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Verdächtige gefasst

Mehr als eine Woche nach einem aus­län­der­feindlichen Über­fall in Templin
(Uck­er­mark) hat die Polizei fünf mut­maßliche Täter ermit­telt. Die teils
strafrechtlich bekan­nten 18- bis 22-jähri­gen Tem­plin­er ste­hen im Verdacht,
einen Viet­name­sen und einen Deutschen nach einem Gaststättenbesuch
ange­grif­f­en und ver­let­zt zu haben.

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Schmierereien auf Friedhof

Tel­tow (Pots­dam-Mit­tel­mark) Schmier­ereien am Ein­gang und auf dem Gelände eines Fried­hofs in Teltow
wur­den der Polizei am Don­ner­stagfrüh mit­geteilt. Ein Zeitungsausträger
bemerk­te die Schä­den kurz nach 3 Uhr auf dem Fried­hof in der Ruhlsdorfer
Straße. Unbekan­nte besprüht­en sowohl das Ein­gangstor als auch am Eingang
ste­hende Fig­uren u. a. mit Hak­enkreuzen in schwarz­er Farbe. Betrof­fen von
den Schmier­ereien sind auch Gedenk­tafeln am rus­sis­chen Ehren­mal, die
Beton­fläche vor der Kapelle sowie eine Stele im Urnen­hain. Die Tatzeit liegt
zwis­chen Mittwochabend 23.45 und Don­ner­stag früh 3 Uhr.

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Mehr als 1000 rechte Straftaten in Brandenburg

Pots­dam — Die Zahl der recht­en Straftat­en nimmt in Bran­den­burg weit­er zu.
Nach bish­eri­gen Erken­nt­nis­sen sei für das ver­gan­gene Jahr ein Anstieg auf
mehr als 1000 Straftat­en zu verze­ich­nen, hieß es gestern in
Sicher­heit­skreisen. Im Jahr 2003 hat­te die Polizei 982 rechte Straftaten
reg­istri­ert, 2002 waren es 744. 

Zugenom­men haben im ver­gan­genen Jahr auch die in der Gesamtzahl enthaltenen
recht­en Gewalt­de­lik­te. Es zeichne sich ein Anstieg auf knapp 100
ein­schlägige Tat­en ab, berichteten Sicher­heit­sex­perten (2003: 87 Delikte,
2002: 78). Alle Zahlen für das ver­gan­gene Jahr kön­nen sich noch erhöhen, da
die Polizei keine endgülti­gen Dat­en vor­liegen hat. Etwas gewach­sen ist 2004
auch die Zahl der von Linken verübten Tat­en (2003: 39). 

Zum Anstieg der recht­en Delik­te trug unter anderem der Fall Thor Steinar
bei. Seit Novem­ber ist es straf­bar, das an NS-Sym­bole erin­nernde Runenlogo
der Tex­til­marke in der Öffentlichkeit zu zeigen. Da Thor Steinar in der
recht­en Szene beliebt ist und offen­bar viele Neon­azis auf die Klei­dung mit
den Runen nicht verzicht­en wollen, fie­len inzwis­chen weit mehr als 100
Straftat­en an. Die bran­den­bur­gis­che Fir­ma Medi­a­Tex, die Thor Steinar
vertreibt, hat jet­zt das Logo geändert.

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Kenianer fast getötet — Angeklagter: “Keine Erinnerung”

(BM, M. Lukasche­witsch) Pots­dam — Am ersten Tag des Prozess­es wegen ver­sucht­en Mordes an einem
keni­an­is­chen Asyl­be­wer­ber in Brandenburg/Havel hat der Angeklagte — zur
Tatzeit Ober­feld­webel bei der Bun­deswehr — angegeben, daß er sich “an nichts
mehr erin­nern” könne. Thorsten Z. (26) sagte vor dem Landgericht Pots­dam, er
sei zur Tatzeit “extrem alko­holisiert” gewesen. 

Z. soll den 30jährigen Keni­an­er Oskar Mw. am frühen Mor­gen des 18. Juli 2004
an ein­er Hal­testelle unweit ein­er Diskothek mit ein­er abgebrochenen
Bier­flasche neben die Halss­chla­gad­er gestochen haben. “Er wollte mich
töten”, sagte gestern das Opfer. 

Das sieht auch Staat­san­walt Peter Petersen so: “Der Angeklagte nahm den Tod
des Mannes in Kauf.” 

Mitangeklagt wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung ist der Mau­r­er Andreas R.
Der 30jährige gab zu, dem Asyl­be­wer­ber “eine kräftige Ohrfeige” ver­paßt zu
haben. Er habe sich provoziert gefühlt von Oskar Mw., als alle gemein­sam am
frühen Mor­gen die Diskothek ver­ließen; der habe ihn “aus­gelacht”. Mw. und
ein weit­er­er Afrikan­er gin­gen weit­er bis zu der etwa 50 Meter entfernten
Bushal­testelle. Dort fie­len die bei­den Angeklagten über ihn her, schilderte
das Opfer gestern den Überfall. 

