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Bundesgerichtshof verschärft Urteile im Fall der Hetzjagd von Guben

LEIPZIG/GUBEN — Der Bun­des­gericht­shof (BGH) hat die Urteile im so genan­nten Guben­er Het­z­jagd-Prozess gestern ver­schärft. Die der recht­sradikalen Szene zuzuord­nen­den Haup­tangeklagten sind der ver­sucht­en Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge schuldig. Das Landgericht Cot­tbus hat­te in seinem Urteil vom 13. Novem­ber 2000 lediglich auf fahrläs­sige Tötung erkannt.

 

Die Vor­sitzende Rich­terin des 5. Straf­se­n­ats des BGH in Leipzig, Moni­ka Harms, sagte, der Tod des Opfers sei allen Angeklagten zuzuschreiben, auch wenn sie sich nicht aktiv beteiligt haben. Der Asyl­be­wer­ber Farid Guen­doul alias Omar Ben Noui war in der Nacht zum 13. Feb­ru­ar 1999 auf der Flucht vor ein­er Horde recht­sex­tremer Jugendlich­er in panis­ch­er Angst durch die Glass­cheibe ein­er Haustür gesprun­gen. Scher­ben zer­schnit­ten die Schla­gad­er seines Knies. Der 28-Jährige verblutete weni­gen Minuten später im Trep­pe­nauf­gang des Mehrfamilienhauses.

 

Auf das Straf­maß hat der Spruch der Bun­desrichter keinen Ein­fluss. Mit dem Urteil fol­gte der BGH weit­ge­hend den Forderun­gen der Neben­kläger und der Bun­de­san­waltschaft in Karl­sruhe. Acht der Angeklagten sowie zwei Neben­kläger hat­ten gegen das Urteil Revi­sion eingelegt.

 

Geän­dert wurde auch das Urteil der Cot­tbuser Richter gegen die drei zur Tatzeit noch nicht volljähri­gen Angeklagten. Auch sie seien der ver­sucht­en Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge schuldig, sagte Harms. Sie betonte, die tödlichen Schnittver­let­zun­gen des Opfers seien zwar nicht auf den Vor­satz der Angeklagten zurück­zuführen. Jedoch seien alle an der Ver­fol­gung Beteiligten für Guen­douls Tod ver­ant­wortlich, weil zwis­chen der tödlich enden­den Flucht und der Ver­fol­gung ein klar­er Zusam­men­hang bestehe.

 

Der nach Ansicht des Bun­des­gericht­shofs ein­deutig zu erken­nende Wille zur Kör­per­ver­let­zung reiche zu ein­er entsprechen­den Verurteilung aus, argu­men­tierte Harms. Diese Bedin­gung sei mit dem Schlachtruf “Jet­zt gehts los!” erfüllt, den die Angeklagten währen der Het­z­jagd gegrölt hatten.

 

Die Neben­kläger zeigten sich mit dem BGH-Urteil nicht zufrieden.“Das ist schw­er nachvol­lziehbar, ich hätte härtere Strafen erwartet. Das Ganze war doch eine Tötung, es geht doch nicht um eine Schür­fwunde”, sagte Malik Guen­doul. Der Brud­er des Getöteten war aus Alge­rien zum Prozess gereist. “Es ist unsere Pflicht, für unseren Brud­er die Entwick­lung vor Gericht selb­st zu ver­fol­gen”, sagte der 42-Jährige. Auf höhere Strafen hat­te auch Recht­san­wältin The­da Gien­cke gehofft. Sie ver­trat Issa­ka Kaba, das zweite Opfer der Het­z­jagd, das in jen­er Nacht zum 13. Feb­ru­ar 1999 jedoch weit­ge­hend unversehrt geblieben war.

 

Der Antrag der Neben­klage auf Neu­ver­hand­lung vor ein­er anderen Kam­mer des Landgerichts Cot­tbus wurde vom BGH als unbe­grün­det abgelehnt. “Der Sen­at schließt aus, dass heute eine andere Strafe bei einem anderen Richter her­auskäme”, sagte die Vor­sitzende Rich­terin Moni­ka Harms. Zur Begrün­dung führte sie den erhe­blichen Zeitablauf seit der Tat an, der im Jugend­ver­fahren beson­ders zu beach­t­end sei und in der Regel zu ein­er milderen Strafe führe. Angelehnt wur­den vom BGH die Forderun­gen der Anwälte der Angeklagten unter anderem nach Freispruch.

 

Der ehe­ma­lige Guben­er Bürg­er­meis­ter Got­tfried Hain (SPD) hat den endgülti­gen Abschluss des Prozess­es begrüßt. “Es darf nicht immer weit­er in der Wunde gerührt wer­den”, sagte Hain. In Guben werde nie vergessen wer­den, dass sich “Leute aus der Stadt schuldig gemacht” hät­ten. “Was jet­zt dabei jus­tizia­bel ist und wie man eine solche Tat moralisch bew­ertet, das sind zweier­lei Dinge”, sagte Hain. In Guben hät­ten viele Men­schen das ursprüngliche Straf­maß als zu ger­ing bewertet.

