Kategorien
Uncategorized

Benefiz-Konzert im Park 7

Hard­core war am Woch­enende im Park 7 in Forst ange­sagt. Der Ver­anstal­ter invic­tus crew und das Bunte Haus e.V. präsen­tierten am Woch­enende ins­ge­samt 14
Hard­core-Bands. Bere­its zum vierten Mal startete das Pfin­gst-HC-Fes­ti­val als
Benefizveranstaltung.
In diesem Jahr soll das ein­genommene Geld für die Finanzierung der
Neben­klage eines Forster Jugendlichen zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Sein Vater starb
bei einem Über­fall von recht­en Jugendlichen Anfang des Jahres in Erfurt. 

Zum Auf­takt am Sonnabend spiel­ten vier Bands. Etwa 240 Besuch­er wurden
ins­ge­samt an bei­den Tagen gezählt. Am Son­ntag spiel­ten dann zehn Bands aus
Deutsch­land, Polen und Ital­ien. «Ins­ge­samt sind wir mit der Res­o­nanz zufrieden,
hät­ten uns allerd­ings am Son­ntag noch ein paar mehr Besuch­er gewün­scht» , meinte
Willi Hein­rich, Vor­standsmit­glied des Bun­ten Haus­es. Sebas­t­ian und Olly von
der Band Kay­la aus Bad Lieben­wer­da sind gern nach Forst gekom­men. Wie alle
anderen spie­len sie ohne Gage. «Der Tod eines Forsters durch die rechte Szene in
Erfurt hat uns sehr bewegt. Darum wollen wir mit unserem Auftritt klar
Stel­lung beziehen. Außer­dem herrscht hier immer eine gute Stim­mung» , erk­lären sie
ihre Beweggründe.

Passend zur Hard­core-Musik und dem Anliegen der Ver­anstal­ter hat Jannette
vom Info­laden Wil­dost aus Cot­tbus ihren Stand aufge­baut. Aufk­le­ber, Bücher,
T‑Shirts und und Büch­er, die sich gegen Faschis­mus, Ras­sis­mus und Sexismus
richt­en, find­en hier eine rege Nachfrage.

Kategorien
Uncategorized

Prozeß im »Fall Potzlow«: Angeklagter prahlte vor mehreren Personen mit dem Mord an Marinus

Im Prozeß um den Mord an dem 16jährigen Mar­i­nus Schöberl im bran­den­bur­gis­chen Pot­zlow wur­den am Mittwoch und an den bei­den Ver­hand­lungsta­gen zuvor Zeu­gen aus dem Umfeld des Opfers und der Tatverdächti­gen vernommen. 


Drei erwach­sene Zeu­gen aus Strehlow, dem Heima­tort der Täter, erschienen ver­gan­genen Fre­itag zunächst nicht vor dem Landgericht Neu­rup­pin. Sie mußten durch die Polizei zuge­führt wer­den. Unter ihnen war Moni­ka S., die bere­its wegen unter­lassen­er Hil­feleis­tung verurteilt ist. Ihre Anwältin hat jedoch Wider­spruch ein­gelegt. Die Mißhand­lun­gen an Mar­i­nus hat­ten in der Nacht zum 13. Juli 2002 in ihrem Haus begonnen. Sie hat­te nicht einge­grif­f­en. Der Zeuge Rain­er Sch. sagte, er habe Angst vor den Tatverdächtigen.

 

Vier jugendliche Zeu­gen bestätigten am Fre­itag, Mar­cel habe ihnen bere­its lange vor dem Auffind­en der Leiche durch die Polizei am 16. Novem­ber 2002 von dem Mord erzählt. Sie hät­ten ihm nicht geglaubt, weshalb sie auch nicht zur Polizei gegan­gen seien.

 

Die 15jährige Marie-Christin K. erzählte, zwei Fre­unde von ihr hät­ten von dem Mord und von dem Ort, an dem Mar­i­nus »begraben« sein sollte, erfahren. Zu dritt seien sie zu der Stelle gegan­gen, erzählte sie unter Trä­nen. Die bei­den Jun­gen hät­ten gegraben und die skelet­tierte Leiche gefun­den. Matthias M. (16) habe daraufhin die Polizei angerufen.

 

Am Mon­tag wur­den zunächst Mar­tin M. (19) und Madeleine K. befragt. Mar­cel S. (18), ein­er der drei Angeklagten, hat­te mit ihnen um 25 Euro gewet­tet, daß er ihnen Mar­i­nus’ Leiche zeigen könne. Mit ein­er Taschen­lampe und ein­er Axt bewaffnet ging man zu den Schweineställen der ehe­ma­li­gen LPG. Der Schädel des Ermorde­ten soll zu sehen gewe­sen sein. Nach der »Besich­ti­gung« habe Mar­cel den bei­den gedro­ht, sie seien »auch dran«, wenn sie den grausi­gen Fund der Polizei meldeten.

 

Matthias M. sagte aus, er sei von Nicole B., eben­falls Zeu­g­in im Ver­fahren, mit Pfef­fer­spray ange­grif­f­en wor­den, nach­dem er die Polizei benachrichtigt hat­te. Nicole B. sitzt derzeit wegen ihrer Beteili­gung an einem Angriff auf einen Afrikan­er in Haft. Wegen der gle­ichen Tat ver­büßt der älteste Angeklagte, Mar­co S. (24), bere­its seit August 2002 eine 32monatige Gefängnisstrafe.

 

Unter den Zeu­gen vom Mon­tag war auch die Lei­t­erin des Strehlow­er Jugend­clubs, Petra Freiberg. Die Sozialar­bei­t­erin gab an, für vier Jugend­klubs in der Region ver­ant­wortlich zu sein. Über die schulis­che und beru­fliche Entwick­lung der Angeklagten und des Opfers, die regelmäßig im Strehlow­er Club verkehrten, war sie indes nicht informiert. Sie war in den Tagen nach der Ent­deck­ung von Mar­i­nus Leiche begehrte Inter­view­part­ner­in der Medien.

 

Die Staat­san­waltschaft wirft den Angeklagten Mord aus nieder­er Gesin­nung und zur Verdeck­ung der vor­ange­gan­genen Kör­per­ver­let­zung vor und geht von einem recht­sex­tremen Tathin­ter­grund aus. Die Beschuldigten zwan­gen ihr Opfer, sich als »Jude« zu beze­ich­nen, woraufhin sie es noch bru­taler demütigten und quäl­ten als zuvor. Mar­cel S. und Sebas­t­ian F., zum Tatzeit­punkt 17 und 18 Jahre alt, müssen mit ein­er Jugend­strafe von zehn Jahren Haft rech­nen, Mar­co S. mit lebenslänglich. Die Vertei­di­ger Marcels und Mar­cos deuteten dage­gen an, auf ver­min­derte Schuld­fähigkeit wegen des exzes­siv­en Alko­holkon­sums und wegen des gerin­gen Intel­li­gen­zquo­tien­ten der Brüder plädieren zu wollen. Das Urteil wird am 18. Juni erwartet.

Kategorien
Uncategorized

Neue Details im Prozess um den Mord von Potzlow

Neu­rup­pin


Beim Mord an dem 16-jähri­gen Mar­i­nus im uckermärkischen
Potzlow
im Som­mer 2002 haben nach Ermit­tlun­gen der Polizei die beiden
angeklagten
Brüder die Hauptschuld. Der dritte Angeklagte — ein 18-Jähriger aus
Tem­plin — soll das bru­tale Ver­brechen in einem Stall erschrock­en von
draußen
beobachtet, aber aus Angst nicht ver­hin­dert haben, sagte ein
Vernehmungs­beamter gestern vor dem Landgericht Neu­rup­pin. Die bei­den 18
und
24 Jahre alten Brüder aus Pot­zlow und der Tem­plin­er sind wegen
gemein­schaftlichen Mordes angeklagt. 

 

Sie hat­ten, ihren schriftlichen Geständ­nis­sen vor Gericht zufolge, im
Juli
2002 zuerst mit dem Opfer getrunk­en, es dann mehrfach geschla­gen und
später
in den Stall mitgenom­men. Dort soll der jün­gere der Brüder auf die
einem
Film nachemp­fun­dene Idee gekom­men sein, Mar­i­nus solle in einen
Steintrog
beißen. Dann sei “ihm die Sicherung durchge­bran­nt” und er habe auf den
Kopf
des Opfers einge­treten, zitierte der Polizist die Aus­sage des
18-Jährigen
vor Gericht. Zuvor soll aber schon der ältere Brud­er das Opfer gegen
den
Kopf getreten haben. 

 

Nach dem so genan­nten Bor­d­stein­kick habe der 24-Jährige zu seinem
Bruder
gesagt: “Der wird nichts mehr, den müssen wir umbrin­gen.” Erst danach
sei
zweimal ein Beton­stein auf das Opfer gewor­fen wor­den. Schließlich wurde
der
Tote in ein­er halb zugewach­se­nen Jauchegrube ver­graben. Die
skelettierte
Leiche wurde erst vier Monate später ent­deckt, nach­dem sich der jüngere
Brud­er mit der Gewalt­tat gebrüstet hatte. 

