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Rohrlacker Nico D. wieder auf freiem Fuß

ROHRLACK (bei Neu­rup­pin) Die Über­griffe auf einen Rohrlack­er beschäfti­gen nun­mehr die CDU-Land­tags­frak­tion. Wach­schützer und CDU-Mit­glied Jörg. A. Not­tle hat­te dies in die Wege geleit­et. Es soll über Geset­zesän­derun­gen nachgedacht werden. 

 

Laut Not­tle wollen die Land­tagsab­ge­ord­neten Rat von Bran­den­burgs Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Rich­stein (CDU) ein­holen. Diese solle Aus­sagen darüber tre­f­fen, inwieweit es auf Lan­desebene möglich ist, der Polizei mehr Hand­lungsspiel­raum zur Gewalt­präven­tion zu geben. Diesen wolle die CDU-Frak­tion laut Not­tle voll auss­chöpfen. Er argu­men­tiert: „Es ist ja auch das, was Polizis­ten immer frus­tri­ert. Sie fan­gen die Ver­brech­er und müssen dann wieder auf freien Fuß setzen.“ 

 

In den ver­gan­genen Wochen war es mehrfach zu Über­grif­f­en auf einen Rohrlack­er gekom­men. Erst in der Nacht zum Son­ntag wurde seine Woh­nungstür beschädigt. Bei dem mut­maßlichen Täter han­delt es sich um dieselbe Per­son, die am Don­ner­stag wegen ver­suchter Nöti­gung des­sel­ben Opfers verurteilt wurde. Die Woh­nung des Beschuldigten ist durch­sucht wor­den. Dabei fan­den die Beamten Pis­tolen­mu­ni­tion, die dem Kriegswaf­fenkon­trollge­setz unterliegt. 

 

Wegen des Ver­dachts auf ein Ver­stoß gegen das Kriegswaf­fenkon­trollge­setz, Volksver­het­zung und Sachbeschädi­gung wird gegen den Rohrlack­er Nico D. ermit­telt. In der gestri­gen Vernehmung habe der Beschuldigte sich auf die meis­ten Vor­würfe nicht ein­ge­lassen, hieß es gestern aus der Neu­rup­pin­er Hauptwache. D. habe in der Nacht zu Son­ntag in Rohrlack eine Ein­gangstür beschädigt. Der Bewohn­er ist bere­its mehrfach Opfer der­ar­tiger Über­griffe gewor­den. Erst am ver­gan­genen Don­ner­stag ist D. wegen ver­suchter Nöti­gung schuldig gesprochen wor­den. In der Nacht nach der Verurteilung gab es weit­ere Über­griffe auf die Woh­nung des Bedrohten. 

 

Laut Polizei war der Verdächtige in der Tat­nacht stark alko­holisiert. Der Atemtest ergab einen Wert von 2,36 Promille. In Abstim­mung mit der Staat­san­waltschaft durch­sucht­en die Beamten noch am Son­ntag die Woh­nung des Beschuldigten. Dabei wurde diverse Pis­tolen­mu­ni­tion gefun­den. Eben­so beschlagnahmten die Polizis­ten Schriften, deren Inhalt auf strafrechtliche Rel­e­vanz geprüft wird. Der Vor­wurf der Volksver­het­zung wird erhoben, da D. dem Geschäfts­führer ein­er Wach­schutz­fir­ma anti­semi­tis­che Parolen zugerufen habe. 

 

Laut Polizei, habe sich D. in der Vernehmung darauf berufen, im Voll­rausch gewe­sen zu sein. Er habe nach eigen­er Darstel­lung nicht mehr im vollen Bewusst­sein gehan­delt. Die Staat­san­waltschaft hat keine Unter­suchung­shaft beantragt. D. ist am Nach­mit­tag wieder auf freien Fuß gelassen wor­den. Die Ermit­tlun­gen der Polizei dauern an. 

 

 

 

Behör­den stoßen an ihre Grenzen“ 

 

Jörg A. Not­tle, Geschäfts­führer ein­er Wach­schutz­fir­ma, fordert klare Gesetze 

 

Jörg A. Not­tle ist Geschäfts­führer der Wach­schutz­fir­ma, die das Ate­lier des Rohrlack­ers überwacht, gegen den es jüngst mehrfach Über­griffe gab. Not­tle ist auch Mit­glied der CDU. Mit ihm sprach RA-Mitar­beit­er Gorm Witte. 

 

 


Han­delt es sich bei den Vor­fällen in Rohrlack um einen eskalierten Nachbarschaftsstreit?

 

Not­tle: Nein. Es liegt mir ein Dro­hbrief vor, dessen Inhalt wenig mit Nach­barschaftsstre­it zu tun hat. Da sind ganz klare Worte enthal­ten. Stre­it ist etwas anderes. Hier geht es ganz klar um recht­sradikale Hintergründe. 

 


Wie ste­ht die Dorf­bevölkerung diesen Vor­wür­fen entgegen?

 

Not­tle: Das ist unter­schiedlich. Es gibt Leute, die so etwas ganz rigeros ablehnen. Aber die alte ländliche Struk­tur kommt auch zum Tra­gen. Die Leute ken­nen sich untere­inan­der und schützen sich. 

 


Was muss sich aus Ihrer Sicht ändern, damit diese Über­griffe aufhören?

 

Not­tle: Alles, was Polizei und Jus­tiz machen kön­nen, haben sie getan. Die Behör­den brauchen mehr Möglichkeit­en in der Gewalt­präven­tion. Es kann nicht sein, dass das Opfer aus dem Ort wegziehen muss, weil es immer wieder bedro­ht wird. Es müssen auch zivilge­sellschaftliche Zeichen geset­zt wer­den. Ich habe zum Beispiel in Rohrlack noch keine Lichter­kette gegen Gewalt und Anti­semitismus gese­hen. Das wäre aber angebracht. 

 


Sie sind der Ansicht, dass die Befug­nisse der Polizei oder auch der Son­dere­in­heit „Täteror­i­en­tierte Maß­nah­men gegen extrem­istis­che Gewalt“ (Tomeg) nicht ausreichen?

 

Not­tle: Zum Beispiel fehlt in dem vor­liegen­den Fall die rechtliche Grund­lage ein psy­chol­o­gis­ches Gutacht­en von dem Täter anzufer­ti­gen. Muss es dem Bedro­ht­en erst ans Leben gehen, bevor etwas dage­gen unter­nom­men wird? Ich habe um Polizeis­chutz gebeten. Der wurde mir bish­er noch nicht zuge­sagt. Aber als Wach­schützer kön­nen sich meine Mitar­beit­er nur in dem uns gesteck­ten geset­zlichen Rah­men bewe­gen. Fes­t­nehmen und Verurteilen ist Sache des Staates. 

 


In welch­er Weise wur­den Sie bezüglich der anti­semi­tis­chen Vor­fälle in Rohrlack auch poli­tisch aktiv?

 

Not­tle: Ich habe mit der CDU-Land­tags­frak­tion Kon­takt aufgenom­men. An diesem Beispiel sollte gezeigt wer­den, inwieweit das Land Bran­den­burg in der Lage ist, seine Bürg­er zu schützen. Wir merken, dass die Ermit­tlungs­be­hör­den an ihre Gren­zen stoßen. 

