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Ultimatum an braune Brandstifter

TREBBIN Im wochen­lan­gen Stre­it um zwei Feuer­wehrmän­ner in Treb­bin (Tel­tow-Fläming), die in der Ver­gan­gen­heit wieder­holt durch recht­sex­treme Ein­stel­lun­gen und Gewalt­tat­en aufge­fall­en sind, kommt Bewe­gung. Der Chef der Frei­willi­gen Feuer­wehr in Treb­bin, Burkhard Hein­rich, hat den bei­den Kam­er­aden Sil­vio K. und Stef­fen T. ein Ulti­ma­tum gestellt: Sie haben bis zum kom­menden Fre­itag Zeit, sich öffentlich “ein­deutig und nach­haltig von Recht­sex­trem­is­mus, Aus­län­der­feindlichkeit, Gewalt gegen Ander­s­denk­ende und Ras­sis­mus” zu dis­tanzieren. Komme es zu kein­er Erk­lärung, gehe man davon aus, dass Treb­bins Bürg­er­meis­ter Thomas Berg­er (CDU) das angekündigte Auss­chlussver­fahren “unverzüglich” durch­führen werde, so Heinrich. 

 

Mit dem Schreiben reagierte Hein­rich auf die jüng­ste Kri­tik der Ini­tia­tive “Treb­bin miteinan­der”. Diese hat­te in einem offe­nen Brief eine Reak­tion der Feuer­wehr einge­fordert. Mehr als zwei Wochen habe man auf eine “Stel­lung­nahme und ein­deutige Abgren­zung von Intol­er­anz, blin­dem Hass und Gewalt gegen Aus­län­der und Ander­s­denk­ende” gewartet, heißt es in dem Schreiben, das unter anderem vom Bürg­er­meis­ter, der Grund­schullei­t­erin, Kirchen­mi­tar­beit­ern und Lehrern unterze­ich­net war. Es sei nicht erk­lär­lich, dass die bei­den Verurteil­ten Siv­io K. und Stef­fen T. zwar am Festzug zum 120-jähri­gen Beste­hen der Treb­bin­er Feuer­wehr nicht teil­nehmen durften, aber beim offiziellen Feuer­wehrball mit­feiern durften. 

 

Die Treb­bin­er Men­schen­jagd hat­te vor sechs Jahren weit über die Lan­des­gren­zen hin­aus für Schlagzeilen gesorgt: Am Abend des 30. Sep­tem­ber 1996 hat­te eine Meute von Recht­sex­tremen gezielt Jagd auf ital­ienis­che Bauar­beit­er gemacht und diese teils schw­er ver­let­zt. Doch nur zwei der Schläger mussten damals büßen. Jan Weicht wurde 1997 wegen ver­sucht­en Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt. Er hat­te dem Ital­iener Orazio Giamblan­co mit ein­er Base­bal­lkeule den Schädel zertrüm­mert. Das Opfer über­lebte knapp und ist seit­dem schw­er behin­dert. Francesco Heim, ein weit­er­er Mit­täter, ver­büßt seit 1997 eine achtjährige Jugendstrafe. 

 

Der Prozess gegen die restlichen Schläger kam im let­zten Augen­blick: Kurz vor Ver­jährung der Tat pack­te Haupt­täter Jan Weicht aus und belastete sieben sein­er früheren Kumpel aus der “Freien Kam­er­ad­schaft Treb­bin” schw­er. Vor dem Luck­en­walder Amts­gericht wurde der Fall nochmals aufgerollt. Obwohl der Haupt­be­las­tungszeuge nach­weis­lich in eini­gen Punk­ten gel­o­gen hat­te und alle Zeu­gen aus der recht­sex­tremen Szene unter kollek­tivem Gedächt­nisver­lust lit­ten, sah der Richter eine Mit­täter­schaft als erwiesen an. 

 

Das Urteil: Sil­vio K. (24) und Stef­fen T. (23) erhiel­ten nach Jugend­strafrecht eine Ver­war­nung und müssen Geld­strafen zwis­chen 400 und 600 Euro zahlen. Die anderen drei Angeklagten erhiel­ten Frei­heitsstrafen zwis­chen vier und acht Monat­en zur Bewährung.

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Terrorverdacht nicht erhärtet

Nach den Razz­ien der Bun­de­san­waltschaft gegen eine mut­maßliche islamistis­che Ter­rorzelle aus Cot­tbus hat sich der Tatver­dacht gegen die fünf Beschuldigten nicht erhärtet. Vier von ihnen seien wieder auf freien Fuß geset­zt wor­den, teilte Gen­er­al­bun­de­san­walt Kay Nehm in Karl­sruhe mit. Ein 41 Jahre alter Algerier, der als Kopf der Gruppe galt, wurde wegen eines Abschiebe­haft­be­fehls zunächst inhaftiert. Die Ermit­tlun­gen ergaben bish­er keine konkreten Hin­weise auf Anschlagspläne, hieß es.

