Mehr als eine Woche nach einem ausländerfeindlichen Überfall in Templin
(Uckermark) hat die Polizei fünf mutmaßliche Täter ermittelt. Die teils
strafrechtlich bekannten 18- bis 22-jährigen Templiner stehen im Verdacht,
einen Vietnamesen und einen Deutschen nach einem Gaststättenbesuch
angegriffen und verletzt zu haben.
Schmierereien auf Friedhof
Teltow (Potsdam-Mittelmark) Schmierereien am Eingang und auf dem Gelände eines Friedhofs in Teltow
wurden der Polizei am Donnerstagfrüh mitgeteilt. Ein Zeitungsausträger
bemerkte die Schäden kurz nach 3 Uhr auf dem Friedhof in der Ruhlsdorfer
Straße. Unbekannte besprühten sowohl das Eingangstor als auch am Eingang
stehende Figuren u. a. mit Hakenkreuzen in schwarzer Farbe. Betroffen von
den Schmierereien sind auch Gedenktafeln am russischen Ehrenmal, die
Betonfläche vor der Kapelle sowie eine Stele im Urnenhain. Die Tatzeit liegt
zwischen Mittwochabend 23.45 und Donnerstag früh 3 Uhr.
Potsdam — Die Zahl der rechten Straftaten nimmt in Brandenburg weiter zu.
Nach bisherigen Erkenntnissen sei für das vergangene Jahr ein Anstieg auf
mehr als 1000 Straftaten zu verzeichnen, hieß es gestern in
Sicherheitskreisen. Im Jahr 2003 hatte die Polizei 982 rechte Straftaten
registriert, 2002 waren es 744.
Zugenommen haben im vergangenen Jahr auch die in der Gesamtzahl enthaltenen
rechten Gewaltdelikte. Es zeichne sich ein Anstieg auf knapp 100
einschlägige Taten ab, berichteten Sicherheitsexperten (2003: 87 Delikte,
2002: 78). Alle Zahlen für das vergangene Jahr können sich noch erhöhen, da
die Polizei keine endgültigen Daten vorliegen hat. Etwas gewachsen ist 2004
auch die Zahl der von Linken verübten Taten (2003: 39).
Zum Anstieg der rechten Delikte trug unter anderem der Fall Thor Steinar
bei. Seit November ist es strafbar, das an NS-Symbole erinnernde Runenlogo
der Textilmarke in der Öffentlichkeit zu zeigen. Da Thor Steinar in der
rechten Szene beliebt ist und offenbar viele Neonazis auf die Kleidung mit
den Runen nicht verzichten wollen, fielen inzwischen weit mehr als 100
Straftaten an. Die brandenburgische Firma MediaTex, die Thor Steinar
vertreibt, hat jetzt das Logo geändert.
(BM, M. Lukaschewitsch) Potsdam — Am ersten Tag des Prozesses wegen versuchten Mordes an einem
kenianischen Asylbewerber in Brandenburg/Havel hat der Angeklagte — zur
Tatzeit Oberfeldwebel bei der Bundeswehr — angegeben, daß er sich “an nichts
mehr erinnern” könne. Thorsten Z. (26) sagte vor dem Landgericht Potsdam, er
sei zur Tatzeit “extrem alkoholisiert” gewesen.
Z. soll den 30jährigen Kenianer Oskar Mw. am frühen Morgen des 18. Juli 2004
an einer Haltestelle unweit einer Diskothek mit einer abgebrochenen
Bierflasche neben die Halsschlagader gestochen haben. “Er wollte mich
töten”, sagte gestern das Opfer.
Das sieht auch Staatsanwalt Peter Petersen so: “Der Angeklagte nahm den Tod
des Mannes in Kauf.”
Mitangeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung ist der Maurer Andreas R.
Der 30jährige gab zu, dem Asylbewerber “eine kräftige Ohrfeige” verpaßt zu
haben. Er habe sich provoziert gefühlt von Oskar Mw., als alle gemeinsam am
frühen Morgen die Diskothek verließen; der habe ihn “ausgelacht”. Mw. und
ein weiterer Afrikaner gingen weiter bis zu der etwa 50 Meter entfernten
Bushaltestelle. Dort fielen die beiden Angeklagten über ihn her, schilderte
das Opfer gestern den Überfall.
