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Halbe: Neonazis wollen auf dem Soldatenfriedhof Halbe marschieren

BERLIN


Mehr als 1.000 Neon­azis aus dem gesamten Bun­des­ge­bi­et wollen am 17. Novem­ber zum Volk­strauertag auf dem Sol­daten­fried­hof im bran­den­bur­gis­chen Halbe auf­marschieren. Dort sind rund 22.000 Sol­dat­en begraben, darunter Ange­hörige des 11. SS-Panz­erko­rps und des 5. SS-Gebirgsko­rps, die an der Kesselschlacht vor Berlin im April 1945 beteiligt und wegen ihrer Bru­tal­ität gegen Deser­teure und Kriegsmüde in der Bevölkerung gefürchtet waren.

 

Ein Ver­bot des recht­en Auf­marsches ist unwahrschein­lich. Am Mon­tag hat­te das Ver­wal­tungs­gericht Cot­tbus ein Ver­samm­lungsver­bot auf dem Fried­hof aufge­hoben, da das zuständi­ge Amt Schenken­länd­chen das Ver­bot “unzure­ichend begrün­dete”. Der Neon­azi Chris­t­ian Worch feiert den Beschluss der­weil schon als “Sieg”.

 

Anfang Novem­ber entschei­det das Polizeiprä­sid­i­um Frankfurt/Oder, wie mit dem recht­en Gedenken und antifaschis­tis­chen Protesten ver­fahren wird. Unab­hängige Antifa­grup­pen wollen am sel­ben Tag in Halbe nicht nur den Neon­azi­auf­marsch ver­hin­dern, son­dern expliz­it der eben­falls auf dem Fried­hof bestat­teten 57 Wehrma­chts­de­ser­teure und sow­jetis­chen Zwangsar­beit­er gedenken. “Es wird sich zeigen, ob eine Gedenkkundge­bung für die Opfer des Nation­al­sozial­is­mus zu Gun­sten der Glo­ri­fizierung von NS-Ver­brech­ern ver­boten oder ver­legt wird,” meint Sil­vio Kurz vom Antifa-Bündnis.

 

Die mil­i­tan­ten Freien Kam­er­ad­schaften um Worch knüpfen mit dem ver­mut­lich größten Neon­azi­auf­marsch den let­zten fünf Jahre in Bran­den­burg an die erfol­gre­ichen recht­en Demos in Halbe 1990 und 1991 an. Damals war das gesamte rechte Spek­trum über den größten Sol­daten­fried­hof Deutsch­lands gezo­gen. Viele der Exteil­nehmer wer­den sich am 17. Novem­ber erneut in Halbe einfinden.

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Revisionsverfahren gegen Eberswalder Neonazi

In der vorigen Woche urteilte das Landgericht in Cot­tbus im Revi­sionsver­fahren, dass ein Neon­azi den Tod eines Punks in Eber­swalde vor zwei Jahren nicht mit Vor­satz her­beige­führt habe. 

Punks sind Frei­wild. Mit diesen drei Worten lässt sich das Urteil des Landgerichts Cot­tbus im Revi­sionsver­fahren gegen den stadt­bekan­nten Eber­swalder Neon­azi Mike Bäther zusam­men­fassen. Das Landgericht entsch­ied in der vorigen Woche, dass Bäther im Mai des Jahres 2000 den Tod des damals 22jährigen Punks Falko Lüdtke ohne jeglichen Vor­satz her­beige­führt habe. Es han­dele sich bei der Tat lediglich um fahrläs­sige Tötung. 

Entsprechend niedrig fällt auch das Straf­maß für den heute 30jährigen Recht­sex­trem­is­ten aus: ein Jahr und acht Monate Haft ohne Bewährung. Direkt nach der Urteilsverkün­dung teilte ein Sprech­er des Landgerichts mit, dass nun geprüft werde, ob man Bäther, der bere­its 14 Monate lang in Unter­suchung­shaft saß, ehe der Haft­be­fehl mit dem Revi­sionsver­fahren außer Kraft geset­zt wurde, die verbliebene Haftzeit von vier Monat­en erlassen und zur Bewährung aus­set­zen werde. 

Im Dezem­ber des Jahres 2000 hat­te das Landgericht Frankfurt/Oder die Umstände, die in der Nacht zum 1. Juni des­sel­ben Jahres zum Tod von Lüdtke geführt hat­ten, noch ganz anders bew­ertet. Der junge Punk hat­te Bäther, der auf seinem kurz geschore­nen Hin­terkopf ein gut sicht­bares Hak­enkreuz-Tat­too trug, an ein­er Bushal­testelle getrof­fen und wegen des Nazisym­bols zur Rede gestellt. Bei­de stiegen in den gle­ichen Bus ein, wo Lüdtke die Diskus­sion um die recht­sex­treme Hal­tung von Bäther weit­er­führen wollte. Auch als die bei­den an der­sel­ben Bushal­testelle aus­gestiegen waren, set­zte sich die Auseinan­der­set­zung fort. 

