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Nazis versuchten sich an Sitzblockade

Nach dem Anschlag auf das Büro des Vere­ins Pfef­fer und SalZ e.V. (PuS) am ver­gan­genen Mon­tag kam es am Fre­itag (1.11.) in Anger­münde zu ein­er weit­eren Störak­tion von Recht­sex­trem­is­ten. Beim 9. SKAn­dal-Konz­ert des Vere­ins im
Jugend­kul­turzen­trum “Alte Brauerei” erschienen um 19 Uhr 20 Kam­er­aden des Märkischen Heimatschutzes unter der Führung von Gor­don Rein­holtz. Da durch den Clubchef, MEGA-Beamte und die Sicher­heits­gruppe eine Beset­zung der Ver­anstal­tungsräume am Ein­gang des Jugend­haus­es unter­bun­den wurde, postierten sich die Kam­er­aden mit einem Trans­par­ent “Den Linken in die Suppe spuck­en — Nationaler Wider­stand” davor. Die bere­its anwe­senden MEGA-Beamten ver­ban­nten die Gruppe mit
sofor­tigem Platzver­bot vom Gelände. Daraufhin ver­sucht­en sie die Auf­fahrt des Gelän­des mit ein­er Sitzblock­ade zu versper­ren. Nach­dem Ver­stärkung von Polizei und
BGS eingetrof­fen war, wur­den von allen die Per­son­alien aufgenom­men und der Platzver­weis auf die gesamte Straße bis zum Ver­anstal­tungsende aus­gedehnt, dem sie dann, ohne irgen­deinen Erfolg verze­ich­nen zu kön­nen, nachkamen. 

Den Hin­ter­grund sein­er Aktion deutet der MHS in einem vorher veröf­fentlicht­en Flug­blatt (Pressemit­teilung vom 31.10.) an: “Solche Zusam­menkün­fte nutzen Antifaschis­ten wie Hol­ger Zschoge und seine Gefol­gschaft, um Aktio­nen mit anderen
Grup­pen abzus­prechen. Welche Auswirkun­gen link­sex­trem­istis­che Aktio­nen haben, kann man hier immer wieder bei ihren Protes­tak­tio­nen sehen. Dort wer­den Straftat­en wie
Sachbeschädi­gung, Kör­per­ver­let­zung, Lan­des­friedens­bruch usw. began­gen. Dies nen­nt sich Auf­s­tand der Anständi­gen. Die nationale Bewe­gung in der Region Anger­münde wird
diese Zusam­menkün­fte nicht bedin­gungs­los hin­nehmen. Nicht zum ersten mal ver­anstal­ten Nation­al­is­ten spon­tane Protes­tak­tio­nen gegen solche Konzerte.” 

Merk­lich gestört hat den MHS, dass PuS seit Jahren gut mit dem städtis­chen JKZ zusam­me­nar­beit­et, die Ver­anstal­tung mit über 140 Leuten gut voll war, vor allem eine große Gruppe Jugendlich­er die Ver­anstal­tung organ­isiert und besucht hat, der Abend the­ma­tisch begleit­et war (The­ma Glob­al­isierung) und vor allem, dass sich nie­mand vom Auftritt der Kam­er­aden hat großar­tig beein­druck­en lassen. 

Nach­dem der MHS mit eher pein­lichen Auftrit­ten am 19.4. beim anti­ras­sis­tis­chen Aktion­stag in Pren­zlau und der NPD-Demo am 31.8., sowie ein­er ins Leere gelaufe­nen Störak­tion gegen die Abschlussver­anstal­tung der diesjähri­gen internationalen
Fahrrad­tour (auch hier nochmal Danke für die Vor­war­nung) in der Bedeu­tungslosigkeit ver­sunken war, wurde die Mis­ser­fol­gsserie mit dieser Aktion fort­ge­set­zt, denn außer
viel Ärg­er mit der Polizei und einem nassen Hin­tern brachte die Aktion für den MHS nichts. Inter­es­sant ist aus unser­er Sicht vor allem, dass die regionale Szene ganz
offen­sichtlich nicht mehr in der Lage ist, eigene poli­tis­che Aktiv­itäten zu organ­isieren. Sie reagieren eigentlich nur noch auf das, was wir tun — und das wenig erfol­gre­ich. Daran kon­nte wed­er ändern, dass sie wieder in beson­ders lächer­lichem Out­fit (Rap­per­look, Pal­itüch­er und Ché-Pullover) anka­men, noch dass sich dies­mal alle selb­ster­nan­nten Lokalgrößen per­sön­lich die Ehre gaben (son­st schick­en sie immer nur ihre Jungsturm-Kinder oder ihre Dep­pen vor). Ärg­er­lich sich­er für Rein­holtz auch, dass die Ver­anstal­ter durch Leute aus seinen Rei­hen von dem geplanten Auftritt
um 19 Uhr informiert wor­den waren. Wie lange hält wohl ein Führer eine so dilet­tan­tis­che “patri­o­tis­che Gruppe” aus ?! — oder auch ander­sherum: wie lange erträgt eigentlich eine “für ein besseres Deutsch­land” engagierte Gruppe so erfol­glose Führer ?! — denn “nationaler Wider­stand” lässt sich so wohl nicht erfol­gre­ich organisieren! 

