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V‑Mann bringt Verfassungsschutz in Bedrängnis

Pots­dam (ddp-lbg). Die Par­la­men­tarische Kon­trol­lkom­mis­sion hat in der Affäre um den V‑Mann Toni St. Vor­würfe gegen Bran­den­burgs Ver­fas­sungss­chutzchef Hein­er Wegesin zurück­gewiesen. Die Vor­würfe seien absurd und nicht zutr­e­f­fend, betonte der Vor­sitzende Christoph Schulze (SPD) am Don­ner­stag in Pots­dam nach ein­er Sitzung der PKK. Wegesin hat­te bei der Sitzung zu einem Bericht des ARD-Mag­a­zins «Kon­traste» Stel­lung bezogen.


Dem Mag­a­zin liegt nach Angaben der ARD ein Vernehmung­spro­tokoll der Berlin­er Staat­san­waltschaft vor, in dem Toni St. angibt, Wegesin habe sich «per­sön­lich» um den V‑Mann-Ein­satz geküm­mert und sei «sehr mit der Zusam­me­nar­beit zufrieden» gewe­sen. Der Ver­fas­sungss­chutz hat der Aus­sage zufolge davon gewusst, dass Toni St. an Pro­duk­tion und Ver­trieb ein­er CD beteiligt gewe­sen sei, auf der die recht­sex­trem­istis­che Gruppe «White Aryan Rebels» zum Mord an Promi­nen­ten aufruft.

Toni St. gab an, sein V‑Mann-Führer habe ihm Rück­endeck­ung durch Wegesin zugesichert. Im Falle dro­hen­der Strafver­fahren habe man ihm zuge­sagt, «dass diese durch die guten Kon­tak­te des Wegesin zu den Staat­san­waltschaften entschärft oder eingestellt wor­den wären», zitiert «Kon­traste» aus dem Vernehmung­spro­tokoll. Wegesin habe eine Stel­lung­nahme für das ARD-Mag­a­zin abgelehnt.

Schulze betonte, Toni St. und Wegesin wür­den sich gar nicht ken­nen. Mit dem Ver­fas­sungss­chutzchef sei nicht abge­sprochen gewe­sen, dass Toni St. einen «Per­silschein» für Straftat­en erhalte. Er gehe davon aus, dass der V‑Mann-Führer solche Zusagen nicht gegeben hat, ergänzte Schulze. Gegen den V‑Mann-Führer laufen Ermit­tlun­gen bei der Staat­san­waltschaft Cot­tbus, die darüber Auf­schluss geben sollen.

Nach Ansicht von Schulze stellt der inzwis­chen angeklagte Toni St. lediglich Schutzbe­haup­tun­gen auf, um seine Haut zu ret­ten. Die Aus­sagen seien nicht glaub­würdig und wider­sprächen zudem seinen Angaben aus früheren Vernehmungen.

Der PKK-Vor­sitzende erhob mit Blick auf den Fernse­hbeitrag erneut schwere Vor­würfe gegen die Berlin­er Ermit­tlungs­be­hör­den. Zum wieder­holten Mal seien staat­san­waltschaftliche Ermit­tlungsak­ten an die Öffentlichkeit gegeben wor­den. Damit wür­den Dien­st­ge­heimnisse ver­rat­en, unter­strich der SPD-Poli­tik­er. Er beze­ich­nete den Vor­fall als «Rechts­beu­gung durch die Berlin­er Behör­den». Die Gren­zen des Akzept­ablen seien erneut über­schrit­ten wor­den. «Das verur­sacht einen immensen Schaden», sagte Schulze.

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V‑Mann belastet Brandenburgs Verfassungsschutzchef

Berlin (ddp-lbg). In der Affäre um den Bran­den­burg­er V‑Mann Toni St. gerät Bran­den­burgs Ver­fas­sungss­chutzchef Hein­er Wegesin zunehmend unter Druck. Dem ARD-Mag­a­zin «Kon­traste» liegt das Vernehmung­spro­tokoll der Staat­san­waltschaft vor, in dem Toni St. angibt, Wegesin habe sich «per­sön­lich» um den V‑Mann- Ein­satz geküm­mert und sei «sehr mit der Zusam­me­nar­beit zufrieden» gewe­sen, teilte die ARD am Mittwoch mit.


