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Halbe: Neonazis haben hier nichts zu suchen


Die im Kreistag vertrete­nen Parteien haben sich in ein­er gemein­samen Erk­lärung zum Volk­strauertag gegen einen möglichen Neon­azi-Auf­marsch auf dem Sol­daten­fried­hof in Halbe gestellt.“Halbe ist für uns ein Ort der Trauer und Ermah­nung. Den Neon­azis, die diesen Ort am Volk­strauertag für ihre men­schen­ver­ach­t­en­den Ziele und ihre ver­fälschte Geschichtss­chrei­bung miss­brauchen wollen, rufen wir ent­ge­gen: Ihr habt in unserem Land­kreis mit euren dumpfen Parolen nichts ver­loren!”, heißt es in der Erk­lärung. “Wir lehnen Kriegsver­her­rlichung ab. Die Men­schen im Land­kreis Dahme-Spree­wald wollen Frieden, Völk­erver­ständi­gung und Demokratie.” Die Parteien ver­weisen auf die Geschichte. Der Angriff Hitlerdeutsch­lands auf die Sow­je­tu­nion habe “beispiel­lose Zer­störun­gen, unendlich­es Leid und unbeschreib­liche Grausamkeit der Ein­satz­grup­pen über dieses Land” gebracht. Im April habe Hitler die deutsche Zivil­bevölkerung und die Wehrma­cht in eine “aus­sicht­slose Abwehrschlacht” im Kampf um Berlin geschickt. Hitler habe bis zum Schluss “viel zu viele Helfer unter den Deutschen” gehabt. Die SS sei sein wichtig­stes Instru­ment gewe­sen. Kurz vor Kriegsende “mussten deshalb in unserem Land­kreis bei Halbe viele Men­schen in ein­er sinnlosen Kesselschlacht sterben.”

 

Die gemein­same Erk­lärung wird unter­stützt von CDU, SPD, FDP, PDS, Bünd­nis 90/Die Grü­nen, vom Bauern­ver­band Nieder­lausitz und vom Bürgerbündnis.

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Geplante Neonazi-Aktivitäten in der Region Hoyerswerda

antifaschis­tis­che recherchegruppe hoyerswerda

antifaschis­tis­ches rechercheteam ostsachsen

Gemein­same Pressemit­teilung zu geplanten Neon­azi-Aktiv­itäten in der Region Hoyerswerda

Am 15. und 17. Novem­ber sind in der Region Hoy­er­swer­da zwei
recht­sex­trem­istis­che Ver­anstal­tun­gen geplant.

So kündigt die “Bewe­gung Deutsche Volks­ge­mein­schaft” BDVG für den
15.November einen Lie­der­ma­cher­abend mit den recht­sex­trem­istis­chen Sängern Jörg Hähnel
und Lars Hellmich in der Region Ober­lausitz an. 

Und für den 17.11. ruft die BDVG und andere regionale Neonazigruppierungen,
wie die Freien Aktivis­ten Hoy­er­swer­da (FAH) und das Jung­na­tionale Spektrum
(JNS), zum soge­nan­nten “Heldenge­denken” in Hoy­er­swer­da auf. 

Die BDVG grün­dete sich als Abspal­tung der NPD-Jugen­dor­gan­i­sa­tion Junge
Nation­aldemokrat­en und ver­sam­melt sei­ther recht­sex­trem­istis­che Per­so­n­en um sich.
Beson­ders in Sach­sen ist diese Grup­pierung aktiv. Sie betreibt in Kamenz eine
Kontaktadresse. 

Die bei­den Lie­der­ma­ch­er treten regelmäßig gemein­sam bei
recht­sex­trem­istis­chen Ver­anstal­tun­gen auf. So u.a. beim Presse­fest der Deutschen Stimme in
Königslut­ter im August 2002. Zudem ist Jörg Häh­nel NPD-Funk­tionär in
Frankfurt/Oder.

Eben­falls für das am 17. Novem­ber an einem Hoy­er­swer­daer Kriegsdenkmal
geplante “Heldenge­denken” zeich­net die BDVG ver­ant­wortlich. Hierzu rufen jedoch
auch weit­ere recht­sex­trem­istis­che Grup­pen auf, u.a. das Jung­na­tionale Spektrum
(JNS), welch­es vor­rangig in der Region Süd­bran­den­burg und in Sach­sen um
Niesky und Weißwass­er aktiv ist, auf. Sowie die Freien Aktivis­ten Hoyerswerda
(FAH), um den Hoy­er­swer­daer Neon­azi Sebas­t­ian Richter, der sich in Neonazikreisen
Sepp Hagen nen­nt. Richter ist mit anderen Neon­azis, u.a. dem im Gubenprozeß
als Haupt­täter verurteil­ten Alexan­der Bode aus Guben, “Schriftleitung” der
Mit­teldeutschen Jugendzeitung aus Hoyerswerda. 

Gle­ichzeit­ig pla­nen bun­desweit aktive Neon­azis am 17.11. eine Veranstaltung
in Halbe durchzuführen. Da diese bish­er ver­boten ist, ste­ht zu ver­muten, dass
im Falle eines Ver­bots­fortbe­standes, Neon­azis aus ganz Deutsch­land oder
zumin­d­est aus angren­zen­den Regio­nen, den Auf­marsch in Hoy­er­swer­da als Ausweichort
nutzen werden. 

Auch kündi­gen Hoy­er­swer­daer Recht­sex­trem­is­ten für den 07. Dezem­ber in
Hoy­er­swer­da eine weit­ere Demon­stra­tion an. Diese soll Ersatz für eine am
09.November geplante Demon­stra­tion sein, welche von der Stadt ver­boten wurde. 

