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Versuchter Brandanschlag in Rheinsberg

Ver­suchter Bran­dan­schlag in Rheins­berg Jugendliche woll­ten aus Aus­län­der­hass Döner­im­biss anzün­den / Zwei Festnahmen

(MAZ, 16.08) RHEINSBERG Aus Aus­län­der­hass haben Jugendliche aus dem Raum Rheins­berg am Mon­tag ver­sucht, einen Döner­im­biss in Rheins­berg anzuzün­den. Das teilte die Polizei gestern mit.
Die Jugendlichen im Alter von 17 bis 21 Jahren zün­de­ten unter dem Imbiss Zeitungspa­pi­er an. Doch der Bran­dan­schlag wurde ver­hin­dert: Die Polizei kon­nte das Feuer löschen, als es noch sehr klein war. Am Imbis­s­wa­gen ent­stand geringer Sachschaden. 

Auf der Suche nach den Tätern erhielt die Polizei zwei Tage später einen entschei­den­den Tipp. Der brachte die Beamten auf eine Gruppe Jugendlich­er, die sich am Mittwochabend auf dem Rheins­berg­er Kirch­platz trafen. In der Runde soll ein­er der beteiligten sieben Jun­gen und zwei Mäd­chen die Absicht geäußert haben, die Döner­bude noch ein­mal anzuzün­den. Die Polizei nahm die neun Jugendlichen in Zusam­me­nar­beit mit der Staat­san­waltschaft genauer unter die Lupe und machte zwei drin­gend Tatverdächtige aus. Die mut­maßlichen Täter, 17 und 21 Jahre alt, wur­den vor­läu­fig festgenom­men und zur Polizei­wache Neu­rup­pin gebracht. In den Vernehmungen hät­ten sie sich „teil­weise geständig“ gezeigt, teilte Polizeis­precherin Anja Brey­er mit. Das Motiv für die Tat sei „erkennbare Frem­den­feindlichkeit“ gewesen. 

Während der 21-jährige Beschuldigte nach der Vernehmung wieder nach Hause kon­nte, hielt die Polizei den 17-Jähri­gen, der offen­bar Drahtzieher der Aktion war, weit­er fest. Die Staat­san­waltschaft beantragte für ihn beim Amts­gericht Neu­rup­pin die Aburteilung nach dem so genan­nten vere­in­facht­en Jugend­ver­fahren – also einen schnellen Prozess. Der 17-Jährige wurde bere­its gestern dem Amt­srichter in Neu­rup­pin vorge­führt. Der Richter fol­gte dem Anwalt der Staat­san­waltschaft und verurteilte ihn zu Jugendarrest.

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Suizidversuch aus Angst vor Deportation

Keni­aner­in über­lebte nur knapp. Kri­tik an Zustän­den im Abschiebek­nast Eisenhüttenstadt 

Wie erst jet­zt bekan­nt wurde, kam es in der ZABH – dem zen­tralen Abschiebege­fäng­nis für Flüchtlinge im bran­den­bur­gis­chen Eisen­hüt­ten­stadt – Ende Mai zu einem drama­tis­chen Selb­st­mord­ver­such. Die Keni­aner­in Anni Ndupe befand sich seit Mitte Jan­u­ar in Erwartung ihrer Abschiebung in der ZABH (Zen­trale Abschiebe­haf­tanstalt). Am 30. Mai trank die 32jährige ein giftiges Haarpflegemit­tel – aus Verzwei­flung über ihren unsicheren Aufen­thaltssta­tus in Deutsch­land. Ihre behördliche Dul­dung endet im Oktober. 

Anni Ndupe schwebte in höch­ster Lebens­ge­fahr. Mit einem Hub­schrauber wurde sie auf die Inten­sivs­ta­tion eines Pots­damer Kranken­haus­es gebracht, wo sie drei Wochen lang bleiben mußte. Noch immer befind­et sie sich in ärztlich­er Behand­lung. Einziger Licht­blick ist, daß sie nicht in die Eisen­hüt­ten­städter ZABH zurück­kehren mußte. Zur Zeit ist sie in einem Pots­damer Flüchtling­sheim unterge­bracht. Ob sie in Deutsch­land bleiben kann, ist ungewiß. 

