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Demonstration der Neonazis: Verbote bestätigt

Frank­furt (Oder)/Halbe. Das Hick­hack um die Neon­azi-Demon­stra­tion am Volk­strauertag in Halbe hat ein Ende gefun­den. Das Oberver­wal­tungs­gericht (OVG) in Frank­furt (Oder) ver­bot am Fre­itag sowohl den geplanten Auf­marsch von Recht­sex­tremen auf dem Sol­daten­fried­hof von Halbe und unter­sagte auch drei Gegen­demon­stra­tio­nen. Das OVG fol­gte damit dem Antrag des Frank­furter Polizeiprä­sid­i­ums, das Wider­spruch gegen das Urteil des Ver­wal­tungs­gerichts ein­gelegt hat­te. Das Ver­wal­tungs­gericht hat­te die Neon­azi-Demon­stra­tion wenige Stun­den zuvor mit ein­schränk­enden „Maß­gaben” genehmigt. Das Oberver­wal­tungs­gericht fol­gte dage­gen am Fre­itag der Frank­furter Polzei, die argu­men­tiert hat­te, die Demon­stra­tio­nen seien nicht mit dem Bran­den­burg­er Feiertags­ge­setz vere­in­bar. Das gel­tende Recht ver­bi­ete am Volk­strauertag poli­tis­che Demon­stra­tio­nen zwis­chen 4 und 24 Uhr, hieß es zur Begrün­dung. Der Sze­nean­führer Chris­t­ian Worch wollte am Son­ntag mit 1000 Neon­azis in Halbe demon­stri­eren. Das Mot­to lautete „Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsol­dat­en”. Auf dem Wald­fried­hof liegen etwa 22 000 Sol­dat­en und Zivilis­ten begraben, die im April 1945 bei den schw­eren Kämpfen in der Region ums Leben kamen. 1990 und 1991 marschierten in Halbe Hun­derte Recht­sex­trem­is­ten auf. Bis 2001 blieben Demon­stra­tio­nen auf dem Gelände ver­boten. Das Ver­wal­tungs­gericht war der Ansicht, das Ver­bot der Polizei sei „mit der ständi­gen Recht­sprechung der Ver­wal­tungs­gerichte und des Bun­desver­fas­sungs­gerichts zum Ver­samm­lungs­ge­setz unvere­in­bar”. In den let­zten Jahren kon­nten Neon­azis mehrere Märsche bei Gericht­en durch­set­zen. Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) nan­nte Ver­anstal­tun­gen von Neon­azis am Volk­strauertag eine „unerträgliche Störung der Toten­ruhe”. Außer­dem will der Min­is­ter sich erneut für eine Änderung des Demon­stra­tionsrechts ein­set­zen. Wäre die Polizei mit ihrem Ver­bot auch vor dem Oberver­wal­tungs­gericht gescheit­ert, wären nach Ansicht von Sicher­heit­skreisen etwa 700 Recht­sex­trem­is­ten nach Halbe kom­men. Außer­dem waren bis zu 1500 Gegen­demon­stran­ten erwartet wor­den. Vor allem linke Grup­pen wie die „Antifaschis­tis­che Aktion” mobil­isierten für eine Kundge­bung in Halbe. Mit dem Ver­bot des Oberver­wal­tungs­gerichts gilt jet­zt als sich­er, dass „nor­male” Besuch­er des Fried­hofs in Ruhe ihrer Ange­höri­gen gedenken können.

