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Offensive geplant

ORANIENBURG Die Stiftung Bran­den­bur­gis­che Gedenkstät­ten lud am
Sonnabend­vor­mit­tag zu ein­er Son­der­führung in die Gedenkstätte Sachsenhausen
ein — zu der Zeit, als die Schmacht­en­hagen­er Straße in
Carl-Gus­tav-Hempel-Straße umbe­nan­nt wurde. Geschichte und Aus­dehnung des
KZ-Kom­plex­es war The­ma dieser kurzfristig anber­aumten und außerordentlich
gut besucht­en Führung, die damit verdeut­lichen sollte, dass jene Straße
mit­ten durch das ein­stige Are­al des Konzen­tra­tionslagers führte. 

Deshalb forderte die Stiftung bere­its 1994, als das heute jen­seits dieser
Straße befind­liche Gewer­bege­bi­et ent­stand, dass die Namen der dort geplanten
Straßen auf die nicht mehr sicht­bare his­torische Bedeu­tung dieses Areal
hin­weisen kön­nten. Stiftungs­di­rek­tor Gün­ter Morsch betonte, dass es damals
Bürg­er­meis­ter Hans-Joachim Laesicke gewe­sen sei, der den Vorschlag
ein­brachte, die Straßen in dem neu entste­hen­den Gewer­bege­bi­et nach
Häftlin­gen des Konzen­tra­tionslagers zu benen­nen. Bei der Stiftung traf diese
Idee “auf große Begeis­terung”, so Morsch. Die dama­li­gen Stadtverordneten
jedoch schmetterten den Vorschlag ab. Die Gedenkstätte hat­te für die dann in
Schmacht­en­hagen­er Straße benan­nte Umge­hung sog­ar einen Namen parat, an dem
sie auch heute noch fes­thält. Aus Rück­sicht auf die in Deutsch­land bekannte
Fam­i­lie jenes Wider­stand­skämpfers solle der Name jedoch nicht in die
Öffentlichkeit geraten. 

Er selb­st habe auch Philoso­phie studiert, leit­ete Gün­ter Morsch die Führung
ein, daher sei ihm Hempel ganz und gar kein Unbekan­nter. Umso befremdlicher,
dass die Stadt ihren großen Sohn nicht auf­fäl­liger zu würdi­gen wisse.
Ani­mositäten zwis­chen der Stiftung und der Stadt gäbe es nicht, weist er
aktuelle Vor­würfe zurück. Nie­mand wolle das Gewer­bege­bi­et ver­drän­gen, “das
soll sich entwick­eln”, so Morsch. “Aber, bitte schön, lasst uns die
Geschichte in Erin­nerung behalten.” 

“Gle­ichgültig und leichtsin­nig wurde nicht an die Gedenkstätte gedacht”,
kri­tisierte Ger­hard Sem­per die Rück­weisung eines Antrages der
Stadtverord­neten Cor­nelia Berndt durch die übri­gen Mit­glieder im städtischen
Haup­tauss­chuss. Darin hat­te sie gebeten, vor der Entschei­dung zur
Umbe­nen­nung noch ein­mal die Gedenkstät­ten­s­tiftung anzuhören. Seit der
Neu-Kon­sti­tu­ierung der Stadtverord­neten­ver­samm­lung existiere keine
Expertenkom­mis­sion mehr, die Straßen­be­nen­nun­gen begleite. Lediglich eine
Umbe­nen­nungs-Kom­mis­sion gebe es, nur zuständig für die Belange der
Koor­di­na­tion. “Wenn wir gefragt wer­den, wür­den wir uns beteili­gen”, bot
Gün­ter Morsch Unter­stützung von His­torik­ern der Stiftung an. 

So die Fam­i­lie jenes ermorde­ten Wider­stand­skämpfers bere­it sei, den wohl
unver­mei­dlichen Kon­flikt durch­ste­hen zu wollen, werde der internationale
Beirat der Gedenkstätte Sach­sen­hausen entschei­den, ob die Stiftung erneut
einen Antrag an die Stadt stellen wird. Der Beirat tagt am 24. Jan­u­ar. “Dann
wer­den wir in die Offen­sive gehen”, kündigt Gün­ter Morsch an.

