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Kunstprojekt gegen das Bombodrom

NEURUPPIN
Mit einem bish­er ein­ma­li­gen Kun­st­pro­jekt will der im Som­mer in Fleck­en Zech­lin gegrün­dete Vere­in “Kun­st und Kul­tur für eine freie Hei­de” näch­stes Jahr inter­na­tionale Kün­stler in die Region lock­en. Sie sollen rings um den vom Bund geplanten Luft-Boden-Schieß­platz in der Kyritz-Rup­pin­er Hei­de Kirchen, Hangars und Türme zu Kun­st-Orten verwandeln. 

Als Kura­tor für dieses ehrgeizige Pro­jekt hat der Vere­in den Nieder­län­der Erik Bru­inen­berg gewon­nen. Der lebt seit 15 Jahren in Pots­dam und hat im dor­ti­gen Waschhaus über 80 Ausstel­lun­gen organ­isiert. Außer­dem sorgte Bru­inen­berg vor zwei Jahren mit einem Kun­st­pro­jekt in Beelitz-Heil­stät­ten für Schlagzeilen, das nun möglicher­weise seine Fort­set­zung in der Kyritz-Rup­pin­er Hei­de find­et. Damals ver­sam­melte Bru­inen­berg eine Kün­stler­riege im dor­ti­gen Sana­to­ri­um, die sich da inspiri­eren ließ und aus­pro­bieren kon­nte. Im Som­mer soll es nun die Hei­de sein. 

Zwar ist noch vieles offen. So ste­ht wed­er die Finanzierung noch haben die ange­fragten Kün­stler aus New York, Warschau, Delft (Nieder­lande) oder Athy (Irland) bere­its zuge­sagt. “Aber wir sind mit unseren Vorar­beit­en jet­zt so weit, dass wir selb­st glauben, dass das Pro­jekt Wirk­lichkeit wird”, betont Mar­ti­na Panke. Sie ist Vor­sitzende des neuen Vere­ins, der bish­er ger­ade mal zehn Mit­glieder zählt. “Jed­er ist aktiv und küm­mert sich”, betont Panke, die haupt­beru­flich die DGB-Jugend­bil­dungsstätte in Fleck­en Zech­lin leit­et. Wegen der finanziellen Unwäg­barkeit­en hat der Vere­in, in dem neben dem DGB auch Mit­glieder der Bürg­erini­tia­tive Freie Hei­de und der Unternehmerini­tia­tive Pro Hei­de vertreten sind, zudem ein Drei-Stufen-Mod­ell für das inter­na­tionale Kun­st­pro­jekt erar­beit­et. Auf jeden Fall soll es im näch­sten Som­mer Kun­stver­anstal­tun­gen in Neu­rup­pin und im südlichen Gren­zraum des Übungsplatzes geben. Die Max­i­mal­vari­ante geht von Kun­stereignis­sen rings um den gesamten Übungsplatz aus, etwa in und im Umfeld der Dor­fkirchen, in den Hangars von Neu­rup­pin und Lärz (Meck­len­burg-Vor­pom­mern) sowie an den zahlre­ichen Tür­men am Rande des riesi­gen Areals. 

An den Tür­men kön­nten etwa Licht-Instal­la­tio­nen für Aufmerk­samkeit sor­gen und sig­nal­isieren, dass hier etwas Beson­deres sei, sagt Erik Bru­inen­berg. Der Kura­tor hat keine Prob­leme gehabt, Kün­stler für die ungewöhn­liche Idee vor den Toren Berlins zu begeis­tern. “Es geht um Schießbude ja oder nein, um Krieg oder Frieden.” Dieses The­ma sei ger­ade für amerikanis­che Kün­stler derzeit hochaktuell.

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Aktion Eine Welt” an Potsdamer Schule

POTSDAM WEST Frauen aus Brasilien, Geld aus Ameri­ka, Wass­er aus dem Mit­telmeer, Essen aus Ital­ien, Wein aus Spanien. Gefragt nach “Län­dereigen­schaften”, die Schüler am lieb­sten importieren wür­den, woll­ten sie — offen­bar sehr in Wun­schzet­tel­stim­mung — die genan­nten Dinge. Ein­wohn­er eines Phan­tasielandes, das sich andere Zehn­tk­lässler erträu­men durften, leben in ein­er Demokratie, kom­men ohne Dro­gen und Alko­hol aus, haben einen 36-Stun­den-Tag “für mehr Freizeit”, besitzen alle einen Job und lassen “nicht nur Geld die Welt regieren”. 

