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(Anti-)Rassismus

Keine Asylhaft auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld!

Keine Asylhaft auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld!
Mi, 22.02. Antira-Demo
16 Uhr Potsdam-Hauptbahnhof zum Brandenburger Landtag

Fly­er zum selb­st Kopieren hier zum Download

Weit­ere Info hier: keinasylknastbbi.blogsport.de

Das Land Bran­den­burg ver­ant­wortet die Ein­rich­tung eines Asylk­nastes mit 30 Haft­plätzen auf dem Gelände des neuen Flughafen Schöne­feld. Bis zu 300 beschle­u­nigte Asylver­fahren pro Jahr sollen so gesichert wer­den: Die ank­om­menden Flüchtlinge wer­den noch auf dem Flughafen inhaftiert und wenn möglich in weni­gen Tagen wieder abgeschoben. Die SPD/Linke-Lan­desregierung set­zt damit die umstrit­te­nen Vor­gaben der Bun­desregierung um, anstatt sich dieser men­schen­rechtswidri­gen Prax­is zu ver­weigern. Seit Monat­en sind nur Aus­flüchte und Rel­a­tivierun­gen aus Bran­den­burg zu hören, während im Hin­ter­grund alles getan wird, um den Asylk­nast pünk­tlich zur Flughafen­eröff­nung im Juni fer­tig zu haben. Daher besuchen wir die Sitzung des Land­tages am 22. Feb­ru­ar und ver­schaf­fen uns mit ein­er Demon­stra­tion Gehör.

Das Flughafe­na­sylver­fahren und die Inhaftierung von Flüchtlin­gen auf Flughäfen ist eine von vie­len Schika­nen ein­er men­schen­ver­ach­t­en­den Abwehrpoli­tik gegen Asyl­suchende in Deutsch­land. Trotz anhal­tender Kri­tik am Flughafen­ver­fahren hält die deutsche Poli­tik an diesem unfairen, über­hasteten Ver­fahren fest und plant nun auch den Bau eines Asyl­ge­fäng­niss­es auf dem neuen Großflughafen Berlin-Brandenburg.

Mit dem Flughafen­ver­fahren wer­den nor­male Asylver­fahrens­stan­dards außer Kraft geset­zt. Flüchtlinge, die auf dem Luftwege ein­reisen, müssen noch im Flughafen in eine Anhörung, um ihre Asyl­gründe vorzu­tra­gen. Zeit und Möglichkeit­en Anwält_innen zu kon­tak­tieren gibt es häu­fig nicht. Das Bun­de­samt für Migra­tion und Flüchtlinge (BAMF) entschei­det inner­halb von zwei Tagen über die Anträge, bei ein­er neg­a­tiv­en Entschei­dung bleiben nur drei Tage Zeit Klage einzule­gen. Wenn eine Abschiebung nicht sofort möglich ist, kön­nen Asyl­suchende bis zu 30 Tage ohne einen richter­lichen Beschluss fest­ge­hal­ten wer­den. Das Ver­fahren ist „hastig, unfair und man­gel­haft“ wie ProA­syl in einem aus­führlichen Bericht dar­legt und auch der UNHCR befand.

Die Bran­den­burg­er Lan­desregierung lehnt das Flughafen­ver­fahren zwar ab, aber weist die poli­tis­che Ver­ant­wor­tung dafür weit von sich: Sie sei zur Umset­zung von Bun­desrecht gezwun­gen. Für die Bun­desregierung wiederum ist der Bau ein­er Ein­rich­tung zur Durch­führung des Flughafen­ver­fahrens am neuen Flughafen Berlin Bran­den­burg sehr wichtig, weil sie damit ihre Ver­hand­lungspo­si­tion auf EU-Ebene zur Durch­set­zung ihrer restrik­tiv­en Flüchtlingsab­wehrpoli­tik gestärkt sieht.

In der EU-Kom­mis­sion wird näm­lich zur Zeit die Auf­nah­merichtlin­ie über­ar­beit­et. In Artikel 8 der aktuellen Änderungsvorschläge wird der Grund­satz for­muliert, dass eine Per­son nicht deshalb in Gewahrsam genom­men wer­den darf, weil sie inter­na­tionalen Schutz beantragt hat. Dabei sind zwar Aus­nah­men vorge­se­hen, aber die bei­den Fälle, in denen das Flughafen­ver­fahren angewen­det wird, näm­lich Ein­reise aus einem sicheren Drittstaat und Ein­reise ohne gültige Papiere, sind nicht dabei. Alle, die ohne gültige Papiere ein­reisen zu inhaftieren und ihnen ein nor­males Asylver­fahren vorzuen­thal­ten, wird – soll­ten die Vorschläge der EU-Kom­mis­sion durchkom­men – eu-rechtswidrig sein. Deshalb will die Bun­desregierung mit der neuen »Gewahrsam­sein­rich­tung« in der europäis­chen Debat­te um das Asyl­recht Fak­ten schaf­fen, die ihre Ver­hand­lungspo­si­tion zur Beibehal­tung des Flughafen­ver­fahrens stärken.