Einen zweiten, vermutlich tödlichen Stich in den Hals des Schwerverletzten
verhinderten zwei couragierte Frauen, die auf der anderen Straßenseite auf
den Bus gewartet hatten. Als Thorsten Z. erneut auf das stark blutende Opfer
einstechen wollte, drängten sie ihn zurück.
Beide Angeklagten stritten eine fremdenfeindliche Gesinnung ab. Vor dem
Angriff schrieen sie jedoch: “Geh zurück in dein Land, du Schlampe.”
Bundeswehrsoldat wegen versuchten Mordes vor Gericht
26-Jähriger soll einen Asylbewerber niedergestochen haben
(Berliner Zeitung, Jens Blankennagel) POTSDAM. Am Dienstag hat im Landgericht Potsdam der Prozess gegen den
26-jährigen Oberfeldwebel Torsten Z. begonnen. Die Anklage wirft ihm und
seinem Kumpan Andreas R. vor, zwei kenianische Asylbewerber am 18. Juli in
Brandenburg/Havel angegriffen zu haben. Das Motiv: Ausländerfeindlichkeit.
Die Anklage spricht von versuchtem Mord. Torsten Z. soll den 28-jährigen
Kenianer Oscar M. mit einer abgebrochenen Flasche in den Hals gestochen
haben. Staatsanwalt Peter Petersen sagte, die Wunde war sechs Zentimeter
lang, drei Zentimeter tief und “potenziell lebensgefährlich”. Torsten Z.
ließ erst von seinem Opfer ab, als zwei Frauen eingriffen, von denen eine
Soldatin war. Sie schrie Torsten Z. an: “Hör auf. Er ist schon verletzt.”
Torsten Z. sagte zum Vorwurf des versuchten Mordes: “Ich weiß nichts mehr.”
Er sei in der Diskothek “Piephahn” gewesen, habe erheblich Alkohol
getrunken, könne sich aber nur an einen Tumult vor der Tür erinnern und
daran, eine Glasscherbe aufgehoben zu haben. Laut Anklage wollten die
Kenianer am Morgen die Disko verlassen und wurden an der Tür beschimpft. Sie
liefen dann zur Bushaltestelle. Die Angeklagten sollen sinngemäß gerufen
haben: “Euch geht es wohl zu gut.” Dann erfolgte der lebensbedrohliche
Angriff.
Andreas R., wegen Körperverletzung und Beleidigung angeklagt, legte ein
Teilgeständnis ab. Er gab zu, das Opfer geschlagen zu haben. Von dem Stich
mit der Flasche hat er angeblich nichts mitbekommen. Er habe sich vor der
Disko von dem Gesichtsausdruck des Kenianers provoziert gefühlt. Zudem
räumte er Ressentiments gegen Ausländer ein. Sie würden gut gekleidet sein
und könnten sich mit Geld vom Sozialamt mehrere Telefonkarten kaufen. Ihm
seien kurz vor der Tat die Tränen gekommen, als er an seine eigene
Sozialhilfezeit gedacht habe.
“Dieser Vorfall zeigt den ganz alltäglichen Rassismus”, sagte Olga Schell
vom Verein Opferperspektive, der die Angegriffenen betreut. Das
Disziplinarverfahren der Bundeswehr gegen Torsten Z., der derzeit in
Untersuchungshaft sitzt, ruht bis zum Urteil am 8. Februar. “Eine Entlassung
erfolgt, wenn er zu mehr als einem Jahr Haft verurteilt wird”, sagte ein
Sprecher der Bundeswehr.
“Du sollst sterben”
Gericht verhandelt überraschenden Angriff eines Soldaten auf Kenianer
(MAZ, Frank Schauka) POTSDAM Nichts hatte am Wochenende des 17./18. Juli 2004 darauf hingedeutet,
dass der 26-jährige Familienvater und Vorzeige-Zeitsoldat Torsten Z. nach
einem Diskobesuch in Brandenburg/Havel kurz nach fünf Uhr eine Bierflasche
zerschlagen und die rasierklingenscharfen Scherben dem 30 Jahre alten
Kenianer Oscar M., der auf die Frühstraßenbahn wartete, in den Hals rammen
würde. Wegen dieses mutmaßlichen Mordversuchs, der nach Auffassung der
Staatsanwaltschaft Potsdam fremdenfeindlich motiviert war, muss sich der
gelernte Elektroniker gemeinsam mit dem 30-jährigen Mitangeklagten Andreas
R. seit gestern vor der 1. Großen Strafkammer des Potsdamer Landgerichts
unter Vorsitz von Frank Tiemann verantworten.
