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Rechtsextremismus in der DDR

Recht­sex­trem­is­mus in der DDR ­ ein Vortrag 

Guben.
“Recht­sex­trem­is­mus in der DDR ­ Tat­sachen, Ursachen, Wirkun­gen ” ist das The­ma eines Vor­trages, der am Dien­stag, 16.April, ab 18 Uhr im Pestalozzi-Gym­na­si­um an der Engelsstraße gehal­ten wird. Ref­er­ent ist Bernd Eisen­feld, Wis­senschaftlich­er Mitar­beit­er der Abteilung Bil­dung und Forschung der Bun­des­beauf­tragten für Staatssicher­heit­sun­ter­la­gen der DDR. Grund­lage für das Vor­trags­the­ma ist der Recht­sex­trem­is­mus, wie er sich nach dem Mauer­fall in den neuen Bun­deslän­dern zeigt. In der Diskus­sion um die Ursachen hält eine Rich­tung west­liche Ein­flüsse bzw. die Über­tra­gung von West nach Ost, die andere die DDR-Ver­hält­nisse selb­st für ursäch­lich. Für die richtige Antwort bedarf es der Aufk­lärung über Inten­sität, For­men, Inhalte und Motive des Recht­sex­trem­is­mus in der DDR. Dem dient der Vortrag.

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Pfarrer und Schüler für Zivilcourage geehrt

Pfar­rer und Schüler für Zivil­courage geehrt 

POTSDAM, 11. April (epd). Für ihre Zivil­courage bei der Vertei­di­gung von Aus­län­dern sind am Don­ner­stag vier Bürg­er aus Berlin und Bran­den­burg mit dem “Band für Mut und Ver­ständi­gung” aus­geze­ich­net wor­den. Bei ein­er Ver­anstal­tung in Pots­dam wurde der evan­ge­lis­che Pfar­rer Olaf Schmidt für sein Engage­ment für Asyl­be­wer­ber geehrt. Er hat­te 2000 durch ein Kirchenasyl die Tren­nung der viet­name­sis­chen Fam­i­lie Nguyen verhindert.
Aus­geze­ich­net wur­den auch die Berlin­er Schüler Matthias Dix, Thomas Här­tel und Flo­ri­an Dieck­mann. Dix und Här­tel hat­ten bei einem Über­fall von vier Jugendlichen auf zwei dunkel­häutige Män­ner im Jan­u­ar ver­gan­genen Jahres einge­grif­f­en. Dieck­mann wurde für die Aufdeck­ung ras­sis­tis­ch­er und recht­sex­tremer Vor­fälle in Berlin-Span­dau geehrt.

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Polizei-Kritiker geben nach

Polizei-Kri­tik­er geben nach 

Inter­net­stre­it beigelegt 

POTSDAM. Die Pots­damer Haus­be­set­zer-Szene hat ihre Inter­net-Adresse www.polizeibrandenburg.de aufgegeben. Es habe nicht abschließend gek­lärt wer­den kön­nen, ob die Adresse ein schützenswert­er Name sei, teilte die so genan­nte Volksini­tia­tive zur Stärkung der Grund- und Bürg­er­rechte am Don­ner­stag mit. Die Ini­tia­tive habe daher beschlossen, sich dauer­haft mit der The­matik des Grun­drechtsab­baus durch die Polizei unter dem Namen “polizeikon­troll­stelle” zu beschäfti­gen. Das Pots­damer Landgericht hat­te zu Jahres­be­ginn entsch­ieden, die Inter­net-Adresse www.polizeibrandenburg.de gehöre dem Land Bran­den­burg und dürfe nicht von anderen Nutzern mit Inhal­ten gefüllt werden. 

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Reise der Toleranz

Reise der Tol­er­anz: Mahlow­er Schüler besucht­en Noel Martin 

dpa Mahlow/Blankenfelde — Schüler aus Mahlow und Blanken­felde (Tel­tow-Fläming) sind gestern von ihrem ein­wöchi­gen Besuch in Noel Mar­tins Heimat­stadt Birm­ing­ham zurück­gekehrt. Bei ihren Tre­f­fen mit dem far­bigen Briten wur­den die 14- bis 16-Jähri­gen zwei Tage lang von Bran­den­burgs Bil­dungsmin­is­ter Stef­fen Reiche (SPD) begleit­et. Der Birm­ing­hamer Ober­bürg­er­meis­ter hat­te ihnen seine Unter­stützung für einen kün­fti­gen Jugen­daus­tausch zuge­sagt. Die Aus­län­der­beauf­tragte Almuth Berg­er hat­te die Jugendlichen zuvor als «Botschafter der Tol­er­anz» ver­ab­schiedet. Noel Mar­tin ist seit einem ras­sis­tis­chen Angriff 1996 in dem Ort Mahlow südlich Berlins quer­schnitts­gelähmt und an den Roll­stuhl gebun­den; der Fall hat­te bun­desweit Auf­se­hen erregt. Unter großer Anteil­nahme besuchte Mar­tin im Juni 2001 Mahlow noch ein­mal und rief bei ein­er Demon­stra­tion zum Kampf gegen Ras­sis­mus und Frem­den­feindlichkeit auf. 