Das nimmt die rot-rote Lan­desregierung Bran­den­burgs ein­fach hin. Damit trägt sie zur von der Bun­desregierung gewün­scht­en eu-rechtlichen Legit­imierung der Inhaftierung von Flüchtlin­gen an allen EU-Außen­gren­zen bei.
Auf der einen Seite gibt die Lan­desregierung von SPD und LINKE laut Koali­tionsver­trag vor, eine „sol­i­darische Gesellschaft des Miteinan­der in einem weltof­fe­nen Land“ gestal­ten zu wollen, auf der anderen Seite trägt sie den äußerst kosten­in­ten­siv­en Bau eines Asyl­ge­fäng­niss­es in Schöne­feld mit. Es ist skan­dalös, dass sie indessen, wie in der Land­tags­de­bat­te am 25.1.2012 zum The­ma „Betrieb von Gemein­schaft­sun­terkün­ften“ beklagt, dass die Verbesserung der Wohn- und Lebens­be­din­gung von Flüchtlin­gen in Bran­den­burg zu kost­spielig sei.

Wir fordern die Abge­ord­neten des Land­tags Bran­den­burg auf nicht zuzu­lassen, dass die Bran­den­burg­er Lan­desregierung sich zum Hand­langer ein­er Poli­tik der Abschot­tung und Flüchtlingsab­wehr macht.

Wir fordern die Lan­desregierung Bran­den­burgs auf, die Koop­er­a­tion in Bezug auf den Bau und Betrieb der Haf­tanstalt zu ver­weigern und sich für die bun­desweite Abschaf­fung des Flughafe­na­sylver­fahrens einzusetzten.

Kommt am 22. Feb­ru­ar 2012 um 16 Uhr zum Haupt­bahn­hof Pots­dam, um von dort aus zum Land­tag Bran­den­burg zu laufen und gegen das ver­ant­wor­tungslose Han­deln der Lan­desregierung zu demonstrieren.


Infover­anstal­tun­gen: „Asylk­nast Schöne­feld und Flughafenasylverfahren?“

Mon­tag, 20.02.2012
— 19 Uhr KuZe-Pots­dam
Her­mann-Elflein-Straße 10, Tram Luisen­platz
— 19 Uhr Tris­teza-Neukölln
Pan­nier­straße 5, U‑Bhf Hermannstraße

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(Anti-)Rassismus

Kirchenasyl in Frankfurt (Oder)

Der Vere­in Utopia e.V. begrüßt die Entschei­dung der Evan­ge­lis­chen Gemeinde Frank­furt (Oder), die von der Abschiebung bedro­hte tschetschenis­che Fam­i­lie in Kirchenasyl zu nehmen und ihr Schutz zu gewähren. Seine Mit­glieder sol­i­darisieren sich mit den betrof­fe­nen Flüchtlin­gen, unter­stützen sie ideell wie materiell und rufen zu ein­er bre­it­en Unter­stützung auf.

Es ist unser Ziel, dass ihnen ein faires Asylver­fahren gewährt wird und soziale wie gesund­heitliche Grundbedürfnisse dabei berück­sichtigt wer­den. Das couragierte Han­deln der Gemein­demit­glieder macht uns allen Mut. Es han­delt sich hier um das dritte Kirchenasyl im Land Bran­den­burg! Wir find­en es wichtig, dass gegen die men­schen­feindliche
Abschot­tungspoli­tik der BRD Zivil­courage gezeigt und sozialer Unge­hor­sam prak­tiziert wird.

Wir fordern ein Ende der Abschiebevor­bere­itun­gen durch die Bun­de­spolizei und die Gewährleis­tung fair­er und human­er Auf­nah­mebe­din­gun­gen für die bedro­ht­en tschetschenis­chen Flüchtlinge!

Der Bericht der MOZ ist hier zu finden.

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(Anti-)Rassismus

Gerichtsprozess gegen rassistischen Wachmann

Der betrunk­ene Wach­mann belei­digte den Flüchtling als »afrikanis­ch­er Affe«. Anschließend schlug der Wach­mann den Betrof­fe­nen ins Gesicht. Auf­grund des Angriffs wurde der Wach­mann vom Dienst sus­pendiert. Am kom­menden Fre­itag begin­nt der Gericht­sprozess gegen den Wachmann.