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Rotlichtmilieu statt Restaurant

FRANKFURT (ODER). Eine “lukra­tive Tätigkeit als Serviererin in Deutschland”
hat­te die Anzeige in ein­er rus­sis­chen Zeitung ver­sprochen. Doch die Agentur
ver­mit­telte die nicht ein­mal 18 Jahre alte Natascha nicht an ein Restaurant,
son­dern an einen Zuhäl­ter. Im vorigen Dezem­ber kam Natascha aus Galitsch,
ein­er Kle­in­stadt an der Tran­si­birischen Eisen­bahn, nach Bran­den­burg. Als sie
die Män­ner, die sie dort empfin­gen, nach ihrem Arbeit­splatz fragte, zeigten
sie ihr ein großes Zim­mer mit einem Bett.
Dann ließen sie den ersten Freier in das Zim­mer — und er zeigte ihr, was sie
zu tun hat­te. Sie hat­te noch Glück im Unglück: Ihr “Besitzer” vergewaltigte
sie nicht. Natascha tat, was die Zuhäl­ter und Kun­den von ihr erwarteten.
Weglaufen kon­nte sie nicht. Ihren Pass hat­te der Zuhäl­ter. Sie wusste noch
nicht ein­mal, wie das Dorf im Berlin­er Umland heißt, in dem sie sich befand.
Fünf, sechs Kun­den musste Natascha pro Tag bedi­enen. Bin­nen zwei Monaten
ver­di­ente der Zuhäl­ter an ihr knapp 24 000 Euro. Natascha bekam nichts. Sie
musste die Kosten für ihre Reise nach Deutsch­land, für Kost und Logis
abzahlen.
Natascha ist eine von fünf Zwang­spros­ti­tu­ierten, deren Lebensweg in der
Ausstel­lung “Ein Schick­sal — eine Men­schen­rechtsver­let­zung” dokumentiert
wird. Die Ausstel­lung im Foy­er des Rathaus­es von Frank­furt (Oder) wird an
diesem Mittwoch um 16 Uhr eröffnet und ist dort bis zum 18. Okto­ber zu
sehen. Organ­isiert hat sie die Fach­ber­atungsstelle “Bel­ladon­na” gemeinsam
mit der Berlin­er Jour­nal­istin Nina Rück­er, die die Frauen inter­viewte und
fotografierte. Zum Schutz der Frauen sind die Inter­views anonymisiert.
Der Vere­in “Bel­ladon­na” küm­mert sich seit 1990 von Frank­furt (Oder) aus um
Pros­ti­tu­ierte im Gren­zge­bi­et. Allein in Ost­bran­den­burg arbeit­en in diesem
Gewerbe etwa 2 000 bis 3 000 Frauen, sagt Uta Lud­wig, die Koor­di­na­torin von
“Bel­ladon­na”. Die meis­ten kämen aus Ost€pa, mehr als die Hälfte von ihnen
sei gegen ihren Willen zur Hure gemacht wor­den — ange­wor­ben mit falschen
Ver­sprechun­gen wie im Fall von Natascha.
Die junge Russin wurde schließlich bei ein­er Polizeirazz­ia aufge­grif­f­en und
festgenom­men. Die Betreuerin­nen von “Bel­ladon­na” holten sie aus der
Haftzelle und bracht­en sie in eine Zufluchtswoh­nung. 67 Aussteigerin­nen hat
der Vere­in, der sich aus Spenden, Mit­glieds­beiträ­gen und staatlichen
Zuschüssen finanziert, so bis­lang geholfen. “Bor­delle gibt es nach den
Razz­ien kaum noch”, sagt Uta Lud­wig. Die Zuhäl­ter wür­den die Frauen nun
ver­stärkt in Pri­vat­woh­nun­gen arbeit­en lassen — was schwieriger aufzudecken
sei. Aber die Zahl der ein­schlägi­gen Zeitungsanzeigen habe sich in letzter
Zeit allein in Frank­furt (Oder) mehr als verdoppelt.

