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Verfassungsfeindliche Bestrebungen in der brandenburgischen CDU

An das

Min­is­teri­um des Innern

Verfassungsschutzbehörde

H.-v.-Tresckow-Straße 9–13

14467 Potsdam 

Hin­weis aus der Bevölkerung zu ver­fas­sungs­feindlichen Bestre­bun­gen in der bran­den­bur­gis­chen CDU

Sehr geehrte Damen und Herren, 

in den let­zten Jahren geri­et unsere Ini­tia­tive immer wieder mit Ihrer Behörde in Stre­it darüber, ob denn der Ver­fas­sungss­chutz in Bran­den­burg nicht über­flüs­sig sei. 

Durch die Spe­icherung ord­nungs­gemäß angemelde­ter und durchge­führter Demon­stra­tio­nen als ver­fas­sungs­feindliche Bestre­bung, die grund­lose und pein­liche War­nung vor Attack­en wildge­wor­den­er Haus­be­set­zer auf die Blu­men­beete der BUGA und eine all­ge­meine Über­schätzung linksradikaler Struk­turen ent­stand bei uns mitunter der Ein­druck, der bran­den­bur­gis­che Ver­fas­sungss­chutz wäre zur Sicherung der Arbeit­splätze sein­er Mitarbeiter/innen angesichts man­gel­nder Gefahren für die frei­heitlich-demokratis­che Grun­dord­nung dazu überge­gan­gen, ver­fas­sungs­feindliche Struk­turen in der recht­en Szene finanziell zu unter­stützen und sich angesichts der anges­pan­nten Haushalt­slage in der linken Szene mit weniger ergiebi­gen Tat­en zu begnügen. 

Wir freuen uns, Ihr Augen­merk nun­mehr auf tat­säch­lich ver­fas­sungs­feindliche Bestre­bun­gen lenken zu kön­nen und damit einen sinns­tif­ten­den Beitrag zur Legit­i­ma­tion der Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde leis­ten zu können. 

Unter­stützung eines Angriff­skrieges durch Jörg Schönbohm

In der Aus­gabe 05/2003 des Nachricht­en­magazins „Der Spiegel“ äußerte sich Jörg Schön­bohm in einem Inter­view wie folgt: 

Schön­bohm .… Wenn Sad­dam nicht mit den Vere­in­ten Natio­nen kooperiert, muss er mit Kon­se­quen­zen rech­nen, dazu gehört auch sein Sturz.

SPIEGEL: Soll sich Deutsch­land daran mil­itärisch beteiligen? 

Schön­bohm: Unsere Mit­tel sind durch die vie­len Aus­land­sein­sätze der Bun­deswehr ziem­lich erschöpft. Aber wenn wir noch logis­tis­che Kapaz­itäten haben, kön­nten wir sie anbieten. …

SPIEGEL: Sie glauben an den “gerecht­en Krieg”?
Schön­bohm: Nein, aber wenn es sich um Notwehr han­delt, ist ein Präven­tivschlag gerechtfertigt.

Wed­er das Völk­er­recht, noch das Grundge­setz legit­imieren einen Präven­tivkrieg. Die Grund­sätze von Notwehr oder Nothil­fe, die sin­ngemäß auch im Völk­er­recht gel­ten, sind nur auf Vertei­di­gungs­fälle anzuwen­den. Schon begrif­flich ist der präven­tive, also vor­beu­gende Krieg und die Notwehr, also die erforder­liche Gegen­wehr zur Abwehr eines gegen­wär­ti­gen Angriffes unvere­in­bar. Präven­tivkriege sind also rechtlich völk­er­rechtswidrige Angriff­skriege. Ihre Unter­stützung ver­stößt gegen Art. 26 GG und ist gem. § 80 StGB straf­bar. Daher ist die Forderung nach Unter­stützung des Krieges gegen den Irak, trotz ent­ge­gen­ste­hen­der Recht­slage und des Ver­botes des Grundge­set­zes den Ver­dacht ein­er ver­fas­sungs­feindlichen Bestre­bung Her­rn Schön­bohms dar.

Forderung nach Ein­führung der Folter durch Sven Petke u. Jörg Schönbohm

Sven Petke

Am 26.02.03 heißt es in den PNN auf Seite 1 unter der Über­schrift „Petke für härtere Gan­gart bei Polizeiverhören”: 

„Wenn es um die Ret­tung von Men­schen­leben geht, muß die Andro­hung von kör­per­lich­er Gewalt möglich sein“ sagte Petke vor dem Hin­ter­grund der bun­desweit­en Fol­ter­de­bat­te. .… Petke wider­sprach Gen­er­al­staat­san­walt Erar­do Raut­en­berg, der bei Gewal­tan­dro­hun­gen in Polizeiver­hören … die „Grund­lage unseres Staates in Frage gestellt“ sieht.