Kör­per­liche Angriffe aus ein­er Has­s­mo­ti­va­tion her­aus hin­ter­lassen immer eine Wirkung auf das psy­chis­che Befind­en der Betrof­fe­nen. Die Angriffe sind für die Opfer nicht ratio­nal erk­lär­bar. Die Angriffe sind für die Betrof­fe­nen wed­er berechen­bar noch ver­mei­d­bar. Die psy­chis­chen Auswirkun­gen sind dadurch häu­fig gravieren­der, als die kör­per­lichen Fol­gen Die Tat­sache, dass dieser Über­griff in Räu­men ereignete, die Pri­vat­sphäre des Betrof­fe­nen darstellen, wiegt schw­er. Täglich war er mit dem Ort des Angriffs kon­fron­tiert. Eben­so der Umstand, dass der Angriff vom Per­son­al des Heims aus­ging, belastet das Opfer.
Dem betrof­fe­nen Flüchtling wurde auf­grund der angst­be­set­zten Sit­u­a­tion im Som­mer 2011 ges­tat­tet, aus dem Wohn­heim auszuziehen. Bish­er blieb die Woh­nungssuche jedoch erfolglos.

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*Prozesster­min* Fre­itag 6.1.2012, 10 Uhr, Amts­gericht Königs Wusterhausen

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(Anti-)Rassismus Antifaschismus

Milde Strafen für zwei rassistische Schläger

Angriff im April in Frank­furt (Oder) wurde vom Handy des Opfers in Polizeinotrufzen­trale über­tra­gen / Angeklagte ges­tanden die Tat, leugneten aber ras­sis­tis­che Moti­va­tion / Iden­tität eines drit­ten Angreifers weit­er unbekan­nt / Zeu­gen zeigten Zivilcourage

Zwei Frank­furter wur­den am 14.12.2011 vom Amts­gericht Frank­furt (Oder) wegen ein­er ras­sis­tis­chen Attacke zu Haft­strafen auf Bewährung verurteilt. Der 30-jährige Arbeit­slose Toni S. und der 29-jährige Altenpfleger Meik S. hat­ten am Abend des 30. April 2011 in der Nähe des Kau­fland (West) einen 46-jähri­gen Asyl­be­wer­ber bru­tal 
zusam­mengeschla­gen
. Wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung  erhiel­ten sie Strafen von je 8 Monat­en auf Bewährung und mussten ins­ge­samt 500 Euro Schmerzens­geld an ihr Opfer zahlen.

Am Tattag hat­ten die bei­den Angeklagten den Betrof­fe­nen aus ein­er größeren Gruppe Feiern­der ras­sis­tisch belei­digt und dann tätlich ange­grif­f­en. Das Opfer hat­te ger­ade eingekauft und wollte mit dem Fahrrad nach Hause fahren. Als drei Per­so­n­en, darunter die Angeklagten, auf ihn aggres­siv zu stürmten, ver­suchte er per Handy die Polizei zu rufen. Ihm wurde das Tele­fon abgenom­men und dann wurde er niedergeschla­gen. Auf den am Boden Liegen­den wurde über einen län­geren Zeitraum weit­er eingeschla­gen und einge­treten. Er erlitt vielfache Ver­let­zun­gen und musste im Kranken­haus behan­delt wer­den. Der Kameruner war als Neben­kläger vor Gericht vertreten – bis heute hat er unter den Fol­gen des Angriffs zu leiden.

Durch das weit­er angestellte Handy des Opfers wurde die Tat in der Notrufzen­trale der Polizei über­tra­gen und mit­geschnit­ten und stand somit als Beweis­mit­tel zur Ver­fü­gung. So sind auch die ras­sis­tis­chen Belei­di­gun­gen („Kanacke!“, „Bim­bo!“, „Neger!“) doku­men­tiert. Die Angreifer ließen sich auch von zwei Zeug­In­nen nicht von ihrer Gewalt abbrin­gen. Ein Pärchen hat­te die Tat aus dem Auto her­aus beobachtet, und wollte das Geschehen stop­pen. Sie fuhren in Rich­tung der Angriff­sszene und macht­en über Hupen auf sich aufmerk­sam – lei­der erfolglos.

Vor Gericht zeigten sich die Angeklagten geständig und entschuldigten sich für ihr Han­deln. Diese Reue erscheint jedoch nicht glaub­würdig, son­dern als prozesstak­tisch begrün­det. Sie erhofften sich offen­bar, über die Entschuldigung eine mildere Strafe zu erre­ichen. Den drit­ten Haup­tan­greifer woll­ten sie nicht benen­nen und bestrit­ten, trotz aller gegen­teiliger Beweise, aus ras­sis­tis­ch­er Moti­va­tion gehan­delt zu haben.

Rich­terin Uta Weigert wertete in ihrer Urteils­be­grün­dung die Tat ein­deutig als ras­sis­tisch. Auch die Reue­bekun­dun­gen erschienen dem Gericht nicht als voll glaubhaft.

