Kategorien
Uncategorized

V‑Mann-Skandal — Bündnisgrüne fordern personelle Konsequenzen

Vogt: Affäre auf die leichte Schul­ter zu nehmen hieße, Erfahrun­gen der unseligen
deutschen Ver­gan­gen­heit zu ignorieren

BÜNDNIS 90/Die Grü­nen fordern per­son­elle Kon­se­quen­zen im Innen­min­is­teri­um, sollte
sich der in der Presse bekan­nt gewor­dene Ver­dacht bestäti­gen, dass der Neon­azi und
Händler von Hass-CDs Sven S. ent­ge­gen früheren Angaben des Min­is­teri­ums als V‑Mann
für das LKA gear­beit­et hat. Und das, obwohl gegen ihn wegen Volksverhetzung
ermit­telt wurde. 

“Wir sind entset­zt über die immer deut­lich­er zutage tre­tende Ver­flech­tung zwischen
bran­den­bur­gis­chen Sicher­heit­sor­ga­nen und ver­fas­sungs­feindlichen Organisationen”,
sagte der Lan­desvor­stand­sprech­er von BÜNDNIS 90/Die Grü­nen, ROLAND VOGT. “Sicher­lich
ist der Ein­satz von V‑Leuten immer eine Grat­wan­derung. Was sich derzeit in
Bran­den­burg abze­ich­net, hat den durch den Rechtsstaat vorgegebe­nen Rah­men aber
längst gesprengt und nimmt skan­dalöse Aus­maße an. Alarmierend wäre zudem, wenn sich
her­ausstellt, dass Innen­min­is­teri­um, Ver­fas­sungss­chutz und Polizei der für die
Kon­trolle von V‑Mann-Ein­sätzen zuständi­gen Par­la­men­tarischen Kontrollkommission
keinen reinen Wein ein­schenken”, sagte ROLAND VOGT

“Dass nun auch noch bekan­nt wird, dass das LKA für den Neon­azi Sven S. die
Ver­fas­sungskon­for­mität der von ihm ver­triebe­nen Hass-CDs über­prüfte, schlägt dem
Fass den Boden aus”, sagte ROLAND VOGT. “Die ober­ste Polizeibehörde muss sich nun
vor­w­er­fen lassen, den Geschäft­ser­folg des ein­flussre­ichen Neon­azis befördert zu
haben.” 

“Es ist Zeit für eine Son­der­sitzung der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion, auf
der das Innen­min­is­teri­um endlich die Karten auf den Tisch leg­en muss”, sagte ROLAND
VOGT. “Soll­ten sich die in der Presse beschriebe­nen Vorgänge als zutr­e­f­fend erweisen
und sich bewahrheit­en, dass dem Kon­troll­gremi­um bei vorherge­hen­den Sitzungen
brisante Infor­ma­tio­nen voren­thal­ten wur­den, beziehungsweise dass Par­la­men­tari­er und
Öffentlichkeit getäuscht wur­den, sind per­son­elle Kon­se­quen­zen unabdingbar.” 

“Diese Angele­gen­heit auf die leichte Schul­ter zu nehmen hieße, die Lehren aus
unser­er unseli­gen Ver­gan­gen­heit zu ignori­eren”, sagte ROLAND VOGT. “Vor der
Machter­grei­fung gab es die gefährliche Gemen­ge­lage von Staatss­chutz, Rechtsradikalen
und Polizei schon einmal.” 

Kategorien
Uncategorized

Gedenken an ermordeten Obdachlosen

Demon­stra­tion am 10. August um 14 Uhr von Blanken­felde nach Dahlewitz
anlässlich des 2. Todestages des Obdachlosen Dieter Manzke.

Am 10.8.2003 jährt sich zum zweit­en Mal die Ermor­dung des Obdachlosen Dieter
Manzke in Dahlewitz. 

Dieter Manzke ist nur ein­er von vie­len Obdachlosen, die in den let­zten Jahren
unter den Trit­ten und Schlä­gen selb­ster­nan­nter jugendlich­er “Ord­nungss­tifter” zu Tode kamen. Eine von der Berlin­er Obdachlosen­zeitung Motz vor einiger Zeit
veröf­fentlichte Chronik kommt auf bun­desweit 374 Über­griffe zwis­chen 1989 und 1993. 253 davon ende­ten tödlich. Und auch in den Fol­ge­jahren nahm die Gewalt nicht ab. Min­destens 276 Angriffe auf woh­nungslose Men­schen soll es zwischen
1997 und 1999 in ganz Deutsch­land gegeben haben. 

