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Arbeit & Soziales Law & Order

Grabschen nach bereits weggeschwommenen Fellen

Neu­rup­pin Der erhoffte let­zte Prozesstag gegen die bei­den wegen Mordes an einem 55-jähri­gen Arbeit­slosen angeklagten Tem­plin­er Recht­sex­trem­is­ten Sven P. und Chris­t­ian W. ging gestern in ein­er Flut von Anträ­gen der Vertei­di­gung unter und endet mit einem Befan­gen­heit­santrag gegen den Vor­sitzen­des Richter.

Ein Ziel der Beweisanträge der Vertei­di­gung war es, Uwe L. , einen Tem­plin­er Alko­ho­lik­er, der seinem Kumpel Bernd K. tot in dessen Werk­stattge­bäude aufge­fun­den hat­te, als möglichen Mörder ins Spiel zu bringen.

Die Kam­mer lehnte diese Beweisanträge alle­samt ab, weil nach allen bish­eri­gen Ermit­tlungsergeb­nis­sen Uwe L. nicht als Täter infrage kam. Der Richter ver­wies aus­drück­lich auf die Schuhe von Uwe L., die kein­er­lei Blut­spuren aufwiesen als der den Leichen­fund bei der Polizei meldete. Gle­ichzeit­ig rügte der Richter die man­gel­hafte Auswer­tung von DNS-Spuren, die es dem Gericht schw­er­er macht, der­ar­tige Beweisanträge abzulehnen.

Das zweite Ziel war es nachzuweisen, dass Chris­t­ian W. und sein Opfer Bernd K. befre­un­det waren und dass bei­de Angeklagte nicht zur recht­en Szene gehörten. Um das zu bele­gen, sollte der Bran­den­bur­gis­che NPD Vor­sitzende Klaus Beier und die Bran­den­bur­gis­che Ver­fas­sungss­chutzchefin Win­friede Schreiber geladen werden.

Auch dem schob der Vor­sitzende Richter einen Riegel vor: Dass Chris­t­ian W. und Bernd K. Kumpels waren, sei unstrit­tig und dass die bei­den Angeklagten zur recht­en Szene Tem­plins gehörten und über ein gefes­tigtes neo­faschis­tis­ches Welt­bild ver­fügten, sei eben­falls geklärt.

Weil der Vor­sitzende Richter dann auf ein zügiges Ver­fahren drängte und sich nach einem Wort­ge­fecht zu der Bemerkung hin­reißen ließ, die Beweisanträge seien unqual­i­fiziert, muss sich die Kam­mer nun mit einem Befan­gen­heit­santrag gegen ihren Vor­sitzen­den befassen.

Der Prozess wurde auf Don­ner­stag vertagt. Mit einem Urteil ist allerd­ings auch dann nicht zu rech­nen. Die Vertei­di­gung wird durch weit­ere Beweisanträge ver­suchen, den Prozess in die Länge zu ziehen und in den Ablehnun­gen nach Revi­sion­s­grün­den suchen.

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Antifaschismus Law & Order

Gewaltbereiter Nationalsozialist vor Gericht

Peer D. soll am 28. August 2008 auf dem jährlich stat­tfind­en Dachs­bergfest in Prem­nitz einem Punker durch eine wuchti­gen Kopf­s­toß die Nase gebrochen haben. Ein­er jun­gen Frau, die dem Ver­let­zten helfen wollte, soll er ins Gesicht gespuckt und zu Boden geschub­st haben.

Am 18. Okto­ber 2008 soll der Angeklagte fünf linke Jugendliche ange­grif­f­en haben. Diese waren auf dem Heimweg nach einem Tag der Offe­nen Tür im alter­na­tiv­en Prem­nitzer Jugend­club Pre­Ju. Peer D. soll ihnen Pfef­fer­spray ins Gesicht gesprüht haben und die daraufhin wehrlosen Betrof­fe­nen nacheinan­der auf den Kopf und ins Gesicht geschla­gen und getreten haben. Laut Anklage war bei bei­den Angrif­f­en auss­chließlich sein Hass auf Linke Grund für die Gewaltausbrüche.