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Deutlich weniger politisch motivierte Gewalt in Brandenburg

Berlin/Potsdam (ddp-lbg). Poli­tisch motivierte Gewalt in Bran­den­burg geht deut­lich zurück. «In den ersten neun Monat­en dieses Jahres reg­istri­erte die Polizei ins­ge­samt 64 poli­tisch motivierte Gewalt­de­lik­te gegenüber 88 im Vor­jahreszeitraum», sagte Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) dem «Berlin­er Kuri­er» (Sam­sta­gaus­gabe). Das seien 27,3 Prozent weniger als in den ersten neun Monat­en 2001. Vor allem im recht­en Spek­trum ver­ringerte sich die Zahl der Vor­fälle um 32 Prozent auf 49. «Unser Konzept aus Repres­sion und Präven­tion mit hohem Fah­n­dungs- und Aufk­lärungs­druck durch Polizei und Ver­fas­sungss­chutz bewährt sich», betonte der Min­is­ter. «Wir wer­den diesen Kurs fort­set­zen und weit­er hart durch­greifen.» Die Zahl der poli­tisch motivierten Straftat­en ging dem Bericht zufolge von Jan­u­ar bis Sep­tem­ber um ins­ge­samt 39,9 Prozent auf 1076 (2001: 1790) zurück. 673 Delik­te wur­den von recht­en, 47 von linken Grup­pen verübt. Die anderen Fälle kon­nten nicht genau zuge­ord­net werden.

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Halbe: Naziaufmarsch von OVG nochmals verboten

Nazi­auf­marsch in Halbe von Oberver­wal­tungs­gericht wieder ver­boten — Nazis ziehen mit neuer Klage gegen das Ver­bot vor das Bun­desver­fas­sungs­gericht — Antifa-Kundge­bun­gen dür­fen nach Klage vor dem Ver­wal­tungs­gericht mit Aufla­gen stat­tfind­en. — Antifaschis­tis­che Gegen­mo­bil­isierung läuft weit­er — Stramm­ste­hen heißt untergehen! -

 

Der Nazi-Auf­marsch am soge­nan­nten “Volk­strauertag” (17.11.2002) auf dem Sol­daten­fried­hof im süd­bran­den­bur­gis­chen Halbe (bei Berlin) wurde heute in den Aben­stun­den vom Oberver­wal­tung­gericht wieder ver­boten. Das Ver­wal­tungs­gericht in Frank­furt /Oder hat­te kurz vorher am Nach­mit­tag das polizeiliche Ver­samm­lungsver­bot für den Auf­marsch unter dem Mot­to “Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsol­dat­en” aufge­hoben. Dem­nach soll­ten die Nazis ihren Auf­marsch in der Zeit von 12 bis 18 Uhr durch­führen, allerd­ings beschränk­te das Gericht die “Ver­weil­dauer” auf dem Sol­daten­fried­hof auf zwei Stun­den (von 13 bis 15 Uhr) und ver­bot für das Fried­hof­s­gelände das Mit­führen von Trom­meln und Trans­par­enten. Der Organ­isator und Naz­iführer Worch hat bere­its angekündigt, gegen das Ver­bot bis vor das Bun­desver­fas­sungs­gericht zu ziehen. Es ist also weit­er mit einem kurzfristig genehmigten Auf­marsch in Halbe zu rechnen. 

 

Heute Nach­mit­tag hob das Ver­wal­tungs­gericht auch die Ver­bote für mehrere antifaschis­tis­che Gegen­ver­anstal­tun­gen und die antifaschis­tis­che Gegen­demon­stra­tion “Stramm­ste­hen heißt unterge­hen!” des Bünd­nis “Kein Nazi­auf­marsch in Halbe!” auf. Das heißt konkret, dass sämtliche antifaschis­tis­chen Gegen­ver­anstal­tun­gen — wenn auch durch Aufla­gen etwas eingeschränkt — stat­tfind­en können.
Auch gegen diese Aufhe­bung des Ver­bots der antifaschis­tis­chen Gegen­ver­anstal­tun­gen klagt das Polizeiprä­sid­i­um Frankfurt/Oder, allerd­ings ist im Moment davon auszuge­hen, dass kein erneutes Ver­bot aus­ge­sprochen wird. 