Es geht den Ver­anstal­tern Red­SideZ jedoch nicht nur um die Erin­nerung an den Mord an Dieter Manzke. Auch soll es nicht lediglich um die Prob­lema­tisierung von ähn­lichen Tat­en gehen. The­ma der Demon­stra­tion ist vielmehr die Kri­tik an
der derzeit­ig in der Öffentlichkeit wahrnehm­baren Het­ze gegen Arbeit­slose und Obdachlose. Im diesem derzeit­ig geführten ide­ol­o­gis­chen “Sozialschmarotzer”-Diskurs wer­den sie für ihre Zwangslage selb­st verantwortlich
gemacht und als “faul” und “arbeit­sun­willig” stigmatisiert. 

Dabei ist es ein grund­sät­zlich­es Prob­lem, dass immer mehr Lohn­ab­hängige als “über­flüs­sig” mar­gin­al­isiert wer­den und
ihres Rechts auf Leben und Teil­habe an der Gesellschaft beraubt werden. 

Mit dem Mot­to “Her mit dem schö­nen Leben”, soll dieses Recht deut­lich einge­fordert wer­den. Wer vor lauter Arbeit­sethos diesen Wichti­gen Grund­satz vergisst
ruft zu Unmen­schlichkeit auf. Da sieht die Gruppe Red­SideZ auch den Zusam­men­hang zwis­chen dem Mord an Manzke und der derzeit­i­gen Stim­mung gegen obdachlose und arbeit­slose Menschen. 

Auch die neueren Regierungskonzepte, wie “Hartz-Papi­er” und “Agen­da 2010” zeu­gen von dieser Mar­gin­al­isierung gegenüber sozial schwache und sollen in diesem
Zusam­men­hang auf der Demo kri­tisiert werden. 

Red­sidez

Unter­stützerIn­nen: Red­sidez; AStA-TU Berlin; Unikraut; Antifaschistische
Gruppe Oranien­burg [A.G.O.]; Rote Brigaden Lud­wigs­felde; antifa eberswalde;
Infor­matik-INI; Kam­pagne gegen Wehrpflicht, Zwangs­di­en­ste und Militär
Pots­dam; Polizeikon­troll­stelle; TFAS; Autonome Antifa Nor­dost [AANO];
progress.pdm[antifascist youth]

“Jeden Mor­gen begin­nt ein neuer Tag, der dem anderen gle­icht. Die Menschen
erzählen sich ihre Träume und erleben den gen­er­al­isierten Alp­traum. Sie
scheit­ern wie Fliegen, über­leben dahin und ster­ben wie diese Gesellschaft durch sich
selb­st gestor­ben ist. Die heutige Welt ist ein Totenhaus.”
(aus: Sub­re­al­is­tis­che Bewe­gung: “Jet­zt! — ein sub­re­al­is­tis­ches Manifest”,
1979)

Kategorien
Uncategorized

Eingeschleust und abgeschoben

Nach einem Bürg­er­hin­weis wurde am 30. Juli gegen 19.20 Uhr in Groß Breesen ein rus­sis­ch­er Staat­sange­höriger fest­gestellt, der über die Neiße eingeschleust wor­den war. Statt des geplanten Abhol­fahrzeuges wurde er nun
durch den Bun­des­gren­zschutz emp­fan­gen und nach Abschluss der Ermit­tlun­gen nach Polen zurückgeschoben.

 

Wegen uner­laubten Aufen­thalts erhiel­ten bei der Aus­reisekon­trolle an bei­den Gren­zübergän­gen sieben Per­so­n­en aus Litauen, Weißrus­s­land und der Ukraine eine Anzeige.

Kategorien
Uncategorized

Top-Neonazi im Staatsdienst

POTSDAM Innen­min­is­teri­um und Lan­deskrim­i­nalamt haben der Parlamentarischen
Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK) offen­bar eine weit­ere V‑Mann-Panne verschwiegen.
Ent­ge­gen den Äußerun­gen von Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) hat
Bran­den­burgs größter Händler von Nazi-Musik nach Infor­ma­tio­nen der MAZ als
V‑Mann für das Lan­deskrim­i­nalamt (LKA) gear­beit­et — und das, obwohl die
Staat­san­waltschaft Pots­dam wegen Volksver­het­zung gegen den Neonazi
ermittelte.

