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Berger warnt vor NPD im Kommunalwahlkampf

Pots­dam (ddp-lbg). Das Aktions­bünd­nis gegen Gewalt warnt vor ver­stärk­ten Aktiv­itäten der NPD zu den Kom­mu­nal­wahlen im Okto­ber dieses Jahres. Es sei daher «sehr wichtig», sich mit der recht­sex­tremen Partei weit­er­hin «poli­tisch und
zivilge­sellschaftlich» auseinan­der zuset­zen, sagte die stel­lvertre­tende Vor­sitzende Almuth Berg­er am Sam­stag bei ein­er Tagung des Bünd­niss­es in Potsdam. 

Die Straßen dürften der NPD-Pro­pa­gan­da nicht über­lassen wer­den. Berger
befürchtet, dass die Partei aus dem gescheit­erten Ver­botsver­fahren Gewinn ziehen
werde. Das Selb­st­be­wusst­sein der Mit­glieder sei «gestärkt», wozu auch Aktionen
gegen den Irakkrieg beige­tra­gen hät­ten. Dies könne bei den Kom­mu­nal­wahlen zum
Aus­druck kommen. 

Laut Berg­er sollte die Teil­nahme von Recht­sex­trem­is­ten an Antikriegsaktionen
wie in Fürsten­walde den Ein­druck erweck­en, sie hät­ten den Mil­itärein­satz im
Irak eben­falls abgelehnt. Doch in Wirk­lichkeit sei es der NPD darum gegangen,
der «Stig­ma­tisierung und Aus­gren­zung» zu entkom­men und in der Bevölkerung
akzep­tiert zu wer­den. Eine solche Strate­gie sei eine «neue Her­aus­forderung» für
die Men­schen im Land. Die Ide­olo­gie der NPD sei «men­schen­ver­ach­t­end».
Berg­er, die auch Aus­län­der­beauf­tragte Bran­den­burgs ist, hob her­vor, dass
recht­sex­tremes Gedankengut in allen Altersstufen der Bevölkerung vorkomme, besonders
jedoch bei Jugendlichen und Älteren. 

Michael Hüllen vom Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutz sagte, Rechtsextreme
tra­chteten in Bran­den­burg danach, sich Rück­halt in der Bevölkerung zu
ver­schaf­fen. Die NPD kämpfe dabei um die Straße, um die Köpfe und um die Par­la­mente. Im
Kom­mu­nal­wahlkampf sei deshalb ver­mehrt mit Demon­stra­tio­nen zu rechnen.

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Widerstand gegen Krankengeld aufgegeben

Son­der­parteitag der Grü­nen in Cot­tbus begin­nt — Link­er Flügel macht Zugeständ­nisse im Vorfeld

Cot­tbus — Führende Grü­nen-Poli­tik­er haben sich vor dem Son­der­parteitag in
Cot­tbus für weit­ere Reform­schritte über die Agen­da 2010 hin­aus ausgesprochen.
Gle­ichzeit­ig äußerten sie die Erwartung, dass der Reformkurs von Bundeskanzler
Ger­hard Schröder (SPD) von der zweitägi­gen Bun­des­delegiertenkon­ferenz nach
kon­tro­ver­sen Debat­ten gebil­ligt wer­den wird. Der linke Flügel der
Bun­destags­frak­tion gab seinen Wider­stand gegen die geplante Umfi­nanzierung beim
Kranken­geld bere­its auf. Der Parteitag mit rund 800 Delegierten begin­nt heute in
Cottbus. 

Die Frak­tionsvor­sitzende im Bun­destag, Katrin Göring-Eckardt, sieht in der
Zus­tim­mung zur Agen­da 2010 ein Sig­nal, “dass ein Prozess begin­nt, mit dem wir
Deutsch­land mod­ern­er und leis­tungs­fähiger machen”. Der “Süd­deutschen Zeitung”
sagte sie: “Wir wer­den dann sehr schnell über weit­ere Schritte bei der Rente
und der Gesund­heit sprechen müssen.“Der Grü­nen-Vor­sitzende Reinhard
Bütikofer plädierte dafür, die Refor­men noch in dieser Leg­is­laturpe­ri­ode durch den
Ein­stieg in eine Bürg­erver­sicherung zu ergänzen. Ziel sei, den
“Kon­struk­tions­fehler des Bis­mar­ckschen Sozial­sys­tems” zu über­winden, durch den
allein der
Fak­tor Arbeit mit den Beiträ­gen zur Sozialver­sicherung belastet werde. 

Haupt­stre­it­punk­te des Parteitags wer­den die Absicherung des Krankengeldes
durch die Ver­sicherten allein, die verkürzte Zahlung von Arbeit­slosen­geld für
Ältere und die Senkung der Arbeit­slosen­hil­fe auf das niedrigere Niveau der
Sozial­hil­fe sein. Eine Rei­he von Anträ­gen fordert die Wiedere­in­führung der
Ver­mö­gen­s­teuer und die Reform der Erb­schaft­s­teuer, um Begüterte stärk­er an der
Belas­tung zu beteili­gen. Neun dem linken Flügel der Frak­tion zugerechnete
Bun­destagsab­ge­ord­nete ver­lan­gen in Änderungsanträ­gen eine Ini­tia­tive der Fraktion
zur Wiedere­in­führung der Ver­mö­gen­s­teuer. Die Alle­in­fi­nanzierung des
Kranken­geldes werde die Linke “als Not­op­er­a­tion im gesamten Paket der Gesundheitsreform
mittragen”.