Knapp und eloquent referierte der Angeklagte Z. seinen schulisch-beruflichen
Lebensweg, anschließend die Familienverhältnisse: Realschulabschluss, Lehre
als Energieelektroniker, Bundeswehrsoldat, erst als Wehrpflichtiger, danach
als Zeitsoldat, für vier, schließlich für zwölf Jahre, Auslandseinsätze im
Kosovo und in Afghanistan. Die Mutter arbeitet als Krankenschwester in
Brandenburg/Havel, der Vater war Maurer, bevor er zum Elektroniker
umschulte. Torsten Z. wurde nie straffällig, eine rechtsextreme Gesinnung
wird ihm nicht nachgesagt. Er ist verheiratet, lebt mit Frau und Tochter
seit zwei Jahren im selbsterrichteten Haus — zumindest an den Wochenenden.
Während des Dienstes bewohnt der Oberfeldwebel eine Kasernenstube bei
Bremen.
Am Samstag, dem 17. Juli, hätte ein entspanntes Wochenende beginnen können.
Am frühen Abend machte Torsten Z. es sich nach eigener Darstellung mit
seiner Frau auf der Terrasse bequem. Für den Abend stellte er sich vier
Flaschen Bier kühl. Unerwartet rief jedoch ein Freund an, um den jungen
Soldaten zu einem Umtrunk einzuladen. Z.s Frau hatte nichts einzuwenden, wie
er sich erinnerte, und aus Freude darüber genehmigte er sich das erste Bier.
Als sich die beiden Bekannten gegen 22.30 Uhr trafen, war kein Bier mehr in
Z.s Kühlschrank.
Nach Mitternacht ließen sie sich mit dem Taxi in die Diskothek “Piephahn”
chauffieren. Was dort und später geschah, wird unterschiedlich geschildert.
Fest steht jedoch offenbar, dass sich Torsten Z. und der Mitangeklagte
Andreas R. zufällig im “Piephahn” begegneten. Wie R. sich erinnerte, tranken
sie etwa zwei Liter Bier miteinander. Torsten Z. kann sich daran offenbar
ebensowenig erinnern wie an eine erste Begegnung mit dem späteren Opfer
Oscar M.
Der Kenianer wiederholte gestern vor Gericht, was er schon der Polizei
berichtet hatte: Zwei junge Männer — ein unbekannter Mann und später Torsten
Z. — hätten ihn in der Diskothek gefragt, ob er ihnen Marihuana verkaufe. Er
sei kein Dealer, sie sollten sich von ihm entfernen, habe er geantwortet, so
der Mann aus Kenia. Danach war Ruhe.
Erst als die Diskothek gegen fünf Uhr schloss, begegneten sich Torsten Z.,
Andreas R., Oscar M. und dessen Landsmann Jeff I. erneut auf der Treppe ins
Freie. Es war vermutlich der Familienvater Andreas R., der die Kenianer -
mit denen er zuvor nichts zu tun gehabt hatte — anpöbelte. R., der damals
arbeitslos war und Probleme mit seiner Freundin hatte, suchte möglicherweise
Streit, in dem er die Schwarzafrikaner beleidigt haben soll. Das “freche
Grinsen” der Kenianer habe ihn weiter “aufgebaut”, meinte R.
Um die Lage zu entschärfen, baten offenbar zwei junge Disko-Besucherinnen
Oscar M. und seinen Bekannten, den Ort zu verlassen. Sie gingen zur
Straßenbahnhaltestelle, wohin ihnen zunächst Andreas R. nacheilte.
Plötzlich — nieman
d kennt bisher den Grund — soll auch Torsten Z.
wutentbrannt zur Haltestelle gerannt sein. Dort zerschlug er die Flasche,
wie der Kenianer sagte, und stach sie ihm in den Hals. “Du sollst sterben”,
habe Z. gesagt. Zwei junge Frauen, die herbeieilten, stellten sich den
Angreifern in den Weg und verhinderten möglicherweise noch Schlimmeres. Der
Prozess wird fortgesetzt.