 

“Sven S. war V‑Mann des LKA”, heißt es in Sicher­heit­skreisen. Nach einer
Sitzung der PKK am 15. August 2002 hat­te Schön­bohm eine solche Verbindung
ener­gisch bestrit­ten. “Sven S. ist nicht Infor­mant des LKA”, betonte der
Min­is­ter. PKK-Chef Christoph Schulze (SPD) sagte zudem, der 24-Jährige
Neon­azi aus Bork­walde (Pots­dam-Mit­tel­mark) sei “kein Infor­mant, kein
Tippge­ber und kein V‑Mann des LKA” gewe­sen. Die PKK fühlte sich damals
“umfan­gre­ich informiert”.

 

Ein Ver­merk des LKA Sach­sen-Anhalt zu Sven S. sei “inhaltlich falsch”, griff
Schulze daraufhin die Magde­burg­er Behörde an. In dem Ver­merk heißt es, Sven
S. sei “als Infor­mant für das LKA Bran­den­burg geführt” worden.

 

Nach Recherchen der MAZ jedoch wurde der ehe­ma­lige Bran­den­burg-Chef der im
Sep­tem­ber 2000 ver­bote­nen mil­i­tan­ten Skin­head-Grup­pierung Blood & Honour
ver­mut­lich Ende 2000 ange­wor­ben. Zu Beginn des Jahres 2001 soll Sven S.
bere­its für das LKA gear­beit­et haben. Er sei förm­lich verpflichtet und
erfol­gsab­hängig bezahlt wor­den, heißt es.

 

Dies wäre von beson­der­er Brisanz, weil die Staat­san­waltschaft Pots­dam seit
Dezem­ber 2000 gegen Sven S. wegen Volksver­het­zung ermit­telte. Im Dezember
2002 wurde der junge Neon­azi vom Amts­gericht Brandenburg/Havel zu einer
Haft­strafe von acht Monat­en auf Bewährung verurteilt. Dem­nach hätte das LKA
zumin­d­est zeitweilig einen krim­inellen Neon­azi als V‑Mann beschäftigt. Dies
ist verboten.

 

Das Pots­damer Innen­min­is­teri­um hat die Vor­würfe gestern erneut bestritten.
“Sven S. war zu keinem Zeit­punkt V‑Mann des LKA”, so Sprech­er Heiko Homburg.

Kategorien
Uncategorized

Brandenburger Neonazis bauten rechtsextremes Versand-Imperium unter LKA-Schutz auf

POTSDAM Bran­den­burgs größter Händler von recht­sex­tremer Musik, Sven S. aus
Bork­walde (Pots­dam-Mit­tel­mark), hat sein Ver­sand-Imperi­um offenbar
zeitweilig unter dem Schutz des Lan­deskrim­i­nalamts (LKA) aufge­baut. Nach
Infor­ma­tio­nen der MAZ hat der 24-Jährige als V‑Mann für die Behörde
gear­beit­et und mit dem Verkauf von Hass-Musik und Nazi-Devo­tion­alien ein
mit­tleres Ver­mö­gen ange­häuft. Bei ein­er Razz­ia fiel den Ermit­tlern ein
Spar­buch mit ein­er Ein­lage von rund 150 000 Euro in die Hände.

 

“Sven S. war V‑Mann des LKA”, heißt es aus Sicher­heit­skreisen. Die Anwerbung
soll Ende 2000 erfol­gt sein, wenige Monate nach dem von Bundesinnenminister
Otto Schi­ly (SPD) ver­an­lassten Ver­bot der mil­i­tan­ten Skin­head-Gruppe “Blood
& Hon­our” im Sep­tem­ber 2000. Der in Belzig geborene Sven S. war
Bran­den­burg-Chef dieser krim­inellen Vere­ini­gung und galt damit als ein­er der
ein­flussre­ich­sten und bestin­formierten Neonazis.

 

Die Zusam­me­nar­beit von Sven S. mit dem LKA muss bisweilen bizarre Züge
angenom­men haben. Häu­fig soll der Neon­azi mit neuen Hass-CDs beim LKA
erschienen sein. Die Behörde habe dann auf seine Bitte hin die Tonträger
nach dem Mot­to geprüft: “Das darf­st du verkaufen, das nicht.” So erfuhr Sven
S., welche CDs er bedenken­los verkaufen durfte, ohne den Staatsanwalt
fürcht­en zu müssen.