 

Unter dem Ein­druck des her­an­na­hen­den Woch­enende und der Gefahr, dass mehr als 1.000 Nazis durch Halbe marschieren wer­den, läuft die Mobil­isierung der Antifaschis­tis­chen Aktion Berlin [AAB] unter­dessen ver­stärkt weit­er. Inzwis­chen sind wir auf alles vor­bere­it­et. Die Faschis­ten wer­den auf keinen Fall ohne Wider­spruch auf der Strasse durch Halbe marschieren können! 

 

Tre­ff­punkt in Halbe: Son­ntag, 17.11.2002 — 10 Uhr Lindenstr./Kirchstr.

Tre­ff­punkt in Berlin: Son­ntag, 17.11.2002 — 09 Uhr S‑Bahnhof Schöneweide 

 

Busse nach Halbe: 

 

— Zieht euch warm an und denkt an Pro­viant (Halbe ist tot!) 

— Aktuelle Infos kön­nen weit­er­hin unter fol­gen­der Num­mer abge­fragt werden: 

(030) 27 56 07 56 

 

Nazis und “Schön­bohms” in Halbe den Marsch blasen! — Antifa heisst Angriff!

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Richstein fordert Neufassung des Demonstrationsrechtes

Frank­furt (Oder) (MOZ) — Bran­den­burgs Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Rich­stein (CDU) tritt für eine Neu­fas­sung des Demon­stra­tionsrecht­es ein. Es müsse sicherg­stellt wer­den, dass das hohe Gut nicht miss­braucht wer­den kann und Richter aus der Kri­tik kom­men, zu milde bei der Aufhe­bung von Demon­stra­tionsver­boten zu agieren, sagte sie am Fre­itag gegenüber der Märkischen Oderzeitung. 

Ein möglich­er Auf­marsch recht­sex­trem­istis­ch­er Demon­stran­ten am Volk­strauertag vor dem Sol­daten­fried­hof in Halbe (Dah­me­-Spree­wald) zeige, dass hier Hand­lungs­be­darf beste­he, so die Min­is­terin. Die CDU­-Poli­tik­erin forderte, dass eine seit län­gerem im Bun­desrat schmorende Geset­zesini­tia­tive vor­angetrieben werde. „Das Demon­stra­tionsrecht, so wie es heute ver­fasst ist, schützt nicht vor Miss­brauch, wie wir immer wieder bei NPD­Aufmärschen in Berlin erleben mussten“, so die 37jährige. Sie könne sich vorstellen, dass Demon­stra­tio­nen an bes­timmten Plätzen unter­sagt wer­den kön­nten. Als Beispiele nan­nte sie Fried­höfe und Gedenkstätten. 

Die bran­den­bur­gis­che Regierung hoffe weit­er auf ein Ver­bot der NPD durch das Bun­desver­fas­sungs­gericht. Sollte dieses Begehren scheit­ern, recht­fer­tige man damit die Partei in einem Maße, das ihr nicht zukomme. 

Die Min­is­terin, die zudem für die Europa­poli­tik zuständig ist, kündigte für das kom­mende Jahr eine Rei­he von Region­alkon­feren­zen ent­lang der Oder zum The­ma Oster­weiterung der EU an. Sie betonte, dass die Befürch­tun­gen, mit der Auf­nahme Polens kämen ver­stärkt Arbeit­skräfte und Krim­inelle nach Bran­den­burg nicht gerecht­fer­tigt seien. Das Schen­gener Abkom­men, das die Gren­zen ver­schwinden lässt, werde erst in Kraft treten, wenn das Nach­bar­land an seinen Außen­gren­zen die entsprechen­den Sicher­heit­en gewährleis­ten könne.

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Halbe: Verbot der Nazidemo aufgehoben


Der Nazi-Auf­marsch am so genan­nten Volk­strauertag (17. Novem­ber) auf dem Sol­daten­fried­hof im
süd­bran­den­bur­gis­chen Halbe kann stat­tfind­en. Das Ver­wal­tungs­gericht in Frank­furt an der Oder hob am Fre­itag das polizeiliche Ver­samm­lungsver­bot auf. Allerd­ings beschränkt es die “Ver­weil­dauer” auf dem Sol­daten­fried­hof auf zwei Stun­den und ver­bot für das Fried­hof­s­gelände das Mit­führen von Trom­meln und Transparenten. 