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KZ-Gedenkstätte geschändet

Fürsten­berg — Erneut ist die Gedenkstätte eines ehemaligen
Konzen­tra­tionslagers in Bran­den­burg geschän­det wor­den. Jet­zt traf es das frühere
Frauenkonzen­tra­tionslager Ravens­brück. Wie die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin gestern
mit­teilte, hät­ten unbekan­nte Täter drei Text-Tafeln von Holzpfählen geris­sen und
500 Meter weit­er in einem Waldge­bi­et weggeworfen. 

Eine der vier Tafeln mit ein­er Chronik der Ver­fol­gung junger Frauen und
Mäd­chen im so genan­nten “Jugend­schut­zlager” Uck­er­mark, das einige Kilometer
ent­fer­nt vom KZ Ravens­brück gele­gen hat­te, sei samt Holzp­fahl aus dem Boden
geris­sen und in den Wald gewor­fen wor­den. Ihren Platz hat­ten die Tafeln unweit der
eigentlichen Mahn- und Gedenkstätte. 

Die Texte und Fotos auf den Tafeln erin­nerten an das Leid der rund 1000
zwis­chen 1942 und 1945 inhaftierten Frauen. Sie waren vor zwei Jahren aufgestellt
wor­den. Dass sie fehlten, hat­ten Polizeibeamte erst am Don­ner­stagabend bei
ein­er Streifen­fahrt bemerkt. Sie sollen aber bere­its vor eini­gen Tagen
gewalt­sam ent­fer­nt wor­den sein, hieß es gestern.

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Schwuchteln, Affen, Nigger — Sprachgebrauch bei der LESE

Die LESE, die Lan­de­sein­satzein­heit Bran­den­burg, ist bere­its mehr als einmal
durch Belei­di­gun­gen gegenüber ver­meintlichen oder tat­säch­lichen Linken in
Erschei­n­ung getreten. Beschimp­fun­gen von Jugendlichen als “Zeck­en” sind
bere­its Gegen­stand von Gerichtsver­fahren gewe­sen. Die Beamten der LESE
scheint dies allerd­ings nicht weit­er beein­druckt zu haben. 

Am
Pfin­gst­woch­enende war die LESE aus Anlass des Anti­ras­sis­tis­chen Pfingstcamps
der JungdemokratInnen/Junge Linke in Eisen­hüt­ten­stadt im Ein­satz. Bereits
die erste Begeg­nung war auf­schlußre­ich. Obwohl mit der Polizei im
Vorge­spräch vere­in­bart wurde, dass keine Polizeifahrzeuge über den Platz
fahren soll­ten, fuhren die Beamten der LESE mor­gens um neun Uhr mit zwei
Ein­satzwa­gen direkt an den Zel­ten der Teil­nehmerIn­nen vor­bei. Einem
Vertreter der Ver­anstal­terIn­nen, der die Beamten bat, nicht mit den
Fahrzeu­gen über den Platz zu fahren, wurde knapp mit einem “Ver­piss dich Du
Affe” geant­wortet. Als dieser dann neben einem der Fahrzeuge einherlief
hörte dieser die Worte: “Hier sind ja Nig­ger auf dem Platz”. Der
Ein­sat­zleit­er, welch­er sich im sel­ben Fahrzeug befand, duldete diesen
Ausfall. 

Bei ein­er Kundge­bung an der Anschiebe­haf­tanstalt am Nach­mit­tag gab es
erneuten Kon­takt mit den Polizis­ten der LESE. Während der Kundge­bung wurden
einzelne Teil­nehmerIn­nen als Schwuchteln beze­ich­net, ein Beamter deutete an:
“Wir kom­men heut nacht um drei wieder.” Einem weit­eren Teil­nehmer wurde
damit gedro­ht, dass er “aufs Maul kriegt”, wenn er weit­er fotografieren
würde. Andere Beamte der LESE unter­hiel­ten sich der­weil mit Anwohn­ern, die
sich durch die Kundge­bung in ihrer Woch­enen­druhe gestört fühlten. Man
unter­hielt sich abfäl­lig über die “Knast­brüder” — gemeint waren die in
Abschiebe­haft sitzen­den, eben­so wie die die gegen den Abschiebeknast
demonstrierten.

Einige der Teil­nehmerIn­nen haben Strafanzeige gestellt. Ob sich die Beamten
dadurch beein­druck­en lassen, ist fraglich. Abge­se­hen davon wird eine
Iden­ti­fizierung der Beamten schw­er fall­en: Die meis­ten von ihnen sahen sich
sehr ähn­lich: bul­liger Kör­per­bau, “Fast-Glatze”, um die 25 Jahre alt. 

