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Streit um Ausländerbeauftragte

Kurz vor dem Wei­h­nachts­fest ist in Bran­den­burg ein Stre­it über die Lan­des­beauf­tragten aus­ge­brochen. Aus­län­der­beauf­tragte Almuth Berg­er wies die Forderung von CDU-Frak­tion­schef Thomas Lunacek nach der Abschaf­fung aller Lan­des­beauf­tragten klar zurück. Dies sei “über­haupt nicht sin­nvoll”, sagte sie. Der Unions-Poli­tik­er hat­te beson­ders die Stelle der Aus­län­der­beauf­tragten in Frage gestellt und seinen Vorstoß in einem Pressege­spräch mit ein­er drin­gend notwendi­gen Behör­den­straf­fung begrün­det. SPD-Frak­tion­schef Gün­ter Baaske mah­nte, das “The­ma ste­ht über­haupt nicht an”. Der Sozialdemokrat fügte hinzu: “Wir wer­den auch nicht über jedes Stöckchen sprin­gen. Da wollte vielle­icht jemand wieder in die Zeitung kommen.” 

Berg­er betonte, hin­ter Lunaceks Vorschlag steck­ten “poli­tis­che Motive”. Die CDU starte zum wieder­holten Mal den Ver­such, Leute loswer­den zu wollen, die auch mal unbe­quem für die Lan­desregierung seien. Dass Lunacek die prekäre Haushalt­slage des Lan­des als Grund anführe, sei nur ein “vorder­gründi­ges Argu­ment”. Denn die Lan­des­beauf­tragten müssten woan­ders weit­er beschäftigt werden. 

Die Auf­gaben von Lan­des­beauf­tragten soll­ten laut Lunacek von den zuständi­gen Min­is­tern wahrgenom­men wer­den. Sozialmin­is­terin Dag­mar Ziegler (SPD) mache in ihrer Funk­tion als Gle­ich­stel­lungs­beauf­tragte vor, wie er das meine, betonte Lunacek. 

Es sei eine “kluge Entschei­dung” früher­er Regierun­gen gewe­sen, für spezielle Auf­gaben Lan­des­beauf­tragte einzuset­zen, wider­sprach Berg­er. Damit werde eine “gewisse Unab­hängigkeit gewährleis­tet”, unter­strich sie. Zudem kön­nten deren Tätigkeit­en durch die jew­eili­gen Min­is­ter nicht gle­ich­w­er­tig aus­geübt wer­den. Die Ressortchefs hät­ten zu wenig Zeit, sich noch für spezielle Grup­pen, wie etwa Aus­län­der, einzusetzen.

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Terrorprozess gegen Nazis hat begonnen

In Pots­dam begann der erste Ter­ror­prozess in der Geschichte des Bun­des­lan­des. Schwere Vor­würfe gegen zwölf junge Rechtsextremisten

Pots­dam — Sie sehen nicht aus wie harte Nazis. Keine Glatzen, keine Stiefel, keine Bomber­jack­en. Zwölf Jünglinge treten im Gebäude des Pots­damer Amts­gerichts auf, die Haare sind gegelt, manch­mal auch hal­blang, bei der Bek­lei­dung dominiert Sports­wear ohne ein­schlägige Auf­schrift. Der jüng­ste ist ger­ade 16 Jahre alt, der älteste 20. Doch harm­los ist das Dutzend aus der Region Nauen, die meis­ten sind Schüler und Auszu­bildende, offen­bar nicht. Die Gen­er­al­staat­san­waltschaft nen­nt die Clique eine recht­sex­treme Ter­ror­gruppe. Seit gestern müssen sich die zwölf mut­maßlichen Mit­glieder vor dem Bran­den­burg­er Ober­lan­des­gericht ver­ant­worten, das aus Platz­grün­den in den großen Saal des Pots­damer Gerichts gekom­men ist. Der prächtig ren­ovierte Alt­bau ist nun die Kulisse für den ersten Ter­ror­prozess in Brandenburg. 

Ober­staat­san­walt Eugen Lar­res trägt die Anklage vor. Die Angeschuldigten hät­ten sich 2003 zu der recht­sex­tremen Kam­er­ad­schaft „Freiko­rps” zusam­mengeschlossen, um Bran­dan­schläge auf aus­ländis­che Restau­rant- und Imbiss­be­triebe zu verüben. Mit dem Ziel, die wirtschaftliche Exis­tenz der Betrof­fe­nen zu ver­nicht­en und somit sie und Aus­län­der über­haupt aus der Region Nauen zu vertreiben. Dann zählt der Ober­staat­san­walt auf: Von August 2003 bis Mai 2004 bran­nten in Nauen, Briese­lang, Falkensee und Schön­walde fünf viet­name­sis­che und türkische Imbisse und Restaurants. 