Der Ver­fas­sungss­chutz hat­te der Aus­sage zufolge davon gewusst, dass Toni St. an Pro­duk­tion und Ver­trieb ein­er CD beteiligt gewe­sen sei, auf der die recht­sex­trem­istis­che Gruppe «White Aryan Rebels» zum Mord an Promi­nen­ten wie Alfred Biolek, Michel Fried­man und Rita Süss­muth aufruft. Toni St. gab an, sein V‑Mann-Führer habe ihm Rück­endeck­ung durch Wegesin zugesichert. Im Falle dro­hen­der Strafver­fahren habe man ihm zuge­sagt, «dass diese durch die guten Kon­tak­te des Wegesin zu den Staat­san­waltschaften entschärft oder eingestellt wor­den wären», zitiert «Kon­traste » aus dem Vernehmung­spro­tokoll. Wegesin habe eine Stel­lung­nahme für das ARD-Mag­a­zin abgelehnt. Der V‑Mann Toni St. war Ende Juni zunächst festgenom­men und dann ent­tarnt wor­den. Gegen ihn ist inzwis­chen Anklage erhoben worden.

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Gubener Hetzjagd mit System?

Heute entschei­det der Bun­des­gericht­shof, ob der Prozess um den Tod Farid
Guen­douls neu aufgerollt wird. Bran­den­bur­gis­ch­er V‑Mann Toni S. war
Bekan­nter eines Haupttäters
BERLIN taz Die tödliche Jagd auf Aus­län­der, an deren Ende der algerische
Asyl­be­wer­ber Farid Guen­doul am 13. Feb­ru­ar 1999 in einem Plattenbauhausflur
verblutete, war kein Zufall. Son­dern “das Ergeb­nis systematischer
Auf­bauar­beit ein­er regionalen Neon­aziszene”, so heißt es in der Anlaufstelle
für Opfer recht­sex­tremer Gewalt in Cot­tbus. Mit­ten­drin: Der im Juli 2002
ent­tarnte V‑Mann des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes, Toni S.


Der belieferte die Szene nicht nur mit der “Begleit­musik für Mord und
Totschlag”, wie beispiel­sweise indizierten Landser-CDs, mit denen sich Farid
Guen­douls Angreifer während der Het­z­jagd im Auto in Stim­mung bracht­en. Toni
S. sorgte auch selb­st für Action: Als Kon­tak­t­per­son für die neonazistische
Wan­der­ju­gend Gibor, eine Nach­fol­ge­grup­pierung der ver­bote­nen Wik­ing Jugend.
Gemein­sam mit Berlin­er und Dres­den­er Gesin­nungsgenossen trafen sich
hand­ver­lesene Guben­er Neon­azis zu kon­spir­a­tiv­en Son­nen­wend­feiern und
Wan­derun­gen. Neben Toni S. mit dabei: Alexan­der B., als “entschei­dende
Fig­ur” bei der Guben­er Het­z­jagd wegen fahrläs­siger Tötung zu zwei Jahren
Jugend­haft verurteilt und gut bekan­nt mit Toni S.
Auch wer lieber mit offiziellem Segen durch dieWälder robben wollte, kam an
Toni S. nicht vor­bei. Bis 1999 war der Neon­azi Vor­sitzen­der der
Reservis­tenkam­er­ad­schaft der Bun­deswehr in Guben. Dass Toni S. unter seinen
Skin­head­fre­un­den für die Reservis­tenkam­er­ad­schaft warb, war ein offenes
Geheim­nis. Beson­ders attrak­tiv für die Recht­en: Schießübun­gen auf
Bundeswehrtruppenplätzen.
Das Mit­teilungs­blatt des Lan­desver­ban­des der “Reservis­ten der Deutschen
Bun­deswehr”, gibt Auskun­ft über Toni S. offizielle Aktiv­itäten als
Vor­sitzen­der der “Reservis­tenkam­er­ad­schaft Guben”: “Ver­gle­ich der Kampfkraft
US-Army-Wehrma­cht im 2. Weltkrieg”, lautet beispiel­weise eine
Vor­tragsankündi­gung vom 12. Novem­ber 1998. Außer­dem auf dem Pro­gramm: Ein
Besuch des Bun­deswehrmu­ni­tion­slagers Ullers­dorf, Gril­l­abende und eine
Besich­ti­gungs­tour im Nato-Haup­tquarti­er. Man­fred Hilden­brand, Vorsitzender
des bran­den­bur­gis­chen Lan­desver­ban­des der Reservis­ten sagt, er sei
über­rascht gewe­sen, als Toni S. im Juli diesen Jahres als Neon­azi und V‑Mann
auf­flog. Von dessen Aktiv­itäten will der Oberst der Reserve nichts gemerkt
haben. Der Reservis­ten­ver­band achte strikt darauf, recht­sex­treme Tendenzen
zu unterbinden. Toni S. sei “der erste Fall”, bedauert Hildenbrand.
Auss­chließen wollen die Reservis­ten, deren Bun­desver­band jährlich
Mil­lio­nen­zuschüsse aus dem Vertei­di­gungsmin­is­teri­um erhält, Toni S. aber
erst, “wenn ein ordentlich­es Urteil gesprochen ist”. Bis dahin, sagt Oberst
Hilden­brand, “ruht die Mit­glied­schaft von Toni S.”
Recht­san­wältin Regi­na Götz, die Farid Guen­douls Ver­wandte heute vor dem
Bun­des­gericht­shof als Neben­klägerin ver­tritt, kri­tisiert, die
Ermit­tlungs­be­hör­den hät­ten im Prozess vor dem Cot­tbusser Landgericht vor
zwei Jahren die poli­tis­chen Hin­ter­gründe der Het­z­jagd aus­ge­blendet. “Wie
organ­isiert die rechte Szene in Guben war und ist, wurde nicht
the­ma­tisiert.” Götz hofft nun, dass der BGH einen neuen Prozess anordnen
wird. “Die Angeklagten haben bewusst gehan­delt, sie woll­ten Ausländer
verletzen.”

