POTSDAM.Weil die Polizei zwei Mitglieder der “Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär” rechtswidrig festgenommen hat, muss das Land nun Schadensersatz an die Betroffenen zahlen. Das teilte die Potsdamer Organisation mit. Das Landgericht Potsdam habe den beiden Kampagne-Mitgliedern Schadenersatz in Höhe von 125 Euro zugesprochen. Die beiden Männer waren bei der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) im Sommer 2000 festgenommen worden, als sie am Eingang ein Transparent mit der Aufschrift “Sommer, Sonne, Blutbad” anbrachten. Nach Ansicht der Kampagne handelt es sich bei der ILA um eine Rüstungsmesse, auf der fragwürdige Waffengeschäfte getätigt werden. Die Polizei hatte die Festgenommenen zum Amtsgericht Königs Wusterhausen gebracht, das aber keinen Anlass dafür sah, die Kampagne-Mitglieder in Gewahrsam zu behalten.
Jahr: 2002
Flüchtlingsrat gegen Wertgutscheine
POTSDAM — Mit einer Volksinitiative will der Flüchtlingsrat in Brandenburg bessere Lebensbedingungen für Asylbewerber durchsetzen. Bis Oktober 2003 sollen 20 000 Unterschriften für ein Diskriminierungsverbot in der Landesverfassung und die Ausgabe von Bargeld statt von Wertgutscheinen an Flüchtlinge gesammelt werden, sagte Olaf Löner vom Flüchtlingsrat zum Start der Volksinitiative gestern. Bei Erfolg der Aktion muss sich der Landtag mit der vorgeschlagenen Verfassungsänderung befassen.
Der Flüchtlingsrat hoffe auf Unterstützung von Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD), der sich zuvor als Oberbürgermeister von Potsdam für die Abschaffung des Sachleistungsprinzips eingesetzt habe, sagte Löner. Die Städte Potsdam, Cottbus und Brandenburg an der Havel sowie die Landkreise Potsdam-Mittelmark, Dahme-Spreewald und Uckermark hätten sich bereits für eine Abschaffung der Wertgutscheine und für die Rückkehr zur Auszahlung von Bargeld ausgesprochen. Das 1994 in Brandenburg eingeführte so genannte Sachleistungsprinzip mit der Ausgabe von Einkaufsgutscheinen oder Chipkarten statt Bargeld an Asylbewerber entmündige Flüchtlinge und habe in Städten und Gemeinden zu erheblichen zusätzlichen Verwaltungskosten geführt, kritisierte Löner.
Derzeit erhalten Flüchtlinge in Brandenburg den Angaben zufolge im Rahmen der reduzierten Sozialhilfe Einkaufsgutscheine im Wert von 159 Euro, die in ausgewählten Geschäften angenommen werden, und 41 Euro Bargeld monatlich. Das Bargeld werde in der Regel für Anwaltskosten, Deutschkurse, Porto- und Telefonkosten benötigt, die nicht mit Gutscheinen bezahlt werden können.
WITTSTOCK/NEURUPPIN — Fünf Monate nach dem tödlichen Überfall auf einen Russlanddeutschen in Wittstock (Ostprignitz-Ruppin) hat die Staatsanwaltschaft Neuruppin fünf junge Männer wegen gemeinschaftlichen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung angeklagt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der 24 Jahre alte Kajrat Batesov hatte bei dem Überfall am 4. Mai schwerste innere Verletzungen erlitten. Ihnen erlag er knapp drei Wochen später.
Ein fremdenfeindliches Motiv für den Überfall konnte die Staatsanwaltschaft trotz intensiver Ermittlungen nicht erkennen. Die mutmaßlichen Täter sind bislang nicht als rechtsorientiert aufgefallen. Möglicherweise sei die Tat bei einer außer Kontrolle geratenen Auseinandersetzung zwischen rivalisierenden Jugendlichen heraus begangen worden, hieß es. Die Tatverdächtigen und die meisten Zeugen hätten nur sehr bruchstückhafte Angaben zum Tathergang gemacht.