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Kampf gegen rechtsextreme Gewalt muss verstärkt werden

Die Bekämp­fung recht­sex­tremer Gewalt in Bran­den­burg muss kün­ftig weit über
das bish­er Geleis­tete hin­aus­ge­hen”, sagt der Lan­desvor­sitzende von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, JOACHIM GESSINGER zu Medi­en­bericht­en, wonach die Zahl
recht­sex­tremer Gewalt­de­lik­te 2004 gestiegen ist. “Die Zahlen zeigen, dass ein
tol­er­antes Bran­den­burg weit ent­fer­nt liegt. Vor diesem Hin­ter­grund ist die
Strate­gie der CDU, sich mit einem Bein ins rechte Lager zu stellen und mit
dem anderen gegen Ini­tia­tiv­en gegen Rechts zu treten, absolut
verantwortungslos.” 

“Die CDU muss ihre brandge­fährliche Strate­gie, am recht­en Rand zu wildern,
endlich ein­stellen. Innen­min­is­ter Schön­bohm ver­harm­lost mit Äußerun­gen wie zum
Beispiel der, dass aus­län­der­poli­tis­che Forderun­gen der DVU mittlerweile
All­ge­meingut seien, recht­sradikale Posi­tio­nen. Auch mit der Dif­famierung von
Ini­tia­tiv­en gegen den Recht­sex­trem­is­mus sein­er Partei wie sie jüngst in einer
Großen Anfrage im Bun­destag deut­lich wurde, muss Schluss sein. Darin wird
unter anderem der Inter­na­tionale Jugend­vere­in Guben in die Nähe des
Link­sex­trem­is­mus gerückt. 

Gegen den Recht­sradikalis­mus vorzuge­hen ist vor­dringliche Auf­gabe der
Poli­tik, aber auch jedes einzel­nen Bürg­ers und jed­er Bürg­erin. Eine auch in
der Mitte der Gesellschaft ver­bre­it­ete Intol­er­anz bietet dem
Recht­sex­trem­is­mus Nährbo­den. Diese heim­liche Kumpanei muss aufhören. 

Von den anste­hen­den Spar­run­den im Lan­deshaushalt dür­fen Pro­gramme wie das
Hand­lungskonzept Tol­er­antes Bran­den­burg und das Aktions­bünd­nis gegen Gewalt,
Recht­sex­trem­is­mus und Frem­den­feindlichkeit nicht berührt wer­den. Im Gegenteil:
Die Lan­desregierung ist gefordert, im Kampf gegen Recht­sex­trem­is­mus weit über
das bish­er Geleis­tete hinauszugehen.”

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Gerichtsprozess gegen Bernauer Antifaschisten

Gericht­sprozess gegen Bernauer Antifaschisten

Am 1.Mai 2004 ver­suchte die NPD einen Nazi­auf­marsch von Berlin-Licht­en­berg nach Berlin-Friedrichshain zu führen. Dieser wurde immer wieder von AntifaschistIn­nen block­iert und musste deswe­gen auch abge­brochen werden.
Kurz hin­ter der Licht­en­berg­er Brücke block­ierte eine grosse Gruppe AntifaschistIn­nen völ­lig gewalt­frei die Auf­marschstrecke. Die Polizei räumte die Block­ade mit Gewalt. Doch nicht die prügel­nden PolizistIn­nen wer­den vor Gericht gestellt, der Staat ver­sucht die AntifaschistIn­nen zu krim­i­nal­isieren. Obwohl die Gewalt ein­deutig von der Polizei aus­ging, wird einem Bernauer Antifaschis­ten Wider­stand gegen Voll­streck­ungs­beamte und ver­suchte Kör­per­ver­let­zung vorge­wor­fen. Ein von der Polizei gern benutztes Ver­fahren, um die erfol­gten Fes­t­nah­men zu rechtfertigen.