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Steckbriefe gewaltverdächtiger Polizisten

Fotos von gewalt­täti­gen und ‑verdächti­gen Polizis­ten vom 1. Mai dieses Jahres in Kreuzberg zeigt ein Plakat, das gestern von der Antifaschis­tis­chen Aktion Berlin (AAB) vorgestellt wurde. Bürg­er wer­den aufge­fordert, Angaben zur Iden­tität der Beamten zu machen. Die Ergeb­nisse sollen dann der Staat­san­waltschaft zur Prü­fung vorgelegt wer­den. Und den­jeni­gen, deren Hin­weise zur recht­skräfti­gen Verurteilung uni­formiert­er Täter führen, sollen Beloh­nun­gen von jew­eils 1000 Euro gezahlt wer­den, wie AAB-Sprech­er Michael Kro­newet­ter vor der Presse sagte. Zu jedem Bild gebe es Zeu­gen, die über den Her­gang der Über­griffe bericht­en kön­nten. Auch die Opfer seien bekan­nt. Eine weit­ere Auflage der Plakate sei geplant. Als Adres­sat für Hin­weise zu den AAB-Steck­briefen wer­den auf dem Plakat die Antifaschis­tis­che Aktion unter Tel. 030/ 27560756 sowie die PDS-Frak­tion des Abge­ord­neten­haus­es (Ste­fan Liebich) angegeben. Die Hemm­schwelle der PDS in dieser Sache sei ziem­lich niedrig, so Kro­newet­ter. Wed­er Liebich noch Frak­tion wussten allerd­ings von der Aktion und von der Ein­ver­nahme. PDS-MdA Stef­fen Zil­lich beze­ich­nete das Plakat als »offen­sichtlich satirische Reak­tion auf das Fah­n­dungsplakat der Berlin­er Polizei«. Die ver­bre­it­et näm­lich seit dem Sep­tem­ber-Ende eben­falls ähn­liche Steck­briefe, mit denen nach 53 Steinew­er­fern und Bier­büch­sen-Dieben vom diesjähri­gen ersten Maitag gesucht wird. Im vorigen Jahr waren auf solche Weise 34 Demon­stran­ten gefasst und acht von ihnen verurteilt wor­den. Kro­newet­ter selb­st nen­nt die AAB-Kam­pagne eine »eigentlich wider­liche Aktion«, die unter »Ver­bün­de­ten« kaum auf eine gute Res­o­nanz stoßen dürfte, aber dur­chaus »hil­fre­ich sein« kön­nte. Denn es gehe darum, unter Bürg­ern und Polizis­ten Nach­den­klichkeit zu provozieren. Dass Über­griffe der Polizei aufgek­lärt wer­den müssten, hält Zil­lich für selb­stver­ständlich. Auch wenn bis­lang betr­e­f­fende Beamte wegen Helm und Mon­tur nicht iden­ti­fiziert und damit nicht verurteilt wer­den kon­nten, dürfe nicht die gesamte Polizei für Über­griffe Einzel­ner ver­ant­wortlich gemacht wer­den. Weshalb mit der SPD die Kennze­ich­nungspflicht vere­in­bart wor­den sei. Konkrete Schritte zur Umset­zung werde »es noch in diesem Jahr geben«, so Zil­lich. Inzwis­chen hat die Polizei Ermit­tlun­gen ein­geleit­et. Es liege »ein Ver­stoß gegen das Kun­sturhe­berge­setz« vor, hieß es. Laut Polizeipräsi­dent Dieter Gli­etsch gebe es »kein­er­lei Anhalt­spunk­te dafür«, dass die abge­bilde­ten Beamten Straftat­en began­gen hätten. 

