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Polizeieinsatz mit Haftbefehl

(MAZ) POTSDAMER VORSTADT Die Polizei sucht einen fün­ften Verdächti­gen für den Angriff link­er Jugendlich­er auf einen Recht­sex­tremen am 19. Juni vor dem Café Hei­der. Mit einem Haft­be­fehl des Amts­gerichts ver­schafften sich am Don­ner­stag­mor­gen gegen 8 Uhr rund 30 Beamte in Helm und Vollschutz Zutritt zum alter­na­tiv­en Wohn­pro­jekt in der Zep­pelin­straße 25. Der Ein­satztrupp bekam aber keine Auskun­ft, wo im Haus der Gesuchte wohnt; deshalb wurde das gesamte Objekt durch­sucht — erfolglos. 

Der Vere­in Bran­den­burg­er Leben­sart (B.L.A. e.V.) als Betreiber des Wohn­pro­jek­tes protestierte gestern gegen den Polizeiein­satz und nan­nte ihn “offen­sichtlich rechtswidrig”. Man habe die Kom­plettdurch­suchung nur geduldet, weil sich Kinder im Alter zwis­chen sechs Monat­en und zehn Jahren auf dem Gelände befan­den und man eine Gewal­teskala­tion ver­mei­den wollte. Mit­tler­weile habe man sich anwaltlichen Bei­s­tand geholt. 

Gewalt nicht aufkom­men zu lassen, war nach Auskun­ft des Pots­damer Polize­ichefs Ralf Marschall der Grund für die Mas­siv­ität des Ein­satzes. Man habe einen mut­maßlichen “Gewalt­täter” gesucht, sagte Marschall gestern der MAZ: “Wir zeigten Stärke und macht­en klar, dass wir bei Bedarf hart durch­greifen”. Nur eine Streife zu schick­en, hätte das Risiko mit sich gebracht, unver­richteter Dinge wieder gehen zu müssen. Dann Ver­stärkung anzu­fordern, hätte möglicher­weise dazu geführt, dass sich die Bewohn­er ver­bar­rikadieren. “Wäre das passiert, wären wir da durch gegan­gen”, stellte Marschall klar. 

Beim Über­griff vom 19. Juni hat­ten vier junge Leute der linken Szene einen 17-Jähri­gen der recht­en Szene mit einem Totschläger ver­prügelt und den am Boden Liegen­den getreten. Von den vier Haft­be­fehlen waren erst zwei und später auch ein drit­ter außer Vol­lzig geset­zt wor­den; eine junge Frau sitzt noch in Unter­suchung­shaft. Bei ihr han­delt es sich offen­bar um die Vor­sitzende des Chamäleon-Vere­ins, dessen Räume in der Sil­vester­nacht 2002 von Recht­en ange­grif­f­en wor­den waren. Für zwei dieser Angreifer endete ein Prozess Mitte Juni mit Haft- beziehungsweise Bewährungsstrafen.

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Lange Kerls” im Schloss Königs Wusterhausen

Die Son­der­ausstel­lung “Lange Kerls — Muster, Mythos oder Masker­ade” im Schloss Königs Wuster­hausen (Dahme-Spree­wald) ist seit Son­ntag für die Öffentlichkeit zugänglich. 

Nach umfan­gre­ich­er Quel­len­forschung werde gezeigt, wie viele von den Klis­cheevorstel­lun­gen über Friedrich Wil­helm I. und seine “lan­gen Kerls” tat­säch­lich stim­men, so die Veranstalter. 

Das 2,23 Meter große Knochen­prä­parat eines anony­men Grenadiers ist eines der ein­drucksvoll­sten Exponate der Ausstel­lung. Sie ist bis zum 3. Okto­ber zu sehen.

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Strafanzeige nach Konzert

Cot­tbus (bb) Ein Beamter des Lan­deskrim­i­nalamt (LKA) Bran­den­burg hat Strafanzeige gegen die Hardrock­band Böh­sen Onkelz erstat­tet. Die Musik­er sollen bei ihrem Konz­ert auf dem Lausitzring bei Klet­twitz (Oder­spree­walt-Lausitz) am 17. und 18. Juni ver­botene recht­slastige Lieder gespielt haben. Das bestätigte gestern LKA-Sprecherin Bär­bel Cote-Weiß der Märkischen Oderzeitung. Den Böh­sen Onkelz wird seit Jahren vorge­wor­fen, recht­slastige Pro­pa­gan­da zu ver­bre­it­en. Die Band war am Woch­enende für eine Stel­lungsnahme nicht zu erreichen. 

