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Länderübergreifende Zusammenarbeit

Län­derüber­greifende Zusammenarbeit
Innen­min­is­ter will spezielle Ermit­tlungs­gruppe gegen rechte Attacken

Greves­mühlen (ddp, 7.9.) Unbekan­nte haben in Greves­mühlen einen Gedenkstein auf dem
ehe­ma­li­gen jüdis­chen Fried­hof mit einem großen Hak­enkreuz beschmiert. Angesichts der
wieder­holten Schän­dun­gen von Gedenkstät­ten und jüdis­chen Fried­höfen hat
Innen­min­is­ter Got­tfried Timm (SPD) das Lan­deskrim­i­nalamt (LKA) beauf­tragt, eine
spezielle Ermit­tlungs­gruppe zur Aufk­lärung dieser Straftat­en einzuset­zen. Dabei soll
es auch eine län­derüber­greifende Zusam­me­nar­beit mit Bran­den­burg geben. Die Tat in
Greves­mühlen war in der Nacht zu Fre­itag von ein­er Polizeistreife ent­deckt worden.
Das Nazisym­bol sei 55 Zen­time­ter groß und mit rot­er Farbe aufge­sprüht wor­den. Die
Täter hät­ten außer­dem eine Holztafel mit einem Gedenk­text umgestoßen und zwei
Zier­tan­nen abgesägt. Auch eine von der jüdis­che Gemeinde in Schw­erin angebrachte
Gedenk­tafel wurde zer­stört. Der genaue Tatzeit­punkt war unklar. Timm rief die
Bevölkerung zur Wach­samkeit auf. Der­ar­tige Aktio­nen dien­ten beson­ders im Wahlkampf
den recht­sex­trem­istis­chen Parteien und soll­ten offen­bar deren Stim­mungs­mache gegen
Aus­län­der und Min­der­heit­en unter­stützen, sagte Timm. Die Polizei brauche hier die
Hil­fe der Bürg­er, um die Täter schneller zu fassen, betonte er. Vor dem Hintergrund
des Anschlages auf das Muse­um des Todes­marsches im bran­den­bur­gis­chen Below/Wittstock
werde es län­derüber­grei fende Ermit­tlun­gen geben, kündigte Timm an. Dazu seien
bere­its Spezial­is­ten des LKA in die Son­derkom­mis­sion beim Polizeiprä­sid­i­um Potsdam
entsandt wor­den. Im Fall von Greves­mühlen ermit­telt inzwis­chen der Staatss­chutz der
Krim­i­nalpolizei. Zeu­gen wur­den aufgerufen, sich zu melden. Der ehe­ma­lige Friedhof
wird der Polizei zufolge in unregelmäßi­gen Abstän­den von Streifen kon­trol­liert. Im
ver­gan­genen Jahr wur­den in Meck­len­burg-Vor­pom­mern nach Angaben des Innenministeriums
ins­ge­samt 44 anti­semi­tis­che Straftat­en erfasst. Für das erste Hal­b­jahr 2002 wurden
bere­its 33 solch­er Tat­en reg­istri­ert. Dabei han­delt es sich über­wiegend um
Farb­schän­dun­gen mit anti­jüdis­chem beziehungsweise volksver­het­zen­dem Charakter.