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Angriff auf Algerier in Perleberg — Haftbefehl für zweiten Täter

Per­leberg (ddp-lbg). Nach dem frem­den­feindlichen Angriff auf einen algerischen Asyl­be­wer­ber im Bahn­hof von Per­leberg hat die Polizei einen zweit­en Tatverdächti­gen festgenom­men. Es han­delt sich um einen 15-Jähri­gen, sagten Sprech­er von Polizei und Staat­san­waltschaft am Fre­itag. Der Jugendliche ver­weigerte die Aus­sage. Gegen ihn wurde Haft­be­fehl erlassen.Ende Sep­tem­ber war bere­its ein 19-Jähriger festgenom­men wor­den. Der Jugendliche hat­te ein Geständ­nis abgelegt und Haft­be­fehl erhalten.Zwei nach ihrem Ausse­hen offen­bar der recht­sex­trem­istis­chen Szene ange­hörende Jugendliche hat­ten den 25-jähri­gen Asyl­be­wer­ber am 18. Sep­tem­ber niedergeschla­gen und mit Füßen in sein Gesicht getreten. Das Opfer musste mit Gesichtsver­let­zun­gen in einem Kranken­haus behan­delt wer­den. Die Angreifer waren entkom­men. Dem Angriff waren Pöbeleien im Region­alzug von Wit­ten­berge nach Per­leberg vor­ange­gan­gen. Mehrere Jugendliche hat­ten die deutsche Lebens­ge­fährtin des Algeriers beleidigt. 

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Mehr Rechte für Verfassungsschutz

Pots­dam. Ein Gesetz zur ver­stärk­ten Ter­ror­is­mus­bekämp­fung hat der Land­tag am Mittwoch mit den Stim­men der Koali­tions­frak­tio­nen von SPD und CDU ver­ab­schiedet. Die oppo­si­tionelle PDS votierte dage­gen. Das neue Gesetz garantiere mehr Sicher­heit für die Bürg­er, sagte Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU). Es han­dle sich um die Umset­zung von Bes­tim­mungen des Bun­des auf Lan­desebene. Als Kon­se­quenz aus den Ter­ro­ran­schlä­gen in den USA vom 11. Sep­tem­ber ver­gan­genen Jahres erhalte der Ver­fas­sungss­chutz zusät­zliche Befug­nisse, sagte Schön­bohm. Die Kon­trol­lauf­gaben wür­den deut­lich ver­stärkt. Damit kön­nten kün­ftig auch Infor­ma­tio­nen von pri­vat­en Unternehmen, Banken oder Flugge­sellschaften einge­holt und vorhan­dene Sicher­heit­slück­en geschlossen werden.

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Weiterer Schläger aus Wittstock in Haft

PRIGNITZ Der Fall um die recht­sradikalen Schläger, die einen Asyl­be­wer­ber in Per­leberg geprügelt haben, scheint fast aufgek­lärt. Die Polizei fasste jet­zt den zweit­en Hauptverdächti­gen. Es han­delt sich um einen 15-jähri­gen Witt­stock­er. Er wurde bere­its dem Haftrichter im Amts­gericht Per­leberg vorge­führt. Jen­er gab dem Antrag der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin statt und erließ Haftbefehl.