Nach Angaben der Sprecherin besuchte der LKA-Beamte das Open-Air-Fes­ti­val. Der Mann vom Stattschutz gilt als langjähriger Experte bei der Prü­fung von Ton­trägern der recht­sex­tremen Szene. Laut Strafanzeige habe die Hardrock­band vor mehr als 100.000 Zuschauern auch Lieder von ihrem ersten Album „Der Nette Mann“ gespielt, die von der Bun­de­sprüf­stelle für jun­gendliche Schriften auf den Index geset­zt wurde. Dies wurde auch von anderen Zuschauern bestätigt. 

In der Ver­gan­gen­heit hat­ten sich die Böh­sen Onkelz wieder­holt von rehcten Gedankengut dis­tanziert. Die bei­den ausverkauften Auftritte auf dem Lausitzring waren von der Band als Abschied­skonz­ert beze­ich­net wor­den. Dazu waren Fans aus der ganzen Bun­desre­pub­lik angereist. 

Ver­botene Lieder gespielt? Anzeige gegen Böhse Onkelz

(Die Welt, dpa) Cot­tbus — Das Lan­deskrim­i­nalamt Bran­den­burg hat gegen die deutsche Hardrock­band Die Böh­sen Onkelz Anzeige erstat­tet. Die Gruppe soll vor zwei Wochen bei einem Open-air-Fes­ti­val auf dem Lausitzring in der Nähe von Sen­ften­berg vor mehr als 100 000 Zuschauern ver­botene Lieder gespielt haben. 

Eine LKA-Sprecherin bestätigte einen entsprechen­den Medi­en­bericht. Den Böh­sen Onkelz wird bere­its seit Jahren vorge­wor­fen, recht­slastige Pro­pa­gan­da zu ver­bre­it­en. Die Band war am Woch­enende für eine Stel­lung­nahme nicht zu erre­ichen. Nach Angaben von LKA-Sprecherin Bär­bel Cotte-Weiß hat­ten LKA-Beamte das Fes­ti­val auf dem Lausitzring beobachtet. Die Gruppe soll dort Lieder von ihrem ersten Album “Der Nette Mann” gespielt haben, die von der Bun­de­sprüf­stelle für jugendge­fährdende Schriften auf den Index geset­zt wur­den. Dies wurde auch von anderen Zuschauern bestätigt. Die Plat­te aus dem Jahr 1984 enthält Titel wie “Fußball und Gewalt” oder “Dr. Martens Beat”. In der Zwis­chen­zeit haben sich die Böh­sen Onkelz wieder­holt von rechtem Gedankengut dis­tanziert. Die bei­den ausverkauften Auftritte auf dem Lausitzring waren von der 1980 gegrün­de­ten Band als “Abschied­skonz­erte” deklar­i­ert wor­den. Dazu waren Fans aus ganz Deutsch­land angereist. 

Bran­den­burg ist beson­ders fleißig im Kampf gegen recht­sex­trem­istis­che Musik. 2004 kamen knapp zwei Drit­tel von bun­desweit 120 Indizierungsanträ­gen aus Bran­den­burg. Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU): “Die Zahlen unter­stre­ichen, wie ernst wir den Kampf gegen den Recht­sex­trem­is­mus nehmen.”

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Kampf um Türsteherszene eskaliert

Eisen­hüt­ten­stadt (MOZ) Der bru­tale Über­fall auf die Diskothek am Trock­endock Fre­itag ver­gan­gener Woche ist aufgek­lärt. Gegen 17 Beteiligte wird nach Aus­sagen der Polizei ermit­telt, sechs Haft­be­fehle sind bere­its voll­streckt. Haupt­täter und Ans­tifter soll der 19-jährige Veit A. aus Eisen­hüt­ten­stadt sein, der trotz mehrfachen Vorstrafen eine Kar­riere bei der Bun­deswehr vor sich hat­te. Er hat ein volles Geständ­nis abgelegt. Das Motiv ist nach derzeit­igem Ken­nt­nis­stand ein Rache-Akt.

