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17-Jähriger soll Haupttäter des Mordes an Marinus Schöberl sein


POTZLOW Der Mar­cel muss keinen schlecht­en Ein­druck gemacht haben in Pot­zlow. “Eigentlich ein ruhiger Junge”, sagt die Verkäuferin im Dor­fladen. Ein­er “mit richtig viel Angst vorm großen Brud­er”, meint eine Jugend­be­treuerin. Der Mar­co, der 23-Jährige, der seit drei Wochen in Wulkow im Gefäng­nis sitzt, weil er einen Schwarzafrikan­er kranken­haus­reif geprügelt und getreten hat, muss seinen sechs Jahre jün­geren Brud­er Mar­cel in die Sache reinge­zo­gen haben, glaubt man in dem Dorf am Oberuck­ersee, wenige Kilo­me­ter südlich von Pren­zlau. Anders kann sich auch Mike Lemke die Sache nicht erk­lären, die seit weni­gen Tagen ein gesamtes Dorf lähmt. 

 

Doch die Sache am 12. Juli ver­lief anders, als alle ver­muten. “Der 17-jährige Brud­er stand bei der Tat im Vorder­grund”, betonte Neu­rup­pins Lei­t­en­der Ober­staat­san­walt Gerd Schnittch­er gestern. Erst­mals deutete der Chefan­kläger zudem an, wie der 16-jährige Son­der­schüler Mar­i­nus Schöberl auf der ver­lasse­nen LPG von den drei jun­gen Neon­azis umge­bracht wurde: “Mit mehreren Wür­fen auf den Kopf mit einem schw­eren Stein.” Die bei­den 17 Jahre alten Tatverdächti­gen, Mar­cel Sch. und Sebas­t­ian F., hät­ten dies in ihren Vernehmungen übere­in­stim­mend beschrieben. Nur Mar­co Sch. schweigt weit­er zu der Tat, die Schnittch­er “viehisch” nennt. 

 

Offen­bar hat­te Mar­i­nus Schöberl keine Chance, jenen Fre­itagabend im Juli zu über­leben. “Warum ger­ade er?”, fragten Vernehmungs­beamte. Antwort: “Das spielte keine Rolle, wenn es ein ander­er gewe­sen wäre, dann der.” Offen­bar paarten sich Mord­lust und Hass auf alle, die nicht dem Bild der Täter vom deutschen Mann entsprachen. Mar­i­nus trug extrem weite Hosen und hat­te sich die Haare blond gefärbt. 

 

Manch­es kann sich der Staat­san­walt auch nach der Vernehmung nicht erk­lären. Wieso habe in dem Dorf nie­mand die Polizei bei der Suche nach dem ver­mis­sten Mar­i­nus Schöberl unter­stützt, frage er sich. Drei bis fünf Per­so­n­en, die nicht an der Tat beteiligt waren, müssten zumin­d­est geah­nt haben, dass der Junge umge­bracht wurde. Sie waren anwe­send, als er zunächst in zwei Woh­nun­gen gequält wurde. “Wir prüfen auch eine Anzeige wegen unter­lassen­er Hil­feleis­tung”, sagte Schnittcher. 

 

Dass der Mord nach monate­langem Schweigen über­haupt ent­deckt wurde, erscheint so unfass­bar wie die Tat. Ein­er der bei­den 17-jähri­gen Tatverdächti­gen hat­te Ende ver­gan­gener Woche mit zwei Bekan­nten um 25 Euro gewet­tet, dass er in der Lage sei, ihnen eine frisch ver­grabene Leiche zu zeigen. Schnittch­er: “Der wollte Geld ver­di­enen.” Mit ein­er Axt habe der Jugendliche die Leiche in der Jauchegrube freigelegt. Einem Bekan­nten, der das Ver­brechen anzeigen wollte, dro­hte der Täter: “Dann werde ich dir mit der Axt den Kopf spalten.” 

 

Der Schock bei den Pot­zlow­ern sitzt tief. Fra­gen beant­worten sie meist mit Gegen­fra­gen. Eine Erk­lärung, warum in ihrer Mitte die entset­zliche Tat geschehen und so lange geheim gehal­ten wer­den kon­nte, haben sie nicht — allen­falls ein Achselzuck­en. “Ich bin bestürzt”, sagen manche noch, bevor die Stimme ver­sagt. Peter Feike, der Bürg­er­meis­ter, bemüht sich, dass sein Dorf nicht plöt­zlich als recht­sex­treme Hochburg stig­ma­tisiert wird. Gegen den Vor­wurf, in Pot­zlow hät­ten die Recht­en das Sagen und das Kinder- und Jugend­freizeitzen­trum im Ort­steil Strehlow sei deren Dom­izil, wehren sich alle vehement. 

 

Worte find­en die wenig­sten — wie Mike Lemke. Bei Stre­it­igkeit­en, sagt er, gebe es im Dorf auch “mal was auf die Fresse”. “Aber dann ist bish­er immer wieder Friede, Freude, Eierkuchen gewe­sen. Dass so was passiert, kann ich bis jet­zt nicht glauben. Ich wollte das erst gar nicht glauben, aber am Son­ntag hat mir ein Jugendlich­er aus dem Dorf von dem schreck­lichen Fund erzählt. Ich habe ihn dann zusam­mengeschissen, weil er und andere im Dunkeln hier rumgeistern.” 

 

“Es ist ein­fach unbeschreib­lich”, sagt Jugend­be­treuerin Liane Klützke, “viele Leute sind völ­lig fer­tig mit den Ner­ven. Vor allem um jene vier Kinder küm­mern wir uns beson­ders, die am Son­ntagabend am Fun­dort der Leiche von Mar­i­nus waren.” Bevor die Krim­i­nalpolizei den Tatort absper­ren kon­nte, hat­ten schon Jugendliche, die von dem Ver­brechen gehört hat­ten, es aber nicht glauben woll­ten, in der Grube gebuddelt. 

 

Jugend­sozialar­bei­t­erin Petra Freiberg ist per­sön­lich tief erschüt­tert. Seit fünf Jahren set­zt sie sich für die Jugendlichen ein. Für die mobile Jugen­dar­beit zur Ver­mei­dung rechter Gewalt ste­ht sie mit ihren vier Mitar­beit­ern oft allein auf weit­er Flur. Sie empfinde das Ver­brechen als Nieder­lage, sagt Petra Freiberg. “Für mich per­sön­lich, für die Kom­mu­nalpoli­tik und darüber hin­aus. Was muss in dieser Gesellschaft eigentlich noch passieren, damit etwas passiert?” 

 

Blauer Him­mel, klare Luft, der Oberuck­ersee blinkt im Glanz der Herb­st­sonne — Pot­zlow gestern. Die ver­fal­l­enen Hallen und Ställe der ver­lasse­nen LPG, wo Mar­i­nus Schöberl zu Tode gequält und ver­schar­rt wurde, waren ein­mal ein beliebter Tre­ff­punkt viel­er Kinder und Jugendlich­er aus dem Dorf.

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Mahnmal für die ermordeten Häftlinge des KZ Sachsenhausen in Leegebruch zerstört

ORANIENBURG/LEEGEBRUCH Mit großer Bestürzung hat die Stiftung Bran­den­bur­gis­che Gedenkstät­ten die Nachricht über die mutwillige Zer­störung des Mah­n­mals, das an die in Leege­bruch umgekomme­nen Häftlinge des KZ Sach­sen­hausen erin­nert, aufgenom­men. “Inner­halb weniger Tage wurde erneut ein Denkmal geschän­det. Die Kette der Anschläge auf Gedenkstät­ten in diesem Jahr scheint sich, wie befürchtet, fortzuset­zen”, erk­lärte gestern Horst Sef­er­ens, Press­esprech­er der Stiftung. “Sie reicht von der Zer­störung der Gedenk­tafel in Raben-Ste­in­feld zu Beginn des Jahres, über die Ver­wüs­tung des Gedenksteins in Wöbbe­lin im März und der Mahn­säule in Lut­terow im September.”

