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Hartz IV beschäftigt uns weiter”

KYRITZ Am 9. August dieses Jahres ver­sam­melten sich erst­mals Men­schen auf dem Kyritzer Mark­t­platz, um gegen Sozial­ab­bau und die Hartz-IV-Geset­ze zu demon­stri­eren. Heute ste­ht die 20. Mon­tags-Demo an. Ver­anstal­ter ist wieder ein Aktions­bünd­nis. Mit dessen Sprech­er Dieter Groß sprach Wolf­gang Hörmann. 


Frage: Was war damals der Anlass, spon­tan zu Protesten aufzurufen?

Dieter Groß: Es ging um die Art und Weise, wie nach Hartz IV mit den Men­schen umge­gan­gen wer­den sollte. Unmit­tel­bar­er Anlass war die Demon­stra­tion, die kurz zuvor in Magde­burg stattge­fun­den hat­te und zu der mehr als 10 000 Jugendliche, Frauen und Män­ner gekom­men waren. In Kyritz zählten wir dann auf Anhieb etwa 250. 


Seit­dem ist kein Mon­tag ver­gan­gen, ohne dass von der Frieden­se­iche aus protestiert wor­den ist. Gesetz ist Gesetz. Macht der Aufwand über­haupt noch Sinn?


Auf jeden Fall. Es geht ja nicht nur darum, Unmut zu bekun­den. Betrof­fene sollen vor allem das Gefühl bekom­men, nicht alleine gelassen zu wer­den. Das Her­stellen von sozialen Bindun­gen, das Informieren, das Antworten auf Fra­gen halte ich für immens wichtig. 


Sie sind Sprech­er des Aktions­bünd­niss­es gegen Sozial­ab­bau und Hartz IV, als Parteilos­er gle­ichzeit­ig Stadtverord­neter in der PDS-Frak­tion. Gibt es da einen Zusammenhang?


Nein. Mein Engage­ment rührt wohl vielmehr daher, dass ich von Hause aus erzo­gen wor­den bin, gegen Ungerechtigkeit vorzugehen. 

Es fällt aber auf, dass sich die PDS bei den Demon­stra­tio­nen beson­ders engagiert.

Das mag daran liegen, dass diese Partei von Anfang an Hartz IV kon­se­quent abgelehnt hat. Soll­ten sie auf das Aktions­bünd­nis anspie­len, das derzeit in Kyritz aus etwa zehn Frauen und Män­nern beste­ht, so gibt es hier nur ein PDS-Mit­glied. Das ist Hol­ger Kip­pen­hahn, Vor­sitzen­der unser­er Frak­tion in der Kyritzer Stadtverordnetenversammlung. 


Wie fällt ihre per­sön­liche Bilanz vor der heuti­gen 20. Ver­anstal­tung aus?

Ich denke, wir haben einiges erre­icht. Immer­hin kamen mehr als 3200 Men­schen zu unseren Tre­ffs. In zehn Infor­ma­tionsver­anstal­tun­gen beka­men sie Antworten auf ihre Fra­gen. Zu Gast waren u. a. Sozialamt­slei­t­erin Sabine Schmidt vom Land­kreis Ost­prig­nitz-Rup­pin und Bernd Lüde­mann, Leit­er des neugeschaf­fe­nen Amtes für Arbeits­markt. Sol­i­darisch mit den Demon­stri­eren­den zeigten sich Gre­gor Gysi, Wolf­gang Gehrcke, Dag­mar Enkel­mann, die Lie­der­ma­ch­er Dieter Dehm und Pablo Gor­don, um nur einige zu nennen. 

Manch­mal hat­te man den Ein­druck, bei einem Hap­pen­ing zu sein. Es wurde schon mal getanzt. Noch in guter Erin­nerung ist auch die Feuer­per­for­mance von Rein­hard Zab­ka. Ist das Ver­bre­it­en guter Laune Absicht?

Das The­ma, mit dem wir uns beschäfti­gen, ist ernst. Das heißt aber nicht, dass Lachen plöt­zlich ver­boten wird. Das gilt auch für Demonstranten. 


Wie geht es weit­er mit den Mon­tags­demon­stra­tio­nen in Kyritz? Gibt es einen Zeitplan?

Ich werde dem Aktions­bünd­nis vorschla­gen, dass es am 20. Dezem­ber die let­zte Ver­anstal­tung dieser Art in diesem Jahr geben soll, wir dann Neu­jahr an den Protesten gegen den Bomben­ab­wurf­platz in der Kyritz-Rup­pin­er Hei­de teil­nehmen, danach ab 3. Jan­u­ar 2005 plan­mäßig weit­er machen. Ab Mitte Jan­u­ar kön­nten dann immer mon­tags Mah­nwachen auf dem Mark­t­platz stat­tfind­en. Diskus­sio­nen mit namhaften Gästen bleiben aktuell. Ich denke da zum Beispiel an eine Aussprache mit Bun­destagsab­ge­ord­neten über Hartz IV im Kyritzer Kul­turhaus. Zusagen von Ernst Bahr (SPD) und Cor­nelia Behm (Bünd­nis 90/Die Grü­nen) liegen bere­its vor. Auch Horst See­hofer (CSU) hat Bere­itschaft signalisiert. 


