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V‑Mann-Affäre: Schönbohm will Vorwürfe prüfen …

BERLIN taz Der Auftritt sig­nal­isierte rot-schwarze Geschlossen­heit: In der V‑Mann-Affäre präsen­tierten sich gestern Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) und der SPD-Vor­sitzende der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK) im Pots­damer Land­tag ein­mütig. Schön­bohm erk­lärte, er werde Vor­wür­fen nachge­hen, dass der seit drei Wochen in Berlin inhaftierte V‑Mann Toni S. “aus dem Rud­er gelaufen sei” und “Straftat­en über das vere­in­barte Maß hin­aus” began­gen habe. Trotz­dem wolle er auch in Zukun­ft daran fes­thal­ten, dass V‑Leute Straftat­en bege­hen dürften.


Der PKK-Vor­sitzende Christoph Schulze erk­lärte, die Mehrheit des Auss­chuss­es bil­lige das Vorge­hen des Innen­min­is­teri­ums. Die PDS-Abge­ord­nete Ker­stin Kaiser mochte den Per­silschein nicht unter­schreiben. Für sie ste­ht fest, dass Toni S. aus dem Rud­er lief. Ihren Antrag, alle Akten zur Affäre einzuse­hen, lehnte die PKK ab. Stattdessen sollen Ende August die Berlin­er Staatssekretäre für Inneres und Jus­tiz vorge­laden werden. 

 

Sowohl die PKK als auch Schön­bohm erneuerten den Vor­wurf, Berlin­er Indiskre­tio­nen hät­ten dem Kampf gegen Recht­sex­trem­is­mus geschadet. Auch beim Demen­ti um einen möglichen Infor­man­ten des Lan­deskrim­i­nalamtes gab es Schuldzuweisun­gen. Ein entsprechen­der Akten­ver­merk des LKA Sach­sen-Anhalt sei deren “Bock­mist”, so Schönbohm.

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V‑Mann-Affäre: PKK verteidigt Verfassungsschutzbehörde

POTSDAM/BERLIN Die Par­la­men­tarische Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK) des Land­tags hat das Ver­hal­ten des Pots­damer Ver­fas­sungss­chutzes in der V‑Mann-Affäre um den Cot­tbuser Neon­azi Toni S. gestern gebil­ligt. Zugle­ich machte das Gremi­um Berlin­er Strafver­fol­gungs­be­hör­den für einen schw­eren Rückschlag in der Bekämp­fung des Recht­sex­trem­is­mus ver­ant­wortlich. Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) räumte allerd­ings ein, dass Spitzel S. ohne Wis­sen des Geheim­di­en­stes Straftat­en began­gen hat­te. Die PDS sprach deshalb davon, Toni S. sei “aus dem Rud­er gelaufen”.


Mit der Ent­tar­nung des Agen­ten habe Berlin die koor­dinierte Arbeit mehrerer deutsch­er und aus­ländis­ch­er Nachrich­t­en­di­en­ste “in unwieder­bringlich­er Weise kaputtgemacht”, kri­tisierte PKK-Vor­sitzen­der Christoph Schulze (SPD). Die unter bran­den­bur­gis­ch­er Fed­er­führung geplante Zer­schla­gung eines €paweit­en recht­sex­tremen Musiknet­zw­erkes sei “in greif­bar­er Nähe” gewe­sen. Der durch das unabges­timmte Agieren der Berlin­er Exeku­tive und der Fes­t­nahme des 27-jähri­gen V‑Manns angerichtete “Flurschaden” sei “gigan­tisch” und “völ­lig unnötig” gewe­sen, beklagte Schulze. “Es ist unerk­lär­lich, was einige Leute in Berlin da gerit­ten hat.” 

 

Fehler des Pots­damer Geheim­di­en­stes in der V‑Mann-Affäre kon­nte die PKK nach eigen­er Auskun­ft nicht erken­nen. Nach aus­führlich­er Infor­ma­tion durch Ver­fas­sungss­chutzchef Hein­er Wegesin hät­ten “alle Mit­glieder” zum Aus­druck gebracht, “dass man Hin­ter­gründe, Anlass und Ablauf voll­ständig nachvol­lziehen kann”, betonte Schulze. “Die PKK bil­ligt unter Maß­gabe des jet­zi­gen Infor­ma­tion­s­standes das Han­deln der Behörde”, hieß es. Es sei nach jet­zigem Wis­sens­stand auch nicht erkennbar, dass aus der Affäre struk­turelle Kon­se­quen­zen gezo­gen wer­den müssten: wed­er für den Umgang der Behörde mit Ver­trauensleuten noch für Entschei­dungsabläufe inner­halb der Geheim­di­en­st­be­hörde. Diese Auf­fas­sung ver­trat auch Innen­min­is­ter Schön­bohm (CDU). Präzisiert wer­den soll möglicher­weise das bran­den­bur­gis­che Verfassungsschutzgesetz. 

 

Allein die PDS, die eine Zusam­me­nar­beit mit V‑Leuten grund­sät­zlich ablehnt, betra­chtet das Han­deln des Ver­fas­sungss­chutzes nach wie vor mit Skep­sis. Die innen­poli­tis­che Sprecherin der Frak­tion, Ker­stin Kaiser-Nicht, die ihre Partei in dem vierköp­fi­gen Kon­troll­gremi­um ver­tritt, beantragt weit­er­hin Aktenein­sicht. Die SPD-CDU-Mehrheit in der PKK hat­te den Antrag abgelehnt und auf die näch­ste Sitzung am 22. August vertagt, an der auch Berlin­er Behör­den­vertreter teil­nehmen sollen. Es sei den­noch “unerk­lär­lich”, so Kaiser-Nicht, “dass die PKK ihr Aktenein­sicht­srecht nicht wahrn­immt” — zumal bere­its nach jet­zigem Erken­nt­nis­stand erstaunen müsse, “dass sich ein V‑Mann in dem Umfang an der Ver­bre­itung recht­sex­tremer CDs beteili­gen kon­nte”. Dies sei “ein Skandal”. 

 

Die Berlin­er Staat­san­waltschaft ermit­telt nach wie vor gegen Toni S. Es werde im Zusam­men­hang mit der Zweitau­flage der CD “Noten des Has­s­es” weit­er “geprüft, in welchem Umfang er an Her­stel­lung und Ver­trieb beteiligt” war, sagte Sprecherin Ari­ane Faust. Wed­er Toni S. noch dem Berlin­er Lars B., der als zweit­er Beschuldigter in dem Ver­fahren in Unter­suchung­shaft sitzt, werde vorge­wor­fen, Mit­glied der Neon­azi-Band “White Aryan Rebels” zu sein. Aus Kreisen Berlin­er Sicher­heits­be­hör­den wurde S. bis­lang als Kopf der Band beze­ich­net. Der bran­den­bur­gis­che Ver­fas­sungss­chutz hat­te dies stets bestrit­ten und statt dessen den ehe­ma­li­gen Berlin­er Vor­sitzen­den der ver­bote­nen recht­sex­tremen FAP, Lars B., in dieser Rolle gesehen. 