 

Vor­läu­figer Höhep­unkt der Serie war der anti­semi­tisch motivierte Bran­dan­schlag auf das Muse­um des Todes­marsches am 5. Sep­tem­ber. Es fol­gten die Schän­dung der Todes­marschtafel in Oranien­burg und Hak­enkreuzschmier­ereien auf dem Gelände der Gedenkstätte Sach­sen­hausen am Jahrestag des Novem­ber­pogroms. Horst Sef­er­ens: “Die Ermit­tlun­gen der Polizei führen hof­fentlich bald zu konkreten Ergebnissen.”

 

Ver­wun­derung hat bei der Stiftung Bran­den­bur­gis­che Gedenkstät­ten die Forderung des Leege­bruch­er Bürg­er­meis­ters aus­gelöst, nun­mehr das Ehren­mal für die KZ-Opfer kom­plett abzu­tra­gen und durch einen Fin­d­ling zu erset­zen, der an alle Opfer von Ter­ror und Gewaltherrschaft erin­nern soll. Horst Sef­er­ens: “Damit hät­ten die Täter ihr Ziel der Zer­störung des Denkmals endgültig erre­icht.” Die Stiftung Bran­den­bur­gis­che Gedenkstät­ten set­ze sich deshalb für den Erhalt und den kom­plet­ten Wieder­auf­bau des Ehren­mals ein.

 

Das Mah­n­mal in Leege­bruch war, wie berichtet, in der Nacht zum Mon­tag zer­stört wor­den. Das 1950 errichtete Ehren­mal soll an die KZ-Häftlinge aus Sach­sen­hausen erin­nern, die während des Zweit­en Weltkriegs in den Leege­bruch­er Heinkel-Flugzeug­w­erken Zwangsar­beit für die Rüs­tungsin­dus­trie der Nazis leis­ten mussten. Während die Arbeits­gruppe Heimat­geschichte für den Erhalt des Denkmals ist, mehrten sich in let­zter Zeit Stim­mern, die eine Verän­derung des Mah­n­mals forderten.

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Polizeikontrollstelle gegen Behinderungen antifaschistischer Gegendemonstrationen

Die Ini­tia­tive zur Stärkung der Grund- und Bürg­er­rechte gegenüber der Polizei wen­det sich gegen Ankündi­gun­gen der Polizei, Gegen­demon­stra­tio­nen zum NPD-Auf­marsch am
Sam­stag den Schutz des Ver­samm­lungsrecht­es zu ver­weigern. In der Lokal­presse hat­te Polizeis­prech­er Rudi Son­ntag erk­lärt, linke Gegen­demon­stran­ten, die sich in Potsdam
mit Spruch­bän­dern ver­sam­meln, genössen nicht mehr den Schutz ein­er Spontandemonstration. 

Die Äußerun­gen des Polizeis­prech­ers nützen nicht nur poli­tisch den Recht­sex­trem­is­ten, son­dern sind auch rechtlich unzutr­e­f­fend. Die Tat­sache, daß Spruch­bän­der mit­ge­führt wer­den, belegt keine langfristige Vor­bere­itung ein­er Demon­stra­tion. Vielmehr find­en sich in jedem geord­neten Pots­damer Haushalt uni­versell ein­set­zbare Trans­par­ente mit antifaschis­tis­chen Losun­gen, die natürlich
schon aus Sparsamkeits­grün­den trock­en gelagert und mehrfach ver­wen­det wer­den. Auch mit Spruch­bän­dern durchge­führte Ver­samm­lun­gen kön­nen spon­tan geplant sein. 

Spon­tandemon­stra­tio­nen sind aber nicht anmeldepflichtig.
Aber selb­st wenn eine Demon­stra­tion anmeldepflichtig ist, trifft diese Pflicht nur den Ver­anstal­ter. Wenn dieser die Anmel­dung ver­säumt, kann er strafrechtlich zur
Ver­ant­wor­tung gezo­gen wer­den. Die Demon­stra­tion selb­st darf aber den­noch nicht ohne weit­eres aufgelöst wer­den. Dazu ist eine Gefährdung der öffentlichen Sicher­heit und eine auf dieser basierende Ver­botsver­fü­gung erforder­lich. Eine pauschale Ver­weigerung des Ver­samm­lungsrechts-Schutzes durch die Polizei ist rechtswidrig. 

Für die Spon­tandemon­stra­tion anläßlich des let­zten NPD-Auf­marschver­suchs in Pots­dam ist die Polizei let­ztlich selb­st ver­ant­wortlich. Ent­ge­gen den in den Koop­er­a­tions­ge­sprächen getrof­fe­nen Absprachen stellte die Polizei den Anmeldern von Gegen­ver­samm­lun­gen die Aufla­gen erst in der Nacht vor der Demon­stra­tion zu. Offen­bar wollte die Polizei ver­hin­dern, daß die Ver­anstal­ter die Aufla­gen vom Ver­wal­tungs­gericht über­prüfen lassen. Das VG ist von Fre­itag 15 Uhr bis Sam­stag 10 Uhr nicht beset­zt. Da die Polizei die Gegen­demon­stra­tio­nen über­wiegend um mehrere
Stun­den und zudem in völ­lig andere Stadt­teile ver­schob, kon­nten poten­tielle Demonstrationsteilnehmer/innen nicht mehr rechtzeit­ig informiert wer­den. Die logis­che und poli­tisch richtige Kon­se­quenz bestand darin, einige Ver­anstal­tun­gen abzusagen und eine Spon­tandemon­stra­tion durchzuführen. 

Die Ini­tia­tive zur Stärkung der Grund- und Bürg­er­rechte gegenüber der Polizei fordert die Polizei auf, die geplante Route der NPD-Demon­stra­tion unverzüglich zu veröf­fentlichen. Nur dadurch wird eine baldige Anmel­dung auch der Gegen­ver­anstal­tun­gen möglich gemacht. Die zur Zeit von der Polizei favorisierte lichtscheue Behand­lung von Demon­stra­tio­nen verken­nt, daß das Grun­drecht auf
Ver­samm­lungs­frei­heit ger­ade die poli­tis­che Auseinan­der­set­zung in der Öffentlichkeit gewährleis­ten soll. Die Ver­schlep­pung und Ver­dunkelung der NPD-Demon­stra­tionsroute behin­dert die öffentliche Auseinan­der­set­zung mit recht­sex­trem­istis­chen Inhalten. 

Wir rech­nen damit, daß die Polizei auch dies­mal die Zustel­lung der Aufla­gen bis zum Dien­stschluß des Ver­wal­tungs­gericht­es verzögern wird. Falls die Aufla­gen bis
Fre­itag­mit­tag nicht zugestellt wur­den, wer­den wir uns mit dem Ver­wal­tungs­gericht in Verbindung set­zen, um den Rechtss­chutz auch außer­halb der Dien­stzeit­en des Gerichtes
sicherzustellen. 

Polizeikontrollstelle

Ini­tia­tive zur Stärkung der Grund- und Bürgerrechte
gegenüber der Polizei
Lin­den­straße 47

14467 Potsdam

(tel) 0331.280.50.83
www.polizeikontrollstelle.de

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Der VS zu Halbe, der V‑Mann-Affäre und einer Ausstellung in Neuruppin

(Infori­ot) Der Voll­ständigkeit hal­ber im fol­gen­den drei Texte, die in den let­zten Tagen vom Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutz veröf­fentlicht wurden.

 

Kein Auf­marsch in Halbe

Ver­anstal­tungsver­bot wurde durchgesetzt

 

Am Volk­strauertag woll­ten Neon­azis auf dem Wald­fried­hof Halbe zum “Heldenge­denken” auf­marschieren. Bun­desweit hat­ten sie dafür mobil­isiert. Halbe sollte erneut als ihr “Wall­fahrt­sort” etabliert wer­den. Doch das Bun­desver­fas­sungs­gericht bestätigte in let­zter Instanz das polizeiliche Veranstaltungsverbot. 

 

Ein Großaufge­bot an Polizis­ten set­zte das Ver­bot erfol­gre­ich durch. Etwa 100 Neon­azis, die trotz allem angereist waren und auf das weitläu­fige Fried­hof­s­gelände zu gelan­gen ver­sucht­en, wur­den des Platzes verwiesen. 

