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Mittendrinler freigesprochen

NEURUPPIN Weil sie eine Gruppe Rechter mit Steinen beschossen haben sollen, standen Jen­ny H. (20) und Timo G. (23) vom links gerichteten Neu­rup­pin­er Jugend­wohn­pro­jekt “Mit­ten­drin” gestern vor Gericht. Doch im Prozess vor dem Neu­rup­pin­er Amts­gericht ließ sich dieser Vor­wurf nicht beweisen. Jen­ny und Timo wur­den freigesprochen. 

Eigentlich wollte Jen­ny H. am 1. Dezem­ber 2000 zum Ska-Konz­ert ins JFZ. Doch als sie an der Ecke Schinkel-/ Karl-Marx-Straße Neu­rup­pin “eine Gruppe Rechter” sah, ging sie zurück in ihren Tre­ff, das Wohn­pro­jekt “Mit­ten­drin”. Kaum war sie im Haus, taucht­en zir­ka 50 Leute, unter ihnen der stel­lvertre­tende NPD-Kreisvor­sitzende Renald Christopeit (er ist nur stel­lv. Vor­sitzen­der und Schatzmeis­ter, Anm. d. Tip­pers), vor dem Haus auf. Von da ab gibt es zwei Ver­sio­nen der Geschichte. 

Laut Jen­ny H. haben die Recht­en die Mit­ten­drin­ler beschimpft und bedro­ht und Steine und Flaschen gegen die Hauswand gewor­fen. Sie selb­st, so Jen­ny H., habe “zu kein­er Zeit etwas aus dem Fen­ster geworfen”. 

Das aber behaupten die bei­den Haupt­be­las­tungszeu­gen. Er und seine Begleit­er seien als “Nazis­chweine” beschimpft und mit Flaschen bewor­fen wor­den, erk­lärte Mar­co B. Ein Geschoss aus ein­er Stein­schleud­er habe ihn am Hosen­bein getroffen. 

Mar­co B. und seine Begleit­er waren nicht zufäl­lig in der Gegend — wie sie den Richter glauben machen woll­ten. Die zir­ka 50 Leute hat­ten vor ihrem Auf­tauchen im “Mit­ten­drin” verge­blich ver­sucht, ins JFZ zu kommen. 

Während Mar­co B, ange­blich auf Druck der her­beigerufe­nen Polizei, damals Anzeige gegen unbekan­nt erstat­tet hat­te, war er sich gestern völ­lig sich­er, Jen­ny als Stein­schleud­erin erkan­nt zu haben. Und die ver­mummte Per­son kon­nte sein­er Mei­n­ung nach nur Timo G. sein. Auch NPD-Mann Christopeit gab an, Jen­ny H. als Schützin erkan­nt zu haben. Diese Aus­sagen waren in den Augen des Richters völ­lig unglaubhaft.

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Zeppelin 25 durchsucht

Bere­its am 09.04.02 kam es gegen 1.30 Uhr in der Zep­pelin­str. 25 zu Auseinan­der­set­zun­gen zwis­chen den dor­ti­gen Bewohn­ern und der Polizei. Diese hat­te ver­sucht, eine Haus­durch­suchung des gesamten Gelän­des und der Gebäude durchzuführen. 

Voraus­ge­gan­gen war die Inge­wahrsam­nahme eines dort wohnen­den ehe­ma­li­gen Haus­be­set­zers, bei dem ger­ing­sten Men­gen (unter 0,5 Gramm) Haschisch aufge­fun­den wur­den. Auf Grund­lage des ?Dro­gen­fun­des? fühlten sich Beamte der Lan­de­sein­satzein­heit (LESE) berechtigt, in die Zep­pelin­str. 25 einzu­drin­gen. Ohne Ankündi­gung ver­schafften sich zunächst 3 Beamte mit gezo­ge­nen Waf­fen Zutritt in das Wohn­haus. Nach­dem Haus­be­wohn­er die
Polizis­ten, die keinen Durch­suchungs­be­fehl vor­legen kon­nten, darauf hingewiesen hat­ten, dass die festgenommene Per­son nicht im Haus son­dern in einem auf dem Grund­stück befind­lichen aus­ge­baut­en Bauwa­gen wohnt,
zogen sich die Beamten dor­thin zurück, durch­sucht­en diesen und ver­ließen das Grundstück. 