Gut, dass es jet­zt das Kul­turhaus gibt. Das Rathaus ist ja wohl immer noch tabu …

Für diese Diskus­sion wäre der Rathaus­saal nicht geeignet. Anson­sten würde ich mir schon wün­schen, dass der Kyritzer mehr in sein Rathaus geht. Die Ver­weigerung vom Bürg­er­meis­ter ver­ste­he ich nicht. Es gab vom Aktions­bünd­nis nie den Antrag, im Rathaus­saal demon­stri­eren zu wollen. Aber für Diskus­sio­nen mit unseren Gästen woll­ten wir ein ordentlich­es Umfeld. Über­haupt wün­sche ich mir eine Ver­anstal­tungsrei­he, die “Kyritzer Gespräche” heißen kön­nte — im Rathaus.

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Potsdamer Ausländerseelsorgerin verabschiedet

BABELSBERG Die schei­dende Aus­län­der­seel­sorg­erin Annette Flade wird im kom­menden Jahr mit ihrem Mann Deutsch­land ver­lassen. “Wir wollen uns beru­flich verän­dern”, sagte die 54-Jährige gestern der MAZ. Wo sich Annette und Stephan Flade, Pfar­rer der Babels­berg­er Friedrich­skirche, kün­ftig engagieren wer­den, ste­ht aber noch nicht fest. “Ein kirch­lich­es Pro­jekt” werde es sich­er, ob in Lateinameri­ka, Afri­ka oder an einem anderen Fleck der Erde, wollte Annette Flade nicht ver­rat­en: “Wir befind­en uns noch in der Bewerbungsphase.” 

Gestern Nach­mit­tag ist die Pfar­rerin als Aus­län­der­seel­sorg­erin mit einem bewe­gen­den Gottes­di­enst in der Friedrich­skirche ver­ab­schiedet wor­den. Nach­fol­gerin von Annette Flade wird zum 1. Jan­u­ar 2005 die 30-jährige Monique Tin­ney, die zurzeit die Sternkirche leit­et und laut Super­in­ten­dent Bertram Althausen für vor­erst zwei Jahre berufen ist. 

Rück­blick­end auf ihre achtein­hal­b­jährige Arbeit ist es für Flade immer “sehr belas­tend gewe­sen, zu sehen, wie wenig geset­zliche Ermessensspiel­räume aus­genutzt wur­den”. Als Beispiele nan­nte die gebür­tige Wit­ten­berg­erin das Bleiberecht oder die Ver­gabe von Bargeld statt Gutscheinen an Asyl­be­wer­ber. Sie selb­st sei “gestärkt wor­den durch den Mut und die Hoff­nung”, die viele Flüchtlinge trotz ihrer misslichen Lage ausstrahlten. Im Zusam­men­hang mit der aktuellen Diskus­sion um den Imam der Pots­damer Farouq-Moschee ver­langte Flade “Beweise” für den Has­spredigt-Vor­wurf von CDU-Gen­er­alsekretär Sven Petke und wandte sich gegen Vorverurteilun­gen. Die Mus­lime seien “zu jed­er Form von Dia­log bere­it und wollen sich in der Stadt erkennbar machen”. 

Ober­bürg­er­meis­ter Jann Jakobs (SPD) würdigte Annette Flade als “unbe­queme Stre­i­t­erin” für das Anliegen von Flüchtlin­gen und Aus­län­dern. “Es war nicht immer leicht, ihren Argu­menten zu fol­gen, aber immer schw­er, ihren Argu­menten zu wider­ste­hen”, zumal sich die Pfar­rerin häu­fig selb­st ein Bild von Krisen­re­gio­nen machte, etwa, als sie Kur­den im Gren­zge­bi­et zwis­chen Türkei und Irak besuchte. 

Der PDS-Stadt­frak­tionsvor­sitzende Hans-Jür­gen Schar­fen­berg lobte Annette Flade als “ein Muster­beispiel für gelebte Näch­sten­liebe”. Unter zahlre­ichen Gästen des Gottes­di­en­stes befan­den sich auch Stadtverord­nete wie Hel­mut Przy­bil­s­ki (SPD), Grü­nen-Frak­tion­schef Peter Schüler und Lutz Boede (Die Andere), die städtis­che Aus­län­der­beauf­tragte Mag­dol­na Gras­nick sowie Frauen und Män­ner ver­schieden­er Nationen.

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Aktionstag für Roland-Kaserne

Zu einem gemein­samen Aktion­stag für den Erhalt der Roland-Kaserne hat Ober­bürg­er­meis­terin Dietlind Tie­mann (CDU) für mor­gen aufgerufen. “Gemein­sam mit vie­len Ini­tia­toren wollen wir nichts unver­sucht lassen, den Bun­deswehr­stan­dort Roland-Kaserne zu erhal­ten”, sagt die Verwaltungs-Chefin. 

In der Zeit von 12 bis 16 Uhr leg­en Parteien, Ver­bände und ini­tia­tiv­en in der Hauptstraße/Ecke Ste­in­straße Unter­schriften­lis­ten aus, mit Sym­pa­thieak­tio­nen unter dem Mot­to “Unsere Roland-Kaserne soll bleiben” wird für den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fak­tor Bun­deswehr geworben. 

Die SPD hat­te bere­its in der ver­gan­genen Woche beim Besuch des Land­tags-Frak­tionsvor­sitzen­den Gün­ter Baaske angekündigt, den Aktion­stag unter­stützen zu wollen. 