 

Den Ver­dacht, dass es in Bran­den­burg einen zweit­en V‑Mann-Skan­dal gebe, wies die PKK gestern eben­falls ein­stim­mig zurück. Der ehe­ma­lige Bran­den­burg-Sek­tion­schef der ver­bote­nen mil­i­tan­ten Skin­head-Gruppe Blood & Hon­our sei zu keinem Zeit­punkt Infor­mant, Tipge­ber oder V‑Mann des Lan­deskrim­i­nalamtes gewe­sen, erk­lärte Christoph Schulze. Sven Sch., der deutsch­landweit mit recht­sex­tremer Musik han­delt, war auf ein­er neon­azis­tis­chen Inter­net-Seite als LKA-Spitzel beze­ich­net wor­den. Als Beleg diente ein Ver­merk des Lan­deskrim­i­nalamts Sach­sen-Anhalt. “Der Ver­merk ist inhaltlich falsch”, sagte Schulze. 

 

 

Kom­men­tar von Frank Schauka 

 

Fehler 

 

Die V‑Mann-Affäre um den ent­tarn­ten Spitzel Toni S. ist noch nicht rest­los aufgek­lärt, eine Schadens­bi­lanz lässt sich den­noch ziehen: Fehler gemacht haben Bran­den­burg­er wie Berlin­er Behör­den. Unbe­strit­ten war der Pots­damer Nachrich­t­en­di­enst über Eigen­mächtigkeit­en seines Spitzels beim Ver­trieb von Nazi-Musik nicht aus­re­ichend im Bilde. Insofern war S. “aus dem Rud­er gelaufen”. Ein Skan­dal erwüchse daraus, sollte sich bewahrheit­en, was die Berlin­er unter­stellen: Dass ein märkisch­er Geheim­di­enst-Angestell­ter den überzeugten Neon­azi S. vor Durch­suchun­gen warnte. Indiskutabel bleibt in jedem Fall, dass Berlin­er Sicher­heits­be­hör­den Toni S. ohne Abstim­mung mit Pots­damer Stellen fes­t­nah­men, ihn durch eine Indiskre­tion ent­tarn­ten und in Lebens­ge­fahr bracht­en. Ein Berlin­er Allein­gang wäre nur zur recht­fer­ti­gen, wenn es Grund zu der Annahme gäbe, dass dem bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutz bis in die Führungsspitze die nötige Dis­tanz zur recht­sex­tremen Szene fehlt. Diese Annahme aber ist absurd.

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Kampagne gegen rechte Zeitungen in Frankfurt startet

Am Mon­tag den 19. August (erster Schul­t­ag nach den Som­mer­fe­rien) find­et um 18.00 Uhr
in der Berlin­er Strasse 24 im Kon­tak­t­laden des Utopia e.V. in Frank­furt das erste Tre­f­fen der „Kam­pagne gegen den Verkauf von recht­sex­trem­istis­chen und mil­i­taris­tis­chen Zeitun­gen und Zeitschriften in Frank­furt (Oder)“ statt. 

Die Idee zur Kam­pagne hat­ten ver­schiedene Antifas aus Fran­furt (Oder) im Juni diesen Jahres. In unser­er Stadt wer­den seit Jahren offen und unter den Ladentischen
mehrerer Läden recht­sex­treme Zeitun­gen verkauft. Dazu zählen vor allem die „Deutsche Nation­al-Zeitung“ der DVU, die „Junge Frei­heit“ und bis vor kurzem und vielleicht
wieder in Zukun­ft die „Deutsche Stimme“ der NPD.
Aber auch das Heftchen „Der Landser“, welch­es ein­deutig kriegsver­her­rlichende Inhalte hat, wird fast über­all ange­boten. Wir wollen uns damit nicht abfind­en und mit ein­er Kam­pagne gegen diesen Verkauf protestieren. Alle inter­essierten sind her­zlich zu unseren Tre­f­fen eingeladen.

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V‑Mann-Affäre: Schönbohm muss jetzt auspacken

Par­la­men­tarische Kon­trol­lkomis­sion will die Fälle von zwei mut­maßlichen Infor­man­ten aus der Neon­aziszene aufrollen 


Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) ist wegen seines Umgangs mit V‑Leuten seit Wochen unter Druck. Heute will er öffentlich zur Affäre um einen Neon­azi und V‑Mann des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes Stel­lung nehmen, der Straftat­en verübt haben soll. 

 

Schön­bohms Koali­tion­spart­ner SPD warnte den Innen­min­is­ter gestern, die Fra­gen zu der Affäre “als Wahlkampfgetöse abzu­tun”. Es dürfe “nicht ein­mal der Anschein entste­hen,” sagte SPD-Lan­des­geschäfts­führer Gün­ther Ness, dass durch Ver­fas­sungss­chutza­k­tiv­itäten recht­sex­treme Struk­turen “gedeckt oder gar gefördert” würden. 

 

Die Sit­u­a­tion für Schön­bohm hat­te sich nach Bericht­en von taz und SFB ver­schärft. Danach habe ein weit­er­er bran­den­bur­gis­ch­er Neon­az­imusikhändler als mut­maßlich­er Infor­mant ein­er Schön­bohm-Behörde gedi­ent — dem Bran­den­burg­er Lan­deskrim­i­nalamtes (LKA). Schön­bohm demen­tierte die Berichte — obwohl zuvor ein Sprech­er seines Min­is­teri­ums jegliche Stel­lung­nahme zum Fall Sven S. abgelehnt hat­te. “Wir kön­nen keine Aus­sagen über oper­a­tive Vorgänge und Ver­fahren machen”, sagte Wolf­gang Brand. 

 

Sven S. soll ausweis­lich eines Akten­ver­merks im Ver­fahren um die Fort­führung des ver­bote­nen Neon­azinet­zw­erks Blood & Hon­our als Infor­mant des LKAs geführt wor­den sein. Die zuständi­ge Staat­san­waltschaft Halle und Sicher­heit­skreise bestätigten die Authen­tiz­ität des Vermerks. 

 

Gegenüber der taz behauptete Sven S., ihm sei vor eini­gen Tagen eine Auf­nahme ins Zeu­gen­schutzpro­gramm des LKA ange­boten wor­den. Weit­er behauptete S., er habe dieses Ange­bot abgelehnt. S. bestre­it­et, als Infor­mant tätig gewe­sen zu sein und Aus­sagen gemacht zu haben. 

 

Die innen­poli­tis­che Sprecherin der bran­den­bur­gis­chen PDS-Land­tags­frak­tion, Ker­stin Kaiser-Nicht, kündigte an, sie werde bei der heuti­gen Son­der­sitzung der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK) Aufk­lärung ver­lan­gen. “Es muss nachge­fragt wer­den, wie der Ver­merk zus­tande kam und wie das Innen­min­is­teri­um ihn bew­ertet”, so Kaiser-Nicht. Ein Vertreter des Pots­damer Innen­min­is­teri­ums soll heute der vierköp­fi­gen Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK), die die Arbeit des Ver­fas­sungss­chutz überwachen soll, Rede und Antwort ste­hen. Im Mit­telpunkt ste­ht dabei die Affäre um den vor drei Wochen bei einem Neon­azikonz­ert in Berlin festgenomme­nen V‑Mann des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes Toni S. 

