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Vor dem großen Knall

Sein in den Gedenkstein ein­ge­lassenes Pro­fil hat schon reich­lich Staub ange­set­zt, Spin­nen haben ihre Net­ze zwis­chen Augen­brauen und Nase ges­pan­nt: Karl Marx, Erfind­er des nach ihm benan­nten Marx­is­mus. Nun kön­nte die Ver­wahrlosung des bär­ti­gen Rev­o­lu­tion­sphilosophen ein Ende haben. Die
Marx­is­tisch-Lenin­is­tis­che Arbeit­er­partei Deutsch­lands (MLPD) will einen Brück­enkopf in Bran­den­burg grün­den. Eine Pio­nier­gruppe um die Berlin­er Grund­schullehrerin Car­o­la Franke bemüht sich um den Auf­bau ein­er Parteior­gan­i­sa­tion in der Havel­stadt. Der Grund: Auf ihrem “siebten Parteitag” hat die 1982 in West­deutsch­land gegrün­dete Partei kürzlich
beschlossen, ver­stärkt in die Kom­munen zu gehen. 

Die aber haben, so scheint es, im Moment andere Sor­gen als eine Unter­ver­sorgung mit maois­tisch ange­haucht­en Klassenkampf­parteien. Nicht ein­mal drei Neu­mit­glieder haben die Wer­ber bis­lang gefun­den — so viele sind aber zur Eröff­nung ein­er Orts­gruppe nötig. “Es gibt großes Inter­esse, aber viele Leute haben gesagt, sie seien im Urlaub oder hät­ten Spätschicht”, sagt die Päd­a­gogin. Am Pro­gramm, so ist Franke überzeugt, kann es nicht liegen. “Die Leute auf der Straße sagen, irgend­wann werde es einen großen Knall
geben”, hat die 50-Jährige beim Verteilen von Handzetteln und bei Besuchen an der Haustür beobachtet. 

Einen kleinen Knall haben Franke und ihre Genossen schon beim Streik im ver­gan­genen Jahr ver­nom­men. Da standen Partei-Aktivis­ten vor dem Getriebe­w­erk und sprachen den für die 35 Stun­den-Woche streik­enden Arbeit­ern Mut zu. Dabei möchte die MLPD dur­chaus noch weniger arbeit­en, näm­lich genau sechs Stun­den täglich — bei vollem Lohnaus­gle­ich. Man dürfe sich nicht immer mit dem Min­i­mum zufrieden geben, sagt Franke. Dass die 35-Stun­den-Ini­tia­tive scheit­erte, find­et die Marx­istin trotz­dem bedauer­lich. Die Gew­erkschaft sei
“genau in dem Moment eingeknickt, als der Streik Wirkung zeigte, als es richtig weh tat”. 

Den­noch warnt Franke davor, die “Rolle der Arbeit­er in den Monopol­be­trieben zu unter­schätzen”. Die Massen seien lern­fähig. Dass Arbeit­er selb­st in ein­er ehe­ma­li­gen Hochburg des Pro­le­tari­ats wie Bran­den­burg nur noch eine Min­der­heit stellen, ficht sie nicht an. Call-Cen­ter-Mitar­beit­er seien
mod­erne Arbeiter. 

Anhänger will die Marx- und-Lenin-Partei auch aus den Rei­hen der PDS rekru­tieren. “Viele PDS-Mit­glieder sind sehr unzufrieden, weil ihre Partei — wo sie in der Regierung ist — Kitaschließun­gen und Büchergeld­kürzun­gen mit­trägt”, sagt Franke. Sie habe zwar “Achtung und Respekt vor den alten
Genossen”, man wolle sich aber vor allem um Jün­gere kümmern. 

Am kom­menden Fre­itagabend nun lädt die Partei in die Luck­en­berg­er Schule ein. Einen Anreiz gibt es auf jeden Fall: Freigetränke und einen “kleinen Imbiss”.

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Neonazis heute, “Der Märkische Heimatschutz”

Die mit­tler­weile 10.te Ver­anstal­tung in der Rei­he Neon­azis heute, “Der Märkische Heimatschutz” find­et am Fre­itag dem 11. Juni im Club im Park in Fürsten­walde statt. 

Der Märkische Heimatschutz ist eine der umtriebig­sten und gefährlich­sten Neon­az­izusam­men­schlüsse in Bran­den­burg. Nach außen präsen­tiert sich die Kam­er­ad­schaft als biedere Inter­essen­vertre­tung „nation­al gesin­nter“ Jugendlich­er. Bei genauer­er Betra­ch­tung tut sich ein Sumpf aus Gewalt, Anti­semitismus und Ras­sis­mus auf. 

Ras­sis­mus und Recht­sex­trem­is­mus sind nach wie vor aktuelle Prob­leme in Bran­den­burg. Um dage­gen aktiv zu wer­den, ist Wis­sen über Struk­turen und Auf­bau der recht­sex­tremen Szene notwendig. Die Ver­anstal­tungsrei­he erläutert aus antifaschis­tis­ch­er Sicht Organ­i­sa­tion, Aktiv­itäten und Ide­olo­gie der Kam­er­ad­schaft M.H.S., die exem­plar­isch für Kam­er­ad­schaften in der gesamten Bun­desre­pub­lik steht. 

