Kategorien
Uncategorized

Kreative Köpfe gefordert

Wit­ten­berge . Noch fünf Tage haben kreative Köpfe aus der Prig­nitz Zeit,
sich als Design­er zu empfehlen und viele tolle Preise zu gewin­nen, denn das
Wit­ten­berg­er Geschäft Camp 77 nimmt noch bis zum 19. Sep­tem­ber die Entwürfe
für die Aktion “Kreativ gegen Ras­sis­mus”, die es gemein­sam mit dem
“Prig­nitzer” startete, an.

Gefragt ist alles, was auf einem DIN-A4-Blatt deut­lich macht: Keine Chance
dem Ras­sis­mus! “Also schnappt euch einen Stift oder set­zt euch vor den
Com­put­er und entwerft Schriftzüge, Logos, Slo­gans oder Grafiken”, lacht die
Camp 77 Mitar­bei­t­erin Nicole Pöthke und schaut sich die vier Entwürfe an,
die bere­its bei ihr einge­gan­gen sind.

Nach­dem eine Jury die besten Designs aus­gewählt hat, wer­den sie vom
Werbestu­dio 1 auf T- Shirts gedruckt und für einen guten Zweck versteigert.
Selb­stver­ständlich warten auf die Kün­stler tolle Preise. Zu gewin­nen gibt es
Shirts, Pullover, Taschen oder Schlüs­sel­bän­der von Lons­dale und Alpha. Über
einen 100-Euro-Einkauf­sgutschein für das Camp 77 kann sich der
Erst­platzierte freuen.

Diese Aktion soll helfen, Vor­würfe zu entkräften, dass ein Teil der im Camp
77 ange­bote­nen Klei­dung typ­isch für die rechte Szene ist. “Wir wollen ein
klares Zeichen gegen Rechts set­zen”, sagt Nicole Pöthke.

Kategorien
Uncategorized

Polnischer Schüler brutal zusammengeschlagen

Eisen­hüt­ten­stadt — Ein 19-jähriger pol­nis­ch­er Schüler ist in einem Internat
in Eisen­hüt­ten­stadt von zwei 18- und 19-jähri­gen Deutschen brutal
zusam­mengeschla­gen und belei­digt wor­den. Die Täter sollen ihr Opfer mit
ein­er Bier­flasche und mit Fußtrit­ten trak­tiert und als “pol­nis­chen Juden”
und “pol­nis­chen Lap­pen” beschimpft haben. Außer­dem sei die Rede von “Scheiß
Polen” gewe­sen, “die den Deutschen die Arbeit­splätze weg­nehmen”. Der Junge
musste im Kranken­haus behan­delt werden.

Die Staat­san­waltschaft will heute gegen die bei­den jun­gen Män­ner Haftbefehle
beantra­gen. “Der Schüler wurde unter anderem mit ein­er Bier­flasche im
Gesicht ver­let­zt — das hätte sehr viel schlim­mer aus­ge­hen kön­nen”, sagte
Michael Neff von der Staat­san­waltschaft Frank­furt (Oder) dem Tagesspiegel.
Außer­dem hät­ten die mut­maßlichen Täter schon vor diesem Angriff auf den am
Boden liegen­den Schüler einge­treten — bis ein Erzieher des Internats
dazwis­chen gegan­gen sei und die Polizei alarmiert habe. Neff leit­ete am
gestri­gen Nach­mit­tag ein Ermit­tlungsver­fahren wegen gefährlicher
Kör­per­ver­let­zung und Volksver­het­zung gegen die Beschuldigten ein.

Über den Vor­fall war zuerst in pol­nis­chen Medi­en berichtet wor­den, weil der
Junge, der Schüler des Fürsten­berg­er Gym­na­si­ums ist, zunächst von einer
Anzeige absah. Als er seinen Eltern von dem Geschehen berichtete,
informierten diese die Polizei in Gor­zow und pol­nis­che Jour­nal­is­ten. Die in
Zielona Gora erscheinende “Gaze­ta Lubus­ka” stellte ihren Bericht über das
Geschehen unter die Über­schrift “Geschla­gen wegen sein­er Herkun­ft?” Ihrer
Darstel­lung zufolge han­delte es sich bei den mut­maßlichen Tätern nicht um
Schüler, son­dern um Bauar­beit­er, die sich nur wenige Tage im Monat in dem
Wohn­heim aufhalten.