Pfef­fer und SalZ e.V. Angermünde

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Innenminister will alle Straftäter in Gendatei erfassen

COTTBUS/POTSDAM. Der Bund Deutsch­er Krim­i­nal­beamter (BDK) unter­stützt die Forderung von Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) nach ein­er zen­tralen Erfas­sung aller Straftäter in ein­er Gen-Datei beim Bun­deskrim­i­nalamt. Die Ent­nahme ein­er Spe­ichel­probe bei Beschuldigten und die Spe­icherung in der “Gen­datei” müsse endlich Stan­dard bei erken­nungs­di­en­stlichen Behand­lun­gen wer­den, erk­lärte der Bran­den­burg­er BDK-Lan­desvor­sitzende Wolf­gang Bauch am Son­ntag in Cot­tbus. Zudem müsse der Richter­vor­be­halt abgeschafft werden.
Schön­bohm hat­te seine Forderung damit begrün­det, dass sich so erhe­blich mehr Ver­brechen aufk­lären ließen als bish­er. Die Resozial­isierung von Straftätern dürfe außer­dem nicht dazu führen, dass das Strafrecht ad absur­dum geführt werde, schreibt der CDU-Lan­deschef in einem Gast­beitrag für die “Bild am Son­ntag”. Dies träfe zu, “wenn zweifel­hafte Gutachter-Prog­nosen men­schlichen Bestien den Weg in die Frei­heit eröffnen”.
Der BDK erk­lärte, DNA-Analy­sen hät­ten nichts Geheimnisvolles mehr. Sie seien zum Stan­dard­mit­tel krim­i­nalpolizeilich­er Arbeit gewor­den. Dem muss der Geset­zge­ber endlich Rech­nung tragen.
Für die Spe­ichel­probe müsse man lediglich ein Wat­testäbchen in den Mund nehmen. Das Ergeb­nis sei eine anonymisierte, per Com­put­er recher­chier­bare Formel und son­st nichts. Die Spe­ichel­probe werde nach der Unter­suchung vernichtet.
CDU-Lan­deschef Schön­bohm sprach sich in dem Zeitungs­beitrag fern­er für eine nachträgliche Sicherungsver­wahrung aus. Damit hätte sich in den let­zten Monat­en viel schreck­lich­es Leid ver­hin­dern lassen. Radikal umdenken müsste die Poli­tik auch bei der Strafmündigkeit, meinte der CDU-Poli­tik­er. “Wer volljährig ist, darf keinen Anspruch auf Anwen­dung des milden Jugend­strafrechts mehr haben.”

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V‑Mann-Affäre: Stadler sagt vor Gericht aus


Mor­gen begin­nt vor dem Berlin­er Landgericht der Prozess gegen den Infor­man­ten des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes Toni S.. Noch immer sorgt die Ver­haf­tung des V‑Mannes und Recht­sex­trem­is­ten durch Berlin­er Polizeibeamte bei einem von Recht­en besucht­en Konz­ert für Ver­stim­mungen zwis­chen Bran­den­burg­er und Berlin­er Sicherheitsbehörden. 