Mit ihrer Reise waren die zwölf Jugendlichen von der Her­bert- Tschäpe-Schule der Ein­ladung des Briten gefol­gt. Bil­dungsmin­is­ter Reiche sagte während des Aufen­thaltes in Birm­ing­ham: «Die Mahlow­er nehmen sehr enthu­si­astisch auf, dass dort Men­schen ver­schieden­er Kul­turen und Reli­gio­nen friedlich zusammenleben.» 

Die Organ­i­sa­tion der Fahrt hat­te der Fördervere­in der Her­bert- Tschäpe-Schule über­nom­men. Finanziert wurde die Reise aus Lot­to- Geldern des Lan­des Bran­den­burg. Später sollen dafür Mit­tel des im ver­gan­genen Jahr von Min­is­ter­präsi­dent Man­fred Stolpe (SPD) gegrün­de­ten Noel-und-Jacque­line-Mar­tin-Fonds einge­set­zt wer­den. Unter­dessen plant die Ini­tia­tive «Bürg­er für Bürg­er» in Mahlow eine Gedenkver­anstal­tung zum sech­sten Jahrestag des Angriffs auf Noel Mar­tin. Unter dem Titel «16. 6. — Noch ein Jahr später» sollen Fotos und Videos über die Demon­stra­tion für Tol­er­anz vom Juni 2001 aus­gestellt wer­den. Ein­ge­laden sind u. a. Min­is­ter­präsi­dent Man­fred Stolpe und die Aus­län­der­beauf­tragte Almuth Berger.

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Volksinitiative mit neuer Internetdomain

Pressemit­teilung

Seit dem 01.05.2001 sam­melte die Volksini­tia­tive zur Stärkung der Grund- und Bürg­er­rechte gegenüber der Polizei 12.000 Unter­schriften gegen den weit­eren Aus­bau von Polizeibefug­nis­sen in Bran­den­burg. Obwohl die erforder­lichen 20.000 Unter­schriften nicht zus­tandegekom­men sind, war die Volksini­tia­tive ein poli­tis­ch­er Erfolg. 

In 28 Orten lan­desweit fan­den Ver­anstal­tun­gen der Volksini­tia­tive statt. 

Mit der Recherche der Polizeiein­sätze beim DFB-Pokalspiel SV Babels­berg 03-Hertha BSC und den ver­meintlichen Chaosta­gen in Cot­tbus macht­en wir eben­so lan­desweit Schlagzeilen wie mit Aktio­nen gegen die Videoüberwachung oder neue Waf­fen für die Polizei. 

Gegen die Aufen­thaltsver­bote beim Cas­tor­trans­port in Rheins­berg und die Aus­rei­se­ver­bote zum G 8‑Gipfel in Gen­ua war unsere Ini­tia­tive mit rechtlichen Schrit­ten erfolgreich. 

Nicht zulet­zt hat auch die Inter­net­präsen­ta­tion der Volksini­tia­tive unter www.polizeibrandenburg.de große Aufmerk­samkeit gefun­den. Mit mehr als 36.000 Besucherin­nen zählt die Seite zu den best­be­sucht­en im Land Bran­den­burg. Lei­der kon­nte bis­lang nicht abschließend gek­lärt wer­den, daß „polizeibran­den­burg“ kein schützenswert­er Name ist. Wir wer­den aber alles tun, auch diese Frage noch ein­er vernün­fti­gen juris­tis­chen Entschei­dung zuzuführen. 

Die Volksini­tia­tive hat daher beschlossen, sich dauer­haft mit der The­matik des Grun­drechtsab­baus durch die Polizei zu beschäftigen. 

Unter dem Namen 

Polizeikontrollstelle 

Ini­tia­tive zur Stärkung
der Grund- und Bürgerrechte
gegenüber der Polizei 

sind wir ab sofort in Pots­dam, Lin­den­straße 47 oder im Inter­net unter www.polizeikontrollstelle.de zu erreichen. 

Polizeikon­troll­stelle

Ini­tia­tive zur Stärkung
der Grund- und Bürgerrechte
gegenüber der Polizei

Lin­den­straße 47
14467 Potsdam 

Tel. 280 50 83 

www.polizeikontrollstelle.de

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724 Straftaten

In den ersten bei­den Monat­en des Jahres hat die Polizei in Deutsch­land 742 Straftat­en im Bere­ich der poli­tisch motivierten recht­en Krim­i­nal­ität erfasst. 66 Men­schen wur­den von Recht­sex­trem­is­ten ver­let­zt. Dies antwortete die Bun­desregierung auf Anfrage der PDS-Fraktion.

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Begegnungsstätte am ehemaligen Frauen-KZ

berlin­er morgenpost:

Begeg­nungsstätte am ehe­ma­li­gen Frauen-KZ 

hajo Ravens­brück — Für Wan­da Poltawska aus Polen erfüllte sich gestern ein Herzenswun­sch. Sie über­gab den sym­bol­is­chen gold­e­nen Schlüs­sel für die neue Jugend­her­berge und Begeg­nungsstätte Ravens­brück an die Her­bergsmut­ter Yvonne Nägel. Die Polin gehörte bis zur Befreiung des Frauen-KZ Ravens­brück zu den medi­zinis­chen «Ver­such­skan­inchen» von SS-Ärzten. Als 23-Jährige hat­te sie sich angesichts der Auf­se­herin­nen­häuser vor dem KZ gewün­scht, dass dort eine Begeg­nungsstätte für Jugendliche ein­gerichtet wer­den möge. 

