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Weniger Festnahmen an Grenze zu Polen

FRANKFURT (ODER). An Bran­den­burgs Gren­ze zu Polen wer­den immer weniger
ille­gale Gren­zgänger gestellt. Im Jahr 2002 wur­den zwis­chen Uck­er­mark und
Lausitz nach Angaben des Bun­des­gren­zschutzamtes Frank­furt (Oder) nur noch 1
132 ille­gal ein­gereiste Aus­län­der festgenom­men — 43 weniger als 2001. Damit
set­zt sich die Ten­denz der ver­gan­genen Jahre fort. Weit­er gestiegen ist
dage­gen der Anteil der von Schleusern nach Deutsch­land gebracht­en Menschen,
der von 839 auf 932 klet­terte. Einen deut­lichen Ein­bruch weist die
BGS-Sta­tis­tik für den Rei­sev­erkehr aus. 2002 passierten nur noch 42,5
Mil­lio­nen Men­schen die Gren­ze nach Polen. Ein Jahr zuvor waren es knapp 52,4
Mil­lio­nen gewesen.

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Potzlow-Prozess frühestens ab April

Neuruppin/Potzlow — Die drei mut­maßlichen Mörder des Schülers Mar­i­nus Schöberl müssen sich früh­estens Mitte April vor Gericht ver­ant­worten. In dieser Woche hat­te die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin Anklage gegen die jungen
Män­ner aus der recht­en Szene erhoben. Nun werde ihnen die Anklageschrift zugestellt, dann müsse die zuständi­ge Kam­mer über die Eröff­nung des Hauptver­fahrens entschei­den, sagte ein Sprech­er des Landgerichts Neu­rup­pin. Mar­i­nus Schöberl wurde im Juli 2002 mis­shan­delt und getötet.

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24-jähriger Rohrlacker wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt

NEURUPPIN So schnell wie ein Dro­hbrief geschrieben ist, so schnell fol­gt auch die Strafe. In einem beschle­u­nigten Ver­fahren vor dem Neu­rup­pin­er Amts­gericht wurde gestern (20.02.03) der 24-jährige Rohrlack­er Nico D. zu ein­er Geld­strafe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt.

 

Für den Richter Hol­ger Figu­ra war der von Nico D. geschriebene Brief an Peter Amade Foth eine ver­suchte Nöti­gung. Und die ist nun ein­mal strafbar.

 

Ange­fan­gen hat­te alles mit ein­er pri­vat­en Geburt­stags­feier am 24. Juli 02. Damals habe er vor seinem Haus in Rohrlack Gegröh­le, unter anderem „Sieg Heil“-Rufe gehört, so, der Adres­sat des Dro­hbriefes Peter Amade Foth. Seine Beobach­tun­gen hat­te Foth aufgeschrieben und von Nico D. am 28. Sep­tem­ber 02 unterze­ich­nen lassen. Damit hat­te D. mehrere Rohrlack­er schw­er belastet.

 

„Ich war damals stinkbe­sof­fen“, meinte Nico D. gestern dazu. Er habe nicht gewusst, was er da unter­schrieben habe. Deshalb habe er seine Zeu­ge­naus­sage zurück haben wollen. Und weil Foth den Zettel nicht raus­rück­en wollte, habe er ihm den Brief geschrieben und diesen am 18. Jan­u­ar 03 übergeben. Das gab der arbeit­slose junge Mann gestern freimütig zu. Und auch zu dem Inhalt stand er nach wie vor. Darin hat­te er Foth gedro­ht: „Ich werde keine Fen­ster­scheiben kaputt machen. Ich werde dich platt machen.“

 

„Ja, es ist richtig, was man mir vor­wirft“, sagte der 24-Jährige, der in Begleitung von zwei Zeu­gen vor Gericht erschienen war. „Wozu die Zeu­gen, wenn sie alles geste­hen?“, wollte Richter Figu­ra wis­sen. Er wolle klarstellen, dass er kein­er recht­sradikalen Gruppe ange­höre, so Nico D. Und das kön­nte die Bei­den bestäti­gen. „Hier liegen Fotos vor, auf denen sie mit Hit­ler­gruß und ein­er gehissten Flagge mit entsprechen­dem Motiv zu sehen sind“, zweifelte der Richter D.´s Aus­sage an. Doch der wider­sprach vehe­ment. Den Gruß deute der Richter falsch, das sei niemals der Hit­ler­gruß gewe­sen und die Flagge könne man über­all kaufen.

 

Es gehe in diesem Ver­fahren doch gar nicht um eine Gesin­nung oder eine Grup­pen­zuge­hörigkeit, son­dern nur um den Dro­hbrief, so der Richter. Und der war unbe­strit­ten von Nico D. Der Dro­hbrief habe zwar nicht seinen Zweck erre­icht, näm­lich die Her­aus­gabe der Zeu­ge­naus­sage, meinte der Staat­san­walt. Aber durch ihn sei auf Foth psy­chol­o­gis­ch­er Druck aus­geübt wor­den. Er forderte eine Geld­strafe von 40 Tagessätzen zu je 15 Euro. Der Amt­srichter die Strafe um 10 auf 30 Tagessätze. Recht­skräftig wurde das Urteil noch nicht. Nico D. wollte über eine Beru­fung überlegen.

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Illegaler Aufenthalt

WALTERSDORF Auf einem Tankstel­len­gelände in der Grü­nauer Straße wur­den am Mittwoch drei Per­so­n­en durch Polizeibeamte fest­gestellt. Sie hat­ten keine Ausweise bei sich. Es beste­ht der Ver­dacht der ille­galen Ein­reise und des
ille­galen Aufenthalts.