Angezün­det wurde auch ein von Viet­name­sen geführtes Tex­tilgeschäft in Nauen. Zwei Imbisse und ein Restau­rant wur­den sog­ar je zweimal heimge­sucht. Und in einem Fall weit­ete sich das Feuer zum Großbrand aus. Als in der Nacht zum 31. August 2003 in Nauen der Imbis­s­wa­gen des Viet­name­sen Lan Hoang Thi angezün­det wurde, grif­f­en die Flam­men auf den nahen „Norma”-Verbrauchermarkt, einen Getränkegroß­markt und ein Einzel­han­dels­geschäft über. Allein bei diesem Brand ent­stand ein Schaden in Höhe von mehr als ein­er hal­ben Mil­lion Euro. Die Schä­den aller Anschläge sum­mieren sich sog­ar auf über 600 000 Euro. Nur durch Zufall kamen keine Men­schen zu Schaden. 

Den mit 20 Jahren ältesten Angeklagten, Christo­pher H., hält die Gen­er­al­staat­san­waltschaft für den Rädels­führer. H. soll im Som­mer 2003, nur Monate vor seinem Abitur, zehn Angeklagte zur Grün­dung des „Freiko­rps” ver­sam­melt haben. Fol­gt man der Anklage, hat H. auf freiem Feld eine pubertär-mar­tialis­che Zer­e­monie ver­anstal­tet. Mit deutsch­er Gründlichkeit: Die Recht­sex­trem­is­ten wählten einen Schrift­führer und einen Kassierer. 

Christo­pher H. ist der Einzige, der gestern aus der Unter­suchung­shaft vorge­führt wird. Der schmächtige Mann mit dem Mit­telschei­t­el sieht blass aus, doch die Miene sig­nal­isiert Trotz. Die meis­ten Angeklagten waren bei der Polizei geständig. Ein­er gibt auf dem Gerichts­flur auch zu, er sei schuldig. Aber er bleibt dabei: In Bran­den­burg seien die Aus­län­der „zu ville”. Da erscheint der Erziehungs­be­darf offenkundig. Die Vor­sitzende Rich­terin des Staatss­chutzse­n­ats, Gisela Thaeren-Daig, schließt denn auch nach Ver­lesen der Anklageschrift die Öffentlichkeit aus. Im Inter­esse der Erziehung der Angeklagten müsse eine Stig­ma­tisierung, vor allem in den Medi­en, ver­hin­dert werden. 

Ter­ror-Prozess gegen zwölf Neonazis

600 000 Euro Sach­schaden durch zehn Brandanschläge 

POTSDAM. Die Anklage­bänke erin­nern an eine Abschlussprü­fung in der Schule: vier Rei­hen, jew­eils drei Plätze und dazwis­chen immer ein Platz frei. Auch die zwölf Angeklagten sehen aus wie harm­lose Schüler: linkische Bewe­gun­gen, modisch gegelte Haare, Jeans, Sweat-Shirts. Ein­er trägt auf dem T‑Shirt das Wort “Rebel”. Kein­er ist äußer­lich als Neon­azi zu erken­nen. Und doch wer­den die heute 16- bis 20-Jähri­gen aus dem Kreis Havel­land am Mon­tag vom Staatss­chutzse­n­at des Ober­lan­des­gerichts als erste Bran­den­burg­er Neon­azi-Gruppe wegen Bil­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung angeklagt. Wegen der vie­len Angeklagten ist das Gericht extra in den größten Saal des Pots­damer Amts­gerichts gezogen. 