Nach der zweit­en Gewalt­tat war Haft­be­fehl gegen den Angeklagten erlassen wor­den. Seit­dem sitzt Peer D. in Unter­suchung­shaft. Kurz vor den Tat­en war er im Juli 2008 vorzeit­ig auf Bewährung aus der Haft ent­lassen wor­den. Wegen Verabre­dung zum Mord in Tatein­heit mit Brand­s­tiftung sowie weit­er­er Straftat­en war er zu ein­er Gesamtju­gend­strafe von zweiein­halb Jahren verurteilt wor­den. Peer D. hat­te am 04. Juni 2005 mit ein­er Gruppe Recht­sex­trem­is­ten ver­sucht, den Prem­nitzer Jugend­club Pre­Ju mit Molo­tow­cock­tails anzugreifen.

Prozesster­min 26.3.2009, 9:30, Amts­gericht Rathenow, Raum 2.13
Infor­ma­tio­nen Tobias Pieper
Tele­fon 0171 1935669

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Antifaschismus Law & Order

M. K. (M.) zum Letzten — hoffentlich

Pren­zlau- Heute wurde das Urteil im Prozess gegen vier Ange­hörige der recht­en Szene Tem­plins gefällt, die in den frühen Mor­gen­stun­den des 16. Dezem­ber 2007 im Vor­raum ein­er Sparkasse zwei junge Män­ner über­fall­en hat­ten. Damit ist die Phase ver­mehrter rechter Gewalt in Tem­plin in den Jahren 2007 und 2008 fast voll­ständig juris­tisch aufgearbeitet.

Drei Angeklagte wur­den wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu 6 bis 12 Monat­en Haft verurteilt. Ein Angeklagter wurde frei gesprochen.

Auf der Geburt­stagfeier von Timo G. muss es hoch her gegan­gen sein. Fast alles, was in der recht­en Szene Tem­plins Rang und Namen hat­te, war zum Feiern gekom­men. Darunter waren Sebas­t­ian F., Sven P., Patrick K., Matthias M., San­dro L. und vielle­icht auch Mar­tin M.

Patrick K. machte sich gegen zwei Uhr Mor­gens auf den Heimweg, der ihn auch an der Szenekneipe Pub vor­beiführte. Dort fand oder hat­te an diesem Abend ein Punkkonz­ert stattgefunden.

Patrick K. hörte Glas klir­ren und fühlte sich ange­grif­f­en. Er sah zwei Män­ner den Vor­raum der Bank betreten und machte diese als Angreifer aus. Er alarmierte seine Kam­er­aden per Handy und fol­gten den bei­den Män­nern in den Vor­raum. Er pöbelte den ersten Mann an und schlug zu. Der zweite Mann, der zu Hil­fe eilen wollte, bekam eben­falls die Faust ins Gesicht.

Die drei Män­ner kämpften, stürzten zu Boden und rangel­ten dort weiter.

Dann stürmte der Rest der recht­en Meute die Bank. Es gab weit­ere Fausthiebe und Tritte, die bei den Opfern zu Ver­let­zun­gen in Gesicht, Rück­en und Gesäß führten. Kurz darauf erschien die Polizei und been­dete den Spuk. Neben Patrick K. wur­den die Brüder Matthias und Mar­tin M. und Timo G. als Täter ausgemacht.

Die Angeklagten waren vor Gericht geständig. Matthias M. ver­suchte seine Rolle herab zu spie­len. Mar­tin M. bestritt über­haupt vor Ort gewe­sen zu sein und meinte, man könne ihn ja mit Sebas­t­ian F. ver­wech­selt haben. Die drei anderen Angeklagten bestätigten die Aus­sage vom Mar­tin M. Die Aus­sage eines Opfers, das im Zeu­gen­stand unsich­er wurde, ob er Mar­tin M. wirk­lich gese­hen hat, brachte die Wende. Sowohl Staat­san­wältin und der Vertreter der Neben­klage beantragten in ihren Plä­doy­ers Freis­pruch für Mar­tin M.

Gegen Matthias M. wurde außer­dem noch wegen eines Fausthiebes am 19. Mai 2008 ver­han­delt, den er ein­fach mal so vor dem Rewe Getränke­markt direkt gegenüber dem Pub austeilte, weil er sich angemacht fühlte. Er war hier geständig, was dieses Ver­fahren erhe­blich verkürzte.

