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Keine Entwarnung nach dem vorläufigen Verbot des Naziaufmarsches in Halbe


Das Polizeiprä­sid­i­um Frankfurt/Oder hat am Mon­tag, dem 11.11.2002, sowohl den für Son­ntag (17.11.2002) in Halbe/bei Berlin geplanten Nazi­auf­marsch, als auch sämtliche antifaschis­tis­chen Gegen­ver­anstal­tun­gen vor­erst verboten. 

Die geplanten Demon­stra­tio­nen ver­stießen gegen das Feiertags­ge­setz am soge­nan­nten “Volk­strauertag” und stell­ten einen Miss­brauch des als Gedenkstätte für die Opfer des Zweit­en Weltkrieges gedacht­en Fried­hofs dar, heißt es in den fast iden­tisch lau­t­en­den Begrün­dun­gen, die gestern den Nazis
und den AnmelderIn­nen der Gege­nak­tio­nen zugestellt wurden. 

Der Ver­anstal­ter des Nazi-Auf­marsches hat daraufhin Rechtsmit­tel gegen das
Ver­bot beim zuständi­gen Ver­wal­tungs­gericht ein­gelegt und angekündigt, bis in
die höch­ste Instanz zu kla­gen, um eine erneute Genehmi­gung des Aufmarsches
her­beizuführen. Wegen der äußerst frag­würdi­gen Begrün­dung des Ver­botes ist
es wahrschein­lich, dass der Nazi-Auf­marsch in den näch­sten Tagen wieder
erlaubt wird und mehrere Hun­dert Nazis durch Halbe marschieren dürfen. 

Die Anmelder der antifaschis­tis­chen Gegen­ver­anstal­tun­gen kla­gen ebenfalls
gegen das unver­hält­nis­mäßige und faden­scheinige Ver­bot ihrer Veranstaltungen
und gehen davon aus, dass alle Kundge­bun­gen und die Demon­stra­tion wie
geplant stat­tfind­en kön­nen. Eine Entschei­dung des Gerichts ist nicht vor dem
14.11. zu erwarten.
Mit den durch den nation­alkon­ser­v­a­tiv­en bran­den­bur­gis­chen Innenminister,
Jörg Schön­bohm, lancierten Ver­boten sowohl der Nazi­ak­tiv­itäten als auch der
antifaschis­tis­chen Gegen­mo­bil­isierung soll der Ein­druck entste­hen, es gäbe
eine ver­gle­ich­bare Bedro­hung durch “Extrem­is­ten von rechts und links” und
Nazis und Antifaschis­ten müssten gle­icher­maßen mit polizeistaatlichen
Mit­teln bekämpft wer­den. Damit will der bran­den­bur­gis­che Innen­min­is­ter eine
erneute Ver­schär­fung des Demon­stra­tionsrecht­es ins Gespräch brin­gen und
außer­dem jeglichen prak­tis­chen antifaschis­tis­chen Wider­stand mund­tot machen.
Das wer­den wir uns nicht bieten lassen! 

Deshalb hält die Antifaschis­tis­che Aktion Berlin [AAB] daran fest, dem
Nazi­auf­marsch in Halbe mit entschlossen­em Wider­stand entgegenzutreten
Die Mobil­isierung für antifaschis­tis­che Aktio­nen gegen den Naziaufmarsch
läuft unter­dessen auch weit­er. Wir rufen alle Antifaschistin­nen und
Antifaschis­ten dazu auf, nach Halbe zu fahren und sich an unseren
Ver­anstal­tun­gen zu beteiligen. 

Tre­ff­punkt in Halbe: 17.11.2002 — 10 Uhr Bahnhof

Tre­ff­punkt in Berlin: 17.11.2002 — 09 Uhr S‑Bahnhof Schöneweide

Busse nach Halbe:

Weit­er­hin gibt es für 5,- ? Bustick­ets für die Fahrt zu den Aktio­nen gegen den Nazi­auf­marsch in Halbe: Die Busse fahren in Berlin um 9 Uhr am S‑Bahnhof Schönewei­de ab. Auch der
Tre­ff­punkt für diejeni­gen, die mit dem Zug nach Halbe wollen ist um 9 Uhr am sel­bi­gen S Bhf.

Die Fahrkarten für die Busse gibt es in Berlin:
Buch­laden Schwarze Risse (Gneisenaustr/Kreuzberg und
Kastanienallee/Prenzlauerberg)

Schrein­er­café (Schrein­er­str. Friedrichshain)

OH 21 (Oranienstrasse/Kreuzberg)

Info­café Pankow (Grabbeallee 33, Pankow).
Aktuelle Infos kön­nen ab heute unter fol­gen­der Num­mer abge­fragt werden:
(030) 27 56 07 56 

Mehr Infos im Inter­net: www.antifa.de oder Infori­ot
oder www.halbe.da.ru

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V‑Mann-Affäre: Schönbohm unter Beschuss


POTSDAM — Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) wird wegen sein­er Schelte am Berlin­er Prozess gegen den bran­den­bur­gis­chen V‑Mann Toni S. scharf kri­tisiert. Die Unter­stel­lung, Gericht und Staat­san­waltschaft hät­ten in dem Ver­fahren eine “Art poli­tis­chen Prozess” gegen den märkischen Ver­fas­sungss­chutz geführt, müsse zurückgenom­men wer­den, ver­langte der Richter­bund. Die PDS-Oppo­si­tion forderte Schön­bohm zum Rück­tritt auf. Min­is­ter­präsi­dent Matthias Platzeck (SPD) und Schön­bohm beton­ten, sie woll­ten vor ein­er Stel­lung­nahme zunächst ein­mal die Urteils­be­grün­dung studieren.

 

Platzeck bekräftigte jedoch, dass es einen “gläser­nen” Ver­fas­sungss­chutz nicht geben werde. Dass die Oppo­si­tion die Demis­sion Schön­bohms ver­lange, sei “nicht so außergewöhn­lich”. Der Innen­min­is­ter unter­strich, dass Bran­den­burg einen “leis­tungs­fähi­gen” Ver­fas­sungss­chutz brauche und “keinen gläser­nen”. Eine solche Behörde könne gle­ich abgeschafft wer­den, weil sie keine Ansprech­part­ner mehr hätte.