Die Angreifer sollen zunächst auf Batesov und einen weiteren Russlanddeutschen eingetreten haben. Anschließend habe einer der Täter einen etwa 30 mal 40 mal 30 Zentimeter großen Feldstein mit voller Wucht auf den Oberkörper des 24-Jährigen geworfen. Angreifer und Opfer waren nach Auskunft der Staatsanwaltschaft zuvor bei einer Techno-Disco gewesen. Das zweite Opfer konnte die Klinik nach kurzer Zeit wieder verlassen.
Polizei behindert Gegendemonstrationen gegen
antisemitischen NPD-Aufmarsch
(AG Antirassismus, Antifaschistische Aktion Potsdam, AStA der Universität Potsdam, Faninitiative Stehplatz-ermässigt,
Kampagne gegen Wehrpflicht, Progress, 17.9.02)Antirassistische Potsdamer Gruppen kritisieren das Vorgehen der Potsdamer Polizei zur Sicherung der NPD-Demonstration am Bahnhof Pirschheide am vergangenen Samstag. Die Polizei versuchte schon im Vorfeld, Gegendemonstrationen zu verbieten oder zu behindern.
So verlegte die Polizei alle linken Gegenveranstaltungen aus dem Stadtzentrum, Drewitz und Rehbrücke nach Babelsberg. Obwohl die Veranstalter in den Kooperationsgesprächen gemeinsame Demonstrationen abgelehnt hatten, sollten sämtliche Demonstrationen in kurzen zeitlichen Abständen am S‑Bhf. Babelsberg beginnen. Die Polizei versuchte offenbar aus bloßen Zweckmäßigkeitserwägungen ohne Rechtsgrundlage einfach mehrere Versammlungen zusammenzulegen.
Entgegen der Zusage, die Auflagen am frühen Nachmittag zuzustellen, übermittelte die Polizei die entsprechenden Bescheide erst nach dem Dienstschluß des Verwaltungsgerichtes in der Nacht vor der Demonstration. Teilweise wurden die Auflagen an völlig falsche Büroadressen gefaxt. Der Leiter der für 9 Uhr am Hauptbahnhof angemeldeten Kundgebung erfuhr erst am Veranstaltungsort daß die Polizei die Kundgebung kurzerhand an den Babelsberger Weberplatz verlegt hatte.
Während die Polizei die Behinderung linker Gegendemonstrationen damit begründete, nur so die Veranstaltungen schützen zu können, hatte ihr Pressesprecher Rudi Sonntag noch 2 Tage vor dem NPD-Aufmarsch in der Presse verkündet, die Polizei habe “in jedem Fall ausreichend Kräfte im Einsatz, um die Gegenveranstaltungen zu schützen”. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Gegenveranstaltungen in Rehbrücke oder Drewitz von 1000 Polizisten wegen 70 am Bahnhof Pirschheide versammelten Neonazis verlegt werden mußten.
Die Auflagen der Polizei sind unzulässige Eingriffe in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Teilweise kamen sie in ihrer Wirkung einem Demonstrationsverbot gleich. Mit einer Mischung aus Verzögerung, Behinderung und Desinformation erschwerte die Polizei das sonst stets medienwirksam eingeforderte Engagement gegen Rechts.
Daß dennoch ca. 500 Personen an linken Gegenveranstaltungen teilnahmen, werten wir als Erfolg.
Derzeit werden rechtliche Schritte gegen die Auflagen und Verbote geprüft.
Grundrechte bei Antinazi-Protesten eingeschränkt
(Rote Hilfe) Am 13.09.2002 meldete die Rote Hilfe unter dem Motto „Solidarität mit den Opfern von Ausländerfeindlichkeit und Sicherheitswahn” eine
Demonstration an. Die geschah in Reaktion auf die skandalöse Aufhebung des Verbotes der NPD-Demo, mit
ihrem offen antisemitischen Motto, „Schluss mit der Masseneinwanderung russischer Juden, Deutschland uns
Deutschen”. Zur Begründung hatten die Richter ausgeführt, dass dieser Aufruf als kritische Meinungsäußerung gegenüber der Zuwanderungspolitik der BRD zu verstehen sei.