Der Staat­san­walt ver­li­est die Anklageschrift. Sie wirft den jun­gen Män­nern vor, zwis­chen Juni 2003 und Mai 2004 zehn Bran­dan­schläge gegen Restau­rants und Imbisse von Aus­län­dern in und um Nauen gemein­sam geplant und in unter­schiedlich­er Beset­zung auch verübt zu haben. Gesamtschaden: 606 400 Euro, ver­let­zt wurde nie­mand. Um ihre Anschlagsserie zu verüben, sollen sich die Angeklagten in den Som­mer­fe­rien 2003 zur Ter­ror­gruppe “Freiko­rps” zusam­mengeschlossen haben. Ziel sei “die Ver­nich­tung der wirtschaftlichen Exis­tenz” der Imbiss­be­treiber gewe­sen, damit diese “aufgeben” und die Region ver­lassen. Die Anschläge soll­ten ein “Fanal” zur Vertrei­bung von Aus­län­dern sein, sagt der Vertreter der Gen­er­al­staat­san­waltschaft. Alle Angeklagten hät­ten aus aus­län­der­feindlichen Motiv­en her­aus gehan­delt und woll­ten ihre Aktio­nen auf das gesamte Havel­land ausdehnen. 

Öffentlichkeit ausgeschlossen 

Der Chef der recht­sex­tremen Kam­er­ad­schaft soll der heute 20-jährige Abi­turi­ent Christo­pher H. sein — der Einzige, der in Unter­suchung­shaft sitzt. Bei der Grün­dung der Gruppe soll im “Pro­tokoll” auch ein Schrift­führer und ein Kassier­er benan­nt wor­den sein, der einen monatlichen Mit­glieds­beitrag von fünf Euro sam­melte — zum Kauf von “Ben­zin für die Brand­sätze und die Flucht­fahrzeuge”. Einige der Angeklagten hät­ten sich nicht an der Aus­führung der Anschläge beteiligt, son­dern nur an der Pla­nung und an der “Beschaf­fung von Ali­bis”, sagt der Staatsanwalt. 

Als er die Anklage ver­lesen hat, beantra­gen einige Vertei­di­ger, die Öffentlichkeit aus diesem Jugend­prozess wegen des gerin­gen Alters der Angeklagten auszuschließen. Da acht der Angeklagten zur Tatzeit noch Her­anwach­sende waren — sie hat­ten das 18. Leben­s­jahr nicht vol­len­det — und die vier anderen nicht viel älter waren, wer­den die Medi­en­vertreter aus dem Gerichtssaal geschickt. Die Vor­sitzende Rich­terin Gisela Thaeren-Daig begrün­det dies damit, dass sich einige der Angeklagten in speziellen Erziehung­spro­gram­men befind­en, deren Erfolg nicht gefährdet wer­den soll. Bis zur Urteilsverkün­dung am 14. Feb­ru­ar sind elf weit­ere Prozesstage vorge­se­hen und 60 Zeu­gen geladen. 


Ter­ror­bande vor Gericht

Junge Neon­azis woll­ten Aus­län­der aus Bran­den­burg vertreiben 

POTSDAM/NAUEN Christo­pher H. aus Pausin bei Nauen im Havel­land hin­ter­ließ nicht den Ein­druck, den man sich von mut­maßlichen Rädels­führern recht­sex­tremer Ter­ror­ban­den zu machen geneigt ist, als der 20-Jährige, blass und schmächtig, gestern früh den wuchtig wirk­enden, großen Ver­hand­lungssaal des Amts­gerichts betrat. 

Vor dem in Pots­dam tagen­den 1. Straf­se­n­at des Bran­den­bur­gis­chen Ober­lan­des­gerichts (OLG) unter Vor­sitz von Gisela Thaeren-Daig müssen sich der Abi­turi­ent und elf jün­gere Mitangeklagte im Alter von 16 bis 20 Jahren gegen den in Bran­den­burg ein­ma­li­gen Vor­wurf vertei­di­gen, eine ter­ror­is­tis­che Vere­ini­gung gegrün­det zu haben. Mit Rück­sicht auf deren Jugend und erhoffte Erziehbarkeit wurde die Öffentlichkeit nach Ver­lesen der Anklage von dem Prozess bis zum Ende der Beweisauf­nahme für ver­mut­lich mehrere Wochen ausgeschlossen. 