Jörg Schön­bohm

Eben­falls am 26.02.03 berichtet Spiegel-Online: 

Nun schal­tete sich Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm in die Debat­te ein und brachte eine ganz neue Idee auf den Tisch. Man müsse über Folter in Polizeiver­hören nach­denken, wenn durch Ter­ror­is­ten eine Gefahr für eine Vielzahl von Men­schen dro­he, sagte Schön­bohm am Mon­tagabend in der “Phoenix”-Sendung “Unter den Lin­den”. Der Mod­er­a­tor hat­te den Min­is­ter gefragt, ob man sich Straf­maß­nah­men wie im Fall von Met­zler auch für poten­tielle Ter­ror­is­ten über­legen müsse. Wörtlich sagte der Min­is­ter: “Diese Frage kann ich nicht mit Ja oder Nein beant­worten. Ich kann mir vorstellen, wenn eine unmit­tel­bare Gefahr für Tausende bevor ste­ht, dass man über solche Maß­nah­men nachdenkt.” 

Die Abschaf­fung der Folter ist wesentlich­er Bestandteil der bun­desre­pub­likanis­chenn Recht­sor­d­nung. Das ergibt sich sowohl aus dem straf­prozes­sualen Ver­w­er­tungsver­bot (§ 136 a StPO ver­botene Vernehmungsmeth­o­d­en) für Beweis­mit­tel, die durch Folter oder Dro­hung mit Folter gewon­nen wur­den, als auch aus dem im Artikel 16 a des Grundge­set­zes ver­ankerten Ver­bot der Abschiebung in Län­der, in denen die Folter dro­ht. Fol­gerichtig ist die Bun­desre­pub­lik auch der UN-Antifolterkon­ven­tion beige­treten. Die Folter ver­stößt gegen Art. 1 des GG, der die Unan­tast­barkeit der Men­schen­würde garantiert. Artikel 1 gehört nicht nur zu den Grun­drecht­en, son­dern ist als Kern­bere­ich des Grundge­set­zes von der Ewigkeits­garantie des Art. 79 III GG geschützt. 

Die Forderung nach Anwen­dung der Folter ist daher nicht ein­mal durch eine Änderung des Grundge­set­zes ohne gewalt­same Änderung oder Auss­chal­tung der Recht­sor­d­nung durchzuset­zen. Daher stellen die Äußerun­gen Her­rn Petkes und Her­rn Schön­bohms schon für sich genom­men ver­fas­sungs­feindliche Bestre­bun­gen dar. 

Gesicherte Hin­weise, daß CDU-Mit­glieder z.B. in der Türkei, Afghanistan oder Südameri­ka Folter­lehrgänge besucht haben, liegen uns derzeit noch nicht vor. 

Da die bei­den genan­nten Per­so­n­en sich häu­fig in der Tresck­ow-Straße 9–13 aufhal­ten, ist die Beobach­tung auch mit einem rel­a­tiv gerin­gen Aufwand durchzuführen. 

Dabei wün­schen wir Ihnen gute Unter­hal­tung und viel Erfolg. Bedenkt man, daß die Äußerun­gen, auf die wir in diesem Schreiben hingewiesen haben, öffentlich gemacht wur­den, kann man sich leb­haft vorstellen, was Herr Petke und Herr Schön­bohm erst von sich geben, wenn sie unter sich sind. 

Wir hof­fen, mit unserem Hin­weis aus der Bevölkerung dazu beige­tra­gen zu haben, Ihren Überwachung­seifer in ver­fas­sungskon­forme Bah­nen zu lenken. 

Mit fre­undlichen Grüßen 

Beate Net­zler,

Polizeikon­troll­stelle

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Deutlich geringere Strafen gefordert

(BM) Neu­rup­pin


Im Prozess um den Tod eines Rus­s­land­deutschen in Witt­stock (Ost­prig­nitz-Rup­pin) haben die Vertei­di­ger deut­lich gerin­gere Strafen und
sog­ar Freis­pruch für die Angeklagten gefordert. Einige Anwälte zweifel­ten vor dem Landgericht Neu­rup­pin an, dass ihre Man­dan­ten in den Angriff mit einem Feld­stein auf zwei Aussiedler ver­wick­elt waren. Am Mon­tag hat­te die Staat­san­waltschaft für vier Angeklagte Haft­strafen zwis­chen vier und zwölf Jahren gefordert. 

