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Trebbiner Feuerwehrchef von CDU-Bürgermeister gefeuert

TREBBIN Der Stre­it um recht­sex­treme Feuer­wehrmit­glieder in Treb­bin (Tel­tow-Fläming) hat ein Nach­spiel. CDU-Bürg­er­meis­ter Thomas Berg­er hat kür­zlich den bish­eri­gen Ortswehrführer Burkhard Hein­rich von seinem posten enthoben. Das Ver­trauensver­hält­nis sei gestört, gab er als Begrün­dung an. Zwis­chen den bei­den hat es im ver­gan­genen Jahr Stre­it über den Umgang mit einem recht­sex­tremen Kam­er­aden gegeben. Sil­vio K. wurde vorge­wor­fen, im Sep­tem­ber 1996 an der “Treb­bin­er Men­schen­jagd” teilgenom­men zu haben, bei der ital­ienis­che Bauar­beit­er von Neon­azis durch die Stadt gejagt, geprügelt und schw­er ver­let­zt wur­den. Dafür wurde er im ver­gan­genen Sep­tem­ber nach Jugend­strafrecht zu ein­er Ver­war­nung und ein­er Geld­strafe verurteilt. Während der Bürg­er­meis­ter sich vehe­ment für K. ein­set­zte, ver­langte Hein­rich den Auss­chluss des 24-Jähri­gen aus der Feuer­wehr. Hein­rich erk­lärte gestern, dass er seine Ent­las­sung rechtlich prüfen lasse.

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Schatten einer Auszeichnung

BRANDENBURG/H. Aus­län­der loben Bran­den­burg — eine sel­tene Schlagzeile im Land. Doch bei der Preisver­lei­hung der Alexan­der von Hum­boldt-Stiftung und des Stiftungsver­ban­des Deutsche Wis­senschaft zum Wet­tbe­werb “Deutsch­lands fre­undlich­ste Aus­län­der­be­hör­den” waren auch zwei märkische Behör­den dabei. Der Kreis Pots­dam-Mit­tel­mark und die Stadt Bran­den­burg erre­icht­en zwar nicht die ersten drei Plätze, erhiel­ten jedoch mit neun weit­eren Kom­munen ein “Lob” für ihre Hil­fs­bere­itschaft gegenüber aus­ländis­chen Stu­den­ten und Wis­senschaftlern. Der Preis solle diejeni­gen “sicht­bar machen, die durch ihr Engage­ment dazu beitra­gen, den Forschungs­stan­dort Deutsch­land attrak­tiv­er zu machen”, erk­lärte Stiftung­spräsi­dent Wolf­gang Früh­wald am Don­ner­stag in Berlin. 

Doch auf die Ausze­ich­nung fällt ein Schat­ten. Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg zeigte sich “empört” über das Lob für die Behörde in Brandenburg/Havel. Es reiche nicht aus, nur aus­ländis­che Stu­den­ten zu befra­gen, moniert Judith Gleitze, Geschäfts­führerin des Rates. “Seit Jahren machen Flüchtlinge dort äußerst neg­a­tive Erfahrun­gen.” Beratungsstellen und Recht­san­wälte wür­den immer wieder fest­stellen, dass die Entschei­dun­gen der Mitar­beit­er sehr restrik­tiv sind und Entschei­dungsspiel­räume nicht genutzt werden. 

Eine Bera­terin, die regelmäßig Aus­län­der auf ihren Amts­gän­gen begleit­et und unge­nan­nt bleiben will, spricht von “regel­rechter Schikane”. Asyl­be­wer­ber wür­den alle paar Tage aufs Amt zitiert, erhiel­ten jedoch immer nur extrem kurze Dul­dungsstem­pel. “Unter diesen Umstän­den ist es unmöglich, Arbeit zu finden.” 

Jüng­stes Beispiel “für die men­schen­ver­ach­t­ende Hand­lungsweise” der Behörde, so Gleitze: die ver­suchte Abschiebung ein­er Fam­i­lie aus dem Bürg­erkriegs­land Kon­go, die sich inzwis­chen im Kirchenasyl aufhält. “Behör­den­mi­tar­beit­er haben sich ille­gal Fotos für die Aus­reisep­a­piere erschlichen”, ärg­ert sich die Flüchtlingsrat-Mitar­bei­t­erin. Außer­dem wür­den die Wider­sprüche der Fam­i­lie zur Alt­fall­regelungs-Entschei­dung seit mehr als einem Jahr verschleppt. 