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NS-Symbole auf Wahlplakaten

Schmier­ereien auf Plakat­en haben Nachspiel

Recht­sradikale Inhalte entfernt

Pren­zlau (Nord­kuri­er, 7.9.) Auf großflächi­gen Wahlplakat­en im Bere­ich der Berlin­er Straße (B 109)
haben sich Schmierfinken verewigt. Sie beließen es nicht etwa beim zusät­zlichen Spitzbart für den jew­eili­gen Kan­di­dat­en, son­dern warteten mit rechtsradikalen
Schmier­ereien auf. Als die Stadtver­wal­tung Pren­zlau dazu gestern entsprechende Hin­weise erhielt, ließ sie von Mitar­beit­ern des Eigen­be­triebes die überschriebenen
und verun­stal­teten Plakate ent­fer­nen. “Wir woll­ten schnell reagieren, damit diese Parolen nicht übers Woch­enende an unseren Straßen hän­gen bleiben”, erk­lärte die
amtierende Ord­nungsamt­slei­t­erin Cor­nelia Bor­chart. Am Mon­tag wolle sich die Stadt mit den Parteien in Verbindung set­zen, deren Plakate von den Schmier­ereien betroffen
sind. Da es sich dabei nicht nur um Sachbeschädi­gun­gen, son­dern um ver­fas­sungs­feindliche Inhalte han­dele, sei von weit­eren inten­siv­en Ermit­tlun­gen auszugehen. 

Schmier­ereien auf Wahlplakaten

Schwedt. (Nord­kuri­er Tem­plin, 4.9.) Mehrere Strafanzeigen aufgenom­men hat die Polizei am Woch­enende wegen Schmier­ereien auf Plakat­en von Parteien, die zur
Bun­destagswahl antreten. Ins­ge­samt haben unbekan­nte Täter an 19 Stellen des Stadt­ge­bi­etes Schmier­ereien durch Sprühen mit Farbe began­gen, darunter Hak­enkreuze, SS-Runen und andere Sym­bole. Die mut­maßliche Tatzeit liegt zwis­chen dem 30. und dem 31. August. Möglicher­weise beste­ht ein Zusam­men­hang mit der NPD-Demo am 31. August in Schwedt.Die Bevölkerung wird um Mith­il­fe gebeten. Wer hat in der fraglichen Zeit Per­so­n­en wahrgenom­men, die damit im
Zusam­men­hang ste­hen kön­nten? Hin­weise bitte unter Tele­fon (0 33 32) 4 32 10 oder an jede andere Polizeidienststelle.

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NPD-Demo in Potsdam derzeit verboten

Die für Sonnabend geplante Demon­stra­tion der NPD durch Pots­dam ist derzeit ver­boten. Das zuständi­ge Polizeiprä­sid­i­um sieht in dem Mot­to des Aufzugs — Schluss mit der Massenein­wan­derung rus­sis­ch­er Juden, Deutsch­land den Deutschen — den Straftatbe­stand der Volksver­het­zung erfüllt. Die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin teilt laut der Nachrichenagen­tur ddp diese Ansicht. 

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Farbiger zusammengeschlagen ­ Polizei: keine rechte Gewalt

Hoy­er­swer­da. Bei dem bru­tal­en Angriff auf einen far­bigen 14-Jähri­gen im Juli 2002 habe es sich nicht um eine aus­län­der­feindlich motivierte Tat gehan­delt, erk­lärte gestern Peter Bergmann, Sprech­er der Polizei­di­rek­tion in Bautzen. Wie Bergmann mit­teilte, hätte der Staatss­chutz keine Anhalt­spunk­te für eine recht­sradikal motivierte Tat gefun­den. Vielmehr habe es sich um einen “Beziehungsstre­it ” gehan­delt. Dem­nach hat­te der 14-Jährige Kon­takt zu ein­er Frau aus dem recht­en Milieu. Gemein­sam mit dieser Frau hat­ten mehrere Jugendliche den Jun­gen daraufhin mit dem Auto in einen Wald bei Berns­dorf ver­schleppt und mis­shan­delt. Das Amal-Net­zw­erk Sach­sen für Opfer rechter Gewalt erk­lärte, bei der Fahrt im Auto seien Parolen wie “Sieg Heil ” und “White Pow­er ” erk­lun­gen. Bei der Darstel­lung der Polizei han­dele es sich dem­nach um Ver­harm­lo­sung recht­sex­trem­istis­ch­er Gewalt, so Thomas Han­nich von Amal Sach­sen. Peter Bergmann erk­lärte, gegen die Jugendlichen sei Anzeige wegen Frei­heits­ber­aubung und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung erstat­tet wor­den. Warum der Vor­fall erst Wochen später an die Öffentlichkeit gelangt sei, kon­nte Bergmann gestern nicht erk­lären. Möglicher­weise habe es sich um “ermit­tlung­stech­nis­che Hin­ter­gründe ” gehandelt.