 

Witt­stock-Prozess: Vertei­di­ger will Freispruch

 

(Berlin­er Zeitung) NEURUPPIN. Im Prozess um den gewalt­samen Tod eines Rus­s­land­deutschen aus
Witt­stock hat der Vertei­di­ger des Haup­tangeklagten Freis­pruch gefordert. Der
22-jährige Patrick S. könne nicht der Mann gewe­sen sein, der den Stein auf
das Opfer warf, sagte der Anwalt am Dien­stag im Landgericht Neu­rup­pin. Für
die vier Mitangeklagten sollte es geringe Frei­heitsstrafen geben. Der
Staat­san­walt hat­te für Patrick S. am Vortag zwölf Jahre Gefäng­nis gefordert.
Nach sein­er Ansicht hat­te Patrick S. im Mai 2002 vor ein­er Tanzgaststätte
den Stein auf den Rus­s­land­deutschen gewor­fen und ihn dadurch getötet.

 

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Flüchtlingsrat fordert Bleiberecht

Pots­dam (ddp-lbg). Der Flüchtlingsrat des Lan­des Bran­den­burg fordert ein
Bleiberecht für langjährig in Deutsch­land lebende Flüchtlinge. Aus
human­itär­er Sicht sei es unver­ant­wortlich, Men­schen abzuschieben, die
inzwis­chen in Deutsch­land inte­gri­ert seien, sagte Judith Gleitze vom
Flüchtlingsrat am Mittwoch in Pots­dam zum Auf­takt ein­er landesweiten
Bleiberecht­skam­pagne. Den­noch sei dieses Vorge­hen noch immer an der
Tagesordnung.
Allein in Bran­den­burg lebten knapp 1700 Aus­län­der, die kein Aufenthaltsrecht
haben und in ständi­ger Angst vor der Abschiebung leben, betonte Gleitze. Sie
wür­den nicht als Flüchtlinge anerkan­nt, kon­nten meist keine eigene Wohnung
mieten und erhiel­ten auch keine Arbeit­ser­laub­nis. Ihren Kindern werde der
Zugang zur Aus­bil­dung oder einem Studi­um verwehrt.
Der Flüchtlingsrat fordert ein Aufen­thalt­srecht für Flüchtlinge, die seit
min­destens fünf Jahren in Deutsch­land sind. Für Fam­i­lien sollte diese Zeit
auf drei Jahre und für Min­der­jährige auf zwei Jahre verkürzt werden.
Trau­ma­tisierte Men­schen soll­ten sofort ein Aufen­thalt­srecht erhal­ten. Dies
gelte auch für Aus­län­der, die Opfer ras­sis­tis­ch­er Über­griffe in Deutschland
wurden.
Ein bun­desweites Bleiberecht für diese Flüchtlinge sei «human­itär geboten
und vernün­ftig», sagte der Aus­län­der­beauf­tragte der Evan­ge­lis­chen Kirche
Berlin-Bran­den­burg, Hanns Thomä-Venske. Es sei nicht vertret­bar, sie in ihre
Heimat zurück­zuschick­en, wo ihnen oft Gefahr für Leib und Seele dro­he. Eine
großzügige Bleiberecht­sregelung könne auch Kosten sparen, denn die
Flüchtlinge kön­nten sich ihren Unter­halt dann selb­st ver­di­enen. Die
Poten­ziale der bis­lang nur «gedulde­ten» Men­schen soll­ten endlich genutzt
werden.
Langjährige Flüchtlinge soll­ten eine unbeschränk­te Arbeits- und
Aus­bil­dungser­laub­nis erhal­ten, fordert der Flüchtlingsrat. Zudem müsse ihnen
das Recht auf Fam­i­li­en­nachzug gewährt wer­den. Wohn­sitzbeschränkun­gen dürfe
es nicht geben. Das Bleiberecht dürfe nicht davon abhängig gemacht werden,
ob Flüchtlinge für ihren Unter­halt alleine aufkom­men kön­nen. Schließlich
werde ihnen der Zugang zum Arbeits­markt meist ver­wehrt. Auch ein fehlender
Pass oder ein zeitweise ille­galer Aufen­thalt dürften kein Grund dafür sein,
dass Aus­län­der kein Aufen­thalt­srecht erhalten.
Zugle­ich forderte der Flüchtlingsrat die Bil­dung ein­er Härtefallkommission
in Bran­den­burg. Die SPD habe sich bere­its im Herb­st 2001 dazu bekannt,
jedoch sei bis­lang noch nichts geschehen.

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Wichtigste deutsche Erinnerungsorte

(Tagesspiegel) Pots­dam. Die Stiftung Bran­den­bur­gis­che Gedenkstät­ten hat am Dien­stag ihr
zehn­jähriges Beste­hen gefeiert. Bei einem Fes­takt im Land­tag wur­den vor
allem die Ver­di­en­ste der Stiftung um die Aufar­beitung der NS-Geschichte und
des poli­tis­chen Straf­sys­tems der DDR gewürdigt. Min­is­ter­präsi­dent Matthias
Platzeck (SPD) nan­nte die Gedenkstät­ten Sach­sen­hausen, Ravens­brück und
Bran­den­burg wichtig­ste Erin­nerung­sorte der Bun­desre­pub­lik. Sie spiel­ten eine
bedeu­tende Rolle im Kampf gegen Frem­den­hass und Rechtsextremismus. 

