen.”
Vohland forderte das Land auf, die Finanzierung für besagte Projekte übergangsweise
komplett zu übernehmen, solange keine endgültige Lösung gefunden wurde bzw. das
Nachfolgeprogramm nicht angelaufen ist.
“Das Bundesjugendministerium hat mit seinen Programmen gegen den Rechtsextremismus
den Ländern bei einer orginären Landesaufgabe unter die Arme gegriffen. Mit ihrer
Positionierung, das Land könne ‘nicht selbstverständlich die Förderung von
Bundesprogrammen fortsetzen´ (Antwort auf eine kleine Anfrage, Drucksache 4/2966)
tut die Regierung fast so, als handle es sich hier nicht um Brandenburger Probleme.”
Als Mitglied der Härtefallkommission des Landes Brandenburg möchte der Flüchtlingsrat sein Befremden über die Missachtung der positiven Voten der Härtefallkommission durch den Innenminister zum Ausdruck bringen.
Die Härtefallkommission des Landes Brandenburg arbeitet nun seit 18 Monaten. Bisher wurden 66 Anträge durch die Mitglieder der HFK eingebracht. Nach den Erfahrungen dieser Mitglieder sind die Hürden der Antragstellung schon sehr hoch gesetzt. Die Ausschlussgründe führen dazu, dass in der Härtefallkommission nur ein kleiner Teil der bei den Mitgliedern eingegangenen Fälle behandelt werden können, für die eine Abschiebung eine besondere Härte mit sich bringen würde.
Im Hinblick auf die wenigen behandelten Fälle erschüttert es um so mehr, dass von 30 Ersuchen, die die Kommission bisher an Innenminister Schönbohm gestellt hat, vier negativ von ihm beschieden wurden – das bedeutet, jedes siebte Ersuchen wurde abgelehnt.
Der Flüchtlingsrat Brandenburg kann keine dieser vier Ablehnungen nachvollziehen. Es handelt sich dabei um zwei gut integrierte Familien aus dem Kosovo und der DR Kongo, die schon länger als zehn Jahre in Deutschland leben und deren Kinder zum Teil hier geboren und alle hier aufgewachsen sind. Weiterhin wurde das Ersuchen für einen alleinreisenden Minderjährigen aus dem Kriegsgebiet Tschetschenien sowie für einen schwerkranker Mann aus Togo vom Innenminister abgelehnt. Es ist unverständlich, aus welchen Gründen der Innenminister diese in allen vier Fällen vorliegenden besonderen Härten negiert.
Aufgrund der durch die Kommissionsmitglieder erfolgten Vorprüfung, der sehr restriktiv verfassten Härtefallkommissionsverordnung, der Zusammensetzung der Kommission sowie der erforderlichen 2/3 Mehrheit kam es in den vergangenen 18 Monaten zu gerade einmal 30 Ersuchen um Anerkennung eines Härtefalls beim Innenminister. Der Flüchtlingsrat Brandenburg geht davon aus, dass der Innenminister sein Vertrauen in die Arbeit der Härtefallkommission setzt, deshalb sollte er dies mit dem Befürworten der positiven Voten zum Ausdruck bringen.
BERLIN taz Im brandenburgischen Perleberg ist eine junge Frau aufgrund ihrer ungarischen Staatsbürgerschaft vom Blutspenden abgehalten worden. Dies sei damit begründet worden, dass Ausländer kein Blut spenden dürften, berichtete die gestern die Zeitung Märkische Allgemeine.
Demnach hatte sich Judith M. am vergangenen Freitag zum Blutspendedienst begeben. Normalerweise füllt man nach der Anmeldung einen Fragebogen zur gesundheitlichen Vorgeschichte aus. Ein Arzt entscheidet dann, ob der Spender zu einer Risikogruppe gehört oder nicht.
So weit kam Judith M. aber gar nicht. Sie wurde schon bei der Anmeldung von den ehrenamtlichen Helfern des DRK abgewiesen. Ihre ungarische Staatsbürgerschaft berechtige sie nicht zum Blutspenden, Ausländer dürften dies nicht.