 

Eine Gegenkundge­bung von rund 500 Antifaschis­ten kon­nte stat­tfind­en und ver­lief in Abwe­sen­heit ihrer poli­tis­chen Geg­n­er entsprechend unspek­takulär. Auf das Fried­hof­s­gelände durften auch sie nicht. 

 

Schwere Schlappe für Neonazis

 

Der Ham­burg­er Neon­azi Chris­t­ian Worch hat­te gehofft, er könne die unrühm­liche Tra­di­tion recht­sex­trem­istis­ch­er Aufmärsche in Halbe wieder aufleben lassen. Ein von ihm vorgeschick­ter Strohmann hat­te die Ver­anstal­tung angemeldet. Sie sollte unter dem Mot­to “Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsol­dat­en” ste­hen. 1.000 Teil­nehmer wür­den erwartet. 

 

Worch ver­fol­gt die Strate­gie, mit­tels Demon­stra­tio­nen sym­bol­trächtige Orte der deutschen Geschichte für den Neon­azis­mus zu vere­in­nah­men. Der Wald­fried­hof Halbe sollte nach seinem Plan durch düstere Gedenkrituale eine gle­ich­sam sakrale Wei­he erhal­ten, die auch die dort auf­marschieren­den Nach­fahren der “Helden” adelt. Denn Worch kämpft nicht nur um geschichtliche Deu­tung­shoheit, son­dern will seine Anhänger zu erwählten “Helden” von mor­gen stilisieren. 

 

Worchs Instru­ment ist das Grun­drecht der Ver­samm­lungs­frei­heit. Ver­anstal­tungsver­bote pflegt er bis vor das Bun­desver­fas­sungs­gericht anzufecht­en. Dabei kon­nte er dur­chaus Teil­er­folge erzie­len. Eine Demon­stra­tionskam­pagne kam ins Rollen. 

 

Einen für sie sym­bol­isch wichti­gen Ort haben die Neon­azis um Worch ihrer eige­nen Logik entsprechend bere­its “erobert”, näm­lich das Grab von Rudolf Heß in Wun­siedel. 2001 marschierten 900 Neon­azis auf, 2002 waren es bere­its rund 2.000. So war es nur eine Frage der Zeit, wann Worch ver­suchen würde, sich den Wald­fried­hof Halbe sym­bol­isch anzueignen. 

 

Doch dies­mal ging sein Plan nicht auf. Die polizeiliche Ver­botsver­fü­gung blieb recht­skräftig. Voraus­ge­gan­gen war dem jedoch ein regel­rechter juris­tis­ch­er Hür­den­lauf. Zunächst entsprach das Ver­wal­tungs­gericht Frank­furt (Oder) Worchs Antrag, das Ver­bot des Polizeiprä­sid­i­ums Frank­furt (Oder)auszusetzen. Doch das Oberver­wal­tungs­gericht Frankfurt(Oder)gab wiederum der Beschw­erde des Polizeiprä­sid­i­ums statt. Das Bun­desver­fas­sungs­gericht schließlich wies Worchs Eilantrag auf Erlass ein­er einst­weili­gen Anord­nung endgültig ab. 

 

Von beson­derem Inter­esse sind die Argu­mente, mit denen das Ver­bot begrün­det wurde. Die Ver­botsver­fü­gung und das Oberver­wal­tungs­gericht hat­ten sich haupt­säch­lich auf das Feiertags­ge­setz des Lan­des Bran­den­burg gestützt. Das Ver­bot wurde auf Ver­samm­lun­gen beschränkt, die mit dem Charak­ter des Volk­strauertages als Tag des stillen Gedenkens an die Opfer der bei­den Weltkriege und des Nation­al­sozial­is­mus nicht vere­in­bar sind. 

 

Brauner Spuk endgültig vorbei

 

“Heldenge­denk­feiern” in Halbe dürften mit dem Urteil des Bun­desver­fas­sungs­gerichts ein für alle Mal der Ver­gan­gen­heit angehören. 

 

Anfang der 90er Jahre fan­den die Aufrufe der “Berlin­er Kul­turge­mein­schaft Preußen” zu Aufmärschen auf dem Wald­fried­hof bre­it­en Wider­hall bei Recht­sex­trem­is­ten im In- und Aus­land. Sie ver­sam­melten sich 1990 und 1991 zu makabren Zer­e­monien, die von ihnen als große Erfolge ver­bucht wurden. 

 

Seit 1992 jedoch kon­nten alle Ver­suche, mit Aufmärschen und Kranznieder­legun­gen die früheren Mobil­isierungser­folge zu wieder­holen, von den Sicher­heits­be­hör­den durch Ver­samm­lungsver­bote und Großein­sätze der Polizei zunichte gemacht wer­den. So nun auch im Jahre 2002! 

 

Wofür ste­ht Halbe?

 

Halbe ste­ht für das Gedenken an die 22.000 deutschen Sol­dat­en und Zivilis­ten, die hier, im Kessel von Halbe, der let­zten großen Schlacht des 2. Weltkrieges, gefall­en bzw. umgekom­men sind. Halbe wurde zum Syn­onym für sinnlos­es Ster­ben. Nicht zu vergessen sind aber auch die Toten, der­er hier gle­ich­falls gedacht wird: die 57 hin­gerichteten Wehrma­chts­de­ser­teure, die 37 sow­jetis­chen Zwangsar­beit­er, die ermordet wur­den, aber auch die etwa 6.000 großen­teils unschuldigen Opfer im sow­jetis­chen Internierungslager Ketschen­dorf ganz in der Nähe. 

 

Schon die Nation­al­sozial­is­ten ver­fügten 1934 die Umbe­nen­nung des Volk­strauertages zum Gedenken der Toten des 1. Weltkrieges in “Heldenge­denk­tag” und bezo­gen die “Gefal­l­enen der Bewe­gung” gle­ich mit ein. Trauer wurde zunächst zu vor­bere­i­t­en­der Kriegs‑, später immer mehr zu Durch­hal­tepro­pa­gan­da per­vertiert. Am “Heldenge­denk­tag” 1940 präsen­tierte Hitler ganz im Sinne sein­er völkisch-kollek­tivis­tis­chen Weltan­schau­ung die Gefal­l­enen als Vor­bilder, die “bere­it waren, sich selb­st aufzugeben, um der Gemein­schaft das Leben zu erhalten”. 

 

Halbe und der so genan­nte “Heldenge­denk­tag” sind für Neon­azis fest miteinan­der verknüpft. Ihnen dien­ten die Aufmärsche Anfang der 90er zur Insze­nierung eines Totenkultes um die Gefal­l­enen, zur Verk­lärung und Hero­isierung des sinnlosen Selb­stopfers der let­zten Wehrma­chts- und SS-Ver­bände, die von fanatis­chen Offizieren für eine ver­lorene Sache ver­heizt wur­den. Die Wieder­bele­bung des nazis­tis­chen Unter­gangsmythos ist ein wichtiges Ele­ment in der Ver­her­rlichung des Nationalsozialismus. 

 

Auswe­ichver­anstal­tun­gen

 

Einige Neon­azis, die sich ihre Ent­täuschung über das Urteil des Bun­desver­fas­sungs­gericht­es nicht eingeste­hen mocht­en, ver­sam­melten sich ersatzweise auf dem Ger­trau­den­fried­hof in Halbe. 

 

Andere wichen in benach­barte Bun­deslän­der aus.
Mit­glieder des neon­azis­tis­chen “Märkischen Heimatschutzes” (MHS), der haupt­säch­lich im Barn­im und in der Uck­er­mark aktiv ist, char­terten gemein­sam mit Berlin­er Neon­azis einen Bus nach Use­dom, um an einem Gedenkstein vor Ort ein Gebinde abzule­gen. Neon­azis aus dem Bere­ich Cot­tbus widerum gesell­ten sich zu dem kleinen Fack­el­marsch in Hoy­er­swer­da und legten am dor­ti­gen Kriegs­gräber­denkmal ein Kranzgesteck nieder. 