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Anti-Kriegs Impressionen aus Frankfurt (Oder)

Der dro­hende Angriff der USA und Großbri­tan­niens auf den Irak lässt auch die Frank­furter Bevölkerung aktiv wer­den. Bere­its im Novem­ber 2002 grün­dete sich das „Frieden­snetz Frank­furt“ als ein Zusam­men­schluss mehrerer Privatpersonen
sowie Vertretern der Kirchen, Parteien und ander­er Organ­i­sa­tio­nen. In diesem Net­zw­erk laufen die Fäden der friedens­be­wegten Frank­furter zusammen. 

Bere­its am 10. Dezem­ber 02 organ­isierte das Frieden­snetz eine Kundge­bung mit anschließen­der Demon­stra­tion durch die Frank­furter Innen­stadt, an der trotz Kälte ca. 100 Per­so­n­en teilnahmen. 

Die lokale und sehr kon­ser­v­a­tive MOZ berichtete am näch­sten Tag über einen „ohne Zwis­chen­fälle“ ver­laufe­nen Protest an dem sich „an die drei Dutzend Demon­stran­ten beteiligten“. Die Kro­ne set­zte dem ganzen fol­gen­der Satz auf: „Für
einen von Auss­chre­itun­gen freien Anlauf sorgte die Polizei, die mit mehreren Fahrzeu­gen im Ein­satz war“. Dieser mas­sive inhaltliche Miss­griff ver­an­lasste zahlre­iche mehr oder weniger ein­flussre­iche Frank­furter zum Protest bei der
MOZ, die zurück­rud­erte (es waren jet­zt doch 100 friedliche Teil­nehmer) und seit­dem äußerst umfan­gre­ich und pos­i­tiv über die Aktiv­itäten des Frieden­snet­zes berichtet. 

Neben ein­er weit­eren Kundge­bung am 28. Jan­u­ar organ­isierte das Netz auch eine Malak­tion, bei der die Frank­furter aufgerufen wer­den Frieden­stauben als Sym­bol gegen den Krieg in ihre Fen­ster zu hän­gen. Einige Häuser schmückt die
Taube bere­its. Auch in Frank­furt wird am Tag X eine spon­tane Demon­stra­tion in der Innen­stadt stat­tfind­en. Los geht es um 17.00 Uhr. Der Ort wird noch rechtzeitig
bekanntgegeben. 

Dur­chaus erfreulich ist, dass die lokale Naziszene es bish­er nicht gepackt hat den Protest auch für sich zu vere­in­nah­men, wie es in anderen Städten bere­its ver­sucht wurde. Lediglich das Engage­ment von Frau Edel­traut Lade­mann im Frieden­snetz bleibt zu kri­tisieren. Frau Lade­mann hat mit ihren guten Kon­tak­ten zu lokalen NPD- und Kam­er­ad­schaft­skadern, dem Besuch von NPD-Infoständen
und zahlre­ichen Leser­briefen in Lokalzeitun­gen keinen Hehl aus ihrer Ein­stel­lung zu Israel und den USA gemacht. Wer sich auf Tre­f­fen der Deutsch­land­be­we­gung rumtreibt hat nichts im Frieden­snetz zu suchen! 

Auch die Stadt selb­st ist erfreulicher­weise aktiv gewor­den. So wandte sich am 3. Dezem­ber 02 der Frank­furter Bürg­er­meis­ter per Brief an unsere amerikanis­che Part­ner­stadt Yuma um die Bedenken der Frank­furter Bevölkerung gegen einen Krieg deut­lich zu machen.

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Betriebsbedingte Kündigungen beim EPNV angedroht