Kein Einzelfall: Ins­ge­samt hat­ten 130 abgelehnte Asyl­be­wer­ber in der Havel­stadt Anträge auf Alt­fall­regelung gestellt. Danach darf nur bleiben, wer bere­its 1999 Arbeit hat­te oder sich nach­weis­lich darum bemühte. 27 Aus­län­der erhiel­ten 2001 pos­i­tive Beschei­de, 103 wur­den abgelehnt. 73 legten daraufhin Wider­spruch ein — bish­er ohne Reak­tion der Behörde, so die Kri­tik von Petra Faderl, PDS-Land­tagsab­ge­ord­nete und Bran­den­burg­er Stadtverord­nete. “Die Leute sollen abgeschoben wer­den, ohne dass ihre Wider­sprüche bear­beit­et wer­den. Das geht nicht.” Allerd­ings sehe sie auch, dass die Mitar­beit­er in der Aus­län­der­be­hörde über­lastet seien, so Faderl. “Ich fordere schon seit Jahren mehr Per­son­al und eine bessere Betreu­ung — passiert ist bis­lang nichts.” 

Die Stadtver­wal­tung ver­weist in ein­er Stel­lung­nahme eben­falls auf Arbeit­süber­las­tung. Zusät­zlich zur reg­ulären Arbeit habe die Behörde eine “ver­gle­ich­sweise große Anzahl an Aufträ­gen zur Alt­fall­regelung zu bewälti­gen”, sagt Stadt­sprech­er Nor­bert Plaul. Allerd­ings prüfe der Ober­bürg­er­meis­ter derzeit, wie sich die per­son­elle Sit­u­a­tion verbessern lasse, ver­spricht Plaul. Das Lob lasse man sich jedoch nicht nehmen, da es “ein auf konkreten Erfahrun­gen basieren­des pos­i­tives Votum von hier leben­den aus­ländis­chen Stu­den­ten und Forsch­ern widerspiegelt”. 

Das kann der Rek­tor der Fach­hochschule bestäti­gen. Natür­lich sei eine reine Hochschul-Umfrage selek­tiv, räumt Rain­er Janisch ein. Allerd­ings sei ein fre­undlich­er Umgang mit Aus­län­dern keines­falls selb­stver­ständlich. “In Berlin weht ein rauer­er Wind”, berichtet der FH-Chef. “Dort musste ich erst neulich einen mein­er afrikanis­chen Stu­den­ten aus­lösen, der sechs Stun­den ver­hört wurde, weil er seine Papiere vergessen hatte.” 

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Pilotprojekt Videoüberwachung öffentlicher Plätze: Erfolgreiche Verbrechensbekämpfung oder ‑verdräng