Die antifaschis­tis­che recherchegruppe hoy­er­swer­da (argh) und das
antifaschis­tis­che rechercheteam (artos) fordern die Behör­den auf, alles in ihrer Macht
ste­hende zu unternehmen, damit wed­er in und um Hoy­er­swer­da noch irgendwo
anders Recht­sex­trem­is­ten ein Podi­um für ihre men­schen­ver­ach­t­ende Ideologie
erhal­ten können. 

Alle Bürg­erin­nen und Bürg­er sind aufgerufen, Wider­stand gegen die braunen
Het­zer zu leisten. 

Kein Fußbre­it für Neonazis! 

argh und artos

argh-usauge@gmx.net

art_ostsachsen@gmx.de

www.ostsachsen.tk

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V‑Mann-Affäre: BRB-VS ist entrüstet über Vorwürfe und begrüsst die Verurteilung Stadlers


Eine ange­bliche “V‑Mann-Affäre” des Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutzes war in die Medi­en ger­at­en, als die Staat­san­waltschaft Berlin am 20. Juli am Rande eines Konz­ertes in Berlin-Marzahn Toni S. fes­t­nehmen ließ — ohne sich mit den zuständi­gen Bran­den­burg­er Behör­den abzustimmen. 

 

Sei­ther wucherten, genährt durch zahlre­iche Indiskre­tio­nen außer­halb Bran­den­burgs, die Speku­la­tio­nen und Verdäch­ti­gun­gen. Ihnen kon­nte die Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde kaum ent­ge­gen­treten, da ihr über Monate Ein­sicht in die entsprechen­den Akten ver­wehrt wurde. 

 

Heute verurteilte das Landgericht Berlin Toni S. wegen Volksver­het­zung, Gewalt­darstel­lung und Ver­wen­dung ver­fas­sungswidriger Kennze­ichen zu zwei Jahren auf Bewährung. 

 

 

Innen­min­is­teri­um begrüßt Verurteilung 

 

Der ehe­ma­lige V‑Mann des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes Toni S. hat­te die CD “Noten des Has­s­es” der recht­sex­trem­istis­chen Berlin­er Band “White Aryan Rebels” (WAR) eben­so wie andere ver­botene Ton­träger vertrieben. 

 

Er behauptete vor Gericht, er habe dafür Rück­endeck­ung vom Ver­fas­sungss­chutz bekom­men. Lei­der ist diese durch­sichtige, zur eige­nen Ent­las­tung vorge­brachte Schutzbe­haup­tung ungeprüft ste­hen geblieben; was der Ver­fas­sungss­chutz sel­ber hierzu vor­tra­gen kann, ist im Prozess gar nicht berück­sichtigt wor­den. Tat­säch­lich hat sich Toni S. über klare Weisun­gen von Seit­en der Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde hinge­set­zt und ohne deren Ken­nt­nis Geschäfte betrieben, mit denen er sich straf­bar gemacht hat. 

 

Dafür ist er nun zu Recht verurteilt wor­den. Denn soweit er außer­halb des vom Ver­fas­sungss­chutz geset­zten Hand­lungsrah­mens agiert hat, haftet er selb­st dafür; die Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde ist nicht ver­ant­wortlich für Tat­en, die ein V‑Mann unabges­timmt und auf eigene Faust begeht. 

 

 

Die Auf­gabe des V‑Mannes

 

Welche Rolle hat­te der Ver­fas­sungss­chutz Toni S. zugedacht? Toni S. war V‑Mann — also eine Per­son aus der recht­sex­trem­istis­chen Szene, die mit dem Ver­fas­sungss­chutz zusam­me­nar­beit­ete, damit ebendiese Szene aufgerollt wer­den kon­nte. Er hat­te u. a. den Auf­trag, die hochkon­spir­a­tiv agierende Band WAR, ihre Pro­duk­tions­beziehun­gen und die Ver­trieb­swege ihrer CDs aufzuk­lären. Um an die inter­na­tionalen Hin­ter­män­ner und an das Netz der Vertreiber in Deutsch­land näher her­anzukom­men, war der V‑Mann mit Wis­sen der bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde an der Ver­bre­itung ein­er bes­timmten Menge der inkri­m­inierten CD beteiligt; nicht jedoch an deren Produktion. 

 

Die Ver­bre­itung ver­fas­sungswidriger Pro­pa­gan­damit­tel ist zwar nach § 86 Absatz 1 Strafge­set­zbuch ver­boten. Doch bes­timmt der Absatz 3 dieses Para­graphen, dass man sich nicht straf­bar macht, wenn die Ver­bre­itung ver­fas­sungswidriger Pro­pa­gan­damit­tel der Abwehr ver­fas­sungswidriger Bestre­bun­gen dient. Der Zweck recht­fer­tigt in diesem Fall das Mit­tel. Der Zweck: die Aufk­lärung und nach­fol­gende Zer­schla­gung eines inter­na­tionalen Ringes von Pro­duzen­ten und Vertreibern, die men­schen­ver­ach­t­ende, het­zerische Aufrufe auf Ton­trägern in der ein­schlägi­gen Szene ver­bre­it­eten und noch mas­siv­er ver­bre­it­en woll­ten. Das Mit­tel: eine zeitlich und sach­lich begren­zte Mitwirkung an diesem Treiben. Diese Recht­sauf­fas­sung hat gute Gründe für sich. 

 

 

Unge­heuer­liche Vorwürfe 

 

Die Behaup­tung der Berlin­er Staat­san­waltschaft, die aus­ländis­chen Her­steller und die inländis­chen Vertreiber seien auch ohne Zutun des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes bekan­nt, trifft nicht zu. Und der unge­heuer­liche Vor­wurf, ohne den Ver­fas­sungss­chutz hätte es die inkri­m­inierte CD gar nicht gegeben, ver­di­ent eine scharfe Zurückweisung. 