JDJL Bran­den­burg


(Infori­ot) Mehr zum Pfin­gst­camp hier.

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Unwissenheit wurde zum Verhängnis

Ver­hand­lung über uner­laubte Ein­reise / Geld­strafe ausgesprochen

Unwis­senheit wurde Krzysztof S. aus Gubin zum Ver­häng­nis. Dem 28-Jährigen
wurde vorge­wor­fen, am 23. Feb­ru­ar 2002 ver­sucht zu haben, uner­laubt in das
Gebi­et der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land einzureisen. 1997 wurde S. bei illegaler
Arbeit in Deutsch­land erwis­cht und daraufhin aus Deutsch­land abgeschoben. Bei
der dama­li­gen Ver­hand­lung war ein Dol­metsch­er zuge­gen, gibt S. an, der ihm
über­set­zte, dass das Ein­rei­se­ver­bot auf vier Jahre befris­tet sei.

Nach den vier Jahren wartete er noch fünf Monate, bis er wieder einreisen
wollte. Zwis­chen­zeitlich bekam er keine Nachricht­en von der Ausländerbehörde,
glaubte, seine Dat­en seien aus dem Zen­tral­com­put­er gelöscht, erk­lärte S. vor
Gericht. Er dachte, dass das Ein­rei­se­ver­bot nun nicht mehr gültig wäre. Dass
ihm auf unbe­fris­tete Zeit die Ein­reise nach Deutsch­land ver­boten wurde, war
ihm nicht klar. Seinen Angaben zufolge wur­den ihm keine Unter­la­gen in diesem
Zusam­men­hang zugeschickt.

Dem Gericht jedoch lag die vom Angeklagten unterschriebene
Abschiebebescheini­gung vor. Die Rich­terin erk­lärte Krzysztof S., dass er mit seiner
Unter­schrift bescheinigte, Ken­nt­nis vom dama­li­gen Urteil zu haben, in dem festgehalten
war, dass das Ein­rei­se­ver­bot auf Dauer gilt. Außer­dem lag eine polnische
Über­set­zung der Belehrung bei. Des Weit­eren enthielt die Akte einen Hin­weis auf
das Straf­maß, welch­es ihn bei uner­laubter Ein­reise erwartet: eine
Frei­heitsstrafe bis zu drei Jahren.

Krzysztof S. gab jedoch immer wieder an, dass er nichts von einem
unbe­fris­teten Ein­rei­se­ver­bot wusste und deshalb an besagtem Tag nach Deutschland
ein­reiste. Hätte er davon Ken­nt­nis gehabt, hätte er nicht ver­sucht, ins
Bun­des­ge­bi­et einzureisen.
Im Auszug aus dem Bun­deszen­tral­reg­is­ter war der Vor­fall aus dem Jahr 1997
der einzige Ein­trag. Allerd­ings war für die Rich­terin nicht nachvollziehbar,
warum S. glaubte, dass es sich beim Ein­rei­se­ver­bot um nur vier Jahre handelte,
hat­te er doch durch seine Unter­schrift die Ken­nt­nis­nahme der Belehrung
bestätigt.
Mit Zus­tim­mung des Staat­san­waltes und des Angeklagten verkün­dete die
Rich­terin den Beschluss, dass das Ver­fahren vor­läu­fig eingestellt wird. S. erhielt
die Auflage, inner­halb von vier Monat­en eine Geld­strafe in Höhe von insgesamt
100 Euro zugun­sten der Staatskasse zu zahlen. Eine Raten­zahlung ist möglich,
weil der Angeklagte keine eige­nen Einkün­fte hat.
Nach voll­ständi­ger Bezahlung wird das Ver­fahren eingestellt, S. gilt danach
in Deutsch­land als nicht vorbe­straft. Bei Nichtein­hal­tung der Auflage wird
die Ver­hand­lung fort­ge­führt. Das Ein­rei­se­ver­bot für Krzysztof S. besteht
weit­er­hin für unbe­fris­tete Zeit. Jedoch hat er die Möglichkeit, einen Antrag auf
Befris­tung zu stellen.

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Anklagevertreter für härteres Vorgehen gegen Straftäter

Der Lei­t­ende Ober­staat­san­walt in Frank­furt (Oder), Car­lo Weber, hat eine
schnellere und schär­fere Verurteilung von Straftätern gefordert.

Wün­schenswert seien mehr beschle­u­nigte Ver­fahren, aber auch in allen anderen
Fällen müsse die Bear­beitungszeit deut­lich verkürzt wer­den, sagte Weber. Im
Landgerichts­bezirk Frank­furt sei die Zahl der offen Ver­fahren von 15 500 im
Jahre 2001 bis heute auf etwa 8000 gesunken. “In drei Jahren sieht das
hof­fentlich noch bess­er aus.”