Janek Las­sau von der „Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt“ (BOrG) in Frank­furt (Oder) kom­men­tiert das Urteil: „Lei­der ist der heute ver­han­delte Angriff kein Einzelfall. Erst am 1. und am 5. Dezem­ber hat es in Frankurt (Oder) erneut ras­sis­tisch motivierte Angriffe auf einen Asyl­suchen­den gegeben. Pos­i­tiv her­vorzuheben ist, dass das Gericht den ras­sis­tis­chen Hin­ter­grund der Tat klar benan­nt hat. Auch die Zivil­courage der bei­den Zeu­gen ist zu loben – lei­der ist solch ein Ver­hal­ten keine Selb­stver­ständlichkeit.“ Die BOrg begleit­ete den Geschädigten über die Dauer des Verfahrens.

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(Anti-)Rassismus Law & Order

Kein Abschiebegewahrsam am Flughafen Schönefeld!

 

Weit­ere Informationen:

 

 

Infor­ma­tio­nen vom Bünd­nis gegen Lager Berlin/Brandenburg

Infori­ot (5.12.2011): “Rot-Rote Abschiebun­gen”

Berlin­er Zeitung (5.11.2011): “Gross­flughafen: Abschiebege­fäng­nis sorgt für Streit”

taz (14.10.2011): “Asylk­nast in Schöne­feld — Her­zlich Willkommen”

Flüchtlingsrat Bran­den­burg (14.10.2011): “Kein Asyl­ge­fäng­nis auf dem Willy-Brandt-Flughafen in Schönefeld!”

Pro-Asyl/Flüchtlingsrat Wies­baden (April 2009): “Hastig, Unfair, Man­gel­haft” (pdf-Link, aus­führliche Studie)

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(Anti-)Rassismus Law & Order

Rot-Rote Abschiebungen

Berlin-Brandenburg erhält einen neuen Abschiebeknast. Auf dem Gelände des Flughafens Berlin-Schönefeld soll ein neues Gefängnis für diejenigen entstehen, deren einziges “Vergehen” es ist, aus widrigen Lebensbedingungen nach Deutschland geflohen zu sein. Damit wird die übliche Praxis weiter zementiert, über den Flughafen eingereiste Flüchtlinge mit Hochgeschwindigkeit wieder abschieben zu können. Die Asylsuchenden sollen nach dem Willen der Behörden gar nicht erst nach Deutschland einreisen, sondern auf dem exterritorialen Flughafengelände bleiben.

 

Rot-Rote Flüchtlingspoli­tik

Gebaut wird das Gefäng­nis von der Flughafen Berlin-Schöne­feld GmbH, deren Gesellschafter neben dem Bund auch die Län­der Bran­den­burg und Berlin sind. Betreiber des bis Juni 2012 fer­tig gestell­ten Kom­plex­es wird das Land Bran­den­burg sein. Mit der Anstel­lung der Sicher­heits­fir­ma B.O.S.S. wer­den außer­dem einige Bere­iche des Betriebs pri­vatisiert werden.

 

Anti­ras­sis­tis­che Ini­tia­tiv­en rufen für den 8.12. unter dem Mot­to “Be Berlin — Be Schöne­feld — Be Abschiebek­nast!” zu ein­er Kundge­bung vor dem Roten Rathaus in Berlin auf. Am 10.12. wird es eine Demon­stra­tion zum Berlin­er Abschiebek­nast Grü­nau geben.

 

Die Behör­den haben es eilig

Im Rah­men des “Flughafen­ver­fahrens” sind nur zwei Tage vorge­se­hen, das Asylge­such eines Flüchtlings zu “prüfen” und über sein Schick­sal, und damit nicht sel­ten über Folter und Gewalt zu entschei­den. Die Flüchtlinge wer­den entwed­er eilig wieder abgeschoben oder dür­fen anschließend nach Deutsch­land ein­reisen, um zunächst einen offiziellen Asy­lantrag zu stellen. Es liegt auf der Hand, dass es in einem Zeitraum von zwei Tagen äußerst schwierig bis unmöglich sein dürfte, über die Asyl­gründe eines Flüchtlings aus­re­ichend informiert zu sein. Mehr zynisch als sozial ist die darauf fol­gende dre­itägige Ein­spruchs­frist gegen den Entscheid des zuständi­gen Amtes für Migra­tion und Flucht (BAMF) vor Gericht. 