 

Neben den Pan­nen bei sein­er Ent­tar­nung durch Berlin­er Ermit­tler soll auch gek­lärt wer­den, inwieweit der Ver­fas­sungss­chutz über Straftat­en des V‑Mannes informiert war und ihn gewähren ließ. Schön­bohm hat bis­lang Fehler sein­er Behörde bestrit­ten. Der­weil ermit­telt die Berlin­er Jus­tiz auch gegen den V‑Mann-Führer von Toni S. wegen Strafvere­it­elung im Amt. 

 

“V‑Leute dür­fen keine Straftat­en bege­hen”, sagt hinge­gen der innen­poli­tis­che Sprech­er der SPD-Bun­destags­frak­tion, Dieter Wiefel­spütz. “Anson­sten muss der V‑Mann abgeschal­tet wer­den.” Das Geheim­di­en­stkon­troll­gremi­um das Bun­destages muss sich eben­falls mit einem straf­fäl­lig gewor­de­nen V‑Mann aus der Neon­azi-Musik­szene beschäfti­gen. Der säch­sis­che Recht­sex­trem­ist soll für das Bun­de­samt für Ver­fas­sungss­chutz gear­beit­et haben.

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Drei Nazis in Rathenow vor Gericht

RATHENOW Mit Geld­bußen und zur Bewährung aus­ge­set­zten Frei­heitsstrafen endete gestern ein Prozess gegen drei Rathenow­er Recht­sradikale vor dem Rathenow­er Amts­gericht. Das Gericht verurteilte die Män­ner der gemein­schaftlich began­genen gefährlichen Kör­per­ver­let­zung, ein­er der drei wurde außer­dem noch der Belei­di­gung für schuldig befunden. 

Ver­han­delt wurde ein Vor­fall vom 30. Okto­ber 2001. Am frühen Abend dieses Tages hat­ten die drei Angeklagten auf dem Märkischen Platz zwei aus dem Sudan stam­mende Asyl­be­wer­ber ange­grif­f­en. Rädels­führer des Trios war der 20-jährige Ricar­do G. Er hat­te die bei­den Asyl­be­wer­ber aus dem Heim am Birken­weg, 30 und 34 Jahre alt, ohne Grund beschimpft. “Wir müssen den Buck­el krumm machen und ihr kriegt alles in den Arsch geschoben” hat­te er geschrieen. Außer­dem sollen die Worte Neger und Scheiß-Aus­län­der gefall­en sein. 

Bei dem ver­balen Angriff blieb es indes nicht. Unmit­tel­bar nach der Beschimp­fung schlug Ricar­do G. auf einen der Afrikan­er ein. Die bei­den anderen Recht­en, zwei Brüder, 18 und 20 Jahre alt, kamen hinzu und attack­ierten Ous­sama K., den anderen der bei­den Asyl­be­wer­ber. Im Ver­lauf der Schlägerei ging dieser zu Boden, kon­nte sich aber aufrap­peln und mit seinem Fre­und rechtzeit­ig die Flucht ergreifen. 

Noch am sel­ben Abend erstat­teten sie Anzeige bei der Polizei. Ein Arzt, der die bei­den unter­suchte, stellte Prel­lun­gen an Armen und Beinen fest. Schwere Ver­let­zun­gen diag­nos­tizierte er nicht. 

Gestern ver­sucht­en die Angeklagten, den Vor­fall zu bagatel­lisieren. Eine Raufer­ei sei es gewe­sen, höch­stens, sagte Ricar­do G. Eigentlich habe man sich nur vertei­di­gen wollen, denn hand­grei­flich gewor­den seien die Sudane­sen. Die Angeklagten strit­ten ab, dass die Worte “Neger” und “Scheiß-Aus­län­der” gefall­en seien. 

Die Befra­gung der Opfer ergab ein anderes Bild. Detail­liert schilderten sie den Angriff, schilderten, wie die drei aus heit­erem Him­mel auf sie los­ge­gan­gen waren, und wie sie sich nur mit Mühe vor schlim­meren Ver­let­zun­gen hat­ten ret­ten kön­nen. Naht­los passten die Aus­sagen zusam­men, Wider­sprüche waren nicht erkennbar. Dass sich die Fre­undin eines der Angeklagten bei ihrer Zeu­ge­naus­sage heil­los in Wider­sprüche ver­strick­te, stützte die Ver­sion der Asylbewerber. 

Der vor­sitzende Richter Hen­drik Buck verurteilte Ricar­do G., der sich im ver­gan­genen Jahr bere­its wegen eines Flaschen­wur­fes auf das Asyl­be­wer­ber­heim vor Gericht ver­ant­worten musste, zu ein­er Bewährungsstrafe von 12 Monat­en. Der eine der Brüder erhielt eine Strafe von 7 Monat­en, der andere kam mit ein­er Geld­buße davon. Damit fol­gte das Gericht dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft. 

Das Motiv der Tat sei einzig und allein Aus­län­der­feindlichkeit gewe­sen, so der Richter in sein­er Urteils­be­grün­dung. Es könne nicht hin­genom­men wer­den, dass Men­schen fremder Nation in Deutsch­land von Recht­sradikalen völ­lig grund­los belei­digt und attack­iert würden. 

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V‑Mann-Affäre: Gefährliche Grauzone

Sie flüstern in Königs Wuster­hausen noch immer, wenn sie seinen Namen erwäh­nen: “Szczepan­s­ki war da.”


Dieser oder jen­er, meist aus der linken Szene, heißt es beteuernd, habe ihn gesichtet — wahrschein­lich, auch wenn das unwahrschein­lich ist: Carsten Szczepan­s­ki, den 1995 wegen ver­sucht­en Mordes an einem nige­ri­an­is­chen Asyl­be­wer­ber verurteil­ten überzeugten Neon­azi. Seit sein­er Ent­tar­nung 1999 als V‑Mann “Pia­to” des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes lebt er, ver­fol­gt von Mord­dro­hun­gen ent­täuschter, rach­süchtiger Gesin­nungsgenossen, an einem unbekan­nten Ort, im Aus­land ver­mut­lich, aber genau wis­sen das nur wenige, und die es wis­sen, schweigen. 

 

So dubios, wie Szczepan­s­ki nach seinem Unter­tauchen manchem erscheint, war sein Ver­hal­ten als Agent. In der recht­sex­tremen Szene war “Pia­to” für den Pots­damer Nachrich­t­en­di­enst die wohl ergiebig­ste Quelle. Ein Präzi­sion­s­gewehr, das ein mil­i­tan­ter Neon­azi aus Königs Wuster­hausen kaufen wollte, wurde nach seinem Hin­weis sichergestellt. “Pia­to” führte die Fah­n­der auch zu einem Keller in Berlin. Die dort ver­steck­te Rohrbombe sollte eben­falls für eine Racheak­tion gegen Linke benutzt werden. 