Selbst offensichtlich offener, aggressiver Rassismus und Antisemitismus scheint bei der Justiz nicht wahrnehmbar. Dies ist zwar kaum verwunderlich, was uns die Aufarbeitung der jüngeren deutschen Historie ebenso wie der justizielle Umgang mit Neonazis aufzeigt, dennoch hier ausdrücklich zu kritisieren.
Diese, unsere Demo, sollte ganz bewusst den Zusammenhang zwischen der von Verfassungsschutz gesteuerten Neonazipartei und den gleichzeitig rapide ausgebauten Befugnissen von Geheimdiensten und staatlichen
Repressionsorganen, sowie dem widerlichen Problem von Rassismus und Patriotismus aufzeigen. Die Demo sollte am 14.09.2002 um 9.30 Uhr vor dem Bahnhof Charlottenhof starten und gegen 14.30 in der Russischen Kolonie mit einer Abschlusskundgebung enden. Es wurden ca. 200 Teilnehmer erwartet, um friedlich und im Rahmen des deutschen
Versammlungsgesetztes, gegen die von staatlichen Entscheidungsträgern herbeigeführte Situation sowie den Naziaufmarsch zu protestieren.
Laut Art. 8 GG haben alle Deutschen das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Dazu ist lediglich eine Anmeldung gemäß § 14 Versammlungsgesetz
erforderlich. Nur bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit können Auflagen erteilt werden. Leider hat sich die Polizei es seit einiger Zeit zur Angewohnheit gemacht, sämtliche Versammlungen mit Auflagen zu belegen. Obwohl ihre Aufgabe vom Gesetzgeber her ursprünglich lediglich
dahingehend gedacht ist, dass die Polizei Aufzüge und Versammlungen von Behinderungen durch bspw. den Verkehr freizuhalten hat. Es gab am 13.09.2002 ein Koordinierungsgespräch. Alle gegen die Nazis
mobilisierenden Gruppen, die an verschiedenen Standorten in Potsdam Demonstrationen angemeldet hatten, wurden gemeinsam zu um 10.00 Uhr zum Gespräch geladen. Eine grundrechtlich mehr als bedenkliche Maßnahme.
Darüber hinaus wurde versucht, die einzelnen Veranstalter dazu zu bewegen, eine gemeinsame Demo abzuhalten. Jeder hat das Recht auf eine eigene Versammlung mit den jeder Gruppierung immanenten Zielsetzungen. Schon hier versuchte die Staatsgewalt massiv auf die grundgesetzlich
garantierten Freiheiten in unlauterer Weise einzuwirken. Der Anmelder der Demonstration der Roten Hilfe wurde nicht davon in Kenntnis gesetzt, dass dieses Koordinierungsgespräch beim Polizeipräsidium Potsdam
stattfinden sollte. Er hatte in seiner Anmeldung die Postadresse des Vereins der Roten Hilfe e.V. OG Potsdam angegeben. Tatsächlich wurde ein Fax mit dieser Information an die “Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär” versandt. Natürlich erfuhr der Verein von
diesem Termin zu spät und auch nur zufällig. Diese unglaubliche und durchsichtige Maßname der Polizei sollte den Zweck haben, schon im Vorfeld, die Versammlungsfreiheit der Roten Hilfe einzuschränken. Nicht nur der Missbrauch des Koordinationsgespräches gegen die eigentlichen
Interessen von Demoanmeldern sondern auch die scheinbar absolute Unkenntnis der Bedeutung von Postadressen sind hier herauszuheben. Dem Veranstalter ist aber vor der Einschränkung seiner grundgesetzlich verbrieften Rechte, gemäß § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des
Landes Brandenburgs (Bbg VwVfG), die Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Das wurde mit Erfolg verhindert.
