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Augenzeugenberichte aus dem KZ

RATHENOW The­men jüdis­ch­er Geschichte Rathenows und des Wider­standes gegen
das Naziregime waren immer wieder Gegen­stand von Ausstel­lun­gen und
Ver­anstal­tun­gen des Kreis­mu­se­ums in Rathenow. Das Kul­turzen­trum nimmt diese
the­ma­tis­chen Ver­anstal­tun­gen jet­zt wieder auf. Den Auf­takt gibt eine
Buch­präsen­ta­tion mit Lesung. 

Am Dien­stag, dem 8. Juni, wird das Buch “Konzen­tra­tionslager Oranienburg -
Augen­zeu­gen­berichte aus dem Jahre 1933” im Gespräch mit den Herausgebern,
Irene Diek­mann und Klaus Wet­ting, um 19 Uhr im Kul­turzen­trum Rathenow
vorgestellt. Die Augen­zeu­gen­berichte des SPD-Reich­stagsab­ge­ord­neten Gerhart
Seger und des jüdis­chen Predi­gers Max Abra­ham leg­en in diesem Buch Zeugnis
ab von der Bru­tal­ität des NS-Regimes, wenige Wochen nach dessen Errichtung.
Der Lehrer Max Abra­ham war bis zu sein­er Inhaftierung Predi­ger der jüdischen
Gemeinde in Rathenow. 

Bei­de, Max Abra­ham und Ger­hart Seger, waren ab 1933 im KZ Oranienburg
inhaftiert. Nach der geglück­ten Flucht der Autoren sind die Berichte 1934 in
der Tsche­choslowakei ent­standen. Ger­hart Segers Bericht wurde zu einer
Quelle für den welt­bekan­nten Roman von Anna Seghers “Das siebte Kreuz”. 

März 1933: Die SA weit­ete ihren Ter­ror gegen die Geg­n­er des
nation­al­sozial­is­tis­chen Regimes aus. Die “ille­gale” Verhaftungspraxis
bre­it­ete sich aus — geduldet und unter­stützt von der staatlichen Polizei.
Opfer waren Sozialdemokrat­en, Kom­mu­nis­ten, Juden sowie bürg­er­liche Gegner
der Nazis. Die ständig anwach­sende Zahl der Ver­haf­tun­gen führte sehr bald zu
Sam­mel­lagern der SA, die als “Konzen­tra­tionslager” der Ein­schüchterung der
Nazi- Geg­n­er dienten. 

Zu den ersten Konzen­tra­tionslagern der SA gehörte “Oranien­burg”. Der
Reich­stagsab­ge­ord­nete Ger­hart Seger und der jüdis­che Predi­ger Max Abraham
wur­den gle­ichzeit­ig im KZ Oranien­burg ein­geliefert. Bei­de kon­nten noch 1933
fliehen und veröf­fentlicht­en Anfang 1934 in der Tsche­choslowakei ihre
Augenzeugenberichte. 

Die Her­aus­ge­ber des Buch­es haben bei­de Texte wis­senschaftlich edi­tiert und
mit einem Kom­men­tar sowie einem Bildteil auf Grund­lage verschiedener
Bil­darchive verse­hen. Am 8. Juni beste­ht auch die Möglichkeit, das Buch
“Konzen­tra­tionslager Oranien­burg — Augen­zeu­gen­berichte aus dem Jahre 1933”
zu erwer­ben. Die Teil­nahme an der Ver­anstal­tung ist kostenlos. 

Es wird um Anmel­dung bis zum 7. Juni gebeten, — 03385/ 51 90 43.

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Hände nicht in den Schoß legen

Zum Erprobungsan­bau der gen­tech­nisch verän­derten Mais-Sorte “Moin 810” an 4 Stan­dorten in Bran­den­burg erk­lärt Cor­nelia Behm, Bun­destagsab­ge­ord­nete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Spitzenkan­di­datin zur Landtagswahl: 

“Agrarmin­is­ter Birth­ler muss alle Hebel in Bewe­gung set­zen, um an die
Infor­ma­tio­nen über die Stan­dorte zu gelan­gen, an denen in Brandenburg
Gen­mais ange­baut wird. Das Land muss hier sein­er Überwachungspflicht
nachkom­men, um Maß­nah­men zu Gefahren­ab­wehr ergreifen zu können. 

Herr Birth­ler hat richtig erkan­nt, dass der geheime Anbau gentechnisch
verän­dert­er Organ­is­men (GVO) gegenüber den Land­wirten, die
gen­tech­nikfrei pro­duzieren wollen, unver­ant­wort­bar ist. Wie sollen sie
eine gen­tech­nikfreie Pro­duk­tion garantierten, wenn sie nicht wis­sen, ob
GVO vom Nach­barack­er ein­wan­dern? Diesen Skan­dal benen­nen, die Hände aber
mit Ver­weis auf einen ange­blichen Kampf gegen Wind­mühlen in den Schoß zu
leg­en, wie es Herr Birth­ler tut, hil­ft den wirtschaftlich gefährdeten
Land­wirten und verun­sicherten Ver­brauch­ern aber nicht. 

Die GVO-Freiset­zer müssen nach gel­ten­dem Gen­tech­nikrecht die
Anbau­s­tan­dorte nicht automa­tisch bekan­nt geben. Die Landesbehörden
kön­nen aber im Rah­men ihrer Überwachungspflicht Infor­ma­tio­nen zu den
Stan­dorten ver­lan­gen. Ihnen ste­hen dazu ver­schiedene Möglichkeit­en der
Infor­ma­tion­s­gewin­nung zu Ver­fü­gung. Allerd­ings dür­fen sie die gewonnenen
Erken­nt­nisse nicht weit­er geben. Eine Ent­war­nung für die
gen­tech­nikfreien Zonen kön­nte aber möglich werden. 

Die Betreiber des Erprobungsan­baus nutzen hier eine Geset­zes­lücke, die
Ver­brauch­er­schutzmin­is­terin Künast schon geschlossen hätte, wenn dies
die CDU im Bun­desrat nicht ver­hin­dert hätte. Ger­ade angesichts der Lage
in Bran­den­burg muss die Lan­desregierung das geplante Gen­tech­nikrecht im
Bun­desrat unter­stützen und ein schnelles Inkraft­treten ermöglichen. Denn
dann wäre diese Geheimhal­tung­sprax­is zukün­ftig nicht mehr möglich. 

