Anfang November letzten Jahres wurde die einzige Skaterhalle Potsdams, von der Stadt verkauft
und nun zum Abriss bereit stehend, einmalig für eine alternative Party genutzt, welche durch die
Bereitschaftspolizei brutal beendet wurde.
Von Seiten der Stadt wurde sich keineswegs für die Räumung und den Wegfall der Skaterhalle
entschuldigt, geschweige denn zugesichert, dass das eingenommene Geld durch den Verkauf der
Halle in andere sozio-kulturelle Projekte zu investieren. Stattdessen versuchte Jakobs eine darauf
folgende Protestaktion in der Parlamentssitzung durch schmerzhafte und eindeutig unvertretbare
Nazi-Vergleiche als antidemokratisch zu diskreditieren. Dabei war das Verlesen der vorbereiteten
Rede der Demonstranten bei einer spontanen Abstimmung durch die Mehrheit des Parlaments
legitimiert worden. So bleibt als einzige undemokratische Handlung an diesem Tag das Verlassen
des Plenarsaals von Jann Jakobs und weiteren Stadtverordneten nach selbiger Abstimmung zu
erwähnen.
Dieses Verhalten gipfelte nun noch darin, dass drei Jugendliche, welche sich während der
Protestaktion im Publikum der Stadtverordnetenversammlung aufhielten, als Beschuldigte
vorgeladen wurden!
Es scheint deutlich erkennbar, dass Jugendliche in dieser Stadt generell als potenzielle Straftäter
angesehen werden, besonders jene politisch interessiert- und engagierten. Selbst wenn sie sich als
Zuschauer mit korrekten Namen und Adressen in die BesucherInnenliste der
Stadtverordnetenversammlung eintragen.
Nach all den Ereignissen des letzten Jahres haben Jakobs und seine Stadtoberen auch an dieser
Stelle nicht die Möglichkeit genutzt ein klares Signal zu setzen. So hätten sie statt der
Strafverfolgung der Demonstranten wegen angeblicher Nötigung eine konsequente Aufklärung des
Polizeieinsatzes in der Nacht vom achten auf den neunten November fordern können. Im Gegenteil,
Jakobs beschreitet seinen Weg weiterhin mit Ignoranz und immanenter Dreistigkeit.
Ute Koschowski vom Spartacus e.v. sagt dazu: “Es ist verwunderlich, dass die Jugend trotz der
ständigen schweren Geschütze, die gegen sie aufgefahren werden, so ruhig und besonnen in ihrem
Protest bleibt. Diese Besonnenheit scheint der Stadt gänzlich verloren gegangen zu sein.“
Wir fordern die Einstellung der Ermittlungen gegen Besucher der Skaterhallenparty als auch die
gegen mutmaßliche Demonstranten im Stadthaus, die Rücknahme des unerträglichen Nazivergleich
von Seiten Jakobs, die rückhaltlose Aufklärung des brutalen Polizeieinsatzes am Morgen des 9.
Novembers und die schnellstmögliche Bereitstellung von Räumlichkeiten in der Innenstadt für
alternative Jugendkultur!!!
Kategorie: Law & Order
Neuruppin (ipr) Der im vergangenen Sommer in Templin getötete 55-Jährige Berd K. ist durch die Folgen der Zertrümmerung des Mittelgesichts zu Tode gekommen. Das geht aus dem gerichtsmedizinischen Gutachten hervor, das am Montag im Prozess gegen zwei Angeklagte aus der rechten Szene vor dem Landgericht Neuruppin vorgetragen wurde. Am zweiten Verhandlungstag wollten sich Sven P. und Christian W. weder zu einer Tatbeteiligung noch zur Person äußern. Den 19 und 22 Jahre alten Angeklagten wird Mord aus niedrigen Beweggründen vorgeworfen.
Die tödlichen Verletzungen könnten von Fußtritten aber auch von Schlägen mit einem stumpfen Gegenstand herrühren. Faustschläge allein hätten derartig schwere Verletzungen nicht herbeiführen können, erklärte die Gutachterin Dr. Barbara Mattig vom Brandenburgischen Institut für Rechtsmedizin. Außerdem sei es durch eine offene Vene am Kopf zu einer Luftembolie in einer Herzkammer gekommen. Den Todeszeitpunkt von Bernd K. schränkte sie auf den Zeitraum zwischen 23:28 Uhr abends und 4:30 Uhr morgens ein.