Eisen­hüt­ten­stadt. Auf weit­ere Streik­tage müssen sich die Fahrgäste des Eisen­hüt­ten­städter Per­so­nen­nahverkehrs (EPNV) ein­richt­en. Sondierungs­ge­spräche am Dien­stag, die eigentlich der Wieder­auf­nahme der Tar­ifver­hand­lun­gen vor­ange­hen soll­ten, führten nicht zum gewün­scht­en Erfolg. Auch ein am gestri­gen Nach­mit­tag vorgelegtes Ange­bot der Arbeit­ge­ber­seite wird von der Gew­erkschaft nicht akzeptiert.
Alles wartet auf ein Sig­nal der anderen Seite, um den seit über ein­er Woche andauern­den Streik der Eisen­hüt­ten­städter Bus­fahrer been­den zu kön­nen. Am Fre­itag let­zter Woche hieß das Sig­nal zumin­d­est, bei­de Parteien seien zu Gesprächen bere­it. Die waren auch bit­ter nötig, nach­dem sich zeigte, dass bei­de Ver­hand­lungspart­ner – Gew­erkschaft und Geschäfts­führung – ihren Argu­men­ta­tio­nen und Berech­nun­gen unter­schiedliche Zahlen zugrunde legten.
Doch am Mittwoch nach nun­mehr neun Tagen ist man kaum schlauer als zuvor. Fast sechs Stun­den saßen am Dien­stagabend Vertreter der Gew­erkschaft ver.di bei der Geschäfts­führung des EPNV am Tisch, um beim kom­plizierten Zahlen­werk auf einen Nen­ner zu kom­men. „Wir haben unsere Stand­punk­te aus­ge­tauscht, aber unter­schiedliche Auf­fas­sun­gen“, sagt EPNV-Geschäfts­führer Wal­ter Dudek am Mor­gen danach frus­tri­ert. Eigentlich soll­ten bei gün­sti­gen Vorze­ichen gestern die Tar­ifver­hand­lun­gen wieder aufgenom­men, der Streik möglicher­weise been­det wer­den. Nun geht er weit­er. „Kommt kein Sig­nal von den Arbeit­ge­bern, dreht sich bis Mon­tag hier kein Rad“, reagiert Jens Gröger von ver.di ent­täuscht auf die Gespräche vom Vor­abend. Das Sig­nal kam am frühen Nach­mit­tag: Die Arbeit­ge­ber­seite unter­bre­it­ete der Gew­erkschaft ein neues Ange­bot: Die Gesellschafter sind nun­mehr zu einem Abschluss des Tar­ifver­trages bere­it, nach dem jet­zt und auch kün­ftig kein­er der derzeit streik­enden Bus­fahrer auf mehr als 9,5 Prozent des Einkom­mens von 2002 verzicht­en muss. „Ich hab schon am Tele­fon abgelehnt“, sagt Gew­erkschafts­funk­tionär Gröger. Das Ange­bot sei nicht neu und nicht zu akzep­tieren. Stattdessen bringt Gröger wieder die Zahlen der Gew­erkschaft ins Spiel: 160 000 Euro Einsparun­gen hat Gröger der EPNV-Geschäfts­führung am Dien­stag vorg­erech­net und wäh­nte sich in dem Glauben, damit die Forderun­gen der Arbeit­ge­ber­seite und vor allem der bei­den Gesellschafter von Stadt und Land­kreis weit­ge­hend erfüllt zu haben. „Unsere Zahlen wer­den aber ein­fach nicht akzep­tiert“, klagt Jens Gröger.
Die Arbeit­ge­ber­seite set­zt nun der Gew­erkschaft die Pis­tole auf die Brust. Das Ulti­ma­tum lautet: Sollte die Gew­erkschaft weit­er­hin nicht eini­gungs­bere­it sein, wird ein Grund­satzbeschluss der Gesellschafter greifen, wonach die EPNV GmbH kün­ftig keine eige­nen Leis­tun­gen im Bere­ich Fahrdienst/Werkstatt erbrin­gen wird, son­dern diese durch preiswert­ere Anbi­eter geleis­tet wer­den. Die Arbeit­splätze beim EPNV, heißt es in ein­er gestern ver­bre­it­eten Pressemit­teilung, wür­den somit ent­fall­en. Let­zte Chance zur Eini­gung scheint vor­erst der Dien­stag näch­ster Woche zu sein, an dem auf Anre­gung der Arbeit­ge­ber­seite in Pots­dam ein weit­eres Sondierungs­ge­spräch zwis­chen den Tar­ifver­tragsparteien vere­in­bart wor­den ist.
Für Wal­ter Dudek, der im Auf­trag der Gesellschafter von Stadt und Kreis den Tar­ifkon­flikt schlicht­en soll, ist eine gegen­seit­ige Annäherung bis­lang nicht erfol­gt. Dudek hat sich das Zahlen­werk der Gew­erkschaft geben lassen, will neue Rech­nun­gen anstellen und ist am Mittwoch zu Gesprächen in die Kreisver­wal­tung gefahren. Dort sitzt Finanzdez­er­nent Dr. Eck­hard Fehse, den die Gew­erkschaft als eigentlichen Hard­lin­er und Block­ier­er der Tar­ifver­hand­lun­gen aus­gemacht hat.
Jens Gröger ver­mutet auch hin­ter der bish­eri­gen Ver­weigerung­shal­tung der EPNV-Geschäfts­führung den LOS-Finanzdez­er­nen­ten, der den Land­kreis als Gesellschafter ver­tritt. „Wenn sie unseren Zahlen zus­tim­men wür­den, kön­nte ja Herr Fehse das Gesicht ver­lieren“, orakelt Gröger. Für Gröger ist die Sit­u­a­tion in Eisen­hüt­ten­stadt beson­ders schwierig. „Auch ander­swo wird vor Tar­i­fab­schlüssen um jeden Euro gefight­et, aber wir haben zehn Unternehmen im Land Bran­den­burg unter Spar­ten­tar­ifver­trag. Nur in Eisen­hüt­ten­stadt scheint uns das nicht zu gelin­gen“, wun­dert sich Gröger. Finanzdez­er­nent Fehse ver­weist in Gesprächen stets auf das Beispiel der Busverkehrs­ge­sellschaft Oder-Spree, wo zusät­zliche Vere­in­barun­gen zum Spar­ten­tar­ifver­trag abgeschlossen wur­den, auf die Fehse auch beim EPNV pocht. Ein Beispiel, das Jens Gröger gar nicht gern hört. „Da ist damals was schief gelaufen“, gibt er zu. Die Kol­le­gen seien sich zu jen­er Zeit nicht richtig einig gewesen. 

Fra­gen zum EPNV-Verkehr wer­den unter (03364) 40 26 11 beantwortet

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Angeklagter benennt erstmals Steinewerfer

Prozess um den gewalt­samen Tod von Kajrat Bateso­va nähert sich seinem Ende

Patrick Sch. schw­er belastet


Der Angeklagte Mar­co F. (21) scheint die zwei Wochen Prozess­pause viel nachgedacht zu haben. Am gestri­gen 11. Ver­hand­lungstag bekun­dete er in ein­er Ein­las­sung, dass der Mitangeklagte Patrick Sch. den Stein auf Kajrat Bateso­va gewor­fen haben soll. Zwar gab Mar­co F. an die Tat nicht mit eige­nen Augen gese­hen zu haben, Sch. habe ihm und anderen gegenüber jedoch den Wurf des 17 Kilo­gramm schw­eren Steines selb­st eingeräumt. Zuvor hat­te Patrick Sch. am gestri­gen Ver­hand­lungstag über seinen Anwalt eine Beteili­gung an dem Stein­wurf bestrit­ten. Die Zeu­g­in Nicole B. (20) bestätigte die Angaben von Mar­co F.. Sie selb­st sei zwar nicht an dem Abend anwe­send gewe­sen, sie habe jedoch noch am gle­ichen Tag von Mar­co F. und dem geson­dert Angeklagten Sebas­t­ian S. erfahren, dass Patrick Sch. zugegeben hätte den Stein gewor­fen zu haben. Die Tat und deren Umstände seien auch Dauerthe­ma im engeren Fre­un­deskreis von Mar­co F. gewe­sen, dem sie, so die Zeu­g­in, angehöre. 