“In der Ver­gan­gen­heit wur­den viele Sachen wegen Ger­ingfügigkeit eingestellt,
die eigentlich ein Urteil ver­di­ent hät­ten”, bemerk­te Weber. “Das kann so
nicht weit­erge­hen.” Die Auf­fas­sung “Ein­mal ist kein Mal” müsse der Vergangenheit
ange­hören und sollte durch die Losung “Wehret den Anfän­gen” erset­zt werden.
Die Ein­stel­lung von Ver­fahren auf Kosten der Lan­deskasse muss Weber zufolge
die Aus­nahme wer­den, denn dafür habe let­ztlich der Steuerzahler aufzukommen.
Aus sein­er Sicht ist es auch notwendig, die Zahl der Ankla­gen zu erhöhen.
Wur­den in den ver­gan­gen Jahren in jew­eils etwa 25 Prozent der bearbeiteten
Fälle Anklage erhoben, so waren es 2002 bere­its 29 und im ersten Quar­tal 2003
sog­ar knapp 35 Prozent.

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Frankfurter Jüdische Gemeinde feiert fünfjähriges Jubiläum

Frank­furt (Oder) (ddp-lbg). Die Jüdis­che Gemeinde von Frank­furt (Oder)
feiert heute das fün­fjährige Jubiläum ihrer Wieder­grün­dung. Zu der Feierstunde
wer­den rund 75 Gäste erwartet, darunter Bürg­er­meis­terin Wolle, Uni-Präsidentin
Schwan sowie Vertreter jüdis­ch­er Organ­i­sa­tio­nen in Deutsch­land, wie die
Gemeinde ankündigte. 

Die östlich­ste Jüdis­che Gemeinde Deutsch­lands war 1998 haupt­säch­lich von
Ein­wan­der­ern aus der früheren Sow­je­tu­nion gegrün­det wor­den. Heute gehören ihr
rund 150 Men­schen an. Im Dezem­ber 2001 hat­te die Gemeinde eine frühere
Fab­rikan­tenvil­la als Sitz bezo­gen. Dort wur­den mit Hil­fe des Inter­na­tionalen Bundes
für Sozialar­beit und der Stadt Gebets- und Ver­anstal­tungssaal, Bib­lio­thek und
Büroräume eingerichtet. 

Das Bünd­nis für Tol­er­anz und Demokratie der Bun­desregierung hat­te die
Gemeinde im März für ihr Engage­ment zur Inte­gra­tion von Aus­län­dern ausgezeichnet.

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Wegesin und Lüdders werden vernommen

V‑Mann-Affäre: Staat­san­waltschaft nimmt Ermit­tlun­gen auf / Innen­min­is­teri­um erteilt Aussagegenehmigungen

(MAZ) POTSDAM In der V‑Mann-Affäre wird die Pots­damer Staat­san­waltschaft in Kürze
etliche hochrangige Sicher­heits­beamte der bran­den­bur­gis­chen Landesregierung
vernehmen. Darunter befind­en sich nach Infor­ma­tio­nen der MAZ auch
Ver­fas­sungss­chutzchef Hein­er Wegesin sowie der Direk­tor des Lan­deskrim­i­nalamts (LKA),
Axel Lüdders. 

“Die Aus­sage­genehmi­gun­gen des Innen­min­is­teri­ums iegen jet­zt vor”, erklärte
gestern der Sprech­er der Staat­san­waltschaft, Ralf Roggen­buck. Ver­nom­men werden
sollen Per­so­n­en, die über die Hin­ter­gründe ein­er im Feb­ru­ar 2001 von einem
Spitzel des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes ver­rate­nen Polizeirazzia
gegen die recht­sex­treme Szene informiert sein kön­nten. Nach Recherchen der MAZ
stand die Aktion im Kon­text mit Ermit­tlun­gen des Gen­er­al­bun­de­san­walts gegen
die Ter­ror­gruppe “Nationale Bewe­gung”, die am 8. Jan­u­ar 2001 einen
Bran­dan­schlag auf den jüdis­chen Fried­hof in Pots­dam verübt hatte. 

Mit den Vernehmungen solle nun etwas Licht in das Dunkel der V‑Mann-Affäre
gebracht wer­den, hieß es in Sicher­heit­skreisen. Demge­genüber herrscht unter
Poli­tik­ern die Ein­schätzung vor, die Hin­ter­gründe des Ver­rats seien schon
hin­re­ichend aufgek­lärt. Es gebe keinen V‑Mann-Skan­dal, hat­te die für die
Überwachung des Geheim­di­en­stes zuständi­ge Par­la­men­tarische Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK) am
Dien­stag erneut befunden. 

In der geheimen Sitzung ist es der Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde offenbar
gelun­gen, alle vier PKK-Mit­glieder von ihrer Sichtweise zu überzeu­gen und die
Glaub­würdigkeit des ehe­ma­li­gen V‑Manns Chris­t­ian K. zu erschüttern. 