Was dann geschah, schildern die Frank­furter Richter so: »Nun­mehr begab sich der Angeklagte zu Falko Lüdtke, um tätlich gegen diesen vorzuge­hen. Er begann ihn zu schub­sen und mit der Faust zu schla­gen. (…) Als der Angeklagte und Falko Lüdtke (…) am Rand der Fahrbahn standen, ver­set­zte der Angeklagte, in Rich­tung Straße blick­end, dem mit dem Rück­en zur Fahrbahn ste­hen­den Falko Lüdtke einen Schlag auf den Brustko­rb. Falko Lüdtke ver­lor dadurch das Gle­ichgewicht und stolperte auf die Straße.« Dort wurde er von einem Taxi erfasst. Er starb noch in der gle­ichen Nacht an seinen Verletzungen. 

Die Polizei und die Sicher­heits­be­hör­den gaben sich in den Tagen nach Lüdtkes Tod alle Mühe, das Geschehen als einen bloßen »Stre­it zwis­chen ver­fein­de­ten Jugend­kul­turen« darzustellen, wie er in Eber­swalde lei­der immer wieder an der Tage­sor­d­nung sei. Erst nach­dem linke und antifaschis­tis­che Jugend­grup­pen die Ver­gan­gen­heit Bäthers öffentlich macht­en und sich Zeu­gen melde­ten, die den Stre­it um Bäthers recht­sex­treme Gesin­nung gehört hat­ten, gelang es, den poli­tis­chen Hin­ter­grund von Lüdtkes Tod ins Bewusst­sein ein­er bre­it­eren Öffentlichkeit zu brin­gen. Selb­st das Frank­furter Landgericht wertete das Ver­hal­ten des jun­gen Punks als Zivil­courage: »Nach Auf­fas­sung der Kam­mer stellen das Ansprechen des Angeklagten durch Falko Lüdtke im Hin­blick auf die Hak­enkreuz-Tätowierung und seine dies­bezüglich erfol­gte “Agi­tierung” keine Pro­voka­tion, son­dern Zivil­courage dar.« 

Trotz­dem kon­nte der erste Prozess gegen Bäther einige für die Urteils­find­ung entschei­den­den Beweise nicht liefern. »Erin­nerungslück­en« von Zeu­gen, die aus der Umge­bung Bäthers stam­men, und die Tat­sache, dass er zu sein­er Moti­va­tion schwieg, führten dazu, dass das Gericht den Neon­azi wegen fahrläs­siger Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge zu viere­in­halb Jahren Haft verurteilte. Das Gericht bew­ertete sein Ver­hal­ten als spon­tane Tat. 

Gegen das Urteil legten der Neon­azi und seine Vertei­di­ger beim Bun­des­gericht­shof erfol­gre­ich Revi­sion ein. Der BGH entsch­ied im Som­mer des ver­gan­genen Jahres, dass Bäther wegen fahrläs­siger Tötung zu verurteilen sei. Gle­ichzeit­ig machte der BGH dem nun­mehr zuständi­gen Landgericht Cot­tbus weitre­ichende Vor­gaben darüber, wie das Geschehen zu bew­erten und zu bestrafen sei. 

Daran hat sich das Landgericht Cot­tbus strikt gehal­ten. Lediglich in einem Punkt rück­ten die Cot­tbusser Richter nicht von dem ab, was auch schon in Frankfurt/Oder fest­gestellt wor­den war. Dass Bäthers rechte Gesin­nung die Ursache der Tat gewe­sen sei. Strafver­schär­fend solle das aber nicht gew­ertet wer­den, so die Richter. Der ein­schlägig vorbe­strafte Täter, gegen den derzeit auch noch ein Ermit­tlungsver­fahren wegen fahrläs­siger Brand­s­tiftung anhängig ist, hat­te in der mündlichen Ver­hand­lung ange­führt, dass er nach sein­er Ent­las­sung aus der Unter­suchung­shaft bei seinem Brud­er lebe, seinen Unter­halt aus Sozial­hil­fe beziehe und kaum noch Alko­hol trinke. 

Für die Autoren des im Som­mer 2001 veröf­fentlicht­en Sicher­heits­berichts der rot-grü­nen Bun­desregierung war der Tod Lüdtkes ein explizites Beispiel für eine poli­tisch motivierte, recht­sex­treme Straftat. Auch das Landgericht in Frank­furt hob diesen Aspekt hevor: »Let­z­tendlich hat ein der recht­en Szene Zuge­höriger gegen einen Ander­s­denk­enden Gewalt aus­geübt«, so die Richter. 