Um 16.30 wurde von Seiten der Roten Hilfe versucht, beim zuständigen Sachbearbeiter der Polizei anzurufen, um über eventuelle Auflagen informiert zu werden. Es war aber niemand erreichbar, so dass davon ausgegangen wurde, dass die Demo wie angemeldet durchgeführt werden
könnte. Am 13.09.2002 versuchte dann jedoch die Polizei gegen 22.30 Uhr der Roten Hilfe ein Schriftstück zuzustellen. Obwohl von den überbringenden Beamten Mitglieder der Roten Hilfe angetroffen wurden,
die sich als solche zweifelsfrei zu erkennen gaben, wurde darauf bestanden, dieses dem Anmelder selbst zuzustellen. So holte dieser, hochkooperativ, gegen 23.00 Uhr das Schriftstück beim Polizeipräsidium Potsdam ab. Dieses enthielt eine achtseitige Verfügung. Nunmehr sollte
die Demonstration in der Zeit von 12.00 — 14.00 in Babelsberg stattfinden. Die Route sollte am S‑Bahnhof Babelsberg starten und über die Babelsberger Strasse über die Lange Brücke über die Engels- Strasse
dorthin zurückführen. Es wurden uns mehrere Zwischenkundgebungen und eine Abschlusskundgebung zugebilligt. Die von der Polizei vorgese
hnene
Strecke wäre in dieser Zeit nicht zu bewältigen. Die sogenannten Auflagen stellen faktisch ein Verbot der Demo der Roten Hilfe dar. Begründet wurde dies lapidar mit dem Hinweis, die Demonstration nicht schützen zu können.
Wovor ist hier die Frage, etwa vor dem zu regelnden Verkehr?
Einige Tage vorher hatte sich die Polizei noch in der Öffentlichkeit gebrüstet, genügend Kräfte zu haben, um alle Demonstrationen, die NPD wie die Gegendemos, schützen zu können.
Diese stereotype Begründung erhielten neben der Roten Hilfe auch alle anderen Veranstalter von Aktivitäten gegen die VS-NPD Hetzveranstaltung gegen Jüdische Mitmenschen. Es wurde wohl nur ein Formular ausgefüllt, um uns unserer verfassungsgarantierten Rechte zu beschneiden.
Das fiel besonders bei uns auf, da darauf hingewiesen wurde, dass man ja im Koordinierungsgespräch versucht hätte, eine Einigung der einzelnen Gruppen zu erreichen, wir dem aber nicht gewollt waren beizuwohnen. Nun war der Anmelder der Roten Hilfe, wie oben ausführlich hergeleitet, weder eingeladen noch entspricht ein solches Koordinierungsgespräch dem Regelfall des Versammlungsgesetztes.
Dass dies nichts mehr mit dem Recht auf Versammlungsfreiheit zu tun hat, ist offensichtlich. Weder Strecke noch Zeit waren nur annähernd identisch. Die Begründung bestand aus der Wiederholung des
Gesetzestextes und nicht einer konkreten Erklärung, wie es das Rechtsstaatsprinzip gebietet. Dieses Verbot, als Auflage bezeichnet, wurde für sofort vollziehbar
erklärt. Was wiederum bedeutet, dass ein eingelegter Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, also das Verbot zu beachten ist, um sich nicht strafbar zu machen. Der in diesem Lande aber immer noch übliche Rechtsschutz war nur noch vor dem Verwaltungsgericht in Form
eines Eilantrages zu erreichen.
Aber auch das ist in Potsdam, einer deutschen Landeshauptstadt, nicht möglich. Gegen 7.30 Uhr wurde ein entsprechender Antrag an das Gericht gefaxt.