Aus ihrer Heimat war Anni Ndupe im Jan­u­ar wegen ihr dro­hen­der Repres­sio­nen geflo­hen. Sie war in Kenia Mit­glied der religiösen Mungi­ki-Sek­te, die auch poli­tis­che Ambi­tio­nen hegt und von der Regierung ver­fol­gt wird. Amnesty Inter­na­tion­al berichtete erst kür­zlich von mas­siv­en Men­schen­rechtsver­let­zun­gen in Kenia, über Folterun­gen und wenig­stens 100 extrale­gale Tötun­gen durch die Polizei. 

Der Suizid­ver­such von Anni Ndupe ist beze­ich­nend für die Asylpoli­tik der deutschen Regierung. Die konkreten Zustände in der Eisen­hüt­ten­städter ZABH, aber auch in der »Zen­tralen Erstauf­nahmestelle für Asyl­be­wer­ber« (ZAST) wer­den von den »JungdemokratInnen/Junge Linke« (JDJL) in Bran­den­burg schon seit ger­aumer Zeit angeprangert. Bei­de Ein­rich­tun­gen befind­en sich auf dem gle­ichen Gelände. Das Antifolterkomi­tee des Europarates hat­te in einem im März veröf­fentlicht­en Bericht darauf hingewiesen, daß eine Zelle in der ZABH mit ein­er Ringvor­rich­tung zum Fes­seln von Flüchtlin­gen aus­ges­tat­tet war. Inzwis­chen sind diese Ringe ent­fer­nt wor­den. Die JDJL bemän­geln unter anderem die ungenü­gende Betreu­ung und die fehlende Möglichkeit ein­er Rechts­ber­atung für Flüchtlinge in Eisen­hüt­ten­stadt. »Oft wer­den Flüchtlinge genötigt, in Deutsch ver­faßte Doku­mente zu unter­schreiben, die sie nicht lesen kön­nen«, so JDJL-Sprecherin Rona Torenz. 

Flüchtlingsini­tia­tiv­en haben das Land Bran­den­burg wegen sein­er rigi­den Abschiebeprax­is – ins­beson­dere gegenüber afrikanis­chen Flüchtlin­gen – scharf kri­tisiert. Der Bran­den­bur­gis­che Flüchtlingsrat fordert von der Lan­desregierung einen Abschiebestopp in den Kon­go. Und der Vere­in Opfer­per­spek­tive hat eine Fax-Kam­pagne für das Bleiberecht des von Abschiebung bedro­ht­en Togole­sen Ora­bi Mamavi ini­ti­iert. Der seit 1994 in Rathenow lebende Mann war in der BRD bere­its zweimal Opfer ras­sis­tisch motiviert­er Angriffe. 

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Videoüberwachung führte zu Rückgang von Straftaten

(LR, 23.8.) Die Videoüberwachung öffentlich­er Plätze in Bran­den­burg hat sich nach den
Worten von Innen­staatssekretär Eike Lan­celle bewährt. Es han­dle sich um eine
“Erfol­gs­geschichte”, sagte Lan­celle vor dem Innenauss­chuss des Landtages. 

Dem Gremi­um lag ein Zwis­chen­bericht über die bish­eri­gen Auswirkun­gen der
Kam­er­aüberwachung vor, die vor knapp drei Jahren nach langer und
kon­tro­vers­er Debat­te einge­führt wor­den war. 

An den vier aus­gewählten Video-Stan­dorten sei ein deut­lich­er Rück­gang der
Straftat­en von teil­weise über 50 Prozent zu beobacht­en, betonte Lancelle.
Instal­liert wur­den die Videokam­eras im Rah­men eines Pilot­pro­jek­tes zunächst
auf den Bahn­hofsvor­plätzen in Pots­dam, Bernau, Erkn­er und Rathenow. 

Nach Umfra­gen der Polizei hät­ten sich die Bürg­er in den vier Städten
über­wiegend pos­i­tiv darüber geäußert, sagte der CDU-Innen­ex­perte Sven Petke.
Zugle­ich plädierte er nach dem Kof­fer­fund vor weni­gen Monat­en auf dem
Haupt­bahn­hof von Dres­den (die RUNDSCHAU berichtete) für eine Verän­derung des
Ver­fahrens, sagte Petke. Alle Bilder müssten für min­destens 24 Stunden
gespe­ichert bleiben. Gegen­wär­tig werde die Spe­icherung nur bei einer
ent­deck­ten Straftat ein­geleit­et. Zurzeit gebe es keine Notwendigkeit zur
Schaf­fung zusät­zlich­er Video standorte.