 

PDS-Frak­tion­schef Lothar Bisky sagte: “Ich ver­ste­he nicht, wie ein Innen­min­is­ter so großfres­sig mit Gericht­en umge­hen kann.” Das werfe einen Schat­ten auf die bran­den­bur­gis­che Lan­desregierung ins­ge­samt. Er erwarte deshalb auch eine Posi­tion­ierung von Platzeck. Ein Innen­min­is­ter, der dulde, dass der “Ver­fas­sungss­chutz mit recht­sex­tremen Straftätern kun­gelt, hat in der Regierung nichts ver­loren”, kon­sta­tierte Bisky. Die V‑Männer spiel­ten “Staat im Staate”.

 

Die Berlin­er Staat­san­waltschaft und das Berlin­er Landgericht haben nach Darstel­lung der Berlin­er und Bran­den­burg­er Lan­desver­bände im Deutschen Richter­bund die Ermit­tlun­gen und den Prozess “streng nach rechtsstaatlichen Grund­sätzen” geführt. Sie seien kein­er­lei poli­tis­chem Ein­fluss unter­legen, noch hät­ten sie solchen aus­geübt. Der Innen­min­is­ter eines Bun­des­lan­des sollte auch dem Gericht eines anderen Bun­des­lan­des keine rechtsstaatswidrige Prax­is unterstellen.

 

Das Landgericht Berlin hat­te Toni S. am Mon­tag zu ein­er Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 28-jährige “unter den Augen ein­er staatlichen Behörde” rund 3000 CDs ein­er recht­sex­trem­istis­chen Musik­gruppe her­stellte und verbreitete.

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Antifaschistisches Gedenken in Halbe verboten


Die Polizei Frankfurt/Oder hat die für den Volk­strauertag am kom­menden Son­ntag geplante antifaschis­tis­che Gedenkkundge­bung in Halbe (Dahme-Spree­wald) und sämtliche
Ersatzver­anstal­tun­gen in der Region ver­boten. Das Gedenken an die ermorde­ten sow­jetis­chen Zwangsar­bei­t­erIn­nen und Wehrma­chts­de­ser­teure ver­stieße nach Auffassung
der Behörde gegen das Feiertags­ge­setz. Auf der antifaschis­tis­chen Gedenkkundge­bung unter dem Mot­to: “Nie wieder Faschis­mus! Nie wieder Krieg!” vor dem Fried­hof soll­ten der ehe­ma­lige Wehrma­chts­de­ser­teur Lud­wig Bau­mann (Bun­desvere­ini­gung der Opfer der NS-Miltär­jus­tiz e.V.) und Lothar Eber­hardt (Inter­essens­ge­mein­schaft ehemaliger
Zwangsar­beit­er unter dem NS-Regime) in ihren Reden ihrer ermorde­ten Lei­densgenossen gedenken. Hin­sichtlich des Ver­botes der Gedenkkundge­bung äußerte Sil­vio Kurz,
Sprech­er des unab­hängi­gen Antifa-Bünd­niss­es: “Es ist eine scham­lose Ver­höh­nung aller Opfer des Naziter­rors, dass ihr Gedenken vor ihren Gräbern polizeilich verboten
wird.” Die Ver­anstal­terIn­nen wer­den selb­stver­ständlich juris­tisch gegen das Ver­bot vorgehen.

Die genauen Infor­ma­tio­nen zu den antifaschis­tis­chen Aktiv­itäten am 17. Novem­ber 2002 kön­nen Sie der Inter­net­seite www.halbe.da.ru entnehmen. 

 

Mit fre­undlichen Grüßen Sil­vio Kurz 

 

Trep­tow­er Antifa Gruppe (T.A.G.)

c/o Info­laden Daneben

Liebigstr. 34

10247 Berlin

(tel) 0173.107.06.26

T.A.G.@firemail.de

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V‑Mann-Affäre: Toni Stadler zu Bewährungsstrafe verurteilt


Ent­tarn­ter V‑Mann wird wegen Ver­triebs von recht­sex­tremen Hass-CDs zu Bewährungsstrafe verurteilt. Landgericht wertet Rück­endeck­ung durch den Ver­fas­sungss­chutz als strafmildernd
BERLIN taz Mit ein­er schal­len­den Ohrfeige für den Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutz endete gestern vor dem Landgericht Berlin der Prozess gegen den bran­den­bur­gis­chen V‑Mann Toni S. Dessen Straftat­en, ins­beson­dere der Ver­trieb von rund 3.000 Exem­plaren der ille­galen Neon­azi-CD “Noten des Has­s­es”, seien “unter den Augen und in Ken­nt­nis ein­er staatlichen Behörde” verübt wor­den, sagte der Vor­sitzende Richter Hans-Joachim Brüning. 

 

Er verurteilte den 28-jähri­gen Toni S. im Zusam­men­hang mit dessen Rolle bei der bun­desweit­en Ver­bre­itung der “Noten des Has­s­es” und dem Besitz von hun­derten größ­ten­teils indizierten CDs zu ein­er zwei­jähri­gen Bewährungsstrafe. S. habe sich in seinen Aktiv­itäten durch den Pots­damer Ver­fas­sungss­chutz geschützt und gedeckt gefühlt, begrün­dete das Gericht sein mildes Urteil für die mit ras­sis­tis­chen und anti­semi­tis­chen Mor­daufrufen und Hak­enkreuzen verse­hene CD-Pro­duk­tion. Der Ver­fas­sungss­chutz, der den langjähri­gen Guben­er Neon­azi im Som­mer 2000 als Infor­man­ten ange­wor­ben hat­te, hätte den Ver­trieb der CD stop­pen müssen. Eine endgültige Aufar­beitung des Falls könne jedoch nur “im Rah­men eines par­la­men­tarischen Unter­suchungsauss­chuss­es in Bran­den­burg stattfinden”. 