Dem Rechtsstaat nicht blind vertrauend, wurde einer Richterin, die um 9.20 Uhr am Gericht erschien, der Antrag nochmals übergeben. Diese erklärte, der “Eildienst” sei erst ab 10.00 Uhr im Dienst. Es wurde auf die Dringlichkeit des Antrages hingewiesen, und deutlich gemacht, dass die betroffene Demonstration bereits um 09:30 Uhr
beginnen sollte. Jetzt wurde geschäftig getan und zugesagt, bis 10.30 Uhr eine Entscheidung in der Angelegenheit herbeizuführen. Man wollte diese dann telefonisch bekannt geben. Zu dieser Zeit hatte sich bereits
eine Spontandemonstration gebildet und zog in Richtung Bahnhof Charlottenhof. Kurz dahinter wurde der Zug gestoppt, es kam zu mehreren Einkesselungen der friedlich verlaufenden Demonstration. Die Polizei beachtete erneut nicht das Versammlungsgesetz. Ohne die Demo aufzulösen
oder Auflagen zu erteilen, ging sie brutal gegen protestierende Menschen vor. Es wurde mindestens eine Person rechtswidrig festgenommen, einige
weitere Teilnehmer wurden verletzt. Gegen 10.30 Uhr änderte sich das Bild. Die bereits bis zum Bahnhof abgedrängte Demo wurde nun hinhaltend behandelt. Es wurde mehrfach der Anmelder der Roten Hilfe ausgerufen. Ein vom Demoanmelder autorisiertes Mitglied der Roten Hilfe wartete seit
10.15 Uhr vor dem Verwaltungsgericht, um die Entscheidung in
schriftlicher Form entgegen zu nehmen. Diese erging aber trotz Zusage erst um 11.20 Uhr und sah folgendermaßen aus:
Der Richter erklärte, dass die Versammlungsbehörde nun die Auflagen der Polizei zurücknehme. Wieso er, als Organ der Rechtspflege und nicht der Behördenleiter dies tat, lässt folgende Vermutung zu: Es wurde eine Absprache zwischen Justiz und Verwaltung getroffen. Die Entscheidung über den wohl begründeten Eilantrag sollte solange zurück
gehalten werden, bis die Polizei grünes Licht
dafür gibt, sprich, bis die VS-Schützlinge oder auch Neo-Nazis sicher aus der Stadt sind. Eine Absage an die Gewaltenteilung!
Das Gericht hat eine Entscheidung getroffen und entgegen seiner Pflicht zurückgehalten. Offenbar war dem Gericht die behördliche Nähe zur Polizei ein höheres Gut als die in Art. 20 GG definierte Pflicht, sich an Recht und Gesetz
zu halten, dem Bürgern und demokratischen Organisationen dieses Landes zu ihrem Recht zu verhelfen.
Zusammenfassend kann nur resümiert werden, dass mit allen Mitteln Demonstrationen von Neonazis durchgesetzt werden. AntifaschistInnen hingegen bleiben unerwünscht und werden fantasievoll und mit fragenwürdigen, keineswegs rechtsstaatlichen Methoden bekämpft. In dieser Demokratie scheint es beim Thema Demonstrationsrecht und
Versammlungsfreiheit längst keine Gleichbehandlung mehr zu geben. Letztendlich können wir nur feststellen, dass mit Verboten, die dem Gesetz widersprechen und von der willfährigen Justiz unterstützt werden, der Rechtsstaat eine Utopie in der Bundesrepublik Deutschland ist und
wohl auch bleiben wird.
Marek Winter
(Inforiot) Alle Infos zu den Ereignissen am 14.9. in Potsdam sind hier nachzulesen.
„Rassismus erkennen — Farbe bekennen“ lautet das Motto der diesjährigen interkulturellen Woche. Der Flüchtlingsrat Brandenburg möchte das Motto zum Tag des Flüchtlings 2002 aufgreifen:
Rassismus erkennen:
Viele Menschen wissen immer noch nicht um die schlechten Lebensbedingungen von Flüchtlingen in unserem Land. Pöbeleien und Übergriffe einerseits, staatliche Einschränkungen z.B. durch das Sachleistungsprinzip und die Unterbringung in abseits gelegenen Heimen andererseits — all das zählt zum täglichen Rassismus, unter dem Flüchtlinge hier zu leiden haben.