POTSDAM Taschendiebe sind vor­sichtiger gewor­den oder ver­schwun­den,
Automarder fühlen sich beobachtet, und wer eine Schlägerei anzetteln
oder im
Vor­beige­hen kurz mal ein paar Fen­ster­scheiben ein­schmeißen will,
über­legt
sich das dreimal. Zumin­d­est auf den Bahn­höfen in Pots­dam, Erkn­er und
Bernau
sowie vor ein­er Großdisko in Rathenow. Grund: Das Videoauge des
Geset­zes
wacht dort rund um die Uhr und sieht (fast) alles.
Seit anderthalb Jahren läuft dieses Pilot­pro­jekt, das auf fünf Jahre
angelegt ist. Für Tech­nik und Schu­lung der Polizis­ten investierte das
Land
345 000 Euro, der Betrieb kostet monatlich 21 305 Euro. Das Geld sei
gut
angelegt, sagte Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) — was die
Gew­erkschaft
der Polizei (GdP) jedoch anzweifelt.
Laut Schön­bohm gab es 2001 im Pots­damer Haupt­bahn­hof 280 Straftat­en,
2002
nur 113. Auf dem Gelände vor dem Bahn­hof wur­den 2001 noch 739 Delik­te
reg­istri­ert, im ver­gan­genen Jahr 330. Ähn­lich gut sei die Quote am
Bahn­hof
Erkn­er. Beschw­er­den von Bürg­ern gegen die Kam­eras gebe es bish­er nicht,
betonte Schön­bohm. Ohne­hin würde nur bei Ver­dacht aufgeze­ich­net und das
Band
nach drei Tagen gelöscht. Ein detail­liert­er Erfahrungs­bericht werde
derzeit
erar­beit­et.
GdP-Lan­deschef Andreas Schus­ter hält trotz dieser Zahlen an sein­er
Kri­tik
fest: «Die Straftat­en find­en nur woan­ders statt, gehen nach mein­er
Ken­nt­nis
jedoch ins­ge­samt nicht zurück.» Also, so Schus­ter, werde Krim­i­nal­ität
nicht
bekämpft, son­dern ver­drängt. Zudem betra­chte er Schön­bohms Zahlen «mit
größter Skep­sis», denn bish­er habe man z. B. die Straftat­en im
Schutzbere­ich
Pots­dam nur ins­ge­samt aus­gewiesen. «Für den Haupt­bahn­hof gab es noch
keine
geson­derte Erfas­sung.»
Frank Doman­s­ki, Vor­sitzen­der des Lan­desver­ban­des der Deutschen
Polizeigew­erkschaft im Beamten­bund, hält das Pro­jekt für sin­nvoll.
«Doch die
Videoüberwachung ist nur eine von vie­len Maß­nah­men der Polizeiar­beit.»
Wie
er aus Bürg­erver­samm­lun­gen wisse, fühlten sich vor allem Frauen auf den
überwacht­en Bahn­höfen sicher­er. Seine Ein­schränkung: «Ich denke, es
lässt
sich kaum exakt fest­stellen, welche Straftat auss­chließlich durch
Videoüberwachung vere­it­elt wurde.»
Und was sagen die Bürg­er? «Ich finde die Kam­eras gut, denn es gibt sie
schon
lange an Tankstellen, in der Bank und auf eini­gen Park­plätzen, und kein
Men­sch regt sich darüber auf», sagt Bian­ca Hanisch, die täglich von
Pots­dam
nach Zehlen­dorf fährt. Auch Klaus-Peter Weyrauch fühlt sich unter den
Videoau­gen sicher­er: «Schon mal gut zu wis­sen, dass es die Dinger
gibt.»

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«Spiegel»: Brandenburger Kirche kungelt mit Verfassungsschutz

Ham­burg (ddp-lbg). Die Evan­ge­lis­che Kirche in Berlin-Bran­den­burg kun­gelt einem «Spiegel»-Bericht zufolge mit dem Ver­fas­sungss­chutz. Anfang
August
2002 habe sich Kon­sis­to­ri­al­präsi­dent Uwe Runge im Auf­trag von Bischof
Wolf­gang Huber vom Bun­de­samt für Ver­fas­sungss­chutz im Fall des
Cot­tbuser
Gen­er­al­su­per­in­ten­den­ten Rolf Wis­chnath berat­en lassen, berichtet das
Mag­a­zin
in sein­er neuen Aus­gabe. Das Köl­ner Amt habe den Deck­na­men «The­ologe»
der
Stasi-Hauptver­wal­tung Aufk­lärung entschlüs­selt, bei dem es sich um
Wis­chnath
han­deln solle.
Mit den Ver­fas­sungss­chützern habe Runge über ein möglich­es kirch­lich­es
Diszi­pli­narver­fahren gegen Wis­chnath debat­tiert, bei dem auch frühere
hochrangige Stasi-Offiziere vorge­laden wer­den soll­ten. Offen­bar habe
Runge
ver­sucht, damit einen unbe­que­men Mitar­beit­er zu diszi­plin­ieren,
berichtet
der «Spiegel» weit­er. Wis­chnath habe zum Miss­fall­en der Kirchenoberen
erwogen, etwa Union­spoli­tik­er wegen ein­er harten Abschiebeprax­is vom
Abendmahl auszuschließen.
Die Akten­lage zum «The­olo­gen» ist dem Bericht zufolge äußerst dünn. In
Stasi-Unter­la­gen hät­ten sich Hin­weise auf sechs mögliche Kon­tak­te zur
DDR-Aufk­lärung in einem Zeitraum von sechs Jahren gefun­den. Die
Bun­de­san­waltschaft in Karl­sruhe habe 1999 ein Ermit­tlungsver­fahren in
diesem
Fall abgelehnt.
Der aus Nor­drhein-West­falen stam­mende Wis­chnath erk­läre die
Reg­istrierung
damit, dass er als Mit­glied des Sozial­is­tis­chen Hochschul­bun­des bei
Reisen
in die DDR in den 70ern auch SED-Mit­glieder ken­nen gel­ernt habe. Ein­er
von
ihnen habe offen­bar ver­sucht, ihn anzuwer­ben, was er abgelehnt habe.
Die
Birth­ler-Behörde in Berlin habe Wis­chnath Anfang Jan­u­ar einen
«Per­silschein»
ausgestellt.