Obwohl damit die rechtlich äußerst zweifel­hafte Durch­suchung hätte been­det sein müssen, ver­sucht­en nun weit­ere Polizeibeamte aber­mals in das Wohn­haus einzu­drin­gen und es zu durch­suchen. Der hin zugerufene Vor­sitzende des Vere­ins, der das Gelände ver­wal­tet, wurde von der Polizei zu Boden gewor­fen und in Hand­schellen gelegt, weil er gegen die
Rechtswidrigkeit der Maß­nah­men protestierte. Nach einiger Zeit kon­nte sich darauf geeinigt wer­den, dass drei Polizis­ten und drei Bewohner­In­nen das Gelände betreten und den Bauwa­gen nochmals durch­suchen bzw. der Durch­suchung als Zeu­gen bei­wohnen würden. 

Die Rote Hil­fe (e.V.) schätzt das Vorge­hen der Beamten als
Krim­i­nal­isierung und Ein­schüchterungsver­such von selb­st­bes­timmten linken Wohn­pro­jek­ten ein. Schon mehrmals haben Polizeibeamte unter faden­scheiniger Begrün­dung ver­sucht, gewalt­sam auf das Gelände zu gelan­gen. Der aktuelle Fall macht deut­lich, wie erfun­den die Vor­wände sind. Allein aus dem Besitz von ger­ing­sten Men­gen Haschisch kann nicht
geschlossen wer­den, dass eine Durch­suchung Beweis­mit­tel her­vor­brin­gen kann. Dies gilt umso mehr, als sog­ar der Besitz von 9 Gramm Haschisch toleriert ist und erst gar keine Ermit­tlun­gen angestellt wer­den, weshalb dann auch keine weit­eren Beweis­mit­tel von­nöten sein können. 

Aber selb­st aus den ?Fehlern?, die sich Polizei bei der Stür­mung der Rudolf-Bre­itscheid-Str. 6 leis­tete, hat sie offen­sichtlich nichts gel­ernt. Da in der Regel ein Richter Haus­durch­suchun­gen anord­nen muss und nur bei ?Gefahr im Verzug? auch die Polizei/ Staat­san­waltschaft ohne
eine solche Anord­nung zur Durch­suchung befugt ist, wurde wieder ein­mal eine solche ?Gefahr im Verzug? kon­stru­iert. Die Bewohn­er wer­den dies jedoch gerichtlich nach­prüfen lassen. 

Der Ortsver­band Rote Hil­fe (e.V.) verurteilt das Vorge­hen der Polizei, sowohl die Durch­suchung als auch das gewalt­tätige Vorge­hen gegen die BewohnerInnen. 

Marek Win­ter

Rote Hil­fe e.V. Orts­gruppe Potsdam

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Freispruch für Neuruppiner Antifas / MEGA drängte Nazi zur Anzeige

Im Dezem­ber 2000 ver­suchte eine Gruppe von rund 50 Nazis ins alter­na­tive JFZ zu kom­men. Die Ver­anstal­ter ließen diese, die ange­blich zum Konz­ert woll­ten, nicht in ihre Räume und riefen die Polizei. Diese nahm die Per­son­alien auf und erteilte Platzver­weise. Daraufhin zog der Mob in Rich­tung Innen­stadt. Begleit­et wurde er von der Mega und der örtlichen Polizei. Ange­blich hat­ten die Nazis kein bes­timmtes Ziel. Da ver­wun­dert es natür­lich, dass sie prompt vor dem linken Pro­jekt Mit­ten­drin auf­taucht­en, Parolen brüll­ten, Steine in Rich­tung des Haus­es schmis­sen und es den Anschein hat­te, als wür­den sie das Haus stürmen. 