 


Welch­es Ergeb­nis erwarten Sie von Ihrer Initiative?

 

Not­tle: Das Ergeb­nis kön­nte eine geset­zliche Ver­schär­fung sein. Geset­ze sollen ein Stopp­schild set­zen. In diesem Fall ist eine hohe Strafe ver­hängt wor­den. Aber das hat den Täter nicht beein­druckt. Er ist wieder bei seinem Opfer aufge­taucht und hat es bedro­ht. Die nachträgliche Bestra­fung allein reicht also nicht. 

 


Wie kön­nte das im konkreten Fall aussehen?

 

Not­tle: Zum Beispiel indem der Täter ein psy­chol­o­gis­ches Gutacht­en von sich erstellen lassen muss. Mit dieser Grund­lage soll­ten die Richter dann entschei­den, ob er bis zum Prozess wieder auf Fuß kommt oder nicht.

 


 


 

MAZNEURUPPIN Tür zer­stört und volksver­het­zende Parolen gerufen

 

Am Son­ntag gegen 17 Uhr wurde der Polizei mit­geteilt, dass ein Mann die Ein­gangstür in Rohrlack, Lin­den­hof, beschädigt hat. In der weit­eren Folge kam es zu einem Stre­it und ein­er Schlägerei zwis­chen dem 24-jähri­gen Täter und dem 41-jähri­gen Geschädigten. Anschließend ent­fer­nte sich der
Tatverdächtige in unbekan­nte Rich­tung, kon­nte jedoch in unmit­tel­bar­er Nähe des Ereignisortes durch einen Mitar­beit­er ein­er Sicher­heits­fir­ma fest­gestellt und den ein­tr­e­f­fend­en Polizeibeamten übergeben wer­den. Der
stark betrunk­ene 24-Jährige (2,36 Promille), der zuvor gegenüber dem Mitar­beit­er der Sicher­heits­fir­ma volksver­het­zende Parolen geäußert hat­te, wurde in Gewahrsam der Polizei­wache Neu­rup­pin gebracht.

 

Eine Blu­tent­nahme wurde ange­ord­net und durchge­führt. Weit­er­hin wurde in Abstim­mung mit der zuständi­gen Staat­san­waltschaft eine Woh­nungs­durch­suchung bei dem Tatverdächti­gen durchge­führt, die zum Auffind­en diverser
Pis­tolen­mu­ni­tion sowie Schriften, deren Inhalt auf strafrechtliche Rel­e­vanz geprüft wird, führte. Gegen­wär­tig kann sich der 24-Jährige im Rah­men ein­er Beschuldigten­vernehmung zum Tatvor­wurf der Sachbeschädi­gung, Ver­dacht Ver­stoß gegen das Kriegswaf­fenkon­trollge­setz sowie zum Ver­dacht der
Volksver­het­zung äußern.

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Alle Grenzbehörden in Brandenburg unter einem Dach

FRANKFURT (ODER) Ganoven, die gren­züber­schre­i­t­end sowohl in Deutsch­land als
auch in Polen ihr Unwe­sen treiben, dürften es kün­ftig schw­er haben.
Spätestens zum EU-Beitritt des östlichen Nach­bar­lan­des im Mai nächsten
Jahres wollen deutsche und pol­nis­che Grenzbe­hör­den sowie die Polizei an
der
Oder unter einem Dach sitzen, um die Krim­i­nal­ität mit geball­ter Kraft,
kurzen Abstim­mungswe­gen und mod­ern­ster Logis­tik zu bekämpfen, analog
dem
pos­i­tiv­en Beispiel in Offen­burg an der deutsch-franzö­sis­chen Grenze.

Ein sech­sköp­figer Auf­baustab unter Leitung des früheren Frankfurter
Polizeipräsi­den­ten Hart­mut Lietsch stellt für dieses ehrgeizige Ziel in
pro­vi­sorischen Räu­men der Frank­furter Polizei­wache schon ein­mal die
Weichen.
“Wir müssen ein Konzept erar­beit­en, den Bedarf an Tech­nik und Personal
abklären, die Fremd­sprachen­schu­lung der kün­fti­gen Bediensteten
organ­isieren”, umschreibt er seine derzeit­i­gen Aufgaben. 

 

15 deutsche Polizeibeamte hät­ten sich bere­its für die Arbeit in der
kün­fti­gen bina­tionalen Dien­st­stelle inter­essiert. “Im Zuge der
EU-Oster­weiterung ist auf deutsch­er Seite BGS, Zoll und Polizei klar,
das es
eine Stelle geben muss, an der alle gren­züber­schre­i­t­en­den Aktionen
koor­diniert wer­den”, meint der Ex-Polizeipräsi­dent, der selb­st gerade
erst
von einem Pol­nisch-Kurs im Nach­bar­land zurück­kehrte. Angedacht ist auch
eine
Koop­er­a­tion mit der Bran­den­burg­er Polizei­hochschule. Die Dienststelle
soll
Prak­ti­ka beispiel­sweise zum The­ma Verkehrsrecht oder zu Auf­bau und
Bedienung
der Polizei-Nachricht­en­sys­teme im östlichen Nach­bar­land vermitteln. 

 

Seine drei deutsch- und pol­nis­chsprachi­gen Mitar­beit­er bearbeiten
bereits
jet­zt Ermit­tlungs-Anfra­gen zu Fah­n­dun­gen nach verdächti­gen Ganoven, zu
Fahrzeughal­ter­fest­stel­lun­gen, und ver­mis­sten Per­so­n­en, bei denen ein
gren­züber­schre­i­t­en­der Zusam­men­hang wahrschein­lich ist. Jüngstes
Beispiel
dafür ist der Fall des getöteten Babys, dass in der Müll­tonne einer
Auto­bahn-Rast­stätte in Nieder­sach­sen gefun­den wor­den war. Auf der Suche
nach
der Mut­ter ent­deck­ten Ermit­tler Blut­spuren an ein­er Rast­stätte bei
Frank­furt. “Ver­mutet wird nun, dass die Frau nach Polen geflüchtet ist.
Wir
recher­chieren da eifrig”, erläutert Lietsch. Und der umgekehrte Fall:
Wenn
etwa ein pol­nis­ch­er Staats­bürg­er ohne Papiere in Dort­mund in einem
ver­mut­lich geklaut­en Auto erwis­cht wird, kön­nen seine Per­son­alien durch
den
kurzen Draht von Frank­furt über die Oder schnell ermit­telt werden. 

 

Seit Anfang des Jahres gab es etwa 100 dieser Aufträge für den
Frankfurter
Auf­baustab. “Sämtliche Infor­ma­tio­nen und Lage­berichte aus Polen, die
für
deutsche Ermit­tler rel­e­vant sind — und umgekehrt — sollen in der
gemeinsamen
Dien­st­stelle zusam­men­fließen”, erk­lärt der Lietsch.

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KZ-Gedenkstätten beklagen ihre Rolle als “Kellerkinder”

Vor über­zo­ge­nen Erwartun­gen an die KZ-Gedenkstät­ten beim Bekämpfen des Recht­sex­trem­is­mus hat der Direk­tor der Stiftung Bran­den­bur­gis­che Gedenkstät­ten, Gün­ter Morsch, gewarnt. Er kri­tisierte, diese Erin­nerung­sorte seien in
West­deutsch­land oft als “Kellerkinder” behan­delt worden. 