Der 27-jährige Neon­azi hat­te im Gespräch mit der MAZ behauptet, sein
V‑Mann-Führer “Max” habe ihm am 6. Feb­ru­ar 2001 den genauen Razz­i­ater­min genannt -
was die Geheimen behar­rlich bestre­it­en. Daraufhin habe er am sel­ben Nachmittag
vom Fes­t­net­zan­schluss der Woh­nung sein­er Mut­ter in Dams­dorf seinen Freund
angerufen, den bekan­nten Neon­azi Sven S. im Nach­bar­dorf Bork­walde. Da jedoch
dieses Tele­fonat vom LKA abge­hört wurde und sodann die für den 17. Februar
geplante Razz­ia hastig auf den 7. Feb­ru­ar vorver­legt wer­den musste, habe “Max”
eine Geschichte erfun­den, die den Ver­ratsver­dacht auf die Polizei lenken
sollte: K. solle behaupten, er habe in der Bork­walder Gast­stätte “Pipi Langstrumpf”
das Gespräch zweier Polizis­ten belauscht, in dem das Datum laut erwähnt
wurde. Dass die “Pipi Langstrumpf”-Geschichte ein Lügen­märchen war, habe er etwa
ein Jahr später seinem dama­li­gen V‑Mann-Führer “Dirk” berichtet, sagte K. der
MAZ

Den zur Ver­schwiegen­heit verpflichteten PKK-Mit­gliedern sind am Dienstag
ver­mut­lich jene dien­stlichen Erk­lärun­gen präsen­tiert wor­den, die der Sprecher
des Innen­min­is­teri­ums, Heiko Hom­burg, Ende ver­gan­gener Woche erst­mals erwähnt
hat­te. Nach Infor­ma­tio­nen der MAZ hat­te der ver­gan­genen am Fre­itag publizierte
Bericht mit den Aus­sagen des V‑Manns beim Ver­fas­sungss­chutz erhebliche
Unruhe aus­gelöst. Dem Vernehmen nach mussten die V‑Mann-Führer des Ex-Spitzels
Erk­lärun­gen abgeben. In dem Zusam­men­hang hat dann wohl auch V‑Mann-Führer “Dirk”
bestrit­ten, jemals über die wahren Hin­ter­gründe der ver­rate­nen Razzia
informiert wor­den zu sein. 

Ex-V-Mann K. bleibt bei sein­er Ver­sion. Sich­er, räumt K. ein, habe die “Pipi
Langstrumpf”-Geschichte “irre” gek­lun­gen. “Max” und er hät­ten sog­ar selbst
lau­thals darüber gelacht. Doch um “Max” zu schützen, habe er das Märchen
erzählt.

Staat­san­waltschaft in V‑Mann-Affäre am Zug

(MOZ) Pots­dam (ddp-lbg). In der Affäre um den Ver­rat ein­er Razz­ia in der
recht­sex­tremen Szene ist jet­zt die Staat­san­waltschaft Pots­dam am Zug. Sie habe vom
Innen­min­is­teri­um die beantragten Aus­sage­genehmi­gun­gen erhal­ten, berichtet der
«Tagesspiegel» (Don­ner­sta­gaus­gabe). Dies bedeute zwangsläu­fig, dass hohe Beamte
als Zeu­gen zum Ver­rat der Razz­ia befragt wer­den. Geladen wür­den offenkundig
auch Ver­fas­sungss­chutzchef Hein­er Wegesin und der Leit­er des
Lan­deskrim­i­nalamts, Axel Lüdders. 

Im Feb­ru­ar 2001 soll ein V‑Mann des Ver­fas­sungss­chutzes einen Neon­azi vor
Durch­suchun­gen gewarnt haben. Ein Beamter mit dem Deck­na­men «Max» habe ihm
vor­ab das Datum mit­geteilt und auch berichtet, dass die Razz­ia die Ermittlungen
gegen die recht­sex­treme Ter­ror­gruppe «Nationale Bewe­gung» voran­brin­gen solle,
sagte der ehe­ma­lige Spitzel in einem Gespräch mit zwei Zeitun­gen. Die
Par­la­men­tarische Kon­trol­lkom­mis­sion wies die Vor­würfe zurück. Seit Mai ermit­telt die
Staat­san­waltschaft Pots­dam wegen des Ver­dachts, der Spitzel und Bedienstete
der Sicher­heits­be­hör­den hät­ten Dien­st­ge­heimnisse verraten. 

Ver­fas­sungss­chützer vor dem Staatsanwalt

V‑Mann-Affäre: Behör­den-Chef muss zum Ver­rat der Razz­ia aus­sagen – auch
Leit­er des Lan­deskrim­i­nalamts geladen

(Tagesspiegel) Pots­dam. In der V‑Mann-Affäre ist jet­zt die Staat­san­waltschaft Pots­dam am
Zug. Aus dem Innen­min­is­teri­um seien alle beantragten Aussagegenehmigungen
einge­gan­gen, hieß es gestern bei der Anklage­be­hörde. Das bedeutet zwangsläufig:
Führende Beamte der Sicher­heits­be­hör­den wer­den als Zeu­gen zum Ver­rat einer
Polizeirazz­ia befragt, darunter der Chef des Bran­den­burg­er Verfassungsschutzes,
Hein­er Wegesin und der Leit­er des Lan­deskrim­i­nalamts, Axel Lüd­ders. Im Februar
2001 hat­te, wie berichtet, ein V‑Mann des Ver­fas­sungss­chutzes einen Neonazi
vor Durch­suchun­gen gewarnt. Die Staat­san­waltschaft erfuhr erst im Mai 2003
davon und ermit­telt seit­dem wegen des Ver­dachts, der Spitzel sowie Bedienstete
der Sicher­heits­be­hör­den hät­ten Dien­st­ge­heimnisse verraten. 