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Rechtsextremes Denken im Gefängnis «verlernen»

Pos­i­tive Bilanz nach einein­halb Jahren Mod­ell­pro­jekt
Seit dem 1. Juli 2001 haben in den fünf Jugend­haf­tanstal­ten des Lan­des
Bran­den­burg 64 recht­sex­trem­istisch bee­in­flusste junge Straftäter an
einem
bun­desweit ein­ma­ligem Mod­ell­pro­jekt teilgenom­men. Unter Anleitung
erfahren­er
Sozialar­beit­er sollen sie irra­tionale Ansicht­en über die Naz­izeit,
Selb­st­täuschun­gen, Hass auf Aus­län­der, Bru­tal­ität- und Feind­seligkeit
gegen
Ander­s­denk­ende «ver­ler­nen» . Ins­ge­samt 112 000 Euro lassen sich die
Bun­des-
und Lan­deszen­trale für Poli­tis­che Bil­dung sowie das Jus­tizmin­is­teri­um
das
Mod­ell­pro­jekt jährlich kosten, das noch bis 2004 läuft.
In Bran­den­burg­er Haf­tanstal­ten sitzen gegen­wär­tig 360 Strafge­fan­gene,
die
nach Jugend­strafrecht verurteilt sind, hin­ter Git­tern. Etwa 25 bis 30
Prozent davon seien recht­sex­trem­istisch bee­in­flusst. Diese wolle man
durch
Diskus­sionsver­anstal­tun­gen und Train­ings­grup­pen erre­ichen, erk­lärte
Staatssekretär Hans-Georg Kluge gestern auf ein­er Pressekon­ferenz in
der
Jus­tizvol­lzugsanstalt (JVA) Sprem­berg. Im größten Jugendge­fäng­nis des
Lan­des
mit über 100 Insassen laufen zwei Train­ingskurse, in der JVA in Cot­tbus
ein­er.
Ein Vertreter vom Vere­in «Archiv der Jugend­kul­turen e.V. Berlin» , der
mit
der Durch­führung des Pro­jek­tes betraut ist, wertete es als Erfolg, dass
sich
die Jugendlichen frei­willig zu den Gesprächs- und Train­ingsrun­den
zusam­menge­fun­den hät­ten. Er selb­st bat um Anonymität, weil die rechte
Szene
außer­halb der Gefäng­nis­mauern das Bemühen, ihnen die Strafge­fan­genen
nach
deren Ent­las­sung zu entziehen, mas­siv bekämpfe und Ver­ant­wortliche des
Pro­jek­tes bedro­he.
Im Sep­tem­ber will die Bun­deszen­trale für Poli­tis­che Bil­dung in Pots­dam
bei
einem Kongress den Jus­tizbe­hör­den der anderen Bun­deslän­der Erfahrun­gen
und
Ergeb­nisse der präven­tiv­en Arbeit mit recht­sex­trem­istisch bee­in­flussten
Jugendlichen präsentieren.

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Erfolgreicher Antrag gegen Abschiebung

Pots­dam. Der 48 Jahre alte Viet­namese Xuan Khang Ha darf vor­erst nicht
abgeschoben wer­den. Das Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam fol­gte damit einem
Eilantrag des 48-Jähri­gen, wie es am Don­ner­stag mit­teilte. Begrün­det wird
die Entschei­dung mit dem großen über­re­gionalen Medi­ene­cho im Fall des Mannes
und seines fün­fjähri­gen Sohnes. Um ihn abzuschieben, waren Anfang Jan­u­ar
Kirchen­räume in Schwante von der Polizei durch­sucht wor­den. Dem Mann dro­he
in Viet­nam Ver­fol­gung. Es müsse nun der nor­male Rechtsweg beschrit­ten
werden.