 

Bei den Vernehmungen hät­ten sich die bei­den 18-Jähri­gen sehr mitteilsam
gezeigt und Einzel­heit­en beschrieben, die vorher nicht bekan­nt waren,
sagte
der 36-jährige Polizist. Den Film “Amer­i­can His­to­ry X”, der die Vorlage
für
die bru­tale Tötung des 16-jähri­gen Schülers geliefert haben soll, habe
der
jün­gere Brud­er nach eigen­er Aus­sage ein­mal vor der Tat und einmal
danach
gesehen. 

 

Der Prozess wird am kom­menden Mittwoch mit weit­eren Zeugenvernehmungen
fort­ge­set­zt. Das Urteil soll nach bish­eri­gen Pla­nun­gen am 18. Juni
fallen.

 

 


LAUSITZER RUNDSCHAU 

 

Pot­zlow-Prozess: Polizist sieht Brüder als Haupttäter 

 


Beim Mord an dem 16-jähri­gen Mar­i­nus im uck­er­märkischen Pot­zlow im
Sommer
2002 haben nach Ermit­tlun­gen der Polizei die bei­den angeklagten Brüder
die
Hauptschuld. 

 

Der dritte Angeklagte — ein 18-jähriger aus Tem­plin — soll das brutale
Ver­brechen in einem Stall erschrock­en von draußen beobachtet, aber aus
Angst
nicht ver­hin­dert haben, sagte ein Vernehmungs­beamter gestern vor dem
Landgericht Neuruppin. 

 

Die bei­den 18 und 24 Jahre alten Brüder aus Pot­zlow und der Templiner
sind
wegen gemein­schaftlichen Mordes angeklagt (die RUNDSCHAU berichtete).
Sie
haben, ihren schriftlichen Geständ­nis­sen vor Gericht zufolge, im Juli
2002
das Opfer getötet. In einem Stall soll der jün­gere der Brüder auf die
einem
Film nachemp­fun­dene Idee gekom­men sein, Mar­i­nus solle in einen
Steintrog
beißen. Dann seien “ihm die Sicherung durchge­bran­nt” und er habe auf
den
Kopf des Opfers einge­treten, zitierte der Polizist die Aus­sage des
18-jähri­gen vor Gericht. Zuvor soll aber schon der ältere Brud­er das
Opfer
gegen den Kopf getreten haben. 

 

Nach dem so genan­nten Bor­d­stein­kick habe der 24-Jährige zu seinem
Bruder
gesagt: “Der wird nichts mehr, den müssen wir umbrin­gen”. Erst danach
sei
zwei Mal ein Beton­stein auf das Opfer gewor­fen wor­den. Schließlich
wurde der
Tote in ein­er halb zugewach­se­nen Jauchegrube ver­graben. Die
skelettierte
Leiche wurde erst vier Monate später ent­deckt, nach­dem sich der jüngere
Brud­er mit der Gewalt­tat gebrüstet hatte.

Kategorien
Uncategorized

Potzlow-Prozess: »Wir wollten ihm im Stall noch ein bisschen Angst einjagen.«

In der vorigen Woche begann der Prozess wegen des Mordes an dem 16jährigen Mar­i­nus Schöberl im bran­den­bur­gis­chen Pot­zlow. Für die Vertei­di­ger gibt es keinen recht­sex­tremen oder anti­semi­tis­chen Hintergrund.


Der Angeklagte Mar­cel S. soll auf ein­mal doch nicht gesagt haben, dass Mar­i­nus Schöberl ein »Scheißjude« gewe­sen sei. Auch nicht, dass der »Jude« es »nicht anders ver­di­ent« habe. Das hat­te eine Zeu­g­in anfangs der Polizei erzählt, aber nun bestre­it­et sie solche Aus­sagen. »Ich will die Leute nicht noch tiefer rein­re­it­en«, wird Nicole B. von der Berlin­er Zeitung zitiert. 

 

Am 26. Mai begann der Prozess gegen den 18jährigen Sebas­t­ian F., den gle­ichal­tri­gen Mar­cel S. und dessen sechs Jahre älteren Brud­er Mar­co vor der Jugend­strafkam­mer des Neu­rup­pin­er Landgerichts wegen des Mordes an dem 16jährigen Mar­i­nus Schöberl (Jun­gle World, 49/02). Das Urteil soll früh­estens am 18. Juni gesprochen wer­den. Die Vertei­di­ger der Angeklagten plädieren auf eine »ver­min­derte Schuld­fähigkeit«, da bei der Tat, die von den Angeklagten nicht bestrit­ten wird, Alko­hol im Spiel gewe­sen sei. Im Fall ein­er Verurteilung wegen Mordes dro­hen Mar­co S. eine lebenslange Haft, den bei­den zur Tatzeit noch nicht volljähri­gen Jugendlichen jew­eils zehn Jahre Gefängnis. 

 

Nach dem, was bish­er über die Tat bekan­nt wurde, trafen die drei Angeklagten Mar­i­nus Schöberl in der Nacht vom 12. auf den 13. Juli des ver­gan­genen Jahres zunächst auf der Straße und forderten ihn zum Trinken auf. Mar­co S., ein polizeilich bekan­nter Neon­azi, soll dann im Laufe der Nacht begonnen haben, Schöberl als »Jude« zu beschimpfen. Mar­cos Brud­er Mar­cel kan­nte Schöberl gut. Der Jugendliche trug Hip-Hop-Hosen, blondierte Haare und stot­terte. Für die Täter war das Grund genug, ihn als »Unter­men­schen« und als »nicht lebenswert« zu verachten. 

 

Nach­dem die drei Schöberl mehrere Stun­den mis­shan­delt hat­ten, ihm Schnaps einge­flößt, ihn geschla­gen und auf ihn uriniert hat­ten, bracht­en sie ihn in einen nahe gele­ge­nen Schweinestall. Dort drück­ten sie Schöberls Kopf auf die Kante eines stein­er­nen Schweinet­rogs, und Mar­cel S. sprang mit Springer­stiefeln auf Schöberls Schädel. Dann warf er noch zweimal einen Stein auf den noch röchel­nden Jun­gen, um sich­er zu sein, dass dieser die Tat nicht über­leben werde. 

 

Der Kopf sei danach ein­fach nur »Matsch« gewe­sen, sagte Mar­cel S. in der ver­gan­genen Woche regun­g­los im Gerichtssaal. Er habe einen »Black­out« gehabt und nicht gewusst, was er tat, lautete seine Recht­fer­ti­gung. Zwar räumten die Brüder vor Gericht ein, die Tat began­gen zu haben, schnell ver­sucht­en sie aber, das Geschehene zu rel­a­tivieren. Eigentlich hät­ten sie nicht vorge­habt, Mar­i­nus zu töten. »Wir woll­ten ihm im Stall noch ein biss­chen Angst einjagen.« 

 

Sebas­t­ian F. will nur aus Angst vor den bei­den im Rausch han­del­nden Brüdern mit­gemacht haben. Er habe befürchtet, dass er andern­falls der näch­ste sei. Doch die Brüder wer­fen Sebas­t­ian F. vor, Schöberl eben­falls mehrmals geschla­gen zu haben. Außer­dem sei er es gewe­sen, der das Opfer zum tödlichen »Bor­d­stein­kick« am Schweinet­rog auf die Knie zwang. 

 

Alle drei Angeklagten gaben mehr oder weniger halb­herzig an, dass sie ihre Tat bereuten. Sie beton­ten aber auch, ihr Motiv sei kein poli­tis­ches gewe­sen. Das sehen ihre Vertei­di­ger genau­so. Es sei zu ein­fach, die Tat auf die rechte Gesin­nung der Angeklagten zu reduzieren. Die Ursachen lägen viel tiefer. Matthias Schöneb­urg, der Vertei­di­ger von Mar­cel S., glaubt, die recht­sex­tremen Ein­stel­lun­gen der Angeklagten seien für die Tat nicht entscheidend. 

 

Es wird eine wichtige Frage des Prozess­es sein, ob es den Vertei­di­gern gelingt, vom anti­semi­tis­chen Motiv der Tat abzu­lenken. Mar­co S. soll Schöberl in jen­er Nacht gezwun­gen haben, sich als Jude zu beken­nen. »Sag, dass du ein Jude bist«, habe er ihn aufge­fordert. Die Staat­san­wältin Eva Hoffmeis­ter merk­te an, dass Mar­i­nus »aus Angst vor weit­eren Schlä­gen« schließlich erk­lärt habe, ein Jude zu sein, obwohl er kein­er war. 

 

Den poli­tis­chen Hin­ter­grund zu leug­nen, ist eine alt­bekan­nte Strate­gie der Vertei­di­ger recht­sex­tremer Gewalt­täter, um ein mildes Urteil zu erre­ichen. Dabei ist Mar­co S. ein beken­nen­der Neon­azi, der erst neun Tage vor der Tat aus der Haf­tanstalt ent­lassen wurde. Er saß wegen mehrerer Straftat­en eine drei­jährige Strafe ab. Einen Monat nach dem Mord schlug er nach Angaben des Tagesspiegel einen Afrikan­er zusam­men. Eben­so wie die 17jährige Zeu­g­in Nicole B. sitzt er derzeit übri­gens eine Haft­strafe wegen des Über­falls auf einen Afrikan­er ab. 