 

Bei dem richter­lichen Wun­sch dürfte es denn auch bleiben. Zwar begrüßte der Sprech­er des Bran­den­bur­gis­chen Innen­min­is­teri­ums, Heiko Hom­burg, die Verurteilung von Toni S. als “kon­se­quent”. Die Vor­würfe gegen den lan­de­seige­nen Ver­fas­sungss­chutz seien im Prozess jedoch keineswegs erhärtet wor­den. Ganz im Stil der let­zten Monate, in denen sich Berlin­er und Bran­den­burg­er Sicher­heits­be­hör­den wech­sel­seit­ig Inkom­pe­tenz und Indiskre­tio­nen vor­war­fen, bestritt Hom­burg ein Fehlver­hal­ten des V‑Mann-Führers. Hom­burg weiß die SPD- und CDU-geführte Par­la­men­tarische Kon­trol­lkom­mis­sion des Pots­damer Land­tags hin­ter sich. Sie hat bis­lang jede Kri­tik an Bran­den­burgs Ver­fas­sungss­chutzchef Hein­er Wegesin zurück­gewiesen. Nur die oppo­si­tionelle PDS-Abge­ord­nete Ker­stin Kaiser-Nicht drängt weit­er­hin — und bis­lang verge­blich — auf voll­ständi­ge Aktenein­sicht für die Geheimdienstkontrolleure. 

 

 

Richter fordert poli­tis­ches Nachspiel 

 

Der bran­den­bur­gis­che V‑Mann und recht­sex­treme Musikpro­duzent Toni S. kommt mit Bewährung davon. Berlin­er Richter: Ein Unter­suchungsauss­chuss soll Ver­hal­ten des Ver­fas­sungss­chutzes klären. Bran­den­burgs Innen­min­is­teri­um reagiert verschnupft 

 

In der V‑Mann-Affäre um den Neon­az­imusikhändler und von der Berlin­er Polizei ver­hafteten Infor­man­ten des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes, Toni S., hat die Berlin­er Jus­tiz gestern den ersten klaren Punk­t­sieg errun­gen. Zwei Jahre Haft auf vier Jahre Bewährung wegen Volksver­het­zung, Gewalt­darstel­lung und Ver­bre­itung von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen lautete das Urteil für Toni S. vor der 2. Großen Strafkam­mer des Landgerichts Berlin. 

 

Deut­liche Worte fand der Vor­sitzende Richter Hans-Joachim Brün­ing aber vor allem für die staatlichen Auf­tragge­ber von Toni S.: Der bran­den­bur­gis­che Ver­fas­sungss­chutz hätte den Ver­trieb der neon­azis­tis­chen CD “Noten des Has­s­es” stop­pen müssen, nach­dem Toni S. als V‑Mann im Som­mer 2000 ange­wor­ben wor­den war und alle Ver­trieb­swege mit­samt Kon­tak­t­per­so­n­en und Liefer­adressen aus­ge­plaud­ert hat­te. Doch anstatt die 3.000 CDs mit Liedern wie “Diese Kugel ist für dich”, in denen zum Mord an Juden, Schwarzen und Poli­tik­ern aufgerufen wird, aus dem Verkehr zu ziehen, habe der V‑Mann-Führer Dirk Bar­tok seinen Schüt­zling noch zum Schutz bei etwaigen Durch­suchun­gen mit einem behör­deneige­nen “sauberen” Com­put­er und Handy aus­ges­tat­tet. Auch bei den Plä­nen für eine zweite Auflage der “Noten des Has­s­es” habe der Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutz lediglich zugeschaut, wie das Pro­duzen­ten-Trio — beste­hend aus zwei recht­en V‑Männern und einem langjähri­gen Berlin­er Neon­azikad­er — vorg­ing. Neben Toni S. mit dabei: der Berlin­er Recht­sex­trem­ist Lars Burmeis­ter, der als Ver­ant­wortlich­er für die Lied­texte schon im Sep­tem­ber zu ein­er 22-monati­gen Bewährungsstrafe verurteilt wurde, und der V‑Mann des Bun­de­samtes für Ver­fas­sungss­chutz, Mirko Hesse aus Sebnitz. 

 

Während das Straf­maß für Toni S., der nach knapp vier Monat­en Unter­suchung­shaft aus dem Gerichtssaal direkt ins Zeu­gen­schutzpro­gramm des bran­den­bur­gis­chen Lan­deskrim­i­nalamts über­führt wurde, für Beobachter kaum über­raschend kam — schließlich war das Gericht damit den Anträ­gen von Vertei­di­gung und Staat­san­waltschaft gefol­gt -, sorgte die Urteils­be­grün­dung für erstauntes Raunen. Ein par­la­men­tarisch­er Unter­suchungsauss­chuss sei notwendig, um das Vorge­hen der Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chützer aufzuk­lären, sagte Richter Brün­ing. Denn Toni S. habe seine Straftat­en nach Ansicht des Gerichts mit “Wis­sen und Dul­dung” des Ver­fas­sungss­chutzes begangen. 

 

Toni S. fand in seinem Schluss­wort zur Über­raschung seines Vertei­di­gers noch ein­mal lobende Worte für das “pro­fes­sionellen Vorge­hen” des Ver­fas­sungss­chutzes. Sein Man­dant sei nun im Zeu­gen­schutzpro­gramm weit­er auf die Bran­den­burg­er Behör­den angewiesen, lautete der lakonis­che Kom­men­tar von Vertei­di­ger Klaus Linten. 

 

Das Gericht habe einen “virtuellen Prozess gegen den Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutz geführt”, kri­tisierte hinge­gen Heiko Hom­burg, Sprech­er des bran­den­bur­gis­chen Innen­min­is­teri­ums, die Berlin­er Jus­tiz. Toni S. habe seinen V‑Mann-Führer belastet, um sich selb­st zu schützen, lautete das Resümee des Min­is­teri­umssprech­ers. Die Verurteilung von Toni S. sei kon­se­quent, da er Weisun­gen seines V‑Mann-Führers mis­sachtet habe. 