ORANIENBURG, Das Entste­hen eines rechtsextremen
Welt­bildes durch “viele Jahre der Sozial­i­sa­tion in Fam­i­lien, durch Gle­ichal­trige und Schulen” könne nicht kurzfristig “mit zweistündi­gen Gedenkstät­ten-Besuchen wettgemacht wer­den”, sagte Morsch am Mon­tag in Oranien­burg in einem epd-Gespräch zum zehn­jähri­gen Beste­hen der
Stiftung Bran­den­bur­gis­che Gedenkstät­ten. Jed­er andere Anspruch sei “ver­messen”.

Haup­tauf­gabe der Bil­dungsar­beit der KZ-Gedenkstät­ten sei vielmehr die “Bestärkung eines weltof­fe­nen und tol­er­an­ten Milieus, das sich zu den Men­schen­recht­en beken­nt”, sagte Morsch. Die Demokratie der Weimar­er Repub­lik sei nicht nur an ihren Fein­den gescheit­ert, son­dern auch an den
Befür­wortern, die sie nicht ener­gisch genug vertei­digt hätten. 

Die Gedenkstät­ten seien als “inter­na­tionale Fried­höfe” auch ein Ort der Wider­legung von Zweifeln an NS-Ver­brechen, die durch revi­sion­is­tis­che Pub­lika­tio­nen ver­bre­it­et wür­den. Langfristig könne die Arbeit der Gedenkstät­ten der Aus­bre­itung eines recht­sex­tremen Milieus entgegenwirken,
sagte Morsch. Zur Bil­dungsar­beit mit Jugendlichen aus dem recht­en Milieu müssten jedoch neue Meth­o­d­en entwick­elt wer­den. Die Bew­er­tung eines derzeit laufend­en ein­jähri­gen Pro­jek­ts, in dem Jugendliche ohne Aus­bil­dung in den
Gedenkstät­ten arbeit­en und päd­a­gogisch betreut wer­den, sei noch nicht abgeschlossen. 

Nach wie vor sei auch die Betreu­ung über­leben­der Opfer eine “ganz große human­itäre Auf­gabe” der Stiftung. Jährlich besuchen den Angaben zufolge mehr als 100 Über­lebende die Gedenkstät­ten. An der Gedenk­feier zum 50.Jahrestag der Befreiung hat­ten 1995 mehr als 3000 Über­lebende teilgenommen. 

Weg­weisend für west­deutsche KZ-Gedenkstät­ten sei die Organ­i­sa­tions­form als Stiftung, die größere Unab­hängigkeit von poli­tis­chen Ein­flüssen garantiere, sagte Morsch. Gedenkstät­ten seien in West­deutsch­land in der Vergangenheit
oft als “Kellerkinder” behan­delt wor­den. Sie dien­ten zwar als päd­a­gogis­che Orte für Schülerbe­suche, hät­ten aber keine mod­er­nen Ausstel­lungskonzepte angeboten.

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Totschlagsprozess: Plädoyers der Staatsanwaltschaft / Urteil am 3.März

TAZNEURUPPIN


Im Prozess zum Tod eines Rus­s­land­deutschen in Witt­stock hat die Staat­san­waltschaft für drei der fünf Angeklagten hohe Haft­strafen gefordert. Wegen Totschlags und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung soll ein 23-jähriger
Witt­stock­er für zwölf Jahre, ein 22-jähriger Kom­plize für neun und ein 21-jähriger Mau­r­erlehrling für acht Jahre ins Gefängnis. 

 

Im Falle eines weit­eren Mannes forderte Staat­san­walt Kay Clement vier Jahre Frei­heitsstrafe wegen Voll­rauschs bei der Tat, für den fün­ften Angeklagten schließlich einein­halb Jahre Haft, die zur Bewährung aus­ge­set­zt wer­den könne. 

 

Die Gruppe habe im Mai 2002 zwei Aussiedler vor ein­er Diskothek auf bru­tale Art und Weise attack­iert, sagte Clement in seinem Plä­doy­er. Bei dem Vor­fall war ein 24-jähriger Rus­s­land­deutsch­er so schw­er ver­let­zt wor­den, dass
er 20 Tage später an schw­er­sten inneren Ver­let­zun­gen starb; sein Fre­und erlitt schwere Ver­let­zun­gen (taz berichtete). Laut Clement gipfelte der Über­fall darin, dass der 23-Jährige einen 17 Kilo­gramm schw­eren Feld­stein auf bei­de Aussiedler warf, ohne dass ihn jemand daran hinderte. 

 

“Aus­lös­er war offen­sichtlich die Frage der Aussiedler nach Zigaret­ten, als die Disko schloss”, sagte Clement.
Gegen­wär­tig wird noch gegen zehn weit­ere Frauen und Män­ner aus der Region ermit­telt, die unter anderem falsch aus­ge­sagt haben sollen. Heute begin­nen die Plä­doy­ers der Vertei­di­ger, am 3. März will das Gericht sein Urteil
verkünden. 

 

 

BM- NEURUPPIN
Im Prozess um die Tötung eines Rus­s­land­deutschen in Witt­stock hat die Staat­san­waltschaft für drei der fünf Angeklagten hohe Haft­strafen gefordert. Wegen Totschlags und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung soll ein 23-jähriger Witt­stock­er für zwölf Jahre, ein 22-jähriger Kom­plize für
neun und ein 21-jähriger Mau­r­erlehrling für acht Jahre ins Gefängnis.

 

Im Falle eines weit­eren Mannes forderte Staat­san­walt Kay Clement vier Jahre Frei­heitsstrafe wegen Voll­rausches bei der Tat, für den fün­ften schließlich einein­halb Jahre Haft, die zur Bewährung aus­ge­set­zt wer­den könne.

 

Die Gruppe habe im Mai 2002 zwei Aussiedler vor ein­er Diskothek auf bru­tale Art und Weise attack­iert, sagte Clement in seinem Plä­doy­er. Bei dem Vor­fall war ein 24-jähriger Rus­s­land­deutsch­er so schw­er ver­let­zt wor­den, dass
er 20 Tage später an schw­er­sten inneren Ver­let­zun­gen starb; sein Fre­und erlitt schwere Ver­let­zun­gen. Laut Clement gipfelte der Über­fall darin, dass der 23-Jährige einen 17 Kilo­gramm schw­eren Feld­stein auf bei­de Opfer warf, ohne
dass ihn jemand daran hinderte.

 

“Aus­lös­er war offen­sichtlich die Frage der Aussiedler nach Zigaret­ten zum Schluss der Dis­co”, sagte Clement. Das habe die Witt­stock­er “gen­ervt”, von denen drei ohne­hin an dem Abend schon wegen hoher Aggres­siv­ität aufge­fall­en waren.
Gegen­wär­tig wird noch gegen zehn weit­ere Frauen und Män­ner aus der Region ermit­telt, die unter anderem falsch aus­ge­sagt haben sollen. Für heute wer­den die Plä­doy­ers der Vertei­di­gung erwartet. Am 3. März will das Gericht
sein Urteil verkünden.