Der strafrechtlich bish­er nicht in Erschei­n­ung getretene Geburt­stagskind Timo G. (26) wurde zu ein­er Haft­strafe von 6 Monat­en verurteilt. Beim als recht­en Schläger bekan­nten Matthias M. (21) bildete der Vor­sitzende Richter aus dessen früheren Strafen eine Gesamt­strafe von 22 Monat­en und sprach von sein­er let­zten Chance zur Bewährung. Bei­de Haft­strafen wur­den auf drei Jahre zur Bewährung aus­ge­set­zt. Patrick K. (22) erhielt ein Jahr Haft und Mar­tin M. (23) durfte den Gerichtssaal als freier Mann verlassen.

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(Anti-)Rassismus Antifaschismus Law & Order

Gegen staatlichen und alltäglichen Rassismus

INFORIOT Am ver­gan­genen Son­ntag, dem „inter­na­tionalen Tag gegen Ras­sis­mus“, demon­stri­erten etwa 350 Men­schen unter dem Mot­to „Gegen alltäglichen und staatlichen Ras­sis­mus“ in Oranien­burg. Aufgerufen hat­te die Antifa Gruppe Oranien­burg zusam­men mit dem “Forum gegen Ras­sis­mus und rechte Gewalt”.

Im Vor­feld der Demon­stra­tion kam es zu Schika­nen von Seit­en der Polizei: Es sollte Aufla­gen geben, nach denen Seit­en­trans­par­ente und das Bilden von Blöck­en unter­sagt wer­den soll­ten. Ausser­dem sollte die Bre­ite der Trans­par­ente 1,70 Meter nicht über­schre­it­en. Sog­ar eine Änderung des Mot­tos wurde gefordert. Durch Druck auf juris­tis­ch­er Ebene kon­nten die halt­losen Aufla­gen rechtzeit­ig außer Kraft geset­zt werden.

Neben dem Ver­such der Polizei die Demon­stra­tion schon im Vor­feld zu krim­i­nal­isieren, woll­ten auch Neon­azis der soge­nan­nten Freien Kräfte gegen „linken Ter­ror“ in „ihrer“ Stadt vorge­hen. Zu einem Auf­marsch unter dem Mot­to „Kein Platz für linke Chaoten in Oranien­burg“ riefen die “Freien Kräfte Oranien­burg” auf. Genau 31 Kam­er­aden liefen ohne Trans­par­ente, lediglich mit Fah­nen bewaffnet durch den men­schen­leeren Ort­steil Lehnitz.

Trotz der Dif­famierung von Polizei und Nazis war die gemein­sam Demon­stra­tion von Bürger_innen und Antifas kraftvoll und entschlossen.

 

Fotos von Pavel Buch­heim. Weit­ere hier.

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(Anti-)Rassismus Antifaschismus jüdisches Leben & Antisemitismus Law & Order

Mehr (neo)nazistische Propagandadelikte im Landkreis Havelland

Wie der havel­ländis­chen Tage­spresse zu ent­nehmen ist, stellte die regionale Polizeiführung gestern die lokale sta­tis­tis­che Entwick­lung der angezeigten Ver­stöße gegen das Strafrecht für das Jahr 2008 vor. 

Nach dieser Krim­i­nal­sta­tis­tik seien im polizeilichen „Schutzbere­ich Havel­land“ u.a. die durch Anzeigen bekan­nt gewor­de­nen poli­tis­chen Straftat­en im Ver­gle­ich zu 2007 wieder auf­fal­l­end, genauer gesagt um ca. 30 %, angestiegen.

Die pro­gres­sive Entwick­lung von 80 auf 103 Delik­ten führten die Sta­tis­tik­er der Polizei dabei expliz­it auf eine Zunahme der erfassten, (neo)nazistischen „Pro­pa­gan­dade­lik­te“ zurück, während die reg­istri­erten Gewalt­tat­en mit fünf den eher ger­ingfügigeren Teil der Erfas­sung ausmachten.

Zu ein­er ähn­lichen Diag­nose kam bere­its die Recherche(gruppe) West­havel­land in ihrer Doku­men­ta­tion zum lokalen (Neo)nazismus für das Jahr 2008.