 

Andere Recht­sex­trem­is­ten hat­ten von vorn­here­in eigene Ver­anstal­tun­gen geplant. Die Land­tags­frak­tion und der Lan­desver­band Bran­den­burg der “Deutschen Volk­sunion” (DVU) mocht­en auf ihre “Tra­di­tion­sstätte” nicht verzicht­en, macht­en aber einen Kom­pro­miss bezüglich des Ver­anstal­tung­ster­mins. Über 60 DVU-Anhänger legten bere­its Sam­stagvor­mit­tag einen Kranz auf dem Wald­fried­hof in Halbe nieder. 

 

Die “Aktion­s­ge­mein­schaft für Frieden und Selb­st­bes­tim­mung” (AGFS) — dahin­ter steckt der Kreisver­band Prig­nitz-Rup­pin der “Nation­aldemokratis­chen Partei Deutsch­lands” (NPD) — bekränzte am Vor­mit­tag des Volk­strauertages das Ehren­mal des Sol­daten­fried­hofs in Witt­stock. Angemeldet hat­te die Ver­anstal­tung der Lan­desvor­sitzende der NPD, Mario Schulz. Er hielt vor den rund 50 Anwe­senden eine kurze Ansprache. 

 

Auf einem Fried­hof in Rathenow wur­den sechs Mit­glieder der örtlichen Kam­er­ad­schaft “Hauptvolk” fest­gestellt, als sie einen Blumengebi
nde zurück­ließen; auf dem Fried­hof Ket­zin zehn Per­so­n­en, die augen­schein­lich der recht­sex­trem­istis­chen Szene angehören. 

 

Es bet­rifft dich!”

Extrem­is­mus-Ausstel­lung in Neu­rup­pin eröffnet

 

Im Ober­stufen­zen­trum Neu­rup­pin wurde heute die Ausstel­lung “Es bet­rifft dich! Demokratie schützen — Gegen Extrem­is­mus in Deutsch­land” feier­lich eröffnet. Sie wird vom 15. bis 29. Novem­ber zu sehen sein. 

 

Die Mul­ti-Media-Schau des Bun­de­samtes für Ver­fas­sungss­chutz spricht “jün­gere Besuch­er, Schulk­lassen, aber auch Lehrer und Erzieher, Medi­en­vertreter und alle poli­tisch inter­essierten Bürg­er” an. Sie reist seit Früh­jahr 2000 durch Deutsch­land. Erfol­gre­ich gastierte sie bere­its u. a. in Cot­tbus und in Lübbe­nau. In Neu­rup­pin wird sie ganz gewiss eben­so großes Inter­esse finden. 

 

Mit ges­pan­nter Erwartung

 

Inter­essen­ten aus der Bevölkerung, Schü­lerin­nen und Schüler, Lehrerin­nen und Lehrer, Polizis­ten und Jour­nal­is­ten hat­ten sich erwartungsvoll in der Aula der Schule ver­sam­melt. Der stel­lvertre­tende Schulleit­er des Ober­stufen­zen­trums Neu­rup­pin, Herr Michaelis, begrüßte die Gäste. 

 

Die Mah­nung zum friedlichen Zusam­men­leben in einem Gemein­we­sen ver­band der Stel­lvertreter des Lan­drats, Herr Dr. Apelt, mit einem ganz konkreten Wun­sch: Die chi­ne­sis­chen Schü­lerin­nen und Schüler, die dem­nächst nach Neu­rup­pin kom­men, mögen hier eine fre­undliche Auf­nahme finden! 

 

Staatssekretär Szy­man­s­ki vom Min­is­teri­um für Bil­dung, Jugend und Sport sprach das Gruß­wort der Lan­desregierung. Er hob die bish­eri­gen Anstren­gun­gen des Lan­des im Kampf gegen den Extrem­is­mus her­vor. Die Kern­punk­te des Hand­lungskonzepts “Tol­er­antes Bran­den­burg” seien 

 

* Mobil­isierung der Gesellschaft

* Äch­tung von Gewalt und Unter­stützung für die Opfer

* Entwick­lung und Unter­stützung von lokalen, demokratis­chen Struk­turen und der kom­mu­nalen Öffentlichkeit

* Entwick­lung von Tol­er­anz, Sol­i­dar­ität und Abbau von Fremdenangst.

 

Zulet­zt ergriff der Press­esprech­er des Bun­de­samtes für Ver­fas­sungss­chutz, Herr Dr. Lange, das Wort. Er weit­ete den Blick über Bran­den­burgs Gren­zen und den Recht­sex­trem­is­mus hinaus. 

 

Während in den 70er und 80er Jahren der Linkster­ror­is­mus im Bren­npunkt der Aufmerk­samkeit ges­tanden habe und in den 90er Jahren der Recht­sex­trem­is­mus, so sei spätestens seit den Ter­ro­ran­schlä­gen vom 11. Sep­tem­ber 2001 klar: Die Haupt­ge­fahr dro­ht vom islamistis­chen Ter­ror­is­mus. Als Ver­bün­de­ter der USA sei auch Deutsch­land davon betroffen. 

 

Nach wie vor sei aber auch der Recht­sex­trem­is­mus, ins­beson­dere in sein­er gewalt­bere­it­en Vari­ante, vir­u­lent. Dies gelte vor allem für die neuen Bun­deslän­der. Doch auch der Link­sex­trem­is­mus sei nicht zu ver­nach­läs­si­gen. Autonome hät­ten in jüng­ster Zeit wieder zahlre­iche Bran­dan­schläge verübt. 

 

Musikalisch umrahmt wur­den die Rede­beiträge von einem Stre­ichquar­tett der Musikschule Neuruppin. 

 

Ein Gang durch die Ausstellung

 

Die Ausstel­lung umfasst acht soge­nan­nte Fokus­punk­te. Das “Por­tal der Frei­heit” hin­ter sich lassend, über­schre­it­et der Besuch­er die Schwelle zum Extrem­is­mus. Der wird in seinen drei Erschei­n­ungs­for­men Rechts‑, Links- und Aus­län­derex­trem­is­mus vorgestellt. 

 

Der Weg führt an großflächi­gen Schautafeln vor­bei. Bild­schirme, die auf Berührun­gen reagieren, erlauben einem jeden, sich zu Einzelthe­men sachkundig zu machen. Exponate wie Pro­pa­gan­da­ma­te­r­i­al, Waf­fen und mannshohe Pup­pen machen Hass und Ver­ach­tung, die für den Extrem­is­mus typ­isch sind, sinnlich erfahrbar. 

 

Im Mit­telpunkt der Ausstel­lung ste­ht eine Black­box. Der Besuch­er betritt einen dun­klen Raum, sieht eine ganze Galerie von Opfer­por­traits und schaut über­raschend in einen Spiegel: Er sel­ber kön­nte zum Opfer wer­den! Die Erken­nt­nis eigen­er Betrof­fen­heit wird im his­torischen Teil der Ausstel­lung weit­er­en­twick­elt: Der Rück­blick auf die bei­den deutschen Dik­taturen des 20. Jahrhun­derts sen­si­bil­isiert für die Ver­wund­barkeit der Frei­heit und weckt die Bere­itschaft, die Prinzip­i­en der frei­heitlichen demokratis­chen Grun­dord­nung gegen ihre Feinde zu verteidigen. 

 

Bevor der Besuch­er durch ein Tor “in die Frei­heit” ent­lassen wird, kann er sich anhand eines Berührungsmon­i­tors umfassend über die Fun­da­mente der wehrhaften Demokratie und über den Ver­fas­sungss­chutz als eines ihrer Ele­mente informieren. Doch — so wis­sen die Aussteller -“der beste Ver­fas­sungss­chützer ist immer der kri­tis­che, aufgek­lärte und für die Demokratie engagierte Bürger”. 

 

Wen die Ausstel­lung dazu ani­miert hat, tiefer in die Materie einzusteigen und sich mit den Gefahren für den demokratis­chen Rechtsstaat auseinan­derzuset­zen, der kann sich gle­ich an Ort und Stelle mit zahlre­ich aus­liegen­dem Infor­ma­tion­s­ma­te­r­i­al kosten­los eindecken. 