Dr. Mattig berichtete zudem von Schnittwunden und Kehlkopfbrüchen. Das Opfer wurde zusätzlich auch gewürgt, am Ende angezündet. Barbara Mattig beschrieb Brandspuren an der Leiche. Die Quälerei von Bernd K. könnte mehrere Stunden gedauert haben. Die Gutachterin geht allerdings davon aus, dass die schwersten Verletzungen dem Opfer innerhalb einer halben Stunde zugefügt worden seien. Wichtig für die Anklage war, ihre Aussage, dass für die brutalen Verletzungen keine Tritte mit Springerstiefeln notwendig waren, einfache Turnschuhe hätten gereicht.
Erneuter Aussetzungsantrag
Der zweite Prozesstag begann mit einem erneuten Aussetzungsantrag des Rechtsbeistandes von Sven P., Dr. René Börner, der vor Gericht vortrug, dass noch längst nicht alle Spuren der kriminaltechnischen Untersuchung ausgewertet seien und so eine angemessene Verteidigung seines Mandanten nicht möglich wäre. Ihm reichte die fristgerecht vorgelegte Erklärung des Landeskriminalamtes nicht aus, dass es keine weiteren Spurenauswertungen mehr gäbe. Er sprach davon, dass von den 14 Fragen, die dem LKA von Seiten der Staatsanwaltschaft gestellt worden waren, lediglich 7 beantwortet worden seien. Als Beispiel nannte er die Untersuchung der vor und am Tatort — eine ehemalige Böttcherei — gefundenen Zigarettenkippen. Außerdem mahnte er erneut das abschließendes Gutachten des LKA an.
Nach kurzer Unterbrechung lehnte Richter den Antrag ab, weil er davon ausgeht, dass dem Gericht genügend Beweismittel vorliegen und das Gericht keine Veranlassung sieht, weitere hinzuzufügen.
Kameraden erneut im Gerichtssaal
Martin M. am 27.09.2008 in Templin beim ersten Auftritt
der Kameradschaft “Hatecore Warriors Uckermark” foto: opp Wie auch am ersten Verhandlungstag befanden sich gestern wieder einige “Autonome Nationalisten” aus Templin als Zuschauer im Gerichtssaal. Diesmal unter den Augen eines MEGA Angehörigen der Templiner Polizei. Unter ihnen befand sich der auf Bewährung in Freiheit befindende Martin M. Der war vor dem Mord ein Freund von Sven P. Er war dabei als sein Bruder Matthias M. im Templiner Aldi — Markt Christian W. verprügeln wollte, weil der ein paar Tage zuvor mit seinen beiden Brüdern auf Sven P. losgegangen war. Zum Zeitpunkt der Tat müssen Sven P. und Christian W. nicht unbedingt die besten Freunde gewesen sein. Im Gerichtssaal würdigten sie sich jedenfalls keines Blickes.
Ausblick dritter Prozesstag
Am 5. Februar wird weiter verhandelt. Es sollen die Vernehmungsbeamten von Christian W. gehört werden. Laut Staatsanwalt Kai Clement hat der 22-Jährige damals Angaben gemacht, auf denen die Anklage fußt. Außerdem sei es interessant zu erfahren, wie es nach anfänglichem Leugnen von Christian W. zur Aussage kam. Weiter will das Gericht Zeugen hören, die das Opfer mit den Angeklagten in der Tatnacht zusammen gesehen haben sollen. Gespannt sein darf man auf die Aussage der Freundin von Christian W. Bei ihr sollen sich die beiden Angeklagten kurz nach der Tat aufgehalten haben.
Königs Wusterhausen — Den Verfassern der Artikel der Lokalausgabe Dahme-Spreewald der Märkischen Allgemeine Zeitung (MAZ) vom 18.12.08 zum Thema „Rote Hilfe“ von Frank Pawlowski und Franziska Mohr.
Die Überlegung, wie man kostengünstig eine öffentliche Bekanntgabe der Gründung der Roten Hilfe in Königs Wusterhausen erreicht, ist nun von der MAZ kostenlos übernommen worden. Vielen Danke für diese zuverlässige Reaktion den Damen und Herren Redakteuren.
Wenn wir geahnt hätten, wie ernst sie unsere Arbeit nehmen, hätten wir Ihnen doch noch gleich einige Fälle in Sachen Repression aus der Region mitgeteilt, wie hier Menschen behandelt werden, wie oft und wie viele ohne Hilfe den staatlichen Repressionen oder den Angriffen von Faschisten ausgesetzt sind.