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Erneute Übergriffe von Neonazis gegen linke Jugendliche in Frankfurt (Oder)

Am Fre­itag Abend, den 04.09.2002, gegen 20.00 Uhr haben sich ca. 20 Neon­azis, darunter befan­den sich Patrick S., Chris­t­ian N., René W., Martin
O., Steve F. u.a., am Brun­nen­platz ver­sam­melt. Die Nazi, die schon seit län­ger­er Zeit an den Einkaufzen­tren “Oder­turm” und “Lennè — Passagen”
rumhän­gen, waren alko­holisiert als sie dort so um 20.30 Uhr die ersten, zu meist linken Jugendlichen, die sich eben­falls dort befan­den, angepö­belt haben. Einige von
ihnen grif­f­en 2 von den Jugendlichen leicht an und es kam danach zu laut­starken Auseinan­der­set­zun­gen. Die ca. 20 linken Jugendliche wollte diesen Platz in Richtung
Rathaus ver­lassen, doch die Neon­azis ran­nten hin­ter­her und stießen dabei noch eine Per­son zu Boden, die sich dabei leicht ver­let­zte mit Schür­fwun­den und Blutergüssen
an Armen und Beinen. Einige der Jugendlichen nutzten das Kino als Fluchtweg, wo den Neon­azis der Weg vom anwe­senden Per­son­al versper­rt wurde. Dort wurde in Ruhe die
Polizei alamiert, die dann wenig später auch ein­traf. Trotz der Flucht von den Neon­azis wur­den Einige von ihnen dann am Brun­nen­platz eingekesselt und die Per­sion­alien aufgenommen. 

Frank­furt (Oder), den 08.10.2002

Infos zur Sit­u­a­tion in Frank­furt Oder: Infori­ot Archiv

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Muslimische Studenten in Cottbus nach Razzia in Angst