Wir wür­den alles machen, um zu helfen“, so beschrieb die Zeu­g­in die getrof­fe­nen Übereinkün­fte und Absprachen. Sebas­t­ian S. habe ihr noch vor kurzem, bei einem Gelage in der Witt­stock­er Kneipe „Ali­bi“ erläutert, dass „Patrick für 15 Jahre in den Knast kommt“, wenn sie die die Wahrheit sage. An diesem „Kneipen­abend“, der kurz nach Prozess­be­ginn stattge­fun­den habe, seien noch weit­ere Per­so­n­en anwe­send gewe­sen, die im Ver­laufe des Prozess­es als Zeu­gen aufge­treten sind. Dazu gehörten, nach Aus­sage der Zeu­g­in, auch diejeni­gen, welche wegen Falschaus­sage oder unter­lassen­er Hil­feleitung aus dem Gerichtssaal her­aus vor­läu­fig festgenom­men wor­den sind. 

„Ein Kartell des Schweigens“, so brachte ein Prozess­be­such­er seine Ein­drücke der Sit­u­a­tion auf den Punkt. Nicht aufgeben will die Vertre­tung der Neben­klage. In einem neuen Beweisantrag, dem die Kam­mer stattgab, forderte sie den Zeu­gen Tobias W. zu hören, dessen PKW nach Aus­sagen eines Haupt­be­las­tungszeu­gen den Tatort, kurz nach­dem die Angeklagten geflo­hen waren, ver­lassen haben soll. Der Zeuge ist für Fre­itag 9:00 Uhr geladen. Vom Gericht abgelehnt wurde ein zweit­er Beweisantrag der Neben­klage, in dem diese gefordert hat­te, Staat­san­walt Sauer­mann zu laden, der den geson­dert Angeklagten Michael L., nach sein­er vor­läu­fi­gen Ver­haf­tung aus dem Gerichtssaal am 24.01., ver­nom­men hat­te. Auf­schlussre­ich war die Begrün­dung des umfan­gre­ichen Antrages, weil darin die von Michael L. gemachte Aus­sage in den Gesamtzusam­men­hang gestellt wurde. L. hat­te in der dama­li­gen Hauptver­hand­lung, wie auch später in der staat­san­waltlichen Vernehmung, aus­ge­sagt, mit seinem Kol­le­gen Daniel G. zumin­d­est einen Teil des Angriffs gegen einen der bei­den Betroff­nen aus dem Auto ver­fol­gt, jedoch keinen Stein­wurf gese­hen zu haben. Bevor sie dann endgültig wegge­fahren seien, hät­ten sie noch Michael W. ver­sprochen, bei späteren Nach­fra­gen, zu bestäti­gen, dass dieser mit ihnen mit­ge­fahren sei. In den bish­er rekon­stru­ier­baren Tatver­lauf gestellt, ist diese Aus­sage ein weit­er­er deut­lich­er Hin­weis darauf, dass die Täter, noch vor Aus­führung der Tat, Absprache getrof­fen haben. 

Eine Mehrzahl der Zeu­gen hat­te bei früheren Ver­hand­lungsta­gen darüber hin­aus bestätigt, dass Kajrat Bateso­va und Max K. schon in der Disko als „Russen“ erkan­nt wor­den waren. Eine ras­sis­tis­che Tat­mo­ti­va­tion jedoch stre­it­en die Täter ab, würde eine solche doch die Anklage von Totschlag zur Mord möglich machen. Dass das Leben eines Men­schen, der in Rus­s­land geboren ist, zumin­d­est bei einem Teil der Witt­stock­er Tech­noszene nur wenig zählt, drängt sich Prozess­beobachtern immer wieder beim Blick auf die Zuschauer­bänken auf. Dort ver­sam­meln sich regelmäßig Fre­unde der Angeklagten, für die es keine Rolle zu spie­len scheint, dass ein Men­sch aus niedrig­sten Beweg­grün­den erschla­gen wurde.

Rich­terin Taren-Deik machte gestern deut­lich, dass sie die Beweis­er­he­bung in kürze schließen möchte. Die Angeklagten hät­ten nach ihrem Zeit­plan nur noch am Fre­itag Zeit dafür, ihre bish­er gemacht­en, lück­en­haften Ein­las­sun­gen zu ver­voll­ständi­gen. Bleibt es bei der Ankündi­gung der Rich­terin, ist mit der Verkün­dung des Urteils am Dien­sta­gnach­mit­tag (25.02.) zu rechnen. 

Opfer­per­spek­tive Brandenburg 

Angeklagter benen­nt erst­mals Steinewerfer

Wende im Prozess um Tod eines Spätaussiedlers

(Berlin­er Zeitung, Katrin Bischoff) NEURUPPIN. “Dass von meinen so genan­nten Fre­un­den kein­er was gese­hen haben
soll oder will, kann ich nicht glauben. Das geht doch nicht, dass alle
davorge­s­tanden und nichts gese­hen haben.” Diese Zeilen schrieb Marko F. aus
der Unter­suchung­shaft an seine Fam­i­lie. Er habe keine Lust, für etwas in den
Knast zu gehen, was er nicht getan habe, hieß es in dem am Mittwoch vor dem
Landgericht in Neu­rup­pin ver­lese­nen Brief. Marko F. und vier sein­er Freunde
müssen sich hier wegen gemein­schaftlichen Totschlags ver­ant­worten. Sie
sollen im Mai 2002 den Rus­s­land­deutschen Kajrat Batesov (24) vor einer
Witt­stock­er Diskothek zusam­mengeschla­gen und ihm einen großen Feld­stein auf
die Brust gewor­fen haben. Der Spä­taussiedler erlag drei Wochen später den
Verletzungen.