 

Doch Szczepan­s­ki, ein­er der führen­den NPD-Kad­er in Bran­den­burg, arg­wöh­nen andere, war nicht nur jen­er Aufk­lär­er, der gegen Geld seine Naz­ifre­unde ver­ri­et. Merk­würdig erscheint bis heute, dass es nach sein­er Haf­tent­las­sung nicht lange dauerte, bis in Königs Wuster­hausen der Stre­it zwis­chen der linken und der recht­sex­tremen Szene eskalierte. Bald bran­nten Autos, auch Szczepan­skis. Er selb­st habe seinen Wagen angezün­det, mut­maßen Insid­er: um die Stim­mung anzuheizen und sich in Szene zu set­zen. Nach sein­er Ent­tar­nung ging kein Wagen von Szene-Ange­höri­gen mehr in Flam­men auf. 

 

“Pia­to”, lautet deshalb der Vor­wurf, sei ein agent provo­ca­teur, ein vom Ver­fas­sungss­chutz bezahlter Ans­tifter gewe­sen. Erst der Agent Szczepan­s­ki habe die recht­sex­treme Szene maßge­blich struk­turi­ert und mit seinem dom­i­nan­ten Führerge­habe sta­bil­isiert. Dann habe er im Auf­trag und im Sold der Geheimen die von ihm geschaf­fe­nen Struk­turen ausgekundschaftet. 

 

Rät­sel­haft sind auch die Umstände von “Piatos” Ent­tar­nung: Mal hieß es — dies wohl zu unrecht — Polizeibeamte hät­ten zuviel aus­ge­plaud­ert. Es ist hinge­gen nicht auszuschließen, dass die Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde selb­st ihren Spitzel ent­tarnte, weil sich der ehe­ma­lige Ku-Klux-Klan-Anhänger nicht mehr führen ließ und eigen­mächtig agierte. Möglicher­weise hat­te “Pia­to” den Bogen überspan­nt, als er dem dama­li­gen stel­lvertre­tenden Vor­sitzen­den der bran­den­bur­gis­chen PDS, Ste­fan Lud­wig, einen Dro­hbrief schick­te und dem Land­tagsab­ge­ord­neten aus Königs Wuster­hausen viel­sagend “ein neues Kampf­jahr” ankündigte. Offiziell hat der bran­den­bur­gis­che Ver­fas­sungss­chutz jedoch stets bestrit­ten, dass V‑Mann “Pia­to” Straftat­en began­gen hatte. 

 

Im Umgang der Ver­fas­sungss­chutzbe­hör­den mit Ver­trauens-Leuten ist dies das entschei­dende Prob­lem — so auch in dem seit drei Wochen öffentlich geführten Stre­it zwis­chen Berlin um Bran­den­burg um die Rolle des ent­tarn­ten V‑Manns Toni S. aus Cot­tbus. Die Berlin­er Behör­den sind überzeugt, dass der 27-Jährige eine Schlüs­selfig­ur im neon­azis­tis­chen Musikhan­del ist. S. habe sich dabei in einem Aus­maß straf­bar gemacht, dass er als V‑Mann sofort hätte “abgeschal­tet” wer­den müssen. Schon mit der stillschweigen­den Dul­dung sein­er krim­inellen Tätigkeit hät­ten sich Polizei und Staat­san­waltschaft straf­bar, ver­lautet aus Berlin. 

 

Rechtlich erscheint der Ein­satz von V‑Leuten des Ver­fas­sungss­chutzes ein­deutig geregelt. In Para­graph 6, Absatz sieben des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzge­set­zes wer­den unter der Über­schrift “Befug­nisse der Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde” die Ein­satzbe­din­gun­gen für V‑Leute beschrieben. 

 

“Beim Ein­satz nachrich­t­en­di­en­stlich­er Mit­tel dür­fen keine Straftat­en began­gen wer­den”, heißt es dort. Dann jedoch wird eine “abschließende Aufzäh­lung der Straftatbestände, die ver­wirk­licht wer­den dür­fen”, erwäh­nt. Diese Aufzäh­lung erfolge “in ein­er Dien­stvorschrift nach Vor­lage in der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion”. Dieses Gremi­um, die PKK, set­zt sich aus vier Land­tagsab­ge­ord­neten von SPD, CDU und PDS zusam­men und beauf­sichtigt die Verfassungsschutzbehörde. 

 

Die erwäh­nte Dien­stvorschrift gibt es bis heute nicht. Daraus ist jedoch nicht zu schlussfol­gern, dass V‑Leute als Quelle sofort “abgeschal­tet” wer­den müssen, sobald sie straf­fäl­lig wer­den. Eben­so wenig bedeutet das Fehlen der Dien­stvorschrift zwangsläu­fig, dass der Nachrich­t­en­di­enst seinen V‑Leuten einen “Freib­rief zur Verübung von Straftat­en aus­gestellt” habe, wie die innen­poli­tis­che Sprecherin der PDS-Frak­tion im Pots­damer Land­tag, Ker­stin Kaiser-Nicht, erklärte. 

 

Die Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde selb­st erken­nt Gründe zur Recht­fer­ti­gung von Spitzel-Straftat­en in den Para­graphen 86 und 86 a des Strafge­set­zbuch­es. Sie behan­deln das Ver­bre­it­en von Pro­pa­gan­damit­teln ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen sowie das Ver­wen­den ihrer Kennze­ichen. Als Strafe für diese Verge­hen sieht das Gesetz zwar grund­sät­zlich einen Frei­heit­sentzug von bis zu drei Jahren oder eine Geld­strafe vor. Doch Para­graph 86, Absatz 3 nen­nt Aus­nah­men. Dem­nach ist die Pro­pa­gan­dav­er­bre­itung beispiel­sweise ges­tat­tet, “wenn das Pro­pa­gan­damit­tel oder die Hand­lung der Abwehr ver­fas­sungswidriger Bestre­bun­gen dient”. Diesel­ben Aus­nah­meregelun­gen gel­ten für die Para­graphen 86 a und 130 des Strafge­set­zbuch­es. Let­zter­er definiert die Kri­te­rien für Volksver­het­zung. In den Para­graphen 86, 86 a und 130 geht es genau um jene Straftat­en, die die Berlin­er Jus­tiz dem Cot­tbuser V‑Mann Toni S. zur Last legt. 