Bere­its Ende Sep­tem­ber war ein 19-jähriger Witt­stock­er gefasst wor­den. Ihm und seinem Begleit­er wird schwere Kör­per­ver­let­zung vorge­wor­fen. Die bei­den sollen einen Asyl­be­wer­ber am Per­leberg­er Bahn­hof auf den Boden geschub­st und mit Fäusten und Fußtrit­ten übel zugerichtet haben. Während sie auf ihn ein­trat­en, ver­lor er das Bewusst­sein. Der Algerier erlitt zahlre­iche Ver­let­zun­gen im Gesicht und an den Rippen.

 

Wie Rudi Son­ntag, Sprech­er des Polizeiprä­sid­i­ums Pots­dam, ergänzte, sind die Tatverdächti­gen in der recht­en Szene des Land­kreis­es Ost­prig­nitz-Rup­pin beheimatet.Es han­dele sich jedoch um keine feste Struk­tur, sodass nicht von ein­er fes­ten Grup­pierung gesprochen wer­den könne. Der 19-Jährige sei der Polizei ein­schlägig durch andere rechts gerichtete Delik­te bekan­nt. Außer­dem lägen noch andere Anzeigen vor. Für diese Fälle sei er aber nocht nicht recht­skräftig verurteilt wor­den. Während er sich bei der Vernehmung nach sein­er Fes­t­nahme geständig zeigte, ver­weigert der jet­zt inhaftierte 15-Jährige die Aussage. 

 

An den Ermit­tlun­gen war unter anderem das Kom­mis­sari­at “Poli­tisch motivierte Krim­i­nal­ität” beteiligt. Der Fah­n­dungser­folg gelang den Beamten in bei­den Fällen mit Hil­fe der Bevölkerung. SO waren bei der Polizei Hin­weise von zeu­gen einge­gan­gen, die zur Fes­t­nahme der Tatverdächtigten führten. Gän­zlich abgeschlossen sind die Ermit­tlun­gen noch nicht. Gesucht wer­den nun ein weit­ere junger Mann und zwei Frauen, die der Mis­shand­lung des Algeriers taten­los zusahen.

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Bundesgerichtshof verschärft Urteile im Fall der Hetzjagd von Guben

LEIPZIG/GUBEN — Der Bun­des­gericht­shof (BGH) hat die Urteile im so genan­nten Guben­er Het­z­jagd-Prozess gestern ver­schärft. Die der recht­sradikalen Szene zuzuord­nen­den Haup­tangeklagten sind der ver­sucht­en Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge schuldig. Das Landgericht Cot­tbus hat­te in seinem Urteil vom 13. Novem­ber 2000 lediglich auf fahrläs­sige Tötung erkannt.

 

Die Vor­sitzende Rich­terin des 5. Straf­se­n­ats des BGH in Leipzig, Moni­ka Harms, sagte, der Tod des Opfers sei allen Angeklagten zuzuschreiben, auch wenn sie sich nicht aktiv beteiligt haben. Der Asyl­be­wer­ber Farid Guen­doul alias Omar Ben Noui war in der Nacht zum 13. Feb­ru­ar 1999 auf der Flucht vor ein­er Horde recht­sex­tremer Jugendlich­er in panis­ch­er Angst durch die Glass­cheibe ein­er Haustür gesprun­gen. Scher­ben zer­schnit­ten die Schla­gad­er seines Knies. Der 28-Jährige verblutete weni­gen Minuten später im Trep­pe­nauf­gang des Mehrfamilienhauses.

 

Auf das Straf­maß hat der Spruch der Bun­desrichter keinen Ein­fluss. Mit dem Urteil fol­gte der BGH weit­ge­hend den Forderun­gen der Neben­kläger und der Bun­de­san­waltschaft in Karl­sruhe. Acht der Angeklagten sowie zwei Neben­kläger hat­ten gegen das Urteil Revi­sion eingelegt.

 

Geän­dert wurde auch das Urteil der Cot­tbuser Richter gegen die drei zur Tatzeit noch nicht volljähri­gen Angeklagten. Auch sie seien der ver­sucht­en Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge schuldig, sagte Harms. Sie betonte, die tödlichen Schnittver­let­zun­gen des Opfers seien zwar nicht auf den Vor­satz der Angeklagten zurück­zuführen. Jedoch seien alle an der Ver­fol­gung Beteiligten für Guen­douls Tod ver­ant­wortlich, weil zwis­chen der tödlich enden­den Flucht und der Ver­fol­gung ein klar­er Zusam­men­hang bestehe.