Am Sam­stag hat­ten die Ermit­tler elf Objek­te im bran­den­bur­gis­chen Cot­tbus, im hes­sis­chen Groß-Ger­au und in Lein­felden-Ech­ter­din­gen (Baden-Würt­tem­berg) durch­sucht. Laut Bun­de­san­waltschaft gab es Anhalt­spunk­te dafür, dass die Gruppe “auf der Grund­lage eines aggres­siv-mil­i­tan­ten islamis­chen Fun­da­men­tal­is­mus Anschläge in der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land” geplant habe. Bei den Durch­suchun­gen wur­den Mobil­tele­fone, Schrift­ma­te­r­i­al und Bankun­ter­la­gen sichergestellt. Sprengstoff oder Sprengstoff-Uten­silien wur­den nicht entdeckt. 

Presse­bericht störte Observationen 

Nach einem Bericht der “Frank­furter All­ge­meinen Son­ntagszeitung” (FAS) wur­den die mut­maßlichen Islamis­ten seit mehr als zwei Monat­en rund um die Uhr observiert. Am Sam­stag meldete das Mag­a­zin “Focus” vor­ab, der Anführer der Gruppe habe in den ver­gan­genen Wochen inten­siv nach Sprengstoff-Experten gesucht. In Folge des “Focus”-Berichts sah sich die Bun­de­san­waltschaft eige­nen Angaben zufolge gezwun­gen, die Obser­va­tio­nen ent­ge­gen der ursprünglichen Pla­nung abzubrechen und sofor­tige Durch­suchun­gen anzuord­nen. Ob sich dies auf den Ermit­tlungser­folg aus­gewirkt hat, könne derzeit nicht beurteilt wer­den, hieß es aus Karlsruhe.

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Generalbundesanwalt ermittelt gegen Terrorzelle

Mit ein­er Durch­suchungsak­tion in mehreren Bun­deslän­dern hat die Gen­er­al­bun­de­san­waltschaft Ermit­tlun­gen gegen mut­maßliche Ter­ror­pläne ein­er Islamis­ten-Gruppe vorge­gan­gen. Wie die Bun­de­san­waltschaft in Karl­sruhe mit­teilte, wur­den seit dem Nach­mit­tag ins­ge­samt elf Objek­te im bran­den­bur­gis­chen Cot­tbus und Umge­bung sowie in Groß-Ger­au (Hes­sen) und Lein­felden-Ech­ter­din­gen (Baden-Würt­tem­berg) durchsucht. 

Aggres­siv-mil­i­tante Fundamentalisten 

Die fünf Mit­glieder der Grup­pierung mit Sitz in Cot­tbus wür­den verdächtigt, “auf der Grund­lage eines aggres­siv-mil­i­tan­ten islamis­chen Fun­da­men­tal­is­mus schwere Gewalt­tat­en in der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land zu pla­nen”. Nähere Einzel­heit­en zur Art und Weise der geplanten Anschläge sowie über konkrete Anschlagsziele liegen laut Bun­de­san­waltschaft nicht vor. Aus “ermit­tlungstak­tis­chen Grün­den” wür­den über die Beschuldigten zurzeit keine Angaben gemacht. Gen­er­al­bun­de­san­walt Kay Nehm habe sich angesichts von aktuellen Presse­bericht­en ver­an­lasst gese­hen, “in Abwe­ichung vom Ermit­tlungskonzept” Durch­suchungs­beschlüsse des Bun­des­gericht­shofes zu erwirken und unverzüglich voll­streck­en zu lassen. 

“Focus”: Anschläge auf US-Militäreinrichtungen 

Das Mag­a­zin “Focus” hat­te unter Beru­fung auf Ermit­tlerkreise von geplanten Sprengstof­fan­schlä­gen ein­er Cot­tbuser Islamis­ten-Gruppe berichtet. Ziele seien US-amerikanis­che und jüdis­che Ein­rich­tun­gen, wie der US-Mil­itär­flughafen im rhein­land-pfälzis­chen Spang­dahlem sowie Objek­te in Berlin und Frankfurt/Main. So habe der Anführer der Islamis­ten-Gruppe nach Erken­nt­nis­sen des Staatss­chutzes in den ver­gan­genen Wochen inten­siv nach Experten für den Umgang mit Sprengstoff gesucht, schreibt “Focus” weit­er. Den Ermit­tlun­gen zufolge unter­hiel­ten die verdächti­gen Islamis­ten Kon­tak­te zu Mitar­beit­ern pri­vater deutsch­er Sicher­heit­sun­ternehmen. Eine dieser Verbindun­gen habe bis in den sen­si­blen Abfer­ti­gungs- und Gepäck­bere­ich des Stuttgarter Flughafens gere­icht. Dort seien umge­hend die Sicher­heitsvorkehrun­gen ver­schärft wor­den. Bish­er gab es nach offiziellen Angaben keine Hin­weise auf ter­ror­is­tis­che Aktiv­itäten in Bran­den­burg. Allerd­ings gilt das Land aus Sicht von Pots­damer Sicher­heit­sex­perten als poten­zielles Rück­zugs­ge­bi­et für Terroristen.

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Bundesanwaltschaft klagt “Landser”-Musiker an

FREIBURG Die Vor­würfe: Bil­dung ein­er krim­inellen Vere­ini­gung, Volksver­het­zung und Nötigung
Die Bun­de­san­waltschaft hat gegen die recht­sradikale Musik­gruppe “Landser” Anklage beim Berlin­er Kam­merg­ericht erhoben. Nach Infor­ma­tio­nen des Spiegels umfasst die Anklageschrift gegen vier Musik­er und Unter­stützer ins­ge­samt 180 Seit­en. Den 27 bis 37 Jahre alten Män­nern wird die Bil­dung ein­er krim­inellen Vere­ini­gung, Volksver­het­zung, Nöti­gung und Verunglimp­fung des Staates vorgeworfen.