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Hick-Hack um Jugendarbeit

WITTSTOCK Die Jugen­dar­beit in der Witt­stock­er Region ste­ht auf dem
Prüf­s­tand. Alle sechs über das so genan­nte 610-Stellen-Pro­gramm des Lan­des
beset­zten Stellen, mit der ein Teil der Jugen­dar­beit abgedeckt wurde, sollen
neu aus­geschrieben wer­den. Das hat der Jugend­hil­feauss­chuss des Kreis­es bei
sein­er jüng­sten Sitzung beschlossen (wir berichteten). Die Auss­chrei­bung
werde Ende Feb­ru­ar oder Anfang März erfol­gen, so Kreisju­gen­damt­slei­t­erin
Annemarie Hefen­brock gestern auf MAZ-Nachfrage.In die Auss­chrei­bung sollen
auch die Ergeb­nisse ein­er Sozial­rau­m­analyse für Witt­stock ein­fließen, die
derzeit aber noch in Arbeit ist. Die Analyse wird die Rich­tung für die
kün­ftige Jugen­dar­beit vorgeben. “Sie sollte bess­er aus­gerichtet sein”, so
Annemarie Hefen­brock. Eine Beset­zung der Stellen werde voraus­sichtlich erst
im Sep­tem­ber erfol­gen. Denn auch dem “in Ver­ant­wor­tung ste­hen­den Träger”
solle Zeit gegeben wer­den, sich neu zu ori­en­tieren. Es gebe auch
ver­tragliche Bindun­gen, die berück­sichtigt wer­den müssten. Die Stellen
wer­den nach fol­gen­den Schw­er­punk­ten neu aus­geschrieben: Zwei Stellen offene
Kinder- und Jugen­dar­beit, zwei Stellen mobile Jugen­dar­beit, eine Stelle
offene Jugen­dar­beit im Sport und eine Stelle Sozialar­beit in der Schule.
Träger von fünf 610-er-Stellen ist derzeit der Witt­stock­er
Jugend­fördervere­in “Nanü”. Der Vere­in werde die Auss­chrei­bung abwarten, so
Vor­standsvor­sitzende San­dra Steier. Dann erst soll die Entschei­dung fall­en,
auf welche Stellen sich der Vere­in neu bewer­ben wird. Hin­ter­grund für die
Diskus­sion um die Vere­in­sar­beit waren Prob­leme mit recht­sex­tremen jun­gen
Leuten in Witt­stock. Auch nach der Gewalt­tat an zwei Aussiedlern nach ein­er
Dis­co Anfang Mai in Alt Daber wurde die Jugen­dar­beit zum The­ma. An den
Fol­gen der Tat war ein­er der Aussiedler gestor­ben, fünf junge Angeklagte
müssen sich deshalb zurzeit vor Gericht dafür ver­ant­worten. Die Jugen­dar­beit
kam in die Kri­tik. Vom Kreis-Jugen­dauss­chuss wur­den an der Witt­stock­er
Arbeit Män­gel fest­gestellt. Die Ange­bote entsprächen nicht mehr der
“beson­deren Sit­u­a­tion in der Stadt”, hieß es. So habe sich das Jugen­damt
gegenüber dem Fördervere­in geäußert, sagt San­dra Steier. Der Vere­in Nanü
kann jedoch zahlre­iche Pro­jek­te im ver­gan­genen Jahr aufzählen, die sich mit
den The­men Recht­sex­trem­is­mus, Frem­den­feindlichkeit sowie Inte­gra­tion und
Tol­er­anz beschäftigten. So war der Vere­in Mitor­gan­isator und Teil­nehmer bei
den “Rock gegen Rechts”-Konzerten, bei Tol­er­anzpro­jek­ten wie “Die Welle” und
dem “Baff-Pro­jekt”, beim Inte­gra­tionss­port­fest und bei ein­er
Inte­gra­tions­dis­co. Außer­dem habe es kon­tinuier­liche Mitar­beit in jedem
Gremi­um gegeben, das sich mit Inte­gra­tion und dem The­ma Frem­den­feindlichkeit
befasst hat, beteuert die Vere­ins­führung. Schon im Som­mer ver­gan­genen Jahres
sei im Jugend­hil­feauss­chuss darüber berat­en wor­den, wie es mit der
Jugen­dar­beit in Witt­stock weit­er gehen soll. Der Auss­chuss, so dessen
Mit­glied Anke Richard, sprach sich damals für eine Sozial­rau­m­analyse
Witt­stocks und die Schaf­fung ein­er zusät­zlichen Stelle für einen
Stadtju­gendpfleger aus. Gle­ichzeit­ig wurde das Jugen­damt vom Auss­chuss
beauf­tragt, die “Zielvere­in­barun­gen” der in Witt­stock arbei­t­en­den 610-er-
Stellen der aktuellen Sit­u­a­tion entsprechend zu präzisieren. Nun fragt sich
der Nanü-Vor­stand, wie es plöt­zlich zur Stel­lenauss­chrei­bung kommt, anstatt
mit den Trägern die Ziele für Jugen­dar­beit zu über­ar­beit­en. Eine
Trägervielfalt, so heißt es, soll eine gute Jugen­dar­beit in der Stadt
garantieren. Der Jugend­fördervere­in leiste seit zehn Jahren gute Jugend- und
Jugend­sozialar­beit für Witt­stock, sagt der Vor­stand. Nun aber ban­gen fünf
Nanü-Mitar­beit­er um ihre Stellung.