Farbe bekennen:
Viele setzen sich jedoch auch für die Rechte von Flüchtlingen ein. Ein Beispiel sind die Gutschein-Tausch-Partnerschaften, die den Flüchtlingen ein menschenwürdiges, selbst bestimmtes Einkaufen ermöglichen.
Farbe bekennen heisst, Rassismus in all seinen Formen zu erkennen und diese Initiativen gegen die menschenverachtende Behandlung von Flüchtlingen zu unterstützen und zu fördern!
Der Flüchtlingsrat Brandenburg möchte Sie aufrufen, genau dies mit uns zu tun, deshalb laden wir Sie ein zur
Pressekonferenz am 4.10.2002 und 10 Uhr
in das Brandenburgische Haus der Kulturen „al globe“
Charlottenstr. 31, 14467 Potsdam
Rassismus erkennen:
Präsentation der Broschüre
„abgelehnt — der alltag von flüchtlingen in potsdam“
Farbe bekennen:
Landesweiter Auftakt der „Volksinitiative zur Überwindung des Sachleistungsprinzips“.
Worten müssen Taten folgen! Helfen Sie, Rassismus zu erkennen UND Farbe zu bekennen! Nähere Informationen unter: 0331 — 716 499 oder 0170 — 51 20 752
Judith Gleitze für den Flüchtlingsrat Brandenburg
Kinder mit “feinen
Antennen” vermuten ausländerfeindlichen Akt
Busfahrer und Asylbewerber: Das haben die Schüler missverstanden
Prenzlau/Gollmitz. Ein Leserbrief der Familie Großerüschkamp aus Gollmitz sorgte in dieser Woche für Aufregung bei den Prenzlauer Busfahrern. In dem Brief hatten die beiden 13- und 14-jährigen Mädchen
der Familie eine Situation an der Bushaltestelle in der Straße des Friedens geschildert, die auf den ersten Blick auf einen ausländerfeindlichen Hintergrund lassen könnte.
Ein Busfahrer hatte die Tür für einen afrikanischen Asylbewerber nicht mehr geöffnet mit der Begründung, der Bus sei zu voll. Einige Schüler hatten schon für den behinderten Mann Platz gemacht und den Busfahrer
darauf hingewiesen, dass der Mann noch mitfahren wolle. Doch der Bus sei einfach weitergefahren, obwohl der Mann an die Tür klopfte.
Zu Hause erregten sich die Kinder immer noch über den Vorfall, so dass die Mutter zum einen die Verkehrsbetriebe informierte und zum anderen die Kinder bestärkte, Zivilcourage zu beweisen und die Sache öffentlich zu
machen.
Hartwig Winands, Geschäftsführer der Uckermärkischen Verkehrsbetriebe, nahm dies sofort zum Anlass, mit den Busfahrern Aussprachen zu führen. “Der Bus nach Gollmitz war voll, und hinter diesem stand bereits ein
Stadtbus, der eine Minute später zur Grabowschule hochfuhr. Dieser Bus hat dann den behinderten Asylbewerber mitgenommen”, ergaben Winands Recherchen.
Sozialarbeiter Eberhard Munzel vom Asylbewerberheim versicherte gegenüber Uckermark Kurier, dass sich der Mann aus Eritrea nicht beschwert habe, er habe den Verweis auf den nächsten Bus als völlig normal empfunden. Zumal es wegen ähnlich gelagerter Vorfälle vor längerer Zeit bereits einmal eine klärende Aussprache bei den Verkehrsbetrieben gegeben habe und der Afrikaner seither immer
zuvorkommend behandelt worden sei. Sie hätten dem Busfahrer nicht grundlos Schwierigkeiten bereiten wollen, meinte die Mutter der Gollmitzer Kinder, Britta Großerüschkamp. Schließlich komme dieser auch bei ihren Kindern ansonsten ganz cool und lustig rüber. Es sei im Umgang mit Kindern allerdings angebracht, sich genau zu überlegen, was
man wie sage, damit nicht ein falsches Bild entstehe.