Es darf auch nach der umzuset­zen­den EU-Freiset­zungsrichtlin­ie nicht
sein, dass der Anbau von GVO unter Auss­chluss der Öffentlichkeit
stat­tfind­et. Denn diese Aktiv­itäten ein­er Min­der­heit gehen zu Las­ten der
Mehrheit der Bauern. 70 % der Ver­brauch­er wollen keine GVO in ihrem
Essen! Sie haben daher ein Recht darauf, gen­tech­nikfrei einzukaufen.
Genau so haben kon­ven­tionelle und Bio-Land­wirte ein Recht darauf, dass
ihre Pro­duk­te von Verun­reini­gun­gen durch GVO ver­schont bleiben. Der
geheime Anbau im noch rechts­freien Raum unter­läuft die Bemühun­gen, in
Bran­den­burg gen­tech­nikfreie Zonen zu schaf­fen. Sie Zonen sind
Voraus­set­zung dafür, den riesi­gen Absatz­markt Berlin von Bran­den­burg aus
mit gen­tech­nikfreien Lebens­mit­teln ver­sor­gen zu können.”

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Gäste aus Birmingham kommen

(MAZ, Elke Höhne) MAHLOW Drei Briten machen sich am 4. Juni auf nach Mahlow, in die Gemeinde,
die im Som­mer 1996 in die Schlagzeilen geri­et. Dort wurde Noël Mar­tin Opfer
eines frem­den­feindlichen Über­falls. Seit­dem hält Robin Her­rn­feld von der
Aktion Cura, einem Vere­in “Hil­fe für Opfer von Aus­län­der­feindlichkeit” in
Berlin, die Verbindung zu dem far­bigen Briten aufrecht. Sie über­set­zt für
den Schw­er­st­beschädigten — er ist in Folge des Über­falls vom Hals ab
gelähmt — Schrift­stücke, besucht für ihn Behör­den und begleit­et die Stiftung
Großes Waisen­haus zu Pots­dam, die den Noël- und-Jaqueline-Martin-Fonds
ver­wal­tet. “Durch ihre Ver­mit­tlung und Beratung mit Noël Mar­tin ist der
Kon­takt zu den drei Bürg­ern aus Birmin­ham zus­tande gekom­men”, erzählt Ingo
Thiedemann. 

Das Vor­standsmit­glied vom Fördervere­in Fre­unde der Herbert-Tschäpe-Schulen
Mahlow koor­diniert die dritte Fahrt von Mahlow­er Schülern nach Birmingham.
Während eines Erfahrungsaus­tausches hat­te er auf organisatorische
Schwierigkeit­en hingewiesen, weil man keinen Men­schen in Birm­ing­ham näher
kenne, der von der britis­chen Seite das bran­den­bur­gis­che — und ausdrücklich
von Noël Mar­tin gewün­schte — Vorhaben, Jugen­daus­tausche ins Leben zu rufen,
unter­stütze. Frem­den­feindlichkeit kann nur dadurch abge­baut wer­den, wenn
junge Leute ver­schieden­er Kul­turen zusam­menge­führt wer­den. In diesem Sinne
unter­stützt die Pots­damer Waisen­haus-Stiftung den Noël-Martin-Fonds. 

Rund 15 Jugendliche aus Mahlow und Blanken­felde reisen voraus­sichtlich in
den Okto­ber­fe­rien zu Noël Mar­tin. Anfang des neuen Schul­jahres bere­it­en sich
die jun­gen Leute konkret darauf vor. 

Die Grob­pla­nung für die Birm­ing­hamer Abor­d­nung ste­ht. “Wir wollen unseren
Gästen unser Pro­jekt vorstellen”, erk­lärt Ingo Thiede­mann. “Dazu gehört,
dass wir ihnen unsere Gemeinde zeigen, den Gedenkstein am Glasow­er Damm, wo
die Tat geschah, die Jugen­dein­rich­tun­gen und sozialen Bren­npunk­te.” Geplant
ist ein Tre­f­fen mit den Schülern aus Blanken­felde-Mahlow, die im Herb­st nach
Birm­ing­ham reisen, und dem Koor­dinierungsauss­chuss, zu dem unter anderem die
Stiftung Großes Waisen­haus, der Fördervere­in sowie Tol­er­antes Brandenburg
gehören. Wohnen wer­den die Gäste in Mahlow­er Familien. 

“Der Besuch ist eine gute Basis, um gemein­sam das Pro­jekt umzuset­zen”, sagt
Ingo Thiede­mann. Langfristig gibt es eine weit­ere Idee: Die
Her­bert-Tschäpe-Gesamtschule rech­net zu “ihrer” Fußball-WM 2006 in Mahlow
unter anderem ganz fest mit ein­er Mannschaft aus Birmingham.

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Ausländerfeindliche Gesinnung

(MAZ, Beate Kopf) NEURUPPIN Zu Bewährungsstrafen beziehungsweise mehrjähri­gen Haft­strafen wur­den gestern vier junge Leute am Landgericht Neu­rup­pin verurteilt. Das
Gericht sah es als erwiesen an, dass sie in der Nacht zum 7. Novem­ber 2003 gemein­sam — mit mehr oder weniger inten­siv­er Tat­beteili­gung — zuerst den Asia-Imbiss am Pritzwalk­er “Na-Sowas”- Markt und dann den Dön­er-Imbiss in der Roßs­traße in Brand gesteckt haben. Während der Asia-Imbiss völ­lig nieder bran­nte — es ent­stand ein Sach­schaden von 25 000 Euro — ging das Feuer am Dön­er-Imbiss von allein wieder aus. 

Die drei jun­gen Män­ner und die junge Frau haben sich laut Rich­terin Ria Bech­er bei einem Fre­und getrof­fen, wo sie tranken und recht­sradikale Musik hörten. Zuvor hat­ten die Män­ner darüber disku­tiert, dass sich in den Soßen
aller asi­atis­chen Imbis­san­bi­eter “nur Dreck befinde”. Mit einem Plas­tikkanis­ter fuhren sie von dort mit dem Auto zur Tankstelle und füll­ten ihn mit Ben­zin. Auf dem Park­platz am “Na Sowas” schüt­teten zuerst der
20-jährige Saden­beck­er, dann die 17-jährige Pritzwalk­erin den Sprit gegen
die Holzverklei­dung des Imbis­s­wa­gens. Der junge Mann zün­dete ihn an. 

Gle­ich darauf fuhren alle vier auf Anre­gung der jun­gen Frau in die
Roßs­traße, um dem Besitzer des dor­ti­gen Dön­er-Imbiss­es “einen Denkzettel zu
ver­passen”. Wieder schüt­teten die junge Frau und der Saden­beck­er das
restliche Ben­zin aus — gegen den Fen­ster­sims und den Rah­men. Die Flammen
erloschen aber recht schnell. 