Lückenhaftes Gedächtnis
Prozessauftakt: Oberfeldwebel will sich nicht an Scherbenattacke erinnern
(MAZ, Ulrich Wangemann) Die Handschellen passen nicht zu dem Angeklagten. Torsten Z. blickt
geradeaus in die Kameras, hebt keine Hand, um sein Gesicht zu verdecken. Der
Oberfeldwebel der Bundeswehr hat Frau und Kind in Neu-Schmerke, hat ein Haus
gebaut und seine Vorgesetzten loben ihn als “einen unserer besten Soldaten”.
Sein polizeiliches Führungszeugnis ist makellos.
Seit gestern muss sich der gebürtige Brandenburger vor dem Landgericht
Potsdam wegen versuchten Mordes an einem Asylbewerber verantworten. Mit
einer Glasscherbe soll er am 18. Juli 2004 nach einer Sauftour den 30 Jahre
alten Kenianer Oscar M. in den Hals gestochen haben. Der drei Zentimeter
tiefe, sechs Zentimeter lange Schnitt ging Millimeter an der Halsschlagader
vorbei. Zwei mutige Nachtschwärmerinnen stellten sich damals schützend vor
den Verletzten.
Zum Prozessauftakt legte Z.s wegen Körperverletzung mitangeklagte
Trinkkumpan Andreas R. ein Geständnis ab. Er gab zu, vor der Diskothek
Piephahn aus fremdenfeindlichen Gründen den Streit vom Zaun gebrochen zu
haben — ein solches Motiv wirkt strafverschärfend. “Euch geht es doch gar
nicht schlecht bei uns”, will er zu Oscar M. gesagt haben. Der Angesprochene
habe “frech gegrinst”, daraufhin habe er den Kenianer zu Boden geschlagen.
Vom lebensgefährlichen Stich will der 30-jährige Familienvater aber nichts
gesehen haben.
Gedächtnislücken an den wichtigen Stellen machte der Hauptverdächtige
geltend. Er habe zwar eine Glasscherbe vom Boden aufgehoben, wisse aber
nichts von einer tätlichen Auseinandersetzung mit dem Afrikaner. Plötzlich
habe eine junge Frau vor ihm gestanden und gesagt: “Hör auf, das bist doch
nicht du, er ist doch verletzt!” Dass er sich später von der Schwester
seines Begleiters die von der Scherbe verletzte Hand verbinden ließ und
dabei eine Zigarette rauchte, hatte der formal noch nicht aus dem Heer
ausgeschlossene Angeklagte allerdings klar vor Augen.
Eine gänzlich andere, wenn auch von kleineren Widersprüchen durchsetzte
Version erzählte das Opfer. Der Oberfeldwebel habe noch in der Disko einen
Bekannten mit zehn Euro zu ihm geschickt, um ihm “Gras” abzukaufen. Dieses
Ansinnen habe er mit den Worten, er sei nur zum Spaß im Piephahn und kein
Dealer, abgelehnt.
Nach der Sperrstunde hätten Torsten Z. und Andreas R. ihn vor dem Tanzlokal
abgepasst. Der Soldat habe ihm einen “schönen Sonntag” gewünscht. Als der
Afrikaner den Gruß erwiderte, habe Andreas R. ihn aggressiv gefragt, was er
mit seinem Kumpel zu reden habe. Er nannte den Asylbewerber “Schlampe” und
riet ihm, zurück in sein Land zu gehen. Bald nach dem ersten Schlag des
Maurers habe der Soldat eine Flasche aus der Tasche gezogen, diese
zertrümmert und ihm in den Hals gerammt. “Du sollst sterben”, habe Torsten
Z. dabei geschrien. Der Prozess wird am 20. Januar fortgesetzt.
Prozess um Mordversuch an Afrikaner
Unteroffizier bestreitet, zugestochen zu haben
(Tagesspiegel) Potsdam — Der Afrikaner blickt starr auf den Richter. “Ich stand auf, er
stach zu und ich fiel wieder hin”, sagt Oscar M. in einem Ton, als würde er
sich weit weg wünschen. Doch der Asylbewerber aus Kenia sitzt im Potsdamer
Landgericht, ganz in der Nähe seiner mutmaßlichen Peiniger — einem großen,
arbeitslosen Maurer und einem kleinen Oberfeldwebel. Oscar M. nickt nur kurz
in die Richtung des Unteroffiziers Torsten Z., als der Richter fragt,
welcher der beiden Angeklagten zugestochen habe. Und erinnert sich an den
Spruch “du musst sterben”.