Einen zweit­en, ver­mut­lich tödlichen Stich in den Hals des Schwerverletzten
ver­hin­derten zwei couragierte Frauen, die auf der anderen Straßen­seite auf
den Bus gewartet hat­ten. Als Thorsten Z. erneut auf das stark blu­tende Opfer
ein­stechen wollte, drängten sie ihn zurück. 

Bei­de Angeklagten strit­ten eine frem­den­feindliche Gesin­nung ab. Vor dem
Angriff schrieen sie jedoch: “Geh zurück in dein Land, du Schlampe.” 

Bun­deswehrsol­dat wegen ver­sucht­en Mordes vor Gericht

26-Jähriger soll einen Asyl­be­wer­ber niedergestochen haben

(Berlin­er Zeitung, Jens Blanken­nagel) POTSDAM. Am Dien­stag hat im Landgericht Pots­dam der Prozess gegen den
26-jähri­gen Ober­feld­webel Torsten Z. begonnen. Die Anklage wirft ihm und
seinem Kumpan Andreas R. vor, zwei keni­an­is­che Asyl­be­wer­ber am 18. Juli in
Brandenburg/Havel ange­grif­f­en zu haben. Das Motiv: Ausländerfeindlichkeit.
Die Anklage spricht von ver­suchtem Mord. Torsten Z. soll den 28-jährigen
Keni­an­er Oscar M. mit ein­er abge­broch­enen Flasche in den Hals gestochen
haben. Staat­san­walt Peter Petersen sagte, die Wunde war sechs Zentimeter
lang, drei Zen­time­ter tief und “poten­ziell lebens­ge­fährlich”. Torsten Z.
ließ erst von seinem Opfer ab, als zwei Frauen ein­grif­f­en, von denen eine
Sol­datin war. Sie schrie Torsten Z. an: “Hör auf. Er ist schon verletzt.” 

Torsten Z. sagte zum Vor­wurf des ver­sucht­en Mordes: “Ich weiß nichts mehr.”
Er sei in der Diskothek “Piephahn” gewe­sen, habe erhe­blich Alkohol
getrunk­en, könne sich aber nur an einen Tumult vor der Tür erin­nern und
daran, eine Glass­cherbe aufge­hoben zu haben. Laut Anklage woll­ten die
Keni­an­er am Mor­gen die Disko ver­lassen und wur­den an der Tür beschimpft. Sie
liefen dann zur Bushal­testelle. Die Angeklagten sollen sin­ngemäß gerufen
haben: “Euch geht es wohl zu gut.” Dann erfol­gte der lebensbedrohliche
Angriff. 

Andreas R., wegen Kör­per­ver­let­zung und Belei­di­gung angeklagt, legte ein
Teilgeständ­nis ab. Er gab zu, das Opfer geschla­gen zu haben. Von dem Stich
mit der Flasche hat er ange­blich nichts mit­bekom­men. Er habe sich vor der
Disko von dem Gesicht­saus­druck des Keni­an­ers provoziert gefühlt. Zudem
räumte er Ressen­ti­ments gegen Aus­län­der ein. Sie wür­den gut gek­lei­det sein
und kön­nten sich mit Geld vom Sozialamt mehrere Tele­fonkarten kaufen. Ihm
seien kurz vor der Tat die Trä­nen gekom­men, als er an seine eigene
Sozial­hil­fezeit gedacht habe. 

“Dieser Vor­fall zeigt den ganz alltäglichen Ras­sis­mus”, sagte Olga Schell
vom Vere­in Opfer­per­spek­tive, der die Ange­grif­f­e­nen betreut. Das
Diszi­pli­narver­fahren der Bun­deswehr gegen Torsten Z., der derzeit in
Unter­suchung­shaft sitzt, ruht bis zum Urteil am 8. Feb­ru­ar. “Eine Entlassung
erfol­gt, wenn er zu mehr als einem Jahr Haft verurteilt wird”, sagte ein
Sprech­er der Bundeswehr. 

Du sollst sterben”

Gericht ver­han­delt über­raschen­den Angriff eines Sol­dat­en auf Kenianer

(MAZ, Frank Schau­ka) POTSDAM Nichts hat­te am Woch­enende des 17./18. Juli 2004 darauf hingedeutet,
dass der 26-jährige Fam­i­lien­vater und Vorzeige-Zeit­sol­dat Torsten Z. nach
einem Diskobe­such in Brandenburg/Havel kurz nach fünf Uhr eine Bierflasche
zer­schla­gen und die rasierklin­gen­schar­fen Scher­ben dem 30 Jahre alten
Keni­an­er Oscar M., der auf die Früh­straßen­bahn wartete, in den Hals rammen
würde. Wegen dieses mut­maßlichen Mord­ver­suchs, der nach Auf­fas­sung der
Staat­san­waltschaft Pots­dam frem­den­feindlich motiviert war, muss sich der
gel­ernte Elek­tron­iker gemein­sam mit dem 30-jähri­gen Mitangeklagten Andreas
R. seit gestern vor der 1. Großen Strafkam­mer des Pots­damer Landgerichts
unter Vor­sitz von Frank Tie­mann verantworten. 