Wolf­gang Schu­mann ist mit seinen Ermit­tlern zufrieden. Der 1. Krim­i­nal­haup­tkom­mis­sar, zugle­ich Leit­er der Eisen­hüt­ten­städter Polizei­wache, kon­nte bere­its weniger als 48 Stun­den nach dem bru­tal­en Über­fall von 15 bis 20 Mask­ierten auf “Flocki‘s Mega-Diskothek” im Trock­endock erste Namen von Verdächti­gen notieren. Der Kreis der Tatverdächti­gen, die am Fre­itag ver­gan­gener Woche gegen 22.30 Uhr in die Disko ein­marschierten, auf die bei­den Türste­her und den DJ ein­prügel­ten, wurde schnell größer. Inzwis­chen ist er auf 17 junge Leute im Alter von 19 bis 27 Jahren angewach­sen, gegen sechs von ihnen sind bere­its Haft­be­fehle durch das Eisen­hüt­ten­städter Amts­gericht erlassen.

Beze­ich­nen­der­weise han­delt es sich beim Ans­tifter und mut­maßlichen Haupt­täter um den Jüng­sten aus der Gruppe: Veit A. ist 19 Jahre alt und Beruf­s­sol­dat in Kas­sel — gewe­sen. Vorbe­straft ist er bere­its zwei Mal wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung und zwei weit­ere Male wegen Sachbeschädi­gung, was ein­er Kar­riere bei der Bun­deswehr schein­bar nicht im Wege stand. Veit A. gehört wie die anderen Tatverdächti­gen auch zu ein­er Grup­pierung, die sich selb­st “Haed Core” nen­nt. Auf etwa 50 Per­so­n­en schätzt Schu­mann diese Truppe, die der Polizei nicht ganz unbekan­nt ist, weil sie schon im “Beat-Club”, der ehe­ma­li­gen Gast­stätte “Oder­w­erft”, in der Guben­er Straße und in der benach­barten Tankstelle für Unruhe gesorgt hat. Auch bei Lan­desklasse-Spie­len des SV Vogel­sang. Darunter etliche Her­anwach­sende mit mehrfachen Vorstrafen sowie einige mit deut­lich rechter Orientierung.

Beim Über­fall auf das Trock­endock jedoch nen­nt die Polizei einen Racheakt als Aus­lös­er. Veit A. war bere­its zwei Tage vor dem Über­fall im Trock­endock aufge­taucht, um mit dem Betreiber der Diskothek darüber zu ver­han­deln, ob die “Haed Core”-Leute nicht for­t­an den Türste­herposten übernehmen kön­nten. Im “Beat Club” bekam die Truppe ange­blich keinen Fuß in die Türste­herszene und ver­suchte es nun im Trock­endock, wo Türste­her aus Frank­furt den Ein­lass regel­ten. Die Ver­hand­lung endete damit, dass Veit A. vor die Tür geset­zt wurde. Er schwor Rache, und nach Ansicht der Polizei hat­te dieser Racheschwur bis zum Fre­itag in der jugendlichen Szene Eisen­hüt­ten­stadts seine Runde gemacht, denn nur so erk­lären sich Polizei und Disko­be­treiber Falk Angrick gle­icher­maßen, dass aus­gerech­net an jen­em Fre­itag so gut wie keine Gäste in der Diskothek waren.

Der harte Kern der “Haed Core”-Truppe feierte — wie auch schon Tage zuvor — am Fre­itagabend an den Kies­gruben bei Vogel­sang. Aus der Party­laune her­aus, so sagt es Wolf­gang Schu­mann, kön­nte die Entschei­dung gefall­en sein, dass der Zeit­punkt der Abrech­nung gekom­men ist. Die Tatverdächti­gen fuhren in Bomber­jack­en und teil­weise mit Springer­stiefeln mit mehreren Autos vor, zogen sich Mützen und Kapuzen ins Gesicht und prügel­ten drauf los. Ein­er der Türste­her liegt nach wie vor mit schw­eren Ver­let­zun­gen im Frank­furter Kranken­haus. Den ent­stande­nen Schaden bez­if­fert die Polizei mit­tler­weile doch höher als zunächst angenom­men. “Mehrere tausend Euro kön­nen es schon sein”, sagt Schumann.

Bei all dem ist Schu­mann froh, diese Grup­pierung mit den Fes­t­nah­men zeit­ig zer­schla­gen zu haben. “Wir haben die Sicher­heit voll im Griff und arbeit­en auch gut mit der Staat­san­waltschaft zusam­men”, betont Schu­mann. Allerd­ings wün­scht sich der Wachen­leit­er der Polizei ein stärk­eres Engage­ment von Jugen­damt und Gewer­beauf­sicht in Jugen­dein­rich­tun­gen und Diskotheken. Die Betreiber, so Schu­mann, müssten spüren, dass es Kon­trollen gibt.