Dass ein Tötungsvor­satz vorgele­gen haben kön­nte, kon­nte das Gericht nicht
nach­weisen, erk­lärte Rich­terin Bech­er. Deshalb flossen in das Straf­maß nur
Brand­s­tiftung und ver­suchte Brand­s­tiftung ein. Die 17-Jährige, die bei
bei­den Tat­en sehr aktiv mitwirk­te, kam mit ein­er Jugend­strafe davon: zwei
Jahre auf Bewährung. Rich­terin Bech­er bescheinigte ihr eine gute
Sozial­prog­nose, zumal das Mäd­chen schwanger sei. Für ein Jahr und zehn
Monate muss wegen Bei­hil­fe der 26-jährige Schön­hausen­er hin­ter Git­ter, der
die Täter mit dem Auto gefahren hat­te. Außer­dem ist er für ein Jahr den
Führerschein los. Wegen ihrer lan­gen Vorstrafen­reg­is­ter beka­men der
20-jährige Saden­beck­er und der 25-jährige Glöwen­er höhere Strafen. Ersterer
wurde zu ein­er Jugend­strafe von drei Jahren und sechs Monat­en verurteilt.

Laut Ria Bech­er beste­hen keine Zweifel an den schädlichen Nei­gun­gen des
jun­gen Mannes. Der Glöwen­er geht für drei Jahre hin­ter Git­ter. Bei ihm
wirk­te sich auch seine aus­län­der­feindliche Gesin­nung neg­a­tiv auf das
Straf­maß aus. Drei der Täter waren überdies stark alko­holisiert und hatten
eine ver­min­derte Steuerungsfähigkeit. 

Hohe Strafen für Brandanschläge

Quar­tett zün­dete zwei Imbisse von Aus­län­dern an. Gericht sah keinen ver­sucht­en Mord

(Tagesspiegel) Neu­rup­pin — Im Prozess gegen vier rechts­gerichtete Brand­s­tifter aus
Pritzwalk und Umge­bung hat das Landgericht Neu­rup­pin gestern teil­weise hohe
Haft­strafen aus­ge­sprochen. Die drei Män­ner im Alter zwis­chen 19 und 26
Jahren sowie ihre 17-jährige Beglei­t­erin hat­ten im Novem­ber in Pritzwalk aus
aus­län­der­feindlichen Motiv­en einen Asia-Imbiss-Wagen angezün­det, der
voll­ständig aus­bran­nte. Ihr Ver­such, anschließend Feuer in einem Döner-Laden
zu leg­en, scheit­erte nur an der gerin­gen Menge von Ben­zin. Die Flammen
ver­loschen von selbst. 

Wegen schw­er­er und ver­suchter Brand­s­tiftung erhielt der 19-jährige Anstifter
eine Jugend­strafe von drei Jahren und sechs Monat­en, sein 26-jähriger Kumpan
eine Frei­heitsstrafe von drei Jahren. Bei der geständi­gen 17-Jähri­gen wurde
die zwei­jährige Jugend­strafe für drei Jahre zur Bewährung aus­ge­set­zt. Zudem
muss sie 150 Stun­den gemein­nützige Arbeit leis­ten. Der vierte Angeklagte
muss für ein Jahr und zehn Monate ins Gefäng­nis. Der 26-jährige hat­te seine
Fre­unde mit dem Auto zu den Tatorten gefahren und wurde wegen Beihilfe
verurteilt. 

Der Staat­san­walt hat­te Strafen von bis zu viere­in­halb Jahren gefordert. Denn
er klagte das Quar­tett auch wegen ver­sucht­en Mordes an: In der Woh­nung über
dem Dön­er-Laden hielt sich zum Zeit­punkt der ver­sucht­en Brand­s­tiftung die
Fam­i­lie des Eigen­tümers auf. Doch zur großen Über­raschung vieler
Prozess­beobachter sah Rich­terin Ria Bech­er keine “absichtliche
Tötungsab­sicht”. Die Angeklagten hät­ten wegen ihres hohen Alko­holpegels und
der “anges­pan­nten psy­chis­chen Ver­fas­sung” die Gefährlichkeit ihrer Tat nicht
erkan­nt. Ihnen sei es offen­sichtlich nur darum gegan­gen, Aus­län­dern einen
“Denkzettel” zu ver­passen, meinte die Rich­terin. Nach den Anschlä­gen hatten
die Verurteil­ten ihre Tat­en mit “Sieg-Heil”-Rufen gefeiert. Die Polizei kam
ihnen schon am näch­sten Mor­gen auf die Spur, weil sich ein Tankwart die
Auton­um­mer notiert hatte. 

Alle vier Täter sind arbeit­s­los, die Män­ner besitzen ein längeres
Vorstrafen­reg­is­ter. Noch bei der Urteilsverkün­dung äußerten sie sich
abfäl­lig über die 17-Jährige, die sie mit ihrem Geständ­nis belastet hatte.
Das Mäd­chen ver­goss zwar bei bei­den Anschlä­gen das Ben­zin, weil sich die
angetrunk­e­nen Män­ner dafür “zu dus­selig” angestellt hät­ten. Aber sie war
nicht nur geständig, son­dern ist auch schwanger. Die Rich­terin hofft, dass
das Mäd­chen als Mut­ter kün­ftig die Fin­ger von “solchen schlecht­en Dingen”
lassen wird.

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Die Verbrechen der Nazi-Psychiater

Mehr als 1900 Patien­ten der Lan­desanstalt Gör­den fie­len in Nazi-Deutschland
dem Gesetz zur Ver­hü­tung erbkranken Nach­wuch­ses zum Opfer. Daran erinnert
eine neue Dauer­ausstel­lung, die heute um 15.30 Uhr in der Landesklinik
Bran­den­burg (Haus 23) eröffnet wird. Sie heißt “Die Lan­desanstalt Görden
1933 bis 1945 — Psy­chi­a­trie im Nation­al­sozial­is­mus” und doku­men­tiert die
Ver­brechen, die Ärzte der ehe­ma­li­gen Anstalt an Patien­ten, auch an
Bran­den­burg­er Bürg­er, verübt haben. 

Die Lan­desklinik erforscht seit der zweit­en Hälfte der 90er Jahre verstärkt
die NS-Geschichte der Ein­rich­tung. “Der Schw­er­punkt der Ausstel­lung liegt
auf den Patien­ten­schick­salen der Zeit zwis­chen 1933 und 1945 sowie auf der
Ver­strick­ung der Lan­desanstalt und ihres Per­son­als in die Ver­brechen an den
Patien­ten”, schreiben die Autoren Beat­rice Falk und Friedrich Hauer. Der
dama­lige Direk­tor Hans Heinze habe zu den “zen­tralen Akteuren des
Kranken­mordes” gehört. 

Die Lan­desanstalt war Herkun­fts- und Zwis­chenanstalt der “Euthanasie-Aktion
T 4″. “Ärzte, Pflege- und Ver­wal­tungsper­son­al schick­ten Patiententransporte
direkt in die Gas­mor­danstal­ten Bran­den­burg und Bem­burg”, bericht­en die
Autoren der Ausstel­lung, die sich an ein bre­ites Pub­likum wendet. 

Gezeigt wird auch der vielfache Mord an kleinen Patien­ten. In der so
genan­nten Kinder­fach­abteilung tötete das Anstaltsper­son­al Min­der­jährige mit
über­dosierten Medikamenten.