 

Vielmehr hat der unabges­timmte, vor­eilige Zugriff vom 20. Juli dafür gesorgt, dass nun weit­ere Per­so­n­en, die in die Pro­duk­tion und den Han­del mit recht­sex­trem­istis­chen Ton­trägern ver­wick­elt sind, nicht belangt wer­den kön­nen. Denn es fehlt an Beweisen gegen sie, die bei einem pro­fes­sionelleren Zusam­men­spiel der
Sicher­heits­be­hör­den hät­ten erlangt wer­den können.
Die Neon­azis frohlock­en darüber. 

 

 

Weit­ere Ermittlungen 

 

Ein Vor­wurf zielt auch auf den zuständi­gen V‑Mann-Führer, also den Bedi­en­steten des Ver­fas­sungss­chutzes, der den V‑Mann anleit­ete: Er habe Straftat­en des V‑Mannes gedeckt und deren Aufk­lärung vere­it­elt. Der­gle­ichen darf sich ein V‑Mann-Führer selb­stver­ständlich nicht zuschulden kom­men lassen. Nun­mehr wird in dieser Sache eine Staat­san­waltschaft in Bran­den­burg ermit­teln. Dem zu erwartenden Ver­fahren kann die Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde guten Gewis­sens entgegensehen. 

Innen­min­is­teri­um begrüßt Verurteilung von Toni S. 

 

 

Nr. 188/2002 vom 11.11.2002

Das Innen­min­is­teri­um des Lan­des Bran­den­burg begrüßt die heutige Verurteilung des Toni S. Dieser ehe­ma­lige V‑Mann des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes hat­te klare Weisun­gen seines Quel­len­führers mis­sachtet und sich durch eigen­mächtige Aktio­nen straf­bar gemacht. Die Verurteilung ist daher konsequent. 

Um sich selb­st zu ent­las­ten, hat Toni S. jedoch dem Ver­fas­sungss­chutz die Ver­ant­wor­tung für diese Aktiv­itäten auf­bür­den wollen. Das Innen­min­is­teri­um bedauert, dass die Schutzbe­haup­tun­gen des Toni S. im Laufe des Ver­fahrens nicht ein­er objek­tiv­eren Über­prü­fung unter­zo­gen wur­den. So wurde lei­der kein Mitar­beit­er des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes hierzu ver­nom­men. Auch eine vom Anwalt des Quel­len­führers bei der Berlin­er Staat­san­waltschaft hin­ter­legte, aus­führliche Aus­sage seines Man­dan­ten ist in der Anklageschrift nicht berück­sichtigt wor­den. Gle­ich­es gilt für Äußerun­gen von Toni S. gegenüber anderen Staat­san­waltschaften, die seinen Schutzbe­haup­tun­gen zuwider laufen. Mit Blick auf die Ver­fahrens­führung wirft diese Vorge­hensweise grund­sät­zliche Fra­gen auf. 

Wesentliche Teile der beson­ders in den let­zten Wochen und Monat­en über schw­er­wiegende Indiskre­tio­nen öffentlich kom­mu­nizierten Vor­würfe gegen den bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutz kon­nten nicht erhärtet wer­den. Dies gilt ins­beson­dere für die Behaup­tung, Toni S. hätte konkrete Durch­suchungswar­nun­gen erhal­ten. Aber auch der Vor­wurf, es hätte ohne den bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutz die in Rede ste­hende CD nicht gegeben, erwies sich schließlich als halt­los. Denn im Prozess wurde deut­lich, dass Toni S. an Kom­po­si­tion, Ein­spielung und Pres­sung der CD nicht beteiligt war. 

Als gescheit­ert gilt eben­so der Ver­such der Staat­san­waltschaft, die von Beamten des bran­den­bur­gis­chen LKA mit dem Angeklagten Toni S. Anfang Novem­ber geführten Gespräche über Möglichkeit­en des Schutzes sein­er Per­son in ein schlecht­es Licht zu rück­en. Die drän­gende Frage, warum die ermit­tel­nden Berlin­er Ein­rich­tun­gen vor ihrem Zugriff keinen Kon­takt mit anderen Sicher­heits­be­hör­den auf­nah­men — obwohl klar war, dass sie mit ihren Maß­nah­men in die Maß­nah­men ander­er Sicher­heits­be­hör­den ein­grif­f­en — wurde im Zuge der Ver­hand­lung lei­der nicht aus­re­ichend erörtert. Daher ist die Ein­schätzung von Beobachtern, das von einem kar­ri­ere­ori­en­tierten Staat­san­walt forcierte Ver­fahren habe Züge eines Schauprozess­es gegen den bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutz in sich getra­gen, nur schw­er zu entkräften. 

Mit Blick auf die schw­eren Indiskre­tio­nen der let­zten Wochen und Monate begrüßt das Innen­min­is­teri­um die — in der Presse gemelde­ten — per­son­ellen Kon­se­quen­zen im Berlin­er Lan­deskrim­i­nalamt. Mit dieser Entschei­dung hat man dort
den richti­gen Weg eingeschla­gen. Sollte dieser Weg weit­er beschrit­ten wer­den, so beste­ht damit die Möglichkeit, das erschüt­terte Ver­trauensver­hält­nis wieder zu verbessern.