Der bran­den­bur­gis­che Ver­fas­sungss­chutz hinge­gen schaffte es mal wieder, ein Opfer zum Täter zu machen. Unter der Rubrik »Link­sex­trem­is­mus« find­et sich im Ver­fas­sungss­chutzbericht fol­gen­des: »Am 3. Juni fand in Eber­swalde eine Gedenkdemon­stra­tion unter dem Mot­to »Kein Vergeben, kein Vergessen!« statt, an der ca. 500 Per­so­n­en teil­nah­men. Anlass war ein fol­gen­schw­er­er Vor­fall, bei dem ein 23jähriger Punker tödlich ver­let­zt wurde — von Link­sex­trem­is­ten wird unter­stellt, dass es sich um einen “faschis­tis­chen Mord” gehan­delt habe.« Dass die Sta­tis­tik des Bran­den­burg­er Innen­min­is­teri­ums den Tod von Falko Lüdtke noch immer nicht unter rechts motivierten Tötungs­de­lik­ten erwäh­nt, ist da kaum verwunderlich. 

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Vier Angestellte entlassen — rechtsextreme beziehungsweise sexistische E‑Mails

LUDWIGSFELDE Was während der zurück liegen­den Tage in Lud­wigs­felde auf Sport­plätzen und auf der Straße, am Rande von Ver­samm­lun­gen, in Schulen und Kitas die Runde machte, stimmt: In der Stadtver­wal­tung sind Mitar­beit­er ent­lassen wor­den. Das bestätigte gestern auf Nach­frage der MAZ der stel­lvertre­tende Bürg­er­meis­ter Frank Gerhard. 

Betrof­fen seien vier Angestellte mehrerer Bere­iche, sagte er. Das seien “rein diszi­pli­nar­ische Per­son­alentschei­dun­gen”, keine betrieb­s­be­d­ingten Kündi­gun­gen, betonte Ger­hard. Und er wollte auf jeden Fall erk­lärt haben, “dass diese Kündi­gun­gen nichts mit der gegen­wär­ti­gen Haushalt­slage zu tun haben”. Aus Grün­den des Per­son­al­daten­schutzes könne er öffentlich nicht mehr zu dieser Angele­gen­heit sagen, so der zweite Mann im Rathaus. 

Nach MAZ-Infor­ma­tio­nen sollen recht­sex­treme beziehungsweise sex­is­tis­che E‑Mails zu den Kündi­gun­gen geführt haben. Offen ist, wer von den Betrof­fe­nen beim Arbeits­gericht gegen seine Kündi­gung klagt. 

Wegen des zu erwartenden Defiz­its 2003 will die Stadt tat­säch­lich Per­son­al sparen. Das wird ab der Haup­tauss­chuss­sitzung am Mon­tag The­ma. Dann disku­tieren die Stadtverord­neten auch darüber, den Geschäftsverteilungs­plan zu ändern. Dieser Plan legt die Struk­tur der Stadtver­wal­tung fest. Die wurde seit der Wende mehrfach geän­dert: die früheren Dez­er­nate wur­den in Fach­bere­iche umbe­nan­nt, es wech­sel­ten ihre Zahl und die Zuord­nung von Sachge­bi­eten. Jet­zt sind statt dreier Fach- zwei Geschäfts­bere­iche vorge­se­hen mit Bürg­er­meis­ter und Erstem Beige­ord­neten als Chefs. Das Baube­trieb­samt will man unter die Lupe nehmen mit dem Ziel, eine Sport und Bäder GmbH beziehungsweise einen Eigen­be­trieb zu gründen.

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Halbe: Voraussichtlich Nazi-Demo mit Auflagen

HALBE


Ver­schoben wurde die Entschei­dung über den für den Volk­strauertag in Halbe beantragten “Helde­nauf­marsch”. Das teilte Matthias Küh­nel, Press­esprech­er des Polizeiprä­sid­i­ums Frank­furt (Oder), gestern mit. Ursprünglich sollte der mit Aufla­gen verse­hene Bescheid Fre­itag dem Anmelder Lars J. (ein Strohmann des Ham­burg­er Recht­sex­trem­is­ten Chris­t­ian Worch) zugestellt wer­den. Das wird nun voraus­sichtlich erst kom­menden Mon­tag geschehen. 

Let­zt­mals durften ewig Gestrige 1990/91 in Halbe auf­marschieren. Alle in den fol­gen­den Jahren gestell­ten Anträge lehn­ten das damals zuständi­ge Polizeiprä­sid­i­um Pots­dam und angerufene Gerichte ab. 

Sich­er scheint, dass rund tausend Alt- und Neon­azis dieses Jahr wieder den Sol­daten­fried­hof betreten kön­nen: in Zweier­rei­hen, ohne Uni­for­men, Fah­nen, Trom­meln und Laut­sprecher­wa­gen. Auch eine Feld­küche vor dem Fried­hof dürfte unter­sagt wer­den. Zugle­ich muss die Polizei dafür sor­gen, dass die Teil­nehmer ein­er Ver­anstal­tung des Volks­bun­des Deutsche Kriegs­gräber­für­sorge und pri­vate Besuch­er ungestört der Toten gedenken kön­nen. “Wir wollen nicht, dass sich zeit­gle­ich Hun­derte Neon­azis auf dem Fried­hof befind­en”, so Kühnel. 