In einem Brief an den Präsi­den­ten der BTU, Pro­fes­sor Ernst Sig­mund, und die Cot­tbuser Ober­bürg­er­meis­terin Karin Rätzel teil­ten die ara­bis­chen Stu­den­ten mit, dass sie befürcht­en, jed­er von ihnen könne leicht Ziel solch­er Durch­suchun­gen wer­den. Die Bun­de­san­waltschaft vertei­digte gestern ihr Vorge­hen. Nach der Veröf­fentlichung ein­er Pressemel­dung über Ermit­tlun­gen gegen mut­maßliche Ter­ror­is­ten in Cot­tbus und Süd­deutsch­land hat­te sie sofort Durch­suchun­gen ein­geleit­et. Die Stu­den­ten swind beun­ruhigt. Sie fürcht­en, unter einen Gen­er­alver­dacht zu kom­men. Einen Gebet­sraum in einem Wohn­heim der Uni sollen aber nicht nur Stu­den­ten besucht haben. Pro­fes­sor Ernst Sig­mund, Präsi­dent der Bran­den­bur­gis­chen Tech­nis­chen Uni­ver­sität (BTU) in Cot­tbus, wusste gestern Nach­mit­tag noch immer nicht, ob sich unter den fünf Verdächti­gen, denen am Sam­stag eine Razz­ia in Cot­tbus, Hes­sen und Baden-Würt­tem­berg galt, Stu­den­ten sein­er Uni befan­den. Unter den etwa 120 islamis­chen Stu­den­ten der BTU hat­te die Aktion des Gen­er­al­bun­de­san­waltes jedoch für reich­lich Unruhe gesorgt. Die sind völ­lig in Panik und fürcht­en nun, unter eine Art Gen­er­alver­dacht zu fall­en, sagt Uni-Präsi­dent Sig­mund. Der hat­te gestern von den islamis­chen Stu­den­ten einen Brief bekom­men, in dem sie das deut­lich macht­en. Die Mus­lime an der BTU woll­ten dur­chaus, so Sig­mund, dass die Sicher­heits­be­hör­den gegen Ter­ror­is­ten und ihre Helfer vorge­hen, doch das müsse mit Augen­maß geschehen. In Deutsch­land gebe es in Sachen Ter­ror­is­ten­fah­n­dung inzwis­chen vielle­icht mehr Träumer als Schläfer, zitiert der Uni-Präsi­dent aus dem Brief der Stu­den­ten. Viele Bemühun­gen der Uni, für Tol­er­anz zu wer­ben, so Sig­mund, wür­den zunichte gemacht. Groß ist auch die Verärgerung an der Fach­hochschule Lausitz. In ersten Mel­dun­gen hat­te es geheißen, einige der verdächti­gen Män­ner hät­ten da studiert. “Wir haben nur eine Hand voll ara­bis­che Stu­den­ten, hier an der Fach­hochschule gibt es keinen Gebet­sraum, wir wur­den in ein völ­lig falsches Licht geset­zt”, ärg­ert sich Volk­er Schif­fer, Kan­zler der Fach­hochschule. Einen Gebet­sraum für Mus­lime gibt es jedoch seit etwa zwei Jahren in einem Stu­den­ten­wohn­heim der BTU Cot­tbus. Ver­mi­eter ist das Stu­den­ten­werk. Vor etwa zwei Jahren, so Geschäfts­führerin Ulrike Hart­mann, seien mus­lim­is­che Stu­den­ten an das Stu­den­ten­werk mit der Bitte um einen solchen Raum herange­treten. Dann sei in Abstim­mung mit der Uni ein Ver­trag für einen Keller­raum abgeschlossen wor­den. Bedin­gung: Nur Stu­den­ten soll­ten den Gebet­sraum nutzen dür­fen. Das war jedoch möglicher­weise nicht der Fall. Nach Infor­ma­tio­nen der RUNDSCHAU waren unter den regelmäßi­gen Besuch­ern der Gebete auch zahlre­iche Mus­lime, die nicht als Stu­den­ten eingeschrieben waren. Diese Kon­stel­la­tion hat­te offen­sichtlich schon seit Monat­en das Inter­esse der Ermit­tler geweckt, vor allem, als engere Kon­tak­te aus der Lausitz zu Islamis­ten in anderen Bun­deslän­dern bekan­nt wur­den. Beim Stu­den­ten­werk, dem Ver­mi­eter des Gebet­sraumes, waren nach Auskun­ft der Geschäfts­führerin, Ulrike Hart­mann, nie Hin­weise angekom­men, dass dort Kon­tak­te geknüpft wer­den kön­nten, die in ter­ror­is­tis­che Kreise reichen. “Ich habe selb­st gele­gentlich den Raum gese­hen, da waren Tep­piche drin und einige Ein­rich­tungs­ge­gen­stände, keine Schriften oder irgend etwas Auf­fäl­liges”, sagt Ulrike Hart­mann. Das Stu­den­ten­werk habe wed­er das Recht noch einen Grund, sich ohne Anlass dort wie ein Dorf­polizist aufzuführen. Der Raum sei, so Hart­mann, auch nicht am Woch­enende durch­sucht wor­den. Hin­weise auf einen der verdächti­gen Cot­tbuser sollen die Ermit­tler über die Raster­fah­n­dung nach unter­ge­taucht­en, ter­ror­is­tis­chen Mus­li­men, bekom­men haben. Erst kür­zlich hat­te das Bran­den­burg­er Innen­min­is­teri­um Zahlen zu dieser Fah­n­dung vorgelegt. Danach waren zunächst Dat­en von etwa 485 000 Per­so­n­en in Bran­den­burg erfasst wor­den. Über mehrere Ermit­tlungsstufen waren zum Schluss etwa 20 Per­so­n­en übrig geblieben, die näher über­prüft wur­den oder noch wer­den. Die Bun­de­san­waltschaft, die mit ihrem hasti­gen Zugriff am Sam­sta­gnach­mit­tag für so viel Unruhe in der Lausitz gesorgt hat­te, wies gestern den Ver­dacht zurück, die ganze Aktion sei eine Panne gewe­sen. Durch eine Vor­ab­mel­dung des Nachricht­en­magazins Focus sei man gezwun­gen gewe­sen, vom bish­eri­gen Ermit­tlungskonzept abzuwe­ichen, vorzeit­ig Durch­suchungs­beschlüsse zu beantra­gen. “Bis dahin bestand Ein­vernehmen mit dem Lan­deskrim­i­nalamt Bran­den­burg, vor ein­er Durch­suchung noch weit­ere vier Wochen zu ermit­teln”, sagte die Sprecherin der Bun­de­san­waltschaft, Frauke-Katrin Scheuten. Jet­zt werde weit­er ermit­telt. Ob das jedoch nach dem provozierten, über­hasteten Zugriff noch zum Erfolg führt, ist fraglich. Auch im Bun­desin­nen­min­is­teri­um war man gestern offen­sichtlich über die Indiskre­tion aus Ermit­tlerkreisen und die Vor­ab­mel­dung wütend. Auf Grund solch­er Veröf­fentlichun­gen kön­nten ter­ror­is­tis­che Aktiv­itäten leichter vor­bere­it­et wer­den, sagte Min­is­teri­umssprech­er Rain­er Lin­gen­thal. Die Verdächti­gen wären bei solchen Vor­a­bin­for­ma­tio­nen dumm, wenn sie nicht Beweis­mit­tel bei­seite räu­men wür­den. Beson­ders verärg­ert ist man im Bun­desin­nen­min­is­teri­um und auch bei der Gen­er­al­bun­de­san­waltschaft offen­sichtlich darüber, dass die Sicher­heits­be­hör­den nicht durch eine Anfrage vor der Veröf­fentlichung gewarnt wor­den seien. Das erk­lärt auch, warum sich die Bun­de­san­waltschaft am Sam­stag nach Bekan­ntwer­den der Mel­dung zunächst stun­den­lang in Schweigen hüllte, bis die Durch­suchung lief. 