Toni S. muss sich wegen Volksver­het­zung, des Ver­wen­dens und der Ver­bre­itung ver­fas­sungswidriger Pro­pa­gan­da sowie Gewalt­darstel­lung ver­ant­worten. Die Anklage wirft ihm vor, als “Haup­tini­tia­tor” für den Ver­trieb und die Pro­duk­tion der Neon­azi-CD “Noten des Has­s­es” der recht­sex­tremen Grup­pierung “White Aryan Rebels” ver­ant­wortlich gewe­sen zu sein. Auf der vor zwei Jahren in ein­er Auflage von dre­itausend Stück ver­bre­it­eten CD wird zum Mord an Juden, Aus­län­dern und Poli­tik­ern aufgerufen. Im Sep­tem­ber war der gemein­sam mit Toni S. ver­haftete Berlin­er Neon­azikad­er Lars Burmeis­ter wegen Her­stel­lung und Ver­bre­itung der CDs zu ein­er Haft­strafe von 22 Monat­en auf Bewährung verurteilt worden. 

Toni S. hofft nun auf eine Bewährungsstrafe. Sein Vertei­di­ger, der Cot­tbuser Recht­san­walt Klaus Lin­ten, betont, S. sei geständig. Im Ver­fahren müsse zudem gek­lärt wer­den, wie viel Ver­ant­wor­tung der Ver­fas­sungss­chutz für die Aktiv­itäten seines Man­dan­ten trage. Damit aber kön­nten mor­gen vor dem Berlin­er Landgericht eine Rei­he Fra­gen behan­delt wer­den, die für die bran­den­bur­gis­chen Sicher­heits­be­hör­den unan­genehm sind. Beispiel­sweise die Behaup­tung von Toni S., sein Vorge­set­zter habe ihm im Falle ein­er Strafver­fol­gung Rück­endeck­ung durch Bran­den­burgs Ver­fas­sungss­chutzchef Hein­er Wegesin zugesichert. Auch die Frage, ob dieser V‑Mann-Führer mit dem Deck­na­men Dirk Bar­tok seinen Schüt­zling vor ein­er Woh­nungs­durch­suchung gewarnt hat, ist bis­lang ungek­lärt. Gegen Bar­tok ermit­telt derzeit die Staat­san­waltschaft Cot­tbus. Die Berlin­er Sicher­heits­be­hör­den ver­muten, dass er bestens über die strafrel­e­van­ten Aktiv­itäten seines Schüt­zlings informiert war und diese gedeckt hat. Toni S. gilt über die rechte Szene Gubens hin­aus seit Jahren als Liefer­ant indiziert­er Neon­az­imusik mit besten Verbindun­gen. Als langjähriger Vor­sitzen­der der Reservis­tenkam­er­ad­schaft der Bun­deswehr in Guben und als Kon­tak­t­per­son für die recht­sex­treme “Wan­der­ju­gend Gibor” sorgte Toni S. für Freizei­tange­bote aller Art. 

Sollte Toni S. mor­gen zu ein­er Bewährungsstrafe verurteilt und aus der Haft ent­lassen wer­den, kön­nen sich die Berlin­er und Bran­den­burg­er Sicher­heits­be­hör­den munter weit­er stre­it­en: darüber, ob Toni S. for­t­an in ein Zeu­gen­schutzpro­gramm aufgenom­men wird und, wenn ja, darüber, wer die Kosten dafür übernimmt.

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Wittstock: Mehr als 100 Besucher bei “Rock gegen Rechts”

WITTSTOCK Die Res­o­nanz war anfangs ver­hal­ten. Beim “Rock gegen Rechts” am Sonnabend in der Witt­stock­er Waldring­halle kamen aber dann die mehr als hun­dert jun­gen Besuch­er den­noch auf ihre Kosten. Die Ver­anstal­tung — im Prinzip eine Wieder­hol­ung des gle­ich­nami­gen Konz­ertes im April auf dem Witt­stock­er Mark­t­platz — sollte ein Zeichen gegen Intol­er­anz und Frem­den­feindlichkeit setzen. 

Das “Aktions­bünd­nis Tol­er­antes Witt­stock — Couragiert gegen Rechts” hat­te die Ver­anstal­tung organ­isiert. Und die Besuch­er kon­nten sich zum Null­tarif die Musik von “Fresh in Attac”, “Sour Coin­ci­dence”, den DJs Sven, Dave und SB 42 anhören sowie eine Rap­per- und Breake Dance Show miterleben.

