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Ein Opfer kämpft um Gerechtigkeit

Trotz War­nung zweier Gutachter ist der Verge­waltiger Michael B. in Frei­heit­Jet­zt erhebt das Opfer schwere Vor­würfe gegen die Jus­tiz. Ob der Mann in Frei­heit bleibt, darüber entschei­det dem­nächst das Gericht.

(A. Lier, H. Nib­brig, T. Lan­ninger und G. Mall­witz, Die Welt) Straus­berg — Car­men M. ist ein­fach nur wütend. “Und das per­ma­nent”, wie sie sagt. Die Berliner­in, die seit eini­gen Jahren in Straus­berg lebt, muß damit fer­tig wer­den, daß der Mann, der sie vor sechs Jahren verge­waltigt hat, wieder auf freien Fuß ist. Und das, obwohl die Staat­san­waltschaft Frank­furt (Oder) eine an die Haft­strafe anschließende Sicher­heitsver­wahrung beantragte und zwei Gutachter dem heute 38jährigen attestierten, von ihm gehe weit­er­hin ein hohes Risiko aus. 

Seit Michael B. aus der Haft ent­lassen wurde, hat Car­men M. keine ruhige Minute mehr. Angst habe sie eigentlich nicht, nur mitunter ein ungutes Gefühl, erzählt sie. Was sie antreibt, ist der “Kampf gegen ein Rechtssys­tem, daß mehr für die Täter als die Opfer tut”. Diesem Kampf wid­met sie sich Tag für Tag, tele­foniert mit ihrem Anwalt, schreibt an Behör­den und Gerichte, um auf die Sit­u­a­tion aufmerk­sam zu machen. Sog­ar bei Bran­den­burgs Jus­tizmin­is­terin Beate Blechinger (CDU) ist sie Ende April vorstel­lig gewor­den — ein Ter­min, über den sie heute noch den Kopf schüt­telt. “Nach­dem ich den Fall geschildert hat­te, kam von der Min­is­terin als einziger Vorschlag, ich solle doch über­legen, ob es nicht bess­er wäre, wegzuziehen”, berichtet Car­men M. fassungslos. 

Die Min­is­terin hält die derzeit­ige Bun­des­ge­set­zge­bung zur nachträglichen Sicherungsver­wahrung für nicht weit­ge­hend genug. “Unab­hängig vom Aus­gang des Ver­fahrens hätte ich mir gewün­scht, daß die Bun­desratsini­tia­tive der CDU-Min­is­ter im Jahr 2004 Gesetz gewor­den wäre”, sagte die Min­is­terin dieser Zeitung. Der Bun­destag habe lei­der ein Gesetz zur nachträglichen Sicherungsver­wahrung ver­ab­schiedet, das hin­ter der ursprünglichen kon­se­quenten Forderung zurück­bleibe. Im Geset­zen­twurf des Bun­desrates vom April 2004 heißt es noch: “Es geht nicht an, daß Straftäter, deren hohe Gefährlichkeit sich während des Strafvol­lzugs ergibt und die die Voraus­set­zung für die Anord­nung der Sicherungsver­wahrung erfüllen, nach Ver­büßung der zeitlichen Frei­heitsstrafe ent­lassen wer­den müssen.” Blechinger sagt: “Natür­lich habe ich großes Ver­ständ­nis dafür, daß die Bevölkerung und die Presse sehr aufmerk­sam beobacht­en, wie die All­ge­mein­heit vor schw­eren Straftat­en — ins­beson­dere Sex­u­al­straftat­en — geschützt wird.” 

Die gegen­wär­tige Recht­slage ermögliche jedoch die nachträglich­er Sicherungsver­wahrung von Tätern, von denen im Fall ihrer Ent­las­sung in Frei­heit mit hoher Wahrschein­lichkeit erneut beson­ders schw­er­wiegende Tat­en zu befürcht­en sind, nicht mit der nöti­gen her­metis­chen Sicher­heit. Zu dem in der Öffentlichkeit disku­tierten Fall wollte Blechinger sich mit Ver­weis auf das schwebende Ver­fahren und die richter­liche Unab­hängigkeit nicht äußern. 

Car­men M. set­zt jet­zt alle Hoff­nung auf das Landgericht Frank­furt (Oder). Dort hat­te die Staat­san­waltschaft bere­its Anfang des Jahres den Antrag auf Sicher­heitsver­wahrung für Michael B. gestellt. Eine an die Haft anschließende Sicher­heitsver­wahrung ver­fü­gen Gerichte dann, wenn von dem Täter weit­er­hin eine Gefahr aus­ge­ht. Nor­maler­weise wird sie schon bei der Urteilsverkün­dung ver­hängt. Nach ein­er Geset­zesän­derung kann sie jet­zt aber auch nachträglich beschlossen wer­den, wenn sich etwa während der Haft neue Erken­nt­nisse über den Täter ergeben, die eine solche Maß­nahme zum Schutz der All­ge­mein­heit notwendig machen. 

Angst vor der Rache des Täters


Eine Frau muß fürcht­en, erneut Opfer ihres Verge­waltigers zu wer­den: Er gilt als gefährlich — und er ist frei

(Tan­ja Laninger und Axel Lier, Welt vom 30.6.05) Pots­dam — Vor fast sechs Jahren ist Car­men M. in Straus­berg verge­waltigt wor­den. Der Täter, Michael B., wurde damals gefaßt und zu fünf Jahren und drei Monat­en Gefäng­nis verurteilt. Seit März 2005 ist er ein freier Mann — obwohl die Jus­tizvol­lzugsanstalt (JVA) Brandenburg/H. gegen seine Freilas­sung plädiert hat. Die Staat­san­waltschaft Frank­furt (O.) läßt nun prüfen, ob B. nachträglich in Sicherungsver­wahrung genom­men wer­den kann. Ein Ver­fahren, auf das Car­men M. große Hoff­nung set­zt — und das ihr zugle­ich Alp­träume beschert. Denn das Landgericht in Frank­furt hat Ablehnung signalisiert. 