6,5 Mil­lio­nen Euro, so Thomas Hess, Lan­desver­bandsvor­sitzen­der der Jugend­her­ber­gen von Berlin und Bran­den­burg, haben die EU, der Bund und das Land Bran­den­burg dafür ausgegeben. 

Stef­fen Reiche, Bil­dungsmin­is­ter in Bran­den­burg, sagte: «Neues Leben und ein ander­er Geist ziehen jet­zt in die SS-Häuser ein. Der Ort des Ungeistes wird zur Stätte der Begeg­nung, der Ver­ständi­gung, der Ver­söh­nung und der Fre­und­schaft. Berichte der über­leben­den Häftlings­frauen wer­den ihn zum Sprechen bringen.» 

Anette Cha­lut, Präsi­dentin des inter­na­tionalen Ravens­brück­komi­tees, mah­nte in Erin­nerung an die vie­len KZ-Toten, wach­sam zu sein gegen Ras­sis­mus und Gewalt. 

berlin­er zeitung:

Der Wun­sch der Frauen aus Ravensbrück 

Am früheren Konzen­tra­tionslager bei Fürsten­berg öffnete eine Lern­stätte für Jugendliche 

RAVENSBRÜCK. Wan­da Póltawska wollte nicht mehr schlafen. Das lag nicht an man­gel­nder Müdigkeit, denn Wan­da war unendlich müde. Doch sie wollte nicht mehr schlafen, weil sie immer­fort träumte — von Ravens­brück. Immer, wenn sie die Augen schloss, standen ihr Szenen vor Augen, die sie nicht loswurde. Es waren unvorstell­bar grausame Szenen aus dem nation­al­sozial­is­tis­chen Frauen-Konzen­tra­tionslager Ravens­brück. Von 1941 bis 1945 war Wan­da dort inhaftiert, zusam­men mit vie­len tausend Frauen aus mehr als vierzig Län­dern: Wider­ständ­lerin­nen, Jüdin­nen, Sin­ti und Roma, Zeug­in­nen Jeho­vas, Pros­ti­tu­ierte. Wan­da Póltawska spricht auch heute nicht davon, was ihr in Ravens­brück ange­tan wurde. Sie hat vielmehr ein Buch darüber geschrieben, um ihre Träume zu besiegen. Sie und mehr als 70 weit­ere Polin­nen wur­den von SS-Ärzten für medi­zinis­che Ver­suche miss­braucht. Man schnitt ihnen die Beine auf und exper­i­men­tierte mit den Wunden.
Lang gehegter Wunsch 

An diesem Mittwoch ist Wan­da zurück­gekehrt nach Ravens­brück, zur heuti­gen Mahn- und Gedenkstätte. Wan­da ist jet­zt eine alte Frau, 80 Jahre, mit vie­len feinen Fal­ten im Gesicht und einem Lächeln, das eine gütige Strenge an sich hat. Sie und viele ihrer dama­li­gen Mithäftlinge sind zur Eröff­nung der “Inter­na­tionalen Jugend­begeg­nungsstätte” samt Jugend­her­berge gekom­men. Junge Leute sollen sich hier über das KZ und seine Geschichte infomieren kön­nen. Wan­da Póltawska und die anderen Frauen sagen, dass für sie damit ein großer Wun­sch in Erfül­lung geht. 

Es ist dur­chaus ein schwieriger Ort zum Ler­nen. Her­berge, Muse­um und Sem­i­nar­räume verteilen sich auf acht Gebäude in unmit­tel­bar­er Nähe zum Lagergelände. Es sind die alten Wohn­häuser der KZ-Auf­se­herin­nen, denkmal­gerecht saniert im trutzig-ländlichen Heimat­stil der Nazis mit Rauputz, Fen­ster­lä­den und dick­en Holzbalken. Hier lebten die von der SS teils per Annonce ange­wor­be­nen Frauen, die zu Erfül­lungs­ge­hil­finnen bei Mord, Aus­beu­tung, Mis­shand­lung und Folter im Lager wur­den. In den Jahren ab 1939 waren in Ravens­brück mehr als 130 000 Frauen, Mäd­chen, Kinder und 20 000 Män­ner inhaftiert. Zehn­tausende von ihnen star­ben. Es gelte, an diesem Ort die “richtige Bal­ance zwis­chen Bil­dung und Freizeit” zu hal­ten, sagt Gün­ter Morsch, Direk­tor der bran­den­bur­gis­chen Gedenkstätten-Stiftung. 