 

Ver­höre statt Anhörungen

Nach ein­er vom Fördervere­in Pro Asyl her­aus­gegebe­nen detailierten Studie (pdf-Link) weist die konkrete Prax­is der Behör­den in den übereil­ten Flughafen­ver­fahren dementsprechend auch regelmäs­sig “ele­mentare Män­gel” auf. So heißt es darin über die konkrete Arbeit der Behör­den u.a.:


(…) Ver­stöße gegen ele­mentare Ver­fahrens­grund­sätze, unzure­ichende Aufk­lärung von Sachver­hal­ten, unsen­si­ble Anhörun­gen, geringe Län­derken­nt­nis, unzure­ichende Pro­tokol­lierung, ober­fläch­liche Beschei­de, Ver­höre statt Anhörun­gen. Ein beson­deres Ärg­er­nis ist und bleibt der Umgang mit mut­maßlichen Opfern von Folter und sex­u­al­isiert­er Gewalt. Hier bleibt das Bun­de­samt weit­er­hin hin­ter den eige­nen Ansprüchen zurück.”

 

Spät­folge des “Asylkom­pro­miss”

Einge­führt wurde die geset­zliche Möglichkeit des “Flughafen­ver­fahrens” im Jahre 1993, im Bün­del mit ein­er Rei­he von weit­eren Geset­zen hin­sichtlich des Asyl­rechts. Dieses — euphemistisch “Asylkom­pro­miss” genan­nte — Geset­zes­paket bedeutete die fak­tis­che Abschaf­fung des Rechts auf Asyl in Deutsch­land. Wie das men­sche­nun­würdi­ge Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz, das in eini­gen Bran­den­burg­er Land­kreisen in sein­er beson­ders stren­gen Ausle­gung prak­tiziert wird, dient auch das übereilte Flughafen­ver­fahren dazu, Flüchtlinge von vorn­here­in davon abzuschreck­en, in Deutsch­land ihr Men­schen­recht auf Asyl wahrzunehmen.


 

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(Anti-)Rassismus Arbeit & Soziales Law & Order

Utopia e.V. kritisiert Überlegungen zur Zusammenlegung von Asylsuchenden und Obdachlosen

Die Beschlussvor­lage der Ver­wal­tung sowie die seit Sep­tem­ber laufende Diskus­sion zum geplanten Umzug der Bewohner_innen der Obdachlose­nun­terkun­ft „Die Klinke“ in Frank­furt (Oder) weist einige kri­tik­würdi­ge Aspek­te auf. 

Laut Beschlussvor­lage ergebe sich mit dem Umzug eine erhe­bliche Steigerung der Leben­squal­ität; dabei wird ver­nach­läs­sigt, dass die Unter­bringung im Asylbewerber_innenheim schon für die jet­zi­gen Bewohner_innen men­sche­nun­würdig ist. Eine weit­ere sog. soziale Rand­gruppe nach Seeficht­en  abzuschieben, ist nicht zu befür­worten und zeugt von man­gel­nder Sen­si­bil­ität für die Bedürfnisse sowohl der Asyl­suchen­den als auch der Obdachlosen. Finanzielle Abwä­gun­gen soll­ten in der Debat­te um die Unter­bringung der Obdachlosen nicht im Vorder­grund stehen.

Ein weit­er­er Grund für den Umzug nach Seeficht­en scheint die Lage weit ab vom Zen­trum zu sein, um sich des Prob­lems der Obdachlosen im Stadt­ge­bi­et zu entledigen.

Die in der Vor­lage erwäh­n­ten Befürch­tun­gen hin­sichtlich der man­gel­haften Anbindung von Seeficht­en an den öffentlichen Nahverkehr sowie des möglichen Kon­flik­t­po­ten­tial zwis­chen bei­den in Seeficht­en unterzubrin­gen­den Per­so­n­en­grup­pen teilen wir.

Wir fordern:
1. ein Über­denken des Vorschlags, die Obdachlose­nun­terkun­ft in den leer­ste­hen­den Block des Asylbewerber_innenheims „Seeficht­en“ zu verlegen,

2. die Stil­l­le­gung des Gebäudekom­plex­es „Seeficht­en“, ver­bun­den mit ein­er dezen­trale Unter­bringung sein­er bish­eri­gen Bewohner_innen.

Frank­furt (Oder), den 14.11.2011

Kon­takt:
Utopia e.V.
Berlin­er Str. 24
15230 Frank­furt (Oder)

utopia-ffo@riseup.net
utopiaffo.blogsport.de

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(Anti-)Rassismus Law & Order

Ausländerbehörde Oberhavel ordnet absurde Abschiebung nach China an

Hai­long C. soll mor­gen nach Chi­na abgeschoben wer­den. Jahre­lang hat­te die Aus­län­der­be­hörde des Land­kreis­es Ober­hav­el behauptet, sein Name und alle per­sön­lichen Angaben seien erfun­den und ihm deshalb einen Aufen­thalt­sti­tel ver­weigert. Jet­zt will sie ihn mit Reise­doku­menten, die auf eben diesen ange­blich erfun­de­nen Namen aus­gestellt sind, abschieben.