Küh­nel zufolge müsse man die rechte Demo wegen der rechtlichen Lage voraus­sichtlich genehmi­gen. Um den mit Aufla­gen gespick­ten Genehmi­gungs­bescheid wasserdicht zu bekom­men, habe sich die Polizei einen zusät­zlichen Tag der Prü­fung aufer­legt. Abzuwarten bleibe, ob der Anmelder die Aufla­gen hin­nehme. Bei Ver­stößen wehre man sich mit allen zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­teln. Küh­nel: “Wir lassen an diesem Tag keine rechts­freien Räume zu.” 

Auch Entschei­dun­gen über linke Gegen­demon­stra­tio­nen behält sich das Frank­furter Polizeiprä­sid­i­um vor. Deren Anmelder müssen gle­ich­falls mit Aufla­gen rech­nen. Am 7. Novem­ber laden Vertreter des linken Aktions­bünd­niss­es ab 19 Uhr in den Königs-Wuster­hausen­er Stadtju­gen­dring ein. Hier wollen sie darüber informieren, ob und wie sie demon­stri­eren dürfen.

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V‑Mann-Affäre: Prozess beginnt am Dienstag


POTSDAM/BERLIN Der im Juli 2002 von Berlin­er Behör­den ent­tarnte V‑Mann des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes, der Cot­tbuser Neon­azi Toni S., wird nach Infor­ma­tio­nen der MAZ nicht in ein Zeu­gen­schutzpro­gramm über­nom­men. Berlin und Bran­den­burg hät­ten sich lediglich “auf geeignete Schutz­maß­nah­men geeinigt”, bestätigte der Sprech­er des Pots­damer Innen­min­is­teri­ums, Heiko Hom­burg. Jede Maß­nahme hänge von ein­er “Gefährdungs­analyse” im Einzelfall ab. 

Nor­maler­weise bewahrt der Staat ent­tarnte Ver­trauensleute mit kost­spieli­gen Schutzpro­gram­men vor möglichen Racheak­ten. Unter anderem wird den Ex-Infor­man­ten eine neue Iden­tität ver­schafft. Bei Toni S. wurde auf den Aufwand wohl deshalb verzichtet, weil er seinen Auf­tragge­ber, die Pots­damer Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde, offen­bar sys­tem­a­tisch hin­ter­gan­gen hatte. 

Welche Rolle V‑Mann Toni S. in der recht­sex­tremen Musik­szene gespielt hat, beschäftigt am kom­menden Dien­stag das Krim­i­nal­gericht in Moabit. Die Berlin­er Staat­san­waltschaft wirft dem 28-Jähri­gen vor, eine CD hergestellt und ver­trieben zu haben, die zur Tötung promi­nen­ter Per­so­n­en des öffentlichen Lebens aufhet­zt. Es han­delt sich um die CD “Noten des Has­s­es” der Neon­azi-Band “White Aryan Rebels”. Von dieser bish­er einzi­gen CD der obskuren Band wur­den Ende 2000 etwa 2800 Exem­plare pro­duziert. Diese Erstau­flage wurde bis etwa April 2001 kom­plett verkauft. 

Laut Berlin­er Staat­san­waltschaft gehörte V‑Mann Toni S. zu den “Haup­tini­tia­toren bei Her­stel­lung und Ver­trieb der CD”. Der zweite Haup­tini­tia­tor sei Mirko Hesse gewe­sen. Der Neon­azi aus Sach­sen gilt als V‑Mann des Bun­de­samtes für Ver­fas­sungss­chutzes und als ein­er der maßge­blichen Neon­azis im recht­sex­tremen Musikgewerbe. Dem­nach hät­ten V‑Leute zweier Geheim­di­en­ste eine der gefährlich­sten Neon­azi-CD der ver­gan­genen Jahre produziert. 

Dass Toni S. Geschäfte abwick­elte, von denen der Ver­fas­sungss­chutz nichts wusste, wird nicht mehr bestrit­ten. Wahrschein­lich hat­te Toni S. knapp dreimal so viele “Noten des Has­s­es” verkauft (1400 Exem­plare), wie ihm der bran­den­bur­gis­che Ver­fas­sungss­chutz ges­tat­tet hat­te (500 Stück). Nach dessen Plä­nen sollte Toni S. das neon­azis­tis­che Musikgeschäft durch eigenes Mitwirken infil­tri­eren, um bei der Aufdeck­ung €paweit­er Pro­duk­tions- und Han­delsstruk­turen mitzuwirken. 

Strit­tig bleibt jedoch, ob Toni S. der “Kopf” der “White Aryan Rebels” war — wovon die Berlin­er Staat­san­waltschaft aus­ge­ht. Bran­den­burg­er Behör­den sind hinge­gen überzeugt, dass die Berlin­er Neon­azi-Größe Lars Burmeis­ter hin­ter den “White Aryan Rebels” steck­te. Der 40-Jährige, der seit mehr als zehn Jahren zu den Top-Neon­azis in der Haupt­stadt zählt, habe die Texte geschrieben und die Songs gesun­gen. Stim­me­nanaly­sen hät­ten dies belegt. 