Kategorien
Uncategorized

Absage an die Rechtsextremen

GRANSEE “Das Inter­esse an Poli­tik ist da”, meint Car­olin Alexan­der. “Aber es
ist schw­er, wirk­lich genaue Infor­ma­tio­nen zu find­en.” Die 18-jährige
Schü­lerin aus Fürsten­berg darf am Son­ntag zum ersten Mal den Bundestag
mitwählen. “In der Schule set­zen wir uns aber zu wenig damit auseinander”,
find­et sie. Car­olin ist Mit­glied der Philoso­phie-AG des Granseer
Strittmat­ter-Gym­na­si­ums. Dort wurde eine Stunde lang über die Wahlen
gesprochen.

“2002 hat­te ich mehr Inter­esse an den Wahlen”, sagt Daniel Kranz. Und das,
obwohl der jet­zt 18-jährige Zehdenick­er da noch gar nicht wählen gehen
durfte. “Heutzu­tage kann man doch die Poli­tik­er und die Parteien kaum noch
unter­schei­den.” Rico Liese (18) aus Grieben glaubt den Poli­tik­ern nicht:
“Vor den Wahlen ver­sprechen sie viel, aber danach sieht man ja, dass sie das
meiste doch nicht einhalten.”

Die Unentschlossen­heit, welche Partei sie wählen wollen, ist groß. “Ich
werde jeden­falls keine der großen Parteien wählen”, ist sich Christin Fank
(19) sich­er. Die Fürsten­berg­erin ste­ht mit ihrer Mei­n­ung nicht allein da.
“Ja, Haupt­sache, wir gehen über­haupt wählen”, meint Daniel. Rico Liese
find­et das falsch. “Was bringt es, eine Partei zu wählen, von der man eh
schon weiß, dass sie es nicht in den Bun­destag schafft?”

Eine ein­deutige Absage gibt es an die recht­sex­tremen Parteien. “Das sind
doch alles dem­a­gogis­che Ansätze”, find­et Daniel. “Lächer­lich. Und wer das
nicht mitkriegt, ist ziem­lich dumm.” Aber wie sollte mit diesen Parteien
umge­gan­gen wer­den? So, wie es einige Parteien im Wahlkampf machen? “Let­ztens
hat eine der großen Parteien hier Fly­er verteilt”, erin­nert sich Victoria
Heller (18). “Darauf stand: ‚Nazis nehmen uns die Arbeit weg´. Das ist doch
genau dieselbe Masche, mit der auch die Recht­sex­tremen arbeit­en”, beschwert
sich die Zehdenick­erin. “Wenn das Ironie sein soll, hat das jeden­falls nicht
geklappt.” Rico sieht das ähn­lich: “Damit sind sie genau­so intoller­ant wie
die Nazis.” Aber was sollte man stattdessen tun? “Manch­mal denkt man das gar
nicht von den Leuten, dass sie rechts sind”, erzählt Vic­to­ria. “Da ist die
Angst, sich damit auseinan­der zu set­zen groß. Man hat Angst, keine guten
Gege­nar­gu­mente zu haben.”

Heutzu­tage scheint sich alles nur noch um die Frage: Schröder oder Merkel zu
drehen. “Ich würde keinen von bei­den wählen”, meint Rico Liese. “Schröder
hat­te seine Chance”, sagt er. Car­olin hält dage­gen: “Aber Frau Merkel kann
sich schlecht präsen­tieren. Viele Leute machen ihre Wahl nur davon
abhängig.”

Son­ntag ist Wahlt­ag. Ein Abend vor dem Fernse­her? “Ich werde mich nicht so
drauf ver­schär­fen”, sagt Vic­to­ria. “Ich werde es ja am näch­sten Tag in der
Zeitung lesen.” Anders bei Christin Fank: “Ich werde es mir auf jeden Fall
ansehen.”

Kategorien
Uncategorized

Rechte wieder aktiver”

KÖNIGS WUSTERHAUSEN Die Königs-Wuster­hausen­er Antifa-Gruppe “Red Action”
(“Rote Aktion”) hat vor zunehmenden Aktiv­itäten von Recht­sex­tremen in Königs
Wuster­hausen gewarnt.