 


 

BZNEURUPPIN Den Feld­stein, der den Oberkör­p­er von Kajrat Batesov zertrüm­merte, hat Patrick Sch. gewor­fen. Er ist ein in Witt­stock stadt­bekan­nter Schläger. So jeden­falls sieht es Staat­san­walt Kai Clement. 

 

Deshalb fordert der Ankläger am Mon­tag vor dem Landgericht Neu­rup­pin für den 23-Jähri­gen zwölf Jahre Frei­heit­sentzug wegen Totschlags, ver­sucht­en Totschlags und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung. Auch Ralf A. soll wegen Totschlags für neun Jahre ins Gefäng­nis. Der 22-Jährige soll damals, im Mai 2002, den Spä­taussiedler Batesov geschla­gen und getreten haben. Zudem hält es der Staat­san­walt für erwiesen, dass A. nur wenige Meter von Patrick Sch. ent­fer­nt stand, als dieser den 17 Kilo­gramm schw­eren Feld­stein auf das bere­its bewusst­lose Opfer schleud­erte. “Sie hät­ten das ver­hin­dern kön­nen, nun müssen sie sich wegen ihrer Mit­täter­schaft ver­ant­worten”, sagt Clement. 

 

Für die anderen drei Angeklagten fordert er wegen ver­sucht­en Totschlags und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung Haft­strafen von acht, vier und anderthalb Jahren.
Der 24-jährige Kajrat Batesov und sein Fre­und Max­im Kata­gusov waren in der Nacht zum 4. Mai vor ein­er Witt­stock­er Diskothek bewusst­los geprügelt wor­den. Schon dabei, sagt Staat­san­walt Clement, hät­ten die fünf
Angeklagten den Tod der bei­den Rus­s­land­deutschen bil­li­gend in Kauf genommen. 

 

Während Kata­gusov den Angriff schw­er ver­let­zt über­lebte, starb Batesov drei Wochen später in einem Kranken­haus an den Fol­gen schw­er­er inner­er Verletzungen. 

 

 

Keine Provokation 

 

 

Der Anlass der Schlägerei: Die bei­den Spä­taussiedler hat­ten die jun­gen Deutschen vor der Diskothek nach Zigaret­ten gefragt. “Keineswegs in provozieren­dem Ton”, sagt Clement. Aber immer wieder, und das habe die Angeklagten offen­bar schlicht so gen­ervt, dass sie beschlossen hät­ten, die
Rus­s­land­deutschen zu “klatschen”.

 

Patrick Sch. war erst vor ein­er Woche vom dama­li­gen Hauptbeschuldigten Marko F. als der­jenige benan­nt wor­den, der den Stein gewor­fen hat­te. Bis dahin hat­ten alle fünf Angeklagten lediglich zugegeben, die bei­den Rus­s­land­deutschen geschla­gen und getreten zu haben. Den Stein aber wollte kein­er von ihnen je in die Hand genom­men haben. Auch die rund 50 Tatortzeu­gen sagten vor Gericht aus, sie kön­nten sich an den Feld­stein nicht erin­nern. Gegen zehn von ihnen hat der Staat­san­walt inzwischen
Ermit­tlungsver­fahren wegen Falschaus­sage und Strafvere­it­elung beantragt. 

 

“Ich glaube den Zeu­gen kein Wort und gehe davon aus, dass einige sehr wohl das Szenario vor der Diskothek genau beobachtet haben”, sagt der Staat­san­walt im Plädoyer.
Das späte Geständ­nis von Marko F. hält der Ankläger für
wahrheits­ge­treu. “Er wollte seinen besten Fre­und her­aushal­ten, vor allem weil der ja zum Zeit­punkt der Tat noch in der Bewährungszeit war”, sagt der Staatsanwalt.
Außer­dem habe F. damit rech­nen müssen, dass auch noch die anderen Angeklagten oder Zeu­gen umfall­en und ihn der Falschaus­sage bezichti­gen würden. 

 

Ungeachtet dessen fordert der Staat­san­walt auch für den 21-jähri­gen Marko F. eine harte Strafe: acht Jahre soll der Angeklagte wegen ver­sucht­en Totschlags in zwei Fällen und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung ins Gefäng­nis. Denn auch F. habe auf die Opfer einge­treten, als diese längst wehrlos
am Boden lagen. Und die Gerichtsmedi­ziner­in habe nicht mit Sicher­heit sagen kön­nen, ob die tödlichen Ver­let­zun­gen Batesovs nicht sog­ar von den wuchti­gen Trit­ten stammten. 

 

Das Urteil in dem Ver­fahren soll am näch­sten Mon­tag fallen. 

 

 

MOZ — Neu­rup­pin Der Staat­san­walt hat im Prozess um den gewalt­samen Tod eines Rus­s­land­deutschen aus Witt­stock hohe Haft­strafen gefordert. Für Patrick S. plädierte er am Mon­tag im Neu­rup­pin­er Landgericht auf zwölf Jahre
Gefäng­nis wegen Totschlags. Nach Ansicht des Anklagev­ertreters hat­te der 22-Jährige im Mai 2002 vor ein­er Tanz­gast­stätte den Stein auf den Rus­s­land­deutschen gewor­fen. Das 24-jährige Opfer war den Verletzungen
erlegen. 

 

In der Anklage war die Tat noch dem Mitbeschuldigten Marko F. (21)zugeschrieben wor­den. Für ihn beantragte der Staat­san­walt acht Jahre Haft wegen ver­sucht­en Totschlags. Zwei weit­ere Mitbeschuldigte im Alter von 20 und
21 Jahren sollen nach dem Plä­doy­er für vier und neun Jahre hinter
Git­ter. Für den fün­ften Angeklagten, der nicht am unmit­tel­baren Tat­geschehen beteiligt gewe­sen sei, forderte er anderthalb Jahre auf Bewährung. 

 

Die Neben­klage verzichtete auf konkrete Strafanträge. Sie brachte aber zum Aus­druck, dass die Gesin­nung der Angeklagten eine Rolle gespielt habe, sagte
eine Gerichtssprech­er. Bei der Tat sei die Ver­ach­tung gegenüber Rus­s­land­deutschen zum Aus­druck gekom­men. Der Prozess wird am Dien­stag mit den Plä­doy­ers der Vertei­di­gung fort­ge­set­zt. Voraus­sichtlich am 3. März sollen die Urteile verkün­det werden. 

