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Berliner benehmen sich wie Raubritter”

Seit in Berlin ein Bran­den­burg­er V‑Mann in der Neon­azi-Szene ent­tarnt wurde, entzweit ein Stre­it die bei­den Län­der: War es Absicht, man­gel­nde Absprache — oder musste der Spitzel abgeschal­tet wer­den, weil er Straftat­en began­gen hatte?

Berlin/Potsdam (Der Tagesspiegel, 31.07.2002) — Die Berlin­er Staat­san­waltschaft hat Vor­würfe zurück­gewiesen, sich im Rah­men der „V‑Mann-Affäre“ fehler­haft ver­hal­ten zu haben. Die Ermit­tlun­gen seien kor­rekt geführt wor­den und „müssten in einem ver­gle­ich­baren Fall wieder so geführt wer­den“, heißt es in ein­er Mit­teilung der Jus­tizver­wal­tung. Diese will jedoch die Berlin­er und Bran­den­burg­er Ermit­tlungs­be­hör­den zu Gesprächen über die zukün­ftige Koop­er­a­tion ein­laden. Wie berichtet, hat­te der Staatss­chutz am vorver­gan­genen Woch­enende bei ein­er Razz­ia zwei Neo-Nazis ver­haften lassen, von denen ein­er als V‑Mann für den Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutz arbeit­ete – dies war durch eine Indiskre­tion Berlin­er Stellen an die Öffentlichkeit gelangt. 

Auch der recht­spoli­tis­che Sprech­er der SPD-Frak­tion im Abge­ord­neten­haus Klaus-Uwe Ben­neter kann keine Fehler der Berlin­er Sicher­heits­be­hör­den erken­nen: Der V‑Mann sei offen­sichtlich an Straftat­en beteiligt gewe­sen. Das dürften V‑Leute aber nicht, fol­glich hät­ten die Berlin­er Behör­den nicht davon aus­ge­hen kön­nen, dass es sich bei dem Mann möglicher­weise um eine Quelle der Bran­den­burg­er han­dele. Vielmehr hätte der dor­tige Ver­fas­sungss­chutz „den Mann abschal­ten müssen“, der augen­schein­lich aus dem Rud­er gelaufen sei, sagte Benneter. 

Die Berlin­er Staat­san­waltschaft wirft dem 27-jähri­gen Cot­tbuser S. – dem mut­maßlichen V‑Mann – Volksver­het­zung, Ver­bre­itung von Pro­pa­gan­damit­teln ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen und das Ver­wen­den von Kennze­ichen solch­er Organ­i­sa­tio­nen vor. Das Straf­maß dafür reicht bis zu drei Jahren Haft – es sei denn, die Tat gilt „der Abwehr ver­fas­sungswidriger Bestre­bun­gen“. S. befind­et sich noch in U‑Haft, eben­so wie der Berlin­er Lars B. Weit­ere Beschuldigte befind­en sich auf freiem Fuß. S. soll in Guben einen Plat­ten­laden betreiben, unter desssen Laden­tisch auch ver­botene CD’s recht­sex­tremer Bands verkauft wor­den sein sollen. Ziel der Fah­n­der war eine zweite Auflage der CD „Noten des Has­s­es“ der Nazi-Band „White Aryan Rebels“. Bei der Razz­ia in einem Marzah­n­er Vere­in­sheim und an 17 weit­eren Orten in Deutsch­land sollte auch die Beschlagnah­mung mehrer tausend Exem­plare dieser CD sein, die im Aus­land gebran­nt wor­den sind. Dies schlug jedoch fehl. 

Jus­tizsprecherin Ari­ane Faust sagte, die bei­den U‑Häftlinge seien verdächtig, in die Neuau­flage der CD ver­wick­elt zu sein. In den Tex­ten wird unter anderem zum Mord an Promi­nen­ten aufgerufen. Es beste­he drin­gen­der Tatver­dacht und Flucht­ge­fahr. Aus­lös­er der Durch­suchungsak­tio­nen seien Hin­weise eines Zeu­gen gewe­sen. Auch die Durch­suchun­gen in Bran­den­burg seien von den Berlin­er Staat­san­wäl­ten durchge­führt wor­den. Allerd­ings hät­ten sie, „wie üblich aus Kol­le­gial­itäts­grün­den“, die Cot­tbuser Staat­san­waltschaft kurz zuvor darauf hingewiesen. 

Schön­bohm: Von den Straftat­en des V‑Manns nichts gewusst 

Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm wies Vor­würfe aus Berlin­er Sicher­heits- und Jus­tizkreisen zurück, dass der von der Berlin­er Polizei ver­haftete 27-jährige V‑Mann S. aus Cot­tbus dem Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutz „aus dem Rud­er gelaufen“ sein kön­nte. Gegen den V‑Mann habe das Bran­den­burg­er Lan­deskrim­i­nalamt selb­st Ermit­tlun­gen geführt, sagte Schön­bohm. Auch sei gegen S. seit März let­zten Jahres ein staat­san­waltschaftlich­es Ermit­tlungsver­fahren Ver­fahren in Cot­tbus wegen Pro­pa­gan­da-Straftat­en anhängig. 

Schön­bohm stellte klar, dass er von der von den began­genen Straftat­en und der Rolle des V‑Mannes in der recht­sex­trem­istis­chen Musik-Szene und den Ermit­tlun­gen des Bran­den­burg­er LKA und der Cot­tbuser Staat­san­waltschaft nichts gewusst habe. Die Ermit­tlun­gen sind nach seinen Angaben so geführt wor­den, dass der Erfolg der geplanten Aktion gegen einen inter­na­tion­al operieren­den Ring neon­azis­tis­ch­er CD-Musikhändler nicht gefährdet wer­den kon­nte. Die Hin­weise an das LKA sind offen­bar vom Ver­fas­sungss­chutz gekom­men. Man habe sich deshalb nichts vorzuw­er­fen, ver­lautete aus Bran­den­burgs Ver­fas­sungss­chutz: Das Strafge­set­zbuch sehe bei der Ver­fol­gung von Pro­pa­gan­da-Straftat­en Aus­nah­meregelun­gen vor, wenn die Hand­lun­gen der staats­bürg­er­lichen Aufk­lärung und der Abwehr ver­fas­sungswidriger Bestre­bun­gen dienten. 

