KREIS Die „Partei rechtsstaatlicher Offensive“ (Schill-Partei) streckte ihre Fühler aus.
Der 16 Mitglieder starke Ortsverband Oberhavel will offenbar auch in Ostprignitz-Ruppin eine Ortsgruppe gründen. Oberhavel-Mitglieder würden das Programm der Schill-Partei auch bei Versammlungen im Nachbarkreis vorstellen, sagte die Ortsverbandsvorsitzende Sabine Krahn. Bekannt wurde die Partei durch den Hamburger „Richter Gnadenlos“ Ronald Schill, der als Verfechter der inneren Sicherheit in die Schlagzeilen geriet.
Ein politisches Sonderangebot bietet die Polizeikontrollstelle-Initiative zur
Stärkung der Grund- u. Bürgerrechte gegenüber der Polizei für alle Datenfreundinnen
und Datenfreunde.
Nachdem LKA, VS und Polizei sich in den letzten Monaten vor allem mit Rasterfahndung
und Antiterrorphantasien beschäftigt haben, ist es an der Zeit, mal nachzufragen,
welche Daten denn seit dem 11. September 01 in welchen Akten gelandet sind.
Natürlich sind die Behörden nicht so auskunftswillig, wie sie das nach dem
brandenburgischen Datenschutzgesetz sein sollten. Deshalb möchten wir ihnen etwas
auf die Sprünge helfen.
Vom 1. Februar bis 1. April 2003 veranstaltet die Polizeikontrollstelle landesweit
die Brandenburger Datenwochen.
In dieser Zeit wollen wir Wissensdurstige besonders unterstützen, die bei
Polizeipräsidium, LKA und Verfassungsschutz nachfragen, welche persönlichen Daten
dort gespeichert sind.
Wer auf eine entsprechende Anfrage binnen 3 Monaten keine Antwort erhält, für
die/den beauftragen wir eine Rechtsanwältin, den Auskunftseinspruch gerichtlich
einzuklagen.
Die entstehenden Anwaltskosten übernehmen wir in jedem Falle.
Natürlich gibt es auch noch etwas zu gewinnen.
Für die schlechtesten Ausreden, die peinlichsten und originellsten
Datenspeicherungen oder die schönsten Briefwechsel mit den Sicherheitsbehörden, die
uns zugeschickt werden, halten wir einige Überraschungen bereit. Die Zuschriften,
die uns am besten gefallen, werden mit Fachbüchern, einem ferngesteuerten
Polizeispielzeugauto oder der Medaille “25 Jahre Helfer der Volkspolizei” prämiert.
So einfach wird es gemacht:
Auf der Seite www.polizeikontrollstelle.de » Service die gewünschten Exemplare
ausdrucken oder herunterladen. Dann Adresse und Datum vervollständigen,
unterschreiben und abschicken.
Wenn binnen 14 Tagen keine Eingangsbestätigung kommt, empfiehlt es sich,
nachzufragen oder die Prozedur zu wiederholen.
Mitmachen können alle Neugierigen. Da die Sicherheitsbehörden länderübergreifend
Daten sammeln, besteht natürlich auch für Nicht-Brandenburger die Möglichkeit an den
Brandenburger Datenwochen teilzunehmen.
(MOZ) Binnen dreier Jahre haben sich die Ausgaben
Brandenburgs
für seinen Verfassungsschutz verdreifacht. Wie Innenminister Jörg
Schönbohm
(CDU) auf eine parlamentarische Anfrage sagte, standen der Behörde im
Jahr
2002 über 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Im Jahr 1999 seien
umgerechnet
rund 500.000 Euro ausgegeben worden.
Gleichzeitig hat sich Schönbohm zufolge die Zahl der Planstellen von
101 auf
133 erhöht. Davon besetzt waren vor drei Jahren 93 Stellen, gegenwärtig
seien es 113. Er begründete diese Entwicklung damit, dass sich
Brandenburg
angesichts der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus
«deutlich
schärferen Herausforderungen stellen» müsse.
Auf diesem Weg sei die analytische Arbeit der Behörde «erheblich
intensiviert» worden. Die Verfassungsschutzbehörde sei in der Lage, der
Polizei Hinweise auf Veranstaltungspläne von Rechtsextremisten zu
übergeben.