Die Bil­dungsar­beit wird vor allem in zwei der sanierten Häuser stat­tfind­en: Zum einen in einem Muse­um, das sog­ar im Inneren wieder so aussieht wie vor 1945 und wo die Geschichte des SS-Per­son­als doku­men­tiert wer­den soll. Zum anderen in einem “Haus der Begeg­nung”, wo Räume, Geräte und Mate­r­i­al auch für mehrtägige Pro­jek­tar­beit zur Ver­fü­gung ste­hen. Darunter sind ein­führende Filme über das Frauen-KZ eben­so wie rund hun­dert lebens­geschichtliche Inter­views mit ehe­ma­li­gen “Ravens­brück­erin­nen”. Die kün­ftige Ausstatt­tung mit mod­er­nen Medi­en wird von Siemens unter­stützt. Die Fir­ma hat­te ab 1942 direkt am Lager große Pro­duk­tion­shallen erricht­en lassen, in denen die inhaftierten Frauen Zwangsar­beit leisteten. 

Die Begeg­nungsstätte Ravens­brück solle zu einem “Zen­trum mod­ern­er Gedenkstät­ten­päd­a­gogik” wer­den, sagt Stiftungschef Morsch. Den Aus­bau finanziert haben Bund, Land und das Deutsche Jugend­her­bergswerk mit etwa 6,5 Mil­lio­nen Euro. Und schon in den näch­sten Wochen wer­den die ersten Nutzer erwartet: Schulk­lassen und Stu­den­ten aus Eng­land etwa und 60 Lehrer aus Schweden. 

Als Wan­da Póltawska und die anderen Frauen im Früh­jahr 1945 spürten, dass der Krieg bald zu Ende gehen würde, schöpften sie auf ein­mal Hoff­nung. “Wir haben damals ein Tes­ta­ment geschrieben”, sagt sie. Dort war der Wun­sch for­muliert, dass eine kün­ftige deutsche Regierung eine Schule für junge Men­schen bauen sollte. Ein Ort, an dem über das Leid der Frauen erzählt würde, damit es sich nicht wieder­holen könne. 72 der pol­nis­chen Frauen haben dieses Tes­ta­ment damals unter­schrieben, sagt Wan­da Póltawska, “obwohl wir uns kurz zuvor schon in der Gaskam­mer gese­hen hatten”. 

Die Polin­nen, die für die SS-Ver­suche miss­braucht wur­den, hießen im Lager nur “Kan­inchen”, abgeleit­et von deutschen Wort “Ver­such­skan­inchen”. Als sie wieder Hoff­nung schöpften, nan­nten sie sich anders, näm­lich “König­in­nen”.

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Hohe Haftstrafen für Obdachlosen-Mord

berlin­er morgenpost:

Hohe Haft­strafen für Obdachlosen-Mord

Richter nen­nt Angeklagte emo­tion­al verkom­men und verelendet

afp Pots­dam — Wegen des bru­tal­en Mordes an einem Obdachlosen hat das Landgericht Pots­dam am Mittwoch fünf junge Män­ner zu langjähri­gen Haft­strafen verurteilt. Die bei­den 21 und 22 Jahre alten Haup­tangeklagten müssen für 13 Jahre in Haft, zwei weit­ere Mitangeklagte erhiel­ten Jugend­strafen von sieben und acht Jahren. Ein fün­fter Angeklagter wurde wegen gerin­ger­er Tat­beteili­gung zu fünf Jahren Jugend­haft wegen Totschlags verurteilt. Die jun­gen Män­ner hat­ten ihr 61-jähriges Opfer im August 2001 in Dahle­witz bei Berlin der­art mis­shan­delt, dass er an seinem Blut erstickte. 

Der Vor­sitzende Richter sagte in der Urteils­be­grün­dung, der Obdachlose habe ster­ben müssen, weil eine «emo­tion­al verkommene und vere­len­dete Jugend­clique Frust abbauen und Spaß haben wollte». Nach Auf­fas­sung des Gerichts han­delt es sich um ein poli­tisch motiviertes «bru­tales Tat­geschehen». Mit dem Urteil fol­gte die Jugend­strafkam­mer weit­ge­hend den Anträ­gen der Anklage. Die Vertei­di­ger hat­ten ein mildes Straf­maß sowie eine zweite Chance gefordert und auf Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge plädiert. Der Prozess gegen die zwis­chen 17 und 22 Jahre alten Män­ner hat­te im Feb­ru­ar begonnen. 

Die Angeklagten hat­ten ges­tanden, ihr wehrlos­es Opfer bru­tal geschla­gen und getreten zu haben. Der Beweisauf­nahme zufolge war der Obdachlose, der in Dahle­witz, gle­ich hin­ter der Stadt­gren­ze nahe dem Berlin­er Bezirk Tem­pel­hof, mit Dul­dung der Gemeinde in einem Bun­ga­low lebte, unter großen Schmerzen mis­shan­delt wor­den. Der 61-Jährige war schließlich an seinem Blut erstickt, nach­dem ihn die Täter hil­f­los zurück­ge­lassen hat­ten. Als Motiv hat­te die Täter in ein­er früheren Vernehmung angegeben, sie haben den Obdachlosen dort ein­fach weghaben wollen. Er habe dort nicht hingehört. 

Dem Über­fall war erhe­blich­er Alko­hol­genuss der Angeklagten voraus­ge­gan­gen. Die Staat­san­waltschaft betonte in ihrem Plä­doy­er, die fünf Män­ner seien los­ge­zo­gen, um «Pen­ner» zu ver­prügeln. Aus Verzwei­flung über ihre eigene Lebensper­spek­tive hät­ten sie die Tat geplant und sich ein Opfer aus­ge­sucht, das sozial noch schwäch­er gewe­sen sei als sie selbst. 