 

Hin­weise für Interessenten

 

Die Ausstel­lung in Neu­rup­pin ist mon­tags bis don­ner­stags von 9.00 bis 16.00 Uhr und fre­itags von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. 

 

Neben der hier gezeigten Recht­sex­trem­is­musausstel­lung bietet das Bun­de­samt für Ver­fas­sungss­chutz auch die Präsen­ta­tion “Demokratie ist ver­let­zlich — Recht­sex­trem­is­mus in Deutsch­land” an. Städte, die sich für eine dieser Ausstel­lun­gen inter­essieren, kön­nen direkt beim Bun­de­samt oder durch Ver­mit­tlung der bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde Vorbestel­lun­gen aufgeben. Mit Wartezeit­en ist allerd­ings zu rech­nen. Die Kon­tak­t­möglichkeit­en wer­den durch die unteren Links angezeigt. 

 

V‑Mann verurteilt

Vor­würfe gegen Ver­fas­sungss­chutz haltlos

 

Eine ange­bliche “V‑Mann-Affäre” des Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutzes war in die Medi­en ger­at­en, als die Staat­san­waltschaft Berlin am 20. Juli am Rande eines Konz­ertes in Berlin-Marzahn Toni S. fes­t­nehmen ließ — ohne sich mit den zuständi­gen Bran­den­burg­er Behör­den abzustimmen. 

 

Sei­ther wucherten, genährt durch zahlre­iche Indiskre­tio­nen außer­halb Bran­den­burgs, die Speku­la­tio­nen und Verdäch­ti­gun­gen. Ihnen kon­nte die Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde kaum ent­ge­gen­treten, da ihr über Monate Ein­sicht in die entsprechen­den Akten ver­wehrt wurde. 

 

Heute verurteilte das Landgericht Berlin Toni S. wegen Volksver­het­zung, Gewalt­darstel­lung und Ver­wen­dung ver­fas­sungswidriger Kennze­ichen zu zwei Jahren auf Bewährung. 

 

Innen­min­is­teri­um begrüßt Verurteilung

 

Der ehe­ma­lige V‑Mann des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes Toni S. hat­te die CD “Noten des Has­s­es” der recht­sex­trem­istis­chen Berlin­er Band “White Aryan Rebels” (WAR) eben­so wie andere ver­botene Ton­träger vertrieben. 

 

Er behauptete vor Gericht, er habe dafür Rück­endeck­ung vom Ver­fas­sungss­chutz bekom­men. Lei­der ist diese durch­sichtige, zur eige­nen Ent­las­tung vorge­brachte Schutzbe­haup­tung ungeprüft ste­hen geblieben; was der Ver­fas­sungss­chutz sel­ber hierzu vor­tra­gen kann, ist im Prozess gar nicht berück­sichtigt wor­den. Tat­säch­lich hat sich Toni S. über klare Weisun­gen von Seit­en der Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde hinge­set­zt und ohne deren Ken­nt­nis Geschäfte betrieben, mit denen er sich straf­bar gemacht hat. 

 

Dafür ist er nun zu Recht verurteilt wor­den. Denn soweit er außer­halb des vom Ver­fas­sungss­chutz geset­zten Hand­lungsrah­mens agiert hat, haftet er selb­st dafür; die Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde ist nicht ver­ant­wortlich für Tat­en, die ein V‑Mann unabgesti
mmt und auf eigene Faust begeht. 

 

Die Auf­gabe des V‑Mannes

 

Welche Rolle hat­te der Ver­fas­sungss­chutz Toni S. zugedacht? Toni S. war V‑Mann — also eine Per­son aus der recht­sex­trem­istis­chen Szene, die mit dem Ver­fas­sungss­chutz zusam­me­nar­beit­ete, damit ebendiese Szene aufgerollt wer­den kon­nte. Er hat­te u. a. den Auf­trag, die hochkon­spir­a­tiv agierende Band WAR, ihre Pro­duk­tions­beziehun­gen und die Ver­trieb­swege ihrer CDs aufzuk­lären. Um an die inter­na­tionalen Hin­ter­män­ner und an das Netz der Vertreiber in Deutsch­land näher her­anzukom­men, war der V‑Mann mit Wis­sen der bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde an der Ver­bre­itung ein­er bes­timmten Menge der inkri­m­inierten CD beteiligt; nicht jedoch an deren Produktion. 

 

Die Ver­bre­itung ver­fas­sungswidriger Pro­pa­gan­damit­tel ist zwar nach § 86 Absatz 1 Strafge­set­zbuch ver­boten. Doch bes­timmt der Absatz 3 dieses Para­graphen, dass man sich nicht straf­bar macht, wenn die Ver­bre­itung ver­fas­sungswidriger Pro­pa­gan­damit­tel der Abwehr ver­fas­sungswidriger Bestre­bun­gen dient. Der Zweck recht­fer­tigt in diesem Fall das Mit­tel. Der Zweck: die Aufk­lärung und nach­fol­gende Zer­schla­gung eines inter­na­tionalen Ringes von Pro­duzen­ten und Vertreibern, die men­schen­ver­ach­t­ende, het­zerische Aufrufe auf Ton­trägern in der ein­schlägi­gen Szene ver­bre­it­eten und noch mas­siv­er ver­bre­it­en woll­ten. Das Mit­tel: eine zeitlich und sach­lich begren­zte Mitwirkung an diesem Treiben. Diese Recht­sauf­fas­sung hat gute Gründe für sich. 

 

Unge­heuer­liche Vorwürfe

 

Die Behaup­tung der Berlin­er Staat­san­waltschaft, die aus­ländis­chen Her­steller und die inländis­chen Vertreiber seien auch ohne Zutun des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes bekan­nt, trifft nicht zu. Und der unge­heuer­liche Vor­wurf, ohne den Ver­fas­sungss­chutz hätte es die inkri­m­inierte CD gar nicht gegeben, ver­di­ent eine scharfe Zurückweisung. 

 

Vielmehr hat der unabges­timmte, vor­eilige Zugriff vom 20. Juli dafür gesorgt, dass nun weit­ere Per­so­n­en, die in die Pro­duk­tion und den Han­del mit recht­sex­trem­istis­chen Ton­trägern ver­wick­elt sind, nicht belangt wer­den kön­nen. Denn es fehlt an Beweisen gegen sie, die bei einem pro­fes­sionelleren Zusam­men­spiel der
Sicher­heits­be­hör­den hät­ten erlangt wer­den können.
Die Neon­azis frohlock­en darüber. 

 

Weit­ere Ermittlungen

 

Ein Vor­wurf zielt auch auf den zuständi­gen V‑Mann-Führer, also den Bedi­en­steten des Ver­fas­sungss­chutzes, der den V‑Mann anleit­ete: Er habe Straftat­en des V‑Mannes gedeckt und deren Aufk­lärung vere­it­elt. Der­gle­ichen darf sich ein V‑Mann-Führer selb­stver­ständlich nicht zuschulden kom­men lassen. Nun­mehr wird in dieser Sache eine Staat­san­waltschaft in Bran­den­burg ermit­teln. Dem zu erwartenden Ver­fahren kann die Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde guten Gewis­sens entgegensehen.

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Innenminister verteidigt Interview

POTSDAM Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) sieht jüng­ste Vor­würfe und Rück­tritts­forderun­gen nach seinem Inter­view für die recht­sori­en­tierte Zeitung “Junge Frei­heit” nach eige­nen Worten “ganz entspan­nt”. Man dürfe nicht Recht­sex­trem­is­mus mit Rechts ver­wech­seln, sagte er gestern. PDS und Grüne kri­tisierten Schön­bohm wegen des Inter­views und forderten, dass er seinen Hut nehmen soll. 