Bei der PDS ist man noch zurück­hal­tend; die selb­st ernan­nte Abrüs­tungspartei will zwar Mil­itär langfristig reduzieren beziehungsweise abschaf­fen, aber auf den Wirtschafts­fak­tor Kaserne auch nicht verzicht­en. “Wir wollen erst wis­sen, was im Text der Unter­schriften­lis­ten ste­ht. Danach entschei­den wir”, sagt Stadtchef Horst Maiwald. 

Keine Diskus­sion gibt es hinge­gen bei der CDU. “Selb­stver­ständlich wer­den wir uns an dieser Aktion beteili­gen. Wenn es um die Stadt geht, wollen wir keine eige­nen Wege gehen”, sagt Frak­tions-chef Wal­ter Paaschen. Darüber hin­aus hat die CDU dazu aufgerufen, am Abend zwis­chen 18.15 und 19.30 Uhr, bis zum Beginn des Bene­fizkonz­erts der Bun­deswehr, vor dem The­ater in der Graben­straße ein Lichter­meer aus Kerzen, Fack­eln und Teelicht­en zu entzün­den, um auf diese Weise die Hal­tung der Bran­den­burg­er zur Bun­deswehr zum Aus­druck zu bringen. 

Am heuti­gen Nach­mit­tag wird unter anderem auch die Kreis­handw­erk­skam­mer am Aktion­stag teilnehmen.

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Gerichtserfolg für PDS

(MAZ, 10.12., Frank Schau­ka) POTSDAM Im Stre­it mit der Lan­desregierung um die Ein­sicht­nahme in Akten des
Ver­fas­sungss­chutzes hat die PDS gestern vor dem Landesverfassungsgericht
einen Erfolg errun­gen. Die offiziell für erledigt erk­lärte Affäre um einen
krim­inellen V‑Mann des Ver­fas­sungss­chutzes aus der Neon­azi-Szene kann nach
diesem Urteil möglicher­weise neu aufgerollt wer­den. Ungereimtheit­en zur
Rolle der Geheimen in der Angele­gen­heit gibt es nach wie vor. 

Mit 5:4‑Mehrheit entsch­ieden Bran­den­burgs ober­ste Richter, dass die
rot-schwarze Regierung die Lan­desver­fas­sung ver­let­zt hat­te, als sie im
Novem­ber 2003 den Antrag der PDS-Land­tagsab­ge­ord­neten Ker­stin Kaiser-Nicht
ablehnte. Die Poli­tik­erin, die der Par­la­men­tarischen Kontrollkommission
(PKK) zur Überwachung des Geheim­di­en­stes ange­hört, hat­te die Akten des
ent­tarn­ten V‑Manns Toni S. ein­se­hen wollen, um die mas­sive Kri­tik des
Berlin­er Landgerichts an den Pots­damer Ver­fas­sungss­chützern zu überprüfen.
In ihrem Urteil gegen Toni S. hat­ten die Berlin­er Richter den Geheimen
vorge­wor­fen, der V‑Mann habe “mit Wis­sen und Bil­li­gung” der Behörde tausende
CDs mit Nazi-Has­s­musik pro­duziert und vertrieben. 

Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) und der Ver­fas­sungss­chutz hat­ten die
Vor­würfe stets zurück­gewiesen und in mehreren PKK-Sitzun­gen Auskünfte
erteilt. Die aus zwei SPD-Mit­gliedern und einem CDU-Mit­glied bestehende
PKK-Mehrheit hat­te kein­er­lei Zweifel an diesen Angaben und erk­lärte die
Angele­gen­heit für erledigt — unter Verzicht auf das der PKK zustehenden
Aktenein­sicht­srechts und trotz weit­er­er Bedenken des PKK-Mitglieds
Kaiser-Nicht. 

Nach dem — möglicher­weise weg­weisenden — Urteil der Brandenburger
Ver­fas­sungsrichter ste­ht nicht nur der PKK als Gesamt­gremi­um bei
entsprechen­dem Mehrheits­beschluss das Recht der Aktenein­sicht zu, sondern -
zumin­d­est poten­ziell — auch jedem einzel­nen PKK-Mit­glied. Dieses der
Lan­desver­fas­sung imma­nente Recht hat­ten SPD und CDU bish­er in Abrede
gestellt und Aktenein­sicht­santräge abgelehnt. So ver­fuhren nicht nur die
rot-schwarze Lan­desregierung, son­dern auch die SPD/C­DU-Mehrheit­en im
Par­la­ment und der PKK

Aus dem Urteil der Ver­fas­sungsrichter ergibt sich für Kaiser-Nicht jedoch
nicht zwangsläu­fig das Recht, die Ver­fas­sungss­chutz-Akte Toni S. ein­se­hen zu
dür­fen. Das Innen­min­is­teri­um ist nach dem Richter­spruch allerdings
verpflichtet, den Antrag erneut und ins­beson­dere einge­hen­der zu prüfen, als
dies bish­er geschehen ist. Innen­min­is­ter Schön­bohm kündigte schon gestern
eine neuer­liche Prü­fung des Antrags an. 