Eine andere Schü­ler­gruppe der Käthe Koll­witz-Realschule sollte sich Gedanken machen, welche Unter­schiede eine fik­tive “Frau aus Ostafri­ka”, die erst­mals Deutsch­land besucht, zu ihrer Heimat fest­stellt: Sie sähe, dass die Men­schen hierzu­lande “ver­schlossen und hek­tisch” seien, andere Klei­dung tra­gen, es “nicht so viel Armut”, weniger Kinder und mehr Ärzte gebe. 

Die Auf­gaben for­mulierte Karl Hilde­brandt gestern inner­halb des Deutschunter­richts bei der Klasse 10b der Koll­witzschule, um über Bilder der eige­nen Land­sleute und Aus­län­der disku­tieren zu kön­nen. Hilde­brandt ist Ref­er­ent des Bil­dung­spro­gramms “Aktion Eine Welt”, das mit ver­schiede­nen, schü­lerg­erecht­en Ange­boten “interkul­turelles Ver­ständ­nis” fördern will. 

In diesem Zusam­men­hang präsen­tierte Hilde­brandt ein Buch, in dem ein his­torisch­er, aber noch aktueller, kri­tisch-amüsan­ter Blick auf Deutsch­land gewor­fen wird. “Die Forschungsreise des Afrikan­ers Lukan­ga Mukara ins inner­ste Deutsch­land” heißt das bere­its 1920 erschienene Buch. Darin sind neun Briefe Mukaras zusam­mengestellt, die dessen Fre­und Hans Paasche, ein Vor­re­it­er der dama­li­gen Bewe­gun­gen von Paz­i­fis­ten und Veg­e­tari­ern, veröf­fentlichte. Um glück­lich zu sein, heißt es in ein­er Pas­sage, müssten die ewig hek­tis­chen “Sun­gu” (Deutsche/Weiße) “viele Dinge kaufen”. Jemand, der nichts oder wenig kaufe, gelte entsprechend nichts. Und Frauen heirateten keinen aus­ge­bilde­ten Kör­p­er, son­dern “nur einen Anzug, der einen Schwachen wie einen Starken” gle­ich ausse­hen lässt. Ohne­hin sei der “Man­gel an Bewe­gung” schuld daran, dass sich Sun­gu-Kör­p­er der­art verän­derten, dass man “sie nicht mehr nackt zeigen könne”, so Mukara.

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Obdachlosenprojekt in Potsdam

Nedlitz — Dicht an dicht sitzen die Bewohn­er des Obdachlosen­heims am Dien­sta­gnach­mit­tag bei der alljährlichen Wei­h­nachts­feier. Zum ersten Mal find­et sie in dem neuen Bau am Lerchen­steig 55 statt, in den die Bewohn­er zum 1. Okto­ber umge­zo­gen sind. Bis dahin haben sie nebe­nan in flachen Barack­en­häusern gewohnt, die nun zum Asyl­be­wer­ber­heim gehören. Eine Pop­band spielt Bea­t­les-Lieder, es gibt Kaf­fee, Plätzchen und Stollen. Draußen wird gegrillt. Spon­soren und Pots­damer Poli­tik­er ste­hen in den Gän­gen. Die Stim­mung ist gut. 

Heim­lei­t­erin Christa Zin­neck­er nen­nt die Wei­h­nachts­feier lieber „Jahresab­schluss-Par­ty”. „Ein Hoff­nungss­chim­mer” über­schreibt sie die aktuelle Lage am Lerchen­steig. 85 Bewohn­er leben dort, fast alle in Einzelz­im­mern. Das sind unge­fähr so viele wie in den let­zten Jahren. 2005 ist für junge Obdachlose ein Pro­jekt geplant, berichtet sie. Sie sollen in ein­er betreuten Wohnge­mein­schaft in der Stadt unterge­bracht werden. 

Für die älteren Bewohn­er am Lerchen­steig gilt weit­er­hin, sie zu einem möglichst nor­malen Leben zu motivieren, erk­lärt Zin­neck­er. Sie sollen wieder Ver­ant­wor­tung übernehmen, ler­nen mit Geld umzuge­hen und ihre pri­vat­en Sor­gen in den Griff zu bekom­men. Jed­er Bewohn­er wird indi­vidu­ell berat­en, soziale Kon­tak­te zu Bekan­nten und Fre­un­den außer­halb des Heimes wer­den gefördert. 

Mit dem neuen Haus sei auch ein neues Kli­ma in das Wohn­heim einge­zo­gen, berichtet die Heim­lei­t­erin. Ein Gemein­schafts­ge­fühl habe sich entwick­elt. Alle sor­gen mit dafür, dass das Gebäude sauber und ordentlich bleibt. Von wöchentlich wech­sel­nden Reini­gung­steams wird das Haus auf Vor­der­mann gebracht, es gibt Hausver­samm­lun­gen, bei denen Regeln für das gemein­same Wohnen besprochen wer­den. Bei­des hat es in dem Heim vorher nie gegeben. „Und es klappt”, sagt Zinnecker. 