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Heß-Fans lassen nur per Plakat von sich hören

Polizei meldet keine Vorkomm­nisse zu Todestag von Hitler-Stellvertreter /
Stadt zeigt Plakatier­er an

(LR, 21.8.) Rund um den Todestag von Hitler-Stel­lvertreter Rudolf Heß am Son­ntag ist es
nach Erken­nt­nis­sen der Polizei und der RUNDSCHAU im OSL-Kreis sowie im
benach­barten Sach­sen ruhig geblieben. Lediglich in Sen­ften­berg tauchten
ille­gale Plakate auf. 

«Es hat keine Straftat­en in Zusam­men­hang mit der Erin­nerung an Heß gegeben»
, berichtete Polizeis­prech­er Peter Boen­ki gestern auf RUNDSCHAU-Nachfrage.
Auch habe die Polizei keine Erken­nt­nisse über Zusam­menkün­fte oder Straftaten
rechter Grup­pen. «Wir waren vor­bere­it­et und hät­ten alles ver­hin­dern können.»
Unter Beobach­tung stand zwis­chen­zeitlich ein auf der A 13 durchfahrender
Reise­bus, der Rechte aus Vor­pom­mern zu ein­er Ver­anstal­tung nach Wunsiedel
brin­gen sollte. Nir­gends kon­nten die Beamten Ver­stöße gegen das verbotene
Ver­wen­den ver­fas­sungswidriger Sym­bole feststellen. 

In Sen­ften­berg informierten aufge­brachte Bürg­er die Stadtver­wal­tung und die
RUND­SCHAU-Lokalredak­tion über massen­weise angebrachte,
geschichtsver­fälschende Plakate mit dem Kon­ter­fei von Rudolf Heß. Die Poster
war­ben für die Inter­net­seite des «Nationalen Widerstandes
Berlin-Bran­den­burg» . Es fol­gte ein Großein­satz von Ord­nungsamt und Bauhof,
um die Plakate zu überkleben, wie die Sprecherin der Stadt, Ute Keller,
gestern erläuterte. «Wir sind sofort flächen­deck­end aus­gerückt und haben
auch die Wer­be­fir­men informiert, denen einige der Flächen gehören.» Die
Stadt werde nun Anzeige gegen Unbekan­nt wegen Plakatierens ohne Genehmigung
erstat­ten — auch eine Wer­be­fir­ma hat das bere­its getan. Damit kann auch die
Kripo tätig wer­den. Den Verur­sach­ern dro­ht ein 2500-Euro-Bußgeld. «Und der
Ver­fas­sungschutz checkt das so wieso» , so Ute Keller.

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Lieber mit der Gießkanne

(MAZ, 21.8.) ZEHDENICK — Exakt 1000 Euro sind dem Sozialauss­chuss geblieben, um Projekte
gegen Frem­den­feindlichkeit, Recht­sex­trem­is­mus und Gewalt zu unterstützen.
“Das ist nicht sehr viel”, wie der Abge­ord­nete Bernd Reinicke am
Dien­stagabend sagte. “Auch wenn ich um die anges­pan­nte Haushalt­slage weiß
und es nicht mehr Geld gibt.” 

Durch die am 11. März ver­hängte Haushaltssperre kon­nten die Mit­tel zudem
nicht früher verteilt wer­den. Einige Pro­jek­te wur­den bere­its absolviert,
sollen nachträglich in den Genuss eines Zuschuss­es kom­men. Neben dem Verein
Kul­tur­land­schaft Nord e. V. und dem Zehdenick­er Jugendw­erk haben auch die
Real‑, die Exin- und die Dammhast­Grund­schule finanzielle Unter­stützung für
Pro­jek­te beantragt. Speziell geht es bei den Schulen um Fahrten in das
Jüdis­che Muse­um Berlin und in die Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück. 

“Warum nicht mal nach Sach­sen­hausen”, fragte Christa-Maria Rah­n­er in die
Runde. Ravens­brück deshalb, weil die Muse­um­späd­a­gogik dort genau auf die
Kinder und Jugendlichen abges­timmt sei, wie Sybille Tramp­isch erörterte. 

Unab­hängig davon hat­te die Ver­wal­tung vorgeschla­gen, dem Kul­tur­bund für
sieben Ver­anstal­tun­gen in der Kloster­sche­une 600 Euro zukom­men zu lassen,
dem Jugendw­erk für die Kinder­par­ty “Kinder dieser unser­er Welt” 250 Euro zu
gewähren und den Besuch der Realschüler im Jüdis­chen Muse­um Berlin mit 150
Euro zu unter­stützen. Grund­schule Dammhast und Exin-Gesamtschule sollten
nach den Vorstel­lun­gen der Ver­wal­tung leer ausgehen. 