 

Kay Wen­del von der Opfer­per­spek­tive glaubt, dass der Beweg­grund für die bru­tale Tat ein Gemisch aus Anti­semitismus, Recht­sex­trem­is­mus und sozialer Ver­wahrlosung gewe­sen sei. Dieser let­zt­ge­nan­nte Aspekt wird in den Medi­en immer wieder gerne betont: Mar­co S. brach nach der siebten Klasse die Schule ab, sein jün­ger­er Brud­er Mar­cel S. nach der acht­en. Doch auch die soziale Benachteili­gung erk­läre jugendliche Gewalt nach Ansicht Rudolf Eggs von der Krim­i­nol­o­gis­chen Zen­tral­stelle Wies­baden nicht. Sie set­zt allen­falls den Rah­men, in dem die Gewalt stat­tfind­en könne, sagte er der Märkischen Allgemeinen. 

 

Zeu­gen berichteten im Prozess, dass sich Mar­cel S. unge­niert gerühmt habe, einen »Asi« erschla­gen zu haben. »Das ist geil, das müsst ihr auch mal machen«, habe er gesagt. »Er hat es lustig erzählt, war lock­er«, so ein Zeuge. 

 

Einige Jugendliche in Pot­zlow wussten offen­sichtlich schon seit län­gerem von der Tat. Doch Mar­i­nus Schöberl galt vier Monate lang als ver­misst. Im Novem­ber 2002 führte Mar­cel S. die jet­zige Zeu­g­in Nicole B. zu der Jauchegrube, in der die Täter die Leiche ver­steckt hat­ten. Und plöt­zlich sei sie auf etwas Hartem ges­tanden, erzählte Nicole B. dem Gericht. »Das ist nur der Scheißschädel«, habe Mar­cel S. daraufhin gesagt. 

Kategorien
Uncategorized

Kundgebung vor dem Abschiebeknast

Rund 40 Teil­nehmerIn­nen des anti­ras­sis­tis­chen Camps in Eisen­hüt­ten­stadt demon­stri­erten heute vor dem lokalen Abschiebege­fäng­nis. Die Aktion erre­ichte ihr Ziel: Die auf franzö­sisch, englisch und rus­sisch gehal­te­nen Reden am Zaun der ZAST waren für die Häftlinge ver­ständlich — durch Rufen und Winken aus den ver­git­terten Fen­stern quit­tierten sie die Beiträge. Die Kundge­bung set­zte sich aus deutschen AktivistIn­nen, Leuten von der Bran­den­burg­er Flüchtlingsini­tia­tive, von The Voice Africa Forum und aus Men­schen zusam­men, die zurzeit in der ZAST unterge­bracht sind. Das Abschiebege­fäng­nis — bis vor kurzem unter anderem mit einem Fes­se­lap­pa­rat aus Eisen­rin­gen aus­ges­tat­tet — liegt direkt auf dem Gelände der ZAST (Zen­trale Auf­nahmestelle für Asyl­suchende), deren Ein­wohn­er das Gelände ver­lassen dürfen. 

Die Kundge­bung wurde zwar von rund 25 BeamtIn­nen der Polizei-Son­dere­in­heit LESE und den ZAST-Angestell­ten miß­trauisch beobachtet, zu Zwis­chen­fällen kam es jedoch nicht. Lediglich die NutzerIn­nen ein­er am Rand der mar­tialisch abgesicherten ZAST-Anlage liegen­den Klein­garten-Parzelle beschw­erten sich. “Es ist Pfin­gst­son­ntag, was macht ihr denn hier für einen schreck­lich stören­den Lärm”, schimpften einige mit den DemonstrantInnen. 

Der Kundge­bung an der ZAST am Son­ntag ging eine Demo und Innen­stad­tak­tion am Sam­stag vor, bei der der typ­is­che Ver­lauf eines Aslyver­fahrens in Deutsch­lands ver­an­schaulicht wurde. Zugle­ich find­en auf dem von den JungdemokratIn­nen / Jun­gen Linken Bran­den­burg ver­anstal­teten Camp Work­shops und Diskus­sio­nen zu ver­schiede­nen The­men statt. Noch bis Mon­tag dauert das Camp, dass unter dem Mot­to “Risse in die Fes­tung” steht. 

Am Son­ntag­mor­gen provozierten übri­gens drei Nazis auf dem Campgelände. Nach einigem Hin und Her wur­den sie vom Platz geworfen.

Kategorien
Uncategorized

1700 PotsdamerInnen sollen Speichelprobe abgeben

Nun ist wieder etwas Schreck­lich­es passiert. Eine Mut­ter hat­te im let­zten Jahr ihr Baby in eine Toi­lette hinein geboren, wodurch dieses zu Tode kam. Anlässlich der Obduk­tion seien Spuren von Dro­gen im Kindeskör­p­er gefun­den wor­den. Das fol­gende soll nicht die Tat herun­ter­spie­len. Es geht um Kindestö­tung und das ist ernst. Es kann nicht toleriert wer­den, dass Müt­ter ihre Kinder, weil sie diese nicht haben wollen, ein­fach ster­ben lassen. Aber trotz­dem die Frage: Wer ist nun die Täterin? 

Für die Staat­san­waltschaft Pots­dam ist dies Grund genug 1700 Frauen zur Spe­ichel­probe aufzu­rufen. Deren Per­son­alien wur­den anlässlich des „Shi­va Moon Fes­ti­val“ im August let­zten Jahres aufgenom­men, wo die Tat geschah. 

Anhand des DNA-Musters wird dann wohl zweifels­frei die Mut­ter und somit auch die Täterin ermit­telt wer­den können. 

Auf den ersten Blick recht­fer­tigt die Tat auch die Maß­nahme. Nur was ist mit den 1699 unschuldigen Frauen? Sie wer­den von Anfang an unter Gen­er­alver­dacht gestellt. Jede kommt als Täterin in Frage. Nun ist ein Grund­satz des Strafver­fahrens aber, dass der Angeklagte solange als unschuldig zu gel­ten hat, bis seine Schuld erwiesen ist. Hier wird nun alles ver­dreht! Es gibt nicht eine, son­dern 1700 Angeklagte und 1699 kön­nen sich nun ent­las­ten. Gegen diese wird dann das
Ermit­tlungsver­fahren fall­en gelassen. For­mal wer­den diese noch nicht mal als Beschuldigte betra­chtet. Aber genau das sind sie! Die Staat­san­waltschaft Pots­dam weist in diesem Zusam­men­hang auch nicht darauf hin, dass ihr eine Rechts­grund­lage für den Aufruf fehlt. 

Zum einen ist das „Spuren­ma­te­r­i­al“ zu ent­nehmen. Das geschieht in der Form der Spe­ichel­probe. Die Anord­nung ste­ht dem Richter zu, nur wenn die Vere­it­elung ein­er Ent­nahme der Köperzellen anste­ht, darf dies auch die Staat­san­waltschaft. Die Anord­nung der eigentlichen DNA-Analyse, also
der Unter­suchung des Spe­ichels ist in der Straf­prozes­sor­d­nung dem Richter vorbehalten. 

Dieser kann eine solche anord­nen, „soweit sie zur Fest­stel­lung … der Tat­sache, ob aufge­fun­denes Spuren­ma­te­r­i­al von dem Beschuldigten … stammt, erforder­lich“ ist. Vom Beschuldigten ein­er Straftat! Also der Umweg mit der „Frei­willigkeit“.

Aber, warum wird es den Strafver­fol­gungs­be­hör­den denn nur so schw­er gemacht? Die Frage ist sich­er nicht ein­fach zu beant­worten, denn es geht ja um die Aufk­lärung von Straftat­en. Aber es geht auch um die per­sön­lichen Rechte jedes einzel­nen von uns! So hat jed­er Bürg­er der
Bun­desre­pub­lik ein Recht, grund­sät­zlich selb­st darüber zu bes­tim­men, wer Dat­en von ihm/ihr erhält und wozu sie ver­wen­det wer­den. Im „Volk­szäh­lung­surteil“ des Bun­desver­fas­sungs­gericht­es vom Okto­ber 1983 wird fest­gestellt: „Das Grun­drecht (auf infor­ma­tionelle Selb­st­bes­tim­mung aus Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundge­setz, Anm. d. Verf.) gewährleis­tet insoweit die Befug­nis des Einzel­nen, grund­sät­zlich selb­st über die Preis­gabe und Ver­wen­dung sein­er per­sön­lichen Dat­en zu bes­tim­men.“ Und eben alle Bürg­er sind Träger
dieses Grun­drecht­es. Und da es um ein Men­schen- und Bürg­er­recht geht, benötigt der Staat eben ein Gesetz, um in die Pri­vat­sphäre des einzel­nen einzu­greifen. Kein­er soll sich ent­las­ten müssen, nur weil er ein­er von mehr als 80 Mil­lio­nen poten­ziellen Tätern ist. 