Zum Ver­dacht der PDS, die SPD/C­DU-Regierung bere­ite mit dem Inter­view einen Kur­swech­sel bei der Bekämp­fung des Recht­sex­trem­is­mus vor, äußerte sich Schön­bohm nicht. “Ich decke das gesamte Spek­trum ab”, meinte der Min­is­ter unter Hin­weis darauf, dass er auch schon dem “Neuen Deutsch­land” und der “taz” Inter­views gegeben habe. In der “Jun­gen Frei­heit” wiederum hät­ten sich auch schon Poli­tik­er wie Michel Fried­man vom Zen­tral­rat der Juden geäußert. 

Der Vor­sitzende der PDS-Land­tags­frak­tion, Lothar Bisky, hat­te seinen Vor­wurf eines Kur­swech­sels davon abgeleit­et, dass auch Min­is­ter­präsi­dent Matthias Platzeck (SPD) eher gelassen auf das Inter­view seines Stel­lvertreters Schön­bohm reagierte. Notwendig sei ein Macht­wort des Regierungschefs, meinte Bisky hinge­gen. In dem Inter­view hat­te Schön­bohm unter anderem die Ansicht vertreten, dass die rot-grüne Bun­desregierung in der Ver­gan­gen­heit die Bekämp­fung des Recht­sex­trem­is­mus parteipoli­tisch gegen die CDU instru­men­tal­isierte. Nach den Anschlä­gen auf eine Düs­sel­dor­fer S- Bahn-Sta­tion und Syn­a­goge im Jahr 2000 habe es mit dem “Kampf gegen Rechts” einen “verord­neten, moralisch über­höht­en Aktion­is­mus” gegeben; während des “Auf­s­tandes Zuständi­ger und Anständi­ger gegen Rechts” seien die recht­sex­trem motivierten Straftat­en sprung­haft angestiegen, danach aber zurückgegangen. 

Wegen des Beitrags hat­te am Woch­enende die bran­den­bur­gis­che Grü­nen-Bun­destagsab­ge­ord­nete Cor­nelia Behm die sofor­tige Ent­las­sung Schön­bohms ver­langt. Das Blatt sei “ein Forum für recht­sex­treme Autoren”, meinte sie. 

Es wäre gut, wenn Platzeck Ein­deutigkeit demon­stri­erte, betonte Bisky. Eine ein­deutige Hal­tung der SPD/C­DU-Koali­tion im Vorge­hen gegen den Recht­sex­trem­is­mus sei nicht zu erken­nen. Ein Beleg dafür sei die V‑Mann-Affäre. Der Ver­fas­sungss­chutz “kun­gele” mit Recht­sex­trem­is­ten, indem er eine CD mit Mord­dro­hun­gen gegen Poli­tik­er vertreiben lasse, sagte Bisky.

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V‑Mann-Affäre wird vermutlich nie aufgeklärt


Nach dem Urteil des Berlin­er Landgericht­es gegen den ehe­ma­li­gen V‑Mann aus Cot­tbus, Toni S., hat­ten viele gehofft, jet­zt würde Klarheit in die Rolle des märkischen Geheim­di­en­stes bei der Her­stel­lung und Verteilung der recht­sradikalen Hass-CD gebracht. Bish­er verge­blich. Par­la­men­tarische Vorstöße der PDS wur­den abgeschmettert. 

Für Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm hat­te der Berlin­er Prozess gegen den Ex-V-Mann Toni S. aus Cot­tbus “eine poli­tis­che Dimen­sion”. Die bekommt nun auch der Umgang mit der Spitzel-Affäre in Bran­den­burg. Ein Anhalt­spunkt dafür: Der in dieser Angele­gen­heit kri­tis­che Bran­den­burg­er Gen­er­al­staat­san­walt Erar­do Raut­en­berg darf sich in Sachen V‑Mann vor­läu­fig nicht mehr öffentlich äußern. 

Vor­läu­figes Stillschweigen 

Dazu gibt es eine “Vere­in­barung” zwis­chen dem Gen­er­al­staat­san­walt und der ihm weisungs­befugten Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Rich­stein, wie Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm CDU-Mit­glied. Rolf Grüne- baum, Raut­en­bergs Sprech­er, bestätigt das und sagt darüber hin­aus kein Wort. Erar­do Raut­en­berg hat­te für Schlagzeilen gesorgt, weil er vor einiger Zeit öffentlich äußerte, nach sein­er Auf­fas­sung dürften V‑Leute keineswegs ohne Fol­gen Straftat­en bege­hen, selb­st dann nicht, wenn dadurch Hin­ter­män­ner aufgedeckt wer­den kön­nten. Damit hat­te Raut­en­berg, bezo­gen auf die Affäre um Toni S., der Auf­fas­sung von Schön­bohm wider­sprochen. Der hielt die Ver­bre­itung von Pro­pa­gan­damit­teln für möglicher­weise gerecht­fer­tigt, wenn sie der Abwehr ver­fas­sungs­feindlich­er Bestre­bun­gen diene. Und Raut­en­berg ging noch weit­er. Mit einem Schreiben an seine Kol­le­gen in anderen Bun­deslän­dern und an den Gen­er­al­bun­de­san­walt stieß er eine öffentliche Diskus­sion zu dieser Frage an. Die ist in Bran­den­burg nun vor­erst zu Ende. Auch was viele sein­er Kol­le­gen ihm bish­er geant­wortet haben, muss Raut­en­berg vor­erst für sich behal­ten. Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Rich­stein bestätigt die “Vere­in­barung, sich vor­erst nicht mehr zu diesem The­ma zu äußern”. Deshalb will die Jus­tizmin­is­terin auch nichts dazu sagen, welche Recht­sauf­fas­sung sie selb­st und ihre Fach­abteilung für Strafrecht in dieser Frage vertreten. Jede Ein­flussnahme auf die in Cot­tbus laufend­en Ermit­tlun­gen zur Ver­strick­ung des V‑Mann-Führers von Toni S. weist die Min­is­terin jedoch entsch­ieden zurück. Sie habe sich bish­er nur darüber informiert, ob bes­timmte, über die Presse bekan­nt gewor­dene Fak­ten in den nach Cot­tbus abgegebe­nen Ermit­tlung­sun­ter­la­gen enthal­ten seien. Für den Vor­sitzen­den des Richter­bun­des in Bran­den­burg, Wolf Kahl, zeigt der Vor­gang, wie unhalt­bar es sei, dass der Gen­er­al­staat­san­walt in Bran­den­burg poli­tis­ch­er Beamter und damit vom Jus­tizmin­is­teri­um weisungsab­hängig sei. Nur fünf Bun­deslän­der hiel­ten noch an dieser Struk­tur fest, so Kahl. Als poli­tis­ch­er Beamter soll der Gen­er­al­staat­san­walt jed­erzeit mit den poli­tis­chen Zie­len der Lan­desregierung übere­in­stim­men”, kri­tisiert der Richter­bundsvor­sitzende, “da sind Kon­flik­te vor­pro­gram­miert”. Eine Aufk­lärung sei in diesem Kli­ma erschw­ert. Juris­tisch aufk­lären soll die Affäre nun die Cot­tbuser Staat­san­waltschaft. Bei ihr läuft ein Ermit­tlungsver­fahren wegen Strafvere­it­elung gegen den V‑Mann-Führer von Toni S., Tarn­name “Dirk Bar­tok”. Zur Zeit warten die Cot­tbuser Ermit­tler auf das aus­führliche schriftliche Urteil gegen Toni S. vom Landgericht Berlin. Ihre Möglichkeit­en, aufzuk­lären, inwieweit Bar­tok vom mas­siv­en Han­del des V‑Mannes mit recht­sradikalen CDs wusste, sind jedoch sehr begren­zt. Bar­tok hätte als Beschuldigter das Recht, die Aus­sage zu ver­weigern. Bish­er ist er jedoch noch nicht vorge­laden wor­den. Toni S., der vor ein­er Woche verurteilte Ex-V-Mann, hat in ein­er ersten Vernehmung vor sein­er Verurteilung auch geschwiegen. Jet­zt, nach­dem sein Urteil recht­skräftig ist, hat er diese Möglichkeit nicht mehr. Trotz­dem darf bezweifelt wer­den, ob er Bar­tok noch ein­mal so schw­er belastet wie in dem Berlin­er Ver­fahren. Schließlich sorgt die Bran­den­burg­er Polizei derzeit dafür, dass S. vor möglich­er Rache aus der braunen Szene geschützt wird. Von Berlin­er Ermit­tlern mit­geschnit­tene Tele­fonge­spräche zwis­chen Bar­tok und seinem Spitzel, die den V‑Mann-Führer belas­ten, dür­fen außer­dem ver­mut­lich in den Cot­tbuser Ermit­tlun­gen aus rechtlichen Grün­den nicht ver­wen­det wer­den. Das Landgericht Berlin hat­te den Cot­tbuser Ex-V-Mann wegen Beteili­gung an Her­stel­lung und Ver­trieb der Hass-CD mit Mor­daufrufen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das sei, so das Berlin­er Landgericht in der Urteils­be­grün­dung, mit Wis­sen und Dul­dung des Bran- den­burg­er Ver­fas­sungss­chutzes geschehen. Jörg Schön­bohm wies das am Don­ner­stag im Land­tag zurück. Als die PDS dort nach den Kon­se­quen­zen aus dem Berlin­er Urteil fragte, sagte der Innen­min­is­ter, die Hass-CD sei bere­its pro­duziert gewe­sen, bevor der Geheim­di­enst davon erfahren habe. Dass die CD pro­duziert war, sei dem Ver­fas­sungss­chutz erst erkennbar gewor­den, als der V‑Mann eine fer­tige CD übergeben habe, konkretisierte das Innen­min­is­teri­um auf Nach­frage. Das ste­ht im klaren Wider­spruch zu dem, was Ex-V-Mann Toni S. bei der Berlin­er Polizei aus­ge­sagt hat­te. Der ehe­ma­lige Zuträger schilderte dort, dass Ver­fas­sungss­chutzmi­tar­beit­er Bar­tok, ihn wenige Wochen nach der Anwer­bung im Herb­st 2000 gefragt habe, ob er weiß, dass die Hass-CD hergestellt wer­den soll. Er habe das bestätigt und gesagt, dass es jet­zt konkret werde. Nach Ermit­tlun­gen der Berlin­er Staat­san­waltschaft waren die CDs nach dem Bren­nen in Thai­land Mitte Jan­u­ar 2001 nach Deutsch­land geliefert wor­den. Nach ihren Erken­nt­nis­sen hat­te der Ex-V-Mann auch erst im Novem­ber und Dezem­ber 2000 Wer­beaufk­le­ber und Hüllen für die CD in Gubin druck­en lassen. Das, so ver­sichert das Innen­min­is­teri­um, habe er seinem V‑Mann-Führer ver­heim­licht. Toni S. wurde nach Angaben des Innen­min­is­teri­ums schon in der ersten Hälfte des Jahres 2000 Spitzel, ein halbes Jahr vor der CD-Produktion. 