Die Einzelz­im­mer sind ein großer Fortschritt, meint die Heim­lei­t­erin. „Sie kom­men den Bedürfnis­sen der Bewohn­er sehr ent­ge­gen.” Die Stim­mung sei viel entspan­nter. Aggres­sio­nen und Kon­flik­ten wür­den ein­fach­er gelöst. Das soziale Miteinan­der lebe auf. Die Obdachlosen besuchen sich in ihren Zim­mern, sitzen zusam­men, guck­en gemein­sam Fernse­hen. Auch Wei­h­nacht­en wer­den viele mit Bekan­nten aus dem Heim ver­brin­gen. Nur wenige Frauen und Män­ner sind zu Feiern in der Stadt und dem Umland eingeladen.

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Ausländerbeauftragte wird nicht weggekürzt

Pots­dam — „Bran­den­burg kann nicht auf eine Aus­län­der­beauf­tragte verzicht­en.” Das hat Min­is­ter­präsi­dent Matthias Platzeck (SPD) gestern klargestellt. Er reagierte damit auf Äußerun­gen des neuen CDU-Frak­tion­schefs Thomas Lunacek, der wegen der Haushalt­skrise die Abschaf­fung aller Lan­des­beauf­tragten gefordert und die Aus­län­der­beauf­tragte aus­drück­lich eingeschlossen hat­te. Eine Aus­län­der­beauf­tragte könne naturgemäß nicht immer so wirken, „dass alle Regierungsmit­glieder jubeln”, sagte Platzeck unter Anspielung auf die Kri­tik, die es an Almuth Berg­er aus den Rei­hen der CDU gibt. Berg­er hat­te die rigide Abschiebeprax­is in Bran­den­burg sowie zulet­zt auch einige Regelun­gen für die gestern vom Kabi­nett beschlossene Härte­fal­lkom­mis­sion kritisiert. 

Platzeck warnte, die Lan­des­beauf­tragten zum The­ma der Sparde­bat­te zu machen: „Das nutzt dem Land nichts.” Er leugnete nicht, dass die geplanten drastis­chen Kürzun­gen im Dop­pel­haushalt 2005/2006 eine „erhe­bliche Belas­tung­sprobe” für die SPD-CDU-Koali­tion darstell­ten. Der Regierungschef geht aber davon aus, dass die Koali­tion die schwierige Phase meis­tern wird. Wie berichtet, muss die Regierung 2005 und 2006 rund eine Mil­liarde Euro einsparen. 

Platzeck bestritt, dass Berlin einen kon­se­quenteren Sparkurs als Bran­den­burg ver­folge. Berlin nehme bei nur dop­pelt so hohen Aus­gaben fünf­mal mehr Schulden als Bran­den­burg auf. Ein­er Neu­ver­schul­dung von fünf Mil­liar­den in Berlin ste­he eine Mil­liarde in Bran­den­burg gegenüber. Die Frage, ob Bran­den­burg auf Dauer allein über­lebens­fähig sei, beant­wortete Platzeck so: „Wenn wir in den näch­sten Jahren nicht dahin kom­men, dass die Wirtschaft boomt, dass es aufwärts geht, kom­men wir in schwieriges Fahrwass­er.” Gle­ich­wohl sprach er sich gegen einen neuen Ter­min für die vor­erst geplatzte Län­der­fu­sion aus. „Das ist jet­zt nicht hil­fre­ich.” Stattdessen soll­ten bei­de Län­der mehr tun, damit die Region zusam­menwach­sen kann. Ver­gan­gene Woche hat­ten sich Platzeck und Berlins Regieren­der Bürg­er­meis­ter Klaus Wow­ere­it ver­ständigt, die Zusam­me­nar­beit bei­der Län­der zu verbessern. Im Jan­u­ar sollen auf ein­er gemein­samen Sitzung der Regierun­gen konkrete Beschlüsse gefasst wer­den. Platzeck rech­net mit Fortschrit­ten bei der Krankenhaus‑, Hochschul- und Verkehrsplanung.

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Adolf Hitler als Ehrenbürger gestrichen

Neu­rup­pin — Adolf Hitler und der frühere Gauleit­er Wil­helm Kube sind — waren sie es tat­säch­lich gewe­sen — nicht länger Ehren­bürg­er der Stadt Neu­rup­pin (Ost­prig­nitz-Rup­pin). Ohne Diskus­sion haben die Stadtverord­neten am Mon­tagabend ein­stim­mig beschlossen, die Namen von der Liste zu stre­ichen — vor­sicht­shal­ber, denn als gesichert gilt es nicht, daß den bei­den jemals die Ehren­bürg­er­würde ange­tra­gen wurde. Lediglich hat­ten alte Zeitungsar­tikel Hitler und den ehe­ma­li­gen Gauleit­er der NSDAP als Ehren­bürg­er genan­nt. Zwar kon­nten wed­er die Akten des Stadt- noch des Kreis­archivs bestäti­gen, daß die bei­den je Ehren­bürg­er waren. Doch allein die Möglichkeit genügte für die Kom­mu­nalpoli­tik­er, jet­zt den Beschluß herbeizuführen.