Zum Verständnis, wir die Rote Hilfe e.V. bieten Menschen, die sich allgemein oder konkret, kritisch, politisch äußern (antikapitalistisch, antifaschistisch, systemkritisch) und deshalb Repressionen ausgesetzt sind und ihrer persönlichen Rechte oder sogar ihrer Freiheit beraubt werden, Hilfe an. Diese Hilfe wird in verschiedener Art geleistet, z.B. durch anwaltliche Betreuung oder Finanzhilfe, Solidarität im Knastfall und vieles mehr — lokal, bundesweit und auch international.
Unsere weitere Öffentlichkeitsarbeit werden wir ihrer Redaktion jedoch nicht überlassen, da ihr Urteilsvermögen eingeschränkt scheint, was ihre Behauptung z.B. über die angeblichen drei Brandstifter angeht. Sie vorverurteilen und beschuldigen so in einer Art Selbstjustiz und übler Nachrede gleich alle Mitglieder der Roten Hilfe mit und viele andere Menschen, die Kriege als Mittel der Politik nicht akzeptieren. Wenn jemand, der Kriegsgerät zerstört, für Sie ein krimineller Brandstifter ist, so gilt im Umkehrschluss für Sie, wer Kriegswaffen nicht zerstört und Krieg befürwortet ist ein guter Grundgesetz treuer, anständiger Bürger. Da stehen Sie mit Ihren Sinnesgenossen auf der Seite der Krise. Krieg ist für Sie ein Mittel der Politik — für uns nicht !!
Gewalt, die uns aufgezwungen wird, werden wir beantworten – öffentlich, mit Verstand und Mut. Zustände wie zu Zeiten der Diktatur, als Ihre gleichgeschalteten Meinungen gefragt und gewollt waren, geben ein Abbild der Geschichte, schleichender, nationalistischer, kapitalistischer, militaristischer, faschistischer Duldung.
Abschließend lässt sich sagen, dass sich treue Lakaien unter dem Deckmantel der Demokratie zu „demokratischen“ Extremisten herausgebildet haben, um eine neue Art von Diktatur fast unbemerkt errichten zu helfen. Bezeichnend gerade auch für die Situation in KW ist doch, dass Ihre Artikel von einer extremistischen, aber sogar im Stadtparlament sitzenden Partei, nämlich der NPD, zu frontalen Angriffen auf wirkliche Demokraten, als solche bezeichnen wir die Menschen in der SHIA, genutzt werden, um diese zu diskreditieren. Ermutigt und gestärkt werden wir unsere Vereinsarbeit gründlich, sachlich aber bestimmt in die Öffentlichkeit tragen, um die Repression in all Ihrer Vielfalt und Ihren Varianten bekannt zu machen. Die Solidaritätsbekundungen, die bei uns eingegangen sind, sind übergreifend aus allen alternativen, linken Strömungen.
Denkt mal!
Neuruppin — Am Montag, den 19. Januar 2009, wird vor dem Landgericht Neuruppin der Prozess gegen Sven P. (19) und Christian W. (22) eröffnet. Die beiden Männer werden beschuldigt, am 22. Juli 2008 den 55-jährigen Bernd K. in seiner Werkstatt im uckermärkischen Templin brutal ermordet zu haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten, die seit Jahren Mitglieder der rechtsextremen Szene sind, gemeinschaftlich begangenen Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Sven P. wird darüber hinaus das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zur Last gelegt.
Laut Anklage war die rechte Gesinnung ein entscheidendes Tatmotiv. So sollen die beiden Angeklagten den gelernten Meliorationstechniker auf dem Weg zu dessen Werkstatt als »blöde Sau« und »Drecksvieh« erniedrigt und geschlagen haben. In der Werkstatt war Bernd K. anschließend vermutlich eingeschlafen. Die Täter empfanden dies als ein Akt des Widersetzens gegen ihren Plan, die Werkstatt gemeinsam zu verlassen. Sie schlugen auf Bernd K. ein und misshandelten ihn brutal. Die Staatsanwaltschaft spricht von einer großen Aggressivität und einem menschenverachtenden Vernichtungswillen der Angeklagten.