Knapp und elo­quent referierte der Angeklagte Z. seinen schulisch-beruflichen
Lebensweg, anschließend die Fam­i­lien­ver­hält­nisse: Realschu­la­b­schluss, Lehre
als Energieelek­tron­iker, Bun­deswehrsol­dat, erst als Wehrpflichtiger, danach
als Zeit­sol­dat, für vier, schließlich für zwölf Jahre, Aus­land­sein­sätze im
Koso­vo und in Afghanistan. Die Mut­ter arbeit­et als Kranken­schwest­er in
Brandenburg/Havel, der Vater war Mau­r­er, bevor er zum Elektroniker
umschulte. Torsten Z. wurde nie straf­fäl­lig, eine recht­sex­treme Gesinnung
wird ihm nicht nachge­sagt. Er ist ver­heiratet, lebt mit Frau und Tochter
seit zwei Jahren im selb­ster­richteten Haus — zumin­d­est an den Wochenenden.
Während des Dien­stes bewohnt der Ober­feld­webel eine Kaser­nen­stube bei
Bremen. 

Am Sam­stag, dem 17. Juli, hätte ein entspan­ntes Woch­enende begin­nen können.
Am frühen Abend machte Torsten Z. es sich nach eigen­er Darstel­lung mit
sein­er Frau auf der Ter­rasse bequem. Für den Abend stellte er sich vier
Flaschen Bier kühl. Uner­wartet rief jedoch ein Fre­und an, um den jungen
Sol­dat­en zu einem Umtrunk einzu­laden. Z.s Frau hat­te nichts einzuwen­den, wie
er sich erin­nerte, und aus Freude darüber genehmigte er sich das erste Bier.
Als sich die bei­den Bekan­nten gegen 22.30 Uhr trafen, war kein Bier mehr in
Z.s Kühlschrank. 

Nach Mit­ter­nacht ließen sie sich mit dem Taxi in die Diskothek “Piephahn”
chauffieren. Was dort und später geschah, wird unter­schiedlich geschildert.
Fest ste­ht jedoch offen­bar, dass sich Torsten Z. und der Mitangeklagte
Andreas R. zufäl­lig im “Piephahn” begeg­neten. Wie R. sich erin­nerte, tranken
sie etwa zwei Liter Bier miteinan­der. Torsten Z. kann sich daran offenbar
eben­sowenig erin­nern wie an eine erste Begeg­nung mit dem späteren Opfer
Oscar M. 

Der Keni­an­er wieder­holte gestern vor Gericht, was er schon der Polizei
berichtet hat­te: Zwei junge Män­ner — ein unbekan­nter Mann und später Torsten
Z. — hät­ten ihn in der Diskothek gefragt, ob er ihnen Mar­i­hua­na verkaufe. Er
sei kein Deal­er, sie soll­ten sich von ihm ent­fer­nen, habe er geant­wortet, so
der Mann aus Kenia. Danach war Ruhe. 

Erst als die Diskothek gegen fünf Uhr schloss, begeg­neten sich Torsten Z.,
Andreas R., Oscar M. und dessen Lands­mann Jeff I. erneut auf der Treppe ins
Freie. Es war ver­mut­lich der Fam­i­lien­vater Andreas R., der die Kenianer -
mit denen er zuvor nichts zu tun gehabt hat­te — anpö­belte. R., der damals
arbeit­s­los war und Prob­leme mit sein­er Fre­undin hat­te, suchte möglicherweise
Stre­it, in dem er die Schwarzafrikan­er belei­digt haben soll. Das “freche
Grin­sen” der Keni­an­er habe ihn weit­er “aufge­baut”, meinte R. 

Um die Lage zu entschär­fen, bat­en offen­bar zwei junge Disko-Besucherinnen
Oscar M. und seinen Bekan­nten, den Ort zu ver­lassen. Sie gin­gen zur
Straßen­bahn­hal­testelle, wohin ihnen zunächst Andreas R. nacheilte.
Plöt­zlich — nieman
d ken­nt bish­er den Grund — soll auch Torsten Z.
wutent­bran­nt zur Hal­testelle ger­an­nt sein. Dort zer­schlug er die Flasche,
wie der Keni­an­er sagte, und stach sie ihm in den Hals. “Du sollst sterben”,
habe Z. gesagt. Zwei junge Frauen, die her­beieil­ten, stell­ten sich den
Angreifern in den Weg und ver­hin­derten möglicher­weise noch Schlim­meres. Der
Prozess wird fortgesetzt. 