Nun mag man sagen, dass die Frauen doch frei­willig zur Spe­ichel­probe antreten kön­nen. Auch vern­immt man gerne, dass der- oder diejenige, die nichts zu ver­ber­gen hat, ja wohl keinen Grund hat, nicht dort hin zu gehen. Doch! Genau let­zteres lässt die Frei­willigkeit ent­fall­en. Der
Druck der Öffentlichkeit wird als Zwang genutzt. Denn, wer nicht seinen/ihren Spe­ichel abgibt, hat wohl was zu ver­ber­gen. Oder man selb­st, denkt man vielle­icht nicht: Es wäre doch bess­er hin zu gehen, son­st denkt mein
Nach­bar, dass … . Dieser Men­sch wird dann naturgemäß gemieden. Denn es ste­ht zu befürcht­en, dass man bei ein­er Frau, die nicht frei­willig zur Spe­ichel­probe antritt, ein­er Kindesmörderin gegenüber­ste­ht. Und weiß Gott, damit will man nun wirk­lich nichts zu tun haben. 

Also, die Frei­willigkeit ist ein von der Staat­san­waltschaft benutzter Begriff. Das geschriebene Wort ver­liert seine Bedeu­tung, ja es wird verkehrt in sein Gegen­teil. Und deshalb sollte nie­mand „frei­willig“ zur Spe­ichel­probe gehen, son­st ste­hen wir mor­gen beim Polizeiprä­sid­i­um an,
weil wieder ein Dieb­stahl passiert ist. 

Felix Halle, Mit­glied des Rote Hil­fe e.V.

Kategorien
Uncategorized

Neue Fragen in V‑Mann-Affäre

Geteiltes Echo auf Vor­würfe des ent­tarn­ten Spitzels gegen Geheimdienst

(MAZ) POTSDAM — Die neuen Vor­würfe in der V‑Mann-Affäre des brandenburgischen
Ver­fas­sungss­chutzes haben unter­schiedliche Reak­tio­nen her­vorgerufen. Das
Innen­min­is­teri­um müsse in der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK)
“erneut befragt wer­den”, forderte gestern PKK-Mit­glied Ker­stin Kaiser-Nicht
(PDS). Noch in dieser Woche hat­te die PKK erk­lärt, es gebe keinen
V‑Mann-Skan­dal des Ver­fas­sungss­chutzes. Ver­mut­lich sei die Polizeirazz­ia im
Feb­ru­ar 2001 von einem Polizis­ten ver­rat­en worden. 

Nach den Angaben des ent­tarn­ten Spitzels Chris­t­ian K. im Gespräch mit der
MAZ muss diese Ein­schätzung möglicher­weise rev­i­diert wer­den. K. berichtete,
sein V‑Mann-Führer “Max” habe ihm den genauen Ter­min der Polizeirazz­ia gegen
die recht­sex­treme Ter­ror­gruppe “Nationale Bewe­gung” mit­geteilt, die den
Bran­dan­schlag auf den jüdis­chen Fried­hof in Pots­dam verübt hat­te. Kurz nach
diesem Tele­fonat mit “Max” habe er das Datum einem befre­un­de­ten Neonazi
ver­rat­en, so K. Dann habe der V‑Mann-Führer eine “Geschichte erfun­den”, in
der die Polizei als Ver­räter der Razz­ia erscheinen sollte. 

Mehrere V‑Mann-Führer bestre­it­en diese Behaup­tun­gen in dienstlichen
Erk­lärun­gen ener­gisch. Auch PKK-Chef Christoph Schulze (SPD) bew­ertet die
Aus­sagen des Ex-V-Manns K. “eher skeptisch”. 

Der CDU-Vertreter in der PKK, Dierk Home­y­er, sieht über­haupt keinen neuen
Aufk­lärungs­be­darf: “Ich ver­lasse mich darauf, was mir Herr Wegesin gesagt
hat.” Danach seien K.s Vor­würfe “sub­stan­z­los”. Die Aus­sagen des Spitzels K.
inter­essierten ihn nicht, betonte Homeyer. 

Bran­den­burgs Grü­nen-Chef Roland Vogt forderte Innen­min­is­ter Jörg Schönbohm
(CDU) hinge­gen auf, “endlich Licht in die Affäre zu brin­gen”. Es deute “viel
darauf hin, dass in der Behörde einiges aus dem Rud­er gelaufen ist”. Für
FDP-Lan­deschef Heinz Lan­fer­mann stellt sich die Frage nach einem
Untersuchungsausschuss. 

Die Pots­damer Staat­san­waltschaft ermit­telt seit gestern nicht mehr nur gegen
unbekan­nte Bedi­en­stete des Lan­des Bran­den­burg wegen Geheimnisverrats,
son­dern auch gegen Chris­t­ian K. 

V‑Mann-Affäre: CDU beschuldigt Staatsanwaltschaft

Schön­bohms Stel­lvertreter Petke behauptet, Ermit­tlun­gen wür­den verzögert — die Jus­tiz wider­spricht vehement

(Tagesspiegel) Pots­dam. Die seit Wochen schwe­lende V‑Mann-Affäre macht die CDU nervös. Der
stel­lvertre­tende Lan­deschef und innen­poli­tis­che Sprech­er der
Land­tags­frak­tion, Sven Petke, äußerte am Fre­itag scharfe Kri­tik an der
Pots­damer Staat­san­waltschaft. Der Poli­tik­er behauptete gegenüber der
Nachricht­e­na­gen­tur dpa, die Staat­san­waltschaft ermit­tle seit fast zwei
Jahren ergeb­nis­los gegen den früheren Ver­fas­sungss­chutz-Spitzel Chris­t­ian K.
Petke liegt aber mit seinen Vor­wür­fen offenkundig daneben. Die
Staat­san­waltschaft reagierte verärg­ert und erwiderte, Petkes Anschuldigungen
seien “grob unrichtig”. Die Anklage­be­hörde hat­te, wie berichtet, erst im Mai
dieses Jahres ein Ermit­tlungsver­fahren wegen des Ver­dachts eingeleitet,
Beamte der Bran­den­burg­er Sicher­heits­be­hör­den hät­ten Dienstgeheimnisse
ver­rat­en. Gestern weit­ete die Staat­san­waltschaft das Ver­fahren auch auf den
früheren V‑Mann aus. 

Chris­t­ian K. hat­te Anfang 2001 auf noch ungek­lärte Weise erfahren, dass die
Pots­damer Polizei für den 17. Feb­ru­ar eine Razz­ia gegen die rechte Szene
plante. Der Spitzel rief dann den Neon­azi Sven S. an. Das Landeskriminalamt
hörte das Tele­fonat ab und soll, wie es in Sicher­heit­skreisen heißt, die
Bun­de­san­waltschaft unter­richtet haben, aber nicht die Potsdamer
Staatsanwaltschaft. 

Sven Petke unter­stellte der Staat­san­waltschaft auch, ihr zögerliches
Vorge­hen sorge “ständig für neue Speku­la­tio­nen, die vom Verfassungsschutz
und der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK) im Land­tag dementiert
wer­den müssen”. Damit sind ver­mut­lich die jüng­sten Berichte im Tagesspiegel
und in anderen Zeitun­gen gemeint. Chris­t­ian K. hat­te kür­zlich den
Ver­fas­sungss­chutz mas­siv belastet. In einem Gespräch mit dem Tagesspiegel
sagte der Ex-V-Mann, der Anfang 2001 für ihn zuständi­ge Verfassungsschützer
habe ihn vor der für den 17. Feb­ru­ar 2001 geplanten Polizeirazz­ia gewarnt.
Es sei ungewöhn­lich gewe­sen, dass sein V‑Mann-Führer sog­ar das genaue Datum
genan­nt habe, betonte Chris­t­ian K. 

Der frühere Spitzel berichtete auch, der Beamte habe ihn aufge­fordert, bei
Befra­gun­gen zum Ver­rat der Razz­ia ein Märchen zu erzählen. Anstatt zu
bericht­en, der V‑Mann-Führer habe vor der Razz­ia gewarnt, sollte Christian
K. behaupten, er selb­st habe zufäl­lig in der Kneipe “Pip­pi Langstrumpf” in
Borg­walde gehört, wie ein Polizist an seinem Handy laut über die Razzia
sprach. Der V‑Mann erzählte diese Geschichte dann auch, als er von einem
Vorge­set­zten des V‑Mann-Führers ver­nom­men wurde. Der V‑Mann-Führer selbst
gab nach Infor­ma­tio­nen des Tagesspiegels in ein­er dien­stlichen Erk­lärung an,
er habe nur “codiert” und ohne den 17. Feb­ru­ar 2001 zu nen­nen vor
bevorste­hen­den Polizeiak­tio­nen gewarnt. 

Als jet­zt die Vor­würfe des früheren V‑Manns Chris­t­ian K. bekan­nt wurden,
reagierte das Innen­min­is­teri­um indi­rekt mit Medi­en­schelte. “Wieder­holte und
nicht über­prüf­bare Behaup­tun­gen dubiosen Ursprungs führen in der Sache nicht
weit­er”, sagte Min­is­teri­umssprech­er Heiko Hom­burg. Es sei bekan­nt, dass die
Sicher­heits­be­hör­den die Ermit­tlun­gen der Staat­san­waltschaft Potsdam
unter­stützen, “um Licht und Klarheit in den Vor­gang zu brin­gen”. Das
Innen­min­is­teri­um hat am 28. Mai der Staat­san­waltschaft eine Ermäch­ti­gung für
Ermit­tlun­gen in den Sicher­heits­be­hör­den erteilt. 