Inzwis­chen haben alle Angeklagten ges­tanden, Batesov geschla­gen und
getreten, nicht aber den Stein ange­fasst zu haben. Auch die rund 50
Tatortzeu­gen, die vor Gericht aus­ge­sagt haben, kön­nen sich an einen
Feld­stein nicht erin­nern. Gegen sieben von ihnen ermit­telt inzwis­chen der
Staat­san­walt wegen Falschaus­sage oder unter­lassen­er Hil­feleis­tung. Er ist
überzeugt, dass mehrere Zeu­gen den Stein­wurf beobachtet haben.

Am elften Ver­hand­lungstag hat­te Staat­san­walt Kai Clement eigentlich
plädieren wollen. Doch dann meldete sich Marko F., der als
Hauptbeschuldigter gilt, nochmals zu Wort. Weil er bis zulet­zt gehofft habe,
dass ein­er der Zeu­gen die Wahrheit sagen würde, komme seine Aus­sage so spät,
erk­lärte er. Auch habe er dem Mitangeklagten Patrick S. die Chance geben
wollen, sich selb­st zu äußern. “Noch in der Tat­nacht hat mir Patrick gesagt,
dass er den Stein geschmis­sen hat”, sagte Marko F. Später hät­ten er und sein
Kumpel beschlossen, darüber zu schweigen.
“Patrick, zu dir wollte ich sagen, du denkst jet­zt, ich wäre ein Verräter.
Aber du ver­rätst mich doch, indem du nichts sagst”, sagte Marko F. zu seinem
Nach­barn auf der Anklage­bank. Doch der 21-Jährige schüt­telte den Kopf und
ließ seinen Anwalt mit­teilen, dass er Der­ar­tiges nie zu Marko F. gesagt
habe. Auch die anderen Angeklagten blieben dabei: Sie haben den Steinwurf
nicht gesehen. 

Das Gerichts muss nun bew­erten, ob die Aus­sage von Marko F. nur ein Versuch
ist, im let­zten Moment den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Fest steht
jedoch, dass auch Marko F. auf Kajrat Batesov eingeprügelt hat. Der
Gerichtsmedi­zin­er kon­nte nicht auss­chließen, dass die tödlichen Verletzungen
Batesovs auf die Schläge und Tritte zurück­zuführen sind. Am Fre­itag wird die
Zeu­gen­vernehmung fortgesetzt. 

Marko F. belastet seinen Freund

Mauer des Schweigens gebrochen / Über­raschende Wen­dung im Mordprozess

NEURUPPIN Im Prozess um den Tod eines 24-jähri­gen Rus­s­land­deutschen aus Witt­stock ist die Mauer des Schweigens gestern eingestürzt. Erstmals
erk­lärte ein Anklagter, er wisse, wer im Mai 2002 den 17,7 Kilo­gramm schw­eren Feld­stein auf den 24-jähri­gen Kajrat Batesov gewor­fen habe. 

Der Haup­tangeklagte Marko F. belastete seinen Fre­und und Mitangeklagten
Patrick Sch. mas­siv im Neu­rup­pin­er Landgericht: Er habe ihm nach der T
at
ges­tanden, den Stein gewor­fen zu haben. Sie hät­ten beschlossen, nichts zu
sagen, doch während der Ver­hand­lung habe er erwartet, dass sich sein Freund
zu der Tat bekenne, sagte F. Nun könne er nicht länger schweigen. Den Wurf
selb­st will F. jedoch nicht selb­st gese­hen haben. 

Diese Tatver­sion wurde von F.s Fre­undin, Nicole B., bestätigt. Noch ein
weit­er­er Zeuge habe ihr gegenüber zugegeben, mehr zu wis­sen, als er vor
Gericht aus­sagte. Nicole B. war bei der Tat nicht anwesend. 

Patrick Sch.s Anwalt wies die Anschuldigung als unwahr zurück. Die
über­raschende Wen­dung im Prozess führte zu ein­er Ver­schiebung der geplanten
Plä­doy­ers. Das Urteil wird für Dien­stag erwartet. 

Wende im Prozess um Tod eines Russlanddeutschen

(MOZ) Im Prozess um den gewalt­samen Tod eines
Rus­s­land­deutschen aus Witt­stock hat es eine über­raschende Wen­dung gegeben.
Wider­sprüch­liche Aus­sagen der Angeklagten sorgten am Mittwoch für Verwirrung
im Gerichtssaal. Deshalb mussten die Plä­doy­ers von Staat­san­waltschaft und
Neben­klage ver­schoben werden.

Erst­mals gab der Angeklagte Patrick S. eine Erk­lärung vor Gericht ab. Darin
sagte der 22-Jährige, er sei von einem anderen Spä­taussiedler, dem Begleiter
des späteren Opfers, ange­grif­f­en wor­den und habe sich lediglich gewehrt.
Daraufhin meldete sich sein Mitangeklagter Marko F. zu Wort. Er sagte aus,
dass Patrick S. den Stein nach dem Rus­s­land­deutschen gewor­fen habe. Dies
habe er allerd­ings nicht selb­st gese­hen. Patrick S. habe ihm dies nach der
Tat ges­tanden. Die Staat­san­waltschaft war in der Anklageschrift davon
aus­ge­gan­gen, dass Marko F. das 24-jährige Opfer mit einem Stein erschlagen
hat.

In dem Prozess müssen sich fünf Män­ner wegen Totschlags und versuchten
Totschlags ver­ant­worten. Sie sollen den Rus­s­land­deutschen im Mai 2002 vor
ein­er Tanz­gast­stätte ange­grif­f­en haben. Der Angeklagte Markus F. soll das
Opfer dann mit einem Stein erschla­gen. In dem Mam­mutver­fahren waren über 50
Zeu­gen und mehrere Gutachter gehört worden.
«Jet­zt muss abge­wartet wer­den, wie die Kam­mer das bew­ertet», sagte ein
Sprech­er des Landgericht­es. Die Neben­klage habe auf Grund der neuen
Sit­u­a­tion beantragt, am Fre­itag einen weit­eren Zeu­gen zu hören. Danach
kön­nten dann noch am Fre­itag die Plä­doy­ers von Staat­san­waltschaft und
Neben­klage und am Mon­tag der Schlussvor­trag der Vertei­di­gung gehört werden.