Durch die Auswer­tung aller Zeu­ge­naus­sagen und Details von Beschuldigten führt nun die Staat­san­waltschaft Frank­furt (Oder) gegen 17 Beteiligte Strafver­fahren wegen schw­eren Haus­friedens­bruch, Land­friedens­bruch, Kör­per­ver­let­zung, gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung und Sachbeschädi­gung. Einige von ihnen sitzen bere­its in Haft wegen Flucht- oder Verdunkelungsgefahr.

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Potsdam: Hausdurchsuchung in linkem Haus

Am 30.06.2005 fand auf dem Gelände der Zep­pelin­str. 25 in den frühen Mor­gen­stun­den ein Polizeiein­satz statt. Wie bekan­nt, ver­birgt sich hin­ter dieser Adresse der Bran­den­burg­er Leben­sart e.V. (B.L.A. e.V.), welch­er das Gelände für 99 Jahre von der Gewo­ba gepachtet hat.

Die BeamtIn­nen ver­schafften sich mit Hil­f­s­mit­teln Zutritt zu dem Gelände – statt die Klin­gel zu benutzen. Auf Nach­frage wurde ein Durch­suchungs­beschluss vom Amts­gericht Pots­dam präsen­tiert. Dieser bezog sich auf eine bes­timmte Räum­lichkeit. Die BeamtIn­nen gaben sich mit dieser Durch­suchung aber nicht zufrieden, sie ver­langten das ganze Pro­jekt durch­suchen zu kön­nen. Ca. 30 BeamtIn­nen in Vollschutz und mit Hel­men aus­gerüstet, ver­liehen dieser „Bitte“ Nachdruck.

Auf­grund der Erfahrung der let­zten Jahre in denen es zwis­chen Polizei und alter­na­tiv­en Pro­jek­ten immer wieder zu Gewal­teskala­tio­nen kam, war es deshalb nicht abse­hbar, welchen Ver­lauf der Ein­satz nehmen würde. Da sich zu diesem Zeit­punkt auf dem Gelände auch Kinder im Alter von 6 Monat­en bis 10 Jahren aufhiel­ten, sah sich der Vor­stand des B.L.A. e.V. dazu gezwun­gen, trotz offen­sichtlich­er Rechtswidrigkeit des Vorge­hens der BeamtIn­nen, dieser Forderung nachzukom­men. Mit­tler­weile wurde anwaltlich­er Bei­s­tand zu Rate gezo­gen und in Folge dessen eine Beschw­erde gegen die Haus­durch­suchung beim Amts­gericht Pots­dam eingereicht.

Bleibt abzuwarten, ob das im Sinne der neuen Deeskala­tion­sstrate­gie der Stadt Pots­dam ist.

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Ich lebe nicht, ich existiere nur noch”

Birmingham/Mahlow . Pflegerin Cath­leen hat Noél Mar­tin in seinem
Roll­stuhl zum Mit­tagessen in den Garten geschoben. Das rote
Back­stein­haus nahe der Innen­stadt von Birm­ing­ham in Eng­land spendet an
diesem Früh­som­mertag keinen Schat­ten. Cath­leen füt­tert Mar­tin. Dann hält
die Pflegerin ihm ein Glas Wass­er mit Stro­hhalm hin. Der 45-Jährige trinkt. 

Zwis­chen­durch sagt Mar­tin: “Ich lebe nicht mehr, ich existiere nur
noch.” Einst lebenslustig und sportlich, kann Mar­tin so gut wie nichts
mehr spüren. Im bran­den­bur­gis­chen Mahlow war der far­bige Brite Noél
Mar­tin 1996 als Bauar­beit­er tätig. Am 16. Juni wurde er von zwei jungen
Recht­sex­trem­is­ten über­fall­en und schw­er ver­let­zt. Seit­dem ist Mar­tin vom
Hals abwärts gelähmt. Nur den recht­en Arm kann er inzwis­chen etwas
bewe­gen. Die deutschen Neon­azis hät­ten ihm Würde ger­aubt, sagt der
gebür­tige Jamaikaner. 