 

 

TSPNEURUPPIN Im Prozess zum gewalt­samen Tod des Aussiedlers Kajrat B. hat Staat­san­walt Kai Clement harte Strafen gefordert. Der mut­maßliche Haupt­täter, Patrick Sch., solle wegen Totschlags, ver­sucht­en Totschlags
und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zwölf Jahre Haft erhal­ten, sagte der Ankläger gestern in seinem Plä­doy­er vor dem Landgericht Neu­rup­pin. Für Ralf A. beantragte Clement neun Jahre Haft, für Marko F. acht Jahre und im Fall
von Mike Sch., der während der Tat schw­er betrunk­en war, vier Jahre. Nur der fün­fte Angeklagte, Michael H., soll mit anderthalb Jahren auf Bewährung davonkom­men. Er hat­te einem Begleit­er Kajrats, dem Aussiedler Max­im K., einen Faustschlag ver­set­zt. Die jun­gen Män­ner nah­men das Plädoyer
weit­ge­hend regungs­los auf. Kajrats B. Mut­ter weinte. 

nbsp;

Die Clique hat­te, wie berichtet, den 24-Jähri­gen und seinen drei Jahre jün­geren Begleit­er in der Nacht zum 4. Mai 2002 vor einem Lokal in Witt­stock attack­iert. Den Opfern wur­den unzäh­lige Schläge und Tritte ver­set­zt. Ein Angreifer, ver­mut­lich Patrick Sch. (23), warf einen fast 18 Kilo
schw­eren Feld­stein auf Kajrat B. Der Aussiedler starb knapp drei Wochen später im Kranken­haus Pritzwalk. Der Begleit­er über­lebte die Tat­nacht schw­er verletzt. 

nbsp;

Nach Ansicht des Staat­san­walts lässt sich den Angeklagten trotz einiger Indizien kein frem­den­feindlich­es Motiv nach­weisen. Es habe die alko­holisierte Clique “ein­fach gen­ervt”, dass die Aussiedler nach dem Ende der Tech­no-Disko in dem Tan­zlokal mehrmals um Zigaret­ten bat­en, sagte
Clement. “Dies war keineswegs geeignet, einen tätlichen Angriff zu recht­fer­ti­gen”, betonte der Staat­san­walt. Er wies Aus­sagen von Angeklagten und deren Fre­un­den zurück, die Aussiedler hät­ten die Auseinan­der­set­zung provoziert. Vielmehr hät­ten die Angeklagten “stillschweigend den
Entschluss gefasst”, die Aussiedler zu mis­shan­deln. Patrick Sch., Marko F. (22) und Mike Sch. (20) hät­ten dann Max­im K. geschla­gen und getreten, sagte Clement. 

nbsp;

Der Angeklagte Ralf A. habe auf Kajrat B. mit bei­den Fäusten eingeprügelt. Anschließend habe Patrick Sch. den in der Nähe liegen­den Feld­stein geholt und ihn auf den Aussiedler fall­en gelassen. Kurz darauf habe Sch. den
Brock­en auch nach dessen Begleit­er gewor­fen. Der Stein traf den schon reg­los am Boden Liegen­den an der recht­en Hüfte. 

nbsp;

Ursprünglich hielt die Staat­san­waltschaft Marko F. für den
Steinew­er­fer. Doch let­zte Woche belastete F. plöt­zlich Patrick Sch. Er habe ihm den Wurf des Steins ges­tanden, sagte F. Mehrere Zeu­gen aus dem Umfeld der Clique
hat­ten ver­sucht, mit Erin­nerungslück­en und dubiosen Angaben Sch. zu schützen. Inzwis­chen sind 14 Ermit­tlungsver­fahren anhängig, vor allem wegen des Ver­dachts der Falschaus­sage. “Die Mauer des Schweigens war sehr eng”,
sagte Clement. 

nbsp;

Die Anwältin­nen der Ange­höri­gen der Opfer bew­erten die Tat als Mord, began­gen aus Frem­den­hass. Bere­its während der Tanzver­anstal­tung in dem Witt­stock­er Lokal sei verabre­det wor­den, die “Russen” anzugreifen. 

nbsp;

Außer­dem habe ein Angeklagter bei der Tat “Scheißrussen” gerufen, sagte Anwältin Undine Wey­ers. Sie zitierte auch einen älteren Zeu­gen, der den Angeklagten Ralf A. auf Kajrat B. sitzen sah und den Satzfet­zen ver­nahm, “ihr seid
diejeni­gen, die in unserem Land.” Am heuti­gen Dien­stag wollen die Vertei­di­ger plädieren. 

nbsp;

nbsp;

LRNEURUPPIN Im Prozess zum Tod eines Rus­s­land­deutschen in Witt­stock hat die Staat­san­waltschaft für drei der fünf Angeklagten hohe Haft­strafen gefordert. 

 

Wegen Totschlags und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung soll ein 23-jähriger Witt­stock­er für zwölf Jahre, ein 22-jähriger Kom­plize für neun und ein 21-jähriger Mau­r­erlehrling für acht Jahre ins Gefängnis. 

 

Im Falle eines weit­eren Mannes forderte Staat­san­walt Kay Clement vier Jahre Frei­heitsstrafe wegen Voll­rausches bei der Tat, für den fün­ften Angeklagten schließlich einein­halb Jahre Haft, die zur Bewährung aus­ge­set­zt wer­den könne. 

 

Die Gruppe habe im Mai 2002 zwei Aussiedler vor ein­er Diskothek im Ort­steil Alt Daber auf bru­tale Art und Weise attack­iert, sagte Clement in seinem Plä­doy­er. Bei dem Vor­fall war ein 24-jähriger Rus­s­land­deutsch­er so
schw­er ver­let­zt wor­den, dass er 20 Tage später an schw­er­sten inneren Ver­let­zun­gen starb; sein Fre­und erlitt schwere Ver­let­zun­gen (die RUNDSCHAU berichtete). 

 

Laut Clement gipfelte der Über­fall darin, dass der 23-Jährige einen 17 Kilo­gramm schw­eren Feld­stein auf bei­de Aussiedler warf, ohne dass ihn jemand daran hin­derte. Der genaue Tather­gang blieb bis zulet­zt strittig. 

 

“Aus­lös­er war offen­sichtlich die Frage der Aussiedler nach Zigaret­ten zum Schluss der Disko”, sagte Clement. Das habe die Witt­stock­er “gen­ervt”, von denen drei ohne­hin an dem Abend schon wegen hoher Aggres­siv­ität aufge­fall­en waren.
Die Vertei­di­gung hält heute ihre Plädoyers.

 


 

MAZNEURUPPIN Haft­strafen von zwölf, neun, acht und vier Jahren forderte gestern Staat­san­walt Kay Clement im Prozess um den Über­fall auf zwei Rus­s­land­deutsche am 4. Mai 2002 im Witt­stock­er Ort­steil Alt Daber (Ost­prig­nitz-Rup­pin). Nur in einem Fall könne die Haft von anderthalb Jahren zur Bewährung aus­ge­set­zt wer­den. Zwei der Angeklagten hät­ten sich des Totschlags an dem 24-jähri­gen Kajrat Batesov schuldig gemacht, alle des ver­sucht­en Totschlags oder zumin­d­est der gefährlichen Körperverletzung. 



Cle ment sah es nach den Aus­sagen von Zeu­gen und vor allem des bish­eri­gen Hauptbeschuldigten Marko F . (21) als erwiesen an, dass der 23-jährige Bun­deswehrsol­dat Patrick Sch. den 17,5 Kilo schw­eren Felsstein auf das wehr­los am Boden liegende Opfer schleud­erte. Min­destens ein­er der Angeklagt en, Ralf A. (2 2), habe zuge­se­hen und sei so am Totschlag mitschuldig. Alle fünf aber hät­ten — nach­dem sie von einem der bei­den Opfer nach Ende der Tech­no-Disko mehrmals um Zigaret­ten gebeten wur­den — beschlossen, die bei­den Rus­s­land­deutschen zusam­men­zuschla­gen. Sie seien ihnen gefol­gt, hät­ten sie geschla­gen und — bis auf Michael H. — auch in Kopf- und Brust­bere­ich getreten. Und das auch noch, als bei­de sich längst nicht mehr wehrten, son­dern bewe­gungs­los am Boden lagen. Auf jeden Fall habe es mehrere Zuschauer gegeben, die alles sahen, aber nicht ein­schrit­ten. Nur zwei junge Mäd­chen hät­ten geschrien: “Hört auf, ihr schlagt den tot!” worauf zuminde st Marko F. a bließ. Er ging auf die Gruppe zu, schlug sich auf die Brust und meinte: “So sehe ich aus, merkt euch unsere Gesichter.” 