Kaiser-Nicht ist opti­mistisch. “Das Urteil ist ein wichtiger Sieg des
Par­la­ments und ins­beson­dere der Oppo­si­tion”, erk­lärte sie nach der
Urteilsverkün­dung durch Ver­fas­sungs­gericht­spräsi­dentin Monika
Weis­berg-Schwarz. Kaiser-Nicht geht davon aus, dass ihr die Akteneinsicht
nach der Begrün­dung des Gerichts nicht länger ver­weigert wer­den kann.
Tat­säch­lich haben die Ver­fas­sungsrichter darauf hingewiesen, dass die
Ablehnung des Aktenein­sicht­santrags bei einem PKK-Mit­glied, das im Gegensatz
zu anderen Abge­ord­neten zu beson­der­er Geheimhal­tung verpflichtet ist,
beson­ders kom­pliziert ist. 

CDU-Gen­er­alsekretär Sven Petke forderte die PDS bere­its auf, Kaiser-Nicht
aus der PKK abzuziehen. Es wäre unerträglich, wenn — wie im Fall
Kaiser-Nicht — eine ehe­ma­lige Stasi-Infor­man­tin Ein­sicht in Akten des
Ver­fas­sungss­chutzes erhal­ten würde. 

PDS erre­icht Ein­sicht in V‑Mann-Akten

Ver­fas­sungs­gericht gibt PKK-Mit­glied recht

(LR, 10.12.) Das Pots­damer Innen­min­is­teri­um hat mit einem ver­fas­sungswidri­gen Bescheid
der PDS-Abge­ord­neten Ker­stin Kaiser-Nicht die Ein­sicht in
Ver­fas­sungss­chutza­k­ten in ein­er V‑Mann-Affäre ver­weigert. Das befand das
Lan­desver­fas­sungs­gericht Bran­den­burg gestern in seinem Urteil zu ein­er Klage
des Mit­glieds der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK).

Die Richter hät­ten aber nicht darüber entsch­ieden, ob ihr die Akteneinsicht
hätte gewährt wer­den müssen, heißt es in der Mit­teilung. Eine Klage des
Nicht-PKK-Mit­glieds und Par­la­men­tarischen Geschäfts­führers der PDS-Fraktion,
Heinz Viet­ze, wurde dage­gen aus Geheim­schutz­grün­den abgelehnt. Der
Innen­min­is­ter hat­te im Novem­ber 2003 die Anträge der PDS-Abgeordneten
Kaiser-Nicht und Heinz Viet­ze auf Aktenein­sicht unter Hin­weis darauf
abgelehnt, dass die Geheimhal­tungs­bedürftigkeit des Akten­in­halts einer
Ein­sicht­nahme in die Vorgänge um den V‑Mann des Ver­fas­sungss­chutzes Toni S.
ent­ge­gen­ste­he (siehe Hintergrund). 

Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) beze­ich­nete das Urteil als “tragfähige
Grund­lage für par­la­men­tarische Kon­trolle”, da es kein allgemeines
Aktenein­sicht­srecht in Ver­fas­sungss­chutzan­gele­gen­heit­en ermögliche. Die PKK
hätte damals erk­lärt, die Aktenein­sicht sei auss­chließlich ein Recht der
Kom­mis­sion als Ganzes. An dieses Votum habe sich der Innen­min­is­ter gebunden
gese­hen. Nach dem Urteil des Gericht­es ist die Lan­desregierung bei ihrer
Ablehnung jedoch nicht der Verpflich­tung nachgekom­men, die “wider­stre­i­t­en­den
Gesicht­spunk­te zu ermit­teln, abzuwä­gen und die tra­gende Begrün­dung der
ablehnen­den Entschei­dung der Abge­ord­neten mitzuteilen”. So sei die besondere
Ver­schwiegen­heit­spflicht Kaiser-Nichts unberück­sichtigt geblieben. 

Nach Ansicht von Kaiser-Nicht ermöglicht das Urteil die “kün­ftige Kontrolle
des Ver­fas­sungss­chutzes durch die Oppo­si­tion”. Der Organstre­it von Vietze,
der kein Mit­glied der PKK ist, blieb hinge­gen nach Gericht­sangaben ohne
Erfolg. 

Hin­ter­grund Der Fall Toni S.

Der recht­sradikale Toni S. war im Juli 2002 von der Berlin­er Polizei als
V‑Mann des Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutzes ent­tarnt wor­den. Das Berliner
Landgericht verurteilte S. wegen Volksver­het­zung , Gewalt­darstel­lung und
Ver­wen­dung von Nazi-Sym­bol­en zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Das Gericht
befand zudem, Ver­fas­sungss­chützer hät­ten dem V‑Mann bei seinen rechten
Umtrieben teils tatkräftig zur Seite ges­tanden. So soll S. vor einer
Polizei-Razz­ia gewarnt wor­den sein.

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Ein Opfer rechter Schläger offenbart seine Gedanken

(LR, 11.12.) “Mein Sohn hat etlich­es ver­drängt, aber vergessen hat er nichts” — Horst
Mar­tin erin­nert sich an den 27. Sep­tem­ber 2003, als er im Bei­sein seines
zehn­jähri­gen Sohnes in ein­er Cott­tbuser Straßen­bahn von drei jungen
Recht­sradikalen zusam­mengeschla­gen wurde. Damals hat­te er sich schützend vor
ein far­biges Pärchen gestellt, das von den Neon­azis angepö­belt wurde. Alle
drei Täter wur­den bestraft. Jet­zt berichtete Horst Mar­tin, zwischenzeitlich
von Bran­den­burgs Min­is­ter­präsi­dent Matthias Platzeck mit dem “Band für Mut
und Ver­ständi­gung” aus­geze­ich­net, vor dem “Cot­tbuser Auf­bruch” über den
Prozessverlauf. 