Der Vor­sitzende Rich­er betonte in sein­er Urteils­be­grün­dung, Tat­en wie diese wür­den sich wohl lei­der wieder­holen, wenn sich die Ein­stel­lung in den Köpfen junger Men­schen in Bran­den­burg gegenüber sozial Schwächeren nicht ändere. Aus­lös­er für die Tat sei gewe­sen, dass das als «Pen­ner» und «Suf­fi» ver­rufene Opfer den in der Nach­barschaft wohnen­den Rädels­führer der Clique störte und schon lange «ein Dorn im Auge» war. 

Obgle­ich der Haupt­täter selb­st bere­its in jun­gen Jahren zu Alko­holmiss­brauch geneigt habe und mit seinem eige­nen Leben nicht zurecht­gekom­men sei, habe er eine tiefe Abnei­gung gegenüber Alko­ho­lik­ern emp­fun­den. Nur in seinem Fall war das Gericht unter der von der Staat­san­waltschaft geforderten Strafe geblieben, da ver­min­derte Schuld­fähigkeit nicht aus­geschlossen wer­den könne. Die jun­gen­haft und schmächtig wirk­enden Angeklagten nah­men das Urteil ohne jede sicht­bare Regung auf. 

berlin­er zeitung:

Hohe Strafen im Prozess um Mord an Obdachlosem

Die zwei Haupt­täter müssen für 13 Jahre ins Gefängnis 

POTSDAM. Dieter Manzke wurde nur 61 Jahre alt. Der obdachlose Mann aus Dahle­witz (Tel­tow-Fläming) starb im ver­gan­genen August als Opfer “ein­er ganz fürchter­lichen Gewal­torgie”. Das sagte am Mittwoch der Vor­sitzende Richter Klaus Przy­bil­la vor dem Landgericht in Pots­dam. Für den Mord verurteilte er die bei­den 21 und 22 Jahre alten Haupt­täter zu jew­eils 13 Jahren Gefäng­nis. Zwei weit­ere junge Män­ner im Alter von 19 und 21 Jahren erhiel­ten wegen Mordes eine Jugend­strafe von acht und sieben Jahren. Einen 17-Jähri­gen sprach der Richter des Totschlags schuldig. Der Gym­nasi­ast muss für fünf Jahre hin­ter Git­ter. Bei einem der Haupt­täter blieb der Richter unter der von der Staat­san­waltschaft geforderten lebenslan­gen Haft­strafe. Das Gericht habe wegen der Per­sön­lichkeits­de­fizite nicht von der uneingeschränk­ten Schuld­fähigkeit der Angeklagten aus­ge­hen können.
Der Vor­sitzende Richter sagte in sein­er Urteils­be­grün­dung, Dieter Manzke habe ster­ben müssen, weil die Täter “Frust abbauen und ihren Spaß haben woll­ten”. Die Angeklagten hat­ten in ihren Geständ­nis­sen angegeben, der “Pen­ner” und “Suf­fi” habe sie gestört. “Dieter Manzke wurde Opfer ein­er verkomme­nen und vere­len­de­ten Jugend­clique”, sagte Przy­bil­la. Einen recht­sradikalen Hin­ter­grund der Tat sah der Richter nicht. Jedoch sei sie poli­tisch motiviert gewe­sen, weil sie sich gegen den “gesellschaftlichen Sta­tus eines Men­schen” gerichtet habe. 

Noch ein­mal zeich­nete der Richter in sein­er mehr als ein­stündi­gen Urteils­be­grün­dung den Lei­densweg des Obdachlosen auf. Dieter Manzke wurde 1998 Witwer. Er fing an zu trinken, ver­lor seine Woh­nung. Danach lebte er mit Bil­li­gung der Gemeinde in einem Bun­ga­low in Dahle­witz. Kurz vor seinem qualvollen Tod habe sich Manzke noch ein­mal an den Bürg­er­meis­ter mit der Bitte gewandt, in eine kleine Woh­nung ziehen zu kön­nen, sagte Przy­bil­la. Der Bürg­er­meis­ter habe Hil­fe versprochen. 

Erstickt am eige­nen Blut 

Doch dann kam jen­er 8. August. Die Angeklagten hät­ten sich an diesem Tag getrof­fen und reich­lich Bier getrunk­en. Danach kam der 21-jährige Rädels­führer, ein ein­stiger Nach­bar Manzkes, auf die Idee, den obdachlosen Mann aus dem Bun­ga­low zu vertreiben — mit Trit­ten und Schlä­gen. Manzke hat die Mis­shand­lun­gen höch­stens noch zwei Stun­den über­lebt. Dann erstick­te er an seinem eige­nen Blut. 