Das wäre beinahe auch passiert in der Nacht zum 18. Juli 2004 an einer
Bushaltestelle in Brandenburg/Havel: Oscar M. erlitt bei dem Angriff mit
einer abgebrochenen Bierflasche eine tiefe Schnittwunde am Hals, knapp
oberhalb der Schlagader.
Der Staatsanwalt warf gestern zu Prozessbeginn dem 26-jährigen Oberfeldwebel
Torsten Z. vor, er habe “aus fremdenfeindlich motivierter Wut” einen
Mordversuch begangen. Der 30 Jahre alte Mitangeklagte Andreas R. soll den
Kenianer als “Schlampe” beleidigt und zu Boden geschlagen haben. Laut
Anklage hat R. auch dem Kenianer dessen Handy aus der Hand getreten, als
dieser nach dem Stich in den Hals die Polizei rufen wollte. Dass Oscar M.
die Nacht überlebte, verdankt er offenbar zwei Frauen, die Z. von weiteren
Stichen zurückgehalten haben sollen. Der Unteroffizier, der am Einsatz der
Bundeswehr im Kosovo und in Afghanistan teilgenommen hat, will sich an das
Tatgeschehen nicht erinnern können. Mit kaltem Blick und formelhaften Sätzen
sagt Z. dem Gericht, “meines Empfindens nach” habe er eine herumliegende
Glasscherbe aufgehoben und sich dann an der Hand eine Schnittverletzung
zugezogen. Andreas R. gibt nur zu, dem Afrikaner eine Ohrfeige versetzt zu
haben.
Nazi-Logo ohne Haken
Kleidungsstücke mit Thor-Steinar-Abdruck dürfen wieder getragen werden. Der
Hersteller hat die Rune verändert
Dezent gehalten, aber dennoch allseits bekannt: das Thor-Steinar-Logo der
brandenburgischen Firma Mediatex. Die Marke avancierte in der Neonazi-Szene
schnell zur Lieblingsklamotte, weil die zwei miteinander verschränkten
altgermanischen Runen sich bereits im Abzeichen der Reichsführerschulen des
Dritten Reichs fanden. Deswegen beschloss im November die Neuruppiner
Staatsanwaltschaft, das Logo zu verbieten. Kurze Zeit später beschlagnahmten
auch Berliner Polizeibeamte konsequent die Marke, sobald ein Rechter es
wagte, die nach einem nordischen Kriegsgott benannte Tyr-Rune öffentlich zur
Schau zu stellen.
Nun hat Mediatex auf das Verbot reagiert und das “Thor-Steinar”-Logo
geändert. Das alte Logo werde übernäht und dabei zerstört, erklärte
Mediatex-Anwalt Markus Roscher in der Berliner Zeitung. Mediatex habe das
neue Logo zur Kenntnisnahme der Staatsanwaltschaft übersandt. Auch die hat
bestätigt, dass gegen das neue Symbol keine Bedenken bestünden. Und
tatsächlich: Das Zackige an der Runenschrift ist weg. Die Berliner Zeitung
findet das neue Logo optisch sogar so harmlos, dass sie es bereits mit dem
Andreaskreuz vergleicht — jenem Verkehrszeichen, das bei Bahnschranken vor
heranfahrenden Zügen warnt.
Es sei sonst nicht Sache der Staatsanwaltschaft, derartige Symbole vor ihrer
Verwendung zu begutachten, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Gerd
Schnittcher. Die Firma habe sich erkennbar bemüht, neue Probleme zu
vermeiden. Darum habe die Behörde erklärt, dass sie das Symbol für
unbedenklich halte.
Neonazis, die sich nun mit neuen Klamotten der Marke Thor Steinar eindecken,
können also aufatmen. Sie müssen nicht mehr befürchten, von der Polizei
angehalten und aufgefordert zu werden, sich auf offener Straße zu
entkleiden. Denn auch dazu war es nämlich wegen des Verbots immer wieder
gekommen.