 

Doch ganz so lock­er scheint der Fall auch ver­fas­sungss­chutz­in­tern nicht behan­delt zu wer­den. V‑Mann-Führer Dirk Bar­tok wurde bis zum Abschluss von staat­san­waltschaftlichen Ermit­tlun­gen in Cot­tbus aus dem “oper­a­tiv­en Dienst” ent­fer­nt. Nun bleibt abzuwarten, ob die Staat­san­waltschaft in Cot­tbus eine Anklage auf den Weg brin­gen wird.


 


 

Schere Kri­tik gegen Verfassungsschutz

 

V‑Mann bekommt Bewährungsstrafe

 

BERLIN Der ent­tarnte V‑Mann des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes, Toni S., hat wegen Volksver­het­zung, Gewalt­darstel­lung und Ver­wen­dung von Nazi-Sym­bol­en zwei Jahre Haft auf Bewährung bekom­men. Die Staatss­chutzkam­mer des Berlin­er Landgerichts sah es in ihrem Urteil gestern als erwiesen an, dass der 28-Jährige aus Cot­tbus an Pro­duk­tion und Ver­trieb der recht­sex­tremen CD “Noten des Has­s­es” beteiligt war. Jedoch habe Toni S. Straftat­en mit Wis­sen und Dul­dung des Ver­fas­sungss­chutzes bege­hen kön­nen, sagte der Vor­sitzende Richter Hans-Joachim Brüning.

 

Auf der CD der Neon­azi-Band “White Aryan Rebels”, von der knapp 3000 Stück ille­gal ver­trieben wur­den, wird zum Mord an Promi­nen­ten wie dem Vizepräsi­den­ten des Zen­tral­rats der Juden in Deutsch­land, Michel Fried­man oder der früheren Bun­destagspräsi­dentin Rita Süss­muth aufgerufen. Mit dem Urteil entsprach das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

 

Ini­tia­tor und Tex­ter der CD war laut Gericht der verurteilte Lars B., der eben­falls eine Bewährungsstrafe bekam.

 

Nach Ansicht des Gerichts hat­te Toni S. ein ille­gales Lager mit recht­en CDs, Plakat­en, T‑Shirts und Aufk­le­bern in Cot­tbus erst nach Hin­weisen seines V‑Mann-Führers erhe­blich aus­ge­baut. Durch Zusicherun­gen des Ver­fas­sungss­chutzes habe sich To
ni S. sich­er gefühlt. Er sei von dem V‑Mann-Führer, gegen den in Cot­tbus ein Ver­fahren läuft, vor Durch­suchun­gen der Polizei gewarnt wor­den und bekam auch einen “jungfräulichen Computer”.

 

“Der Ver­fas­sungss­chutz war nicht berechtigt, Straftat­en zu erlauben, auch nicht für inte­gere Fernziele”, sagte Brün­ing. Diese Ziele seien zudem nicht erkennbar gewe­sen. Der Ver­fas­sungss­chutz hätte die CD stop­pen müssen, nach­dem er von Toni S. über Kon­ten und Ver­trieb­swege informiert wor­den war. Es sei jedoch nicht Auf­gabe des Gerichts gewe­sen, die Aktiv­itäten des Ver­fas­sungss­chutzes zu bew­erten, sagte der Richter. Die Aufar­beitung könne nur in einem Par­la­men­tarischen Kon­troll­gremi­um erfolgen.

 

Die Bran­den­burg­er Seite hat­te den Berlin­er Ermit­tlern vorge­wor­fen, durch die Fes­t­nahme von Toni S. Ermit­tlun­gen in der recht­en Musik­szene vere­it­elt zu haben. Der Spitzel war im Juli in Berlin bei ein­er Razz­ia in der recht­en Szene ohne Wis­sen der Bran­den­burg­er festgenom­men und ent­tarnt wor­den. Dies hat­te zu Stre­it zwis­chen den Behör­den bei­der Län­der geführt.

 

Der Haft­be­fehl gegen Toni S., der in U‑Haft saß, wurde aufge­hoben. Laut Gericht soll er in ein Zeu­gen­schutzpro­gramm aufgenom­men wer­den. Er sei “ver­bran­nt” und werde in der recht­en Szene als Ver­räter ange­se­hen, sagte der Richter. Erst durch sein umfassendes Geständ­nis sei es möglich gewe­sen, Hin­ter­gründe in der Szene aufzuhellen und gegen andere Mit­täter zu ermit­teln. In ein­er per­sön­lichen Erk­lärung hat­te Toni S. jedoch seinen früheren Auf­tragge­ber ent­lastet. Er sei nie zu Straftat­en aufge­fordert wor­den, sagte er.

 

Das bran­den­bur­gis­che Innen­min­is­teri­um hat die Verurteilung als “kon­se­quent” beze­ich­net. Sprech­er Heiko Hom­burg sagte, Toni S. habe klare Weisun­gen mis­sachtet und sich durch eigen­mächtige Aktio­nen straf­bar gemacht.

 

Die innen­poli­tis­che Sprecherin der PDS-Frak­tion im Land­tag, Ker­stin Kaiser-Nicht, sagte, das Urteil verdeut­liche einen poli­tis­chen Skan­dal. Die Befürch­tun­gen, dass durch den Ver­fas­sungss­chutz ein recht­sex­tremer Straftäter ani­miert und motiviert wurde, seien durch das Urteil bestätigt wor­den. Der Ver­fas­sungss­chutz habe “ganz klar” den geset­zlich gegebe­nen Auf­trag verlassen.

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Nazi-Schmiererei in Sachsenhausen

ORANIENBURG Hak­enkreuz-Schmier­ereien im Gäste­buch der 1992 durch einen anti­semi­tisch motivierten Bran­dan­schlag teil­weise zer­störten Baracke 38 ent­deck­ten am Fre­itag um 15.50 Uhr Mitar­beit­er der Gedenkstätte Sach­sen­hausen. Sie alarmierten sofort die Polizei. Die Beamten der Wache Oranien­burg kon­nten noch auf dem Gelände des ehe­ma­li­gen Konzen­tra­tionslagers zwei junge Män­ner aus Ham­burg und Meck­len­burg-Vor­pom­mern stellen. Ein­er von bei­den war ihnen durch einen recht­sradikalen Aufnäher auf der Jacke aufge­fall­en. Bei der anschließen­den Vernehmung ges­tand der 23-Jährige seine Tat.