Marko F. und Ralf A. waren zur Tatzeit noch Her­anwach­sende. Bei­de seien aber reif genug, nach Erwach­se­nen­strafrecht verurteilt zu wer­den, so der Staat­san­walt. Auch Alko­hol und Dro­gen kön­nten allen­falls strafmildernd wirken. Faz­it der Anklage: Zwölf Jahre Haft für Patrick Sch., neun Jahre für Ralf A. und acht Jahre für Mar­co F. Für den am wenig­sten beteiligten Michael H. fordert die Ankla
ge anderthalb Jahre Haft, die zur Bewährung aus­ge­set­zt wer­den kön­nen. Dazu soll er 500 Euro an eine gemein­nützige Ein­rich­tung spenden. Einzig dem 20-jährige n Mike Sch . hat­te der Gutachter Schul­dun­fähigkeit wegen Voll­rauschs attestiert. Für ihn sind vier Jahre Haft beantragt. 



Die Neben­klage forderte in ihrem gestri­gen Plä­doy­er eine noch härtere Bestra­fung — nicht nur wegen Totschlags, son­dern wegen Mordes aus niedri­gen Beweg­grün­den. Die Angeklagten hät­ten die Rus­s­land­deutschen als fremd und unter ihnen ste­hend emp­fun­den und sich deshalb abge­sprochen. Wenn man so einen gewalti­gen Stein auf einen reg­los am Boden Liegen­den werfe, wolle man nur noch ver­nicht­en, so die Nebenkläger. 



Heute plädieren die Vertei­di­ger, das Urteil wird für den 3. März erwartet.

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300 Menschen auf Neuruppiner Antikriegsdemonstration

NEURUPPIN „Friede sei mit dir und Friede sei mit mir. Friede sei mit allen und Friede sei mit der ganzen Welt.“ Dieses Lied schloss gestern das Friedens­ge­bet in der Neu­rup­pin­er Klosterkirche. Zahlre­iche Men­schen, vom Kind bis zum hochbe­tagten Senioren, waren gekom­men, um ihrem Willen zum Frieden Aus­druck zu geben. Unter den Teil­nehmern des Friedens­marsches, zu dem dies­mal die Gruppe „Müt­ter und Frauen für den Frieden“ aufgerufen hat­te, befan­den sich auch Frauen der Neu­rup­pin­er CDU-Senioren. Ross­wi­eta Funk sagte, sie sei erst kür­zlich mit ein­er Senioren­gruppe in Tune­sien gewe­sen und habe dabei fest­stellen kön­nen, dass es auch dort in der mus­lim­is­chen Welt eine große Friedenssehn­sucht gibt. Die Men­schen in den Entwick­lungslän­dern hät­ten zudem andere Nöte wie Hunger, Wasserk­nap­pheit und Armut, die es zu bekämpfen gelte. Dazu sei Frieden notwendig. Darauf ange­sprochen, dass ihre Parteivor­sitzende Angela Merkel nicht im Lager der Kriegs­geg­n­er zu find­en sei, sagte die bekan­nte CDU-Kom­mu­nalpoli­tik­erin: „Es gibt hier für mich keinen Frak­tion­szwang. Für Bush geht es um Boden­schätze. Das kann ich nicht vertreten.“ 

 

Mar­i­anne Stärke, eben­falls CDU-Mit­glied, sagte: „Ich habe als Kind noch den Bombenkrieg in Berlin miter­lebt. Als das vor­bei war, sagten alle: Nie Wieder. Ich habe vier Kinder und ich habe sie dazu erzo­gen, sich für eine friedliche Welt einzuset­zen. Im Irak-Kon­flikt ist noch nicht alles ver­sucht wor­den, um eine Ver­hand­lungslö­sung zu erre­ichen. Deshalb demon­striere ich heute.“ 

 

Vor der Klosterkirche sam­melten sich die Men­schen zum Marsch, der durch die Neu­rup­pin­er Innen­stadt zum Schulplatz führte. In vie­len Hän­den leuchteten Kerzen. Trans­par­ente und Plakate wur­den im Demon­stra­tionszug mit­ge­führt. Ein kleines Mäd­chen hat­te auf ein Papp­schild geschrieben: Wir wollen Frieden. 

 

Am Schulplatz hielt Hans-Dieter Houben, bünd­nis­grün­er Kreistagsab­ge­ord­neter, eine kurze Ansprache. Er berichtete von den zahlre­ichen Antikriegsak­tio­nen in den USA. 107 amerikanis­che Städte hät­ten Res­o­lu­tio­nen an ihre Regierung ver­ab­schiedet, in denen dazu aufge­fordert wird, keinen Krieg zu führen. 

 

Dann tru­gen Frauen der Gruppe „Müt­ter und Frauen für den Frieden“ Zitate berühmter Per­sön­lichkeit­en wie Brecht und Gand­hi zum The­ma Frieden vor. Men­schlich berührend gestal­tete sich der Auftritt von Ger­traud Schu­mann. Die Neu­rup­piner­in sang ein textlich leicht abge­wan­deltes Lied von Rein­hard May. Die Botschaft „Nein, meinen Sohn, den geb ich nicht. Nicht für Euren Krieg.“ Leb­hafter Beifall dank­te ihr.

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Polizei nahm Rohrlacker erneut fest

ROHRLACK (bei Neu­rup­pin) In der Nacht zu gestern wurde die Glastür eines Rohrlack­er Wohn­haus­es einge­wor­fen. Ein vom Bewohn­er auf zwis­chen 15 und 20 Kilo­gramm geschätzter Feld­stein sei in sein Ate­lier gewor­fen wor­den. Die Polizei bestätigte den Vor­fall. Einem Täter sei sie nicht hab­haft gewor­den, hieß es gestern (23.02.03) Mit­tag aus dem Schutzbere­ich Ost­prig­nitz-Rup­pin. Das Opfer hege zwar einen konkreten Ver­dacht. Nähere Angaben könne die Polizei aber erst heute machen. 

Deut­lich­er würde da Jörg Not­tle, Chef des gle­ich­nami­gen Sicher­heits­di­en­stes, dessen Fir­ma bere­its vor Wochen mit dem Schutz des betrof­fe­nen Mit­tel­ständlers beauf­tragt wurde: „Ich ver­mute ganz klar einen Zusam­men­hang mit früheren Ereignis­sen.“ Wegen eines Dro­hbriefs gegen den Mit­tel­ständler war am ver­gan­genen Don­ner­stag (20.02.03) der 23-jährige Rohrlack­er Nico D. vom Amts­gericht Neu­rup­pin zu ein­er Geld­strafe verurteilt wor­den. Inzwis­chen soll das Opfer einen weit­eren Brief mit anti­semi­tis­chen Beschimp­fun­gen erhal­ten haben. 