Auch aktuell set­zt sich der Trend zu Ver­stößen gegen die Strafrechtspara­graphen 86a (Ver­wen­dung von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen) und 130 (Volksver­het­zung), ins­beson­dere in der havel­ländis­chen Kreis­stadt Rathenow, weit­er fort.
An min­destens drei Eisen­bahn­brück­en wur­den am ver­gan­genen Woch­enende ins­ge­samt 44 aufge­sprühte oder aufge­malte Hak­enkreuze, drei Dop­pel-Sig Runen (SS — Embleme) und sechs Parolen mit NS ver­her­rlichen­den, volksver­het­zen­den oder ähn­lichem Inhalt festgestellt.

Einen lokalen Schw­er­punkt, der an ander­er Stelle eben­falls in der havel­ländis­chen Tage­spresse the­ma­tisiert wurde, bildete dabei die Bah­nüber­querung der Hav­el, südlich des Wein­berges. Hier befind­et sich im Rah­men des Straßen­baupro­jek­tes zur Ort­sumge­hung der B 188 eine der größten Baustellen Rathenows.
Eine Beach­tung erfuhren die offen­sichtlichen Pro­pa­gan­dade­lik­te jedoch wed­er durch die dort einge­set­zten Arbeit­skräfte noch durch die Bauleitung, obwohl die NS Sym­bole zum Teil in unmit­tel­bar­er Nähe eines Mannschaftscon­tain­ers an einem Brück­en­wider­lager ange­bracht waren.

Antifaschis­ten über­strichen  die Nazisym­bole noch am ver­gan­genen Son­ntag not­dürftig. Auch die Bahn kündigte in der Tage­spresse an, der­ar­tige Schmier­ereien (kün­ftig?) sofort zu entfernen.

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Templiner Mord vor Gericht: Verteidiger von Sven P. glaubt Morgenluft zu wittern

Neu­rup­pin — Eine Waschmas­chine und die fehler­hafte Lagerung noch nass­er Wäsche haben dafür gesorgt, dass die Krim­i­nolo­gen des LKA fast keine ver­w­ert­baren Spuren find­en kon­nten, die darauf hingewiesen hät­ten, dass sich bei­de Angeklagte über­haupt gemein­sam am Tatort oder in der Nähe der Leiche befun­den haben. Das ergab gestern die Vorstel­lung der krim­i­nal­bi­ol­o­gis­chen Gutacht­en im Mord­prozess gegen zwei Recht­sex­trem­is­ten aus Tem­plin vor dem Landgericht Neuruppin.

 

Die Sachver­ständi­gen haben sich zur Zuord­nung von DNA-Spuren an der Klei­dung der Angeklagten und Fin­ger­ab­drück­en vom Tatort geäußert. Dabei wurde klar, dass lediglich an der Jacke von Chris­t­ian W. ein vier Zen­time­ter langer Blut­streifen gefun­den wurde, der dem Opfer zuzuord­nen ist. Auf ein­er Scherbe ein­er zer­schla­ge­nen Bier­flasche wurde ein Fin­ger­ab­druck gefun­den, der von Chris­t­ian W. stammte. Der Gutachter wies darauf hin, dass bei den Bier­flaschen­scher­ben der Bier­flaschen­hals fehlte.

 

Auf ein­er Taschen­lampe, die neben dem Opfer lag, wurde eine Mis­chspur gefun­den, die vom Blut des Opfers stammte und einen Fin­ger­ab­druck zeigte, der kein­er Per­son zuzuweisen war. Die DNA-Analyse ergab dann, dass dieser Fin­ger­ab­druck möglicher­weise von Sven P. stam­men kön­nte. Dazu wurde ein Zell­stoff­taschen­tuch gefun­den, das Blutreste ein­er unbekan­nten Per­son aufwies. Klar ist nur, dass sie nicht von dem Ent­deck­er der Leiche stammen.

 

Der Ver­such, Blut­spuren des Opfers an den noch in der Tat­nacht von der Fre­undin des Angeklagten W. gewasch­enen Klei­dungsstücke und Schuhe zu find­en, scheit­erten nach Aus­sage des Gutachters daran, dass in die Waschmas­chine ein­strö­mendes kaltes Wass­er Blut sehr gut auswasche. Hinzu käme, dass man es ver­säumt habe, die Wäsche nach der Beschlagnahme sofort zu trock­nen. Damit seinen dann endgültig alle ver­w­ert­baren Spuren verschwunden.