 

Das bran­den­bur­gis­che Innen­min­is­teri­um bezieht sich auf die Aus­nah­mebes­tim­mung. Für die Behörde ste­ht fest, dass die meis­ten dem Ver­fas­sungss­chutz bekan­nten Straftat­en des V‑Manns S. der “Abwehr ver­fas­sungswidriger Bestre­bun­gen” dien­ten. Das Ver­hal­ten des Agen­ten sei somit zu recht­fer­ti­gen — zumal durch Toni S.s Ein­satz ein €paweites Net­zw­erk neon­azis­tis­ch­er Musikhändler zer­schla­gen wer­den sollte. Vor diesem Hin­ter­grund, argu­men­tieren die Pots­damer, sei eine begren­zte Mitwirkung am Ver­trieb der Hass-CDs zu akzep­tieren. Nicht hin­nehm­bar gewe­sen wäre hinge­gen eine Beteili­gung des Spitzels an der Pro­duk­tion der zum Mord an promi­nen­ten Neon­azi-Geg­n­ern aufrufend­en CD “Noten des Has­s­es” der Neon­azi-Band “White Aryan Rebels”. Doch dass Toni S. an dieser CD-Pro­duk­tion mit­gewirkt habe, wird in Pots­dam nach wie vor bestritten. 

 

Strit­tig bleibt den­noch, ob der Para­graph 86, Absatz 3 des Strafge­set­zbuch­es geeignet ist, Straftat­en von V‑Männern zu legit­imieren. Spitzen­juris­ten in Bran­den­burg wider­sprechen, allerd­ings inof­fiziell, dieser Deu­tung des Nachrich­t­en­di­en­stes. “Für den Ver­fas­sungss­chutzmi­tar­beit­er gibt es keine Aus­nahme”, heißt es in der Jus­tiz. Para­graph 86, 3 sei “kein Freib­rief” für den V‑Mann, mit Dul­dung des Geheim­di­en­stes Pro­pa­gan­das­traftat­en zu bege­hen oder zur Volksver­het­zung anzus­tacheln. Vielmehr müsse die Jus­tiz aus­nahm­s­los gegen jeden Straftäter ermit­teln. Doch sei es dem Staat­san­walt erlaubt, das Ermit­tlungsver­fahren im nach­hinein einzustellen, wenn sich die Schuld des Spitzels als ger­ing erweise. 

 

In der Prax­is kann der Staat­san­walt noch auf eine andere Weise auf den Erfolg ein­er Geheim­di­en­st­op­er­a­tion Ein­fluss nehmen: über das Tem­po der Ermit­tlun­gen. Habe ein Spitzel lediglich leichte Straftat­en verübt, könne “man die Ermit­tlun­gen schon ein­mal zeitlich etwas streck­en”, erläutert ein Spitzen­jurist. Sollte jedoch der
Spitzel gewichtige Straftat­en began­gen oder sog­ar die Szene ange­heizt haben, gebe es “keinen Grund, ihn nicht festzunehmen” — wie es die Berlin­er Jus­tiz bei Toni S. getan hat­te. “Wenn er der Motor war, kann man ihn nicht ein­fach weit­er­ma­chen lassen.” 

 

Ob Toni S. ein­er der Motoren des recht­sex­tremen Musikhan­dels in Berlin und Bran­den­burg war, ist noch nicht gek­lärt. Dafür sprechen kön­nte immer­hin, dass ein Berlin­er Richter einen Haft­be­fehl gegen ihn erlassen hat. Für diese Maß­nahme, heißt es, müsse es gravierende Gründe gegeben. 

 

Es ist nicht auszuschließen, dass das Berlin­er Lan­deskrim­i­nalamt (LKA) Ermit­tlungserken­nt­nisse vor­legen kon­nte, die sog­ar eine Unter­suchung­shaft recht­fer­tigten. Schließlich hat­te das LKA Toni S. monate­lang observiert und sein Tele­fon abge­hört. Wie gut die Berlin­er informiert waren, beweist auch, dass sie bei der Großak­tion in der Nacht des 20. Juli das geheime CD-Depot des V‑Manns fan­den. Mehr als 2000 Ton­träger soll Toni S. dort ver­steckt haben. Der bran­den­bur­gis­che Ver­fas­sungss­chutz als Auf­tragge­ber des Neon­azis soll davon nichts gewusst haben. 

 

Über­rascht war die Pots­damer Behörde auch darüber, dass Toni S. ins­ge­heim erhe­blich mehr Exem­plare der CD “Noten des Has­s­es” ver­trieben hat­te, als ihm ges­tat­tet war. Um sich in der recht­sex­tremen Szene zu tar­nen, hat­te man ihm den Ver­trieb von 500 bis 1000 CDs erlaubt. Doch nach Berlin­er Erken­nt­nis­sen soll Toni S. 1500 “Noten des Has­s­es” verkauft haben: die Hälfte der ersten Auflage. 

 

Es ver­s­tum­men auch nicht die Hin­weise, dass der Cot­tbuser ohne Wis­sen der Behör­den an der Her­stel­lung gewaltver­her­rlichen­der Musik beteiligt war. Als sich­er gilt, dass er zumin­d­est das Bei­heft ein­er CD der Neon­azi-Kult­band “Landser” gedruckt hat. Für diese Beteili­gung hat S. zwis­chen 90 und 100 Exem­plare der CD “Ran an den Feind” erhal­ten, die er auf eigene Rech­nung verkaufen durfte — eben­falls ohne Wis­sen der Behör­den. Toni S., der Neon­azi, der “nur für Geld tick­te”, wie es heißt, hat­te damit CDs im Wert von etwa 1500 Euro erhalten. 

 

Dass der Umgang mit V‑Leute kein spez­i­fisch Bran­den­burg­er Prob­lem ist, hat Anfang dieses Jahres das Ver­botsver­fahren gegen die recht­sex­treme NPD bewiesen. In der gemein­samen Begrün­dung von Bun­desregierung, Bun­desrat und Bun­destag, mit der die “aktiv kämpferische, aggres­sive Hal­tung gegenüber der beste­hen­den Ord­nung” belegt wer­den sollte, fan­den sich zahlre­iche Zitate von V‑Männern des Ver­fas­sungss­chutzes. Nach offiziellen Angaben sollen 30 der 210 NPD-Vor­stand­sposten auf Län­der- und Bun­de­sebene mit Spitzeln der Nachrich­t­en­di­en­ste beset­zt sein. Insid­er deuten an, dass auf dieser Ebene noch mehr staatlich bezahlte Agen­ten beschäftigt sind. Ins­ge­samt sollen in den Rei­hen der NPD mehr als 100 V‑Männer sitzen. 

 

Nach Ein­schätzung von Recht­sex­perten kön­nte die starke Durch­set­zung der NPD mit V‑Leuten das Ver­botsver­fahren scheit­ern lassen. Süff­isant behauptet die NPD-Parteispitze, dass die Gründe für ein Parteiver­bot erst durch Spitzel und Pro­voka­teure des Ver­fas­sungss­chutzes geschaf­fen wor­den seien. Nach einem Urteil des Bun­desver­wal­tungs­gerichts von 1999 wäre dies strikt ver­boten. Das Gericht hat­te auf eine Klage der Partei “Die Repub­likan­er” betont, beim Ein­satz von V‑Leuten sei darauf zu acht­en, “dass diese nicht die Zielset­zung oder Aktiv­itäten eines Beobach­tung­sob­jek­ts entschei­dend bestimmen”. 