Jüng­ster Anlass ist der spon­tane Auf­marsch von Neon­azis am vorigen Freitag,
die zuvor schon die SPD-Wahlkundge­bung am Fontane­platz gestört hat­ten (MAZ
berichtete). Die 30-köp­fige Gruppe zog danach durch die Stadt. Die
Recht­sradikalen riefen Parolen, unter anderem “Königs Wuster­hausen, wir sind
da! Eure Anti-Antifa.” Laut “Red Action” hat­ten lokale Antifa-Mitglieder
zuvor eine Broschüre her­aus­gegeben, in der sie Teile der Neon­azi-Szene aus
Königs Wuster­hausen aufdeck­ten. “Seit einiger Zeit ist zu beobacht­en, dass
sich einige Recht­sex­treme in Königs Wuster­hausen organ­isieren”, berichtet
Red-Action-Sprecherin Sask­ia Klein. In diesem Jahr seien die Aktivitäten
“auf einem neuen Höch­st­stand ange­langt”. Die Königs-Wuster­hausen­er Rechten
seien in der Neon­azi-Szene in Berlin und Bran­den­burg inte­gri­ert. Bei der
Spon­tan-Demon­stra­tion am Fre­itag hät­ten sie Unter­stützung aus Berlin gehabt,
so Klein. Für kom­menden Sam­stag sei ein Auf­marsch in Halbe geplant.

Auf ein­er Ver­anstal­tung kür­zlich in Königs Wuster­hausen zum
Recht­sex­trem­is­mus wurde eingeschätzt, dass in der Stadt eine rechte
Kam­er­ad­schaft zwar nicht öffentlich auftrete, aber ver­stärkt rechtes
Gedankengut ver­bre­it­et werde.

Kategorien
Uncategorized

Geheimnisverrat beim BKA

POTSDAM Das Bun­deskrim­i­nalamt (BKA) hat nach Infor­ma­tio­nen der “Märkischen
All­ge­meinen” seit etwa zehn Jahren ein Prob­lem mit Geheimnisver­rat in den
eige­nen Rei­hen. Das Infor­ma­tion­sleck — das das BKA trotz inten­siv­er interner
Überwachungs­maß­nah­men bish­er nicht schließen kon­nte — soll sich im Bereich
der BKA-Außen­stelle Meck­en­heim bei Bonn befind­en. Dort ist der polizeiliche
Staatss­chutz ange­siedelt, der auch für die Bekämp­fung von Extrem­is­mus und
Ter­ror­is­mus zuständig ist.

Die am Mon­tag in Pots­dam durchge­führte Durch­suchung der Ver­lagsräume des
Monats­magazins “Cicero” ste­ht offenkundig im Zusam­men­hang mit diesem
Ver­dacht des Geheimnisver­rats. Der Pots­damer Ober­staat­san­walt Wolf-Rüdiger
Lud­wig bestätigte gestern gegenüber der MAZ, dass das BKA “den
Ver­ant­wortlichen” für den mut­maßlichen Geheimnisver­rat “in den eigenen
Rei­hen weiß”. Die Staat­san­waltschaft habe gehofft, diesem Unbekan­nten mit
der Durch­suchung “auf die Schliche zu kommen”.

Das BKA hat­te bei der Staat­san­waltschaft Pots­dam vor mehreren Wochen
Strafanzeige wegen Geheimnisver­rats gestellt. Aktueller Anlass war ein
Bericht des Jour­nal­is­ten und Ter­ror­is­mus-Experten Bruno Schirra über den
Topter­ror­is­ten der Al Qai­da, al Zar­qawi. In seinem Beitrag hat­te Schirra
sich auf einen inter­nen Auswer­tungs­bericht des BKA vom 6. Sep­tem­ber 2004
bezo­gen, der behör­den­in­tern als “VS — nur für den Dien­st­ge­brauch” eingestuft
war. Beson­ders brisant waren die 392 Fußnoten des BKA-Bericht­es: Sie
doku­men­tierten die Erken­nt­nisquellen aus­ländis­ch­er Sicher­heits­di­en­ste, auf
die das BKA sich in sein­er Auswer­tung stützte.

Nach dem öffentlich gewor­de­nen Geheimnisver­rat in den eige­nen Reihen
befürchtet das BKA offen­bar, kün­ftig von Infor­ma­tio­nen ausländischer
Sicher­heits­be­hör­den abgeschnit­ten zu wer­den. Offiziell heißt es beim BKA
hinge­gen: “Bis­lang liegen dafür keine Hin­weise vor.”