Nicht erst seit dem gescheit­erten Ver­botsver­fahren gegen die NPD spielt die Organ­i­sa­tion rechter Struk­turen in „Freien Kam­er­ad­schaften“ eine große Rolle. Eine solche Ver­net­zungsstruk­tur bildet einen juris­tisch wenig angreif­baren Rah­men, in dem Neon­azis unab­hängig agieren kön­nen und so die Möglichkeit haben, eine (Straßen-) Poli­tik zu machen, zu der rechte Parteien nicht im Stande sind. 

Diese mit­tler­weile 10. Ver­anstal­tung dieser Art ste­ht in ein­er Rei­he mit jenen, die vorher u.a. schon in Oranien­burg, Straus­berg, Bernau, Frankfurt/Oder, Königs Wuster­hausen, Erkn­er um nur einige zu nen­nen, welche dort auf großes Inter­esse bei zivilge­sellschaftlichen und antifaschis­tis­chen Kräften stieß. 

Mit­glieder und Sym­pa­thisan­ten des Märkischen Heimatschutzes und ander­er recht­sex­tremer Organ­i­sa­tio­nen sind zu dieser Ver­anstal­tung nicht eingeladen.

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The Power of Argument and not the Argument of Power


Kon­ferenz der Flüchtlingsini­tia­tive Brandenburg

11. bis 12. Juni 2004

Potsdam

Friedrich-Ebert-Strasse 04

Straßen­bahn 92 (Kirschallee)

Pro­gramm

Fre­itag

10 Uhr Pressekonferenz

12 Uhr Essen

13.15 Uhr Abschiebung/Legalisierung/Aufenthaltsrecht

(FIB, The Voice, FR Bran­den­burg, Kanak Attak) 

Danach:

Sit­u­a­tion der Flüchtlinge im Land Brandenburg

Podi­ums­diskus­sion mit Anette Flade (Aus­län­der­seel­sorg­erin Pots­dam), FIB, Chip­karten-Ini, Ini­tia­tive für Begegnung 

Das neue Zuwan­derungs­ge­setz / Die Asyl­proze­dur im Land Bran­den­burg (Stef­fen Sauer, Anwalt) 

Abendessen 

Sam­stag

8.30 Uhr Frühstück 

9 Uhr Regionale Schutz­zone /“Lagertour-Kampagne“
(FIB, No Bor­der Bre­men, Alliance of Struggle) 

11 Uhr Ras­sis­mus, Arbeit und Diskriminierung

Podi­ums­diskus­sion (FIB, Elixir‑a, ARI, Opferperspektive) 

12.30 Uhr Essen 

14 Uhr Demon­stra­tion durch Potsdam 

Asyl und Men­schen­rechte für Flüchtlinge

Die Flüchtlingsini­tia­tive Bran­den­burg hat ver­schiedene Heime in Bran­den­burg besucht. Der Bericht ist katas­trophal. Die Lebens­be­din­gun­gen der Asyl­be­wer­ber ver­schlechtern sich gravierend, die Zahl der Abschiebun­gen steigt ras­ant an und die alltäglichen ras­sis­tis­chen Über­griffe sind alarmierend. Asyl­be­wer­ber sind Men­schen, die von weit her aus ihren Län­dern geflo­hen sind, aus kon­ven­tionellen Grün­den oder auf­grund außergewöhn­lich­er Umstände wie Krieg oder Dik­tatur, aus Furcht vor Ver­stüm­melung oder wegen Zuge­hörigkeit zu ein­er anderen poli­tis­chen Ide­olo­gie. Sie befind­en sich auf der Suche nach Schutz. 

Die Asyl­be­wer­ber­heime

Nach dem Gesetz, welch­es die Asy­lantrag­stel­lung in Deutsch­land regelt, haben die Asyl­be­wer­ber nicht das Recht, sich den Ort, an dem sie Leben wollen, auszusuchen. Außer in außergewöhn­lichen Fällen wie ansteck­enden Krankheit­en bzw im Fall beson­der­er medi­zinis­ch­er Betreu­ung wer­den sie bes­timmten Heimen zugewiesen. Der Trans­fer der Asyl­be­wer­ber zu den ver­schiede­nen Heimen wird gewöhn­lich von der Aus­län­der­be­hörde des Lan­des entsch­ieden. Das Recht auf die Wahl des Aufen­thalt­sortes ist ein fun­da­men­tales Men­schen­recht, das vom deutschen Staat per­ma­nent mißachtet wird. Die meis­ten Asyl­be­wer­ber­heime liegen isoliert in Wäldern oder Indus­triege­bi­eten. Die Öffentlichkeit zu erre­ichen wird dadurch schwierig,. Die meis­ten Heime waren früher Mil­itär­lager und sind in des­o­latem Zus­tand, mit ver­rosteten Toi­let­ten aus­ges­tat­tet, wo über­all das Wass­er durch­sick­ert oder pro­vi­sorisch zusam­mengez­im­mert. Wie im Gefäng­nis sind am Ein­gang Kam­eras instal­liert, um Ein- und Aus­gänge zu reg­istri­eren und die Heime sind von Stachel­drahtzäunen und Schranken umgeben. In den Zim­mern sind Asyl­be­wer­ber auf weniger als vier Quadrat­metern zusam­mengepfer­cht, es gibt kein­er­lei Intim­ität, da Heim­leitung und Sozialar­beit­er beliebig ein­treten kön­nen ohne anzuk­lopfen. Regelmäßig wer­den Briefe geöffnet und wenn sich ein Asyl­be­wer­ber beschw­ert, wird er vor Gericht zitiert oder zur Polizei gebracht. Dies alles ist Teil der Einschüchterung. 