Die Staat­san­waltschaft hat­te bere­its am 28. Feb­ru­ar 2005 einen Unter­bringungs­be­fehl für B. beantragt. “Der hätte ver­hin­dert, daß der Mann das Gefäng­nis ver­läßt, bevor über die nachträgliche Sicherungsver­wahrung ver­han­delt wird”, sagt Frau M.s Recht­san­walt Jens Kroll. Doch das Landgericht lehnte schon damals ab: Während der Haft seien keine “neuen Tat­sachen” zutage getreten, die B.s Per­sön­lichkeit und sein Rück­fall­risiko in neuem Licht erschienen ließen (Akten­ze­ichen 264 Js 20660/99V).

Indes hal­ten zwei Gutachter B. für gefährlich. Sie sind vom Frank­furter Landgericht beauf­tragt, aber noch nicht gewürdigt wor­den. Ein­er schreibt über B.: “In der Gesamtschau über­wiegen (…) ein­deutig neg­a­tive Prog­nosekri­te­rien, so daß (…) nicht auszuschließen ist, daß der Betrof­fene auch in Zukun­ft wieder durch erhe­bliche Straftat­en in Erschei­n­ung tritt, durch die Opfer seel­isch oder kör­per­lich schw­er geschädigt wer­den kön­nen.” Im anderen Gutacht­en ste­ht: “Von B. geht gegen­wär­tig ein hohes Risiko für die All­ge­mein­heit aus. Im Falle ein­er Ent­las­sung aus dem Strafvol­lzug wäre mit weit­eren erhe­blichen Straftat­en zu rech­nen, ins­beson­dere mit Sex­u­al­straftat­en wie hier verurteilt.” 

B. hat­te sich in der JVA Bran­den­burg ein­er Ther­a­pie ver­weigert. Er habe sich zwar angepaßt ver­hal­ten und soziale Kom­pe­tenz gezeigt — allerd­ings nur, so der Gutachter, weil “es ihm vorder­gründig darauf ankam, nach zwei Drit­teln der Strafe ent­lassen zu wer­den”. B. mußte trotz­dem die gesamt Strafe absitzen. 

Ermit­tlun­gen der Polizei zufolge hat­te der heute 38jährige zwei weit­ere Frauen verge­waltigt. Die eine hat­te aus Angst jede Aus­sage vor Gericht ver­weigert, die zweite will sich nicht öffentlich äußern. Auch Car­men M. war von B. mit dem Tode bedro­ht wor­den für den Fall, daß sie ihn anzeigt. Doch sie läßt sich nicht ein­schüchtern, weil sie den Mann für eine “Zeit­bombe” hält. Ihr Anwalt sieht das ähn­lich: “Bei mir ist B. ganz ruhig, aber meine Kol­le­gin in der Kan­zlei hat er bere­its tele­fonisch bedroht.” 

B.s Mut­ter glaubt indes fest daran, daß sich ihr Sohn geän­dert hat. “Er arbeit­et jet­zt bei ein­er Bau­fir­ma in der Nähe von Straus­berg. Mir hat er gesagt, daß die Verge­wal­ti­gun­gen der größte Fehler seines Lebens waren.” 

Stre­it um Sexualstraftäter

Rück­fall­ge­fährde­ter Mann nach Ent­las­sung seit Monat­en auf freiem Fuß

(FRANK SCHAUKA, MAZ) FRANKFURT (ODER) Um den 38-jähri­gen Sex­u­al­straftäter Michael B., der trotz anhal­tender Gefährlichkeit nach fün­fein­hal­b­jähriger Strafhaft im März 2005 aus dem Gefäng­nis ent­lassen wurde, ist in Bran­den­burg ein juris­tis­ch­er Stre­it ent­bran­nt. Dabei geht es um den Umgang mit einem ein­schnei­den­den Bun­des­ge­setz vom Juli 2004, das es erlaubt, gefährliche Straftäter mit hohem Rück­fall­risiko in ein­er nachträglichen Sicherungsver­wahrung unterzubrin­gen. Obwohl inzwis­chen zwei Gutachter befun­den haben, dass von B. “gegen­wär­tig ein hohes Risiko fü
r die All­ge­mein­heit” aus­ge­he, ist der Mann auf freiem Fuß. Recht­san­walt Jens Kroll, der ein von B. verge­waltigtes Opfer ver­tritt, hält dies für skandalös. 

Der zuständi­gen Kam­mer des Landgerichts Frank­furt (Oder) lägen die Gutacht­en “noch nicht voll­ständig vor”, erk­lärte Gerichtssprech­er Markus Fritsch gestern den Umstand, dass die Kam­mer knapp vier Monate nach B.s Ent­las­sung noch immer keinen Ver­hand­lung­ster­min fest­ge­set­zt hat, um über die Sicherungsver­wahrung des ent­lasse­nen Sex­u­altäters zu entschei­den. Die Richter, erläutert Fritsch, hät­ten noch Nach­fra­gen zu den vorgelegten Gutacht­en gehabt, weil ihnen diese zum Teil nicht aus­re­ichend begrün­det erschienen. 

In der Ten­denz — soweit sich das mit aller Vor­sicht gegen­wär­tig beurteilen lässt — neigt die Kam­mer wohl eher dazu, B. nicht wieder zu inhaftieren. Tat­säch­lich würde er nicht wegen ein­er neu began­genen Straftat einges­per­rt, son­dern weil Psy­chi­ater der Auf­fas­sung sind, der Mann werde wahrschein­lich erneut schwere Ver­brechen bege­hen. Erlassen wurde das Gesetz zur nachträglichen Sicherungsver­wahrung, um die Bevölkerung vor hochge­fährlichen Straftätern zu schützen. “Der Geset­zge­ber ging davon aus, dass es im gesamten Bun­des­ge­bi­et nur eine Hand­voll Leute trifft”, so Sprech­er Fritsch. 

B.s Fall ist heikel. Zumin­d­est zwei Frauen hat­te er Ende der 90er Jahre verge­waltigt. Möglicher­weise ist die Zahl sein­er Opfer noch größer, dem Vernehmen nach schüchterte er Frauen so mas­siv ein, das manche bis heute keinen Mut gefun­den haben, um B. bei der Polizei anzuzeigen. 