“Mir sind noch Ver­stand und Stimme geblieben” 

In drei Schicht­en küm­mern sich speziell aus­ge­bildete Helfer um ihn.
Allein fürs Auf­ste­hen, Waschen und Anziehen braucht er fünf Stunden.
Täglich ver­liert Noél Mar­tin Blut. Im Dezem­ber wäre er daran beinahe
gestor­ben. Mar­tin weiß: “Ich kön­nte jede Minute, jeden Tag sterben.”
Nach Mahlow würde er aber gerne noch ein­mal reisen, obwohl er vor zwei
Jahren von Fre­un­den der Täter eine Mord­dro­hung erhielt. Nach dem
Über­fall war er 2001 dor­thin zurückgekehrt. 

Mar­tin sagt, er habe die bei­den Mahlow­er Täter, die inzwis­chen wieder
aus dem Gefäng­nis ent­lassen sind, weit­ge­hend aus seinen Gedanken
ver­ban­nt. “Damit ver­schwende ich meine Zeit nicht.” Angst vorm Sterben
hat er nicht:“Wenn ich zu viel lei­de, ver­weigere ich die
Blut­trans­fu­sio­nen, dann ist es vor­bei. Mir sind noch Ver­stand und Stimme
geblieben”, sagt er trotzig. Und die benutzt er, um Rechtsextremismus
und Ras­sis­mus die Stirn zu bieten. Am eige­nen Beispiel zeigt er, wohin
blind­er Hass und Gewalt führen können. 

Ras­sis­mus ist All­t­ag für den Jamaikaner 

Zeit seines Lebens ist Mar­tin von Rassen­hass betrof­fen gewe­sen. “Als ich
vier Jahre alt war, wollte mich ein Weißer auf Jamai­ka mit einem Messer
umbrin­gen”, sagt Mar­tin. In Eng­land wurde er bere­its kurz nach seiner
Ein­reise 1969 von Ras­sis­ten attack­iert. In Mahlow passierte dann der
bru­tale Über­fall von Neon­azis. Einzel­heit­en aus Mar­tins Leben sollen
bald in einem Buch nachzule­sen sein. Er erzählt sein­er Berliner
Ver­traut­en Robin Her­rn­feld seine bewe­gende Lebens­geschichte, sie fragt
nach und ver­fasst das Buch, für das aber noch kein Ver­leger gefun­den ist. 

In seinem Haus in Birm­ing­ham wohnt der Gelähmte seit 18 Jahren. Nach dem
Über­fall musste das Gebäude kom­plett behin­derten­gerecht umge­baut werden.
Es ver­fügt jet­zt über einen Aufzug, ein neues Badez­im­mer und einen
Train­ingsraum. Mit ein­er Tele­fo­nan­lage hält Mar­tin Kon­takt zur
Außen­welt. Die Umbauar­beit­en kosteten zir­ka 200 000 Euro. Darunter waren
viele Spenden­gelder aus Deutschland. 

Der Jugen­daus­tausch kommt nicht in Fahrt 

Schon 2001 verabre­de­ten Noél Mar­tin und der dama­lige Ministerpräsident
Man­fred Stolpe (SPD) die Ein­rich­tung eines Fonds, der Begeg­nun­gen junger
Leute aus den Regio­nen Mahlow und Birm­ing­ham fördern soll. Mar­tin will
auch mit recht­sex­tremen Jugendlichen darüber disku­tieren, warum sie
gewalt­bere­it sind und ihre Ein­stel­lun­gen ändern. Im Fonds sind derzeit
knapp 35 000 Euro. 

Doch der Jugen­daus­tausch kommt nicht in Fahrt. “Ich bin nicht
zufrieden”, sagt Mar­tin. Für eine vierte Reise von Jugendlichen nach
Birm­ing­ham fehlen derzeit noch Betreuer. Es gebe im Birm­ing­ham “keine
Ansprech­part­ner”, bedauert Ingo Thiede­mann vom Fördervere­in Fre­unde der
Her­bert-Tschäpe-Schulen in Mahlow. Dem wider­sprach Mar­tin jedoch und
erneuerte seine Forderung, dass “Neon­azikids” aus der Region Mahlow in
die Reiseg­rup­pen aufgenom­men wer­den müssten. Aber diese Jugendlichen
haben kein Interesse. 

Mar­tin wie Thiede­mann kri­tisierten, dass der “Noél-und
Jaque­line-Mar­tin-Fonds” zu unbekan­nt in Bran­den­burg ist. Alle hoffen,
dass durch die 2006 in Mahlow geplante Schul­fußball-WM, bei der auch
Teams aus Birm­ing­ham mit­kick­en, der Aus­tausch beginnt.