Auf­nah­me­lager

Die Art und Weise der Befra­gung bei der Ankun­ft der Asyl­be­wer­ber ist nicht sehr pro­fes­sionel, son­dern diskri­m­inierend und ras­sis­tisch , begleit­et von ein­er schlecht­en Über­set­zung und wirkt sich neg­a­tiv auf den Asy­lantrag aus. Ein Großteil der Antrag­steller wird sich im Nach­hinein darüber bewußt, dass die beim Auf­nah­mege­spräch notierten Angaben nicht wirk­lich dem entsprechen, was er oder sie gesagt hat. Die Meth­ode der Befra­gun­gen sieht keine Berück­sich­ti­gung des trau­ma­tisierten Zus­tands der Flüchtlinge vor, es ist kein­er­lei Vor­bere­itung auf dieses Gespräch vorge­se­hen und die sog. Entschei­der beziehen keine sozio-kul­turellen Unter­schiede mit ein, was ger­ade auf non-ver­baler Ebene zu Missver­ständ­nis­sen führt. 

Das neue Gesundheitsgesetz 

Asyl­be­wer­ber wer­den sehr schlecht medi­zinisch behan­delt, außer in Fällen ansteck­ender oder akuter Krankheit­en, bei Schmerz­pa­tien­ten oder chro­nis­chen Krankheit­en. Kranken­scheine gibt es nur beim Sozialamt. Es ist gängige Prax­is, dass sich das Sozialamt bei anhal­tenden Beschw­er­den weigert, Kranken­scheine für Spezial­is­ten auszustellen. Die Sit­u­a­tion der Asyl­be­wer­ber: Trau­ma, Nach­grü­beln über Fam­i­lie und Ange­hörige im Herkun­ft­s­land, den oft schwieri­gen Fluchtweg und die unzulänglichen Lebens­be­din­gun­gen in Bran­den­burg und Deutsch­land – all dies sind Fak­toren, die krank machen. Diese Bedin­gun­gen rufen Krankheit­en her­vor, die von den Autoritäten oft nicht anerkan­nt oder berück­sichtigt wer­den, da sie als für die Gesellschaft unge­fährlich eingestuft werden. 

Seit der Gesund­heit­sre­form zahlen einige Asyl­be­wer­ber 10 Euro Prax­is­ge­bühr und eben­falls einen Beitrag zu Medika­menten in der Apotheke. Manche Ärzte geben ihnen ver­dor­bene Medika­mente oder solche, bei denen das Ver­falls­da­tum abge­laufen ist, emp­fan­gen sie erst, nach­dem alle Deutschen dran waren oder schick­en sie nach Hause, mit der Auf­forderung, später wieder zu kommen. 

Ein­schränkung des Aufenthaltsrechts

Die Asyl­be­wer­ber haben nicht das Recht gegen die von der Aus­län­der­be­hörde aufer­legten Ein­schränkun­gen zu ver­stoßen. Wenn sie den Land­kreis ver­lassen wollen oder müssen, so bedarf es ein­er Genehmi­gung zum „Ver­lassen des Bere­ich­es der Aufen­thalts­beschränkung“. Meist erteilt die Aus­län­der­be­hörde diese Genehmi­gung nicht. Wenn ein Asyl­be­wer­ber außer­halb der fest­glegten Zone angetrof­fen wird, zahlt er/sie eine empfind­liche Geld­strafe und muss unter Umstän­den einige Zeit im Gefäng­nis ver­brin­gen. Dieses beson­dere Gesetz hat dazu geführt, dass die Polizei ihr Recht zur Per­son­alienkon­tolle beson­ders bei Far­bigen Men­schen miss­braucht. Auf Bahn­höfen, Zügen und Straßen wer­den die Leute, die nicht deutsch ausse­hen kon­trol­liert. Viele Asylb­wer­ber wer­den als Dro­gen­händler krim­i­nal­isiert. 99% der Asyl­be­wer­ber im Land Bran­den­burg leben von Sozial­hil­fe, da sie keine Arbeit­ser­laub­nis haben. Die Sozial­hil­fe wird beim Sozialamt aus­gegeben und beste­ht großteils aus Gutscheinen oder Chip­karten, mit denen man nur in bes­timmten Geschäften und manch­mal nur an ein­er bes­timmten Kassen einkaufen kann. Die Leute find­en dort nicht immer das, was sie brauchen und bes­timmte Waren (Alko­hol und Zigaret­ten) darf man nicht mit den Karten oder Gutscheinen erweben. 

Arbeit

Obwohl es ein Gesetz gibt, dem­nach ein Asyl­be­wer­ber nach einem Jahr arbeit­en darf, wird es nicht angewen­det. Etwa 99 % der Asyl­be­wer­ber haben nur das, was sie zum Essen und Schlafen brauchen. Sie sind also reg­ulär gezwun­gen, Sozialar­beit für einen Euro pro Stunde zu leis­ten oder kön­nen nicht mehr als zwei Stun­den täglich arbeit­en. In manchen Heimen sind die Men­schen gezwun­gen, Sozialar­beit in der Stadt zu leisten. 