 

Der Vertei­di­ger von Sven P. nutzte diese Tat­sachen sofort, um erneut her­auszuar­beit­en, dass der Mitangeklagte Chris­t­ian W. jemand sei, der bere­its in früheren Strafver­fahren gezielt andere der von ihm began­gene Tat­en beschuldigt habe. Und es auch in diesem Fall ja nur Chris­t­ian W. und dessen Fre­undin seien, die seinen Man­dan­ten als Täter belasteten. Sein Ver­such, einen bere­its gehörten Zeu­gen erneut laden zu lassen, um die Möglichkeit her­auszuar­beit­en, dass es möglicher­weise doch Chris­t­ian W. gewe­sen war, der am Abend der Tat auf dem Tem­plin­er Mark­t­platz laut „Sieg Heil“ gerufen hat­te, wurde vom Vor­sitzen­den Richter abgelehnt. Das wiederum hätte fast zum ersten Befan­gen­heit­santrag dieses Prozess­es geführt.

 

Leses­tunde

 

Das Ver­lesen von zwei Briefen des sich derzeit erneut in Haft befind­en­den Pot­zlowtäters Sebas­t­ian F. an Sven P. aus dem Juni 2008 brachte für den Prozessver­lauf keine neuen Erken­nt­nisse. Der Vor­sitzende Richter hat­te ja bere­its zuvor darauf hingewiesen, dass er es als erwiesen ansieht, dass die Angeklagten gewalt­bere­it und der recht­sradikalen Szene Tem­plins zuzuord­nen sind und zumin­d­est Sven P. über ein gefes­tigtes recht­sex­tremes Welt­bild ver­fügt. Die Briefe zeigten neben sein­er Ein­bindung in die rechte Szene lediglich, dass der Umgang mit der deutschen Sprache bei Sebas­t­ian F. einen Tief­punkt erre­icht hat, der kaum zu unter­bi­eten ist.

 

Neben­klage fordert weit­eres Gutachten

 

Die Neben­klagev­ertreterin der Ehe­frau des Angeklagten beantragte die Ein­hol­ung eines anthro­pol­o­gis­chen Sachver­ständi­gengutacht­ens. Diese Gutacht­en soll bele­gen, dass in diesem Fall das Men­schen­bild der Angeklagten, einge­bet­tet in ihr recht­sradikales Welt­bild, auss­chlaggebend ist für die Auswahl des Opfers und die bru­tale anlass­lose Tataus­führung. Die Tat­mo­ti­va­tion soll nicht nur von ein­er alko­holis­chen Enthem­mung, ein­er Auseinan­der­set­zung im Trinker­m­i­lieu her­rühren. Sie sei untrennbar mit der poli­tis­chen Ein­stel­lung und Abw­er­tung des Opfers durch bei­de Angeklagte ver­bun­den, so die Nebenklagevertreterin.

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Antifaschismus Law & Order

Prozess gegen Stechert vertagt

Bad Freien­walde — Der für Don­ner­stag, den 19.03.2009 um 9.00 Uhr ange­set­zte Prozess gegen Mar­cel Stechert ist auf unbes­timmte Zeit vertagt.

Der ein­schlägig bekan­nte Neon­azi Stechert, der schon in der Ver­gan­gen­heit des Öfteren durch ras­sis­tis­che Gewalt­de­lik­te aufge­fall­en ist, legte zusam­men mit Nach­wuchs-Nazi Mike Schmidt, in der Nacht vom 12.06.2008 zum 13.06.2008 im Alter­na­tiv­en Jugendzen­trum ”Maquis” einen Brand, sodass dieses voll­ständig zer­stört wurde. Am 30.06.2008 ges­tand er die Tat auf der Bad Freien­walder Polizei­wache, am darauf fol­gen­den Tag wurde er einem Haftrichter vorge­führt und wieder entlassen.

Lena Serath, Press­esprecherin der Antifa Bad Freien­walde, sagt dazu: “Warum der Prozess vertagt wurde ist im Moment noch nicht bekan­nt. Sobald uns neue Infor­ma­tio­nen vor­liegen wer­den wir diese veröf­fentlichen und weit­er mobilisieren.”