Kein Inter­esse an Akteneinsicht 

Die Anre­gung der Berlin­er Richter, mit einem Unter­suchungsauss­chuss in Bran­den­burg aufzuk­lären, wie eng die Zusam­me­nar­beit zwis­chen Toni S. und Dirk Bar­tok war, hat Angesichts ein­er großen Koali­tion in Pots­dam kaum Aus­sicht auf Erfolg. In der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion, die den Geheim­di­enst überwachen soll, lehnte die Koali­tion­s­mehrheit von SPD und CDU bere­its die PDS-Forderung nach Aktenein­sicht beim Ver­fas­sungss­chutz ab. Es gebe keine neuen Sachver­halte, deshalb müsse man auch nicht in die Akten schauen, begrün­dete der Kom­mis­sionsvor­sitzende Christoph Schulze (SPD) den fehlen­den Aufklärungsdrang.

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Wischnath gibt Schönbohm Rückendeckung


Bran­den­burg­er Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) ste­ht wegen eines Inter­views mit der recht­sradikalen Zeitung “Junge Frei­heit” in der Kri­tik (die RUNDSCHAU. Aber jet­zt bekommt Schön­bohm uner­wartete Rück­endeck­ung ­ von einem sein­er bis­lang schärf­sten Kri­tik­er. Gegenüber der RUNDSCHAU berichtete) nahm der Vor­sitzende des Bran­den­burg­er Aktions­bünd­niss­es gegen Gewalt, Recht­sex­trem­is­mus und Frem­den­feindlichkeit, Rolf Wis­chnath, Schön­bohm aus­drück­lich gegen Vor­würfe in Schutz, er würde mit dem Inter­view den Kon­sens der Demokrat­en im “Kampf gegen Rechts” ver­lassen. Mit diesem Argu­ment hat­te die grüne Bun­destagsab­ge­ord­nete Cor­nelia Behm sog­ar die Ent­las­sung Schön­bohms gefordert, der bere­its nach dem Urteil des Berlin­er Landgericht­es in der V‑Mann-Affäre unter Druck ste­ht. Zwar stellt auch Wis­chnath die Frage, ob es “poli­tisch klug” von Schön­bohm sei, ein “wichtiges Inter­view” einem Organ wie der “Jun­gen Frei­heit” zu geben, das “in sein­er Aus­rich­tung zwis­chen Nation­al­is­mus und Recht­sex­trem­is­mus ange­siedelt” wer­den müsse. Doch stellt der Gen­er­al­su­per­in­ten­dent zugle­ich klar: Schön­bohm habe “ein­mal mehr gezeigt, dass er ein stark­er kon­ser­v­a­tiv­er Poli­tik­er ist, der sich im recht­en Flügel der CDU verortet”. Unbeschadet der Dif­feren­zen in der Ein­schätzung des demokratis­chen Wider­standes gegen den Recht­sex­trem­is­mus stimme er Schön­bohm jedoch darin zu, dass die Unter­schei­dung zwis­chen “rechts” und “recht­sex­trem” gewahrt wer­den muss. “Die CDU und andere kon­ser­v­a­tive Demokrat­en bleiben unverzicht­bar im gemein­samen poli­tis­chen und gesellschaftlichen Kampf gegen Gewalt, Recht­sex­trem­is­mus und Frem­den­feindlichkeit.” Diese Gemein­samkeit dürfe nicht instru­men­tal­isiert wer­den, “um wech­sel­seit­ig linke und rechte Demokrat­en auszu­gren­zen”. Der bran­den­bur­gis­che Innen­min­is­ter, so Wis­chnath, habe durch seine Poli­tik gezeigt, dass er dem Recht­sex­trem­is­mus und seinen Gewalt­tat­en unnachgiebig gegenüber­tritt. Gestern erneuerte Joachim Gessinger, Mit­glied des Lan­desvor­standes der Grü­nen, die Forderung an Platzeck, Schön­bohm wegen des Inter­views zu ent­lassen. In dem Inter­view hat­te Schön­bohm ein klares kon­ser­v­a­tives Pro­fil der Union angemah­nt und Rot-Grün vorge­wor­fen, in der Ver­gan­gen­heit die Bekämp­fung des Recht­sex­trem­is­mus parteipoli­tisch gegen die Union instru­men­tal­isiert zu haben. 

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NPD meldet Aufmarsch in Potsdam an

Die recht­sex­treme NPD hat für den kom­menden Sam­stag einen Auf­marsch in Pots­dam angemeldet. Dieser soll um elf Uhr vor­mit­tags am Haupt­bahn­hof mit etwa 300 Teil­nehmern begin­nen. Das hat Polizeiprä­sid­i­umssprech­er Rudi Son­ntag gestern der MAZ bestätigt. Über die Anmel­dung, die der NPD-Lan­desver­band Berlin-Bran­den­burg in der ver­gan­genen Woche ein­re­ichte, sei noch nicht entschieden. 