Hai­long C. ist seit über 12 Jahren in Deutsch­land und seit über 12 Jahren muss er in der Sam­melun­terkun­ft in Stolpe-Süd / Ober­hav­el leben. Einen Aufen­thalt­sti­tel ver­weigerte die Aus­län­der­be­hörde bish­er mit der Begrün­dung, Hai­long C. hätte in Wahrheit einen anderen Namen und habe seine Iden­tität bei der Ein­reise erfunden

Immer wieder musste Hai­long C. zur chi­ne­sis­chen Botschaft gehen, um einen Pass zu beantra­gen, mit dem ihn die Aus­län­der­be­hörde abschieben wollte. Die chi­ne­sis­che Botschaft stellte ihm aber keinen Pass aus.
Jet­zt hat ihm die Aus­län­der­be­hörde im Rah­men ein­er so genan­nten Sam­me­lan­hörung ein Reise­doku­ment ausstellen lassen – auf den Namen, den die selbe Behörde seit 12 Jahren anzweifelt und auf den sie schon vor etlichen Jahren einen Aufen­thalt­sti­tel hätte ausstellen können.

Hai­long C. hat sich in den ver­gan­genen 12 Jahren – so weit es ihm in sein­er entrechteten Sit­u­a­tion möglich war – in Deutsch­land ein­gelebt. Er ist in ein­er christlichen Gemeinde in Berlin aktiv und hat sich einen Fre­un­deskreis aufge­baut. In Chi­na hat er keine Kon­tak­te mehr und bei der Ein­reise dro­ht ihm die Inhaftierung.

Hai­long C. soll am Mittwoch, den 26. Okto­ber 2011, um 19:30 Uhr mit dem Flug AB5810/HU490 von Air­Ber­lin in Koop­er­a­tion mit Hainan Air­lines vom Flughafen Berlin-Tegel aus nach Chi­na gebracht wer­den.
Am Mon­tag hat eine Fax-Aktion gegen die Abschiebung von Hai­long C begonnen. Die beteiligte Fluglin­ie Air Berlin wird darin aufge­fordert, sich nicht an der Abschiebung zu beteili­gen.
Auch die Piloten­vere­ini­gung Cock­pit wurde per Fax auf die dro­hende Abschiebung aufmerk­sam gemacht. Cock­pit emp­fiehlt ihren Mit­gliedern, keine Per­so­n­en gegen deren Willen zu befördern und weist darauf hin, dass Piloten dazu nicht verpflichtet sind!

Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg protestiert scharf gegen das Vorge­hen der Kreisver­wal­tung Ober­hav­el und fordert die Abschiebung sofort auszuset­zen und das aufen­thalt­srechtliche Ver­fahren von Hai­long C. wieder aufzunehmen!

Bitte schickt Faxe an die Piloten­vere­ini­gung Cock­pit und an Air Berlin!

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(Anti-)Rassismus Law & Order

Offener Brief des ver.di Ortsvereins Oberhavel an Landrat Schröter

Sehr geehrter Herr Lan­drat Schröter,

der ver.di Ortsvere­in Ober­hav­el im Bezirk Pots­dam-Nord­west­bran­den­burg hat am 20. Okto­ber beschlossen, Ihnen diesen offe­nen Brief zu schreiben.

Die Gew­erkschaftsmit­glieder im Land­kreis Ober­hav­el fordern Sie hier­mit unmissver­ständlich auf, unverzüglich allen Asyl­be­wer­bern im Land­kreis die vom Gesetz vorge­se­henen Leis­tun­gen kom­plett in Bargeld auszuzahlen, die derzeit noch in Wertgutscheinen aus­gere­icht wer­den und nicht länger die Poli­tik der diskri­m­inieren­den Gutscheine fortzuset­zen. Weit­er­hin fordern wir Sie auf, wo nötig, auch durch die Kreisver­wal­tung den Asyl­be­wer­bern Hil­festel­lung zu leis­ten, um die Anträge aus­sicht­sre­ich zu formulieren.

Wir Gew­erkschafter nehmen seit mehreren Monat­en wahr, dass Asyl­be­wer­ber immer wieder auch vor der Kreisver­wal­tung gegen Ihre Gutschein­poli­tik protestieren und unter­stützen diese Proteste aus­drück­lich. Der Kreistag hat Sie am 22. Juni 2011 aufge­fordert, vom diskri­m­inieren­den Prinzip der Gutschein­poli­tik abzuge­hen und die Leis­tun­gen bar auszahlen zu lassen.