Der Pots­damer Innen-Staatssekretär Eike Lan­celle erk­lärte, nicht Schön­bohm, son­dern Berlin­er Behör­den müssten sich Fra­gen gefall­en lassen: Zum Beispiel, warum in Berlin ein Strafver­fahren gegen S. ein­geleit­et wor­den sei, obwohl in Cot­tbus ein Ver­fahren seit März 2001 laufe. Dies sei den Berlin­er Ermit­tlungs­be­hör­den bekan­nt gewe­sen, sagte Lan­celle. Fra­gen müsse man auch zu den Indiskre­tio­nen aus Berlin­er Sicher­heits­be­hör­den stellen. „Solche Lecks bei The­men dieser Sen­si­bil­ität müssen die Berlin­er Führung alarmieren“, sagte Lan­celle. Auch Innen­min­is­ter Schön­bohm blieb bei sein­er Kri­tik am Ver­hal­ten der Berlin­er Behör­den, die durch die Ent­tar­nung des V‑Mannes die ange­laufene Fah­n­dung nach Hin­ter­män­nern des neon­azis­tis­chen CD-Han­dels mas­siv gefährdet hät­ten. Was Berlin gemacht habe, sei „unsäglich“ und werde weitre­ichende Kon­se­quen­zen für die kün­ftige Zusam­me­nar­beit haben. 

Lan­celle kündigte an, dass er die Par­la­men­tarische Kon­trol­lkom­mis­sion kurzfristig über die Vorgänge informieren werde. Deren Vize-Vor­sitzen­der Dierk Home­y­er (CDU) warf den Berlin­er Sicher­heits­be­hör­den vor, „sich wie Raubrit­ter zu benehmen”. Er spielte damit auf die Durch­suchung der Woh­nung des S. in Cot­tbus durch Berlin­er Sicher­heit­skräfte an, ohne dass Bran­den­burg­er Beamte anwe­send waren. Bis heute lägen Bran­den­burgs Behör­den nicht ein­mal die Vernehmung­spro­tokolle des S. vor.

(Von Hol­ger Wild und Michael Mara)

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Schönbohm: Von den Straftaten des V‑Manns nichts gewusst

POTSDAM. Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm hat Vor­würfe aus Berlin­er Sicher­heits- und Jus­tizkreisen zurück­gewiesen, dass der von der Berlin­er Polizei ver­haftete 27-jährige V‑Mann S. aus Cot­tbus dem Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutz „aus dem Rud­er gelaufen” sein kön­nte. Gegen den V‑Mann habe das Bran­den­burg­er Lan­deskrim­i­nalamt selb­st Ermit­tlun­gen geführt, sagte Schön­bohm. Auch sei gegen S. seit März let­zten Jahres ein staat­san­waltschaftlich­es Ermit­tlungsver­fahren Ver­fahren in Cot­tbus wegen Pro­pa­gan­da-Straftat­en anhängig. Schön­bohm stellte klar, dass er von den began­genen Straftat­en und der Rolle des V‑Mannes in der recht­sex­trem­istis­chen Musik-Szene und den Ermit­tlun­gen des Bran­den­burg­er LKA und der Cot­tbuser Staat­san­waltschaft nichts gewusst habe. Die Ermit­tlun­gen sind nach seinen Angaben so geführt wor­den, dass der Erfolg der geplanten Aktion gegen einen inter­na­tion­al operieren­den Ring neon­azis­tis­ch­er CD-Musikhändler nicht gefährdet wer­den kon­nte. Die Hin­weise an das LKA sind offen­bar vom Ver­fas­sungss­chutz gekom­men. Man habe sich deshalb nichts vorzuw­er­fen, ver­lautete aus Bran­den­burgs Ver­fas­sungss­chutz: Das Strafge­set­zbuch sehe bei der Ver­fol­gung von Pro­pa­gan­da-Straftat­en Aus­nah­meregelun­gen vor, wenn die Hand­lun­gen der staats­bürg­er­lichen Aufk­lärung und der Abwehr ver­fas­sungswidriger Bestre­bun­gen dien­ten. Der Pots­damer Innen-Staatssekretär Eike Lan­celle erk­lärte, nicht Schön­bohm, son­dern Berlin­er Behör­den müssten sich Fra­gen gefall­en lassen: Zum Beispiel, warum in Berlin ein Strafver­fahren gegen S. ein­geleit­et wor­den sei, obwohl in Cot­tbus ein Ver­fahren seit März 2001 laufe. Dies sei den Berlin­er Ermit­tlungs­be­hör­den bekan­nt gewe­sen, sagte Lan­celle. Fra­gen müsse man auch zu den Indiskre­tio­nen aus Berlin­er Sicher­heits­be­hör­den stellen. „Solche Lecks bei The­men dieser Sen­si­bil­ität müssen die Berlin­er Führung alarmieren”, sagte Lan­celle. Auch Innen­min­is­ter Schön­bohm blieb bei sein­er Kri­tik am Ver­hal­ten der Berlin­er Behör­den, die durch die Ent­tar­nung des V‑Mannes die ange­laufene Fah­n­dung nach Hin­ter­män­nern des neon­azis­tis­chen CD-Han­dels mas­siv gefährdet hät­ten. Was Berlin gemacht habe, sei „unsäglich” und werde weitre­ichende Kon­se­quen­zen für die kün­ftige Zusam­me­nar­beit haben. Lan­celle kündigte an, dass er die Par­la­men­tarische Kon­trol­lkom­mis­sion kurzfristig über die Vorgänge informieren werde. Deren Vize-Vor­sitzen­der Dierk Home­y­er (CDU) warf den Berlin­er Sicher­heits­be­hör­den vor, „sich wie Raubrit­ter zu benehmen”. Er spielte damit auf die Durch­suchung der Woh­nung des S. in Cot­tbus durch Berlin­er Sicher­heit­skräfte an, ohne dass Bran­den­burg­er Beamte anwe­send waren. Bis heute lägen Bran­den­burgs Behör­den nicht ein­mal die Vernehmung­spro­tokolle des S. vor. 