“Die geringe Chance, doch noch zu über­leben, haben die Angeklagten dadurch zunichte gemacht, dass sie den Schw­erver­let­zten ver­steckt haben”, sagte Przy­bil­la. So habe der Mann niemals rechtzeit­ig gefun­den wer­den kön­nen. “Damit haben sie doku­men­tiert, dass sie mit dem Tod ihres Opfers gerech­net haben.” Przy­bil­la unter­strich den Mord­vor­wurf, auch wenn die Täter ihr Opfer nicht töten woll­ten. Den fünf Angeklagten sei jedoch bewusst gewe­sen, dass Manzke die Tritte und Schläge nicht über­leben würde. Sie hät­ten den Tod ihres Opfers bil­li­gend in Kauf genom­men. Nach Przy­bil­las Auf­fas­sung war der Mord auch das Resul­tat ein­er Grup­pen­dy­namik. “Kein­er der Angeklagten hätte die Tat allein ausgeführt.” 

Przy­bil­la wagte, wie er sagte, die schreck­liche Prog­nose, dass es nicht der let­zte der­ar­tige Fall sein werde, mit dem sich die Gerichte befassen müssten. “Die Ein­stel­lung der Jugend gegen sozial Schwache ändert sich nicht.” Trotz­dem hoffe er, dass dieser Spuk bald ein Ende haben werde. Den Angeklagten gab er zum Schluss mit auf den Weg: “Leben und leben lassen, darüber soll­ten Sie in Zukun­ft ein­mal nachdenken.”

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Hohe Haftstrafen für die Mörder von Dieter Manzke

POTSDAM Es ist eigentlich nicht wichtig nach all dem, was Dieter Manzke ange­tan wurde vor seinem Bun­ga­low in Dahle­witz an jen­em 8. August 2001, kurz vor Mit­ter­nacht, in den let­zten Minuten seines Lebens, als sein Gesicht mit Fäusten und Stiefeln so “zer­matscht” wurde, dass auch die Gerichtsmedi­zin­er zwei Tage später, als man ihn fand, nicht fest­stellen kon­nten, ob darin eine bren­nende Zigarette aus­ge­drückt wor­den war. Richter Klaus Przy­bil­la sagt es den­noch, das Unwichtige, als wäre in diesem Fall immer auch alles Unwichtige wichtig, um Dieter Manzke — Przy­bil­la sagt immer “Dieter Manzke” — eine let­zte Würde zukom­men zu lassen nach der “fürchter­lichen Gewal­torgie” jen­er Nacht. Es war, sagt er, “ein Mittwoch”. 

 

Dirk Baganz, der den 45 Kilo­gramm schw­eren, 61-jähri­gen Obdachlosen “Tut das weh?” gefragt hat­te, als er ihm den Fin­ger in das geschwol­lene linke Auge drück­te, blickt Richter Przy­bil­la wie ver­stein­ert an, länger als eine Stunde, während der gesamten Urteils­be­grün­dung gestern in Saal 015 des Pots­damer Landgerichts. Der 22-jährige, der nie aggres­siv war vor jen­em Mittwoch, sei nach der Tat “suizidge­fährdet und hochgr­a­dig deprim­iert”, betont Przy­bil­la. Wohl auch wegen der tief emp­fun­de­nen Reue, lässt der Vor­sitzende Richter der Jugend­kam­mer am Pots­damer Landgericht durch­blick­en, sei Baganz zwar wegen Mordes, jedoch nicht zu lebenslanger Haft verurteilt wor­den. 13 Jahre muss er ins Gefäng­nis — wie der 21-jährige “Haupt­täter” Dirk Relitz. Eine “schwere seel­is­che Abar­tigkeit” und eine “tiefe Per­sön­lichkeitsstörung” nahe an der Psy­chose hat­te der psy­chi­a­trische Gutachter, Alexan­der Böh­le, dem jun­gen Mann mit dem starken Hang zur Aggres­siv­ität attestiert. Das wirkt sich nun strafmildernd für Relitz aus. 

 

Zwei weit­ere der drei Mit­täter, der 19-jährige Ron­ny R. sowie der 21-jährige Ralf W., wur­den wegen des Mordes an Dieter Manzke zu acht und sieben Jahren Haft verurteilt. Ein­er höheren Strafe ent­gin­gen sie nur deshalb, weil auf sie das Jugend­strafrecht ange­wandt wurde, das die Höch­st­strafe auf zehn Jahre begren­zt. “Gestörte Per­sön­lichkeit­en” sind auch sie nach dem Gutacht­en des Psy­chi­aters. Ralf W.s “intellek­tuelle Ausstat­tung” sei zudem “unter­halb des Norm­bere­ichs”, umschrieb Przy­bil­la höflich eine Nähe zu Demenz. 

 

Der jüng­ste der fünf Täter, der 17-jährige Uwe R., wurde als einziger nicht wegen Mordes, son­dern wegen Totschlags verurteilt. Der Gym­nasi­ast geht fünf Jahre ins Gefäng­nis. Uwe R. war an jen­em Abend erst später hingekom­men und habe deshalb auch nicht gewusst, wieso seine Fre­unde Dieter Manzke mis­shan­del­ten. Den­noch schlug Uwe R. dem Wehrlosen mehrfach ins Gesicht, nach­dem Dirk Relitz ihn dazu ermuntert hat­te. “Du kannst ihn ruhig schla­gen, der tut nichts mehr”, hat­te Relitz gesagt. 