Lück­en­haftes Gedächtnis

Prozes­sauf­takt: Ober­feld­webel will sich nicht an Scher­be­nat­tacke erinnern

(MAZ, Ulrich Wange­mann) Die Hand­schellen passen nicht zu dem Angeklagten. Torsten Z. blickt
ger­adeaus in die Kam­eras, hebt keine Hand, um sein Gesicht zu verdeck­en. Der
Ober­feld­webel der Bun­deswehr hat Frau und Kind in Neu-Schmerke, hat ein Haus
gebaut und seine Vorge­set­zten loben ihn als “einen unser­er besten Soldaten”.
Sein polizeilich­es Führungszeug­nis ist makellos. 

Seit gestern muss sich der gebür­tige Bran­den­burg­er vor dem Landgericht
Pots­dam wegen ver­sucht­en Mordes an einem Asyl­be­wer­ber ver­ant­worten. Mit
ein­er Glass­cherbe soll er am 18. Juli 2004 nach ein­er Sauf­tour den 30 Jahre
alten Keni­an­er Oscar M. in den Hals gestochen haben. Der drei Zentimeter
tiefe, sechs Zen­time­ter lange Schnitt ging Mil­lime­ter an der Halsschlagader
vor­bei. Zwei mutige Nachtschwärmerin­nen stell­ten sich damals schützend vor
den Verletzten. 

Zum Prozes­sauf­takt legte Z.s wegen Kör­per­ver­let­zung mitangeklagte
Trinkkumpan Andreas R. ein Geständ­nis ab. Er gab zu, vor der Diskothek
Piephahn aus frem­den­feindlichen Grün­den den Stre­it vom Zaun gebrochen zu
haben — ein solch­es Motiv wirkt strafver­schär­fend. “Euch geht es doch gar
nicht schlecht bei uns”, will er zu Oscar M. gesagt haben. Der Angesprochene
habe “frech gegrinst”, daraufhin habe er den Keni­an­er zu Boden geschlagen.
Vom lebens­ge­fährlichen Stich will der 30-jährige Fam­i­lien­vater aber nichts
gese­hen haben. 

Gedächt­nis­lück­en an den wichti­gen Stellen machte der Hauptverdächtige
gel­tend. Er habe zwar eine Glass­cherbe vom Boden aufge­hoben, wisse aber
nichts von ein­er tätlichen Auseinan­der­set­zung mit dem Afrikan­er. Plötzlich
habe eine junge Frau vor ihm ges­tanden und gesagt: “Hör auf, das bist doch
nicht du, er ist doch ver­let­zt!” Dass er sich später von der Schwester
seines Begleit­ers die von der Scherbe ver­let­zte Hand verbinden ließ und
dabei eine Zigarette rauchte, hat­te der for­mal noch nicht aus dem Heer
aus­geschlossene Angeklagte allerd­ings klar vor Augen. 

Eine gän­zlich andere, wenn auch von kleineren Wider­sprüchen durchsetzte
Ver­sion erzählte das Opfer. Der Ober­feld­webel habe noch in der Disko einen
Bekan­nten mit zehn Euro zu ihm geschickt, um ihm “Gras” abzukaufen. Dieses
Ansin­nen habe er mit den Worten, er sei nur zum Spaß im Piephahn und kein
Deal­er, abgelehnt. 

Nach der Sperrstunde hät­ten Torsten Z. und Andreas R. ihn vor dem Tanzlokal
abgepasst. Der Sol­dat habe ihm einen “schö­nen Son­ntag” gewün­scht. Als der
Afrikan­er den Gruß erwiderte, habe Andreas R. ihn aggres­siv gefragt, was er
mit seinem Kumpel zu reden habe. Er nan­nte den Asyl­be­wer­ber “Schlampe” und
riet ihm, zurück in sein Land zu gehen. Bald nach dem ersten Schlag des
Mau­r­ers habe der Sol­dat eine Flasche aus der Tasche gezo­gen, diese
zertrüm­mert und ihm in den Hals ger­ammt. “Du sollst ster­ben”, habe Torsten
Z. dabei geschrien. Der Prozess wird am 20. Jan­u­ar fortgesetzt. 

Prozess um Mord­ver­such an Afrikaner

Unterof­fizier bestre­it­et, zugestochen zu haben

(Tagesspiegel) Pots­dam — Der Afrikan­er blickt starr auf den Richter. “Ich stand auf, er
stach zu und ich fiel wieder hin”, sagt Oscar M. in einem Ton, als würde er
sich weit weg wün­schen. Doch der Asyl­be­wer­ber aus Kenia sitzt im Potsdamer
Landgericht, ganz in der Nähe sein­er mut­maßlichen Peiniger — einem großen,
arbeit­slosen Mau­r­er und einem kleinen Ober­feld­webel. Oscar M. nickt nur kurz
in die Rich­tung des Unterof­fiziers Torsten Z., als der Richter fragt,
welch­er der bei­den Angeklagten zugestochen habe. Und erin­nert sich an den
Spruch “du musst sterben”. 

Das wäre beina­he auch passiert in der Nacht zum 18. Juli 2004 an einer
Bushal­testelle in Brandenburg/Havel: Oscar M. erlitt bei dem Angriff mit
ein­er abge­broch­enen Bier­flasche eine tiefe Schnit­twunde am Hals, knapp
ober­halb der Schlagader. 