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Neues Urteil im Potzlow-Prozess

Neu­rup­pin — Im Ver­fahren um den grausi­gen Mord an dem Jugendlichen Mar­i­nus Schöberl in Pot­zlow im Juli 2002 hat das Landgericht Neu­rup­pin gestern das frühere Urteil mod­er­at verän­dert. Der 19-jährige Angeklagte Sebas­t­ian F. erhielt drei statt zwei Jahre Jugend­haft. Er bleibt aber vor­läu­fig frei, da wed­er Staat­san­waltschaft noch Gericht eine Flucht­ge­fahr sehen. Die Neu­rup­pin­er Richter ord­neten zudem für den Angeklagten Mar­co S. (25), der in erster Instanz zu 15 Jahren Haft wegen ver­sucht­en Mordes verurteilt wor­den war, die Ein­weisung in eine geschlossene Entziehungsanstalt an. Dort soll er von seinem Alko­hol­prob­lem geheilt wer­den. Die neue Ver­hand­lung war notwendig, weil der Bun­des­gericht­shof (BGH) das erste Neu­rup­pin­er Urteil teil­weise aufge­hoben hatte. 

Mar­co S., sein Brud­er Mar­cel und Sebas­t­ian F. hat­ten den 16 Jahre alten Schöberl stun­den­lang mis­shan­delt. Mar­cel S. sprang sog­ar auf den Hin­terkopf des Opfers, das die Tor­tur nicht über­lebte. Das Urteil gegen Mar­cel S., achtein­halb Jahre Jugend­haft, bean­standete der BGH nicht. 

Das Landgericht Neu­rup­pin hat­te die drei Recht­sex­trem­is­ten im Okto­ber 2003 verurteilt. Aber nicht hart genug, meinte die Neu­rup­pin­er Staat­san­waltschaft und ging in Revi­sion. Im August verkün­dete dann der BGH, Sebas­t­ian F. habe Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge began­gen. Die Neu­rup­pin­er Kam­mer hat­te lediglich auf gefährliche Kör­per­ver­let­zung und weit­ere Tat­en erkan­nt. Der BGH forderte, das Landgericht Neu­rup­pin müsse das Straf­maß für Sebas­t­ian F. neu festsetzen. 

Außer­dem sei zu prüfen, ob Mar­co S. in eine Entziehungsanstalt eingewiesen oder in Sicherungsver­wahrung genom­men wird. Bei ein­er Sicherungsver­wahrung kommt der Täter nach Ver­büßung der Haft nicht frei, weil die Jus­tiz befürchtet, dass er weit­ere Ver­brechen begeht. 

Staat­san­walt Kai Clement forderte gestern die Sicherungsver­wahrung für den mehrfach vorbe­straften Mar­co S., der nach der Tat in Pot­zlow noch zwei weit­ere Men­schen geschla­gen hat­te. In Bran­den­burg gebe es wegen der öffentlichen Finanznot keine Ther­a­piemöglichkeit­en, sagte Clement. Das Gericht war nicht überzeugt: Es gehe nicht, einen Angeklagten lebenslang wegzus­per­ren, weil sich ein Land keine angemessene Ther­a­pie leis­ten kann, sagte Richter Gert Weg­n­er. Das Ver­fahren ist mit dem neuen Urteil endgültig abgeschlossen. 

Pot­zlow-Mord: Härtere Strafen für zwei Täter


Bun­des­gericht­shof kri­tisierte Urteil des Landgerichts

NEURUPPIN. Mehr als zwei Jahre nach dem bru­tal­en Mord an dem 16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl aus Pot­zlow (Uck­er­mark) hat das Landgericht Neu­rup­pin die Strafe für einen der drei Angeklagten ver­schärft. Die 1. Große Strafkam­mer erhöhte am Dien­stag das Urteil für den 19-jähri­gen Mit­täter Sebas­t­ian F. von zwei auf drei Jahre Jugend­strafe. Die Strafe von 15 Jahren Haft gegen den 24-jähri­gen Mitangeklagten Mar­co Sch. wurde bestätigt. Er muss aber in ein­er Entziehungsanstalt wegen sein­er Alko­hol­prob­leme ther­a­piert wer­den. Der Bun­des­gericht­shof (BGH) hat­te einzelne Punk­te des Urteils in dem Mord-Prozess aufgehoben. 