Als Zeu­gen sollen auch Polizis­ten und Ver­fas­sungss­chützer gehört wer­den, die
in irgen­dein­er Weise mit dem Ver­rat der Razz­ia befasst waren. Dies betrifft
zum Beispiel die Beamten des Lan­deskrim­i­nalamts, die am 6. Feb­ru­ar 2001 das
entschei­dende Tele­fonat des recht­sex­tremen V‑Manns Chris­t­ian K. mit dem
Neon­azi Sven S. abhörten. In dem Gespräch äußerte der Spitzel, er habe von einem
ihm bekan­nten Polizis­ten erfahren, am 17. Feb­ru­ar 2001 solle die rechte Szene
mit ein­er Razz­ia über­zo­gen wer­den. Die LKA-Beamten informierten das
Polizeiprä­sid­i­um Pots­dam, das die Durch­suchun­gen eilig auf den 7. Feb­ru­ar vor­zog, aber
wenig fand. 

Dass Chris­t­ian K. in dem Tele­fonat von einem Polizis­ten sprach, ist nach
Ansicht mehrerer Sicher­heit­sex­perten eine Finte. Hätte K. einen
Ver­fas­sungss­chützer erwäh­nt, wäre er automa­tisch in der recht­en Szene in Verdacht
geraten,
als V‑Mann für den Nachrich­t­en­di­enst zu spitzeln. 

Als Zeuge wird offenkundig auch der ehe­ma­lige V‑Mann-Führer von K. geladen.
Die Aus­sage des Beamten mit dem Deck­na­men „Max“ ist von beson­derem Interesse.
Denn Chris­t­ian K. behauptet, Ver­fas­sungss­chützer „Max“ habe ihn Anfang 2001
vor der Razz­ia gewarnt – ungewöhn­lich präzise. Der Beamte soll zum Beispiel
den 17. Feb­ru­ar als Datum genan­nt haben. Außer­dem habe „Max“ erwäh­nt, die
Durch­suchun­gen stün­den in Zusam­men­hang mit den Ermit­tlun­gen von
Gen­er­al­bun­de­san­walt Kay Nehm gegen die Ter­ror­gruppe „Nationale Bewegung“. 

Soll­ten die Angaben von K. zutr­e­f­fen, hätte sich Ver­fas­sungss­chützer „Max“
des Ver­rats von Dien­st­ge­heimnis­sen schuldig gemacht – überdies in einem als so
brisant gel­tenden Ver­fahren, dass der Gen­er­al­bun­de­san­walt im Jan­u­ar 2001 die
Ermit­tlun­gen an sich zog. „Max“ gab jedoch in ein­er dien­stlichen Erklärung
an, er habe den V‑Mann nur „codiert“ vor ein­er Razz­ia gewarnt. 

Chris­t­ian K. belastet den Ver­fas­sungss­chützer mas­siv. Als der Ver­rat der
Razzi
a bekan­nt wurde, soll „Max“ den V‑Mann gedrängt haben, ein Märchen zu
erzählen. Dem­nach habe Chris­t­ian K. nicht von „Max“ erfahren, dass eine Razzia
dro­hte, son­dern zufäl­lig in der Bork­walder Kneipe „Pip­pi Langstrumpf“ einen
Polizis­ten über die Durch­suchun­gen lau­thals reden hören. Diese Ver­sion wird
selb­st im Innen­min­is­teri­um hin­ter vorge­hal­tener Hand als „aben­teuer­lich“
beze­ich­net. Was die Staat­san­waltschaft Pots­dam von der Geschichte hält, sagt sie
bis­lang nicht.

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Potzlow-Prozess: Marinus starb an Schädel-Verletzung


BERLINER MORGENPOST

 

Pot­zlow-Prozess: Mar­i­nus starb an Schädel-Verletzung

 


Neu­rup­pin — Der 16-jährige Mar­i­nus Schöberl ist höchst­wahrschein­lich an schw­er­sten Schädelver­let­zun­gen gestorben. 


Das sagte der Pots­damer Rechtsmediziner
Diet­mar Schröpfer gestern vor dem Landgericht Neu­rup­pin. Angeklagt sind
dort
drei junge Män­ner im Alter von 18 und 24 Jahren, die im Juli 2002 den
Schüler in Pot­zlow erst gefoltert, dann erschla­gen und schließlich in
ein­er fast
ganz aus­getrock­neten Jauchegrube begraben hat­ten. Die Leiche wurde erst
vier
Monate später dort entdeckt.