Gedenkstät­ten­s­tiftung feiert zehn­jähriges Bestehen

(Berlin­er Zeitung) POTSDAM. Die Stiftung Bran­den­bur­gis­che Gedenkstät­ten hat am Dien­stag ihr
zehn­jähriges Beste­hen gefeiert. Bei einem Fes­takt im Land­tag wur­den die
Ver­di­en­ste der Stiftung um die Aufar­beitung der NS-Geschichte und des
poli­tis­chen Straf­sys­tems der DDR gewürdigt. Min­is­ter­präsi­dent Matthias
Platzeck (SPD) nan­nte die Gedenkstät­ten Sach­sen­hausen, Ravens­brück und
Bran­den­burg “aktive Museen”. Zusam­men mit Buchen­wald und Dachau zählten sie
zu den wichtig­sten Erin­nerung­sorten Deutsch­lands. Sie spiel­ten eine große
Rolle im Kampf gegen Frem­den­hass und Rechtsextremismus.

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Angeklagte im Diskomord-Prozess schuldfähig

Frank­furt (Oder) (ddp-lbg). Vier der fünf Angeklagten im Diskomord-Prozess
vor dem Landgericht Frank­furt (Oder) sind voll schuld­fähig. Das ergab das
psy­chi­a­trische Gutacht­en, sagte Ober­staat­san­walt Hart­mut Oeser am Mittwoch.
Die 19 bis 26 Jahre alten Beschuldigten sind wegen Mordes und Bei­hil­fe zum
Mord angeklagt. Sie sollen am 1. Juni in Neu Mahlisch bei Seelow einen
29-jähri­gen Zim­mer­mann nach einem Disko-Besuch mis­shan­delt haben. Der
23-jährige Matthias R. habe das Opfer dann mit bis zu 50 Messerstichen
getötet.
Matthias R. habe nach sein­er Auf­fas­sung nicht im Affekt gehan­delt, sagte
Oeser. Eine Affek­t­tat sei «mit Sicher­heit auszuschließen». Als Beweis für
die volle Schuld­fähigkeit der Angeklagten seien unter anderem die
Überwachungsvideos der Disko herange­zo­gen wor­den. Die Angeklagten hätten
dort einen sicheren Gang gehabt und seien nicht getorkelt. Der Gutachter
habe zudem ange­führt, dass sich die Beschuldigten trotz ihres Alkoholkonsums
an viele Einzel­heit­en erin­nern kön­nten und «sit­u­a­tion­s­gerecht» auf das
Geschehen reagiert hätten.
Der Prozess wird am Fre­itag (9.30 Uhr) fort­ge­set­zt. Dann soll der
Staat­san­walt plädieren. Zuvor wird der Gutachter noch die Schuldfähigkeit
des fün­ften Beschuldigten beurteilen. Am 6. März sollen die Vertei­di­ger ihre
Schlussvorträge hal­ten. Das Urteil wird für den 13. März erwartet. Das
Ver­fahren gegen eine wegen unter­lassen­er Hil­feleis­tung angeklagte Frau war
abge­tren­nt worden.

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Bundeswehrfahrzeuge in Brand gesetzt

Eggers­dorf (Märkisch-Oder­land) — Am Mittwochmor­gen teilte ein Zeuge der
Polizei mit, dass vor einem Auto­haus in Eggers­dorf zwei Fahrzeuge brennen.
Die Polizeibeamten fan­den den Sachver­halt vor Ort bestätigt vor. Es brannten
zwei Jeeps der Bun­deswehr voll­ständig aus. Ein Fahrzeug stand noch auf dem
Gelände des Auto­haus­es der zweite Jeep wurde von einem unbekan­nten Täter 30
bis 40 Meter vom Gelände des Auto­haus­es bewegt.
Die Kripo ermit­telt jet­zt wegen Brand­s­tiftung. Die Fahrzeuge wur­den von der
Polizei zwecks Spuren­suche und ‑sicherung beschlagnahmt.

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Schönbohm: Folter bei Terrorgefahr vorstellbar

(Berlin­er Zeitung) BERLIN. Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) hat sich in die
Diskus­sion um Fol­ter­dro­hun­gen für Schw­er­stver­brech­er eingeschal­tet. Wenn
durch Ter­ror­is­ten eine Gefahr für eine Vielzahl von Men­schen dro­he, müsse
man auch über Folter nach­denken, sagte Schön­bohm am Mon­tagabend in der
Phoenix-Sendung Unter den Lin­den. Ihm wider­sprach die Vor­sitzende des
Bun­destagsin­nenauss­chuss­es Cor­nelie Son­ntag-Wol­gast (SPD). Sie sagte,
inter­na­tion­al ver­briefte Men­schen­rechte müssten auch für Ter­ror­is­ten gelten. 