Der Staat­san­walt warf gestern zu Prozess­be­ginn dem 26-jähri­gen Oberfeldwebel
Torsten Z. vor, er habe “aus frem­den­feindlich motiviert­er Wut” einen
Mord­ver­such began­gen. Der 30 Jahre alte Mitangeklagte Andreas R. soll den
Keni­an­er als “Schlampe” belei­digt und zu Boden geschla­gen haben. Laut
Anklage hat R. auch dem Keni­an­er dessen Handy aus der Hand getreten, als
dieser nach dem Stich in den Hals die Polizei rufen wollte. Dass Oscar M.
die Nacht über­lebte, ver­dankt er offen­bar zwei Frauen, die Z. von weiteren
Stichen zurück­ge­hal­ten haben sollen. Der Unterof­fizier, der am Ein­satz der
Bun­deswehr im Koso­vo und in Afghanistan teilgenom­men hat, will sich an das
Tat­geschehen nicht erin­nern kön­nen. Mit kaltem Blick und formel­haften Sätzen
sagt Z. dem Gericht, “meines Empfind­ens nach” habe er eine herumliegende
Glass­cherbe aufge­hoben und sich dann an der Hand eine Schnittverletzung
zuge­zo­gen. Andreas R. gibt nur zu, dem Afrikan­er eine Ohrfeige ver­set­zt zu
haben.

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Nazi-Logo ohne Haken

Klei­dungsstücke mit Thor-Steinar-Abdruck dür­fen wieder getra­gen wer­den. Der
Her­steller hat die Rune verändert

Dezent gehal­ten, aber den­noch all­seits bekan­nt: das Thor-Steinar-Logo der
bran­den­bur­gis­chen Fir­ma Medi­a­tex. Die Marke avancierte in der Neonazi-Szene
schnell zur Lieblingsklam­otte, weil die zwei miteinan­der verschränkten
alt­ger­man­is­chen Runen sich bere­its im Abze­ichen der Reichs­führerschulen des
Drit­ten Reichs fan­den. Deswe­gen beschloss im Novem­ber die Neuruppiner
Staat­san­waltschaft, das Logo zu ver­bi­eten. Kurze Zeit später beschlagnahmten
auch Berlin­er Polizeibeamte kon­se­quent die Marke, sobald ein Rechter es
wagte, die nach einem nordis­chen Kriegs­gott benan­nte Tyr-Rune öffentlich zur
Schau zu stellen. 

Nun hat Medi­a­tex auf das Ver­bot reagiert und das “Thor-Steinar”-Logo
geän­dert. Das alte Logo werde übernäht und dabei zer­stört, erklärte
Medi­a­tex-Anwalt Markus Rosch­er in der Berlin­er Zeitung. Medi­a­tex habe das
neue Logo zur Ken­nt­nis­nahme der Staat­san­waltschaft über­sandt. Auch die hat
bestätigt, dass gegen das neue Sym­bol keine Bedenken bestün­den. Und
tat­säch­lich: Das Zack­ige an der Runen­schrift ist weg. Die Berlin­er Zeitung
find­et das neue Logo optisch sog­ar so harm­los, dass sie es bere­its mit dem
Andreaskreuz ver­gle­icht — jen­em Verkehrsze­ichen, das bei Bahn­schranken vor
her­an­fahren­den Zügen warnt. 

Es sei son­st nicht Sache der Staat­san­waltschaft, der­ar­tige Sym­bole vor ihrer
Ver­wen­dung zu begutacht­en, sagte der Lei­t­ende Ober­staat­san­walt Gerd
Schnittch­er. Die Fir­ma habe sich erkennbar bemüht, neue Prob­leme zu
ver­mei­den. Darum habe die Behörde erk­lärt, dass sie das Sym­bol für
unbe­den­klich halte. 

Neon­azis, die sich nun mit neuen Klam­ot­ten der Marke Thor Steinar eindecken,
kön­nen also aufat­men. Sie müssen nicht mehr befürcht­en, von der Polizei
ange­hal­ten und aufge­fordert zu wer­den, sich auf offen­er Straße zu
entk­lei­den. Denn auch dazu war es näm­lich wegen des Ver­bots immer wieder
gekommen.