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Kameradschaftler wegen Brandstiftung vor Gericht

Bad Freien­walde — Am Don­ner­stag den 19.03.2009 um 9.00 Uhr muss sich Mar­cel Stechert, Aktivist der so genan­nten “Kam­er­ad­schaft Märkisch Oder Barn­im“ (KMOB), vor dem Amts­gericht Bad Freien­walde wegen Brand­s­tiftung verantworten.

Der ein­schlägig bekan­nte Neon­azi Stechert, der schon in der Ver­gan­gen­heit des Öfteren durch ras­sis­tis­che Gewalt­de­lik­te aufge­fall­en ist, legte in der Nacht vom 12.06.2008 zum 13.06.2008 im Alter­na­tiv­en Jugendzen­trum ”Maquis” einen Brand, sodass dieses voll­ständig zer­stört wurde. Am 30.06.2008 ges­tand er die Tat auf der Bad Freien­walder Polizei­wache, am darauf fol­gen­den Tag wurde er einem Haftrichter vorge­führt und wieder entlassen.


Die Brand­s­tiftung wird zwar als fahrläs­sig geah­n­det, was in den Augen der Betrof­fe­nen als ungerecht­fer­tigt emp­fun­den wird, doch ist der mas­sive Schaden, welch­er ent­standen ist, Grund genug ein nicht mildes Urteil zu erwarten. Inzwis­chen wurde das “Maquis“ vol­lkom­men abgeris­sen. Die Zer­störung der Räum­lichkeit­en war für alle alter­na­tiv­en, poli­tisch engagierten Jugendlichen ein schw­er­er Rückschlag, auf dem Weg der Poli­tisierung Gle­ichal­triger und Inter­essiert­er in Bad Freienwalde.

Der gesamte Hin­ter­grund des Vor­falls ist momen­tan noch rel­a­tiv untrans­par­ent. Zwar war der Täter geständig, aber zog die Aus­sage wenig später wieder zurück. Über den wirk­lichen Tather­gang soll die Gerichtsver­hand­lung Klarheit schaffen.

Lena Serath, Press­esprecherin der Antifa Bad Freien­walde, betont: “Auch fast 9 Monate nach der Tat, bezog Bürg­er­meis­ter Ralf Lehmann immer noch keine öffentliche Stel­lung zu dieser The­matik. Ange­blich sei der recht­sex­trem­istis­che Hin­ter­grund dieser Straftat noch nicht ersichtlich, doch das kon­se­quente Schweigen ist offen­sichtlich ein Ver­such diesen Vor­fall gewollt zu ver­tuschen, was wir nicht unbeant­wortet lassen wer­den. Seit län­ger­er Zeit ist zu beobacht­en, dass nicht nur eine zunehmende Organ­isierung, son­dern auch eine regel­rechte Gewalt­bere­itschaft gegenüber ver­meintlich poli­tis­chen Geg­n­ern existiert.“

Weit­er­hin erk­lärt sie: “Die örtliche Infor­ma­tion­spoli­tik der Stadt Bad Freien­walde zu diesem Fall ist keineswegs akzept­abel und stellt ein wesentlich­es Prob­lem dar.“

Wir rufen daher dazu auf, an dem öffentlichen Prozess teilzunehmen, um zu verdeut­lichen, dass es nicht egal ist, wenn ein linkes Jugendzen­trum niederge­bran­nt wird und solche Täter in Freien­walde nicht toleriert, geschweige denn akzep­tiert werden!

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(Keine) V‑Männer in der NPD-Spitze: Druck auf die Union nimmt zu

Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm hat verärg­ert auf die Äußerun­gen von Berlins Innense­n­a­tor Erhard Kört­ing reagiert. Diese seien “inakzept­abel”, schimpfte der CDU-Poli­tik­er. Es sei ein bish­er ein ein­ma­liger Fall, dass ein Innen­min­is­ter Aus­sagen zu den V‑Leuten ander­er Län­der tre­ffe, erk­lärte Schön­bohm nach Angaben sein­er Sprecherin. Bran­den­burg halte den Ein­satz von V‑Leuten bei der NPD weit­er für sin­nvoll und werde auch kün­ftig nicht darauf verzicht­en. Auch Baden-Würt­tem­berg will seine V‑Leute nicht abschalten.