Statt zu akzep­tieren, dass die Abge­ord­neten eine gute und wichtige Entschei­dung getrof­fen haben und diesen Beschluss umzuset­zen, bean­standen Sie den Beschluss, weil Sie den Kreistag in dieser Sache für Unzuständig erk­lärten und hebeln den Willen der Abge­ord­neten aus. In ein­er poli­tisch brisan­ten Sache den Willen des Kreistages mit solchen Begrün­dun­gen aushe­beln zu wollen sind, verehrter Herr Lan­drat, bil­lige Taschen­spiel­er­tricks, die nichts mit dem Legal­ität­sprinzip der Ver­wal­tung zu tun haben.

Spätestens mit ein­er raschen Umset­zung des Beschlusses hät­ten Sie wirk­liche Führungskom­pe­tenz gezeigt und gle­ich­sam ein wichtiges poli­tis­ches Sig­nal an die betrof­fe­nen Men­schen aus­ge­sendet. Die Umstel­lung von diskri­m­inieren­den Gutscheinen auf Bargeld stellt keine Zusatz­be­las­tung für den Haushalt des Kreis­es dar. Es geht hier schlicht darum, wie viel Men­schlichkeit brin­gen wir Men­schen ent­ge­gen, die hier auf die Beschei­dung ihres Antrages – teil­weise jahre­lang — warten.

Selb­st das Sozialmin­is­teri­um des Lan­des Bran­den­burg hat Ihnen mit­geteilt, dass ein­er Bargel­dauszahlung rechtlich nichts im Wege ste­ht, wenn der Land­kreis seinen Ermessen­spiel­raum auss­chöpfen will.

Auch die Bitte des Parteivor­sitzen­den der SPD, Her­rn Gabriel, an Sie, stieß auf Ablehnung. So wie in Ober­hav­el mit Asyl­be­wer­bern umge­gan­gen wird, darf man nicht mit Men­schen umge­hen, Herr Schröter. Ihr Ver­hal­ten ist dazu geeignet, dass sich Asyl­be­wer­ber auch bei uns diskri­m­iniert und aus­ge­gren­zt fühlen. Sie als höch­ster Repräsen­tant des Land­kreis­es Ober­hav­el haben die Pflicht gegen solche Aus­gren­zung und Diskri­m­inierung Ihre Stimme zu erheben.

Wir fra­gen Sie ganz direkt: Kön­nen Sie sich über­haupt vorstellen, was es bedeutet, mit Wertgutscheinen in zugewiese­nen Geschäften einzukaufen? Nicht alle Pro­duk­te kaufen dür­fen, die Sie benöti­gen und an der Kasse, nach dem Sie bere­its von anderen Kun­den beäugt wur­den, auch noch Ver­lust zu machen, weil sie Dif­feren­zen nicht voll­ständig als Wech­sel­geld erstat­tet bekom­men und dass Gutscheine, die sie im zugewiese­nen Zeitraum nicht aus­gegeben haben auch noch verfallen?

Reden Sie mit den Men­schen, reden Sie mit den Asyl­be­wer­bern und machen sie sich ein reales Bild von deren Lage, statt Entschei­dun­gen fern jed­er Lebenswirk­lichkeit zu treffen.

Lei­der haben Sie bis­lang lieber die regelmäßi­gen Proteste in Kauf genom­men und ließen mitunter sog­ar hochgerüstete Polizei vor dem Amtssitz auf­marschieren, als ob von den Protestier­ern eine Gefahr für Leib oder Sachen aus­ge­hen würde. Schä­men Sie sich wenig­stens im Nach­hinein dafür? Warum ist es noch immer nicht möglich, im Sinne von mehr Men­schlichkeit in Ober­hav­el umzus­teuern und unkom­pliziert Bargeld auszuzahlen, obwohl es einen weit­eren Beschluss des Kreistages hierzu vom 28. Sep­tem­ber gibt? Wenn Vize­landrat Hamelow sich dann auch noch zu dem The­ma äußert kommt beim inter­essierten Bürg­er der Ver­dacht auf, in Ober­hav­el ist die Führung des Land­kreis­es nicht nur igno­rant und welt­fremd son­dern ver­höh­nt die Men­schen auch noch oben­drein. Wie ist son­st zu erk­lären, dass Herr Hamelow (CDU) sich auf das Bun­des­bankge­setz beruft und sagt, dieAus­gabe von auf einen Monat befris­tet gülti­gen Gutscheinen ist im Sinne der Sta­bil­ität des Euro.

Wenn das kein Hohn ist, ist es Dummheit.

Ist es Zufall oder poli­tis­che Kon­ti­nu­ität, wenn der langjährige ehe­ma­lige Vize­landrat Ney (CDU) die Öffentlichkeit wis­sen lässt, dass er auch für Fam­i­lien­zusam­men­führung sei, aber bitte am Bosporus? Und eben dieser ehe­ma­lige zwei­thöch­ste Beamte des Land­kreis­es fährt Ver­schwörungs­the­o­rien auf, dass „Mul­ti­kul­ti“ die bürg­er­liche Gesellschaft stürzen will und jed­er abgelehnte Asy­lantrag wieder einen reinen Wirtschafts­flüchtling entlarvte.