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Ehrenfriedhof geschändet

Cot­tbus. Mitar­beit­er des Grün­flächenamtes ent­deck­ten gestern Vor­mit­tag, dass 39Grabsteine auf dem Sow­jetis­chen Ehren­fried­hof in Cottbus/Madlow umgestoßen wor­den waren. Die Polizei schließt nach ersten Ermit­tlun­gen nicht aus, dass einige der Grab­steine bere­its Ende August umge­wor­fen wur­den. Schmier­ereien wur­den nicht fest­gestellt. Hin­weise zu Tätern hat die Polizei noch nicht. “Bish­er ist kein frem­den­feindlich­er Hin­ter­grund ersichtlich ” , sagt Berndt Fleis­ch­er, Sprech­er des Polizei- schutzbereiches.

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Gericht: V‑Leute riefen zum Judenmord auf

BERLIN, 10. Sep­tem­ber. Ein Berlin­er Gericht hat V‑Männer des Ver­fas­sungss­chutzes beschuldigt, zum Mord an Juden und promi­nen­ten Poli­tik­ern aufgerufen zu haben. Dabei geht es um die Nazirock-CD “Noten des Has­s­es”, die von den V‑Leuten pro­duziert wor­den sei.
Am Mon­tagabend hat­te das Amts­gericht Tier­garten in einem Eil­gerichtsver­fahren den Berlin­er Neon­azi Lars Burmeis­ter zu ein­er Bewährungsstrafe verurteilt. Burmeis­ter hat­te ges­tanden, unter dem Syn­onym “White Aryan Rebels” an Her­stel­lung und Ver­trieb der CD “Noten des Has­s­es” beteiligt gewe­sen zu sein. “Nach richter­lich­er Überzeu­gung” aber waren die vom Bun­de­samt für Ver­fas­sungss­chutz beziehungsweise vom Bran­den­burg­er Lan­desamt geführten V‑Männer Mirko Hesse und Toni Stadler die “Haup­tini­tia­toren bei Her­stel­lung und Ver­bre­itung der CD”, wie es in ein­er Mit­teilung der Jus­tiz­press­es­telle heißt. Die Affäre um die bei­den V‑Leute hat­te zulet­zt den Bun­destag und den Land­tag in Bran­den­burg beschäftigt.

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Drei Festnahmen nach Anschlag auf Gedenkstätte

NEURUPPIN/WITTSTOCK. Nach dem recht­sex­trem­istis­chen Anschlag auf die Gedenkstätte im Below­er Wald (Ost­prig­nitz-Rup­pin) hat die Polizei drei Verdächtige vor­läu­fig festgenom­men. Es han­dele sich um drei Brüder aus Witt­stock, sagte der Lei­t­ende Ober­staat­san­walt in Neu­rup­pin, Gerd Schnittch­er, am Dien­stag. Man­gels “drin­gen­den Tatver­dachts” seien die drei am Woch­enende Inhaftierten seit Mon­tag wieder auf freiem Fuß. Bei dem Anschlag vor knapp ein­er Woche war ein Ausstel­lungsraum aus­ge­bran­nt. Die Gedenkstätte, die an den Todes­marsch von KZ-Häftlin­gen aus Sach­sen­hausen im April 1945 erin­nert, wurde zudem mit NS-Sym­bol­en und juden­feindliche Parolen beschmiert. 