Einen der Täter, den 17-jähri­gen Pierre S. beze­ich­nete Horst Mar­tin als
“unbelehrbar” . Nach der Prügelei im Sep­tem­ber habe er schon wieder neue
Straftat­en auf dem Kerb­holz, unter anderem eine räu­berische Erpres­sung. Dass
er zu zwei Jahren Jugend­strafe ohne Bewährung verurteilt wurde, hält Martin
für angemessen. Der zweite Schläger, der zur Tatzeit 20 Jahre alte Sebastian
H., der ger­ade als Oberge­fre­it­er die Bun­deswehr ver­lassen hat­te, wurde zu 18
Monat­en Gefäng­nis ohne Bewährung verurteilt, berichtete Horst Mar­tin vor dem
Cot­tbuser Auf­bruch. Er sei mit ein­er Led­er­jacke mit Auf­schrift “Landser” vor
Gericht erschienen und von der Rich­terin vier­mal ver­warnt wor­den. Auch über
Sebas­t­ian H. lautet Mar­tins Bew­er­tung: “Unbelehrbar” .

Anders beim drit­ten Täter, dem 18-jähri­gen Nico F. Er hat sich nach
Schilderung seines Opfers von der recht­en Szene los­ge­sagt. Seine neue
Fre­undin übe offen­sichtlich einen guten Ein­fluss auf ihn aus. Nico F. habe
sich schriftlich bei ihm entschuldigt, berichtete Horst Mar­tin. Allerdings
sei dieser Brief in ein­er anderen Hand­schrift ver­fasst und von dem
18-jähri­gen nur unter­schrieben. “Ich habe diese Entschuldigung nicht
angenom­men” , erk­lärte der 57-Jährige, “wenn der junge Mann bere­it gewesen
wäre, vier Wochen lang ein Asy­lanten­heim zu reini­gen, hätte ich dies als
Entschuldigung akzep­tiert” . Der Vater des Täters habe sich bere­it erklärt,
das geforderte Schmerzens­geld zu begle­ichen, sagte Horst Mar­tin. Doch die
Rich­terin habe zu Recht darauf bestanden, dass dies der junge Täter selbst
tun müsse. So hat Nico F. monatlich 20 Euro von seinem Lehrlingsgehalt
aufzubrin­gen. er wurde zu zwei Jahren Jugend­strafe verurteilt, die auf drei
Jahre zur Bewährung aus­ge­set­zt sind. 

Das Opfer Horst Mar­tin hält die Urteile für angemessen. Er war im September
in der Straßen­bahn mit Faustschlä­gen, Kopf­stößen und Trit­ten ins Gesicht
trak­tiert wor­den. Am meis­ten hat­te ihn die Teil­nahm­slosigkeit der anderen
Fahrgäste geschockt. Kein­er der Anwe­senden hat­te einge­grif­f­en. Später
meldete sich ein Zeuge, dank dessen Hin­weis­es die drei Haupttäter
iden­ti­fiziert wer­den kon­nten. Sie waren teils vorbe­straft wegen
Gewalt­de­lik­ten mit recht­sradikalem Hintergrund. 

Der Zus­pruch von Mit­bürg­ern nach der Tat habe sehr geholfen, sagte Horst
Mar­tin beim Tre­f­fen des Cot­tbuser Auf­bruchs: “Es war gut, dass danach gleich
jemand da war.” 

“Das The­ma Recht­sradikalis­mus ver­lässt uns nicht” , sagte Mar­ti­na Münch,
Vor­sitzende des Cot­tbuser Auf­bruchs. Recht­sex­trem­is­mus nehme drama­tisch zu,
häu­fig auch bei Frauen. 

Die Erfahrun­gen von Horst Mar­tin wer­den in einem Band wiedergegeben, den
Wil­helm Heit­mey­er 2005 in der edi­tion Suhrkamp mit dem Titel “Deutsche
Zustände” veröffentlicht.

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Kritik an Umgang mit Tschetschenen

POTSDAM Zehn Jahre nach Beginn der Kriege in Tschetsche­nien hat die russische
Men­schen­recht­sor­gan­i­sa­tion “Memo­r­i­al” die Bun­desre­pub­lik Deutsch­land und
andere Staat­en West€pas zu einem besseren Schutz von Flüchtlin­gen aus der
Krisen­re­gion im Nord­kauka­sus aufgerufen. Die Ver­weigerung der Auf­nahme sowie
Abschiebun­gen in die ost€päischen EU-Staat­en widersprächen
Men­schen­rechts- und Flüchtlingskon­ven­tio­nen, kri­tisierte die
Men­schen­rechtsvertei­di­gerin Libkhan Basae­va gestern in Pots­dam. “Memo­r­i­al”
war am Vortag in Stock­holm mit dem alter­na­tiv­en Nobel­preis ausgezeichnet
worden. 