Die Par­la­men­tarische Kon­trol­lkom­mis­sion des Land­tags wird sich vermutlich
dem­nächst wieder mit der V‑Mann-Affäre befassen. Nach Bekan­ntwer­den der
Vor­würfe des Ex-Spitzels gegen den Ver­fas­sungss­chutz müsse das
Innen­min­is­teri­um neu befragt wer­den, sagte die der PKK angehörende
PDS-Abge­ord­nete Ker­stin Kaiser-Nicht. Die Kom­mis­sion hat­te sich bereits
zweimal mit der Affäre beschäftigt. Hin­ter­her verkün­dete stets der
PKK-Vor­sitzende Christoph Schulze (SPD), es gebe gar keine V‑Mann-Affäre.

Scharfe CDU-Kri­tik an Staatsanwaltschaft

Petke fordert Ergeb­nisse in V‑Mann-Ermit­tlun­gen

In der jüng­sten V‑Mann-Affäre hat der CDU-Innen­ex­perte Sven Petke scharfe
Kri­tik an der Arbeit der Pots­damer Staat­san­waltschaft geübt. 

Diese ermit­tle bere­its seit fast zwei Jahren wegen Geheimnisver­rats gegen
einen ehe­ma­li­gen Spitzel des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes, sagte
der CDU-Poli­tik­er gestern in Pots­dam. Bish­er lägen aber immer noch keine
Ergeb­nisse vor. 

Der dama­lige V‑Mann soll eine im Feb­ru­ar 2001 von der Polizei geplante
Razz­ia an die recht­sex­trem­istis­che Szene ver­rat­en haben. 

Angesichts dieses hoch sen­si­blen The­mas sei von der Staat­san­waltschaft zu
erwarten, dass sie inner­halb eines über­schaubaren Zeitraums ihre
Ermit­tlun­gen zu Ende führe, betonte Petke. Das zöger­liche Vorge­hen sorge
ständig für neue Speku­la­tio­nen, die vom Ver­fas­sungss­chutz und der
Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK) im Land­tag demen­tiert werden
müssten. Die Angele­gen­heit eigne sich ein­fach nicht für die öffentliche
Auseinandersetzung. 

Nach einem RUND­SCHAU-Bericht belastet der Spitzel mas­siv den
Ver­fas­sungss­chutz. Er hat­te seinen früheren V‑Mann- Führer beschuldigt, die
Infor­ma­tio­nen über die geplante Razz­ia von ihm erhal­ten zu haben. Der
PKK-Vor­sitzende Christoph Schulze (SPD) hat­te dage­gen in dieser Woche
erk­lärt, es gebe kein­er­lei Ver­dacht auf einen Ver­rat durch den Geheimdienst.
Der Infor­mant müsse aus der Polizei stammen.

Kategorien
Uncategorized

Du lebst hier wie ein Hund”

Agathe (Name geän­dert) war wütend: “Wir haben schon Prob­leme, wenn wir in dieses Land kom­men. Aber die hören hier nicht auf.” Bis vor Kurzem hat­te sie noch in der “Zen­tralen Auf­nahmestelle” (ZAST) in Eisen­hüt­ten­stadt gelebt. Die Zustände dort beschrieb sie so: “Du leb­st hier wie ein Hund, der immer seine Hun­de­marke tra­gen muss, weil er son­st von der Polizei einge­fan­gen wird.” 

&bnsp;

Am ist Fre­itag sie wieder nach Eisen­hüt­ten­stadt gekommen.
Dies­mal frei­willig, denn die Bran­den­burg­er JungdemokratInnen/Jungen Linken (JDJL) ver­anstal­ten dort ihr diesjähriges Pfin­gst­camp unter dem Mot­to “Risse in die Fes­tung”. Die rund 70 Teil­nehmerIn­nen — unter denen sich auch viele Flüchtlinge befind­en, die derzeit in der ZAST leben müssen — set­zen sich für die Abschaf­fung der ZAST als staatliche, ras­sis­tis­che Repres­sion gegen Migran­tInnen ein. Schlecht­es Essen, enge Zim­mer und eine unzure­ichende ärztliche Ver­sorgung seien an der Tage­sor­d­nung. Agathe nan­nte das Beispiel ein­er Fre­undin, die schwanger in der ZAST gelebt hat. Ihrer wurde sich erst medi­zinisch angenom­men, als das Kind zur Welt kam — kein­er­lei Beratung, keine Ver­sorgung während der Schwanger­schaft. Auch werde vie­len Flüchtlin­gen bei Befra­gun­gen gar nicht mit­geteilt, dass diese ein entschei­den­der Teil ihres Asylver­fahrens sind. All dies bringe Men­schen zur Verzwei­flung. Aber Agathe war nicht verzweifelt. Sie klatschte mehrmals in die Hände, forderte alle auf, das auch zu tun. Und sie freute sich auf die Aktion, die für Sonnabend in der Innen­stadt geplant war. 

&bnsp;

Die fand unter dem Mot­to “Abschiebung zuerst für Deutsche” statt. Pas­san­tInnen kon­nten einen Par­cours absolvieren, und so eine Flucht nach Deutsch­land von Anfang bis Ende miter­leben. Wer sich an den Gren­z­posten vor­bei schmuggeln kon­nte, lan­dete erst ein­mal in der ZAST. Dort wurde ihm/ihr nach jedem Satz ein unfre­undlich­es “Du lügst doch” zugerufen. Weit­er ging es zur Sta­tion Flüchtling­sheim, wo der Par­cours-Teil­nehmerIn­nen erst ein­mal heftig beschimpft wurde. Es fol­gt die Iso­la­tion in der Abschiebe­haft und eine Depor­ta­tion im Polizeigriff. Beim Par­cours erset­zte ein Bierkas­ten übers Pflaster gezo­gen das Flugzeug. Agathe und andere gin­gen der­weil in ein nahe gele­genes Cafe und gaben den Gästen dort Flug­blät­ter. Schon kurz darauf stand sie wieder inmit­ten der Campteil­nehmer, hielt ein Schild hoch: “Deport ger­mans first”. Sie wippte zur Hip-Hop-Musik, die aus dem Box­en kam. Sie sei froh, hier auf Deutsche zu tre­f­fen, die sich für das Schick­sal der Flüchtlinge inter­essieren und sich sol­i­darisieren. Agathe hat­te Spaß, auch wenn sie wusste, dass sie eigentlich gar nicht in Eisen­hüt­ten­stadt sein darf und gegen die Res­i­den­zpflicht verstößt. 

 

Lei­der gab es an der Aktion wenig Inter­esse — Eisen­hüt­ten­stadt war wie leer gefegt, kein Men­sch auf der Straße. Warum also nicht ein wenig herumziehen? Eine Spon­tandemon­stra­tion wurde angemeldet. “No bor­der, no nation, stop depor­ta­tion!”, rief Agathe. “No bor­der, no nation, stop depor­ta­tion”, stimmten die anderen ein. Immer mehr Polizis­ten formierten sich um die Protestieren­den. Es gab keine Über­griffe, aber die Botschaft war klar: Wir haben euch im Blick. Agathe ließ sich nicht irri­tieren. In dieser Stadt, die sie nur “Eisen” nen­nt, musste sie schon so manche Polizeis­chikane erdulden. Was son­st hin­genom­men wurde, stieß auf Wider­stand, ein kraftvoller Moment. 

 

(Infori­ot) Das Camp dauert noch bis ein­schließlich Mon­tag. Das Pro­gramm ist hier einzuse­hen. Weit­ere Infos zur Zast find­est du im Infori­ot-Archiv. Fotos und weit­ere Berichte fol­gen in den näch­sten Tagen.

Kategorien
Uncategorized

Erste Erfolge bei Arbeit mit jungen rechtsextremen Strafgefangenen

Pots­dam (ddp-lbg). Bei der Bil­dungsar­beit mit jun­gen rechtsextremistischen
Strafge­fan­genen zeich­nen sich nach Angaben des Pots­damer Justizministeriums
Erfolge ab. Die Teil­nehmer hät­ten sich «über­wiegend sehr inter­essiert» an
den Diskus­sion­srun­den beteiligt, betonte Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Richstein
(CDU) in ein­er am Fre­itag in Pots­dam vorgelegten Zwis­chen­bi­lanz. In den
Train­ingskursen seien «bemerkenswert viele» Jugendliche bere­it gewe­sen, sich
auf eine ern­sthafte Auseinan­der­set­zung mit bish­eri­gen Einstellungen
einzu­lassen. Ange­bote an betrof­fene Eltern, sich berat­en zu lassen, seien
eben­falls gut angenom­men worden. 

Vor zwei Jahren wurde unter dem dama­li­gen Jus­tizmin­is­ter Kurt Schel­ter (CDU)
mit dem Mod­ell­pro­jekt «Präven­tive Arbeit mit recht­sex­trem beeinflussten
Jugendlichen im Strafvol­lzug des Lan­des Bran­den­burg» begonnen. Es wandte
sich an jugendliche Strafge­fan­gene in den Gefäng­nis­sen von Spremberg,
Frank­furt (Oder) und Wriezen. 