Nach Überzeu­gung der Gen­er­al­staat­san­waltschaft des Lan­des Bran­den­burg hat­te Christo­pher H. die Unter­grun­dor­gan­i­sa­tion “Freiko­rps” in den Som­mer­fe­rien 2003 mit dem Ziel gegrün­det, Bran­dan­schläge auf Imbisse aus­ländis­ch­er Betreiber zu verüben. Die jun­gen Neon­azis woll­ten die wirtschaftliche Exis­ten­z­grund­lage de
r Besitzer ver­nicht­en. Die durch die Anschlagsserie let­ztlich flächen­deck­end erzeugte Angst sollte Aus­län­der zum Wegzug nicht nur aus der Region Nauen, son­dern schließlich aus ganz Bran­den­burg bewe­gen. Bei den neun Bran­dan­schlä­gen, die “Freikorps”-Mitglieder zwis­chen August 2003 und Mai 2004 in Nauen, Falkensee, Briese­lang und Schön­walde verübten, ent­stand ein Sach­schaden von schätzungsweise 600 000 Euro. Men­schen geri­eten nicht in Gefahr. Per­so­n­en­schä­den hät­ten auch den Zie­len der Satzung wider­sprochen, die sich die Neon­azis gegeben hatten.
Der außergewöhn­liche Organ­i­sa­tion­s­grad macht die Kam­er­ad­schaft für die Gen­er­al­staat­san­waltschaft zu ein­er Ter­rorvere­ini­gung. In einem von allen Mit­gliedern unterze­ich­neten Grün­dung­spro­tokoll wur­den die Funk­tion­sträger bes­timmt. Die heute 18-jähri­gen Patrick P. und Michael R. wur­den zum Schrift­führer und Kassier­er gewählt. Fern­er wurde ein Monatsmit­glieds­beitrag von fünf Euro fest­ge­set­zt. Mit den Ein­nah­men sollte Ben­zin gekauft wer­den, das man für die Flucht­fahrzeuge sowie zur Her­stel­lung der Brand­bomben benötigte, wie Ober­staat­san­walt Eugen Lar­res ausführte. 

Die Vorzüge der Grup­pen­struk­tur wur­den von den Neon­azis auch bei Pla­nung und Durch­führung der Anschläge bedacht. Laut Staat­san­waltschaft woll­ten nicht alle Freiko­rps-Mit­glieder Brände leg­en. Die, denen das zu gefährlich erschien, woll­ten Fahr­di­en­ste leis­ten und Atten­täter mit falschen Ali­bis unter­stützen. Um den Ver­dacht zu streuen, soll­ten Anschläge jew­eils von unter­schiedlichen Mit­gliedern verübt werden. 

Die Atten­täter gin­gen zunehmend pro­fes­sionell vor. Nur bei ihrem ersten Anschlag auf einen Asia-Imbiss in Nauen blieb es beim Ver­such, weil die damals 17 und 18 Jahre alten Täter kein Gerät mit sich führten, um die ver­git­terte Tür und ver­nagelte Fen­ster des Imbiss­es aufzubrechen. Sie kon­nten den von Christo­pher H. gemix­ten Brand­satz deshalb nicht in das Innere der Bude schleud­ern und mussten ihren Plan aufgeben. Aus diesem Fehlschlag lern­ten die jun­gen Neon­azis jedoch. Bei späteren Anschlä­gen hat­ten sie Ham­mer, Glass­chnei­der und Brecheisen dabei. 

Mit welch­er Energie und Rück­sicht­slosigkeit die “Freikorps”-Mitglieder ihren Frem­den­hass in Atten­tat­en entlu­den, zeigte sich beson­ders deut­lich nach ihrem zweit­en Anschlag. In der Nacht auf den 31. August 2003 ging in Nauen nicht nur der Imbis­s­wa­gen eines viet­name­sis­chen Betreibers in Flam­men auf, son­dern auch der angren­zende Super­markt. Der Schaden betrug mehr als 500 000 Euro und war uner­wartet groß. Den­noch beschloss die Gruppe lediglich, bis zu neuen Anschlä­gen eine Weile zu warten. Von den im “Freikorps”-Gründungsprotokoll beschriebe­nen Zie­len, Aus­län­der zunächst rund um Nauen wirtschaftlich zugrunde zu richt­en, rück­ten die jun­gen Neon­azis jedoch nicht ab. Rädels­führer H. soll vielmehr ver­sucht haben, den Zusam­men­halt der Gruppe zu fes­ti­gen und neue Mit­glieder anzuwerben.

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Potzlow-Mord: Zwei Täter erneut vor Gericht

Zwei Jahre nach dem Mord an dem Schüler Mar­i­nus Schöberl (16) aus Pot­zlow (Bran­den­burg) ver­han­delt das Landgericht Neu­rup­pin erneut über das Straf­maß für zwei der drei Verurteil­ten. 2003 waren sie zu Frei­heitsstrafen zwis­chen zwei und 15 Jahren verurteilt wor­den. Die Staat­san­waltschaft legte Revi­sion ein und der Bun­des­gericht­shof (BGH) ver­wies zwei Urteile zurück an das Neu­rup­pin­er Gericht, um die Strafen neu festzule­gen. Die Entschei­dung sollte noch am Dien­stag fallen. 