 

Was mit CDs geschah, die auf dem staatlichen Index standen, ist ungewiss.
Insid­er gehen davon aus, dass Sven S. auch ver­botene Musik ver­trieb — als
Bück­ware. Ein­mal wurde er deshalb wegen Volksver­het­zung verurteilt. Im
Dezem­ber 2002 ver­hängte das Amts­gericht Brandenburg/Havel gegen ihn eine
Frei­heitsstrafe von acht Monat­en zur Bewährung. Die Polizei hat­te in
Schnei­ders Woh­nung 2000 Cov­er der ver­bote­nen CD “Nord­macht — Ihre Ehre heißt
Treue” ent­deckt. Später stießen die Ermit­tler zudem auf 500 Exem­plare der
“Landser”-CD “Ran an den Feind”. Auf dieser CD ruft die Band, die derzeit
als krim­inelle Vere­ini­gung angeklagt wird, zum Mord auch an
Gen­er­al­staat­san­walt Erar­do Raut­en­berg auf.

 

Pikan­ter­weise wur­den die 500 “Landser”-CDs am 25. Jan­u­ar 2001 nicht bei Sven
S. gefun­den, son­dern in ein­er Bork­walder Woh­nung, die er zuvor mit einem
befre­un­de­ten Neon­azi bewohnt hat­te. Sein Name: Chris­t­ian K. Sein Beruf:
V‑Mann des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes. Bis zu 150 Euro, manchmal
mehr, soll er für seine Spitzeltätigkeit erhal­ten haben.

 

Zwei Wochen nach der Durch­suchung am 25. Jan­u­ar 2001 führten die zwei
ehe­ma­li­gen Mit­glieder der Bork­walder V‑Mann-Kom­mune ein folgenreiches
Tele­fonat. Gegen Mit­tag des 6. Feb­ru­ar hat­te Geheim­di­enst-Spitzel Christian
K. offen­bar von seinem V‑Mann-Führer das Datum ein­er großen Polizeirazzia
gegen die Pots­damer Neon­azi-Szene erfahren. Der Spitzel griff zum Hör­er und
rief seinen Fre­und Sven S. an. Die bei­den verabre­de­ten ein schnelles
Treffen.

 

Sie ahn­ten jedoch nicht, dass ein Mitar­beit­er des LKA das Gespräch im
Auf­trag der Pots­damer Staat­san­waltschaft abhörte. Dass Geheimdienst-Spitzel
Chris­t­ian K. die Razz­ia ver­ri­et, wurde der Pots­damer Polizei am näch­sten Tag
mit­geteilt. Die Razz­ia wurde daraufhin eilig vorge­zo­gen, allerd­ings mit
dürftigem Erfolg.

 

Rät­sel­haft ist jedoch, warum das LKA die Staat­san­waltschaft Pots­dam nie
deut­lich über diesen Ver­rat informierte. Immer­hin betraf er auch Sven S.,
den die Anklage­be­hörde im Visi­er hatte.

 

Über­haupt bleibt die Rolle des mut­maßlichen LKA-Spitzels Sven S. dubios.
Ange­blich, so wird kol­portiert, habe er seinem Fre­und Chris­t­ian K. zu
erken­nen gegeben, dass er das geplante Datum der Polizeirazz­ia schon vor dem
War­nan­ruf kan­nte. Insid­er schließen nicht aus, dass Sven S. von einem
Mitar­beit­er des LKA informiert wor­den war — weil das LKA ver­hin­dern wollte,
dass sein V‑Mann bei der Razz­ia ent­tarnt würde. Möglicher­weise wollte man
ihm Gele­gen­heit geben, ver­botenes Mate­r­i­al ver­schwinden zu lassen. Wie
leicht ein V‑Mann ent­tarnt wer­den kann, hat­te sich bei der Durch­suchung am
25. Jan­u­ar gezeigt. Bei Sven S. ent­deck­te die Polizei eine CD mit dem
Fin­ger­ab­druck eines Neon­azis aus Cot­tbus. Name: Toni S. Beruf: CD-Händler
und V‑Mann des märkischen Ver­fas­sungss­chutzes. Im Juli 2002 wurde er
ent­tarnt — von Berlin­er Behör­den. Im Dezem­ber 2002 wurde er zu zwei Jahren
auf Bewährung verurteilt.