Diesem Vorschlag fol­gte der Auss­chuss nicht, weil eine Schule nicht
bevorzugt wer­den kön­nte. “Die Realschüler kön­nen wie die anderen auch, zwei,
drei Euro für die Pro­jek­t­fahrt dazu geben, dann bleibt noch was übrig”,
sagte Christa-Maria Rahner. 

Auch wenn bei dem Gießkan­nen­prinzip die Wirkung für den Einzelfall minimiert
werde, die Aufteilung müsse gerecht sein. 

Karl-Heinz Jünger (SPD) rech­nete im Kopf schnell eine andere Vari­ante durch
und kam zu diesem Ergeb­nis: Kul­tur­bund 300 Euro; Jugendw­erk, Realschule und
Exin-Schule jew­eils 200 Euro sowie Grund­schule Dammhast 100 Euro. Damit
zeigten sich alle anderen ein­ver­standen, so soll es sein.

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PKK beendet V‑Mann-Affäre

(MAZ, 20.08.03) POTSDAM — Die Par­la­men­tarische Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK) des Potsdamer
Land­tags hat die jüng­ste Affäre um einen V‑Mann aus der Neon­azi-Szene für
vor­läu­fig been­det erk­lärt. Der Top-Neon­azi Sven S. aus Borkwalde
(Pots­dam-Mit­tel­mark) “war kein V‑Mann und auch keine anders geartete
Ver­trauensper­son von Sicher­heits­be­hör­den des Lan­des Bran­den­burg”, hieß es
gestern in ein­er Mit­teilung. Es habe außer­dem keine Strafvere­it­elung im Amt
gegeben und auch keine Manip­u­la­tion von Akten, befand die PKK nach einer
Son­der­sitzung gestern in Potsdam. 

Kon­troll­gremi­um wider­spricht Berichten

Damit wider­sprach das geheim tagende Gremi­um unter anderem Bericht­en dieser
Zeitung. Unter Beru­fung auf Sicher­heit­sex­perten hat­te die MAZ erklärt,
Bran­den­burgs größter Händler von Nazi-Musik habe als V‑Mann für das
Lan­deskrim­i­nalamt (LKA) gear­beit­et, obwohl die Staat­san­waltschaft Potsdam
wegen Volksver­het­zung gegen ihn ermit­telte. Der ehe­ma­lige Brandenburg-Chef
der im Sep­tem­ber 2000 von Bun­desin­nen­min­is­ter Otto Schi­ly (SPD) verbotenen
mil­i­tan­ten Skin­head-Grup­pierung Blood & Hon­our soll nach diesen
Infor­ma­tio­nen Ende 2000 als V‑Mann ange­wor­ben wor­den sein. Das Potsdamer
Inne­m­i­nis­teri­um wies den Ver­dacht schon damals zurück. 

Auch wurde die Behaup­tung zurück­gewiesen, in der V‑Mann-Affäre seien
Abhör­pro­tokolle über eine im Feb­ru­ar 2001 ver­ratene Polizei-Razz­ia gegen die
Neon­azi-Szene im LKA manip­uliert wor­den. Das Faz­it ein­er inhaltlichen
Zusam­men­fas­sung mit­geschnit­ten­er Tele­fonate ste­he im Wider­spruch zu deren
tat­säch­lichem Inhalt, lautete der Vor­wurf. Nach Ein­schätzung der PKK sind
jedoch keine der­ar­ti­gen Rechtsver­let­zun­gen erkennbar. 

Als unprob­lema­tisch bew­ertete die PKK fern­er den Umstand, dass Sven S. seine
Nazi-Musik vor dem Verkauf dem LKA Bran­den­burg vor­legte. Die Behör­den, so
die PKK, hät­ten Sven S. im Hin­blick auf die so genan­nte Lizensierung
lediglich auf den Bun­desin­dex hingewiesen. “Es han­delt sich nicht um eine
kri­tik­würdi­ge Beratung oder Behand­lung eines Neon­azis”, sagte PKK-Chef
Christoph Schulze (SPD). Außer­dem, so die PKK, gebe es keine Hin­weise für
die Behaup­tung, Sven S. habe ein Ver­sand-Imperi­um für Neonazi-Musik
aufge­baut. Vielmehr habe das Amts­gericht Brandenburg/Havel in seinem Urteil
gegen Sven S. vom Dezem­ber 2002 die “Ver­mö­genslosigkeit” des Neonazis
festgestellt. 