 

Unter Juris­ten kur­siert bere­its ein Witz, wie sich das Prob­lem mit der NPD auch ohne Parteiver­botsver­fahren rasch lösen ließe? Die Antwort: Die V‑Leute des Ver­fas­sungss­chutzes in den Vorstän­den der Partei stim­men für die Selbstauflösung. 

 

Kom­men­tar von Frank Schauka 

 

Skandalös 

 

Agen­ten, V‑Leute, Infor­man­ten — wie immer man sie auch nen­nt: Der Umgang der Sicher­heits­be­hör­den mit ihnen ist, nach allem, war jet­zt bekan­nt wurde, skan­dalös. Der Name eines ange­blichen Infor­man­ten des märkischen Lan­deskrim­i­nalamts hätte nie auf ein­er recht­sex­tremen Inter­net-Seite auf­tauchen dür­fen. Die Ver­ant­wor­tung dafür liegt nicht bei der Staat­san­waltschaft, auch wenn das veröf­fentlichte Doku­ment aus ihren Ermit­tlungsak­ten stammt. Noch ist unklar, welch­es Lan­deskrim­i­nalamt die Ver­ant­wor­tung trägt. Die Behörde in Magde­burg hätte sich Kri­tik zu stellen, wenn sie von Sven Sch.s Nebenbeschäf­ti­gung bei Abhörak­tio­nen erfuhr und sich mit dem Bran­den­burg­er Lan­deskrim­i­nalamt nicht kon­sul­tierte. Möglich ist auch, dass Pots­dam die anhal­tinis­chen Kol­le­gen über die Dien­ste des Mannes informierte. Ganz gle­ich: Das Detail ste­ht in Akten, die den Anwäl­ten der Neon­azi-Szene zugänglich sind. Durch diesen Dilet­tan­tismus wird der Neon­azi möglicher­weise Racheak­ten ausgesetzt.

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Polizei auf dem Prüfstand: Eine kritische Zwischenbilanz neuer Polizeibefugnisse

Liebe Fre­undin­nen und Freunde,

unsere Ini­tia­tive führt von Fre­itag, dem 18.10. bis Son­ntag, den 20.10.2002 im Pots­damer Tagung­shaus Hochdrei das Woch­enend­sem­i­nar “Polizei auf dem Prüfstand.
Eine kri­tis­che Zwis­chen­bi­lanz neuer Polizeibefug­nisse” durch. Dazu laden wir Euch hier­mit her­zlich ein.

 

Das Sem­i­nar bietet eine ide­ale Möglichkeit, sich einen Überblick über Polizeiar­beit und ‑befug­nisse ins­beson­dere im Land Bran­den­burg zu ver­schaf­fen. Erstklassige
Referent/innen wer­den am Fre­itag und Sam­stag vor­mit­tag einen kom­pak­ten Überblick über wesentliche Entwick­lun­gen des Polizeirecht­es und die Struk­tur der bran­den­bur­gis­chen Polizei vermitteln. 

 

Ziel des Sem­i­nars ist eine kri­tis­che Bew­er­tung der seit eini­gen Jahren in Bran­den­burg gel­tenden polizeilichen Befug­nisse (Aufen­thaltsver­bote, Todesschuß,
Videoüberwachung, Schleier­fah­n­dung). Die Fol­gen und Ergeb­nisse dieser Befug­nisse wollen wir nach Ein­führungsrefer­at­en gemein­sam in Arbeits­grup­pen disku­tieren. Unsere Arbeit­sergeb­nisse sollen in ein­er Broschüre veröf­fentlicht werden. 

 

Der Sem­i­nar­plan läßt den­noch genug Raum zum gegen­seit­i­gen Ken­nen­ler­nen. Wir wün­schen uns aus­drück­lich, daß das Sem­i­nar einen Beitrag leis­ten kann, interessierte
polizeikri­tis­che Grup­pen miteinan­der bekan­ntzu­machen und die kün­ftige Zusam­me­nar­beit zu verbessern. 

 

Der Sem­i­nar­beitrag beträgt 31 Euro mit und 22 Euro ohne Über­nach­tung (jew­eils mit Vol­lverpfle­gung). Weit­ere Ermäßi­gun­gen kön­nen je nach vor­liegen­den Anmel­dun­gen mit
uns tele­fonisch vere­in­bart werden. 

 

Einen Anmelde­schein und das aktuelle Sem­i­narpro­gramm find­et Ihr auf den fol­gen­den Seiten. 

 

Volksini­tia­tive

 

Pro­gramm Wochenendseminar:

 

Polizei auf dem Prüf­s­tand — Eine kri­tis­che Zwis­chen­bi­lanz neuer Polizeibefugnisse 

 

Die Ein­führung neuer Polizeibefug­nisse wurde auch in Bran­den­burg mehrfach kri­tisch öffentlich disku­tiert. Während die Befürworter/innen einen Zugewinn an Sicherheit
und eine effek­ti­vere Bekämp­fung von Straftat­en ver­sprachen, befürchteten Bürg­er­recht­sor­gan­i­sa­tio­nen schwere Ein­griffe in Grund- und Bürg­er­rechte. Inwieweit
sich Bedenken und Ver­sprechun­gen in der Prax­is bewahrheit­et haben, soll in dem Sem­i­nar erst­mals umfassend und kri­tisch unter­sucht werden. 

 

Fre­itag, 18.10.02

 

Anreise 16–18 Uhr 

18.00–19.00 Uhr Ein­führung ins Seminar

19.00–19.45 Uhr Abendbrot

20.00 Uhr Im per­ma­nen­ten Aus­nah­mezu­s­tand: Die Antiter­rorge­set­zge­bung in der Bun­desre­pub­lik und ihre gesellschaftlichen Auswirkun­gen — Rolf Göss­ner (Recht­san­walt und Buchautor)

 

Sam­stag, 19.10.02

 

9.00–10.00 Uhr Frühstück

10.00–11.30 Uhr Organ­i­sa­tion, Auf­bau und Struk­tur der Polizei in Bran­den­burg N.N. (Cilip, Insti­tut für Polizei u. Bürg­er­rechte Berlin, angefragt)

11.30–12.00 Uhr Vorstel­lung der Arbeitsgruppen

12.00–12.45 Uhr Mittagspause

13.00–14.45 Uhr Weit­er­ar­beit in mod­erierten Arbeits­grup­pen mit Impulsreferaten 

AG Aufen­thaltsver­bote: N.N. Ini­tia­tive zur Stärkung der Grund- und Bürg­er­rechte gegenüber der Polizei

AG Schleier­fah­n­dung: Mar­tin Her­rnkind (ehem. Sprech­er BAG Kri­tis­che PolizistInnen)

15.00–16.45 Uhr AG Videoüberwachung: Dr. Fredrik Rog­gan (Jurist und Buchautor)

AG Polizeiliche Todess­chüsse: Otto Diederichs (Cilip, angefragt)

17.00–18.00 Uhr Auswer­tung der Arbeitsgruppen

18.00–19.30 Uhr Abendbrot 

20.00 Uhr Ras­sis­mus in der Polizei? Georg Claasen (Flüchtlingsrat Berlin, angefragt)

 