Bil­dung

Es ist für einen Asyl­be­wer­ber prak­tisch unmöglich, sich fortzu­bilden. Die Aus­nahme bilden nur Kinder im schulpflichti­gen Alter bis zur 10. Klasse. Diese Kinder, die unter dem sel­ben Sta­tus und unter dem sel­ben Dach wie ihre Eltern leben, haben keine Chance mit ihren Stu­di­en weit­er zu kom­men oder gar eine Beruf­saus­bil­dung zu machen. Ihre Jugend wird ver­schenkt. Denn kein Asyl­be­wer­ber darf studieren oder eine Aus­bil­dung machen. 

Ras­sis­mus

Zusät­zlich zu all diesen bere­its erwäh­n­ten Diskri­m­inierun­gen und Ein­schränkun­gen wer­den täglich Asyl­be­wer­ber ver­bal oder physisch ange­grif­f­en. Die Poli­tik­er haben hier Tür und Tor für die ras­sis­tis­che Öffentlichkeit geöffnet, die
denkt, dass die Aus­län­der ihnen die Arbeit­splätze und die Woh­nun­gen weg­nehmen wür­den und nur Steuern kosten.Zusätzlich sind Leute mit nicht deutsch wirk­en­dem Äußeren „befremdlichen Blick­en“ ausgesetzt. 

Abschiebung

Um das Lei­den der Asyl­be­wer­ber zu krö­nen, sind sie ständig mit der möglichen Abschiebung kon­fron­tiert, die täglich von der Aus­län­der­be­hörde prak­tiziert wird. Die Behör­den zwin­gen sie, zu den jew­eili­gen Botschaften zu gehen um Aus­reisep­a­piere zu unter­schreiben, die ihre Abschiebung erle­ichtern. Im Zweifels­fall reduzieren sie das bere­its ger­ingfügige Taschen­geld, ziehen Iden­titätspa­piere ein und leg­en Blankopa­piere zum Unter­schreiben vor. Die Asyl­be­wer­ber sind hier, weil ihr Leben in den Herkun­ft­slän­dern bedro­ht ist! 

Wir laden die Öffentlichkeit ein, am Kampf gegen die ver­schiede­nen For­men des Ras­sis­mus und die Abschiebun­gen teilzunehmen , von denen fast alle Asyl­be­wer­ber in Bran­den­burg bedro­ht sind. Wir haben beschlossen, am 11 und 12. Juni 2004 eine zweitägige Kon­ferenz durchzuführen. Am 12 Juni gibt es zusät­zlich noch eine Großdemon­stra­tion gegen Ras­sis­mus, Abschiebung und die sich ver­schlechtern­den Lebens­be­din­gun­gen der Asylbewerber. 

FLÜCHTLINGSINITIATIVE BRANDENBURG

EISENHARTSTR.13, 14469 POTSDAM

Tel./Fax: 0331 716499 oder 0177 5155195 

fluchtlingsbrandenburgini@yahoo.fr

www.fi‑b.net

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Naziparolen in Neuruppin und Fehrbellin: Polizei fasst Täter-Trio

NEURUPPIN Der Polizei ist es gestern gelun­gen, die las schwere anti­semi­tis­che Straftat­en klas­si­fizierten Schmier­ereien am Jerusalemhain in Neu­rup­pin und dem Gedenkstein des Jüdis­chen Fried­hofs in Fehrbellin aufzuk­lären. Beschuldigt wer­den drei Neu­rup­pin­er und Fehrbelliner. 

Die zwei Jugendlichen und ein Her­anwach­sender kamen nach der polizeilichen Vernehmung wieder frei. Laut Rudi Son­ntag, Press­esprech­er im Polizeiprä­sid­i­um Pots­dam, legten die Beschuldigten Teilgeständ­nisse zu den Straftat­en vom Woch­enende des 6./7. März 2004 ab. Außer­dem „sieht die Beweis­lage gut aus“, fügte Son­ntag an. Laut der Neu­rup­pin­er Ober­staat­san­wältin Loli­ta Lodenkämpfer habe ein­er der mut­maßlichen Täter eingeräumt, bere­its im Okto­ber 2003 den jüdis­chen Gedenkstein in Fehrbellin beschmiert zu haben. Darüber hin­aus seien die Drei nicht ein­schlägig bekannt. 

Nach dem Ermit­tlungsergeb­nis set­zt Lodenkäm­per nun darauf, das Ver­fahren „zügig zur Anklage zu brin­gen“. Vere­in­fachte Jugend­ver­fahren beziehungsweise ein beschle­u­nigtes Ver­fahren gegen den Volljähri­gen kämen wegen der Schwere der Vor­würfe nicht in Frage. Dem Trio – ein Schüler, ein Lehrling, ein Arbeit­slos­er – wird unter anderem zur Last gelegt, an das Jerusale­mer-Denkmal „Arbeit macht frei“ und „Jedem das Seine“ geschmiert zu haben. Die Sprüche prangten über den Eingän­gen zu den Nazi-Konzentrationslagern. 