Der Leiter des DRK-eigenen Instituts für Transfusionsmedizin in Potsdam, Roland Karl, bestätigte den Vorfall auf taz-Anfrage. Es gebe allerdings keinen ausländerfeindlichen oder rassistischen Hintergrund. Vielmehr handele es sich um “eine unglückliche Verkettung von Missverständnissen”. Die Mitarbeiter hätten sich unglücklich verhalten, die Abweisung habe keine fachliche Grundlage gehabt. Man werde sich “bei der Bürgerin in aller Form entschuldigen”.
Eine Sprecherin des brandenburgischen Gesundheitsministeriums sagte der taz, die Abweisung von Judith M. sei “ein Unding”. Es gebe keinen Grund, Menschen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit von der Blutspende abzuhalten. Die Spender müssten lediglich einen festen Wohnsitz in Deutschland vorweisen können. Dies sei bei Judith M. der Fall gewesen.
Der Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Landes Brandenburg, Harald Klier, sieht den Ausschluss ebenfalls nicht als rechtmäßig an. Das Blutspendegesetz verlange keineswegs, dass die Spender die deutsche Staatsangehörigkeit besäßen. Sie müssten lediglich über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, um den Anmeldebogen ausfüllen zu können. “Es gibt keinen Grund für diesen Ausschluss von der Blutspende.”
In einem ethischen Kodex, der auch vom DRK anerkannt und auf dessen Internetseite zu finden ist, heißt es sogar ausdrücklich: “Bei der Blutspende darf keine nachteilige Unterscheidung aufgrund von Rasse, Staatsangehörigkeit oder Religion gemacht werden.”
Zurzeit werden in Berlin und Brandenburg die Blutspenden knapp, wegen der sommerlichen Hitze und der Ferienzeit spenden weniger Menschen als sonst. Das DRK ruft in Werbekampagnen verstärkt zu Blutspenden auf. “Hilf auch du — Rette ein Leben — spende Blut!”, heißt es auf der Internetseite des DRK. Judith M. wäre dem Aufruf gern gefolgt.
Tourist bedroht
Königs Wusterhausen (Dahme-Spreewald) Am 16. Juli, kurz nach 0.00 Uhr, traf sich eine Gruppe österreichischer Touristen auf dem Bahnhofsvorplatz. Dabei hatte einer der Reisenden, ein 43-jähriger Mann, eine israelische Flagge über die Schultern gelegt. Zwei unbekannte Männer entrissen dem Mann die Flagge, beleidigten ihn mit antisemitischen Äußerungen und drohten, die Fahne anzuzünden. Als ein weiterer Österreicher half und die Fahne wieder an sich bringen konnte, kam es zur körperlichen Auseinandersetzung, wobei der 38-Jährige leicht verletzt wurde. Die beiden Täter flüchteten unerkannt. Sie werden wie folgt beschrieben:
— beide etwa 18 bis 20 Jahre alt
— beide kurz geschorene Haare/ Glatze
— eine Person untersetzt mit Kapuzenshirt
— eine Person sehr schlank
Die Polizei ermittelt wegen Körperverletzung und Volksverhetzung.
Vorfälle am Denkmal aufgeklärt
Rathenow (Havelland) Erfolgreich waren die Ermittlungen der Polizei nach zwei Vorfällen im Juni am Denkmal auf dem Platz der Freiheit. Ein bislang Unbekannter hatte am 10. Juni, einem Samstag, gegen 0.45 Uhr auf dessen Sockel eine Blechbüchse mit brennender Flüssigkeit abgestellt und rechte Parolen gerufen. Anschließend verschwand er. In der Nähe befindliche Personen löschten die Flammen. Ein ähnlicher Vorfall zwei Wochen später wurde von Einsatzkräften der Polizei schnell bemerkt. Schaden entstand in beiden Fällen nicht. Ein 42-Jähriger aus Rathenow hat inzwischen eingeräumt, in beiden Fällen die Dosen mit brennender Flüssigkeit hinterlassen zu haben. Nach eigenen Angaben wollte er damit seinen Unmut über die gesellschaftlichen Umstände zum Ausdruck bringen.