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Antifaschismus

NPD und die Abnahme rechter Gewalt

Pin­now (ipr) Die NPD Barn­im-Uck­er­mark (BUM) sieht einen Zusam­men­hang zwis­chen dem Mit­gliederzuwachs ihrer Partei und dem Sinken recht­sex­trem­istis­ch­er Gewalt­tat­en in Brandenburg.

Na bitte…..”Weniger Nazi-Gewalt in Bran­den­burg”, titelte Ende Jan­u­ar das “Nationale Net­z­tage­buch” der NPD BUM nach­dem bekan­nt gewor­den war, dass die Zahlen recht­sex­trem­istis­ch­er Gewalt­tat­en in Bran­den­burg im ver­gan­genen Jahr deut­lich gesunken sind. Eine Erk­lärung dafür hat man dort auch schnell parat. Par­al­lel zum Sinken recht­sex­trem­istis­ch­er Gewalt­tat­en soll die Mit­gliederzahl der NPD in Bran­den­burg gestiegen sein. Die schlichte Formel lautet: “starke NPD = weniger Gewalt”.

Da kommt man doch ins Grü­beln, was die Kam­er­aden damit eigentlich meinen? Wollen sie so der Öffentlichkeit mit­teilen, dass es im let­zten Jahr in Bran­den­burg 27 Parteiein­tritte gegeben hat. Denn das ist die Größenord­nung um die sich die Anzahl der Gewalt­de­lik­te (66) zum Vor­jahr (93) ver­ringerte. Allerd­ings wis­sen wir noch nichts über Mehrfachtäter wie Patrick K. oder Matthias M. aus Tem­plin. Es kön­nte also dementsprechend Kam­er­aden mit Dop­pel- oder Dreifach­mit­glied­schaft geben.

Trotzdem,kKonsequent zu Ende gedacht bedeutet das, die NPD in Bran­den­burg ver­ste­ht sich neuerd­ings als Resozial­isierungspartei mil­i­tan­ter Recht­sex­trem­is­ten. Die Frauen­quote kann mit dieser Strate­gie allerd­ings nicht gesteigert werden.

Aus der Formel “starke NPD = weniger Gewalt” lässt sich natür­lich noch eine weit­ere Möglichkeit ableit­en: Im let­zten Jahr kon­nte die NPD durch die Erhöhung ihrer Mit­gliederzahl mehr NPDler in den Zen­tren rechter Gewalt auf Streife schick­en, um dort vor Ort beschwichti­gend auf die ungestü­men Kam­er­aden einzuwirken. Dafür würde sprechen, dass es seit dem Einzug der 72-jähri­gen Irm­gard Hack und des 22-jähri­gen Andy Kucharzewsky in den Kreistag des Land­kreis­es Uck­er­mark in Tem­plin keine Gewalt­tat­en mit recht­sex­tremen Hin­ter­grund mehr gegeben hat.

So ganz scheint der Resozial­isierungs­gedanke allerd­ings bei den Parteim­it­gliedern noch nicht angekom­men zu sein. Oder wie erk­lärt es sich son­st, dass Thomas Völkel, der seit Okto­ber 2008 für die NPD im Lud­wigs­felder (Tel­tow-Fläming) Stadt­par­la­ment saß, vorge­wor­fen wer­den kann, seit “Dezem­ber 2008 mit Bild­ableser (Scan­ner) und Rech­n­er 10- und 20- Euro Scheine gefälscht und in mehreren Geschäften damit bezahlt zu haben”. Naja, vielle­icht dachte er dabei ja auch an die klam­men Kassen sein­er Partei.

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Ausstellung zu Rostock-Lichtenhagen im Dosto

Vom 11. bis 25.02.2009 kommt die Ausstel­lung „Von Men­schen, Ansicht­en
und Geset­zen. Ros­tock-Licht­en­hagen — 10 Jahre danach“ ins Dos­to
(Bernau). Zur Eröff­nung am 11.02. wird ab 19 Uhr der Film “The truth
lies in Ros­tock” gezeigt. Ab 18 Uhr gibt es VoKü. Zu sehen ist die
Ausstel­lung Werk­tags von 14 — 20 Uhr.

Zur Ausstel­lung:

Sie erin­nert an die ras­sis­tis­chen Auss­chre­itun­gen vor nun­mehr 16 Jahren
und ver­mit­telt die heute noch rel­e­van­ten Aspek­te weit­er. Die
Zusam­men­hänge wer­den erkennbar, die recht­sex­treme Gewalt unter ähn­lichen
Rah­menbe­din­gun­gen wieder­hol­bar machen wür­den.
Die Ausstel­lung zeigt, dass solche Ereignisse nicht ein­fach über uns
kom­men. Es ist immer das Han­deln oder Nichthandeln von Men­schen, das zu
solchen Ereignis­sen führt. Wir wollen eigenes Han­deln oder Nichthandeln
hin­ter­fra­gen.