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Am 17.11. ist ein Nazi-Fackelumzug in Hoyerswerda geplant

Der 17. Novem­ber kön­nte für die ost- und nord­deutsche Neon­aziszene ein Reise­tag wer­den. Erst kön­nte es ins bran­den­bur­gis­che Halbe gehen, um der Waf­fen-SS zu huldigen, und anschließend nach Hoy­er­swer­da. Dort hat die Bewe­gung Deutsche Volks­ge­mein­schaft (BDVG) für densel­ben Tag einen Fack­el­marsch angekündigt, wie der recht­sex­tremen Mit­teldeutschen Jugendzeitung zu ent­nehmen ist. Und sollte der Auf­marsch in Halbe ver­boten wer­den, gin­ge es gle­ich nach Hoy­er­swer­da. So haben es sich die Kam­er­aden vielle­icht vorgestellt. 

Sebas­t­ian Richter fungiert als Kon­tak­t­mann beim geplanten Auf­marsch in Hoy­er­swer­da, er ist eine der Haupt­fig­uren der recht­sex­tremen Szene in der Region. Seit Jahren ist er unter dem Pseu­do­nym Sepp Hagen in alle rel­e­van­ten Neon­azipro­jek­te involviert. So ist er zuständig für das in Hoy­er­swer­da ansäs­sige Nationale Infotele­fon und die dor­tige recht­sex­trem­istis­che Junge Lands­man­nschaft Ost­preußen. Er betreut die Inter­net­seit­en der lokalen Freien Aktivis­ten und der Mit­teldeutschen Jugendzeitung, die seit etwa einem Jahr erscheint. 

In diesem Blatt ist er auch ver­ant­wortlich für den Satz und die Gestal­tung und fungiert als »Schriftleitung« neben dem Bran­den­burg­er Neon­azikad­er Gor­don Rein­holz und »Alexan­der B.«. Nach Angaben des Antifaschis­tis­chen Rechercheteams Ost­sach­sen (artos) ver­birgt sich hin­ter diesem Kürzel Alexan­der Bode aus Guben, ein Aktivist der so genan­nten Lausitzer Front und der Haupt­täter bei der tödlichen Het­z­jagd auf den Algerier Farid Guen­doul in Guben im Feb­ru­ar 1999. 

Die engen über­re­gionalen Kon­tak­te zeigt auch die Unter­stützerliste für die Mit­teldeutsche Jugendzeitung: Freie Aktivis­ten tum­meln sich darauf eben­so wie Kam­er­ad­schaften aus Sach­sen und Süd­bran­den­burg, NPD-Kreisver­bände und die BDVG

Dabei betonte erst im ver­gan­genen Okto­ber der Ober­bürg­er­meis­ter der Stadt, Horst-Dieter Bräh­mig (PDS): »Hoy­er­swer­da ist kein Zen­trum des Recht­sex­trem­is­mus. Wir haben aus den Auss­chre­itun­gen im Jahre 1991 Schlussfol­gerun­gen gezo­gen und entsprechend darauf reagiert.« Doch nach dem Pogrom von 1991, bei dem es zu tage­lan­gen Auss­chre­itun­gen gegen eine Unterkun­ft von Asyl­be­wer­bern kam, ist es nie wirk­lich »ruhig« um die Stadt und die Region geworden. 

Immer wieder kam es zu bru­tal­en Angrif­f­en auf Ander­s­denk­ende. Im Okto­ber 1992 wurde die 53jährige Wal­traud Schef­fler bei einem Neon­az­iüber­fall auf eine Diskothek tödlich ver­let­zt. 1993 wurde Mike Zer­na, der Tech­niker ein­er Band, eben­falls von Neon­azis ermordet. Bei einem Angriff auf das alter­na­tive Jugendzen­trum »Dock 28« wurde ein Liefer­wa­gen auf ihn gekippt, er starb an seinen schw­eren Verletzungen. 

Im Dezem­ber des Jahres 2000 pöbel­ten Neon­azis im nahe gele­ge­nen Berns­dorf eine viet­name­sis­che Fam­i­lie an. Der damals 15jährige Thung N. ver­let­zte daraufhin einen der Angreifer, Matthias Förster, tödlich. Schon eine Woche später kamen etwa 300 Neon­azis aus Sach­sen und Bran­den­burg zum »Trauer­marsch«, der for­t­an jährlich stat­tfind­en sollte. 

Und erst im Som­mer dieses Jahres wurde ein afrodeutsch­er Jugendlich­er von Neon­azis in Hoy­er­swer­da ver­schleppt, in einem Wald­stück bei Berns­dorf zusam­menge­treten und schließlich ver­let­zt liegen gelassen. Auch beim diesjähri­gen Stadt­fest kam es zu Het­z­jag­den auf Aus­län­der. Für die Mitar­bei­t­erIn­nen des Pro­jek­tes »Amal Sach­sen — Hil­fe für Betrof­fene rechter Gewalt« stellt die Region Hoy­er­swer­da einen Arbeitss­chw­er­punkt dar. Auch nach Ansicht von artos hat, im Wider­spruch zu offiziellen Darstel­lun­gen, Hoy­er­swer­da nach wie vor eine gut organ­isierte recht­sex­treme Szene. 

Schon am 9. Novem­ber wollte die Inter­es­sen­ge­mein­schaft Wiedervere­ini­gung Gesamt­deutsch­land mit ihrem greisen Vor­sitzen­den Georg Palet­ta in Hoy­er­swer­da demon­stri­eren. Nach ange­blichem Druck des Ver­fas­sungss­chutzes und wegen seines akuten Her­zlei­dens sagte Palet­ta nach eige­nen Angaben die Demon­stra­tion ab. Daraufhin wollte die Lausitzer Arbeit­slos­enini­tia­tive i.G. (Lai) eine Ersatzdemon­stra­tion am 9. Novem­ber in Hoy­er­swer­da durch­führen. Als Anmelder fungierte Enri­co Kehring aus Niesky. Er ist der Anführer der örtlichen Kam­er­ad­schaft Schle­sis­che Jungs und ein Intimus des stel­lvertre­tenden säch­sis­chen NPD-Vor­sitzen­den Klaus Men­zel. Die Schle­sis­chen Jungs gel­ten als mil­i­tant und gewalt­tätig. Erst kür­zlich wur­den zwei Mit­glieder wegen bru­taler Angriffe auf ver­meintliche Linke verurteilt. 