Am 6. Juni 2004 demon­stri­erten mehrere tausend AntifaschistIn­nen gegen die NPD-Zen­trale in Berlin Köpenick und den Berlin­er Abschiebek­nast. Während der Zwis­chenkundge­bung vor dem Abschiebek­nast griff die Polizei mehrmals die Demon­stra­tion an und ver­haftete willkür­lich einige Demon­stran­tInnen. Auch hier wieder das selbe Vorge­hen, nicht gegen die prügel­nden PolizistIn­nen wird ermit­telt, son­dern ein Ver­fahren wegen ver­suchter Kör­per­ver­let­zung und Wider­standes gegen Voll­streck­ungs­beamte wird gegen den Bernauer Antifaschis­ten eingeleitet.

Bei­de Ver­fahren wer­den am 12.01.2005 um 12 Uhr im Berlin­er Amts­gericht in der Turm­strasse 91 im Saal 370 verhandelt. 

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Ende Januar Entscheidung im Verfahren gegen V‑Mann-Führer

Über eine Ein­stel­lung des Ermit­tlungsver­fahrens gegen den ehemaligen
V‑Mann-Führer des recht­sex tremen Musikhändlers Toni S. will das Cottbuser
Landgericht voraus­sichtlich Ende Jan­u­ar entschei­den. Das sagte gestern
Gericht­spräsi­dent Bernd Walter. 

Die Cot­tbuser Staat­san­waltschaft hat­te dem Landgericht vorgeschla­gen, das
Ver­fahren wegen geringer Schuld einzustellen. 

Toni S. war im Novem­ber 2002 vom Landgericht Berlin wegen Beteili­gung am
Ver­trieb recht­sex­tremer CDs zu ein­er zwei­jähri­gen Bewährungsstrafe
verurteilt wor­den. Laut Urteils­be­grün­dung han­delte er mit Wis­sen und Duldung
des Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutzes. Die Staat­san­waltschaft leitete
deshalb und wegen des Ver­dachts auf Ver­rat ein­er Razz­ia ein
Ermit­tlungsver­fahren wegen Strafvere­itlung gegen den V‑Mann-Führer von Toni
S. ein. Um den inter­na­tionalen Han­del mit Nazi-CDs zu schwächen, hat­te der
Ver­fas­sungss­chutz im Jahr 2000 den Plan gefasst, einen V‑Mann in die Szene
einzuschleusen.

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Extremismus ohne Extremisten

Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm hat sich eine neue
Ver­fas­sungss­chutzchefin geholt, die sich ver­stärkt dem “aus­ländis­chen
Islamis­mus” wid­men soll. Allerd­ings gibt es schätzungsweise nur 20 bis 50
Islamis­ten in Brandenburg

(TAZ, Daniel Schulz) Bran­den­burg bekämpft den virtuellen Islamis­mus. Für den Verfassungsschutz
des Lan­des ist zwar erk­lärter­maßen der Recht­sex­trem­is­mus das größte Problem.
Den­noch wollen die Geheim­di­en­stler den “islamistis­chen Ausländerextremismus”
beson­ders heftig bekämpfen. Zwar gebe es wed­er Straftat­en noch eine
abse­hbare Bedro­hung durch islamistis­che Ter­ror­is­ten, “doch die potenzielle
Gefahr ist groß”, behauptet die neue Ver­fas­sungss­chutzchefin Winfriede
Schreiber. Sie tritt ihren Job in dieser Woche an. 

Als “Ruher­aum” und “Rück­zugszone” für Islamis­ten aus Berlin könnte
Bran­den­burg dienen, fürchtet Schreiber. Sie war von Innen­min­is­ter Jörg
Schön­bohm (CDU) extra geholt wor­den, um sich stärk­er dem Islamis­mus zu
wid­men. Der alte Ver­fas­sungss­chutzchef war zuvor mit ein­er Intrige aus dem
Weg geräumt wor­den. Konkrete Anhalt­spunk­te für islamistis­che Bedrohungen
sieht Schreiber jedoch nicht. Ihr Dien­s­therr hat­te im Dezem­ber vorigen
Jahres geschätzt, es könne etwa 20 bis 50 Islamis­ten in Bran­den­burg geben.
Das Lan­desin­nen­min­is­teri­um will diese Zahl aber nicht bestäti­gen. Zum
Ver­gle­ich: Die Zahl der Recht­sex­trem­is­ten stieg im ver­gan­genen Jahr von 220
auf 300. Der bun­desweite Zuwachs von recht­sex­trem­istis­chen Straftat­en spielt
sich vor allem in Bran­den­burg und Berlin ab. 