Am Dien­stag wird nach Angaben des Sprech­ers voraus­sichtlich das Urteil
gesprochen.
ste­hen die Plä­doy­ers an. Die Kam­mer will den Pla­nun­gen zufolge am Mittwoch
(9.00 Uhr) zunächst die Anträge von Staat­san­waltschaft und Neben­klage hören,
sagte ein Sprech­er des Landgerichts Neu­rup­pin. Am Fre­itag sollen dann die
Schlussvorträge der Vertei­di­ger fol­gen. Das Urteil wird für Mon­tag erwartet.

In dem Prozess müssen sich fünf Män­ner wegen Totschlags und versuchten
Totschlags ver­ant­worten. Sie sollen den Rus­s­land­deutschen im Mai 2002 vor
ein­er Tanz­gast­stätte ange­grif­f­en haben. Der Haup­tangeklagte Markus F. (21)
habe das 24-jährige Opfer dann mit einem Stein erschla­gen. In dem
Mam­mutver­fahren waren über 50 Zeu­gen und mehrere Gutachter gehört worden.

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Anklage im Mordfall Potzlow

(Berlin­er Zeitung) NEURUPPIN. Die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin hat am Mittwoch Anklage wegen Mordes an dem 16-jähri­gen Schüler Mar­i­nus Schöberl erhoben. Drei
Jugendlichen aus der recht­sex­tremen Szene wird in der 50-seit­i­gen Anklageschrift vorge­wor­fen, ihr Opfer am 12. Juli 2002 zuerst vier Stun­den lang in ein­er Woh­nung in Pot­zlow (Uck­er­mark) mis­shan­delt zu haben. Danach sollen die 17 bis 23 Jahre alten Verdächti­gen Mar­i­nus in einem nahen Stall
“grausam und zur Verdeck­ung der vor­ange­gan­genen Kör­per­ver­let­zung” ermordet haben. 

Ein weit­eres Mord­merk­mal sind die niederen Beweg­gründe für die Tat, teilte der Lei­t­ende Ober­staat­san­walt Gerd Schnittch­er mit. Aus den Geständ­nis­sen von zwei der Verdächti­gen werde klar, dass sie Mar­i­nus erschla­gen haben,
weil sie ihn für “min­der­w­er­tig” hiel­ten. Mar­i­nus wurde getötet, weil er nicht die Klei­dung der Skin­heads trug,
son­dern Hip-Hop­per-Hosen und die “falsche” Frisur. Deshalb haben sie ihn während der Mis­shand­lun­gen immer wieder aufge­fordert: “Sag, dass du ein Jude bist.” 

Der Fall hat­te auch deshalb für Auf­se­hen gesorgt, weil Mar­i­nus vier Monate lang als ver­schollen galt. Die Täter hat­ten ihr Opfer in ein­er Jauchen­grube ver­graben. Die seket­tierte Leiche wurde erst gefun­den, als ein­er von ihnen
andere Jugendliche wegen ein­er 20-Euro-Wette zur Grube gebracht hat­te. Die Staat­san­waltschaft erhebt zudem Anklage wegen unter­lassen­er Hil­feleis­tung gegen zwei weit­ere Pot­zlow­er. In ihrer Woh­nung hat­ten die Mis­shand­lun­gen stattge­fun­den. “Obwohl Mar­i­nus sicht­bar ver­let­zt war, wurde
von den bei­den Beschuldigten nichts unter­nom­men, um ihm zu helfen”, teilte Schnittch­er mit. Sie hät­ten taten­los zuge­se­hen, als das Opfer geschla­gen wurde, als man ihm Bier und Schnaps ein­flößte und ihm die Täter auf den Kopf
urinierten. 

Anklage gegen drei Jugendliche wegen Mordes an Schüler

Zwei der rechts­gerichteten Täter geständig

(LR) Sieben Monate nach dem qualvollen Tod des Schülers Mar­i­nus Schöberl in
Pot­zlow sind drei junge Män­ner aus der recht­en Szene Ost­bran­den­burgs wegen
Mordes angeklagt wor­den. Ihnen wird zur Last gelegt, den 16-Jähri­gen im Juli
2002 in einem Stall­ge­bäude schw­er mis­shan­delt und dann getötet zu haben (die
RUNDSCHAU berichtete). Darüber hin­aus sei gegen zwei Ein­wohn­er von Potzlow
(Uck­er­mark) wegen unter­lassen­er Hil­feleis­tung Anklage erhoben wor­den, teilte
die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin gestern mit.
Das Skelett des monate­lang ver­mis­sten Schülers war im Novem­ber in einer
Jauchegrube ent­deckt wor­den. Kurz darauf nahm die Polizei die drei als
recht­sex­trem eingestuften Tatverdächti­gen fest. Von ihnen haben inzwischen
zwei 17-Jährige ein Geständ­nis abgelegt. Sie gaben zu, den Jun­gen zu Tode
geprügelt zu haben, weil sein Haar blond gefärbt und seine Hip-Hopper-Hose
nicht nach ihrem Geschmack war. Der dritte, 23 Jahre alte Angeklagte
schweigt bislang.
Die 50-seit­ige Anklageschrift gegen die drei mut­maßlichen Mörder sollte noch
gestern der Jugend­kam­mer am Landgericht Neu­rup­pin vorgelegt werden.

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Spätes Geständnis

ORANIENBURG Von extremer Vergesslichkeit geplagt waren gestern zwei junge
Oranien­burg­er vor dem Amts­gericht. Die bei­den kon­nten sich nicht daran
erin­nern, am 1. Juni 2002 einen Zeitungszusteller ver­prügelt zu haben. Auch
auf ihre Flucht vor der Polizei woll­ten sie sich zunächst nicht entsinnen.
Sie seien zu betrunk­en gewe­sen, gaben Ben F. und Nico S. an. 