Bestandteil des bis 2005 geplanten Pro­jek­ts sind Diskussionsforen,
Infor­ma­tionsver­anstal­tun­gen und päd­a­gogis­che Grup­pe­nar­beit. Experten gehen
davon aus, dass etwa ein Drit­tel der rund 500 jugendlichen Strafgefangenen
in den Vol­lzugsanstal­ten des Lan­des zur recht­sex­tremen Szene gezählt werden
müssen. Etwa 25 von ihnen wür­den zum «harten Kern» gehören.

Kategorien
Uncategorized

Ex-Spitzel Christian K. berichtet über VS-Praktiken

Neuer Ver­rat in V‑Mann-Affäre

Ehe­ma­liger Spitzel belastet Geheim­di­enst / Vor Razz­ia des Bun­des gewarnt

(MAZ) POTSDAM Die V‑Mann-Affäre des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes nimmt offen­bar bun­de­spoli­tis­che Dimen­sio­nen an. Der ent­tarnte Spitzel Chris­t­ian K. teilte der MAZ und dem Berlin­er “Tagesspiegel” in einem Gespräch mit, dass sein V‑Mann-Führer ihn über eine Razz­ia gegen Mit­glieder der mil­i­tan­ten Skin­head-Bewe­gung “Blood & Hon­our” (B&H) informiert habe. Mit dieser Razz­ia am 14. Sep­tem­ber 2000 wollte Bun­desin­nen­min­is­ter Otto Schi­ly (SPD) das
deutsch­landweite Ver­bot der gefährlichen Neon­azi-Organ­i­sa­tion vollstrecken. 

Durch­sucht wur­den damals auch die Woh­nun­gen von Ste­fan R. aus Neu Bochow und
Sven S. aus Bork­walde (bei­de Pots­dam-Mit­tel­mark). S. war Brandenburg-Chef
und Schatzmeis­ter von B&H.

Ex-Spitzel K. bestre­it­et aber, seinen Fre­und Sven S. im Sep­tem­ber 2000 vor
der Durch­suchung gewarnt zu haben. Anders ver­hielt es sich nach K.s Worten
im Feb­ru­ar 2001. Damals habe er S. über die Razz­ia unter­richtet. Das
vorge­se­hene Datum, den 17. Feb­ru­ar, habe ihm am 6. Feb­ru­ar sein
V‑Mann-Führer mit dem Tarn­na­men “Max” tele­fonisch mit­geteilt, sagt K. Der
etwa 40 Jahre alte “Max” habe betont, dass die Razz­ia im Zusam­men­hang mit
Ermit­tlun­gen gegen die recht­sex­treme Ter­ror­gruppe “Nationale Bewegung”
ste­he. Die bis heute unent­deck­te Organ­i­sa­tion hat­te am 8. Jan­u­ar 2001 den
Bran­dan­schlag auf den jüdis­chen Fried­hof in Pots­dam verübt. 

Die Aus­sagen des ehe­ma­li­gen V‑Manns, der von 1998 bis Ende 2002 als Spitzel
arbeit­ete und als zuver­läs­sige Quelle galt, ste­hen im Wider­spruch zu
Erk­lärun­gen des Ver­fas­sungss­chutzes in der Parlamentarischen
Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK). PKK-Chef Christoph Schulze (SPD) erk­lärte noch in
dieser Woche, es gebe keinen Hin­weis auf einen Ver­rat durch den
Geheim­di­enst. Der Infor­mant müsse aus der Polizei stammen. 

Auch dazu äußerte sich Spitzel K.: Nach­dem der Ver­rat durch ein abgehörtes
Tele­fonat zwis­chen K. und S. offenkundig gewor­den war und die Razz­ia hastig
vorge­zo­gen wer­den musste, habe “Max” eine “Geschichte erfun­den”, die den
Ver­dacht auf die Polizei lenken sollte. 

Ex-Spitzel belastet Geheimdienst

V‑Mann-Skan­dal: Leck offen­bar doch beim Verfassungsschutz

(MAZ) POTSDAM Chris­t­ian K., der ent­tarnte Spitzel des brandenburgischen
Ver­fas­sungss­chutzes, der im Feb­ru­ar 2001 eine Polizeirazz­ia gegen die
recht­sex­treme Ter­ror­gruppe “Nationale Bewe­gung” ver­ri­et, belastet den
Geheim­di­enst schw­er. In einem Gespräch mit der MAZ und dem Berliner
“Tagesspiegel” sagte der 27-jährige Bau­maschi­nen­fahrer, sein V‑Mann-Führer
mit dem Tarn­na­men “Max” habe ihm das Datum der Razz­ia sowie die Dimension
der Aktion mitgeteilt.

Dies ste­ht offen­bar in Wider­spruch zu Äußerun­gen von Verfassungsschutzchef
Hein­er Wegesin vor der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK) des
Pots­damer Land­tags. Im Bei­sein von Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) ist
die Rolle des Geheim­di­en­stes beim Ver­rat so dargestellt wor­den, dass
PKK-Chef Christoph Schulze (SPD) den ver­meintlichen Allein­schuldigen für den
Ver­rat bei der bran­den­bur­gis­chen Polizei zu erken­nen glaubte. 

Es gebe keinen Hin­weis, dass der V‑Mann von seinem Führungs­beamten beim
Ver­fas­sungss­chutz auf die Razz­ia aufmerk­sam gemacht wurde, teilte Schulze
nach der Geheim­sitzung in dieser Woche mit. Der Ver­räter müsse den Reihen
der Polizei entstam­men. Immer­hin, erk­lärte der Kon­trolleur, seien “Hun­derte,
wenn nicht Tausende Polizis­ten” im Vor­feld in die Razz­ia eingeweiht
gewe­sen — was nach Recherchen der MAZ nicht im ent­fer­n­testen zutrifft. Einen
V‑Mann-Skan­dal des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes, meinte Schulze,
gebe es nicht. 

Sollte sich jedoch erweisen, dass der ehe­ma­lige V‑Mann Chris­t­ian K. den
Ver­rat der Razz­ia samt den Hin­ter­grün­den wahrheits­ge­treu wiedergibt, ist der
Ver­fas­sungss­chutzskan­dal noch viel größer, als selb­st erfahrene
Sicher­heit­sex­perten dies bish­er für möglich hiel­ten. Es wäre nicht
auszuschließen, dass der PKK, die den Ver­fas­sungss­chutz überwachen soll,
Unwahrheit­en mit­geteilt wur­den — wissentlich, fahrläs­sig oder zufällig. 

K. lässt keinen Zweifel daran, dass er seit Jugend­jahren ein überzeugter
Neon­azi ist. Kurz nach sein­er Ent­las­sung aus der Bun­deswehr im Jahr 1998
hat­te der bran­den­bur­gis­che Ver­fas­sungss­chutz den jun­gen Mann aus Damsdorf
ange­wor­fen und als Infor­man­ten in der recht­sex­tremen Musik­szene eingesetzt.
Abgeschal­tet wurde K. nicht sofort nach Bekan­ntwer­den seines Ver­rats im
Feb­ru­ar 2001, son­dern erst Ende ver­gan­genen Jahres. Pro Woche soll der
Spitzel mehrere hun­dert Mark Infor­ma­tion­shon­o­rar erhal­ten haben, manchmal
mehr. Das ist kaum weniger, als der im Juni 2000 ent­tarnte Topspitzel
Carsten S. bekom­men hat­te. Das zeigt den hohen Stel­len­wert, der K.s
Infor­ma­tio­nen beigemessen wur­den. Der Spitzel hat­te den Ruf, wahrheitsgemäß
zu berichten. 

Was im Feb­ru­ar 2001 geschah, gibt Spitzel K. so wieder: Um die Mittagszeit -
es muss Dien­stag, der 6. Feb­ru­ar gewe­sen sein — habe sein Handy geklingelt,
das ihm der Geheim­di­enst zur Ver­fü­gung gestellt habe. “Max”, sein
V‑Mann-Führer, habe ihm knapp mit­geteilt, dass für den 17. Feb­ru­ar eine
Polizeirazz­ia im Zusam­men­hang mit Ermit­tlun­gen gegen die “Nationale
Bewe­gung” geplant sei. Die Ter­ror­gruppe, die am 8. Jan­u­ar 2001 den
Bran­dan­schlag auf den Jüdis­chen Fried­hof in Pots­dam verübt hat­te, ist bis
heute unent­deckt, obwohl der Gen­er­al­bun­de­san­walt seit fast zweieinhalb
Jahren ermittelt. 

“Max”, so ist K.s Worten zu ent­nehmen, hat den Spitzel offen­bar ermuntert,
den Razz­i­ater­min weit­erzuerzählen, ins­beson­dere an Sven S. aus Borkwalde,
dem früheren Bran­den­burg-Sek­tion­schef der mil­i­tan­ten Skinhead-Bewegung
“Blood & Hon­our” (B&H), die Bun­desin­nen­min­is­ter Otto Schi­ly (SPD) am 14.
Sep­tem­ber 2000 als krim­inelle Vere­ini­gung ver­boten hatte. 