Zwar sagt auch Schön­bohm immer wieder ein­mal, der Recht­sex­trem­is­mus sei
Bran­den­burgs größtes Prob­lem. Doch das lieb­ste The­ma sind dem Brandenburger
CDU-Chef und sein­er Partei die Islamis­ten. Als der Verfassungsschutzbericht
im Mai ver­gan­genen Jahres erschien, schrieb Schön­bohm in einem Papi­er, “dass
die größte Bedro­hung unser­er Sicher­heit vom islamistis­chen Terrorismus”
aus­ge­he. Die Recht­en wur­den irgend­wo dahin­ter erwäh­nt. Schönbohms
stel­lvertre­tender Parteivor­sitzen­der Sven Petke beze­ich­nete einen Imam kurz
vor der Land­tagswahl im ver­gan­genen Sep­tem­ber als “Kaplan von Pots­dam” und
“Has­spredi­ger gegen den West­en.” Der Predi­ger stellte Anzeige wegen
Ver­leum­dung, und die Par­la­men­tarische Kon­trol­lkomis­sion rügte Petke für sein
Verhalten. 

Strafrechtlich rel­e­vante Äußerun­gen kon­nte das Jus­tizmin­is­teri­um bish­er in
kein­er Predigt ent­deck­en. “Es scheint da eine ver­schobene Wahrnehmung zu
geben”, sagt Anet­ta Kahane, Chefin der Amadeu-Anto­nio-Stiftung, die sich
außer mit Recht­sex­trem­is­mus auch seit län­gerem mit islamistis­chen Umtrieben
befasst. Kahane ist zwar froh, dass das The­ma Islamis­mus derzeit kontrovers
behan­delt wird. “Aber Bran­den­burg man­gelt es sowohl an Aus­län­dern als auch
an Islamis­ten.” Die Bran­den­burg­er CDU solle auf­passen, welche Absicht­en sie
in der Islamis­mus-Debat­te verfolge. 

Nach Ansicht der Oppo­si­tion passt Schön­bohm die Arbeit des
Ver­fas­sungss­chutzes dem harten Ton der Bun­des-CDU in der Debat­te an. Auch
Schön­bohm selb­st tritt immer wieder mit forschen Forderun­gen auf. “Er muss
eben auf seine bun­de­spoli­tis­che Präsenz acht­en”, spöt­telt der Brandenburger
PDS-Innen­ex­perte Hans-Jür­gen Schar­fen­berg, “aber es fehlt die faktische
Unter­set­zung für diese gewagte These.” Auch die Bran­den­burg­er Grü­nen sehen
die Islamis­mus-Lin­ie des Ver­fas­sungss­chutzes als “nicht durch die Realität
gedeckt”.

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Falsches Box-Nationalteam an deutsch-polnischer Grenze gestoppt

Warschau/Swiecko (dpa) Mit dem Trick, sie seien die lettische
Box-National­mannschaft, jedoch ohne ein Wort Let­tisch zu sprechen, haben
sieben Män­ner die Ein­reise nach Deutsch­land ver­sucht. Die Män­ner wur­den am
Fre­itag am deutsch-pol­nis­chen Gren­züber­gang Swiecko bei Frank­furt (Oder)
gestoppt, meldete die pol­nis­che Nachricht­e­na­gen­tur PAP. Den Gren­z­ern seien
die gefälscht­en Reisepässe aufge­fall­en. Die ange­blichen Box­er hät­ten zwar
ver­sucht, mit Nation­al­trikots ihre Geschichte zu unter­mauern, sprachen aber
die Sprache nicht. “Sie kon­nten noch nicht ein­mal die Auf­schriften ihrer
Trikots lesen”, sagte ein Sprech­er des Grenzschutzes.