Kategorien
Uncategorized

Schnelle Anklage gegen Schläger nach Folterung in Schwedt

Schwedt. Nach der bru­tal­en Mis­shand­lung eines 16-jähri­gen Schülers durch
einen 19-jähri­gen Bauar­beit­er und zwei 16-jährige Jugendliche in Schwedt
sind die Ermit­tlun­gen abgeschlossen. “Die Tatverdächti­gen erhal­ten jet­zt die
Anklageschrift”, teilte der ermit­tel­nde Staat­san­walt Michael Neff mit. Die
drei Angreifer hat­ten den 16-Jähri­gen wie berichtet am 20. Juli an der
Ufer­prom­e­nade in Schwedt rund dreiein­halb Stun­den lang gequält. Unter
anderem trat­en sie ihn gegen Kopf und Kör­p­er, schlu­gen den Jugendlichen
mehrfach mit dem Kopf gegen eine Holzbank und hängten ihn mit dem Kopf ins
Wass­er. Wie der Staat­san­walt mit­teilte, kan­nten sich Opfer und Haupttäter.
Als Motiv der Tat ver­mutet Neff poli­tis­che Hin­ter­gründe. Die Angreifer
hät­ten den Schüler als Ange­höri­gen der linken Szene als “Zecke” beschimpft.
Der 19-jährige Haupt­täter war der Staat­san­waltschaft bere­its als
Recht­sex­trem­ist bekan­nt. Wegen des Skandierens von Nazi-Parolen erhielt er
im Früh­som­mer eine gerichtliche Verwarnung.

Kategorien
Uncategorized

Brandenburg will mehr Hilfe für Verbrechensopfer

POTSDAM. Men­schen, die Opfer von Ver­brechen gewor­den sind, sollen kün­ftig in
Bran­den­burg mehr Hil­fe erhal­ten. Das kündigten Innen­min­is­ter Jörg Schönbohm
und Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Rich­stein (bei­de CDU) am Don­ner­stag auf einer
Kon­ferenz des Lan­despräven­tion­srates an. So sollen in den beiden
Polizeiprä­si­di­en Pots­dam und Frank­furt (Oder), beim Lan­deskrim­i­nalamt sowie
in allen 15 Schutzbere­ichen Ober­schutzbeauf­tragte einge­set­zt wer­den. Sie
sollen bera­tende Funk­tio­nen inner­halb der Polizei wahrnehmen, aber auch nach
außen Ansprech­part­ner sein. Rich­stein kündigte zudem an, für alle bereits
existieren­den Opfer­hil­fe-Organ­i­sa­tio­nen einen Arbeit­skreis bei ihrem Min­is­teri­um ins Leben zu rufen.

 


 


MAZ

 

Mehr Schutz für Opfer von Gewalt

 

Jus­tiz und Polizei wollen sen­si­bler sein

 

POTSDAM Opfer von Gewalt in Bran­den­burg sollen kün­ftig von staatlichen
Stellen besseren Schutz und umfassendere Hil­fe erhal­ten. Das versprachen
Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Rich­stein und Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (bei­de
CDU) bei der zweit­en Jahresta­gung des Lan­despräven­tion­srats gestern in
Pots­dam. Die Min­is­ter bewegten sich damit auf den Spuren etablierter
Pri­va­tini­tia­tiv­en wie dem Vere­in “Opfer­per­spek­tive”, der sich seit Jahren
für die Belange von Opfern recht­sex­tremer Gewalt einsetzt.

 

“Die Jus­tizprax­is muss deut­lich­er auf die Wahrung der Opferbelange
aus­gerichtet wer­den”, sagte Rich­stein und kündigte den Auf­bau eines
flächen­deck­enden Sys­tems von Opfer­helfern an. Es müsse ver­hin­dert werden,
dass Ver­brechen­sopfer in einem Strafver­fahren eine nochma­lige seelische
Ver­let­zung erlitten.

 

Darüber hin­aus strebt das Jus­tizmin­is­teri­um eine engere Zusam­me­nar­beit mit
freien Trägern im Bere­ich des Opfer­schutzes an. Deren Engage­ment ist
umfassend und bet­rifft Kinder als Opfer sex­ueller Gewalt, von
Men­schen­händlern aus­ge­beutete und erniedrigte Frauen sowie Opfer
recht­sex­tremer Brutalität.

 

Die bran­den­bur­gis­che Polizei will sich eben­falls noch stärk­er um den
Opfer­schutz bemühen. Mit einem von der Fach­hochschule der Polizei
erar­beit­eten polizeilichen Opfer­schutzkonzept soll eine stärkere
Sen­si­bil­isierung für das brisante The­ma erzielt wer­den, teilte Innenminister
Schön­bohm mit. Als Ansprech­part­ner für pri­vate Ein­rich­tun­gen der Opferhilfe
sollen Opfer­schutzber­ater in allen Schutzbere­ichen einge­set­zt werden,
erk­lärte die Lei­t­erin des Schutzbere­ichs Ober­hav­el, Ute Intveen-Treppmann.