Der Prozess gegen Toni S. kön­nte am Rande bere­its Einzel­heit­en von beson­der­er Pikan­terie zur Sprache brin­gen, die möglicher­weise erst zu einem späteren Zeit­punkt in konzen­tri­ert­er Form vor dem Landgericht Cot­tbus ver­han­delt wer­den. Die Staat­san­waltschaft Cot­tbus ermit­telt derzeit gegen jenen Mitar­beit­er des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes, der Toni S. betreut hat. 

Die Rolle, die der V‑Mann-Führer mit dem Tarn­na­men “Dirk Bar­tok” spielte, erscheint manchem merk­würdig. Die Berlin­er Staat­san­waltschaft ver­mutet sog­ar, dass Bar­tok die krim­inellen Machen­schaften von Toni S. ermöglicht und teil­weise gedeckt hat. Ange­blich hat Bar­tok seinen V‑Mann vor ein­er geplanten Durch­suchun­gen sein­er Woh­nung gewarnt. Ob dies zu den rou­tinemäßi­gen Ermah­nun­gen des V‑Mann-Führers an den V‑Mann, keine Straftat­en zu bege­hen, gehörte, soll über­prüft wer­den. Tat­säch­lich wurde die Cot­tbuser Woh­nung des V‑Manns im März dieses Jahres durch­sucht. Belas­ten­des wurde jedoch nicht gefunden. 

Nach MAZ-Infor­ma­tio­nen wurde aus­gerech­net V‑Mann-Führer Bar­tok nicht über diese von der Staat­san­waltschaft Cot­tbus ange­ord­nete Durch­suchung informiert. Das Faz­it müsste the­o­retisch laut­en: Wer nichts wusste, kon­nte nichts ver­rat­en. Ob jedoch der V‑Mann-Führer, der nach Akten­lage nichts von dieser Durch­suchung wis­sen kon­nte, in der Prax­is des Beruf­sall­t­ags tat­säch­lich nichts wusste, ist so sich­er nicht.

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Neonazi-Aufmarsch soll genehmigt werden

HALBE.


Der Auf­marsch von hun­derten Neon­azis am 17. Novem­ber in Halbe (Dahme-Spree­wald) wird von der Polizei offen­bar nicht ver­boten. Eigentlich sollte die Genehmi­gung für das seit mehr als zehn Jahren unter­sagte so genan­nte “Heldenge­denken” auf dem größten Sol­daten­fried­hof in Deutsch­land bere­its am Sonnabend an den Anmelder Lars J. nach Ham­burg ver­schickt wer­den. “Doch dann erhiel­ten wir weit­ere Erken­nt­nisse zu der geplanten Ver­anstal­tung”, sagte der Sprech­er der Polizei Frank­furt (Oder), Matthias Küh­nel. Diese hät­ten zwar die bish­erige Entschei­dung “nicht gekippt”, aber nun werde bis Mon­tag weit­er geprüft. “Wir wollen ein wasserdicht­es Genehmi­gungsver­fahren und eine nicht angreif­bare Entscheidung.”
Anfang der 90er-Jahre entwick­elte sich Halbe am Volk­strauertag zur Pil­ger­stätte für die recht­sex­treme Szene. Bis zu 1 000 Neon­azis marschierten auch mit Hak­enkreuz­fah­nen und SS-Sym­bol­en auf. Ab 1993 wurde die Kundge­bung verboten.
Gegen den nun möglicher­weise erst­mals wieder stat­tfind­en­den Auf­marsch sind zwei linke Gegen­demos angemeldet. Sie sind aber von der Polizei noch nicht genehmigt.
Der Ver­samm­lungsleit­er des Neon­azi-Auf­marschs, der bun­desweit agierende Ham­burg­er Szene-Anführer Chris­t­ian Worch, rech­net mit etwa 1 000 Teil­nehmern aus der gesamten Bun­desre­pub­lik. Sie wollen vor­erst vor dem Fried­hof unter dem Mot­to “Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsol­dat­en” demon­stri­eren und dann auch Kränze für die Waf­fen-SS nieder­legen. Einen Auf­marsch direkt auf dem Fried­hof hat das Amt Schenken­länd­chen bish­er ver­boten, muss diese Entschei­dung aber auf Anord­nung des Ver­wal­tungs­gericht­es Cot­tbus aus­führlich­er begrün­den. “Sollte es bei dem Ver­bot bleiben, gehen wir vor Gericht”, sagte Worch.
Die Kundge­bung soll laut Worch zur Tra­di­tion wer­den. “Das Heldenge­denken wird sich wieder etablieren”, sagte er. Deshalb seien in Halbe bere­its Kundge­bun­gen am Volk­strauertag für die kom­menden Jahre angemeldet.

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Wittstock: Prozessbeginn am 8.Januar 2003

Neu­rup­pin.