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Bundesgrenzschutz heißt von Juli 2005 an Bundespolizei

Mit der Verkün­dung des Geset­zes zur Umbe­nen­nung des Bun­des­gren­zschutzes in Bun­de­spolizei am 30. Juni 2005 wird der Bun­des­gren­zschutz von Juli 2005 an Bun­de­spolizei heißen.

Damit tritt das Gesetz, das der Deutsche Bun­destag am 21. April 2005 ver­ab­schiedet hat­te, in Kraft. Das Gesetz regelt auss­chließlich die Umbe­nen­nung. Auf­gaben­er­weiterun­gen oder Befug­nisän­derun­gen sind damit nicht verbunden.

Grund für die Umbe­nen­nung waren die vielfälti­gen Auf­gaben des Bun­des­gren­zschutzes, die sich längst nicht auf den klas­sis­chen Schutz der Gren­zen beschränken.

Bun­desin­nen­min­is­ter Otto Schi­ly: „Die Umbe­nen­nung von Bun­des­gren­zschutz in Bun­de­spolizei bildet nun die tat­säch­liche Auf­gaben­vielfalt ab. Denn die Bun­de­spolizei nimmt schon lange über den Schutz der Gren­zen hin­aus­ge­hende beson­dere polizeiliche Auf­gaben wahr. So ist die Bun­de­spolizei auch Bah­n­polizei. Sie ist auf zurzeit 14 Großflughäfen ver­ant­wortlich für den Schutz vor Angrif­f­en gegen die Sicher­heit des Luftverkehrs. Sie schützt Ver­fas­sung­sor­gane des Bun­des, ist zuständig für die Ver­fol­gung von Straftat­en sowie Ver­fol­gung und Ahn­dung von Ord­nungswidrigkeit­en in ihren Auf­gaben­bere­ichen, sie wirkt an polizeilichen Auf­gaben im Aus­land eben­so mit wie am Schutz deutsch­er diplo­ma­tis­ch­er und kon­sular­isch­er Vertre­tun­gen im Aus­land und von Aus­landssta­tio­nen der Lufthansa. Die Bun­de­spolizei unter­stützt fern­er das Bun­deskrim­i­nalamt bei der Wahrnehmung von Auf­gaben des Per­so­n­en­schutzes und erfüllt Auf­gaben auf der Nord- und Ost­see ein­schließlich des Umweltschutzes. Mit ihren Ver­band­skräften ste­ht sie auch den Polizeien der Län­der auf Anforderung zur Unter­stützung, ins­beson­dere bei Großein­sätzen, aber auch zur Hil­feleis­tung bei Katas­tro­phen und beson­ders schw­eren Unglücks­fällen zu Ver­fü­gung. Die Bun­de­spolizei wird auch in Zukun­ft den Lan­despolizeien selb­stver­ständlich keine Konkur­renz machen. Die bewährte Zusam­me­nar­beit wird fortgesetzt.“

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Schlägerin aus linker Szene weiter in Haft

Pots­dam (dpa) Nach dem Über­fall auf einen rechts­gerichteten Mann in Pots­dam vor knapp zwei Wochen sind drei der vier Haft­be­fehle gegen die Schläger außer Kraft geset­zt worden.
Eine erwach­sene Frau sei weit­er­hin in Unter­suchung­shaft, teilte die Staat­san­waltschaft gestern mit. 

Den Schlägern aus der linken Szene wird vorge­wor­fen, einen rechts­gerichteten Mann auf den Kopf geschla­gen und bru­tal mit Füßen getreten zu haben. Gegen sie wurde Haft­be­fehl wegen ver­sucht­en Mordes erlassen. Die Polizei geht davon aus, dass die Tat im Zusam­men­hang mit einem Prozess ste­ht, in dem es um einen Über­fall Recht­sradikaler auf ein linkes Jugend­pro­jekt in der Neu­jahrsnacht 2003 ging.

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Teltow-Seehof: Rückgabestreit beendet

(Volk­er Eck­ert, Tagesspiegel) Teltow/Potsdam — Im 15 Jahre dauern­den Rechtsstre­it um die Rück­über­tra­gung früheren jüdis­chen Eigen­tums in Tel­tow-See­hof haben der Bund und die Erbenge­mein­schaft Saber­sky einen Ver­gle­ich vor dem Pots­damer Ver­wal­tungs­gericht erzielt. Damit gibt es eine Eini­gung für eines der größten ost­deutschen Rück­über­tra­gungsver­fahren dieser Art mit Rechtssicher­heit für rund 550 Fälle gle­ich hin­ter der Gren­ze von Zehlendorf. 