Im Feb­ru­ar 2000 wurde B. dann wegen zweifach­er Verge­wal­ti­gung zu fün­fein­halb Jahren Gefäng­nis verurteilt. Während der Haft benahm er sich unauf­fäl­lig. Aber er ver­weigerte die Ther­a­pie, so dass er nicht, wie son­st oft üblich, nach zwei Drit­teln der Haftzeit ent­lassen wurde. Die Leitung der Jus­tizvol­lzugsanstalt Brandenburg/Havel traute B.s angepasstem Ver­hal­ten so wenig, dass sie emp­fahl, ihn nach der reg­ulären Haft in eine nachträgliche Sicherungsver­wahrung zu überstellen. 

Die Staat­san­waltschaft Frank­furt (Oder) teilte diese Sicher­heits­be­denken und stellte im Dezem­ber 2004 beim Landgericht Frank­furt einen Antrag auf nachträgliche Sicherungsver­wahrung. Da nicht auszuschließen war, dass die zwei vom Gericht beauf­tragten Gutachter ihre Exper­tisen nicht vor dem Haf­tent­las­sung­ster­min vor­legen wür­den, stellte die Staat­san­waltschaft noch einen Zusatzantrag: B. solle, auch wenn er eigentlich ent­lassen wer­den müsste, bis zu ein­er abschließen­den Gericht­sentschei­dung in Haft bleiben. Das Landgericht lehnte diesen so genan­nten Unter­bringungs­be­fehl jedoch ab. Dass die Staat­san­waltschaft dage­gen keine Beschw­erde ein­legte, kri­tisiert Opfer­an­walt Kroll eben­so wie die Monate, die sich das Gericht Zeit für die Entschei­dung nimmt. 

All­ge­mein betra­chtet, geht die Jus­tiz in Bran­den­burg nicht mit Samthand­schuhen mit hochgr­a­dig rück­fall­ge­fährde­ten Schw­erver­brech­ern um. Während der kurzen Gel­tungs­dauer des Geset­zes von nicht ein­mal einem Jahr hat das Ober­lan­des­gericht schon zwei nachträgliche Unter­bringun­gen ange­ord­net. Im Ver­gle­ich zur Recht­sprechung in anderen Län­dern steuern die Gerichte in Bran­den­burg sog­ar einen härteren Kurs. 

Jus­tizmin­is­terin Blechinger: Gesetz nicht rigide genug

(Gudrun Mall­witz, Berlin­er Mor­gen­post) Pots­dam — Die Freilas­sung des Verge­waltigers Michael B., der nach Ansicht von zwei Gutachtern ein hohes Risiko für die All­ge­mein­heit darstellt, sorgt für poli­tis­chen Zünd­stoff. Bran­den­burgs Jus­tizmin­is­terin Beate Blechinger (CDU) hält die derzeit­ige Bun­des­ge­set­zge­bung zur nachträglichen Sicherungsver­wahrung für nicht weit­ge­hend genug. “Unab­hängig vom Aus­gang des Ver­fahrens im Fall des freige­lasse­nen Sex­u­al­straftäters hätte ich mir gewün­scht, daß die Bun­desratsini­tia­tive der CDU-Min­is­ter im Jahr 2004 Gesetz gewor­den wäre”, sagte die Min­is­terin dieser Zeitung. 

Der Bun­destag habe lei­der ein Gesetz zur nachträglichen Sicherungsver­wahrung ver­ab­schiedet, das hin­ter der ursprünglichen kon­se­quenten Forderung zurück­bleibe. Im Geset­zen­twurf des Bun­desrates vom April 2004 heißt es noch: “Es geht nicht an, daß Straftäter, deren hohe Gefährlichkeit sich während des Strafvol­lzugs ergibt und die die Voraus­set­zung für die Anord­nung der Sicherungsver­wahrung erfüllen, nach Ver­büßung der zeitlichen Frei­heitsstrafe ent­lassen wer­den müssen.” Blechinger sagt: “Natür­lich habe ich großes Ver­ständ­nis dafür, daß die Bevölkerung und die Presse sehr aufmerk­sam beobacht­en, wie die All­ge­mein­heit vor schw­eren Straftat­en — ins­beson­dere Sex­u­al­straftat­en — geschützt wird.” 

Die gegen­wär­tige Recht­slage ermögliche jedoch die nachträglich­er Sicherungsver­wahrung von Tätern, von denen im Fall ihrer Ent­las­sung in Frei­heit mit hoher Wahrschein­lichkeit erneut beson­ders schw­er­wiegende Tat­en zu befürcht­en sind, nicht mit der nöti­gen her­metis­chen Sicher­heit. Zu dem in der Öffentlichkeit disku­tierten Fall wollte Blechinger sich mit Ver­weis auf das schwebende Ver­fahren und die richter­liche Unab­hängigkeit nicht äußern. Das Landgericht Frank­furt (O.) hat die Sicherung­sun­ter­bringung bis­lang abgelehnt. Das Haupt­sachev­er­fahren ste­ht noch aus. Sollte die nachträgliche Unter­bringung auch dann ver­wehrt wer­den, will die Staat­san­waltschaft eventuell Rechtsmit­tel einlegen. 

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Frauen-Mangel: Potsdamer Plattner-Institut sucht Studentinnen

Pots­dam (dpa) Das Has­so-Plat­tner-Insti­tut (HPI) in Pots­dam hat einen erschreck­enden Man­gel an Frauen im Studi­um der Infor­ma­tion­stech­nolo­gie (IT) beklagt. Der Frauenan­teil betrage nur acht Prozent, sagte HPI-Direk­tor Christoph Meinel . “Den­noch gehören die weni­gen jun­gen Frauen, die bei uns IT- Sys­tems Engi­neer­ing studieren, oft zu den besten Absol­ven­ten.” Diese Tat­sache sollte beson­ders Abi­turi­entin­nen Mut machen, sich für ein IT-Studi­um zu bewer­ben. Am 15. Juli laufe die Bewer­bungs­frist ab. 

Die von SAP-Mit­grün­der Has­so Plat­tner ges­tiftete und pri­vat finanzierte Ein­rich­tung in Babels­berg nimmt jährlich höch­stens 80 Stu­den­ten für den im Win­terse­mes­ter star­tenden Bach­e­lor-Stu­di­en­gang IT Sys­tems Engi­neer­ing an. Der “Bach­e­lor” ist der erste für den Beruf qual­i­fizierende Abschluss am HPI. Er kann in sechs Semes­tern erre­icht wer­den. Stu­di­enge­bühren wer­den nicht erhoben. 