Seit etwa Anfang 2000, berichtet K., habe er “ver­botenes Zeug”, das S.
gehörte, in seinem Keller gebunkert. Die ver­bote­nen CDs (von “Macht & Ehre” bis “Landser”) und T‑Shirts — ins­ge­samt “drei bis vier Umzugskartons” -
soll­ten bei Durch­suchun­gen von S. Woh­nung nicht gefun­den wer­den. Sein
V‑Mann-Führer, sagt Spitzel K., habe dies gewusst, und dies sei auch der
Grund für “Max” War­nan­ruf am 6. Feb­ru­ar gewe­sen. “Ich sollte S. irgendwie
begrei­flich machen, dass er das Zeug raus­holen sollte”, beschreibt K. den
Auftrag. 

Am Nach­mit­tag des 6. Feb­ru­ar habe er seinen Fre­und Sven S. angerufen und ihm
den Razz­i­ater­min genan­nt. Was die bei­den nicht wussten: Das brandenburgische
Lan­deskrim­i­nalamt hörte das Tele­fonat im Auf­trag der Potsdamer
Staat­san­waltschaft ab, die gegen Sven. S. wegen Volksver­het­zung ermittelte.
Daraufhin wurde die Razz­ia eilig um zehn Tage auf den 7. Feb­ru­ar vorverlegt.
Offen­sichtlich ist nicht auszuschließen, dass V‑Mann K. — auf Anregung
seines V‑Mann-Führers — staat­san­waltschaftliche Ermit­tlun­gen gegen Sven S.
behinderte. 

Um den Ver­dacht von sich abzu­lenken, so K., habe “Max” sich dann “eine
Geschichte aus­gedacht”. K. solle behaupten, er hätte in der Borkwalder
Gast­stätte “Pipi Langstrumpf” zufäl­lig das Tele­fonge­spräch eines Polizisten
belauscht, der den 17. Feb­ru­ar als Razz­i­ater­min erwäh­nt hätte. “Das sollte
ich erzählen, sagte der V‑Mann-Führer, damit er keinen auf den Deckel
kriegt”, erk­lärt K. Kurz vor Ende seines Arbeitsver­hält­niss­es Ende 2002 — 18
Monate nach dem Razz­i­aver­rat — habe er einem anderen V‑Mann-Führer mit
Tarn­na­men “Dirk” die Wahrheit erzählt, so K. Unklar ist, in welchem Umfang
das anschließend in der Behörde bekan­nt wurde. 

Die V‑Mann-Affäre des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes kön­nte eine
zusät­zliche bun­de­spoli­tis­che Dimen­sion gewin­nen. Sein V‑Mann-Führer habe
nicht nur in all­ge­meinen Worten “oft gesagt: räum mal
die Bude leer”,
erzählt K. Er sei auch konkret auf die bun­desweite Razz­ia hingewiesen
wor­den, mit der Bun­desin­nen­min­is­ter Otto Schi­ly das “B&H”-Verbot
voll­streck­te. Damals jedoch, im Sep­tem­ber 2000, habe er seinen Fre­und Sven
S. nicht gewarnt. 

Etap­pen eines Skandals

Chronolo­gie (MAZ)

17. Mai: Die MAZ enthüllt den Ver­rat ein­er Polizeirazz­ia durch einen Spitzel
des Ver­fas­sungss­chutzes im Feb­ru­ar 2001. Die Razz­ia stand im Kon­text von
Ermit­tlun­gen gegen die recht­sex­treme Ter­ror­gruppe “Nationale Bewegung” 

18/19. Mai: Der Vor­sitzende der Par­la­men­tarischen Kontrollkommission,
Christoph Schulze (SPD) kri­tisiert Geheim­di­en­stchef Hein­er Wegesin und
beantragt eine PKK-Sondersitzung. 

20.Mai: Nach vier­stündi­ger Geheim­sitzung beschließt die PKK mehrheitlich, es
habe keinen V‑Mann-Skan­dal gegeben. Die Bun­de­san­waltschaft sei über den
Ver­rat informiert gewesen. 

21. Mai: Der Innenauss­chuss des Bun­destags will den Gen­er­al­bun­de­san­walt zu
dem Vor­fall anhören. 

3. Juni: Die Pots­damer PKK tagt erneut und verdächtigt allein die Polizei
des Geheimnisverrats. 

Zeitun­gen: Spitzel belastet mas­siv den Verfassungsschutz

(MOZ) Pots­dam (ddp-lbg). In der Bran­den­burg­er V‑Mann-Affäre belastet ein früherer
Spitzel mas­siv den Ver­fas­sungss­chutz. Der Recht­sex­treme Chris­t­ian K., der im
Feb­ru­ar 2001 eine geplante Polizeirazz­ia an einen Neon­azi ver­ri­et, habe
detail­lierte Infor­ma­tio­nen darüber von seinem V‑Mann-Führer bekommen,
bericht­en der «Tagesspiegel» und die «Märkische All­ge­meine Zeitung»
(Fre­ita­gaus­gabe).

Ein Beamter mit dem Deck­na­men «Max» habe ihm vor­ab das Datum mit­geteilt und
auch berichtet, dass die Razz­ia die Ermit­tlun­gen gegen die rechtsextreme
Ter­ror­gruppe «Nationale Bewe­gung» voran­brin­gen solle, sagte K. in einem
Gespräch mit den Zeitun­gen. Gegen die Gruppe ermit­telt seit Jan­u­ar 2001
Gen­er­al­bun­de­san­walt Kay Nehm. 

Er habe die Razz­ia in einem Tele­fonat an den Neon­azi Sven S. ver­rat­en, sagte
K. Um den Ursprung des Ver­rats zu ver­schleiern, habe ihm der Beamte
aufge­tra­gen, bei Befra­gun­gen eine Fan­tasiegeschichte zu erzählen. Er sollte
in ein­er Kneipe in Bork­walde zufäl­lig mit ange­hört haben, wie ein Polizist
ziem­lich laut per Handy tele­fonierte und von ein­er Razz­ia am 17. Februar
sprach. 

Das Lan­deskrim­i­nalamt hörte das Tele­fonat zwis­chen K. und S. mit und zog die
Aktion daraufhin vor, ent­deck­te aber keine Hin­weise auf die «Nationale
Bewe­gung». K. wurde trotz des Ver­rats erst 18 Monate später vom
Ver­fas­sungss­chutz abgeschaltet. 

K. sagte, bere­its im Jahr 2000 habe ihn ein Beamter über den bevorstehenden
Ver­bot der «Deutsch­land-Divi­sion» ein­er inter­na­tionalen Skinhead-Bewegung
informiert. Der V‑Mann-Führer habe in diesem Zusam­men­hang auch vor
Durch­suchun­gen gewarnt. Am 14. Sep­tem­ber 2000 wurde die
«Deutsch­land-Divi­sion» der Gruppe ver­boten. Zugle­ich wur­den bun­desweit mehr
als 30 Objek­te durch­sucht. Die Aus­beute wurde in Sicherheitskreisen
unter­schiedlich bew­ertet, einige Experten sprachen von einem eher mageren
Resul­tat. K. bestre­it­et, die Infor­ma­tion über das bevorste­hende Ver­bot an
die Szene weit­ergegeben zu haben. 

V‑Mann-Affäre: Jet­zt spricht der Spitzel

Chris­t­ian K. bestätigt Vor­würfe gegen den Ver­fas­sungss­chutz — Beamter gab Infor­ma­tio­nen über Nazi-Razz­ia weiter

(Tagesspiegel) Pots­dam. Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) gerät in Erk­lärungsnot. Seit
Wochen sagt Schön­bohm, es gebe keine neue V‑Mann-Affäre — doch jet­zt hat der
ehe­ma­lige Ver­fas­sungss­chutz-Spitzel Chris­t­ian K. die Vor­würfe gegen die
Behörde bestätigt. Im Gespräch mit dem Tagesspiegel und der “Märkischen
All­ge­meinen Zeitung” sagte K., er habe Anfang 2001 von einem Beamten des
Ver­fas­sungss­chutzes detail­lierte Infor­ma­tio­nen über die geplante Razz­ia der
Pots­damer Polizei erhal­ten. Sein V‑Mann-Führer mit dem Deck­na­men “Max” habe
gesagt, am 17. Feb­ru­ar 2001 wolle die Polizei in der recht­en Szene
durch­suchen — in Zusam­men­hang mit den Ermit­tlun­gen von Generalbundesanwalt
Kay Nehm gegen die Ter­ror­gruppe “Nationale Bewe­gung”. Chris­t­ian K. gab zu,
er habe dann am 6. Feb­ru­ar 2001 per Tele­fon den Neon­azi Sven S. informiert.
Dieses Gespräch wurde, wie berichtet, vom Lan­deskrim­i­nalamt mitgehört. 