 

Der nach Ansicht des Bun­des­gericht­shofs ein­deutig zu erken­nende Wille zur Kör­per­ver­let­zung reiche zu ein­er entsprechen­den Verurteilung aus, argu­men­tierte Harms. Diese Bedin­gung sei mit dem Schlachtruf “Jet­zt gehts los!” erfüllt, den die Angeklagten währen der Het­z­jagd gegrölt hatten.

 

Die Neben­kläger zeigten sich mit dem BGH-Urteil nicht zufrieden.“Das ist schw­er nachvol­lziehbar, ich hätte härtere Strafen erwartet. Das Ganze war doch eine Tötung, es geht doch nicht um eine Schür­fwunde”, sagte Malik Guen­doul. Der Brud­er des Getöteten war aus Alge­rien zum Prozess gereist. “Es ist unsere Pflicht, für unseren Brud­er die Entwick­lung vor Gericht selb­st zu ver­fol­gen”, sagte der 42-Jährige. Auf höhere Strafen hat­te auch Recht­san­wältin The­da Gien­cke gehofft. Sie ver­trat Issa­ka Kaba, das zweite Opfer der Het­z­jagd, das in jen­er Nacht zum 13. Feb­ru­ar 1999 jedoch weit­ge­hend unversehrt geblieben war.

 

Der Antrag der Neben­klage auf Neu­ver­hand­lung vor ein­er anderen Kam­mer des Landgerichts Cot­tbus wurde vom BGH als unbe­grün­det abgelehnt. “Der Sen­at schließt aus, dass heute eine andere Strafe bei einem anderen Richter her­auskäme”, sagte die Vor­sitzende Rich­terin Moni­ka Harms. Zur Begrün­dung führte sie den erhe­blichen Zeitablauf seit der Tat an, der im Jugend­ver­fahren beson­ders zu beach­t­end sei und in der Regel zu ein­er milderen Strafe führe. Angelehnt wur­den vom BGH die Forderun­gen der Anwälte der Angeklagten unter anderem nach Freispruch.

 

Der ehe­ma­lige Guben­er Bürg­er­meis­ter Got­tfried Hain (SPD) hat den endgülti­gen Abschluss des Prozess­es begrüßt. “Es darf nicht immer weit­er in der Wunde gerührt wer­den”, sagte Hain. In Guben werde nie vergessen wer­den, dass sich “Leute aus der Stadt schuldig gemacht” hät­ten. “Was jet­zt dabei jus­tizia­bel ist und wie man eine solche Tat moralisch bew­ertet, das sind zweier­lei Dinge”, sagte Hain. In Guben hät­ten viele Men­schen das ursprüngliche Straf­maß als zu ger­ing bewertet.

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Rotlichtmilieu statt Restaurant