Aber auch zu dieser Demon­stra­tion kam es nicht. Die Stadt hat­te sich vorgenom­men, sie am Jahrestag der Reich­s­pogrom­nacht nicht zuzu­lassen. Selb­st eine antifaschis­tis­che Gegen­demon­stra­tion wollte der Ober­bürg­er­meis­ter Bräh­mig not­falls unter­stützen. Damit wolle er »ein deut­lich­es Zeichen set­zen, dass sich Hoy­er­swer­da in den let­zten zehn Jahren geän­dert hat und rechte Aufmärsche nicht toleriert«. 

Örtliche Antifaschis­ten sind jedoch nicht der Mei­n­ung, dass sich wirk­lich etwas geän­dert habe. Das Engage­ment des Ober­bürg­er­meis­ters sehen sie weniger in sein­er antifaschis­tis­chen Gesin­nung begrün­det, son­dern in der vielfach geäußerten Angst um das Image und den Ruf der Stadt. So kom­men­tierte die Säch­sis­che Zeitung: »Gäbe es irgendwelche Vor­fälle, würde die Stadt zweifel­los wieder in den Focus der über­re­gionalen Medi­en ger­at­en (“Hoy­er­swer­da, da war doch was?”).« 

Diese Angst herrschte auch schon im ver­gan­genen Jahr. Die Ver­anstal­tun­gen zum zehn­ten Jahrestag der Pogrome hät­ten fast nicht stattge­fun­den. Erst als die Opfer­per­spek­tive Ost­sach­sen und die Jusos Sach­sen eine »Gedenkwoche« planten, wurde die Stadt aktiv und organ­isierte selb­st einige Ver­anstal­tun­gen. Eine kri­tis­che Auseinan­der­set­zung mit der eige­nen Geschichte hat es in Hoy­er­swer­da bis heute nicht gegeben. 

Und auch wenn es nicht zum Fack­el­marsch am 17. Novem­ber kom­men sollte, ist die näch­ste Ver­anstal­tung der regionalen Neon­aziszene bere­its geplant. Anfang Dezem­ber wollen sich in Berns­dorf wieder organ­isierte Neon­azis tre­f­fen, um gemein­sam ihres toten Kam­er­aden Matthias Förster zu gedenken.

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Volksinitiative gegen Sachleistungsprinzip für Flüchtlinge läuft gut an

Die Volksini­tia­tive zur Über­win­dung des Sach­leis­tung­sprinzips in Bran­den­burg läuft
bish­er gut an. In vie­len Lan­desteilen haben sich bere­its Unter­stützerIn­nen gefunden,
die Unter­schriften sam­meln und die Lis­ten ausle­gen. So z.B. in Lübben, Bernau, Pots­dam, Cot­tbus, Luck­en­walde, Jüter­bog, Anger­münde, Straus­berg, Rathenow … 

Seit neuestem gibt es auch die Inter­net­seite zur Volksi­ni, zwar noch im Auf­bau, aber mit allen wichti­gen Infor­ma­tio­nen: www.sachleistung.de (Unter­schriften­lis­ten,
Argumentationshilfen). 

Ziel der Volksini­tia­tive ist es, Sozial­hil­fe in bar und Unter­bringung in Woh­nun­gen für Asyl­suchende zu erre­ichen. Bish­er wird die gekürzte Sozial­hil­fe in Wertgutscheinen aus­gezahlt und die Unter­bringung erfol­gt über­wiegend in
Sam­mel­lagern. Die Volksi­ni ist eine gute Möglichkeit, in der Öffentlichkeit Diskus­sio­nen um insti­tu­tionellen Ras­sis­mus anzus­toßen, in der Umge­bung potentielle
Bünd­nis­part­ner­In­nen zu find­en und natür­lich mit den Unter­schriften das Sach­leis­tung­sprinzip in Bran­den­burg zu kippen. 

Mit­machen!

Die Volksi­ni braucht auch Deine Unterstützung:

— Samm­le im Freundes‑, Bekannten‑, Elternkreis Unter­schriften (Lis­ten auf der Home­page zum down­load­en oder über info@sachleistung.de bestellen)
— Suche Orte, wo die Lis­ten ständig aus­gelegt wer­den kön­nen. An diesen Orten soll­ten Ver­ant­wortliche volle Lis­ten ein­sam­meln und neu ausle­gen. Es wäre schade, wenn
Lis­ten ver­loren gehen. Aus­la­georte sollen dem­nächst auf der Home­page veröf­fentlicht wer­den, also schreibt uns, wenn ihr Läden, Cafes, Kirchenge­mein­den, Büros oder sonst­was gefun­den habt.

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Halbe: Teilnehmer der Kesselschlacht erinnern sich


Erneut wollen Neon­azis am Volk­strauertag die Toten auf dem Sol­daten­fried­hof in Halbe für ihre Ziele miss­brauchen. Dage­gen protestiert der heute in Berlin lebende Heinz Maether auf seine Weise. Als 17-Jähriger war er bei der Kesselschlacht von Halbe dabei. Maether berichtet darüber, wie es zu diesem Mas­sen­grab kam.

 

 

Wir waren ver­laust und ver­dreckt. Viele hat­ten die Krätze, auch ich. In ein­er Kampf­pause meldete ich mich daher von mein­er Ein­heit ab, um das Lazarett aufzusuchen. Aber es gab so viele Ver­wun­dete, dass eine Behand­lung nicht möglich war. Ich bekam daher auch nicht die übliche Bestä­ti­gung, dass ich tat­säch­lich im Lazarett gewe­sen war. 