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Halbe: Dürfen Nazis am Volkstrauertag marschieren?


Dür­fen Nazis am Volk­strauertag in Halbe marschieren? Die Entschei­dung über den beantragten “Helde­nauf­marsch” fällt voraus­sichtlich heute im Polizeiprä­sid­i­um Frank­furt (Oder). Sich­er scheint, dass es sich dabei nicht um ein Ver­bot, son­dern um eine Genehmi­gung mit Aufla­gen handelt. 

Das käme einem hand­festen Skan­dal gle­ich, weil viele Bürg­er ein Ver­bot erwarten. Wird es nicht aus­ge­sprochen, muss sich die Frank­furter Polizei-Spitze wohl oder übel den Vor­wurf gefall­en lassen, auf dem recht­en Auge blind zu sein. Beispiel­sweise von jenen Men­schen, die am 17. Novem­ber friedlich und ungestört der rund 22 000 Toten auf dem Hal­ber Wald­fried­hof gedenken wollen. Davon kön­nte im Falle ein­er braunen Demo keine Rede sein. 

Bleibt abzuwarten, ob die Frank­furter Polizei-Führung vielle­icht doch genü­gend Rück­grat besitzt und den recht­en Antrag­stellern eine klare Absage erteilt. Warum sollte auf ein­mal nicht mehr möglich sein, was seit den bei­den Nazi-Aufmärschen 1990/91 nor­mal war? Bis zur Polizei-Reform wur­den rechte Demos regelmäßig ver­boten. Allerd­ings fie­len die Entschei­dun­gen damals nicht in Frank­furt (Oder), son­dern im Pots­damer Polizeipräsidium…

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Rangsdorfer Jugendclub hat neue Räume bezogen

RANGSDORF Jugendliche in und um Rangs­dorf haben ein neues Dom­izil. Am Sonnabend wur­den die neuen Räume des Jugend­klubs “Jok­er” im ehe­ma­li­gen Amts­ge­bäude am Prams­dor­fer Weg feier­lich eröffnet. Bürg­er­meis­ter Peter Gle­ich, Amts­di­rek­tor Bernd Hohlstein und Gemein­de­v­ertreterin Hei­de Wolf­f­gramm über­re­icht­en Geschenke. Und sie ver­sprachen, die Jugendlichen auch in Zukun­ft nicht im Stich zu lassen. 

“Joker”-Leiter Wal­ter Staab erhofft sich von der zen­tralen Lage der neuen Räume eine bessere Kom­mu­nika­tion zwis­chen Jung und Alt. Da es nun drei Räume gibt statt des bish­er einen sind neben täglich­er offen­er Jugen­dar­beit auch Grup­pe­nar­beit und Work­shops möglich. Dafür kon­nte die Blanken­felder Kun­st- und Musikschule Regen­bo­gen gewon­nen wer­den. Außer­dem stellte sich die neu gegrün­dete Regionale Arbeitsstelle für Aus­län­der­fra­gen, Jugen­dar­beit und Schule Bran­den­burg e.V. (RAA Treb­bin) vor. 

Noch sehen die Jugend­klub-Wände etwas kahl aus, find­et Sylvia Muschin­sky, aber die jun­gen Leute soll­ten sie sich selb­st gestal­ten. Die Vor­sitzende des Sozialauss­chuss­es des Gemein­der­ates ist froh, dass die Räume zwei Jahre nach Auszug des Amtes neue Nutzer haben. “Schon damals kam mir die Idee, hier den Jugend­klub unterzubrin­gen”, sagt Sylvia Muschin­sky. “Zunächst mussten allerd­ings Fra­gen zu den Eigen­tumsver­hält­nis­sen gek­lärt wer­den”. Danach habe man För­der­mit­tel beantragt. Ende 2001 wurde der neue “Jok­er” The­ma im Gemein­der­at. “In Rangs­dorf haben wir lei­der immer noch das Prob­lem KMS. Darum freut es mich, dass wir für den Jugend­klub Geld auf­brin­gen kon­nten”, so die Auss­chussvor­sitzende. Das Dach wurde neu gedeckt, Wände wur­den ver­set­zt, neue Toi­let­ten gebaut. Hin­ter dem Haus kann man jet­zt Fußball, Bas­ket­ball oder Vol­ley­ball spie­len. Allerd­ings müssen sich die Jugendlichen das Haus mit der Feuer­wehr und der Schiedsstelle teilen. 