Neben der Auszahlung von Bargeld statt Gutscheinen erwarten die Gew­erkschafter in Ober­hav­el von Ihnen, Herr Schröter, dass Sie die Asylpoli­tik – und auch die Abschiebe­poli­tik in Ober­hav­el über­den- ken und im Sinne von mehr Men­schlichkeit neu ord­nen. Sie haben viele Hand­lungsspiel­räume, die sie eröff­nen kön­nen, wenn Sie es wollen. Der notwendi­ge Ermessen­spiel­raum für eine Bargeldentschei­dung ist Ihnen spätestens seit der Nov­el­lierung des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes 1997 gegeben.

Mit fre­undlichen Grüßen,

Anke Stahl (Vor­sitzende des Ortsvere­ins Ober­hav­el)
Mar­co Pavlik (Bezirks­geschäfts­führer Potsdam-Nordwestbrandenburg)

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(Anti-)Rassismus Antifaschismus

500 Menschen auf NachtTanzDemo in Cottbus

Am heuti­gen 20. Okto­ber fand in Cot­tbus eine Nacht­TanzDe­mo gegen Ras­sis­mus statt. Bunt und laut zog die pos­i­tive Alter­na­tive feiernd durch die Cot­tbuser Innen­stadt. Mehr als 500 Men­schen beteiligten sich an der Demon­stra­tion. Anlass der Demon­stra­tion waren ver­schiedene ras­sis­tis­che Über­griffe in den let­zten Wochen. Die Organ­isatoren erk­lären dazu: „Die Nacht­TanzDe­mo war ein deut­lich­es Sig­nal gegen Ras­sis­mus. Die Form des bun­ten Protests wurde sehr gut angenom­men – sie zeigt eine pos­i­tive Alternative.“

Die Demon­stra­tion begann wie geplant um 19.15 Uhr mit einem Vor­pro­gramm auf dem Cam­pus der BTU und startete ab 20.00 Uhr quer durch die Cot­tbuser Innen­stadt. Mit zwei Musik­wä­gen tanzten hun­derte Men­schen durch die Innen­stadt, mit dabei waren Jon­gleure, Pup­pen und Leucht­fig­uren. Auf den Trans­par­enten stand: „Lieber bunt statt braun“ oder „Danc­ing Shoes gegen Ras­sis­mus“. Viele Cot­tbuser applaudierten der vor­bei­tanzen­den Demon­stra­tion. Gegen 22.00 Uhr endete der Zug vor dem Glad-House. 

Auf drei Ansprachen wur­den die The­men Mul­ti­kul­tur­al­ität und Ras­sis­mus the­ma­tisiert. An der Uni­ver­sität sprach eine Stu­dentin über die Selb­stver­ständlichkeit von Interkul­tur­al­ität an Hochschulen. An der BTU Cot­tbus studieren allein mehr als 1.000 inter­na­tionale Studierende. Vor der Stadthalle wurde auf die immer wiederkehren­den ras­sis­tis­chen Über­griffe hingewiesen. An dieser Stelle wurde ein marokkanis­ch­er Stu­dent ange­grif­f­en und ver­let­zt. Auch in Sen­ften­berg wur­den zwei afrikanis­che Stu­den­ten über­fall­en. Dies sind keine Einzelphänomene, ist doch Ras­sis­mus auch latent in der Gesellschaft und der soge­nan­nten „bürg­er­lichen Mitte“ verbreitet. 

Die Demon­stra­tion gegen Ras­sis­mus nutzte den öffentlichen Raum, um der stumpfen ras­sis­tis­chen Gewalt eine buntes Fest ver­schieden­er Lebensen­twürfe ent­ge­genset­zen. Für die Organ­isatoren ist es wichtig, sich mit den Opfern ras­sis­tis­ch­er Gewalt sol­i­darisch zu zeigen. Die Antwort auf Ras­sis­mus muss laut und bunt sein. 

Auf der Abschlusskundge­bung vor dem Glad-House wurde das wach­sende gesellschaftliche Bünd­nis durch Cot­tbus Naz­ifrei gelobt. Hingewiesen wurde aber auch auf den ver­gan­genen und wieder dro­hen­den Marsch der Neo-Nazis um den 15. Feb­ru­ar kom­menden Jahres. 

Die Nacht­TanzDe­mo war ini­ti­iert von Cot­tbus Naz­ifrei und unter­stützt von vie­len Kul­turstät­ten, dem Studieren­den­rat der BTU und zahlre­ichen Einzelpersonen.

Inforiot