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Keine Panne bei Razzia in Cottbus

KARLSRUHE/COTTBUS. Bei der Großrazz­ia der Sicher­heits­be­hör­den gegen eine Islamis­ten­gruppe aus Cot­tbus gibt es laut Bun­de­san­waltschaft “keine Anhalt­spunk­te für eine Ermit­tlungspanne”. Sprecherin Frauke-Katrin Scheuten ver­wies am Mon­tag darauf, dass die Ermit­tler, abwe­ichend vom ursprünglichen Konzept, wegen ein­er Veröf­fentlichung gezwun­gen waren, vorzeit­ig Durch­suchungs­beschlüsse zu beantra­gen. “Bis dahin bestand Ein­vernehmen mit dem Lan­deskrim­i­nalamt, vor ein­er Durch­suchung noch weit­er zu ermit­teln.” Die Ermit­tlun­gen wür­den fortgeführt.
Nach ein­er “Focus”-Vorabmeldung hat­te die Bun­de­san­waltschaft am Sonnabend elf Objek­te im Raum Cot­tbus, in Groß-Ger­au (Hes­sen) und Lein­felden-Ech­ter­din­gen (Baden-Würt­tem­berg) durch­sucht. Der Anfangsver­dacht, wonach die Gruppe “auf der Grund­lage eines aggres­siv-mil­i­tan­ten islamis­chen Fun­da­men­tal­is­mus Anschläge in Deutsch­land” plante, kon­nte durch die Aktion nicht erhärtet wer­den. Der Kopf der Gruppe wurde in Abschiebe­haft genom­men, die anderen Verdächti­gen sind wieder frei. 

Die Cot­tbuser Ober­bürg­er­meis­terin Karin Rätzel (partei­los) reagierte verärg­ert. Der Präsi­dent der Bran­den­bur­gis­chen Tech­nis­chen Uni­ver­sität (BTU), Ernst Sig­mund, sagte: “Es ist unver­ant­wortlich, was hier passiert ist.”

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Hetzjagd von Guben beschäftigt oberstes Gericht

GUBEN/COTTBUS/LEIPZIG. Ein bit­ter­er Tag kön­nte der Mittwoch für Joachim Dönitz, den Präsi­den­ten des Landgerichts Cot­tbus, wer­den. Dann näm­lich, wenn der Bun­des­gericht­shof (BGH) das Urteil im so genan­nten Het­z­jagdver­fahren aufhebt. Dönitz’ Strafkam­mer hat­te im Novem­ber 2000 acht der elf Angeklagten für schuldig befun­den, für den Tod des algerischen Asyl­be­wer­bers Farid Guen­doul mitver­ant­wortlich zu sein. Der 28-Jährige, der in Deutsch­land unter dem Namen Omar ben Noui Zuflucht gesucht hat­te, starb in ein­er Feb­ru­ar­nacht 1999. Auf der Flucht vor seinen offen­sichtlich recht­sradikalen Ver­fol­gern war er durch die Glastür eines Haus­es in Guben gesprun­gen und hat­te sich dabei so schw­er ver­let­zt, dass er bin­nen weniger Minuten verblutete. Drei sein­er Ver­fol­ger verurteilte das Landgericht Cot­tbus zu Haft­strafen zwis­chen zwei und drei Jahren, sechs kamen mit Bewährungsstrafen davon, zwei mit ein­er Verwarnung. 

Nur Staat­san­waltschaft zufrieden 

Mit dem Urteil war kaum ein­er zufrieden: Zu milde war es den Ange­höri­gen des ver­stor­be­nen Guen­doul, zu hart den meis­ten Angeklagten. Bei­de Seit­en legten Revi­sion beim Bun­des­gericht­shof ein. Nur die Staat­san­waltschaft Cot­tbus akzep­tierte das Urteil — ganz im Gegen­satz zum Gen­er­al­bun­de­san­walt, der sich Monate später eben­falls dafür ein­set­zte, dass das Urteil vom Bun­des­gericht­shof über­prüft wird. 

Am Mittwoch ver­han­delt der in Leipzig ansäs­sige 5. Straf­se­n­at mündlich über den Fall. Insid­er werten diese Tat­sache als Hin­weis darauf, dass die Richter mit dem Urteil nicht ganz zufrieden sind. Denn die aller­meis­ten Fälle entschei­det der BGH schriftlich, ohne Anhörung der Beteiligten. Nach Angaben des Sprech­ers des ober­sten deutschen Gericht­es ist es höchst­wahrschein­lich, dass der Sen­at noch am Mittwoch eine Entschei­dung verkündet. 

Sollte das Urteil aufge­hoben wer­den, muss das “Het­z­jagdver­fahren” neu aufgerollt wer­den. Für Dönitz wäre es das zweite Mal, dass eines sein­er Urteile in einem spek­takulären Ver­fahren aufge­hoben wird: 1998 annul­lierte der BGH sein Urteil im Have­mann-Ver­fahren. Dönitz, damals Vizepräsi­dent des Landgerichts Frank­furt (Oder), hat­te DDR-Juris­ten vom Vor­wurf freige­sprochen, in den Prozessen gegen den Regimekri­tik­er Robert Have­mann das Recht gebeugt zu haben. 