An der offe­nen Jugen­dar­beit will Wal­ter Staab fes­thal­ten. “Bei uns gibt es keine Grup­pen- oder Kon­sumzwänge”, sagt der studierte Sozialpäd­a­goge, “jed­er kann kom­men und gehen wann er will”. Seit fünf Jahren leit­et er den “Jok­er” und set­zt bei Prob­le­men vor allem auf Kom­mu­nika­tion. “Ich sage nur den Rah­men. Den Rest machen die Jugendlichen”. Trotz­dem gibt es feste Regeln: Nazis haben keinen Zutritt, Alko­hol und Dro­gen sind verboten. 

Das Konzept scheint anzukom­men. “Ich finde klare Regeln gut”, meint der 16-jährige Mar­i­an Slod­szyk. Er kommt, um die Langeweile zu vertreiben. “Was soll man hier auch anderes machen?”, fragt er. Auch Mar­co Matschews­ki ist regelmäßig hier, “zum Abhän­gen und Fre­unde tre­f­fen”. Dass der neue “Jok­er” par­ty­tauglich ist, erlebten Gäste abends beim Konz­ert der Rangs­dor­fer Band “Bauschaum”.

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Belziger Antifa-Jugend will Gedenkstein für Marokkanischen Asylbewerber

BELZIG — Die Antifa-Jugend Belzig will nach eige­nen Angaben einen Gedenkstein für den heute vor zwei Jahren ver­stor­be­nen Asyl­be­wer­ber Belaid Bay­al erricht­en lassen. Ein entsprechen­der Antrag sei bere­its im April dieses Jahres in der Stadtver­wal­tung gestellt wor­den, allerd­ings offen­bar noch nicht endgültig bear­beit­et wor­den, so Marc Fürstenau. 

“Obwohl wir die Ini­tia­tive der Stadt zu schätzen wis­sen, sind wir ent­täuscht, dass es nicht geschafft wurde, den Gedenkstein bis zum 4. Novem­ber fer­tig zu bekom­men”, so Vertreter der Antifa-Jugend. Nach ihren Angaben war der Marokkan­er Bay­al an diesem Tag im Kranken­haus an den Spät­fol­gen eines ras­sis­tis­chen Angriffs gestor­ben. “Er wurde am 8. Mai 1993 in ein­er Belziger Gast­stätte von zwei aus Belzig stam­menden Recht­sradikalen zuerst mit ras­sis­tis­chen Bemerkun­gen belegt und später von ihnen zusam­mengeschla­gen wor­den”, beschreibt Fürste­nau den Tather­gang. Die Unter­leib­sver­let­zun­gen des 42-jähri­gen Asyl­be­wer­bers seien so schw­er­wiegend gewe­sen, dass die Ärzte ihm schon damals gesund­heitliche Prob­leme prog­nos­tiziert haben sollen. “So kam es auch. Belaid hat­te des Öfteren Dar­mver­schlüsse, die schließlich so schw­er­wiegend waren, dass ihm nicht mehr geholfen wer­den kon­nte”, so der Jugendliche. 

Er und seine Mit­stre­it­er sind der Mei­n­ung, dass der Fall in Belzig “fast ver­schwiegen wurde”. “Es war ja schließlich nur ein Fall unter vie­len gewor­den. Ras­sis­mus gehörte zum All­t­ag und tut dies immer noch”, behauptet die Jugend Antifa Belzig, wie sie sich selb­st nen­nt. Ihrer Ansicht nach “kommt wieder etwas mehr Bewe­gung” in die Belziger Neon­azi-Szene. Marc Fürste­nau fordert nun, dass sich Belzig und seine Ein­wohn­er “endlich richtig mit dem Tod Belaids und dem Kon­text, in dem dieser ste­ht”, auseinandersetzen. 