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25 000 Euro für Hinweise auf Brandstifter

POTSDAM. Mehr als neun Wochen nach der Schän­dung der Gedenkstätte für NS-Opfer im Below­er Wald sind die Täter noch nicht gefasst. Die Beloh­nung für entschei­dende Hin­weise auf sie wurde am Son­ntag auf 25 000 Euro aufge­stockt. Das teil­ten Bran­den­burgs Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Rich­stein und Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (bei­de CDU) mit. In der Nacht zum 5. Sep­tem­ber hat­ten Unbekan­nte einen Bran­dan­schlag auf die Gedenkstätte für die Opfer des Todes­marsches aus dem KZ Sach­sen­hausen nahe Witt­stock verübt. Ein Ausstel­lungsraum des Muse­ums bran­nte völ­lig aus. 

Recht­sex­trem­istis­ch­er Anschlag 

“Es wird auch weit­er­hin alles daran geset­zt, die Täter zu ermit­teln und ihrer gerecht­en Strafe zuzuführen”, teil­ten die bei­den Min­is­ter mit. Sie gehen laut Mit­teilung weit­er davon aus, dass es sich um einen recht­sex­trem­istisch und anti­semi­tisch motivierten Anschlag han­delt. “Die Täter ziel­ten darauf ab, die Opfer von damals erneut zu Opfern zu machen.” Mit der erhöht­en Beloh­nung für Hin­weise sollen Mitwiss­er bewogen wer­den, ihre Ken­nt­nisse mitzuteilen.
Eine 15-köp­fige Son­derkom­mis­sion führe die Ermit­tlun­gen in Zusam­me­nar­beit mit dem Lan­deskrim­i­nalamt Meck­len­burg-Vor­pom­mern. In dem benach­barten Bun­des­land hat­te es ähn­liche Anschläge gegeben. Laut Mit­teilung bringt die Polizei eine etwa 1,80 bis 1,85 Meter große Per­son aus dem recht­sex­tremen Spek­trum — ver­mut­lich mit Glatze — mit der Gedenkstät­ten­schän­dung im Below­er Wald in Verbindung. Diese Per­son habe einen Stoff­beu­tel, ver­mut­lich einen See­sack, bei sich gehabt. Bei dem Anschlag hat­ten die Täter auch eine Mahn­säule mit anti­semi­tis­chen und Parolen beschmiert. 

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Halbe mahnt: Die Gedanken eines Teilnehmers


Wieder ein­mal wollen Neon­azis die Toten auf dem Sol­daten­fried­hof in Halbe für ihre revan­chis­tis­chen Ziele miss­brauchen. Als ein­er, der bei der Kesselschlacht von Halbe dabei war, möchte ich darüber bericht­en, wie es zu diesem großen Mas­sen­grab kam. 

1944 begann für mich als damals Sechzehn­jähri­gen wie für die meis­ten meines Jahrgangs mit sechs Wochen mil­itärisch­er Voraus­bil­dung in einem so genan­nten Wehrertüch­ti­gungslager bei Wan­gerin (Pom­mern). Im August erfol­gte die Ein­beru­fung zum Reich­sar­beits­di­enst (RAD) nach Südost­preußen bei Mielau. Von mor­gens bis abends galt es zu marschieren, Schießübun­gen zu ver­anstal­ten, Stel­lun­gen zu bauen und Schika­nen zu ertra­gen. Der Dienst für uns Sechzehn- und Siebzehn­jährige war sehr hart. Wir unter­schieden uns kaum von Pio­niere­in­heit­en der rück­wär­ti­gen Front­truppe. Bei klarem Wet­ter kon­nte man in der Ferne die Artillerie der immer näher rück­enden Front vernehmen. 

Mitte Novem­ber wur­den wir plöt­zlich als RAD-Lager aufgelöst und in die Heima­torte ent­lassen. Die Mel­dung beim Wehrkreiskom­man­do war Pflicht. Die Front im Osten wie im West­en rück­te immer näher in Rich­tung Berlin. Ich möchte erzählen von ein­er der schlimm­sten Schlacht­en auf deutschem Boden, die ich als siebzehn­jähriger Sol­dat (einge­zo­gen am 15.12.1944 nach Dres­den) erleben musste. 

Mitte Jan­u­ar erfol­gte der Zusam­men­bruch der Ost­front. Am 12. Jan­u­ar 1945 — wir waren als Sol­dat­en bei der sog. Putz- und Flick­stunde — bekam ich von zu Hause ein Paket. Mit großer Freude wur­den die Leck­ereien von meinen Eltern in Emp­fang genom­men. Im sel­ben Moment, als ich das Paket noch in der Hand hielt, kam ein Durchruf: “Alles fer­tig machen zum Fron­tein­satz!” In großer Eile verteilte ich den Inhalt an alle Kam­er­aden. Wir wur­den neu eingek­lei­det, mit Waf­fen und Muni­tion verse­hen, und ab ging es in Rich­tung Bobers­berg, Som­mer­feld, Chris­tianstadt (Nieder­schle­sien).
Die deutsche Front wurde von der vor­drin­gen­den Roten Armee immer mehr zurückge­drängt, und wir kamen in die ersten Kampfhand­lun­gen. Wir kamen in den Fron­tein­satz und erlebten die ersten Ver­luste. Für uns junge Men­schen war das der Beginn ein­er großen Tragödie. Die Trup­penein­heit­en wur­den zurückgeschlagen. 