 

Bevor ich zu mein­er Truppe zurück­kehren kon­nte, set­zten wieder heftige Kämpfe ein. Kom­panien, ja ganze Reg­i­menter gin­gen zugrunde oder wur­den in alle Him­mel­srich­tun­gen ver­sprengt. Jed­er ver­suchte, in Autos und Pfer­dewa­gen unterzukom­men, um der anrück­enden Roten Armee zu entkom­men. Auch meine Kom­panie war nicht mehr auffind­bar. In Steins­dorf (Oder) erfuhr ich schließlich, dass sich Reste der aufgelösten Kom­panie sowie der Reg­i­mentsstab im näch­sten Dorf befanden. 

 

Ein ver­wun­de­ter Sol­dat, dem ich mich anschloss, ging in Rich­tung dieses Dor­fes. Der Weg wurde unter­brochen, weil eine ent­ge­genk­om­mende Wagenkolonne hielt. In einem offe­nen Wagen saß ein Gen­er­al mit seinem Stab und fragte, was wir hier auf der Chaussee zu suchen hät­ten. Der andere Sol­dat, der einen Arm­schuss bekom­men hat­te und im Lazarett medi­zinisch ver­sorgt wor­den war, kon­nte seine Bestä­ti­gung vor­weisen, ich jedoch nicht. Der Gen­er­al pack­te mich und zog mich in sein Auto, fuhr mit mir in ein Haus in Steins­dorf. Dieser Gen­er­al war der Kom­mandierende Gen­er­al der 9. Armee, Theodor Busse. Nach­dem ich ihm die Zusam­men­hänge der Kämpfe und mein Ent­fer­nen von diesem Chaos geschildert hat­te, antwortete er, dies sei nicht stich­haltig, ich wäre geflüchtet. Der Gen­er­al ging in eine Besprechung, kam wieder raus, sah mich und sagte: “Ich werde Sie erschießen.” Er ging zurück in sein Zim­mer und tele­fonierte mit eini­gen Befehlshabern. Durch sein lautes Organ erfuhr ich den Zus­tand der Front. Er war erbärm­lich. Der Gen­er­al schilderte Gen­er­aloberst Heinri­ci die Lage der Front als in Auflö­sung begrif­f­en, mit schw­eren Ver­lus­ten, nicht mehr imstande, größere Kampfhand­lun­gen zu führen, und es dro­he eine Ein­schließung der Armee. 

 

Nach diesem Gespräch eilte der Gen­er­al wie ein Wahnsin­niger durch mehrere Zim­mer, sah mich und sprach zum Adju­tan­ten, sie soll­ten mich abführen. Über Nacht war ich in ein­er Sche­une unterge­bracht. Mor­gens wurde ich von der Feld­gen­darmerie — das waren teil­weise fliegende Feldgerichte, Zubringer für Todesurteile — zu meinem Reg­i­mentsstab geführt, der im näch­sten Dorf lag. Der Befehl lautete: Das kriegs­gerichtliche Ver­fahren sei einzustellen, ich soll aber sofort zum Bewährungs­batail­lon im vorder­sten Fron­tein­satz gebracht wer­den. Vorher sollte ich 20 Stock­hiebe wegen ange­blich­er Ent­fer­nung vom Trup­pen­teil erhal­ten. Dies unterblieb aber, weil der Adju­tant, der mir den Befehl zeigte, das unter den Tisch fall­en ließ. 

 

So begann der große Marsch über Guben, Müll­rose in Rich­tung Teupitz. Inzwis­chen war die 9. Armee eingeschlossen. Wir wur­den von der Luft­flotte der Roten Armee mit Bomben belegt. Unserem Armee­treck hat­ten sich Zehn­tausende von Flüchtlin­gen angeschlossen: Frauen, Kinder, alte Leute. Wir erfuhren, dass es Auf­gabe war, einen Durch­bruch zu machen, und wur­den dann informiert, dass Berlin fast eingeschlossen wäre und wir zusam­men mit der 12. Armee von Gen­er­al Wenck Berlin ent­las­ten soll­ten. Von dieser Armee hörten wir aber nichts mehr. Wir fan­den uns wieder im Wald und erlebten eine Kanon­ade nach der anderen. Wir ver­loren immer mehr die Orientierung. 

 

Von Befehlen galt nur ein­er: Wir müssen durch. Wir haben die Auf­gabe, Berlin zu ent­las­ten. Wir müssen aber erst den Kessel auf­spren­gen, in dem wir uns befan­den. Das war der große Kessel, wo sich die 9. Armee befand: Teupitz, Halbe, Märkisch Buch­holz. Ich befand mich hin­ter den Panz­ern dieser Armeetruppe. Es hieß auf ein­mal: Alles Stopp! Par­la­men­tär nach vorn! Es war ein Ober­stleut­nant, der auserse­hen war, Ver­hand­lun­gen mit dem Stab der Roten Armee zu führen. Die Russen boten uns an, zu kapit­ulieren und das Leben der Men­schen zu scho­nen. Wir erfuhren das aus einem Gespräch mit einem Begleit­er des Parlamentärs. 