 

An den Über­resten hät­ten eine Hand und ein Bein gefehlt, so der
Gutachter.
Mar­i­nus war gezwun­gen wor­den, in einen stein­er­nen Fut­tertrog zu beißen,
einer
der Täter war dann von hin­ten auf den Kopf seines Opfers gesprungen.
Das habe
zu mehreren Brüchen unter anderem der Schädel­ba­sis geführt. Schröpfer
sagte,
es sei “sehr wahrschein­lich”, dass Mar­i­nus kurz nach den Tritten
gestorben
sei. Die anschließen­den Stein­würfe auf seinen Kopf hätten
Hirn­schädelver­let­zun­gen nach sich gezogen.

 

 


MAZ

 

Tod durch schw­er­ste Kopfverletzungen

 

Pot­zlow-Prozess in Neu­rup­pin: Zeu­gen beschreiben Angeklagte als rechtsextrem

 


NEURUPPIN — Die Vor­lage des Obduk­tions­berichts hat gestern im
Mittelpunkt
des siebten Prozesstages um die Ermor­dung des 16-jähri­gen Marinus
Schöberl
ges­tanden. Danach ist der grausame Tod mit “sehr großer
Wahrschein­lichkeit” auf
schw­er­ste Schädelver­let­zun­gen zurück­zuführen, wie der Potsdamer
Rechtsmedi­zin­er Diet­mar Schröpfer betonte. Solche habe er bis­lang “noch
nicht gesehen”.
Zuvor beschrieben Mitschüler aus dem Aus­bil­dungswerk für Lernbehinderte
in
Buck­ow die Mitangeklagten Mar­cel Sch. und Sebas­t­ian F. vor dem
Neuruppiner
Landgericht als rechtsextrem.

 

Vor Gericht ste­hen drei junge Män­ner aus Pot­zlow und Tem­plin im Alter
von 18
und 24 Jahren. Ihnen wirft die Staat­san­waltschaft vor, Mar­i­nus aus
niederen
Beweg­grün­den und zur Verdeck­ung ein­er vor­ange­gan­genen Körperverletzung
ermordet und seine Leiche in einem still gelegten Stall im
uck­er­märkischen Potzlow
ver­graben zu haben. Die Ermit­tlun­gen hat­ten laut Staatsanwaltschaft
ergeben,
dass die drei Täter ihr Opfer wegen Klei­dung und Frisur als
“Unter­men­schen”
ansahen.

 

Laut Schröpfer resul­tierten die schw­er­sten Schädelver­let­zun­gen aus den
Fol­gen eines so genan­nten Bor­d­stein­kicks. Mar­i­nus war gezwun­gen worden,
in einen
stein­er­nen Fut­tertrog zu beißen, und Mar­cel war dann von hin­ten auf den
Kopf
seines Opfers gesprun­gen. Das habe zu mehreren Brüchen unter anderem
der
Schädel­ba­sis geführt. Schröpfer sagte, es sei “sehr wahrscheinlich”,
dass Marinus
kurz nach den Trit­ten gestor­ben sei. Die anschließen­den Stein­würfe auf
seinen
Kopf hät­ten Hirn­schädelver­let­zun­gen nach sich gezogen.

 

Die Dro­ge­n­analyse ergab, dass Mar­cel Sch. Speed und Ecstasy
kon­sum­ierte. Ob
er auch im Juni und Juli 2002 unter dem Ein­fluss dieser Dro­gen war,
konnte
nicht her­aus­ge­fun­den werden.

 

 


LAUSITZER RUNDSCHAU

 

Leiche von Mar­i­nus wurde geschändet

 


Gerichtsmedi­zin­er sagte im Pot­zlow-Prozess aus
Der auf beson­ders grausame Art umge­brachte 16-jährige Schüler Marinus
Schöberl ist auch nach seinem Tod noch mis­shan­delt wor­den. Der Schädel
der Leiche
sei mit ein­er Axt trak­tiert wor­den, sagte ein Gerichtsmedi­zin­er gestern
vor
dem Landgericht Neuruppin.
Zudem habe er vier Monate nach der Tat frische Knochen­brüche am Rumpf
des
ver­grabenen Toten ent­deckt. Dies stimmt mit den Aus­sagen von Zeugen
überein,
die berichteten, dass der Haup­tangeklagte lange nach dem Ver­brechen auf
der
Leiche herum­sprang und mit ein­er Axt auf den Schädel schlug.
Der 18 Jahre alte Haup­tangeklagte, sein 24 Jahre alter Brud­er und ein
weit­er­er 18-Jähriger hat­ten zu Prozess­be­ginn schriftliche Geständnisse
abgelegt
(die RUNDSCHAU berichtete).
Am sieben­ten Ver­hand­lungstag berichteten zudem mehrere ehemalige
Mitschüler
der bei­den Gle­ichal­tri­gen, dass diese der recht­en Szene zuzuord­nen sind
und
Spaß an Gewalt haben. „Er hat gesagt, er suche jeman­den, den er
verprügeln
wolle. Ein­fach so“, sagte ein Zeuge über den Haup­tangeklagten. Der habe
eine
far­bige Mitschü­lerin oft als „Negersau“ beschimpft.
Auf Frage der Rich­terin, wie die Lehrer darauf reagierten, sagte der
Zeuge:
„Was sollen die denn da sagen? Davon abge­se­hen: Ich habe es auch
gesagt.“

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Risse in die Festung — Was bleibt in Eisenhüttenstadt?