Zurück ins Mittelalter?

Polizeifolter-Debat­te: CDU bei Extrem­fällen für Gewalt / SPD dagegen

POTSDAM Am lieb­sten wäre es der Gew­erkschaft der Polizei, die ganze Debatte
über Folter­meth­o­d­en der Polizei würde sofort been­det. “Es gibt keine
Polizeifolter und es wird auch keine geben”, sagt der Bun­de­schef der
Gew­erkschaft, Kon­rad Freiberg. 

Doch dieser Wun­sch wird wohl nicht in Erfül­lung gehen — zumin­d­est vorerst.
Jet­zt wird auch in Bran­den­burg munter und äußerst kon­tro­vers disku­tiert, ob
die Polizei unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen Gewalt ausüben darf. 

Dass Strafrecht­sex­perten von einem “Damm­bruch” sprechen, falls das strikte
Folter­ver­bot in Deutsch­land kippt, küm­mert die bran­den­bur­gis­che CDU wenig.
Lan­deschef und Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm kann sich unter bestimmten
Voraus­set­zun­gen Folter bei Ter­ror-Ver­dacht vorstellen. Wenn durch
Ter­ror­is­ten eine Gefahr für eine Vielzahl von Men­schen dro­he, müsse man auch
über Folter nach­denken, sagte er dem Fernsehsender “Phoenix”.

Vize-CDU-Lan­deschef Sven Petke fordert eine “härtere Gan­gart” der Polizei
bei Vernehmungen von Verdächti­gen. In Extrem­fällen gehöre dazu auch, “Gewalt
anzu­dro­hen und Schmerzen beizufü­gen”, sagte Petke der MAZ. Das habe nichts
mit Folter zu tun. “Der Schutz des Lebens von Men­schen muss im Vordergrund
ste­hen.” Nach den Worten von Petke sollte über eine Änderung von
Polizeige­set­zen und der Straf­prozes­sor­d­nung nachgedacht wer­den. Er wollte
auch eine entsprechende Bun­desratsini­tia­tive Bran­den­burgs nicht
ausschließen. 

Der Stre­it um das Folter­ver­bot war am Vorge­hen der Polizei von
Frankfurt/Main im Fall des ent­führten Bankierssohnes Jakob von Metzler
ent­bran­nt. Vize-Polize­ichef Wolf­gang Daschn­er hat­te erk­lärt, er habe dem
Verdächti­gen Gewalt ange­dro­ht, um den Aufen­thalt­sort des Jun­gen zu erfahren.
Er gab später zu, er wäre auch bere­it gewe­sen, Gewalt auszuüben,
beispiel­sweise durch Überdehnung des Handge­lenks. Ein Polizeiarzt hätte aber
den Folter­vor­gang überwacht, damit keine Ver­let­zun­gen entste­hen, gab er an. 

Die bran­den­bur­gis­che SPD ist über die Äußerun­gen des Koali­tion­spart­ners CDU
“entset­zt”, wie Lan­des­geschäfts­führer Klaus Ness gestern sagte. Die
Legal­isierung von Folter als Ver­hörmeth­ode wäre ein “Zivil­i­sa­tions­bruch”.
Mit der SPD werde es ein “Zurück ins Mit­te­lal­ter” nicht geben, betonte Ness.
Der innen­poli­tis­che Sprech­er der SPD, Wern­er-Sieg­wart Schip­pel, meinte, die
Aufwe­ichung des Folter­ver­bots sei ein “Tabubruch”. Polizis­ten hät­ten dann
einen “Freib­rief”, gegen Tatverdächtige mit Gewalt vorzugehen. 

Ness stellte klar, dass es eine Bun­desratsini­tia­tive, wie die CDU sie
erwägt, mit der SPD nicht geben werde. Er hielt der CDU vor, durch emotional
aufrührende Sit­u­a­tio­nen Grundw­erte des Rechtsstaats kaputt zu machen. 

CDU-Vize Petke wider­sprach. Er ver­wies auf den soge­nan­nten finalen
Ret­tungss­chuss, der auch in Bran­den­burg im Fall von Geisel­nah­men möglich
ist. “Warum darf die Polizei in solchen Extrem­fällen Straftäter erschießen,
aber in Ver­hören nicht Gewalt andro­hen?” fragt Petke. Schließlich gehe es
nicht um die Aufk­lärung eines Ladendieb­stahls, son­dern darum, Menschenleben
zu ret­ten. SPD-Innen­ex­perte Schip­pel: “Das ist nicht vergleichbar.” 