Ein halbes Jahr nach dem tödlichen Angriff auf den Aussiedler Kajrat Batesov in Witt­stock hat das Landgericht Neu­rup­pin die Anklage gegen fünf junge Män­ner zuge­lassen. Der Beginn des Prozess­es wurde auf den 8. Jan­u­ar 2003 fest­ge­set­zt. Die Zweite Große Strafkam­mer unter Vor­sitz von Rich­terin Gisela Thaeren-Daig hat ins­ge­samt zehn Ver­hand­lungstage bis Ende Jan­u­ar anber­aumt. Der Beschluss zur Eröff­nung der Hauptver­hand­lung erg­ing am ver­gan­genen Mittwoch. Die Kam­mer hat an der Anklage der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin keine Änderun­gen vorgenom­men. Nach Ansicht der Staat­san­waltschaft haben sich die Beschuldigten Marko F. (20), Mike Sch. (20), Ralf A. (21) und Patrick Sch. (21) des gemein­schaftlichen Totschlags schuldig gemacht. Dem fün­ften Mann, Michael H. (22), wird gefährliche Kör­per­ver­let­zung vorge­wor­fen. Der 24 Jahre alte Batesov und sein Begleit­er, Max­im K., bei­de aus Kasach­stan stam­mend, wur­den in der Nacht zum 4. Mai dieses Jahres vor ein­er Diskothek in Witt­stock von ein­er Gruppe Män­ner attack­iert. Ein­er der Angreifer schlug mit einem 15 Kilo­gramm schw­eren Feld­stein auf Batesov ein. Der junge Aussiedler starb drei Wochen später im Kranken­haus. Max­im K. kam mit leicht­en Ver­let­zun­gen davon. Die Staat­san­waltschaft schließt nicht aus, „dass frem­den­feindliche Motive auf Seit­en der Angeschuldigten für deren bru­tales Vorge­hen maßge­blich waren”. Die fünf haben sich aber kaum geäußert. Auch Zeu­gen hät­ten „gemauert”, sagt die Staat­san­waltschaft. Deshalb sei eine Anklage wegen Mordes aus niedri­gen Beweg­grün­den, also Frem­den­hass, nicht möglich gewe­sen. Die fünf Män­ner zählen offen­bar auch nicht zum recht­en Milieu, son­dern zu der als unpoli­tisch gel­tenden Tech­no-Szene. Die Staat­san­waltschaft betont jedoch, eine Verurteilung wegen Mordes bleibe möglich, wenn sich im Prozess ergeben sollte, dass bei den Beschuldigten „eine frem­den­feindliche Motivlage vorge­herrscht hat”.

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Potsdamer Rüstungslobby-Center gefährdet

Prof Görtemak­er, Nato-Gen­er­alsekretär Robert­son, Scharp­ing, Prof. Mathiopoulo

 

Nach einem Bericht der Berlin­er Zeitung ist das neu eröf­fente Pots­damer Cen­ter for Transat­lantic Secu­ri­ty (über das hier in indy­media schon öfter berichtet wurde) akut gefährdet: 

 

Pots­damer Sicher­heitsin­sti­tut vor dem Aus

Ex-Gen­er­al Jörg Schön­bohm will das Pro­jekt mith­il­fe der Bun­des-FDP retten

 

POTSDAM (Mar­tin Kles­mann, Berlin­er Zeitung) Eine “mil­itär­poli­tis­che Denk­fab­rik” sollte in Pots­dam entste­hen, das ver­sprachen die Ini­tia­toren Mar­gari­ta Math­iopou­los und der His­torik­er Man­fred Görtemak­er vor einem hal­ben Jahr. Sie sahen bere­its aller­lei Vertei­di­gungsmin­is­ter, Wis­senschaftler, Mil­itärstrate­gen und Rüs­tungslob­by­is­ten am Werke, die sich in der alten Pots­damer Vil­la über die weltweite Sicher­heits- und Mil­itär­poli­tik Gedanken macht­en. Der ehe­ma­lige US-Vertei­di­gungsmin­is­ter Hen­ry Kissinger war auserko­ren wor­den, die strate­gis­chen Debat­ten als Schirmherr zu beflügeln — und natür­lich sollte das Pro­jekt ein Hort der deutsch-amerikanis­chen Fre­und­schaft werden.
Doch nun ste­ht das geplante “Pots­dam Cen­ter für Transat­lantic Secu­ri­ty and Mil­i­tary Affairs” endgültig vor dem Aus. Denn kein­er will dafür bezahlen. Mar­gari­ta Math­iopou­los gibt sich als Grün­dungs­di­rek­torin “noch zwei Wochen”. Sie hat­te zwar stets behauptet, dass das Bun­desvertei­di­gungsmin­is­teri­um min­destens 250 000 Euro zur Ein­rich­tung des “Pots­dam Cen­ter for Transat­lantic Secu­ri­ty and Mil­i­tary Affairs” bere­it­stellen wird. Doch davon will der neue Bun­desvertei­di­gungsmin­is­ter Peter Struck (SPD) nichts mehr wis­sen. “Es hat nie eine schriftliche Zusage des Vertei­di­gungsmin­is­ters gegeben”, sagte ein Min­is­teri­umssprech­er. Math­iopou­los hinge­gen ver­weist auf ihren Brief an Strucks Amtsvorgänger Rudolf Scharp­ing (SPD) vom 27. Dezem­ber 2001. Dort habe sie sich schriftlich für die in Aus­sicht gestell­ten 250 000 Euro bedankt. Da dies von Scharp­ing nie infrage gestellt wor­den sei, sehe sie das Vertei­di­gungsmin­is­teri­um in der Pflicht. Scharp­ing selb­st will sich zu dem Pro­jekt nicht mehr äußern. 