Zum Film:

Die Video­pro­duk­tion „The Truth lies in Ros­tock“ ist eine Mon­tage von
Video­ma­te­ri­alien, gedreht aus den ange­grif­f­e­nen Häusern, aus Inter­views
mit Antifaschist_innen, den viet­name­sis­chen Vertragsarbeiter_innen, der
Polizei, mit Bürokrat­en, Neon­azis und Anwohn­ern. Sie ent­stand 1993 unter
maßge­blich­er Beteili­gung von Men­schen, die sich zum Zeit­punkt der
Geschehnisse in Ros­tock-Licht­en­hagen im attack­ierten Wohn­heim befan­den.
Die Pro­duk­tion zeich­net sich vor allem durch ihren authen­tis­chen,
kri­tis­chen Charak­ter aus.

Weit­er­hin wird sie vom 09. bis zum 23.03.2009 im Offi (Bad Freien­walde)
und danach vom 23.03. bis zum 06.04.2009 im Horte (Straus­berg) gezeigt.
Danach soll sie auch noch im Mit­ten­drin (Neu­rup­pin) aus­gestellt werden.

www.dosto.de // www.antifa-bernau.tk

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Brandenburg/Havel kontra Neonazis

Zu ein­er Kundge­bung gegen (Neo)nazis hat­ten am gestri­gen Sam­stag die Ober­bürg­er­meis­terin der Stadt Bran­den­burg an der Hav­el, der Dekan der Fach­hochschule sowie die par­la­men­tarisch vertre­tenden Parteien aufgerufen und sich dies­bezüglich sym­bol­isch in der Nähe der Gedenkstätte für die Opfer der Euthanasie am Nico­laiplatz versammelt.

Hin­ter­grund für die öffentliche Bekun­dung, zu der unge­fähr 400 Bürger_innen erschienen, waren die aktuellen Aktiv­itäten des (Neo)nazimilieus im Stadt­bere­ich, ins­beson­dere der anti­semi­tisch geprägte Auf­marsch am 24. Jan­u­ar 2009 sowie das Nazirock-Konz­ert am 31. Jan­u­ar 2009.

In Rede­beiträ­gen bekräftigte dabei die Rat­sher­rin sowie der Vor­sitzende der Stadtverord­neten­ver­samm­lung, dass in Bran­den­burg an der Hav­el kein Platz für (Neo)nazis ist.

Das ange­sproch­ene regionale (Neo)nazimilieu, welch­es an diesem Tage auch durch Sym­pa­thisan­ten aus Berlin, Pots­dam, Königs Wuster­hausen, Prem­nitz sowie anderen Städten und Gemein­den ver­stärkt wurde, sah dies jedoch als Affront und ver­suchte durch eine Gegen­ver­anstal­tung die Diskred­i­tierung ihrer ver­brecherischen Ide­olo­gie als ange­blichen Angriff auf die ver­fas­sungs­gemäß garantierte Mei­n­ungs­frei­heit darzustellen.

Unge­fähr 70 (Neo)nazis marschierten so schließlich, unter Polizeis­chutz und weiträum­lich von der städtis­chen Kundge­bung getren­nt, durch die Bran­den­burg­er Innen­stadt und gaben dabei einen kleinen Ein­druck, welche Mei­n­un­gen ihres Eracht­ens kün­ftig nicht mehr gesellschaftlich geächtet wer­den soll­ten. Skandierte Parolen wie “Nationaler Sozial­is­mus bis zum Tod” oder “Bran­den­burg erwache” ließen deut­lich erken­nen auf welche Reise diese Demonstrant_innen die Bürger_innen von Bran­den­burg mit­nehmen wollen.

Im Zuge dieses Auf­marsches wurde auch die Bran­den­burg­er Ober­bürg­er­meis­terin durch einen Red­ner während der Zwis­chenkundge­bung beschimpft. Ein ander­er Sprech­er, der im Namen der so genan­nten “Freien Kräfte Königs Wuster­hausen” vortrug, het­zte gegen “Linke” sowie das “raf­fende” und heimatzer­störende Kap­i­tal. Der Berlin­er NPD Lan­deschef Eckart Bräu­niger griff während sein­er Rede eine ältere Pas­san­tin ver­bal an, welche die (Neo)nazis zum ver­schwinden aufge­fordert hatte.

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Ungereimheiten beim Bestimmen der Zeit

Neu­rup­pin (ipr) Der dritte Ver­hand­lungstag des Prozess­es gegen die bei­den Tem­plin­er Recht­sex­trem­is­ten Sven P. (19) und Chris­t­ian W. (22) wegen der Ermor­dung des 55-jähri­gen Bernd K. in der Nacht zum 22. Juli 2008 lässt sich in drei Kom­plexe unterteilen: Aus­sage der bei­den Kripobeamten, vor denen Chris­t­ian W. ein Geständ­nis abgelegt hat­te, Rekon­struk­tion des Weges zum Tatort und psy­chi­a­trisches Gutacht­en über Chris­t­ian W.