“Seit Auf­nahme unser­er Tätigkeit vor sechs Jahren haben wir ins­ge­samt nur gut 70 Bewer­bun­gen von jun­gen Frauen für unseren Stu­di­en­gang IT Sys­tems Engi­neer­ing erhal­ten”, sagte Meinel. “Hochbe­gabte Abi­turi­entin­nen und Abi­turi­en­ten, die zwar an Infor­matik inter­essiert sind, aber einen prax­is­näheren Uni-Stu­di­en­gang als Alter­na­tive suchen und inten­sive per­sön­liche Betreu­ung erwarten, find­en bei uns das Gewün­schte.” Dem fol­gt als vierse­mes­triger Stu­di­en­gang der Mas­ter und die Möglichkeit, im Fach Infor­matik zu promovieren.

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Schmierereien entfernt

Dall­gow-Döberitz (Havel­land) — Schmier­ereien musste das Ord­nungsamt am Mittwoch von ein­er Turn­halle in Dall­gow-Döberitz ent­fer­nen lassen. Unbekan­nte hat­ten zwei Hak­enkreuze und Nazi-Parolen an die Wand geschmiert. Die Polizei ermit­telt zu den Verursachern. 

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»Wir haben hohe Erwartungen an die Linkspartei«

Ein Gespräch mit Bir­git Kühr

* Bir­git Kühr ist Organ­isatorin der Mon­tags­demon­stra­tio­nen in Angermünde

F: Im Herb­st des ver­gan­genen Jahres waren die Zeitun­gen voll mit Bericht­en über Mon­tags­demos, sei­ther hört man nicht viel. Sie haben für Sam­stag die Mon­tags­demon­stran­ten aus Bran­den­burg zur ersten gemein­samen Demo nach Jüter­bog ein­ge­laden. Meinen Sie, so die Proteste wieder­beleben zu können? 

Bis jet­zt haben wir 28 Zusagen von Ini­tia­tiv­en aus ver­schiede­nen Städten – aus Bran­den­burg, aber auch aus Sach­sen und Sach­sen-Anhalt. Wir wollen unsere Proteste gegen die Hartz-IV-Geset­ze wieder in das öffentliche Bewußt­sein brin­gen, wir wollen die Zusam­me­nar­beit der Ini­tia­tiv­en weit­er verbessern. 

F: Die Teil­nehmer kom­men aber aus Ost­deutsch­land. Woll­ten Sie West­deutsche nicht dabei haben? 

Wir haben selb­stver­ständlich viele Verbindun­gen zu Ini­tia­tiv­en in West­deutsch­land. Z. B. ste­hen wir Anger­mün­der in engem Kon­takt zur Dort­munder Mon­tags­de­mo. Wir wis­sen auch, daß allein in Nor­drhein-West­falen in 45 Städten immer noch regelmäßig Demos stat­tfind­en – auch wenn die Presse sie verschweigt. 

Natür­lich haben wir die West­deutschen auch ein­ge­laden, wir freuen uns über jeden, der kommt. Das Prob­lem ist die Ent­fer­nung: Viele, die von den Hartz-IV-Geset­zen betrof­fen sind, kön­nen das Fahrgeld nicht aufbringen. 

F: Der let­zte große Protest gegen »Hartz IV« war die »Aktion Agen­turschluß«, bei der am Tage des Inkraft­tretens der Hartz-IV-Geset­ze viele Arbeit­sagen­turen von Demon­stran­ten block­iert wur­den. Seit­dem scheinen die Proteste eingeschlafen zu sein. Erwarten Sie, mit Ihrer Demon­stra­tion der Bewe­gung neuen Schwung ver­schaf­fen zu können? 

Wir wollen vor allen Din­gen Aufmerk­samkeit erre­gen. Unsere Mit­bürg­er sollen sehen, daß wir immer noch da sind. Neuen Schwung brauchen wir natür­lich auch – und dafür haben wir eine gute Grund­lage geschaf­fen: Wir haben Ini­tia­tiv­en aus 35 Städten ver­net­zt, wir tauschen Infor­ma­tio­nen aus, wir stim­men unsere Aktio­nen ab. Auch wenn die Proteste gegen den Sozial­ab­bau in den Schlagzeilen kaum noch vorkom­men – unsere Zusam­me­nar­beit ist wesentlich bess­er gewor­den. Das ist ein guter Aus­gangspunkt für eine neue Protest­welle. Wir wer­den die Men­schen weit­er wachrütteln! 

F: Viele Teil­nehmer der Mon­tags­demon­stra­tio­nen haben resig­niert, weil sie mein­ten, daß die Proteste wirkungs­los ver­puffen. Aber wäre die Zusam­me­nar­beit von WASG und PDS ohne den Druck der Ini­tia­tiv­en und auch der Mon­tags­demon­stran­ten über­haupt möglich gewesen? 

Ich glaube nicht. Ich bin ziem­lich sich­er, daß sich das neue Links­bünd­nis auch deswe­gen gebildet hat, weil viele gemerkt haben, daß die Bürg­er eine Alter­na­tive brauchen, der man wirk­lich ver­trauen kann. Die Men­schen haben gemerkt, daß man zusam­men­ste­hen muß, wenn man etwas erre­ichen will – es haben sich ja auch viele andere Zusam­men­schlüsse gebildet. In Anger­münde z.B. haben wir ein »Bürg­er­bünd­nis gegen Sozial­ab­bau« gegrün­det, das zur Kom­mu­nal­wahl antreten will. Das wäre nie passiert, wenn es die Protest­welle nicht gegeben hätte. 

F: Was erwarten die Mon­tags­demon­stran­ten von der neuen Linkspartei? 

Daß sie ihr Wort hält und für mehr soziale Gerechtigkeit ein­ste­ht; daß sie unsere Forderun­gen ernst nimmt; daß sie uns unter­stützt. Wir haben hohe Erwartun­gen an die Linkspartei, und ich hoffe, daß wenig­stens sie uns nicht enttäuscht. 

F: Das »Worthal­ten« ist nicht ger­ade eine Charak­tereigen­schaft von Poli­tik­ern. Auch die PDS hat mehr Erwartun­gen geweckt, als sie erfüllt hat. Wie gehen Sie jet­zt an das Phänomen »Linkspartei« her­an? Eupho­risch oder mit vor­sichtiger Distanz? 