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Rechter Vorfall bei KW´er Stadtfest

31.07. PARTEIEN WARNEN: NEONAZI-SZENE IST INTAKT / POLIZEI PRÜFT JETZT VORFALL BEIM STADTFEST
“Man darf sich nicht ein­lullen lassen” 

KÖNIGS WUSTERHAUSEN Nach einem MAZ-Bericht prüft die Polizei jet­zt einen Vor­fall beim Königs-Wuster­hausen­er Schleusenfest. 

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Bürg­er­meis­ter Ste­fan Lud­wig (PDS) hat­te wegen der Anwe­sen­heit von 50 bis 60 Per­so­n­en aus der recht­en Szene Polizeis­chutz ange­fordert. Er sah ein erhöht­es Sicher­heit­srisiko für die Fes­t­be­such­er. Doch erst eine Stunde nach seinem Hil­fer­uf trafen Beamte ein. Lud­wig selb­st bekam später Begleitschutz für seinen Heimweg. Der Vor­fall wurde erst Wochen später durch MAZ-Recherchen öffentlich. Der neue Polizei-Sprech­er Lothar Wal­ter rück­te gestern von sein­er Darstel­lung am Mon­tag ab, der Begleitschutz für Lud­wig sei ein “Fre­und­schafts­di­enst” eines Beamten gewe­sen. “Das war eine erste Infor­ma­tion, die sich nicht bestätigt hat”, sagte er. Noch immer ist nicht klar, warum es solange gedauert hat, bis die Polizei kam. Gestern schal­tete sich der neue Polizei-Chef Hans-Joachim Zim­mer­ling per­sön­lich in die Sache ein. Laut Wal­ter wollte er sich von Lud­wig die Vorgänge an jen­em Abend schildern lassen. Den Vor­wurf, eine Bedro­hung durch die rechte Szene herun­terzus­pie­len, wies Wal­ter zurück: “Uns liegt über­haupt nichts daran, etwas abzuwiegeln. Wir gehen sehr wohl Hin­weisen zu recht­sex­tremen Ten­den­zen nach.” Er ver­wies auch auf die Arbeit der Son­derkom­mis­sion Tomeg und der Son­dere­in­heit Mega in Königs Wusterhausen. 

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Vertreter von Parteien reagierten gestern alarmiert. Die Vor­sitzende der Kreis-PDS, Karin Weber, sieht sich bestätigt, dass die Neon­azi-Szene in der Region weit­er intakt ist: “Man darf sich nicht ein­lullen lassen. Wir müssen immer wieder auf die Gefahren aufmerk­sam machen. Wichtig ist, dass die Öffentlichkeit informiert wird.” Man­fred Müller von der Stadt-PDS sagte, er sei “ver­wun­dert über das Ver­hal­ten der Polizei”. Er forderte dazu auf, sich den Recht­en ent­ge­gen­zustellen. “Die Leute müssen her­vortreten hin­ter den Gar­di­nen.” SPD-Chef Erhard Lem­mink sprach von ein­er “neuen Qual­ität” in der Auseinan­der­set­zung mit den Recht­en. Er sicherte Lud­wig die “voll­ste Unter­stützung” der SPD und von ihm selb­st zu: “Da hat der Bürg­er­meis­ter einen engen Kämpfer neben sich.”

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Beethoven gegen Fräse

lausitzer rund­schau I:

Beethoven gegen Fräse 

Naturschützer block­ierten in Lako­ma einen Laubag-Transport
Naturschützer haben gestern in Lako­ma mehrere Stun­den einen Trans­port der Lausitzer Braunkohle AG (Laubag) block­iert. Sie protestierten damit gegen die dro­hen­den Abbag­gerung des Ortes im Cot­tbuser Stadt­teil Willmers­dorf und den Ver­lust der nahe liegen­den Teiche. Die Polizei musste die block­ierte Straße räumen. 

“Mit­tagspause ” , ruft eine junge Fraueinem Bag­ger­fahrer zu. Es ist kurz nach 11 Uhr. Mehr als vier Stun­den schon har­rt die Frau gemein­sam mit etwa 20 weit­eren Naturschützer in sen­gen­der Sonne auf der Lako­maer Dorf­s­traße aus. Der Bag­ger­fahrer guckt mis­strauisch auf eine Pflaume, die ihm von den Lako­maern in die Fahrerk­abine gere­icht wird. Ist der Wurm drin? Joachim Kretschmann ist “schon etwas über­rascht von der Aktion ” . Der Abteilungsleit­er Umsied­lung der Laubag sah nach “inten­siv­en Gesprächen Klärungsan­sätze für unter­schiedliche Inter­essen ” . Er sei nun über die Art und Weise des Protestes befremdet, man habe alles “gläsern dargestellt ” . 