Der erneut vor Gericht ste­hende 24-Jährige war 2003 wegen ver­sucht­en Mordes und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu 15 Jahren Haft verurteilt wor­den. Der BGH sah aber auch den Vor­wurf der Nöti­gung für erwiesen an. Bei dem zu zwei Jahren Haft verurteil­ten 19-Jähri­gen muss die Höhe der Jugend­strafe neu fest­ge­set­zt werden. 

Der dritte Täter war wegen Mordes, gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung und Nöti­gung zu achtein­halb Jahren Jugend­strafe verurteilt wor­den. Die drei hat­ten den 16-Jähri­gen im Juli 2002 bei einem Trinkge­lage gefoltert, mit einem Tritt getötet und seine Leiche in ein­er Jauchegrube versteckt. 

Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen zum Pot­zlow-Mord auf inforiot:

Die The­men-Son­der­seite

Alle Artikel dazu

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Thor-Steinar-Jacke eingezogen

WITTSTOCK Ein 19-jähriger Witt­stock­er muss wegen des Ver­dacht­es, ver­fas­sungs­feindliche Kennze­ichen ver­wen­det zu haben, mit ein­er Anzeige rech­nen. Denn er war mit ein­er Jacke der Marke Thor Steinar bek­lei­det, deren logo nation­al­is­tis­chen Sym­bol­en zum Ver­wech­seln ähn­lich sehen. Im Rah­men der Streifen­tätigkeit hat­te ihn die Polizei am Sonnabend um Mit­ter­nacht in der Witt­stock­er Baus­traße erwis­cht. Dort wurde aus ein­er Per­so­n­en­gruppe her­aus „Thor Steinar“ gerufen. Laut Polizeibericht waren die Per­so­n­en dieser Gruppe augen­schein­lich zwis­chen 17 und 20 Jahre alt. Bei allen erfol­gte schließlich eine Iden­titäts­fest­stel­lung, wobei auch die Jacke bei dem alko­holisierten Jugendlichen ent­deckt wurde. 

Erst im ver­gan­genen Monat hat­te das Landgericht Neu­rup­pin in ein­er bun­desweit ein­ma­li­gen Entschei­dung eine Beschlagnahme eines T‑Shirts der­sel­ben Marke für recht­ens erk­lärt. Nach der Auf­fas­sung des Gerichts erfüllt ein Logo von Thor Steinar, für das unter anderem Runen miss­braucht wer­den, den Tatbe­stand des Ver­wen­dens von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen. Nach dieser Entschei­dung wurde das Tra­gen der Klei­dung mit dem Logo generell ver­boten und die Räume der Her­steller in Königs Wuster­hausen von Polizeikräften durch­sucht. Dabei wurde umfan­gre­ich­es Beweis­ma­te­r­i­al sichergestellt.

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PDS kritisiert Asylpolitik

(MAZ, 18.12.) POTSDAM Die Aus­län­der- und Asylpoli­tik liegt nach Ansicht der PDS-Landtagsfraktion
bei Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) in den falschen Hän­den. Die
Zusam­menset­zung und Ver­fahrensweise der beim Innen­min­is­teri­um geplanten
Härte­fal­lkom­mis­sion entsprächen nicht den Bedin­gun­gen ein­er modernen,
human­itären Asyl‑, Aus­län­der- und Zuwan­derungspoli­tik, sagten Innenexperte
Hans-Jür­gen Schar­fen­berg und der flüchtlingspoli­tis­che Sprech­er Wolfgang
Gehrcke gestern in Pots­dam. Die vom Innen­min­is­teri­um vorgelegte Verordnung
für die Härte­fal­lkom­mis­sion sei restrik­tiv. Die Änderun­gen, die die
Koali­tions­frak­tio­nen von SPD und CDU vere­in­bart haben, seien ein “fauler
Kom­pro­miss”. Es sei unakzept­abel, dass sich die Härte­fal­lkom­mis­sion nur dann
mit Anträ­gen befassen soll, wenn zwei Drit­tel ihrer Mit­glieder das
beschließen. Die Verord­nung soll am Dien­stag vom Kabi­nett verabschiedet
wer­den. Bei Verord­nun­gen ist keine Zus­tim­mung des Par­la­ments nötig.