Außer­dem habe D. gestern Nach­mit­tag auch den Rest der Glastür zer­stört, berichtet der Mit­tel­ständler. Not­tle spricht von anti­semi­tis­chen Äußerun­gen in seinem Bei­sein. Die Polizei nahm D. daraufhin am frühen Abend vor­läu­fig fest.

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Aktionsbündnis bildet Lichterkette für den Frieden

Cot­tbus (ddp-lbg). Das Cot­tbuser «Aktions­bünd­nis gegen den drohenden
Irak-Krieg» ruft für heute zur Teil­nahme an einem Friedens­ge­bet und einer
Lichter­kette auf. Das Mot­to laute «Lichter für den Frieden», sagte ein
Sprech­er. Das Gebet begin­nt um 17.00 Uhr in der Oberkirche. Im Anschluss
daran soll von 18.00 Uhr bis 18.30 Uhr auf dem Alt­markt eine Lichterkette
gebildet wer­den. Damit will das Aktions­bünd­nis aus Kirchen, Parteien,
Gew­erkschaften, Jugend­grup­pen und Studieren­den sein­er Forderung nach einer
friedlichen Kon­flik­tlö­sung Aus­druck verleihen.

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Grundlos das Opfer zusammengeschlagen und liegen gelassen

Täter aus der recht­en Szene verabre­de­ten sich per Tele­fon und überfielen
mut­maßliche Linke auf offen­er Straße

RATHENOW Ob aus Wut darüber, dass sie und ihre rechts­gerichteten Kumpane an
einem August­tag 2001 nicht zum Coun­tryfest in den Saal gelassen wur­den, oder
ob sie über­haupt ein­fach nur einen Anlass zum Prügeln sucht­en, kann
dahingestellt sein. Nach­weis­bar ist jedoch, dass eine Gruppe von ihnen an
diesem Som­mer­abend kräftig beim alko­holis­chen Umtrunk war. In dieser
feucht­fröh­lichen Runde kam ein Anruf, dass es Stress geben wird und “Zeck­en”
(Linke) unter­wegs sind. Danach stürmten sie los zur Aktion. 

Was sich daraus entwick­elte, führte zur Anklage gegen mehrere Tatbeteiligte
der Gruppe. Über 16 Monate nach dem Vor­fall klagte der Staat­san­walt vor
einem Jugend­schöf­fen­gericht unter Vor­sitz der Amtsgerichtsdirektorin
Adel­heid van Lessen die Beschuldigten an, gefährliche Körperverletzung
began­gen hät­ten. Auf der Anklage­bank saßen der 21-jährige Mar­cel H., der
16-jährige Thomas F., der 18-jährige Fred S. und der gle­ichal­trige Sven Ho. 

In ein­er ganztägi­gen Ver­hand­lung war das Gericht bemüht, den Tat­ablauf zu
rekon­stru­ieren und die Tat­beteili­gung der einzel­nen Angeklagten
her­auszufind­en. Die Beschuldigten schwiegen zur Sache. 

So schilderte dann als erster Zeuge der Geschädigte selb­st, der 24-jährige
Mirko R., den Über­fall. Er sei zusam­men mit einem Bekan­nten, dem 31-jährigen
Mario B., nach dem Besuch ein­er Gast­stätte von der Tankstelle in der
Berlin­er Straße kom­mend, auf dem Fußgänger­weg in Rich­tung Stadtzentrum
gelaufen. Er habe ein Fahrrad an der Hand geführt. Plöt­zlich sei etwa in der
Höhe der Stadtver­wal­tung ein Auto von hin­ten auf sie zuge­fahren. Aus ihm
stiegen mehrere Per­so­n­en. “Ich fühlte mich plöt­zlich bedro­ht”, schilderte
der Zeuge die Sit­u­a­tion. Daraufhin sei er auf die andere Straßen­seite in
Rich­tung Sparkasse ger­an­nt. “Aber auch auf dieser Seite kamen immer mehr
Leute ent­ge­gen”, führte R. weit­er aus. Als er ste­hen blieb, hagelte es
Faustschläge von Einzel­nen aus dieser Gruppe. Er sei dann zu Boden gefallen
und wurde nun mit Fußtrit­ten mis­shan­delt. Dann schlug man ihn noch mit einem
Fahrrad­stän­der auf den Kopf. Nach diesem Über­fall war er eine Weile
bewusstlos. 

Als er wieder zu sich kam, war von den Tätern kein­er mehr dort. Aus eigener
Kraft sei er zum Kranken­haus gegan­gen. Dort wur­den die kör­per­lichen Schäden
fest­gestellt. Es waren mehrere Platzwun­den am Kopf, Blutergüsse am linken
Auge, Prel­lun­gen im Brustko­rb, am linken und recht­en Ober­schenkel sowie ein
Schädel-Hirn-Trau­ma. Eine Zeit lang wurde er sta­tionär behandelt. 

Sein Mitver­fol­gter, der 31-jährige B., bestätigte in sein­er Zeugenaussage
den geschilderten Tatver­lauf. Er ergänzte, dass der Angeklagte Ho. über ihn
herge­fall­en wäre. Ihm sei es jedoch gelun­gen, sich von diesem Angreifer zu
befreien. Anschließend sei er geflo­hen, habe sich ver­steckt, weil einige der
Anklagten ihn jagten. B. bestätigte, dass nach dem Über­fall auf R. die Täter
diesen auf der Straße liegen gelassen hat­ten. Mit seinem Handy habe er dann
die Polizei informiert. 

Von allen Angeklagten hat­te nur F. den Mut, zur Sache etwas auszusagen. Er
bestätigte, dass der ganze Über­fall durch einen Anruf aus­gelöst wurde. Ihnen
sei mit­geteilt wor­den, dass es Stress gebe. Danach sei die Gruppe
aufge­brochen und in Rich­tung Sparkasse gelaufen. Hier stießen sie auf die
Zeu­gen R. und B. Diese wur­den von ihnen ange­grif­f­en. Er ges­tand, dass er
min­destens zweimal mit seinen Stiefeln, die mit Stahlkap­pen beschlagen
waren, auf den Oberkör­p­er von R. getreten habe, als dieser bere­its auf dem
Straßenpflaster lag. Die übri­gen Angeklagten schwiegen. 

Nach weit­eren Zeu­gen­vernehmungen schloss die Gerichtsvor­sitzende nach fast
sieben­stündi­ger Ver­hand­lung die Beweisauf­nahme. In seinem Schlussvortrag
ging der Staat­san­walt davon aus, dass der Prozess bewiesen habe, dass alle
Angeklagten an der Kör­per­ver­let­zung des Zeu­gen R. beteiligt gewe­sen wären.
Dafür möge das Gericht für die Angeklagten F. und S. eine Jugendstrafe
zwis­chen einem und zwei Jahren, beziehungsweise sechs Monate aussprechen.
Der Strafvol­lzug solle auf Bewährung aus­ge­set­zt wer­den. Für den Angeklagten
Ho. beantragte er, unter Ein­beziehung eines bere­its ergan­genen Urteils
diesen zu ein­er Jugend­strafe von zwei Jahren und sechs Monat­en ohne
Bewährung zu verurteilen. 