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2000 bei Protestwanderung

(Jens Stein­er am 03.01. auf Indy­media)
Brandenburg/Schweinrich: Mehr als 2000 Men­schen beteiligten sich am Neu­jahrstag an der 93. Protest­wan­derung durch die Kyritz-Rup­pin­er Hei­de. Nach ein­er geistlichen Besin­nung in der Dor­fkirche von Schwein­rich, wurde ein Gedenkstein enthüllt, der an den am 11. Juni 2004 ver­stor­be­nen Vor­sitzen­den der Bürg­erini­tia­tive FREIeHEI­De und Bürg­er­meis­ter von Schwein­rich Hel­mut Schön­berg erin­nert. Danach zogen die Teil­nehmenden auf das angren­zende Bom­bo­drom-Gelände. Seit über dreizehn Jahren set­zen sich Anhän­gerin­nen und Anhänger der Bürg­er­in­tia­tiv­en FREIe HEI­De und Freier Him­mel gegen eine erneute mil­itärische Nutzung des Are­als ein. Ihnen geht es um mehr als Fluglärm und die touris­tis­che Nutzung der Region. Auch die neue Rolle von NATO und Bun­deswehr nach dem Zer­fall des Ost­blocks wird von Geg­n­ern des Bom­bo­droms the­ma­tisiert. Sowohl gerichtlich als auch mit Protesten und Aktio­nen des zivilen Unge­hor­sams engagieren sie sich gegen den geplanten Luft-Boden-Schieß­platz im Nor­den Bran­den­burgs. Erst am 29. Dezem­ber 2004 wurde nach ins­ge­samt 16 Prozessen ein weit­er­er Teil­er­folg erzielt. 

Der voll­ständi­ge Artikel kann hier gele­sen werden.

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Ex-Feldwebel wegen Mordversuch vor Gericht

Sol­dat soll Keni­an­er mit Scherbe ein­er Bier­flasche ver­let­zt haben.
Angeklagter bestritt frem­den­feindliche Motive

(TAZ) POTSDAM dpa Fast ein halbes Jahr nach einem bru­tal­en Über­griff auf zwei
keni­an­is­che Asyl­be­wer­ber in Brandenburg/Havel begin­nt heute vor dem
Pots­damer Landgericht der Prozess gegen zwei Män­ner. Dem 26-jährigen
Haup­tangeklagten — einem dama­li­gen Bun­deswehrfeld­webel — wird versuchter
Mord aus frem­den­feindlichen Motiv­en vorge­wor­fen. Er soll im Juli 2004 einem
28-jähri­gen Keni­an­er mit der Scherbe ein­er Bier­flasche eine “poten­ziell
lebens­ge­fährliche” Schnit­twunde am Hals zuge­fügt haben. Sein mutmaßlicher
30-jähriger Kom­plize muss sich wegen des Vor­wurfs der Körperverletzung
verantworten. 

Die bei­den Keni­an­er waren vor ein­er Gast­stätte beschimpft und angegriffen
wor­den. Laut Polizei kon­nten zwei Frauen — darunter eine
Bun­deswehrsol­datin — durch ihr beherztes Ein­greifen Schlim­meres verhindern.
Die bei­den Frauen sollen sich zwis­chen die Angreifer und den am Boden
liegen­den Asyl­be­wer­ber gestellt und die Hand des 26-Jähri­gen mit der Scherbe
ergrif­f­en haben. Der in Nieder­sach­sen sta­tion­ierte Sol­dat, der nach dem
Über­griff in Unter­suchung­shaft kam, beteuerte in mehreren Vernehmungen, die
Tat habe keinen frem­den­feindlichen Hin­ter­grund, anson­sten schwieg er. Sein
später ermit­tel­ter mut­maßlich­er Kom­plize räumte ein, einem Asyl­be­wer­ber eine
Ohrfeige gegeben zu haben. Von dem Stich in den Hals habe er jedoch nichts
mitbekommen. 

Geständ­nis im Prozess um Über­griff auf Kenianer

(MAZ) Im Prozess um einen Über­griff auf zwei keni­an­is­che Asyl­be­wer­ber in
Brandenburg/Havel hat ein­er der Angeklagten heute ein Geständ­nis abgelegt.
Der 30-Jährige habe eingeräumt, einem 28-jähri­gen Keni­an­er am 18. Juli 2004
eine Ohrfeige gegeben zu haben, sagte ein Gerichtssprech­er. Der 30- Jährige
muss sich wegen Kör­per­ver­let­zung ver­ant­worten. Hauptbeschuldigter ist jedoch
ein 26-jähriger dama­liger Sol­dat, der wegen ver­sucht­en Mordes aus
frem­den­feindlichen Motiv­en angeklagt ist. 

Er soll bei dem Über­griff dem 28-jähri­gen Keni­an­er mit der Scherbe einer
Bier­flasche eine “poten­ziell lebens­ge­fährliche” Schnit­twunde am Hals
zuge­fügt haben. Der 30-jährige Angeklagte gab vor Gericht an, von der
Schnit­twunde nichts bemerkt zu haben. Die Keni­an­er waren vor einer
Gast­stätte von zwei Deutschen beschimpft und ange­grif­f­en wor­den. Laut
Polizei kon­nten zwei Frauen — darunter eine Bun­deswehr-Sol­datin — durch ihr
beherztes Ein­greifen Schlim­meres verhindern. 