Dem Vernehmen nachkon­nte jedoch dabei ein hoher Geld­be­trag nicht
berück­sichtigt wer­den, weil dieser auf einem Kon­to der Mut­ter von Sven S.
reg­istri­ert war. Die Sicher­heits­be­hör­den in Bran­den­burg sind überzeugt, dass
dieses Geld aus dem Musik-Han­del des jun­gen Neon­azis stammte. 

PDS fordert Akteneinsicht

Sämtliche Zweifel an ein­er Zusam­me­nar­beit des Neon­azis Sven S. mit Behörden
kon­nten offen­bar den­noch nicht aus­geräumt wer­den. PKK-Mit­glied Kerstin
Kaiser-Nicht (PDS) kündigte nach der Son­der­sitzung an, umgehend
Aktenein­sicht beim LKA zu beantra­gen. Ungeachtet dessen könne die PKK die
Behand­lung des Fall­es vor­läu­fig abschließen. 

Sicher­heits­be­hörde ent­lastet: Neon­azi war kein V‑Mann

(BM, 20.8.) Pots­dam — In der so genan­nten V‑Mann-Affäre hat gestern die Parlamentarische
Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK) des Land­tages die Sicher­heits­be­hör­den des Landes
ent­lastet. Nach ihrer Fest­stel­lung ist Sven S., ein­er der bekanntesten
mil­i­tan­ten Neon­azis Bran­den­burgs, nicht vom Lan­deskrim­i­nalamt als eigener
V‑Mann geführt wor­den. Er sei auch keine “anders geart­ete Vertrauensperson
von Sicher­heits­be­hör­den des Lan­des Bran­den­burg” gewe­sen, sagte
PKK-Vor­sitzen­der Christoph Schulze (SPD). Er erk­lärte, in diesem
Zusam­men­hang habe es keine Strafvere­it­elung im Amt gegeben. Zudem seien
keine Akten manip­uliert wor­den und keine Rechtsver­let­zun­gen durch Beamte
erkennbar. Sven S. sei vielmehr “Zielper­son der Sicherheitsbehörden”
gewe­sen. Schulze räumte allerd­ings ein, dass die Zusam­me­nar­beit von Polizei
und Jus­tiz “punk­tuell hätte bess­er sein können”. 

Kon­trol­lkom­mis­sion ent­lastet Schönbohm

(Berlin­er Zeitung, 20.8.) POTSDAM. Die Par­la­men­tarische Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK) hat Innenminister
Jörg Schön­bohm (CDU) in der jüng­sten V‑Mann-Affäre ent­lastet. Entgegen
anders lau­t­en­den Medi­en­bericht­en sei der Top-Neon­azi Sven Schnei­der “kein
V‑Mann und auch keine anders geart­ete Ver­trauensper­son von
Sicher­heits­be­hör­den des Lan­des Bran­den­burg” gewe­sen, hieß es nach der
PKK-Sitzung am Dien­stag. Diese Schlussfol­gerung habe das vierköpfige
Gremi­um, das den Ver­fas­sungss­chutz kon­trol­lieren soll, “ein­vernehm­lich und
ein­stim­mig” getrof­fen. PKK-Mit­glied Ker­stin Kaiser-Nicht (PDS) will aber
Aktenein­sicht beantragen. 

Land­tag schließt Unter­suchung zu V‑Mann-Affäre ab

Keine Kon­tak­te von Sven S. zu Verfassungsschutz

(LR, 20.8.) Die Par­la­men­tarische Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK) des Land­tages, die den
Ver­fas­sungss­chutz überwacht, sieht keine neue V‑Mann-Affäre in Brandenburg.
Wie die RUNDSCHAU berichtet, war kür­zlich der Vor­wurf laut gewor­den, dass
das Lan­deskrim­i­nalamt (LKA) den Neon­azi Sven S. als V‑Mann geführt habe,
obwohl gegen ihn ermit­telt wurde. Nach den Bericht­en soll das LKA ihm sogar
Tipps für den Auf­bau des größten Ver­triebs für recht­sex­trem­istis­che Musik in
Bran­den­burg gegeben haben. 