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Bekannter Neonazi für Übergriff in Potsdam (Brandenburg) verurteilt

(Mut gegen Rechte Gewalt, Simone Rafael) Sieben Jahre Haft forderte der Staat­san­walt vor dem Landgericht Pots­dam für
den 27-jähri­gen Recht­sex­tremen Heiko G., der den 17-jähri­gen XXX ver­prügelt und dann auf die Bah­n­gleise gewor­fen hat­te. Der vor­sitzende Richter machte zum Schluss “nur” 6 Jahre daraus. 

Der Richter rech­nete dem Täter, der wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung und räu­berisch­er Erpres­sung vor Gericht stand, ein Teilgeständ­nis und eine Entschuldigung an, auch wenn diese mehr ans Gericht als an das Opfer gerichtet schien. Außer­dem war Heiko G. eine Mord­ab­sicht nicht nachzuweisen. 

Die Tat

Am 23. März 2003 wartet der heute 17-jähriger Auszu­bilden­der XXX am Bahn­hof Rehbrücke in Pots­dam auf den Zug. Als er die drei jun­gen Män­ner in ihren Out­fits sieht, die sie als Ange­hörige der recht­sex­tremen Szene ausweisen, ist es schon zu spät zum Fliehen. Die rechtsextremen
Schläger sind schon bei ihm und brüllen ihn an “Zecke, ver­piss Dich!” 

Unheil­voll klingt die fol­gende Ankündi­gung “So fühlt es sich an, wenn
man unter­legen ist.” Mit einem Teleskop­schlag­stock schla­gen die
Recht­sex­tremen auf Beine und Kopf des Jugendlichen ein. Ein­er drückt
eine Zigarette auf dem Gesicht von XXX aus und ver­suchte, “Geld, Handy, Zigaret­ten” vom Opfer zu erpressen. Außer­dem forderten die drei Män­ner eine Frau, die sie begleit­ete, auf, eben­falls zuzutreten. In der
jun­gen Frau erken­nt der 17-Jährige seine ehe­ma­lige Mitschü­lerin Jeanette
H.? Er spricht sie namentlich an und bit­tet sie um Hil­fe. Sie dreht
sich weg. 

Daraufhin hiel­ten die Peiniger kurz inne. Doch schließlich wirft
Haupt­täter Heiko G. das ver­let­zte Opfer auf die Gleise. Mit einem
dop­pel­ten Nasen­bein­bruch, Rip­pen­prel­lun­gen und Gehirn­er­schüt­terung liegt
das Opfer blu­tend auf den Schienen. Es ist reines Glück, dass der Zug
Ver­spä­tung hat. Statt um 2 Uhr 24 erre­icht er um 2 Uhr 58 den Bahnhof.
Son­st wäre der 17-Jährige nicht mehr rechtzeit­ig von den Gleisen
heruntergekommen. 

Das Ver­fahren

Am 19. Feb­ru­ar startet das Ver­fahren gegen Haupt­täter Heiko G. vor dem
Pots­damer Landgericht. Der 27-jährige G. trägt Glatze und Tat­toos bis
zum Schädel. Auf seine Hand sind SS-Runen tätowiert — was ihm ein
weit­eres Ver­fahren wegen Ver­wen­dung von Kennze­ichen verfassungswidriger
Organ­i­sa­tio­nen ein­brin­gen wird. G. ist ein­schlägig vorbe­straft, u.a.
wegen schw­er­er Brand­s­tiftung, Ver­stoß gegen das Waffengesetz,
gefährliche Körperverletzung. 

Die Anklage dies­mal lautet auch gefährliche Kör­per­ver­let­zung, dazu noch
schwere räu­berische Erpres­sung. Am ersten Prozesstag hat der Angeklagte
die Tat zunächst abgestrit­ten. Nach­dem jedoch das Opfer und weitere
Beteiligte der Tat ihre Zeu­ge­naus­sagen gemacht hat­ten, entschloss sich
Heiko G. zu einem Teilgeständ­nis. Er ges­tand, den alternativen
Jugendlichen geschla­gen zu haben. Sein Motiv: Hass auf Linke. Am letzten
Prozesstag ges­tand er auch die Erpres­sung ein. 

Das Urteil

Verurteilt wurde G. let­z­tendlich zu sechs Jahren Haft wegen gefährlicher
Kör­per­ver­let­zung und schw­er­er räu­berisch­er Erpres­sung. Ein Mordversuch
ließ sich nicht nach­weisen. In der Urteils­be­grün­dung sprach der Richter
von ein­er klar erkennbaren poli­tis­chen Überzeu­gung des Angeklagten und
erk­lärte, dass dieser klar zur recht­sex­tremen Szene gehöre. Doch die Tat
sei das Werk eines “dumpfen recht­sex­tremen Schlägers”, darin sei kein
faschis­toides Gedankengut zu erkennen. 