Wir wer­den sich­er weit­er auf die Straße gehen, wobei wir erst ein­mal abwarten, wie sich die Linkspartei entwick­elt. Auf jeden Fall hof­fen wir, daß PDS und WASG gut zusam­me­nar­beit­en und daß sie kom­pe­tente Poli­tik­er an die Spitze stellen, die unsere Inter­essen vertreten. Wir wer­den jeden­falls außer­halb des Par­la­ments den Druck auf die Poli­tik aufrecht erhal­ten, auch auf die Linkspartei. Eines will ich aber klarstellen: Wir Mon­tags­demon­stran­ten sind über­parteilich, wir wer­den für nie­man­den Wahlkampf machen. 

* Sam­stag, 2. Juli, 14 – 18 Uhr, Mark­t­platz Jüterbog

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Prozessauftakt gegen Holocaustleugner im Amtsgericht Bernau

(Autonome Jugen­dan­tifa Bernau) Ver­gan­gene Woche taucht­en in Berlin­er S‑Bahnen Flugzettel auf, in denen
vom „Deutsche Kol­leg“ um den ehe­ma­li­gen NPD — Anwalt Horst Mahler zum
Besuch des „ersten Bernauer Auss­chwitz-Prozess­es“ aufgerufen wurde, der
heute 25 Neon­azis in das Amts­gericht Bernau zog. Kurz nach 16 Uhr begann
die Ver­hand­lung, der Saal war beset­zt durch vor­wiegend ältere Nazis.
Auch einige Vertreter der lokalen Kam­er­ad­schaftsszene waren anwe­send, so
auch das Mit­glied des Nationalen Bünd­nis Preußen (NBP) und NPDler
Thorsten Genz. 

Angeklagt waren vier selb­ster­nan­nte „Reichs­büger“ aus dem Kreis des
„Deutschen Kol­legs“, namentlich Dirk Uwe Rei­necke, Jörg Rain­er Linke,
Wolf­gang Heinz Edmund Hack­ert und Gerd Hart­muth Walther. Anlass der
Ver­hand­lung war ein Flugzettel der von sel­bi­gen im let­zten Jahr vor dem
Bernauer Paulus-Prae­to­rius-Gym­na­si­um verteilt wurde. In diesem
Flugzettel wurde der Schuldirek­tor des Gym­na­si­ums Jörg Schüne­mann, als
jemand der sich dem „Deutschen Volk“ durch die Ver­bre­itung der
„Auschwitz-Lüge“ schuldig gemacht habe, dif­famiert. Damit nah­men die
Holo­caust — Leugn­er Bezug auf den von Schülern des Gymnasiums
organ­isierten Pro­jek­t­tag, der sich the­ma­tisch mit dem
Nation­al­sozial­is­mus auseinandersetzte. 

Zuvor fand ein Prozess gegen Dr. Rigolf Hen­nig vor dem Landgericht
Ver­den statt. In typ­is­ch­er anti­semitsch­er Rhetorik brachte Hen­nig in
diesem Prozess die „Auschwitz-Lüge“ in Verbindung mit den „Inter­essen
der Juden­heit“. Die Imag­i­na­tion der „jüdis­chen Weltver­schwörung“ ist
Hauptele­ment anti­semitsch­er Ide­olo­gie und wird in diesem Sinne auch von
Horst Mahler und seinem Umfeld propagiert. So behauptetete zum Beispiel
eine „Reichs­bürg­erin“ am Rande eines Nazi­auf­marsches vor laufender
Kam­era eines ZDF – Teams, dass die Medi­en in Deutsch­land von den Juden
kon­trol­liert wer­den. In dem Aufruf von Mahler, der auf dem
recht­sradikalen Por­tal Sto­er­te­bek­er ver­gan­gene Woche veröf­fentlicht wurde, mobil­isierte er nach Bernau.
Schon in der Über­schrift offen­bart sich seine revisionistischen
Posi­tion, da er die Jus­tiz in Anführungsstriche set­zt und von der OMF –
BRD spricht. 

Wie schon im Ver­den­er Prozess intendieren Horst Mahler und seine
Kam­er­aden in Bernau „die von Ger­mar Rudolf erar­beit­ete Gesamtschau der
wesentlichen Ergeb­nisse der revi­sion­is­tis­chen Geschichtsforschung
zusam­men mit der zitierten Stel­lung­nahme des Deutschen Bun­destages zum
Mit­telpunkt ein­er öffentlichen Gerichtsver­hand­lung zu machen“ (aus dem
Aufruf von Horst Mahler). Rudolf negiert in seinem Buch „Vor­lesun­gen
über den Holo­caust – Strit­tige Fra­gen im Kreuzver­hör“ die
Offenkundigkeit des Holo­causts und wird dabei vom Peti­tion­sauss­chuß des
Deutschen Bun­destages indi­rekt unter­stützt, in dessen Beschlußempfehlung
Pet 4–12-07–45-5699 die Gerichte verpflichtet wer­den, „solche Tatsachen,
die es für offenkundig erachtet, in der Hauptver­hand­lung zu erörtern“
(eben­da). Anknüpfend an die Strate­gie des Prozess­es vor dem Landgericht
Ver­den ver­sucht­en die von der Bernauer Staat­san­waltschaft wegen
Volksver­het­zung angeklagten Neon­azis, die sich weitest­ge­hend selbst
vertei­digten, von konkreten Vor­wurf abzu­lenken und den Holo­caust zu
the­ma­tisieren. Außer­dem wurde erneut ein Befan­gen­heit­santrag gestellt. 

Kurz vor 18 Uhr endete die Ver­hand­lung mit der Verei­di­gung eines
Polizis­ten, der als Zeuge geladen war und wurde auf den 4. Juli um 11
Uhr vertagt. 

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Bürgergesellschaftliche Kompetenzen von MigrantInnen stärken

Im Land Bran­den­burg engagieren sich viele Migran­tinnen und Migranten in unter-schiedlich­ster Form. Beispiele dafür sind die Aus­län­der­beiräte, Selb­sthil­fe­grup­pen und andere Ini­tia­tiv­en, in denen Migrant/innen ihre Poten­ziale in den Inte­gra­tionsprozess ein­brin­gen. Etwa 30 Organ­i­sa­tio­nen und Selb­sthil­fe­grup­pen von Migranten/innen mit ein­er Vielzahl von Aktiv­itäten und Zielset­zun­gen sind tätig. 