Son­ntag, 20.10.02

 

9.00–10.00 Uhr Frühstück

10.00–12.00 Uhr Die Entwick­lung des Demon­stra­tionsrecht­es: Bilanz und Per­spek­tiv­en — N.N. (Rote Hil­fe, angefragt)

12.00–13.00 Uhr Mittag

13.00–14.00 Uhr Abschlußplenum

14.00–15.00 Uhr Bilanz und Verabschiedung

16.00–18.00 Uhr Polizeiskan­dale in Bran­den­burg: Fall­beispiele aus der Prax­is — Lutz Boede (Ini­tia­tive zur Stärkung der Grund- und Bürg­er­rechte gegenüber der Polizei 

 

Anmel­dung an

Polizeikon­troll­stelle. Ini­tia­tive zur Stärkung der Grund- und Bürg­er­rechte gegenüber der Polizei

14467 Pots­dam, Lin­den­straße 47

Tel. 0331–280 50 83

Fax 0331–237 02 72 

 

O Ich melde mich und ___ weit­ere Per­so­n­en zum Sem­i­nar Polizei auf dem Prüf­s­tand vom 18.–20.10.02 in Pots­dam an.

O Wir brauchen Über­nach­tun­gen für ___ Personen. 

 

Name, Vor­name und Tele­fon­num­mer für evtl. Rückfragen 

 

Datum und Unterschrift 

 

(Nach Emp­fang der Anmel­dung schick­en wir Wegbeschrei­bung und das evtl. aktu­al­isierte Sem­i­narpro­gramm zu.) 

 

www.polizeikontrollstelle.de

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V‑Mann-Affäre: Alarm jetzt bei der Polizei

POTSDAM Bran­den­burgs Sicher­heits­be­hör­den haben den Han­del mit recht­sex­tremer Musik möglicher­weise stärk­er bee­in­flusst als bekannt.


Der ehe­ma­lige Bran­den­burg-Sek­tion­schef der ver­bote­nen mil­i­tan­ten Skin­head-Organ­i­sa­tion “Blood & Hon­our”, Sven Sch. aus Pots­dam-Mit­tel­mark, soll dem bran­den­bur­gis­chen Lan­deskrim­i­nalamt (LKA) zugear­beit­et haben. Sch. hat­te vor drei Jahren das größte deutsche Skin­head-Konz­ert organ­isiert und besitzt inzwis­chen ein lan­desweites Ver­trieb­snetz für “patri­o­tis­che Musik”, wie er sie beze­ich­net. Dies wäre der zweite Fall ein­er Musik-Koop­er­a­tion zwis­chen Staat und Neon­azis. In der V‑Mann-Affäre um den ent­tarn­ten Agen­ten des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes, Toni S. aus Guben, hat­te sich zuvor her­aus­gestellt, dass auch dieser Spitzel eine Schlüs­sel­funk­tion im neon­azis­tis­chen Musikhan­del innege­habt hatte. 

 

In einem inter­nen Bericht des sach­sen-anhal­tinis­chen Lan­deskrim­i­nalamts vom 10. Dezem­ber 2001 heißt es, Sch. sei “als Infor­mant für das LKA Bran­den­burg geführt” wor­den. Die Echtheit des von Neon­azis im Inter­net veröf­fentlicht­en Doku­ments ste­ht außer Zweifel. Die Staat­san­waltschaft Halle hat gestern bestätigt, dass das Papi­er Teil ihrer Ermit­tlungsak­te gegen Sch. sei. Sprech­er Klaus Wiech­mann schloss nicht aus, dass ein­er der 37 Mitbeschuldigten von Sch. oder ein­er ihrer Anwälte das Doku­ment veröf­fentlicht hat, um den Bran­den­burg­er zu denun­zieren. Sollte dies die Absicht gewe­sen sein, war sie erfol­gre­ich. Auf der Inter­net-Seite wird Sven Sch. als “bezahlter ‚Strich­er des Staates” ver­höh­nt. Racheak­te anges­tachel­ter Szene-Mit­glieder gegen ihn sind nicht auszuschließen. 

 

Der 23-Jährige hat gegenüber der MAZ gestern jede Zusam­me­nar­beit mit dem LKA bestrit­ten. Er habe nur ein­mal Kon­takt zu der Behörde gehabt: vor einein­halb Jahren, damals sei er als Beschuldigter vorge­laden wor­den. “Ich habe nie für die Polizei gear­beit­et und werde es nie tun”, sagte Sch. Zudem sei es schw­er vorstell­bar, dass er mit dem LKA kooperiere, während gle­ichzeit­ig die Staat­san­waltschaft Halle gegen ihn wegen des Ver­dachts ermit­tle, die Arbeit von “Blood & Hon­our” trotz des Vere­insver­bots im Unter­grund fort­ge­führt zu haben, argu­men­tierte Sch. Indi­rekt Unter­stützung erhielt er von Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm. Der CDU-Poli­tik­er wies Verdäch­ti­gun­gen über eine neuer­liche V‑Mann-Affäre in Bran­den­burg vehe­ment zurück. “Was da berichtet wird, ist falsch”, sagte Schönbohm. 

 

Ungereimtheit­en bleiben den­noch. In dem Ver­merk des Magde­burg­er LKA wird Sch. aus­drück­lich nicht V‑Mann genan­nt, son­dern Infor­mant. Im Gegen­satz zu Ver­trauensper­so­n­en wer­den diese “Tipge­ber” nicht vom Staat bezahlt. Infor­man­ten und Polizeibeamte kooperieren auf ein­er informellen Ebene.

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V‑Mann-Affäre ist Parlamentsthema

POTSDAM — Mit der V‑Mann-Affäre wird sich die Pots­damer Par­la­men­tarische Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK) für den Ver­fas­sungss­chutz nun bere­its am morgi­gen Don­ner­stag befassen. PKK-Chef Christoph Schulze (SPD) kündigte die Vorver­legung gestern an und forderte zugle­ich eine “voll­ständi­ge und rück­halt­lose” Aufk­lärung. Er halte es daher für “drin­gend wün­schenswert”, dass auch die Berlin­er Seite auf Staatssekretärsebene bei der Sitzung vertreten sei. “Es sind bei­de Län­der involviert und deshalb gehören sie auch an einem Tisch.” Ursprünglich wollte die Kom­mis­sion erst am 22. August zusammenkommen.


Die PDS, die am Vortag auf eine Vorver­legung gedrängt hat­te, erwartet, dass Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) umfassend Rede und Antwort ste­hen wird. Aus­ge­hend von dieser Beratung werde die Frak­tion ihre weit­eren Forderun­gen — ein­schließlich eventuell notwendi­ger per­son­eller Kon­se­quen­zen — for­mulieren, sagte die innen­poli­tis­che Sprecherin, Ker­stin Kaiser-Nicht. Der nach der Fes­t­nahme durch Berlin­er Sicher­heits­be­hör­den am 20. Juli ent­tarnte bran­den­bur­gis­che V‑Mann Toni S. sitzt in Berlin­er Untersuchungshaft.