 

Die Dimen­sion der Opfer­prob­lematik in Bran­den­burg skizzierte Schön­bohm mit
Dat­en aus der Krim­i­nal­itätssta­tis­tik. Von den etwa 244 000 Delik­ten, die im
ver­gan­genen Jahr reg­istri­ert wur­den, richteten sich 23 400 Straftat­en gegen
Per­so­n­en. Dabei wur­den 25 000 Men­schen zu Opfern: 5900 Opfer von Gewalt,
2800 Opfer im Straßenverkehr.

 
Kri­tik am Ver­hal­ten von Poli­tik­ern äußerte der Vor­sitzende des Mobilen
Beratung­steams (MBT) gegen recht­sex­treme Gewalt, Wol­fram Hülse­mann. Er
bemän­gelte, dass Poli­tik­er selb­st gele­gentlich zu ein­er zusätzlichen
Belei­di­gung von Gewal­topfern beitra­gen. Hülse­mann spielte dabei auch auf
eine Bemerkung des Innen­min­is­ters nach ein­er Unterre­dung mit jun­gen Neonazis
in Cot­tbus an. “Ein bedeu­ten­der Poli­tik­er”, so Hülse­mann, habe die
Recht­sex­trem­is­ten damals als vernün­ftige Gesprächspart­ner gelobt.

Kategorien
Uncategorized

Bundeswehr-Schießplatz soll doch noch verhindert werden

Mit zwölf Kla­gen gegen die Bun­deswehr wollen Gemein­den, Umweltver­bände und
Touris­musun­ternehmen das “Bom­bo­drom” in Nord­bran­den­burg doch noch
ver­hin­dern. Die Bürg­er­be­we­gun­gen “Freie Hei­de” und “Freier Him­mel” schöpfen
wieder Hoffnung.

 

Die Kla­gen richt­en sich gegen die Wiedere­in­rich­tung des einstigen
Trup­penübungsplatzes der Sow­je­tarmee in der Kyritz-Rup­pin­er Hei­de als
Luft-Boden-Schieß­platz der Bun­deswehr. Geg­n­er nen­nen ihn “Bom­bo­drom”. Ende
Juni/Anfang Juli mussten die Geg­n­er zwei Schlap­pen ein­steck­en. Erst erklärte
die EU-Kom­mis­sion in Brüs­sel, sie sehe keine Ver­let­zung der
EU-Umwel­trichtlin­ie. Kurz darauf kündigte Bun­desvertei­di­gungsmin­is­ter Peter
Struck (SPD) an, nach den Som­mer­fe­rien den Schieß­be­trieb wieder aufzunehmen,
nach elf Jahren Pause und elf Jahren Rechtsstre­it. Doch in den letzten
Julita­gen stellte sich her­aus: Die Mil­itärs haben überse­hen, den “sofor­ti­gen
Vol­lzug” ihrer Pläne anzuord­nen — juris­tisch ein Ver­säum­nis, das womöglich
den Start der Flug­be­we­gun­gen hinauszögert.

 

Am Mittwoch reicht­en die Anwälte der Geg­n­er des Schieß­platzes zwölf Klagen
beim Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam ein, die so lange auf­schiebende Wirkung
haben, bis sofor­tiger Vol­lzug ange­ord­net wird. Zuvor schon hat­te die
EU-Kom­mis­sion mit­geteilt, das Ver­fahren wegen möglich­er Umweltschä­den erneut
aufzunehmen. Die Bun­desregierung hat­te Brüs­sel falsche Zahlen genannt.

 

Eine Behörde kann die “sofor­tige Vol­lziehung” ein­er Maß­nahme anord­nen, wenn
dieser Schritt “im öffentlichen Inter­esse” liegt. Bleibt die Anord­nung aus -
wie beim Bescheid des Vertei­di­gungsmin­is­teri­ums an die betrof­fe­nen Gemeinden
über die Auf­nahme der Bomben­ab­würfe — haben Wider­sprüche und
Anfech­tungskla­gen “auf­schiebende Wirkung”. Dann muss erst das Ende des
Rechtsstre­its abge­wartet wer­den, was noch ein­mal Jahre dauern könnte.