Neben ihrer Rolle für die Inte­gra­tion der Migran­tinnen und Migranten wirken Selb­sthil­fe­grup­pen als Ler­nort zivilge­sellschaftlich­er Kom­pe­ten­zen. Der Grad ihrer Wirkung hängt jedoch auch von der Pro­fes­sion­al­ität und Qual­ität ihres Han­delns ab. 

Ziel des Pro­jek­tes ist es Migran­tinnen und Migranten in ihrem Engage­ment zu stärken und ihre mit­ge­bracht­en Hand­lungs-kom­pe­ten­zen auszubauen. In der Sem­i­nar­rei­he wer­den the­o­retis­che Ken­nt­nisse, Meth­o­d­en und prax­is­be­zo­gene Erfahrun­gen über zivilge­sellschaftlich­es Engage­ment und Par­tizipa­tion von Migrant/innen vermittelt. 

Die Idee des vor­liegen­den Pro­jek­tes ist im Rah­men des Bran­den­burg­er Migrant/in­nen-tre­f­fens ent­standen, an dem aktive Migran­tinnen und Migranten mitwirken. Die Teil­nehmerin­nen und Teil­nehmer haben Ihren Bedarf an Unter­stützung durch Fort­bil­dung und Qual­i­fizierung kundgetan. 

Nach der Teil­nahme an dieser Rei­he erhal­ten die Migrant/innen ein Zertifikat. 

Ter­mine

02.09.05

Fr. Pichottka

Fr. Leichsenring

Herr Kegel

Bürg­er­schaftlich­es Engage­ment – The­o­rie und Praxis 

30.09.05

Hr. Prof. Knösel

Fr. Grasnick 

Rechtliche Aspek­te im Bürg­er­schaftlichen Engagement 

22.10.05

Fr. Kleffner

Cem Sey

Presse- und Medi­en­ar­beit / Öffentlichkeitsarbeit 

18. und 19.11.05

Herr Dr. Hamdali

Fr. Garnitz

Fr. Krüßmann

Projektmanagement 

10.12.05

Fr. Prof. Weiss

Fr. Kindelberger 

Interkul­turelle Kom­pe­tenz und interkul­turelle Kommunikation 

11.02.06

Hr. Kendon

Hr. Eggeling

Organisationsentwicklung 

Teil­nah­mevo­raus­set­zun­gen

Teil­nehmen kön­nen Migran­tinnen und Migranten aus Aus­län­der­beiräten und anderen Migrantenor­gan­i­sa­tio­nen wie Vere­inen und Selbsthilfegruppen. 

Die max­i­male Teil­nehmerzahl beträgt 25, daher soll­ten sich pro Migrantenor­gan­i­sa­tion max­i­mal 2 Teil­nehmende anmelden. 

Diese Rei­he wird in deutsch­er Sprache stat­tfind­en, daher sind gute Sprachken­nt­nisse eine wichtige Voraussetzung. 

Ver­anstal­tung­sort

Berlin-Bran­den­bur­gis­che Aus­lands­ge­sellschaft BBAG e.V.
Schul­straße 8b, 14482 Potsdam
Tel.: 0331–2700240
Fax: 0331–2708690

Träger dieser Rei­he ist der Fach­ber­atungs­di­enst Zuwan­derung, Inte­gra­tion und Tol­er­anz im Land Bran­den­burg — FaZIT. 

Anmel­dung bis zum 5. August bei

Fach­ber­atungs­di­enst Zuwan­derung, Inte­gra­tion und Tol­er­anz im Land Bran­den­burg (FAZIT),
Kirschallee 7,
14469 Potsdam
Tele­fon 0331 / 5053378 und 0331 / 9676254
Fax 0331 / 5053379
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Streitfall Teltow-Seehof abgeschlossen

Berlin/Teltow — Nach fast 15 Jahren haben das Bun­de­samt zur Regelung offen­er Ver­mö­gens­fra­gen und die Erbenge­mein­schaft Saber­sky einen Schlußstrich unter den Stre­it um Grund­stücke in Tel­tow-See­hof (Pots­dam-Mit­tel­mark) gezo­gen, die einst jüdis­ches Eigen­tum waren. Damit sind die restlichen 600 anhängi­gen Ver­fahren erledigt. Die Berechtigung
der Saber­sky-Erben wurde anerkannt.

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Massengrab wird nicht geöffnet

FRANKFURT (ODER). Auf einem schäbi­gen Gelände unweit des Polizeipräsidiums
von Frank­furt (Oder) wer­den die Gebeine von min­destens 1 300 deutschen
Wehrma­chtssol­dat­en ver­mutet — begraben unter Asphalt, Beton­plat­ten und
Unkraut. Das ver­bor­gene Mas­sen­grab haben der Stadthis­torik­er Joachim
Schnei­der und Rolf Hüb­n­er vom Volks­bund Deutsche Kriegs­gräber­für­sorge anhand
sow­jetis­ch­er Akten nachgewiesen. Nie­mand zweifelt dies an, doch der Umgang
mit dem Fund stürzt Frank­furt (Oder) in einige Nöte. 

Ober­bürg­er­meis­ter Mar­tin Patztelt (CDU) hat jet­zt vorgeschla­gen, “die Toten
in Frieden ruhen zu lassen”. Zuord­nen ließen sie sich ohne­hin kaum noch. Der
gläu­bige Katho­lik schlug weit­er vor, eine Gedenkplat­te auf dem Ödland
anzubrin­gen. Außer­dem plant er, die zen­trale Frank­furter Gedenk­feier zum
Volk­strauertag dieses Jahr dort stat­tfind­en zu lassen. So will die Stadt
ver­mei­den, das Mas­sen­grab zu öff­nen. Nicht zulet­zt wohl, weil eine
umfassende Suchak­tion nach Schätzun­gen über eine Mil­lion Euro kosten würde.
Dage­gen protestiert nun Rolf Hüb­n­er von der Kriegs­gräber­für­sorge: “Das ist
Bauland. Da kann man doch keine Kriegstoten liegen lassen”, sagt Hübner
empört. “Wir sind doch ein Kulturstaat .” 