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Keine Fußfessel für Schönbohm

(MAZ, Robert Rudolf) INNENSTADT Bis in das Büro Jörg Schön­bohms, wo sie den Innen­min­is­ter fes­seln woll­ten, sind sie nicht gelangt. Durch die offen ste­hende Ein­gangstür erre­icht­en die elf protestieren­den Mit­glieder und Sym­pa­thiesan­ten von Jungdemokraten/Junge Linke Bran­den­burg immer­hin den Flur des Min­is­ters. Sie demon­stri­erten gestern mit der Aktion gegen die vom Min­is­teri­um bestätigte Prax­is, Insassen “der Abschiebe­haf­tanstalt Eisen­hüt­ten­stadt durch Fes­selung ruhig zu stellen.” Schön­bohm war außer Haus. 

Auf einem Trans­par­ent forderten die jun­gen Leute die Abschaf­fung der “Beruhi­gungszelle”. Um den Hals hat­ten sie sich Schilder gehängt, auf denen die Dauer der Fix­ierung notiert war. Einige waren mit auf dem Rück­en gebun­de­nen Hän­den erschienen. 

Das Land hat­te auf eine Anfrage des PDS-Abge­ord­neten Ste­fan Sar­rach erk­lärt, dass zwis­chen März 2001 bis Jan­u­ar 2004 19 Häftlinge mit Hand‑, Fußfes­sel und Bauchgurt in der Anstalt in Eisen­hüt­ten­stadt fix­iert wor­den seien, durch­schnit­tlich vier Stun­den lang. In einem Fall sei eine Fes­selung über mehrere Tage fast 42 Stun­den notwendig gewe­sen, so das Innen­min­is­teri­um. In den so genan­nten Ruhig­stel­lungsraum wür­den Häftlinge gebracht, wenn sie andere Insassen oder Per­son­al angrif­f­en, ran­dalierten oder ver­sucht­en, sich umzubrin­gen. Vertreter des Min­is­teri­ums beton­ten den Aus­nah­mecharak­ter der Maß­nahme, Ein­griffe in die Men­schen­rechte lägen nicht vor (MAZ berichtete). 

Der Sprech­er der Protes­tak­tion Ste­fan Gerb­ing nan­nte es hinge­gen nicht hin­nehm­bar, dass Häftlinge in ein­er solchen Form behan­delt wer­den. In ein­er Pres­se­in­for­ma­tion erk­lärten die Protestier­er, das einzige Verge­hen von Men­schen in Abschiebe­haft sei ein abgelehn­ter Asy­lantrag oder der uner­laubte Aufen­thalt ohne gültige Papiere. Dafür hät­ten diese Men­schen auch in Haft Anspruch auf eine men­schen­würdi­ge Behand­lung. Robert Claus vom Anti­ras­sis­tis­chen Bünd­nis forderte in sein­er Rede die Ent­las­sung der Häftlinge aus der Anstalt in Eisen­hüt­ten­stadt. Dass diese unter dem hohen psy­chis­chen Druck und “fast ohne Kon­takt nach außen” zuweilen die Ner­ven ver­lieren kön­nten, sei nor­mal, so Claus. Viele dieser Häftlinge warteten auf eine mehr als unsichere Zukunft. 

Die Protes­tak­tion im Innen­min­is­teri­um wurde nach etwa zehn Minuten von Polizeibeamten aufgelöst. 

Asyl ablehnen, anbinden, abschieben

Im Innen­min­is­teri­um protestierten Junge Linke wegen der Zustände in Eisenhüttenstadt

(ND, Andreas Fritsche) Ins­ge­samt 41 Stun­den und 40 Minuten sind Aus­län­der in der Abschiebehaft
Eisen­hüt­ten­stadt von März 2001 bis Jan­u­ar 2004 gefes­selt wor­den. Das geht aus
ein­er kleinen Anfrage des PDS-Land­tagsab­ge­ord­neten Ste­fan Sar­rach vom 16. März
hervor.
Gegen diese Zustände protestierten gestern die JungdemokratInnen/Junge Linke im
Pots­damer Innen­min­is­teri­um. Auf Trans­par­enten forderten die Aktivis­ten die
Abschaf­fung der so genan­nten Beruhi­gungszellen in Eisen­hüt­ten­stadt. Die Polizei
notierte sich die Per­son­alien der Demon­stran­ten und erteilte Platzverweis.
Jet­zt wird wegen Ver­dachts auf Haus­friedens­bruch und Ver­stoßes gegen das
Ver­samm­lungsrecht ermittelt. 

Zwei »Ruhig­stel­lungsräume« gibt es im seit August 1999 genutzten Neubau der
Abschiebe­haft. Das ergibt sich aus der Antwort von Innen­min­is­ter Jörg Schönbohm
(CDU) auf Sar­rachs Anfrage. Für einen der Räume plante das Landesbauamt
Frank­furt (Oder) met­al­lene Bügelschlöss­er. Wegen Ver­let­zungs­ge­fahr sei dieses
Sys­tem durch Gurt­fes­seln aus­ge­tauscht worden.

29 Stun­den und 25 Minuten ist ein 1968 geboren­er Mann am 16. und 17. März 2001
an den Füßen gefes­selt gewe­sen. Eine 1979 geborene Frau lag am 11. und 12.
Okto­ber 2003 acht Stun­den und fünf Minuten kom­plett an Hän­den, Füßen und Bauch
gefesselt.
Als Grund für solche Maß­nah­men nen­nt der Innen­min­is­ter Angriffe aufs Personal
oder auf andere Insassen, Sachbeschädi­gun­gen, Selb­stver­let­zun­gen bzw.
Selb­st­mord­ver­suche und die »vorsät­zliche Ver­schmutzung der Zellen mit Unrat und
Exkre­menten«. Im Abschiebek­nast wer­den Men­schen in psy­chis­chen Notsituationen
nicht behan­delt, son­dern mit extremen Mit­teln ruhig gestellt, moniert Olaf
Löh­mer vom Flüchtlingsrat Brandenburg. 

Außer­dem ver­weist Löh­mer darauf, dass Schwan­gere »niemals« in eine Abschiebehaft
gehören. Schön­bohm berichtete von acht bekan­nt gewor­de­nen Schwangerschaften
seit 2000. Der Flüchtlingsrat erin­nert daran, dass 2003 eine schwangere
Viet­namesin »ihr Kind während der Haft ver­loren hat und wenige Tage später
abgeschoben wurde«.
Der CDU-Abge­ord­nete Sven Petke lässt sich von der Kri­tik nicht beeindrucken.
»Wir brauchen sowohl das Mit­tel der Abschiebe­haft als auch des körperlichen
Zwangs, um das Aus­län­derge­setz umzusetzen.« 

»Die Abschiebe­haft gehört abgeschafft«

Asyl- und flüchtlingspoli­tis­che Sprecherin der PDS-Frak­tion über Besuch vor Ort 

Die Lehrerin für Rus­sisch und Geschichte sitzt seit 1999 im Landtag.