Wir waren ver­laust, ver­dreckt, viele hat­ten die Krätze, darunter auch ich. In ein­er Kampf­pause meldete ich mich daher von mein­er Ein­heit ab, um das Lazarett aufzusuchen. Aber es gab so viele Ver­wun­dete, dass eine Behand­lung nicht möglich war. Ich bekam daher auch nicht die übliche Bestä­ti­gung, dass ich tat­säch­lich im Lazarett gewe­sen war.
Bevor ich zu mein­er Truppe zurück­kehren kon­nte, set­zten wieder heftige Kämpfe ein. Kom­panien, ja ganze Reg­i­menter gin­gen in den bluti­gen Kämpfen zugrunde bzw. wur­den in alle Him­mel­srich­tun­gen ver­sprengt. Jed­er ver­suchte, in Autos, Pfer­dewa­gen usw. unterzukom­men, um der anrück­enden Roten Armee zu entkom­men. Auch meine Kom­panie war nicht mehr auffind­bar. Im Dorf Steins­dorf (Oder) erfuhr ich schließlich, dass Reste der aufgelösten Kom­panie sowie der Reg­i­mentsstab sich im näch­sten Dorf befanden. 

Ein ver­wun­de­ter Sol­dat, dem ich mich angeschlossen hat­te, ging in Rich­tung dieses Dor­fes. Der Weg wurde unter­brochen, indem eine Wagenkolonne uns ent­ge­genkam und hielt. Im zweit­en, einem offe­nen Wagen, saß ein Gen­er­al mit seinem Stab und fragte, was wir hier auf der Chaussee zu suchen hät­ten. Der andere Sol­dat, der einen Arm­schuss bekom­men hat­te und im Lazarett medi­zinisch ver­sorgt wor­den war, kon­nte seine Bestä­ti­gung vor­weisen, ich jedoch nicht. Der Gen­er­al pack­te mich und zog mich in sein Auto, fuhr mit mir in ein Haus in Steins­dorf, wo ein Divi­sion­sstab lag und wo er unbe­d­ingt mit der Front tele­fonieren musste. 

Dieser Gen­er­al war der Kom­mandierende Gen­er­al der 9. Armee, Theodor Busse, wie ich von seinem Adju­tan­ten erfuhr. Nach­dem ich ihm die Zusam­men­hänge der Kämpfe und mein Ent­fer­nen von diesem Chaos, das zur Auflö­sung der Ein­heit­en führte, geschildert hat­te, antwortete er, dies sei nicht stich­haltig, ich wäre geflüchtet. Der Gen­er­al ging in eine Besprechung, kam wieder raus, sah mich und sagte: “Ich werde Sie erschießen.” Er ging zurück in sein Zim­mer und tele­fonierte mit eini­gen Befehlshabern. Durch sein lautes Organ erfuhr ich den Zus­tand der Front. Sie war erbärm­lich. Der Gen­er­al schilderte Gen­er­aloberst Heinri­ci die Lage der Front als in Auflö­sung begrif­f­en, mit schw­eren Ver­lus­ten, nicht mehr imstande, größere Kampfhand­lun­gen zu führen, und es dro­he eine Ein­schließung der Armee. 

Nach diesem Gespräch eilte der Gen­er­al wie ein Wahnsin­niger wieder durch mehrere Zim­mer, sah mich und sprach zum Adju­tan­ten, sie soll­ten mich abführen. Über nacht war ich in ein­er Sche­une unterge­bracht. Mor­gens wurde ich von der Feld­gen­darmerie, drei Ket­ten­hun­den, wie sie genan­nt wur­den — das waren teil­weise fliegende Feldgerichte, Zubringer für Todesurteile — zu meinem Reg­i­mentsstab geführt, der im näch­sten Dorf lag. Der Befehl lautete: das kriegs­gerichtliche Ver­fahren sollte zwar eingestellt wer­den, ich aber sofort zum Bewährungs­batail­lon im vorder­sten Fron­tein­satz gebracht wer­den. Vorher sollte ich 20 Stock­hiebe wegen ange­blich­er Ent­fer­nung vom Trup­pen­teil erhal­ten. Dies unterblieb zwar, weil der Adju­tant, der mir den Befehl zeigte, das unter den Tisch fall­en ließ. 

So begann der große Marsch über Guben, Mül­rose in Rich­tung Teupitz. Inzwis­chen war die 9. Armee eingeschlossen. Wir wur­den von der Luft­flotte der Roten Armee mit Bomben belegt. Zu bemerken ist dabei, dass sich dem Treck der Armee Zehn­tausende von Flüchtlin­gen angeschlossen hat­ten: Frauen und Kinder, alte Leute. Wir erfuhren, dass es Auf­gabe war, einen Durch­bruch zu machen, und wur­den dann informiert, dass Berlin fast eingeschlossen wäre und wir zusam­men mit der 12. Armee von Gen­er­al Wenck Berlin ent­las­ten soll­ten. Von dieser Armee hörten wir dann aber nichts mehr. Wir fan­den uns wieder im Waldgelände und erlebten eine Kanon­ade nach der anderen. Wir ver­loren immer mehr die Orientierung. 

Von Befehlen galt nur ein­er: Wir müssen durch. Wir haben die Auf­gabe, Berlin zu ent­las­ten. Wir müssen aber erst den Kessel auf­spren­gen, in dem wir uns befan­den. Das war der große Kessel, wo sich die 9. Armee befand, Teupitz, Halbe, Märkisch-Buch­holz. Ich befand mich hin­ter den Panz­ern dieser Armeetruppe. Es hieß auf ein­mal: Alles Stopp! Par­la­men­tär nach vorn! 

Es war ein Ober­stleut­nant, der auserse­hen war, Ver­hand­lun­gen mit dem Stab der Roten Armee zu führen. Die Russen boten uns an, zu kapit­ulieren und das Leben der Men­schen zu scho­nen. Wir erfuhren das aus einem Gespräch mit einem Begleit­er des Parlamentärs. 