Das Polizeiprä­sid­i­um Frankfurt/Oder kündigte indes an, gegen diesem Beschluss Beschw­erde einzule­gen. Der so genan­nte Trauer­marsch von Recht­sex­trem­is­ten steht
unter dem Mot­to “Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsoldaten”. 

Zur Begrün­dung stell­ten die Ver­wal­tungsrichter fest, das von der Polizei aus­ge­sproch­ene Demon­stra­tionsver­bot sei “unvere­in­bar” mit der ständi­gen Recht­sprechung. Ein Ver­samm­lungsver­bot sei nur dann gerecht­fer­tigt, wenn es “aus­re­ichende tat­säch­liche Anhalt­spunk­te für
eine unmit­tel­bare Gefährdung der öffentlichen Sicher­heit oder Ord­nung” gebe. Diese Voraus­set­zung sei aber nicht erfüllt. Daran ändere auch der “Schutzz­weck des Volk­strauertages und die Wid­mung des Fried­hofes” nichts. Nach den Regelun­gen des Feiertags­ge­set­zes seien
am Volk­strauertag Ver­anstal­tun­gen ver­boten, “soweit hier­durch der Gottes­di­enst unmit­tel­bar gestört werde”. 

Gegen das Ver­samm­lungsver­bot am Volk­strauertag für den
Sol­daten­fried­hof in Halbe hat­ten auch mehrere antifaschis­tis­che Ini­tia­tiv­en Eilanträge beim Ver­wal­tungs­gericht ein­gere­icht. Dabei
geht es um eine Demon­stra­tion und eine Kundge­bung zu Ehren
sow­jetis­ch­er Zwangsar­beit­er unter dem Mot­to “Stramm­ste­hen heißt unterge­hen”. Ver­anstal­ter ist das Bünd­nis “Kein Nazi­auf­marsch in Halbe”. Die Antifa-Kundge­bung wurde inzwis­chen unter Aufla­gen genehmigt.

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Halbe: Antifakundgebung nun doch genehmigt


Das Ver­bot für die für den Volk­strauertag am kom­menden Son­ntag geplante
antifaschis­tis­che Gedenkkundge­bung in Halbe ist aufge­hoben und durch schikanöse
Aufla­gen erset­zt wor­den. Die Gedenkkundge­bung “Nie wieder Faschis­mus! Nie wieder
Krieg!” ist an eine abgele­gene Kreuzung (100 Meter von Lindenstrasse/Ecke
Ham­mer­sch­er Weg / Kirch­strasse) ver­ban­nt wor­den. Hier­durch wird der Gedenkcharakter
der Kundge­bung mas­siv behindert. 

Auf dieser Kundge­bung woll­ten die Red­ner der
Kundge­bung Lud­wig Bau­mann (Bun­desvere­ini­gung der Opfer der NS-Miltär­jus­tiz e.V. /
ehe­ma­lige Wehrma­chts­de­ser­teur ) und Lothar Eber­hardt (Inter­essens­ge­mein­schaft
ehe­ma­liger Zwangsar­beit­er unter dem NS-Regime) vor den Gräbern ihrer ermordeten
Lei­densgenossen gedenken. Hin­sichtlich der Aufla­gen äußerte Sil­vio Kurz, Sprecher
des unab­hängi­gen Antifa-Bünd­niss­es: Wir wer­den gegen die schikanöse
Behin­derung und Ver­ban­nung antifaschis­tis­chen Gedenkens juris­tisch vorge­hen”. Der
Anmelder der Gedenkkundge­bung wird vor dem Oberver­wal­tungs­gericht gegen die
örtliche Ver­legung und die Aufla­gen klagen.
Die genauen Infor­ma­tio­nen zu den antifaschis­tis­chen Aktiv­itäten am 17. Novem­ber 2002
kön­nen Sie der Inter­net­seite www.halbe.da.ru entnehmen. 