Die Vertei­di­ger der Angeklagten S. und Ho. beantragten, ihre Mandanten
freizus­prechen. Für F. wurde eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren unter
Ein­beziehung eines früheren Urteils vom Vertei­di­ger beantragt. Das Gericht
befand, dass alle Angeklagten schuldig wären, eine gefährliche
Kör­per­ver­let­zung began­gen zu haben. Für den mehrfach vorbestraften
Angeklagten Thomas F. hielt das Gericht eine Jugend­strafe von zwei Jahren
für angemessen. Der Vol­lzug wurde auf Bewährung aus­ge­set­zt. Das gleiche
Straf­maß erhielt der mehrfach Vorbe­strafte Sven Ho. Allerd­ings wird erst
nach sechs Monat­en entsch­ieden, ob die Voll­streck­ung aus­ge­set­zt wird. Ein
Jahr Jugend­strafe auf Bewährung erhielt der Angeklagte Chris­t­ian S. Mit
diesen Urteilen waren die Angeklagten nicht ein­ver­standen. Sie legten über
ihre Vertei­di­ger Beru­fung beim Landgericht ein. 

Das Urteil über Mar­cel H. wurde erst nach einem zweit­en Gerichtstag
verkün­det. Er hat­te sich wegen ein­er weit­eren Straftat, einer
Kör­per­ver­let­zung, zu ver­ant­worten. Er wurde wegen ein­er versuchten
gefährlichen Kör­per­ver­let­zung zu ein­er Jugend­strafe von zwei Jahren
verurteilt. Die Bewährungsentschei­dung wurde auch hier für sechs Monate
ausgesetzt. 

Siehe auch Online­broschüre Recht­sex­trem­is­mus im West­havel­land — Jahres­bericht 2001

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Asylbewerberheim trennt sich von Wachschutzfirma

RATHENOW. Das Asyl­be­wer­ber­heim in Rathenow hat sich laut ORB-Fernse­hen von sein­er Wach­schutz­fir­ma getren­nt. Die Fir­ma war wegen ange­blich rechter Umtriebe von Mitar­beit­ern in die Schlagzeilen geraten. 

Hin­ter­gründe im Infori­ot Archiv.

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Prozess um Kajrats Tod verzögert sich

(Berlin­er Zeitung) NEURUPPIN


Der Prozess um den Tod des Rus­s­land­deutschen Kajrat Batesov in
Witt­stock verzögert sich weit­er. Die Neben­klage hat am Fre­itag beantragt,
einen weit­eren Zeu­gen zu hören. Der Mann soll über die Absprachen unter den
Angeklagten nach der Tat Auskun­ft geben kön­nen. Fünf junge Män­ner müssen
sich vor dem Landgericht Neu­rup­pin wegen gemein­schaftlichen Totschlags
ver­ant­worten. Sie sollen den 24-Jähri­gen vor ein­er Disko ver­prügelt haben
und ihm dann einen Feld­stein auf den Oberkör­p­er geschleud­ert haben. Batesov
starb drei Wochen später. Kein­er der Angeklagten will den Stein geworfen
haben. Das Urteil wird für den 3. März erwartet. 

 

Wieder mauert ein Zeuge

Prozess um Aussiedler­tod fortgesetzt

 

(MAZ) NEURUPPIN Im Prozess um den Tod eines Rus­s­land­deutschen vor dem Neuruppiner
Landgericht erk­lärte gestern Bun­deswehrsol­dat Tobias W., er habe vom
Tat­geschehen nichts mit­bekom­men. Der 20-Jährige hat­te am frühen Mor­gen des
4. Mai 2002 mehrmals Disko-Besuch­er vom Witt­stock­er Ort­steil Alt Daber mit
seinem Auto nach Hause gefahren. Zur Tatzeit hielt er sich in unmittelbarer
Nähe des Tatortes auf. Den­noch will er — wie so viele vor ihm — nicht
gese­hen haben, wie zwei junge Män­ner mit Schlä­gen, Fußtrit­ten und einem
Feld­stein attack­iert wor­den waren. Tobias W. beschuldigte jedoch einen
früheren Zeu­gen, gegen den wegen Falschaus­sage ermit­telt wird. Dieser habe
ihm gegenüber zugegeben, den Steinew­er­fer zu ken­nen. Der Tod des 24-jährigen
Kajrat Bate­sow war ver­mut­lich durch den 17,5 Kilo schw­eren Feldstein
verur­sacht worden. 

 

Auf­grund dieser Aus­sagen wurde auch gegen Tobias W. ein Ermittlungsverfahren
wegen des Ver­dachts der Falschaus­sage ein­geleit­et. Am Mon­tag sollen als
let­zter Zeuge der Fre­und eines der Hauptbeschuldigten gehört und die
Plä­doy­ers von Anklage und Vertei­di­gung ver­lesen werden. 

 

Wer warf den tödlichen Stein?
Der Prozess um den Tod des Aussiedlers Kajrat B. verzögert sich. Ein neuer
Zeuge soll aussagen

 

(Tagesspiegel) Neu­rup­pin / Witt­stock. Es ist der let­zte Ver­such, doch noch den Steinwerfer
zu ent­lar­ven. Mit ihrem Antrag, einen neuen Zeu­gen zu laden, haben gestern
die Anwältin­nen der Neben­kläger im Prozess zum Tod des Aussiedlers Kajrat B.
den Abschluss der Beweisauf­nahme hin­aus­geschoben. Nun soll am Mon­tag ein
Fre­und des Angeklagten Patrick Sch. im Landgericht Neu­rup­pin gefragt werden,
wer am 4. Mai 2002 in Witt­stock einen knapp 18 Kilo schw­eren Feld­stein auf
B. schleud­erte. Der Zeuge soll kurz nach der Tat bei einem Gespräch zwischen
Sch. und dem Mitangeklagten Marko F. dabei gewe­sen sein. Marko F. hat­te nach
wochen­lan­gen Aus­flücht­en plöt­zlich berichtet, Patrick Sch. habe ihm
gegenüber den Stein­wurf zugegeben. Nun hof­fen die Anwältin­nen der Mutter
Kajrat B. und eines weit­eren in der Tat­nacht geprügel­ten Aussiedlers, der
neue Zeuge kön­nte eben­falls Äußerun­gen von Sch. wiedergeben. 

 

Bis zum Mittwoch hat­ten wed­er die Angeklagten noch ihre als Zeu­gen gehörten
Fre­unde sagen wollen, von wem Kajrat B. mit dem Brock­en trak­tiert worden
war. Die Staat­san­waltschaft ging bish­er davon aus, Marko F. habe den Stein
gewor­fen. Ob der neue Zeuge mehr sagt als die anderen Bekan­nten der
Angeklagten, ist jedoch fraglich. Der Mann aus Witt­stock sollte auf Wunsch
der Kam­mer gestern noch im Gericht erscheinen, doch die Polizei kon­nte ihn
nicht find­en. Die Vor­sitzende Rich­terin Gisela Thaeren-Daig vermutete,
Prozesszuschauer hät­ten den Zeu­gen gewarnt. Die ursprünglich für gestern
geplanten Plä­doy­ers mussten ver­schoben wer­den. Das Urteil wird nun wohl erst
am 3. März verkündet.

Inforiot