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Café Shock eröffnet

Am 19. Dezem­ber wird zum ersten mal das Café „Shock“ stattfinden!
Hier wollen wir Euch die Möglichkeit geben sich außer­halb von fes­ten Grup­pen­struk­turen poli­tisch zu engagieren, neben regelmäßi­gen Ver­anstal­tun­gen soll die Möglichkeit beste­hen, sich jeden zweit­en Son­ntag im Monat ab 19.00 Uhr in gemütlich­er Café Atmo­sphäre zu tre­f­fen und auszutauschen.
Mit wech­sel­nden The­men bezweck­en wir ein weitre­ichen­des Spek­trum an Infor­ma­tio­nen anzu­bi­eten, doch nicht allein das Inter­esse soll geweckt wer­den, auch aktive Beteili­gung an Aktio­nen zu den ver­schiede­nen Caféthe­men sind erwün­scht und wer­den gefördert. 

Im End­ef­fekt soll die Eigenini­tia­tive der BesucherIn­nen das höch­ste Ziel unseres Cafe-Pro­jek­ts sein. Das bedeutet für uns, dass Ihr hier, mit dem Café eine Plat­tform geboten bekommt, um Euch regelmäßig Son­ntagabends mit inter­es­san­ten poli­tis­chen Fragestel­lun­gen zu beschäftigen. 

Also, wenn Du auch keinen Bock auf Nazis und andere deutsche Dep­pen hast, son­dern mehr auf Bleiberecht für alle und ein Leben ohne Staat und Nation stehst, kön­nte es gut sein das du im Cafe´ nette Leute triff­st die das ähn­lich sehen und mit denen du dir zusam­men Gedanken machen kannst, komm doch ein­fach mal vorbei!! 

Ins Café „Shock“ immer son­ntags 14tägig im Olga!! 

Wir freuen uns über Kri­tik, Anre­gun­gen und Unter­stützung aller Art.
Mit antifaschis­tis­chen Grüßen das Café Team. 

Ver­anstal­tung: Das Ver­steck­spiel (19.12.04)

In unser­er ersten Ver­anstal­tung die wir mit dem Antifaschis­tis­chen Pressearchiv vor­bere­it­et haben, soll es um Sym­bole, Codes und Lifestyle gehen. Das Hak­enkreuz ken­nen alle, den Gruß “Heil Hitler” auch. Doch was macht man, wenn solche Inhalte ver­steckt wer­den, wenn aus “Heil Hitler” die Zahlenkom­bi­na­tion 88 wird? 

Der Sportlehrer freut sich vielle­icht, dass seine Schüt­zlinge auch in der Freizeit Bas­ket­ball-Shirts tra­gen. Und die Num­mer 88 ist sicher­lich ein bekan­nter Profis­portler, den er nur nicht ken­nt. Was für Außen­ste­hende unauf­fäl­lig wirkt, hat für diejeni­gen, die sich ausken­nen, eine enorme Bedeu­tung. Poli­tis­che Sym­bole sind nichts anderes als die kom­prim­ierte Darstel­lung der wesentlichen Grund­sätze ein­er Weltan­schau­ung. Ihre Wieder­gabe ver­mit­telt einen bes­timmten Inhalt oder ist ger­ade bei jugendlichen Trägern erst ein­mal “nur” Aus­druck eines Gefühls. Das Gefühl des “Rechts­seins” ste­ht im Vorder­grund und schließt einen aus­for­mulierten, poli­tis­chen Inhalt nicht zwin­gend mit ein. Die poli­tis­che Botschaft kann sich in der Aufw­er­tung des Eige­nen und der Ablehnung alles Frem­den erschöpfen. 

Der Vor­trag beleuchtet die Codes und Sym­bole rechter Jugendlich­er und ihren Zusam­men­hang mit einem Lifestyle, zu dem auch bes­timmte Marken­klei­dung gehört. 

Wo: „Olga“ Charlottenstr.28 / Potsdam

Wann: 19.Dezember, 19 Uhr

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Ukrainerin im Kofferraum

In der Nacht zu Mittwoch kon­trol­lierte der Zoll auf der Auto­bahn zwischen
Fürsten­walde und Storkow einen 41 Jahre alten Aut­o­fahrer aus Cloppenburg
(Nieder­sach­sen). Im Kof­fer­raum des Peu­geots fan­den die Beamten eine Frau. 