Die Polizei werde dadurch in die Lage versetzt, solche Veranstaltungen
entweder ganz zu unterbinden oder in ihren Auswirkungen einzudämmen.
Mehr Geld, mehr Spione
Verfassungsschutz erhält 1,5 Millionen Euro — dreimal so viel wie 99
(Tagesspiegel) Seit dem Antritt der SPD/CDU-Koalition 1999 ist der
brandenburgische Verfassungsschutz finanziell und personell kräftig
aufgestockt worden. Die Behörde stehe heute angesichts der Bedrohung durch
den internationalen Terrorismus vor deutlich größeren Herausforderungen als
noch vor wenigen Jahren, antwortete Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) auf
eine parlamentarische Anfrage der PDS-Fraktion. Weiter teilte Schönbohm
mit, dass der Verfassungsschutz inzwischen neue Aufgaben und Befugnisse
habe. Laut Schönbohm standen vor vier Jahren nur rund 500 000 Euro an
Haushaltsmitteln zur Verfügung. Im vergangenen Jahr seien es dagegen schon
mehr als 1,5 Millionen Euro gewesen. Gleichzeitig habe sich die Zahl der
besetzten Stellen während der vergangenen vier Jahre von 93 auf 113 erhöht.
Diese Ausstattung sei dem gesetzlichen Auftrag der Behörde angemessen.
Mittlerweile wurde laut Schönbohm auch die Zusammenarbeit vor allem mit den
Verfassungsschutzbehörden des Bundes und Berlins ausgebaut. Insbesondere zur
Abwehr des extremistischen Islamismus sei die operative und analytische
Arbeit verstärkt worden. Außerdem erhalte der Verfassungsschutz oftmals
gezielte Hinweise auf geplante Veranstaltungen von Rechtsextremisten, die er
direkt an die Polizei weitergebe. So könnten derartige Treffen entweder ganz
unterbunden oder erheblich eingedämmt werden, meinte Schönbohm.
Schon wieder bringt ein Magazin vermeintliche Enthüllungen über Menschen im
Kirchenasyl. Woher hat es die Akten?
BERLIN taz Im Kirchenasyl der evangelischen St.-Gotthardt-Gemeinde in
Brandenburg an der Havel wartet die vierköpfige kongolesische Familie Ndualu
seit zwei Wochen auf ein Signal der Behörden. Dabei geht es längst nicht
mehr nur darum, warum die kommunale Ausländerbehörde den seit elf Jahren in
Deutschland lebenden Ndualus und den hier geborenen Kindern einen Aufenthalt
nach der Altfallregelung verweigert.
Erneut ist damit ein Machtkampf zwischen dem Potsdamer Innenministerium und
einer brandenburgischen Kirchengemeinde über den Umgang mit Asylsuchenden
ausgebrochen. Dabei wird kräftig mit Dreck geschmissen. Unter der
Überschrift “Asyl für Kriminellen” berichtete der Focus am vergangenen
Montag, José Ndualu habe sich selbst als Mittäter bei einer Vergewaltigung
beschuldigt. Ausführlich zitierte das Magazin aus den Akten der Asylanhörung
Ndualus beim Bundesamt für ausländische Flüchtlinge im Jahr 1993. Danach
habe der damals 23-Jährige gesagt, er habe bei einer Studentendemonstration
in Kinshasa die Erziehungsministerin des Mobutu-Regimes bei einer
Vergewaltigung durch andere Demonstranten festgehalten.
“José Ndualu hat diese Tat nicht begangen”, sagt Nudualus Rechtsanwalt
Stefan Gräbner. Bei der Asylanhörung sei fehlerhaft übersetzt worden. In der
in der Republik Kongo weit verbreiteten Sprache Lingala seien die Wörter
“Demonstration” und “Vergewaltigung” gleich lautend. Der Übersetzer des
Bundesamtes sei ein Student und nicht beeidigt gewesen. José Ndualu, der
kein Wort Deutsch sprach, konnte diese Fehler nicht erkennen. Dass Ndualus
Asylantrag im Jahr 1997 abgelehnt wurde, sei im Übrigen mit “Widersprüchen”
begründet worden.