Nun hat Kört­ing allerd­ings gar keine Aus­sagen über Bran­den­burg und Baden-Würt­tem­berg getätigt, son­dern von anderen Län­dern gesprochen, in denen SPD-Innen­min­is­ter am Rud­er sind: Sach­sen-Anhalt, Rhein­land-Pfalz und Schleswig-Hol­stein. Deren Innen­min­is­ter woll­ten sich bis­lang allerd­ings tat­säch­lich nicht ein­deutig dazu äußern, ob sie die V‑Mann-Prax­is in den Spitzen der NPD-Lan­desver­bände eingestellt haben. Dieser Schluss lag zwar nah, kon­nte aber bis­lang nicht belegt werden.

Unein­heitliche Lin­ie in der Union

Den­noch ist es bemerkenswert, dass Schön­bohm nun so auf­schre­it, denn eigentlich wäre es an den SPD-Min­is­tern gele­gen, sich über Kört­ings Offen­heit zu mok­ieren. Möglicher­weise befürchtet Schön­bohm allerd­ings eine Debat­te über die Sinnhaftigkeit der Koop­er­a­tion von Ver­fas­sungss­chutz mit führen­den NPD-Kadern, die für Geld Infor­ma­tio­nen verkaufen. Denn zulet­zt hat­te Bay­erns Min­is­ter­präsi­dent Horst See­hofer diese Prax­is kritisiert.

See­hofer hat­te bei einem Kaminge­spräch in Wild­bad Kreuth das Ende der V‑Mann-Prax­is in der NPD und deren Umfeld erwogen und in diesem Zusam­men­hang auch sein bay­erisches Innen­min­is­teri­um kri­tisiert, wie eine Teil­nehmerin auf Anfrage bestätigte. Das Min­is­teri­um habe See­hofer bish­er keinen Fall bele­gen kön­nen, wo Erken­nt­nisse aus und über die NPD nur auf­grund von V‑Leuten hät­ten gewon­nen wer­den kön­nen. Er schließe daraus, dass V‑Leute, die in der NPD mitwirk­ten und ein neuer­lich­es Ver­botsver­fahren dadurch ver­hin­derten, fol­glich nicht wirk­lich notwendig seien.

Druck auf Union­spoli­tik­er wächst

Diese Lin­ie vertreten auch Kört­ing und weit­ere SPD-Min­is­ter. Sie weisen darauf hin, dass es auch andere nachrich­t­en­di­en­stliche Mit­tel gebe, mit denen die NPD überwacht wer­den kön­nte. Weit­er­hin ver­bi­ete sich für einen Rechtsstaat die Zusam­me­nar­beit mit Neon­azis, betont Kört­ing immer wieder. Auch Experten zweifeln an dem Wert der Infor­ma­tio­nen, die der Ver­fas­sungss­chutz von NPD-Funk­tionären kauft und die fak­tisch das Ver­bot dieser teil­weise nation­al­sozial­is­tisch aus­gerichteten Partei verhindern.

Die Lin­ie der Union ist höchst unein­heitlich. Meck­len­burg-Vor­pom­merns Innen­min­is­ter Caffi­er (CDU) gilt schon lange als Ver­fechter eines neuen Ver­botsver­fahrens gegen die NPD. Andere CDU- und CSU-Poli­tik­er lehnen dies ab, da es zu gefährlich wäre,  auf die V‑Leute zu verzicht­en. Die NPD schützt sich nach dieser Logik durch ihre Radikalität gegen ein Ver­bot. Doch wenn in den SPD-Län­dern eine Überwachung der NPD ohne V‑Leute in der Parteispitze möglich ist — warum dann nicht auch in den Unionsländern?

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Patrick K. im Dreierpack

Pren­zlau (ipr) Seit dem 21. Jan­u­ar 2008 müssen sich vier Män­ner aus Tem­plin und Lychen im Alter von 23 bis 40 Jahren wegen dreier Gewalt­de­lik­te vor dem Amts­gericht in Pren­zlau ver­ant­worten. Bei zwei der drei Delik­te ste­ht allein der zur recht­en Tem­plin­er Gewalt­szene zäh­lende Patrick K. vor dem Richter. Der Über­fall auf einen jun­gen Punk, der am ersten Prozesstag aus­führlich zur Sprache kam (mehr), galt dabei als poli­tisch motiviert. Die anderen bei­den Straftat­en wur­den von der Staat­san­waltschaft als Kör­per­ver­let­zung ohne poli­tis­chen Hin­ter­grund angeklagt.