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“Wir sind keine rechtsextreme Partei”

Diskus­sion um die poli­tis­che Aus­rich­tung der Schill-Partei auf Mit­gliederver­samm­lung in Velten

(MAZ) OBERHAVEL In der Kom­mis­sion, die das Pro­gramm der Schill­partei erar­beit­et,
sind nach Aus­sage von Lothar Friedrich viele Beruf­s­grup­pen vertreten:
Polizeibeamte, Ärzte, Land­wirtschaftswis­senschaftler, Land­wirte,
Recht­san­wälte, Handw­erk­er oder Umwel­t­ex­perten. Zur Mit­gliederver­samm­lung am
Mittwoch nach Vel­ten kamen auch Inter­essen­ten, unter ihnen ein Pfar­rer aus
Falkensee. Er berichtete von sein­er poli­tis­chen Suche über Ost-CDU,
Repub­likan­er, DVU und nun Schill-Partei. Dieser bot er seine Mith­il­fe am
Pro­gramm an. Darin ver­misse er Grun­daus­sagen des Neuen Tes­ta­ments. Lothar
Friedrich hieß ihn her­zlich willkom­men. Denn es sei das Ziel der
Schill-Partei, den schle­ichen­den Wertev­er­lust in der Gesellschaft
aufzuhal­ten. Werte wie Fleiß, Ehrlichkeit, Offen­heit halte man hoch und
diese Werte seien ja auch die Botschaft des Her­rn. In der Diskus­sion ging es
dann darum, ob die Schill-Partei eine rechte Partei sei. Sie habe rechte
Ele­mente, so ein Parteim­it­glied, aber im Sinne von rechtsstaatlich . “Wir
sind keine recht­sex­treme Partei, wir wen­den uns den zen­tralen The­men zu, die
die Men­schen bewe­gen”, betonte Friedrich. Auf eine Posi­tion zum Irak-Krieg
woll­ten sich die Teil­nehmer nicht eini­gen. Die Infor­ma­tion­slage sei ihnen zu
dürftig, mein­ten sie.

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Totschlag-Prozess: Gutachten besagt normale Entwicklung aller fünf Angeklagten

NEURUPPIN


Alle fünf Angeklagten im Prozess umd den Tod des Rus­s­land­deutschen Kajrat Batesov sind nor­mal intel­li­gente junge Män­ner ohne Entwick­lungs­de­fizite. Dies befand Schaver­ständi­ger Dr. Math­ias Lam­mel in den psy­chi­a­trischen Gutacht­en, welche zur Beurteilung der Ver­ant­wor­tung- und Steuerungs­fähigkeit der Angeklagten beitra­gen sollen. Eine ver­min­derte Schuld­fähigkeit könne nur in Zusam­men­hang mit den unter­schiedlich aus­geprägten Rauschzustän­den gese­hen wer­den, welche teils durch durch Alko­hol und teils durch den Kon­sum von Dro­gen verur­sacht wor­den weien, so Lammel. 