Das Bun­desin­nen­min­is­teri­um hat­te zu den Ermit­tlun­gen wegen Geheimnisverrats
mas­siv gedrängt. Die Staat­san­waltschaft Pots­dam leit­et das Ver­fahren, weil
“Cicero” in Pots­dam ver­legt wird.

Kategorien
Uncategorized

Freispruch für Thor Steinar

BRANDENBURG/HAVEL. Das bran­den­bur­gis­che Ober­lan­des­gericht hat das Ver­bot des
umstrit­te­nen Thor-Steinar-Logos aufge­hoben. “Das Marken­l­o­go ist nicht
ver­wech­sel­bar mit einem ver­fas­sungs­feindlichen Sym­bol”, sagte
Gerichtssprecherin Ramona Pisal am Dien­stag. For­t­an darf das Runen­l­o­go der
Thor-Steinar-Klei­dung wieder getra­gen wer­den. Alle dies­bezüglichen noch
nicht abgeschlosse­nen Strafver­fahren seien hin­fäl­lig, so die
Gerichtssprecherin. Die Entschei­dung des Gerichts ist vor allem eine herbe
Nieder­lage für die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin, die das Logo-Verbot
betrieben hat. Die Klei­der­marke ist unter jun­gen Recht­sradikalen sehr
beliebt.

Allein in diesem Jahr sind nach Angaben des Pots­damer Innen­min­is­teri­ums 257
Strafver­fahren wegen des Logos ein­geleit­et wor­den. Die Polizei durchsuchte
ein­schlägig bekan­nte Bek­lei­dungslä­den der recht­en Szene, es gab
Straf­be­fehle. Das Innen­min­is­teri­um muss nun die Thor-Steinar-Delik­te wieder
aus der Sta­tis­tik der recht­sex­trem­istis­chen Krim­i­nal­ität stre­ichen. Dadurch
sinken die in diesem Jahr bere­its erfassten recht­en Straftat­en von 893 auf
636. Rolf Grünebaum von der Gen­er­al­staat­san­waltschaft teilte mit, dass um
die 200 Ver­fahren nun eingestellt wer­den müssen. Ergan­gene Strafbefehle
blieben aber rechtsgültig.

Die Neu­rup­pin­er Staat­san­wälte hat­ten in ein­er aufwändi­gen Beweisführung
fest­gestellt, dass das Logo aus ein­er ger­man­is­chen Wolf­san­gel und einer
Tyr-Rune beste­he und diese Sym­bole während der NS-Zeit als Zeichen einer
SA-Reichs­führerschule und ein­er SS-Divi­sion gebraucht wor­den seien. Da nach
Ansicht der Staat­san­waltschaft das Logo ver­fas­sungs­feindlichen Nazi-Symbolen
zum Ver­wech­seln ähn­lich sieht, wur­den Träger des Logos seit Jahre­sende 2004
strafrechtlich ver­fol­gt. Schließlich schwenk­te auch die
Gen­er­al­staat­san­waltschaft, die die Neu­rup­pin­er Recht­sauf­fas­sung zunächst
nicht geteilt hat­te, darauf ein. Die Fir­ma Medi­a­tex aus Zeesen, die die
Klei­dung pro­duzieren lässt, hat­te daraufhin das Logo verändert.

Medi­a­tex-Anwalt Markus Rosch­er sieht sich nun bestätigt. “Das Vorge­hen der
Staat­san­waltschaft war unver­hält­nis­mäßig”, sagte Rosch­er. Er prüft nun eine
Schadenser­satzk­lage auf Grund­lage des brandenburgischen
Staat­shaf­tungs­ge­set­zes. Der ent­standene Schaden liege “im höheren
sechsstel­li­gen Bereich”.

Die Entschei­dung der bran­den­bur­gis­chen Richter berührt auch andere
Bun­deslän­der. Auch der Berlin­er Gen­er­al­staat­san­walt hielt das Tra­gen des
Logos bish­er für strafbar.