Die Erben treten in rund der Hälfte der Fälle von ihren gerichtlich fest­gestell­ten Resti­tu­tion­sansprüchen zurück. Im Gegen­zug erhal­ten sie dem Vernehmen nach gut zwei Mil­lio­nen Euro aus dem bun­des­deutschen Entschädi­gungs­fonds. Diese Gruppe beste­ht vor allem aus Eigen­tümern, bei denen Richter einen „redlichen Erwerb“ bzw. eine „redliche Nutzung“ fest­gestellt haben: über­wiegend Fälle, wo die heuti­gen Besitzer oder ihre Vor­fahren zu DDR-Zeit­en nach See­hof gezo­gen sind. 

In den übri­gen Fällen geht der Besitz zurück an die Erben. Allerd­ings erhal­ten die weni­gen Eigen­tümer, die selb­st in den betrof­fe­nen Immo­bilien wohnen, die Möglichkeit, diese zu einem Preis rück­zuer­wer­ben, der sich an 35 Prozent des jet­zi­gen Boden­richtwertes orientiert. 

Durch den Ver­gle­ich ist außer­dem nicht aus­geschlossen, dass von Rück­über­tra­gung betrof­fene Noch-Eigen­tümer sich wiederum an das Gericht wen­den, wenn sie den Bescheid in Hän­den haben. Das sagte gestern Jes Möller, Sprech­er des Pots­damer Ver­wal­tungs­gerichts, dem Tagesspiegel. Der Ver­gle­ich ist sozusagen ein Eini­gungsange­bot, aber nicht notwendi­ger­weise ein Schlussstrich im juris­tis­chen Sinne. 

In das Ver­fahren hat­te sich Anfang 2003 das Bun­de­samt zur Regelung offen­er Ver­mö­gens­fra­gen eingeschal­tet, um zu ver­hin­dern, dass Hun­derte von Fällen in müh­samen Einzel­prozessen gek­lärt wer­den müssen. Darin geht es um das ehe­ma­lige Gut See­hof, das die Brüder Max und Albert Saber­sky im Jahre 1872 erwor­ben hat­ten. In den 30er Jahren des 20. Jahrhun­derts musste die Unternehmer­fam­i­lie ihren Besitz unter dem Druck der Nazis schrit­tweise verkaufen. 

See­hof-Eini­gung schützt vor Kla­gen nicht

Anfra­gen Betrof­fen­er im Rathaus noch verfrüht

(Volk­er Eck­ert, PNN) Teltow/Potsdam — Der Ver­gle­ich über die von Resti­tu­tion­sansprüchen der Fam­i­lie Saber­sky betrof­fe­nen Grund­stücke in Tel­tow-See­hof muss juris­tisch gese­hen nicht unbe­d­ingt das let­zte Wort für jeden Einzelfall sein. Das betonte gestern Jes Möller, Sprech­er des Pots­damer Ver­wal­tungs­gerichts, das den Ver­gle­ich zwis­chen bei­den Parteien – der Erbenge­mein­schaft und dem Bun­de­samt zur Regelung offen­er Ver­mö­gens­fra­gen (Barov) – pro­tokol­liert hat. 

Zwar ist nun durch den Ver­gle­ich eine Lösung für rund 550 Grund­stücke gefun­den. Bei rund der Hälfte verzicht­en die Erben auf ihre Ansprüche, bei der andern Hälfte dage­gen würde es nach dem Ver­gle­ich tat­säch­lich eine Rück­über­tra­gung geben. Hier ist aber nach Möllers Ein­schätzung dur­chaus damit zu rech­nen, dass einzelne Betrof­fene den Klageweg beschre­it­en. Dies kön­nten sie tun, wenn sie den Bescheid erhal­ten, der Aus­gang ist nach Möllers Worten erst ein­mal offen: „Der Ver­gle­ich bedeutet nicht, dass die Kam­mer in dieser Frage vor­ein­genom­men wäre.“ 

Von der Rück­über­tra­gung ausgenom­men sind allerd­ings die weni­gen Eigen­tümer, die sel­ber im Haus wohnen. Hier treten die Erben ihre Ansprüche gegen eine Aus­gle­ich­szahlung ab, die am Boden­richtwert gemessen rund ein Drit­tel des eigentlichen Wertes beträgt. 