Zum Beschuldigten Mike S., der sich nach eige­nen Angaben nicht an den Tather­gang erin­nern kann, bei welchem Batesov durch zahlre­iche Tritte und einem Stein­wurf zu Tode kam und sein Fre­und Max K. ver­let­zt wurde, sagte Lam­mel: “Hier habe ich keine Zweifel an einem Voll­rauschzu­s­tand.” Auch bei Marko F., der als der­jenige gilt, der den Stein auf den Getöteten warf, schließt der Sachver­ständi­ge eine ver­min­derte Steuerungs­fähigkeit auf­grunbd von Alko­hol- und Kokainkon­sum nicht aus. Das Lam­mel bei Patrick S. keine konkreten Anhalt­spunk­te für eine ver­min­derte Steuerungs­fähigkeit fand — obwohl dieser auch wie Marko F. ein ähn­lich abwe­ichen­des Ver­hal­ten am Tatabend gezeigt habe — ver­an­lasste Vertei­di­ger Georg Unnebrink, einen Befan­gen­heit­santrag zu stellen. Das Gericht wird am Fre­itag darüber entscheiden. 

Bei den Angeklagten Ralf A. und Michael H., die sich selb­st in der Tat­nacht als angetrunk­en beschrieben, könne der Alko­holkon­sum lediglich als begün­sti­gen­der Fak­tor in das Urteil mit ein­fließen, so Lammel. 

Die Berichte der Jugendgericht­shil­fe für die Angeklagten Mike S. und Marko F., die zum Zeit­punkt noch unter 21 Jahre alt waren, ziel­ten darauf ab, für die Angeklagten das Jugend­strafrecht wal­ten zu lassen. Dies jedoch stünde nicht mit dem psy­chi­a­trischen Gutacht­en im Ein­klag, gaben sowohl Lam­mel als auch Rich­terin Gisela Thaeren-Daig zu bedenken. 

Das Behör­dengutacht­en des Lan­deskrim­i­nalamtes scheint keine konkreten Hin­weise über die Tat­beteili­gung zu brin­gen: So wur­den keine Blut­spuren der bei­den Aussiedler an der Klei­dung der Beschuldigten gefun­den. Auch Faser­spuren kon­nten nicht ein­deutig zuge­ord­net werden. 

Erneut geladen waren der Zeuge Ste­fan W., der am vierten Ver­hand­lungstag wegen Falschaus­sage ver­haftet, aber wieder auf freien Fuss geset­zt wor­den war. Er ver­weigerte die Aussage. 

Weit­ere Zeu­ge­naus­sagen bracht­en — wie auch die Vernehmung von bish­er mehr als 40 Zeu­gen — wenig Licht in die Tat­nacht, wo sich nie­mand an den Stein­wurf erin­nern mag. “Aufge­fall­en sind sie, die Aussiedler”, so eine Dis­cobe­sucherin. “Und jemand sagte: Da sind ein paar Russen.”

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Gericht verfügt Abschiebeschutz

POTSDAM Das Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam hat dem allein­erziehen­den
viet­name­sis­chen Vater, der sich bis Mitte Jan­u­ar im Schwan­ten­er
Kirchenasyl
aufhielt, vor­läu­fig Abschiebeschutz gewährt. Auf Grund ein­er
Stel­lung­nahme
des UN-Flüchtling­shil­f­swerks könne nicht mit hin­re­ichen­der Sicher­heit
aus­geschlossen wer­den, dass der 48-jährige Asyl­be­wer­ber wegen seines
exilpoli­tis­chen Engage­ments bei ein­er Rück­kehr in sein Heimat­land
ern­sthaft
gefährdet sei, teilte das Gericht am Mittwoch mit und gab damit einem
Eilantrag von Xuan Khang Ha statt. Dieser darf nun bis zu ein­er
endgülti­gen
Entschei­dung über seinen erneuten Asy­lantrag nicht abgeschoben wer­den.
Anfang Jan­u­ar hat­te die geplante Abschiebung des allein­erziehen­den
Vaters
und seines fün­fjähri­gen Sohnes zu einem schw­eren Kon­flikt zwis­chen der
evan­ge­lis­chen Kirche und der Lan­desregierung geführt. Ha war seit
Anfang
Novem­ber von der Kirchenge­meinde Schwante bei Oranien­burg Kirchenasyl
gewährt wor­den. Am Tag vor der geplanten Abschiebung am 7. Jan­u­ar
durch­sucht­en dann Polizeibeamte das dor­tige Pfarr- und Gemein­de­haus,
ohne
die Viet­name­sen in Gewahrsam nehmen zu kön­nen. Innen­min­is­ter Jörg
Schön­bohm
(CDU) betonte am Mittwoch im Land­tag, dass Kirchen kein rechts­freier
Raum
seien.

Inforiot