Im folgenden Ankündigungstexte für zwei Seminare des Brandenburger Flüchtlingsrates. Ab sofort ist es möglich, sich anzumelden. Kontaktinfos stehen unten.
Aufenthaltsrecht von Flüchtlingen und MigrantInnen nach dem Zuwanderungsgesetz
Leitung: Judith Gleitze — Flüchtlingsrat Brandenburg
Fachreferent: Volker Maria Hügel — Leiter des Projektes „Qualifizierung der Flüchtlingssozialarbeit“ der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. / Münster
Ort: Seminarraum Eisenhartstr. 13, 14469 Potsdam
15.11.2002, 9:30 Uhr
Kosten:Keine
Anmeldung: beim Flüchtlingsrat bis zum 1.11.2002 per Mail, Fax oder mündlich
Ablauf des Seminars:
Beginn des Seminars 9:30 Uhr. Ende gegen 18 Uhr
Begrüßung, Vorstellungsrunde und Einführung in das Thema (Gleitze)
·Allgemeines zum Zuwanderungsgesetz
·Die verschiedenen Aufenthaltstitel nach dem Zuwanderungsgesetz
·Die „Arbeitszuwanderung“
·Die Integrationskurse
·Die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen
·Die Änderungen für Flüchtlinge
·Die Änderungen des AsylVfG
·Die Änderungen des AsylbLG
Interkulturelle Beratungspraxis in der Flüchtlingsarbeit
Fachreferentin: Claudia Hahn, Historikerin, Gestalt- Sozialtherapeutin, Mitbegründerin und Trainerin des „Penthesilea – Instituts für transkulturelle Weiterbildung“ (Berlin – Niederlande)
Ort: Eisenhartstr. 13, 14469 Potsdam
Datum: 07.–08.11.2002, Do., 17–20 Uhr, Fr 10–18 Uhr
Anmeldung: direkt beim Flüchtlingsrat (siehe unten), ein Anmeldeformular (MS-Word, 44KB) kannst du dir hier herunterladen.
Die Beratungsarbeit mit Menschen erfordert in hohem Maße immer wieder die Reflexion der eigenen kommunikativen Fähigkeiten, der eigenen individuellen kulturellen Biographie, der eigenen Wertesysteme, der persönlichen und beruflichen Motivation und der Fähigkeit, das Eigene zu relativieren und anderen Menschen in der Bewältigung ihres ganz anderen Lebens und ihrer eigenen Lösungsvorstellungen Rückhalt, Raum und Begleitung zu geben. Die Beratungsarbeit mit Menschen, die flüchten mussten, d.h. das eigene Lebensumfeld mitsamt seinen Lebensmustern, Überlebensstrategien, Fähigkeiten und Ressourcen hinter sich lassen mussten und in einer nicht unbedingt immer stärkenden, wertschätzenden und verständnisvollen Umgebung neue Wege finden müssen, erfordert eine besonders hohe Sensibilität für interkulturelle, zwischenmenschliche Prozesse. Das Seminar richtet sich an langjährige wie neue Ehrenamtliche in der Beratungsarbeit in Brandenburg. Es soll Raum für Reflexion und Austausch bieten und Möglichkeiten aufzeigen, die interkulturelle Beratungskompetenz zu erweitern.
Dabei sollen auch Fragen aufgegriffenwerden wie sie immer wieder auftauchen:
‑Wie gehe ich mit der eigenen Betroffenheit um?
‑Wie gehe ich mit der schwierigen Situation der KlientInnen um, „ohne mir die Situation selber zu sehr anzuziehen“?
‑Wie ziehe ich wo meine Grenzen?
‑Wie gehe ich mit eigenen Rassismen um?
‑Wie gehe ich mit der Entwürdigung der eigenen Klientel um?
‑Wie gehe ich mit Informationen meiner Klientel um?
‑Wie gehe ich mit Konflikten von Flüchtlingen untereinander um?
‑Was muß ich insgesamt bei der Beratungsarbeit bedenken?