Am Ort­srand ste­ht das Schlitzfräs­gerät SFG LW 120 ­ ein Mon­strum von 22 Metern Höhe, fast zehn Metern Bre­ite und einem Gewicht von fast 200Tonnen. Das Gerät gebe es nur ein­mal, schwärmt Ingolf Arnold, der Chef der Laubag-Wasser­wirtschaft. Die Fräse soll, so die Laubag-Pläne, wenige hun­dert Meter hin­ter Lako­ma die Dicht­wand weit­er­bauen. Ohne diese Wand aus Ton in 67 Metern Tiefe müsste auch in Cot­tbus und vor allem an der Spree das Grund­wass­er abge­senkt wer­den für den her­an­rück­enden Tage­bau Cot­tbus Nord. Ein knap­per Kilo­me­ter Wand ist nahe Merz­dorf in der Erde, die let­zten dreiein­halb Kilo­me­ter sollen ab kom­men­dem Mon­tag gebaut wer­den ­ bis Neuen­dorf, wo 2006 Schluss ist. Durch diese Wand wer­den auch Lako­ma und die Teiche vom Grund­wass­er abgeriegelt, sagt René Schus­ter von der Grü­nen Liga. Das wollen die Naturschützer nicht hin­nehmen. “Wir protestieren gegen die Zer­störung. ” Die Laubag ver­stoße durch ihr Vorge­hen gegen gel­tendes Recht. Schus­ter erk­lärt: “Die Laubag tut so, als sei alles geregelt. Ihr fehlt aber eine Genehmi­gung zur Gewäss­er-Besei­t­i­gung und ein gültiger Braunkohle­plan. ” Der Rah­men­be­trieb­s­plan für den Tage­bau Cot­tbus Nord ist nach einem Urteil des Bun­desver­wal­tungs­gerichts in Berlin gültig. Schus­ter sagt: “Wir wollen zeigen, dass Wider­stand da ist und auch ernst gemeint ist. Es geht uns um die Lako­maer Teiche, nicht um pri­vate Wohnz­im­mer. ” 11.35 Uhr spricht Polizei-Ein­sat­zleit­er Ger­hard Schröter mit den Demon­stran­ten. 15 Minuten Bedenkzeit, dann gebe es Platzver­weis und Räu­mung. “Für Gewalt sitzen Sie nicht hier, und wir sind auch nicht dafür hier ” , sagt Schröter. Er könne jedoch bei ein­er Weigerung nicht umhin, die Demon­stran­ten “mit san­fter Gewalt ” von der Straße zu schaf­fen. Gelächter, die Sitzen­den rück­en näher zusam­men und teilen Kekse. Schröter lehnt dank­end ab. Seine Truppe greift ein, hebt Frauen und Män­ner von der Straße. Dann set­zt sich die Fräse in Bewe­gung. Langsam rollt sie über die Kreuzung. Schus­ter springt auf und set­zt sich erneut auf die Straße, zwei weit­ere fol­gen ihm ­ samt Polizis­ten. Das Trio wird in den Mannschaftswa­gen der Polizei gebracht. “Gewahrsam ” , sagt Ein­sat­zleit­er Schröter. Die drei kom­men später wieder frei. 

Jemand hat in einem der Lako­maer Häuser Beethoven aufgelegt. Die 5.Sinfonie, Eroica, die Schick­salss­in­fonie kämpft jet­zt gegen das wieder rol­lende Gerät. “Anket­ten wäre bess­er gewe­sen ” , sagt ein­er am Straßenrand. 

lausitzer rund­schau II:

Bag­ger-Block­ade in Lako­ma von Polizei aufgelöst 

Die Polizei hat die Sitzblock­ade gegen die Abbag­gerung der Lako­maer Teiche bei Cot­tbus been­det. Drei der 25 Naturschützer wur­den vorüberge­hend in Gewahrsam genom­men und später wieder frei gelassen.
Die Lausitzer Braunkohle AG hat­te die Beamten gebeten einzuschre­it­en, wie ein Polizeis­prech­er sagte. Die Demon­stran­ten woll­ten den Trans­port eines 180 Ton­nen schw­eren Tage­baugerätes verhindern.
Das Gerät soll nach Angaben der Lausitzer Braunkohle Aktienge­sellschaft (Laubag) eine unterirdis­che Dich­tungswand für den Tage­bau Cot­tbus-Nord weit­er bauen. Die Naturschützer fürcht­en, dass Lako­ma dadurch das Grund­wass­er abge­graben wird. 

Nach Angaben der Laubag soll das Schlitzfräs­gerät bis zum Abend seinen Bes­tim­mung­sort nördlich von Lako­ma erreichen.
Die Grüne Liga teilte mit, die Laubag ver­stoße mit dem Vorhaben gegen €päis­ches Recht. Die Lako­maer Teiche hät­ten als Schutzge­bi­et nach der so genan­nten Flo­ra-Fau­na-Habi­tat-Richtlin­ie gemeldet wer­den müssen. Dies sei aber auch bei der Genehmi­gung der Dich­tungswand nicht beachtet worden. 

Die Grund­wassersenkung führt nach Ansicht der Naturschützer im Teichge­bi­et zu starken Schä­den. Mitte Juni hat­te die Grüne Liga im Kampf gegen die Abbag­gerung eine weit­ere gerichtliche Nieder­lage verzeichnet.
Nach dem Urteil des Bun­desver­wal­tungs­gerichts in Berlin ist der Rah­men­be­trieb­s­plan für den Tage­bau Cot­tbus-Nord recht­ens. Die Laubag will am 5. August mit den Arbeit­en am let­zten, 3500 Meter lan­gen Abschnitt der Wand begin­nen, der bis 2006 fer­tig sein. 

Der unterirdis­che Stau­damm ist den Angaben zufolge bis­lang 2500 Meter lang und durch­schnit­tlich 67 Meter tief. Er soll ver­hin­dern, dass sich bei der Senkung des Grund­wasser­spiegels im Tage­bauge­bi­et auch das Grund­wass­er im Bere­ich der Spreeaue und der Stadt Cot­tbus senkt. Die Pläne für den Tage­bau Cot­tbus-Nord sehen die Abbag­gerung des Ortes Lako­ma und des Teichge­bi­etes vor. 

mehr zu lako­ma: www.lacoma.de

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Streit um enttarnten V‑Mann wird immer bizarrer

POTSDAM/BERLIN Der Stre­it um den ent­tarn­ten V‑Mann des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes, den 27-jähri­gen Toni S.* aus Guben, wird immer bizarrer. Sicher­heit­sex­perten aus Bran­den­burg schließen nicht mehr aus, dass die Ent­tar­nung auf ein­er Ver­wech­selung beruhte. 

Ganz offen­sichtlich war die Berlin­er Polizeiak­tion vor­rangig gegen den Kopf der Neon­azi-Band “White Aryan Rebels” gerichtet, die auf ihrer CD “Noten des Has­s­es” zum Mord an Michel Fried­man, Rita Süss­muth, Alfred Biolek und anderen Promi­nen­ten aufruft. 