Wütend ist der Rechtsanwalt, weil “Brandenburger Behörden offensichtlich
Aktenteile unter Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz an die
Öffentlichkeit weitergegeben haben”. Er hat deshalb Strafanzeige gegen die
Stadt Brandenburg, das Potsdamer Innenministerium und den Focus erstattet.
Hoffnungen auf eine gründliche Ermittlung seitens der brandenburgischen
Strafverfolgungsbehörden macht sich Gräbner nicht.
Rechtsanwalt Rüdiger Jung vertritt den Vietnamesen Xuan Khang Ha, dessen
Kirchenasyl erst vor wenigen Wochen für Aufsehen sorgte. Jung sagt, als sein
Mandant ins Kirchenasyl kam, sei Focus genauso vorgegangen wie bei José
Ndualu. Unter der Überschrift “Die evangelische Kirche verhindert die
Abschiebung eines notorischen Asyltricksers nach Vietnam” hatte das Magazin
über zwei Seiten Bruchstücke aus Has Asylakte aneinander gereiht. Der
Berliner Rechtsanwalt vermutet, dass der Focus “möglicherweise von einer
Quelle im Brandenburger Innenministerium mit den Akten der Asylsuchenden
gefüttert wird”. Die Parallelen seien in den beiden jüngsten Fällen seien
extrem auffällig.
Xuan Khang Ha hat Glück gehabt. Nachdem der SPD-Ministerpräsident Matthias
Platzeck seinen Innenminister zurückpfiff, entschied nun ein Gericht, dass
er vorläufig in Deutschland bleiben kann. Die Familie Ndualu in Brandenburg
wartet noch.
Potsdam (ddp-lbg). Die Sicherheitsbehörden haben die geplante Bildung einer
islamistisch-terroristischen Zelle in Brandenburg verhindert. Die Ansätze
dazu seien «erfolgreich paralysiert» worden, sagte Innenminister Jörg
Schönbohm (CDU) auf Parlamentsanfrage. Dabei habe es ein abgestimmtes
Vorgehen von Verfassungsschutz und Polizei gegeben.
Schönbohm bezog sich damit auf eine Durchsuchungsaktion im Herbst 2002 in
Cottbus. Mit dem Hinweis, dass es sich um einen «operativen Vorgang»
handele, lehnte Schönbohms Sprecher Heiko Homburg ab, auf Einzelheiten
einzugehen. Es bestehe die Möglichkeit, dass eine solche Aktion «weitere
Ermittlungen nach sich zieht».
Nach Durchsuchung von insgesamt elf Objekten in Cottbus und Umgebung,
Groß-Gerau (Hessen) und Leinfelden-Echterdingen (Baden-Württemberg) hatte
die Bundesanwaltschaft Anfang Oktober 202 mitgeteilt, es hätten sich keine
Anhaltspunkte über konkrete Anschlagsvorbereitungen auf den
US-Militärflughafen in Spangdahlem/Rheinland-Pfalz oder auf Objekte in
Berlin und Frankfurt ergeben.
Schönbohm hatte noch Mitte November erklärt, eine konkrete Bedrohung
Brandenburgs durch islamistische Terroristen liege derzeit nicht vor. «Es
gibt keine konkreten Hinweise auf bevorstehende Anschläge», sagte er in
einer Landtagssitzung. Da solche Gefährdungen jedoch auch nicht
auszuschließen seien, würden «Schutzmaßnahmen ständig fortgeschrieben».
Im Vordergrund stehe der Schutz US-amerikanischer, israelischer oder
sonstiger jüdischer sowie britischer Einrichtungen, hatte Schönbohm
hinzugefügt. Laut Schönbohm muss sich die brandenburgische
Verfassungsschutzbehörde angesichts der Bedrohung durch den internationalen
Terrorismus «heute deutlich schärferen Herausforderungen stellen als noch
vor wenigen Jahren».