2000 bei Protestwanderung
(Jens Steiner am 03.01. auf Indymedia)
Brandenburg/Schweinrich: Mehr als 2000 Menschen beteiligten sich am Neujahrstag an der 93. Protestwanderung durch die Kyritz-Ruppiner Heide. Nach einer geistlichen Besinnung in der Dorfkirche von Schweinrich, wurde ein Gedenkstein enthüllt, der an den am 11. Juni 2004 verstorbenen Vorsitzenden der Bürgerinitiative FREIeHEIDe und Bürgermeister von Schweinrich Helmut Schönberg erinnert. Danach zogen die Teilnehmenden auf das angrenzende Bombodrom-Gelände. Seit über dreizehn Jahren setzen sich Anhängerinnen und Anhänger der Bürgerintiativen FREIe HEIDe und Freier Himmel gegen eine erneute militärische Nutzung des Areals ein. Ihnen geht es um mehr als Fluglärm und die touristische Nutzung der Region. Auch die neue Rolle von NATO und Bundeswehr nach dem Zerfall des Ostblocks wird von Gegnern des Bombodroms thematisiert. Sowohl gerichtlich als auch mit Protesten und Aktionen des zivilen Ungehorsams engagieren sie sich gegen den geplanten Luft-Boden-Schießplatz im Norden Brandenburgs. Erst am 29. Dezember 2004 wurde nach insgesamt 16 Prozessen ein weiterer Teilerfolg erzielt.
Der vollständige Artikel kann hier gelesen werden.
Soldat soll Kenianer mit Scherbe einer Bierflasche verletzt haben.
Angeklagter bestritt fremdenfeindliche Motive
(TAZ) POTSDAM dpa Fast ein halbes Jahr nach einem brutalen Übergriff auf zwei
kenianische Asylbewerber in Brandenburg/Havel beginnt heute vor dem
Potsdamer Landgericht der Prozess gegen zwei Männer. Dem 26-jährigen
Hauptangeklagten — einem damaligen Bundeswehrfeldwebel — wird versuchter
Mord aus fremdenfeindlichen Motiven vorgeworfen. Er soll im Juli 2004 einem
28-jährigen Kenianer mit der Scherbe einer Bierflasche eine “potenziell
lebensgefährliche” Schnittwunde am Hals zugefügt haben. Sein mutmaßlicher
30-jähriger Komplize muss sich wegen des Vorwurfs der Körperverletzung
verantworten.
Die beiden Kenianer waren vor einer Gaststätte beschimpft und angegriffen
worden. Laut Polizei konnten zwei Frauen — darunter eine
Bundeswehrsoldatin — durch ihr beherztes Eingreifen Schlimmeres verhindern.
Die beiden Frauen sollen sich zwischen die Angreifer und den am Boden
liegenden Asylbewerber gestellt und die Hand des 26-Jährigen mit der Scherbe
ergriffen haben. Der in Niedersachsen stationierte Soldat, der nach dem
Übergriff in Untersuchungshaft kam, beteuerte in mehreren Vernehmungen, die
Tat habe keinen fremdenfeindlichen Hintergrund, ansonsten schwieg er. Sein
später ermittelter mutmaßlicher Komplize räumte ein, einem Asylbewerber eine
Ohrfeige gegeben zu haben. Von dem Stich in den Hals habe er jedoch nichts
mitbekommen.
Geständnis im Prozess um Übergriff auf Kenianer
(MAZ) Im Prozess um einen Übergriff auf zwei kenianische Asylbewerber in
Brandenburg/Havel hat einer der Angeklagten heute ein Geständnis abgelegt.
Der 30-Jährige habe eingeräumt, einem 28-jährigen Kenianer am 18. Juli 2004
eine Ohrfeige gegeben zu haben, sagte ein Gerichtssprecher. Der 30- Jährige
muss sich wegen Körperverletzung verantworten. Hauptbeschuldigter ist jedoch
ein 26-jähriger damaliger Soldat, der wegen versuchten Mordes aus
fremdenfeindlichen Motiven angeklagt ist.
Er soll bei dem Übergriff dem 28-jährigen Kenianer mit der Scherbe einer
Bierflasche eine “potenziell lebensgefährliche” Schnittwunde am Hals
zugefügt haben. Der 30-jährige Angeklagte gab vor Gericht an, von der
Schnittwunde nichts bemerkt zu haben. Die Kenianer waren vor einer
Gaststätte von zwei Deutschen beschimpft und angegriffen worden. Laut
Polizei konnten zwei Frauen — darunter eine Bundeswehr-Soldatin — durch ihr
beherztes Eingreifen Schlimmeres verhindern.