Als die Polizei endlich die Nazis vom Haus weg drängte, ver­schaffte sie sich Zutritt zum Mit­ten­drin, nahm die Per­son­alien der dort anwe­senden Leute auf und durch­suchte das Haus. Ange­blich hätte jemand aus dem Haus mit ein­er Zwille geschossen und einen der Nazis getrof­fen. Dieser war wed­er ver­let­zt, noch war seine Hose, an der er getrof­fen sein wollte, beschädigt. Natür­lich fan­den die net­ten Beamten der Mega keine Zwille? Welch Zufall! 

Heute fand vor dem Neu­rup­pin­er Amts­gericht die Ver­hand­lung gegen Jen­ny H. und Timo G. statt. Sie waren wegen gemein­schaftlich ver­suchter, gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung angeklagt, weil sie die Nazis ange­blich mit Zwillen beschossen hätten. 

Zeu­gen des Ganzen waren zum Einen zwei Nazis: Mar­co Den­nis B. und Renald Christopeit (Lan­dess­chatzmeis­ter und stel­lvertre­tender Kreisvor­sitzen­der der NPD). Christopeit war, wie sich heute her­ausstellte, wegen diesem Vor­fall der Rädels­führerschaft angeklagt, was aber eingestellt wurde.
Übri­gens beruhte der ganze Prozess auf ein­er Anzeige eben jenes Mar­co B.s. Vor Gericht gab dieser inter­es­san­ter­weise an, dass er ursprünglich gar nicht vorge­habt hat­te, Anzeige zu erstat­ten. Jedoch hät­ten die Mega-Beamten ihn dazu “gezwun­gen”, zumin­d­est jedoch ern­er­gisch dazu ange­hal­ten, die Mit­ten­drin­ler ein­er Straftat zu beschuldigen.
Zum anderen war der Mega-Beamte West­phal als Zeuge vorge­laden. Die bei­den Nazis wur­den vom Gericht als nicht glaub­würdig eingeschätzt, denn sie wider­sprachen sich, ver­sucht­en Dinge zu ver­heim­lichen und logen an manchen Stellen schlichtweg. Dem Megabeamtem wurde vorge­wor­fen, sich vielle­icht an manchen Stellen geir­rt zu haben.
Der Staat­san­walt Clement forderte für Jen­ny H. einen Freis­pruch. Für Timo G. forderte er fünf Monate, auf zwei Jahre zur Bewährung aus­ge­set­zt, plus 400 Euro Geld­strafe. Er begrün­dete dies damit, dass der Staat keine poli­tis­chen Gewalt­tat­en dulden könne. Ob von rechts oder links, spiele dabei keine Rolle. Außer­dem ließ er die Tat­sache, dass die Nazis das linke Mit­ten­drin und die darin befind­lichen Leute eventuell angreifen woll­ten, völ­lig außer Acht.
Das Gericht sprach die bei­den Angeklagten frei.

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Wer campt kann verlieren, wer nicht campt hat schon verloren”

Anti­ras­sis­tis­ches Pfin­gst­camp gegen Sicher­heitswahn und Ras­sis­tis­che Aus­gren­zung” bei Jüter­bog / 17.–20.5.2002

Zu Pfin­g­sten ver­anstal­ten JungdemokratIn­nen-Junge Linke bei Jüter­bog ein poli­tis­ches Camp. Schw­er­punk­te des Camps wer­den die The­men “Anti­ras­sis­mus” und “Innere Sicher­heit” sein. Unser Ziel ist es wie auch in den Vorjahren,
den ras­sis­tis­chen Kon­sens und die kul­turelle Hege­monie rechter Jugendlich­er aufzubrechen und dem eine Gegenkul­tur von links entgegenzusetzen. 