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Halbe: Neonazis wollen auf dem Soldatenfriedhof Halbe marschieren

BERLIN


Mehr als 1.000 Neon­azis aus dem gesamten Bun­des­ge­bi­et wollen am 17. Novem­ber zum Volk­strauertag auf dem Sol­daten­fried­hof im bran­den­bur­gis­chen Halbe auf­marschieren. Dort sind rund 22.000 Sol­dat­en begraben, darunter Ange­hörige des 11. SS-Panz­erko­rps und des 5. SS-Gebirgsko­rps, die an der Kesselschlacht vor Berlin im April 1945 beteiligt und wegen ihrer Bru­tal­ität gegen Deser­teure und Kriegsmüde in der Bevölkerung gefürchtet waren.

 

Ein Ver­bot des recht­en Auf­marsches ist unwahrschein­lich. Am Mon­tag hat­te das Ver­wal­tungs­gericht Cot­tbus ein Ver­samm­lungsver­bot auf dem Fried­hof aufge­hoben, da das zuständi­ge Amt Schenken­länd­chen das Ver­bot “unzure­ichend begrün­dete”. Der Neon­azi Chris­t­ian Worch feiert den Beschluss der­weil schon als “Sieg”.

 

Anfang Novem­ber entschei­det das Polizeiprä­sid­i­um Frankfurt/Oder, wie mit dem recht­en Gedenken und antifaschis­tis­chen Protesten ver­fahren wird. Unab­hängige Antifa­grup­pen wollen am sel­ben Tag in Halbe nicht nur den Neon­azi­auf­marsch ver­hin­dern, son­dern expliz­it der eben­falls auf dem Fried­hof bestat­teten 57 Wehrma­chts­de­ser­teure und sow­jetis­chen Zwangsar­beit­er gedenken. “Es wird sich zeigen, ob eine Gedenkkundge­bung für die Opfer des Nation­al­sozial­is­mus zu Gun­sten der Glo­ri­fizierung von NS-Ver­brech­ern ver­boten oder ver­legt wird,” meint Sil­vio Kurz vom Antifa-Bündnis.

 

Die mil­i­tan­ten Freien Kam­er­ad­schaften um Worch knüpfen mit dem ver­mut­lich größten Neon­azi­auf­marsch den let­zten fünf Jahre in Bran­den­burg an die erfol­gre­ichen recht­en Demos in Halbe 1990 und 1991 an. Damals war das gesamte rechte Spek­trum über den größten Sol­daten­fried­hof Deutsch­lands gezo­gen. Viele der Exteil­nehmer wer­den sich am 17. Novem­ber erneut in Halbe einfinden.

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Revisionsverfahren gegen Eberswalder Neonazi

In der vorigen Woche urteilte das Landgericht in Cot­tbus im Revi­sionsver­fahren, dass ein Neon­azi den Tod eines Punks in Eber­swalde vor zwei Jahren nicht mit Vor­satz her­beige­führt habe. 

Punks sind Frei­wild. Mit diesen drei Worten lässt sich das Urteil des Landgerichts Cot­tbus im Revi­sionsver­fahren gegen den stadt­bekan­nten Eber­swalder Neon­azi Mike Bäther zusam­men­fassen. Das Landgericht entsch­ied in der vorigen Woche, dass Bäther im Mai des Jahres 2000 den Tod des damals 22jährigen Punks Falko Lüdtke ohne jeglichen Vor­satz her­beige­führt habe. Es han­dele sich bei der Tat lediglich um fahrläs­sige Tötung. 

Entsprechend niedrig fällt auch das Straf­maß für den heute 30jährigen Recht­sex­trem­is­ten aus: ein Jahr und acht Monate Haft ohne Bewährung. Direkt nach der Urteilsverkün­dung teilte ein Sprech­er des Landgerichts mit, dass nun geprüft werde, ob man Bäther, der bere­its 14 Monate lang in Unter­suchung­shaft saß, ehe der Haft­be­fehl mit dem Revi­sionsver­fahren außer Kraft geset­zt wurde, die verbliebene Haftzeit von vier Monat­en erlassen und zur Bewährung aus­set­zen werde. 

Im Dezem­ber des Jahres 2000 hat­te das Landgericht Frankfurt/Oder die Umstände, die in der Nacht zum 1. Juni des­sel­ben Jahres zum Tod von Lüdtke geführt hat­ten, noch ganz anders bew­ertet. Der junge Punk hat­te Bäther, der auf seinem kurz geschore­nen Hin­terkopf ein gut sicht­bares Hak­enkreuz-Tat­too trug, an ein­er Bushal­testelle getrof­fen und wegen des Nazisym­bols zur Rede gestellt. Bei­de stiegen in den gle­ichen Bus ein, wo Lüdtke die Diskus­sion um die recht­sex­treme Hal­tung von Bäther weit­er­führen wollte. Auch als die bei­den an der­sel­ben Bushal­testelle aus­gestiegen waren, set­zte sich die Auseinan­der­set­zung fort. 