Nach kurz­er Zeit erfol­gte die Ablehnung von Gen­er­al Busse, und der Feuerza­uber begann erneut. Tausende von Men­schen wur­den sinn­los geopfert. Sol­dat­en, Frauen und Kinder star­ben in dieser Feuer­hölle. SS-Ein­heit­en mit Vier­lings­flakgeschützen trieben uns zum Stur­man­griff mit der Andro­hung, uns bei Nicht­be­fol­gung niederzuschießen. Gen­er­al Busse selb­st mit über­schw­eren Tiger­panz­ern — so wie ich das in Erin­nerung habe, sechs an der Zahl — durch­brach die Panz­ersperre bei Halbe. Halbe ist ein kleine Ortschaft im Märkischen, nicht mal ein Dorf. Der einzige Betrieb in diesem Ort, ein Sägew­erk, bran­nte lichter­loh. Busses Panz­er durch­brachen die Straße, die voll gestopft war mit Men­schen und Fahrzeu­gen aller Art. Men­schen wur­den wie Brief­marken plattge­walzt. Men­schen­leiber wur­den durch Granat­en zer­ris­sen und in die Luft gewirbelt. Busse kon­nte seine über­schw­eren Panz­er zu den amerikanis­chen Lin­ien durch­stoßen und sich dort ergeben. Die Reste dieser Armee gin­gen jäm­mer­lich in dieser Schlacht zugrunde.
20 000 deutsche
Sol­dat­en sind auf dem Fried­hof in Halbe begraben wor­den. Davon sind viele in Mas­sen­gräbern beige­set­zt, Men­schen, die nicht mehr iden­ti­fiziert wer­den kon­nten. Die Gesamtver­luste betru­gen weit über 40000.
Und dieser Durch­hal­te­gen­er­al, der 1956 die Bun­deswehr mit aus der Taufe gehoben hat, wurde 1966 mit dem Bun­desver­di­en­stkreuz vom dama­li­gen Bun­de­spräsi­den­ten Lübke, dem bekan­nten KZ-Baumeis­ter, aus­geze­ich­net. Welch ein Hohn angesichts dieses Massen­mordes, unter­mauert durch Befehle, die nur den Krieg und das Elend um Stun­den ver­längern kon­nten, aber nicht mehr die endgültige Nieder­lage des faschis­tis­chen Deutsch­land aufhal­ten konnten. 

Diese meine Dar­legun­gen sollen Mah­nung und Verpflich­tung sein, nie wieder von deutschem Boden einen Krieg aus­ge­hen zu lassen. Darum sind revan­chis­tisch-mil­i­taris­tis­che Aufmärsche zur Ver­her­rlichung der Schlacht­en des ver­brecherischen Hitler-Krieges generell zu ver­bi­eten. Alle Antifaschis­ten sind aufge­fordert, diesem Unwe­sen ein Ende zu setzen. 

Heinz Maether

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Halbe: Schönbohm spricht sich für geändertes Demonstrationsrecht aus

FRANKFURT/HALBE


Der Stre­it um den geplanten Auf­marsch von etwa 1000 Recht­sex­trem­is­ten auf dem Sol­daten­fried­hof in Halbe (Dahme-Spree­wald) am Volk­strauertag spitzt sich offen­bar zu. Nach MAZ-Infor­ma­tio­nen ist zu erwarten, dass das Polizeiprä­sid­i­um Frank­furt (Oder) heute die für den näch­sten Son­ntag vorge­se­hene Großdemon­stra­tion unter­sagen wird. Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) hat­te die Behörde “angewiesen, alle rechtlichen Möglichkeit­en bis zum Äußer­sten auszureizen”. Schön­bohm sprach von ein­er “Pro­voka­tion und Störung der Toten­ruhe”, die “unerträglich” sei und nicht hin­genom­men werde. 

Dass sich die Neon­azis mit einem Demon­stra­tionsver­bot in Halbe abfind­en wer­den, ist jedoch nicht zu erwarten. “Es wird ein Recht­skampf bis zum let­zten geführt wer­den und wenn es sein muss vor dem höch­sten deutschen Gericht”, kündigte der Anmelder der Demon­stra­tion, Lars J., im Inter­net an — “mit kam­er­ad­schaftlichem Gruß”. Wie sich­er sich die recht­sex­treme Szene fühlt, zeigt der Ter­min­hin­weis auf den geplanten Auf­marsch in Halbe am Volk­strauertag 2003 — “Tre­ff­punkt 12.00 Uhr” heißt es. 

Schön­bohm strebt angesichts dessen eine grund­sät­zliche Klärung des Prob­lems an. Der Min­is­ter sprach sich gegenüber dem “Berlin­er Kuri­er” für eine Änderung des Demon­stra­tionsrechts aus. An Orten mit hohem Sym­bol­w­ert und ein­er “gewalti­gen außen­poli­tis­chen Wirkung” sollte das Ver­samm­lungsrecht eingeschränkt wer­den. “Es darf nicht länger hin­genom­men wer­den, dass Neon­azis mit Sieg- Heil-Rufen Sol­daten­fried­höfe miss­brauchen und damit auf den Gefühlen der Ange­höri­gen herum­tram­peln”, forderte der Min­is­ter. Genau­so wenig wie in Halbe hät­ten solche Aufmärsche etwas am Bran­den­burg­er Tor oder am Völk­er­schlacht­denkmal in Leipzig zu suchen. 

Der als Red­ner bei der recht­sex­tremen Demon­stra­tion in Halbe vorge­se­hene Chris­t­ian Worch gilt als eine Schlüs­selfig­uren in der Neon­azi-Szene. Der 46-jährige Notari­ats­ge­hil­fe aus Ham­burg wurde schon 1977 wegen der Ehrung der 1947 in Nürn­berg hin­gerichteten Kriegsver­brech­er verurteilt. 1980 erhielt er mehrere Gefäng­nis­strafen, die nach Angaben des Infor­ma­tions­di­en­stes gegen Recht­sex­trem­is­mus zu ein­er Gesamt­frei­heitsstrafe von drei Jahren zusam­menge­fasst wur­den. 1994 wurde Worch erneut zu zwei Jahren Haft verurteilt, weil er gegen das Ver­bot der neon­azis­tis­chen Organ­i­sa­tion ver­stoßen hatte. 