Mit fre­undlichen Grüßen Sil­vio Kurz 

Trep­tow­er Antifa Gruppe (T.A.G.)

Bünd­nis unab­hängiger Antifagruppen

c/o Info­laden Daneben

Liebigstr. 34

10247 Berlin

(tel) 0173–1070626

T.A.G.@firemail.de

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Gericht entscheidet über Neonazi-Aufmarsch in Halbe

Frank­furt (Oder) (ddp-lbg). Das Ver­wal­tungs­gericht Frank­furt (Oder) will sich heute mit dem ver­bote­nen Neon­azi-Auf­marsch von Halbe befassen. Das Frank­furter Polizeiprä­sid­i­um hat­te zu Wochen­be­ginn den für Son­ntag angemelde­ten Auf­marsch sowie alle Gegen­demon­stra­tio­nen ver­boten. Beim Ver­wal­tungs­gericht waren nach Angaben eines Sprech­ers Eilanträge bei­der Seit­en einge­gan­gen, die Ver­bote aufzuheben.
Der Marsch am Volk­strauertag zum Sol­daten­fried­hof von Halbe sollte unter dem Mot­to «Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsol­dat­en» ste­hen. Dazu wur­den bis zu 1000 Ange­hörige der recht­en Szene aus ganz Deutsch­land erwartet. Die Polizei hat­te das Ver­bot damit begrün­det, dass eine poli­tis­che Kundge­bung dem Charak­ter des Volk­strauertages wider­spreche. Der Wald­fried­hof sei eine Gedenkstätte, die zu Frieden und Ver­söh­nung aufrufe.

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Erneut rechten Aufmarsch verboten

Hoy­er­swer­da. Inner­halb ein­er Woche ist der zweite rechte Auf­marsch in Hoy­er­swer­da von der Stadtver­wal­tung ver­boten wor­den. Der Ober­bürg­er­meis­ter Horst-Dieter Bräh­mig (PDS) habe das Ver­bot gegen die am kom­menden Son­ntag geplante Kranznieder­legung unter­schrieben, teilte Bau-Bürg­er­meis­ter Ste­fan Sko­ra (CDU) gestern Abend mit. Noch im Laufe des Tages war die Stadt laut Rathaussprech­er San­dro Fiebig mit der Gefahre­n­analyse beschäftigt.

Zum Auf­marsch am 17. Novem­ber hat­ten die rechts­gerichtete “Bewe­gung Deutsche Volks­ge­mein­schaft” und ver­schiedene Grup­pierung aus dem sel­ben poli­tis­chen Spek­trum aufgerufen. Angemeldet wurde die Ver­samm­lung am Hoy­er­swer­daer Kriegerdenkmal von ein­er Pri­vat­per­son aus West­deutsch­land. Laut deren Angaben woll­ten sich am Volk­strauertag 35 Men­schen tre­f­fen und umrahmt von Fack­elschein Kränze nieder­legen. Indes wur­den Befürch­tun­gen laut, dass die Neon­azi-Szene geschlossen von ein­er mit­tler­weile ver­bote­nen Demon­stra­tion im bran­den­bur­gis­chen Städtchen Halbe nach Hoy­er­swer­da umgeleit­et wer­den sollte.

Ungeachtet dessen verdicht­en sich Gerüchte, dass am 7. Dezem­ber die näch­ste rechts­gerichtete Demon­stra­tion in der Kre­is­freien Stadt stat­tfind­en soll. Gehört habe man davon, aber eine Anmel­dung liege noch nicht vor, sagte Fiebig.