Fälschlicher­weise, ver­mutet der Insid­er, hät­ten die Berlin­er Behör­den Toni S. als Anführer aus­gemacht und nicht den vorbe­straften Lars B. Der etwa 40-jährige Berlin­er zählt seit mehr als zehn Jahren zu den Top-Neon­azis der Haupt­stadt. Nach ein­er Analyse des Berlin­er Zen­trums für demokratis­che Kul­tur hat­te er zeitweilig fünf der acht recht­sex­trem­istis­chen Kam­er­ad­schaften “unter sein­er Kon­trolle”. Dies sind auf den ersten Blick lose Zusam­men­schlüsse von Recht­sex­trem­is­ten, die jedoch “zum Teil sehr straff dur­chor­gan­isiert” sind und sehr stark untere­inan­der kooperieren. 

Zuvor war B. der Berlin-Chef der 1995 ver­bote­nen neon­azis­tis­chen Frei­heitlichen Deutschen Arbeit­er­partei (FAP). Wegen eines Über­falls, bei dem ein Opfer erblind­ete, wurde B. seit Som­mer 1992 von der deutschen Polizei gesucht. Er nutzte seine inter­na­tionalen Neon­azi-Kon­tak­te zur Flucht nach Nor­we­gen, wo er schließlich festgenom­men wurde. Für bran­den­bur­gis­che Sicher­heit­skreise ist Lars B. der Kopf der “White Aryan Rebels”. “Der schrieb die Texte”, heißt es. 

Der märkische V‑Mann ist jedoch kein unbeschriebenes Blatt. Er sei “ein abso­lut Krim­ineller”, sagt ein Insid­er, “ein durch und durch überzeugter Neon­azi”, der unter anderem wegen Kör­per­ver­let­zung vorbe­straft ist. 

Die Staat­san­waltschaft Cot­tbus ermit­telt seit März 2001 gegen Toni S., wie der Lei­t­ende Ober­staat­san­walt Wil­fried Robi­neck gestern bestätigte. Vorge­wor­fen wer­den dem 27-Jähri­gen Volksver­het­zung sowie das Ver­wen­den von Zeichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen. In die Ermit­tlun­gen der Cot­tbuser Staat­san­waltschaft wurde im ver­gan­genen Jahr auch das bran­den­bur­gis­che Lan­deskrim­i­nalamt einge­bun­den. Bei den Ermit­tlun­gen stellte sich her­aus, dass S. “bes­timmte Beziehun­gen zum Ver­fas­sungss­chutz unter­hielt”, räumte der Sprech­er der Cot­tbuser Staat­san­waltschaft, Gün­ter Oehme, ein. Für die Ermit­tlun­gen gegen S. habe diese Erken­nt­nis jedoch keine Fol­gen gehabt. “Wir haben das Ver­fahren nor­mal weiterbetrieben.” 

Toni S. führt seit Ende der 90er Jahre ein Bek­lei­dungs­geschäft namens “Top One” in Guben. Auf einem Schild an der Tür ste­ht “Hate Crime” (Has­sver­brechen). Nach Infor­ma­tio­nen intimer Ken­ner der Guben­er Neon­azi-Szene war das “Top One” ein geheimer Tre­ff­punkt der recht­sex­tremen Szene. “Im Hin­terz­im­mer trafen sich NPD-Leute und Skin­heads.” Unter der Laden­theke seien auch Nazi-CDs und Aufnäher ver­boten­er recht­sex­tremer Organ­i­sa­tio­nen verkauft wor­den. Bei Über­fällen in jün­ger­er Zeit sei Toni S. allerd­ings nicht in Erschei­n­ung getreten. 

Angesichts der Ermit­tlun­gen der Cot­tbuser Staat­san­waltschaft sei das Ver­hal­ten der Berlin­er Jus­tizbe­hörde, das zur Ent­tar­nung des V‑Manns führte, “unglaublich”, schimpft der Par­la­men­tarische Geschäfts­führer der CDU-Frak­tion im Pots­damer Land­tag, Dierk Home­y­er. Die Berlin­er Behör­den ver­sucht­en, den bran­den­bur­gis­chen Behör­den die Schuld an der V‑Mann-Pleite zuzuschieben. 

*S. war in eini­gen Ermit­tlungs­bericht­en bis­lang Thi­lo genan­nt wor­den, sein wirk­lich­er Name ist jedoch Toni. 

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Ein Straftäter schützt die Verfassung