Auf dem größten deutschen Sol­daten­fried­hof sind etwa 22 000 Sol­dat­en und Zivilis­ten bestat­tet, die bei der Kesselschlacht­en bei Halbe im Früh­jahr 1945 ums Leben kamen. Hinzu kom­men 6000 Opfer des sow­jetis­chen Internierungslagers Ketschen­dorf. Der Fried­hof in Halbe war schon 1990 und 1991 am Volk­strauertag Schau­platz recht­sex­tremer Aufmärsche. Sei­ther wurde jed­er Auf­marsch verhindert.

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200 bei Pogromnacht-Gedenken in Frankfurt/Oder

Trotz Regen und Kälte ver­sam­melten sich ver­gan­genen Sam­stag den 9.November ca. 200 Frank­fur­terIn­nen zu ein­er Mahn- und Gedenkver­anstal­tung zur Pogrom­nacht in Frankfurt
(Oder). An der alljährlichen abendlichen Ver­anstal­tung am Gedenkstein für die damals zer­störte Frank­furter Syn­a­goge nah­men erfreulicher­weise wieder zahlre­iche Mitglieder
der „neuge­bore­nen“ jüdis­chen Gemeinde der Stadt teil.
Auf das Nieder­legen von Blu­menge­binden fol­gte ein Schweige­marsch zur Friedensglocke. 

Einen pein­lichen Auftritt absolvierten einige Frank­furter Nazis. Pro­voka­tiv mit Rudolf-Hess-Pullover aus­ges­tat­tet erschien ca. 18.30 Uhr Andreas B. in Begleitung von N. und dessen Fre­undin am Gedenkstein. Sein Auftritt dauerte allerd­ings nur ca. 30 Sekun­den. Den weit­eren Abend ver­brachte er auf der Wache Halbe Stadt. Wie schade. Sein­er Begleitung blieb nach einem Platzver­weis auch keine andere
Wahl, als der Ver­anstal­tung schnellst möglich den Rück­en zu kehren. Von diesen repres­siv­en Maß­nah­men abgeschreckt machte auch der Frank­furter Nazi-Barde Nico auf der Karl-Marx-Strasse kehrt ohne einen Blick auf die Mah­n­ver­anstal­tung zu werfen. 


(Infori­ot) Auch in Neu­rup­pin wurde der Reich­s­pogrom­nacht gedacht. Mit Flug­blät­tern protestierten einige AktivistIn­nen vor dem “Café Schröders”. In der Kneipe, einst ein jüdis­ches Kaufhaus, fand ein Konz­ert im Rah­men der “Neu­rup­pin­er Musik­meile” statt — eine Feier an solch einem Ort an solch einem Tag sei unange­bracht, hieß es. Die Angestell­ten war­fen die Flug­blatt-Vertei­lerIn­nen nach kurz­er Zeit heraus.

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Hörsäle an Frankfurter Uni werden videoüberwacht — Wozu weiß niemand

Die Eröff­nung des neuen Men­sa- und Hör­saalkom­plex­es der Europa Uni­ver­sität Viad­ri­na in Frank­furt (Oder) nah­men in der let­zten Woche Frank­furter Aktivis­ten zum Anlass, gegen die zunehmende Videoüberwachung an Hochschulen zu protestieren.
Das zum Semes­ter­start in Betrieb genommene Gebäude ist näm­lich in allen Hörsälen mit z.t. mehreren 360°- schwenkbaren Überwachungskam­eras ausgestattet. 

Der Zweck der Kam­eras bleibt unklar. Zweifel kom­men zumin­d­est bei der Darstel­lung des Tech­nis­chen Per­son­als der Uni auf, die behaupten, das die Kam­eras lediglich der Über­tra­gung von Vor­lesun­gen in andere Räume bzw. der Aufze­ich­nung dieser fürs Inter­net dienen. Gegen diese Erk­lärung spricht nicht nur der Kam­er­atyp, son­dern auch die Anord­nung der Kam­eras im Raum. So befind­et sich immer min­destens eine Kam­era im hin­teren Teil des Hör­saals, weit ent­fer­nt des Podestes aber mit gutem Blick in die Rei­hen der StudentInnen. 

Da es die Uni nicht für nötig hielt, wenig­stens mit Hin­weiss­childern auf die Kam­eras hinzuweisen, wurde dies nun von den Gästen des Haus­es über­nom­men, was wiederum das Per­son­al auf den Plan rief, welch­es die Schilder schnellst möglich wieder entfernte.

Par­al­lel dazu, taucht­en in und um die Uni zahlre­iche Wer­be­plakate für Sturmhauben des Typs KAMPUS PRO auf. Zitat: „Mit der KAMPUS PRO bieten wir nun auch Stu­dentIn­nen und Stu­den­ten die Möglichkeit, flex­i­bel auf die verän­derten Stu­di­enbe­din­gun­gen an der EUV zu reagieren und dem Überwachungsstaat einen Strich durch die Rech­nung zu machen.“ 

Am Fre­itag ver­sam­melten sich im Atri­um des Gebäudes Überwachungs­geg­n­er um mit ein­er Flug­blat­tak­tion auf die Kam­eras aufmerk­sam zu machen. Hof­fen wir, dass es der Uni nicht gelingt das The­ma weit­er tot zu schweigen.
Wir erwarten von der Uni-Leitung mehr Trans­parenz über die Kam­era-Benutzung in all ihren Gebäu­den. Dass heißt zunächst: Was wird aufgeze­ich­net?, Wann wird aufgeze­ich­net?, Wer sichtet die Bän­der? Und wir erwarten, dass die Uni die Studieren­den und Gäste des Haus­es über die Kam­eras nicht länger in Unwis­senheit lässt. 

Gegen die Überwachung öffentlich­er Räume. Werdet aktiv!


Links zum Thema:

Linke Seite Son­der­seite Überwachung

Infori­ot Archiv Artikel zu den Bran­den­burg­er Kam­era­s­tan­dorten im öffentlichen Raum in Bernau, Erkn­er, Pots­dam und Rathenow.

Polizeikon­troll­stelle Bran­den­burg­er Ini­tia­tive zur Stärkung der Grund-und Bürg­er­rechte gegenüber der Polizei

Inforiot