Was dann geschah, schildern die Frank­furter Richter so: »Nun­mehr begab sich der Angeklagte zu Falko Lüdtke, um tätlich gegen diesen vorzuge­hen. Er begann ihn zu schub­sen und mit der Faust zu schla­gen. (…) Als der Angeklagte und Falko Lüdtke (…) am Rand der Fahrbahn standen, ver­set­zte der Angeklagte, in Rich­tung Straße blick­end, dem mit dem Rück­en zur Fahrbahn ste­hen­den Falko Lüdtke einen Schlag auf den Brustko­rb. Falko Lüdtke ver­lor dadurch das Gle­ichgewicht und stolperte auf die Straße.« Dort wurde er von einem Taxi erfasst. Er starb noch in der gle­ichen Nacht an seinen Verletzungen. 

Die Polizei und die Sicher­heits­be­hör­den gaben sich in den Tagen nach Lüdtkes Tod alle Mühe, das Geschehen als einen bloßen »Stre­it zwis­chen ver­fein­de­ten Jugend­kul­turen« darzustellen, wie er in Eber­swalde lei­der immer wieder an der Tage­sor­d­nung sei. Erst nach­dem linke und antifaschis­tis­che Jugend­grup­pen die Ver­gan­gen­heit Bäthers öffentlich macht­en und sich Zeu­gen melde­ten, die den Stre­it um Bäthers recht­sex­treme Gesin­nung gehört hat­ten, gelang es, den poli­tis­chen Hin­ter­grund von Lüdtkes Tod ins Bewusst­sein ein­er bre­it­eren Öffentlichkeit zu brin­gen. Selb­st das Frank­furter Landgericht wertete das Ver­hal­ten des jun­gen Punks als Zivil­courage: »Nach Auf­fas­sung der Kam­mer stellen das Ansprechen des Angeklagten durch Falko Lüdtke im Hin­blick auf die Hak­enkreuz-Tätowierung und seine dies­bezüglich erfol­gte “Agi­tierung” keine Pro­voka­tion, son­dern Zivil­courage dar.« 

Trotz­dem kon­nte der erste Prozess gegen Bäther einige für die Urteils­find­ung entschei­den­den Beweise nicht liefern. »Erin­nerungslück­en« von Zeu­gen, die aus der Umge­bung Bäthers stam­men, und die Tat­sache, dass er zu sein­er Moti­va­tion schwieg, führten dazu, dass das Gericht den Neon­azi wegen fahrläs­siger Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge zu viere­in­halb Jahren Haft verurteilte. Das Gericht bew­ertete sein Ver­hal­ten als spon­tane Tat. 

Gegen das Urteil legten der Neon­azi und seine Vertei­di­ger beim Bun­des­gericht­shof erfol­gre­ich Revi­sion ein. Der BGH entsch­ied im Som­mer des ver­gan­genen Jahres, dass Bäther wegen fahrläs­siger Tötung zu verurteilen sei. Gle­ichzeit­ig machte der BGH dem nun­mehr zuständi­gen Landgericht Cot­tbus weitre­ichende Vor­gaben darüber, wie das Geschehen zu bew­erten und zu bestrafen sei. 

Daran hat sich das Landgericht Cot­tbus strikt gehal­ten. Lediglich in einem Punkt rück­ten die Cot­tbusser Richter nicht von dem ab, was auch schon in Frankfurt/Oder fest­gestellt wor­den war. Dass Bäthers rechte Gesin­nung die Ursache der Tat gewe­sen sei. Strafver­schär­fend solle das aber nicht gew­ertet wer­den, so die Richter. Der ein­schlägig vorbe­strafte Täter, gegen den derzeit auch noch ein Ermit­tlungsver­fahren wegen fahrläs­siger Brand­s­tiftung anhängig ist, hat­te in der mündlichen Ver­hand­lung ange­führt, dass er nach sein­er Ent­las­sung aus der Unter­suchung­shaft bei seinem Brud­er lebe, seinen Unter­halt aus Sozial­hil­fe beziehe und kaum noch Alko­hol trinke. 