Mit antifaschis­tis­chen und anti­ras­sis­tis­chen Ini­tia­tiv­en vor Ort, mit Flüchtlings­grup­pen, Bürg­erIn­nen­rechtsi­nis und linken Gew­erkschaf­terIn­nen wollen wir auf dem Camp über die Ver­schär­fung der Sit­u­a­tion nach den “Anti-Ter­ror-Paketen” und ins­beson­dere ihre Auswirkun­gen auf Nichtdeutsche,
aber auch die Hin­ter­gründe der Sicher­heits­ge­set­ze und geeignete Gegen­strate­gien disku­tieren. Mit kleinen Aktio­nen wollen wir hier auch prak­tisch anti­ras­sis­tis­che Posi­tio­nen öffentlich machen. Kosten tut der Spaß übri­gens 5 Euro je Tag — Ermäßi­gun­gen sind vor Ort aushandelbar. 

Weil linke radikaldemokratis­che Poli­tik immer auch Spaß machen muss, gibt es ein anti­ras­sis­tis­ches Kul­tur­pro­gramm mit Bands, Par­ty etc. Also Zelt und Iso­mat­te ein­pack­en und radikaldemokratisch camp­en mit JungdemokratIn­nen-Junge Linke in Jüterbog! 

Anmel­dung & nähere Infos bei:


JungdemokratInnen/Junge Linke 

Rosa-Lux­em­burg-Str. 19

10178 Berlin

Fon: 030 — 247 297 47

info@jungdemokraten.de

www.jungdemokraten.de

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Wittstock wehrt sich gegen rechts

Witt­stock wehrt sich gegen rechts 

Aufruf zum “Früh­jahrsputz”

WITTSTOCK. Mit einem “Früh­jahrsputz gegen rechts” will die Stadt Witt­stock am Sonnabend ein Zeichen gegen Recht­sex­trem­is­mus set­zen. Am Tag des Hitler-Geburt­stages wolle man die Stadt, die in der Ver­gan­gen­heit wieder­holt Auf­marsch-Ort der NPD war, nicht der recht­en Szene über­lassen, erk­lärte der evan­ge­lis­che Super­in­ten­dent Heinz-Joachim Lohmann am Don­ner­stag in Witt­stock. Geplant sei unter anderem ein Rock­konz­ert auf dem Mark­t­platz. Seit ein­er Demon­stra­tion gegen die rechte Szene im Dezem­ber 2001 und seit Grün­dung ein­er speziellen Polizeiein­heit sei es ruhiger geworden. 

Polizeiangaben zufolge wer­den im Nord­west­en Bran­den­burgs derzeit 115 Anhänger der recht­en Szene überwacht, von denen 40 als gewalt­bere­it gel­ten. Seit Jan­u­ar beobacht­en 15 Ange­hörige der Polizei-Son­dere­in­heit Tomeg (Täteror­i­en­tierte Maß­nah­men gegen extrem­istis­che Gewalt) die Witt­stock­er Szene.

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Ben-Noui-Urteil: BGH will bis Juli entscheiden

Ben-Noui-Urteil: BGH will bis Juli entscheiden

Verurteilte auf freiem Fuß 

LEIPZIG/COTTBUS. Noch vor den Som­mer­fe­rien im Juli will der Bun­des­gericht­shof (BGH) über das Urteil des Landgerichts Cot­tbus im so genan­nten Het­z­jagd-Prozess entschei­den. Das sagte am Don­ner­stag eine Sprecherin des höch­sten deutschen Gerichts. 

Vor knapp einein­halb Jahren hat­te das Landgericht Cot­tbus acht der elf Angeklagten wegen fahrläs­siger Tötung des Asyl­be­wer­bers Farid Guen­doul schuldig gesprochen. Der 28-jährige Algerier, der sich in Deutsch­land Omar ben Noui nan­nte, war im Feb­ru­ar 1999 in Guben auf der Flucht vor recht­en Jugendlichen durch eine Glastür gesprun­gen und hat­te sich dabei so schw­er ver­let­zt, dass er bin­nen weniger Minuten verblutete. Drei junge Män­ner wur­den zu Haft­strafen zwis­chen zwei und drei Jahren verurteilt — zwei von ihnen jedoch auch wegen ander­er Tat­en. Sechs Angeklagte erhiel­ten Bewährungsstrafen. 