Der Mord löste bundesweit große Betroffenheit aus. Empörung rief hingegen die Reaktion des Templiner Bürgermeisters hervor. Kurz nach der Tat hatte er die Existenz einer rechten Szene in seiner Stadt bestritten, obwohl es in den vorangegangenen Monaten viele Übergriffe auf Punks, Linke und vermeintliche Ausländer durch rechte Schläger gegeben hatte.
Im Namen der Hinterbliebenen bitten wir darum, dass keine Film- und Fotoaufnahmen von den Angehörigen des Toten gemacht werden.
Für Presseanfragen steht ihnen zur Verfügung:
Rechtsanwalt Ulrich von Klinggräff, Nebenklagevertreter, Telefon: 030 25293336
Johanna Kretschmann, Opferperspektive, Telefon: 0151 59100086
Cottbus — Am 13. Januar 2009 um 10.00 Uhr wird der »Fragezeichen-Prozess« am Landgericht Cottbus fortgesetzt. Sebastian K., Maik L. und Udo L. wird vorgeworfen, sich maßgeblich an der Planung und Durchführung eines Angriff von Rechten auf den Jugendklub Fragezeichen beteiligt zu haben.
Am 14. Mai 2005 sollte im Jugendklub in Cottbus-Sachsendorf eine Informationsveranstaltung zum Thema Rechtsextremismus stattfinden. Gegen 17 Uhr verlangten zwei bekannte Rechtsextremisten Einlass, der ihnen verwehrt wurde. Daraufhin stürmten etwa 20 zum Teil vermummte und mit Schlagstöcken bewaffnete Personen den Klub. Sie verletzten mehrere Besucher, zerstörten Mobiliar und Musikinstrumente.
Zwei Angreifer, die einzigen Tatverdächtigen, die ihre Beteiligung gestanden haben, sind bereits in erster Instanz zu Haftstrafen von zwei Jahren bzw. einem Jahr und 6 Monaten verurteilt worden.
Ungeklärt ist bislang, wer die Jugendlichen, die zum Teil als Nebenkläger auftreten, verletzte. Die Rekonstruktion der Tatbeteiligungen wird durch die lange Zeit seit der Tat und das Schweigen der Angeklagten erschwert. Möglicherweise kann der am 13. Januar als Zeuge geladene Felix W. – er ist rechtskräftig verurteilt und kann sich nicht länger auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen – aufklären, was am 14. Mai 2005 genau vorgefallen ist.
Weitere Prozesstermine:
20.01.2009, 10.00 Uhr (Fortsetzung)
27.01.2009, 10.00 Uhr (Fortsetzung)
10.02.2009, 10.00 Uhr (Fortsetzung)
Am 11. Dezember diesen Jahres kam es während der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur Debatte um die Arbeit des gemeinnützigen Vereins Utopia e.V., in deren Verlauf es aus den Reihen von CDU, FDP sowie durch die Abgeordneten Joseph Lenden und Meinhard Gutowski zu massiven Anfeindungen gegenüber dem Verein kam (mehr).
Die Verfassungsmäßigkeit der Vereinsarbeit wurde angezweifelt und seine Mitglieder mit verschiedenen Straftaten in Verbindung gebracht. Utopia weist derartige Anschuldigungen entschieden zurück und sieht darin einen Versuch, sein Engagement gegen Rassismus und Antisemitismus zu kriminalisieren. Der Verein benennt seit nunmehr zehn Jahren gesellschaftliche Missstände und kann auf eine erfolgreiche Jugend‑, Bildungs- und Kulturarbeit vor allem gegen rechtsradikale Tendenzen in Frankfurt (Oder) und für eine demokratische Kultur zurückblicken. Mit Hilfe des Lokalen Aktionsplans ist es ihm gelungen immer mehr Jugendliche sowie auch MigrantInnen in seine Projekte mit einzubinden.
Für allgemeine Empörung sorgte die Aussage des stellvertretenden CDU-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Melchert. Dieser hatte sinngemäß erklärt, die Rechten seien schlimm. Schlimmer aber wären die nach dem Krieg durch Linke verübten Verbrechen gewesen. Ein solcher Vergleich ist ebenso ahistorisch wie untragbar und bringt den Urheber in gefährliche Nähe zum Geschichtsrevisionismus. Wer gleichzeitig versucht, Projekte und Aktivitäten gegen Rechtsradikalismus zu diskreditieren und zu unterbinden, lässt Zweifel an der eigenen demokratischen Gesinnung aufkommen. Derartige Äußerungen müssen Folgen haben und zumindest den sofortigen Rücktritt des Herrn Melchert von allen öffentlichen Ämtern bedeuten.