Ins­ge­samt hat­te das Gericht für diesen Ver­hand­lungstag 10 Zeug­in­nen und Zeu­gen geladen. Stephanie C., die Fre­undin von Chris­t­ian W., ließ sich entschuldigen. Das Ende Jan­u­ar geborene Kind aus dieser Beziehung sei krank. Da gegen die junge Frau wegen Ver­nich­tung von Beweis­mit­tel ermit­telt wird, ist es eher unwahrschein­lich, dass sie über­haupt in den Zeu­gen­stand treten wird. Sie soll die blutver­schmierten Hose und Turn­schuhe von Sven P. aber auch die Klei­dung ihres Fre­un­des in der Waschmas­chine gewaschen haben.

Die damals 17-jährige Stephanie C. hat­te sich kurz nach der Tat in der Bild-Zeitung zu dem Geschehen in dieser Nacht geäußert: „Ich wurde wach und hörte die bei­den tuscheln. Ich bin hin. Plöt­zlich begann Chris­t­ian, von der grausamen Blut­tat zu erzählen. … Sven hat mit der Tat richtig geprahlt. Er sagte, dass er schon immer mal einen Men­schen umbrin­gen wollte.“

Außer­dem hätte man sie fra­gen kön­nen, ob Sven P. in jen­er Nacht wirk­lich ein Rudolf Hess T‑Shirt getra­gen hat, was gestern trotz inten­siv­er Bek­lei­dungsnach­fra­gen aller am Prozess beteiligten Parteien nicht zur Sprache kam. Ins­ge­samt gab es am gestri­gen Prozesstag immer wieder Nach­fra­gen der Neben­klage zur poli­tis­chen Gesin­nung der Angeklagten. Die Zeu­gen kon­nten dazu allerd­ings nur Vages berichten.

Das vor­läu­fige Geständnis

Wie bish­er macht­en bei­de Angeklagten von ihrem Recht Gebrauch, vor Gericht zu schweigen. Das war bei der polizeilichen Vernehmung von Chris­t­ian W. am Tag nach der Tat anders. „W. war aus­ge­sprochen gesprächig. Er war fast trau­rig, als wir die Vernehmung nach acht Stun­den abbrachen“, schilderte ein­er der Vernehmungs­beamten die Sit­u­a­tion. W. machte detail­liert Angeben zu dem was auf dem Weg zum und am Tatort geschehen sein soll. Jed­er Tritt aufs Gesicht, eine Schuh­sohle bre­it zwis­chen Stirn und Ober­lippe, soll von Sven P. gekom­men sein.

Allerd­ings gab es am Tatort und durch die Obduk­tion Erken­nt­nisse, die der Ablauf­schilderung von Chris­t­ian W. wider­sprechen. Chris­t­ian W. berichtete nichts darüber, dass K. heftigst gewürgt wor­den war, was zu einem Kehlkopf­bruch führte. Stattdessen erzählte er, dass er am Hals des K. den Puls gefühlt habe, um zu über­prüfen, ob er noch lebe. Möglicher­weise um vor­ab schon eine Erk­lärung zu liefern, soll­ten seine Fin­ger­ab­drücke am Hals des Opfers gefun­den wer­den. Außer­dem habe er P. davon abhal­ten müssen, sein Opfer mit einem abge­broch­enen Flaschen­hals „aufzuschnei­den“. Fin­ger­ab­drücke von P. fan­den sich allerd­ings auf dem Flaschen­hals nach Aus­sage seines Anwalts nicht. Die waren von ein­er anderen Per­son, deren Namen er nicht nannte.

Der Weg zum Tatort

Die erste Frau im Zeu­gen­stand, die 24-jährige Haus­frau San­dra H., war gle­ich wieder raus­ger­an­nt mit Trä­nen in den Augen. Später erk­lärte sie ihr Ver­hal­ten. Sie habe Schuldge­füh­le, weil sie damals nicht gle­ich die Polizei gerufen habe.

Dabei hat­te sie eine Aller­weltssi­t­u­a­tion beobachtet. Sie hörte Gebrüll und das Geräusch von zer­schep­pern­den Flaschen. Sie schaute aus dem Fen­ster und sah drei Män­ner die Werder­straße herun­terkom­men. Ein Älter­er vorneweg war von einem Jün­geren ohne Brille (Chris­t­ian W.), der ein Fahrrad führte, vor­angeschub­st und beschimpft wor­den. Es fie­len Worte wie „Alter Sack“ und „Assi“. Ein Jün­ger­er mit Brille (Sven P.) und eben­falls Fahrrad ging schweigend hin­ter­drein. Vor der Haustür des Wohn­haus­es fiel der Ältere (Bernd K.) ins Gebüsch. Sie blaffte die Jun­gen von ihrem Fen­ster aus an, sie soll­ten den Alten in Ruhe lassen und nicht so laut sein, weil hier Kinder schliefen. Bernd K. durfte sich daraufhin auf die Hau­sein­gangsstufen set­zen und man wartete bis er weit­erge­hen wollte.