 

Allerd­ings kön­nen Behör­den jed­erzeit die Anord­nung “sofor­tige Vollziehung”
nach­holen. Die Bun­desregierung hat das bish­er nicht getan. Tut sie es,
müsste das Gericht im Eil­ver­fahren die Inter­essen von Regierung und Klägern
abwä­gen und entschei­den, ob die auf­schiebende Wirkung wiederhergestellt
wer­den muss. Anwalt Rain­er Geulen (Berlin) sagte bei der Ein­re­ichung der
Wider­sprüche: “Wir sind entschlossen, den Platz mit allen rechtsstaatlichen
Mit­teln zu verhindern.”

 

Im Juni hat­te die Gen­eraldirek­tion Umwelt der EU-Kom­mis­sion der
Bürg­er­be­we­gung “Freier Him­mel” mit­geteilt, deren Beschw­erde werde nicht der
Kom­mis­sion zugeleit­et, “da keine Ver­let­zung des Gemeinschaftsrechts
fest­gestellt wer­den kann”. Die Direk­tion bezog sich auf Dat­en der
Bun­desregierung, die von 161 Ein­sätzen mit Übungsmu­ni­tion pro Jahr
gesprochen und sie 15 000 Ein­sätzen mit schar­fer Muni­tion zur Zeit der
sow­jetis­chen Nutzung gegenübergestellt hat­te. Pein­lich­er Fehler oder
Absicht — tat­säch­lich hat­te die Bun­desregierung stets von 1700 Ein­sätzen im
Jahr gesprochen, wobei ein Ein­satz bis zu fünf Anflüge umfasst. Die Anwohner
müssen also mit 8500 Anflü­gen rech­nen. Da der Betrieb an Woch­enen­den und in
den Som­mer­fe­rien ruhen soll, wären das mehr als 30 Anflüge am Tag.

 

Nach­dem die Bürg­er­be­we­gung auf die falschen Zahlen hingewiesen hat, will die
EU-Gen­eraldirek­tion erneut prüfen, ob so viele Ein­sätze in ein­er der
schön­sten Gegen­den Deutsch­lands nahe dem Natur­park Müritz nicht doch gegen
die €päis­che Umwel­trichtlin­ie verstoßen.

Kategorien
Uncategorized

Staatsanwälte sollen Dienstgeheimnis nicht gewahrt haben

Pots­dam — Nach­dem zu Beginn der Woche bekan­nt wurde, dass die Potsdamer
Staat­san­waltschaft erwägt, ein Ermit­tlungsver­fahren gegen Axel Lüd­ders, den
Chef des Bran­den­burg­er Lan­deskrim­i­nalamtes (LKA), wegen Strafvere­it­elung im
Amt einzuleit­en, müssen sich die Pots­damer Strafver­fol­ger nun selb­st gegen
den Vor­wurf vertei­di­gen, Dien­st­ge­heimnisse ver­rat­en zu haben. “Es wird
zurzeit geprüft, ob es Anhalt­spunk­te für den behaupteten Geheimnisverrat
gibt”, bestätigte gestern Petra Marx, Sprecherin von Justizministerin
Bar­bara Richstein.

 

Ein pikan­ter Vor­gang: Denn geäußert hat­te diese Behaup­tung Innenminister
Jörg Schön­bohm (CDU) bei einem Hin­ter­grundge­spräch mit Journalisten.
Daraufhin hat­te sich Frau Rich­stein mit Gen­er­al­staat­san­walt Erardo
Raut­en­berg zu einem mehrstündi­gen Gespräch getrof­fen. Zwar demen­tierte ihre
Sprecherin gestern, dass die Min­is­terin hier auf Geheiß ihres Parteifreundes
für Ruhe und Ord­nung in dem brisan­ten Ver­fahren gegen einen früheren V‑Mann
des Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutzes sor­gen soll.

 

“Bei­de sind übereingekom­men, dass es der Bedeu­tung des Verfahrens
entspricht, wenn der Gen­er­al­staat­san­walt kün­ftig über den Sach­stand in dem
Ver­fahren informiert”, sagte Frau Marx. Doch in Wahrheit gehe es darum, dass
Schön­bohm mit sein­er Bemerkung einen sein­er Spitzen­beamten aus der
Schus­slin­ie nehmen wolle, wie es im Innen­min­is­teri­um heißt. Die juristische
Auseinan­der­set­zung, ob es geboten ist, gegen Lüd­ders ein Ver­fahren wegen
Strafvere­it­elung im Amt einzuleit­en, weil er die Staatsanwaltschaft
möglicher­weise nur unzure­ichend über den Ver­rat ein­er Polizeirazz­ia in
Bran­den­burgs mil­i­tan­ter Neon­azi-Szene informiert hat, gilt dem Vernehmen
nach als “vorgeschoben”. Dieser Stre­it sei nur “akademis­ch­er Natur”.