Am Freitag gegen 21.30 Uhr sah die Polizei von der Straße aus in der
Wohnung eines 23-jährigen Brandenburgers eine Reichskriegsflagge und eine
Keltenkreuzfahne an der Wand. Bei Beschlagnahmung der Gegenstände gab der
Betroffene antisemitische Äußerungen von sich. Es wurde ein
Ermittlungsverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen und Volksverhetzung eingeleitet.
Falscher Alarm
POTSDAM Der Fall Rolf Wischnath war hoch angebunden. Der Leiter des
Konsistoriums der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg, Uwe Runge,
selbst nahm sich den in der Kirche kursierenden Stasi-Gerüchten an. In Köln
traf er sich vor einiger Zeit mit zwei Mitarbeitern des Bundesamtes für
Verfassungsschutz (BfV) — beides Experten für die Stasi-Hauptverwaltung
Aufklärung (HVA), die DDR-Spionage. Die hatten einen Decknamen (IM
“Theologe”) entschlüsselt, hinter dem sich der Cottbuser
Generalsuperintendent Wischnath verbergen könnte. Doch der ganze Vorgang
stellte sich als falscher Alarm heraus. Die Aktenlage war derart dünn, dass
niemand einen Vorwurf gegen den 55-jährigen Wischnath erheben konnte.
Lediglich in den so genannten Sira-Bändern, die erst 1999 entschlüsselt
wurden, gab es den IM “Theologe”, der in einem Zeitraum von sechs Jahren
sechs Kontakte zur HVA gehabt haben soll. In Frage kamen aber gleich mehrere
Personen. Die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe lehnte schon 1999 ein
Ermittlungsverfahren gegen Wischnath ab. Die Birthler-Behörde, die Wischnath
bereits in den 90er Jahren mehrere Male überprüft hatte, schickte am vorigen
Freitag ihren Bescheid. Belastende Unterlagen hat sie nicht gefunden. “Ein
klarer Persilschein”, so Wischnath. Warum die Kirche ausgerechnet den
Verfassungsschutz um Mithilfe bat, ist unklar. Sprecher Reinhard Lampe gab
an, dass es einen solchen direkten Kontakt mit dem Verfassungsschutz zu
einem möglichen Stasi-Fall seines Wissens zum ersten Mal gegeben habe.
Unterschiedliche Angaben gibt es darüber, seit wann Wischnath von den
Erkundungen gegen sich gewusst hat. “Da gibt es noch Klärungsbedarf”, so
Lampe. Konsistorialpräsident Runge will Wischnath bereits Mitte September
2002 informiert haben. Das bestreitet Wischnath (siehe Interview). Runge gab
in einer Erklärung am Sonntag an, es sei beim Gespräch mit dem
Verfassungsschutz um die Frage gegangen, “ob die behauptete Identität
überhaupt stichhaltig sei”. Runge weiter: “Darüber hinaus geäußerte
Unterstellungen entbehren jeder Grundlage.” Der Bischof der Landeskirche,
Wolfgang Huber, der zur Zeit im Urlaub ist, ließ gestern verbreiten, dass
die Überprüfungen ergeben hätten, dass es “keine Zusammenarbeit” Wischnaths
mit der Stasi gegeben habe. Den Stein ins Rollen brachte am Wochenende der
“Spiegel”. Die Kirche habe offenbar mit Hilfe des Verfassungsschutzes
versucht, einen unbequemen Geistlichen zu disziplinieren, hieß es. Sie
knüpfe an eine berüchtigte DDR-Tradition an und kungele mit dem
Geheimdienst. Wischnath sagte, er könne sich das Ausmaß des Misstrauens von
Kirchenvertretern gegen ihn nicht erklären. Die Kirche, fordert nun
Wischnath, müsse sich zu den Vorgängen äußern. Die Registrierung bei der
Stasi, so reimt er sich zusammen, könnte so erfolgt sein: In den 70er Jahren
war er als Mitglied des Sozialistischen Hochschulbundes oft in der DDR. Da
hätte es sein können, dass SED-Funktionäre versuchten, ihn ohne sein Wissen
anzuwerben. Wischnath ist seit 1995 Generalsuperintendent in Cottbus. Er
gilt als streitbarer Kopf, als umtriebig und unbequem. Wischnath ist
ehrenamtlicher Vorsitzender des Aktionsbündnisses gegen Rechtsextremismus
und Gewalt und mischt sich des öfteren in die Tagespolitik ein. Hin und
wieder tritt er Politikern auf die Füße, vor allem CDU-Politikern wie Jörg
Schönbohm, wenn diese eine aus seiner Sicht zu harte Abschiebepraxis bei
Asylsuchenden an den Tag legen. Zuletzt forderte Wischnath wegen einiger
Fälle von Kirchenasyl die Einrichtung einer Härtefallkommission. Bis 2001
war er Mitglied der SPD. Wegen des Afghanistan-Krieges gab er sein
Parteibuch ab.