 

Nach kurz­er Zeit erfol­gte die Ablehnung von Gen­er­al Busse und der Feuerza­uber begann erneut. Tausende von Men­schen wur­den sinn­los geopfert. Sol­dat­en, Frauen und Kinder star­ben in dieser Feuer­hölle. SS-Ein­heit­en mit Vier­lings­flakgeschützen trieben uns zum Stur­man­griff mit der Andro­hung, uns bei Nicht­be­fol­gung niederzuschießen. Gen­er­al Busse selb­st durch­brach mit über­schw­eren Tiger­panz­ern die Panz­ersperre bei Halbe. Der einzige Betrieb im Ort, ein Sägew­erk, bran­nte lichter­loh. Busses Panz­er durch­brachen die Straße, die voll gestopft war mit Men­schen und Fahrzeu­gen aller Art. Men­schen wur­den wie Brief­marken plattge­walzt. Men­schen­leiber wur­den durch Granat­en zer­ris­sen und in die Luft gewirbelt. Busse kon­nte seine über­schw­eren Panz­er zu den amerikanis­chen Lin­ien durch­stoßen und sich dort ergeben. 

 

Die Reste dieser Armee gin­gen jäm­mer­lich in dieser Schlacht zugrunde. 20 000 deutsche Sol­dat­en sind auf dem Fried­hof in Halbe begraben wor­den. Davon wur­den viele Men­schen, die nicht mehr iden­ti­fiziert wer­den kon­nten, in Mas­sen­gräbern beige­set­zt. Die Gesamtver­luste betru­gen weit über 40 000…

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Halbe: Bilderserie erschienen


Um die Ori­en­tierung bei den Aktio­nen am 17. Novem­ber zu erle­ichtern hat die “Antifa Gruppe im Pren­zlauer Berg” (AGIP) Fotos von Halbe ins Inter­net gestellt. Der Bahn­hof, die Umge­bung, der Fried­hof und die Stadt selb­st sind aus vie­len Per­spek­tiv­en zu sehen. Hier die Adresse der Bilder­serie: members.partisan.net/agip

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Wegesin hält Einsatz von V‑Leuten für unverzichtbar


Der bran­den­bur­gis­che Ver­fas­sungss­chutz-Chef Hein­er Wegesin hat den Ein­satz von V‑Leuten in der recht­sex­tremen Szene vertei­digt. “V‑Leute sind und bleiben bei der Bekämp­fung extrem­istis­ch­er sowie ter­ror­is­tis­ch­er Bestre­bun­gen ein unverzicht­bares Aufk­lärungsmit­tel. Dies gilt ins­beson­dere für mil­i­tante Skin­head- und Neon­azistruk­turen”, sagte Wegesin der Frank­furter Rund­schau am Wochenende.
BERLIN, 10. Novem­ber. Wegesin und sein Amt ste­hen im Zusam­men­hang mit einem V‑Mann-Prozess in Berlin unter Druck, in dem am heuti­gen Mon­tag das Urteil erwartet wird. Ein V‑Mann des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes, Toni S., ist vor dem Landgericht angeklagt, weil er in großem Stil mit recht­sex­tremen Hass-CDs gehan­delt hat. Außer­dem hat­te er sich an der Her­stel­lung und dem Ver­trieb ein­er CD namens “Noten des Has­s­es” beteiligt, die Mor­daufrufe gegen Promi­nente enthält. Der V‑Mann hat­te diese Tat­en vor Gericht gestanden.
Die Berlin­er Staat­san­waltschaft wirft dem bran­den­bur­gis­chen Lan­desamt für Ver­fas­sungss­chutz vor, dem Treiben des V‑Mannes zu lange zuge­se­hen zu haben und nicht rechtzeit­ig die “Not­bremse” gezo­gen zu haben. Staat­san­walt Jür­gen Heinke hat­te die Auf­fas­sung vertreten, dass die “Noten des Has­s­es” ohne Mitwirkung des Geheim­di­en­stes gar nicht ver­trieben wor­den wäre. Gegen den Ansprech­part­ner von Toni S. im Ver­fas­sungss­chutz, der den Deck­na­men Dirk Bar­tok trägt, ermit­telt die Jus­tiz in Cottbus.
Ver­fas­sungss­chutz-Chef Wegesin wollte sich nicht zu den laufend­en Ver­fahren äußern. Er betonte allerd­ings: “Selb­stver­ständlich ist beim Quel­lenein­satz strikt auf die Ein­hal­tung der rechtlichen Gren­zen zu acht­en. Set­zt sich eine Quelle ent­ge­gen ihrer klaren Weisun­gen über diese Gren­zen hin­weg, muss sie hier­für in eigen­er Ver­ant­wor­tung die strafrechtlichen Kon­se­quen­zen tragen.”
Toni S. hat­te vor Gericht eingeräumt, dass Bar­tok die “Noten des Has­s­es” als “harten Tobak” beze­ich­net hat­te, der “nicht durchge­hen kann”.
Der Pots­damer Behör­den­leit­er Wegesin erin­nerte daran, dass bei der Arbeit des Ver­fas­sungss­chutzes das “Oppor­tu­nität­sprinzip” gilt. Das bedeutet, dass Geheim­di­en­sten in bes­timmten Fällen krim­inelle Hand­lun­gen erlaubt sind, um ver­fas­sungswidrige Bestre­bun­gen abzuwehren.
Den Ein­satz von V‑Leuten habe der Geset­zge­ber den Ver­fas­sungss­chützern aus­drück­lich an die Hand gegeben, um Infor­ma­tio­nen zu gewin­nen, sagte Wegesin. Dieses Mit­tel “müssen die Ver­fas­sungss­chützer ein­set­zen, wenn offene Infor­ma­tion­swege nicht zur Ver­fü­gung ste­hen”, unter­strich Wegesin. Dies gelte beson­ders bei der Infor­ma­tionbeschaf­fung “in sich sys­tem­a­tisch abschot­ten­den ver­fas­sungs­feindlichen Milieus”, hob er hervor.