FRANKFURT (ODER). Eine “lukra­tive Tätigkeit als Serviererin in Deutschland”
hat­te die Anzeige in ein­er rus­sis­chen Zeitung ver­sprochen. Doch die Agentur
ver­mit­telte die nicht ein­mal 18 Jahre alte Natascha nicht an ein Restaurant,
son­dern an einen Zuhäl­ter. Im vorigen Dezem­ber kam Natascha aus Galitsch,
ein­er Kle­in­stadt an der Tran­si­birischen Eisen­bahn, nach Bran­den­burg. Als sie
die Män­ner, die sie dort empfin­gen, nach ihrem Arbeit­splatz fragte, zeigten
sie ihr ein großes Zim­mer mit einem Bett.
Dann ließen sie den ersten Freier in das Zim­mer — und er zeigte ihr, was sie
zu tun hat­te. Sie hat­te noch Glück im Unglück: Ihr “Besitzer” vergewaltigte
sie nicht. Natascha tat, was die Zuhäl­ter und Kun­den von ihr erwarteten.
Weglaufen kon­nte sie nicht. Ihren Pass hat­te der Zuhäl­ter. Sie wusste noch
nicht ein­mal, wie das Dorf im Berlin­er Umland heißt, in dem sie sich befand.
Fünf, sechs Kun­den musste Natascha pro Tag bedi­enen. Bin­nen zwei Monaten
ver­di­ente der Zuhäl­ter an ihr knapp 24 000 Euro. Natascha bekam nichts. Sie
musste die Kosten für ihre Reise nach Deutsch­land, für Kost und Logis
abzahlen.
Natascha ist eine von fünf Zwang­spros­ti­tu­ierten, deren Lebensweg in der
Ausstel­lung “Ein Schick­sal — eine Men­schen­rechtsver­let­zung” dokumentiert
wird. Die Ausstel­lung im Foy­er des Rathaus­es von Frank­furt (Oder) wird an
diesem Mittwoch um 16 Uhr eröffnet und ist dort bis zum 18. Okto­ber zu
sehen. Organ­isiert hat sie die Fach­ber­atungsstelle “Bel­ladon­na” gemeinsam
mit der Berlin­er Jour­nal­istin Nina Rück­er, die die Frauen inter­viewte und
fotografierte. Zum Schutz der Frauen sind die Inter­views anonymisiert.
Der Vere­in “Bel­ladon­na” küm­mert sich seit 1990 von Frank­furt (Oder) aus um
Pros­ti­tu­ierte im Gren­zge­bi­et. Allein in Ost­bran­den­burg arbeit­en in diesem
Gewerbe etwa 2 000 bis 3 000 Frauen, sagt Uta Lud­wig, die Koor­di­na­torin von
“Bel­ladon­na”. Die meis­ten kämen aus Ost€pa, mehr als die Hälfte von ihnen
sei gegen ihren Willen zur Hure gemacht wor­den — ange­wor­ben mit falschen
Ver­sprechun­gen wie im Fall von Natascha.
Die junge Russin wurde schließlich bei ein­er Polizeirazz­ia aufge­grif­f­en und
festgenom­men. Die Betreuerin­nen von “Bel­ladon­na” holten sie aus der
Haftzelle und bracht­en sie in eine Zufluchtswoh­nung. 67 Aussteigerin­nen hat
der Vere­in, der sich aus Spenden, Mit­glieds­beiträ­gen und staatlichen
Zuschüssen finanziert, so bis­lang geholfen. “Bor­delle gibt es nach den
Razz­ien kaum noch”, sagt Uta Lud­wig. Die Zuhäl­ter wür­den die Frauen nun
ver­stärkt in Pri­vat­woh­nun­gen arbeit­en lassen — was schwieriger aufzudecken
sei. Aber die Zahl der ein­schlägi­gen Zeitungsanzeigen habe sich in letzter
Zeit allein in Frank­furt (Oder) mehr als verdoppelt.

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Erneute Übergriffe von Neonazis gegen linke Jugendliche in Frankfurt (Oder)

Am Fre­itag Abend, den 04.09.2002, gegen 20.00 Uhr haben sich ca. 20 Neon­azis, darunter befan­den sich Patrick S., Chris­t­ian N., René W., Martin
O., Steve F. u.a., am Brun­nen­platz ver­sam­melt. Die Nazi, die schon seit län­ger­er Zeit an den Einkaufzen­tren “Oder­turm” und “Lennè — Passagen”
rumhän­gen, waren alko­holisiert als sie dort so um 20.30 Uhr die ersten, zu meist linken Jugendlichen, die sich eben­falls dort befan­den, angepö­belt haben. Einige von
ihnen grif­f­en 2 von den Jugendlichen leicht an und es kam danach zu laut­starken Auseinan­der­set­zun­gen. Die ca. 20 linken Jugendliche wollte diesen Platz in Richtung
Rathaus ver­lassen, doch die Neon­azis ran­nten hin­ter­her und stießen dabei noch eine Per­son zu Boden, die sich dabei leicht ver­let­zte mit Schür­fwun­den und Blutergüssen
an Armen und Beinen. Einige der Jugendlichen nutzten das Kino als Fluchtweg, wo den Neon­azis der Weg vom anwe­senden Per­son­al versper­rt wurde. Dort wurde in Ruhe die
Polizei alamiert, die dann wenig später auch ein­traf. Trotz der Flucht von den Neon­azis wur­den Einige von ihnen dann am Brun­nen­platz eingekesselt und die Per­sion­alien aufgenommen. 

Frank­furt (Oder), den 08.10.2002

Infos zur Sit­u­a­tion in Frank­furt Oder: Infori­ot Archiv

Inforiot