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Erst wurde der NPD-Kandidat Christopeit abgewählt, dann verließ CDU-Bewerber den Saal

KREIS — Gle­ich zu einem dop­pel­ten Debakel kam es am Mon­tagabend bei einem Wahlfo­rum in Per­leberg, bei dem sich die sieben Kan­di­dat­en für den Bun­destagswahlkreis 56 (dazu gehören die Kreise Ost­prig­nitz-Rup­pin, Prig­nitz und der Nor­den des Havel­lan­des) präsentierten.Nachdem sich der Neu­rup­pin­er NPD-Kan­di­dat Renald Christopeit nicht von dem Mor­dan­schlag auf einen Spä­taussiedler in Witt­stock und dem Bran­dan­schlag auf die Gedenkstätte im Below­er Wald dis­tanzierte, wurde der Bewer­ber per Pub­likumsab­stim­mung des Saales verwiesen.

 

SPD-Bewer­ber Ernst Bahr sowie Wolf­gang Gehrcke (PDS) und Wolf­gang Freese (Bünd­nis­grüne) hat­ten von Christopeit gefordert, sich von den Anschlä­gen zu dis­tanzieren. Das lehnte Christopeit ab — weil er sel­ber nichts damit zu tun habe. Als der NPD-Kan­di­dat und seine Gefol­gschaft den Saal unter lautem Protest ver­lassen hat­ten, bes­timmte der Umgang mit der NPD und rechtem Gedankengut die Debat­te — zum Unmut des CDU-Bewer­bers Sieg­bert Meseck, der wenig später frei­willig, aber total verärg­ert diese Runde ver­ließ. “Ich bin entset­zt”, sagte der 60-jährige Kreistier­arzt. Meseck fühlte sich an Zeit­en erin­nert, als andere Mei­n­un­gen eben­falls nicht zuge­lassen wur­den. “Ich bin kein Fre­und der NPD, aber den Leuten muss man doch mit Argu­menten begeg­nen können.”

 

“Es war keine vernün­ftige Debat­te”, gab gestern auch Ernst Bahr zu. Der SPD-Mann hätte es lieber gese­hen, wenn die Wahl, wer den Saal ver­lässt, allein bei ihm und Christopeit gele­gen hätte. In diesem Moment das Pub­likum zu befra­gen sei eher unglück­lich gewe­sen, so Bahr. Christ­demokrat Meseck ging noch einen Schritt weit­er: Der CDU-Bewer­ber sprach von ein­er “getürk­ten Ver­anstal­tung”, da haupt­säch­lich PDS-Leute im Saal gesessen hätten.

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V‑Mann-Affäre: Milde für Hassmusik

BERLIN Der langjährige Berlin­er Neon­azikad­er Lars Burmeis­ter hat wieder ein­mal Glück gehabt. Am Mon­tagabend verurteilte das Amts­gericht Berlin den 33-Jähri­gen für seine Beteili­gung an der Erstel­lung und Ver­bre­itung der recht­sex­tremen CD “Noten des Has­s­es” des Neon­az­iband-Pro­jek­ts “White Aryan Rebels” über­raschend zu ein­er 22-monati­gen Frei­heitsstrafe auf Bewährung. 


Mit der Anfang 2001 pro­duzierten CD hat­ten Burmeis­ter und seine mut­maßlichen Mit­täter, ein V‑Mann des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes und ein V‑Mann des Bun­de­samtes für Ver­fas­sungss­chutz, unver­hohlen zum Mord an Promi­nen­ten wie Michel Fried­man aufgerufen. In Szenepub­lika­tio­nen brüsteten sich die Neon­azis mit ihrem Erfolg: “Hass ist unser Antrieb, unsere Art zu leben und auch die Zukun­ft, die wir dem Sys­tem predigen.” 

 

Bei einem Neon­azikonz­ert in Berlin war der Ex-Lan­desvor­sitzende der ver­bote­nen FAP am 21. Juli gemein­sam mit dem V‑Mann Toni S. aus Guben festgenom­men wor­den. Bei ein­er Haft­prü­fung am Mon­tag räumte Burmeis­ter nun seine Beteili­gung an der CD im Sinne der Anklage ein, die ihm Her­stel­lung und Ver­bre­itung ver­fas­sungswidriger Pro­pa­gan­da vor­warf. Auf Antrag seines Vertei­di­gers wurde aus dem Haft­prü­fung­ster­min ein reg­ulär­er Prozess. 