Der gestrige Prozesstag zeich­nete sich dadurch aus, dass der Strafrichter Ord­nungsstrafen in Höhe von je 150 Euro gegen zwei Zeu­gen ver­hängte, weil sie unentschuldigt dem Prozess fern geblieben waren. Ein drit­ter Zeuge, Wern­er Ue., erschien in Begleitung von zwei Polizis­ten, die durch ihr Geleit der richter­lichen Ladung zum Erfolg ver­holfen hatten.

Zum Zweit­en …

Der 20-jährige Tem­plin­er wurde vom Strafrichter gle­ich in den Zeu­gen­stand gebeten, belehrt und ges­tand, dass er sich an nichts erin­nern könne. An was er sich nicht erin­nern kon­nte, hat­te der Staat­san­walt in der Anklageschrift beschrieben. Patrick K. sei am Abend des 3. Sep­tem­ber 2009 auf den vor der Hau­sein­gangstür seines Wohn­blocks ste­hen­den Wern­er Ue. zuge­treten und habe ihn mit der Faust zu Boden geschla­gen. Dann habe er von seinem Opfer ver­langt, dass es wieder auf­ste­he. Als Wern­er Ue. dies tat, wurde er erneut von Patrick K. niedergeschla­gen. Dieser Vor­gang wieder­holte sich ein weit­eres Mal.

Zeu­ge­naus­sagen

Eine Nach­barin von Ue., die 16-jährige Edna H. , die diesen Angriff vom Balkon ihrer Woh­nung beobachtet hat­te, bestätigte vor Gericht, dass sie Patrick K. als Täter erkan­nt habe. Ihr zuvor von der Anklage­bank kurzfristig in den Zeu­gen­stand gewech­selte Brud­er hinge­gen, der 30-jährige Nor­men H., der neben ihr auf dem Balkon ges­tanden haben will, hat­te zuvor aus­ge­sagt, dass der Schläger nicht Patrick K. gewe­sen sei. Denn im Gegen­satz zu sein­er Schwest­er kenne er Patrick K. Er behauptete sog­ar, dass er Patrick K. zuvor nach Hause gebracht habe. Der sei so betrunk­en gewe­sen, dass er die Haustür nicht mehr habe auf­schließen kön­nen. Trotz dieser Aus­sage ihres Brud­ers, die ihr der Richter vorhielt, blieb Edna H. bei ihrer Überzeu­gung, dass sie Patrick K. ein­deutig als Täter erkan­nt habe.

Zum Drit­ten … — aber nicht zum Letzten

Der näch­ste Prozesstag ist für den 19. Feb­ru­ar vorge­se­hen. Da hofft dann das Gericht, die Opfer des drit­ten Fall­es als Zeu­gen im Gericht­saal anhören und ein Urteil fällen zu kön­nen. Wegen dieser drit­ten Anklage befind­et sich Patrick K. seit mehreren Monat­en in Unter­suchung­shaft. An diesem kom­menden drit­ten Prozesstag wird der Richter auch eine Entschei­dung über Ende oder Fortbe­stand der Unter­suchung­shaft fällen müssen. Erst Fre­itag let­zter Woche wurde er wegen Sachbeschädi­gung, Haus­friedens­bruch und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu einem Jahr Haft verurteilt. Gemein­sam mit drei Kumpa­nen hat­te er im Mai let­zten Jahres in Pren­zlau nach ein­er Geburt­stage­feier eine Woh­nung gestürmt und einen dort schlafend­en Mann überfallen.

In allen gegen ihn ergan­gene Urteile der let­zten Wochen und Monate hat Patrick K. Beru­fung ein­gelegt oder Revi­sion beantragt. Im März wird er sich dann gemein­sam mit den Brüdern M. und einem vierten Angeklagten wegen des Über­griffs auf zwei Punks im Dezem­ber 2007 vor dem Jugend­schöf­fen­gericht zu ver­ant­worten haben.

Inforiot