Nach einer Mitteilung des Vereins Opferperspektive hatte der Soldat dem
28-jährigen Kenianer nach dem Angriff mit der Flaschenscherbe gedroht, ihn
umzubringen, und versucht, ein zweites Mal auf ihn einzustechen. Die beiden
Frauen hätten sich jedoch zwischen die Angreifer und den am Boden liegenden
Asylbewerber gestellt und die Hand des 26-Jährigen mit der Scherbe
ergriffen.
Potsdam — Wegen des Brandanschlags auf einen türkischen Imbiß in Werder
(Potsdam-Mittelmark) erhielten die drei deutschen Tatverdächtigen gestern
Haftbefehle wegen versuchten Mordes. Sie sollen am vergangenen Donnerstag
einen Brandsatz gegen die Scheibe des Imbisses geschleudert haben, in dem
sich Angestellte befanden. Ein türkischer Mitarbeiter wurde leicht verletzt.
Zwei Angestellte stellten die Männer nach kurzer Flucht.
Thor Steinar mit neuem Logo
(mak) ZEESEN. Die Firma Mediatex lässt das verbotene Runenlogo ihrer
Bekleidungsmarke Thor Stei-nar nun mit einem anderen Symbol übernähen.
“Dabei wird das alte Logo zerstört”, teilte Mediatex-Anwalt Markus Roscher
am Montag mit. Dies sei auch mit der Staatsanwaltschaft Neuruppin
abgesprochen. “Das neue Logo ähnelt dem Andreaskreuz, dem Kreuz an der
Bahnschranke”, so Anwalt Roscher. Die Neuruppiner Staatsanwaltschaft hatte
das bisherige Runenlogo der von Rechtsradikalen bevorzugten Bekleidungsmarke
verboten, weil es NS-Symbolen zum Verwechseln ähnlich sei. “Das neue Logo
ist nun von der Staatsanwaltschaft begutachtet und nicht beanstandet
worden”, sagte Roscher. Er bemühe sich um eine Deeskalation mit der
Staatsanwaltschaft, deshalb werde er vorerst auch keine Schadensersatzklage
für die Firma Mediatex stellen. Bei Durchsuchungsaktionen waren mehrfach
Textilien mit dem Runenlogo sichergestellt worden.
Die Jacken und Pullover der Marke Thor Steinar werden übrigens in der Türkei
hergestellt.
Die Europäische Union droht nun auch offiziell mit Rückforderung der
Neun-Millionen-Euro-Förderung für die Osttribüne im Cottbuser
Energie-Stadion. Wie die EU-Kommission auf RUNDSCHAU-Nachfrage mitteilte,
erwäge sie «Schritte zur Rückforderung» , falls die «Umsetzung des
Nutzungskonzeptes» nicht deutlich erkennbar sei. Während sich die Brüsseler
Behörde aber nicht konkret festlegen will, steht schon die Schuldfrage im
Raum.
Der Cottbuser Stadtsprecher Peter Lewandrowski fühlt seine Verwaltung
unverstanden: Da forderte alle Welt jahrelang eine ordentliche Tribüne für
das Energie-Stadion. Dann handelt die Stadt, sorgt sich um die Zuschüsse,
baut eine Tribüne, groß und schön und überdacht. Eigentlich müssten alle
zufrieden sein. Und dann geht das Gemecker wieder los. Anfang Dezember
versteht Lewandrowski die Welt nicht mehr.
Ebenso wie Spree-Neiße-Landrat Dieter Friese (SPD): Bei einer Euregio-Tagung
im polnischen Zary (Sorau) schimpft er über die Zweifel der EU an der
rechtmäßigen Förderung des Stadionbaus. Er habe den Eindruck, Elisabeth
Helander, Leiterin der zuständigen EU-Direktion für Regionalpolitik, sehe
die Stadionüberprüfung als «persönliches Hobby.» Friese sitzt im
Verwaltungsrat des FC Energie.
Knapp neun Millionen von der EU
Tatsächlich hat die EU die Osttribüne zum größten Teil bezahlt: Knapp neun
Millionen Euro schoss die Union zum 12,6 Millionen-Euro Bauprojekt der Stadt
Cottbus hinzu. Nun überlegt die Kommission laut, das Geld zurückzufordern.