Der let­tis­che Fahrer des Reise­busses sagte aus, sein Fahrzeug sei angemietet
wor­den, um die let­tis­che National­mannschaft von Warschau nach Dublin zu
brin­gen. Die pol­nis­chen Behör­den ver­suchen nun, die tatsächliche
Nation­al­ität der Rus­sisch sprechen­den, ange­blichen Sportler zu ermitteln.
Wahrschein­lich han­dele es sich um Moldaw­ier, Ukrain­er oder Angehörige
ander­er Nach­folges­taat­en der Sow­je­tu­nion, hieß es.

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Rechte Attacke auf Silvesterfeier in Walsleben

WALSLEBEN Die Polizei hat jet­zt einen 22-Jähri­gen dingfest gemacht, der in der Sil­vester­nacht in Wal­sleben zwei Jugendliche ange­grif­f­en und ver­let­zt haben soll. 

 

Bei dem Vor­fall hat­te sich zuerst eine ver­bale Auseinan­der­set­zung zwis­chen ein­er Gruppe von 15- und 16-jähri­gen Feiern­den auf einem Grund­stück in der Dorf­s­traße und ein­er aus Rich­tung Paal­zow vor­beik­om­menden Gruppe junger Leute ereignet, die teil­weise alko­holisiert und offen­bar der recht­en Szene zuzuord­nen waren. Im Ver­lauf der Pöbelei drang ein­er der Pas­san­ten auf das Grund­stück vor und beschädigte dabei den Garten­za­un. Außer­dem trak­tierte er zwei der Jugendlichen mit Faustschlä­gen und Fußtrit­ten, sodass die sich anschließend in ärztliche Behand­lung begeben mussten. 

 

Die Gruppe um den Täter zog dann in Rich­tung Eis­café weit­er. In der Nacht gelang es der Polizei nicht mehr, den Täter aus­find­ig zu machen. 

 

Inzwis­chen hat­ten die Ermit­tlun­gen jedoch Erfolg. Ein 22-Jähriger aus der Region ges­tand die Kör­per­ver­let­zun­gen, den Haus­friedens­bruch und die Sachbeschädi­gung. Die Staat­san­waltschaft hat den Fall übernommen.

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Alibi des Angeklagten platzte

(MAZ) ORANIENBURG/ZÜHLSDORF Der Prozess gegen den Zühls­dor­fer Thomas F., angeklagt
wegen schw­er­er Brand­s­tiftung, wird neu aufgerollt. Das erste Ver­fahren fand
Anfang Novem­ber 2004 statt, wurde aber aus­ge­set­zt, weil die Hausärztin des
Angeklagten als Zeu­g­in damals fehlte (MAZ berichtete). Der 22-Jährige soll
auf dem Zühlsor­fer Gelände der Fir­ma Faber an der Bas­dor­fer Straße am 21.
August und 25. Sep­tem­ber 2003 einen Cit­roen und einen Maz­da in Brand gesetzt
haben. 

Der Maler­lehrling hat­te NPD-Aufk­le­bern an Fir­menge­bäu­den, aber auch an
Autos, die unmit­tel­bar danach dann bran­nten, ange­bracht. Das bestätigten
übere­in­stim­mend der Platzmeis­ter und zwei weit­ere Mitar­beit­er des
Zühls­dor­fer Unternehmens. Sie hat­ten den jun­gen Mann dabei mit der
Videokam­era gefilmt. Auch wäre dieser häu­fig an dem Betrieb­s­gelände gesehen
wor­den, sagten die Zeu­gen — ein­mal unmit­tel­bar nach dem Brand des Maz­da am
25. Sep­tem­ber. Ein­er der Män­ner hat­te ver­sucht, ihn zu stellen. Der
Angeklagte entwischte aber mit seinem Rad. 

Ins­ge­samt bran­nten in dieser Spät­som­merzeit auf dem Gelände acht Pkw. Es
han­delte sich um aus­ge­di­ente Fahrzeuge, die für die Wiederver­w­er­tung auf
diesem Sich­er­stel­lungsare­al gelagert waren. 

Die Polizei ver­nahm daraufhin den Beschuldigten und nach anfänglichen
Aus­flücht­en ges­tand Thomas F., die zwei Autos angesteckt zu haben. In dem
dama­li­gen Vernehmung­spro­tokoll standen sehr genaue Angaben, wie er die Feuer
gelegt hat­te. Vor Gericht wider­rief er dann sein dama­liges Geständnis. 