Das Urteil vom Herb­st 2002 wurde nicht recht­skräftig, weil Angeklagte und Neben­kläger Revi­sion ein­gelegt hat­ten. Der BGH bekam die Akte aber erst in diesem März, weil die Staat­san­waltschaft Cot­tbus Monate für die so genan­nte Revi­sion­s­ge­gen­erk­lärung gebraucht hat­te. “Die Akte liegt jet­zt ziem­lich weit oben”, sagte die BGH-Sprecherin. 

Weist der in Leipzig ansäs­sige BGH-Sen­at die Revi­sion­santräge zurück, wird das Urteil recht­skräftig — und die zu Haft­strafen Verurteil­ten müssen ins Gefäng­nis. Hält der BGH die Anträge für begrün­det, kön­nte es zu ein­er Neuau­flage des Mam­mut­prozess­es kommen.

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Obdachlosenmord: Täter in Revision

berlin­er morgenpost:

Obdachlosen­mord: Täter in Revision 

vok Pots­dam — Alle fünf Jugendlichen, die im Prozess um den Mord an einem Obdachlosen in Dahle­witz (Tel­tow-Fläming) verurteilt wor­den waren, haben Revi­sion gegen die Schuld­sprüche ein­gelegt. Das teilte gestern ein Sprech­er des Pots­damer Landgerichts mit. Das Gericht hat­te einen 21- und einen 22-Jähri­gen wegen des äußerst bru­tal­en Mordes zu jew­eils 13 Jahren Haft, drei weit­ere Angeklagte im Alter zwis­chen 17 und 21 Jahren zu Jugend­strafen von fünf bis acht Jahren verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Beschuldigten ihr 61-jähriges Opfer gemein­sam auf sadis­tis­che Weise geprügelt, getreten und gequält haben, so dass es schließlich mit mehreren Knochen­brüchen und schw­eren inneren Ver­let­zun­gen an seinem eige­nen Blut erstick­te. Mit dem Urteil blieb das Gericht nur in einem Fall unter dem von der Staat­san­waltschaft geforderten Straf­maß, die für den 22-jähri­gen Haupt­täter eine lebenslange Haft­strafe ver­langt hatte. 

berlin­er zeitung:

Obdachlosen-Mord beschäftigt BGH 

Gegen den Schuld­spruch im Prozess um den Mord an einem Obdachlosen in Dahle­witz (Tel­tow-Fläming) haben alle fünf Verurteil­ten Revi­sion ein­gelegt. Nun muss sich der Bun­des­gericht­shof (BGH) mit dem Fall beschäfti­gen. Das sagte der Sprech­er des Pots­damer Landgerichts, Hel­mut Krah, am Don­ner­stag. Wegen des bru­tal­en Mordes waren am 10. April zwei 22 und 21 Jahre alte Män­ner zu jew­eils 13 Jahren Gefäng­nis verurteilt wor­den. Drei 17- bis 21-jährige Angeklagte erhiel­ten Jugend­strafen zwis­chen fünf und acht Jahren. 

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Rasterfahnder kämpfen mit der Datenflut

Raster­fah­n­der kämpfen mit der Daten­flut: Noch 26 000 Akten in der Überprüfung
Bran­den­burg hält an Fah­n­dungs­form fest 

Daten­schützer zweifeln am Sinn der Methode

Potsdam/Wiesbaden — Die derzeit in Bran­den­burg laufende Raster­fah­n­dung ist nach Ansicht des bran­den­bur­gis­chen Daten­schutzbeauf­tragten Alexan­der Dix hin­sichtlich ihrer Kri­te­rien nicht erfol­gre­ich und geeignet in der Bekämp­fung ein­er ter­ror­is­tis­chen, gegen­wär­ti­gen Gefahr. Deutsch­landweit sind Beamte der Lan­deskrim­i­nalämter mit dem Abar­beit­en der ange­häuften Daten­berge beschäftigt. 