Die Band­mit­glieder waren vor etwa einem Jahr festgenom­men wor­den, nach­dem die Polizei in Berlin und Umge­bung 22 Häuser und Woh­nun­gen durch­sucht hat­te. Damals hat­te die Bun­de­san­waltschaft betont, den Land­sern gehe es weniger um Musik und Plat­ten­verkauf. Vielmehr sei die nach außen abgeschot­tete Bandtätigkeit darauf aus­gerichtet, “Volksver­het­zungs­de­lik­te zu bege­hen und zu Straftat­en aufzu­fordern”. Bei den Zuhör­ern wolle die Band ein “Kli­ma der Gewalt­bere­itschaft” schaf­fen, in den Stück­en werde unter anderem zu Brand­s­tiftung und Mord ermuntert. “Wenn in der Nacht die Kreuze bren­nen, dann kön­nt ihr stink­enden Kaf­fer um eure Leben ren­nen”, heißt es in einem Textauszug.

Die 1992 gegrün­dete Band veröf­fentlichte bish­er die Alben “Das Reich kommt wieder” (1992), “Repub­lik der Strolche” (1995) und “Rock gegen oben” (1998) und “Ran an den Feind” (2000). Ihre Musik ist auch bei Jugendlichen außer­halb mil­i­tan­ter Nazikreise weit ver­bre­it­et. Poli­tisch brisant wird das Ver­fahren durch die vielfälti­gen Ver­wick­lun­gen des Ver­fas­sungss­chutzes in die Landser-Aktiv­itäten. Toni S., ein V‑Mann des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes, soll an Pro­duk­tion und Ver­trieb der let­zten CD beteiligt gewe­sen sein. Er war im Som­mer von der Berlin­er Polizei festgenom­men wor­den. An Pro­duk­tion und Ver­trieb von “Ran an den Feind” war außer­dem Mirko H. aus Lang­burk­ers­dorf bei Seb­nitz, ein V‑Mann des Bun­de­samtes für Ver­fas­sungss­chutz, beteiligt. Er wurde deshalb im let­zten Dezem­ber vom Dres­d­ner Landgericht zu zwei­jähriger Haft verurteilt. Welche Rolle diese Ver­wick­lun­gen im Berlin­er Ver­fahren spie­len, war gestern bei der Bun­de­san­waltschaft nicht zu erfahren.

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Land muss Schadenersatz für Festnahme zahlen

POTSDAM.Weil die Polizei zwei Mit­glieder der “Kam­pagne gegen Wehrpflicht, Zwangs­di­en­ste und Mil­itär” rechtswidrig festgenom­men hat, muss das Land nun Schadenser­satz an die Betrof­fe­nen zahlen. Das teilte die Pots­damer Organ­i­sa­tion mit. Das Landgericht Pots­dam habe den bei­den Kam­pagne-Mit­gliedern Schaden­er­satz in Höhe von 125 Euro zuge­sprochen. Die bei­den Män­ner waren bei der Inter­na­tionalen Luft- und Raum­fahrtausstel­lung (ILA) im Som­mer 2000 festgenom­men wor­den, als sie am Ein­gang ein Trans­par­ent mit der Auf­schrift “Som­mer, Sonne, Blut­bad” anbracht­en. Nach Ansicht der Kam­pagne han­delt es sich bei der ILA um eine Rüs­tungsmesse, auf der frag­würdi­ge Waf­fengeschäfte getätigt wer­den. Die Polizei hat­te die Festgenomme­nen zum Amts­gericht Königs Wuster­hausen gebracht, das aber keinen Anlass dafür sah, die Kam­pagne-Mit­glieder in Gewahrsam zu behalten. 

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Flüchtlingsrat gegen Wertgutscheine

POTSDAM — Mit ein­er Volksini­tia­tive will der Flüchtlingsrat in Bran­den­burg bessere Lebens­be­din­gun­gen für Asyl­be­wer­ber durch­set­zen. Bis Okto­ber 2003 sollen 20 000 Unter­schriften für ein Diskri­m­inierungsver­bot in der Lan­desver­fas­sung und die Aus­gabe von Bargeld statt von Wertgutscheinen an Flüchtlinge gesam­melt wer­den, sagte Olaf Lön­er vom Flüchtlingsrat zum Start der Volksini­tia­tive gestern. Bei Erfolg der Aktion muss sich der Land­tag mit der vorgeschla­ge­nen Ver­fas­sungsän­derung befassen.

 

Der Flüchtlingsrat hoffe auf Unter­stützung von Bran­den­burgs Min­is­ter­präsi­dent Matthias Platzeck (SPD), der sich zuvor als Ober­bürg­er­meis­ter von Pots­dam für die Abschaf­fung des Sach­leis­tung­sprinzips einge­set­zt habe, sagte Lön­er. Die Städte Pots­dam, Cot­tbus und Bran­den­burg an der Hav­el sowie die Land­kreise Pots­dam-Mit­tel­mark, Dahme-Spree­wald und Uck­er­mark hät­ten sich bere­its für eine Abschaf­fung der Wertgutscheine und für die Rück­kehr zur Auszahlung von Bargeld aus­ge­sprochen. Das 1994 in Bran­den­burg einge­führte so genan­nte Sach­leis­tung­sprinzip mit der Aus­gabe von Einkauf­sgutscheinen oder Chip­karten statt Bargeld an Asyl­be­wer­ber ent­mündi­ge Flüchtlinge und habe in Städten und Gemein­den zu erhe­blichen zusät­zlichen Ver­wal­tungskosten geführt, kri­tisierte Löner.