Tel­tows Bürg­er­meis­ter Thomas Schmidt zeigte sich gestern gegenüber den PNN glück­lich über die Eini­gung, die dem Vier­tel „ein Stück weit Ruhe bringt.“ Allerd­ings sei seine Ver­wal­tung nicht in der Lage, schon jet­zt Infor­ma­tio­nen über den Ver­gle­ich zu liefern, da es sich zum einen um sehr große Daten­men­gen han­dele, die Akten aber noch gar nicht im Rathaus eingetrof­fen seien. Zudem han­dele es sich um sen­si­ble Grund­stücks­dat­en, die nicht ohne weit­eres am Tele­fon her­aus­gegeben wer­den kön­nten. Gestern hat­ten sich bere­its zahlre­iche Bürg­er gemeldet. 

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Angeklagter: „Ich wollte in der Wache Hilfe holen!“

(gh, PNN) Sebas­t­ian S.* (24) glaubte sich und seine Fre­unde am 4. Sep­tem­ber 2004 von ein­er Gruppe ver­meintlich Rechter bedro­ht. Bere­its während des Konz­erts sei es zu Pöbeleien der Kurzhaari­gen gekom­men. „Als wir gegen 3.30 Uhr nach Hause woll­ten, blieben sie uns dicht auf den Fersen. Plöt­zlich hat ein­er meinem Kumpel Fred­erik* einen Faustschlag ins Gesicht ver­set­zt“, erzählt der Stu­dent auf der Anklage­bank. „Ich bin dann in die nahe gele­gene Polizei­wache ger­an­nt, um Hil­fe zu holen. Aber die Beamten haben gesagt, wir sollen uns sel­ber mit denen eini­gen.“ Aus Verärgerung über diese Antwort habe er der Rad­kappe eines Streifen­wa­gens einen Tritt ver­set­zt, geste­ht der kün­ftige Sozialpäd­a­goge. „Da haben sie mich sofort zu Boden gedrückt und mir die Hände auf dem Rück­en gefes­selt. Aus Reflex habe ich um mich getreten. Ich wollte bes­timmt nie­man­den treffen.“ 

Doch genau das legt die Anklage Sebas­t­ian S. zur Last. Und er soll die Polizis­ten als „Idioten“ und „Nazis“ beschimpft haben. „Die Sit­u­a­tion hat­te sich ein­fach hochgeschaukelt“ schätzt der Pots­damer ein. „Ich wollte Unter­stützung, die wurde mir nicht gewährt. Da bin ich aus­gerastet.“ Am näch­sten Mor­gen erschien Sebas­t­ian S. dann reumütig auf der Wache und entschuldigte sich. 

„Der Angeklagte war sehr aufge­bracht. Er forderte, wir soll­ten sofort eine Anzeige aufnehmen. Sein Fre­und sei von Glatzen geschla­gen wor­den“, berichtet ein als Zeuge geladen­er Polizeibeamter. „Mein Kol­lege fuhr mit dem Streifen­wa­gen raus. Er hat aber keine Recht­sradikalen gese­hen.“ Dem Ver­let­zten sei ger­at­en wor­den, einen Arzt aufzusuchen und am Mor­gen, wenn er wieder nüchtern sei, Anzeige wegen Kör­per­ver­let­zung zu erstat­ten, so der Polizist. „Daraufhin tex­tete uns der Angeklagte, der eben­falls stark angetrunk­en war, zu. Auf ein­mal flitzte er aus der Tür und trat gegen den Streifen­wa­gen.“ Sebas­t­ian S. sei nun­mehr aufge­fordert wor­den, zurück­zukom­men, um seine Per­son­alien aufzunehmen. „Er sträubte sich, wir mussten ihn zu Boden rin­gen. Dabei trat er meinen Kol­le­gen zweimal gezielt in den Rück­en.“ Sein eben­falls als Zeuge gehörter Kol­lege glaubt inzwis­chen, Sebas­t­ian S. habe ihm „seine Hack­en nicht absichtlich in den Rück­en geschla­gen“. „Der Angeklagte hat aber bil­li­gend in Kauf genom­men, dass er jeman­den trifft“, befind­et die Rich­terin. Das Urteil: 600 Euro Geld­strafe wegen Wider­standes gegen Voll­streck­ungs­beamte, Kör­per­ver­let­zung und Belei­di­gung (*Namen geändert).

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