Deutsch­land müsse das nach EU-Recht mögliche so genannte
“Selb­stein­trittsrecht” wahrnehmen, auf Rückschiebun­gen in die
Erstein­reiselän­der verzicht­en und einen eigen­ständi­gen Schutz für
Flüchtlinge gewähren, forderten auch die Deutsch-Kauka­sis­che Gesellschaft
und der Flüchtlingsrat Bran­den­burg. Notwendig sei zudem eine Änderung des
Asyl­rechts, durch die trau­ma­tisierte Flüchtlinge nach österreichischem
Vor­bild grund­sät­zlich Abschiebeschutz erhal­ten sollen. 

In Bran­den­burg wür­den seit August ver­stärkt tschetschenis­che Flüchtlinge an
der Oder aufge­grif­f­en und in die Abschiebe­haf­tanstalt Eisenhüttenstadt
gebracht. Dieses Vorge­hen gegen Krieg­sopfer wider­spreche humanitärem
Han­deln, rügte Judith Gleitze vom Flüchtlingsrat. Die ost€päischen Länder
kön­nten auf Grund der schlecht­en Wirtschaft­slage keine ausreichende
Unter­stützung gewähren und seien über­fordert, so Ekke­hard Maaß von der
Deutsch-Kauka­sis­chen Gesellschaft. 

Der Flüchtlingsrat forderte das Land Bran­den­burg auf, bei der
Innen­min­is­terkon­ferenz eine human­itäre poli­tis­che Lösung zu unterstützen. 

Nach Infor­ma­tio­nen von Maaß hal­ten sich derzeit 30 000 bis 35 000
tschetschenis­che Flüchtlinge in West€pa auf.

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Rechte zu Haft ohne Bewährung verurteilt

(MAZ, 10.12.) PERLEBERG Den Fall ein­er bru­tal­en Schlägerei mit recht­sex­tremem Hin­ter­grund hat­te das
Per­leberg­er Amts­gericht zu ver­han­deln: Am 21. August sahen Sebas­t­ian R. (20)
und Mar­co S. (26) aus Per­leberg auf dem Rück­weg vom Hafen­fest Wittenberge
zwei Punks im Ein­gang der Deutschen Bank auf Wahlplakat­en sitzen. Soweit das
Gericht den Her­gang rekon­stru­ieren kon­nte, forderten die Angeklagten, die
durch ihre Klei­dung als Rechte zu erken­nen waren, die 15 und 17 Jahre alten
Punks auf, die Plakate her­auszugeben und aufzuhängen. 

Die Sit­u­a­tion sei von Anfang an bedrohlich gewe­sen, so der Zeuge Ken­ny K.,
der der Auf­forderung gefol­gt war und gehofft hat­te, dann Ruhe zu haben. Die
Recht­en hät­ten sie jedoch als “Zeck­eschweine, die in die Gosse gehörten”,
beschimpft. Daraus entwick­elte sich ein Wort­ge­fecht zwis­chen dem 23-jährigen
Daniel W., der bei den bei­den Punks saß, und dem Angeklagten Sebas­t­ian R. 

Wie sich die Sit­u­a­tion entwick­elte, kon­nte das Gericht wegen
wider­sprüch­lich­er Aus­sagen nicht fest­stellen. Sich­er ist, dass der
schmächtige Daniel W. vom stäm­mi­gen Mar­co S. bewusst­los geschla­gen und am
Boden mit Stahlkap­pen­stiefeln getreten wurde. Das Gericht hält es für
erwiesen, dass es nicht, wie die Angeklagten behaupteten, um
Selb­stvertei­di­gung handelte. 

Mar­co S. wurde wegen schw­er­er Kör­per­ver­let­zung zu zehn Monat­en Haft
verurteilt, wegen lan­gen Vorstrafen­reg­is­ters ohne Bewährung. Sebas­t­ian R.
wurde wegen Belei­di­gung und Bei­hil­fe zur schw­eren Kör­per­ver­let­zung zu acht
Monat­en Jugend­strafe ohne Bewährung verurteilt. Dazu kom­men vier Monate
Rest­strafe. Erst am 13. August, sieben Tage vor der ver­han­del­ten Straftat,
war er vorzeit­ig aus der Haft ent­lassen wor­den, die er wegen ähnlicher
Straftat­en ver­büßte. Im Sep­tem­ber 2003 hat­te er sich an ein­er schweren
Kör­per­ver­let­zung auf dem Herb­st­fest in Wit­ten­berge beteiligt. Zu zehnt war
die rechte Clique auf einen jun­gen Mann mit Irokesen-Haarschnitt
los­ge­gan­gen. Mit dabei auch der Angeklagte Mar­co S. Einen Monat später
fie­len sie ein Opfer an, das Dread­locks trug. Die recht­sex­treme Gesinnung
der Angeklagten, die mehrfach doku­men­tiert sei, könne einem eigentlich egal
sein, so die Vertreterin der Neben­klage im Plä­doy­er. Zum rechtsextremen
Welt­bild gehöre aber, dass sich “diese Leute” anmaßten zu entschei­den, wer
sich wo aufhal­ten dürfe, und das mit Gewalt durchzuset­zen. Richter Behnke
wollte die Tat “poli­tisch nicht so hoch hän­gen”, ver­wies aber darauf, dass
es in seinem Bezirk so viel Ärg­er mit Recht­en gäbe, dass das nicht mehr
toleriert wer­den könne und das hätte den Angeklagten klar sein müssen.