Mit ihrer Zei­tangabe für das Vorge­fal­l­ene – gegen 21.15 Uhr — brachte sie die von Polizei und Staat­san­waltschaft rekon­stru­ierten Zeitabläufe jenes Abends gehörig durcheinan­der. An diesen Zeit­punkt erin­nerte sie sich so genau, weil sie zuvor und danach ihrem Fre­und ges­imst hat­te und weil der Vor­fall sich kurz nach dem Ende ein­er Vam­pir-Serie auf Pro 7 ereignet haben sollte. Tat­säch­lich endete laut TV-Pro­gramm des „Uck­er­mark Kuri­er“ die Folge „Moon­light“ der (Vam­pir) Serie „Black Crys­tal“ um 21.10 Uhr. Zu den Lichtver­hält­nis­sen sagte die Zeu­g­in, es wäre schon dunkel gewesen.

Um 23:15 Uhr will der aus Rich­tung Müh­len­tor kom­mende 22-jährige Stu­dent Mar­cel G. nur wenige Meter von diesem Ort ent­fer­nt auf die drei Män­ner gestoßen sein. Bernd K. lag am Boden. Das Fahrrad lag auf ihm und Chris­t­ian W. wollte ihm ger­ade aufhelfen. Als er zu den drei Män­nern kam und fragte, ob er helfen könne, wurde dies verneint. Mar­cel G. begrün­det das Wis­sen um die Uhrzeit mit ein­er kurzen Verabre­dung, die er um 23:00 Uhr in der Szenekneipe Pub gehabt und er zuvor zwecks Pünk­tlichkeit auf seine Handyzeit geschaut hat­te. Auch er kon­nte später bei der Polizei genau wie San­dra H. die drei Män­ner ein­deutig iden­ti­fizieren. Im Gegen­satz zu San­dra H. will er allerd­ings drei Fahrräder bei den Män­nern gese­hen haben.

Dieser offen­sichtliche Wider­spruch wurde ein Stück weit wieder ger­ade gerückt durch die Aus­sagen von Melanie K. (21) und Mareike F. (23). Bei­de waren zwis­chen 21:00 Uhr und 21:30 Uhr am Rewe-Markt an der Lych­en­er Straße auf Chris­t­ian W. getrof­fen. Chris­t­ian W. hat­te etwas von Sven P. erzählt wegen dem er nun eine Gerichtsver­hand­lung hätte und begleit­ete die bei­den Frauen auf dem Fahrrad Rich­tung Mark­t­platz. Bei­den Frauen war diese Begleitung sichtlich unan­genehm. Als sie nach ca. 500 Metern auf Sven P. trafen, die bei­den Män­ner sich sofort angin­gen, macht­en sich die bei­den Frauen zügig aus dem Staub. Bei­de Frauen sagten, es wäre noch hell gewe­sen. Laut Wet­terkarte des „Uck­er­mark Kuri­er“ war es an diesem Tag bewölkt und reg­ner­isch. Son­nenun­ter­gang war 21:21 Uhr.

Die Aus­sage der bei­den Frauen deckt sich mit den Aus­führun­gen von Chris­t­ian W. gegenüber den Kripobeamten, sodass man davon aus­ge­hen muss, dass sich San­dra H. geir­rt hat und sie ihre Beobach­tung min­desten eine Stunde später gemacht haben muss. Vielle­icht hat sie sich ja die näch­sten Serien-Episode „Eure­ka, die geheime Stadt“ auch noch angeschaut. Und eine weit­ere Möglichkeit, ihr Handy war noch nicht auf Som­merzeit umgestellt.

Das Gutacht­en

Vor der Aus­sage der Gutach­terin ver­suchte der Anwalt des Sven P. die Öffentlichkeit auss­chließen zu lassen. Das Gericht lehnte diesen Antrag ab. Außer­dem kam es an diesem Tag gar nicht mehr zum Vor­trag des psy­chi­a­trischen Gutacht­ens über Sven P.

Während der Zeu­ge­naus­sagen dieses Tages gab es ständig Nach­fra­gen zum Grad der Trunk­en­heit der bei­den Angeklagten, wobei es keine ein­deuti­gen Aus­sagen der Zeu­gen gab. Fest ste­ht, dass die Angeklagten reich­lich getrunk­en hat­ten. Fest ste­ht aber auch, dass Chris­t­ian W. ein klares Erin­nerungsver­mö­gen an die Mord­nacht hatte.

Die Sachver­ständi­ge Frau Dr. Hei­de-Ulrike Horn sah für Chris­t­ian W. keine Anhalt­spunk­te für eine Voll­trunk­en­heit beziehungsweise ver­min­derte Schuld­fähigkeit zur Tatzeit. „Er hat es geschehen lassen. Sich­er spiel­ten Alko­hol und seine Per­sön­lichkeit eine Rolle“, sagte die Gutach­terin. Für sie sei die Tat nicht nachvol­lziehbar. Ihr gegenüber hat­te Chris­t­ian W. gesagt, Bernd K. tue ihm etwas leid. Er sei bei ihm gewe­sen und habe gese­hen, wie schlecht es ihm gehe.