Die Affäre um den V‑Mann des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes und Neon­aziladenbe­sitzer Toni S. weit­et sich aus. Bei dem 27-Jähri­gen, der vor zehn Tagen gemein­sam mit dem ehe­ma­li­gen Berlin­er Lan­desvor­sitzen­den der ver­bote­nen FAP bei einem Neon­azikonz­ert in Berlin festgenom­men wurde, han­delt es sich offen­bar um einen Wieder­hol­ungstäter in Sachen recht­sex­tremer Pro­pa­gan­da. Nach Angaben der Berlin­er Jus­tiz­press­esprecherin Ari­ane Faust wurde S. schon 1997 in Berlin wegen Ver­wen­dens von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen zu ein­er Geld­strafe verurteilt. Ein zweites Ver­fahren gegen den V‑Mann wegen Ver­bre­itung ein­schlägiger Pro­pa­gan­da ist seit über einem Jahr bei der Staat­san­waltschaft Cot­tbus anhängig.
Die dor­ti­gen Strafver­fol­ger verdächti­gen S., die zen­trale Fig­ur in einem Kreis von mehr als einem Dutzend Verdächti­gen aus der recht­sex­tremen Musik­szene zu sein. Anlass für die Cot­tbusser Ermit­tlun­gen soll auch der Vetrieb der Erstau­flage der CD “Noten des Has­s­es” des recht­en Band­pro­jek­ts “White Aryan Rebels” gewe­sen sein. Wegen deren zweit­er Auflage ermit­telt nun die Berlin­er Staat­san­waltschaft gegen Toni S. und Band­sänger Lars Burmeis­ter. Offen­bar im Ver­trauen auf seine Unan­tast­barkeit als V‑Mann bot S. trotz laufend­er Ermit­tlun­gen weit­er straf­be­wehrte Neon­az­imusik an: Zulet­zt fan­den sich im Juni in seinem Ver­sand­kat­a­log mehrere indizi­ierte CDs.
Die Richtlin­ien für die Führung von V‑Männern sehen vor, dass die bezahlten Infor­man­ten wed­er schwere Straftat­en bege­hen noch eine steuernde Funk­tion in ein­er ein­schlägi­gen Struk­turen haben sollen. “Im Fall von Toni S. hat das bran­den­bur­gis­che Innen­min­is­teri­um ver­sagt”, kri­tisiert Volk­er Ratz­mann (Grüne). “Es gibt keinen strafrechts­freien Raum für V‑Leute.” Auch die innen­poli­tis­che Sprecherin der PDS-Frak­tion in Pots­dam, Ker­stin Kaiser-Nicht, übte scharfe Kri­tik. Der Fall Toni S. sei ein “weit­eres pein­lich­es Kapi­tel in der Geschichte des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes”, sagte sie in Anspielung auf das Debakel um den Neon­azi-V-Mann Carsten Sz. alias “Pia­to”. Der war im Früh­jahr 2000 eben­falls aus Kreisen der Sicher­heits­be­hör­den ent­tarnt wor­den, weil diese offen­bar befürchtet hat­ten, dass “Pia­to” ihnen beim Auf­bau mil­i­tan­ter Neon­azistruk­turen aus dem Rud­er laufe. Auch mit Toni S. seien die Bran­den­burg­er Schlap­phüte “beim Draht­seilakt zwis­chen Legal­ität­sprinzip und geheim­di­en­stlich­er Arbeit abgestürzt”, so Kaiser-Nicht.
Aus Sicht des Bran­den­burg­er Innen­min­is­teri­ums geht diese Kri­tik allerd­ings ins Leere. Bran­den­burgs Innen­staatssekretär Eike Lan­celle sagte gestern, sein Min­is­teri­um habe das Ermit­tlungsver­fahren gegen Toni S. durch die Staat­san­waltschaft Cot­tbus ein­leit­en lassen, um auf diese Weise noch tiefer in die recht­sex­treme Szene einzu­drin­gen. Über S. wollte man zu Hin­ter­män­nern des recht­en Musik­busi­ness gelan­gen. Durch die übereil­ten Aktio­nen Berlins sei dies nun nicht mehr möglich.
Nicht alle wollen sich mit dieser Erk­lärung aus dem bran­den­bur­gis­chen Innen­min­is­teri­um zufrieden geben. “Das klingt nach ein­er Entschuldigung, um eigenes Fehlver­hal­ten zu kaschieren”, so Ratz­mann. Außer­dem würde so “die im Grundge­setz ver­ankerte Tren­nung zwis­chen Strafver­fol­gern und Geheim­di­en­sten ausgehebelt”.
Die Berlin­er Staat­san­waltschaft hat unter­dessen ein Ermit­tlungsver­fahren wegen des Ver­rats von Dien­st­ge­heimnis­sen ein­geleit­et, um her­auszufind­en, wer die Infor­ma­tio­nen über die V‑Mann-Tätigkeit von Toni S. an die Medi­en lancierte. Anson­sten üben sich Berlin und Pots­dam inzwis­chen in Schadens­be­gren­zung. Der Fall müsse “gek­lärt und geheilt wer­den”, so Bran­den­burgs Innen­staatssekretär Eike Lancelle.

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Prügelei beim Konzert?

EISENHÜTTENSTADT. Die drei Bands “Splash”, “Drunk­In­Town” und “Helsin­gin” gaben am Fre­itag, 19.Juli, in der “Bronx”, der Diskothek im Jugend­haus am Trock­endock in Eisen­hüt­ten­stadt, ein Konz­ert. Dabei soll es zu ein­er wilden Prügelei gekom­men sein, was der Ver­anstal­ter heftig demen­tiert. Car­o­la Fech­n­er, Ver­anstal­tungs­man­agerin: “Schon beim Auf­bau der Instru­mente schienen Span­nun­gen zwis­chen den Bands aufzutreten, Stress machte sich bre­it”, sagte Fech­n­er. Gegen 20.30 Uhr began­nen die Bands zu spie­len. Die erste, “Splash”, machte gute Stim­mung. Bald jedoch kamen Fans, die aus der Kneipe “In der Tenne” bekan­nt sind. Deren Tan­zart sorgte bei den jugendlichen Diskogängern für Unruhe. “Allerd­ings wurde es kein ernst zu nehmender Kon­flikt”, erk­lärte Fech­n­er. Was dann passierte, ist fraglich. Ein Mit­glied der Band “Drunk­In­Town” empörte sich über eine mögliche Schlägerei. So genan­nte “Rechte” seien bei den let­zten Songs der Gruppe “Splash” in die Menge gesprun­gen und hät­ten ihre Fäuste unkon­trol­liert durch die Gegend fliegen lassen. Und weit­er: “Die Recht­en woll­ten Stress provozieren. Die Fans unser­er Bands woll­ten nur ihren Spaß haben, dann kamen aber immer wieder diese Spin­ner dazwis­chen und began­nen, wahl­los Leute zu prügeln.” Schließlich brachen die Bands das Konz­ert ab und ver­schwan­den ­ bis auf “Helsin­gin” ­ aus Protest. Car­o­la Fech­n­er und Iris Kranich, Sozialar­bei­t­erin in der Jugen­dein­rich­tung, demen­tieren diese Auswüchse heftig. “Es ereignete sich keine bru­tale Auseinan­der­set­zung zwis­chen den Fans. Hier verkehren größ­ten­teils min­der­jährige Jugendliche, teils Recht­sori­en­tierte, die wir jedoch inte­gri­eren wollen. Bei denen passen wir genau auf, dass sie nicht gewalt­tätig wer­den”, so Car­o­la Fech­n­er. Zudem ver­mutet sie, dass das recht­sradikale Image des Jugend­haus­es durch solche The­sen gefördert wer­den soll.