 

Am Don­ner­stag­mit­tag kam im Bun­destag nun eine Gruppe um den FDP-Außen­poli­tik­er Wern­er Hoy­er zusam­men. Mit ein­er Res­o­lu­tion wollen die Par­la­men­tari­er die Bun­desregierung noch ein­mal auf­fordern, Bun­desmit­tel für das Insti­tut lock­er zu machen. Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) unter­stützt dies und denkt sog­ar über eine Bun­desratsini­tia­tive seines Lan­des nach. 

 

Prob­leme allerd­ings hat es auch inner­halb der Insti­tut­sleitung gegeben: Der zweite Grün­dungs­di­rek­tor des Insti­tutes, der Pots­damer Zei­this­torik­er Görtemak­er, hat sich offen­bar nicht zulet­zt aus Verärgerung über Mar­gari­ta Math­iopou­los zurück­ge­zo­gen. Dem Vernehmen nach soll dem Wis­senschaftler sowohl Math­iopou­los’ Nähe zu Rüs­tungskonz­er­nen als auch ihr Ein­tritt in die FDP im Juli auf dem ersten Höhep­unkt des Anti­semitismus-Stre­its um Jür­gen Mölle­mann nicht recht gewe­sen sein. “Manche haben mir meine Nähe zur FDP vorge­wor­fen”, sagt selb­st Math­iopou­los. Einzig das Land Bran­den­burg habe das Pro­jekt “voll unterstützt”. 

 

Doch vor­erst will Bran­den­burg die spätk­las­sizis­tis­che Vil­la in der noblen Puschk­i­nallee, die als Sitz des Insti­tutes vorge­se­hen war, nicht mehr hergeben. Noch im Sep­tem­ber hat­te das Pots­damer Finanzmin­is­teri­um einen äußerst gün­sti­gen Besitzüber­las­sungsver­trag für die Immo­bilie ent­wor­fen. Doch “angesichts der aktuellen Entwick­lung” werde die Über­las­sung “zurück­gestellt”, teilte Finanzmin­is­terin Dag­mar Ziegler (SPD) nun mit. 

 


Kurze Infor­ma­tion übers Pots­damer Center:

Gegen­in­for­ma­tions-Büro

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Polizei prüft Verbot des Nazi-Aufmarsches von Halbe


Frank­furt (Oder)/Halbe (ddp-lbg). Ein für den 17. Novem­ber angemelde­ter Neon­azi-Auf­marsch im süd­bran­den­bur­gis­chen Halbe wird — wenn über­haupt — nur unter Aufla­gen genehmigt. Noch werde geprüft, ob Ver­bots­gründe vor­liegen, sagte ein Sprech­er des Polizeiprä­sid­i­ums Frank­furt (Oder) am Fre­itag auf Anfrage. Andern­falls werde es in jedem Fall strenge Aufla­gen geben. Es wider­spreche dem Charak­ter des Volk­strauertages, wenn mit Uni­for­men, Nazi-Sym­bol­en und Trom­meln auf­marschiert werde, begrün­dete er.
Der Marsch unter dem Mot­to «Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsol­dat­en» zum Sol­daten­fried­hof von Halbe wurde den Angaben zufolge von dem Ham­burg­er Szene-Anführer Chris­t­ian Worch angemeldet. Dazu wer­den Schätzun­gen zufolge mehrere Hun­dert Ange­hörige der recht­en Szene aus ganz Deutsch­land erwartet. Aufla­gen seien schon deshalb notwendig, damit die Polizei die Lage im Griff behält, sagte der Polizeis­prech­er. Das gelte auch für bere­its angekündigte linke Gegendemonstrationen.
Auf dem Sol­daten­fried­hof von Halbe sind rund 22 000 Men­schen begraben. Die meis­ten waren in den let­zten Kriegsta­gen ums Leben gekom­men, als eingekesselte SS-Divi­sio­nen, Wehrma­chtsver­bände und Ange­hörige des so genan­nten Volkssturms sinn­los gegen die Rote Armee ankämpften. Neben Deutschen wur­den auch Rotarmis­ten und Zwangsar­beit­er in Halbe beerdigt. Der Fried­hof hat in der recht­en Szene eine große Sym­bol­kraft. Anfang der 90er Jahre waren dort mehrfach Neon­azis mit Hak­enkreuz­fah­nen und SS-Sym­bol­en auf­marschiert, ab 1992 wur­den die Demon­stra­tio­nen verboten.