Petke wiederum ver­wies auf Extrem­si­t­u­a­tio­nen, die es in Bran­den­burg gegeben
habe, wie den Fall des Gast­wirtssohnes Matthias Hintze, der 1997 von zwei
Russen ent­führt und in einem Erd­loch qualvoll erstickt war. “Das zeigt, wie
schnell solche Sit­u­a­tio­nen ein­treten kön­nen”, sagte Petke. 

Juris­tisch ist es unstrit­tig, dass Folter ein­schränkungs­los ver­boten ist.
Darauf ver­wies gestern erneut Gen­er­al­staat­san­walt Erar­do Raut­en­berg. Das
Ver­bot ste­ht nicht nur im Grundge­setz und in der Strafprozessordnung,
son­dern auch in der Europäis­chen Men­schen­rechtschar­ta von 1950 und der
All­ge­meinen Erk­lärung der Men­schen­rechte der Vere­in­ten Natio­nen von 1948.
Wer diesen Grund­satz mit Hil­fe ein­er Geset­zesän­derung angreife, “stellt die
Grund­lage unseres Staates in Frage”, sagte Rautenberg. 

CDU-Poli­tik­er für schär­feres Polizeigesetz

Folter-Debat­te in Bran­den­burg: Vizeparte­ichef Petke fordert eine “härtere
Gan­gart” bei Verhören

(Tagesspiegel) Pots­dam. In Bran­den­burgs großer Koali­tion ist ein Stre­it um eine weitere
Ver­schär­fung des Bran­den­burg­er Polizeirechts ent­bran­nt. Der
CDU-Innen­poli­tik­er und Vizeparte­ichef Sven Petke (CDU) forderte am Dienstag,
der Polizei in Aus­nah­me­fällen eine “härtere Gan­gart” bei Ver­hören zu
ges­tat­ten. “Wenn es wie bei Geisel­nah­men um die Ret­tung von Menschenleben
geht, muss die Andro­hung von kör­per­lich­er Gewalt möglich sein”, sagte Petke
vor dem Hin­ter­grund der bun­desweit­en Folter-Debat­te. “Mit Folter hat das,
auch was in Frankfurt(Main) geschehen ist, nichts zu tun.” SPD und PDS
wiesen den Vorstoß zurück. 

Petke wider­sprach Gen­er­al­staat­san­walt Erar­do Raut­en­berg, der bei
Gewal­tan­dro­hun­gen in Polizeiver­hören — wie bei der Ent­führung des
Bankierssohns Jakob von Met­zler — die “Grund­lage unseres Staates in Frage
gestellt” sieht. “Das ist falsch ver­standen­er Lib­er­al­is­mus”, sagte Petke.
Der Innen­ex­perte ver­wies auf einen Wider­spruch: In Aus­nah­me­fällen wie
Geisel­nah­men lasse das Bran­den­burg­er Polizeige­setz bere­its den finalen
Ret­tungss­chuss zu, also sog­ar die Tötung des Täters. Ander­seits sei der
Polizei Gewal­tan­dro­hung ver­boten, um von Tatverdächti­gen den Aufenthaltsort
von Geiseln zu erfahren. “Es gibt Hand­lungs­be­darf.” Dem widersprach
SPD-Frak­tion­schef Gunter Fritsch: Für eine Änderung des Brandenburger
Polizeige­set­zes gebe es keinen Anlass. Das ist auch die strik­te Posi­tion der
Bran­den­burg­er Polizeigew­erkschaft GdP. Lan­deschef Andreas Schus­ter erinnerte
daran, dass Bran­den­burg schon jet­zt eines der schärf­sten Polizeigesetze
habe. Es sei typ­isch, dass Petke bei jedem öffentlichkeitswirk­samen Ereignis
eine Ver­schär­fung von Geset­zen fordere. 

Was den Frank­furter Fall ange­ht, dürfte sich Petkes Posi­tion kaum von der
von Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm unter­schei­den. Dieser unter­stütze “voll und
ganz”, so Sprech­er Heiko Hom­burg, die Aus­sagen von Hes­sens Ministerpräsident
Roland Koch. Koch hat­te Ver­ständ­nis für den Frank­furter Einsatzleiter
bekun­det, der Gewal­tan­dro­hun­gen ange­ord­net hat­te, um den Ent­führer des
Bankierssohns Jacob von Met­zler zum Reden zu bringen.

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Seminar gegen das Gutscheinsystem

Am Woch­enende find­et ein Sem­i­nar zum weit­eren Umgang mit dem Gutschein­sys­tem in
Bran­den­burg statt. Wer sich vor Ort dafür ein­set­zen möchte, daß Flüchtlinge Bargeld
statt Gutscheine erhal­ten und an unser­er Diskus­sion teil­nehmen möchte, ist am 1. und
2.3.03 genau richtig. 

Noch sind Anmel­dun­gen unter potsdam@kampagne.de möglich. Ein Sem­i­nar­beitrag wird
nicht erhoben. Eine Anreisebeschrei­bung wird nach der Anmel­dung zugemailt. 