Genau diese Unter­schei­dung ärg­ert Clau­dia Luzar vom Verein
Opfer­per­spek­tive: “Das war eben keine Einzeltat eines dumpfen Schlägers.
Die organ­isierte Neon­aziszene der Region war stark unter den Zuschauern
im Gerichtssaal vertreten. Kam­er­aden schrieben Heiko G. aufmunternde
Briefe ins Gefäng­nis. Offen­sichtlich ist er kein dumpfer Schläger,
son­dern ein Teil der ide­ol­o­gis­chen, organ­isierten Szene.” Anson­sten ist
die Exper­tin von der bran­den­bur­gis­chen Opfer­ber­atungsstelle, die den
17-jähri­gen XXX betreute, mit dem Urteil zufrieden: “Zwar hat der
Täter schon ein­mal 6 Jahre Jugend­strafe abge­sessen, so dass ich wenig
Hoff­nung habe, dass seine Ein­stel­lung sich dort ändert. Aber das recht
hohe Straf­maß ist angemessen und er wird es kom­plett absitzen müssen.
Auch das Opfer ist mit dem Urteil zufrieden.” 

Die alter­na­tive Szene

Einen pos­i­tiv­en Effekt, so meint Luzar, dürfte der Prozess und sein
Aus­gang auch auf die nicht-rechte Jugend­szene in Pots­dam haben. Im
ver­gan­genen Jahr gab es 15 recht­sex­trem motivierte Angriffe auf
alter­na­tive Jugendliche in Pots­dam. “Bish­er wur­den die nicht-rechten
Jugendlichen als Opfer­gruppe nicht wahrgenom­men”, berichtet sie, “und
die Jugendlichen hat­ten den Ein­druck, selb­st mit dem Über­griff klar
kom­men zu müssen.” Während des Prozess­es hät­ten die nicht-rechten
Jugendlichen viel Sol­i­dar­ität erfahren. Außer­dem hät­ten verschiedene
Grup­pen gut zusam­men gear­beit­et, wenn es etwa darum ging, vor den
recht­sex­tremen Sym­pa­thisan­ten die Sitz­plätze im Gerichtssaal zu besetzen. 

Die recht­sex­treme Szene

Welche Wirkung der Prozess auf die recht­sex­treme Szene der
bran­den­bur­gis­chen Haupt­stadt haben wird, bleibt abzuwarten. Derzeit
betreibt die organ­isierte Szene mas­sive Anti-Antifa-Aktiv­itäten, sammelt
also Dat­en von Men­schen, die sich gegen Recht­sex­trem­is­mus aussprechen.
Auch vor und im Gericht wurde viel fotografiert. 

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Wie ein Kampfhund”

Neon­azi Heiko G. stieß einen Mann aufs Gleis. Gestern wurde er zu sechs Jahren Haft verurteilt

Pots­dam. Das Landgericht Pots­dam hat den bru­tal­en Über­fall eines Neon­azis mit ein­er hohen Strafe geah­n­det. Die 3. Große Strafkam­mer verurteilte Heiko G. (27) gestern zu sechs Jahren Haft, weil er im März 2003 auf dem Potsdamer
Bahn­hof Rehbrücke den jun­gen Linken XXX geprügelt und auf die Gleise gestoßen hat­te. Das Opfer hat­te noch Glück im Unglück: Ein zur Tatzeit angekündigter Zug kam ver­spätet. Der Angriff, an dem zwei Kumpane von G.
beteiligt waren, sei in sein­er “Feigheit und Bru­tal­ität schw­er zu übertr­e­f­fen”, sagte Richter Hans-Jörg Tie­mann. Er bescheinigte G. “eine Hand­lungsweise wie ein Kampfhund”. Der Täter sei der gefährlichen Kör­per­ver­let­zung und der schw­eren räu­berischen Erpres­sung — in einem
allerd­ings min­der­schw­eren Fall — schuldig: Der Neon­azi hat­te das Opfer gezwun­gen, ihm Zigaret­ten zu geben. 

Staat­san­walt Peter Petersen hat­te in seinem Plä­doy­er sieben Jahre Haft für Heiko G. gefordert. Wenn die Gesellschaft es hin­nehme, dass ein junger Mann Opfer ein­er schw­eren Gewalt­tat werde, nur weil er sich anders klei­de und eine andere Frisur trage als Recht­sex­trem­is­ten, “brechen in diesem Land Anar­chie und Ter­ror aus”, sagte Petersen. Der Staat­san­walt ermah­nte den vielfach vorbe­straften Heiko G., wenn er auch aus der neuen Verurteilung so wenig lerne wie aus den früheren, “rasen Sie mit Sieben-Meilen-Stiefeln auf
die Sicherungsver­wahrung zu”. Dies würde bedeuten, dass G. nach Ablauf ein­er Haft­strafe hin­ter Git­tern bleibt. 

Neun Jahre Haft hat­te der Anwalt des Opfers ver­langt. Der Über­fall auf dem Bahn­hof “liegt sehr nahe an ver­suchtem Mord”, sagte Volk­er Wieder­s­berg. XXX habe sich in Todes­ge­fahr befun­den. Dass kein Zug kam, sei nur
“der Unzu­ver­läs­sigkeit der Bahn zu ver­danken”. Dage­gen bestritt der Vertei­di­ger von G., dass dieser das Opfer auf die Gleise stieß. Die Prozesse gegen die zwei Kumpane von G. ste­hen noch aus.