Die Demo

Gefesselt 


Eine Pas­san­tin informiert sich


Die Kundgebung 


Fes­t­nahme an der “Gren­ze”


Flugblätter-Verteilung 

Risse in die Fes­tung — Was bleibt in Eisenhüttenstadt?
Einige der Ver­anstal­terIn­nen des Anti­ras­sis­tis­chen Pfin­gst­camps ziehen Bilanz

Auf den ersten Blick schien das diesjährige Anti­ras­sis­tis­che Pfin­gst­camp ein Erfolg. Vier Tage Diskus­sio­nen und Arbeits­grup­pen, eine Innen­stad­tak­tion und eine Aktion an der Abschiebe­haf­tanstalt. Ein Camp, an dem sich neben Linken und Anti­ras­sistIn­nen aus dem Land Bran­den­burg eben­so viele
Migran­tInnen beteiligten. 

Das Ganze nur wenig getrübt durch kleinere Zwis­chen­fälle mit Nazis und Beschimp­fun­gen durch Beamte der LESE (Polizeiein­heit aus Pots­dam — Strafanzeigen wur­den bere­its erstattet). 

Jet­zt, nach­dem das Camp vor­bei ist, stellt sich die Frage: Was bleibt? Die Sit­u­a­tion in der ZABH, der Zen­tralen Erstauf­nah­meein­rich­tung für Asyl­be­wer­berIn­nen, und in der Abschiebe­haf­tanstalt sind nach wie vor schlecht.
Außer einem Pfar­rer aus Berlin, der alle zwei Wochen Men­schen in Abschiebe­haft besucht, gibt es kein­er­lei Kon­takt nach außen. Vor­fälle, wie der Selb­st­mord­ver­such ein­er jun­gen Keni­aner­in, die in Haft Haar­färbe­mit­tel zu sich nahm, drin­gen nicht an die Öffentlichkeit. 

Wie es genau in dem durch mehrere Stachel­drahtzäune von der Außen­welt abgeschot­teten Abschiebek­nast zuge­ht weiß kaum jemand. Hier sind Men­schen einges­per­rt, deren einziges Verge­hen es ist, in der Fes­tung Europa nicht
erwün­scht zu sein. 

Gab es vor zwei Jahren noch Ver­suche von anti­ras­sis­tis­chen Grup­pen einen kon­tinuier­lichen Kon­takt und eine juris­tis­che Betreu­ung zu gewährleis­ten, ist davon nichts mehr übrig geblieben. Die Flüchtlinge aus der ZABH, die sich oft erst seit kurz­er Zeit in Deutsch­land befind­en, haben auf dem Camp
ver­mut­lich Hoff­nun­gen geschöpft, die sich so sich­er nicht ein­lösen lassen. 

Es wird ihnen, wenn über­haupt, sich­er nicht häu­fig wieder passieren, dass sie ohne von Nazis bedro­ht und von ras­sis­tis­chen Nor­mal­bürg­ern miß­trauisch beäugt mehrere Tage mit anderen Men­schen ver­brin­gen werden. 

Wenn die Wirkung des Camps nicht ver­puffen soll, muss also mehr geschehen. Deshalb laden wir alle ein, die Inter­esse haben — egal in welch­er Weise — zur ZABH oder zum Abschiebek­nast zu arbeit­en, sich mit uns und
Flüchtlings­selb­stor­gan­i­sa­tio­nen in Verbindung zu set­zen. Eisen­hüt­ten­stadt ist am äußer­sten Rand von Bran­den­burg, uns ist daher klar, dass es sehr schwierig sein wird, mit mehreren Leuten kon­tinuier­lich zu diesem The­ma zu
arbeit­en. Allerd­ings ist auch klar: Wer, wenn nicht wir? 

Wer Inter­esse hat, sich weit­er mit dem Abschiebek­nast und der ZABH zu beschäfti­gen — sei es durch Besuche von Häftlin­gen oder durch Öffentlichkeit­sar­beit etc. — kann sich
unter post@jdjl-brandenburg.de melden. 


(Infori­ot) Einen kleinen Ein­blick in das Cam­pleben über Pfin­g­sten bieten zwei auf Infori­ot erschienene Berichte: Über die Innen­stad­tak­tion und die Demo sowie über die Kundge­bung vor der ZAST. Desweit­eren lohnt sich das Lesen des Cam­paufrufs und ein Blick ins Infori­ot-Archiv für all­ge­meinere Infos über ZABH und ZAST in Eisenhüttenstadt.



Abschiebeknäste öffnen!


Gren­zen auf! 


Die Abschiebung


Ein Blick auf den echt­en Abschiebeknast 

Inforiot