Kategorien
Uncategorized

Von Rechten beschimpft und geschlagen

MAZ, 13.09) Mon­ta­gnach­mit­tag erstat­tete ein 19-jähriger Schüler bei der Polizei Anzeige
gegen einen gle­ichal­tri­gen Mit­be­wohn­er eines Wohn­heimes in der
Karl-Marx-Straße in Eisen­hüt­ten­stadt. Nach Angaben des pol­nis­chen Schülers,
der an einem Gym­na­si­um lernt, wurde er von dem Beschuldigten in einem
ver­balen Stre­it auf dem Flur des Wohn­heimes als “Jude”, “pol­nis­ch­er Lappen”
und “Scheiß­pole” beschimpft und let­ztlich mit einen Tritt an den Kopf auf
den Fuß­bo­den gewor­fen. Dort wurde er von dem Beschuldigten und einem
18-jähri­gen Mit­täter mit Schlä­gen und Trit­ten trak­tiert. Das Erscheinen
eines Erziehers hat die Angriffe been­det. Einige Zeit später, als sich der
Schüler zur Polizei begeben wollte, wurde er am Fahrstuhl vom 19-Jährigen
erneut belei­digt, mit Bier begossen und mit ein­er Bier­flasche geschlagen.
Der Erzieher erschien erneut und been­dete die Angriffe und ver­ständigte die
Polizei und einen Ret­tungswa­gen. Die Polizei brachte bei­de Beschuldigte auf
die Wache. Hier wurde ein Atemalko­hol­w­ert von 1,55 Promille beim 19-jährigen
Azu­bi aus Schwedt und 0,93 Promille beim 18-jähi­gen Azu­bi aus Gellmersdorf
(MOL) fest­gestellt. Gegen Bei­de ist ein Ermit­tlungsver­fahren wegen
gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung und Volksver­het­zung ein­geleit­et worden.

Kategorien
Uncategorized

Rechte Schmierereien

Unbekan­nte Täter sprüht­en mit schwarz­er Farbe im Bere­ich der Fröbelpromenade
in Frank­furt (Oder) (Durchgänge 5/6, Durchgänge 8/9 und der Giebel­seite der
Haus-Nr. 15) mehrere Hak­enkreuze, SS-Runen und Schriftzüge wie “Sieg Heil”
und “Jude ver­recke”. Die Größen der Zeichen und Schriftzüge lagen zwischen
0,40 x 0,50 m und 2,5 x 2,5m. Der Sachver­halt wurde bei der Polizei am
Mon­tagabend bekan­nt. Die krim­i­nalpolizeilichen Ermit­tlun­gen wurden
eingeleitet.

Kategorien
Uncategorized

Thor Steinar-Logo ist nun doch legal

BRANDENBURG/H. Das als recht­sex­tremes Erken­nungsze­ichen ver­botene Logo der
Bek­lei­dungs­marke “Thor Steinar” ist nun doch legal. Der 1. Straf­se­n­at des
Bran­den­bur­gis­chen Ober­lan­des­gericht­es hat gestern recht­skräftig entschieden,
dass das Logo kein ver­botenes ver­fas­sungswidriges Kennze­ichen sei.

Die Marke “Thor Steinar” der Fir­ma Medi­a­tex aus Zeesen (Dahme-Spree­wald) war
seit 2004 in die Kri­tik ger­at­en, weil das Logo an SS-Runen erin­nern konnte.
Vor fast einem Jahr hat­te das Amts­gericht Pren­zlau das Tra­gen der Kleidung
erst­mals unter Strafe gestellt. Eine 23-jährige Frau wurde auf Antrag der
Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin zu 300 Euro Geld­strafe verurteilt.

Schon seit März 2004 hat­te die Polizei begonnen, gegen Ver­wen­der des Logos
Strafver­fahren einzuleit­en. “Dass sich in unserem Land Rechtsextremisten
offen mit dem Sym­bol der Waf­fen-SS schmück­en, kann nicht toleriert werden”,
erk­lärte Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU). Unter den 1089 politisch
motivierten Straftat­en im ersten Hal­b­jahr 2005 standen 205 im Zusammenhang
mit dem Logo.

Das Ober­lan­des­gericht kon­nte jedoch nicht erken­nen, dass ein
“durch­schnit­tlich­er, nicht genau prüfend­er Betra­chter” in dem Logo SS-Runen
erblicke. Durch eine weit­ere öffentliche Debat­te könne sich die
Betra­ch­tungsweise aber so verän­dern, dass das Logo mit
nation­al­sozial­is­tis­chen Sym­bol­en assozi­iert werde. Damit könne dann ein
Straftatbe­stand erfüllt sein. Der Sen­at betonte, dass “Thor
Steinar”-Textilien “durch ihre ver­wen­de­ten Auf­schriften ger­ade Per­so­n­en der
recht­sex­tremen Szene ansprechen würden”.