“Die Urteile sind lei­der im Sinne der Angeklagten aus­ge­fall­en”, sagte Thomas Weichert. Der Recht­san­walt ver­tritt die Eltern des ermorde­ten Schülers. Der Fall hat­te wegen sein­er beson­deren Bru­tal­ität bun­desweit für Auf­se­hen gesorgt. Die drei rech­tex­tremen Täter hat­ten Mar­i­nus, einen Jun­gen aus der Nach­barschaft, stun­den­lang gequält. Sie hat­ten ihn wegen sein­er Hiphop-Klei­dung als “Unter­men­schen” ange­se­hen, als Juden beschimpf, schließlich getötet und in ein­er Jauchen­grube verscharrt. 

Die Staat­san­waltschaft war gegen das ursprüngliche Urteil in Revi­sion gegan­gen. Der BGH kri­tisierte aber nur das Straf­maß für zwei der drei Verurteil­ten, nicht aber der vom Gericht ermit­telte Tat­ablauf. Nur die Verurteilung des Haupt­täters Mar­cel Sch. zu achtein­halb Jahren Jugend­haft wegen Mordes wurde uneingeschränkt akzeptiert. 

Mit seinen Kumpa­nen hat­te Mar­cel Sch. das Opfer nach den nächtlichen Mis­shand­lun­gen am Mor­gen des 13. Juli 2002 in einen ehe­ma­li­gen Stall gezwun­gen, in die Kante eines Stein­trogs zu beißen. Mit bei­den Füßen sei er dann auf den Kopf des Schülers gesprun­gen, schilderte der Vor­sitzende Richter Gert Weg­n­er den Ablauf des Ver­brechens. Mar­co Sch. habe dem Opfer anschließend mehrfach einen Stein auf den Kopf geworfen. 

Mar­co Sch., der mehrfach vorbe­strafte und alko­ho­lab­hängige 24-jährige Brud­er des Haup­tangeklagten, war bere­its zu 15 Jahren Haft verurteilt.

Aber das Gericht musste noch klären, ob er als notorisch­er Straftäter eine so große Gefahr für die All­ge­mein­heit darstellt, dass zu lebenslanger Sicherungsver­wahrung verurteilt wird. Das hat­te Staat­san­walt Kai Clement gefordert. “Er hat einen Hang, gefährliche Straftat­en zu bege­hen und ist eine Gefahr”, sagte er. Zwar trinke der Angeklagte seit seinem zwölften Leben­s­jahr, sei abhängig und habe die Tat­en meist nur unter Alko­hole­in­fluss began­gen. Aber eine opti­male Ther­a­pie sei prak­tisch nicht möglich. “Er ist eine unver­mei­d­bar tick­ende Zeit­bombe”, sagte Clement. 

Das Gericht sah dies anders und fol­gte dem Antrag der Vertei­di­gung und der Ein­schätzung des psy­chi­a­trischen Gutachters. “Mar­co Sch. wird zur Unter­bringung in ein­er Entziehung­sein­rich­tung verurteilt”, sagte der Richter. 

Selb­st wenn es in der Real­ität derzeit keine opti­malen Ther­a­pieein­rich­tun­gen gäbe, sei es “unver­hält­nis­mäßig”, den Täter lebenslang in Sicherungsver­wahrung abzuschieben, ohne eine Entziehungs­ther­a­pie zu versuchen. 

Die ursprüngliche Strafe gegen den Mit­täter Sebas­t­ian F. hat­te der BGH als zu mild bemängelt. 

Grund: Der Recht­sex­trem­ist stand zwar beim eigentlichen Mord nur unbeteiligt daneben, war aber doch an den Mis­shand­lun­gen unmit­tel­bar davor beteiligt gewe­sen. Er müsse also wegen Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge verurteilt wer­den. Doch die vier Jahre, die der Staat­san­walt forderte, hielt Richter Weg­n­er für zu hoch: “Drei Jahre sind im Jugen­drecht für einen vorher nicht vorbe­straften Angeklagten eine harte Strafe.” 


Haft­strafe im Mord­fall von Pot­zlow verschärft


Mit­täter in Revi­sion­sprozeß zusät­zlich wegen Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge verurteilt

Neu­rup­pin — Ein­er der drei Täter im Mord­fall von Pot­zlow (Uck­er­mark), bei dem ein Schüler zu Tode gemartert wurde, muß statt zwei nun drei Jahre ins Gefäng­nis. Außer­dem muß ein­er der Haupt­täter, Mar­co Sch., wegen sein­er Alko­ho­lab­hängigkeit in eine Entziehungsanstalt eingewiesen wer­den. Das ist das Ergeb­nis des Revi­sion­sprozess­es um das spek­takuläre Ver­brechen vom Som­mer 2002, der gestern vor der Beru­fungskam­mer des Landgerichts Neu­rup­pin stat­tfand. Die Sicherungsver­wahrung für Mar­co Sch., wie sie die Staat­san­waltschaft gefordert hat­te, lehnte die Kam­mer unter Vor­sitz von Richter Gert Wegen­er jedoch ab. 