 

Mit diesen Urteilen ging gestern vor dem Landgericht ein Prozess zu Ende, der die Polizeis­ta­tis­tik 2001 nachträglich verän­dern dürfte. Schon kurz nach dem Ver­brechen wurde spekuliert, ob der Obdachlose Manzke einem poli­tisch oder recht­sex­trem motivierten Ver­brechen zum Opfer gefall­en sei. Klaus Przy­bil­la bestätigte zwar gestern die Auf­fas­sung der Pots­damer Staat­san­waltschaft, indem er betonte, der Mord habe “keinen recht­sex­tremen Hin­ter­grund” gehabt. Den­noch wies der Richter darauf hin, dass der Mord nach den Kri­te­rien des Bun­deskrim­i­nalamts zur Krim­i­nal­ität­ser­fas­sung “poli­tisch motiviert” war, “weil sich die Tat gegen den Sta­tus von sozial Schwachen” richtete. Der Mord an Dieter Manzke müsste nach diesem Urteil als das einzige poli­tisch motivierte Tötungsver­brechen 2001 in Bran­den­burg reg­istri­ert werden. 

 

Dieter Manzke, das ste­ht nach dem Urteil fest, “musste ster­ben, weil er als ‚Pen­ner‘ und ‚Suf­fi‘ den in der Nach­barschaft wohnen­den Dirk Relitz störte” und “weil eine verkommene Jugend­clique Frust abbauen und ein­fach nur Spaß haben wollte”. Das, so das Gericht, seien “niedere Beweg­gründe”, weshalb es sich um einen Mord han­dele und nicht um Totschlag. 

 

Nach Auf­fas­sung des Gerichts hat­ten die Angeklagten Dieter Manzkes “Tod bil­li­gend in Kauf genom­men”, auch wenn sie nicht die Absicht hat­ten, ihn umzubrin­gen. Kein­er der Angeklagten, sagte Przy­bil­la, “kon­nte darauf ver­trauen, dass Dieter Manzke diese fürchter­liche Gewal­torgie über­leben würde”. Spätestens als sie den schon regungslosen Kör­p­er ins Gebüsch zer­rten, um ihn zu ver­steck­en, hät­ten sie Manzkes “geringe Chance zunichte gemacht”. 

 

Przy­bil­la räumte gestern auch mit der Leg­ende auf, Dieter Manzkes Tod sei eine “Alko­holtat” gewe­sen, wie ein Vertei­di­ger zuvor behauptet hat­te, um die Angeklagten zu ent­las­ten. Die fünf jun­gen Män­ner hät­ten an dem Abend zwar viel Bier getrunk­en, räumte der Richter ein, doch seien sie nicht im Voll­rausch gewe­sen und deshalb weit­ge­hend verantwortlich. 

 

Zunächst waren die fünf Fre­unde von ihrem Tre­ff­punkt am Bahn­hof Blanken­felde zehn Minuten mit dem Rad zu Dieter Manzkes Woh­nung im Nach­barort Dahle­witz ger­adelt, und auch anschließend sei ihr Han­deln “ziel­gerichtet” gewe­sen, so das Gericht. Außer­dem hät­ten sie nach Dieter Manzkes Mis­shand­lung den Plan gefasst, ihre Wut an einem weit­eren Obdachlosen in Dahle­witz auszu­lassen. Ihm geschah an jen­em Abend wohl nur deshalb nichts, weil er Besuch­er in sein­er Woh­nung hat­te. Um ab 1 Uhr in der Nacht Zeitun­gen auszu­tra­gen, waren zwei der Täter eben­falls noch nüchtern genug. 

 

Bevor die fünf jun­gen Män­ner gestern gegen 16.20 Uhr den Saal 015 in Hand­schellen ver­ließen, gab Richter Klaus Przy­bil­la ihnen noch einen Rat mit auf den Weg. “Leben und Leben lassen sollte auch für Sie in Zukun­ft die Devise sein”, mah­nte er. 

 

Dass er längst keine Illu­sio­nen mehr hat, ließ er jedoch schon erken­nen, noch bevor er das Urteil begrün­dete. Das Ver­fahren, sagte Przy­bil­la, ver­an­lasse ihn zu ein­er Vorbe­merkung. “Ein­mal mehr” sei das Gericht mit dem “Phänomen unprovoziert­er Gewalt gegen sozial schwache Mit­glieder der Gesellschaft befasst”. Und dann prog­nos­tizierte er: “Damit sind die Landgerichte in Bran­den­burg nicht zum let­zten Mal befasst, beson­ders für den Fall, dass sich die Ein­stel­lung junger Leute gegen sozial Schwache nicht ändert.” Aus Przy­bil­las Stimme klang keine Zuversicht.

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Lentzke: Genmanipulierte Kartoffeln im Freilandversuch

LENTZKE — Einen Frei­land­ver­such mit gen­tech­nisch verän­derten Kartof­feln plant die Pots­damer Fir­ma “Plant­tech Biotech­nolo­gie” auf einem Ack­er bei Lentzke. Auf ein­er rund zwei Hek­tar großen Fläche sollen zwis­chen 2002 und 2005 jährlich bis zu 12 500 trans­gene Kartof­felpflanzen ange­baut wer­den — zu Forschungszweck­en. Bei einem rei­bungslosen Abschluss des derzeit laufend­en Genehmi­gungsver­fahrens kön­nte die Aus­saat bere­its Mitte Mai beginnen. 