 

Sein Vertei­di­ger hat­te am Mon­tag einen Antrag auf Freilas­sung zurück­ge­zo­gen. Nach Medi­en­bericht­en hat der junge Mann Bedenken, in Frei­heit nicht vor Racheak­ten der recht­en Szene sich­er zu sein. Gegen den V‑Mann wird in Berlin wegen Volksver­het­zung, der Ver­wen­dung von ver­fas­sungswidri­gen Kennze­ichen sowie der Ver­bre­itung von ver­fas­sungswidriger Pro­pa­gan­da ermit­telt. Er war mit Wis­sen der Behör­den am Ver­trieb ein­er recht­sradikalen CD beteiligt.

 

Mit Blick auf die Span­nun­gen, die durch die Affäre zwis­chen Berlin und Bran­den­burg ent­standen sind, meinte Schulz, dass die Zusam­me­nar­beit inten­siviert wer­den müsse. Es wäre falsch, sie nun auf ein Min­dest­maß zu reduzieren. “Berlin und Bran­den­burg sind aufeinan­der angewiesen und die Bürg­er bei­der Län­der erwarten völ­lig zu Recht, dass die Behör­den so umfassend und koop­er­a­tiv wie möglich zusam­me­nar­beit­en”, erk­lärte der SPD-Politiker.

 

Am Mon­tagabend hat­ten sich die Staatssekretäre für Inneres und Jus­tiz bei­der Län­der darüber ver­ständigt, welche Prob­leme vor dem Hin­ter­grund der V‑Mann-Affäre abzuar­beit­en sind. Weit­ere Tre­f­fen wur­den vere­in­bart. Schulze betonte, da noch nicht abse­hbar sei, ob die Berlin­er so kurzfristig für die Don­ner­stagsitzung zur Ver­fü­gung ste­hen könne, halte er auch weit­er an dem PKK-Sitzung­ster­min am 22. August fest.

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V‑Mann-Affäre: PDS will Debatte über V‑Leute

POTSDAM Das Innen­min­is­teri­um hat V‑Leuten des Ver­fas­sungss­chutzes nach Auf­fas­sung der bran­den­bur­gis­chen PDS “einen Freib­rief zur Verübung von Straftat­en erteilt”, kri­tisierte die innen­poli­tis­che Sprecherin der PDS-Land­tags­frak­tion, Ker­stin Kaiser-Nicht, gestern in Pots­dam. Das bran­den­bur­gis­che Ver­fas­sungss­chutzge­setz erwähne zwar eine Dien­stvorschrift mit Straftatbestän­den, die von V‑Leuten “ver­wirk­licht wer­den dür­fen”, doch sei diese Vorschrift nie erlassen wor­den, beklagte die Oppositionspolitikerin.


Im Fall des von Berlin­er Behör­den ent­tarn­ten V‑Manns Toni S. aus Cot­tbus warf Kaiser-Nicht der Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde vor, “den Ermessensspiel­raum zu weit aus­gelegt” zu haben. Außer­dem habe der Mitar­beit­er der Behörde, der Toni S. betreuen sollte, “zu lange zuge­se­hen”, wie der V‑Mann seine “eigen­nützi­gen Ziele verfolgte”. 

 

Darüber hin­aus warf die PDS-Poli­tik­erin Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) vor, “seine Auf­sicht­spflicht ver­let­zt” zu haben. Als Dien­s­therr der Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde hätte er über Straftat­en des V‑Manns Toni S. Bescheid wis­sen müssen. Kaiser-Nicht hält es für unvorstell­bar, dass dies nicht der Fall war. Nach der heftig geführten öffentlichen Diskus­sion über den Ein­satz von V‑Leuten in der NPD zeuge es andern­falls von “Ver­ant­wor­tungslosigkeit, wenn Schön­bohm nicht fragt, wo V‑Leute in Bran­den­burg saßen”. 

 

Der Forderung der PDS, den Ein­satz von V‑Leuten neu zu regeln und ihre Tätigkeit kri­tis­ch­er zu über­prüfen, schloss sich die märkische SPD gestern an. “Es muss grund­sät­zlich gek­lärt wer­den, was V‑Leute dür­fen und was nicht”, sagte SPD-Lan­des­geschäfts­führer Klaus Ness. Er hoffe, der nach der Ent­tar­nung des V‑Manns Toni S. zwis­chen Berlin und Pots­dam aus­ge­tra­gene Stre­it sei ein “heil­samer Schock”. 

 

Die Berlin­er Grü­nen hinge­gen wollen die Auseinan­der­set­zung offen­sichtlich forcieren. Der stel­lvertre­tende Frak­tionsvor­sitzende Volk­er Ratz­mann ver­langte gestern den Rück­tritt von Innen­min­is­ter Schön­bohm, weil dieser von Straftat­en des V‑Manns gewusst und den­noch nicht ver­an­lasst habe, ihn als Quelle abzuschalten. 

 

Was Schön­bohm wann wusste, ist der­weil völ­lig unklar. Zur Beant­wor­tung dieser Fra­gen drängt die PDS bere­its für Mor­gen auf eine Son­der­sitzung der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK). In diesem zur Geheimhal­tung verpflichteten Gremi­um, das die Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde beauf­sichtigt, sollen sämtliche Unter­la­gen über den Fall Toni S. offen­gelegt wer­den, forderte Innen­ex­per­tin Kaiser-Nicht. Andern­falls solle Schön­bohm den Fall in der näch­sten Land­tagssitzung darlegen. 

 

Das Innen­min­is­teri­um wies den Vor­wurf zurück, V‑Leuten einen Freib­rief für Straftat­en aus­gestellt zu haben. Die von der PDS angemah­nte Dien­stvorschrift sei in der PKK mehrfach the­ma­tisiert wor­den, das Kon­troll­gremi­um habe diese Anweisung jedoch nie einge­fordert, erk­lärte ein Sprech­er. Die Arbeit ohne Dien­stan­weisung erhöhe auch den Schutz der V‑Leute. Wäre in der recht­sex­tremen Szene nachzule­sen, was V‑Leuten ver­boten sei, kön­nten sie durch Mut­proben leicht ent­tarnt werden. 

 

Das Aus­maß der Toni S. zur Last gelegten Straftat­en ist noch immer nicht exakt bekan­nt. Nach Auskun­ft der Gen­er­al­bun­de­san­waltschaft in Karl­sruhe war der 27-Jährige “nicht an Her­stel­lung und Ver­trieb ein­er CD für die Gruppe ‚Landser beteiligt”. Jedoch hat­te Toni S. nach Infor­ma­tio­nen der MAZ etwa 90 Exem­plare der CD “Ran an den Feind” als Ent­loh­nung erhal­ten. S. hat­te — ohne Wis­sen des Geheim­di­en­stes — das Bei­heft für die CD gedruckt, die zum Mord an promi­nen­ten Neon­azi-Geg­n­ern anstiftet.

Inforiot