Bis­lang behauptet Schön­bohm, es gebe gar keine V‑Mann-Affäre, da unklar sei,
woher der V‑Mann von der Razz­ia wis­sen kon­nte. Aus dem Umfeld des
Ver­fas­sungss­chutzes und im Land­tag wird sog­ar die Polizei verdächtigt. Doch
der frühere V‑Mann lächelt über diese Geschicht­en. Als der Ver­rat der Razzia
bekan­nt gewor­den sei, habe sein V‑Mann-Führer mit dem Deck­na­men “Max”
gedrängt, bei Befra­gun­gen ein Märchen zu präsen­tierten. Chris­t­ian K. sollte
erzählen: Kurz vor dem Ver­rat habe er in Bork­walde in der Kneipe “Pip­pi
Langstrumpf” rein zufäl­lig mit­bekom­men, wie sich ein Polizist am Handy
lau­thals über die für den 17. Feb­ru­ar 2001 geplanten Durch­suchun­gen äußerte.
Der Ex-Spitzel hat denn auch einem Vorge­set­zten des V‑Mann-Führers die
Pip­pi-Langstrumpf-Sto­ry erzählt — offenkundig seinem V‑Mann-Führer “Max”
zuliebe. Denn dieser habe ihn häu­fig in einem ital­ienis­chen Restau­rant in
Werder großzügig bewirtet. Außer­dem habe der Ver­fas­sungss­chutz, sagt K., gut
gezahlt: Beträge von “300 Mark und mehr” seien die Regel gewesen. 

Dass “Max” ger­ade vor der Razz­ia, die sich gegen die Ter­ror­gruppe “Nationale
Bewe­gung” richtete, konkreter als son­st und sog­ar mit der Angabe des Datums
warnte, habe ihn auch gewun­dert, sagte Chris­t­ian K. Er habe aber keine
Fra­gen gestellt. Auch nicht, als er im Som­mer 2000 über­raschend erfuhr, der
Bun­desin­nen­min­is­ter werde dem­nächst den deutschen Ableger der
Skin­head-Vere­ini­gung “Blood & Hon­our” verbieten. 

Einem weit­eren V‑Mann-Führer namens “Dirk” habe er vom Ver­rat der Razz­ia im
Feb­ru­ar 2001 und dem Ver­hal­ten von “Max” erzählt, sagte K. Sollte diese
Angabe stim­men, nimmt die Wahrschein­lichkeit zu, dass Verfassungsschutz-Chef
Hein­er Wegesin schon lange die Hin­ter­gründe des Ver­rats kan­nte. Und
möglicher­weise auch Jörg Schönbohm. 

Chronik ein­er Affäre

Chronik (Tagesspiegel)

6. Feb­ru­ar 2001: Der recht­sex­treme V‑Mann Chris­t­ian K. informiert den
Neon­azi Sven S., die Polizei plane für den 17. Feb­ru­ar eine Razzia. 

7. Feb­ru­ar 2001: Die Razz­ia wird vorge­zo­gen. 200 Polizis­ten durchsuchen
Woh­nun­gen von 19 Neon­azis. Erhoffte Hin­weise auf die Ter­ror­gruppe “Nationale
Bewe­gung” bleiben aus. 

5. Mai 2003: Die Bun­de­san­waltschaft erfährt von den Recherchen des
Tagesspiegels und der “Märkischen All­ge­meinen Zeitung”, dass
Dien­st­ge­heimnisse ver­rat­en wor­den sein sollen. 

19. Mai: Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm nen­nt die V‑Mann-Affäre “in höchstem
Maße ärg­er­lich”. Der Vor­sitzende der Par­la­men­tarischen Kontrollkomission
(PKK), Christoph Schulze (SPD), sieht das Ver­trauen in den Verfassungsschutz
“stark beschädigt”, da der Ver­rat der Razz­ia zwei Jahre ver­schwiegen wurde. 

20. Mai: Die PKK trifft sich zur Son­der­sitzung. Verfassungsschutz-Chef
Wegesin bestätigt, ein V‑Mann berichtete einem Neon­azi über die Razz­ia. Nach
der Sitzung sagt Schulze: “Es gibt keinen V‑Mann-Skan­dal”. Nichts sei
ver­tuscht, die Bun­de­san­waltschaft sei “zu jedem Zeit­punkt ” unterrichtet. 

21. Mai: Die Bun­de­san­waltschaft gerät in den Ver­dacht, auch sie habe die
V‑Mann-Affäre vertuscht. 

Anfang Juni: Der ehe­ma­lige V‑Mann Chris­t­ian K. bestätigt den Ver­rat der
Razz­ia. V‑Mann-Führer “Max” warnte ihn vor der für den 17. Feb­ru­ar 2001
geplanten Durch­suchung, so der frühere Spitzel. 

Ex-V-Mann belastet Verfassungsschutz

Spitzel: Konkrete War­nun­gen durch V‑Mann‑F&u
uml;hrer

(LR) Seit Wochen sagt Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU), es gebe
keine neue V‑Mann-Affäre. Doch jet­zt hat der ehemalige
Ver­fas­sungss­chutz-Spitzel Chris­t­ian K. die jüng­sten Vor­würfe gegen die
Behörde bestätigt. 

K. sagte, er habe Anfang 2001 von einem Beamten des Verfassungsschutzes
detail­lierte Infor­ma­tio­nen über eine geplante Razz­ia der Pots­damer Polizei
erhal­ten. Sein V‑Mann-Führer mit dem Deck­na­men «Max» habe ihm gesagt, am 17.
Feb­ru­ar 2001 wolle die Polizei in der recht­en Szene durch­suchen in
Zusam­men­hang mit den Ermit­tlun­gen von Gen­er­al­bun­de­san­walt Kay Nehm gegen die
Ter­ror­gruppe «Nationale Bewe­gung» . Chris­t­ian K. gab zu, er habe dann am 6.
Feb­ru­ar 2001 per Tele­fon den Neon­azi Sven S. informiert. Dieses Gespräch
wurde vom Lan­deskrim­i­nalamt mit­ge­hört (die RUNDSCHAU berichtete). 

Razz­ia wurde vorgezogen

Im Polizeiprä­sid­i­um Pots­dam wurde daraufhin entsch­ieden: Die Razz­ia wird
vorge­zo­gen. 200 Polizis­ten schwärmten aus, durch­sucht­en Woh­nun­gen von 19
Neon­azis. Erhoffte Hin­weise auf die Ter­ror­gruppe «Nationale Bewegung»
blieben jedoch aus. 

Bis­lang behauptet Innen­min­is­ter Schön­bohm, es gebe gar keine V‑Mann-Affäre,
da unklar sei, woher der V‑Mann von der Razz­ia wis­sen kon­nte. Aus dem Umfeld
des Ver­fas­sungss­chutzes und im Land­tag wird sog­ar die Polizei verdächtigt.
Doch der frühere V‑Mann lächelt über diese Geschicht­en. Als der Ver­rat der
Razz­ia bekan­nt gewor­den sei, habe sein V‑Mann-Führer mit dem Deck­na­men «Max»
gedrängt, bei Befra­gun­gen ein Märchen zu präsentierten. 

Chris­t­ian K. sollte fol­gende Geschichte erzählen: Kurz vor dem Ver­rat habe
er in Bork­walde in der Kneipe «Pip­pi Langstrumpf» rein zufäl­lig mitbekommen,
wie sich ein Polizist am Handy lau­thals über die für den 17. Feb­ru­ar 2001
geplanten Durch­suchun­gen äußerte. Der Ex-Spitzel hat dann auch einem
Vorge­set­zten des V‑Mann-Führers die Pip­pi-Langstrumpf-Sto­ry erzählt,
offenkundig seinem V‑Mann-Führer «Max» zuliebe. 

Gute Bezahlung für Infos

Denn dieser habe ihn häu­fig in einem ital­ienis­chen Restau­rant in Werder
großzügig bewirtet. Außer­dem habe der Ver­fas­sungss­chutz, sagt K., gut
gezahlt: Beträge von «300 Mark und mehr» seien die Regel gewe­sen. Dass «Max»
ger­ade vor der Razz­ia, die sich gegen die Ter­ror­gruppe «Nationale Bewegung»
richtete, konkreter als son­st und sog­ar mit der Angabe des Datums warnte,
habe ihn auch gewun­dert, erk­lärte Chris­t­ian K. Er habe aber keine Fragen
gestellt. Auch nicht, als er im Som­mer 2000 über­raschend erfuhr, der
Bun­desin­nen­min­is­ter werde dem­nächst den deutschen Ableger der
Skin­head-Vere­ini­gung «Blood & Hon­our» verbieten. 

Einem weit­eren V‑Mann-Führer namens «Dirk» habe er vom Ver­rat der Razz­ia im
Feb­ru­ar 2001 und dem Ver­hal­ten von «Max» erzählt, berichtete K. Sollte diese
Angabe stim­men, nimmt die Wahrschein­lichkeit zu, dass Verfassungsschutz-Chef
Hein­er Wegesin schon lange die Hin­ter­gründe des Ver­rats kan­nte. Und
möglicher­weise auch Innen­min­is­ter Jörg Schönbohm. 

Nach Zeitungs­bericht­en Mitte Mai über den Ver­rat der Razz­ia hatte
Ver­fas­sungss­chutz-Chef Wegesin der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion im
Land­tag erk­lärt, dass ein V‑Mann einem Neon­azi über die Razz­ia berichtet
habe. Es sei aber unklar, woher er die Infor­ma­tion hatte. 

Der Sprech­er des Pots­damer Innen­min­is­teri­ums, Heiko Hom­burg, beze­ich­nete die
erhobe­nen Vor­würfe als “nicht über­prüf­bare Behaup­tun­gen dubiosen
Ursprungs”. Von den Mitar­beit­ern des Ver­fas­sungss­chutzes lägen Erk­lärun­gen vor, die den erhobe­nen Vor­wür­fen widersprächen.

Inforiot