Dies­mal bietet das Kundge­bungsmot­to nicht — wie beim Auf­marsch im Sep­tem­ber — eine ver­fas­sungsrechtliche Hand­habe zum Ver­bot. Während die Polizei damals einen volksver­het­zen­den Ansatz für den aus­län­der­feindlichen Auf­marsch sah und die Ver­anstal­tung ver­bot, hoben die Gerichte diese Entschei­dung wieder auf. Jet­zt find­et der Marsch unter dem Mot­to “Gegen US-Ter­ror — kein Blut für Öl” statt. Trotz­dem rech­net das Polizeiprä­sid­i­um mit linken Gegen­demon­stra­tio­nen. Angemeldet aber war bis gestern Abend noch nichts. Son­ntag zufolge geht die Polizei davon aus, dass der NPD-Aufzug nicht grund­sät­zlich ver­boten wer­den kann. Die Polizei behalte sich allerd­ings auch jet­zt wieder die Möglichkeit vor, Ort, Zeit und Weg der NPD-Kundge­bung zu ändern, sagte Son­ntag. Man werde “nicht dulden, dass sich die NPD zu jed­er Zeit an jedem Ort in Pots­dam ver­sam­melt.” Dank Aufla­gen hat­te man im Sep­tem­ber bei­de Demon­stra­tions­blöcke weit­ge­hend auseinan­der gehalten. 

Soll­ten sich linke Demon­stran­ten mit Spruch­bän­dern in Pots­dam ver­sam­meln, genössen sie nicht mehr den Schutz als Spon­tandemon­stra­tion, die nicht angemeldet wer­den braucht, erk­lärte Son­ntag. Nor­maler­weise muss man eine Kundge­bung spätestens 48 Stun­den vor dem Stat­tfind­en anmelden. 

Mit der NPD habe es am Mon­ta­gnach­mit­tag ein erstes Gespräch der Polizei gegeben. Son­ntag stellt aber klar, dass es hier­bei nicht um Koop­er­a­tion geht, son­dern um die “Fes­tle­gung von Spiel­regeln” für die Kundgebung. 

Auf jeden Fall müssten Demon­stran­ten bei­der Lager damit rech­nen, auf Waf­fen oder Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen durch­sucht zu wer­den, sagte er. Das hat­te man auch im Sep­tem­ber so gehandhabt. 

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Rechte Jugendliche im Klub

Nach dem Auf­marsch von jun­gen Recht­en am Son­nta­gnach­mit­tag hat­ten drei von ihnen noch einen kurzen abendlichen “Auftritt ” im Jugend­klub “Dock28 ” in der Hoy­er­swer­daer Liselotte-Her­rmannstraße: Nach gestri­gen Angaben der Polizei waren die 20‑, 23- und 24-Jähri­gen voll­trunk­en, als sie gegen 19.15 Uhr in den Klub ein­trat­en, den Hit­ler­gruß skandierten und eine CD mit recht­sex­tremem Inhalt abspiel­ten. Die Auf­forderung zu ver­schwinden ignori­erten die jun­gen Män­ner. Erst als die Polizei gerufen wurde, sucht­en sie das Weite ­ wur­den aber kurze Zeit später gestellt. Eine sofor­tige Vernehmung war laut Polizei auf­grund des Alko­hole­in­flusses unmöglich. 

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Schönbohm unterläuft Engagement der Stadt Potsdam gegen Rechtsextremismus”

Die Frak­tion Die Andere fordert den ehe­ma­li­gen Pots­damer Ober­bürg­er­meis­ter Matthias
Platzeck und die SPD-Land­tags­frak­tion auf, schnell­st­möglich für die Ent­las­sung des
Innen­min­is­ters Jörg Schön­bohm zu sorgen. 

In den let­zten Monat­en hat Jörg Schön­bohm gesellschaftlich­es Engage­ment gegen rechte Gewalt mehrfach unter­laufen. Der unter Kon­trolle Her­rn Schön­bohms agierende Ver­fas­sungss­chutz war selb­st in rechte Straftat­en ver­strickt und finanzierte recht­sex­trem­istis­che CDs, die sog­ar Mor­daufrufe enthielten. 

Daß dies kein Betrieb­sun­fall war, beweist das neuer­liche Inter­view Schön­bohms in der vom Ver­fas­sungss­chutz in NRW beobachteten und im Bun­desver­fas­sungss­chutzbericht 2001
als Forum für recht­sex­treme Autoren eingeschätzten Jun­gen Frei­heit. Allein die Tat­sache, daß ein für die Überwachung recht­sex­tremer Zeitschriften zuständi­ger Min­is­ter diesen selb­st Inter­views gibt und damit aktiv zur Schaf­fung von
Akzep­tanz für rechte Pub­lika­tio­nen beiträgt, macht diesen als Min­is­ter untragbar. 

Aber Jörg Schön­bohm geht noch weit­er. Er nutzt das Inter­view in der recht­sex­tremen Jun­gen Frei­heit dazu, bürg­er­lich­es Engage­ment gegen rechte Gewalt­tat­en lächer­lich zu
machen und gren­zt sich sog­ar von ein­er Teil­nahme an Ver­anstal­tun­gen gegen Rechts aus­drück­lich ab. 

Schön­bohm unter­läuft nicht nur das anerken­nenswerte Engage­ment der Stadt Pots­dam gegen recht­sex­trem­istis­che Struk­turen und Gewalt, son­dern offen­bart in dem Interview
mit der JF eigene recht­sex­trem­istis­che Denkmuster. So sorgt sich Schön­bohm in völkisch­er Tra­di­tion angesichts niedriger Geburten­rat­en: „Es ist richtig, daß wir in diesem Land eigentlich ern­sthaft die Frage disku­tieren müßten, ob wir wirk­lich das deutsche Volk schrit­tweise reduzieren wollen. … Wir wür­den sozusagen in den Staub
der Geschichte fall­en.“ Aus­gerech­net in dem nicht ger­ade progressiven
Zuwan­derungs­ge­setz sieht Schön­bohm in Anlehnung an Über­frem­dungsäng­ste „eine
Ver­schränkung aus 68er-Ide­olo­gie und der linken Irrlehre des Multikulturalismus“. 

Obwohl inzwis­chen der Bun­destag den 2. Weltkrieg ein­stim­mig als
„völk­er­rechtswidri­gen Angriff­skrieg“ bew­ertet hat, teilt Schön­bohm der JF mit, daß
er „die Leis­tun­gen unser­er Sol­dat­en am Ende des Zweit­en Weltkrieges“ „im höchsten
Maße achte“ und iden­ti­fiziert sich damit mit den faschis­tis­chen Kriegszie­len der
Wehrma­cht. Ob an den Schulen oder in gle­ichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften,
über­all ver­mutet Schön­bohm in weltver­schwörungs­the­o­retisch motivierten
Hor­rorszenar­ien das Ende der Nation und das Aufge­hen der Saat der 68er. 

Die Behaup­tung, daß durch die repres­siv­en Maß­nah­men des Innen­min­is­teri­ums die Zahl
rechter Straftat­en in Bran­den­burg zurück­ge­gan­gen sei, ist nicht nur falsch, sondern
ver­harm­lost auch die weit­er ver­fes­tigten recht­sex­tremen Struk­turen. Erst vor wenigen
Tagen stellte der Kon­flik­t­forsch­er Wil­helm Heit­mey­er fest, daß Ras­sis­mus in der
Bun­desre­pub­lik zunehme. Die Aus­län­der­beauf­tragte der Stadt Pots­dam stellte in ihrem
Jahres­bericht in der let­zten Stadtverord­neten­ver­samm­lung einen deut­lichen Anstieg
rechter Über­griffe in Pots­dam fest. In der Krim­i­nolo­gie ist seit langem anerkannt,
daß Krim­i­nal­sta­tis­tiken mehr über die Erfas­sung und Ver­fol­gung als über die Begehung
von Straftat­en aus­sagen. Ganz offen­sichtlich gilt dies auch für die von
Innen­min­is­ter Schön­bohm präsen­tierten Erfolgsberichte. 

Die Frak­tion Die Andere fordert den Min­is­ter­präsi­den­ten Platzeck auf, Innenminister
Schön­bohm umge­hend zu ent­lassen. Wenn Matthias Platzeck und die SPD glaub­haft gegen
Recht­sex­trem­is­mus vorge­hen wollen, kön­nen sie Polizei und Ver­fas­sungss­chutz nicht
aus­gerech­net einem Recht­sex­trem­is­ten überlassen. 

Axel Kruschat

Inforiot