Mit einer solchen Positionierung, zumal im öffentlichen Raum, spielt Melchert sowohl den Rechtsaußen in der Stadtverordnetenversammlung Gutowski und Lenden, als auch Neonazis in Frankfurt (Oder) in die Hände und rechtfertigt deren Treiben. Eine eingehende Auseinandersetzung mit den Äußerungen einzelner Abgeordneter sollte in naher Zukunft Thema für die Stadtverordneten sein.
Vor wenigen Tagen erklärte der Oberbürgermeister, dass die Stadt keine Strafanträge gegen Personen stellen wird, die zur Aufklärung des Polizeieinsatzes gegen die Party in der Skaterhalle beitragen wollen.
Dennoch hat die Potsdamer Polizei inzwischen Personen wegen des Verdachtes des Schweren Hausfriedensbruches gem. § 124 StGB vorgeladen.
Um diesen gegenüber dem normalen Hausfriedensbruch qualifizierten Straftatbestand zu erfüllen, müsste sich eine Menschenmenge öffentlich zusammengerottet haben und in der Absicht , Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen mit vereinten Kräften zu begehen, in das Skaterhallengelände eingedrungen sein.
Allerdings hat es weder eine öffentliche Zusammenrottung, einen Plan zur Begehung von Gewaltstraftaten, noch ein gemeinsames Eindringen in die Räumlichkeiten gegeben, Die überwiegende Zahl der Partybesucher dürfte nicht einmal geahnt haben, dass die Stadt etwas gegen die Feier hat. Schließlich war trotz Ankündigung in der Lokalpresse weder ein Hinweis angebracht, noch die Polizei vor Ort, als die Gäste nach und nach zur Party kamen.
Offenbar versucht die Polizei durch waghalsige juristische Konstruktionen Ermittlungsverfahren auch ohne Strafanträge der Stadt in die Wege zu leiten. Im Gegensatz zum Grundtatbestand des § 123 StGB ist der Schwere Hausfriedensbruch nämlich auch ohne Strafantrag des Hausrechtsinhabers verfolgbar.
Die Andere fordert die Polizei dringend auf, die völlig unhaltbaren Ermittlungen einzustellen. Wir weisen darauf hin, dass sich Beamte in diesem Fall selbst auch gemäß § 344 StGB wegen der Verfolgung Unschuldiger strafbar machen können.
Wir fordern die Polizei auf, alle Ermittlungsunterlagen umgehend an die Staatsanwaltschaft abzugeben. Die Führung der Ermittlungen durch die selbst wegen des Polizeieinsatzes in der öffentlichen Kritik stehende Polizei erschwert die Aufklärung der Vorfälle.
Dem Bundesgeschäftsführer der »Heimattreuen Deutschen Jugend« (HDJ) wird vorgeworfen, die Journalistin Andrea Röpke am 4. November 2006 in Blankenfelde verletzt zu haben. Verantworten muss sich auch ein 23-Jähriger, der einen Fotografen daran gehindert haben soll, der Journalistin zu helfen.
Andrea Röpke und ihr Kollege wollten über eine Zusammenkunft der HDJ in einem Lokal in Blankenfelde berichten. Sie beobachteten die Veranstaltung, an der etwa 200 Rechtsextreme teilnahmen, aus etwa 100 Meter Entfernung. Als sie bemerkt wurden, flüchteten die Beiden in einen Supermarkt. Dort wurde Frau Röpke von mehreren Angreifern zu Boden gestoßen und ins Gesicht geschlagen. Ihr Kollege wurde geschubst und gewürgt.
Obwohl die Journalistin das Berliner Landeskriminalamt im Vorfeld über die Veranstaltung informiert hatte, traf die Polizei erst 45 Minuten nach der Attacke ein. Es soll Probleme bei der Abstimmung zwischen den Sicherheitsbehörden in Brandenburg und Berlin gegeben haben.
Frau Röpke bat Augenzeugen darum, Zeugenaussagen zu machen. Aus Angst fand sich niemand dazu bereit.