ND: Flüchtlingsrat Bran­den­burg kri­tisiert die Zustände in der
Abschiebe­haf­tanstalt Eisen­hüt­ten­stadt. Sie haben die Anstalt im März besucht.
Was geht da vor sich? 

Wolff-Molor­ci­uc: Ich war mit meinem Par­la­mentskol­le­gen Ste­fan Sar­rach dort. Die
Beschäftigten macht­en den Ein­druck, selb­st zu wis­sen, in welch schlimmer
Sit­u­a­tion sich die Häftlinge befind­en. Eine unzuläs­sige Hand­lung gegenüber den
Insassen der Anstalt kon­nten wir an diesem Tag nicht beobacht­en. Unser Besuch
war angemeldet. Die ganze Anlage mit Stachel­draht drum herum wirkt natürlich
bedrückend. 

Haben Sie die so genan­nte Beruhi­gungszelle besichtigt? 

Ja. Es liegt eine Mat­te auf der Erde, Arme und Beine wer­den vom Körper
weggestreckt gefes­selt. Auch unbe­nutzt schock­iert der Anblick dieser Zelle. Zur
Vertei­di­gung des Per­son­als darf man immer­hin sagen, dass es den Beschäftigten
offen­bar nicht angenehm ist, da jeman­den zu fix­ieren. Es wurde gesagt, das
diene der Sicher­heit der Häftlinge. 

Was hal­ten Sie von der Abschiebehaft? 

Men­schen kom­men hier in eine Sit­u­a­tion, in die sie nur kom­men, weil sie
Aus­län­der sind. Das ver­stößt gegen den Gle­ich­heits­grund­satz des Grundgesetzes.
Die Abschiebe­haft gehört abgeschafft.

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Flüchtlingsgruppen versuchten Innenminister zu fesseln

Protestierende stürmten am Mon­tag das Bran­den­burg­er Innen­min­is­teri­um. Sie protestierten gegen die kür­zlich von der Lan­desregierung bestätigte Prax­is Abschiebe­häftlinge in der Abschiebe­haf­tanstalt Eisen­hüt­ten­stadt durch Fes­selung “ruhig zu stellen”.

Gegen 10.30 Uhr stürmten ca. 25 Per­so­n­en an dem etwas ver­duzten Wach­per­son­al des Innen­min­is­teri­ums vor­bei. Im Foy­er des Haus­es stell­ten sich die Protestieren­den auf — einige von Ihnen tru­gen Hand­fes­seln und
Schilder mit Stun­de­nangaben um den Hals. Maria Karl­son mit dem Schild 41h 40min erläutert dazu:
“Die Lan­desregierung hat in der Antwort auf eine Kleine Anfrage bekannt
gegeben, dass in der Abschiebe­haf­tanstalt Eisen­hüt­ten­stadt Häftlinge
gefes­selt wer­den. Laut Innen­min­is­teri­um wer­den Fes­selun­gen als Reaktion
auf so wörtlich: “Suizid­ver­suche, Ver­schmutzun­gen der Zellen durch
Unrat und Exkre­mente, sowie Sachbeschädi­gun­gen ange­wandt”. Das
Innen­min­is­teri­um hat uns detail­liert aufge­lis­tet wie lange Häftlinge in
der Ver­gan­gen­heit gefes­selt wur­den. Dies sollen die Schilder
veranschaulichen.” 

Aus der Antwort auf die Anfrage des Abge­ord­neten Ste­fan Sar­rach, auf die
sich die Protestieren­den bezo­gen geht her­vor, dass ein Mann 24h 40 min
am Stück gefes­selt wurde. Auch eine junge Frau wurde länger als acht
Stun­den an Armen, Beinen und Rumpf gefes­selt Bere­its mehrfach hatten
Flüchtlings­grup­pen die Prax­is als men­schen­ver­ach­t­end kritisiert. 

“Die Men­schen in der Abschiebe­haftein­rich­tung haben sich nichts zu
Schulden kom­men lassen, außer dass ihr Asy­lantrag abgelehnt wurde oder
sie ohne gültige Papiere aufge­grif­f­en wur­den. Auch in Haft haben
soll­ten sie Anspruch auf eine men­schen­würdi­ge Behand­lung haben.” so
Karl­son. Ursprünglich sei geplant gewe­sen den Innen­min­is­ter in seinem
Büro zu fes­seln. Seit Beste­hen der Abschiebe­haf­tanstalt gäbe es immer
wieder Protest gegen die soge­nan­nte Fix­ierung der Gefangenen.

“Eigentlich woll­ten wir Her­rn Schön­bohm per­sön­lich zeigen, was in der
Ver­ant­wor­tung seines Min­is­teri­ums mit Men­schen gemacht wird.” so
Karl­son mit einem Augen­zwinkern. Da der Min­is­ter jedoch nicht im Haus
war beschränk­te man sich dann doch auf eine kurze, symbolische
Protestaktion. 

Der Wort­laut der kleinen Anfrage kann hier
herun­terge­laden werden.

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Generalangriff auf Generalstaatsanwalt

Bran­den­burgs CDU ver­sucht, ihre Jus­tizmin­is­terin zu ret­ten und dabei den Gen­er­al­staat­san­walt Erar­do Raut­en­berg zu beschädi­gen. Der ist CDU-Chef Jörg Schön­bohm schon lange ein Ärg­er­nis, deshalb lässt der Exgen­er­al ihn heftig
attackieren

(TAZ, Daniel Schulz) Die Bran­den­burg­er CDU muss ihre Jus­tizmin­is­terin ret­ten. Und sie will schon
länger einen ungeliebten Gen­er­al­staat­san­walt loswer­den. Jet­zt ver­suchen die
Christ­demokrat­en, bei­des auf einen Schlag zu erledigen. 

Chefan­kläger Erar­do Raut­en­berg (SPD) soll gehen: “Er hat mehrere
Indiskre­tio­nen began­gen”, sagte CDU-Vize Sven Petke der taz. “Er ist nicht
mehr trag­bar.” Anlass für die Attacke ist ein neuer Vor­fall im Gefängnis
Brandenburg/Havel. In der JVA wurde eine selb­st gebastelte Schusswaffe
gefun­den — wie die Staat­san­waltschaft auf Medi­en­an­frage bestätigte. Einen
“Skan­dal” nan­nte CDU-Innen­min­is­ter Wolf Schön­bohm diese Informationspolitik;
in Pots­dam sitze die “durch­läs­sig­ste Staat­san­waltschaft in ganz
Deutschland”. 