Auf die Frage des erstaunten Staat­san­waltes und auch des Verteidigers,
weshalb er denn eine Tat zugegeben hätte, die er ange­blich nun gar nicht
began­gen hat, kam die wenig überzeu­gende Antwort des Angeklagten, dass er
damals von den Beamten unter Druck geset­zt wor­den sei und nur noch nach
Hause wollte. Zu sein­er Ent­las­tung behauptete der Angeklagte, dass er am 21.
August krank im Bett lag, zu der Zeit, als der Cit­roen bran­nte. Dies könne
seine Hausärztin bestätigen. 

Diesen Gefall­en tat ihm die Ärztin Car­men S. aber nicht. Sie sagte anhand
ihrer Unter­la­gen den Richtern klipp und klar, dass sie zu diesem Zeitpunkt
keinen Haus­be­such bei dem von ihr zwei Tage zuvor Krankgeschriebe­nen gemacht
habe. 

Der Ankläger und der Vertei­di­ger beantragten gemein­sam, noch einen weiteren
Zeu­gen zu hören. Dieser wird zum 17. Jan­u­ar geladen und der Prozess
fortgesetzt.

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Drei Angeklagte gestehen Taten

(MAZ) POTSDAM Im Ter­ror­is­mus-Prozess gegen Neon­azis vor dem Ober­lan­des­gericht in Potsdam
haben gestern drei Angeklagte die ihnen zur Last gelegten Tat­en teilweise
ges­tanden. Die Gen­er­al­staat­san­waltschaft wirft ihnen die Bil­dung einer
ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung sowie zehn Anschläge auf Imbisse und Geschäfte
von Aus­län­dern im Havel­land vor. Ver­let­zt wurde nie­mand. Der Sachschaden
betrug mehr als 600 000 Euro. Laut Anklage war das Ziel, die Aus­län­der aus
der Region zu vertreiben. Ins­ge­samt ste­hen zwölf Angeklagte vor Gericht. 

Die drei jun­gen Leute hät­ten zwar jew­eils ihre Beteili­gung an den
Bran­dan­schlä­gen eingeräumt, so eine Gerichtssprecherin. Doch den
Ter­ror­is­mus-Vor­wurf sähen sie anders als die Gen­er­al­staat­san­waltschaft. So
sei die Vertrei­bung der Aus­län­der aus der Region nur ein Ziel des heute
20-jähri­gen Haup­tangeklagten und dama­li­gen Rädels­führers, nicht aber ihr
eigenes gewe­sen. Vielmehr hät­ten sie nur mit­gemacht, “um dazuzugehören”. 

Es ist das erste Mal, dass Bran­den­burgs Gen­er­al­staat­san­waltschaft eine
Gruppe Neon­azis als ter­ror­is­tis­che Vere­ini­gung angeklagt hat. Der Jüngste
der Beschuldigten war 14, der älteste 18 Jahre alt, als zwis­chen August 2003
und Mai 2004 die Anschläge verübt wurden. 

Angeklagte Neon­azis leg­en Teilgeständ­nis ab

Prozess gegen recht­sex­treme Gruppe fortgesetzt

(LR) Im Ter­ror­is­mus-Prozess gegen Neon­azis vor dem brandenburgischen
Ober­lan­des­gericht in Pots­dam haben gestern drei Angeklagte die ihnen zur
Last gelegten Tat­en teil­weise gestanden. 

Die Gen­er­al­staat­san­waltschaft wirft ihnen die Bil­dung ein­er terroristischen
Vere­ini­gung sowie zehn Anschläge auf Imbisse und Geschäfte von Aus­län­dern im
Havel­land vor. Ver­let­zt wurde nie­mand. Der Sach­schaden betrug mehr als 600
000 Euro. Laut Anklage war das Ziel, die Aus­län­der aus der Region zu
vertreiben. Ins­ge­samt ste­hen zwölf Angeklagte vor Gericht. 