Der HDJ droht ein Verbot durch das Bundesinnenministerium. Anfang Oktober wurden bundesweit Wohnungen und Geschäftsräume von rund 100 Personen durchsucht. In Brandenburg sollen Ermittler dabei Beweise dafür gefunden haben, dass der Verein eine Nachfolgeorganisation der seit 1994 verbotenen »Wiking Jugend« sei. Die HDJ beschreibt sich selbst als »aktive volks- und heimattreue Jugendbewegung für alle deutschen Mädel und Jungen«. Sie führt Zeltlager durch, organisiert Reisen und andere Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche, um Nachwuchs für die
rechtsextreme Szene zu rekrutieren.
Am Dienstag, den 8. Dezember, wird der Prozess gegen zwei Männer
fortgesetzt, die am 19. August 2007 den Deutschtürken Hasan K. vor der
Bernauer Diskothek »Musikzelt« rassistisch angepöbelt und schwer
verletzt haben sollen.
Bei einem ersten Gerichtstermin im September dieses Jahres hatte HasanK. in seiner Zeugenaussage beschrieben, wie er immer wieder aus einer Gruppe heraus getreten und geschlagen worden war, ohne dass die
Umstehenden eingriffen. Mit schwerwiegenden Folgen: Ein
Kieferhöhlenbruch, Zahnschäden, Hämatome und Prellungen.
Die Angeklagten schwiegen zu den Vorwürfen. Auch ZeugInnen, die sich
nach eigenen Aussagen in unmittelbarer Nähe zum Tatgeschehen aufgehalten
hatten, konnten sich an fast nichts mehr erinnern. Für den kommenden Dienstag sind deshalb weitere Zeugen geladen.
Die Verhandlung beginnt am Amtsgericht Bernau um 8.30 Uhr
Königs Wusterhausen — Die Rote Hilfe organisiert nach ihren Möglichkeiten Solidarität für alle unabhängig von Parteizugehörigkeit und Weltanschauung, die in der BRD auf Grund ihrer politischen Betätigung verfolgt werden. Politische Betätigung in diesen Sinne ist z.B. das Eintreten für die Ziele der ArbeiterInnenbewegung, der antifaschistische, antisexistische, antirassistische, demokratische oder gewerkschaftliche Kampf und der Kampf gegen die Kriegsgefahr. (§2Abs. 1 u 2 der Satzung)
Darüber hinaus gilt unsere Solidarität den von der Reaktion politisch Verfolgten in allen Ländern der Erde.
Hier in Königs Wusterhausen (KW), wo herrschende Hierarchien in Form von Parteien sich demokratisch nennen, die Faschisten dulden oder ignorieren, lieber Feste feiern als Sozialbedürftigen zu helfen oder Ausstellungen gegen Faschismus nicht zulassen, haben wir uns zusammengeschlossen, um für Gerechtigkeit zu kämpfen und gegen stattliche Repression ein zutreten.
Deshalb hat sich am 24. September 2008 in KW eine Ortsgruppe der Roten Hilfe e.V., einer parteiunabhängigen, strömungsübergreifenden linken Schutz- und Solidaritätsorganisation, gegründet.
Wir kommen aus unterschiedlichen linken Gruppierungen und Strömungen und wollen hier in KW denjenigen helfen, die aufgrund ihrer politischen Aktivitäten Hilfe in Form von rechtlicher, finanzieller oder sonstiger Unterstützung brauchen.
Wir nehmen eure Probleme sehr ernst, versuchen euch zu helfen, wenn ihr in Not seid. Zu diesem Zweck haben wir eine E‑Mailadresse und ein Notruftelefon eingerichtet. Zur eigenen Sicherheit gebt am Telefon nur eure Telefonnummer und euren Namen durch, sagt nichts zur Sache. Wir rufen euch zurück und vereinbaren einen Treffpunkt. Schreibt nicht alle eure Probleme auf, denn Post und Mail werden heute durchleuchtet und gespeichert.
Des Weiteren werden wir Informations- und Solidaritätsveranstaltungen durchführen, um das Anliegen der Rote Hilfe e.V. in der Region bekannt zu machen und auch, um Spenden zur finanziellen Unterstützung von Betroffenen zu sammeln.
Kontak:
Rote Hilfe e.V.
Ortsgruppe Königs Wusterhausen
c/o Shia e.V.
Bahnhofstraße 4
15711 Königs Wusterhausen
Tel:0177/7420920
E‑Mail:kw[ät]rote-hilfe.de
Web: www.rotehilfekw.blogsport.de