Oranienburg — Die britische Botschaft hat gestern fünf Marinesoldaten
geehrt, die im ehemaligen KZ Sachsenhausen ums Leben kamen. Mit einem Gebet
und einem Dudelsackspiel gedachte man den Männern der Royal Navy, die am 2.
Februar 1945 zusammen mit polnischen und sowjetischen Offizieren erschossen
worden waren. Als am früheren Erschießungsgraben die traditionelle britische
Totenklage «The flowers of the forest» gespielt wurde, legten nach dem
Marineattaché der Britischen Botschaft, Kapitän Richard Wilkinson, auch
polnische und russische Militärattachés Kränze nieder. Denn es waren am
gleichen Tag 84 russische und polnische Soldaten ermordet worden.
Freifahrtsschein für Nazischläger?
Vier Monate auf Bewährung lautete das Urteil gegen den Rathenower Nazischläger Ricardo G. am vergangenen Mittwoch, dem 29.01.2003.
Verhandelt wurde wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt. G. war während des Rathenower Stadtfestes im September 2002 einem Platzverweis der Polizei nicht nachgekommen und hatte sich zur Wehr gesetzt als die Beamten ihrer Anweisung Nachdruck verliehen. (Siehe hier)
Vier Monate auf Bewährung, obwohl G. keine 30 Tage vor besagtem Stadtfest, am 14.08.2002, zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten, ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung, verurteilt worden war, weil er und zwei andere Rechtsextremisten im Oktober 2001 zwei Sudanesen in Rathenow beleidigten und tätlich angriffen. (Siehe hier, hier und hier)
Knast scheint für G., der nicht einmal einen Anwalt hatte, nicht eingeplant zu sein — das lässt ungute Erinnerungen an die beginnenden 1990er Jahre wieder aufleben, als die Nazis die Baseballschläger mit ins Gericht nahmen, um nach der erhaltenen x‑ten Bewährungsstrafe Rathenow gleich weiter terrorisieren zu können.
In dem Prozess um den Tod des 24-jährigen Aussiedlers Kajrat Batesov ist am inzwischen 10. Verhandlungstag vor dem Landgericht Neuruppin Bewegung gekommen. Vor der großen Strafkammer sagten gestern zwei Staatsanwälte aus. Sie hatten zwei Zeugen vernommen, die wegen des Verdachts der Falschaussage im Gerichtsaal verhaftet worden waren. Die Staatsanwälte gaben zu Protokoll, beide Zeugen hätten ihre Falschaussagen zumindest teilweise gestanden.
Damit bestätigt sich die Vermutung, wonach Angeklagte und Zeugen ihre Aussagen vor Prozessbeginn abgesprochen haben. Fünf Wittstockern im Alter von 20 bis 22 Jahren wirft die Staatsanwaltschaft Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor. Sie sollen den Russlanddeutschen Batesov und dessen Freund im Mai vergangenen Jahres vor einer Disco in Alt-Daber bei Wittstock geschlagen, getreten und mit einem 17 kg schweren Feldstein traktiert. Der Russlanddeutsche starb, sein Freund wurde verletzt. Mutmaßlicher Haupttäter ist ein 21-jähriger Maurer, der Schläge und Tritte bereits gestanden hat.
Das Gericht vertagte sich auf den 19.Februar 03. Dann halten die Anwälte ihre Plädoyers. Das Urteil wird aus Sicht der Richterin frühestens am 24.Februar gesprochen.