 

Ins­ge­samt 22 unter­schiedliche Kartof­fellinien der Sorte “Desirée” will Plant­tech auf der eigens gepachteten Fläche bei Lentzke (Flur 4, Flurstück 48) pflanzen. “Es han­delt sich dabei um Kartof­feln, deren Stärkeme­tab­o­lis­mus genetisch verän­dert wurde”, teilte die Plant­tech-Mitar­bei­t­erin Ursu­la Uwer auf Fra­gen der MAZ mit. Die Eigen­schaften der Stärke wur­den kün­stlich verän­dert. Zu Markierungszweck­en wur­den in die Kartof­feln Gene einge­führt, die die Erdäpfel resistent machen gegen bes­timmte Antibi­oti­ka und gegen den Her­bizid­wirk­stoff Phos­phinotricin, wie aus ein­er Bekan­nt­machung des Berlin­er Robert-Koch-Insti­tutes (RKI) zu ent­nehmen ist. Zum Teil wür­den die einzel­nen Lin­ien bere­its seit 1996 in Frei­land­ver­suchen getestet, zum Teil han­dele es sich um neue Lin­ien: “In Labors und Gewächshäusern haben wir sämtliche Pflanzen aber schon hergestellt und getestet”, sagt der Biologe Markus Röver vom RKI. Doch um weit­er forschen zu kön­nen, braucht­en die Plant­tech-Wis­senschaftler mehr Mate­r­i­al. Deshalb sei der Frei­land­ver­such in Lentzke nötig. 

 

“Bis zum 15. April kön­nen Ein­wen­dun­gen gegen das Vorhaben bei uns ein­gere­icht wer­den”, informiert Markus Röver. Sein Insti­tut ist die für Gen­ver­suche zuständi­ge Genehmi­gungs­be­hörde. Nach Ablauf dieser Frist wer­den die Ein­wen­dun­gen gesichtet und bew­ertet. Wenn dann auch das Umwelt­bun­de­samt und die Biol­o­gis­che Bun­de­sanstalt für Land- und Forstwirtschaft sowie das Land Bran­den­burg keine Ein­wände erheben, wird die Genehmi­gung für den Frei­land­ver­such erteilt. Gefahren für Men­sch und Umwelt sieht Röver durch die Aus­saat nicht: Kartof­feln stam­men ursprünglich aus Südameri­ka und fän­den deshalb unter den mittel€päischen Wildpflanzen keine Kreuzungspart­ner. Darüber hin­aus wür­den Maß­nah­men getrof­fen, die eine sichere Durch­führung der Ver­suche gewährleis­teten. Ähn­lich sieht das auch der Fehrbelliner Biologe Peter Stal­lknecht: “Bei uns gibt es kaum artver­wandte Nachtschat­tengewächse, mit denen sich die Gen-Kartof­feln kreuzen kön­nten.” Gen­ver­suche seien deshalb nichts anderes als das, was die Men­schen seit Jahrhun­derten durch das Zücht­en machten. 

 

Dieser Auf­fas­sung wider­spricht Thomas Janosch­ka. Der Sprech­er des “Barn­imer Aktions­bünd­niss­es gegen Gen­tech­nik” hält es für dur­chaus möglich, dass die in Lentzke ange­baut­en, genetisch verän­derten Kartof­feln auskreuzen wer­den, sich also unge­wollt mit natür­lichen Pflanzen mis­chen. Das Barn­imer Aktions­bünd­nis arbeit­et seit mehreren Jahren gegen die lan­desweit derzeit drei Frei­land­ver­suche. “Auch gegen den Stan­dort Lentzke wer­den wir aktiv wer­den”, kündigt Janosch­ka an. “Wir sind prinzip­iell gegen die Vorstel­lung, die Natur durch Gen­tech­nik am Reißbrett entwer­fen zu kön­nen. Der Men­sch sollte nicht ver­suchen, Gott zu spielen. 

 

Vor eini­gen Jahren kam es schon ein­mal zu einem Frei­land­ver­such in der Prig­nitz: Die Fir­ma Novar­tis säte in einem Pilot­pro­jekt in Burgha­gen bei Per­leberg gen­tech­nisch verän­derten Raps aus. Das Exper­i­ment wurde nach Bürg­er­protesten im zweit­en Jahr nicht wiederholt. 

 

In Lentzke ist der geplante Anbau der Gen-Kartof­feln bish­er kein The­ma: “Disku­tiert wird darüber im Dorf meines Wis­sens nicht”, sagt Bürg­er­meis­ter Hans-Peter Erd­mann. “Durch die Aus­lage der Unter­la­gen im Neu­rup­pin­er Amt für Immis­sion­ss­chutz und die Bekan­nt­machung des RKI sei den geset­zlichen Bes­tim­mungen über die Beteili­gung der Öffentlichkeit ja Genüge getan, find­et der Bürg­er­meis­ter. Im Gemein­der­at wurde das The­ma bish­er nur nichtöf­fentlich behandelt.

Inforiot