Innen­min­is­ter Jörg Schön-bohm (CDU) hat­te daraufhin eine Untersuchung
ange­ord­net und der PKK let­zte Woche zwei ver­trauliche Berichte zugeleitet,
die das LKA voll­ständig von den Vor­wür­fen entlastet. 

Auf ein­er Son­der­sitzung standen gestern Schön­bohm und Verfassungsschutz-Chef
Hein­er Wegesin der PKK Rede und Antwort. “Alles heiße Luft”, sagte hinterher
PKK-Chef Christoph Schulze (SPD). In ein­er ein­stim­mig angenommenen
Stel­lung­nahme kommt die PKK zu dem Schluss, dass Sven S. kein V‑Mann und
keine son­stige Ver­trauensper­son von Sicher­heits­be­hör­den sei. Es seien auch
keine Rechtsver­let­zun­gen durch Beamte erkennbar geworden.

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100 Nazis bei Hess-Gedenkdemo

WITTSTOCK Schätzungsweise 100 Neon­azis (Anmerkung vom 19.8.: Die Presse sprach von 175 Nazis; diese Zahl tirfft wahrschein­lich eher zu)sind am Sam­stagvor­mit­tag durch Witt­stock marschiert. Die Demon­stra­tion eines “Bun­des nationaler Sozial­is­ten” wurde von einem großen Polizeiaufge­bot begeleit­et. Gege­nak­tiv­itäten gab es nach Angaben von Beobachtern nicht. Anlass für die Demon­stra­tion war das “Gedenken” an den Hitler­stel­lvertreter Rudolf Hess, der 1987 in einem Berlin­er Gefäng­nis Selb­st­mord beg­ing. Am Aufzug nahm unter anderem NPD-Lan­deschef Mario Schulz teil. Der Cum­losen­er Neon­azi agierte schon häu­fig als Organ­isator von recht­en Demos in Wittstock. 

In den Vorta­gen war in Witt­stock massen­weise neon­azis­tis­che Hess-Pro­pa­gan­da verklebt und Wer­bezettel für die Demo in Briefkästen verteilt wor­den. Polizeiliche Aufla­gen gegen den Nazi­auf­marsch hat­te am Fre­itag das Bran­den­burg­er Oberver­wal­tungs­gericht in Frankfurt/Oder aufge­hoben. Zurzeit ist übri­gens die zen­trale bun­desweite Gedenkde­mo der Nazis zum Hess-Todestag — geplant für den 16. August in Wun­siedel — ver­boten, die Nazis kla­gen jedoch gegen dieses Verbot.

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Rechte Aktionen zum Hess-Todestag schnell unterbunden

“Rudolf Hess ermordet am 17.August 1987” stand in rot­er Schrift auf
einem zwei Meter mal ein Meter großen schwarzen Stoff, der am
ver­gan­genen Sam­stag gegen 6.30 Uhr von einem Straßen­tun­nel in der Großen
Milow­er Straße in Rathenow ent­fer­nt wurde. 

Für Recht­sex­trem­is­ten aus der Region scheint es nach 2001 und 2002
inzwis­chen zur fes­ten Tra­di­tion gewor­den zu sein an den im Nürnberger
Kriegsver­brecher­prozess zu lebenslanger Haft verurteil­ten NS-Funk­tionär und Reichsmin­is­ter Rudolf Hess zu erinnern.
Allerd­ings mit wenig Erfolg. 

Bere­its zwei Minuten später war die Erin­nerung an Hitlers Vize schon
ent­fer­nt. Sog­ar die drei Täter, wur­den noch gese­hen, wie sie freudig in
ihrem PKW stiegen und zu einem Einkauf­s­markt fuhren um dort 10 mal 15 cm
große Aufk­le­ber zu verkleben. Doch auch hier, eben­so wie im gesamten
Stadt­ge­bi­et, wurde der Unsinn schnell entfernt. 

Über­haupt wur­den auch deut­lich weniger Aufk­le­ber verklebt als im letzten
Jahr(2002 min­destens 390, 2003 min­destens 63). Selb­st zum Hess-Geburt­stag am 26.April waren es mehr.
Dafür steigerte sich die Anzahl der “Plakate” (Motive von Aufk­le­bern auf
A4 hochkopiert) im Ver­gle­ich zum Vor­jahr (2002 min­destens 24, 2003
min­destens 63). Aber so was hält ja in Rathenow nicht lange. 