Sebas­t­ian F. (19) erhielt gestern eine Jugend­strafe von drei Jahren wegen Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge, gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung und mehrfach­er Nöti­gung. Im ersten Prozeß vor dem Neu­rup­pin­er Landgericht im Som­mer 2003 war der Angeklagte aus Tem­plin allein wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu nur zwei Jahren Jugend­strafe verurteilt worden. 

Die Kor­rek­tur des Straf­maßes war nötig gewor­den, weil der Straf­se­n­at des Bun­des­gericht­shofs (BGH) in Leipzig auch eine Mitver­ant­wor­tung von Sebas­t­ian F. am Tod des damals 17jährigen Schülers Mar­i­nus Schöberl sieht, obwohl er an der Tötung­shand­lung selb­st nicht unmit­tel­bar beteiligt war. F. sei jedoch an den vor­ange­gan­genen Kör­per­ver­let­zun­gen mit zahlre­ichen Schlä­gen und Trit­ten beteiligt gewe­sen. Dadurc
h habe er die “Gewalt­spi­rale” mitge­dreht, die in dem Tod des Jun­gen endete, wie Richter Wegen­er gestern sagte. 

Der zier­liche, mit einem Sprach­fehler belastete Son­der­schüler Mar­i­nus war von Haupt­täter Mar­cel Sch. (18) am frühen Mor­gen des 12. Juli 2002 in einem Schweinestall bei Pot­zlow auf bes­tialis­che Weise umge­bracht wor­den. Zuvor war er von den drei Tätern in ein­er Woh­nung im Ort stun­den­lang geschla­gen, getreten und gedemütigt wor­den. Sebas­t­ian F. hat­te auf den mal­trätierten Jun­gen uriniert. Das Motiv für die Quälerei: Mar­i­nus trug Hip-Hosen und sein Haar blond gefärbt. Allen Tätern attestierte ein Gutachter recht­sradikale Gesinnung. 

Mar­cel Sch. und sein älter­er Brud­er Mar­co (23), an dessen 15 Jahren Haft wegen ver­sucht­en Mordes gestern nichts geän­dert wurde, zwan­gen den Jun­gen schließlich, in die Steinkante eines Schweinet­ro­ges zu beißen. Dann sprang Mar­cel mit bei­den Füßen voran auf den Hin­terkopf des am Boden kauern­den Opfers. Sebas­t­ian F. ver­ließ geschockt den Tatort. Mar­cel Sch. tötete Mar­i­nus dann durch zwei wuchtige Hiebe mit einem Gas­be­ton­stein auf den Kopf. Dann ver­schar­rten alle zusam­men den Toten in ein­er Jauchegrube vor dem Stall. Dort wurde Mar­i­nus erst Monate später am 15. Novem­ber 2002 gefunden.

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V‑Mann-Affäre: Akteneinsicht ist prinzipielle Frage

ND: Das Lan­desver­fas­sungs­gericht hat kür­zlich entsch­ieden, es sei nicht recht­ens gewe­sen, dass die Regierung Ihnen die Aktenein­sicht im Falle des V‑Mannes des Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutzes, Toni S., ver­wehrte. Wie geht es nun weiter?

Kaiser-Nicht: Ich warte darauf, dass die Lan­desregierung ihren ablehnen­den Bescheid jet­zt zurückzieht und mir einen Ter­min für die Aktenein­sicht nennt. 


Die Ver­fas­sungsrichter monierten aber lediglich, dass die Regierung die Ablehnung mit ange­blich notwendi­ger Geheimhal­tung begrün­dete und dabei nicht aus­re­ichend berück­sichtigte, dass Sie Mit­glied der für den Ver­fas­sungss­chutz zuständi­gen Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK) sind. Es wäre doch möglich, dass die Regierung Ihnen jet­zt erneut die Aktenein­sicht ver­weigert– nur mit ein­er neuen Argumentation?

Juris­tisch wäre das the­o­retisch möglich, wenn man zum Beispiel mit dem Daten­schutz argu­men­tiert. Trotz­dem dürfte eine Ablehnung schw­er fall­en. Das ließe doch Spiel­raum für Inter­pre­ta­tio­nen. Es entstünde der Ver­dacht, die Regierung hat Geset­ze ver­let­zt und möchte dies verbergen. 


Toni S., im Jahr 2002 unter anderem verurteilt, weil er die CD “Noten des Has­s­es” der Neon­azi-Band “White Aryan Rebels” ver­trieb, behauptete vor Gericht, dass der Ver­fas­sungss­chutz ihm dabei Rück­endeck­ung zugesichert hat­te. Was tun Sie, wenn Sie dies bei der Aktenein­sicht bestätigt finden?