Das von Dönitz geleit­ete Het­z­jagd-Ver­fahren hat­te schon weit vor dem Urteil für Auf­se­hen gesorgt: Einige der Angeklagten tru­gen auch im Gericht ihre recht­sradikale Gesin­nung durch Glatze, Springer­stiefel und Bomber­jacke offen zur Schau und lüm­melten eher gelang­weilt auf der Angeklage­bank. Ein Vertei­di­ger verniedlichte das tragis­che Geschehen jen­er Nacht zum sim­plen “Räu­ber- und Gen­darm-Spiel”, die Anwälte sorgten durch viele Anträge für die reko­rd­verdächtige Prozess­länge von fast einein­halb Jahren. Bun­destagspräsi­dent Wolf­gang Thierse (SPD) nan­nte den Prozess einen “Skan­dal”, weil die Jus­tiz anscheinend nicht mit recht­sradikalen Gewalt­tätern fer­tig werde. Als Thierse dann die Vertei­di­ger als “Gesin­nungsgenossen” der Angeklagten brand­mark­te, reagierten die Juris­ten mit Strafanzeigen. 

Zwei Angeklagte im Gefängnis 

Bestätigt der BGH das umstrit­tene Urteil, würde es recht­skräftig — und die zu Haft­strafen Verurteil­ten müssten ins Gefäng­nis. “Die Auf­forderung zum Haf­tantritt wird dann zügig erfol­gen”, sagt Cäcil­ia Cramer-Krah­forst von der Staat­san­waltschaft Cot­tbus. Zwei der elf Angeklagten sitzen derzeit schon wegen ander­er Tat­en im Gefäng­nis: David B. ver­büßt eine Haft­strafe, weil er kurz nach dem Ende des Het­z­jagdver­fahrens einen Mann angriff, der wie ein Aus­län­der aus­sah. Alexan­der B. sitzt in U‑Haft und wartet auf seinen Prozess wegen gefährlich­er Körperverletzung.

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Rechte Szene verbreitet Angst im Cottbuser Alltag

Cot­tbus. “Wir müssen alle­samt wach­sam bleiben ” ­ mit diesen Worten resümierte Christi­na Giesecke, ver­ant­wortlich fürs Dez­er­nat Jugend, Kul­tur und Soziales, die jüng­sten Präven­tions­be­mühun­gen gegen Recht­sex­trem­is­mus. Die Mit­glieder des Sozialauss­chuss­es unter­richtete sie über den Ver­lauf des Poli­tis­chen Cafes mit der Fernse­hjour­nal­istin Lea Rosh (die LR berichtete). Der recht­en Szene zuzurech­nende Jugendliche träfen sich in Cot­tbus häu­fig an Tankstellen, so Giesecke. Zunehmend sei recht­sex­tremes Gedankengut aber auch “in Gym­nasien und gut­si­tu­ierten Kreisen ” zuhause. Offenkundig herrsche in Cot­tbus heutzu­tage auch Angst vor Recht­en. Christi­na Giesecke schilderte als Beispiel eine Straßen­bah­n­fahrt. Von allen zusteigen­den Pas­sagieren sei ver­langt wor­den, ihre Fahrkarten vorzuweisen ­ nur einige Jugendliche im Look der recht­en Szene seien unkon­trol­liert geblieben. Auf ihren Protest habe der Schaffn­er Christi­na Giesecke geant­wortet: “Wis­sen Sie, was dann bei der let­zten Hal­testelle passiert? ” Dr. Mar­ti­na Münch (SPD) kündigte an, dass der Cot­tbuser Auf­bruch ein Gespräch mit Tankstel­len­pächtern suchen wolle, um die Sit­u­a­tion zu erörtern und Möglichkeit­en auszu­loten, wie den Pächtern geholfen wer­den könne. Es sei hin­länglich bekan­nt, dass die Polizei immer wieder wegen der Tre­f­fen Jugendlich­er zu den Tankstellen gerufen werde, allerd­ings unver­richteter Dinge zurück­kehre, weil das bloße Herum­ste­hen ja noch keinen Straftatbe­stand darstelle.