Geld oder Gutschein? Das Sach­leis­tung­sprinzip für Asylbewerber/innen

01. bis 02.03.2003 Pots­dam, Hochland-Tagung­shaus, Guten­bergstraße 78 (am Bassinplatz)

Seit 1994 gilt für Asylbewerber/innen in Bran­den­burg das Sach­leis­tung­sprinzip. Die
ohne­hin gekürzten Sozial­hil­fesätze wer­den in Form von Warengutscheinen erstattet.
Darüber­hin­aus bleibt ein geringes Taschen­geld von 40 ? zur freien Ver­fü­gung. Die
Ein­führung von Gutscheinen wurde mit der Notwendigkeit begrün­det, die Bundesrepublik
nicht allzu lukra­tiv für Flüchtlinge zu machen. Flüchtlingsini­tia­tiv­en und in
let­zter Zeit immer mehr Kom­munen und Land­kreise fordern eine Abschaf­fung des
Gutschein­sys­tems, weil dies die Inte­gra­tion in den gesellschaftlichen Alltag
behin­dert und die Kom­munen mit zusät­zlichen Kosten belastet. 

Durch die Anfang 2003 erfol­gte Aufhe­bung der Run­der­lasse des Sozialministeriums
liegt die Entschei­dung über Geld oder Gutschein im Land Bran­den­burg nun­mehr bei den
Land­kreisen und kre­is­freien Städten. Die Stadt Pots­dam hat bere­its angekündigt,
schnell­st­möglich an alle Flüchtlinge Bargeld auszuzahlen. 

Auf unserem Woch­enend­sem­i­nar wollen wir uns einen Überblick über die für die
Kom­munen und Kreise ent­stande­nen Spiel­räume ver­schaf­fen und gemein­same Strategien
zur Über­win­dung des Sach­leis­tung­sprinzips entwickeln. 

Sam­stag, 1.3.2002

09.00–09.45 Uhr Frühstück

10.00–11.45 Uhr Bun­desrechtliche Vor­gaben und Spiel­räume der Kom­munen bei der Gewährung von Geldleis­tun­gen für Flüchtlinge — Georg Classen (Buchau­tor, Flüchtlingsrat Berlin)

12.00–12.45 Uhr Mittagessen

13.00–15.00 Uhr Die Abschaf­fung des Gutschein­sys­tems in Pots­dam — Bär­bel Eichen­müller (Lei­t­erin des Fach­bere­ich­es Jugend, Soziales u. Wohnen in
Pots­dam — angefragt)

15.15–15.45 Uhr Kaffeepause

16.00–17.30 Uhr Wie weit­er gegen das Gutschein­sys­tem in Bran­den­burg? Strate­giediskus­sion der Volksini­tia­tive zur Über­win­dung des Sach­leis­tung­sprinzips in
Brandenburg

18.00–18.45 Uhr Abendbrot 

Son­ntag, 2.3.2002

09.00–09.45 Uhr Frühstück

10.00–12.00 Uhr Fes­tle­gung unser­er Hand­lungss­chw­er­punk­te in den Kreisen und Kommunen

12.15–13.00 Uhr Mittagessen
13.00–14.00 Uhr Abschluß­plenum und Verabschiedung

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Waffenbörse in Potsdam verhindern

Bünd­nis­grüne fordern Polizeipräsi­den­ten in Offen­em Brief auf, Genehmi­gung für Ver­anstal­tung Mitte März zu versagen

Der Kreisver­band Pots­dam von Bünd­nis 90/Die Grü­nen spricht sich entschieden
gegen die geplante Waf­fen­börse im Pots­damer Blauhaus vom 14. bis zum 16.
März aus und fordert die zuständi­gen Stellen auf, diese Ver­anstal­tung zu
ver­hin­dern. Wir hal­ten es für unver­ant­wortlich, mit ein­er derartigen
Ver­anstal­tung für Waf­fen zu wer­ben und zu ver­suchen, die Bevölkerung dafür
zu begeis­tern. Es ist außer­dem nicht auszuschließen, dass sich auf einer
Waf­fen­börse Bran­den­burg­er mit Waf­fen ein­deck­en, die dazu entwed­er nicht
berechtigt sind oder denen man solche bess­er nicht in die Hand gäbe. 

Der Kreisver­band hat sich deshalb in Offe­nen Briefen an den Präsi­den­ten des
Polizeiprä­sid­i­ums Pots­dam, Bruno Küp­per, und an Pots­dams Oberbürgermeister,
Jann Jakobs, gewandt, in dem wir diese auf­fordern, die erforderliche
Aus­nah­megenehmi­gung für den Han­del mit Waf­fen auf Messen bzw. die
Fest­set­zung der Waf­fen­börse zu versagen. 