Die deutschen Sol­dat­en waren zumeist während des stra­paz­iösen Rücktransports
aus sow­jetis­ch­er Gefan­gen­schaft gestor­ben oder im dama­li­gen Frankfurter
Auf­fanglager umgekom­men. Sie waren in den Jahren 1946 bis 1950 eilig
ver­schar­rt wor­den. Bei der Auflö­sung des Fried­hofes zu Beginn der 70er-Jahre
hat­ten es die DDR-Behör­den dann schlicht ver­säumt, auch diese Gebeine auf
den Frank­furter Haupt­fried­hof umzu­bet­ten. Nach der Wende über­nahm eine
Ham­burg­er Fir­ma das Gelände, das zulet­zt als Lager­fläche genutzt wor­den war.
Schon Anfang der 90er-Jahre sollen Kanalar­beit­er dann bei Grabungsarbeiten
auf men­schliche Skelett­teile gestoßen sein. Die Fir­ma ist inzwischen
insol­vent. Doch eine Skizze mit Lage­plan, in dem die Knochenfunde
eingeze­ich­net waren, erre­ichte den His­torik­er Joachim Schnei­der schon vor
Jahren. Eine anonyme Zuschrift ohne Absender. 

Noch keine Suchanfragen 

“Das war der Aus­lös­er für unsere Unter­suchun­gen”, sagt Schnei­der. Mit Hilfe
der Namenslis­ten aus dem Moskauer Mil­itärhauptarchiv kon­nten Schnei­der und
seine Mit­stre­it­er nach­weisen, dass über 3 000 deutsche Kriegsheimkehrer in
den ersten Nachkriegs­jahren auf dem Fried­hof an der Liecht­en­berg­er Straße
begraben wur­den. Umge­bet­tet wur­den aber nur die Gebeine von etwa 1 800
Heimkehrern. Nach den Berech­nun­gen von Schnei­der liegen die Gebeine von
genau 1 377 deutschen Sol­dat­en unter der Brache. Eigentlich rechnet
Schnei­der sog­ar mit ein­er noch höheren Zahl. “Für das Jahr 1945 fehlen uns
die Akten, obwohl ger­ade in dieser Zeit viele Heimkehrer ver­stor­ben sein
müssten”, sagt Schnei­der. Denn die Sow­jets haben zunächst die schwer
kranken, arbeit­sun­fähi­gen Wehrma­chtssol­dat­en ent­lassen. Genau diese Menschen
aber hät­ten den Trans­port häu­fig nicht überlebt. 

Hin­terbliebene haben wegen des wahrschein­lichen Mas­sen­grabes aber noch keine
neue Ver­mis­sten-Suchan­fra­gen gestellt. Wed­er beim Such­di­enst des Deutschen
Roten Kreuzes in München noch beim Volks­bund. “Es gab nur vereinzelte
Nach­fra­gen”, sagt Hein­rich Rehberg vom DRK-Such­di­enst. “Die direkten
Ver­wandten inter­essiert meist, wie der Ver­mis­ste zu Tode gekom­men ist.” Im
Falle der Kriegsheimkehrer, die in Frank­furt (Oder) star­ben, habe man die
Todesum­stände meist schon in den ver­gan­genen Jahrzehn­ten rel­a­tiv genau
beschreiben können. 

Nach bald sechzig Jahren lassen sich die Gebeine nur noch schw­er zuordnen,
zumal die Heimkehrer keine Erken­nungs­marken mehr gehabt haben. Und
DNA-Ver­gle­iche mit Men­schen­knochen sind beson­ders aufwändig und kostspielig,
sagen Experten. Das Bauland indes ist mit einem ver­muteten Massengrab
prak­tisch wert­los geworden.

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Kündigung: Döner-Imbiss muss ausziehen

Pan­ke­tal (MOZ) Die Entschei­dung fiel nicht öffentlich und mit klar­er Mehrheit: Die Pan­ke­taler Gemein­de­v­ertre­tung kündigt zum Jahre­sende dem Dön­er-Imbiss an der Stirn­seite des Rathaus­es. Dort war im März ein 13-jähriges Mäd­chen vom Inhab­er sex­uell miss­braucht worden.

Statt Salat, Dön­er und türkischen Spezial­itäten soll es ab dem kom­menden Jahr Eis, Kaf­fee und Schlagsahne geben, denn ein Inter­essent für die attrak­tive Geschäft­slage ste­ht eben­falls schon vor der Tür. “Wir haben eine Anfrage von den Betreibern des Eis­cafés Madlen, sie sind sehr inter­essiert”, bestätigte der Pan­ke­taler Bürg­er­meis­ter Rain­er Fornell.

Wie er aus­drück­lich betonte, habe die Kündi­gung nichts mit der Straftat zu tun, die sich im März im Bistro ereignet hat­te. “Die Straftat spielte keine Rolle bei der Entschei­dung”, so For­nell wörtlich.

Der Inhab­er des Bistros hat­te im März ein 13-jähriges Mäd­chen aus Zeper­nick mehrfach sex­uell miss­braucht. Das Amts­gericht Bernau verurteilte ihn dafür Ende April zu zwei Jahren und sechs Monat­en Haft. Allerd­ings ste­ht die Voll­streck­ung des Urteils noch aus, da der Angeklagte mit seinem Anwalt Wider­spruch ein­gelegt hat­te. Nach MOZ-Infor­ma­tio­nen habe der Bistro-Besitzer ein Aufen­thaltsver­bot für Pan­ke­tal bekom­men, auch das erschwere ihm die Geschäfts­führung im Döner-Imbiss.

Weit­ere Schlagzeilen machte der Zeper­nick­er Imbiss am Rathaus nach einem Bran­dan­schlag, der vier Wochen nach den sex­uellen Über­grif­f­en auf die Ein­rich­tung verübt wurde. Unbekan­nte hat­ten in Zeper­nick bis zu drei Meter bre­ite Hak­enkreuze geschmiert, die Scheiben der Ein­rich­tung besprüht und ver­sucht, einen Molo­tow-Cock­tail durch die Scheiben zu wer­fen. Ver­let­zt wurde dabei nie­mand, jedoch betrug der materielle Schaden mehrere tausend Euro.