Über seine poli­tis­che Gesin­nung wollte Chris­t­ian W. nicht mit der Gutach­terin reden. Auf Nach­frage des Neben­kläger­an­walts beschrieb Frau Dr. Horn einige Tätowierun­gen am Kör­p­er des Angeklagten, die darauf hin­deuten, dass Chris­t­ian W. ein wan­del­nder 86a ist (§ 86a Ver­wen­den von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organisationen).

Der Prozess wird am 19. Feb­ru­ar mit weit­eren Zeu­gen­vernehmungen fortgesetzt.

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Antifaschismus

Psychiatrisches Gutachten sieht Christian W. als schuldfähig

Neu­rup­pin (ipr) Der dritte Ver­hand­lungstag des Prozess­es gegen die bei­den Tem­plin­er Recht­sex­trem­is­ten Sven P. (19) und Chris­t­ian W. (22) wegen der Ermor­dung des 55-jähri­gen Bernd K. in der Nacht zum 22. Juli 2008 lässt sich in drei Kom­plexe unterteilen: Aus­sage der bei­den Kripobeamten, vor denen Chris­t­ian W. ein Geständ­nis abgelegt hat­te, Rekon­struk­tion des Weges zum Tatort und psy­chi­a­trisches Gutacht­en über Chris­t­ian W.

Ins­ge­samt hat­te das Gericht für diesen Ver­hand­lungstag 10 Zeug­in­nen und Zeu­gen geladen. Stephanie C., die Fre­undin von Chris­t­ian W., ließ sich entschuldigen. Das Ende Jan­u­ar geborene Kind aus dieser Beziehung sei krank. Da gegen die junge Frau wegen Ver­nich­tung von Beweis­mit­tel ermit­telt wird, ist es eher unwahrschein­lich, dass sie über­haupt in den Zeu­gen­stand treten wird. Sie soll die blutver­schmierten Hose und Turn­schuhe von Sven P. aber auch die Klei­dung ihres Fre­un­des in der Waschmas­chine gewaschen haben.

Die damals 17-jährige Stephanie C. hat­te sich kurz nach der Tat in der Bild-Zeitung zu dem Geschehen in dieser Nacht geäußert: „Ich wurde wach und hörte die bei­den tuscheln. Ich bin hin. Plöt­zlich begann Chris­t­ian, von der grausamen Blut­tat zu erzählen. … Sven hat mit der Tat richtig geprahlt. Er sagte, dass er schon immer mal einen Men­schen umbrin­gen wollte.“

Außer­dem hätte man sie fra­gen kön­nen, ob Sven P. in jen­er Nacht wirk­lich ein Rudolf Hess T‑Shirt getra­gen hat, was gestern trotz inten­siv­er Bek­lei­dungsnach­fra­gen aller am Prozess beteiligten Parteien nicht zur Sprache kam. Ins­ge­samt gab es am gestri­gen Prozesstag immer wieder Nach­fra­gen der Neben­klage zur poli­tis­chen Gesin­nung der Angeklagten. Die Zeu­gen kon­nten dazu allerd­ings nur Vages berichten.

Das vor­läu­fige Geständnis

Wie bish­er macht­en bei­de Angeklagten von ihrem Recht Gebrauch, vor Gericht zu schweigen. Das war bei der polizeilichen Vernehmung von Chris­t­ian W. am Tag nach der Tat anders. „W. war aus­ge­sprochen gesprächig. Er war fast trau­rig, als wir die Vernehmung nach acht Stun­den abbrachen“, schilderte ein­er der Vernehmungs­beamten die Sit­u­a­tion. W. machte detail­liert Angeben zu dem was auf dem Weg zum und am Tatort geschehen sein soll. Jed­er Tritt aufs Gesicht, eine Schuh­sohle bre­it zwis­chen Stirn und Ober­lippe, soll von Sven P. gekom­men sein.

Allerd­ings gab es am Tatort und durch die Obduk­tion Erken­nt­nisse, die der Ablauf­schilderung von Chris­t­ian W. wider­sprechen. Chris­t­ian W. berichtete nichts darüber, dass K. heftigst gewürgt wor­den war, was zu einem Kehlkopf­bruch führte. Stattdessen erzählte er, dass er am Hals des K. den Puls gefühlt habe, um zu über­prüfen, ob er noch lebe. Möglicher­weise um vor­ab schon eine Erk­lärung zu liefern, soll­ten seine Fin­ger­ab­drücke am Hals des Opfers gefun­den wer­den. Außer­dem habe er P. davon abhal­ten müssen, sein Opfer mit einem abge­broch­enen Flaschen­hals „aufzuschnei­den“. Fin­ger­ab­drücke von P. fan­den sich allerd­ings auf dem Flaschen­hals nach Aus­sage seines Anwalts nicht. Die waren von ein­er anderen Per­son, deren Namen er nicht nannte.

Der Weg zum Tatort

Die erste Frau im Zeu­gen­stand, die 24-jährige Haus­frau San­dra H., war gle­ich wieder raus­ger­an­nt mit Trä­nen in den Augen. Später erk­lärte sie ihr Ver­hal­ten. Sie habe Schuldge­füh­le, weil sie damals nicht gle­ich die Polizei gerufen habe.