“Nach dem Vor­fall in einem Gym­na­si­um in Erfurt ist die Toleranzgrenze
über­schrit­ten. Die
Bevölkerung sollte nicht auch noch zum Waf­fenkauf ani­miert wer­den”, sagte
der Sprech­er des Pots­damer Kreisver­ban­des von Bünd­nis 90/Die Grü­nen, PETER
SCHÜLER. Schüler wider­sprach der Aus­sage des Pots­damer Oberbürgermeisters,
Jann Jakobs, der auf eine Anfrage der Frak­tion Bünd­nis 90/Die Grü­nen in der
Stad­verord­neten­ver­samm­lung geant­wortet hat­te, er habe keine Hand­habe gegen
die Durch­führung ein­er Waf­fen­börse. SCHÜLER: “Gemäß Para­graph 69a Absatz 1
Num­mer 3 der Gewer­be­ord­nung kann die Fest­set­zung ein­er solchen
Waf­fen­verkaufs­börse abgelehnt wer­den, wenn diese dem öffentlichen Interesse
widerspricht. 

gruene-brandenburg.de

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Zahl rechter Straf- und Gewalttaten stieg laut Innenministerium im Jahr 2002 an

BERLIN Sowohl rechte Gewalt als auch Straftat­en mit rechter
Moti­va­tion sind im ver­gan­genen Jahr angestiegen. Nach den vor­läu­fi­gen Zahlen, die das Bun­desin­nen­min­is­teri­um auf eine par­la­men­tarische Anfrage der FDP-Frak­tion vor­legte, wur­den im Jahr 2002 bun­desweit 10.579 rechte Straftat­en erfasst,
das sind rund 500 Delik­te mehr als im Vor­jahr. Auch Gewalt­de­lik­te mit recht­sex­tremer Moti­va­tion haben zugenom­men. Sta­tis­tisch gese­hen ereigneten sich im ver­gan­genen Jahr täglich zwei rechte Gewalttaten.

 

Reg­istri­erten die Behör­den im Jahr 2001 noch 709 ein­schlägige Gewalt­de­lik­te, so verze­ich­nen die vor­läu­fi­gen Zäh­lun­gen für das ver­gan­gene Jahr 725 Gewalttaten.
Angesichts dieser vor­läu­fi­gen Zahlen sei unver­ständlich, dass die CDU die ersat­zlose Stre­ichung der Bun­de­spro­gramme gegen Recht­sex­trem­is­mus fordere, sagt Kay Wen­del vom bran­den­bur­gis­chen Vere­in Opfer­per­spek­tive, der Betrof­fene rechter Angriffe unter­stützt. Ver­wun­dert ist Wen­del darüber, dass das Bun­desin­nen­min­is­teri­um für das Jahr 2002 bis­lang kein einziges Tötungs­de­likt mit rechtem Hin­ter­grund reg­istri­ert hat. Sowohl der Mord an einem 16-jähri­gen HipHop­per aus Pot­zlow als auch der gewalt­same Tod
eines 24-jähri­gen Rus­s­land­deutschen in Witt­stock wer­den von dem Vere­in als Tötungs­de­lik­te mit rechter Moti­va­tion bewertet.

 

Kopf­schüt­teln ruft die Sta­tis­tik auch in Meck­len­burg-Vor­pom­mern her­vor. Ger­ade ein­mal acht recht­sex­trem­istis­che Gewalt­tat­en sollen sich hier ereignet haben. Der Vere­in Lob­bi e. V., dessen Mitar­beit­er in drei Region­al­büros seit über einem Jahr Opfer rechter Gewalt in ganz Meck­len­burg-Vor­pom­mern unter­stützen, hat dage­gen nach eige­nen Angaben
in rund 50 Fällen Betrof­fe­nen beige­s­tanden. “Allein im Region­al­büro Neubran­den­burg wur­den im Jahr 2002 19 Opfer ras­sis­tis­tis­ch­er und rechter Gewalt betreut”, sagt Lob­bi-Mitar­beit­er Kai Bol­ick. Bol­ick ver­weist darauf, dass es über die bei Lob­bi e. V. reg­istri­erten Fälle hin­aus eine “nicht zu unter­schätzende Dunkelz­if­fer” gebe.
Beim Schw­er­iner Innen­min­is­teri­um möchte man sich zu den Berlin­er Zahlen derzeit nicht äußern.

 

Kaum ver­wun­der­lich: Im Bundesverfassungsschutzbericht
2001 war Meck­len­burg-Vor­pom­mern näm­lich das einzige Bun­des­land ohne rechte Gewalt­tat­en, während das Lan­deskrim­i­nalamt im gle­ichen Zeitraum 40 ein­schlägige Delik­te reg­istri­ert hat­te. Deshalb will man nun in
Schw­erin beson­ders gründlich zählen.

Inforiot