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Zugverspätung rettete Leben

(20.02.04, Von Frank Jansen) Pots­dam. Dass die Unpünk­tlichkeit der Bahn einen pos­i­tiv­en Effekt haben
kön­nte, geschweige denn ein Leben ret­tet, erscheint kaum vorstell­bar. Doch was sich am 23. März 2003 auf dem Bahn­hof Rehbrücke am Rande Pots­dams abspielte, endete wohl nur dank ein­er typ­is­chen Zugver­spä­tung nicht in einer
tödlichen Tragödie. Der Recht­sex­trem­ist Heiko G. hat, das ste­ht für die Pots­damer Staat­san­waltschaft fest, zusam­men mit zwei Kumpa­nen den jun­gen Linken XXX erst geschla­gen, getreten und erpresst. Das war etwa gegen
2 Uhr 20 — und mit den Worten “ab mit dir auf die Gleise” soll G. das Opfer auf die Schienen gestoßen haben. Um 2 Uhr 24 hätte der Region­alzug Berlin-Belzig in Rehbrücke ankom­men sollen. Auf dem Gleis, auf dem der
blu­tende XXX lag. Doch der Zug erschien, das hat der Anwalt des Opfers recher­chiert, erst um 2 Uhr 58. Da war XXX in Sicher­heit und die Polizei schon am Tatort. 

Heiko G. muss sich seit gestern vor dem Landgericht Pots­dam ver­ant­worten. Die Ver­fahren gegen die mut­maßlichen Mit­täter wur­den abge­tren­nt, da sie als weit weniger belastet gel­ten. Der 27 Jahre alte G. hinge­gen ist nach Ansicht
von Sicher­heit­sex­perten “ein psy­chopathis­ch­er Schläger­typ”. Acht Urteile erwäh­nt Staat­san­walt Peter Petersen, Richter Heinz-Jörg Tie­mann zählt aus einem “ganz schön beein­druck­enden Strafreg­is­ter” auf: schwere Brandstiftung,
Ver­stoß gegen das Waf­fenge­setz, gefährliche Kör­per­ver­let­zung, Wider­stand gegen Voll­streck­ungs­beamte, Fahren ohne Fahrerlaub­nis. Der Angeklagte
selb­st, kurzgeschoren und bis zum Schädel tätowiert, berichtet ungerührt von
mehreren Jahren Haft. Wie kon­nte das alles passieren, fragt der Richter. Heiko G.: “Det passiert dann halt irgendwie.” 

In der Nacht zum 23. März will G. aber zur Tatzeit gar nicht am Bahn­hof Rehbrücke gewe­sen sein. Das Opfer erin­nert sich anders: G. und seine Fre­unde hät­ten ihn mit einem Totschläger geprügelt, getreten und ihre Knie ins
Gesicht ger­ammt. Heiko G. habe auch ver­sucht, ihm auf ein­er Wange eine Zigarette auszu­drück­en, sagt der schmächtige, punkig frisierte B., den zahlre­iche Linke ins Gericht begleit­et haben. Der 19-Jährige weiß auch noch,
G. habe “Geld, Handy, Zigaret­ten” ver­langt. “Ich hab ihm Zigaret­ten gegeben”, sagt XXX, trotz­dem sei er von G. auf das Gleis “geschmis­sen” wor­den. Dort gelang es XXX, per Handy die Polizei zu rufen. Kurz bevor die
Beamten ein­trafen, zog dann ein­er der Schläger das Opfer von den Schienen auf den Bahn­steig. Ein Ret­tungswa­gen brachte XXX ins Kranken­haus. Die Ärzte diag­nos­tizierten unter anderem einen Nasen­bein­bruch, Platzwun­den und Prellungen. 

Gegen Heiko G. liegt noch ein zweit­er Anklagepunkt vor. Die
Staat­san­waltschaft sagt, G. habe am 18. Jan­u­ar 2003 in sein­er Woh­nung einer
Frau eine Bier­flasche an den Kopf gewor­fen. Der Angeklagte meint, ihm sei
eine Flasche “aus­gerutscht” — ohne zu tre­f­fen. Dass die Frau Verletzungen
nahe der Augen erlitt, erk­lärt G. mit dem Wurf ein­er Flasche durch einen
Bekan­nten “von hinten”. 

Auf der recht­en Hand von Heiko G. sind SS-Runen ein­tä­towiert. Staatsanwalt
Petersen herrscht ihn an: “Machen Sie den Dreck weg!” — und leit­et ein
Ermit­tlungsver­fahren wegen Ver­wen­dung von Kennze­ichen verfassungswidriger
Organ­i­sa­tio­nen ein. Heiko G. klebt in der Pause ein Pflaster über die Runen.
Dann set­zt er sich wieder in den Gerichtssaal und ver­schränkt gelassen die
Arme.

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Mutig Gesicht zeigen

Mit­glieder der Ini­tia­tive “Gesicht zeigen” bere­it­en für Dien­stag, 8. Juni, die Ausstel­lung von Irmela Schramm mit dem Titel “Hass fotografiert und
ver­nichtet” in der Pritzwalk­er Niko­lai-Kirche vor. Sie laden außerdem
während des Stadt­festes am Sonnabend, 12. Juni, zum “Interkul­turellen
Fes­ti­val Melt­ing Pot” am evan­ge­lis­chen Gotte­shaus ein. Über den Stand der
Vor­bere­itun­gen zum Pro­gramm sprachen die Organ­isatoren am Dien­stagabend in
der Grün­straße 26. 