Dabei hat­te sie eine Aller­weltssi­t­u­a­tion beobachtet. Sie hörte Gebrüll und das Geräusch von zer­schep­pern­den Flaschen. Sie schaute aus dem Fen­ster und sah drei Män­ner die Werder­straße herun­terkom­men. Ein Älter­er vorneweg war von einem Jün­geren ohne Brille (Chris­t­ian W.), der ein Fahrrad führte, vor­angeschub­st und beschimpft wor­den. Es fie­len Worte wie „Alter Sack“ und „Assi“. Ein Jün­ger­er mit Brille (Sven P.) und eben­falls Fahrrad ging schweigend hin­ter­drein. Vor der Haustür des Wohn­haus­es fiel der Ältere (Bernd K.) ins Gebüsch. Sie blaffte die Jun­gen von ihrem Fen­ster aus an, sie soll­ten den Alten in Ruhe lassen und nicht so laut sein, weil hier Kinder schliefen. Bernd K. durfte sich daraufhin auf die Hau­sein­gangsstufen set­zen und man wartete bis er weit­erge­hen wollte.

Mit ihrer Zei­tangabe für das Vorge­fal­l­ene – gegen 21.15 Uhr — brachte sie die von Polizei und Staat­san­waltschaft rekon­stru­ierten Zeitabläufe jenes Abends gehörig durcheinan­der. An diesen Zeit­punkt erin­nerte sie sich so genau, weil sie zuvor und danach ihrem Fre­und ges­imst hat­te und weil der Vor­fall sich kurz nach dem Ende ein­er Vam­pir-Serie auf Pro 7 ereignet haben sollte. Tat­säch­lich endete laut TV-Pro­gramm des „Uck­er­mark Kuri­er“ die Folge „Moon­light“ der (Vam­pir) Serie „Black Crys­tal“ um 21.10 Uhr. Zu den Lichtver­hält­nis­sen sagte die Zeu­g­in, es wäre schon dunkel gewesen.

Um 23:15 Uhr will der aus Rich­tung Müh­len­tor kom­mende 22-jährige Stu­dent Mar­cel G. nur wenige Meter von diesem Ort ent­fer­nt auf die drei Män­ner gestoßen sein. Bernd K. lag am Boden. Das Fahrrad lag auf ihm und Chris­t­ian W. wollte ihm ger­ade aufhelfen. Als er zu den drei Män­nern kam und fragte, ob er helfen könne, wurde dies verneint. Mar­cel G. begrün­det das Wis­sen um die Uhrzeit mit ein­er kurzen Verabre­dung, die er um 23:00 Uhr in der Szenekneipe Pub gehabt und er zuvor zwecks Pünk­tlichkeit auf seine Handyzeit geschaut hat­te. Auch er kon­nte später bei der Polizei genau wie San­dra H. die drei Män­ner ein­deutig iden­ti­fizieren. Im Gegen­satz zu San­dra H. will er allerd­ings drei Fahrräder bei den Män­nern gese­hen haben.

Dieser offen­sichtliche Wider­spruch wurde ein Stück weit wieder ger­ade gerückt durch die Aus­sagen von Melanie K. (21) und Mareike F. (23). Bei­de waren zwis­chen 21:00 Uhr und 21:30 Uhr am Rewe-Markt an der Lych­en­er Straße auf Chris­t­ian W. getrof­fen. Chris­t­ian W. hat­te etwas von Sven P. erzählt wegen dem er nun eine Gerichtsver­hand­lung hätte und begleit­ete die bei­den Frauen auf dem Fahrrad Rich­tung Mark­t­platz. Bei­den Frauen war diese Begleitung sichtlich unan­genehm. Als sie nach ca. 500 Metern auf Sven P. trafen, die bei­den Män­ner sich sofort angin­gen, macht­en sich die bei­den Frauen zügig aus dem Staub. Bei­de Frauen sagten, es wäre noch hell gewe­sen. Laut Wet­terkarte des „Uck­er­mark Kuri­er“ war es an diesem Tag bewölkt und reg­ner­isch. Son­nenun­ter­gang war 21:21 Uhr.

Die Aus­sage der bei­den Frauen deckt sich mit den Aus­führun­gen von Chris­t­ian W. gegenüber den Kripobeamten, sodass man davon aus­ge­hen muss, dass sich San­dra H. geir­rt hat und sie ihre Beobach­tung min­desten eine Stunde später gemacht haben muss. Vielle­icht hat sie sich ja die näch­sten Serien-Episode „Eure­ka, die geheime Stadt“ auch noch angeschaut. Und eine weit­ere Möglichkeit, ihr Handy war noch nicht auf Som­merzeit umgestellt.

Das Gutacht­en

Vor der Aus­sage der Gutach­terin ver­suchte der Anwalt des Sven P. die Öffentlichkeit auss­chließen zu lassen. Das Gericht lehnte diesen Antrag ab. Außer­dem kam es an diesem Tag gar nicht mehr zum Vor­trag des psy­chi­a­trischen Gutacht­ens über Sven P.