Am frühen Mor­gen des 1. Juni war der Zeitungszusteller Siegfried R. an der
Berlin­er Straße, vor dem Gerichts­ge­bäude, von zwei Betrunk­e­nen aufgehalten
und angepö­belt wor­den. Die bei­den forderten von R. die Her­aus­gabe einer
Zeitung. Als dieser darauf nicht eing­ing, hielt ein­er der bei­den R. am
Kra­gen. Der Zeitungs­bote wehrte sich mit einem Schlag ins Gesicht des
Betrunk­e­nen, erhielt dafür aber einen Tritt von dem zweit­en Angreifer. R.
ging zu Boden und es fol­gten weit­ere Tritte und Schläge, auch ins Gesicht. 

So zumin­d­est sagte es R. während sein­er Zeu­gen­vernehmung vor Gericht aus.
Eine Befra­gung, die sich für das Gericht zunehmend schwierig gestal­tete. R.
wollte kaum Angaben zur Tat machen. “Auf Einzel­heit­en möchte ich nicht
einge­hen”, sagte er immer wieder. Doch ger­ade darauf legte das Gericht Wert.
Her­aus kam, dass der Zeitungszusteller auch Monate nach der Tat seiner
Arbeit nur mit großer Angst nachge­hen konnte. 

Jür­gen M., der zum Tatort gerufene Polizist, bescheinigte dem Zeugen
man­gel­nde Koop­er­a­tion. Auch damals wollte er kaum Angaben machen,
iden­ti­fizierte aber Ben F. und Nico S., die sich noch immer an der Berliner
Straße aufhiel­ten, als die Täter. Diese liefen daraufhin vor der Polizei
davon, wur­den aber gefasst. Die Beklagten seien keineswegs so betrunken
gewe­sen, wie sie gestern glauben machen woll­ten, meinte der Polizist. 

Auch sind die bei­den für das Gericht keine Unbekan­nten. Ben F., 1981
geboren, kam mit der Jus­tiz bere­its wegen Dieb­stahl, Sachbeschädi­gung und
schw­er­er Kör­per­ver­let­zung in Kon­flikt. Die let­zte Verurteilung des
19-jähri­gen Nico S. stammt vom Novem­ber vorigen Jahres. Wegen Brandstiftung
war er zu 22 Monat­en Bewährung verurteilt wor­den. Im März 2002 stand er
wegen Volksver­het­zung vor Gericht. 

Nach der Aus­sage des Polizis­ten kehrte die Erin­nerung der Angeklagten
langsam wieder zurück. Sie vernein­ten allerd­ings, R. ins Gesicht getreten zu
haben. Das Gericht glaubte aber dem Zeu­gen und verurteilte Ben F. und Nico
S. wegen schw­er­er Kör­per­ver­let­zung. Die Strafe von Nico S. wurde mit der vom
Novem­ber zusam­menge­fasst. Bei­de Oranien­burg­er haben nun eine Bewährungszeit
von 30 Monat­en vor sich. Nico S muss 650 Euro an den Vere­in Pro Asyl zahlen
und auf Ben F. warten 100 Stun­den gemein­nützige Arbeit.

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Staatsschutz manipuliert Beweisvideos

Mit ein­er über­raschen­den Ent­deck­ung kon­fron­tierte die Vertei­di­gung das Pots­damer Amts­gericht gle­ich zu Beginn des nun schon 7. Ver­hand­lungstages im Prozeß um die von
einem Mit­glied der Pots­damer Kam­pagne gegen Wehrpflicht gegen den Polizeiein­satz am 25.8.01 in der Babels­berg­er Bre­itschei­d­straße 6 erhobe­nen Vor­würfe. Am Ende eines
Videos aus einem anderen Strafver­fahren befind­en sich näm­lich weit­ere Auf­nah­men der Polizeikam­eras, die den Abmarsch der Hertha-Hools und die Stür­mung des alternativen
Wohn­pro­jek­tes durch die LESE zeigen. Über­wiegend han­delt es sich dabei um Wieder­hol­un­gen bekan­nter Videoauf­nah­men. Inter­es­sant ist aber, daß keine Wieder­hol­ung völ­lig iden­tisch mit dem bis­lang bekan­nten Mate­r­i­al ist. 

 

Eine plau­si­ble Erk­lärung hat­te dafür auch der Polizeizeuge nicht, der die Videos von den kleinen Kas­set­ten der Polizeikam­eras auf eine große Kas­sette über­spielt und
diese beschriftet hat­te. Auch zum Verbleib der Orig­i­nalka­s­set­ten kon­nte der Polizeit­ech­niker nichts sagen. (Die bis­lang für die Orig­i­nalka­s­set­ten gehaltenen
kleinen Kas­set­ten in der Akte hat­ten sich als Film­ma­te­r­i­al zum Aus­bau des Auswe­i­chob­jek­tes in der Zep­pelin­straße ent­pup­pt.) Er ver­sicherte, die ordnungsgemäße
Kopie und die Orig­i­nalka­s­set­ten an den Leit­er des Staatss­chutzkom­mis­sari­ats Wet­zel weit­ergegeben zu haben. Dieser hat­te ihn beauf­tragt, mehrere Kopi­en anzufertigen.
Dafür wäre eigentlich eine Genehmi­gung der Staat­san­waltschaft erforder­lich gewesen. 

 

Die einzige Erk­lärung für die vor­liegen­den unter­schiedlichen Vari­anten des Video­ma­te­ri­als ist die Manip­u­la­tion von Beweis­mit­teln durch den Staatsschutz. 