Von dem im Dezem­ber begonnenen Prozess ist die Öffentlichkeit
aus­geschlossen. Die drei gestern ange­hörten jun­gen Leute hät­ten jew­eils ihre
Beteili­gung an den Bran­dan­schlä­gen eingeräumt, sagte eine
Gerichtssprecherin. Dage­gen sähen sie aber den Ter­ror­is­mus-Vor­wurf anders
als die Gen­er­al­staat­san­waltschaft. So sei die Vertrei­bung der Aus­län­der aus
der Region nur ein Ziel des heute 20-jähri­gen Haup­tangeklagten und damaligen
Rädels­führers, nicht aber ihr eigenes gewe­sen. Vielmehr hät­ten sie nur
mit­gemacht, “um in der Clique dazuzugehören”. 

Es ist das erste Mal, dass Bran­den­burgs Gen­er­al­staat­san­waltschaft eine
Gruppe Neon­azis als ter­ror­is­tis­che Vere­ini­gung angeklagt hat. Der Jüngste
der Beschuldigten war 14, der älteste 18 Jahre alt, als zwis­chen August 2003
und Mai 2004 die Anschläge verübt wurden.

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Der Zweck heiligt nicht alle Mittel”

(Berlin­er Zeitung) POTSDAM. Unter neuer Führung soll Bran­den­burgs Verfassungsschutz
restrik­tiv­er beim Ein­satz von V‑Leuten vorge­hen und eine offensivere
Öffentlichkeit­sar­beit betreiben. Das kündigte Innen­min­is­ter Jörg Schönbohm
(CDU) am Don­ner­stag bei der Vorstel­lung der neuen Geheimdienst-Chefin
Win­friede Schreiber an. Sie hat zum 1. Jan­u­ar Hein­er Wegesin abgelöst, der
in den einst­weili­gen Ruh­e­s­tand geht. 

Aus den V‑Mann-Affären der Ver­gan­gen­heit seien Kon­se­quen­zen gezo­gen worden,
sagte Schön­bohm. “V‑Leute sind wichtig. Aber der Zweck heiligt nicht alle
Mit­tel. Prob­leme, wie es sie gab, wird es nicht mehr geben.” Schreiber
sagte: “Die Gren­zen beim Ein­satz von V‑Leuten sind fein und scharf
einzuhal­ten. Als ehe­ma­lige Ver­wal­tungsrich­terin bin ich da sehr genau”,
sagte Schreiber. Seit Mitte 2002 war sie als Polizeipräsi­dentin in Frankfurt
(Oder) zuständig für Ost-Brandenburg. 

Zen­trale Auf­gabe des Ver­fas­sungss­chutzes bleibe die Bekämp­fung des
Recht­sex­trem­is­mus, erk­lärten Schön­bohm und Schreiber. Die Gefahr einer
gesellschaftlichen Ver­ankerung sei sog­ar gestiegen, weil rechtsextreme
Aktivis­ten nicht mehr “dumpf-chau­vin­is­tisch”, son­dern zunehmend
“pseu­do-bürg­er­lich” aufträten, so Schön­bohm. “Es ist ein Irrtum zu glauben,
ein guter Ver­fas­sungss­chutz könne den Recht­sex­trem­is­mus reduzieren.” Seine
Auf­gabe sei es, die Sit­u­a­tion aufzuklären. 

Weit­er­er Arbeitss­chw­er­punkt des Ver­fas­sungss­chutzes soll der
Aus­län­derex­trem­is­mus sein. Wegen der Berlin-Nähe beste­he die Gefahr, dass
Bran­den­burg als Rück­zugs- und Ruher­aum von Islamis­ten genutzt werde, so
Schreiber. Bis­lang deute aber nichts auf ver­fas­sungs­feindliche oder
ter­ror­is­tis­che Bestre­bun­gen hin. Jet­zt gelte es ein Früh­warn­sys­tem zu
schaffen. 