Das sieht der Koali­tion­spart­ner SPD anders. Als “durch­sichtiges
Ablenkungs­man­över” beschrieb Innen­ex­perte Wern­er-Sieg­wart Schip­pel die
Attack­en gegenüber der taz. “Das soll das Ver­sagen der Min­is­terin in der JVA
Bran­den­burg ver­schleiern.” Häftlinge hat­ten sich dort über systematische
Mis­shand­lun­gen durch die Wärter beschw­ert. Rich­stein wurde unter anderem
kri­tisiert, weil sie nichts von Ermit­tlun­gen der Staat­san­waltschaft zu den
Vor­wür­fen wusste. 

Wegen der Tren­nungs­geldaf­färe sind Raut­en­berg und Rich­stein ebenfalls
aneinan­der ger­at­en. In Bran­den­burg hat­ten Beamte ungerecht­fer­tigt Geld für
die Ver­set­zung an einen anderen Arbeit­sort kassiert — auch Raut­en­berg. Er
will jedoch nicht, wie von Rich­stein gefordert, 5.000 Euro pauschal zahlen,
son­dern zuerst klären, ob fehler­hafte Vorschriften des Min­is­teri­ums zu
Missver­ständ­nis­sen führten. Deshalb leit­ete die Jus­tizmin­is­terin ein
Ver­wal­tungsver­fahren gegen den Queru­lanten ein. 

Auch Schön­bohm und Raut­en­berg verbindet innige Ablehnung. So attack­ierte der
Innen­min­is­ter mehrfach das Aktions­bünd­nis gegen Recht­sex­trem­is­mus, dem auch
Raut­en­berg ange­hört. Schön­bohm lästerte über “die Rit­uale des
antifaschis­tis­chen Kampfes”. Raut­en­berg wiederum spricht auf Demonstrationen
gegen rechts und bekommt dafür Morddrohungen. 

Zum Krach kam es während der V‑Mann-Affäre, die im Som­mer 2002 begann. Der
mehrfach straf­fäl­lig gewor­dene Neon­azi Toni Stadler wurde bei ein­er Razzia
in Berlin festgenom­men. Gle­ichzeit­ig war er V‑Mann des Verfassungsschutzes
in Bran­den­burg. Schön­bohms Lesart: Ein V‑Mann dürfe Straftat­en bege­hen, um
in der Szene nicht aufz­u­fall­en. Raut­en­berg wider­sprach öffentlich, die
Gen­er­al­staat­san­wälte der anderen Bun­deslän­der teil­ten seine Mei­n­ung. Der
Innen­min­is­ter war blamiert. “Seit­dem will Schön­bohm diese Rechnung
begle­ichen”, sagt Wolf­gang Wieland, Spitzenkan­di­dat der Grü­nen in
Bran­den­burg, der taz. Die CDU bestre­it­et dies nicht. “Als Beamter hat sich
Herr Raut­en­berg mehrfach gegen seine Min­is­terin gestellt”, so Petke zur taz.
“Da hat sich Unzufrieden­heit ange­sam­melt.” Allerd­ings kann man Rautenberg
nicht ein­fach ent­lassen. Dafür wäre ein Kabi­netts­beschluss nötig, und den
würde die SPD nicht mittragen.

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LKA-Beamter muss wegen Hitlergruß vor Gericht

(BM, M. Lukasche­witsch) Neu­rup­pin — Vor einem Jahr wurde die Ent­deck­ung von Fotos zweier Beamter des Lan­deskrim­i­nalamtes (LKA) Bran­den­burg pub­lik, die darauf den Arm zum so
genan­nten Hit­ler­gruß heben. Für einen der Män­ner hat die Affäre jet­zt ein juris­tis­ches Nach­spiel. Die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin hat beim Amts­gericht Pren­zlau Straf­be­fehl gegen ihn beantragt. 

Im zweit­en Fall musste man das Ver­fahren jedoch man­gels Beweisen ein­stellen, obwohl auch dieser Beamte auf dem Foto — er posiert vor ein­er Hak­enkreuz­fahne — iden­ti­fiziert wer­den kon­nte. Allerd­ings ist unklar, ob die Auf­nahme in Deutsch­land ent­stand. Nur wenn das Bild in der Bun­desre­pub­lik aufgenom­men wurde, wäre das Ver­hal­ten des Mannes strafbar. 

Das LKA selb­st hat inzwis­chen Beschw­erde gegen die Ein­stel­lung des Ver­fahrens ein­gelegt. Bei­de Beamten sind seit Bekan­ntwer­den der Auf­nah­men vom Dienst in der LKA-Außen­stelle Pots­dam sus­pendiert. Beim LKA werden
diszi­pli­nar­ische Maß­nah­men geprüft. Möglich ist auch die Ent­las­sung aus dem Beamten­ver­hält­nis. Die Beweis­lage im ersten Fall scheint immer­hin klar. Die Auf­nah­men zeigen den Polizis­ten beim Hit­ler­gruß vor Schloss Boitzen­burg in
der Uck­er­mark und auf dem früheren NSDAP-Reichsparteitags­gelände in Nürnberg
vor der Kon­gresshalle. Für die Ermit­tler ein klar­er Ver­stoß gegen Para­graf 86a, der das Ver­wen­den von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen in der Öffentlichkeit unter Strafe stellt. 

Den Gruß bestre­it­et der Beamte gar nicht. Doch ließ er über seinen Anwalt mit­teilen, dass er nicht in der Öffentlichkeit so posiert habe. Entschei­dend für eine Bestra­fung ist aber, dass unbeteiligte Per­so­n­en anwe­send waren und so eine “Öffentlichkeit” bestanden hat. Zudem bestre­it­et der Beamte, dass die Fotos ver­bre­it­et wurden. 

“Solange sich der Hit­ler­gruß im Pri­vat­en abspielt, greift das Strafrecht nicht”, sagt ein mit Fällen von rechts­gerichteten Straftat­en befasster Staat­san­walt. Tat­säch­lich waren die Fotos der Polizei zufäl­lig in die Hände gefall­en, als sie die Woh­nung eines Beamten durch­suchte. Dabei war es um Bei­hil­fe zu betrügerischem Bankrott gegangen.

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Testosteron-Nachlese

Trech­witz (PM): 19-Jähriger von 10 “muti­gen Einzelkämpfern” zusammengeschlagen

(MAZ) Don­ner­sta­gnacht erschien ein 19-jähriger Mann bei der Polizei in Brandenburg
und erstat­tete eine Anzeige wegen Kör­per­ver­let­zung. Der junge Mann gab zu
Pro­tokoll, dass er sich am Abend am Trech­witzer See befand. Dort kam es zu
Stre­it­igkeit­en zwis­chen zwei dort anwe­senden Per­so­n­en­grup­pen. Als der
19-jährige Mann diese Stre­it­igkeit­en schlicht­en wollte, bekam er von einem unbekan­nte Täter zwei Faustschläge ins
Gesicht. Anschließend wollte der Geschädigte den Strand ver­lassen, musste
jedoch noch ein­mal zurück, da er seinen Ruck­sack am Strand vergessen hatte.
Jet­zt kamen ca. 10 männliche Jugendliche auf den Geschädigten zu und
schlu­gen auf ihr Opfer ein. Der 19-Jährige begab sich selb­ständig zur
ambu­lanten Behand­lung ins Klinikum. Er erlitt mehrere Prel­lun­gen im Gesicht. 