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Beleidigungs-Verdacht: Weitere Zeugen werden gehört

Cot­tbus. Zum Stre­it zwis­chen fünf jun­gen Leuten von 17 bis 26 Jahren und einem jor­danis­chen Arzt vor einem Super­markt in der Gelsenkirch­en­er Allee hat die Staat­san­waltschaft jet­zt weit­ere Ermit­tlun­gen ange­ord­net. Anfang Sep­tem­ber war es vor dem Super­markt zuerst zu ein­er ver­balen Auseinan­der­set­zung gekom­men, die dann in einem Handge­menge endete. Ein­er der jun­gen Män­ner und der Arzt hat­ten sich laut Polizei an der Klei­dung gez­er­rt. Die Polizei hat­te sein­erzeit keinen recht­sex­tremen oder frem­den­feindlichen Hin­ter­grund für den Stre­it gese­hen. Nach Vernehmung des Arztes hat die Staat­san­waltschaft jedoch weit­eren Klärungs­be­darf. Es seien “sehr konkrete ” Vor­würfe gegen Beteiligte erhoben wor­den. Daher sollen nun weit­ere Zeu­gen ver­nom­men wer­den. Sie sollen Auf­schluss geben, ob der Arzt und seine Tochter belei­digt wur­den und eine Kör­per­ver­let­zung vor­liegt. Ob Anklage erhoben werde, hänge vom Ergeb­nis dieser weit­eren Ermit­tlun­gen ab, hieß es gestern seit­ens der Staatsanwaltschaft. 

ältere beiträge: 

Hand­grei­flichkeit­en vorm Supermarkt

Attacke auf jor­danis­chen Arzt: Polizei sieht keinen Rassismus

Staat­san­walt prüft Stre­it am Supermarkt

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Zwei Festnahmen in Potsdam

Ein Pots­damer Stu­dent ist am Son­ntagabend auf dem Haupt­bahn­hof von zwei Jugendlichen beschimpft und geschla­gen wor­den. Der 29-jährige aus Kamerun, der an der Pots­damer Uni­ver­sität studiert, erlitt Gesichtsver­let­zun­gen und suchte selb­ständig den Arzt auf. In Zusam­me­nar­beit mit dem Bun­des­gren­zschutz wur­den am Bus­bahn­hof zwei tatverdächtige Pots­damer (16; 18) gestellt. Die leicht alko­holisierten Jugendlichen wur­den bei ein­er Gegenüber­stel­lung ein­deutig wiedererkannt.

 

Der Stu­dent befand sich im Bahn­hof­s­ge­bäude kurz vor 22 Uhr an einem Auto­mat­en, um Fahrkarten zu kaufen, als ihn zwei Unbekan­nte ansprachen und aus­län­der­feindlich beschimpften. In der Folge schlug ein­er der bei­den Per­so­n­en dem Kameruner mit der Faust ins Gesicht, was dieser mit einem Gegen­schlag beant­wortete und sich dann ent­fer­nte. Als er im Mit­tel­gang der Bahn­hof­s­pas­sage ankam, brachte ihn der zweite Täter zu Fall und schlug ihn mehrmals mit der Faust ins Gesicht. Der Schläger gehörte offen­bar zu ein­er fün­fköp­fi­gen Per­so­n­en­gruppe, mit der sich der Täter dann entfernte.

 

Der Geschädigte erstat­tete Anzeige bei Beamten des Bun­des­gren­zschutzes. Diese ver­ständigten die Pots­damer Polizei­wache Mitte und leit­eten sofort eine Nah­bere­ichs­fah­n­dung ein, bei der die bei­den Haupt­täter und eine weit­ere Per­son (15) aus der fün­fköp­fi­gen Gruppe am Bus­bahn­hof gestellt wer­den kon­nte. Die bei­den alko­holisierten Täter wur­den vor­läu­fig festgenom­men, der 15-jährige Pots­damer wurde als Zeuge zur Polizei­wache gebracht und
anschließend seinen Eltern übergeben. Die Ermit­tlun­gen zum Ver­dacht der Kör­per­ver­let­zung mit frem­den­feindlichen Hin­ter­grund dauern an.

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Wochenendseminar: Bilanz neuer Polizeibefugnisse

Wochenendseminar

Polizei auf dem Prüfstand.

Eine kri­tis­che Zwis­chen­bi­lanz neuer Polizeibefugnisse 

Liebe Fre­undin­nen und Freunde, 

unsere Ini­tia­tive führt von Fre­itag, 18.10. bis Son­ntag, 20.10.2002 im Pots­damer Tagung­shaus Hochdrei das Woch­enend­sem­i­nar Polizei auf dem Prüf­s­tand. Eine kri­tis­che Zwis­chen­bi­lanz neuer Polizeibefug­nisse durch. 

Dazu laden wir Euch hier­mit her­zlich ein. Das Sem­i­nar bietet eine ide­ale Möglichkeit, sich einen Überblick über Polizeiar­beit und ‑befug­nisse ins­beson­dere im Land Bran­den­burg zu ver­schaf­fen. Erstk­las­sige Referent/innen wer­den am Fre­itag und Sam­stag vor­mit­tag einen kom­pak­ten Überblick über wesentliche Entwick­lun­gen des Polizeirecht­es und die Struk­tur der bran­den­bur­gis­chen Polizei vermitteln.
Ziel des Sem­i­nars ist eine kri­tis­che Bew­er­tung der seit eini­gen Jahren in Bran­den­burg gel­tenden polizeilichen Befug­nisse (Aufen­thaltsver­bote, Todess­chuß, Videoüberwachung, Schleier­fah­n­dung). Die Fol­gen und Ergeb­nisse dieser Befug­nisse wollen wir nach Ein­führungsrefer­at­en gemein­sam in Arbeits­grup­pen disku­tieren. Unsere Arbeit­sergeb­nisse sollen in ein­er Broschüre veröf­fentlicht werden.