Ich würde den Fall Toni S. in der PKK noch ein­mal zum The­ma machen. Wenn die PKK sich dann öffentlich erk­lärt, kön­nte ich ein Min­der­heit­en­vo­tum abgeben. Ich darf allerd­ings nur poli­tisch bew­erten. Daran halte ich mich. Wenn bish­er Fak­ten aus der PKK nach außen drangen, dann nicht durch mich. 


Warum nehmen Sie die Aktenein­sicht so wichtig?

Das ist eine prinzip­ielle Frage. Die PKK agierte bish­er lei­der eher als eine Art Ver­trauen­srat der Regierung. Die PKK hat das Recht auf Aktenein­sicht. Wenn sie darauf auch in Zweifels­fällen verzichtet, läuft die par­la­men­tarische Kon­trolle ins Leere. 


Es gibt derzeit Diskus­sio­nen um die Zusam­menset­zung der PKK.

Hier geht es darum, wie sich die Mehrheitsver­hält­nisse im Land­tag in der PKK wider­spiegeln. Bish­er hat­te die SPD zwei Sitze, CDU und PDS hat­ten je einen. Inzwis­chen gab es Wahlen, bei denen die PDS kräftig zulegte. Unser­er Frak­tion erscheint es logisch, dass die PDS als Oppo­si­tion auch in der PKK zwar in der Min­der­heit bleibt, wir aber zwei Vertreter entsenden. Dies wäre möglich, wenn aus der PKK ein fün­fköp­figes Gremi­um wird. 


Wen würde die PDS entsenden?

Ich bleibe zunächst in der PKK, bis der Fall Toni S. gek­lärt ist. Dazu würde aller Voraus­sicht nach der Innen­poli­tik­er Hans-Jür­gen Schar­fen­berg kommen. 

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Neuanfang verspielt

Schulge­setz in Bran­den­burg set­zt an die Stelle des drei­gliedri­gen Schul­sys­tems ein zwei­gliedriges. GEW und PDS kri­tisieren das “Spar­mod­ell” als Mogelpackung.

Gemäß der in der ver­gan­genen Woche vom Land­tag in Pots­dam mit den Stim­men der Regierungskoali­tionäre von SPD und CDU beschlosse­nen Schulge­set­znov­el­le wer­den im kom­menden Jahr an die Stelle von Real- und Gesamtschulen soge­nan­nte Ober­schulen treten. Damit wird das beste­hende drei­gliedrige Schul­sys­tem fak­tisch in eine zwei­gliedrige Struk­tur über­führt und die Chance für einen nach zwei PISA-Schlap­pen gebote­nen schulpoli­tis­chen Neuan­fang ver­spielt. Die PDS-Oppo­si­tions­frak­tion lehnt das “Reformw­erk” eben­so ab wie die Gew­erkschaft Erziehung und Wis­senschaft (GEW). Die GEW Bran­den­burg will laut Lan­deschef Gün­ther Fuchs in ein­er Pressemit­teilung vom Fre­itag eine lan­desweite Kam­pagne gegen die Ein­führung der Ober­schulen ini­ti­ieren und im Früh­jahr gemein­sam mit Lehrern, Eltern und Schülern ein alter­na­tives Schulkonzept vorlegen. 

Laut Beschluß des Par­la­ments kön­nen die 146 Gesamtschulen ohne gym­nasiale Ober­stufe sowie die 73 Realschulen des Lan­des mit Beginn des neuen Schul­jahres im Som­mer 2005 in Ober­schulen zusam­mengeschlossen wer­den. Die auf die sech­sjährige Grund­schule fol­gende neue Schul­form soll Haupt- und Realschu­la­b­schlüsse anbi­eten und nach erfol­gre­ichem Abschluß der 10. Klasse zum Besuch der gym­nasialen Ober­stufe berechti­gen. Bei “Vor­liegen beson­der­er Leis­tun­gen” soll der Zugang zum Gym­na­si­um nach Empfehlung der Klassenn auch schon vor der 10. Klasse möglich sein. Das Abitur soll kün­ftig bere­its nach zwölf Schul­jahren abgelegt wer­den. Fern­er sieht das neue Schulge­setz die Möglichkeit dreier For­men der Unter­richt­sor­gan­i­sa­tion vor: ein inte­gra­tives Sys­tem (Unter­richt in Kursen und Klassen­ver­band), ein koop­er­a­tives Sys­tem (auss­chließlich im Klassen­ver­band) sowie ein Mis­chmod­ell, das heißt, für die 7. und 8. Klasse inte­gra­tiv­en und für die 9. und 10. Klasse koop­er­a­tiv­en Unterricht. 