Nach ein­er Mit­teilung des Vere­ins Opfer­per­spek­tive hat­te der Sol­dat dem
28-jähri­gen Keni­an­er nach dem Angriff mit der Flaschen­scherbe gedro­ht, ihn
umzubrin­gen, und ver­sucht, ein zweites Mal auf ihn einzustechen. Die beiden
Frauen hät­ten sich jedoch zwis­chen die Angreifer und den am Boden liegenden
Asyl­be­wer­ber gestellt und die Hand des 26-Jähri­gen mit der Scherbe
ergriffen.

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Haftbefehle wegen versuchten Mordes gegen drei Männer

Pots­dam — Wegen des Bran­dan­schlags auf einen türkischen Imbiß in Werder
(Pots­dam-Mit­tel­mark) erhiel­ten die drei deutschen Tatverdächti­gen gestern
Haft­be­fehle wegen ver­sucht­en Mordes. Sie sollen am ver­gan­genen Donnerstag
einen Brand­satz gegen die Scheibe des Imbiss­es geschleud­ert haben, in dem
sich Angestellte befan­den. Ein türkisch­er Mitar­beit­er wurde leicht verletzt.
Zwei Angestellte stell­ten die Män­ner nach kurz­er Flucht.

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Thor Steinar mit neuem Logo

(mak) ZEESEN. Die Fir­ma Medi­a­tex lässt das ver­botene Runen­l­o­go ihrer
Bek­lei­dungs­marke Thor Stei-nar nun mit einem anderen Sym­bol übernähen.
“Dabei wird das alte Logo zer­stört”, teilte Medi­a­tex-Anwalt Markus Roscher
am Mon­tag mit. Dies sei auch mit der Staat­san­waltschaft Neuruppin
abge­sprochen. “Das neue Logo ähnelt dem Andreaskreuz, dem Kreuz an der
Bahn­schranke”, so Anwalt Rosch­er. Die Neu­rup­pin­er Staat­san­waltschaft hatte
das bish­erige Runen­l­o­go der von Recht­sradikalen bevorzugten Bekleidungsmarke
ver­boten, weil es NS-Sym­bol­en zum Ver­wech­seln ähn­lich sei. “Das neue Logo
ist nun von der Staat­san­waltschaft begutachtet und nicht beanstandet
wor­den”, sagte Rosch­er. Er bemühe sich um eine Deeskala­tion mit der
Staat­san­waltschaft, deshalb werde er vor­erst auch keine Schadensersatzklage
für die Fir­ma Medi­a­tex stellen. Bei Durch­suchungsak­tio­nen waren mehrfach
Tex­tilien mit dem Runen­l­o­go sichergestellt worden. 

Die Jack­en und Pullover der Marke Thor Steinar wer­den übri­gens in der Türkei
hergestellt.

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Wie offen ist das Energie-Stadion für Polen?

Die Europäis­che Union dro­ht nun auch offiziell mit Rück­forderung der
Neun-Mil­lio­nen-Euro-Förderung für die Ost­tribüne im Cottbuser
Energie-Sta­dion. Wie die EU-Kom­mis­sion auf RUND­SCHAU-Nach­frage mitteilte,
erwäge sie «Schritte zur Rück­forderung» , falls die «Umset­zung des
Nutzungskonzeptes» nicht deut­lich erkennbar sei. Während sich die Brüsseler
Behörde aber nicht konkret fes­tle­gen will, ste­ht schon die Schuld­frage im
Raum. 

Der Cot­tbuser Stadt­sprech­er Peter Lewandrows­ki fühlt seine Verwaltung
unver­standen: Da forderte alle Welt jahre­lang eine ordentliche Tribüne für
das Energie-Sta­dion. Dann han­delt die Stadt, sorgt sich um die Zuschüsse,
baut eine Tribüne, groß und schön und über­dacht. Eigentlich müssten alle
zufrieden sein. Und dann geht das Gemeck­er wieder los. Anfang Dezember
ver­ste­ht Lewandrows­ki die Welt nicht mehr. 

Eben­so wie Spree-Neiße-Lan­drat Dieter Friese (SPD): Bei ein­er Euregio-Tagung
im pol­nis­chen Zary (Sorau) schimpft er über die Zweifel der EU an der
recht­mäßi­gen Förderung des Sta­dion­baus. Er habe den Ein­druck, Elisabeth
Helander, Lei­t­erin der zuständi­gen EU-Direk­tion für Region­alpoli­tik, sehe
die Sta­dionüber­prü­fung als «per­sön­lich­es Hob­by.» Friese sitzt im
Ver­wal­tungsrat des FC Energie. 

Knapp neun Mil­lio­nen von der EU 

Tat­säch­lich hat die EU die Ost­tribüne zum größten Teil bezahlt: Knapp neun
Mil­lio­nen Euro schoss die Union zum 12,6 Mil­lio­nen-Euro Baupro­jekt der Stadt
Cot­tbus hinzu. Nun über­legt die Kom­mis­sion laut, das Geld zurückzufordern.
Nicht etwa, weil sie den Fans das Dach über dem Kopf nicht gön­nt, sondern
weil sie Zweifel hat, dass das Geld richtig einge­set­zt wurde. 