Während der Zeu­ge­naus­sagen dieses Tages gab es ständig Nach­fra­gen zum Grad der Trunk­en­heit der bei­den Angeklagten, wobei es keine ein­deuti­gen Aus­sagen der Zeu­gen gab. Fest ste­ht, dass die Angeklagten reich­lich getrunk­en hat­ten. Fest ste­ht aber auch, dass Chris­t­ian W. ein klares Erin­nerungsver­mö­gen an die Mord­nacht hatte.

Die Sachver­ständi­ge Frau Dr. Hei­de-Ulrike Horn sah für Chris­t­ian W. keine Anhalt­spunk­te für eine Voll­trunk­en­heit beziehungsweise ver­min­derte Schuld­fähigkeit zur Tatzeit. „Er hat es geschehen lassen. Sich­er spiel­ten Alko­hol und seine Per­sön­lichkeit eine Rolle“, sagte die Gutach­terin. Für sie sei die Tat nicht nachvol­lziehbar. Ihr gegenüber hat­te Chris­t­ian W. gesagt, Bernd K. tue ihm etwas leid. Er sei bei ihm gewe­sen und habe gese­hen, wie schlecht es ihm gehe.

Über seine poli­tis­che Gesin­nung wollte Chris­t­ian W. nicht mit der Gutach­terin reden. Auf Nach­frage des Neben­kläger­an­walts beschrieb Frau Dr. Horn einige Tätowierun­gen am Kör­p­er des Angeklagten, die darauf hin­deuten, dass Chris­t­ian W. ein wan­del­nder 86a ist (§ 86a Ver­wen­den von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organisationen).

Der Prozess wird am 19. Feb­ru­ar mit weit­eren Zeu­gen­vernehmungen fortgesetzt.

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Mit dem Knüppel auf Linke eingeschlagen

Am Mon­tag, den 9. Feb­ru­ar 2009 find­et um 9.00 Uhr im Saal 5 des Landgerichts Pots­dam die Beru­fungsver­hand­lung gegen den Rathenow­er Matthias M. statt. Der Neon­azi soll 2004 an einem Angriff von Mit­gliedern der inzwis­chen ver­bote­nen Kam­er­ad­schaft Hauptvolk auf vier Linke beteiligt gewe­sen sein.

Am 23. August 2004 attack­ierten in Rathenow vier mask­ierte Per­so­n­en mit sog. Totschlägern ein Auto, in dem sich vier Linke befan­den. Die Scheiben des Autos wur­den zertrüm­mert. Ein­er der Insassen wurde durch Schläge gegen den Kopf erhe­blich verletzt.

Der Angeklagte und das Kennze­ichen seines Autos wur­den am Tatort von Zeu­gen erkan­nt. Obwohl er durch Zeu­ge­naus­sagen erhe­blich belastet wor­den war, wurde Math­ias M. in der ersten Instanz vor dem Amts­gericht Rathenow im Sep­tem­ber 2005 freige­sprochen. Die Staat­san­waltschaft legte Beru­fung ein. Dass es dreiein­halb Jahre gedauert hat, bis dieses frag­würdi­ge Urteil vor dem Landgericht über­prüft wird, ist inakzeptabel.

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Nachgetreten nachgereicht

Pren­zlau (ipr) Bere­its am 27. Jan­u­ar 2008 wurde der 25-jährige Tem­plin­er Manuel K. wegen Kör­per­ver­let­zung zu ein­er fünf­monati­gen Frei­heitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

In den frühen Mor­gen­stun­den des 19. April 2008 hat­te der als rechter Schläger bekan­nte Matthias M. einen von einem Rock­konz­ert kom­menden 21-jähri­gen Punk in der Nähe des Tem­plin­er Kranken­haus­es ver­fol­gt, niedergestoßen und ihm mehrere Faustschläge ins Gesicht ver­passt (mehr).

Während der Punk am Boden lag, war der nach eige­nen Angaben stark betrunk­ene Manuel K. auf die bei­den Män­ner gestoßen und fing nun sein­er­seits an auf den am Boden liegen­den Punk poli­tisch unmo­tiviert einzutreten. Zwei Polizeibeamte, die das beobachtet hat­ten, kon­nten durch ihr Ein­greifen Schlim­meres verhindern.

Matthias M. wurde am 6. Novem­ber let­zten Jahres für seine Tat zu fünf Monat­en Frei­heit­sentzug auf Bewährung verurteilt. Jenes Straf­maß, das nun auch der Nachtreter Manuel K. erhielt.

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Toolbox gegen rechte Gewalt

In dem 40-seit­i­gen Heft im Hosen­taschen­for­mat wird unter anderem erk­lärt, wie man eine Anzeige stellt, wie ein Strafver­fahren abläuft, wie man Schmerzens­geld bekommt – und wer die Kosten für Ärzte und Anwältin­nen übern­immt. Der Rat­ge­ber erscheint in ein­er über­ar­beit­eten drit­ten Auflage, die von der Koor­dinierungsstelle »Tol­er­antes Bran­den­burg« gefördert wurde. Das Heft wird in Bran­den­burg kosten­los verteilt und kann bei der Opfer­per­spek­tive bestellt werden.