Gericht: “Thor Steinar”-Logo nicht ver­fas­sungswidrig (RBB-online)

Das in der recht­sex­trem­istis­che Szene beliebte ehe­ma­lige Logo der Marke “Thor Steinar” ist nach einem Urteil des Ober­lan­des­gerichts Bran­den­burg nicht ver­fas­sungswidrig. Damit ver­warf das Gericht am Mon­tag die Revi­sion der Staat­san­waltschaft gegen ein gle­ich lau­t­en­des Urteil des Amts­gerichts Potsdam.

Das Gericht hat­te zu entschei­den, ob das auf einem Schlüs­sel­band aufge­druck­te Marken­l­o­go “Thor Steinar” einem ver­fas­sungswidri­gen Kennze­ichen zum Ver­wech­seln ähn­lich sieht. Bei dem in Wap­pen­form gestal­teten Marken­l­o­go han­dle es sich nicht um ein Kennze­ichen ein­er ehe­ma­li­gen nation­al­sozial­is­tis­chen Organ­i­sa­tion, und es sehe auch einem der­ar­ti­gen Kennze­ichen nicht zum Ver­wech­seln ähn­lich, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung.

Der Sen­at verkenne nicht, dass die Tex­tilien der Marke durch ihre far­bliche Gestal­tung und ver­wen­de­ten Auf­schriften ger­ade Per­so­n­en der recht­sex­tremen Szene anspreche. Derzeit sei noch davon auszuge­hen, dass das Marken­l­o­go — ähn­lich der Assozi­a­tion der Zahl “88” mit dem Gruß “Heil Hitler!” — lediglich in recht­sex­tremen oder in polizeilichen oder juris­tis­chen Kreisen bekan­nt ist.

Die Gen­er­al­staat­san­waltschaft Bran­den­burg hat­te das Ver­fahren im ver­gan­genen Jahr ein­geleit­et, da das Runen-Logo von Thor Steinar Sym­bol­en des NS-Regimes zum Ver­wech­seln ähnele. Das Landgericht Neu­rup­pin hat­te im Novem­ber 2004 und das Landgericht Pots­dam im Feb­ru­ar 2005 das Ver­bot des Logos bestätigt.

In den ersten acht Monat­en dieses Jahres zählte das Innen­min­is­teri­um 257 Ver­fahren wegen Tra­gens dieses Sym­bols. Die Marke hat das Logo inzwis­chen geändert.

Kategorien
Uncategorized

Polnische Schleuser ins Netz gegangen

Am Sam­stagabend macht­en die Beamten der Bun­de­spolizei­in­spek­tio­nen in Guben
und Forst mit dem Polizeis­chutzbere­ich Cottbus/ Spree-Neiße einen großen
Fang. Gegen 21.30 Uhr fie­len ihnen zwei Wagen auf, die von der Gren­ze in
Rich­tung Cot­tbus unter­wegs waren.

Am Stad­trand dann das Aus für die drei Insassen eines der bei­den Wagen: Nach
ein­er Kon­trolle mussten die Polizeibeamten fest­stellen, dass die Insassen
uner­laubt über die Neiße nach Deutsch­land ein­gereist waren. Neben dem
34-jähri­gen Fahrer aus Polen ergrif­f­en die Beamten einen 24-jähri­gen Russen,
seine 26-jährige Frau und deren sieben­jährige Tochter. Alle drei hat­ten zwar
ihre rus­sis­chen Inland­spässe dabei, nicht aber eine deutsche
Aufenthaltsgenehmigung.

Zur gle­ichen Zeit stoppten die Polizis­ten auf der B‑112, in der Nähe von
Klein Gas­trose, ein zweites Auto. Der 20-jähri­gen Fahrer aus Polen hatte
vier Ukrainer­in­nen dabei. Auch sie besaßen keine Aufenthaltsgenehmigung.

Die Ertappten wur­den von den Bun­de­spolizis­ten in Gewahrsam genom­men und
wegen des Ver­dachts auf uner­laubter Ein­reise und Bei­hil­fe zur unerlaubten
Ein­reise angezeigt. Die bei­den Wagen wur­den der­weil sichergestellt.

Die bei­den pol­nis­chen Fahrer wur­den auf Beschluss des Haftrichters in die
Jus­tizvol­lzugsanstalt Cot­tbus ein­geliefert. Die anderen wur­den nach Polen
abgeschoben.

Inforiot