 

Derzeit erhal­ten Flüchtlinge in Bran­den­burg den Angaben zufolge im Rah­men der reduzierten Sozial­hil­fe Einkauf­sgutscheine im Wert von 159 Euro, die in aus­gewählten Geschäften angenom­men wer­den, und 41 Euro Bargeld monatlich. Das Bargeld werde in der Regel für Anwalt­skosten, Deutschkurse, Por­to- und Tele­fonkosten benötigt, die nicht mit Gutscheinen bezahlt wer­den können.

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Staatsanwalt erkennt kein fremdenfeindliches Motiv bei Überfall in Wittstock

WITTSTOCK/NEURUPPIN — Fünf Monate nach dem tödlichen Über­fall auf einen Rus­s­land­deutschen in Witt­stock (Ost­prig­nitz-Rup­pin) hat die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin fünf junge Män­ner wegen gemein­schaftlichen Totschlags und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung angeklagt, teilte die Staat­san­waltschaft mit. Der 24 Jahre alte Kajrat Batesov hat­te bei dem Über­fall am 4. Mai schw­er­ste innere Ver­let­zun­gen erlit­ten. Ihnen erlag er knapp drei Wochen später.


Ein frem­den­feindlich­es Motiv für den Über­fall kon­nte die Staat­san­waltschaft trotz inten­siv­er Ermit­tlun­gen nicht erken­nen. Die mut­maßlichen Täter sind bis­lang nicht als recht­sori­en­tiert aufge­fall­en. Möglicher­weise sei die Tat bei ein­er außer Kon­trolle ger­ate­nen Auseinan­der­set­zung zwis­chen rival­isieren­den Jugendlichen her­aus began­gen wor­den, hieß es. Die Tatverdächti­gen und die meis­ten Zeu­gen hät­ten nur sehr bruch­stück­hafte Angaben zum Tather­gang gemacht.

 

Die Angreifer sollen zunächst auf Batesov und einen weit­eren Rus­s­land­deutschen einge­treten haben. Anschließend habe ein­er der Täter einen etwa 30 mal 40 mal 30 Zen­time­ter großen Feld­stein mit voller Wucht auf den Oberkör­p­er des 24-Jähri­gen gewor­fen. Angreifer und Opfer waren nach Auskun­ft der Staat­san­waltschaft zuvor bei ein­er Tech­no-Dis­co gewe­sen. Das zweite Opfer kon­nte die Klinik nach kurz­er Zeit wieder verlassen.

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Grundrechte bei Antinazi-Protesten in Potsdam eingeschränkt

Polizei behin­dert Gegen­demon­stra­tio­nen gegen
anti­semi­tis­chen NPD-Aufmarsch

 

(AG Anti­ras­sis­mus, Antifaschis­tis­che Aktion Pots­dam, AStA der Uni­ver­sität Pots­dam, Fanini­tia­tive Stehplatz-ermässigt,
Kam­pagne gegen Wehrpflicht, Progress, 17.9.02)Antirassistische Pots­damer Grup­pen kri­tisieren das Vorge­hen der Pots­damer Polizei zur Sicherung der NPD-Demon­stra­tion am Bahn­hof Pirschhei­de am ver­gan­genen Sam­stag. Die Polizei ver­suchte schon im Vor­feld, Gegen­demon­stra­tio­nen zu ver­bi­eten oder zu behindern.


So ver­legte die Polizei alle linken Gegen­ver­anstal­tun­gen aus dem Stadtzen­trum, Drewitz und Rehbrücke nach Babels­berg. Obwohl die Ver­anstal­ter in den Koop­er­a­tions­ge­sprächen gemein­same Demon­stra­tio­nen abgelehnt hat­ten, soll­ten sämtliche Demon­stra­tio­nen in kurzen zeitlichen Abstän­den am S‑Bhf. Babels­berg begin­nen. Die Polizei ver­suchte offen­bar aus bloßen Zweck­mäßigkeit­ser­wä­gun­gen ohne Rechts­grund­lage ein­fach mehrere Ver­samm­lun­gen zusammenzulegen. 

 

Ent­ge­gen der Zusage, die Aufla­gen am frühen Nach­mit­tag zuzustellen, über­mit­telte die Polizei die entsprechen­den Beschei­de erst nach dem Dien­stschluß des Ver­wal­tungs­gericht­es in der Nacht vor der Demon­stra­tion. Teil­weise wur­den die Aufla­gen an völ­lig falsche Büroad­ressen gefaxt. Der Leit­er der für 9 Uhr am Haupt­bahn­hof angemelde­ten Kundge­bung erfuhr erst am Ver­anstal­tung­sort daß die Polizei die Kundge­bung kurz­er­hand an den Babels­berg­er Weber­platz ver­legt hatte.
Während die Polizei die Behin­derung link­er Gegen­demon­stra­tio­nen damit begrün­dete, nur so die Ver­anstal­tun­gen schützen zu kön­nen, hat­te ihr Press­esprech­er Rudi Son­ntag noch 2 Tage vor dem NPD-Auf­marsch in der Presse verkün­det, die Polizei habe “in jedem Fall aus­re­ichend Kräfte im Ein­satz, um die Gegen­ver­anstal­tun­gen zu schützen”. Es ist nicht nachvol­lziehbar, warum Gegen­ver­anstal­tun­gen in Rehbrücke oder Drewitz von 1000 Polizis­ten wegen 70 am Bahn­hof Pirschhei­de ver­sam­melten Neon­azis ver­legt wer­den mußten. 