Antifaof­fen­sive Westhavelland


(Infori­ot) Auch in anderen Bran­den­burg­er Städten sind größere Men­gen von Nazi­aufk­le­bern — mit immer­gle­ichen Motiv­en — anlässlich der Hess-Kam­pagne verklebt wor­den. Es liegen unter anderem entsprechende Mel­dun­gen aus Eber­swalde, Witt­stock, Schwedt, Bernau und Straus­berg vor. In Witt­stock demon­stri­erten am 9. August rund 175 Nazis in Gedenken an Rudolf Hess; bei der zen­tralen Aktion im bayrischen Wun­siedel am 14. August wur­den laut Presse­bericht­en mehrere Tausend Nazis gezählt.

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PDS macht Bombodrom zum Wahlkampthema

(Indy­media, Sven­nie der Reifen­wechlser) Der Wahlkampf zu den bevorste­hen­den Kom­mu­nal­wahlen in Bran­den­burg hat begonnen. Die PDS macht nun die Ver­hin­derung der erneuten Inbe­trieb­nahme des Witt­stock­er Bom­bo­droms zum Wahlkampfthe­ma. Die Partei rügt die Struck-Entschei­dung und ruft die Men­schen in der Region zum zivilen Unge­hor­sam auf. Vere­inzelt hat­te die PDS auch selb­st öffentlichkeitswirk­same Aktio­nen gegen das Bom­bo­drom durchge­führt. Der märkische Frak­tionsvor­sitzende der PDS, Bisky wandte sich am 18. August in einem Schreiben an Bun­deskan­zler Schröder. Sowohl in den Argu­menten der PDS, als auch den der kla­gen­den Gemein­den bleibt das volle Aus­mass der Forderun­gen der Geg­n­er des Bom­bo­droms unberücksichtigt. 

Gestern wandte sich der Bun­desvor­sitzende und Frak­tionsvor­sitzende in Bran­den­burg der PDS, Lothar Bisky schriftlich an Bun­deskan­zler Ger­hard Schröder. In seinem Schreiben forderte er den sozialdemokratis­chen Kan­zler auf, die Entschei­dung zur erneuten Inbe­trieb­nahme des Luft-Boden-Schieß­platzes in der Kyritz-Rup­pin­er Hei­de zurück­zuziehen. Bisky bezog sich auf das Prüfver­fahren der Europäis­chen Kom­mis­sion und die noch offe­nen Gerichtsver­fahren. Solang diese nicht abgeschlossen sein, müsse eine mil­itärische Nutzung des Gelän­des aus­ge­set­zt wer­den. Nach ein­er Anhörung der Inter­es­sen­grup­pen hat­te das Pot­damer Ver­wal­tungs­gericht am 14. August 2003 die Flüge vor­erst bis zum 30. Sep­tem­ber 2003 unter­bun­den. Bisky stellte dies in Zusam­men­hang mit Respekt gegenüber den Anliegen der Betrof­fe­nen und den rechtsstaatlichen Ver­fahren. Weit­er­hin erin­nerte er an an die früheren Ver­sprechen der SPD-Vertei­di­gungsmin­is­ter Scharp­ing und Struck. Bisky argu­men­tierte eben­falls mit der Gefährdung der touris­tis­chen Bedeu­tung der Region, die “mit dem Trostpflaster der möglichen Ein­rich­tung ein­er Gar­ni­son in Witt­stock” keinen Aus­gle­ich find­en würde. 

Die glob­alen Forderun­gen der­er, die sich mit ihren Protesten gegen das Bom­bo­drom richt­en, bleiben sowohl in der Argu­men­ta­tion der PDS als auch der kla­gen­den Gemein­den unberücksichtigt. 

Arne Krohn von der Stadtver­wal­tung Neu­rup­pin fasste die Gründe für die erst kür­zlich ein­gerichte Klage der Stadt und deren Aus­sicht­en wie fol­gt zusammen.

Die Fontanes­tadt Neu­rup­pin hat sich bere­its seit über acht Jahren mit ent­prechen­den Schrit­ten gegen die Ein­rich­tung ein­er mil­itärischen Nutzung
auf der Bom­bo­drom­fläche der Kyritz-Witt­stock­er-Rup­pin­er Hei­de gewandt. So
gibt z.B. es einen entsprechen­den Stadtverord­netenbeschluß, der eine zivile
Nach­nutzung fordert. 