Diese hat­te sich direkt hin­ter der Rück­sitzbank unter zahlre­ichen Decken,
zwei Reifen und diversen Beuteln ver­steckt. Ausweis­pa­piere kon­nte sie nicht
vorweisen. 

Da gegen die 22-jährige Ukrainer­in der Ver­dacht der uner­laubten Ein­reise und
gegen den 41-Jähri­gen der Ver­dacht der Schleusung bestand, wurde der
Sachver­halt an die Polizei übergeben. Bei­de wur­den vor­läu­fig festgenommen
und auf der Fürsten­walder Wache ver­nom­men. Nach der Vernehmung entließen die
Beamten den Mann, die Ukrainer­in wurde der Aus­län­der­be­hörde übergeben.

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Nazi-Symbole auf der Hand

(MAZ, 15.12.) Schwedt. Am Land­graben­park in Schwedt wurde am Mon­tagabend ein 36-jähriger Mann aus
Anger­münde von einem 20-Jähri­gen geschla­gen und Füßen getreten. Der betrunk­ene Tatverdächtige wurde vor­läu­fig festgenom­men. Dabei stellten
Beamte fest, dass er auf ein­er Hand neben anderen Zeichen auch SS-Runen
tätowiert hat­te. Nun wird neben der Kör­per­ver­let­zung gegen ihn auch wegen
des Ver­dachts des Ver­wen­dens von Kennze­ichen verfassungswidriger
Organ­i­sa­tio­nen gemäß § 86a StGB ermittelt.

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Neonazi-CDs beschlagnahmt

(MAZ, 15.12.) HENNIGSDORF Die Berlin­er Polizei durch­suchte gestern Nach­mit­tag die
Verkauf­s­räume eines Geschäfts in der Hen­nigs­dor­fer Haupt­straße. Die Aktion
richtete sich gegen den Ver­trieb ver­boten­er Neon­azi-CDs. Die Beamten
beschlagnahmten drei Umzugskar­tons voller CDs und Klei­dungsstücke der
ver­bote­nen Marke “Thor Steinar”. 

Die Berlin­er Behör­den ermit­teln im Zusam­men­hang mit dem Straftatbe­stand der
Volksver­het­zung im Umfeld der Neon­azi-Band “Spreegeschwad­er”, teilte ein
Sprech­er der Berlin­er Polizei gestern mit. Die Spur führte auch nach
Hennigsdorf. 

In der Haupt­straße 27, in einem Back­stein­bau schräg gegenüber vom
his­torischen Rathaus, existiert seit eini­gen Jahren das Geschäft “On the
Streets”, ein in der Stadt bekan­nter Tre­ff­punkt der recht­sex­tremen Szene. Zu
kaufen gibt es dort Bek­lei­dung mit recht­sradikaler Sym­bo­l­ik und einschlägige
Musik-CDs. Bis vor weni­gen Tagen prangte an der Laden­tür noch die Reklame
für das inzwis­chen ver­botene “Thor-Steinar”-Label.

Die von der Fir­ma Medi­a­tex GmbH in Zeesen (Dahme-Spree­wald) produzierten
Sachen tra­gen ein Runen-Wap­pen, in dem Eingewei­hte die Dop­pel-Sig-Rune der
SS erkennen. 

Bere­its in den ver­gan­genen Wochen hat­te es polizeiliche Durch­suchun­gen in
dem Laden gegeben. Auch dies­mal wur­den die Beamten fündig. Beschlagnahmt
wur­den T‑Shirts mit dem ver­bote­nen Logo sowie ein ganz­er Kar­ton mit der CD
“White Cov­ers to Landser”. Mit Liedern von Neon­azi-Bands wie
“Spreegeschwad­er” und “Deutsch Stolz Treu”, deren Texte als volksverhetzend
eingestuft sind. 

Die gestrige Polizeiak­tion erstreck­te sich über drei Bun­deslän­der. An
ins­ge­samt 14 Orten waren Polizeibeamte im Ein­satz. In Berlin-Wed­ding wurden
die Proben­räume der Gruppe “Spreegeschwad­er” durch­sucht, teilte die Polizei
mit. Außer­halb von Berlin hat­ten die Beamten nur Hen­nigs­dorf sowie einen Ort
in Sach­sen-Anhalt im Visier. 