Für die Autoren des im Som­mer 2001 veröf­fentlicht­en Sicher­heits­berichts der rot-grü­nen Bun­desregierung war der Tod Lüdtkes ein explizites Beispiel für eine poli­tisch motivierte, recht­sex­treme Straftat. Auch das Landgericht in Frank­furt hob diesen Aspekt hevor: »Let­z­tendlich hat ein der recht­en Szene Zuge­höriger gegen einen Ander­s­denk­enden Gewalt aus­geübt«, so die Richter. 

Der bran­den­bur­gis­che Ver­fas­sungss­chutz hinge­gen schaffte es mal wieder, ein Opfer zum Täter zu machen. Unter der Rubrik »Link­sex­trem­is­mus« find­et sich im Ver­fas­sungss­chutzbericht fol­gen­des: »Am 3. Juni fand in Eber­swalde eine Gedenkdemon­stra­tion unter dem Mot­to »Kein Vergeben, kein Vergessen!« statt, an der ca. 500 Per­so­n­en teil­nah­men. Anlass war ein fol­gen­schw­er­er Vor­fall, bei dem ein 23jähriger Punker tödlich ver­let­zt wurde — von Link­sex­trem­is­ten wird unter­stellt, dass es sich um einen “faschis­tis­chen Mord” gehan­delt habe.« Dass die Sta­tis­tik des Bran­den­burg­er Innen­min­is­teri­ums den Tod von Falko Lüdtke noch immer nicht unter rechts motivierten Tötungs­de­lik­ten erwäh­nt, ist da kaum verwunderlich. 

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Vier Angestellte entlassen — rechtsextreme beziehungsweise sexistische E‑Mails

LUDWIGSFELDE Was während der zurück liegen­den Tage in Lud­wigs­felde auf Sport­plätzen und auf der Straße, am Rande von Ver­samm­lun­gen, in Schulen und Kitas die Runde machte, stimmt: In der Stadtver­wal­tung sind Mitar­beit­er ent­lassen wor­den. Das bestätigte gestern auf Nach­frage der MAZ der stel­lvertre­tende Bürg­er­meis­ter Frank Gerhard. 

Betrof­fen seien vier Angestellte mehrerer Bere­iche, sagte er. Das seien “rein diszi­pli­nar­ische Per­son­alentschei­dun­gen”, keine betrieb­s­be­d­ingten Kündi­gun­gen, betonte Ger­hard. Und er wollte auf jeden Fall erk­lärt haben, “dass diese Kündi­gun­gen nichts mit der gegen­wär­ti­gen Haushalt­slage zu tun haben”. Aus Grün­den des Per­son­al­daten­schutzes könne er öffentlich nicht mehr zu dieser Angele­gen­heit sagen, so der zweite Mann im Rathaus. 

Nach MAZ-Infor­ma­tio­nen sollen recht­sex­treme beziehungsweise sex­is­tis­che E‑Mails zu den Kündi­gun­gen geführt haben. Offen ist, wer von den Betrof­fe­nen beim Arbeits­gericht gegen seine Kündi­gung klagt. 

Wegen des zu erwartenden Defiz­its 2003 will die Stadt tat­säch­lich Per­son­al sparen. Das wird ab der Haup­tauss­chuss­sitzung am Mon­tag The­ma. Dann disku­tieren die Stadtverord­neten auch darüber, den Geschäftsverteilungs­plan zu ändern. Dieser Plan legt die Struk­tur der Stadtver­wal­tung fest. Die wurde seit der Wende mehrfach geän­dert: die früheren Dez­er­nate wur­den in Fach­bere­iche umbe­nan­nt, es wech­sel­ten ihre Zahl und die Zuord­nung von Sachge­bi­eten. Jet­zt sind statt dreier Fach- zwei Geschäfts­bere­iche vorge­se­hen mit Bürg­er­meis­ter und Erstem Beige­ord­neten als Chefs. Das Baube­trieb­samt will man unter die Lupe nehmen mit dem Ziel, eine Sport und Bäder GmbH beziehungsweise einen Eigen­be­trieb zu gründen.

Inforiot