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Gänsemarsch“ statt Aufmarsch

Strenge Aufla­gen für Neon­azi-Demon­stra­tion am Volk­strauertag in Halbe / Verbot
weit­er­hin möglich


(Tagesspiegel, Frank Jansen) Die von Neon­azis geplante Demon­stra­tion zum Sol­daten­fried­hof Halbe wird, wenn
über­haupt, nur unter stren­gen Aufla­gen stat­tfind­en. „Es gibt am Volkstrauertag
keinen Auf­marsch, son­dern höch­stens einen Gänse­marsch“, heißt es bei den
Sicher­heits­be­hör­den. Das Polizeiprä­sid­i­um Frank­furt (Oder) will nach Informationen
des Tagesspiegel wed­er Uni­for­men noch Fah­nen, Trom­meln und Lautsprecherwagen
zulassen. Auch die angemeldete „Feld­küche“ wird es nicht geben. Die
Beamten sollen außer­dem Platz frei­hal­ten für die Ver­anstal­tun­gen der Gedenkstätte
Halbe und des Volks­bun­des Kriegs­gräber­für­sorge am 17. Novem­ber sowie für private
Besuch­er. Ein Bescheid mit den Aufla­gen wird dem Anmelder der rechtsextremen
Demon­stra­tion, dem nord­deutschen Neon­azi Lars J., am kom­menden Woch­enende zugehen. 

Das Polizeiprä­sid­i­um will jedoch auch weit­er­hin prüfen, ob ein Ver­bot möglich ist.
Die rechte Szene hat­te nur 1990 und 1991 in Halbe marschieren kön­nen. Damals kamen
Hun­derte Neon­azis mit Reich­skriegs­flaggen, Fack­eln und Trom­meln zum Wald­fried­hof. In
den fol­gen­den Jahren set­zte die Polizei Ver­bote durch. Dieses Jahr wer­den bis zu
1000 Recht­sex­trem­is­ten erwartet, die unter dem Mot­to „Ruhm und Ehre dem
deutschen Frontsol­dat­en“ vom Hal­ber Bahn­hof zum Fried­hof ziehen wollen. Als
Red­ner sind mehrere Recht­sex­trem­is­ten angekündigt, die den Krieg miter­lebt haben,
darunter der ehe­ma­lige Chef der ver­bote­nen Frei­heitlichen Deutschen Arbeiterpartei,
Fried­helm Busse. 

Auf dem Wald­fried­hof sind etwa 22 000 Men­schen begraben. Die meis­ten kamen im April
1945 bei den Kämpfen zwis­chen eingekessel­ten deutschen Trup­pen und der Roten Armee
ums Leben. In Halbe liegen auch rus­sis­che Zwangsar­beit­er und 57 deutsche Soldaten,
die von der Wehrma­cht­sjus­tiz zum Tode verurteilt wurden. 

Dass die rechte Szene zum ersten Mal seit elf Jahren wieder hof­fen kann, in Halbe
aufzutreten, ist nach Ansicht von Sicher­heit­sex­perten eine Folge der gewandelten
Recht­sprechung. So kon­nten Neon­azis im August 2001 nach jahre­langer Pause am Grab
des Hitler-Stel­lvertreters Rudolf Heß in Wun­siedel (Bay­ern) demon­stri­eren. Zuvor
hat­te der Bay­erische Ver­wal­tungs­gericht­shof ein Ver­bot aufge­hoben. Außer­dem hat
Ostern 2001 der Szene-Anführer Chris­t­ian Worch durch alle Instanzen gegen das Verbot
ein­er Demon­stra­tion in Hagen (West­falen) geklagt – das
Bun­desver­fas­sungs­gericht gab ihm Recht. Worch ist auch dies­mal dabei, er will in
Halbe als Ver­samm­lungsleit­er agieren. Der Neon­azi hat jedoch auch erleben müssen,
dass strenge Aufla­gen rechte Demon­stra­tio­nen enorm behin­dern kön­nen. Im April gab
Worch ent­nervt einen Marsch in Leipzig auf, als die Polizei am Bahn­hof stundenlang
die angereis­ten Recht­sex­trem­is­ten kon­trol­lierte. Ähn­lich­es kön­nte auch in Halbe
passieren, heißt es in Sicherheitskreisen. 

Unter­dessen hat das Amt Schenken­länd­chen, das für den Fried­hof zuständig ist, das
Ver­bot ein­er Ver­anstal­tung auf dem Gelände nicht durch­set­zen kön­nen. Das
Ver­wal­tungs­gericht Cot­tbus wies nach ein­er Beschw­erde des Anmelders Lars J. das
Ver­bot als unzure­ichend begrün­det ab. Die linke Szene will eben­falls nach Halbe
kom­men. Ein Antifa-Mot­to lautet: „Den Nazis in Halbe den Marsch blasen!“ 


Mehr Infos zu Halbe: Infori­ot-Son­der­seite

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