Volksver­het­zung im Probenkeller

Schlag der Polizei gegen die recht­sex­treme Band “Spreegeschwad­er”

(Tagesspiegel, 15.12.) Der Hüne mit der schwarzen Thor-Steinar-Hose stand frierend auf dem
Fab­rikhof in der Dron­theimer Straße in Wed­ding. Dort, wo sich der Mann hätte
aufwär­men kön­nen, durfte er nicht hin: Die Polizei durch­suchte gestern den
Proben­raum der recht­sex­tremen Berlin­er Rock­band “Spreegeschwad­er”. In dem
muf­fig riechen­den Keller waren ein Schlagzeug und mehrere Gitarren
aufge­baut, an der Decke hin­gen Tarn­net­ze und auf den Wän­den prangten Runen.
Doch die Beamten der Abteilung Staatss­chutz im Landeskriminalamt
inter­essierten sich vor allem für ein­schlägige CDs. Die Durch­suchung war
keine Einze­lak­tion: In Berlin, Bran­den­burg und Sach­sen-Anhalt rück­te die
Polizei in mehr als einem Dutzend Objek­ten der recht­sex­tremen Musik­szene an.
Und wurde fündig. 

Wie viele Ton­träger beschlagnahmt wur­den, kon­nte die Polizei allerdings
gestern noch nicht sagen. Die Durch­suchun­gen zogen sich den Tag über hin.
Anlass für den Ein­satz waren Ermit­tlun­gen der Staat­san­waltschaft gegen
sieben recht­sex­treme Musik­er. Die Behörde spricht von Volksver­het­zung und
Ver­stößen gegen das Urhe­berge­setz. Als volksver­het­zend gel­ten Texte von
Spreegeschwad­er und der Berlin­er Band “Deutsch, Stolz, Treue” auf der CD
“White Cov­ers to Landser”. Dieser Sam­pler ist der Berlin­er Nazi-Band Landser
gewid­met. Deren Mit­glieder hat­te das Kam­merg­ericht als kriminelle
Vere­ini­gung abgeurteilt. 

Ver­stöße gegen das Urhe­berge­setz sehen Staat­san­waltschaft und LKA bei dem
Sam­pler “Hier tobt der Bär”. Die Melo­di­en dreier Titel seien aus populären
Songs über­nom­men wor­den. So wurde beispiel­sweise ein höh­nis­ch­er Text über
den in der Szene ver­has­sten Berlin­er Polizei­di­rek­tor Michael Knape mit der
Ton­folge von “Pink Pan­ther” kombiniert. 

Schon mehrmals haben Kün­stler den Dieb­stahl geisti­gen Eigen­tums durch braune
Bands beklagt. Die Berlin­er Lie­der­ma­cherin Bet­ti­na Weg­n­er kon­nte sich jedoch
mit einem Strafantrag nicht durch­set­zen — obwohl das säch­sis­che LKA sie
ermuntert hat­te. Spreegeschwad­er hat laut Weg­n­er ihr Lied “Kinder — sind so
kleine Hände” in zynis­ch­er Weise umge­tex­tet. Der Song erschien auf ein­er CD
der NPD für den ver­gan­genen Wahlkampf in Sach­sen. Doch das Landgericht
Leipzig, so Weg­n­er, habe sig­nal­isiert, die Klage sei chancenlos.

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Protestaktion gegen Bombodrom

Bombodrom”-Gegner haben gestern am Bun­desvertei­di­gungsmin­is­teri­um in Berlin gegen den geplanten Luft-Boden-Schieß­platz der Bun­deswehr protestiert. Bei ein­er “vorge­zo­ge­nen Bescherung” unter dem Mot­to “Vom Freien Him­mel komm ich her” gaben die Demon­stran­ten ein Päckchen mit Wol­lk­lei­dung für Vertei­di­gungsmin­is­ter Peter Struck (SPD) ab. Nach Min­is­teri­um­sangaben nahm Struck das Präsent nicht per­sön­lich ent­ge­gen. Mütze, Schal und Strick­sock­en sollen nach Angaben der meck­len­bur­gis­chen Bürg­erini­tia­tive “Freier Him­mel” verdeut­lichen, daß dem Min­is­ter auch kün­ftig “der kalte Protest­wind unver­min­dert um die Ohren pfeifen wird”.
Wenige Tage zuvor hat­ten Bom­bo­drom-Geg­n­er der Bun­desregierung rund 4000 Unter­schriften von Urlaub­s­gästen gegen die Mil­itär­pläne überreicht.

Inforiot