Der 7. Dezem­ber gilt als Ersatz für die in der Vor­woche ver­botene Demon­stra­tion rechts­gerichteter Kräfte anlässlich des Gedenk­tages für die Reich­skristall­nacht. Engagierte Bürg­er hat­ten darauf reagiert und zu ein­er Gegen­demon­stra­tion aufgerufen, die nach Bekan­ntwer­den des Ver­bots abge­sagt wor­den war.

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Maulkorb” für Rautenberg


POTSDAM Im V‑Mann-Stre­it erhält Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Schön­bohm nun Schützen­hil­fe von Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Rich­stein (bei­de CDU). Die Ressortchefin hat Bran­den­burgs Gen­er­al­staat­san­walt Erar­do Raut­en­berg offen­bar unter­sagt, sich in der Angele­gen­heit öffentlich zu äußern. “Es beste­ht eine Vere­in­barung mit dem Min­is­teri­um, dass von hier­aus zunächst keine weit­eren Ver­laut­barun­gen erfol­gen”, erk­lärte der Sprech­er des Gen­er­al­staat­san­walts gestern. “Das ist ein Maulko­rb”, über­set­zte der Vor­sitzende des Bran­den­burg­er Richter­bun­des, Wolf Kahl, die diplo­ma­tisch geset­zten Worte. 

Das Jus­tizmin­is­teri­um will offenkundig ver­hin­dern, dass der Recht­sauf­fas­sung des Innen­min­is­teri­ums wider­sprochen wird. Schön­bohms Juris­ten erk­lären, einem Spitzel seien Straftat­en erlaubt, um sich vor Ent­tar­nung zu schützen. Dage­gen hat­te Raut­en­berg betont, V‑Männer dürften ohne Aus­nahme keine Straftat bege­hen. Gle­ichzeit­ig forderte er seine Amt­skol­le­gen zu ein­er Stel­lung­nahme in der Rechts­frage auf. 

Von den 25 Gen­er­al­staat­san­wäl­ten in Deutsch­land haben sich nach Infor­ma­tion der MAZ inzwis­chen fast alle geäußert — dem Vernehmen nach alle in Raut­en­bergs Sinn. 

Das Pots­damer Jus­tizmin­is­teri­um hat offen­sichtlich keine Hal­tung zu diesem Prob­lem. “Wir ken­nen noch nicht alle Stel­lung­nah­men der Gen­er­al­staat­san­wälte”, hieß es als Antwort auf die Frage nach der Recht­sauf­fas­sung des Haus­es. Ver­mut­lich will das Min­is­teri­um die Tagung der Gen­er­al­staat­san­wälte beim Gen­er­al­staat­san­walt in Karl­sruhe in der näch­sten Woche abwarten. Dort ste­he das Prob­lem von V‑Mann-Straftat­en auf der Tage­sor­d­nung, so Sprecherin Frauke-Katrin Scheuten. 

Der Prozess vor dem Berlin­er Landgericht gegen den ehe­ma­li­gen V‑Mann Toni S. sorgt für neue Ver­stim­mungen zwis­chen Berlin und Pots­dam. Zwar wollte Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm gestern den Begriff “Schauprozess” nicht auf das Ver­fahren gemünzt wis­sen, wie er im Pots­damer Land­tag betonte. Diese Äußerung sei “falsch”. Doch habe der Prozess “möglicher­weise eine poli­tis­che Dimension”. 

Zugle­ich kri­tisierte der Min­is­ter die Berlin­er Jus­tizse­n­a­torin Karin Schu­bert (SPD). Er warf ihr vor, seine Behörde nicht offiziell zu dem Prozess ein­ge­laden zu haben. 

Der Ver­fas­sungss­chutz habe erst von den Aktiv­itäten des Ex-V-Manns Ken­nt­nis erhal­ten, als die CDs “Noten des Has­s­es” schon pro­duziert gewe­sen seien, sagte der Min­is­ter. Die Behörde sei dann nicht eingeschrit­ten, weil die Ver­trieb­swege aufgek­lärt wer­den soll­ten. Er räumte ein, dafür habe sich der Ver­fas­sungss­chutz in “Grenzbere­iche” begeben.