«Inter­reg III» ist der sper­rige Name des Pro­gramms, welch­es die Millionen
brachte. Geld, das den benachteiligten Gren­zre­gio­nen beim Zusammenwachsen
helfen soll und dem­nach auch zweck­ge­bun­den ist. Mit Inter­reg-Geld wurde die
Grenzbrücke bei Forst gebaut und die Frank­furter Straße in Guben saniert.
Jet­zt nutzen Rad- und Tank­touris­ten die Forster Brücke, und in den
Geschäften von Gubens guter Einkauf­sstube Frank­furter Straße, die direkt zur
Neiße nach Gubin führt, kaufen pol­nis­che Kun­den Marken­schuhe und CDs. 

Beim Sta­dionaus­bau aber, dem bei weit­em größten Interreg-Förderbrocken,
zweifelt die EU seit Jahren am deutsch-pol­nis­chen Sinn. Schon Ende 2002
hat­te die Cot­tbuser Ober­bürg­er­meis­terin Karin Rätzel (partei­los) den
Stadtverord­neten nichtöf­fentlich davon berichtet. Zwei Jahre später sind
diese Zweifel immer noch nicht aus­geräumt: Elis­a­beth Helander bestätigte
gegenüber der RUNDSCHAU, die Kom­mis­sion habe erst im ver­gan­genen September
moniert, dass die Anzahl «der deutsch-pol­nis­chen Ver­anstal­tun­gen derzeit
noch unter den Plan­zahlen liegt, wie auch die Teil­nehmerzahl aus Polen.» Man
habe darauf hingewiesen, dass die erfol­gre­iche Umset­zung des
Nutzungskonzeptes «deut­lich erkennbar sein muss, andern­falls Schritte zur
Rück­forderung der […] aus­gegebe­nen Kofi­nanzierung ein­geleit­et werden» . 

Noch in diesem Monat soll das Land Bran­den­burg deshalb bei der Kommission
Rede und Antwort ste­hen. Die Cot­tbuser Stadtver­wal­tung hat dafür ein Papier
erar­beit­et, in dem unter anderem das deutsch-pol­nis­che U
21-Fre­und­schaftsspiel als Beispiel gelun­gener Zusam­me­nar­beit genan­nt wird.
Andere Beispiele gren­züber­schre­i­t­en­der Feste 2004: Die Sta­dion­par­ty mit
Roland Kaiser und «Teen Mod­els» im August und das «Europäis­che Fest der
Begeg­nung und des Sports» im September. 

Wie viele Grenz-Ver­anstal­tun­gen vorgewiesen wer­den müssen, um die Förderung
zu behal­ten, lässt Helander der­weil bewusst offen: Die Kom­mis­sion habe sich
nicht auf eine exak­te Zahl fest­gelegt, da bei ein­er Entschei­dung mit derart
weit reichen­den Fol­gen «Ermessensspiel­raum gegeben sein muss» . Allerdings
gehe sie davon aus, dass «die Kom­mis­sion sich im Früh­jahr ein abschließendes
Urteil bilden kön­nen wird» , so Elis­a­beth Helander. 

Soll­ten die Mil­lio­nen tat­säch­lich einge­fordert wer­den, dürfte sich in der
Lausitz die Suche nach den Schuldigen, die bere­its begonnen hat, ins Zentrum
rück­en: Denn die Stadt Cot­tbus ste­ht zwar als Pro­jek­t­träger im EU-Visier,
doch Lan­drat Friese sieht wed­er die Stadt noch den Vere­in in der Pflicht:
Immer­hin habe das Land Bran­den­burg selb­st den Tipp gegeben, dass der
mil­lio­nen­schwere Inter­reg-Topf für den Sta­dionaus­bau angezapft werden
kön­nte. Sollte die Finanzierung platzen, sieht Friese fol­glich auch Potsdam
in der Pflicht. 

Gegen Volk­szäh­lung am Stadion 

Der Spree-Neiße-Lan­drat ver­sucht unter­dessen, in Brüs­sel Druck auf Helander
zu machen: Bei einem Eure­gio-Tre­f­fen in Zary emp­fahl er polnischen
Kom­mu­nalpoli­tik­ern aus der Nach­bar­woi­wod­schaft Lubuskie (Lebuser Land)
öffentlich, Ein­fluss auf die Helander vorge­set­zte pol­nis­che EU-Kommissarin
Danu­ta Hüb­n­er zu nehmen, damit diese ihre Frieses Ansicht nach übereifrige
Prüferin bremse. Schließlich sei auch der Energie-Fußball im Sta­dion selbst
ein verbinden­des Ele­ment für Fans bei­der­seits der Gren­ze, auch wenn der
Vere­in derzeit kein Geld habe, pol­nis­che Nation­al­spiel­er einzukaufen.
Allerd­ings werde Energie nicht an den Sta­dion­toren die pol­nis­chen Besucher
zählen, um die Förder­berech­ti­gung zu beweisen, so Friese.

Inforiot