Weit­er­hin hat sich die Fontanes­tadt an den Prozeßkosten
der vor­ange­gan­genen Ver­fahren beteiligt.
Gegen die aktuelle Entschei­dung zur “Weiter(!?)-Nutzung des Bombodroms
durch das BmVg haben wir umge­hend nach Ken­nt­nis­nahme Klage vor dem
Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam ein­gere­icht, eben­so haben wir umge­hend nach der
Anord­nung des sofor­ti­gen Vol­lzuges den einst­weili­gen Rechtss­chutz beantragt.
Es war uns daher auch möglich, an dem Erörterung­ster­min vor dem
Ver­wal­tungs­gericht in Pots­dam teilzunehmen, in dessen Ergeb­nis sich ja die
Bun­deswehr zum weit­eren Aus­set­zten ihrer vorge­se­henen Nutzung bereiterklärt
hat.”

Die Stadt Neu­rup­pin würde in vie­len ihrer Belange durch eine militärische
Nutzung in der Hei­de beein­trächtigt wer­den, seien es Beein­träch­ti­gun­gen als
direk­te Anrain­erge­meinde oder aber als Bestandteil des Reisegebietes
Rup­pin­er Land. Es sind konkrete Lärm­beein­täch­ti­gun­gen in unserem Ortsteil
Neuglienicke, aber auch unmit­tel­bare Fol­gen für das Touris­mus­gewerbe der
Gesamt­stadt und der gesamten Region zu befürcht­en. Alle unsere Argumente
gegen die mil­itärischen Nutzung find­en Ein­gang in unsere Klagebegründung,
die gegen­wär­tig erar­beit­et wird.

Wir rech­nen uns im anste­hen­den Ver­wal­tungs­gerichtsver­fahren gute Chan­cen für
die Bestä­ti­gung unseres Recht­sanspruch­es aus, let­z­tendlich wird es aber
genau diesem Ver­fahren vor­be­hal­ten sein, eine hof­fentlich eindeutige
Entschei­dung zu treffen.”

Während­dessen pla­nen nun die Bürg­erini­tia­tive FREIe HEI­De und die Gruppe resist now weit­ere Aktio­nen des zivilen Unge­hor­sams vor und für den soge­nan­nten B‑Day, an dem die ersten Train­ings­flüge über dem Bom­bo­drom durchge­führt wer­den sollen.

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Öffentliche Faxaktion in Rathenow

Liebe Freunde, 

der togole­sis­che Asyl­be­wer­ber Ora­bi Mamavi, der seit 1994 in Rathenow lebt, soll am 4. Sep­tem­ber 2003 abgeschoben wer­den. Ora­bi war 1997 und 2002 Opfer ras­sis­tis­ch­er Über­griffe. Die Angreifer woll­ten den Aus­län­der loswer­den, ihn nicht in Deutsch­land haben. Ora­bi ist seitdem
trau­ma­tisiert und traut sich wie viele andere Asyl­be­wer­ber in Rathenow kaum noch auf die Straße. 

Nun wurde sein Asyl­fol­geantrag abgelehnt und seine Abschiebung ste­ht kurz bevor. In Togo ist er aber von Ver­haf­tung und Folter bedro­ht, da er dort der dik­ta­torischen Regierung als Oppo­si­tion­s­mit­glied bekannt
ist. 

Die Opfer­per­spek­tive (e.V.) fordert, dass Flüchtlinge, die Opfer ras­sis­tis­ch­er Über­griffe wur­den, nicht abgeschoben wer­den dür­fen. Die Täter sollen ihr Ziel nicht auf diese Weise erre­ichen. Am gle­ichen Tag wie Ora­bi soll auch der togole­sis­che Asyl­be­wer­ber Nouri­di­ni Idris­sou, der in Rathenow lebt, abgeschoben wer­den. Der
Öku­menis­che Begeg­nungskreis spricht sich gegen die Abschiebun­gen nach Togo aus. 

Auch Nouri­di­ni ist dort wie Ora­bi von Folter und Verfolgung
bedroht. 

HELFEN SIE ORABI UND NOURIDINI

Am Don­ner­stag, dem 21.08.2003, find­et von 15 bis 18 Uhr im
Lutherhaus
in Rathenow eine Fax­ak­tion gegen die geplante Abschiebung statt. Dort
haben Sie die Möglichkeit, ein Fax an den brandenburgischen
Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm zu schreiben mit der Bitte, die
Abschiebung zu verhindern. 

KOMMEN SIE AM DONNERSTAG INS LUTHERHAUS! ZEIGEN SIE
ORABI UND NOURIDINI, DASS SIE SIE UNTERSTÜTZEN!

Inforiot