In Bran­den­burg sei erst für Ende Mai ein Abschluss der com­put­ergestützten Suche nach poten­ziellen «Schläfern» im Lande abzuse­hen, so Dix. Etwa 26 000 Per­so­n­en wür­den derzeit über­prüft, erk­lärt auch der Sprech­er des Innen­min­is­teri­ums, Heiko Hom­burg. Für Dix sind das bei weit­em zu viele Dat­en unbescholtener Bürg­er, die in den Com­put­er einge­speist wurden. 

Der Daten­schützer hält die Raster­fah­n­dung vor allem wegen der «unflex­i­blen und unak­tuellen Suchkri­te­rien» für unbrauch­bar. «Ger­ade vor dem Hin­ter­grund des mut­maßlichen Atten­tats auf Djer­ba kön­nten neue Erken­nt­nisse eine Rolle spie­len.» Stattdessen werde weit­er­hin nach vagen Kri­te­rien abge­sucht, und die Polizei ste­he vor ein­er unlös­baren Auf­gabe. Dass Frauen als mögliche Ter­ror­istin­nen auftreten kön­nten, spielt im Raster­schema bis­lang keine Rolle. Dabei sei denkbar, dass kün­ftig auch nach «weib­lichen Atten­tätern» gesucht wer­den müsse, so Dix. Bis­lang gal­ten für die Ermit­tler «junge, männliche, reise­freudi­ge Aus­län­der und vor allem Stu­den­ten aus islamis­chen Län­dern» — die Pro­file der Flugzeu­gent­führer vom 11. Sep­tem­ber — als relevant. 

Änderun­gen und Ergänzun­gen des Raster­pro­fils aber sind inmit­ten der laufend­en Date­nauswer­tung nicht möglich. Neue Suchkri­te­rien bedürften, so Dix, ein­er neuer­lichen richter­lichen Erlaub­nis. Im Prinzip müsse man von vorn anfan­gen, wollte man etwa nach Frauen suchen, bestätigt der Sprech­er des Bun­deskrim­i­nalamtes, Ger­hard Schlem­mer, und fügt hinzu: «Es ist aber sehr unwahrschein­lich, dass die Raster­fah­n­dung erweit­ert wird.»

Eine Forderung der Bran­den­burg­er PDS nach der Beendi­gung der Raster­fah­n­dung wurde gestern im Land­tag abgelehnt. Dies sei bis­lang das einzige Mit­tel, so genan­nte Schläfer zu erken­nen, sagte Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU), der weit­er­hin nicht auschließen wollte, dass auch in Bran­den­burg mut­maßliche Ter­ror­is­ten lebten. 

Die PDS hat­te das Ende der Fah­n­dung wegen «fehlen­der rechtlich­er Voraus­set­zun­gen» gefordert, weil «gegen­wär­tige Gefahr» nicht abzuse­hen sei. Angesichts des «stren­gen Bran­den­burg­er Polizeige­set­zes» soll­ten die Fah­n­dung eingestellt und die Daten­sätze, die nicht für konkrete Ermit­tlun­gen gebraucht wür­den, gelöscht wer­den, forderte PDS-Frak­tionsvize Heinz Viet­ze. Trotz der groß angelegten Raster­fah­n­dung gebe es keinen Erfolg, sagte die innen­poli­tis­che Sprecherin Ker­stin Kaiser-Nicht. 