 

Denn Lüd­ders hat­te bere­its den Gen­er­al­bun­de­san­walt über den Ver­rat der
Razz­ia informiert. Aus­ge­plaud­ert haben soll dies der V‑Mann Chris­t­ian K.,
gegen den die Pots­damer Ober­staat­san­wältin seit Mai wegen Strafvereitelung
ermit­telt. Die Akten der Bun­de­san­waltschaft kön­nten ohne Prob­leme für die
Pots­damer Ermit­tlun­gen herange­zo­gen wer­den, wenn es Zweifel gebe, hieß es im
Ministerium.

Kategorien
Uncategorized

KZ-Wächter in den USA enttarnt

Oranien­burg — “Es wird ohne Anruf geschossen!” Vor 60 Jahren hat­te Johann
Hansl, heute 78 Jahre alt, mit dem Maschi­nengewehr auf den Wachtür­men des
Oranien­burg­er Nazi-KZ-Dreiecks Häftlinge im Visi­er. Doch erst jet­zt hat ihn
seine Ver­gan­gen­heit einge­holt. Das Office of Spe­cial Inves­ti­ga­tion (OSI) im
amerikanis­chen Jus­tizmin­is­teri­um hat den gebür­ti­gen Kroat­en am 24. Juli
fest­ge­set­zt und wird ihm wohl die US-Staats­bürg­er­schaft aberken­nen, die er
sich nach Ermit­tlun­gen des OSI-Chefs Eli M. Rosen­baum 1955 erschlichen hat. 

Seit 1979 sucht ein OSI-Kom­man­do nach Naziver­brech­ern, die sich in den USA
fest­ge­set­zt haben. Und man ist fündig gewor­den. 170 Verdächtige gerieten
bish­er ins Visi­er der Fah­n­der. 71 von ihnen wur­den als Nazis ent­tarnt und 57
von ihnen aus­gewiesen. Die Liste reicht von Michael Negele (81), der
Waf­fen-SS-Mann in Sach­sen­hausen war und sich 1955 in St. Louis die
US-Staats­bürg­er­schaft erschlich, bis hin zum SS-Rot­ten­führer Jakob Miling
(78), der in Sach­sen­hausen und Groß-Rosen (Polen) KZ-Auf­se­her war. Er wurde
1972 in Cleve­land US-Staatsbürger. 

John (früher Johann) Hansl ist der jüng­ste Fall. Der seit 40 Jahren in Des
Moines (Iowa) lebende Mann hat­te 1955 bei sein­er Ein­reise aus Salzburg in
die USA seine SS-Lauf­bahn ver­schwiegen und nur die Zuge­hörigkeit zur
Wehrma­cht angegeben. Horst Sef­er­ens, Stiftungssprech­er in Oranienburg,
bestätigt die OSI-Ermit­tlun­gen: “Wir haben die Stammkarte von Hansl
gefun­den. Daraus geht her­vor, dass er im Feb­ru­ar 1943 als Deutschstämmiger
aus Kroa­t­ien zur Waf­fen-SS (Totenkopf) nach Oranien­burg kam. Er gehörte bis
Okto­ber 1943 zur Wach­mannschaft.” Danach sei er zum KZ Trawnic­ki in Polen
ver­set­zt wor­den. Zum Kriegsende geri­et er als Ange­höriger ein­er SS-Einheit
an der West­front in franzö­sis­che Gefangenschaft. 

Hansls amerikanis­ch­er Anwalt Jim Ben­zoni sieht dessen Rolle indes als
“Bewach­er am Lagerza­un und kleines Licht”. Auf die Frage, ob sein Klient je
von der Waffe Gebrauch gemacht habe, fol­gte die Antwort, dass das ja sein
Job bei der SS gewe­sen sei. Die Staats­bürg­er­schaft werde man ihm aberkennen
kön­nen. Doch bei der Absicht, John Hansl aus den USA abzuschieben, werde es
schon prekär. 

Bei der Stiftung Bran­den­bur­gis­che Gedenkstät­ten wird Hansl eindeutig
ein­ge­ord­net: Er sei mil­itärisch und ide­ol­o­gisch in einem SS-Totenkopfverband
aus­ge­bildet wor­den. In den Lagern, die er bewachte, wur­den Häftlinge durch
Arbeit, Folter und Erschießen getötet. Habe sich ein Häftling am
elek­trischen Absper­rza­un bewegt, sei ohne War­nung geschossen worden.

Inforiot