 

Die Aufla­gen der Polizei sind unzuläs­sige Ein­griffe in das Grun­drecht auf Ver­samm­lungs­frei­heit. Teil­weise kamen sie in ihrer Wirkung einem Demon­stra­tionsver­bot gle­ich. Mit ein­er Mis­chung aus Verzögerung, Behin­derung und Desin­for­ma­tion erschw­erte die Polizei das son­st stets medi­en­wirk­sam einge­forderte Engage­ment gegen Rechts.
Daß den­noch ca. 500 Per­so­n­en an linken Gegen­ver­anstal­tun­gen teil­nah­men, werten wir als Erfolg. 

 

Derzeit wer­den rechtliche Schritte gegen die Aufla­gen und Ver­bote geprüft. 

 

Grun­drechte bei Anti­nazi-Protesten eingeschränkt

 

(Rote Hil­fe) Am 13.09.2002 meldete die Rote Hil­fe unter dem Mot­to „Sol­i­dar­ität mit den Opfern von Aus­län­der­feindlichkeit und Sicher­heitswahn” eine
Demon­stra­tion an. Die geschah in Reak­tion auf die skan­dalöse Aufhe­bung des Ver­botes der NPD-Demo, mit
ihrem offen anti­semi­tis­chen Mot­to, „Schluss mit der Massenein­wan­derung rus­sis­ch­er Juden, Deutsch­land uns
Deutschen”. Zur Begrün­dung hat­ten die Richter aus­ge­führt, dass dieser Aufruf als kri­tis­che Mei­n­ungsäußerung gegenüber der Zuwan­derungspoli­tik der BRD zu ver­ste­hen sei. 

 

Selb­st offen­sichtlich offen­er, aggres­siv­er Ras­sis­mus und Anti­semitismus scheint bei der Jus­tiz nicht wahrnehm­bar. Dies ist zwar kaum ver­wun­der­lich, was uns die Aufar­beitung der jün­geren deutschen His­to­rie eben­so wie der jus­tizielle Umgang mit Neon­azis aufzeigt, den­noch hier aus­drück­lich zu kritisieren. 

 

Diese, unsere Demo, sollte ganz bewusst den Zusam­men­hang zwis­chen der von Ver­fas­sungss­chutz ges­teuerten Neon­azi­partei und den gle­ichzeit­ig rapi­de aus­ge­baut­en Befug­nis­sen von Geheim­di­en­sten und staatlichen
Repres­sion­sor­ga­nen, sowie dem wider­lichen Prob­lem von Ras­sis­mus und Patri­o­tismus aufzeigen. Die Demo sollte am 14.09.2002 um 9.30 Uhr vor dem Bahn­hof Char­lot­ten­hof starten und gegen 14.30 in der Rus­sis­chen Kolonie mit ein­er Abschlusskundge­bung enden. Es wur­den ca. 200 Teil­nehmer erwartet, um friedlich und im Rah­men des deutschen
Ver­samm­lungs­ge­set­ztes, gegen die von staatlichen Entschei­dungsträgern her­beige­führte Sit­u­a­tion sowie den Nazi­auf­marsch zu protestieren. 

 

Laut Art. 8 GG haben alle Deutschen das Recht, sich friedlich und ohne Waf­fen zu ver­sam­meln. Dazu ist lediglich eine Anmel­dung gemäß § 14 Versammlungsgesetz
erforder­lich. Nur bei Gefahren für die öffentliche Sicher­heit kön­nen Aufla­gen erteilt wer­den. Lei­der hat sich die Polizei es seit einiger Zeit zur Ange­wohn­heit gemacht, sämtliche Ver­samm­lun­gen mit Aufla­gen zu bele­gen. Obwohl ihre Auf­gabe vom Geset­zge­ber her ursprünglich lediglich
dahinge­hend gedacht ist, dass die Polizei Aufzüge und Ver­samm­lun­gen von Behin­derun­gen durch bspw. den Verkehr freizuhal­ten hat. Es gab am 13.09.2002 ein Koor­dinierungs­ge­spräch. Alle gegen die Nazis
mobil­isieren­den Grup­pen, die an ver­schiede­nen Stan­dorten in Pots­dam Demon­stra­tio­nen angemeldet hat­ten, wur­den gemein­sam zu um 10.00 Uhr zum Gespräch geladen. Eine grun­drechtlich mehr als beden­kliche Maßnahme. 