So sehr sich Bil­dungsmin­is­ter Hol­ger Ruprecht (partei­los) auch müht, das neue Mod­ell als großen Wurf und “zukun­ftsweisende Schul­struk­tur­reform” zu verkaufen, so offen­sichtlich ist das neue Schulge­setz aus schier­er Not geboren. Hin­ter­grund sind die drama­tisch sink­enden Schülerzahlen im Land. Besucht­en die Sekun­darstufe 1 an Bran­den­burgs Schulen im Schul­jahr 2002/03 noch 140000 Schüler, wer­den es 2008/09 voraus­sichtlich nur noch 62000 sein. Schon heute kann jede vierte weit­er­führende Schule im Land keine 7. Klasse mehr auf­bi­eten. Für die GEW ist die Ein­rich­tung von Ober­schulen in erster Lin­ie ein “Spar­mod­ell”, das die Abwick­lung von Schulen beschle­u­ni­gen wird. Mit­tel­fristig wird mit einem Abbau der Hälfte der rund 400 Bran­den­burg­er Schulen gerech­net. Nach Auf­fas­sung der Lehrergew­erkschaft dro­he den Ober­schulen außer­dem eine gerin­gere finanzielle Ausstat­tung. Heute schon rang­iert Bran­den­burg bei den öffentlichen Aufwen­dun­gen pro Schüler und Jahr im Län­derver­gle­ich am unter­sten Ende der Skala. 

Die PDS-Land­tags­frak­tion geißelt das neue Schulge­setz als “Mogel­pack­ung”, das keines­falls die richtige Antwort auf die demographis­che Entwick­lung gebe. Mit Blick auf das aber­ma­lige PISA-Desaster Deutsch­lands habe die Koali­tion die Chance ver­tan, ein “sozial gerecht­es, leis­tungs­fähiges Schul­sys­tem zu schaf­fen”, erk­lärte die PDS-Abge­ord­nete Ger­rit Große in der Land­tags­de­bat­te in Pots­dam. Der laut­stark geäußerten Forderung nach einem län­geren, gemein­samen Ler­nen der Schüler set­ze das Land ein unverän­dert selek­tives Sys­tem entgegen.

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Frau im Linienbus belästigt

SCHÖNWALDE-GLIEN Zum Ver­dacht der Volksver­het­zung und Belei­di­gung ermit­telt die Polizei in einem Fall, der sich am Wochen­dende in einem Bus der Lin­ie 651 zutrug. Zwei Män­ner, 23 und 31 Jahre alt, hat­ten die vor ihnen sitzende 28-jährige Geschädigte angepö­belt und aufge­fordert, den Bus zu ver­lassen. Die junge Frau bat beim Stopp an ein­er Hal­testelle in Schön­walde den Bus­fahrer, die Polizei zu alarmieren und bis zu deren Erscheinen mit der Weit­er­fahrt zu warten. Der Mann kam dieser Bitte nach. Die Polizei war wenige Minuten später vor Ort, stellte die Per­son­alien fest und fer­tigte eine Anzeige.

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Notprogramm in Oberhavel

OBERKRÄMER Um die Jugend­klubs der Region zu erhal­ten, hat die Gemeinde Oberkrämer ein Not­pro­gramm ges­tartet. Denn von den ursprünglich vier ABM-Stellen, mit denen die sieben Jugend­klubs in Klein-Ziethen, Bären­klau, Mar­witz, Böt­zow, Vehle­fanz, Eich­städt und Schwante ver­sorgt wur­den, kon­nten nur zwei neu beset­zt wer­den. Trau­rige Kon­se­quenz: Mar­witz ist momen­tan ganz geschlossen, die anderen Klubs wer­den betreut, soweit es mit den bei­den Mitar­beit­ern und durch motivierte Eltern und ver­ant­wor­tungsvolle ältere Jugendliche möglich ist. Auf die baut Bürg­er­meis­ter Hel­mut Jilg, der drän­gend an den Sozialauss­chuss appel­lierte, dieses The­ma zu einem der wichtig­sten Diskus­sion­spunk­te derzeit zu machen. “Es beste­ht erhe­blich­er Hand­lungs­be­darf”, so Hel­mut Jilg. 

Ein­würfe von Gemein­de­v­ertretern, man könne doch nun auch Ein-Euro-Jobs schaf­fen, musste Jilg ver­hal­ten beant­worten, denn bei diesen gel­ten kürzere Arbeit­szeit­en und außer­dem kön­nen diese Stellen immer nur befris­tet auf ein halbes Jahr vergeben wer­den — für die Arbeit mit Jugendlichen, deren Ver­trauen zunächst gewon­nen wer­den will, ein­fach zu knapp bemessene Zeiträume. 

Inforiot