 

Bei der Entschei­dung für eine Bewährungsstrafe hielt der Amt­srichter dem 33-Jähri­gen zugute, dass er nicht die treibende Kraft gewe­sen sei. Haup­tini­tia­toren bei der Her­stel­lung und Ver­bre­itung der 3.000 “Noten des Has­s­es” sollen nach Überzeu­gung des Gerichts die V‑Männer Mirko H. aus Sach­sen und Toni S. gewe­sen sein. Gegen bei­de wird ermittelt. 

 

Die Tat­sache, dass der Amt­srichter Lars Burmeis­ter attestierte, er hätte mit seinem umfassenden Geständ­nis glaub­haft Ein­sicht und Reue gezeigt, stößt bei dessen Opfern hinge­gen auf Skep­sis. Zum Beispiel bei Klaus L. (Name geän­dert). Der heute 35-Jährige wird täglich durch seine Nar­ben am Kopf an den bru­tal­en Über­fall durch Burmeis­ter und ein halbes Dutzend Gesin­nungsgenossen im Mai 1992 erinnert. 

 

Ein­er Strafver­fol­gung hat­te sich der wegen Pro­pa­gan­dade­lik­ten vorbe­strafte “Überzeu­gungstäter” damals durch Flucht nach Nor­we­gen entziehen kön­nen. Erst 1996 wurde er nach Deutsch­land aus­geliefert. Und machte nach sein­er Haf­tent­las­sung weit­er wie zuvor: als Kam­er­ad­schafts­führer in Berlin und Pro­duzent von Hassmusik.

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Von Rechtsradikalen zusammengeschlagen, weil er helfen wollte


Vor dem Amts­gericht Schwedt, Paul-Mey­er-Str. 8, find­et am Fre­itag, den 13.09.02, um
9 Uhr in Saal 106 die Urteilsverkün­dung in einem Prozess gegen drei Rechtsradikale
statt.

Der Vor­fall fand am 24. Mai let­zten Jahres, am so genan­nten “Her­rentag”, in
Anger­münde statt. Der Lok­führer Chris­t­ian S. war mit seinem acht-jähri­gen Sohn von
ein­er Rad­tour gekom­men, als er erfuhr, dass ein stadt­bekan­nter Rechtsradikaler,
Dan­ny D., einem Punk das Handy gestohlen hat­te. Empört ging Chris­t­ian S. zum
Mark­t­platz, wo sich Dan­ny D. mit zwei weit­eren Recht­sradikalen aufhielt. Als er ihn
zur Rede stellen wollte, wurde er niedergeschla­gen und von allen drei am Boden
liegend getreten. Sein Sohn stand daneben und brach in Heulen aus, als er sah, wie
sein Vater blutüber­strömt am Boden lag. Chris­t­ian S. kam nach kurzer
Bewusst­losigkeit wieder zu sich und stand auf. Als der Recht­sradikale in
provozierend fragte, ob er noch nicht genug habe, wehrte sich Chris­t­ian S.
seinerseits. 

Kay Wen­del vom Vere­in “Opfer­per­spek­tive” merkt dazu an: “Zu hof­fen ist, dass das
Gericht das Ver­hal­ten von Chris­t­ian S. angemessen würdigt: als einen Akt von
Zivil­courage gegen Recht­sradikale, die meinen, sie kön­nten willkür­lich Menschen
ein­schüchtern und demüti­gen. Die Macht der Recht­sradikalen beruht zu einem guten
Teil darauf, dass so viele Men­schen nicht ein­greifen und ihnen Gren­zen setzen.
Chris­t­ian S. hat es ver­sucht und dafür ein hohes Opfer gebracht. Am Fre­itag obliegt
es dem Gericht, den Recht­sradikalen ein­deutige Gren­zen zu setzen.”

Inforiot