 

Darüber hin­aus wurde ver­sucht, die einzel­nen Ver­anstal­ter dazu zu bewe­gen, eine gemein­same Demo abzuhal­ten. Jed­er hat das Recht auf eine eigene Ver­samm­lung mit den jed­er Grup­pierung imma­nen­ten Zielset­zun­gen. Schon hier ver­suchte die Staats­ge­walt mas­siv auf die grundgesetzlich
garantierten Frei­heit­en in unlauter­er Weise einzuwirken. Der Anmelder der Demon­stra­tion der Roten Hil­fe wurde nicht davon in Ken­nt­nis geset­zt, dass dieses Koor­dinierungs­ge­spräch beim Polizeiprä­sid­i­um Potsdam
stat­tfind­en sollte. Er hat­te in sein­er Anmel­dung die Postadresse des Vere­ins der Roten Hil­fe e.V. OG Pots­dam angegeben. Tat­säch­lich wurde ein Fax mit dieser Infor­ma­tion an die “Kam­pagne gegen Wehrpflicht, Zwangs­di­en­ste und Mil­itär” ver­sandt. Natür­lich erfuhr der Vere­in von
diesem Ter­min zu spät und auch nur zufäl­lig. Diese unglaubliche und durch­sichtige Maß­name der Polizei sollte den Zweck haben, schon im Vor­feld, die Ver­samm­lungs­frei­heit der Roten Hil­fe einzuschränken. Nicht nur der Miss­brauch des Koor­di­na­tion­s­ge­spräch­es gegen die eigentlichen
Inter­essen von Demoan­meldern son­dern auch die schein­bar absolute Unken­nt­nis der Bedeu­tung von Postadressen sind hier her­auszuheben. Dem Ver­anstal­ter ist aber vor der Ein­schränkung sein­er grundge­set­zlich ver­brieften Rechte, gemäß § 28 des Ver­wal­tungsver­fahrens­ge­set­zes des
Lan­des Bran­den­burgs (Bbg VwVfG), die Gele­gen­heit zu geben, sich zu den für die Entschei­dung erhe­blichen Tat­sachen zu äußern. Das wurde mit Erfolg verhindert. 

 

Um 16.30 wurde von Seit­en der Roten Hil­fe ver­sucht, beim zuständi­gen Sach­bear­beit­er der Polizei anzu­rufen, um über eventuelle Aufla­gen informiert zu wer­den. Es war aber nie­mand erre­ich­bar, so dass davon aus­ge­gan­gen wurde, dass die Demo wie angemeldet durchge­führt werden
kön­nte. Am 13.09.2002 ver­suchte dann jedoch die Polizei gegen 22.30 Uhr der Roten Hil­fe ein Schrift­stück zuzustellen. Obwohl von den über­brin­gen­den Beamten Mit­glieder der Roten Hil­fe angetrof­fen wurden,
die sich als solche zweifels­frei zu erken­nen gaben, wurde darauf bestanden, dieses dem Anmelder selb­st zuzustellen. So holte dieser, hochko­op­er­a­tiv, gegen 23.00 Uhr das Schrift­stück beim Polizeiprä­sid­i­um Pots­dam ab. Dieses enthielt eine acht­seit­ige Ver­fü­gung. Nun­mehr sollte
die Demon­stra­tion in der Zeit von 12.00 — 14.00 in Babels­berg stat­tfind­en. Die Route sollte am S‑Bahnhof Babels­berg starten und über die Babels­berg­er Strasse über die Lange Brücke über die Engels- Strasse
dor­thin zurück­führen. Es wur­den uns mehrere Zwis­chenkundge­bun­gen und eine Abschlusskundge­bung zuge­bil­ligt. Die von der Polizei vorgese
hnene
Strecke wäre in dieser Zeit nicht zu bewälti­gen. Die soge­nan­nten Aufla­gen stellen fak­tisch ein Ver­bot der Demo der Roten Hil­fe dar. Begrün­det wurde dies lap­i­dar mit dem Hin­weis, die Demon­stra­tion nicht schützen zu können.
Wovor ist hier die Frage, etwa vor dem zu regel­nden Verkehr?
Einige Tage vorher hat­te sich die Polizei noch in der Öffentlichkeit gebrüstet, genü­gend Kräfte zu haben, um alle Demon­stra­tio­nen, die NPD wie die Gegen­demos, schützen zu können. 

 

Diese stereo­type Begrün­dung erhiel­ten neben der Roten Hil­fe auch alle anderen Ver­anstal­ter von Aktiv­itäten gegen die VS-NPD Het­zver­anstal­tung gegen Jüdis­che Mit­men­schen. Es wurde wohl nur ein For­mu­lar aus­ge­füllt, um uns unser­er ver­fas­sungs­garantierten Rechte zu beschneiden.
Das fiel beson­ders bei uns auf, da darauf hingewiesen wurde, dass man ja im Koor­dinierungs­ge­spräch ver­sucht hätte, eine Eini­gung der einzel­nen Grup­pen zu erre­ichen, wir dem aber nicht gewollt waren beizu­wohnen. Nun war der Anmelder der Roten Hil­fe, wie oben aus­führlich hergeleit­et, wed­er ein­ge­laden noch entspricht ein solch­es Koor­dinierungs­ge­spräch dem Regelfall des Versammlungsgesetztes. 