Kontakt zum Flüchtlingsrat
Eisenhartstr.13
14469 Potsdam
(tel/fax) 0331–0331 – 716 499
fluechtlingsratbrb@jpberlin.de
Pop-Pop-Populärkultur.
Pop ist das, was alle sind und machen und wollen, weichgewaschen und doch hip. Pop ist gesellschaftsfähig und bekömmlich. Harmlos, unextrem und unpolitisch? Teil von der Normalisierung und Harmonisierung des Extremen?
MTV sendet jugendliche Popkultur in Reinformat. Popkultur ist nicht Subkultur, aber Subkultur wird stets Popkultur. Ist Popkultur nicht eigentlich eine kapitalistische Erscheinung? Kann alles zu Popkultur werden
— der Nazi-Kleidungsstil sowie Che Guevara? Kann, was Pop ist, politisch sein? Wir wollen uns die Geschichte von Popkultur ein wenig genauer ansehen, ebenso wie Musikvideo und mediale Inszenierungen, die derzeitige Popgeschichte schreiben. Wir wollen prüfen, ob es im Alltagsbrei der
Modeerscheinungen Chancen für das Aufbrechen von Normen und emanzipatorische Tendenzen gibt oder ob Popkultur nur immer ein Spiegel des gesellschaftlichen Mainstreams bleibt. Warum aber benutzt man ihn dann so gern, um emanzipatorische Inhalte auf Flyern, Plakaten oder ähnlichem
möglichst hip zu vermitteln? Um konsumierbar zu werden und
damit schon wieder angepaßt?
Das Seminar findet in einer noch nicht feststehenden Location in Brandenburg statt. Nähere Infos und Anmeldung hier:
JungdemokratInnen/Junge Linke Brandenburg
Rosa-Luxemburg-Str. 19
10178 Berlin
(tel) 030 — 247 297 47
(fax) 030 — 234 596 26
Frankfurt (Oder) (ddp-lbg). Brandenburgs Polizisten erhalten neue Dienstausweise. Sie sind durch ein Hologramm vor Fälschungen geschützt, sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Frankfurt (Oder) am Mittwoch. Die neuen Dienstausweise haben Scheckkartenformat. Für Vollzugsbedienstete werden sie in Grün und für Verwaltungsmitarbeiter in gelb ausgegeben.
Auf den Ausweisen sind auch Angaben zu Anschrift und Erreichbarkeit der Polizei ausgedruckt. Außerdem enthält die Karte Personalien des Beamten. Die neuen Ausweise dienen aber nicht nur als Legitimation gegenüber den Bürgern. Ein integrierter Chip eröffnet polizeiintern vielfältige Nutzungsmöglichkeiten, vor allem als Zugangsschlüssel für den Computer. Auf dem Chip lassen sich aber beispielsweise auch Zugangsberechtigungen für elektronisch gesicherte Räume oder die Daten für die Arbeitszeiterfassung speichern. (Internet: www.polizei.brandenburg.de)
Rechter Übegriff in Potsdam
Gegen den 23-jährigen Haupttäter einer Körperverletzung mit fremdenfeindlichem Hintergrund — nicht gegen einen 19-Jährigen, wie von der Polizei irrtümlich vermeldet — erließ das Amtsgericht Potsdam auf Antrag der Potsdamer Staatsanwaltschaft am Montagnachmittag Haftbefehl. Der Potsdamer wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die Straftat hatte sich am Donnerstagabend in einer Straßenbahn ereignet, in der der Beschuldigte zusammen mit einem 19-jährigen Komplizen die Fahrgäste anpöbelte und zwei später hinzugestiegene Afrikaner beleidigte sowie körperlich angriff. Der ermittelte Haupttäter hatte am Sonntagabend eine weitere Straftat verübt. Er wurde bei einer Sachbeschädigung in einer Straßenbahn gestellt. Der angetrunkene Mann (1,93 Promille) trug einen Schlagring bei sich und war zur Verhinderung weiterer Straftaten in den Polizeigewahrsam gebracht worden.