Maler­meis­ter Jür­gen Kuh­nt und SPD-Stadtverord­neter Sieg­bert Win­ter spannten
noch am Abend 40 laufende Meter Stahl­seil im Ein­gangs­bere­ich der Kirche und
bracht­en Lam­p­en an. Hier sollen 32 Fotos aus dem 7000 Bilder umfassenden
Fun­dus von Irmela Schramm aufge­hängt wer­den. Die Frau doku­men­tiert und
ent­fer­nt seit 18 Jahren Hass- und Het­zschmier­ereien, auf die sie im
alltäglichen Leben stößt. 

Eröffnet wird die Expo­si­tion am 8. Juni um 17 Uhr mit dem CD-Titel “Die
couragierte Frau” von Gerd Schöne, den der Lie­der­ma­ch­er Irmela Schramm
gewid­met hat. Die Bilder wer­den dann bis zum 18. Juni werk­tags von 10 bis 12
und 15 bis 18 Uhr in der evan­ge­lis­chen Kirche gezeigt. Auf den verteilten
Ein­ladun­gen lassen Mit­glieder der Ini­tia­tive “Gesicht zeigen” Irmela Schramm
selb­st zu Wort kom­men: “Diese Ausstel­lung muss in erster Lin­ie betroffen
machen, denn Betrof­fen­heit erzeugt auch die Erken­nt­nis, dass man handeln
muss.” 

Das “Interkul­turelle Fes­ti­val Melt­ing Pot” wird am Sam­stag, 12. Juni, um 17
Uhr ges­tartet und etwa bis 1 Uhr dauern. Gym­nasi­as­ten des Kun­stkurs­es der
12. Jahrgangsstufe ent­war­fen Plakate, die zu diesem Ereig­nis ein­laden. Eine
Pritzwalk­er Druck­erei vervielfältigte diese kosten­los, damit sie in der
Stadt aus­ge­hangen wer­den können. 

Zum Pro­gramm wer­den Kung-Fu-Vor­führun­gen und Feuer-Show gehören.
Märch­en­erzäh­lerin Renate Groe­newe­gen (Knubbelkrud) aus Horst bei Wolfshagen
hat bere­its ihr Kom­men zuge­sagt. Vier oder fünf Bands möcht­en sich am
“Melt­ing Pot” beteili­gen. Asyl­be­wer­ber haben kleine musikalische
Dar­bi­etun­gen angekündigt. Trom­mel-Ses­sion und Bauch­tanzkurs wer­den das
Pro­gramm abrunden. 

Es werde aber auch eine “offene Bühne” geben, hieß es in der Zusammenkunft
am Dien­stagabend, auf der Men­schen aus dem Pub­likum mit kulturellen
Beiträ­gen auftreten können. 

Wer Inter­esse hat, mitzuwirken, oder ein­fach nur mehr zu Ausstel­lung und zum
interkul­turellen Fes­ti­val erfahren möchte, kann sich an Chady Seu­bert in
Hasen­winkel (Stadt Pritzwalk) wen­den, 03395/31 01 69. 

Das näch­ste Tre­f­fen der Fes­ti­val­or­gan­isatoren ist am Don­ner­stag, 10. Juni,
um 20 Uhr in der Pritzwalk­er Grün­straße 26 vorgesehen.

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Hakenkreuz am Fenster

NEURUPPIN Mit einem Hak­enkreuz und ein­er SS-Rune haben unbekan­nte Täter ein Fen­ster des Schinkel­gym­na­si­ums an der Käthe-Koll­witz-Straße in Neu­rup­pin beschmiert. Als Tatzeit wur­den bei der Polizei die Tage zwis­chen dem 28. Mai und dem 1. Juni angegeben.

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HIV-positive Frau aus Kamerun beißt Polizistin

Neu­rup­pin — Eine mit dem HIV-Virus infizierte Frau hat in der Aus­län­der­be­hörde von Neu­rup­pin eine Polizistin gebis­sen. Die 29-Jährige aus Kamerun soll abgeschoben wer­den. Deswe­gen riefen die Mitar­beit­er der Behörde die Polizei, als die Afrikaner­in gestern dort auf­tauchte. Die seit lan­gen Jahren HIV-Pos­i­tive ver­suchte, sich gegen die Fes­t­nahme zu wehren, indem sie der Beamtin in den linken Han­drück­en biss. Dadurch zog sich diese eine blu­tende Wunde zu, wie die Polizei Pots­dam gestern mitteilte. 

Ob sich die Polizistin mit dem lebens­ge­fährlichen Virus infiziert hat, ist noch unklar. Die Antikör­p­er, die darüber Auskun­ft geben, kön­nen nach Angaben eines Experten des Robert-Koch-Insti­tuts (Berlin) erst nach vier bis sechs Wochen nachgewiesen wer­den. Ihm sei kein Fall bekan­nt, bei dem sich jemand durch einen Biss angesteckt habe, es gebe in der Fach­welt aber Berichte darüber. 

Das Amts­gericht erließ gegen die 29-Jährige Haft­be­fehl wegen ver­sucht­en Totschlags, gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung und Wider­stands gegen Voll­streck­ungs­beamte in einem beson­ders schw­eren Fall. Ob bei der HIV-infizierten Angreiferin die Krankheit tat­säch­lich aus­ge­brochen ist, war nicht zu erfahren.

Inforiot