Nicht etwa, weil sie den Fans das Dach über dem Kopf nicht gönnt, sondern
weil sie Zweifel hat, dass das Geld richtig eingesetzt wurde.
«Interreg III» ist der sperrige Name des Programms, welches die Millionen
brachte. Geld, das den benachteiligten Grenzregionen beim Zusammenwachsen
helfen soll und demnach auch zweckgebunden ist. Mit Interreg-Geld wurde die
Grenzbrücke bei Forst gebaut und die Frankfurter Straße in Guben saniert.
Jetzt nutzen Rad- und Tanktouristen die Forster Brücke, und in den
Geschäften von Gubens guter Einkaufsstube Frankfurter Straße, die direkt zur
Neiße nach Gubin führt, kaufen polnische Kunden Markenschuhe und CDs.
Beim Stadionausbau aber, dem bei weitem größten Interreg-Förderbrocken,
zweifelt die EU seit Jahren am deutsch-polnischen Sinn. Schon Ende 2002
hatte die Cottbuser Oberbürgermeisterin Karin Rätzel (parteilos) den
Stadtverordneten nichtöffentlich davon berichtet. Zwei Jahre später sind
diese Zweifel immer noch nicht ausgeräumt: Elisabeth Helander bestätigte
gegenüber der RUNDSCHAU, die Kommission habe erst im vergangenen September
moniert, dass die Anzahl «der deutsch-polnischen Veranstaltungen derzeit
noch unter den Planzahlen liegt, wie auch die Teilnehmerzahl aus Polen.» Man
habe darauf hingewiesen, dass die erfolgreiche Umsetzung des
Nutzungskonzeptes «deutlich erkennbar sein muss, andernfalls Schritte zur
Rückforderung der […] ausgegebenen Kofinanzierung eingeleitet werden» .
Noch in diesem Monat soll das Land Brandenburg deshalb bei der Kommission
Rede und Antwort stehen. Die Cottbuser Stadtverwaltung hat dafür ein Papier
erarbeitet, in dem unter anderem das deutsch-polnische U
21-Freundschaftsspiel als Beispiel gelungener Zusammenarbeit genannt wird.
Andere Beispiele grenzüberschreitender Feste 2004: Die Stadionparty mit
Roland Kaiser und «Teen Models» im August und das «Europäische Fest der
Begegnung und des Sports» im September.
Wie viele Grenz-Veranstaltungen vorgewiesen werden müssen, um die Förderung
zu behalten, lässt Helander derweil bewusst offen: Die Kommission habe sich
nicht auf eine exakte Zahl festgelegt, da bei einer Entscheidung mit derart
weit reichenden Folgen «Ermessensspielraum gegeben sein muss» . Allerdings
gehe sie davon aus, dass «die Kommission sich im Frühjahr ein abschließendes
Urteil bilden können wird» , so Elisabeth Helander.
Sollten die Millionen tatsächlich eingefordert werden, dürfte sich in der
Lausitz die Suche nach den Schuldigen, die bereits begonnen hat, ins Zentrum
rücken: Denn die Stadt Cottbus steht zwar als Projektträger im EU-Visier,
doch Landrat Friese sieht weder die Stadt noch den Verein in der Pflicht:
Immerhin habe das Land Brandenburg selbst den Tipp gegeben, dass der
millionenschwere Interreg-Topf für den Stadionausbau angezapft werden
könnte. Sollte die Finanzierung platzen, sieht Friese folglich auch Potsdam
in der Pflicht.
Gegen Volkszählung am Stadion
Der Spree-Neiße-Landrat versucht unterdessen, in Brüssel Druck auf Helander
zu machen: Bei einem Euregio-Treffen in Zary empfahl er polnischen
Kommunalpolitikern aus der Nachbarwoiwodschaft Lubuskie (Lebuser Land)
öffentlich, Einfluss auf die Helander vorgesetzte polnische EU-Kommissarin
Danuta Hübner zu nehmen, damit diese ihre Frieses Ansicht nach übereifrige
Prüferin bremse. Schließlich sei auch der Energie-Fußball im Stadion selbst
ein verbindendes Element für Fans beiderseits der Grenze, auch wenn der
Verein derzeit kein Geld habe, polnische Nationalspieler einzukaufen.
Allerdings werde Energie nicht an den Stadiontoren die polnischen Besucher
zählen, um die Förderberechtigung zu beweisen, so Friese.