 

Die Vertei­di­gung hat­te inzwis­chen auch eine erste Prü­fung angestellt, was aus den Videos ent­fer­nt wor­den war. Dabei hat­te sich her­aus­gestellt, daß auf dem fehlenden
Stück die Betitelung ein­er festgenomme­nen Frau als “Schlampe” zu hören ist. 

 

Auch die fol­gen­den Vernehmungen von zwei Pas­san­tinnen belegten ein völ­lig unangemessenes Vorge­hen der Polizei bei der Fes­t­nahme und die Beschimp­fung als Schlampen. 

 

Einen Beweisantrag auf die Bestel­lung eines Gutachters zur Prü­fung der Videos lehnte die Rich­terin ab, weil sie inzwis­chen auch Beschimp­fun­gen der Bewohner­In­nen als
“Schlampe” für erwiesen hält. 

 

Nach sieben Ver­hand­lungsta­gen und ca. 50 Zeu­gen wurde die Beweisauf­nahme geschlossen. 

 

Es fol­gten die Plä­doy­ers und das let­zte Wort des Angeklagten. 

 

Obwohl auch die Staat­san­waltschaft die Ver­wüs­tun­gen des Haus­es durch die Polizei als erwiesen ansah und vere­inzelte Beschimp­fun­gen für möglich ansah, bestritt der Staat­san­walt daß die Polizei Getränke und Bargeld im Haus entwen­det und ins Haus gepinkelt hat. Für diese Tat­sachen sei zumin­d­est der Wahrheits­be­weis nicht zweifels­frei erbracht. Es wurde eine Geld­strafe von 70 Tagessätzen à 35 Euro beantragt und darauf hingewiesen, daß beim näch­sten Verge­hen keine Geld­strafe mehr in Frage käme. 

 

Die Vertei­di­gung beantragte Freis­pruch, weil die Anklageschrift fehler­haft, der Kreis der ange­blich geschädigten Beamten nicht abzu­gren­zen und der Wahrheits­be­weis lück­en­los erbracht sei. 

 

Das Urteil wird am 28.02. 9.30 Uhr im Amts­gericht Pots­dam verkündet.

Lutz Boede soll 2450 Euro Strafe zahlen

Plä­doy­ers im Belei­di­gung­sprozess gegen Spre­hcer der
Anti-Wehrpflicht-Kampagne

(MAZ) Der Staat­san­walt ver­langte für Lutz Boede gestern eine “let­zt­ma­lige”
Geld­strafe von 70 Tagessätzen á 35 Euro. Er ver­wies auf Boedes Vorstrafen,
die von Belei­di­gung, Haus­friedens­bruch bis zu Sachbeschädi­gung reicht­en. Im
Prozess gegen den Sprech­er der Kam­pagne gegen Wehrpflicht sind am gestrigen
siebten Ver­hand­lungstag die Plä­doy­ers gehal­ten wor­den. Nach­dem das Gericht
41 Zeu­gen, darunter 30 Polizis­ten, geladen hat­te, ist die Beweisaufnahme
beendet. 

Boede ist der “üblen Nachrede” gegenüber der Polizei angeklagt. Er hatte
einen Ein­satz um den 25.August 2001 kri­tisiert. Nach einem Fußball­spiel war
es zu gewalt­täti­gen Auseinan­der­set­zun­gen zwis­chen radikalen Hertha-Fans und
Bewohn­ern der Rudolf-Bre­itscheid-Straße 6 gekom­men, in deren Folge das
alter­na­tive Wohn­pro­jekt geräumt wurde. 

Boedes Vor­würfe: Uni­formierte sollen bei Durch­suchun­gen das Haus verwüstet,
Getränke und Geld gestohlen, Bewohn­er als “Zecke” und “Schlampe” bezeichnet
sowie hin­ter dem Tre­sen und in Pol­ster­mö­bel uriniert haben. Boede sah sich
in der “Bewe­is­führungspflicht”, musste also seine Vorhal­tun­gen beweisen.
Dies ist ihm nach Ansicht von Staat­san­walt Thomas Jaschke “nicht annähernd
gelun­gen”. Schließlich haben alle befragten Polizis­ten die Anschuldigungen
“mit Empörung” zurück gewiesen. Er traue den Beamten “genau­so wenig” zu, die
Unwahrheit zu sagen, wie er dies den Haus­be­wohn­ern unter­stelle. Auch
bezweifelte Jaschke die Neu­tral­ität der von der Vertei­di­gung als
“unab­hängige Pas­san­ten” darge­bracht­en Zeu­gen: “Die standen alle in
Verbindung mit dem Haus.” 

Boedes Anwältin Antje Kla­mann forderte Freis­pruch für ihren Man­dan­ten, der
sich, selb­st Juras­tu­dent, immer wieder in die Zeu­gen­be­fra­gung einschaltete.
Die Polizei sei als Gruppe nicht ein­grenzbar, also nicht
“belei­di­gungs­fähig”, argu­men­tierte sie. Unklar sei, welche Beamten sich
zwis­chen Räu­mung und Über­gabe im Haus befan­den. Somit sei auch keine
konkrete Per­son “in ihrer Ehre” ver­let­zt. Da die Polizei auf unabhängige
Zeu­gen, die die Straf­prozes­sor­d­nung vor­sieht, bei den Durchsuchungen
verzichtete, könne sie den Zus­tand des Haus­es nur anhand der von Bewohnern
aufgestell­ten Schadensliste beurteilen. Dem­nach fehlten 200 bis 500 Mark
sowie zwei Kästen Wass­er. Zu den Schimpfwörtern gebe es auch Aus­sagen eines
Polizeibeamten. Dass die Ver­wüs­tung auf den Polizeiein­satz zurückzuführen
sind, hält Rich­terin Lange bere­its für erwiesen. 

Die Wahrheit und die Polizei, das sei “keine Liebes­beziehung”, sagte Boede
in seinem Schluss­wort. Am 28. Feb­ru­ar ist Urteilsverkündung.

Inforiot