Berlin und Hes­sen hat­ten im Jan­u­ar dage­gen die Raster­meth­ode nach erfol­gre­ichen Kla­gen von aus­ländis­chen Stu­den­ten vor dem Landgericht und Ober­lan­des­gericht eingestellt. In Bran­den­burg hat es nach Erken­nt­nis­sen des Daten­schutzes keine pri­vat­en Kla­gen gegeben. Auch die Hochschulen haben Dat­en von Stu­den­ten an das Lan­deskrim­i­nalamt weit­ergegeben, ohne dass es zu Einzelk­la­gen kam. 

Für den Presse­mann vom Bran­den­burg­er Innen­min­is­teri­um, Heiko Hom­burg, ist das beste­hende Such­pro­fil der Raster­fah­n­dung sin­nvoll: Frauen als Atten­tä­terin­nen seien bis­lang nur aus dem palästi­nen­sis­chen Lager bekan­nt und gehörten nicht ins Such­pro­fil. Das Raster in Bran­den­burg sei im Bund-Län­der-Ver­bund abge­sprochen und entspreche dem Täter­pro­fil vom 11. Sep­tem­ber ver­gan­genen Jahres, erk­lärt der Sprech­er, und «das waren alles Männer.» 

Ob die Län­derliste der gesucht­en Per­so­n­en nach dem mut­maßlichen Atten­tat von Djer­ba auch auf Tune­sien aus­gedehnt wurde, wollte das Bun­deskrim­i­nalamt jedoch nicht bestäti­gen. Schließlich ste­hen die Ermit­tler vor einem Prob­lem: Die Bun­deslän­der ver­fol­gen seit Beginn der Fah­n­dung unter­schiedliche Raster. Allein bei der Zahl der Herkun­ft­slän­der gibt es Unter­schiede: Bran­den­burg ließ nach Per­so­n­en aus mehr als 34 Natio­nen suchen. In Hes­sen fah­n­dete man nach mut­maßlichen Ter­ror­is­ten aus nur 22 vor allem islamis­chen Ländern.

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Schönbohm: “Videoüberwachung bewährt sich”

Krim­i­nal­ität halbiert

Video-Ein­satz bewährt sich

POTSDAM Die im ver­gan­genen Herb­st ges­tartete Videoüberwachung von Straßen und Plätzen hat nach Angaben von Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) zu einem erhe­blichen Rück­gang der Straftat­en geführt. An eini­gen der vier Kam­era­s­tan­dorte sei eine Reduzierung der Krim­i­nal­ität um 50 Prozent zu verze­ich­nen, sagte Schön­bohm am Mittwoch im Land­tag. Damit habe sich der Ein­satz der Tech­nik bewährt. Die ersten Kam­eras wur­den im ver­gan­genen Novem­ber in Erkn­er (Oder-Spree) instal­liert. Es fol­gten Pots­dam, Bernau (Barn­im) und Rathenow (Havel­land). Trotz des kurzen Ein­satzzeitraums ste­ht laut Schön­bohm aber bere­its jet­zt fest, dass durch die Videoüberwachung die Krim­inellen nicht an andere Orte ver­drängt wurden. 

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Havelbus führt Videoüberwachung ein

Havel­bus führt Videoüberwachung ein 

Die Havel­bus Verkehrs­ge­sellschaft will ihre 200 Busse schrit­tweise mit Videokam­eras ausstat­ten. Ein Mod­el­lver­such mit Überwachungsan­la­gen in zwei Bussen ist nach Angaben von Havel­bus erfol­gre­ich ver­laufen. In bei­den Fahrzeu­gen gab es sei­ther keine Zer­störun­gen im hin­teren Bere­ich. Die Anlage beste­ht aus vier bis fünf Kam­eras, einem dig­i­tal­en Aufze­ich­nungs­gerät sowie einem Mon­i­tor. Die Kosten liegen bei 4 000 Euro pro Bus. Die dig­i­tal­en Aufze­ich­nun­gen sollen nur bei Schadens­fällen aus­gew­ertet und nach zwei Tagen ver­nichtet wer­den. Durch Van­dal­is­mus ent­standen Havel­bus bish­er jährlich 125 000 Euro zusät­zliche Kosten. 

Inforiot