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Spitzel-Streit spitzt sich zu

POTSDAM/BERLIN — Der Stre­it um die offen­bar absichtliche Ent­tar­nung eines V‑Manns des märkischen Ver­fas­sungss­chutzes durch Berlin­er Behör­den ver­schärft sich und wird dem­nächst die Par­la­men­tarische Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK) im Pots­damer Land­tag beschäftigen. 

Die Ver­haf­tung des 27-jähri­gen Tilo S. aus Cot­tbus bei ein­er Polizeirazz­ia in der recht­sex­trem­istis­chen Musik­szene in Berlin-Marzahn sei eine “Katas­tro­phe”, sagte gestern der Par­la­men­tarische Geschäfts­führer der CDU-Frak­tion im Pots­damer Land­tag, Dierk Home­y­er. “Die Berlin­er Behör­den haben unserem Kampf gegen den Recht­sradikalis­mus erhe­blichen Schaden zuge­fügt.” Home­y­er forderte eine rasche Aufklärung. 

PKK-Vor­sitzen­der Christoph Schulze (SPD) beze­ich­nete es als nicht hin­nehm­bar, dass Berlin­er Behör­den “unsere Arbeit kaputt machen”. “Die haben uns da ordentlich reinge­funkt, denn wir woll­ten an die Hin­ter­män­ner der recht­sradikalen Musik­szene her­ankom­men”, sagte der Sicherheitsexperte. 

Tilo S. hat­te dem Geheim­di­enst detail­lierte Infor­ma­tio­nen über die Logis­tik des recht­sex­tremen CD-Ver­triebs im In- und Aus­land geliefert. Die Ver­fas­sungss­chützer woll­ten so Geldge­ber, Hin­ter­män­ner und Zwis­chen­händler des neon­azis­tis­chen CD-Han­dels dingfest machen. Nach Ansicht des Pots­damer Innen­min­is­teri­ums ist der “Fah­n­dungser­folg nun mas­siv gefährdet”. 

Die Berlin­er Grü­nen hal­ten sich mit Kri­tik eben­falls nicht zurück. Es sei “dilet­tan­tisch”, sich nicht mit Bran­den­burg­er Behör­den abzus­tim­men, erk­lärte der recht­spoli­tis­che Sprech­er, Volk­er Ratzmann. 

Die Berlin­er Sen­ate für Jus­tiz und Inneres hüllen sich in Schweigen. Zu laufend­en Ermit­tlun­gen werde man nichts sagen, hieß es übereinstimmend. 

Den Vor­wurf, dass Jus­tizse­n­a­torin Karin Schu­bert (SPD) von der geplanten Ent­tar­nung des V‑Manns gewusst habe, wies deren Sprech­er Björn Ret­zlaff gestern zurück. Es sei üblich, die Sen­a­torin über laufende Ermit­tlun­gen nicht zu informieren. Der innen­poli­tis­che Sprech­er der Pots­damer CDU-Frak­tion, Sven Petke, hat­te den Ver­dacht geäußert, “dass die Jus­tizse­n­a­torin Bescheid wusste”.

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BRB-Schlapphüte äußern sich zur bevorstehenden Bundestagswahl

Zur Bun­destagswahl am 22. Sep­tem­ber woll­ten in Bran­den­burg auch zwei recht­sex­trem­istis­che Parteien kandidieren. 

“Die Repub­likan­er” (REP) aber zogen, offen­bar wegen fehlen­der Unter­stützung­sun­ter­schriften, ihren Antrag auf Wahlteil­nahme wieder zurück. 

Anders die NPD: Sie erbrachte die notwendi­ge Anzahl von 2.000 Unter­schriften. Allerd­ings muss sie auf ihren Spitzenkan­di­dat­en, den NPD-Lie­der­ma­ch­er Jörg Häh­nel, verzicht­en; der Lan­deswahlleit­er strich ihn von der Wahlliste. 

“Repub­likan­ern” dro­ht Wahldebakel 

Eine Bla­m­age für die REP, wom­öglich gar ein exis­ten­zge­fährden­der Tief­schlag! Zwar hat­ten sie frist­gerecht zum 18. Juli ihre Lan­desliste beim Lan­deswahlleit­er in Pots­dam ein­gere­icht; aber da sie zugle­ich 2.000 Unter­stützerun­ter­schriften hät­ten vor­legen müssen, macht­en sie sel­ber gle­ich wieder einen Rückzieher. 

Im gesamten Bun­des­ge­bi­et hat­te sich die Samm­lung der Unter­schriften zäh dahinge­zo­gen, da die frus­tri­erten Parteim­it­glieder schw­er zu mobil­isieren waren. Außer in Sach­sen-Anhalt hat­ten die REP dann aber doch in allen Bun­deslän­dern eine Lan­desliste präsen­tiert — die sichert aber die Wahlteil­nahme nur, wenn auch die Unter­stützerun­ter­schriften ausreichen. 

Früher hat­ten die REP es leichter: Die Partei war von 1992 bis 2001 unun­ter­brochen in einem Lan­despar­la­ment (Baden-Würt­tem­berg) vertreten und benötigte daher gemäß Bun­deswahlge­setz bei Par­la­mentswahlen keine Unter­stützerun­ter­schriften mehr. Nach ihrem Wahlde­bakel bei der baden-würt­tem­ber­gis­chen Land­tagswahl am 18. März 2001 mussten die REP nun aber erst­mals seit vie­len Jahren wieder solche Unter­schriften beibringen. 

Die Bun­destagswahl ist für die REP von schick­sal­hafter Bedeu­tung. Scheit­ert die Partei wie jet­zt in Bran­den­burg bere­its bei der Zulas­sung einzel­ner Lan­deslis­ten, ver­ringert sich ihre Chance, in den Genuss der staatlichen Teil­fi­nanzierung von Wahlparteien zu kom­men. Da die Partei seit der Land­tagswahl in Baden-Würt­tem­berg in finanziellen Schwierigkeit­en steckt, dro­ht ihr ein Debakel, falls ihr die staatlichen Gelder ent­ge­hen sollten. 