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Sachsenhausens Gedenkstättenleiter zu den jüngsten Vorfällen befragt

Vor zwei Wochen schän­de­ten Unbekan­nte in Oranien­burg eine Gedenk­tafel für den Todes­marsch. Am Fre­itag nun verübten zwei Recht­sradikale in der Gedenkstätte Sach­sen­hausen einen Anschlag und wur­den von der Polizei gestellt. Mit dem Gedenkstät­ten­leit­er Gün­ter Morsch sprach MAZ-Volon­tär Welf Grom­bach­er über die Anschläge. 

Die Täter schmierten ein Hak­enkreuz in das Gästebuch?

Gün­ter Morsch: Das ist kein Gäste­buch im üblichen Sinn. Wir haben in der bere­its 1992 durch einen anti­semi­tis­chen Bran­dan­schlag teil­weise zer­störten Baracke ein ” Besucher­bord” ein­gerichtet. Da kön­nen die Men­schen ihre Gedanken auf einen Zettel schreiben und diesen dann an eine Wand steck­en. Hier sagen die Besuch­er konkret ihre Mei­n­ung über das Muse­um und es kommt zu regel­recht­en Dialogen. 

Deshalb ent­deck­te die Auf­sicht auch sofort die Schmier­erei und kon­nte umge­hend die Polizei alarmieren?

Morsch: Ja, unsere Angestell­ten sind dazu ange­hal­ten, die Wand regelmäßig zu kon­trol­lieren. Auf­grund der Hin­weise unser­er Mitar­bei­t­erin kon­nte die Polizei die bei­den Täter noch auf dem Gedenkstät­ten­gelände festnehmen. 

Gehen Sie davon aus, dass es sich bei den Anschlä­gen in Oranien­burg um organ­isierte Pro­pa­gan­dade­lik­te handelt?

Morsch: Bei einem großen Teil dieser Tat­en han­delt es sich sicher­lich um spon­tane Aktio­nen. Doch die Häu­fung bes­timmter For­men recht­sradikal-motiviert­er Delik­te in diesem Jahr lässt uns befürcht­en, dass zumin­d­est einige der recht­sex­trem­istis­chen Anschläge länger­fristig geplant waren oder vielle­icht sog­ar in einem Zusam­men­hang ste­hen. So sind die Täter extra aus Ham­burg und Meck­len­burg-Vor­pom­mern angereist. 

Hat es denn noch mehrere Anschläge in der Region gegeben?

Morsch: Das ging Anfang des Jahres mit der Zer­störung der Gedenk­tafel in Raben-Ste­in­feld los und kam sukzes­sive immer näher an Oranien­burg her­an. Der Gedenkstein in Wöbbe­lin wurde im März, die Mahn­säule in Below im Sep­tem­ber ver­wüstet. Der vor­läu­fige Höhep­unkt war der Bran­dan­schlag auf das Muse­um des Todeslagers Anfang Sep­tem­ber. Schließlich fol­gten die Schän­dung der Todes­marschtafel in Oranien­burg und die Hak­enkreuzschmier­erei auf dem Gedenkstät­ten­gelände am Jahrestag des Novem­ber­pogrom. Eine Rei­he von Anschlä­gen nimmt ihren Lauf, die sich von dem End­punkt des Todes­marsches in Meck­len­burg-Vor­pom­mern bis zu seinem Aus­gangspunkt hier in Sach­sen­hausen erstreckt. Das mag ja alles Zufall sein. Ich glaube allerd­ings nicht daran. 

Gibt es ein Bekennerschreiben?

Morsch: Nein, gibt es nicht. 

Welche Kon­se­quen­zen gibt es?

Morsch: Die Sicher­heits­maß­nah­men wur­den nach dem Bran­dan­schlag auf das Todeslager­mu­se­um in allen Gedenkstät­ten verstärkt.

Inforiot