Brandenburg/ Hav­el: Körperverletzungen

(MAZ) Am Don­ner­sta­gnach­mit­tag kam es in Bran­den­burg, Haupt­straße, an der
Jahrtausend­brücke zu ein­er gefährlichen Kör­per­ver­let­zung. Ein 27-Jähriger
Pots­damer bemerk­te , dass an der Jahrtausend­brücke eine offensichtlich
ger­ade zusam­mengeschla­gene männliche Per­son liegt. Hier­bei han­delte es sich
um einen 29-Jähri­gen Bran­den­burg­er. Die Begleit­er des Ver­let­zten zeigten auf
eine Gruppe von drei Per­so­n­en, die sich vom Tatort in Rich­tung Neustadt
Markt ent­fer­n­ten. Der 27-Jährige erkan­nte die drei Täter als denjenigen
wieder, welche zuvor in ein­er Gast­stätte in Bran­den­burg, Bäck­er­straße, einen
Stre­it mit ihm anfan­gen woll­ten. Der 27-Jährige ließ sich jedoch nicht
provozieren. Als der Pots­damer nun den Ver­let­zten an der Jahrtausendbrücke
liegen sah, ran­nte er hin­ter die drei Täter hin­ter­her, um diese zur Rede zu
stellen und der Polizei zu übergeben. Nach­dem die drei Täter vom 27-jährigen
Pots­damer ange­sprochen wur­den, gin­gen sie auf diesen zu. Ein Täter nahm eine
Bier­flasche und schlug mit dieser in Rich­tung Kopf des Geschädigten. Diesen
Schlag kon­nte er Geschädigte mit einem Arm abwehren. Sie streifte ihn an der
Stirn und am linken Auge. Nun ver­suchte ein zweit­er Täter mit ein­er Flasche
auf den Geschädigten einzuschla­gen. Der Geschädigte ver­let­zte sich dabei an
der kaputt gegan­genen Flasche und stürzte zu Boden. Ein dritter
Geschädigter, ein 24-jähriger Bran­den­burg­er, der sich zu dieser Zeit in der
Nähe der Jahrtausend­brücke befand, wurde von einem der Täter grundlos
ange­grif­f­en und mit mehreren Faustschlä­gen gegen Kopf, Hals und Kehlkopf
geschlagen. 

Die drei Täter wur­den von der Polizei in Tatort­nähe festgenom­men. Zeugen
erkan­nten einen 29-Jähri­gen und einen 25-Jähri­gen wieder. Der 26-jährige
Begleit­er der bei­den Täter kon­nte seinen Weg fort­set­zen. Die Täter und die
Geschädigten standen zum Zeit­punkt der Tat unter Ein­wirkung von Alko­hol. Die
Ver­let­zten mussten sich im Kranken­haus ärztlich behan­deln lassen. 

Weil ein 53-Jähriger am Don­ner­stagabend in Bran­den­burg, Magde­burg­er Straße
mit seinem Fahrrad auf der falschen Straßen­seite lief, wurde er von einem
24-Jähri­gen und einem 25-Jähri­gen ange­grif­f­en. Die bei­den Täter kamen dem
Geschädigten auf der Brücke “20. Jahrestag” zu Fuß ent­ge­gen. Als sie auf
gle­ich­er Höhe waren, schlug der 24-Jährige dem Geschädigten mit der Hand ins
Gesicht. Der Geschädigte fiel zu Boden. Anschließend wurde der auf dem Boden
Liegende von bei­den Tätern geschla­gen und mit Füßen getreten. Die beiden
Täter ließen erst vom Geschädigten ab, als Zeu­gen hinzuka­men. Die
alko­holisierten Täter (3,14 Promille und 2,89 Promille) wur­den von der
alarmierten Polizei ins Gewahrsam genom­men. Der Geschädigte musste im
Kranken­haus ärztlich behan­delt wer­den. Die Kripo in Bran­den­burg hat die
weit­eren Ermit­tlun­gen aufgenommen. 

Am Mittwoch kam es auf dem Schul­hof ein­er Schule in Bran­den­burg, Kleine
Garten­straße zu ein­er Schlägerei zwis­chen Schülern, wobei ein 13-jähriger
Schüler von drei Schülern der Schule fest­ge­hal­ten und von zwei Schülern mit Füßen mehrfach gegen die Beine, Arme und den Kör­p­er getreten
wurde. Ein­er der Täter wick­elte um die Unter­arme des geschädigten Kindes
einen Draht. Als der 13-Jährige zu Boden gefall­en war, wurde er von den
bei­den Schlägern mehrfach mit den Füßen gegen die Beine getreten. Erst als
eine Lehrerin hinzukam, wur­den die Fes­seln gelöst und die Täter ran­nten weg.
Die Ver­let­zun­gen des 13-Jähri­gen mussten ärztlich ver­sorgt werden. 

Schlägereien

(MAZ) RATHENOW Acht Anzeigen zu Schlägereien wur­den zu Him­melfahrt von der Polizei
aufgenom­men. So kam es in Sem­lin zu ein­er Prügelei zwis­chen Jugendlichen und
Jungerwach­se­nen. Bei den Schlägereien war meist Alko­hol im Spiel. Nach
ver­balen Auseian­der­set­zun­gen flo­gen Fäuste und Flaschen. In Rathenow
ver­prügelte ein Unbekan­nter ein Pärchen. Dieses hat­te sich geweigert, den
Mann nach Hause zu fahren. 

Schlägerei

(MAZ) GRANSEE — Zu ein­er Schlägerei ist es am Don­ner­stag gegen 3.10 Uhr in Gransee
gekom­men. Ein bis­lang unbekan­nter Mann stieß einen 17-Jähri­gen in eine
Fen­ster­scheibe. Der Jugendliche zog sich Schnittver­let­zun­gen zu. 

Massen­schlägerei am Heili­gen See

84 Polizeiein­sätze am “Her­rentag” / Ret­tungswa­gen musste 26 mal ausrücken

(MAZ, Robert Rudolf) NEUER GARTEN Bis zu 100 Per­so­n­en sollen am so genan­nten Her­rentag an einer
bluti­gen Schlägerei am Heili­gen See beteiligt gewe­sen sein. Das bestätigte
gestern Polizeis­precherin Ange­li­ka Chris­ten auf MAZ-Nachfrage. 