Bere­its Ende Mai hat­ten sich die Pan­ke­taler Gemein­de­v­ertreter in ein­er län­geren Debat­te mit der beab­sichtigten Kündi­gung beschäftigt. Deut­lich wurde in der nicht öffentlichen Debat­te die Sorge der Gemein­de­v­ertreter vor möglichen Wieder­hol­un­gen. Bürg­er­meis­ter For­nell ver­wies in dieser Diskus­sion jedoch darauf, dass die beab­sichtigte Kündi­gung nicht im Zusam­men­hang mit der Straftat ste­he, zumal bis zum Entscheid über den Wider­spruch von der Unschuld des türkischen Betreibers auszuge­hen sei.

Wie For­nell weit­er betonte, habe die Gemein­de­v­ertre­tung nun fest­gestellt, dass ein Café deut­lich bess­er zum Stan­dort passen würde. “Wir befind­en uns mit­ten in der Umstruk­turierung des Haus­es, denn mit der Pan­ke­taler Gemein­de­bib­lio­thek bekommt auch die gewerbliche Nutzung einen anderen Charak­ter. Weit­ere Gewer­be­treibende sind einge­zo­gen, der Geschichtsvere­in bekommt einen Raum, es verän­dert sich wirk­lich vieles”, so Fornell.

Ambi­ente, Ausstrahlung und Optik eines Cafés wür­den dem­nach bess­er zum Gebäude passen und seien laut For­nell deut­lich attrak­tiv­er als ein Imbiss. Zudem fehlten dem Imbiss tech­nis­che Voraus­set­zun­gen, ein Ölab­schei­der müsste instal­liert wer­den. Den braucht das Café beispiel­sweise nicht, da dort nicht gekocht wer­den müsste.

Die reg­uläre Kündi­gungs­frist des Ver­trages beträgt sechs Monate, damit soll der Dön­er-Imbiss zum Jahre­sende die Geschäft­sräume aufgeben.

Weit­eres zum The­ma unter:
Nazi-Angriff auf Dön­er-Lokal in Zepernick

Erneut Anschlag auf Imbiss

Imbiss­be­treiber beschimpft

Prozes­sauf­takt unter stren­gen Sicherheitsvorkehrungen

110 Nazis in Bernau

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Friedensritt 2005 Bernau > Potsdam

Pressemit­teilung

Ini­tia­tive Rei­t­erIn­nen für den Frieden

Frieden­sritt 2005 

„Den Deser­teuren zur Ehre, den Kriegern zur Mahnung“

Die Frieden­sre­it­er kommen!!

Zum nun­mehr 22. Mal reit­en und radeln die Frieden­sre­i­t­erIn­nen los.

Die diesjährige Tour der ca. 30 Teil­nehmer führt von Bernau nach Pots­dam. In bei­den Orten ste­hen Deser­teurs­denkmäler. In fast allen Orten an der Strecke wer­den wir auf Kriegerdenkmäler aus ver­schiede­nen Zeit­en tre­f­fen. In ein­er Zeit der zunehmenden (Re) Mil­itärisierung und ein­er (Rück)Besinnung auf preußis­che „Tra­di­tio­nen“ scheint es uns wichtig, auf die Gefahren hinzuweisen.

In Bernau wird am Sam­stag, den 9.7.05 um 12.00 Uhr eine Auf­tak­tver­anstal­tung am Denkmalensem­ble in der Müh­len­straße stat­tfind­en. Hier ste­hen ein Kriegerdenkmal, ein Mah­n­mal für die gefal­l­enen Sow­jet­sol­dat­en und ein Deser­teurs­denkmal auf eng­stem Raum.

Nach einem Straßenthe­ater wird der Bürg­er­meis­ter auf dem Mark­t­platz die Frieden­sre­it­er begrüßen. Gemein­sam soll eine Friedens­fahne gehisst werden.

Um 16.00 Uhr find­et auf dem Gelände des Pankeparks eine Nach­mit­tagskonz­ert mit Bandylegs statt. 

Am Dien­stag, 12.7.05 wer­den die Frieden­sre­i­t­erIn­nen Oranien­burg erreichen.

Hier wird an der Gedenkstätte Sach­sen­hausen gegen 11.00 Uhr eine Gedenkver­anstal­tung stat­tfind­en. Auch in Oranien­burg wur­den Deser­teure inhaftiert und ermordet.

Eine bunte Demo wird anschließend durch Oranien­burg ziehen.

Am Sam­stag 16.7.05 erre­ichen die Frieden­sre­i­t­erIn­nen die Lan­deshaupt­stadt. Hier wer­den wir das aktuelle Stre­it­the­ma „Wieder­auf­bau der his­torisch belasteten Gar­nisonkirche“ auf­greifen. Ab 12.00 Uhr wird eine „Preußen-Jubel-Demo“ gemein­sam mit der Kam­pagne gegen Wehrpflicht, Zwangs­di­en­ste & Mil­itär Pots­dam zum Grund­stein der Kirche und zum Glock­en­spiel stattfinden. 

Unter dem Mot­to „ Wenn Preußen, dann richtig! Für den pfer­degerecht­en Aus­bau der Pots­damer Innen­stadt! Vor­wärts in die Ver­gan­gen­heit!“ nehmen wir den mil­i­taris­tis­chen Preußen­wahn aufs Korn. Nach der bun­ten Demon­stra­tion find­et auf dem Platz der Ein­heit am Deser­teurs­denkmal eine Abschlusskundge­bung statt. 

Während der Tour wird es in vie­len Dör­fern kleinere Aktio­nen an den Kriegerdenkmälern geben.

Mitradler und Mitre­it­er sind uns hochwillkommen.
„Wir hof­fen auf schönes Wet­ter und viele Begleiter“

Jahrtausende­lang eroberten Sol­dat­en hoch zu (Schlacht)Roß fremde Län­der und unter­drück­ten andere Men­schen. Wir aber sat­teln unsere Pferde für Frieden, Abrüs­tung, Umwelt und Menschenrechte.“

Kon­takt:

0171/9548915

www.friedensritt.net

friedensritt@mail36.net

Der Frieden­sritt wird unter­stützt von:

Jugendtr­e­ff DOSTO Bernau

Fördervere­in Panke-Park Bernau

Kam­pagne gegen Wehrpflicht, Zwangs­di­en­ste & Mil­itär Potsdam

Fördervere­in Inwole Potsdam

Inforiot