 

Dass dies nichts mehr mit dem Recht auf Ver­samm­lungs­frei­heit zu tun hat, ist offen­sichtlich. Wed­er Strecke noch Zeit waren nur annäh­ernd iden­tisch. Die Begrün­dung bestand aus der Wieder­hol­ung des
Geset­zes­textes und nicht ein­er konkreten Erk­lärung, wie es das Rechtsstaat­sprinzip gebi­etet. Dieses Ver­bot, als Auflage beze­ich­net, wurde für sofort vollziehbar
erk­lärt. Was wiederum bedeutet, dass ein ein­gelegter Wider­spruch keine auf­schiebende Wirkung hat, also das Ver­bot zu beacht­en ist, um sich nicht straf­bar zu machen. Der in diesem Lande aber immer noch übliche Rechtss­chutz war nur noch vor dem Ver­wal­tungs­gericht in Form
eines Eilantrages zu erreichen. 

 

Aber auch das ist in Pots­dam, ein­er deutschen Lan­deshaupt­stadt, nicht möglich. Gegen 7.30 Uhr wurde ein entsprechen­der Antrag an das Gericht gefaxt.
Dem Rechtsstaat nicht blind ver­trauend, wurde ein­er Rich­terin, die um 9.20 Uhr am Gericht erschien, der Antrag nochmals übergeben. Diese erk­lärte, der “Eil­dienst” sei erst ab 10.00 Uhr im Dienst. Es wurde auf die Dringlichkeit des Antrages hingewiesen, und deut­lich gemacht, dass die betrof­fene Demon­stra­tion bere­its um 09:30 Uhr
begin­nen sollte. Jet­zt wurde geschäftig getan und zuge­sagt, bis 10.30 Uhr eine Entschei­dung in der Angele­gen­heit her­beizuführen. Man wollte diese dann tele­fonisch bekan­nt geben. Zu dieser Zeit hat­te sich bereits
eine Spon­tandemon­stra­tion gebildet und zog in Rich­tung Bahn­hof Char­lot­ten­hof. Kurz dahin­ter wurde der Zug gestoppt, es kam zu mehreren Einkesselun­gen der friedlich ver­laufend­en Demon­stra­tion. Die Polizei beachtete erneut nicht das Ver­samm­lungs­ge­setz. Ohne die Demo aufzulösen
oder Aufla­gen zu erteilen, ging sie bru­tal gegen protestierende Men­schen vor. Es wurde min­destens eine Per­son rechtswidrig festgenom­men, einige
weit­ere Teil­nehmer wur­den ver­let­zt. Gegen 10.30 Uhr änderte sich das Bild. Die bere­its bis zum Bahn­hof abge­drängte Demo wurde nun hin­hal­tend behan­delt. Es wurde mehrfach der Anmelder der Roten Hil­fe aus­gerufen. Ein vom Demoan­melder autorisiertes Mit­glied der Roten Hil­fe wartete seit
10.15 Uhr vor dem Ver­wal­tungs­gericht, um die Entschei­dung in
schriftlich­er Form ent­ge­gen zu nehmen. Diese erg­ing aber trotz Zusage erst um 11.20 Uhr und sah fol­gen­der­maßen aus: 

 

Der Richter erk­lärte, dass die Ver­samm­lungs­be­hörde nun die Aufla­gen der Polizei zurück­nehme. Wieso er, als Organ der Recht­spflege und nicht der Behör­den­leit­er dies tat, lässt fol­gende Ver­mu­tung zu: Es wurde eine Absprache zwis­chen Jus­tiz und Ver­wal­tung getrof­fen. Die Entschei­dung über den wohl begrün­de­ten Eilantrag sollte solange zurück
gehal­ten wer­den, bis die Polizei grünes Licht
dafür gibt, sprich, bis die VS-Schüt­zlinge oder auch Neo-Nazis sich­er aus der Stadt sind. Eine Absage an die Gewaltenteilung! 

 

Das Gericht hat eine Entschei­dung getrof­fen und ent­ge­gen sein­er Pflicht zurück­ge­hal­ten. Offen­bar war dem Gericht die behördliche Nähe zur Polizei ein höheres Gut als die in Art. 20 GG definierte Pflicht, sich an Recht und Gesetz
zu hal­ten, dem Bürg­ern und demokratis­chen Organ­i­sa­tio­nen dieses Lan­des zu ihrem Recht zu verhelfen. 

 

Zusam­men­fassend kann nur resümiert wer­den, dass mit allen Mit­teln Demon­stra­tio­nen von Neon­azis durchge­set­zt wer­den. AntifaschistIn­nen hinge­gen bleiben uner­wün­scht und wer­den fan­tasievoll und mit fra­gen­würdi­gen, keineswegs rechtsstaatlichen Meth­o­d­en bekämpft. In dieser Demokratie scheint es beim The­ma Demon­stra­tionsrecht und
Ver­samm­lungs­frei­heit längst keine Gle­ich­be­hand­lung mehr zu geben. Let­z­tendlich kön­nen wir nur fest­stellen, dass mit Ver­boten, die dem Gesetz wider­sprechen und von der willfähri­gen Jus­tiz unter­stützt wer­den, der Rechtsstaat eine Utopie in der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land ist und
wohl auch bleiben wird. 

 

Marek Winter

Rote Hil­fe Potsdam

 

(Infori­ot) Alle Infos zu den Ereignis­sen am 14.9. in Pots­dam sind hier nachzulesen.