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Halbe: Polizei verbietet rechten Aufzug


FRANKFURT (ODER) Die Polizei hat den am Volk­strauertag geplanten Auf­marsch von rund 1.000 Recht­sradikalen im bran­den­bur­gis­chen Halbe unter­sagt. Die Kundge­bung ver­stieße gegen das Feiertags­ge­setz, hieß es vom Polizeiprä­sid­i­um. Auch die geplanten Gegen­demon­stra­tio­nen dürften nicht stat­tfind­en. Der “Trauer­marsch” unter dem Mot­to “Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsol­dat­en” sollte vom Ham­burg­er Neon­azi Chris­t­ian Worch ange­führt wer­den. Auf dem Sol­daten­fried­hof in Halbe hat­ten Recht­sex­trem­is­ten Anfang der 90er-Jahre mehrfach Fack­elmärsche und Kundge­bun­gen abge­hal­ten. Weit­ere Aufmärsche rechter Organ­i­sa­tio­nen wur­den in den fol­gen­den Jahren ver­boten. In Halbe fand Ende April 1945 eine der let­zten “Kesselschlacht­en” des Zweit­en Weltkrieges statt. Mehr als 40.000 sow­jetis­che und deutsche Sol­dat­en kamen dabei ums Leben. 

Halbe wird zur demofreien Zone 

Ein zum Volk­strauertag auf dem Sol­daten­fried­hof im bran­den­bur­gis­chen Halbe geplanter Neon­azi-Auf­marsch ist von der Polizei ver­boten wor­den. Alle poli­tisch motivierten Ver­anstal­tun­gen, auch zwei Gegen­ver­anstal­tun­gen, seien unter­sagt wor­den, erk­lärte ein Polizeis­prech­er gestern in Frank­furt (Oder). Die geplanten Demon­stra­tio­nen ver­stießen gegen das Feiertags­ge­setz und stell­ten einen Miss­brauch des als Gedenkstätte für die Opfer des Zweit­en Weltkriegs gedacht­en Fried­hofs dar, hieß es zur Begrün­dung. Unter dem Mot­to “Ruhm und Ehre den deutschen Frontsol­dat­en” woll­ten Neon­azis am 17. Novem­ber in Halbe eine so genan­nte “Heldenge­denk­feier” mit bis zu 1.000 Teil­nehmern abhal­ten. Die Antifaschis­tis­che Aktion Berlin (AAB) lastete das Ver­bot ihrer Gegen­demon­stra­tion Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) an, dem es um Ein­schränkun­gen im Ver­samm­lungsrecht gehe. Sie forderte weit­er­hin zur Fahrt nach Halbe auf. 

 

Rechter Auf­marsch in Halbe verboten

Polizei unter­sagt auch Gegen­ver­anstal­tun­gen auf dem größten Soldatenfriedhof
Deutschlands 

 

(Tagesspiegel) Halbe. Die Polizei hat den geplanten Aufzug von Neon­azis am Volk­strauertag in Halbe
(Dahme-Spree­wald) ver­boten. Auch die Gegen­ver­anstal­tun­gen wur­den unter­sagt, wie ein
Polizeis­prech­er am Mon­tag in Frank­furt (Oder) mit­teilte. Poli­tis­che Kundge­bung an
dem Fried­hof wider­sprächen dem Charak­ter des Volk­strauertags, hieß es zur
Begrün­dung. Die Anmelder kön­nen gegen die Ver­bote gerichtlich vorge­hen. Auf dem
größten deutschen Sol­daten­fried­hof sind rund 27 000 Men­schen bestat­tet. Die
Gedenkstätte in Halbe solle durch die Ver­anstal­tun­gen mit poli­tis­ch­er Ausrichtung
miss­braucht wer­den, erläuterte ein Polizeis­prech­er zur Begrün­dung. Die Anmelder
kön­nen gegen diese Entschei­dun­gen Rechtsmit­tel beim Ver­wal­tungs­gericht ein­le­gen. In
der Ver­gan­gen­heit waren ähn­liche polizeiliche Ver­bote unter anderem in Berlin von
den Gericht­en aufge­hoben wor­den. Für den recht­en Aufzug und die beiden
Gegen­ver­anstal­tun­gen aus dem linken Spek­trum waren jew­eils rund 1000 Menschen
angemeldet. Auf dem größten deutschen Sol­daten­fried­hof sind rund 22 000 Sol­dat­en und
Zivilis­ten bestat­tet, die bei ein­er Kesselschlacht im Früh­jahr 1945 star­ben. Hinzu
kom­men 6000 Opfer des sow­jetis­chen Internierungslagers Ketschen­dorf. Der etwa 40
Kilo­me­ter südlich von Berlin gele­gene Fried­hof war bere­its 1990 und 1991 am
Volk­strauertag Schau­platz rechter Aufmärsche.

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Afghanische Familie durch BGS in Schleife gestellt

Schleife. Durch eine Streife der Bun­des­gren­zschutzin­spek­tion Bad Muskau wurde am Mon­tagvor­mit­tag in Schleife eine Fam­i­lie aus Afghanistan kon­trol­liert. Die Eltern wie auch die 14-jährige Tochter waren nicht im Besitz von Per­son­al­doku­menten. Eine Aufen­thalts­genehmi­gung für Deutsch­land kon­nten sie nicht vor­legen. Es bestand der Ver­dacht der uner­laubten Ein­reise und Aufen­thalts in Deutsch­land. Ermit­tlungsver­fahren wegen des Ver­stoßes gegen das Aus­län­derge­setz wur­den ein­geleit­et, so der BGS. Die Abschiebung der drei Per­so­n­en nach Polen erfol­gte am Dien­stag. Über den Aufen­thalt der Per­so­n­en in Schleife wurde der BGS durch einen Bürg­er informiert.

Inforiot