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Stadt kauft das Asylbewerberheim

(MAZ, 10.12.) Die Stadt gibt eine Viertelmil­lion Euro aus, um eine halbe Mil­lion Euro zu
sparen. 

Im Jan­u­ar sollen Haup­tauss­chuss und Stadtverord­neten­ver­samm­lung über den
Erwerb des Asyl­be­wer­ber- und Flüchtling­sheimes an der Flämingstraße 17
entschei­den. Das Haupt­ge­bäude mit ein­er Nutzfläche von 3600 Quadratemetern
sowie das dazu gehörende Grund­stück mit 2138 Quadrat­metern sind im Besitz
der ZF Getriebe GmbH, die Stadt ist bish­er nur Mieter. Im Monat zahlt sie 14
442,49 Euro, zusät­zlich kommt sie für Betrieb­skosten und Instand­hal­tung auf.
Die Miete wird vom Sozialamt über den Wohn­heim­be­treiber Brandenburger
Bürg­er­hil­fe e. V. entrichtet. 

ZF hat nun der Stadt ein Kau­fange­bot unter­bre­it­et. Grund­lage für den
Kauf­preis waren die bis Ende 2007 zu zahlen­den Net­tomi­eten von jew­eils knapp
12 500 Euro (ohne Mehrw­ert­s­teuer) — dem­nach hätte die Stadt ins­ge­samt 498
000 Euro in Monat­srat­en gezahlt, zum Ende der Laufzeit hät­ten Haus und Boden
ihr gehört. 

Darauf ließ sich die Stadt nicht ein, ver­han­delte lieber über einen
sofor­ti­gen Kauf. Mit Ver­weis auf den großen Instand­hal­tungs- und
Instand­set­zungsrück­stand kon­nte sie kräfti­gen Rabatt her­auss­chla­gen: Am Ende
einigten sich bei­de Seit­en auf den Preis von 240 000 Euro. Allein das
Grund­stück ist bei einem Quadrat­meter­preis von 60 Euro mehr als 128 000 Euro
wert. Kommt das Geschäft zus­tande, muss die Kom­mune fürder­hin nur noch für
Betrieb­skosten und Instand­set­zung aufkom­men, die Miet­zahlun­gen fall­en weg. 

Die Notwendigkeit des Erwerbs begrün­det die Stadtver­wal­tung in der nicht
öffentlichen Beschlussvor­lage damit, dass das Gebäude noch län­gere Zeit
gebraucht wird. Zwar hat die Kom­mune auf eigen­em Grund im Jahr 1992 einen
Anbau mit 1488 Quadrat­metern in Leicht­bauweise errichtet, wird aber mit Mühe
bis Ende 2007 den Betrieb aufrechter­hal­ten, weil es Baumän­gel gibt. Bis
dahin darf sie ihn jedoch nicht aufgeben, weil zwei Mil­lio­nen Mark
För­der­mit­tel ver­baut wur­den. Für das Geld gibt es eine Bindungs­frist von 15
Jahren, son­st dro­hen Rück­forderun­gen. So wird ab dem Jahr 2008 wohl nur das
ehe­ma­lige Lehrlingswohn­heim weit­er als Asyl­be­wer­ber- und
Flüchtling­sun­terkun­ft genutzt wer­den kön­nen, insofern war der Kauf zum
jet­zi­gen Zeit­punkt billiger. 

In der Stadt leben derzeit rund 350 Asylbewerber.

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Stein des Anstoßes

(MAZ, 10.12., Oliv­er Fis­ch­er) Die gravierte Edel­stahlplat­te, die auf Hans-Georg Kohnkes Schreibtisch
liegt, ist ger­ade ein halbes Jahr alt und schon reparaturbedürftig. Der Text
ist kaum mehr zu entz­if­fern, weil sich aus vie­len Buch­s­ta-ben die Farbe
löst. Kleine A′s und U′s kleben nun kreuz und quer auf dem Metall. 

Das ist ärg­er­lich, aber Kohnke kann es verkraften. “Ein Garantiefall”, wie
der Stadt­mu­se­ums­di­rek­tor sagt. Außer­dem wird den Text in naher Zukunft
ohne­hin nie­mand lesen, denn Kul­turbeige­ord­nete Bir­git Hüb­n­er (PDS) hat die
Tafel bis auf Weit­eres von ihrem Bes­tim­mung­sort — ein­er rostbraunen
Infos­tele am Kriegs­gräber­feld auf dem Marien­berg — ent­fer­nen lassen. 

Dies sei eine Reak­tion auf “zahlre­iche Anrufe aus allen Lagern” gewe­sen, die
ger­ade in den Wochen vor dem Volk­strauertag Bedenken gegen die Infotafel
geäußert hät­ten, begrün­dete Hüb­n­er diesen Schritt auf Anfrage. Die
PDS-Poli­tik­erin set­zt damit einen vor­läu­fi­gen Schlusspunkt un-ter eine
Diskus­sion, die weit-gehend unter Auss­chluss der Öffentlichkeit bere­its seit
Errich­tung der Stele im Juni geführt wor­den war. 