Der Sem­i­nar­plan läßt den­noch genug Raum zum gegen­seit­i­gen Ken­nen­ler­nen. Wir wün­schen uns aus­drück­lich, daß das Sem­i­nar einen Beitrag leis­ten kann, inter­essierte polizeikri­tis­che Grup­pen miteinan­der bekan­ntzu­machen und die kün­ftige Zusam­me­nar­beit zu verbessern.

Der Sem­i­nar­beitrag beträgt 22 Euro mit und 10 Euro ohne Über­nach­tung (jew­eils mit Vol­lverpfle­gung). Weit­ere Ermäßi­gun­gen kön­nen je nach vor­liegen­den Anmel­dun­gen mit uns tele­fonisch vere­in­bart werden. 

Einen Anmelde­schein und das aktuelle Sem­i­narpro­gramm find­et Ihr auf den Inter­net­seit­en www.polizeikontrollstelle.de

Viele Grüße aus Potsdam 

Eure 

Ini­tia­tive Polizeikontrollstelle 

Pro­gramm des Wochenendseminars
vom 18. bis 20. Okto­ber 2002

Die Ein­führung neuer Polizeibefug­nisse wurde auch in Bran­den­burg mehrfach kri­tisch öffentlich disku­tiert. Während die Befürworter/innen einen Zugewinn an Sicher­heit und eine effek­ti­vere Bekämp­fung von Straftat­en ver­sprachen, befürchteten Bürg­er­recht­sor­gan­i­sa­tio­nen schwere Ein­griffe in Grund- und Bürg­er­rechte. Inwieweit sich Bedenken und Ver­sprechun­gen in der Prax­is bewahrheit­et haben, soll in dem Sem­i­nar erst­mals umfassend und kri­tisch unter­sucht werden. 

Fre­itag, 18.10.02:

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16:00 — 18:00 Uhr Anreise

18:00 — 19:00 Uhr Ein­führung ins Seminar

19:00 — 19:45 Uhr Abendbrot

20:00 Uhr Im per­ma­nen­ten Aus­nah­mezu­s­tand Die Antiter­rorge­set­zge­bung in der Bundesrepublik
und ihre gesellschaftlichen Auswirkun­gen »Rolf Göss­ner (Recht­san­walt und Buchautor) 

Sam­stag, 19.10.02:

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9:00 — 10:00 Uhr Frühstück

10:00 — 11:30 Uhr Organ­i­sa­tion, Auf­bau und Struk­tur der Polizei in Brandenburg 

N.N. (Cilip, Insti­tut für Polizei u. Bürg­er­rechte Berlin, angefragt) 

11:30 — 12:00 Uhr Vorstel­lung der Arbeitsgruppen

12:00 — 12:45 Uhr Uhr Mittagspause

13:00 — 14:45 Uhr Weit­er­ar­beit in mod­erierten Arbeits­grup­pen mit Impulsreferaten 

AG Aufenthaltsverbote

N.N. Ini­tia­tive zur Stärkung der Grund- und Bürg­er­rechte gegenüber der Polizei

AG Schleierfahndung 

Mar­tin Her­rnkind (ehem. Sprech­er BAG Kri­tis­che PolizistInnen) 

15:00 — 16:45 Uhr Arbeits­grup­pen II 

AG Videoüberwachung 

Dr. Fredrik Rog­gan (Jurist und Buchautor)

AG Polizeiliche Todesschüsse 

Otto Diederichs (Cilip)

17:00 — 18:00 Uhr Auswer­tung der Arbeitsgruppen

18:00 — 19:30 Uhr Abendbrot 

Son­ntag, 20.10.02:

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9:00 — 10:00 Uhr Frühstück

10:00 — 12:00 Uhr Die Entwick­lung des Demon­stra­tionsrecht­es Bilanz und Perspektiven 

N.N. (Rote Hil­fe, angefragt)

12:00 — 13:00 Uhr Mittag

13:00 — 14.00 Uhr Abschlußplenum

14:00 — 15:00 Uhr Bilanz und Verabschiedung 

Polizeikon­troll­stelle — Ini­tia­tive zur Stärkung der Grund- und Bürg­er­rechte gegenüber der Polizei

Lin­den­straße 47 

14467 Potsdam

Tel. 0331–280 50 83

www.polizeikontrollstelle.de

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