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Tag des Flüchtlings am 4.10: „Rassismus erkennen — Farbe bekennen“

Ras­sis­mus erken­nen — Farbe beken­nen“ lautet das Mot­to der diesjähri­gen interkul­turellen Woche. Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg möchte das Mot­to zum Tag des Flüchtlings 2002 aufgreifen: 

Ras­sis­mus erkennen: 

Viele Men­schen wis­sen immer noch nicht um die schlecht­en Lebens­be­din­gun­gen von Flüchtlin­gen in unserem Land. Pöbeleien und Über­griffe ein­er­seits, staatliche Ein­schränkun­gen z.B. durch das Sach­leis­tung­sprinzip und die Unter­bringung in abseits gele­ge­nen Heimen ander­er­seits — all das zählt zum täglichen Ras­sis­mus, unter dem Flüchtlinge hier zu lei­den haben. 

Farbe beken­nen:

Viele set­zen sich jedoch auch für die Rechte von Flüchtlin­gen ein. Ein Beispiel sind die Gutschein-Tausch-Part­ner­schaften, die den Flüchtlin­gen ein men­schen­würdi­ges, selb­st bes­timmtes Einkaufen ermöglichen.
Farbe beken­nen heisst, Ras­sis­mus in all seinen For­men zu erken­nen und diese Ini­tia­tiv­en gegen die men­schen­ver­ach­t­ende Behand­lung von Flüchtlin­gen zu unter­stützen und zu fördern! 

Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg möchte Sie aufrufen, genau dies mit uns zu tun, deshalb laden wir Sie ein zur
Pressekon­ferenz am 4.10.2002 und 10 Uhr
in das Bran­den­bur­gis­che Haus der Kul­turen „al globe“
Char­lot­ten­str. 31, 14467 Potsdam 

Ras­sis­mus erkennen:
Präsen­ta­tion der Broschüre
„abgelehnt — der all­t­ag von flüchtlin­gen in potsdam“

Farbe beken­nen:
Lan­desweit­er Auf­takt der „Volksini­tia­tive zur Über­win­dung des Sachleistungsprinzips“. 

Worten müssen Tat­en fol­gen! Helfen Sie, Ras­sis­mus zu erken­nen UND Farbe zu beken­nen! Nähere Infor­ma­tio­nen unter: 0331 — 716 499 oder 0170 — 51 20 752

Judith Gleitze für den Flüchtlingsrat Bran­den­burg

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Rassismusvorwurf gegen Busunternehmen

Kinder mit “feinen
Anten­nen” ver­muten aus­län­der­feindlichen Akt

Bus­fahrer und Asyl­be­wer­ber: Das haben die Schüler missverstanden

Prenzlau/Gollmitz. Ein Leser­brief der Fam­i­lie Großerüschkamp aus Gollmitz sorgte in dieser Woche für Aufre­gung bei den Pren­zlauer Bus­fahrern. In dem Brief hat­ten die bei­den 13- und 14-jähri­gen Mädchen
der Fam­i­lie eine Sit­u­a­tion an der Bushal­testelle in der Straße des Friedens geschildert, die auf den ersten Blick auf einen aus­län­der­feindlichen Hin­ter­grund lassen könnte. 

Ein Bus­fahrer hat­te die Tür für einen afrikanis­chen Asyl­be­wer­ber nicht mehr geöffnet mit der Begrün­dung, der Bus sei zu voll. Einige Schüler hat­ten schon für den behin­derten Mann Platz gemacht und den Busfahrer
darauf hingewiesen, dass der Mann noch mit­fahren wolle. Doch der Bus sei ein­fach weit­erge­fahren, obwohl der Mann an die Tür klopfte. 

Zu Hause erregten sich die Kinder immer noch über den Vor­fall, so dass die Mut­ter zum einen die Verkehrs­be­triebe informierte und zum anderen die Kinder bestärk­te, Zivil­courage zu beweisen und die Sache öffentlich zu
machen. 

Hartwig Winands, Geschäfts­führer der Uck­er­märkischen Verkehrs­be­triebe, nahm dies sofort zum Anlass, mit den Bus­fahrern Aussprachen zu führen. “Der Bus nach Gollmitz war voll, und hin­ter diesem stand bere­its ein
Stadt­bus, der eine Minute später zur Grabowschule hochfuhr. Dieser Bus hat dann den behin­derten Asyl­be­wer­ber mitgenom­men”, ergaben Winands Recherchen. 

Sozialar­beit­er Eber­hard Mun­zel vom Asyl­be­wer­ber­heim ver­sicherte gegenüber Uck­er­mark Kuri­er, dass sich der Mann aus Eritrea nicht beschw­ert habe, er habe den Ver­weis auf den näch­sten Bus als völ­lig nor­mal emp­fun­den. Zumal es wegen ähn­lich gelagert­er Vor­fälle vor län­ger­er Zeit bere­its ein­mal eine klärende Aussprache bei den Verkehrs­be­trieben gegeben habe und der Afrikan­er sei­ther immer
zuvork­om­mend behan­delt wor­den sei. Sie hät­ten dem Bus­fahrer nicht grund­los Schwierigkeit­en bere­it­en wollen, meinte die Mut­ter der Gollmitzer Kinder, Brit­ta Großerüschkamp. Schließlich komme dieser auch bei ihren Kindern anson­sten ganz cool und lustig rüber. Es sei im Umgang mit Kindern allerd­ings ange­bracht, sich genau zu über­legen, was
man wie sage, damit nicht ein falsches Bild entstehe.

Inforiot