Für Zünd­stoff hat­te die von der His­torik­erin Con­stanze Kutschk­er entworfene
Tafel gesorgt, weil sie in knappem Wort­laut auf einen bis dahin unbekannten
nation­al­sozial­is­tis­chen Ursprung des Sol­daten­fried­hofs hin­weist. Wie
Kutschk­er in monate­langer Recherc­hear­beit her­aus­ge­fun­den und auf der Tafel
pub­lik gemacht hat­te, war das Feld 1939 von den Nation­al­sozial­is­ten als
“Ehren­fried­hof” angelegt wor­den. Kri­tisiert wurde auch ein auf einer
Bildtafel erkennbares Hak­enkreuz. Zudem habe man aus dem Infotext
“her­ausle­sen kön­nen, dass auf dem Gräber­feld SS-Ange­hörige und Angehörige
der Hitler­ju­gend liegen, und dass die Bun­deswehr mit einem Gedenkstein diese
Leute ehrt”, so Hüb­n­er. “Darüber muss gere­det werden.” 

Eine Diskus­sion scheint in der Tat drin­gend erforder­lich. Unab­hängig von
For­mulierungs­fra­gen muss die Stadt klären, wie mit der eige­nen Geschichte
umzuge­hen ist, und da liegen die Stand­punk­te denkbar weit auseinander. 

So fordert Con­stanze Kutschk­er, die als Volon­tärin des Muse­ums die
Beschilderung qua­si im Allein­gang real­isiert hat, den Verbleib der Tafel.
“Wir müssen uns mit den Tätern auseinan­der set­zen, um der Opfer gedenken zu
kön­nen.” Ähn­lich argu­men­tiert der Muse­um­schef: “Wir müssen das aushalten.
Der jun­gen Gen­er­a­tion wäre ein Ver­schweigen nicht zu erklären.” 

“Die Tafel hätte nie ange­bracht wer­den sollen”, find­et dage­gen Alfred
Wichterei. Der Vor­sitzende des Bun­des der Antifaschis­ten fürchtet, dass das
Kriegs­gräber­feld ein Anziehungspunkt für die rechte Szene wird. Er ist nicht
der Einzige, der so denkt, und der deshalb bei Kohnke und Hüb­n­er vorstellig
wurde. Selb­st der Rathenow­er PDS-Vor­sitzende Hen­drik Oech­sle warnt vor
möglichen Fol­gen: Wenn die Stadt das so machen wolle, habe man bald das
gle­iche Prob­lem wie in Halbe. Die Klein-stadt im Dahme-Spree­wald-Kreis war
in die Schlagzeilen ger­at­en, weil Sol­daten­gräber auf dem dor­ti­gen Friedhof
zu einem Wall­fahrt­sort für Neon­azis gewor­den waren. 

Zu disku­tieren wird auch über den Gedenkstein sein, der im Jahr 2000 von der
Stadt mit Hil­fe der Bun­deswehr auf dem Gräber­feld errichtet wor­den war.
Vertreter der Stadtverord­neten­ver­samm­lung gedenken dort jedes Jahr zum
Volk­strauertag der Opfer der Weltkriege — bis­lang freilich ohne etwas von
der unrühm­lichen Ver­gan­gen­heit des Ortes zu ahnen. Nun muss das Gräberfeld
auch als Ge-denko­rt über­dacht wer­den. Zwar liegen unter den Gras­nar­ben wohl
größ­ten­teils Sol­dat­en und Hitler­jun­gen, “die während des Volkssturms als
Kanonen­fut­ter dien­ten”, wie Kohnke ver­mutet. Unter den Toten find­en sich
aber nach­weis­lich auch einige SS-Ange­hörige, und mit dem damaligen
Kreis­pro­pa­gan­daleit­er Johannes Thomann min­destens ein ranghoher
Nationalsozialist. 

Die junge His­torik­erin Kutschk­er würde den Stein deshalb am lieb­sten sofort
auf das 50 Meter unter­halb der Kriegs­gräber­stätte gele­gene “Ter­ror­feld”
stellen, wo einst mehr als 1000 zivile Krieg­sopfer begraben wor­den waren.
“Son­st wer­den Täter zu Opfern gemacht.” Hier ist Muse­ums­di­rek­tor Kohnke
jedoch ander­er Mei­n­ung: “Es liegen auf solchen Fried­höfen immer ein paar
Schweine­hunde, aber wegen denen kann man das Gedenken nicht ausfallen
lassen.”

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Brandenburger StudentInnen protestieren

Bran­den­burg­er Stu­den­ten wollen am Woch­enende mit mehreren Aktio­nen gegen die Rück­meldege­bühr an Uni­ver­sitäten protestieren. 

Geplant sei unter anderem, in Pots­dam einen “wei­h­nachtlichen Mei­n­ungs­baum” aufzustellen, wie die Organ­isatoren in Pots­dam erklärten. 

Der Grund für die Proteste sei die Rück­meldege­bühr von 51 Euro. Diese Summe ste­he in keinem Ver­hält­nis zu den tat­säch­lichen Ver­wal­tungskosten. Es han­dele sich deshalb um eine “verkappte Form von Stu­di­enge­bühren”, die in Bran­den­burg per Gesetz ver­boten seien. 

Seit mehreren Jahren kla­gen die Stu­den­ten gegen die Rück­meldege­bühr. Ähn­liche Kla­gen in anderen Bun­deslän­dern seien von Bun­des­gericht­en bish­er aus­nahm­s­los pos­i­tiv für die Studieren­den entsch­ieden wor­den, hieß es. Mit­tler­weile schulde das Land den Stu­den­ten mehr als 14 Mil­lio­nen Euro.

Inforiot