Nach Augen­zeu­gen­bericht­en lagerten am Abend — ihrem äußeren Erscheinungsbild
nach — linke, rechte und “nor­male” Jugendliche an der Badestelle nahe der
Hasen­graben­brücke. Kurz nach­dem die Recht­en ange­blich gewarnt wor­den waren,
seien Linke mit Base­ballschlägern und Bier­flaschen aus den Büschen auf sie
“los­gestürmt”, gibt Chris­ten die bish­eri­gen Zeu­ge­naus­sagen wieder, die nach
ihren Angaben auss­chließlich von Ange­grif­f­e­nen aus dem recht­en Spektrum
stam­men. Nach der Redak­tion vor­liegen­den Bericht­en sollen die Linken
ver­mummt gewe­sen sein. 

Ein erster Notruf hat­te die Berufs­feuer­wehr um 19.35 erre­icht, sechs Minuten
später war der Kranken­trans­port zur Stelle, sagte Wolf­gang Sita von der
Leit­stelle der Feuer­wehr. Dage­gen gab es Kri­tik am Tem­po der Polizei. Erst
um 19.44 Uhr seien dort die Auss­chre­itun­gen bekan­nt gewor­den, sagte
Chris­ten. Nach ihren Angaben trafen die Beamten 19 Minuten später am
Heili­gen See ein. Da waren die Ver­let­zten bere­its ver­arztet. Die
Ange­grif­f­e­nen begrüßten die Polizis­ten mit den Worten: “Kommt ihr jet­zt auch
schon?” Chris­ten erk­lärte, die Polizei sei im Lim­it von 20 Minuten
geblieben, am Him­melfahrt­stag habe man im Schutzbere­ich 84 Ein­sätze fahren
müssen. Sechs Ver­let­zte seien am Heili­gen See ambu­lant behan­delt worden,
sagte die Sprecherin. Alle seien Pots­damer im Alter von 17 bis 20 Jahren.
Augen­zeu­gen sprachen von blutüber­strömten und ban­dagierten Jugendlichen,
darunter auch “nor­male”. Die Polizei ermit­tle wegen gefährlicher
Kör­per­ver­let­zung, Raubes und Land­friedens­bruchs, sagte Chris­ten. Offenbar
sei es um eine Auseinan­der­set­zung zwis­chen Linken und Recht­en gegangen.
Verdächtige habe man noch nicht. Die Polizei bit­tet um Zeugenhinweise. 

Eine weit­ere Schlägerei melde­ten Bürg­er am Don­ner­stag vom Hafen der Weissen
Flotte. Dort waren um 14.40 Uhr zwei alko­holisierte Grup­pen aus Berlin und
Pots­dam sowie dem Umland in Stre­it ger­at­en. Als er dazwis­chen ging, wurde
ein Polizist (35) am Kopf und der linken Schul­ter ver­let­zt. Er ist
di
enstun­fähig. Die Polizei ermit­telt wegen Kör­per­ver­let­zung gegen fünf
Verdächtige im Alter von 26 bis 39 Jahren aus Berlin. Sie wur­den vorläufig
festgenom­men. Ihre Promillew­erte betru­gen zwis­chen 1,99 und 2,87.

Leichte Ver­let­zun­gen erlit­ten zwei Radler bei einem Frontalzusam­men­stoß auf
der B 2 in der Nacht zum Fre­itag. Bei­de waren stark betrunk­en. Weitere
alko­holisierte Rad­fahrer mussten zwis­chen Him­melfahrt­stag und Freitagmorgen
zu Blut­proben. Die Tests ergaben Werte um die zwei Promille und mehr, sagte
Christen. 

Platzver­weis für Ungebetene

Pri­vate Män­nertags­feier wurde gestört / Polizei musste eingreifen

(MAZ, Fred Has­sel­mann) BELZIG — Nicht alle Her­rentags­feiern sind offen­bar am Don­ner­stag friedlich
aus­ge­gan­gen. So wurde die Polizei nach eige­nen Angaben gegen 20.30 Uhr von
ein­er Anruferin in die Wiesen­burg­er Straße gerufen, weil sich dort angeblich
“acht Per­so­n­en in ein­er Woh­nung prügeln”. 

Als die Beamten wenig später vor Ort ein­trafen, fan­den sie tat­säch­lich eine
bere­its stark alko­holisierte Män­nertagsrunde vor. Erste Ermit­tlun­gen ergaben
schließlich, dass sich drei der Gäste — darunter ein Bundeswehrsoldat -
offen­bar gegen den Willen des Haush­er­ren unter die Feiern­den gemischt
hat­ten. Darüber sei es wohl zum Stre­it gekom­men, der zu eskalieren drohte.
Erst als die gerufe­nen Polizis­ten schlich­t­end ein­grif­f­en, beruhigte sich die
Lage etwas. 

“Die Beamten vor Ort sprachen gegen die drei unge­bete­nen Gäste Platzverweise
aus”, bestätigte eine Mitar­bei­t­erin der Press­es­telle des Schutzbereichs
Bran­den­burg gestern auf Anfrage der MAZ

Zwei der drei jun­gen Män­ner woll­ten sich damit aber nicht abfind­en und
weigerten sich, die Feier frei­willig zu ver­lassen. Daraufhin wur­den sie mit
auf die Belziger Wache in Gewahrsam genom­men. Nach Aus­sagen der Polizei
set­zten sie sich gegen eine Blut­pobe zur Wehr. “Ein­er der vorläufig
Festgenomme­nen leis­tete der­art Wider­stand, dass ein Polizeibeamter leicht
ver­let­zt wurde”, sagte Alfons Ste­fa­ni­ak. Nach ambu­lanter Behand­lung habe der
Kol­lege jedoch seinen Dienst fort­set­zen kön­nen. “Außer­dem mussten wir im
Fall des Sol­dat­en die Feld­jäger informieren”, so der Erste
Polizeihauptkommissar. 

“Alles in allem”, so schätzte Ste­fa­ni­ak jedoch ein, “war es rel­a­tiv ruhig am
Don­ner­stag.” Die Zahl der Delik­te, die im direk­ten Zusam­men­hang mit
Män­nertag und Alko­hol standen, seien “ver­schwindend ger­ing” gewesen. 

Mit ein­er Bier­flasche zugeschlagen

(MAZ) WITTENBERGE Mit ein­er Bier­flasche wurde am Don­ner­stag ein 20-Jähriger in
Wit­ten­berge geschla­gen. Er wollte gegen 20.15 Uhr in der Bahn­straße einen
Stre­it schlicht­en und wurde von zwei Jugendlichen ange­grif­f­en. Durch das
zer­split­terte Glas wurde der Mann im Gesicht ver­let­zt. Wer Hin­weise zur Tat
geben kann, sollte sich bei der Polizei in Wit­ten­berge, — 03877/93 00, oder
bei jed­er anderen Dien­st­stelle melden.

Inforiot