Aus dem Inhalt

  • Was direkt nach einem Angriff wichtig ist
  • Was habe ich davon, wenn ich eine Anzeige mache?
  • Was ist alles strafbar?
  • Was ist, wenn sich die Polizei nicht kor­rekt verhält?
  • Warum einen Anwalt und was bringt eine Nebenklage?
  • Wie läuft ein Gerichtsver­fahren ab?
  • Wer übern­immt die Arztkosten?
  • Wer zahlt meine Anwältin?
  • Wie kriege ich Schmerzensgeld?
  • Was mache ich mit meinen Ängsten?
  • Wie gehe ich mit den Medi­en um?

Bestel­lun­gen bitte per Email: Kon­takt

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Serie faschistischer Straftaten und Aktionen in der Prignitz reißt nicht ab

Ver­mut­lich in der Nacht vom Sam­stag, dem 10.01., zum Son­ntag, dem 11.01., wur­den in min­destens drei Orten der Prig­nitz zahlre­iche gelbe Plakate ein­er poli­tis­chen Gruppe verklebt, wie der Polizeire­port im Lokalteil des „Prig­nitzer“ vom 13. Jan­u­ar 2009 berichtet. „Der Inhalt der Plakate richtet sich gegen die Poli­tik der Bun­desre­pub­lik und klagt die gegen­wär­tige wirtschaftliche Lage in Deutsch­land an.“ ist in jen­em Polizeire­port zu lesen. 

Doch wer­den auf dem Plakat die „unfähi­gen und ver­lo­ge­nen BRD Poli­tik­er“ ange­fein­det, was eine fein­er Unter­schied und eine regelmäßige Argu­men­ta­tion­sstrang von Neon­azis ist. Die „Direk­te Aktion Prig­nitz“, Urhe­berIn­nen des Plakats wie men­sch durch fette Süt­ter­lin-Schrift am unteren Ende des Plakats erfährt, hält sich in ihrem Pam­phlet mit Ras­sis­mus oder Anti­semitismus zurück. Es wird eher durch leicht völkische Rhetorik eine deutsche Opfer­ge­mein­schaft (Über­schrift: „Bel­o­gen-Bertro­gen-Beraubt“)  dargestellt, die von „Chaoten“ und „Per­versen“ gegän­gelt und von der nicht „enden­den“ Wirtschaft­skrise gebeutelt wird.
Natür­lich wer­den auch ein paar All­ge­mein­plätze als Lösun­gen präsen­tiert,
wie ein­er „Wirtschaft die dem Volk dient“, ein­er „gerecht­en sozialen Ord­nung“ oder der ökonomisch sehr wichti­gen „Erhal­tung der Sprache“.
Insofern sind die Plakate schein­bar darauf aus­gerichtet, kon­sens­fähige
Inhalte zu präsen­tieren, die weit ver­bre­it­ete Äng­ste in Zeit­en ein­er Wirtschaft­skrise auf nation­al­is­tis­che Weise ansprechen sollen.

Inter­es­sant ist eben­so die Frage, ob diese Gruppe etwas mit der Schän­dung von 15 Gräbern auf dem sow­jetis­chen Ehren­fried­hof in Wit­ten­berge an Neu­jahr zu tun hat. Das Ziel und die Anzahl der umgestoße­nen Gräber von RotarmistIn­nen lassen diese Tat als eine poli­tis­che bzw. recht­sex­treme erscheinen. 

Erst heute Nacht (15.01.09) geschah wieder ein­er ras­sis­tis­ch­er Angriff, dessen Opfer die BetreiberIn­nen eines Döner­im­biss in der Per­leberg­er Lin­den­straße wur­den. Mehrere Pflaster­steine schlu­gen Löch­er in drei Fen­ster­scheiben des Ladens. Auch an eine dieser Scheiben war am let­zten Son­ntag ein Plakat der „Direk­ten Aktion Prig­nitz“ gek­lebt wor­den.
Da sich zu dieser Zeit nie­mand im Laden befand, wurde auch glück­licher­weise nie­mand verletzt.

Auch wenn die TäterIn­nen dieser drei Geschehnisse nicht diesel­ben waren, gibt es offen­sichtlich in der Prig­nitz seit dem Som­mer let­zten Jahres wieder eine selb­st­be­wusstere neon­azis­tis­che Szene.
Trotz­dem bleibt seit­dem eine adäquate Antwort der „Zivilge­sellschaft“ bis auf einen „demokratis­chen Wahlaufruf“ anlässlich der Kom­mu­nal­wahlen im let­zten Sep­tem­ber aus. Eben­sowenig Aufmerk­samkeit wird wahrschein­lich den geschädigten Imbiss­be­treiberIn­nen geschenkt wer­den, denn ein­er­seits lassen sich mit jenen keine Wäh­ler­stim­men sich­ern und ander­seits „sind sie ja auch nur Aus­län­der“. Nazis haben Ras­sis­men eben nicht gepachtet…

Inforiot