NPD-Liste ohne HÄHNEL 

Im Gegen­satz zu den REP hat­te die NPD in Bran­den­burg schon früh begonnen, Unter­schriften zu sam­meln. Trotz­dem bekam sie die erforder­liche Anzahl nur mit Mühe zusammen. 

Der Lan­deswahlleit­er musste den NPD-Lie­der­ma­ch­er Jörg Häh­nel vom ersten Lis­ten­platz stre­ichen. Dazu ist er verpflichtet, wenn ein Lis­tenkan­di­dat beispiel­sweise den Nach­weis sein­er Wählbarkeit schuldig bleibt. Einen Ein­buße für die Partei, denn Häh­nel ist ein wenig bekan­nter als andere bran­den­bur­gis­che NPD-Funktionäre. 

Doch es ist müßig, darüber zu spekulieren, wieviele Stim­men die NPD mit Häh­nel hätte gewin­nen kön­nen. Denn bish­er ist die NPD seit mehr als drei Jahrzehn­ten bei allen Par­la­mentswahlen weit unter­halb der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert.

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In der V‑Mann-Affäre werfen Politiker aus BRB den Berliner Behörden mangelnde Abstimmung vor

POTSDAM Die Verärgerung über die durch Berlin­er Behör­den geplante Ent­tar­nung eines märkischen V‑Manns ist immens. “Ich bin stinksauer”, erregte sich Dierk Home­y­er. Der Par­la­men­tarische Geschäfts­führer der bran­den­bur­gis­chen CDU-Land­tags­frak­tion forderte gestern von der poli­tis­chen Führung in Berlin eine schnelle Aufk­lärung der “mys­ter­iösen Hin­ter­gründe”. Dass das Ver­hal­ten der Berlin­er “durch und durch nicht in Ord­nung” gewe­sen sei, kri­tisierte auch der Vor­sitzende der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion, Christoph Schulze (SPD).

Der Sprech­er der SPD-Frak­tion im Pots­damer Land­tag, Ingo Deck­er, warf den Berlin­er Behör­den vor, sich “wie ein Ele­fant im Porzel­lan­laden” aufge­führt zu haben. Für wenige beschlagnahmte CDs, die nun als Fah­n­dungser­folg präsen­tiert wür­den, habe man einen V‑Mann “ver­bren­nen” lassen, schimpfte Deck­er. Das sei “ein Pyrrhussieg” und eine “polizeiliche Panne, weil es an der unbe­d­ingt erforder­lichen Abstim­mung mit Bran­den­burg mangelte”. 

Den Vor­würfe der man­gel­nder Absprache wies die Sprecherin der Berlin­er Staat­san­waltschaft, Ari­ane Faust, zurück. Die Anklage­be­hörde müsse ein­greifen, wenn sie von straf­baren Hand­lun­gen erfahre. Eine Absprache über Durch­suchungsak­tio­nen mit anderen Behör­den sei außer­dem im Gesetz nicht vorge­se­hen und würde den Ermit­tlungser­folg gefährden. 

Der als V‑Mann ent­tarnte Tilo S. befind­et sich in Unter­suchung­shaft. Vorge­wor­fen wer­den ihm neben Volksver­het­zung die Ver­bre­itung von Pro­pa­gan­da­ma­te­r­i­al ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen sowie das Ver­wen­den von Kennze­ichen dieser Organ­i­sa­tio­nen, teilte Faust mit. Eine Anklage gegen S. sei noch nicht for­muliert. Laut Staat­san­waltschaft “muss jet­zt zunächst ein­mal das Beweis­ma­te­r­i­al aus­gew­ertet wer­den”, das vor allem bei der Durch­suchung der Woh­nung von S. sichergestellt wurde. 

Der Umgang mit V‑Männern ist heikel. Grund­sät­zlich muss der Ver­fas­sungss­chutz einen straf­fäl­li­gen V‑Mann sofort abschal­ten. Für Bagatell­straftat­en gibt es Aus­nah­meregelun­gen. Um den Erfolg von Ermit­tlun­gen nicht zu gefährden, kann der Geheim­di­enst den Spitzel anzeigen, während danach die Staat­san­waltschaft die Ermit­tlun­gen ruhen lässt. Aufgenom­men wer­den sie wieder nach dem Ende der Oper­a­tion. Dabei ist abzuwä­gen, ob der V‑Mann die Straftat bege­hen musste, um die Aktion nicht zu gefährden. In den Fällen wird das Ver­fahren in der Regel eingestellt und der Spitzel nicht verurteilt. 

Vor dem Hin­ter­grund erscheint es zweifel­haft, dass die Berlin­er Jus­tiz zu dem Zeit­punkt gegen Tilo S. vorge­hen musste. Immer­hin sollte sein Wis­sen zur Zer­schla­gung eines inter­na­tionalen Rings neon­azis­tis­ch­er Musikhändler genutzt werden. 

Der 27-Jährige befind­et sich in Lebens­ge­fahr. “Wenn der rauskommt, ist der Mann tot”, betonte ein Insid­er. Beson­ders gefährlich lebten ent­tarnte V‑Männer, die in der organ­isierten Krim­i­nal­ität sowie der straff organ­isierten recht­sex­tremen Szene einge­set­zt wer­den, wo “richtig viel Geld” ver­di­ent wird — wie im Han­del mit ver­bote­nen Nazi-CDs. 

Zu sein­er Sicher­heit soll S. in einem Per­so­n­en­schutzpro­gramm betreut wer­den. Das bran­den­bur­gis­che Lan­deskrim­i­nalamt soll ihm eine neue Iden­tität, eine Arbeit sowie eine Woh­nung beschaf­fen. Die Kosten für diese Ver­schleierung im Inland betra­gen etwa 40 000 Euro im Jahr. Ein Unter­tauchen im Aus­land ist zwei- bis dreimal teurer.

Inforiot