Ver­stärkt gegen Extremisten

Ver­fas­sungss­chutzchefin regt Debat­te an

(MAZ, Frank Schau­ka) POTSDAM Der Ver­fas­sungss­chutz in Bran­den­burg will seine Aktiv­ität gegen
islamistis­chen Aus­län­dert­er­ror­is­mus ver­stärken, kündigte die neue
Ver­fas­sungss­chutzchefin Win­friede Schreiber gestern in Pots­dam an. Die
“poten­zielle Gefahr” sei “groß”, begrün­dete die 59 Jahre alte
Ver­wal­tungsjuristin bei der offiziellen Vorstel­lung durch Innen­min­is­ter Jörg
Schön­bohm (CDU) das Vorhaben. 

Da durch die Nähe zur Bun­de­shaupt­stadt ein Ver­flech­tungsraum für
extrem­istis­che Bestre­bun­gen mit entsprechen­den Rück­zugs- und
Tarn­möglichkeit­en existiere, müsse auch die Zusam­me­nar­beit mit Berliner
Behör­den bei der Bekämp­fung des Aus­län­derex­trem­is­mus verbessert wer­den, so
Schreiber. Neben dem Recht­sex­trem­is­mus — der nach wie vor die größte
Her­aus­forderung für Bran­den­burg darstelle — sei “auch der
Aus­län­derex­trem­is­mus ein Schw­er­punkt der Arbeit des Verfassungsschutzes”,
unter­strich Schönbohm. 

Konkrete Anhalt­spunk­te für eine Bedro­hung durch islamistis­che Ter­ror­is­ten in
Bran­den­burg gibt es laut Schreiber jedoch weit­er­hin nicht. “Bish­er haben wir
nichts, was auf diese Bestre­bun­gen hin­deutet”, sagte die bisherige
Polizeipräsi­dentin von Frank­furt (Oder), die im Novem­ber 2004 überraschend
zur Nach­fol­gerin des seit Anfang 2000 amtieren­den Verfassungsschutzchefs
Hein­er Wegesin ernan­nt wurde. 

Auch über die Erschei­n­ungs­for­men islamistis­chen Ter­rors in der Mark kann
bish­er offen­bar nur spekuliert wer­den. Eine Zahl so genan­nter Hassprediger
gegen den West­en nan­nte Schön­bohm trotz Nach­fra­gen nicht. Eine Debat­te über
die Gefährlichkeit von Has­spredi­gern war vor der Land­tagswahl im September
2004 geführt wur­den, nach­dem der Imam ein­er Pots­damer Moschee öffentlich als
Has­spredi­ger beze­ich­net wor­den war. Daraufhin hat­te der Imam Strafanzeige
wegen Belei­di­gung und übler Nachrede bei der Staat­san­waltschaft Potsdam
erstat­tet. Derzeit soll das Prob­lem nach Schön­bohms Angaben auf hoher Ebene
zwis­chen den Min­is­te­rien des Inneren und der Jus­tiz gek­lärt wer­den. Es geht
dabei offen­bar um eine Eini­gung über die Def­i­n­i­tion eines Hasspredigers. 

Nach Schön­bohms Auf­fas­sung soll die Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde mit ihren
Erken­nt­nis­sen kün­ftig stärk­er als bish­er eine zivilgesellschaftliche
Auseinan­der­set­zung mit den ver­schiede­nen Spielarten des Extrem­is­mus anregen.
Jugendlichen beispiel­sweise könne so die Bedro­hung des Rechtsstaats durch
den Recht­sex­trem­is­mus ein­dringlich­er verdeut­licht wer­den — was oft notwendig
sei. 

Zugle­ich solle in ein­er mit Ver­fas­sungss­chutzerken­nt­nis­sen belebten Debatte
über Aus­län­derex­trem­is­mus “ein poli­tis­ch­er Kon­sens” darüber erzielt werden,
dass bes­timmte For­men ver­baler Het­ze nicht tol­er­a­bel seien. Äußerun­gen des
Has­s­es, die gewiss Empörung her­vor­rufen wür­den, sofern sie in einer
christlichen Kirche gepredigt wür­den, dürften auch in ein­er Moschee nicht
hin­genom­men wer­den, so Schön­bohm. Um der­ar­tige Has­spredigten anzuprangern,
sei es auch nicht zwin­gend erforder­lich, dass der jus­tiziable Tatbe­stand der
Volksver­het­zung erfüllt sei.

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